Vereinigt La iß ach er Zeitung. Gedruckt mit Edlen von Kleinmayer'schen Schriften. Dienstag den 29. Dezember i8i5. Fortsetzung der Neben-Konvenzionen, welche zu dem am 20. November 1815 zwischen den verbündeten Machten und Frankreich zu Paris abgeschlossenen Haupt - Traktate gehören. II. K 0 n v e n z i 0 n, welche in GemM.'it dcs Artikels l^. des Ha-pt-Traktats in Hinsi-f.t auf die Bezahlung der von Frankreich den verende-teu Machten zn leistenden G?!o - Entschädigung abgeschlossen wurde. <^^ie Mahlung, zu we!ck>er si-5, ^rankr^lch durch den Artikel iV. des ^r^tats 00": 'cutigen Tage qcqen dic verbündeten ^'ck,e, als E-.N''chadigung ve>pf!i^v:t hat, wird in der Form uud in den Zeiträumen St.itt sieden, y^lche durch nachofgcndc Artikel be-siimni: si-, d. A r 5, -. Die Summe von sieben Kunden M ^ 'U Franken, a^s d^^trag die-ftr ^- ', . iung, soll Tag für Tag in glei- chen Porzionen, im Laufe von 5 Jahren nut-telst auf den Inhaber lautenden Bons auf den königl. Französischen Schatz, ausfolgende Weise abfragen werden: II. Dor Schatz händigt sogleich den verbündeten Machten fünfzehn Verschreibungen, jede von sechs und vierzig zwey Drittel Millionen, welche zusammen die Summe von sieben hundert Millionen ausnachen ein, wovon die erste am 3i. März, 816, die zweyte am^i. Iul. desselben Jahres, und sojdie Ü5r' )en von 4 Monathen zu 4 Monathen, 5 )ahre hintereinander zahlbar sind. '.: > Diese Verschrcibungen können nicht vc^andölt, sollen aber von Zeit zu Zeitge-gcn verkäufliche, auf den Inhaber lautende ^ons, die in 1)er bey dem königlichen Scha« tze >)?wöbnlich üblichen Form auszufertigen suid, umgetauscht werden. lV. In dem Monatbe, der den vieren vorhergeht, wahrend welcher eine Verschrei-bnnst m beza'lon ist, so'l diele Verschreibung vom Französischen Schatze m Bons, die auf den 5nl aber lauten, und zu Parls zahlbar sind, zn gleichem «Porzionen, vom ersten bls znm lctz^en Tage der vier Monathe getheilt "" So'wird^lso die am3,. März 1816 vcr-faUende Verschreibung von 46 Zweydrittel-Millionen im Monath November i8i5, ge-gcn solche aufdcn Inhaber lautende, in glei- chen Porzionen vom ^. Dezember i8,5 bis zum 3r. März 1816 zahlbare Bons umgetauscht, l Die am 3i. Julius i3i5, vcrsall^de Verschreibung von 46 Zweydrittel ^Millionen, wird im Monath März desselben Jahres, gegen solche auf den Inhaber lautende, in gleichen Porzioaen vom 1. ApnN 18^ bis zum 3l Iul. desselben Jahres zahlbare Bons, und so weiter von 4 zu 4 Monathen umgewechselt. ^. Ueberdaswas jcdcn Tag verfällt, soll nicht ein einzelner auf den Inhaber lautender Von ausgefertigt, sondern die verfallende Summe in mehreren Coupons von Tausend, Zweytausend, Fünftausend, Zehntausend und Zwanzigtausend Franken getheilt werden, welche zusammen die Summa der jeden Tag zu leistenden Zahlung ausmachen. Vl. Die verbündeten Mächte überzeugt, daß es eben sowohl ihrem als dem Interesse Frankreichs angemessen ist, daß keine zu beträchtliche Summe solcher auf den Inhaber lautendezBons gleichzeitig ausgegeben wcrd:, kommen übcrein daß niemahls für mehr als 60 Millionen zu gleicher Zeit im Umlaufe seyn sollen. Vls. Frankreich zahlt keine Zmscn für die fünfjährige Frist, welche ihm dir verbündeten Machte zu Bezahlung der 700 Millionen bewilligen. VIII. Frankreich händigt am 1. Januar 1816 den verbündeten Mächten als Bürgscbaft für die Regelmäßigkeit der Zahlungen, eine Rente von "sieben Millionen Franken, kapita-lisirt zu hundert und vierzig Millionen, auf das grosse Buch der Französischen Staatsschuld ein. Diese Rente soll dazu dienen, nö thigenfalls dasjenige, was etwann dic Französische Negierung nichtgehörig einlösen sollte , zu decken, und am Schlüsse jedes halben Jahres die Zahlungen nach dem Verfall der auf den Inhaber lautenden Vons aufdis weiter unten zu bestimmende Weise, ins Gleiche zu bringen. IX. Die Renten werben auf die Nahmen her Personen, welche die verbündeten Mächte bezeichnen werden, eingeschrieben, aber die Inskriptionen dürfen diesen Personen, nur in dem im eilsten Artikel nachstehend er-wHhnten Fan Preussen , dessen Schutz anzusprechen, welches ihn aber nicht retten wird. So viel Kaltblütigkeit auch ?cnalettevor Gericht und nach seiner Verurteilung bezeigt bat, so viel Schwäche nud Kleinmütigkeit bat 3ley bewiesen. Man versickert, daß cr wab-rend einiger seiner Verhöre geweint und geschworen habe. Die im Kriegsgerichte gegen Marschall Ney gesessenen Marscbälle und Generale haben es seit ihrem Spruche noch nicht gewi^r, bey Hose zn erscheinen. Unter Vonaparte waren es die Edelleute welche die Gefangnisse füllten: jetzt bcstebt der größte Tbcil der Gefangenen aus Handwerkern , Soldaten und andern Leuten vom Volke, welche einfältig genug sind, sich nach Vonaparte zu sehnen, und blind gcnug, denKö-nig aller der Uebel zu beschuldigen, welche über Frankreich gekommen sind , und unter denen es noch seufzt Die Ursache der Arretirung von zehn bis ;wölf Generalen sollen bloß ihre unbesonnenen Reden gewesen seyn , welche einen Versuch befürchten ließen, den Mir-schall Ney zu retten. Einer dieser Offiziere, der General Colbert, ist kaum von seinen in der Schlacht vou Waterloo empfangenen Wunden gtne''cn. (W. Z.) Zu Vourgcs wurde, nachdem der Revi-sionsrath das erste Urtbeil bestätigt batte, am 23. Nov. der bekannte Capitain-Lteutenant Noscy von der alten Garde, ersckwsscn. Er schrieb vorher mit vieler Kaltblütigkeit ein Testament, worin er jedem der neun Jäger und Tambours, die er zum Ausrubr verleitet hanc, und die Mt zu zehnjähriger Ket-te.chrafe verurcheilt sind, eine Leibrente von 3c» Fr. vermachte. In dem Augenblicke, wo man ihn z:'.mT>de abholte, brachte er sich mit einem versteckt gehaltenen Nagel eine gefährliche Wunde bey und mußte auf einer Decke beynahe sterbend zur Hinrichtung ge^ tragen norden. In einem Befehl des Po^zey-Ministers And Drouet d'Erlon, kefevre-Desnouettes, Amcil, Gilly, Brayer, Moutou, Duvernet, Grouchy, Clau-scl und Labord?. Sie sind sämmtlich in der königl. Verordnung vom 2/i. Julius enthalten. Der Beschl des Polizey - Niinistcrs geht dahin, sie auf^nsuckm, U!'.d zu verhaften, wo man sie immer ^nden werde. (W. Z.) In der S5?ung der Pairskammer vom i6. wnrde der Vorschlag angenommen, daß, wahrend dem Prozeß des Marschalls Ney, kein Mitglied ^cb den Sitzungen ohne bin-lär.glicheBewegiründeentziehen dürfe. Auch genehmigte die Kanilmr, daß der Fürst Tal-leyrand, der Graf Iaucourt, der MarschaU Gourwn St. Cyr und der Marschall Augc-rcau au diesen Verhandlungen kcinen Theil nehmen sollten, weil sie vorher schon theils bey der Anklage, und theils bey 'dem Statt gehabten Kriegsgerichte thätig gewesen sind. Hierauf wurde zu dem Nahmens - Aufrufe geschritten. Es fand sich, daß 161 Mitglieder ae.icnwartig waren. Der Totalbestand der Hairs besteht aus 21^. Davon fehlten die 7 geistlichen Pairs, welche nicht beyzuwohnen haben; N, welche Theil an der Anklage nahmen ; 5 , welche als Zeugen .auftreten werden, einer, der bey dem Kriegsgerichte saß, ein anderer , welcher seines'Alters wegen noch nicht stimmfähig ist; 8., welche dicscsmaftl nickt zugelassen worden, in ollen 2.5 Abwesende, von denen mehrere krank, und mehrere andere sich in Diensten des Königs auswärts befinden. (W. Z.) In der Nacht vom 12. anf den ,^/v. M. hat sich zur ungewöhnlichen Zeit in einen, Wirthshause zu Vordeaur ein Haufe von Glasmachern versammelt, und ein rebc'li-schcs Geschrey erhoben. Ein Detasikement der National^arde wurde von ihnen angegriffen, welchem ledoch gelang, sie in die Fln.l't zu jagen, und den Änfrü^cr de se'ben. N'.ch langer Verfolgung , gefangen zn nehmen. Die Polizey hat ihn dem königl Prokurasoe überliefert, welcher das Verhör sck»on wirklich begonnen hat. (W. Z.) Wechsel-Cours in Wien am i3.Dezember. 1815. konventiousmünze von .Hundert, 35s fi«