^° 133. Donnerstag ven s. Movember 1829. C^nbernial - ^erlambarunZen. Z. i3g7. (2) ' Nr. 22?3. E i r c u l a r e des kaistrl. königl. illyrischen Gubermums. — Der Galzhandel wird auch m Böhmen frey-aegcben, und der Impost auf das in Iftrien und M'lltär- Kroatien angekaufte Salz wnd festgeseyt. — Mir der allerhöchsten Entschließung vom 6. d. M., haken Seine Majestät zu befehlen geruhet, daß der Salzhandel vom i.November d. I. angefangen, auch im Königreiche Böhmen, so wie m den übrigen deutschen Provinzen freygegeben werde. — Ferners wurde mit hohem Finanz-Ministerial »Decrete vom 26. September l. I. be« stimmt, daß dcr Impost, welcher von dem in Mien und in Militär-Kroatien angekauften Salze bey dem Uebertritte über die fteycnsche und illynsche Gränze zu entrichten ist, vom 1. November laufenden Jahres angefangen, — für das m Fmme und Buc-cari angekaufte Salz, wenn es nach Illy-rien und Steyermark gebracht wird, ,m Betrage von einem Gulden sechzehn Kreuzern pr. Zentner, für das in Zcnag und Earlopago erkaufte, und nach Illynen und steyermark gebrachte Salz von ^incm Gulden vier und fünfzia Kreuzern, endlich für das, ,n Eopo d'Istria und Pirano erkaufte, und in das Avlestsr Gcbiech oder nach Inyrien und Steyermark verführte Salz von zn> evGul^ den und vier Kreuzern eingehoben rnr-dcn^rd. - Diese Verfügungen werden ,m Nachhange zu dem Elrculare vom ,Z > «v> Zahl 2Z,i52, zur allgemeinen Kemttnik 1? bracht. ^ laibach am Zo. Ottow ^7 Gouverneur. Clemens Graf v.Brandis, k. f. Gubernial-Rath. Stam- unv lanvrechtliche Verlautbarungen. Z. 1Z66. (2) Nr. 7011. Von dem k. k. Stadt- und Landrechte in Krain wird dem unwissend wo befindlichen Urban Tschenie, und dessen unbekannten Erben mtttelst gegenwärtigen Cdictes erinnert: Es habe wider sie bey diesem Gerichte Johann Komar, die Klage auf Verjährt- und Erloschcnerklärung des Schuldscheines, 6cio. 20. Iuny 1799, von ^ohann Ulschack auf Urban Tscherne, lautend pr. 320 fi. D. W., mtabulirt am 26. Iuny 1799, auf den dem Laibacher Magistrate, «ui. Rect. Nr. 55 1)4 / richtiger 55 dienstbaren zwey Dritttheil Wiesantheile eingebracht, und um Anordnung einer Tagsohung angesucht, die auf den 25. Jänner 18I0 um 9 Uhr Früh vor diesem k. k. Stadt, und Landrechte angeordnet wurde. Da der Aufenthaltsort des Beklagten, Urban Tschcrnc und desselben Erben diesem Gerichte unbekannt, und weil sie vielleicht aus den k. k. Erblandcn abwesend sind,so hat man zu deren Vertheidigung, und auf deren Gefahr und Unkosten den hicrortigen Gerichts-advocaten Dr. Burger, als Curator bestellt, mit welchem die angebrachte Rechtssache nach der bestehenden Gerichts-Ordnung ausgeführt,und entschieden wcvden wird. Urban Tschernc und desselben unbekannte Erben werden dessen zu dem Ende erinnert, damtt sie allenfalls zu rechter Zelt selbst erscheinen, cdcr inzwischen dem an die- Hand zu gebcn, oder auch sich selbst cimn andern Sachwalter zu bestellen und diesem Gerichte namhaft zu machen, und überhaupt im rechtlichen ordnungsmäßigen Wege einzuschreiten wissen mögen, msbcsondere da sie sich selbst die aus ihrer Vcrabsämmmg entstehenden folgen selbst beizumcssen haben werden. Laibach am 20. October 1K29. I IZg7 (2) ^'' 6955' Von dem k. k. Stadt- und kandrcchte in Kram wird cnmit bekannt gemacht: Es sey über das Gesuch des Franz Lusner/ als.gesctzll- 926 then Vertreter seiner minderjährigen 'Kinder, als Or. Joseph Lusmr'schen Universalerben, in die Ausfertigung der Amortisations-Edicte, rücksichtlich der über die an Valentin Pegam lautende 60^0 Zwangsdarlehens-Obligation, ääo. 15. July 1809 pr. 200 ft., Nr. 21, und über den an das Gut Sello, pro äommicaU et ru^licHli lautenden Zwangsdarlchensschein, clclo. 11. März 1806 pr. 196 ss. Zc» kr. ausgefertigten und angeblich in Verlust gerathenen zwey Empfangsbestätigungen, ääo. 24. October 182k, gewilliget worden. Es haben demnach alle Jene, welche auf gedachte Urkunden aus was immer für einem, Rechtsgrunde Ansprüche machen zu können vermeinen, selbe binnen der gesetzlichen Frist von einem Jahre,, sechs Wochen und drei Tagen, vor diesem k. k. Stadt- und Landrechte so gewiß anzumelden und anhangig zu machen, als im Widrigen auf weiteres Anlangen des heutigen Bittstellers Franz Lusner, die obgedachten Urkunden nach Verlauf dieser gesetzlichen Frist für getödtet, kraft- und wirkungslos werden erklart werden. Laibach den 24. October 182g. Aemtliche Verlautbarungen. Z. '335. (2) Nr. 25o. Haber - Ltcitat ions - Ankündigung. Das hochlöbl. k. k. Oberststallmelsteramt hat mit Decret vom 23. October 1829, Nr. 2922, eine neuerliche Haber-Licitation abzu« halten angeordnet. Dle Bedmgmsse, nach welchen für das k. k. Karster Hofgestüttamt der, im Militär-Jahr ,8Za erforderlicheHaber von 8oc>oN. Oe. gestrichenen Mcycn einzuliefern ware, bestehen: itens. Die Qualltat des Habers wird folgendermaßen festgesetzt, und zwar: muß derselbe vollko-ninen trocken, mcht genetzt oder genäßt, vom Btaube rem, dickkörmg, und mit keinen andern Früchten vermengt, nicht dumpfig, ohne widerlichen Geruch, und jeder Metzen im Netto - Gewichte wenigstens /g Pfunli schwer seyn. 2tens. Hat dte C'inlieftrung in der eben bezeichneten Qualüat m nachfolgenden Terminen zu geschehen, und zwar: nach Llpplza: Loo Metzen vom 14. bls mit Ende December 1829; 'nach Pröstraneg: 5oo Metzen vom l/z. bis mtt Ende December 1629; nach Lippiza: , 5oc> Metzen vom 2. bls nut 20. Jänner 16)0 - nach Prossraneg: 5aa Metzen vom 2. bis .mtt 20. Jänner i63a; nach Lippiza: 5oa Metzen vom 21. Jänner bis mit 7. Hor- nung l63o; nach Prost rancg: Zoo Metzen vom 21. Jänner bis mit 7. Hor-nung 16Z0; nach Lippiza: Zac> Metzen vom 8. bls m,t 25. Hornung lS3o; nach Pröstraneg: 5oc) Metzen vom 3. bls mlt 25.Hornung iZZa; nach Llppiza: 5oc> Metzen vom 26. Hornung bis mit 15 März iZIn; nach Pröstraneg: Zon Metzen vom 26. Hornung bis mit z5. März l3)o; nachLiftviza: 5oc> Metzen vom 16. März bis mit 2. April tg)o; nach Pröstraneg: 5oo Metzen vom 16. März bis mtt 2. April Z83Q; nach Llppiza: 5oo Metzen vom 5. bls mit 20. Avnl l63a; nach Pröstraneg: 5ac» Metzen vom Z. b»g mit 20. April i83oj nach Lippl; a : 5oc>Metzen oom 2,. Aprll b>s mit 8. May i63o- nach Pröstraneg: Soc>Metzen vom 2l. Apr,l bis mit 6. May i3Zo. Zcens. Hat der Lleferungs-Uebernehmer das betreffende Quantum bis auf Ort und Stelle für etgene Rechnung zu verführen, und wlrd nur jene Quantität als abgeliefert betrachtet, welche dem k. k. Hofgcstüttamte qua-lttätmaßig zugemessen wird. ^tens. Wird am 25. November 1829 bei der k. k. Aoclsberger Bezirks-Qbrlgkelt um die zehnte Vormittagsstunde über vorstehende einzelne Qualitäten eine öffentliche Versteigerung abgehalten werden, bei welcher jeder Liefe-rl'Ngölustigc wncn P^isanbor schriftlich zu überreihen, und zugl^ch zl,r Gicherstellun^ des k. k. Hofgcstütlaintes eine, aus dem Preis« Anbote und aus dem zu erstchen bcabsichtlgterl Quantum mit zo Percent entfallende Caution entweder im Baren, oder in k k Btaats-Schulooerfchreibungen nach dem letzt bekannten Miener Börse-Course, oder mittelst Hy. vothekac-Instruments zu erlegen hat. 5tens. Nach beendeter Licitation werden jenen ileftrungslustigerl, welche keine Haber-Parch^c erstanden haben, die eingelegten Eau- 927 tionen sogleich zurückgestellt, von Denjenigen hingegen ,. welche bel einer oder mehreren Par-thien die M'ndessbleter verblieben sind, nach dem Ersiehungspreise zurückbehalten werden. Die Bestimmung dieser Eaution soll darin best-hen, daß das k. k. Hofgeftüttamt »m Falle, als der Lleferungsübernehmer zur gehörigen Zeit dle erstandene Quantität in der festgesetzten Qualität abzuliefern unterlassen sollte, in dem Stand gesetzt werde, d»e abgängige Quantität auf Kosten des Lieferungs-Ueber, nehmers herbeizuschaffen, und hat Letzterer »m erforderlichen Falle das k. k. Hofgestüttamt auch mit semen anderweitigen, nne immcr Namen habenden Vermögen schadlos zu halten. 6tens. Sollte ein Lleferungs-Ueberneh, mer die baldmöglichste Ueberkommung seiner eingelegten Caution beabsichten, so wird demselben gestattet/ von dem übernommenen Ha-ber «Quantum 10 Percent m I^at^ra gegen Empfangsbestätigung einzuliefern, welchcs ic> percentige Quantum Haber und die Eaution im Baren, m k. k. Etaalöschuldverfchreibun-gen und ln Hypothekar-Instrumenten so lan« ge von dem k. k. ^ofgestüttamte aufbewahrt wird, bis die betreffende Haberpanhie voll-kommen eingeliefert lst. 7tens. Der Mindestanbieter einer oder mehreren Haberparthien wlrd zur Erfüllung femer Verbindlichkeit sogleich verpflichtet, das k. k. Hofgestüttamt erst dann, wenn nach Verkauf von längstens 14 Tagen dle Ratlfi-cirung des hocklobl. k. k. Oberftstallmeistcraml tes erfolgt. Wlrd dieje Rat.ficirung verweigert, so wird auch zugleich der Mmdestanble, ter unter Zurückstellung der eingelegten Caution seiner Verpflichtung enthoben. Ltens. Dle Einlieferung einer übernommenen Haber-Parthie kann binnen dem bezeichneten Termin ganz oder theilwesse geschehen, und verspricht das Hofgestüttamt we ba' re Bezahlung jedesmal nach Maß der erfolg ten ganzen oder thellweisen Einlieferung der-gestalten zu leisten, daß der Llcferungs - Ueber^ nehmer mit Zuversicht darauf rechen kann " sogle.ch fur jede eingelieferte Quamllät scln Geld gcgen classenmaM geftämpelte Ou.tt..n^ zu erhalten. ^u«"ung f°>»Nt°n°und d^°m ^t°'/? «wischen dem A°- haben sich beide dem Ausspruche der nächsten Bezirks-Obrigkeit zu unterziehen. ntcns. Endlich wird der Uebernehmer einer oder mehrerer Haber-Parthien den clase senmaßigen Stämpel zum Eontracte beizubrine gen haben. Von dem k. k. Karsser Hofgestüttamte ^ippiza am 29. October 1629. 3- i388. (2) Eröffnung der Gewerbs- Industrie-Schule. ,..,,^n Seite des Directorate'der philoso-pichen Studien am hiesigen k. k. Lyceum, wird d 73/ zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß ^L' werbs.nduftrie-Schule für Künstler und A im 3V'"s ^künftlgm Monates Norem-v bund?n7'3 ^" ^bpsik, und der damit verbundene Ze,chnungsunterricht für Künstler u^ L "^"k" "n Zeichnungssaale eröffnet, und^alle 550NN- und Feyertage durch das ganze ^ahr, und zwar der Unterricht der Ge-werbsmdustne-Schule von 10 bis 12 Uhr Vormmags, und von 2 bis 3 Uhr Nachmittags ; der Zelchnungsunterricht aber ebenfalls cm,allen Sonn- und Feyettagen von 8 bis Ä'' V°r'm""ss fortgesetzt werden wird. ^t^diesfalllge Einschreibung geschieht beim A??- ^^"«. 'Kersnik, Professor! der ^Yyj'k und der Gewerbsindustrie-Schule, und beun Hcrrn Vincenz Do rfmeister,^Pro-fessor der Zcichcnkunst. Laibach den Jo. October 162g. ' 3- l382. (I) N,. 799. In Folge Verordnung der wohllöbl. k. k. obersten Hofpostverwaltung vom 24. d. M., Z. 3253^ wird hiermit bekannt gemacht, ldaß: ncns. bei der k. k. vereinigten Post-Oeconomie-Ver waltung in Wien: I.) die Stelle dcs Oeconomie-Eontrossors Mit einem Iahresgchalt von 6c>o fi. und mir 120 st. Quactiergeld, gegen Erlag einer Caution von L00 fi.; und b.) des Accesslsten mtt dem Iahresgehalte von Iao st. und mit dem Quartier-Gelde von 10a fi. 5 2tens, bei der k. k. obersten Hofpost- Verwaltung selbst: c.) eine K^elllstm-Stelle mit ^0 ss. Gehalt und ,oo ß. 5"uartiergclo, dann ä.) zwci Kanzleo-Acccssisslnstellen, /ede mit 3c>0 fi. Gehalt und Zoo ss. Quartiergeld; und 928 Ztens. bei der ?. k. oberssen Hofpostamts - Cassa^ in Wien: O.) eine Accesslften«Ttelle mit 400 fi. Be, , soldung und 6a fl. Quartlergeld, ge- M gen Erlag einer Dienst-Caution von äc»o st» , zu besetzen sey, und daß jene h»erlandigen Individuen, die sich um eme oder die andere dieser Dienstesstellen zu bewerben willens seyn möchten, ihre an die wohllobl. k. k. oberste Hofpostverwaltung zu stplisirenden Gesuche längstens bis letzten November 1829 bei der gefertigten Prouinztal, Ober - Postverwaltung einzureichen, und derselben ihren ^auf- oder Geburtsschein, dann glaubwürdige Zeugnisse über gute Sitten, über Sprach- und jene Kenntnisse, die für die angesuchte Stelle erforderlich sind, beizuschließen haben. K. K. illyrische Ober « Postverwaltung Laibach den 27. October 1829. Z. i36i. (3) ^ Licitations- Ankündigung. M ^ Das kaiserl. königl. Ober »Commando der Kriegs - Marine macht allgemein bekannt: daß am 3c>. des künftigen Monats Novem» her um il Uhr Vormittags, in dem gewöhnlichen Saale des k. k. Marine« Arsenals in Venedig die Versteigerung über d,e an dem Besibletenden zu überlassende Lieferung von rohen Hanf für das Mllltarjahr l93o, und zwar: auf das Quantum von 40000a Pfund, welches sich aber nach Maßgabe oeS Bedarfs der k. k. Marine, allenfalls bis auf 600000 Pfund erstrecken kann, statt haben ^wird. U Der zu liefernde Hanf muß von der be» stcn auserlesenen Qualität seyn, und alle die Eigenschaften haben, welche ihn zurErzeugung der Schlffsraue tauglich machen, auch ist in dieser Lieferung jene Quantität von feinerm Hanf einbegriffen, welche im Laufe des ob« besagten Jahres zur Erzeugung von Marlien Mlnd' andern «Vorten von schiff- Garn erfor, Uerlich seyn könnte. Dle Licitation dehnt sich auf v>er ver-schiedene Hanf-Gattungen aus, und über eine jede derselben wird eine eigene Versteige-vunK gehalten, diese Gattungen sind: U a.) Bologneser Hanf. U b.) Ferareser do, O.) Ungarischer do. DD cl.) Inländischer Hanf aus den öster- reichisch-italienischen Provinzen, und es wird nach der Versteigerung jene Gattung gewählt werden, welche dem Dienst der Marine und dem Vortheil des Aerars am besten entsprechen wird; allenfalls könnte die Lieferung von ä0l)O00 Pfund auch auf mehrere Gattungen zerfallen, wenn eine solche Abtheilung höhe« ren Ortes genehmigt werden sollte. Um zu der Versteigerung zugelassen zu werden, haben dle Theünchmer dle nachbenannten Betvage als Reugelder bey dem k. k Marme-Rach im Baren zu erlegen, als: ' Zu der Versteuerung des Bologneser Hanf 1800 st. Eono. Münze. Zu der Versteigerung des Ferareser Hanf i5c)o fi. Eonv. Münze. Zu der Versteigerung des Ungarischen Hanf 120Q st. Cono. Münze. Zu der Versteigerung des Inländisch-Italienischen Hanf löoo ss. Eonv. Münze. Für denjenigen?ieferungs-Contract welcher die Genehmigung der hohen Behörde erhalten wird, hat der Besteher die nachstehen, de festgesetzte Caution zu entrichten, welche mit Beobachtung der besiehenden Vorschriften auch m Staaispapieren nach deren Cours an« genommen wnd, nämlich: Für den LieferungS. Contract auf Bo« logneser Hanf 5^ao fl. Eonv. Münze. Für den lieferungs, Contract auf Fera-refer Hanf 4400 st. Conv. Münze. Für den L'eferungS. Contract auf Ungarischen Hanf 3500 st. Cono. Münze. Für den Lleferungs. Comran auf Inlandisch- Italienischen Hanf 45oQ st. C. M° Wenn die l,eferung von 400000 Pfund, in mehrere getheilt werden sollte, w»e oben angemerkt worden, so wird auch die Eom tracts - Caution nach Verhältniß bemessen werden. Aste übrigen Ll'eftrungs» Bedingmsse si,,d in der gedruckten Kundmachung vom 6. October 1629, S. 2li5 festgesetzet, und diese »st bey dem k. k. Militar-Commando in Latbach zur Richtschnur der Konkurrenten ersichtlich. Venedig am 20. October 1829. Der Oberkommandant der k. k. Marine: Amilcar Marquis Paulucci, - Eontre-Admiral. Der Oberverwalter und öconomische Referent des k. k. Arsenals:. Ioh. Franz Edler v. Zanetti. . ^ Anhang zur AVibaOer Neitunz^^^ Meteorologische Beobachtungen zu Laibach. Barometer I T h^^m'o m c t e r l Witterung_________ Monat 3 Früh l Mittag Abends Früh Mittag Abend Früh Mittag Abends ________________3. >L. j Z. Ü. Z7s^7/KTsW^K.1^ K.j W bis 9 Uhr biö 2 Uhr bis 9 Uhr October 28. 27 4,5 27 3.7 27^2,7 — 10 — 1; — io"3Iebel schön I schön . 29. 27 0.9 27 b>o «7 ö.y — 7 __ I ^ ^ 9^ ^ wolkicht heiter ^' ^ ^i^ ^ ^ ^^ ^ 2 - I,__ 2 heiter heiter s. heiter * . ,' ^ ^ ^ ^ ''' ° -^ - I __ Z H^bel s. heiter trüb November .. 2 ^9-7 0,. .7 ^2 3 -j 2 _ , Negen reg.ensch s. heiter ^ 27 ?« 2? 73 ^ ^ ' " °)----------' ^'Üb trüb s. heiter ^^_____^l^^.^^^?^?1^^ Nebe! s. heiter ! schön___! F^renwen-Anzeige. Angekommen den 51. October 1829. Hr Ghik" cU'Giovanni, griechischer lmterthan, mit ?lndreas Kozzici; beide von München uach Trieft. _- Hr. Lormz v. Urdas, k. k. pensionirtcr Finanz? Intendant, von Tricst nach Wien. — Hr. Franz Slocovich, Bemittelter, mit Anton Vlezolli i beide von Trieft nach Sissek. — Hr. Iguaz v. Fornasari, Apotheker und Gutsbesitzer, von Görz nach Laibach. Dcn 1. November. Hr. Joseph Lorenz, Bürger und Hausbesitzer, von Trieft nach Grätz. —. Hr. Earl Naumann, ^Handelsmann, von Wien nach Trieft. -^ Hr. Johann Nottebohn, Handelsmann; Hr. I. D. Krust, Rentier, und Hr. C^rl Graf Andrasp; alle drei von Trieft nach Wien. — Hr. Theodor Hel, ler, Kaufmann, von Trieft nach Laibach. — Hr. Andres Zervis, cmeritirter Superior des St. Antoniuö-Ordens zu Elisabcthstadt in Siebenbürgen, von Neu« sah nach Venedig. , , Den 2. Hr. Hassan Madiros, Handelsmann und türkische»! Unterthan, von Semlin nach Trieft. Hr. Lorenz Pflachi, und Hr. Coco Golatti, Handelsleute und türkische Unterthanen,- beide von Trieft nach Wien. Abgereist dcn 2. November 1829. Hr. Ignaz v. Fornasari, Apotheker und Gutsbesitzer, nach Gorz. — Hr. Vincenz Zager, Handelsmann, und Hr. Joseph v. Thiery, Herrschafts-whaber; beide nach Fiume. Den-23. Octo ber 1829. , Dem Hrn. Johann Sortschan, bürgert. Schuhmacher-Meister, sein Sohn Hemrich, alt 25 Jahr m der Herrn--Gasse, Nr. 209,^an der Wassersucht. — Frau Iosepha MUlimath, Tischlermeisters-Wit-« we, alt ?6 Jahr, in der Grad,scha-Vorstadt, Nr. ^5, am Schlagfluß. Den 29. Barbara Plimmel, Instituts-Arme, ^üwe, alt 82 Jahr, m der Earlstädter-Vorstadt, ^r. 3, an Altersschwäche. Den 35.' Dem Herrn Mathias Schivitz, k. k. Staats, Buchhattungs-'Nechnungs-Officialen, seine ^l" Joanna, alt 10 Jahr und 8 Monaden N^o Mtal-Gasse, Nr. 271, am schleichen-lina ^ «^«'' - Gregor Suppamschilsch, Straf-Nebrun/ ?'^' 'w Strafbaus, Nr. 57, an der ^. Den H. November. Marianna Zorn, Spitals-Sieche, alt 95 Jahr, am alten Markt, Nr. 16^, an Altersschwäche. '. , n. ^? ^^? Michael Pippan, Taglöhner. fti-Nm^ m'^"^' "" 7 Wochen, in der Tymau. «„ ' ^' "" Fraisen. MetreiV - Durchschnitts - Wreift W in Laibach am 3^ October 1629. -M Ein Wien. Metzen M?itzen . . 2 fi 54 kl' ^ — , — Kukurutz . . —„' __ / - Gersie .... „ 49 ^ - Hlerse . . . .^ 53 „ — — Helden . . . » „ 41 » ^ — — Hafer . . . 1 « 22 _ ^ N.M4 NHN driest am Z«. October 1829: 89^. 57. 25. 79. 3c>. ^)»e nächsten Ziehungen werden am z^. und 28. November 1L29 »n Trie st abgehal-ten werden. TMasserstanV ves NaibaMüsscs am Deael der gemauerten Swial - Vrücke: Den 4. Novemb. ^829. 0 Schuh, 6 Zoll, o Lin. ober d«r Schleußcnbettun«. 2» »Z99- (1) M Dienst zu verleihen. W Bey dem fürstlich Auersperg'schen Herzog» thum Gotrschee in Kram köwmt mit^ End« Jänner 28Z0 die Bezirksrichlerstelle wtt einem ansehnlichen Gehalte, Deputate und Emol», menten in Erledigung. Jene Individuen, die diese Stelle zu ehalten wünschen, und eme bare oder fideijussorische Caution pr. 500 fi. E. M. zu leisten vermögend sind, belieben lhre milden erforderlichen Fahigkeitsdecreten, Mo-ralitats- und bisherigen Dienftzeugnissen bb<-legten Gesuche, welche an die fürstliche Vor-wundschaft zu Wlaschim in Böhmen zu stpli-siren sind, bey der fürstlichen Güter- Direction zu Laibach bis iS. December d. I. p^--tofrep einzureichen. W Laidach den O. November 1629. 93o Z. 1396. (l) Nr. 22225^2974. E u r r e n d e des k. k. illprischen Auberniums zuLaibach.-^ Berichtigung der Bestimmung des Begriffes der Unterthanen, welche durch das f. k. Fittalamt vertreten werden sollen. — 'Aus Veranlassung einer Anfrage, ob — und m wiefern bey Rechjsstrettlgketten zwischen einem Dommium, und einem Gegner, der zwar chr Grunohoid lft, aber semec Person nach nlcht zu dem unterthanigen Landvolks gehört , und über desssn Person chr keine obr,gkettllche Gewalt zusteht, dle siscalamtliche Vertretung, und dls Beyzie-hung eines politischen Repräsentanten beyden Gerichts «Instanzen Statt zu sindtn hade? hat die hohe Hofkanzley hierüber im Einverständnisse mit dem k. k. Obersten Gerichtshofe, und mtt der k. k. Hofcominisslon in Iustlzge« setzsachen unterm 17. September l. I., Zahl 21994, zu bestimmen befunden: Daß ot« 3extlrung des unterm 1. September 17^^, Zahl 29789, an sämmtliche Länderstellen m dleser Beziehung erlassenen Hofdecreis nichr ganz in Uebereinstimmung nut der allerhöchsten Ent« schließung vom 25. August 1797 abgefaßt worden sey. Es sind nämlich in dlesem Hof-decrete nach den Worten „in Ansehung »hrer Person" und uor den Worten „oder threr Person und Sache zugleich" die Wotte „oder Sache" aus Irrung ein< gefiossen, und es soll darin bloß heißen —l n Ansehung ihrer Person, oder ihrer Person und Sache zugleich. Hiernach sind die beyden bemerkten Worte „oderSache" als nicht beygesetzt zu betrachten, woraus folgt, daß die fiscalamtllche Vertretung/ und die Beiziehung emes polltlschen Repräsentanten in den durch das UnterthanspHtent bezeichneten Rechtsstrettfällen, wenn der Herrschaft über ihren Gegner keine Personal'Iurisdlction, sondsen bloß eine Realjurisdiction zuftcht, nicht Statt zu sinden hat. — Diese Erläuterung wird dem« nach in Folge hohen Hofkcmzleydecrets vom , 17. September l. I-, Zahl 21994, mit Bezug auf die von der k. k. polnischen Directorial-Hofstelle an sämmtliche Länderstellen erlassenen Kundmachung, ääc». 1. septemder 1797, zur Nachachtung allgemein kund gemacht. — Laibach am !2. October 5629. Joseph Camillo Freyherr v. Schmidburg/ Gouverneur. Leopold Graf v. Welsers heim, k. k. Gu,bernial-Rath. Z. 1395. (1) Nr. 22M. E u r r e n d e des k. k. ittyrischen Gubemiums zu Laibach.-^ Herabsetzung des Consummo-Zolles für ungarische Bettfeoern^— Laut hohen Hofkammer-decrets vom 17. September l. I., Zahl3665^ haben Seine Majestät mit allerhöchster Entschließung vom 20. August l. I. allergnädigst zu verordnen geruhet, daß der deutsch-österreichische Consummo.Zoll für die gemeinen, ge-schließenen und ausgeschließenen ungarischen Bettfedern, der gcgenwanch in zwey Gulden dreißig Kreuzer besteht, künftighin nur mtt 12 i>2 kr. sage zwölf und einen halben Kreuzer für den Zentner äpoi-o» Wiener Gewichtes eingchoben werden soll. — Dieses wird mit dcm Beysatze zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß die Wirksamkeit dieser Zollherabsetzung vom Tage veröffentlichen Verlautbarung zu beginnen habe. — Laibach am 17. October 1829. Joseph Camillo Freyherr v. Schmidburg, Gouverneur. Clemens Graf v. Brandis, k. k. Gubernialrath. Z. i4c>3. (1) Nr. 2I549. Currende des k. k. illyrischen Landesguberniums in kai-bach. — Vereinigung der beyden im Laibachev Kreise liegenden Bezirke Radmannsdorf und Neumarktl mit der Benennung „Vereinte Bezirksobrigkeit in Radmannsdorf." — Dte k. k. vereinte Hofkanzley hat nn Einvernehmen mit der k. k. Obersten Iuftizstelle unterm 22. Au' gust d. F., Zahl 19793, die Vereinigung der beyden im Laibacher Kreise liegenden Bezirke Radmannsdorf und Nemnarktl unter einer gc^ memschaftlichen Bezirksverwaltung, welche der Herrschaft Radmannsdorf mit der Verbindlichkeit der Exposittlr eines geeigneten Bezirksbeam-ten zu Neumarktl bis zur definitiven Regull-rung der Bezirksverfassung in K^ain^provisorlsch übertragen worden ist, und ihren Sitz in Rad-mannsdovf mit der Benennung „Vevemte Be-zirksobrigkeit in Nadmannsdorf" haben wird, zu befehlen geruht. — Es wird demnach in Folge der vorerwähnten hohen Hofkanzleyver, ordnung die bisher von der Herrschaft Neumarktl abgesondert besorgte Bezirksverwaltung des Bezirkes Neumarktl mit 1. November d. I. aufhören, und es werden von diesem Tage angefangen die Verwaltungsgeschäftc., welche die gegenwartig bestehenden Bezirke Radmanns-dorf und Neumarktl betreffen, ihrem ganzm Umfange nach mit Ausnahme der den Ort und (Z. Amts- Blatt Nr. iZö. d. 5. November 1629.) 9Zl Bezirk Neumarktl angehenden primitiven Em-schrcitungen, insbcsonders der Poltzey - und Militär-Geschäfte, wofür die Herrschaft Rad-mannsdorf einen eigenen Beamten nach Neumarktl zu exponiren hat, von der vereinten Bezirksobrigkeit zu Radmannsdorf besorgt werden. — Von dieser Verfügung werden alle in dem Umfange des bis nun bestehenden Bezirkes Neumarktl gelegenen Dominien, Gemein, den und die in diesem Bezirke befindlichen Insassen in die Kenntniß gesetzt, und selbe vom i. November l. I. angefangen, an die für die genannten zwey Bezirke aufgestellte vereinte Bezirksowgkelt in Radmannsdorf gewiesen. — Laibach am 27. October 1629. Joseph Camillo Freyherr v. Schmidburg, Gouverneur. Peter Ritter.v. Ziegler, k. k. Gubermalrath. MreisämtliOe ^erlautbarlMIen. Z. 1402. (1) iigZ5. Kundmachung. Zur Herstellung eines Feuerlösch-Requisiten-Depositorlums an der hlerorligen Dom-Allee, wird in Folge hoher Gubermal. Verordnung vom 16. 0. M., Zahl IZil5, der Tag am 14. dieses Monats November, Vormittags um 9 Uhr die Minuendo - Versteigerung b^y diesem Kreisamte abgehalten werden. Die zu dieser Herstellung erforderlichen Arbeiten und Lieferungen bestehen: In der Maurerarbeit pr. . 181 ff. 26 kr „ dem dto. Materiale pr. 34a,, 56 „ der Zimmermannsarbeit pr. 108,, 3a " „ dem dto. Materials pr. Z57,, 24 ,l, " ,. der Steinmetzarbeit pr.. 7a.. 1, " ', „ Tischlerarbeit pr. . ^,' - " „ „ Schlosser „ „ . 90 ,. «. „ « Drahtnetz ^ „ . 36 „ — „ „Anstreicher,, „^ 25« — " lm Gesammtbetrage pr. ^278 fl?^^^ Diejenigen, welche diese Arbeiten einzelnweise, oder im Ganzen zu übernehmen ver« memen, werden bey dieser Versteigerung sich emzufinden hiemit eingeladen. Die Verss?i gerungs.Bebingnlsse können übr,aens n.^ Z- ^°c>. (V^ """----------^-^-------^' ner i35<)',bis Ende December 18Z2, tst mir hoher Gubernial-Verordnung vom 26. dieses, Zahl 2I192, cine neuerliche Versteigerung angeordnet worden, welche am 10. December l. I<, Vormittags um 9 Uhr, in diesem Krcls-amte abgehalten werden wird. — Diejenigen, welche diese Pachtung zu übernehmen wünschen, werden eingeladen, am besagten. Tage und zur oben festgesetzten Stunde in dieses Krels-amt zu erscheinen. — Die vorgeschriebenen Pachtbedingnlste sind folgende: — §. 1. Die Pachtung beginnt mtt 1. Jänner 18I0, und endet ohne vorlaufige Auftündung mit letztem December 18I2. — §. 2. Die Benützung bei- stadt Lprnau, als auch jener am langen Graben werden zusammen verpachtet, und dem Meistbietenden überlassen. — §. I. Der Pächter kann von dem einmal gemachten Anbote nicht mehr abstehen, und diese Verbindlichkeit so wie der Pacht überhaupt erstrecket sich auf die Erden desselben, von Seite des Kreisamtes dagegen wird sich für die Stadt die Bestätiguna der Licttanon von Seite der hohen Landesstcll? vorbehalten. — §. 4. Der Pachter erhalt das Recht auf jenen Grundstücken, die ihm von dein Stadt-Magistrate ausgewiesen werden, Lehm zu graben, ihn in die bestehenden Lokalitäten zu verführen, zur Ziegelschlagerey die vorhandenen Trocknungshütten zu benützen, und die bestehenden Oefen zu verwenden. — §. 5- Der Pächter muß sich alle zur Ziegelcr-zeugung erforderlichen Materialien/ nämlich: den Lehm und Sand auf eigene Kosten verschaffen, weil dem Lehtern der Pachter des siads tischen Zuländungsgefalles unentgeltlich zu liefern nicht mehr verpflichtet ist. — §. 6. Dem Pachter werden nebst den Wohn- und Fabriks-Gebäuden alle bei den Ziegelhüttcn dermal befindlichen Werkzeuge, Maschinen und Utenst-lien zum freyen Gebrauche überlassen, worüber bei der Uebernahme ein genaues Inventarium unter allseitiger Fertigung aufgenommen werden wird. — §. 7. Der Pachter übernimmt alle Gebäude nach emer genauen Beschreibung, und alle Mobilargerathe nach der Schätzung, sachverständiger beeideter Manner, urid er ist verpflichtet, alle wie immer Namen habenden Reparationen derselben ohne Ausnahme aus eigenem Vermögen zu bcstrciten. — tz. 6. Nach Ausgang der Pachtung wird^der Zustand der Gebäude durch eben solche ^chatzleute untersucht, und die Revision der geschätzten Mobi-largeräthe vorgenommen, und der aust,-etc,idc Pächter hat jeden erhobenen Abgang des Vlo-bllargcgensiandes dergestalt nach emer billigen f)32 GchHuM tzar zu bezahlen.— §. 9- Unglücks-We durch ElementavzujMe oder Feuerschaden durch fremde Gebäude oder Veranlassungen, welche jedoch Pächter zu erweisen hatte, sollen billigerwelse nicht den Pachter treffen, wohl, aber soll derselbe für entweder von ihm oder von seinen Leuten verursachte" Beschädigungen aller Art Schadloshaltung zu leisten verpfiich-5^ seyn. — §. 10. Alle Weg-, Stadt- odcrBan-cal-Mauthgebührcn, sie mögen jetzt bestehen, oder wahrend der Pachtzcit erwachsen, treffen den Pächter, und sind von ihm aus Eigenem zu bestreiten. — §. n. Der Pachtschillmg ist von 3 zu 3 Monaten parüci^rs, nämlich: am letzten Jänner, April, July und October jkden Jahres bei Vermeidung 5 ojo Zinsen an die Stadtkasse zu bezahlen, und es hat der Pächter dle Stämpelgebühren zu den Quittungen zu entrichten. — §. 52. Zur Sicherheit der Pachtbetrage der eingegangenen Pachtbedingnisse, und für die ihm zur Benützung überlassenen Gebäude und Gerathe hat der Pachter binnen acht Tagen nach der ihm in-.titnirten Genehmigung der Licitation eine gesetzliche Caution im Betrage eines einjährigen Pachtschillings entweder im Baren, oder sidei-Kfssorisch so gcwlß zu leisten, als sonst die ncue Verpachtung auf seine Gefahr und Kosten vorgenommen werden, würde. — §. i3. Wer für einen andern licitirt, hat sich mit einer legalen Vollmacht auszuweisen. — §. 14. Zur,Licitation wird Jedermann zugelassen, der entweder als ein verlaßlicher Mann bekannt, oder von dem Anbote das 10 o.la Vadium vor 3er Licitation zu erlegen nn Stande ist. — §.'i5. Hinsichtlich der Fabrikation der Ziegel, und insbesondere deren Größe, ist sich genau nach der inncräsierreichischen Gubernial-Cur-uende vom 29. März 1767, zu benehmen. — §. 16. Der Ausrufspreis für beide Ziegelhütten wird auf 1600 si. bestimmt. — §. 17. Nach geschlossener Licitation wird kein Anbot mehr angenommen. — K. K. Kreisamt Laibach am 2I. October 1629. vermischte Verlautbarungen. z. Z. Z35. 0) Nro. 60. Vom Bezirksgerichte Thurn am Hart wird über das vom Vtevhan, Agnes und Maria Kuh« ein, unterm »5. Jänner I. I. hierorts gestellte Ansuchen, der schon scit 35 Jahren unbekannten Aufenthalts abwesende Jacob Kühnn, mit dem BeifayI, daß für ihn Hr. Anton Julius Barbs, zu GurMd, als Curator aufgestellt sey, und der Erinnerung vorgeladen, daß dieses Ger»cht, falls er binnen Jahresfrist m'cht anher erscheinen, noch dieses Gericht auf eine andere Alt in die Kennt« mß seines Lehens lehsn Mts, zu seiner Todeser- klärung schreiten, und seine bei Martin Vidoutfch, zu Schenufche befindliche Grbschaftsforderung den sich ausweisenden Grben einantwortsn werde. Bezirksgericht Thurn am Hact den 25. Jänner 1829. Z- »391. (1) Nr. 1076. E d i c t. Von dem Bezirksgerichte Weixelberg wird kund gemacht: W seye zur Liquidation und Abhandlung nach Gertraud Miklitsch von ^Älavass, hierorts eine Tagfahung auf den 24. November l. I., Vormittags 9 uhr mit dem Beisahe anae-ordnst worden, daß die Verlaßansprecher bei son. sttger Anwendung der im §. 614 d. G. B. aus. gedruckten Folgen hleZu zu erscheinen haben, uno jlch vor dießfalllgen Schaden zu hüthen wisscw mögen. ' ^ Bezirksgericht Wsixelberg den 3o. October 4829. Edict. ^ Von dem Bezirksgerichte Weinberg w',rd kund gemacht:,Es fcye zur Liquidation und Adhand« lung nach Ierny ^chitting von Klcinaltendorf, Nesizer einer Halbhude, hierorts eine Tagfahung auf den 24. Älavemder l. I., Vormittags 9 Uhr mit dem Beisätze angeordnet worden, daß die Verlaßansprecher dei sonstiger Anwendung der im §. 8t4 b. G. B. ausgedrückten Folgen hiezu zu elfcheinen haben, und sich vor dießfälligen tzcha« den zu hüthen wissen mögen. Nezirtsgerichr Wcixelberg den ,2. October 2629. Z. IZ95. (1) -Nr. »u56. Edict. Von dem Bezirksgerichte Weixelberg wird kund gemacht: Gs seye zur Liquidation und Ad. Handlung nach Maria Pcimih von Großlup, hierorts eine Tagsatzung auf den 23. November l. I-, Vormittags 9 Uhr mit dem Böis.,he angeordnrt worden, daß die Vcrlaßansprecher d«i fonftigerAn» wendung der im tz. 8,4 b. G. B. ausgebrückten Folgen hiezu zu erscheinen habsn, und sich vor dicßfälligen Schaden zu hüihen wissen mögen. Bezirks«Gericht Weixellierg am 27. October ^29. _________________________^^^^_ z. Z. 9Z4. (0 Nro. Wi. Vom Bezirksgericht« Thurn