Theologische Verantwortlicher Rcdactcur: Dr. Johann Chrys. Pogazhar. Samstag den 6. Janner 184«). Zu nt neuen Jahre. Mir dem eben abgewichcuen Jahre hat die europäi-sche Menschheit wieder einen bedeutungsvollen Wendepunkt ihrer Geschichte erreicht. Der Geist in seiner Selbstständigkeit und Freiheit ist zur entschiedenen Vorherrschaft gelangt, nnd will, nachdem er in seiner angestammten Würde sich ersaßt hat, seine Superiorität auf eine Weise geltend machen, daß er die Gesetze der mit ihm zur Le-benseinheit vermählten Natur nicht achtet, nnd alle Schranken, die ihn an die Lebcnsordnnng derselben binde», in stolzem Uebermuth durchbricht. In die Anschauung seiner eigenen Herrlichkeit sich verlierend und diese überschätzend vergießt er seiner Endlichkeit und geschöpfli-chcn Noth, und legt mit frevelhafter Kühnheit die Hand au die Krone seines absoluten Herrn und Gebieters, um dieselbe sich selber antzusetzen. Daß bei solchen gewaltigen Umschwüngen im menschheitlichen Leben Ereignisse cintreten können, welche alles Bestehende erschüttern und es von Grund aus umzustürzen drohen, ist unschwer zu begreifen. Und wirklich bat ein furchtbarer Strom der Zerstörung über Europa sich hiugewälzt, der alles, was fest und wurzelhaft zu sei» schien, entwurzeln nnd mit sich fort-reißeu wollte. Auch unser theueres Oesterreich wurde von der verheerenden Flnth getroffen nnd manche Hervorra-gung wurde in derselben unnacksichtlich ans immer begraben. Selbst an dem Felsen der Kirche hat sie schäumend angeschlagen, nnd Manches weggewaschen, was im Lause der Zeiten vom verilnrcinigeuden Stande an ihr sich mt gesetzt. Doch über deu hochaufbrausenden Gewässern schwebte der Geist Gottes, und sein mächtiges Walten war für denjenigen leicht erkennbar, der noch einen Sinn für das Verständniß göttlicher Dinge sich bewahrt hat. Und schon sehen wir, wie Er seinen allmächtigen Finger erhebt, um den Winden und Wellen Ruhe zu gebiete», und sein Licht bineinleuchten läßt in die Finsternisse der Lüge und des Jrrthnms. Wie selbst am Kreuze die göttliche Majestät und Würde des Mannes der Schmerze» denjenigen offenbar wurde, die guten Willens waren und aufrichtige Sehnsucht nach Wahrheit und Heil im Herzen trugen, so strahlte auch aus dem unheilschwangern Gewölk, welches über den Horizont der Kirche sich lagerte, die Herrlichkeit und unverwüstliche Schönheit derselben genugsam hervor, um an ihr nicht irre zu werden. Der Herr ist im Sturmwinde an seiner Braut vorbeigesahren und hat alle bessern Instinkte in ihr mächtig aufgeregt; die Kraft feines Geistes hat er abermal in Fülle ansgegossen über alles Fleisch, und die Zungen der neubelebten Christen sind Feuerzungen geworden, die mit glühender Begeisterung Christo Zeugnist gaben. Das erhebend» Bewußtsein, der allgemeinen Kirche anzugehören und Theilnehmer einer so reichen Gütergemeinschaft zu fein, ist allüberall in den Katholiken wach geworden, sie haben wieder als Glieder Eines Leibes sich gefühlt, und Clcrns nnd Laien haben in zahlreichen Adressen und Petitionen ihre Ueberzeuguilgen, Hoffnungen und Wünsche, ihre unabweisbaren Rechte und Ansprüche ausgesprochen, und den ihrer Kirche gebührenden Antheil an Freiheit zurückgefordert. Die Fürsten und Hirten der Kirche, nachdem das Schloß vom Munde genommen wurde, habe» auf ihren Stühlen sich erhoben, und mit aposto-lischem Freimuth Worte geredet, die in den Herzen der Gläubigen lebendigen Widerhall gesunden und die Nähe jenes Geistes sie fühlen ließen, der die Kirche in alle Wahrheit leitet. Auch ein schon lange nicht gesehenes Schauspiel hat den entzückten Augen der Katholiken sich dargeboten, erhabene Versammlungen von Bischöfen, die als Regierer der Einen Herde Christi in trat ergebener Anhänglichkeit an den obersten Hirten, den gefeierten Pius ,, IX., das Wohl der ihnen anvertranten Schäflein gemeinschaftlich berathe». Der Segen, der über solche Bestrebungen stets ansgegossen wird, fängt schon an in Deutschland sichtbar sich zu zeige», indem der Kirche ihre selbstständige Verwaltung garantirt wird. Wir geben uns der freudigen Hoffnung hin, daß auch Oesterreichs erhabene Kirchenfürsten, die bis jetzt in dem mährischen Memorandum und verschiedenen Adressen glorreich für die Rechte der Kirche eingetreten sind, bald zu einen Concilinm sich versammeln werden, um der Kirche dem erneuerten Staate gegenüber jene Stellung zu vindiziren, die ihr gebührt. Die unwiderstehliche Macht, die eine so ehrwürdige Versammlung über die Gemüther der Menschen ausübt, liegt zu offen am Tage, als daß unsere hochverehrten Väter in Christo, zu denen wir mit liebendem Vertrauen stets aufblicken, noch länger anstehen sollten, das sehnsüchtige verlangen ihrer geliebten Kinder zn erhören. Wenn auch noch mancher heiße Kampf bevorsteht, so blicken wir aber doch mit heiterer Zuversicht in das Jahr 1849 hinein, vertrauend auf denjenigen, der die Herzen der Menschen wie Wasserbäche lenkt, und versprochen hat, mit seiner Kirche zu sein bis ans Ende der Tage. Und es freuet uns, daß wir den Lesern unseres Blattes zimt Beweise, wie man überall ans die Theiluahme an allen kirchlichen Bestrebungen zählen kann, als theure Neujahrsgabe die Adresse bringen können, welche der Episcopat der küsteu-ländisch-kraiuischeu Kircheuprovinz behufs der Regelung der kirchlichen Verhältnisse den 17. Dec. v. I. an den hohen Reichstag abgesendet hat. Der hochwürdigste Herr Fürstbischof von Laibach hat jeden Geistlichen seiner Diözese mit einem Abdrucke betheilt und dabei bemerkt, der Diözesauclerus möge daraus die wachsame Sorgfalt des EpiScopats für daö Heil der Gläubigen erkennen, er möge aber auch sich dadurch aufgefordert fühlen, seine Aufgabe und Stellung iu der Gegenwart richtig aufzufassen, um durch Lehre und eigenes gutes Beispiel auf das christliche Volk also einzuwirken, daß sowohl der göttliche Glaube unversehrt erhalten, als auch die im Werke stehende Begründung der neuen Staatsordnung nicht nur nicht gehindert, sondern vielmehr durch unser aufrichtiges Anschließen an alle guten lind gerechten Bestrebungen der Neuzeit kräftigst unterstützt und gefördert werde; der Cnratclerus möge insbesondere dem Landvolke, und zwar nicht mit herben Worten und strafender Rede, sondern im Geiste der Sanftmnth und wohlwohlender Belehrung es begreiflich machen, daß nur durch treues, festes Aufchlicßeu an die von Gott gesetzte Obrigkeit, nur durch willige, gewissenhafte Befolgung der Gesetze, nur durch genaue Erfüllung der Pflichten eines katholischen Christen wir uns die Last des Lebens erleichtern, und die Wohlthaten der Verfassung genießen können; er möge alle Gläubigen belehren, wie zweifelsohne eine ganz besondere Hilfe von Obe» nöthig ist, die erschütterte Welt in die Bahn der Ordnung ein-znlenken, und ein nenes Staatsgebäude auf festem Grunde nufznführen, und wie sehr cs eben darum Roth thue, eifrig und unablässig zu Gott zu bete», ans daß er alle Diejenigen, die an diesem Bane der neuen Staatsein-richtnng zu arbeite» berufen sind, erleuchten und leiten möge, damit sie ihre schwere Aufgabe mit seiner Gnade glücklich und zu unfern wahren Wohle lösen. Adresse des Episkopats der küstenländisch-krainischen Kirchenprovinz im Königreiche Jllyrien an den österreichischen constitnirenden Reichs-tag in Kremsier. Hohe R e i ch s v e r s a m m l n n g! Das frühere Verwaltuiigssistem des österreichischen Kai- serstaates hat sich geändert; nothwendig muß sich auch das Verhältniß desselben zur katholischen Kirche ändern. Durch die von Sr. k. k. Majestät Ferdinand I. den österreichischen Staatsangehörige» verheißene freie Verfassung, in deren Zustandebringung eben die wichtige Aufgabe der hohen Reichöversainnilniig besteht, tritt die katholische Kirche »ach Außen i» eine neue Stellung zum Staate, während die katholische Lehre unveränderlich fest steht, und auch die Verfassung der katholische» Kirche üt ihren Grnndzügen eine gegebene, feststehende bleibt. Diese neue Gestaltung der staatlichen Ordnung dürste in der hohen Reichsversaininlung wohl bald zur Besprechung kommen, und da cs sehr zu bedauern ist, daß die katholische Kirche, zu der sich doch die große Mehrheit der österreichischen Staatsbürger bekennt, in der hohe» Reichsversaininlung sich ferner besonder« Vertretung erstellt, drängt den Episcopat der küsteiiländisch-krainischen Kircheuprovinz im Königreiche Jllyrien die Pflicht seines apostolischen Amtes mir noch mehr, sich über die Stellung auszusprecheii, welche die katholische Kirche »ach ihrer ursprünglichen Verfassung auch der neuen Ordnung der Dinge im öffentlichen Leben gegenüber, einznhalten haben wird, mib sohin diese Einlage a» die hohe Reichs-Versammlung, wie solche mehrere von einzelnen Bischöfe» und ganzen Kirchenprovinzen Hochderselbe» bereits zugekommen sind, eben dermal z» richten. Die katholische Kirche, immer bereit, den ganzen Scgcn ihrer Heilskraft auch zum Wohle des Staates zu entwickeln muß aber auch von de» Rechte» und Freiheiten, welche die Grundlage der uenen staatlichen Ordnung bilden sollen, den ihr gebührende» Theil in Anspruch nehmen, und kann es nicht zugeben, daß ihr derselbe voreuthalteu, und sie in ihrer Wirksamkeit behindert und gehemmt werde. Sie muß vielmehr wieder mt treten i» jene Selbstständigkeit, welche ihr angehört, und die ihr, wahrlich nicht zur Förderung des Gesammtwohles, so lange verkümmert wurde. Wenn der Episcopat der küstenländisch-krainischen Kirchenprovinz in Vertretung der katholischen Kirche und ihrer ursprünglichen Rechte, eine für ihr Gedeihen nvth-wendigc, ihr nach göttlichem Rechte gebührende Freiheit und Selbstständigkeit anspricht, ist er weit entfernt, eine Trennung vom Staate, das ist, von der öffentlichen ans sittlicher und religiöser Grundlage ruhenden Ordnung anzustreben, oder gar irgend einem Rechte der Staatsgewalt nahe treten, oder ihr irgend eilte Verlegenheit bereiten zu wollen. Er ist vielmehr innigst überzeugt, daß die katholische Kirche bei einer freien Entfaltung ihres Wesens nicht nur keine Gefahr dein Staate bringen kau», fviider» vielmehr dessen wahres Wohl auf das Kräftigste und Entschiedenste befördern «"iß; denn noch nie hat eine Regierung, weuu sie aufrichtig daS Wohl ihrer Völker suchte, und auf gerechten Wegen anstrebte, au der Freiheit der katholischen Kirche eine Widersachern gefunden; immer und überall hat diese vielmehr willig und freudig zu allen 'gerechten Bestrebungen der Staatsverwaltung die Hand geboten, wie sie cs bei ihrer hohen Idee von der von Gott zum Wohle der Menschheit berufenen und eingesetzten Staatsgewalt auch nicht anders thun kann. Außer dem auch schon daraus sich ableitenden besonder» Ansprüche der katholischen Kirche auf die ihr gebührende Freiheit, ja sogar auf beit Schutz des Staates iü ihrer freie» Bewegung, stehen aber dieser Kirche doch wohl anch gleiche Ansprüche mit Private», oder »nt von der Staatsgewalt gebilligten Gesellschaften zu, die, wenn sie Zwecke, die nicht staatsgefährlich sind, anf gesetzlichen Wegen verfolgen, in ihrer freien Bewegung durchaus nicht beirrt werden dürfe», und die hohe Reichsversammlung wird es leicht begreifen, daß, wenn der Staat, wie es vermög des vom Constitntions - Ausschüsse dem hohen Reichstage vorgelegten Entwurfes der Grundrechte den bedauerlichen Anschein hat, die katholische Kirche von ihrer bisherigen Stellung in jene einer blos noch privatrechtlich gesicherten kirchlichen Genossenschaft znrückdrängen, und durch die Gleichberechtigung aller religiösen Bekenntnisse ja sogar des Unglaubens de» Sra»dpn»kt des vollendeten religiösen Jndifferentisnins einnehme» sollte, die katholische Kirche doch wohl ga»z besonders berechtiget sein müsse, sich als ganz befreit von jenen Hemmnissen an-zufehen, von denen sic bisher in ihrer freien Bewegung anf eine für sie kränkende, und dem Staate selbst nach» theilige Weise behindert wurde, und daß sie fest entschlossen sein müsse, zu ihrem ursprünglichen Princip, dem der vollen Freiheit und Selbstständigkeit in Ordnung und Verwaltung ihrer Angelegenheiten znrückznkehren, und sich in dieser freien Bewegung, insofern sie ihr nach ihrem guten Rechte gebührt, fernerhin nicht beirren zu lassen. Um sich aber vor jeder Zumnthnng zu verwahren, als werde etwa damit irgend ein Uebergriff in die Sphäre der Staatsgewalt beabsichtiget, findet der Episkopat dieser Kirchenprovinz, indem er vereint mit seinem zahlreichen, gewiß gnt gesinnten Diözesanklerus auch das zeitliche Wohl der österreichischen Völker, welches dem Staate zn besorgen obliegt, aus dem tiefsten Herzensgründe wünscht, und zur Forderung desselben thätigst mitzuwirken bereit ist, und stets bereit sein wird, sich veranlaßt, die vorzüglicheren, zur Behebung der besagten Hemmnisse größten^ theils unerläßlichen Ansprüche, die er im Namen des Apo-stelamtes, welches er bekleidet, im Namen seines Diöze-sanklerus, und gewiß auch im Namen aller wahren Katholiken dieser Kirchenprovinz an die hohe Reichsver-sammlnng z,i stelle« sich verpflichtet fühlt, hiemit näher anzugeben, und zwar: ** ^höfische Kirche, zn welcher sich das durchlauchtigste Kaiserhaus und die bedeutende Mehrzahl der österreichischen Staatsangehörign bekennt, verdient cs doch wahrhaftig, daß der Episcopat dieser nicht erst seit heute bestehenden Kirche zur Wahrung ihrer unveräußerlichen Rechte nach den verschiedenen Kirchenprovinzen oder Diözesen des österreichischen Staates eigene kirchliche Ver- treter für den Reichstag zu wählen und dahin zu senden gesetzlich berechtiget werde, und da es kirchliche Disci-plinar-Angelegenheiten gibt, die ohne das Oberhaupt der Kirche nicht umgestaltet werden können und dürfen, so erscheint zur allgemeinen Regelung mancher kirchlichen Verhältnisse in Oesterreich auch die Einleitung zu einem mit dem heiligen Stuhle mit Rücksicht auf die neue Gestaltung des Staates abzuschließenden, und nachher unverküminert einzuhaltenden Concordate, welches den katholischen Priester in Oesterreich der vielfältigen Verlegenheiten endlich förmlich enthebe, denen er bisher bei der einseitigen Nonnirnng mancher kirchlichen Angelegenheiten von Seite der weltlichen Negierung ansgesetzt war, als ein wahres Bedürfniß; denn bei solcher Einseitigkeit sind Conflicte zwischen Staat und Kirche unvermeidlich, und doch sind sie weder der Kirche noch dem Staate ersprießlich, und nur derjenige hat sie zn verantworten, der ihnen nicht Vorbeugen wollte. — Oder sollte wohl die katholische Kirche nicht ausdrückliche Verwahrung entlegen müssen, wenn der Staat bei der Gesetzgebung über Ehebündnisse der Katholiken einseitig verfahren, von dem unveräußerlichen Rechte der katholischen Kirche die Bedingungen des sacramentalen Characters der Ehe zu bestimmen, und über deren Vorhandensein zu entscheiden, ganz abseheu, und in der eigenen dießfälligen Gesetzgebung nicht Hand in Hand mit der katholischen Kirche gehen wollte, wie es doch zur Beruhigung so vieler Millionen katholischer Staatsangehöriger, und znr Hin-danhaltnug böswilliger Auflösung des EhebandeS unter dem Scheine des Rechtes, höchst wünschenswerth wäre. 2. Die früher bestandene Verfügung der Staatsverwaltung, vermög welcher die Bischöfe ihre oberhirtlichen Mittheilungen an den Klerus und an die Gläubigen vorläufig der Landesbehörde vorzulegen hatten, ist durch die allgemein gewährte Preß- und Redefreiheit ohnehin schon behoben; — allein auch der bisher durch das königliche Plaeet auf eine kränkende Weife beschränkte Verkehr der Bischöfe mit dem Oberhanptc der Kirche in Dingen, welche den Glauben, die Sitten und die Kirchendisciplin betreffen, muß ganz frei gegeben werden, und die Bischöfe in unerschütterlicher Treue mit dem Statthalter Christi auf Erde» fest und iuuig verbunden, können und dürfen es sich nicht gefallen lassen, zn einem Verkehre mit dein Papste die vorläufige ^Ermächtigung der weltlichen Regierung, und nach Einlangung der päpstlichen Erlässe die Ermächtigung zur Kundmachung und Vollziehung derselben einznholcn; denn sie können Entscheidungen und Anordnungen des Oberhauptes der Kirche üt Angelegenheiten derselben nicht von dem Einflüsse der weltlichen Macht abhängig machen, da Christus die Leitung der Kirche nicht der Staatsverwaltung, sondern den Aposteln und deren Nachfolgern anvertraut, und den heil. Peter und dessen Nachfolger als Oberhaupt der Kirche bestellt hat, und es wäre nicht nur eine offenbare Störung der Einheit, die der wesentlichste Character der katholische» Kirche ist, wenn £ ihrem Oberhaupte die oberste kirchliche Regieruugsgewalt, und alle diejenigen Rechte allenthalben nicht gesichert blieben, ohne welche der römische Primat zu einem bloßen Schatten und leerem Titel herabsinken müßte, sondern es wäre überhaupt auch eine arge Mißachtung der katholischen Kirche, wenn solche Präventiv-Maßregeln gegen sie allein beibehalte» werden wollte», während allen anderen Elassen der bürgerlichen Gesellschaft die freieste Bewegung zugesichert ist. Fortsetzung folgt. Aus Mähren. Brünn, 28. Dec. 1848. Ich übersende Ihnen hiemit abschriftlich die Antwort, welche das Ministerium des Innern auf die Adresse der hiesigen Geistlichkeit wegen des Anschlusses au das Memorandum der Bischöfe auf dem Wege des Landespräsidiums hieher Übermacht hat. 7832J0' »Laut Eröffnung des Ministeriums des Innern vom 15. l. 2. Z. (j23 I hat der Brünner Diöcesauclerus eine mit 735 Unterschriften gefertigte Einlage unmittelbar dem Ministerium deö Innern überreicht, in welcher er seinen vollen und unbedingten Anschluß an das Memorandum deö mährisch-schlesischen Episcopatö über die wünscheus-werthe Gestaltung der Verhältnisse der katholischen Kirche ausspricht. lieber hohen Auftrag wird dem Ordinariate über die Bitte deö ihm unterstehenden Clerus, daß in den Gesetz - Vorlagen der Erklärungen des Memorandums billige Rechnung getragen werde, erklärt, daß das Ministerium darauf bedacht sei» und sorgen werde, daß eine wahre und dauernde concordia Sacerdotii et Irnpcrii, die eines jeden aufrichtigen Katholiken erster und letzter Wunsch ist, im constitu-tiouellcu Wege zu Stande komme.« Brünn den 18. December 1848. Vom k. k. mährisch - schlesischen Landespräsidium. Z» Abwesenheit des Herrn Gubernial-Vice-Präsidenten. Eninger rn./p. Se. Fürsterzbischoslichen Gnaden, der hochwürdigste Oberhirt und Metropolit der mährisch-schlesischen Kir-chenprovinz habe» sich verpflichtet erachtet, Sr. Majestät, unser,« Kaiser, Franz Joseph den. Ersten, aus Anlaß Allerhöchst Seiner Thronbesteigu»g die Geschicke der heilige» katholische» Kirche und deö gesammte» Klerus der mähr, schief. Kirche»provi»z zum kräftige» Schutze zu empfehle». Desgleichen haben sich Se. Fürsterzbifchöflichen Gnaden bewogen gefunden, dem hohen Ministerium deö Innern und der hohen Reichöversamnilnng zur Berücksichtigung bei der im Werke befindlichen Umgestaltung der bürgerlichen Gesetzgebung jene kirchlichen Deklarationen mitzutheilen, d»rch welche vo» dem Epiökopate unserer Kirchenprovinz und von der vor kurzem zu Würzburg stattgehabten Episkopal - Konferenz die unveräußerlichen Rechte bezeichnet werden, die der Kirche Gottes in »»-verkümmertem Maße gebühren und seither in vielfacher Beziehung beeinträchtigt worden sind, wobei vo» dem hohe» Ministerium und von der Reichsversammlung insbesondere die baldmöglichste Ermittlung einer den gegenwärtigen Zeitverhältnissen entsprechenden Dotation der Seelsorgsgeistlichkeit in Anspruch genommen wurde. Die Eingabe an Se. Majestät ist vom 13. Dezember datirt, und spricht als »erste Bitte«- deö greisen Kirchen-fürsten, der sich dazu verpflichtet halte, den Wunsch ans: »womit Se. Majestät auch dem Walten und Wirke» der katholische» Kirche jene alle» Völkern deö Reichs und alle» Staatsbürgern zugesicherte wahre Freiheit zugestehen wollen, welcher sie bisher in den Funktionen ihrer gesetz-, gebende», richterliche» und vollziehenden Gewalt i» vielfacher Beziehung zn ihrer Verkümmerung und wahrlich nicht zum Vortheile des Staates entbehren mußte.«- Die Vorstellung an das Ministerium «.datirt von, 12. Dezember) nimmt von den Schlußnahmen der Würzburger Episkopalkonferenz Gelegenheit, der hohen Stelle widcrhohlt die Beherzigung der im Memorandum des mährischen Episkopats und in der Eingabe gegen den Entwurf des Unterrichtsgesetzes dargelegten Grundsätze zu empfehlen, und spricht im Punkt 2. auch aus: »Eüt hohes Ministerin»! wolle der katholischen Kirche i» der österreichische» Monarchie jenen nach allen Principien des Rechtes in Anspruch genommenen Schutz angedeihen lassen , welcher i» dem benachbarten Königreiche Preußen dieser Kirche verfassuugsmäßig in Aussicht gestellt ist, indem ihr garantirt wird, daß sie ihre Angelegenheiten selbstständig ordnen nnd verwalte», wie auch im Besitze und Genuße der für ihre Kultus-, Unterrichtö- und Wohl-thätigkeitözwecke bestimmte» Anstalten, Stiftungen uudFou-de bleibe» könne. Die Kirche begehrt hiemit nicht mehr, alö - daö, was einzelne» Staatsbürger» und ganze» Eommnnitä-teit zuverlässig gesetzlich verbürgt werden wird. Dem hohen Reichstage wurden unterm 6. Dezember dieselben Vorlagen gemacht und von dem hochwürdigste» Metropoliten Hiera» die Bemerkungen geknüpft: »Alö Metropolit der mähr. Kirchenprovinz halte ich es für eine unerläßliche Funktion meines heiligen Amtes hiemit das geziemende Ersuchen zn stellen, Eine hohe Reichöversamnilnng wolle bei den Berathungen nnd Be-schlüßen über die Grundverfassnng nnsers inniggeliebten Vaterlandes die in den oben bezogenen drei kirchliche» Deklarationen ausgesprochenen unveränderlichen Grundsätze in alle» jenen Fragen zur Basis nehmen, welche mittelbar oder unmittelbar die kirchlichen Verhältnisse berühren, weil nur bei einem solchen Vorgänge eine Gesetzgebung zu gewärtigen ist, die der Kirche und ihre» Rechten die gebührende Rechnung trägt, und die sich so vielseitig tangirende» kirchlichen nnd staatlichen Interessen nicht gefährdet. Es kann der erleuchteten Einsicht Einer hohe» Reichöversamnilnng nicht entgehen, daß eine Legislativ», welche die Kirche und de» Staat aus- einanderhält, dein Gemeiiiwohle nicht gedeihlich sein wird, indem dieses nur durch ein möglichst inniges Zusammenwirken der Organe der Kirchen - und Staatsgewalt gefördert werden kann. Gleichwie die allseitig? Wohlfahrt der Familienglieder unmöglich zu erzielen ist, wenn Va-ter und Mutter verschiedene abgesonderte Wege wandeln, so läßt sich auch wahres, dauerndes Glück ganzer Völker nicht bewerkstelligen, wenn Kirche und Staat nicht in vereintem Sinne und Wirken sich zusammenthun zur Beglückung der großen Familie der Staatsbürger. Es wäre ein Unglück von unberechenbaren Folgen, wenn die Kirche durch legislative Bestimmungen, die ihrem unwandelbaren Wesen und den durch Jahrhunderte geheiligten Institutionen feindlich entgegenstehen, gezwungen werden wollte, vom Staate getrennt, ihre eigenen Wege zu gehen, die ihr von denen vorgezeichnet sind, welche der Herr gesendet, der da ist der Weg, die Wahrheit und das Leben.« »Bei diesem Anlaße kann ich nicht umhin, Eine hohe Reichsversammlung auf eine» äußerst mißliche» Umstand aufmerksam zu machen, der eine schleunige Regelung dringend benöthigt. In Folge des a. H. sanklioiiirteil Grundsatzes, daß Grund und Boden entlastet werden solle, vorzüglich aber auf Grund eines von Sr. k. k. Majestät genehmigten Beschlußes des mähr. Landtages ist im Laufe dieses Jahres die Verabreichung des Naturalzehents an die zum Bezüge desselben berechtigten Seelsorger allgemein unterblieben. Was über diese Maßregel vom religiös - kirchlichen nnd rechtlichen Gesichtspunkte ans zu sagen wäre, soll hier nicht wiederhohlt werden, nachdem alle gegen dieselbe sprechenden Motive in dem Memorandum, iu der Vorstellung des mährischen EpiSkopatS da-tirt den 30. Juli 1848 nnd in der Eingabe der Kurat-Geistlichkeit leider ohne allen Erfolg geltend gemacht worden sind. Obgleich übrigens der mährische Landtag den l. Juli 1848 als Terminus festgestellt hatte, von welchem an die erwähnte Naturalleistung von de» Berechtigten nicht in Anspruch genommen werden sollte, so haben doch die Verpflichteten fast dnrchgehends den anf die dem 1. Juli 1848 vorhergehende Zeit entfallenden Natiiralzehent gänzlich verweigert. Der Episkopat der mährischen Kirchenprovinz mußte in der Voraussicht des einer großen Anzahl von Seelsorgern hiedurch bevorstehenden Mangels au jedem oder wenigstens an lnnlänglichem Lebensunterhalte bei dem H. Ministerium des Innern einschreiten, um hierwegen bis znr Ausmittlung der in Aussicht gestellte» Entschädigung für den Raturalzeheut die dringend nothwendigc Vorsorge zu treffen. Das Resultat dieser bischöflichen Intervention wurde durch das hohe Ministe-rialschreiben vom 26. August 1848 Z. 1169 eröffnet und auf Grund dessen laßt nunmehr das k. k. m. sch. Landes-gnbernium jeneu Seelsorgern, welche ein durch den Ent-gaug des Naturalzehents unter 300 fl. (5. M. herabge-komnienes Bencficial - Einkommen nachzuweisen vermögen, eine vom 1. Juli 1848 beginnende Congrna - Ergänzung bis ans 300 fl. C. M. aus dem Religivnsfonde verabfolgen.« »Bei dieser Sachlage wird die Seelsorgsgeistlichkeit des Natural-Zehents für das ganze Jahr 1848 verlustig nnd erhält dieselbe nur für die Eine Jahreshälfte die von dem hohen Ministerium ausgesprochene Longrna-Ergänzung bis anf 300 fl., in welchen Betrag sämmtliche Stiftungsemolumente, für die die Beueficiaten oft zahlreiche fundirte Verbindlichkeiten zu erfüllen haben, dann sämmtliche Stolabezüge, die bei der obwaltenden Aufregung der Gemüther und bei der großen Zahl armer Menschen häufig nicht verabreicht werden wollen und können, eingerechnet sind. Das Erträgniß der psarrherrlichen Grundstücke muß nach dem Grundertragsbogeu berechnet werden, wornach der Seelsorger gleich dem Bauer behandelt erscheint, der mit seiner Familie, folglich mit geringeren Kosten, seine Aecker bestellt, während der Beneficiat mit fremden Leuten gegen nahmhafte Entlohnung feine Felder bebauen muß, sonach unmöglich ein so bedeutendes Rcincrträgniß zu erzielen vermag, wie der Bauer.« »Hiemit kann sich der Klerus bei aller seiner Opferwilligkeit unmöglich zufrieden stellen. Eine hohe Reichs-Versammlung wolle mitnehmen, daß es bei dem besten Willen nnd ungeachtet der größten Einschränkungen für den Seelsorger geradezu unmöglich ist, mit 300 fl. seinen Lebensunterhalt zn bestreiten, die unentbehrlichsten Bil-dnngsmittel beiznschaffen nnd, wie man es nie so häufig und ungestüm verlangte, die Pflichten der Wohlthätigkeir gegen Arme und Dürftige zu üben. Wenn nach dem von einem Archipresbyterate gelieferten Nachweise jährlich auf Holz 60 fl., auf Licht 10 fl., anf Fußbekleidung 12 fl., anf Kleidung 30 fl., auf Leib - und Bettwäsche 16 fl., auf geistliche Kleidung 10 fl., auf Aerzte nnd Apotheke 5 fl., anf Lektüre 15 fl., auf Kost und Lohn für einen Dienst-bothen 80 fl, nnd auf Almosen 32 fl., vorausgabt wird, so erscheinen die erwähnten unabweisbaren Bedürfnisse gewiß nur iu einem sehr ärmlichen Maße bedeckt und verbleibt sodann dem Seelsorger für seine Verkostung jährlich 30 fl., d. i. für den Tag 5 kr.; fürwahr eine äußerst erbärmliche Subsistenz, die den Priester und Seelsorger seinem Einkommen nach tief unter die Lage fast jedes dienenden Individuums bringt nnd ihn mit einem Salarinm zufrieden stellen will, das dem Kanzleipraktikanten als Adjntnm verabreicht zn werden pflegt.« »Daß es nicht so bleiben könne, liegt am Tage, nnd in diesem Anbetrachte wird eine H. Reichsvcrsammlung mein hiemit gestelltes dringendes Ersuchen sicherlich vollkommen gerechtfertigt finden, welches daliin gebt, daß ohne Verzug eine der Würde und Stellung des Kurat-clerus und den an die Glieder des Clerikalstandes allerwärts gemachten Anforderungen entsprechende Dotation desselben ermittelt nnd verabfolgt werde, wofür übrigens auch der Umstand spricht, daß in den ändern Provinzen des Kaiserreichs die Congrua der Seelsorgs-geistlicheu bei weitem höher bemessen erscheint, und nicht abgesehen werden kann, aus welchem Grunde der mährische und schlesische Klerus «och länger mit einem nicht einmahl die dringendsten Lebens-nnd Bildungsbedürfnisse nothdürstig deckenden Einkommen abgefertigt werden soll.« Die Flucht Papst Pins IX. aus Rom. Noch sind weniger als zwei Jahre verflossen, seitdem PiuS IX. den päpstlichen Stnhl bestieg. In ungewöhnlich kurzer Zeit batte das Conclave nach dem Ableben Gregor XVI. ein Ende; und als das Ergebniß der Wahl, die auf den seitherigen Bischof zu Jmola, Cardinal Mastai-Ferctti gefallen war, bekannt gemacht wurde, erfüllte ungeheurer Jubel die ewige Stadt. Alles begrüßte beit neuen Satthalter Christi Pius IX., so nannte er sich zum dankbaren Andenken an seinen erhabenen Vorfahren und Wohlthäter Pins V'II. — als den Bürgen einer besser», schöner» Zukunft, die man in politischer Beziehung schon lange lind sehnlichst erwartet hatte. — Gregor XVI. war nach dein einstimmigen Urtheile aller Vornr-theilsfreien Einer der ehrwürdigsten Päpste, welche jemals den Stuhl des heiligen Petrus inne batten. Ganz durchdrungen von dein Gefühle und Bewußtsein seiner hoben Stellung als Haupt und Vater der Christenheit kannte er keine angelegentlichere Sorge, als dieselbe mit Würde zu behaupten, und seinen schweren Pflichten zn genügen. Daß ihm dieses gelang, daß er die Rechte der Kirche, wo und von wem sie immer angcsochten werden möchten, zu wahren, daß er daS Ansehen des heiligen Stuhles nach allen Seiten hin zn behaupte» wußte, habe» wir während seines Pontifikates mehr als Einmal gesehen. Er scheute sich nicht die Großen und Mächtige» der Erde mit der Freimüthigkeit der Apostel auf die Grenzen ihrer Macht aufmerksam zu machen, und ungehörige Eingriffe aus daS GebictH der katholischen Kirche mit nngebengtem Muthe zurückzuweiseu. Darüber kann kein Zweifel obwalten. Wir erinnern nur an das Benehmen Gregors in der Streitfrage bezüglich der gemischten Eben, und an seine Sprache gegenüber dem Selbstherrscher von Rußland. Verschiedener lauten die Urtheile über den höchstseli-gen Papst als weltlichen Fürsten. Daß in der Administrativ» des Kirchenstaates so manche Mängel und Gebrechen zu finden waren, welcbc einer Verbesserung bedurften, läugnet Niemand; aber Jeder, der darüber ohne Leidenschaft nachdenkt, nnd nicht gewohnt ist, in das perfide Geschrei jener Politiker einzustimme», die den politischen Zustand des Kirchenstaates nie mit genug grellen Farben zu schildern vermögen, wird gerne zugeben, daß nicht die Päpste an diesen Mängeln Schuld trugen, daß dieselben großen Theiles in der Vage des Kirchenstaates als solchen, und in der Beschaffenheit seiner Bewohner begründet waren, und daß namentlich Gregor denselben nach Kräften und Thunlichkeit abznhelfen bemüht war. Daß noch Manches zn wünschen übrig blieb, als dieser große Papst abgenisen wurde, wer wollte ihn deßwegen zur Verantwortung ziehen? — Diese Arbeit fortzuführen war seinem Nachfolger Vorbehalten. Pius IX. trat unter dem freudigsten Zujauchzen der Römer seine Regierung an. Man kannte seine Herzensgüte, seine Aufopferung für Menschenwohl; — man erzählte sich so viele schöne Züge seines edlen, reinen Charakters; wie sollte man nicht der freudigen Hoffnung sich hingeben dürfen, Pius werde nun alle Wünsche seines nach politischer Verbesserung sieb sehnenden Volkes befriedigen, und seinen Bedürfnissen väterlich Rechnung tragen? — Die Vuft erschallte immerdar von Evviva für den hl. Vater, und er mochte beinahe ermatten über den Segnungen, die er feinem glücklichen, sanguinischen Volke er-theilen mußte. Dieß Alles ist zu Genüge bekannt; wie nicht minder, daß der heil. Vater rasch an das Werk politischer Reformen schritt, die er als weltlicher Regent vorzukehren sich für eben so befugt als verpflichtet erachtete; welch große Wohlthateu er feinem Staate zu Theil werden ließ; wie er nicht müde wurde zu gewähren, zn verzeihen, und zu beglücken. Wer hätte damals wohl ahnen können, welche Ca-tastrophe nach zwei Jahren cintrctcn; — daß der heil. Vater, der von feilten Unterthanen vergötterte l'io nono von eben denselben in seiner Residenz belagert, bedroht werden würde, und von ihnen in finsterer Nacht, seines eigenen Gebens nicht sicher, im Geheimen werde entfliehen müssen? Wohl konnte es siel) Niemand, der Zeiten und Menschen kennt, verhehlen, daß die Lage des Heil. Vaters gegenüber dem unbeständigen Volke, das die schöne Halbinsel Italiens bewohnt, eine in dem Grade immer bedenklichere werde, je ungestümer seine Forderungen wurden, und je mehr eine im Finster» schleichende Faktion, die cs, wie allenthalben, so auch in Italien aus de» Um-stnrz alles Bestehenden abgesehen hatte, seine Leidenschaften anfznstacheln wußte. Die Beforguiß lag dem ruhigen, kalten Beobachter nabe, der heilige Vater könne am Ende von dieser Revolutions-Parthei nur als Mittel und Werkzeug zur Realisirung ihrer schändlichen Pläne benützt werden wollen, dessen man sich nach gemachtem Gebrauche wieder aus dem kürzesten Wege entledigen könne. Diese Besorgnis! wurde vollkommen gerechtfertiget, als Maz-zini das Haupt des revolutionären Italiens mit der Sprache unverhohlen herausrückte, und sich nicht cntblödctc vor dem Angesichte der Welt gleich dem Versucher in der Wüste vor den heil. Vater hinzutretcu mit dem freventlichen Ansinnen, derselbe möge sieb an die Spitze der nationalen Erhebung Italiens stellen, und seinen ganzen politischen, wie noch mehr moralischen Einfluß als Oberhaupt der Kirche in die Wagschale legen, und so Italiens Triumph vollenden helfen. Wahrlich eine schändlichere Zu-inuthnng wurde noch au keinen Papst gemacht als diese es war! In den ersten Zeiten des Christenthnms wurden Päpste vor die Statuen und Altäre der Götzen geschleppt, und ihnen bedeutet, diesen z» opfern und Weihrauch zn / streuen. Sie thaten es nicht, und büßten ihre Standhaftigkeit im Glaube» mit dem Martertode. Später, als arianische Fürsten ans den Thronen saßen, als das unselige Schisma des Photius das ungenähete Kleid Jesu Christi, — seine Hl. Kirche — zerriß, da hatten viele Päpste Manches zu dulde»; es wurden a» sic Forderungen gestellt, welche sic ohne Verletzung ihrer Pflichten nicht erfüllen konnten; und noch in neuester Zeit wurde» von dem allgewaltigen Kaiser Napoleon an Pius VII. unter Hindeutung auf die Mittel, die ihm zu Gcbothe ständen, sich Gehorsam z» verschaffen, Ansinnen gemacht, welche der Statthalier Christi als mit seinem Amte, und den Rechten des Hl. Stuhles sowohl als der Gesammtkirchc unverträglich znrückweisen mußte; —aber in allen dicscn und ähnlichen Bedrückungen, welchen die Päpste ausgesetzt waren, wurde zum mindesten ihre lleberzeugung, die sie von der Heiligkeit ihrer Stellung und ihrer Verantwortlichkeit hatten, nicht in Zweifel gezogen, und ihnen nur mit offener Gewalt entgcgengctreten. Das Haupt der revolutionären Propaganda Italiens hingegen tritt mit frevelndem Hohne vor den Gesalbten des Herrn und spricht zu ihm »Sieh Alles — den Ruhm des Regenerators des bisher geknechteten Italiens, ja der gcsamm-ten Menschheit will ich dir geben, wenn dn zum Verräther werden willst an deinem heiligen Amte.« — Und was hat der Hl. Vater gethan? Was von ihm zu erwarten war. — Unerschrocken und deutlich genug be-zeichnetc er seine Stellung, die er als Vater der Christenheit — nicht nur als Regent eines im Vergleiche zu ändern unbedeutenden Staates — cinznnchmcu Willens nnd entschlossen sei. Mit Schmerzen sah er das tolle Treiben der Umsturzmänner; er sah die Flamme der Empörung an alle» Ende» Jtalie»s hervorbrechen, und maßte mit blutendem Herzen geschehen lassen, was zu hindern nicht i» seine» Kräfte» lag. Seilte Stell»»g wurde immer schwieriger, immer isolirter, immer unfreier; bis um die Mitte Novembers der Vulkan zum Ausbruche kam, der schon lange in unheimlicher Weise i» scinem Inner» gewühlt hatte. Nachdem der Ministerpräsident Graf Rossi meuchlings bei seinem Gange i» die Dcputirtcttkammer mit der feilt-blutigste,, Grausamkeit ermordet wurde, brach die Empö-rung gegen de» hl. Vater in der Art aus, daß er selbst ur seiner Residenz von dnn wüthenden Volkshaufe» über-falle», die Schweizer entwaffnet, und der Pallast, a» de» man schon Fener zu lege» u»d gege» de»selbe» Geschütz aufzuführen bega»», mit Blut, —worunter jenes des Sekräters des hl. Vaters — befleckt wurde. Der hl. Vater wurde wie ei» Gefangener bewacht, bis er in der Nacht vom 24. auf den 25. November unter Mitwirkung des bäuerischen Gesandten aus Rom sich flüchtete. — Dieß sind bekannte Thatsachen, die wir deßhalb nur in gedrängter Kürze anführen. So ist denn der Statthalter Christi nicht mehr i» Rom, das, seitdem der Hl. Petrus dasselbe »nt seinem Martertode verherrlichte, der Sitz seiner Nach- folger mit Ausnahme weniger, die zn Avignon vom Jahre 1308 bis 1376 residirte», gewesen war. Der Hl. apostol. Stuhl iu der Hauptstadt der katholischen Welt ist nun leer, auf welchem so viele erleuchtete und heilige Männer gesessen sind; dem das ewige Rom, nachdem es aufgehört hat Sitz der Cäsaren zn sein, all seinen Glanz nnd seine Herrlichkeit z» verdanken hat, ohne den cs zur Unbedeutenheit einer Provinzialstadt herabgesunken, wenn nicht schon längst in Schutt nnd Trümmer zerfallen wäre. Mit einem Worte, Rom hat in diesem Augenblicke nicht mehr den Stellvertreter Jesu Christi in seinen Mauern — es hat ihn vertrieben. Und was hat sich der heilige Vater zu Schulden kommen lassen? hat er etwa seine Unterthanen gedrückt, oder die ihnen versprochene» Wohlthate» u»d Freiheiten nicht gewährt? — Nein — er hat scinem Volke Gutes erwiesen bis zuni Uebermaße; hat aber wie große Männer aller Zeiten die Unbeständigkeit der aura popularis bitter genug erfahre». Crux de cruco heißt cs vo» ihm in der bekannten alten Prophezeiung. Wahrlich der heil. Vater hat, wie sich der Erzbischof von Paris ausdrückt, seine Leidensbahn ««getreten. Daß er auf dieselbe vo» seinem eigenen u»da»kbare» Volke — gedrängt wurde dieß ist sei» Schmerz, und jener aller aufrichtigen Katholiken. Sic trauern um ihren gemißhandelten Vater, freuen sich abcr doch auch dabei, daß denr Herrn sein Stellvertreter so ähnlich geworden ist, und, wie Christns, das »Kreuzige ihn« vernommen hat, nachdem man ihm kam» erst Hosauah a»s alle» Ecken entgegen gerufen. Jubeln aber nicht die Feinde der Kirche, während ihre treuen Söhne bekümmert sind? Sie denken sich wohl, »im ist es mit dem Katholizismus zu Ende; itt ihrem obersten Hirten ist dic ganze Kirche geschlagen, ihr Nimbus erbleicht, und der lange ersehnte und vorbereitete Zeitpunkt ist endlich eingetroffen — der Untergang der Kirche kann nicht mehr ferne sein. — O ihr täuscht Euch gewaltig, dic Ihr also denket! Seht mit welcher Ehrfurcht nnd Viebe dem unglücklichen Vater der Christenheit die Gläubigen im Geiste folgen, wohin er sich auf seiner Flucht schon wenden mag; hört, welch heiße, inbrümistige Gebethe Hirten und Volk in den Kirchen für ihn zum Himmel emporsenden, zn Jenem, der zum hl. Petrus gesprochen hat: »Weide meine Schafe; weide meine Kammer". Nicht um das Rom ohne den Statthalter Christi kümmern sic sich weiter besonders; wo Jener weilt, dort ist das Rom, welches de ».St »hl des hl- Petrus heiliget. Ubi papa ibi Koma. Ja fürwahr, sie mögen nicht vor der Zeit frohlocken, die Feinde unserer hl. Kirche; denn wie selbst ein gewichtiges protestantisches Blatt sich unlängst ausgesprochen, durch diesen tragische» Fall mit dem hl. Vater hat die Popularität der Hierarchie — besser der Kirche — alleuthalbeu gewönne». — Unser Glaube lehrt uns, daß sich ohne Zulassung Gottes nnd ohne sein Vorwisscn nichts, auch das Unbedeutendste nicht ereignet; — sollte es bei einem Ergeb- rissr von so weltgeschichtlicher Bedeutung etwa anders sein? Man hat sich so große Mühe gegeben, den heiligen Pater selbst bei dem gemeinen Manne durch Lügen der schändlichsten Art zu verdächtigen und zu verkleinern, nun kann cs die Welt erkennen, ob Pius IX. seinem bl. Amte und den Rechten der Kirche je das Geringste zu vergeben fähig gewesen sei. Sollte er anch flüchtig von Stadt zn Stadt, von Land zn Land wandern, überall wird er der N'acksolger des Hl. Petrus, liberal! der Stellvertreter Iefn Christi bleiben, der ja auch keinen Platz zu Eigen hatte, an dem er sein müdes Hanpt zur Ruhe brächte. Pius wird, wenn cs Gottes Wille ist, in sein Rom wieder entziehen; wenn aber der Herr beschlossen, daß er auf fremder Erde sein Grab finden solle, so wird es gewiß nicht den Letzten der Päpste decken, und nicht das Grab des Katholizismus sei». — Schwere Prüfungen fürwahr hat der Herr seine Kirche bestehen lassen tu jüngster Zeit — noch schwerere stehen ihr bevor; aber der Glaube des Katholiken darf defihalb nicht schwächer werden, sein MuH) nicht sinken. Der Fels, auf den der Herr seine Kirche gebaut hat, er hat durch mehr den 18 Jahrhunderte nicht gewankt, und allen Stürmen siegreich die Stirne geboten; — er wird auch jetzt nicht wanken. DaS Schifflein Petri, es schien dem Untergänge nahe, doch die unsichtbare Hand des göttlichen Steuermanns hat es immer wieder aus der Gefahr errettet. Noch ist feine Rechte nicht ermattet — auf feilt Geheiß werden sich die Winde und Wogen wieder legen, und alle Welt wird es erkennen, daß Er der Herr fei, der Alles zum Guten lenkt. — Gefchrieben am 18. Dezember 1848. Dr. I. Stepifcbnegg. Schreiben des Staatssekretärs Sr. Heiligkeit an die Hrn. Bürgermeister und den Staatsrath des Eantons Bern. (ddo. 10. Nov.) In dem Augenblicke felbst, wo der heil. Vater in gerechter Zuversicht einer befriedigenden Antwort auf die Note, welche der Unterzeichnete Staatsfecretär ddo. 30. September Ew. Erzellenzen zuzustelleu die Ehre hatte, entgegenfab, bat ein arges Ereignis? seinen Schmer; erneuert. Die Behörden Freibnrgs sind tatsächlich gegen die Person selbst des ehrwürdigen Bischofs von Lausauue - Genf vorgeschritten. 1 Ein (Zirkulär, in welchem der Prälat den Gläubigen die den religiösen Act des Eides betreffenden Pflichten ins Gedächtniß znrückrnft; ein Zirkulär, wo er sich jedes llrthcils, jeder Rcflcrion über die Cantonal-Gesetze enthält, wo er die Gläubigen mir mahnt, bei ihrem Gewissen zu prüfen, ob das Versprechen, welches »tan ihnen abfordert, den Gesetzen Gottes und der Kirche nicht zuwider laufe, bevor sie dasselbe unbedingt abgebeu würden; ein Cirkular endlich, worin er den Pfarrern verbietet, irgend eine Erklärung hinzuzufügen, war vou der Regie- rung Freibnrgs als eine Erklärung angesehen, daß die Constitution deS Cantons häretisch sei. Und anf diesen Grnud hin ließ sie dem Bischof bedeuten, daß dieses Cirkular, wie jeder andere Erlaß, ohne vorläufige Genehmigung der Regierung veröffentlicht, gleich einer Aufforderung zum Aufruhre nnd Ungehorsame gegen die Gesetze werde angesehen nnd bestraft werden. Die Regierung von Freiburg fand auch eine Beschwerde gegen den Bischof in feiner Weigerung, sich den Gesetzen zu unterwerfen, welche die Verleihung kirchlicher Benefizien vom Staate abhängig erklären, und selbst das theologische Unterrichtswesen zn regeln sich anmaßen. Die Standhaftigkeit, mit welcher der Bischof in diesen beiden Fragen nicht sein sondern das Recht der Kirche gerettet hat, schien Einem der f> Diözesankantone ein hinlänglicher Grund zn sein, ihn nicht nur gewaltthatig von seinem Stuhle zn heben, sondern anch ihn wie einen Staatsgefangenen int Gefängnisse zn halten. Der Unterzeichnete Staatssekretär hält es für überflüssig, auseinauderzufetzeit die Gründe, welche ihn nicht anders handeln ließen, als er gehandelt hatte. Es ist vollends ersichtlich, daß es die Katholiken unmöglich finden, einen bürgerlichen Eid zu leisten ohne jede Rücksicht auf jenen Gehorsam, welcher den Gesetzen Gottes ttttd der Kirche zn leisten ist. Uebrigens dieser Punkt, wie anch jener der kirchlichen Freiheit in der Lehre nnd Wahl ihrer Hirten, findet sich zur Genüge entwickelt in der obbemerkten Note vom 30. September. Der heil. Vater kann daher weder verweigern noch weiter hinausschiebe» die aufrichtende Kraft feiner apostolischen Stimme einem unfchuldigen Bischöfe. Indem er mm zur Freilassung des Prälaten, und der fchttelleit Rückstellung desselben auf feinen Stuhl auffordert, glaubt er nicht nur der Gerechtigkeit gemäß, sondern mich int Interesse der Regierung selbst zu handeln. Ohne Zweifel wird eine gewisse Zahl Katholiken, ihre Blicke von der Erde hinauf erhebend, den Herrn preisen, daß er der Schweiz Eins jener Beispiele gegeben, welche de» Glauben der Völker neuerdings ansachen; übrigens aber, wenn sich keine Stimme für die Verteidigung der Gerechtigkeit erhebt, könnten sie vielleicht ans Roth sich ermächtiget glauben, Gewalt der Gewalt entgegenzusetzen; und das väterliche Herz Seiner Heiligkeit hätte noch einmal den Schmerz, diese unheilbringende Wunde wieder aufgerisseit zu sehen, welche politischer Haß in dem Büfett der Schweiz geöffnet bat. Der Unterzeichnete zweifelt gar nicht, Ew. Erzellenzen werden die Gerechtigkeit diefer Reklamation anerkennend sobald als möglich die Behörden des Cautons Freiburg darüber in Kenntniß setzen wollen, nnd sie an ihre Pflichten dabei erinnern. Er benützt diese Gelegenheit, um Ihnen neuerdings seine sehr hohe Achtling auszudrücken. I. Cardinal Soglia. Denkschrift Denkschrift der in Würzburg versammelten Erzbischöfe und Bischöfe Deutschlands. Als in den Märzstürmen dieses Jahres das auf dem Wiener Kongresse im Frühling 1815 von den deutschen Fürsten und ihren Staatsmännern errichtete Gebäude der politischen Gestaltung Deutschlands in seinem Grunde erbebte und die Fürsten dem durch alle Gauen des Vaterlandes erschallenden Ruse nach Freiheit Rechnung tragen zu wollen sich geneigt erklärte«; da erkannten cs die kath. Bischöfe, daß, wie entschieden und streng mich die Kirche anarchische Bestrebungen jeglicher Art verabscheue und verwerfe, doch auch sic ein lebendiges Interesse habe an der Sicherung alles desjenigen, was der allgemeine Ruf nach Freiheit von administrativer Bevormundung und Controle Wahres enthalte. Sie erkannten, das; die Kirche an den Zusagen, welche Deutschlands Fürste» ihren Völkern gegeben, den ihr gebührenden Autheil in Anspruch zu nehmen um so weniger versäume» dürfe, als die vielfach laut gewordenen »ngestümen Aeußerungen falsch verstandener Freiheitsbegriffe in der Kirche nur den einen Wunsch, das eine sehnliche Verlangen erweckten, in dem drohenden Kampfe der rohen Gewalt und Willkür gegen Thron und Verfassung der ihr gewordenen Mission, die Hüterin zu sein des Glaubens und der nur in ihm wurzelnden Sitte, ihre volle Thätigkeit widmen und in freier selbstständiger Wirksamkeit ungehindert entwickeln zn können. Die Bischöfe glaubten der erleuchteten Einsicht der deutsche» Regierungen vertrauen zn sollen, daß da, wo dieselben den Entschluß verkündeten, unter Mitwirkung nnd Vereinbarung mit ihren Völkern ein neues Vcrfas-sungsgebäude aufzurichten, in welchem es den Bewohner» deutscher l'ant'c so wohl werde» sollte, den Genuß und die naturgemäße Entwickelung aller zuständigen Rechte sich gesichert zu wissen, — sie in ihrer Weisheit auch der Kirche für die segcnüvolle Entwickelung und Durchführung ihrer hohen Aufgabe das volle Maaß zuständiger Freiheit nicht würden versagen wollen. Und als nun mit der Forderung anch die Zusage einer uneingeschränkten Glanbens-uud Religionsfreiheit, die Zusage, daß jede Kircheugesell-schaft ihre Angelegenheiten frei nnd selbstständig solle zn ordnen haben, durch alle Gauen des Vaterlandes sich verbreitete, da glaubten die katholischen Bischöfe Deutschlands dem gehegten Vertrauen um so zuversichtlicher sich hingeben zu sollen, als ihrer Kirche ein achtzehnhundert-jähriges Zeugniß ihrer Wirksamkeit znr Seite steht. Achtzehn Jahrhunderte bezeuge», daß die Kirche cs gewesen, welche in stnrmbcwegten Zeiten, wo die Wogen entfesselter Leidenschaften in wilder Brandung tobten, Nationen gegen Nationen im Kampfe mit Sein oder Nichtsein sich erhoben und die Grundfesten aller bürgerlichen und staatlichen Ordnung wankten, — fest ruhend auf dem Felsen, den keiner Stürme Gewalt überwindet, und im klaren Aufblicke zn Dem, der ihr Haupt und Eckstein, ihr pH- Z» Nr. I. der theologische,, Zeitschrift. rer und Erleuchtet seilt will bis a»'s Ende der Zeiten, — die Völker gesittigt und erzogen; Künste und Wissenschaften gepflegt und veredelt; allen Arten der öffentlichen nnd Privat-Noth die nie versiegenden Quellen der christliche» Charitas in ihren manchsaltigen, alle geistigen und leiblichen Werke der Barmherzigkeit umfassenden Cor-porationen geöffnet; Fürsten und Völker in der Gerechtigkeit zu vereinbaren gesucht, und so Ordnung und Freiheit in allen Verhältnissen dcS öffentlichen tttid bürgerlichen Lebens ans dein einzig wahren Fundamente des Glaubens zu gründen gewußt hat. Ausgehend von der Ucberzeugmtg, daß dieser Beruf der Kirche zu allen Zeiten derselbe sei, sind daher die Unterzeichneten Bischöfe Deutschlands zusainmengetretcu, um vereint die Stellung zu bezeichnen und auszusprechen, welche die Kirche nach ihrer uralten überlieferten Verfassung auch der neuen Ordnung der Dinge im öffentlichen Leben gegenüber einzuhalten habe; und zwar die Gründzüge der Stellung der Kirche zum Staate und zu ändern Religiousgenos-senschaften, und die Grundlinien der Rechte der Kirche hinsichtlich der Ordnung ihrer Angelegenheiten, des Kir-chenregiments. Die Sitte, daß im Leben sich aüsprägende Gewissen des Menschen, wird vom Glauben regiert, welchen die Kirche lehrt. Die Kirche ist darum die Hüterin der Sitte, wie der Staat in Wahrung des Friedens und Spendung der Gerechtigkeit der Hüter der nationalen Einheit ist. Staat und Kirche berühren sich natnrnothwendig in ihren Wirkungskreisen; und deshalb erkennt der EpiScopat und spricht cs ans: Eine Trennung herbeizusührcn vom Staate, d. 1). von der öffentlichen, uothweudig auf sittlicher und religiöser Grundlagen ruhenden Ordnung, liegt nicht im Willen der Kirche. Wenn auch der Staat sich vott ihr trennt, so wird die Kirche, ohne es zu billigen, geschehen lassen, was sie nicht hindern kann; sie wird jedoch die von ihr selbst und im wechselseitigen Einver-ständuiß geknüpften Zusammenhangsfäden ihrerseits nicht trennen, wo nicht etwa die Pflicht der Selbsterhaltung dieß geböte. Die Kirche, betraut mit der beilig-ernsten Mission: wie Mich der Vater gesandt hat, so sende Ich euch, nimmt für die Aus- und Durchführung dieser ihrer Sendung — wie immer die öffentliche Ordnung der Staaten gestaltet sein mag — nur die vollste Freiheit und Selbstständigkeit in Anspruch. Ihre heil. Päpste, Bischöfe und Bekenner haben dieser unveräußerlichen Freiheit zn allen Zeiten Blut und Leben gern und muthig geopfert. Die Bischöfe erkennen deßhalb und sprechen es ans: Wo das Verhältnis der freien Lebeiisäußening der Kirche zu der öffentlichen Ordnung des Staates durch Concordate oder ähnliche Verträge mit dem heiligen Stuhle normirt und die unverkümmert getreue Erfüllung dieser Verträge gesichert ist, da werde» die Bischöfe dieselbe» heilig achten. — Wo jedoch im Einzelnen und Besonder» die Bestimmungen solcher Verträge sich als Hemmnisse d.'s kirchli- chen LebenS und der freien episcopalen Wirksamkeit bereits erwiesen haben, wie dieß z. B. vielfach mit dem soge-»minteit Staatspatronatsrechte, mit der Placetirung zu Kirchenämtern u. a. der Fall ist, oder wo ein tretende Aenderungen in der öffentlichen Ordnung der Dinge Mo-dificationen oder Abrufung der Verträge bedingen: da werden die Bischöfe nicht säumen, die Weisheit des heil. Stuhles um seine Vermittelung zn Abwendung alles Hemmenden anzugehe». Wo weder Verträge noch Bestimmungen des Kirchenrechts einem Präsentations- oder Bestätigungsrechte zu Kirchenämtern das Wort reden, da fühlen sich die Bischöfe verpflichtet, die Feihcit der Kirche zn behaupten. Sollte die Stellung der Kirche im Staate nicht ferner die einer öffentlichen, um ihrer höheren Mission willen bevorzugten Corporation sein; sollte ihr mir die Stellung eines bloß noch privatrechtlich gesicherten Vereins verbleibe»: so muß und wird dieselbe »»gescheut zu ihrem ursprünglichen Princip, dem der vollen Freiheit it 11 d Selbstständigkeit in Ordnung und Verwaltung ihrer Angelegenheiten zurückkehren. Den Bekenner» anderer Glaubenslehren gegenüber galt und gilt der Kirche als leitende Norm stets der Grundsatz: daß sie alle Menschen aller Zonen und Zungen als nach dem Ebenbilde Gottes Erschaffene und der Erlösung Bedürftige mit gleicher Liebe umfaßt; — daß sie für die Aus- und Durchführung ihrer die Welt erlösenden Mission nur die vollste Freiheit und Selbstständigkeit in Anspruch nimmt, — und daß sie gegen die Personen Aller, die zn ihrer Lehre, Verfassung und Dis-ciplin sich nicht bekennen und halten, allerwege jenes gleiche Vollmaaß der Liebe inid Gerechtigkeit beobachtet , welches de» bürgerlichen Frieden zwischen Anhängern verschiedener Glaubensbekenntnisse sichert, ohne einen allen Bekenntnissen gleich verderblichen Jndifferentisntus und eine ihren Satzungen widerstreitende coinmunicalio in sacri.s zu begünstigen. Die Bischöfe erkennen und sprechen es anS, daß sie an diesem Princip fest und in allen Beziehungen z» Andersgläubigen ihren, durch dies Princip »ermirten, kirchlichen Staiidpunct in ne halten werden. Unter den Rechten der Kirche steht obenan das göttliche Recht der Lehre und Erziehung. — Sie kann »immer sich trenne» von dem Bewußtsein des ihr gegebenen Auftrags: Gehet hin und lehret alle Völker; taufet sie im Namen des Vaters und des Sohnes und des heil. Geistes, und lehret sie halten alles, was Ich euch gesagt habe. Sie kann ebensowenig sich trenne» von dem Bewußtsein der Freiheit in Erfüllung dieser Mission. Alle Jahrhunderte und alle Welttheile geben der Kirche das Zcngniß, daß die Träger und Werkzeuge ihrer großen Erziehnngs-mission für die freie Ausübung des von ihrem göttlichen Stifter ihr crthcüten Auftrags zu lehren und zn erziehen weder Mühen und Gefahren, noch Leiden und Tod gescheut haben. Mochte Besitzthum und Glanz und Ehre, mochte Alles ihr genommen werden: das Reckt, das von Gott empfangene, zu lehren, zn erziehen, zn sittigen die Völker des Erdkreises, hat die Kirche nimmer preisgegeben. — Und indem sie den Menschen erfaßt, um ihn, lehrend und erziehend, seiner höheren Bestimmung zuzuführen, erfaßt sie denselben vom zartesten Alter an, erfaßt und begleitet ihn in der Entwickelung aller seiner geistigen Kräfte, auf daß diese durch einen alle Zweige des Wissens umfassenden Unterricht zur vollen Durchbildung gelangen, im Geiste ihrer auf die höhere, ewige Bestimmung des Menschen gerichteten Mission. — Wie der Mensch nicht getrennt gedacht werden kann in einen für feilte irdischen Bedürfnisse arbeitenden Leib u»d einen feine höhere Bestimmung mi strebende» Geist, so weiß auch die Kirche, daß der menschliche Geist nimmer zerspalten gedacht werden kann in zwei gesonderte Richtungen. Und eben darin beurkundet sie ihr göttliches Recht zur Erziehung des Menschengeschlechts, daß sieden Geist des Menschen in der Totalität aller seiner Kräfte und Tätigkeiten ersaßt nnd entwickelt und dnrchbildet zn der hohem ewigen Bestimmung der Menschheit. — Und es ist wiederum die Geschichte, welche der Kirche das Zeugnis; gibt, daß sie im Bewußtsein des göttlichen Rechtes, der göttlichen Freiheit, die Menschheit zn lehren, zu erziehen, zu sittigen, in allen Zweigen des Wissens nnd der Künste das Herrlichste geleistet hat von der Errichtung der stillen Klosterschitle nnd Werkstätte bis zur Gründung ihrer Hochschulen und ihrer Riesendome, die alle sich erhoben ans dem Fundamente der Einen allumfassenden Durchbildung des menschlichen Geistes zu seiner höheren Bestimmung. Dieß Anrecht an die Menschheit kann die Kirche nimmer aufgeben, ohne sich selbst aufzugeben, — und es ist nur eine natuniothwendige Folge dieses ihres Rechtes, daß sie alle zur Ausübung desselben erforderlichen Mittel, die zum Lehren und Erziehen bestimmten Individuen oder Korporationen sowohl als die Lehrbücher, frei zu wählen und zn bestimmen, — daß sie insbesondere in der Heranbildung und Reiferklärung der Träger nnd Sendboten ihres großen Erziehungswerkes, sowie in bereit Verwendung, Uebcrwachnng, ßorrectiou oder, wo es twthig, Beseitigung gänzlich und vollkommen freie Hand haben, — und daß ebenso die Bestimmung darüber, welche Vereine und Korporationen etwa hieftir zu erhalten ober zu errichten, und welche nicht mehr nützlich oder zulässig sind, der Kirche allein zustehen muß, soll anders dieselbe als die Hüterin der im Glauben wurzelnden und die Sicherung aller öffentlichen Ordnung nnd Gesetzlichkeit bedingenden Sitte in dem Vollgennsse der ihr zuständigen Freiheit gedacht werden können. Schluß feint. Gedruckt bei Josef Blasnik in Laibach.