ImtMM MrKmbttcherIMmg. H^ 348. Freitag den 3». Qktober »»57. 3 672. « (!) N 37l45. Qeffcntliche Ausschreibung zum Verkaufe des ärarialcn Schwefel- und Kohlenwerkes zu Radoboj im Warasdiner Kreise des k. k. Kronlandes Kroatien. Vom k. k, österreichischen Finanz , Ministerium wird hiemit bekannt gemacht, daß das a>ar. Schwefel, und Kohlenwerk Radoboj in Kroatien, sammt Zugehör im Wege der öffentlichen Versteigerung käuflich an die Privat Industrie überlassen wird. Dieseö Schwefel« und Kohlenwerk liegt an der nordwestlichen Hranze des W^a5diner Kreises des Rronlandcs Kroatien, zwischen Krapina und Warasdin, in einstündiger Entfernung vom ersteren Orte, und beiläufig 5 Meilen von der südlichen Staatscisrnbahn entfernt. Der Werthkomplex besteht. 2) in sechö Grubcnmaßen und vier Freischürfen auf zwei Schwefel Flohe; l>) in fünf Frrischlnfen auf 4, mehr oder we» mgcr bauwürdige Flötzer, einer Kohle, in ge-rin^er Entfernung vom Schwcftlhüttengebaude. Auf be,0e Mineralien wird mittelst mehre-leren Tagebauen ein geregelter Bergbau im größeren Umfange betrieb,n, so wie die Schwefolhü'tte sich im stetten Gange befindet, c) In Inventerial-Vorrathcn, nämlich Grund stücken, Manipulations-. Wohn. und Wirthe schaftsgebauden, Destillationäe u„d sublimlr^ Ocfen, Maschilnrien und svni'iige Weckseinrich-tringcn, im sHcsammt'verthe von <-'l> c:, 25 WO st Nähelc Uutzkünfte über diese Verkaufsobjekte können, samnn den Lizitationsbedinginssen, sowohl in Radoboj selbst, wo die k. k. Nerköverwal tung beauftragt ist, allen sich dort meldenden Kuuflu'-igen bei Besichtigung dieser Objekte und Einsichtnahme in die Karten und Rechnungen dereitwlUlg an die Hand zu gchcn als auch b^i der f. k. Berg« und Forstdirekt'on in Glaz, endlich auch beim e. t. Fmanz - Ministerium jederzeit eingeholt w^den. Die mündliche Versteigerung der obigen Ve'kaulsobjrkte wild b.im k. k. Finanz Ministerium in Wien am 2l. Dezember ltt5? M,lcag6 12 Ul)r stattfinden, bis zu welchem Zeitpunkte auch schriftliche Offerte da selbst anaenommen werden. Dichlden sollen in das Präsidial-Bureau des k. k. Finanz-Mini sterlumS in Wien versiegelt unter der Aufschrift. Offert fül Radodoj, abgegeben werden, und im Wesentlichen Naä> stehendes enthalten: 1. Die Bezeichnung des ausgebotenen Ob^ jekteß, übereinstimmend mit der vorliegenden Kundmachung und mit genauer Berufung aus dtn ^oden angegebenen V,rsteigerungötcrmin. 2. D,e Bezeichnung des angebotenen Kauf schillings m einer einzigen, mit Ziffern und Buche staden ausgedrückten Summe m KönvenlionA-Münie' Zwanziggulbenfußs. 3. DlV E>k!ärung des Offercnten, daß er sich den zu diesem Zwckc bekannt gegebenen LizitationsbsditMlfsen, welche bei den im nach stua»sc»d dulden I. M, entweder im Baren odrr in öffcnt lichcn. auf Conv. Münze und den Ucbcrbringer lotenden naftuugtzfrcien BlaatÜpapielen nachdem Kuräwerthe des Erlagtageö, wobei jedoch die Staatsschuldvetschteidungen aus den mit Lotterie verbundenen Anlehen nicht über dcrcn Nennwerth angenommen werden, oder endlich mit dem Er-lagösche'ne der k. k. Berg- und Forstdirektions-Kasse in Graz< oder der k. k. Bergwerks-Pro-dukcen-Velschleißdirektion in Wien über den bei einer derselben stattgesundenen Erlag de6 eben b.zeichneten Radiums. 5». Die Unlersertigung mit dem deutlich geschriedenen Tauf' und Familien « Namen, dann Wohnort und Charakter des Offerenten. 6. Die Erklärung deö Offcrcnten, daß dieses Off adglschlossencn, dageaen allen übrigen Offerenten ihre Vadien zurückgestellt. Der für die nu^angsbelührten N«rkaufs-Objekte ermittelte Vcsammt° Schatzungswelth von lW.MNl st. (Ein Hundert Tausend Gulden) Konv. Münze wird bei der mündlichen Lizita tion alö Auirufpreis angenommen werden. W,en am 18 Oktober »U57. ______ Z. ««4. « (3) Nr. 5W5 D i e n st - K 0 u k u r S Der Dienst einek k. k. Forstamtschreibers bei dem k. k. Forstamie Sachfenl'urg in Kärnlen ist zu verleihen. Mit diesem in der XU. D'ätenklasse stehen den Dienstposten sind folgende Genüsse vetbunde» : dcr Gehalt jahrlicher 3W st., daö Holzgeld jährl. 26 st., das Ouaniergelo jäh«l, 24 st. Die Erfordernisse für diesen Dienst sind: All-gemeine Schulbildung, Kenntnisse im Konzept' und Rl'chnungsfache, in Verbindung mit einer guten, geläufl.^n Handschrift. Kompetenten ha'en ihre eigenhändig geschric-,^'m'n Gesuche binnen « Wochen im We^, ihrer vorgesetzten Behörden hiehcr einzurelchen, und >n selben sich über jedes obi er Erfordernisse, sowle übel Alter, Religion, Familienstand, StudU'N und bisherige V>?nstlei!'lung durch Urkunden auözu« weisen und d>e Erklärung bclzufü^cn, l>b und ,n wic ftrne sie mit Beamten deö obigen Amlrö oerwandt oder verschwägert seien. Von der k. k. Belg, und Forst-Direktion in Graz am l« Oktober »657. 5 666. « (3) Nr. 6289. Kund m ach « n g. Am 4. Novc,nl»er d. I Vormittag um 9 Uhr wird bei dem Magistrate die öffentliche ^izitalion zur Lieferung der für das Verwal.-tuugbjühr 1858 erforderlichen Bauholzes, be« stehend: in Blücklingen, Gelandern in mehreren Dimensionen, fichtenen Pfosten, Gelandersaulen :c., a'igl'halten werden. Die Unternehmungslustigen werden zu dieser Li>italiou mit dem Beifügen cmgeladen, daß jede Holzqaltung für sich nstanden uno geliefert w.rdcn kann. Stadtma^istrat Laibach am 2l Oktober 187.7. Z^667. i. (3) 0ir. 62»l. Kundmachung. Am 3. November d. I. Voi mitlag um 9 Uhr wird bei dem Magistrate die r^ltation zur Erzeugung und Lieferung deö für das V«rwal-tungkjahr 185,8 ei forderlichen Scholtermalerlales für die sämmtlichtn städtischen Gassen und für die Sonneggersttaßc abgchilten weldei, Hiezu werden lie Pachllustigtn mil dem Beifügen eingeladen, daß der Schotter in der städtischen Schotkrgrude in der untern Polana Vorstadt erzeugt wird. Magistrat Laidach am 2l. Oktober ^857. , Z7 6U2. l, (3) " yir^ 6it^ Kundmachung Der für daS Berwallungsjahr 1858 vtr-faßte Voranschlag über di, Einnahmen und AuS-gaben dieser Landeshauptstadt liegt zur öffentli« chen Einsicht bei diesem Magistrate vor. Was zur allgemeinen Kenntniß gebracht wird. Stadtmagistrat Laidach am l8. Okt. l«57. Z. »862. » (3) Kundmachung der zweiten dicßjährigcn Vertheilung der Elisabeth Freiin von Salvay'schen Armenstiftungs-Interessen im Betrage pr. K25 ft. CM. Vermög Testamentes der Elisabeth Freun v. Salvay, geborenen Gräfin v. Duval, ddo. Laibach 23. Mai l?9«, sollen die Interessen der von ihr errichteten Armenstiftung von halb zu halb Jahr, mit vorzugsweiser Bedachtnahme auf die Verwandten der Stifterin und ihres Gemahles, unter dic wahrhaft bedürftigen und gutgesltteten Hausarmen von Adel, wie allenfalls zum Theile unter bloß nobilitirte Personen in Laibach, jedesmal an die Hand vertheilt werden. Diejenigen, welche vermög dieses wörtlich hier angegebenen Testamentes eine Unterstützung aus dieser Armenstiftung ansprechen zu können glauben, werden hiemit erinnert, ihre an die hohe k. k, Landes - Regierung des Herzog th ums Kr a in gerichteten Bittgesuche um einen Antheil aus diesem jetzt zu vertheilenden Stiftungö-Interessen ^Betrage von 825 ft. in dcr fürsioischöflichcn Ordinariatskanzlei, im Bi-schofhofc, binnen 4 Wochen einzureichen, darin ihre Vermögens-Verhältnisse genau darzustellen, ihr Einkommen ohne Rückhalt nachzuweisen, die allfällige Anzahl ihrer unversorgten Kinder, oder sonst drückende ArmuthS - Verhaltn isse anzugeben und den Gesuchen die Adelsbeweise, wenn sie solche nicht schon bei früheren Wrrthei-lungen dieser Stiftungs - Interessen beigebracht haben, so wie die Verwandtschaftsproden, wenn sie als Verwandte eine Unterstützung ansprechen, vorzulegen, in jedem Falle aber neue Armuthsund Sittlichkeits-Zeugnisse, welch« von den betreffenden Herren Pfarrern ausgefertiget und von dem löblichen Stadtmaqistrate bestätiget sein müssen, beizubringen. Uebrigenö wird bemerkt, daß die aus diesen Armenstiftungs-Interessen ein- oder mehrmal bereits erhaltene Unterstützung keln Recht auf abermalige Erlangung derselben bei künftigen Vertheilungen dieser Stiftungs - Interessen begründet. Fürstbischöstiches Ordinariat Laibach den ^V. Oktober 1857. 822 Z. «7^ 3 (3) Nr. 3,7«. K u n d m a ck u n g. Das k. k. Armec-Ober-Kommando hat we-gen Lieferung von l MW Stück Eisen-Cavalettes Oesterreich, 5«»0 - sammt Sleiermark, 5M»N Haken und Nieten Italien, 15W für Böhmen, eine Offertverhandlung angeordnet. Die Hauptbeoingungen sind: 1. Die eisernen Bestandtheile dürfen nicht aus sprödem, kaltbrüchigcn Eisen erzeugt wer^ den sondern sie sind durchgangig aus einer zähen, biegsamen Gattung geschmiedeten oder sorgfältig gewalzten Eisens anzufertigen. Die Ständer, für welche eine Starke von ^/, Zoll im Quadrate, d. i. Stangen- oder Gitter-Eisen Nr. 9 vorgeschrieben ist, müssen ohne Unterschied 28 n. ö. Zoll hoch, und unten mit einer Pfanne zum Etagieren (Aufem-anderstellen) der Bettstatte versehen sein. Die innere Länge der Cavalettes, nämlich von einer Winkel-Schiene zur anderen, beträgt 6 Schuh, und ihre Breite innerhalb der Ständer 2 Schuh 5 Zoll; das Gewicht der Eisenbestandtheile eines Caualettes, ohne der zum Bretter-Beschläge nothwendigen 8 Haken und ?6 Nieten, hat 23 Pfund und 29 Loth, mit diesen Haken und Nieten aber 25 Pfund 29 Loth Wiener-Gewicht zu betragen. Unter diesem Minimal-Gewichtc dürfen keine Cavalettes angenommen werden. Wie die Cavalettes beschaffen und konstruirt sein müssen, zeigen die Orginal-Muster, welche jeder Lieferungs-Bewerber bei dem nächsten Betten-Magazine einschen kann und von welchem den Kontrahenten ein Dupplikat mit seinem und dem Siegel des bezüglichen Betten-magazinö auf die Dauer der Lieferung übergeben wird. Derjenige, welcher die Eisenbcstandtheilc liefert, hat um den für dieselben bestimmten Preis auch deren Anstrich zu besorgen. Die eingelieferten Eisenbestandtheile werden nach geschehener vorschriftlicher Untersuchung, welche sich auf die Qualität des Materials sowohl, als auf die Richtigkeit der Dimensionen und der Konstruktion erstreckt, und wozu auch die Tormentirung sämmtlicher Bestandtheile gehört, übernommen, und der Kontrahent ist gehalten, sodann auch den Anstrich dieser Bestandtheile um den ackordirten Preis, unter Aufsicht des übernehmenden Betten-Magazins zu besorgen. 2. Die Anbote auf die Lieferung der Cavalettes müssen ausdrücklich auf die ganz aus Schmied- oder sorgfaltig qewalztem Eisen zu liefernden Eisenbestaudtheile sammt deren Anstrich lauten. 3. Die Ablieferung hat in der Regel an das Haupt-Betten-Magazin, und zwar nach dem Lande, wofür eine Lieferung angeboten wird, in jenes zu Wien, Graz, Verona und Prag zu geschehen, wo auch die Auszahlung erfolgt. Sollte ein Konkurrent um billigere Preise in ein anderes Betten - Magazin liefern und dort die Bezahlung erhalten wollen, so ist dieß im Offerte, welches die Zahl der Cavaletteö, zu welchen die kompleten Eisentheile geliefert weiden, so wie die geforderten Preise mir Ziffern und Buchstaben zu enthalten hat, genau anzugeben. Zur Erleichterung des T'ransportgeschäftes für diejenigen Offerenten, welche außer dem Lande der angetragenen Lieferung wohnen und die die Cavalettes dahin auf ihre Kosten abstellen wollen, wird auf Ansuchen auch die Einleitung getroffen, daß das dem Wohnorte des Erzeugers zunächst gelegene Betten - Ma-gazln die Untersuchung der Tormentirung der Cavalettes dann nach bestätigter Ablieferung m die bestimmte Abgabö - Station , auch die Bezahlung dafür vornehme, so daß an dem Abgabsortc keine weitere, den Lieferanten cref^ ftnde Untersuchung mehr stat findet und derselbe bloß für die richtige Anzahl und Ueber-bringung der Cavalettes in sonst klaglosem Zustande zu haften hat. Derlei Offerenten haben die Preise für die Eisenbestandtheile, so wie die Preise der Transponkosten in die Betten-Magazine zu Wien, Graz, Verona und Prag, separirt in Ziffern und Buchstaben genau anzugeben. 4. Die Frist für die Ablieferung wird vom Tage der Bewilligung bis Ende Dezember »855 in der Art festgesetzt, daß wenigstens die Hälfte der Lieferung bts Ende Juni und der Rest bis Ende Dezember abgestattet sein muß. 5. die Osserenten haben für die richtige Zuhaltung ein Reugeld (Radium) mit 5M des nach dem geforderten Preise für ein Jahr entfallenden Lieferungswerthes entweder an ein Betten-Magazin oder an eine Kriegskassa zu erlegen, und den darüber erhaltenen Depositenschein gleichzeitig mit dem Offerte, jedoch jedes für sich, einzusenden. «. Die Reugelder können im Baren, oder^ auch in österreichischen Staatspapieren, in Real-Hypothcken, oder auch in Gutstehungen, wenn ^ deren Annehmbarkeit als pupillarmaßig sicher von der Landes - Finanz-Prokuratur anerkannt und bestätigt ist, geleistet werden. 7. Vorschüsse für eine solche Lieferung werden unter keiner Bedingung bewilligt. 8. Müssen die Offerte versiegelt und sammt dem, wie bemerkt, gleichzeitig abgesondert und unter einem eigenen Umschlage abzuschickenden ! Depositen-Scheine bis l5. November 185? an das gefertigte Landes-General-Kommando, oder bis 30. November »85? an das Armee-Ober-Kommando eingesendet werden und es bleiben die Offerentcn für die Zuhaltung ihrer iAnbote bis 3l. Dezember l857 in der Art verbindlich, daß es dem Militär-Aerar frei stehe, in dieser Zeit die Offerte entweder ganz oder theilwcise anzunehmen, und für den Fall, wenn der eine oder der andere der Offerenten sich der Lieferungs-Bewilligung nicht fügen wollte, sein Vadium als dem Aerar verfallen einzuziehen. 9. Die Vadicn jener Offerenten, welchen eine Lieferung bewilligt wird, bleiben als Er-füllungs-Kaution liegen, können jedoch auch gegen andere sichere, vorschriftmäßig geprüfte und bestätigte Kautions - Instrumente umgewechselt werden. Diejenigen Offerenten, deren Anträge nicht angenommen werden, erhalten mit den dieß-fälligen Bescheiden die Deposittn-Scheine zurück, um gegen Abgabe derselben die eingelegten Vadien zurück erheben zu können. 10. Von jedem Konkurrenten ohne Ausnahme ist ein stempelfreies Leistungsfähigkeits-Zertifikat einzuholen und dem Offerte beizuschließen, durch welches sie von der Handels- und Gewerbe-Kammer, oder wo diese nicht besteht, von den Innungs-Vorständen befähigt erklärt werden, die zur Lieferung angebotene Quantität in den festgesetzten Terminen verläßlich abzustatten. 11. Die Form der Offerte, welche klassenmäßig gestempelt sein müssen, ist aus dem Anschlüsse ersichtlich. 12. Offerte mit anderen, als den hier aufgestellten Bedingungen, wie auch solche, denen kein Vadium und Leistungsfahigkeits-Zertifikat beiliegt, dann in welchen die Lieferung auf Hand-, Kauf- oder gegen Prozenten-Rücklaß angeboten wird, endlich Offerte, in welchen die Preise nicht bestimmt in Ziffern und Buchstaben ausgedrückt sind, bleiben selbst dann unbeachtet, wenn die gestellten Bedingungen auch sonst für das Aerer günstig wären. Nachtrags-Offerte, so wie alle nach Ablauf des oben festgesetzten Einreichungs - Termins einlangenden Offerte werden sogleich zurückgewiesen. 13. Die übrigen Kontrakts-Bedingungen sind folgende: ,<) die bei den Bettenmagazinen erliegenden gesiegelten Muster werden bei der Lieferungs-Uebernahme als derenGrundlage angenommen; d) alle als nicht mustermä'ßig zurückgewiesenen Stücke müssen binnen »4 Tagen mit mustermäßigen ersetzt werden, wogegen für die übernommenen Stücke dle Zahlung nach den Bestimmungen des 3. Absatzes —gleich bei dem betreffenden Bettenmagazine oder bei der nächsten Kriegskasse angewiesen wird; c)nach Verlauf der bedungenen Lieferungsfrist bleibt es dem Aerar unbenommen, den Rück- --------------------------------------------------W^ '' . ! stand auch gar nicht, oder gegen einen Po- nal Abzug von 15"/^ anzunehmen; !(l)auch steht dem Aerar das Recht zu, den l Lieferuugö-Rückstand auf Gefahr und Kosten des Lieferanten, dort, wo der Gegenstand zu bekommen ist, um den gangbaren, wenn auch höhcrn Preis anzukaufen und sich die Kosten-Differenz von dem Lieferanten einzuholen; 0) die erlegte Kaution wird, wenn der Lieft-rant nach Punkt c und 6 kontraktmäßig wird und seine Verbindlichkeiten nicht M gehörigen Zeit oder unvollständig erfüllt, vom Aerar eingezogen; 1) glaubt sich der Lieferant in seinen aus dem Kontrakte entspringenden Ansprüchen gekränkt, so steht ihm der Rechtsweg offen, in welchem Falle er sich der Gerichtbarkeit des betreffenden k. k. Landes-Militärgerichtes zu unterwerfen hat; ß) stirbt der Kontrahent vor Ablauf des Vertrages, oder wird er zur Verwaltung seines Vermögens unfähig, so treten seine Erben oder gesetzlichen Vertreter in die Verpflichtung der Kontrakts - Vollstreckung, wenn nicht das Aerar in diesem Falle den Vertrag auflöst; endlich hat ll) der Kontrahent von den drei gleichlautenden Kontraktspareen eines auf seine Kosten mit dem klassenmäßigen Stempel versehen zu lassen. Vom k. k. Haupt-Bettenmagazin. Laibach am 25, Oktober 1857. Offert - Muster (von Innen.) (Stempel.) Ich N. N. aus N. N. offerire in Folge hoher Landes-General-Kommando, Kundmachung Nr. . . . ddo. (Ort) am . . ten ...... unter genauer Zuhaltung aller mir wohlbekannten Kontrakts - Bedingungen und Lieferungs - Termine N. N. (Zahl in Ziffern und Buchstaben) komplete Eisenbestandtheile zu den formmäßigen Militär-Cavalcttes ganz auS-geschmiedetem oder sorgfältig gewalztem Eisen und vollkommen muster - und qualltätmäßig um si. . . . kr. . . (Betrag in Ziffern und Buchstaben) pr. Garnitur in das bezeichnete Haupt-Betten-Magazin zu N. N.) oder in daS Betten-Magazin zu N. N. zuliefern, und verbinde mich, um diesen Preis auch sämmtliche hier angebotenen Eisenbestandtheile nach crfolg-tcr Uebernahme mit dem vorgeschriebenen Anstrich zu vcesehen. (Wenn der Offerent nicht in das bestimmte Haupt-Betten-Magazin zu liefern beabsichtigt.) hierbei erbitte ich mir das Betten-Magazin zu N. N. als Untersuchungs- und Tormen-tirungs-Station, dann das Betten-Magazin zu N. N. oder die Krlegskasse zu N. N. als Be-zahlungs-Station zn bestimmen. ' Indem ich im Anschlüsse den abgesondert versiegelten Depositenschein über das nach der Preissumme meines Anbotes mit.. ft (in Ziffern und Buchstaben) entfallende 5°/«ge Vadium überreiche, welches von mir im Baren (oder in k, k. Staatspapieren, oder in siskalämlich geprüften und bestätigten Gutstehungs-Urkunden) (bei der Betten-Magazins-Kasse) (oder Kriegskasse) zu N. N. erlegt worden ist, erkläre ich mich zugleich für meinen gegenwärtigen Anbot bis zum 31. Dezember l857 hastungspsiichtig. Datum mit dem Aufstellungs-Orte. N. N. Vor- und Zuname des Offerenten. (Außen auf das Couvert des Offertes:) An das k. k. hohe Landes-General-Kommando oder Armee - Ober - Kommando zu N. N. Offert des N. N aus N. N. in Cavalette - Liefcrungs-Angelegenheit. Auf das Couvert des Depositen-Scheines. An das hohe k. k. u. (wie oben) zu N. N. Depositenschein zum Cavalette- Lieferungs-Offert des N. N. aus N. N.