Nr. 1241. II. 1887. Kirchliches Verordnungs-Blatt für die Lavauter Diöcese. Inhalt: 1. Bekanntgabe der Ordinanden und Ordinaliondtage. II. Stalthalterci-Erlaß betreffend die Beerdigung infectiöser Leichen. III. Ersuchen der k. k. Statthaltern in Betreff archäologischer Funde. IV. Anempfehlung des Eäcilien-Bereincs. V. Nene Auflage der kirchlichen Agende: „Sveto opravilo očitne službe božje za Lavantinsko škofijo. VI. General-Bericht der österreichischen Gesellschaft vom rolhcn Kreuze. VII. Diöcesan-Nachrichten. I. Dekanntgade -er Ordinanden und Ordimitianstage. Mit Bezug auf die Ordinariats-Erlässe ddo. 5. Juni 1854, Z. 1922/3, und 31. Mai 1855, Z. 1043/4, und iu Gemäßheit der Anordnung des Hl. Coucils von Trient (sess. 23. cap. 5) werden hiemit die Namen der Heuer zu den höheren Hl. Weihen zu befördernden F. B. Lavautcr Alumnen zu dem Zwecke mitgctheilt, daß dieselben au dem den Ordinationstagcn zunächst vorhergehenden Sonntage dem gläubigen Volke von der Kanzel mit der Aufforderung bekannt gegeben werden, Gott um gute, berufstreue Priester zu bitten und, falls Jemand gegen die nachbenannten Ordinanden mit Grund etwas vorzubringen hätte, es nicht zu verhehlen. Aus dem IV. Jahrgänge die Herren: Heric Martin geboren in Luttenberg, Mešiček Joses geboren in Lichtenwald, Spende Johann geboren in Obcrburg, Šelih Georg geboren in Spitalitsch, Tomažič Markus geboren in Luttenberg, Vidmaier Franz geboren in Lichtenwald. Ans dem III. Jahrgänge die Herren: Arzenšek Alois geboren in Stranizen, Atteneder Joses geboren zu St. Martin ob Windischgraz. Krančič Johann geboren in Niez. Die höheren hl. Weihen werden ertheilt werden im Monate Juli und zwar: am 14. das Sub-diakouat, am 16. das Diakonat und am 18. das Presbhterat. II. Matchalterei-Erlaß betreffend die Bcerdignna infectiöser Leichen. Die hochlöblichc k. k. Statthalterci in Graz hat cm das F. B. Lavautcr Ordinariat folgenden Erlaß ddo. 4. Mai 1887, Z. 8455, in Abschrift mitgetheilt: Mit H. ä. Erlasse vom 15. Februar 1875, Z. 1926, wurden den politischen llnterbehörden die Maßnahmen vorgezeichnet, welche im Falle des Auftretens von Blattern-Erkranknngen zur Durchführung zu kommen haben und wurde dieser Erlaß (mit Ausnahme des Punktes 7) nach und nach aus sämmtliche übrigen Jnsectionskrankheitcn und zwar: unter dem 16. Juni 1875, Z. 8188, ans Scharlach, unter dem 9. Juli 1876, Z. 9602, auf Diphtheritis, unter dem 5. Juni 1878, Z. 7539, auf Typhus, R u h r und Brechdurchfall und unter dem 28. Februar 1883, Z. 1996, auf Maseru und Keuchhusten ausgedehnt. Nun sind in letzterer Zeit aus 2 Bezirken Fälle bekannt geworden, wo die im Punkte 6 der crftcitirten Normal-Verordnung hinsichtlich der Beerdigung iitfectiöfer Leichen vorgeschriebenen Maßregeln seitens einzelner kirchlicher Organe unbeachtet geblieben sind, und haben die diesfalls eingeleiteten Erhebungen ergeben, daß die bezüglichen Pfarrvorstehnngen seitens der Vorgesetzten politischen Behörden von dem Inhalte der obeitirien Nachtrags-Verordnungen gar nicht in Kenntnis; gesetzt worden waren, demnach auch für die llebertretnng der fraglichen Anordnung nicht verantwortlich gemacht werden konnten. Da nun mit Grund anzunehmen ist, daß diese Verständigung der.Pfarrämter von den obangesnhrte» Nachtrags-Verordnungen auch in anderen Bezirken unterlassen worden sein dürfte, so wird die k. k. Bezirkshauptmannschaft ansgesordert, die fragliche Mittheilung an die Pfarrvorstehnngen eventuell nachträglich zu veranlassen und diese speeiell aufmerksam zu machen, daß die ursprüglich nur für Blattern erlassene Normal-Verordnung vom 15. Februar 1875, Z. 1926, nunmehr für sämmtliche genannten Jnfeetionskrankheiten Geltung habe und daher auch Uebertretnngen rücksichtlich aller derselben strafbar seien. Dieser Erlaß wird auch hierin der Wohlehrwürdigen Seelsorgegeistlichkeit zur genauen Darnach-achtnng mitgetheilt. III. Statthaltern - Schreiben in Betreff archäologischer Funde. Das hohe k. k. Statthalterei-Präsidium in Graz hat an das F. B. Ordinariat folgendes Schreiben ddo. 19. April l. I., Z. 509, gerichtet : Es ist notorisch, daß die wissenschaftlichen Interessen bei Aufdeckung von archäologischen Funden, sei es aus Unverstand, sei es mit Absicht, häufig geschädigt werden u. zw. vorzugsweise in allen jenen Fällen, in welchen der Finder aus gewinnsüchtigen Motiven oder als „Sammler nur gewissen archäologischen Objecten seine Aufmerksamkeit znwendet und auf diese Weise mancherlei für ihn Nebensächliches, vom Standpunkte der Wissenschaft jedoch Werthvolles beiseite läßt oder sogar vernichtet. Infolge Erlasses des Herrn Ministers für Cultus und Unterricht vom 30. Jänner d. I., Z. 10421 ex 1886, ersuche ich daher das hochwürdige Ordinariat die unterstehende Geistlichkeit anfznfordern der sogenannten Ranbgräberei nach archäologischen Gegenständen durch Belehrung und Anregung des patriotischen Sinnes und des archäologischen Interesses der Bevölkerung auch ihrerseits entgegen zu wirken und insbesondere auch über vorgekommene Funde, falls eine amtliche Meldung von Seite der zunächst Beteiligten nicht erfolgt sein sollte, der betreffenden politischen Behörde behufs weiterer Veranlassung ehestthunlich Mitteilung zu machen. Das F. B. Ordinariat erwartet zuversichtlich, daß diesem hier mitgeteilten Wunsche des hohen k. k. Ministeriums auch von Seite der Satianter Diöcesan-Geistlichkeit im In terreste der Wissenschaft und insbesonders der vaterländischen Geschichte bereitwilligst entsprochen werden wird. IV. Der Cüciiien-Verein für die Diöcese ftmnnt. Wie anderwärts, so hat sich auch in der Lavantcr Diöcese ein Cäcilien-Verein zur Pflege des Kirchengesangbs nach kirchlichen Vorschriften unter dem Titel: „Cäcilienverein für die Diöcese Lavant" — Ceciljino društvo za Lavantinsko škofijo — mit dem Sitze Marburg konstituirl. Ter Verein gedenkt zunächst in Marburg zwei unentgeltliche Gesangschulen zu errichten, die eine für den deutschen, die andere für den slovenischen Volksgesang. In der Schulferienzeit soll ein Jnstructionscnrs für Organisten abgehalten werden; endlich sollen, soweit es die Mittel erlauben, Stipendien für Lavanter-Schiiler der Organistenschule in Laibach ausgeschrieben werden. Da sich der Cäcilienverein die Pflege der Kirchenmusik nach dem Wortlaute und im Geiste der kirchlichen Vorschriften zur Aufgabe gestellt hat, — wodurch der in unserer Diöcese bisher übliche Volks- gcsang keineswegs beseitiget oder geschädigct, sondern mit desto größerem Eifer gepflegt werden soll, so wird der neu errichtete Cäcilienverein der Theilnahme und Unterstützung des Wohlehrwürdigen Diöcesan-Clcrus hiemit bestens empfohlen. Die Aufnahme, so wie alle den Verein berührenden Angelegenheiten werden von der Vereinsleitung unter dem obenangeführten Titel besorgt. \ V. Sveto Opravilo ovitne službe božje za Lavantinsko škofijo. Unter diesem Titel erschien im Jahre 1860 die kirchliche Agende für die Diöecse Lavant zum Gebrauche für den öffentlichen Gottesdienst, welche seit längerer Zeit bereits ganz vergriffen ist und daher eine neue Auflage veranstaltet werden mußte. In dieser neuen Auflage ist die Litanei zum heiligsten Namen Jesu nach dem von Rom appro-birtcn Formulare (S. R. C. 21. August 1862) ausgenommen, aber auch bi Lauretanische und die Allerheiligen Litaneien wurden revidirt und dem römischen Rituale entsprechend eingerichtet. Diese Litaneien sind in Hinkunft genau nach den in dieser Auflage des „Sveto Opravilo“ angesetzten Formnlarien beim öffentlichen Gottesdienste zu gebrauchen, und cs werden demnach die diesbezügliche» Verodnungen vom 4. Oktober 1855 hiemit außer Kraft gesetzt. Die übrigen Litaneien, als: die Litanei vom Leiden Christi, zu Ehren des heiligsten Altarssakramentes und des heiligsten Herzens Jesu werden zum Gebrauche bei gewöhnlichen Priv ata »dachten in und außer der Kirche, mögen dieselben von Priestern oder von Laien gehalten werden, in der Diöcese Lavant als zulässig erklärt. Indem nun diese Kirchen-Ägende dem Hochwürdigen Clerns der Diöcese Lavant zur Benützung übergeben wird, findet das Ordinariat behufs Erzielung der Gleichförmigkeit in den öffentlichen gottesdienstlichen Verrichtungen anznordnen, daß für jede Pfarr- und Änratialkirchc ein Exemplar angeschafft werde, und daß dieses Kirchenbuch von nun an mit Ausschluß aller übrigen beim öffentlichen Gottesdienste zu benützen sei. Die für die Anschaffung dieses neuen „Sveto Opravilo" erforderliche Auslage kann aus der Kirchenkasse bestritten werden. VI. General bericht der österreichische»» Gesellschaft von» rothen Kreuze. Die Bundesleitnng der österreichischen Gesellschaft vom rothen Kreuze hat soeben den VIII. General-Bericht, welcher die Gcschäftsgebahrung dieser Gesellschaft vom 1. März 1886 bis 28. Februar 1887 umfaßt, veröffentlicht und anher eingesendet, woraus Folgendes hiemit mitgetheilt wird: Es haben Seine k. und k. Apostolische Majestät, der Protector der österr. Gesellschaft vom rothen Kreuze, mit Allerhöchster Entschließung vom 9. Juni 1886 die Wahl des bisherigen Bundespräsidenten Franz Grafen Falkenhayn zum Bundespräsidenten, sowie jene des bisherigen I. Bnndcs-Vicepräsidentcn Siegfried Altgrasen Salm-Reifferscheid zum Ersten, dann die Wahl des Hofrathes Dr. Carl Ritter von Cessner zum II. Bundes-Vicepräsidcntcn; ferner Ihre Majestät die Kaiserin die Wiederwahl der Gräfin Marie Trauttmansdorff geb. Fürstin Lichtcnstein zur Ersten und der Freiin Wilhelmine C o nr ad - Ey b es se l d geb. Frei in von Cnobloch zur Zweiten Bundes - Vicepräsidentin Allergnädigst zu bestätigen geruht. In der Organisation der österr. Geselschaft vom rothen Kreuze hat sich im Laufe des Jahres 1886 keine Veränderung ergeben. Die Zahl ber ordentlichen Mitglieder des österreichischen patriotischen Hilfsvereines und der patriotischen Landes- und Franen-Hilfsvereine sowie der Zweigvereine beträgt............................... 49.665 Hiezu die unterstützenden und Ehrenmitglieder mit...................................................2.258 Zusammen 51.923 Die Zahl der Zweigvereine beträgt 544, dieselben haben 34.262 ordentliche Mitglieder. Die Gründung von 9 neuen Zweigvereineu wurde im Laufe des Jahres 1886 zu Stande gebracht. Sämiutliche Bundesmitglieder weisen am Schluffe des Verwaltungsjahres 1886 einen eigenen Vermögepsstand von...................................... 3,246.081 fl. 40 kr. die Zweigvereine einen solchen von......................................................... 237.448 „ 31 „ zusammen von 3,483.529 fl. 71 kr. aus. Im Vergleiche mit dem Vorjahre ergibt sich eine Vermehrung des Bundesvermögens um 116.731 fl. 43 Er. Der ausgewiesene Jnventarwe rth der Bnndesleitnng und sämmtlicher patriotischen Vereine beträgt 764.389 fl. 52 kr. Die Gesellschaft hat im Verwaltungsjahre 1886 einen Gesammtbetrag von................................ 500 fl. in Oblig. und 117.631 fl. 29 kr, in Barem eingenommen und den Betrag von.................................................................... 55.191 „ 93 „ „ „ für die Vereinszwecke verausgabt. Es ergibt sich somit ein Ueberschuß aus dem Ertrage von .... 500 „ „ „ „ 62.439 „ 36 „ „ „ Aus den diversen der Gesellschaft gemachten Anerbietungen erscheinen für den Fall einer Mobili- sirnng im Jahre 1887 Unterkünfte in Privatpflege sichergestellt für 808 Officiere und 16.969 Man». Hierin sind inbegriffen die Anerbietungen der hochwürdigen Geistlichkeit zur Uebernahme in die Privatpflege von 5 Offieieren und 3493 Mannschaft, und sieht sich die Bundesleitung verpflichtet, für diese patriotischen Anerbietungen der hochwürdigen Geistlichkeit den verbindlichsten Dank besonders auszudrücken. >11. Diöcesan-Nachrichten. Als Dechant für das Dekanat Rohitsch wurde bestellt Herr Josef Tombali, Hauptpfarrer zu Rohitsch. Zu F. B. geistliche» Rüthen wurden ernannt die Herren : Josef Fleck, Dechant und Pfarrer zu Jaring, und Josef Tombali, Dechant und Hauptpfarrer in Rohitsch. Installier wurden die Herren: Josef Tombali auf die Hauptpfarre in Rohitsch, Josef Kolarič auf die Pfarre St. Martin an der Pack und Josef Valenčak auf die Pfarre St. Simon und Judas in Pernizen. Als Provisoren wurden bestellt die Herren: Franz Leber zu St. Veit ob Watdegg, Anton Fischer d. j. zu St. Johann in Razbvr, und als Mitprovisor von St. Andrä in Weihwasser Herr Johann Rumor, Curat zu St. Michael vb Prahberg. Herr Anton Vamberger, gewesener Kaplan zn St. Lorenzen bei Wisell, wurde als Seelsorger an der landsch. Zwangs-Arbeitsanstalt in Messendorf bei Graz angestellt. Herr Johann Vraz, gewesener Provisor der Hauptpfarre Rohitsch, wurde ebendort wieder als Kaplan angestellt. Uebersctzt wurden die Herren Kapläne: Josef Sinko nach St. Jakob in W.-B., Franz Kocpek nach St. Egide» unterm Turjak, Mathias Stoklas d. j. nach Gonobiz, Barthol. Statue nach Videni, Johann Pavlič nach St. Lorenzen bei Wisell, Franz Cizej nach Tilffer und Vitus Janžekovič nach Snhenberg. Gestorben ist Herr Martin Grobelnik, Curat zu St. Andrä in Weihwasser, am 29. April 1887 im 67. Lebensjahre. Unbesetzt sind geblieben die Kaplansstellen zu St. Martin am Pachern, St. Jakob in Galizien und St. Stefan bei Süßenheini. A. A. Lavanter Ordinariat zu Warvurg am 1. Juni 1887. Iiiholi a unni li »n, Fürstbischof. Druck der St. aiirillus-Buchdruckcrei in Marburg.