2173 Amtsblatt Mr Laibacher Seitnng Nr. 295 Montag den 27. December 1869. Ausschließende Privilegien. Das l. l. Hanbelsminisielnim und vas lönigl. ungar. Mmisteiium sür Landwirlblcdajt, Industrie und Handel haben nachstehende Plioilegicn ertlnil!: Am 5. November 1869. 1. Dem Franz tavcr Mannhalt, Ingenieur in der G. Sigl'schc» Maschi»e»ialilil in Wien, auf die Eifii'duna, eines eigenthümlichen Apparates zui unmittelbaren Selbstschmierung der .Nolben sül Dampfmaschinen, Gasmotoren u, s. w. und Festhaltung vcs Schmiermittels bi« zur gänzlichen Auszrhlung desselben , für die Dauer von zwei Jahren. 2. Dem Eduard Zachariä in Flanlfurt a. M. (Bevollmächtigter Km! A. Sp.Äer i» Wien, Stadt, hoher Maill Nr. 11, auf die iz>sindung eines Kunslpedals silr Klavier-Instrumente, für die Dauer von drei Jahren. 3. Dem 6. Hlinson Huck, Ingenieur in Äiaunschweig (Bevollmächtigter Dr. Joseph Slüger, Hof« und Gerichtsad-vocat in Wie»), auf die (5lfi»dung eines Fllischlranspoit-Eisenbahlnvaggons mit Kälte . Erzeugungsapparat, für die Dauer noes Jahres. '1. Der Koralina Polt in Hernals, Annagasse Nr. 15, auf die Eifindung eines cosnulischen Mittels zur Conseivi' rung und Vclschönelui'g des Tnnts, genannt ,^l«M6 8ul-!<>„<' ^mlmie Dauer eines Jahres. Die Plivilegiums-Vcschreidungcn, deren Geheimhaltung angesucht wurde, b.finden sich im t. l. Privilegien-Archive i» Ausvewalnung, und jene von 3, deren Geheimhaltung nichl angesucht wurde, lann daselbst vo>» Jedermann eingesehen werden. Das t. t. HandelsmiMenum hat sich bestimmt gesunden, das dem Heinrich Pollat, Nähmaschinenfaviitanlen i» Hamburg, unterm 31. IHnner 16L4 erthcillc Pnvilegium aus eine Vevbesierung in der Einrichtung der Nähmaschinen wegen nicht begonnener Ausübung innerhalb tes ersten Pii-vilegiumsjahres in Gemäßheit des § 29, 2 >>, besPrivile-giengesehes als erloschen zu eltla'rcn. Diese E'läschungselllülung wurde in das Privilegien: register vorschriftsmäßig einglragen. Wien, am 1L. November 1L09. (494—2) Nr. 1644. Concurs-Verlautbaruug. In der politischen Verwaltung von Kram ist eine systemisirte Bezirkssecrctärsstelle mit dem Iahresgehalte vvn 600 st. und mit dem Vorrük-kungsrechte in den Iahresgehalt von 700 st. in Erledigung gekommen. Bewerber um diese Dienststelle haben ihre docnmentirten Gesuche, wobei insbesondere die Nachweise über praktische Verwendung im Politischen Dienste und über die Kenntniß der beiden Landessprachen in Wort und Schrift verlangt werden, im W"gc der unmittelbar vorgesetzten Behörde, und wenn sie nicht im Staatsdienste stehen, durch die politische Behörde des Domicils bis 15. Jänner 1870 zu Handen des Unterzeichneten einlangen zu machen. Laibach, am 22. December 1869. Sigmund Oonrad von (5'ybesfeld N. p., k. t. Landespvcisident, (487—3)" Nr. 8700. An der k. k. Oberrealschule in Laibach ist eine Lehrerstelle für Mathematik als Hauptfach, in Verbindung mit noch einem verwandten Gegenstande, mit welcher der Gehalt jährlicher 735 st., das Vorrückungsrccht in die höheren Gehaltsstufen und der Anspruch auf Decennalzulagen verbunden ist, zu besetzen. Die Bewerber um diese Lehrstelle haben ihre an das h. k. k. Ministerium für Cultus und Unterricht zu stylisirenden und mit den legalen Nachwcisungen über Alter, zurückgelegte Studien, Kenntniß der deutschen und slovemfchen Sprache, die erworbene Lehrbefähigung und bisherige Dienstleistung instruirten Gesuche bis Ende Jänner 1870 ün vorschriftsmäßigen Wege bei dieser k. k. Lan-besstelle einzubringen. Laibach, am 2. December 1869. K. k. Landesregierung sür Krain. (486—3) Nr. 8942. Kundmachung. Vom 1. Jänner 1870 angefangen wird der zweite Jahrgang des Verordnungsblattes für den Dienstbereich des Ministeriums für Cultus und Unterricht herausgegeben werden, dessen Inhalt die einschlägigen Gesetze und normativen Verordnungen, Personalnachrichten, Kundmachungen zum Zwecke der Besetzung von Dienststellen, dann Verfügungen, betreffend Lehrbücher und Lehrmittel bilden. Für die Behörden und die Lehrkörper jener Lehranstalten, welche aus Staatsmitteln oder ans öffentlichen Fonden erhalten werden, ist eine Verfügung des Ministeriums für Cultus und Unterricht, sobald sie in das Ver ordnungsblatt aufgenommen nnd ihnen dieses zugestellt worden ist, als inti-mirt anzusehen. Zur Abnahme desselben sind die Landes-schulbehörden, beziehungsweise Statthaltereien und Landesregierungen, die Vezirksschulbehörden, beziehungsweise Bezirkshauptmannschaften, die Universitäten, die außer dem Verbände mit letzteren stehenden theologischen Facultäten, die chirurgr-schen Lehranstalten, die höheren Fachschulen, soweit sie dem Ministerium für Cultus und Unterricht unterstehen, die Universitäts- und Studienbibliotheken, die sonstigen dem genannten Ministerium unterstehenden Institute, dann die Mittelschulen verpflichtet. Es ist jedoch auch dafür gesorgt, daß der Bezug des Verordnungsblattes auch Privatpersonen möglichst erleichtert werde. Ein vollständiges Exemplar desselben für das Jahr 1870 tostet 1 st. 80 kr. mit Postzu-sendung 2 st. ö. W. Die Pränumeration wird bei der k. k. Hof und Sraarsdruk kerei in Wien entgegengenommen, wohin die frankirten und mit dem PränumerationSbetrage versehenen Briefe (beziehungsweise Postanweisungen) zu richten sind. Um den vielseitig geäußerten Wunsche nach Erlangung des in zweiter und dritter Austage bereits vergriffenen Verordnungsblattes des Jahres 1869 zu entsprechen, wurde ein Separatabdruck der in diesem Jahrgange enthaltenen Gesetze, Verordnungen und Lehrbücherzulassungen, mit Hin-weglassung der Personalnachrichten und Concurs-ausschreibungen, angeordnet und es kann dieser Separatabdruck — soweit die Auflage hinreicht — im Monate Jänner 1870 bei der k. k. Hos-und Staatsdruckerei, sowie im Wege des Buchhandels, um den Preis von 1 st. 50 kr., mit Postzusendung um 1 st. 70 kr. bezogen werden. Von dem k. k. Ministerium siir Cultus und Unterricht. (493—3) Nr. 8022. Kundmachung. Bei dem k. k. Oberlandesgerichte für Steier-mark, Kärnten und Kram ist eine Dienersgehil-fenstclle mit dem Gehalte jährlicher 300 st. in Erledigung gekommen. Bewerber um diese Stelle haben ihre gehörig belegten Gesuche längstens bis 4. Jänner 1870 bei dem gefertigten Präsidium einzubringen. Graz, am 17. December 1869. Vom k. k. Oberlandcogerichts - Präsidium. (1) ' Nr. 39. Concurs-Ausschreibung. Bei der Berghauptmannschaft in Laibach ist die Oberbergcommissärsstelle mit einem jährlichen Gehalte von 1260 st. ö. W. und der VIII. Diä- tenclasse, eventuell die Stelle eines Bergcommisfärs mit jährlich 840 st. ö. W. und der IX. Diätcn-classe, so wie eines Berggeschworencn mit 630 st. jährlichem Gehalt und der X. Diä'tenclasse, sämmtliche mit dem Vorrückungsrechte in die höheren Gehaltsstufen, zu besetzen. Bewerber um die eine dieser Dicnstesstellen haben ihre vorschriftsmäßig belegten Gesuche im Wege ihrer vorgesetzten Behörden bis zum 30. Jänner 1870 bei dieser Berghauptmanschast einzubeingen, sich über die zurückgelegten rechts- und staatswissenschaftlichen, dann montanistische» Studien, über die bisherige Dienstleistung, sowie unter Nachweisung der Sprachkcnntnisse auch über die gründliche Kenntniß des bcrgbchö'rdlichen Dienstes auszuweisen und anzugeben, ob und in welchem Grade sie mit einem Angestellten dieser Berghauptmaunschaft, mit einem Bergwerksbesitzer oder Bergbeamten dieses Verghauptmannschaftbezirkes verwandt oder verschwägert sind, dann ob sie, ihre Ehegattinnen oder ihre unter väterlichen Gewalt stehenden Kinder selbst einen Bergbau besitzen oder an einem Vergwerks-Unternehmen betheiligt sind. Laibach, am 24. December 1869. K. k. Del-gliauptlmnmschast. (489—3) Nr? 11552. Zur Sicherstellung des Bedarfes an Materialien sür das k. k. See-Arsenal zu Pola für das Jahr 1870 wird am 18. Jänner 1870, um 11 Uhr Vormittags, und, wenn es nöthig sein sollte auch die folgenden Tage eiue Offertverhandlung mittelst versiegelter Anbote beim k. k. Arsenals-Commando abgehalten und die Lieferung der in den bezüglichen Verzeichnissen aufgeführten Gegenstände Demjenigen überlassen werden, dessen Anbot nach commissionellem Beschlusse dem Aerar den meisten Vortheil bieten wird. Die Anbote müssen mit einem 50 kr. Stempel versehen, vom Offercnten gefertigct und bis 2 Uhr Nachmittags vor dem obbezeichnctcn Tage dem k. k. Arsenals-Commando in Pola eingesendet werden. In telegraphischer Form einlangende Liefe-rungs-Offerte werden nicht berücksichtiget. Die Concurrenten müsse» bei Ueberreichung ihrer Anbote auch das am Ende eines jeden Ver-zeichnisses angegebene Neugeld, und zwar in Bank-odcr Staatsnoten oder inStaatsobligationcn, die zur Cautionsbildung geeignet erklärt sind, erlegen. Das Reugeld des Erstehers der Lieferung wird bis zur Erlegung der vorgeschriebenen Caution in Deposito zurückbehalten; jenes der übrigen Concurrenten aber wird den Betreffenden gleich nach der Versteigerung zurückgestellt. Jene Concurrenten, welche nicht schon bekannte und accreditirte Handelshäuser sind, haben sich in glaubwürdiger Art darüber auszuweisen, daß sie sich mit dem Handel oder mit der Erzeugung der offerirten Gegenstände befassen. Nachträgliche Ausbesserungen und alle nicht nach den festgesetzten Bedingungen verfaßten Of« fcrte sind unstatthaft. Die näheren Bedingungen fo wie Verzeichnisse der zn liefernden Gegenstände und Formu-larien für Offerte können bei dem k. k. Arsenals-Commando in Pola und dem Scebezirks-Commando in Trieft, bei den Handels- und Gewerbekammern in Wien, Pest, Trieft, Agram, Fiume, Zara, Novigno, Laibach, Graz und bei der Marine-Section des hohen Reichs-Kriegs-Ministeriums eingeholt werden. Pola, am 30, November 1869. Vom k. k. Arsenals-Commando.