18(li>. ÄmtzUM zur Laibacher Zeitung 20. September. (320—1) Nr. l»827. Kundmachung. Der k, k, Tabak-Großverschleiß zu Tricst, mil welchem zugleich der Tabak- und Stempel-Kleinverschleiß verbunden lst, wird im Wege der öffentlichen Konkurrenz mittelst Ueberrclchung schriftlichen Offerte dem geeignet erkannten Bewerber, welcher die geringste Verschleißprovision fordert, oder welcher gegen Verzichtlcistung auf jede Provision, oder (ohne Anspruch auf eine Provision) gegen Zahlung eines bestimmten jähr? lichen Betrages an das Gefalle (Gcwinnstrü'cklaß, Pachtschilling) denselben zu übernehmen sich verpflichtet, verliehen werden. Dieser Wcrschlcißplatz hat seinen Material-Bedarf u. z. an Tabak so wie an Stempel« marken bei dem !.'. k, Tabakmagazine in Trieft zu fassen und es sind demselben gegenwärtig 275» Trafikanten zur Verlegung (Fassung) zu» gewiesen. Der Material'Verkehr betrug in der Iah' reöpericde vom l> November Ittltll bis Ende Oktober iO64 an Tabak 5U»5l5,' ^, Pfund, im Gelde.....S4S2«N fl. 45 kr. an echten Havanna.Zigarren - U;tt5<» » 5U « an Stempelmarlen im Klein- verschleiße . . . . . 857 »2 » W» zusammen i,5,tt7?U ft. «5» kr. Dieser Material-Verschleiß gewahrt bei! einem Bezüge von '/, "/^ aus dem Tabak-Groß-verschleiße und l"/«, aus dem Slempclverschlciße mit Inbegriff des Gewinnes aus dem Tabak» kleinverschleiße einen jährlichen beiläufigen Brutto-Ertrag von 5»l»5»tt fl. :ö^ kr. Nur die besagte Ve>schleißprovision für den Tabak.Großoerschleiß hat den Gegenstand des Anbotes zu bilden. Für diesen Großverschleißplah ist, falls der Ersteher daö TabakMaterial nicht Zug für Zug bar zu bezahlen beabsichtigt, ein stehender Kredit bemcssen, welcher durch eiue ,n dem vorgeschiic-benen Amte zu leistenden Kaution im gleichen Betrage sicher zu stellen ist. Der Summe dieses Kredites, gleich ist der unangreifbare Matcrial-Norrath, zu dessen Erhaltung der Erstehcr des Verschleißplcchcä verpflichtet ist. .Die Kaution im Betrage von 5W0 fl. für den Tabak sammt Geschirr ist noch vor Uebernahme des Kommissionsgeschäftes und zwar längstens binnen sechs Wochen vom Tage der bekannt gegebenen Annahme des Anbotes zu leisten. Die Bewerber um diesen Verschleißplatz haben zehn Prozente der Kaution als Vadium in dem Betrage von 5M> si. bei der k, k. Fi-nanz'Bczirkskassc in Trust zu erlegen und die diesfällige Quittung dem gesiegelten und klaffen, mäßig gestempelten Offerte deizuschließen, wel, ches längstens bis zum l 17. Oktober l«»55, !l Uhr Mittags, mit der Aufschrift: «Offert für den k. k. Tabak-Großvcrschlciß zu Trieft« bei der k. k. Finanz-Direktion in Triest ein, zureichen ist. Das Offert ist nach dem am Schlüsse bei« gefügten Formulare zu verfasse« und dasselbe ist nebstbei milder dokl.mentirten Nachweisung: :l) über das erlegte Vavlum; l>) über die erlange Großjährigkeit; und <-.) mit dem obrigkeitlichen Sitten « Zeugnisse zu belegen. Sollte das Offert auf einen Gewinnstrück» laß (Pachtschilling) lauten, so wird für den FaU der Genehmigung desselben bestimmt, daß der» selbe in monatlichen Raten vorhinein zu erlegen ist und daß wegcn eines auch nur mit einer Monatsrate sich ergebenden Rückstandes, selbst dann, wenn er innerhalb der Dauer des Auf. kündigungötermincö vorfällt, der Verlust des Verschlcißplatzes von Beile der Behörde sogleich verfügt werden kann. ^ Die Vadien jener Offerte, von deren An« böte kein Gebrauch gemacht wird, werden nach beendeter Konkurrcnzverhaudlung zurückgestellt. Das Vadium des lHrstehcrö wird entweder bis zum Erläge der Kaution, oder Falls er Zug für Zug bar bezahlen will, bis zur vollständigen Bevorräthigung zurückbehalten. Offerte, welchen die angeführten Eigen, jchaften mangeln, oder unbestimmt lauten, oder sich auf die Anbote anderer Bewerber berufen, ! werden nicht berücksichtiget. Bei gleichlautenden Offerten wird sich die Entscheidung vorbehalten. Ein bestimmter Ertrag wird eben so wenig zugesichert, als eine wie immer geartete nach' tläglichc Cnlschadigulig oder 'Provisüonöcrhöhung nicht statlsindct. Die gegcns.'itlge Aufkü',>digu„gsflist wird, wenn nicht wegcn cincö Grbrech^no die sogleiche Entfernung vom Acrschleißgeschäsle einzutreten hat, auf drei Monate bestimmt. Die näheren Bedingungen und die mit diesem Verschleißgeschafce verbundenen Obliegen.-heilen so wie der Einträgniß.-Ausweis können bei der k. k. Finanz-Direttion in Tiiesi ein^e-sehen werden. Von der Konkurrenz sind jene Personen ausgeschlossen, wclche :l) das Gesetz zum Abschlüsse von Verträgen überhaupt unfähig er. klärt, li) jene welche wegen eines Verbrechens wegen Schleichhandels, oder wegen iincr schweren ^eMsübertrclung überhaupt, orcr einer ein-fachen Gefälleübertretung, insoferne sich dieselbe auf die Aorschiiften rücksichllich deS Verkehrs mit Gegenständen der Btaalsmonopole bezieht, dann wegcn einer schweren Polizei-Uebcrlretung gegen die Sicherheit des gemeinschaftlichen ! Staatsvcrbandcs und die öffentliche Ruhe, dann gegen die Sicherheit des Eigenthums verurtheilt, oder nur wegen Mangel an Beweisen loSge« sprochen wnrdcn, o) Vrrschleißer von Monopols-gegenständcn, die von dem Verschleißgeschäfle strafweise cutseht wurden, endlich ö) solche Personen, denen die politischen Vorschriften den bleibenden Aufenthalt im Verschleißorte nicht ge« statten. Kommt em solches Hinderniß erst nach Ueber« nähme des Verschleißgeschäftes zur Kenntniß der Behörden, so kann die Verschleißbefugniß sogleich abgenommen werden. Triest, am «, September 1865». K. k. Finanz-Dircktion. Formular eines QfferteS auf 5V kr. Stempel. Ich Endesgeferligter erkläre mich bereit, den k. k Tabak-Großoerschleiß zu Trieft unter. genauer Beobachtung der dicsfallö bestehenden Vorschriften, insbesondere auch in Bezuq auf die Material-Bevorräthigung n) gegen eine Provision von.......(in Buchstaben und Ziffern auszudrücken) Per» zcnt von der Summe des Tabakoerschlcißc6 in großen, oder l)) gegen Verzichtleistung aufftde Provision, oder «.) (ohne 'Anspruch auf eine Provision) gegen Zahlung rineS jährlichen Betrages von . . . (in Buchstaben und Ziffern auszudrücken) an das Gefalle (Gewinnstrücklaß, Pacht» schilling) in Betrieb zu übernehmen. Die in der öffentlichen Kundmachung angeordneten Nachwcisuns.en sind hier beigeschlossen. N. N. (Eigenhändig« Ilntrlschrijt, Wohnort Chlllllltri' lStandj des Ofsnlnim.) Von Außen: Offert zur Erlangung des Tabaf.GloßvelschleißsS ln Triest. (321-1) ^ ,42. An der M. Knabenschule M St. Mob beginnt das Schuljahr 15«°/., mit dcr Anrufung dcS heil. Geistes am «. Oktober um 8 Uhr. Die Anmeldung jener Schüler, wclchc benannte Hauptschulc zu bcsuchcn wünschen, mögc am H<>. September Vormittags von 8-12, Nachmittags von 2-0 Uhr im Lchrzimmcr der II. Klasse im Nedoutengebäude geschehen. , Städtische Knabenschule zu St. Jakob in Laibach, ! am 19. September 1805.