Intelligenz - Nlatt Mr Naibacher Leitung ZamlTaZ Sen 4. Juli 1835 Z. 35/. (.:) Nl'. 9l)/5)l5l7. V. ^t. K und >n a ch u n g. In Betreff des Bezuges der allgemeinen Verzchrungssteuer von dec Bicr.rzeugung in der P ovu^z Kr^in , für das Vcrwaltungs-Iahr i^Zss, uno rück sichtlich auch für cm wll-tereö Jahr. — Die k. k. illyrlschc Camera!-Gefallen-Verwaltung macht hiermit bcl^int, daß der Bezug der allgemeinen Ve>zehrungs sieuer von der Biererzeu^ung in der Provuiz Kram, für das Verwaltungs'Iahr ,836 der Verachtung ausgesctzr, und ^u diesem Ende die E'oncurrcnz m-ctelü schriftlicher Offerte mit dem Bemerken eröffnet werde, daß der Pachi^ Vk'trag jwar nur für das Verwaltungs-Iahr 16)6/ jedoch dergestalt abgeschlostcn werden wird, da!j ,n so fern dcr Vertrag drei Monate vor Ablauf des Verwaltungs - Jahres 1NI6 von dcr einen oder dcr andern Kette ludi alis^^undet werden sollte, derselbe auf ein weiteres '» l)> u n t e > d e r g l e i ch e n B e» d i n g u i^ g seln.' Gülnqkclt behalte. — Von d«escr Verpachtung rvlrd jedoch die Abnahine der Verzehl'lin^siclicr uon der Bicrcinfuhr in ,d»e Hauptstadt ^aibach, so wl> auch des dieser Stadt und andern OrM, i^ der Provinz Kram be'.vlüigten ^ocal-Zusch!ages aubgenoinmcn. — Für den '5^ug der allgemeinen Ver^ehrungs-sicuer uon der Bie'er^cugung m Krain, wird zum Ausrufu!)rt'ise der Benag von l^lZc) fi., sage vi>'r.'cl)n ^^u'end Enihlindcrt n^un und Fünfzig dulden E. M. '> gcs.tzt. — Die Of-fcrle sind dls zum 7. 'August .835, Mtttags UM 12 Uhr, ,m Bureau d^S Vorslandcs der k. k. lllyvlscksn Eailie, .,l Gcfa!l?!i:^erwallung zu Laidach, im Hohn'schen Hause, Cons.-Nr. 25'H zn ü^clre>cde?i, und in>r dcr Aufschrilt: ^Anbot für den Bezug ?er allgemeinen Ver-„^ehrungssteuer von dcr BieierzlUgnng", zu versehen. — Dle schriftlichen Offerte dürfen keln? Clauses, welche mil den Versteigerungs-bedingmssen nicht iin Einklänge ware, enchal« ten, sondern MÜjsen v-'mchr die Versicherung enthalten, daß ?e>- 5?''<'"i', d:e in dcr Äs« kündigung und in den Vcrstciqerungsbedlng« nissen enthaltenen Bestimmungen genau bcfol« gen werde. — Hie^e, wi^ keme,fl, daß die Ofterentcn bei Eröffnung der Offerte zugegen scin können, und daß, sobald diese beginnt, nachtlägl'che Offerte rden so wenig mehr be« rüctslchtigl weldeli, als Offene, wclcke abwei: chende Neben^edingungen enthalten Auch bleiben jene Offerte, welche wo anders als a„ dem oben bezeichneten One überiei^t werden, außer Berüctsicktigung. — ^ur Pachtung wird Jedermann zugelassen, der nach dem Gcsefte uno nach dcr ^ai^drs - Verfassung rcn solchen Unternehmungen nicht ausgeschlossen ist. — Für jeden Fall sind Jen?, sowohl von der Uebernahme, als von der Fort'>hung dcr Pachtung ausgcjchlosten, welche schon crimmalisch ebqe-urtheilt waren, oder auch nur in einer cri, minalgerichtlichen Uliter'uchung gestanden sind, und bloß aus Abgang rechtlicher Beweise frei gesprochen wurden. — Um sich zu versichern, daß nur verläßliche Unte-nehmer m die Eon-cu,rcnz tre,cn, wl'd c>n Angeld von 10 c^ti des festgesetzten F,scalprc>ses gefordert, welches lm Baren oder in österreichischen Etaatkobli« galll?nen, bei lehtern nach drin b>k.'Nn:en leftten Wlener borsemäßigen Courswerthe, entweder bei der k. k. lllyrischen Eameial-Gefallen-Ver» w.iltungs-Cassa ,n ?a,bach, cdcr bei einer an-dern k. k EamexilBezukö öassa zu leisten ist. — Ucbe,- de,^ Erlag des Angeldes ist sich ln dlm Offerte mittelst des Original'^eqscheins auszuweisen. Auf vorkommende Offert? ohne '^7,gcld oder Pro5uz,rung des Erlagscheines wnd kein? Rücksicht genommen. Das Angeld des Bcstbl.'ters wird dlS zur Entscheidung, und nn Falle der Annahme bis zum Erlag der festgesetzten Kaution zurückbehalten, d>gc<;sn das Angeld jene,;- Oft'crenteli, deren Älit'ole lnckt ange.:on.m'n we>den, gl ich. nach Vollendung der Verstcigerunge^gsayung ;urumgestellt werden wird. — Der Pachtvertrag wird mit )>nem Osserenten abgeschlossen werden, dessen Ai'bot für das GefäU om vonbcilhaf-lestcn cr'cheinr. D,c Entsche»>una hie^ über wird nach ersolater hoher Hofkammer.Genehmigung, dle sich vo'behalten wird, dem BeMueler u<:< verzügl ch e'5ffnct werden, bis wohin der Offe-rent für seinen gemachten Anbot verbildlich bleibt. — Die übrigen Bedingungen sind fol« gende: — ,.) Der Pachrer lst verpsslchtet, sich genau nach den Bestimmungen des Verl h, Nlngsstcucrgcschcs, welches mit der k. k. illy. 382 rischen Gubermal-Currende, <^(Io. 2ss. Juni 1829, kund gemacht worden ist, und nach den auf das Pachlvbjccr Bezug nehmenden nachträglich eistossVncn Vorschriften ui'.d E-nsche,-düngen zu benehmen. — 2.) Blcldc der Pach« ter verbunden, zugleich mit der allgemeinen VerzhrungS!lcller auch den oer Haupt!iadl ^al« bach und andern Drtcn ln der Proomz Krcnn, um welche es snt) handelt, bcwllllglin Gc-meindzuschlag, welin die C'lnhebung »on ihm gefordert wird. von den betreffenden Gcwer-den unweigevlich cinzuheben, und den e:nge< hobcnen Zuschlag, wenn mchts anders verfügt wlrd, auf dem namllcke»^ '^>^ge und in derselben Zeit, wie den Pachiscküling abzuführen. — 5) Wird dem Pächter d,e Psiickt »uferlegt, daß er von dem in der Hauptstadt Lai-bach erzeugten, und übcr die städtische Vcr« zehrungSllcucr-üinie hinausgeführten Bier die Mehrdiffcrenz zwischen den Tarlffsahen für die Bicrcrzeugung alif dcm ^andc, und jen^r in der Stadt ^aibach mit 2I kr. C. M. pr. E'!M?r, so wie auch dci^ vollen hicsür eingehobt'üen Gcmelndzuschl^g unter de,i dleßfallS bestehenden, und bei der k. k. Camelal-Gefa!^n-Ver, wal^ungs-Negistratur, s«.- wie auch bei dem k. k. Haupt-Zoll - und Steueroberamie in ^al-bach eingesehen werden könnenden Modalitäten zulückznvergüten habe. — 4,) In Bezug auf lne Behandlung der Vorrache an Bier, welche mit Ende October l8)5 oei den Er-zeugern vorbanden sein werden, wird auf der Gllindlage der mit der k. k? illyrischeli Gu« dermal- Currcnde, clvio. 12. Auqu>t iL^O/ Nr. 1823^279»/ kund gcmachtt'n Bestxumun, gen und mit Rücksichtnahme auf den Umstand, daß der Bezug der allgcmcmcn Verzehrungs-sleuer vom Bicr für das Vcrwaltungü^Iahr l3Z5, in Krain verpachtet ist, bemerkt, daß in Ansehung der mtt dem gedachten Zeitvunlte vorhandenen Blcrvorraihe, wovon die Gebühr bereits eingehoben worden lst, der Pachter zu Folge dcr Contracts» Verpfnchtungen den cnt« fallenden Slcuc'betrag dem nachfolgende»^ Pach-lcr, oder nach Umstandet^ dem Aerar nach de'n Tarifffaye zu versteuern haben wlrd. Eben so har Lcyterer die am Ende semer Pachtzeit bel ocn Bie-erzeugungen vorhandenen Bier-vorraihe, wenn er d«c hiefür entfallende Ver-zehrunc>6^cuer-^bgade schun eingehobcn, oder auf Pauschalbeträge sl>k abgefunden haben sollte, seinem Nachfolger oder dem Aerar, wenn der dießfalllge Bezug m eigene Negie üder« gehen sollte, nach dem Tariffe zu versteuern. Zu dem Ende werden mir Ausgang der Pach- tung unter Zuziehung des ein- und austre« tcnden Pachters Nemsionen vorgenommen / und die versteuerten Vorräthe erhoben werden, wo es dagegen 'Sache des Pachters seyn wird, in Betreff der bei den mit >hm abgefundenen Bräuern vorhandenen Bicrvurräthe, die zu klner eigenen Deckung erfolde>lichen Vcflim-inungen und Vorkehrungen zu treffen. — 5.) Wlrv dcm Pächter gestattet, seme Pach« turig ganz oder thellsvelse an Unterpachter zu überlassen. Dleselben werden jedoch von den Eamcral-'^efaliß Bchorden blo^ als Ngenten des Pächters angesehen, welcber für alle Punc» te «m PaGtrertrsge hafcrnr» und dem Aerar verantlvorllll-h blnbt. — 6.) Ist der Pachter oerpsil^tei, den < ontrahlrten Packtschllllng in gle^ch^n mona,lichen Raten am letzten Tage ei« ncS jeden Monats, und wenn di?ser e aukqsh?riden Werke tage an d»? k, k. Cameral-Brzu ks-Caffa in ?ai« bach anzufühlen. — 7.) Als Glrafsanct,on aegen ctne höhere als die ta,,ffmaß>a,e, oder üdir^lN!pt ung bührllche Gteuerabnahme wird festgesetzt, daß der Pachter mcht nur jenen Be» trag, welchen er über den Tasiffsütz, sondern al» v jenen Sieliesbel»'^, wrl D^ n cc überhaupt ungebührlich von den Partheien einqehoben hat, densclben rückzuvergüten, übe'dieß auch d^n zwanjigfachen Betrag von der widerreckt-llch emgihobenen V/rzehrunas« steuev dem Gefalle als Straf? ,u frlegen s.huldiss seie. — <3r haftet in diesem F^ Pächters eine Nebtrtlelunq der Vcriehrungssteu^^Vorschrif-ten, so wnd d e klngcbrachle ^t, afe dem Aerar l'^rrechnet. Emsschcn ,m Laufe dcr Pachtung neue stcuerpfl! -dnge ^c^erbß.Ulitel nehmungen, und gestattet der Pachter d>e Äußüb^ng dcrsel< ben, ohne daß d>e Parlhc» d^n vorgeschriebenen gefälisamllichcn Erlauknlßschem gelöst, und fich dam»! del lhm ausgewlc'in hat, so fallt der für o>tse Ueberlretung der G.-fällS?Vor, s,hr«ften zu enlrichleride Vcrafbstraq nicht dein »n einem Ve'sällmn'sse befindlichen Pachter, sondern drm Äcrar anheim. — 9) Wenn wah« rend der Düu.r deö Pachtvertrages in dem 3a« r'ffsatz«', ober ln den sonstige,-, wesentlichen Be» stimmungen der Vcrj?l)'l>lig?steuer von der Biererzeuquna eine g>.'sei)l>che Aenderung vorgeht, so bleibt eS jedem der contrahlrcnden 2he«le vorbkh.^ ais.l)l>chen Aenderung den Pachtvertrag sufzukünden. Erfolgt kline sol» 333 che Aufkündigung, so hat der Vertrag durch seine ganze Dauer m Kraft zu bleiben, slußer dem eben gedachten Falle hat der Pci-dlrr auf einen Nachlaß des bedungenen Pach.'schillili^s oder auf »rgend eine Aenderung sem«» Pacht» Vertrages keinen Anspruch, vielmehr soll der §. lg des Nerzehrungssieuer > G.seyeft auf »hn volle Anwendung finden. — 10) Vor dlin Antritte der Pachtung, und zwar lanqsicns blnnen acht Tagen vom Taae der ihm amtlich «vöffneten Annahme seines AnbulcS gerechnet, hat der Pachter den mertcn Theil des Pacht« schlllmgs als Eautlon »m Baren, oder »n öf» fentlichen Obligationen nach den zur Zeit des Erlages beuchenden börscmäyigen Eourßwerlhe zu erlegen, oder auf Realitäten gesetzlich sicher zu stellen, folglich die auf d,e verpfändeten Realitäten gchörlg lnlabulirt? Slchnsiellunge-Ur-kunde m,t Nachweisung t^er g-lellieten gyll-chen Klcherhcit cmzulegen, daher, wenn die Eaution im Baren geleistet wird, der als Reu» gelb bereits erlegte Bttrag eingerechnet, oder falls die ganze saution mittelst einer Realhypothek versichert rvlrd, zullickgestellt wcrdcn wird. SolNe dieses nichl erfolgen, so steht es der k. k. illyrlschcn Eamcral-G'ifällesi-Ver-r^l« tung frc», das erhaltene An;cld als dem Gtaats: schätze verfallen emjuzlehen, und auf Gefahr und Koften des Kontrahenten eme neuelllche Absindung, Verpachlunss oder d,e tarljfmäßlge Gebühren - ^»nhebung einzul'llen, u»id dcn hiernach auf dem cmen oder dem andern Wege in Entgegenhaltung zu dem gemachten Off-rle sich ergebenden Mmdcrbetraq rechtlich wider ihn zur vollen Genugthuung deS Aerars, und zwar ohne Einrcchnung des bewndcrs verfallenen Angeldes geltend zu machen, wo^?fien tln etwa sich ergebendes qünsttg^K Neiulsat der Pat>t-verfieigerung oder der lar'ffmaßl^en Zinhebung nur dem G.faile zum Vc>rihe>le gereichen soll. — 11.) Wenn der Pächter nnt c«ner Pacht-schillmgsratc «m Nückltande bleibt, so soll d^>s Aerar berechtigt sein, von dem saumigsn Pache ter den Rückstand, entwederlm g?l-»chll;chrn Fxe-cutionßl'Nege, oder in Oem^dbelt der mittels der gurrende des k. k. illl)rl!chen Eubcrnlums, cido. y. Ma» l33I, Nr. HnIH, bekannt gegebenen hohen Hofkammcr, Verordnung oom 2. Aorll i333, Nr. !36c)/.n5/,^, auch «m politischen Weq? herelnzubrlngen, oder aber die wettere GefäiI5elnl>5bung nach Guldm ken du> ch gewählte Gequestcr besorgen zu last>n, oder ouf Gefahr und Kost?n des säumigen Pächtcrs das Pachtobject neuerdings f^lljubleteli. So^«-le aber d»e pachioersiiigerung erfolglos blclben, so behalt sich das Aerar die Abfindung mit den jjeuetvsslchligcn Pa>the,en, oder die tar»ffmas-sige ß'lshfbUl'q vor, und ek wird sicd lücksicht» ll.D der Ko^en , so wie der allfal!,ge,i Differenz an der Caution, und im 3!othsalle an dem übrigen Vermö^e»i tep contralldsüchigen PachB te»ß schadlrs gehalten werden. — dle richtige Zuhallung diescs Pachtloritrüctes beauftragten Behörden frei, alle jene Maßregeln zu ergreifen, die zur Uliaufgshaltenen Erfüllung dce Vertrages führen, woqeaen abcrauch dem Pachter für oll? Ansorü<5e, d>e er auß dem Vertrage machen zu können qlaubt, der Rechtsweg offen stlhen soll. — ,3.) I^ der Pachter verdichtet, auf jedesmal-ge^ Verlarigrn d?r k. k. ll^yrnchrn someral befallen-Be'woltunq nnverwelgellich d»e Einsicht >n d>e Rech^urgen zu gestatten, auck rlcbtlgs '^uß;üge aus dls« sllb"n über die g^ammte ^lererzeugung Über Aufforderung vorzulegen. Endlich — 1/».) kl?qt es dem Pachter ob, d»e Gtampelgebühr für das in der! Handen der f. f. Camera!-Nix fallen-Verwaltung blelbende, mlt dem classen? waßlgcn ^lämpel zu versehende Vertrags? E/crnplare zu bc^rliten. — Von de»' k. f. ver-eintfti lilpfischsn Eameral: Gcfaüln ' VerMli! tung. Lalbacd am 21. Juni i855. verwischte ^rrlautbarungw. Z. 562. <2) Wohnung zu vermiethen. Im Hause Nr. 8, am Platzc, ist eme Wohnung im ersten Stocke, auf die Gajsenseite, bestehend aus drei Zimmern, Küche, Speis und Keller, zu Michaeli zu vergeben. Das Nähcre erfragt man in der 'Glashandlung Nr. 7/ am Plahl. 3- 7Z6. (0 - Z84 — Rücktritts - Entsagung bei der großen und vortheilhaften Lotterie von Samokleski bei Nl. Eoiths Hohn ^ ComU. in Wien. Die Ziehung erfolgt, wenn nicht früher, bestimmt am 26. November d. I. Mit allerhöchster Bewilligung wird die schone wofür eine Ablösung von 250,000 fi, W. W. °dc> ss. C. M. 100,000 angeboten wird, durch eine Loltcvie ausgespielt. Diese vorteilhafte Arterie enthält 2ZMH Geldtresser von ss. 536^000 W. W. und 7,500 schwarze?ose im Nominal-Werthe von 7^000 Gulden Wiener Währung, zusammen 6 0 0,000 ss. W. W. eingetheilt in Geldtrcffcr von Gulden 250,000, 20,000, 1.5,000, ,2/'00, 1l),O0c) , 6o00 , 5o00 , /^000, 35c>0 , 32.5c), 5000, 225t), 2000, läo>), 1Z00, l 200, 1QOO, 5ol)^ 260, 2O0, l 2Z, 100, ^c. llnd 7Z0tt schwarze kose, laut Ausweis. Für die besondre Prämien-Ziehung der blau n Gratis Gewinnlose sind 5c>2 Geld-Treff), Z250, 22.^0, t00O, Z00, 260^ 126, 100,2c. im Betrage von G^lsdeN 50)000 Wiener Wahrung bestimmt. Die cn,sqeschie?e>ie!, bl.wen ^ /° j^ i^i^i^ Gul^n W W mit Einschluß Gratis-Gewunist-Lofe muss.'!, ^.^^^^^ Dtr Pram!e'i qewi„üc>,. Die blauen Gralls-Gewinnst-Lose zelchln'ti sich durch oen besondern Vortheil aus, daß sie nickt nur emen sickern Gewinn machen, uno 5o2 derselben bestimmt zwei Mal gewinnen muss^i, sonocrn auck oadurck. dasi s:e gleich allen übrigen Losen auf die Realitäten und ^ammtlicke Oelo-Treffcr mitspiclcn^ und überdieß im glücklichen Falle eilf Mal gewinnen können. Bei Abnahme von 5 em blaues Gratis-Ge- winnst-Los, so lange als o^rcn vorhanden sind, uncntgcldlich verabfolgt. Bei Abnahme von 5 schwarzen Lo'en zu ,o fi. W. W- wild jedoch nur ein gewöhnliches schwarzes Los, als Freilos aufgegeben. Wicn den ,. Iun» »655. Dl. Coiths Sohn et coinp. Lose, so wie auch Comvagnie-Spiel-Äctien hierauf sind zu haben in Laiback beim Unterzeichneten um den Original-Preis, wie ihn obige Herren Ausspieler für den, Verkauf lm Großen bestimmt haben. Ioh. Ev. Wutscher.