iFoitnln» pl»£*ii» , joiorlnl.) DeutscheZeitung Organ für die deutsche Minderheit im Dravabanat — 44rtttl*taUf ■»» v«r»alt»ng i Prdtrnooa iHca 6, Z*l<9$on Rr. 21 (internrbon) 1 Bt|ag»prci|t fit da» Z»Ia»d z vierteljährig «v Dt«, halbjährig 80 Dw, ga»i-»«rde, t, d« ««e»alt»ng p »»»iitzr— »ttfltgmgtnoramrn f jährt« 160 Z)in. ffür da» «„land entsprechend« Erhöhung. «t«,»In»mm»r Di» I.L0 Erscheint wöchentlich zweimal: Donnerstag früh and Samstag früh mit dem Datum vom Sonntag Kummer 73 |j| Celje, Donnerstag, den I«. September 1931 I S6. Jahrgang Das Begräbnis der Zollunion Es ist in den letzten Tagen bei den Berichten aus Genf viel von dem Begräbnis der Zollunion die Rede gewesen. Dieser Vergleich mag den Ein-druck der aus weinenden und lachenden Erben wenig erfreulich gemischten Traueroersammlung in Genf wiedergeben. Die diplomatische Wirklichkeit zeichnet er nicht. In Wahrheit handelt es sich, wenn man bei dem Bilde bleiben will, nicht um ein Begräbnis, sondern um drei. Die beiden ersten sind bereits erfolgt, das letzte steht noch aus. Die Rats-Versammlung am Montag hatte darüber zu ent-scheiden, in welcher Form es sich vollzieht. Sie hatte die ungemein ernste Frage lösen, ob ein Begräbnis erster, zweiter oder dritter Klasse beabsichtigt ist und ob ihm weitere Begräbnisse folgen werden. Als die Außenminister Dr. Schober und Dr. Eurtius am vorigen Donnerstag im Europa-Aus-schuh ihre Verzichterklärungen abgaben, fand das wirtschaftliche Begräbnis der Zollunion statt. Auch der verhältnismäßig günstige Bericht des Komitees der wirtschaftlichen Sachverständigen und die Formulierung des deutschen Außenministers, daß der Bericht auf eine weitere Verfolgung des Zoll-Unionprojekts „nur in Erwartung eines fruchtbaren Ergebnisses der Europäischen Studienkommission" erfolge, kann darüber nicht hinwegtäuschen. Es scheint sogar, daß der Hinweis auf die Arbeiten des Europa-Ausschusses dem deutschen Außenminister selbst bis in die Zentrumskreiie hinein neue Gegner geschaffen hat. Man verspricht sich in Berlin von dem Europa-Ausschuß sehr wenig und erwartet alles von der unmittelbaren deutsch-ftanzösischen Verständigung und von dem Besuch der ftanzösischen Minister in Berlin. Das zweite Begräbnis erfuhr die Zollunion in den Räumen des Friedenspalastes im Haag. Es wurde ein juristisches Begräbnis, das fteilich für Deutschland, auch formell gesehen, günstig genug ausfiel. Mit einer einzigen Stimme Mehrheit entschied der Haager Gerichtshof dahin, daß das Zollunionprojekt zwar nicht dem Vertrag von St. Germain wiederspräche, aber doch dem Genfer Pro-tokoll vom 4. Oktober 1922. Daß dieses Gutachten einen hohen Wert besitzt, wird man mit gutem Recht nicht nur in Deutschland bezweifeln. Der deutsche Vertreter im Haager Gerichtshof befand sich in bester Gesellschaft. Die Ansichten der sieben im Hauptpunkt in der Minderheit gebliebenen Richter, unter denen sich keine geringeren als der Amerikaner Kellog und der Japaner Adatschi, der Engländer Sir Hurst, der Belgier Baron Rolain-Jaecquemyns, der Holländer van Eysinga und der Chinese Wang befanden, sind so präzis und eindeutig für die Zollunion ausgefallen, daß die kurze und verlegene Begründung der Mehrheit sich dagegen merkwürdig genug ausnimmt. Roch niemals wurde von einer Minderheit ausgesprochen, daß sie in dem gefällten Schiedsspruch „den Nachweis darüber vermisse, wie und warum dies System der Zollunion die Unab-hängigkeit Oesterreichs bedrohen oder gefährden soll." An den inneren Berechtigung Deutschlands und Oesterreichs zu dem Zollunionsplan besteht durch das Sondervotum der sieben Richter auch in Zukunft kein Zweifel. Formell ist fteilich der Weg für eine Zollassoziation, die niemals einer Zollfusion gleich-gestellt werden kann, auf Jahre hinaus verbaut. Das dritte Begräbnis, das rein politische, soll fteilich erst am Montag in Genf erfolgen. Die große Frage ist, ob Frankreich die Gelegenheit der Überreichung des Haager Gutachtens zu einem großen politischen Vorstoß benutzen wird, gegen den sich bereits im Mai Dr. Eurtius auf das entschie-deiche gewehrt hat, oder ob die ftanzösischen Staats-männer Einsicht genug besitzen, um der Zukunft Europas willen auf die äußere Bekundung eines Sieges zu verzichten, den ihnen international niemand strettig machen kann. Mit der Zurückstellung der Zollunion kann sich Deutschland in diesen Notzeiten einer alles erschütternden Weltkrise abfinden, wenn eine solche Zurückstellung den Weg für eine neue Aera finanzieller und wirtschaftlicher Verständigung freimacht. Eine Demütigung durch einen Verhand-lungspartner aber, der die Schwäche der fremden Position zur triumphierenden Bekundung seiner eigenen Stärke benutzt, kann es niemals hinnehmen. Jede Regierung, die einen solchen Diktat ausgesetzt würde, sähe sich einem innerpolitischen Sturm ge-genüber, der sie wegfegen würde. Der große Ge-danke einer deutsch - ftanzösischen Verständigung über die europäischen Schwierigkeiten ist damit in Genf seiner härtesten, weil grundsätzlichen Prüfung aus-gesetzt. Alles hängt davon ad, wie die ftanzösischen Staatsmänner sich entscheiden. Ein Besuch Lavals und Briands in Berlin ist eine Unmöglichkeit, wenn nicht vorher in Genf die aufs höchste gespannte politische Atmosphäre zu einer Beruhigung gebracht wird, die man auch in Deutschland als eine solche empfinden kann. Auch das Schicksal der Regierung Brüning ist mit einer solchen Entspannung auf das engste verbunden. Wortlaut der Versassung Artikel 60. Die Volksvertretung beruft der König durch einen Erlaß in die Hauptstadt Beograd zur ordent-lichen Session jedes Jahr am 20. Oktober ein. Wenn im Falle eines Krieges die Hauptstadt geräumt ist, tritt die Volksvertretung in jenem Orte zusammen, der durch königlichen Erlaß über die Einberufung hiefür bestimmt ist. Eine ordentliche Sesfion kann nicht geschlossen werden, bevor der Staatsvoranschlag erledigt ist. Artikel 61. Die Nationalversammlung prüft selbst die Wahl-vollmachten ihrer Mttglieder und entscheidet darüber. Artikel 62. Die Nationalversammlung wählt für jede Session aus ihrer Mitte ihre Funktionäre. Artikel 63. Gesetzvorlagen unterbreiten nach Ermächttgung durch den König die einzelnen Minister. Das Recht der Einbringung von Gesetzvorlagen steht jedem Mitgliede der Volksvertretung zu, dessen Vorschlag schriftlich wenigstens ein Fünftel der Mit-glieder des Senats bzw. der Nationalversammlung unterstützt. Artikel 64. Ein Gesetzvorschlag, den die Nationalversam-mlung annimmt, wird dem Senate zur Beratung vorgelegt und umgekehrt. Wenn der Gesetzvorschlag in seiner Gänze von der Nationalversammlung und vom Senate angenommen wird, gilt er als von der ganzen Volksvertretung angenommen. Wenn einige Aenderungen oder Ergänzungen vom Senat, bzw. der Nationalversammlung gemacht werden, wird der Gesetzvorschlag an die Nationalversammlung bzw. den Senat zur Entscheidung zurückgeleitet. Wenn diese Abänderungen und Ergänzungen von der Nationalversammlung, bzw. dem Senate angenom-men werden, so gut der Vorschlag als von der Volksvertretung angenommen. Für den Fall, daß Senat und Nationalversammlungen bezüglich der Annahme eines Gesetzvorschlages im ganzen oder in Einzelheiten nicht übereinstimmen, wird ange-nommen, daß der Vorschlag abgelehnt wurde. In derselben Session kann dann über ihn nicht mehr entschieden werden. Wiederholt sich dieser Fall auch in der nächsten Session, so entscheidet über diesen Gesetzvorschlag der König. Artikel 66. Der König schließt Verträge mit fremden Staaten ab, doch ist zur Bestätigung dieser Verträge die vorhergehende Zustimmung der Volksvertretung notwendig. Zur Bestätigung rein politischer Ab-kommen ist die vorhergehende Zustimmung der Volksvertretung nicht notwendig. Für einen Vertrag, daß eine fremde Armee Gebiete des Königreiches besetzen oder über sie mar-schieren kann, ist die Zustimmung der Volksvertretung notwendig. Die Volksvertretung kann, wenn dies Staats-Notwendigkeiten erheischen, durch einen Beschluß den Ministerrat im vorhinein ermächtigen, Maßnahmen zur sofortigen Anwendung vorgeschlagener Verträge zu treffen. Staatsgebiet darf ohne Zustimmung der Volks-Vertretung weder entäußert noch umgetauscht werden. Artikel 66. Gesetze macht der König durch einen Erlaß kund, der das Gesetz selbst, wie es von der Volks-Vertretung angenommen wurde, enthält. Diesen Erla gegenzeichnen alle Minister. Der Iustizminister drü dem Erlaß das Staatssiegel auf und sorgt für seine Kundmachung im Amtsblatt. Ein Gesetz bekommt vervflichtende Kraft 15 Tage nach Kundmachung im Amtsblatt, wenn das Gesetz selbst nichts anderes anordnet. Der Tag der Kundmachung im Amtsblatt wird mitgerechnet. Artikel 67. Die Volksvertretung hat das Recht, Enqueten einzuberugen und auch Untersuchungen in Wahl-und rein administrativen Fragen vorzunehmen. Artikel 68. Jedes Mitglied des Senates und der National-Versammlung hat das Recht, an die Minister An-fragen und Interpellationen zu stellen. Die Minister sind verpflichtet, in derselben Session zu antworten. Artikel 69. Senat und Nationalversammlung verkehren unmittelbar mit den Ministern. Seite 2 X>eat|d)< Zet»««v yiumme 73 Artikel 70. Das Recht zu sprechen hoben im Senate und in der Nationalversammlung nur deren Mitglieder, die Mitglieder der Regierung und die durch königlichen Erlaß hiezu bestellten Regierungskommissäre. Artikel 71. Senat und Nationalversammlung können rechts-kräftige Entscheidungen treffen, wenn an der Sitzung ein Drittel aller Senatoren, bzw. Abgeordneten teil-nimmt. Für rechtskräftige Beschlüsse ist die Mehrheit der anwesenden Stimmen notwendig. Im Falle die Stimmen geteilt sind, wird der Antrag, über den abgestimmt wurde, als angenommen betrachtet. Artikel 72. Ueber jeden Gesetzvorschlag muß in derselben Session, bevor er endgültig angenommen wird, zweimal abgestimmt werden. Artikel 73. Beschlüsse des Senates und der Nationalver-jammlung in gemeinsamer Sitzung werden nur in jenen Fällen gefaßt, für die dies ausdrücklich an-geordnet ist. In gemeinsamen Sitzungen führen die Prä-sidenten des Senates und der Nationalversammlung abwechselnd den Vorsitz. Artikel 74. Ein geordneten die Verantwortung auch vor den ordent-lichen Gerichten, wenn der Senat bzw. die Nationalversammlung hiezu ihre Zustimmung gibt. Für Be-leidigungen jedoch, Verleumdungen oder Verbrechen trägt der Senator bzw. Abgeordnete die Verant-wortung vor dem ordentlichen Gericht auch ohne besondere Zustimmung des Senates bzw. der Na-tionalversammlung. Artikel 75. Ohne Ermächtigung des Senates bzw. der Nationalversammlung können ihre Mitglieder für Delikte, die sie außerhalb der Ausübung ihres Man-dates begingen, nicht zur Verantwortung gezogen werden, noch ihrer Freiheit beraubt werden, solange ihr Mandat dauert, es sei denn, daß sie bei dem Verbrechen oder Vergehen in flagranti ertappt wurden. Aber auch in diesem letzteren Falle sind Senat und Nationalversammlung, wenn sie ver-sammelt sind, zu verständigen und sie geben dann oder verweigern die Ermächtigung, daß das zustän-dige Verfahren während der Zeit der Session fort-gesetzt werde. Das Immunitätsrecht der Senatoren und Ab-geordneten tritt mit dem Tage der Wahl bzw. der Ernennung ein. Wenn jemand Senator oder Abgeordneter wird, bevor über ihn in einer Strafangelegenheit ein rechts-kräftiges Urteil gefällt wurde, hat die Behörde, die die Erhebungen und die Untersuchung führt, hievon den Senat bzw. die Nationalversammlung zu verständigen, die die Zustimmung für die Fortsetzung des Verfahrens geben oder verweigern kann. Ein Mitglied des Senates und der National-Versammlung kann nur für jenes Delikt zur Ver-antwortung gezogen werden, für welches er aus-geliefert wurde. Artikel 76. Dem Senat und der Nationalversammlung gebührt das ausschließliche Recht, in seiner Mitte durch seinen Präsidenten die Ordnung ausrechtzu-erhalten Im Gebäude und in seinem Hofe darf ohne Genehmigung des Präsidenten keinerlei be-waffnete Macht aufgestellt werden. Ebenso dürfen ohne Genehmigung des Präsidenten keine Staats-organe im Senat oder in der Nationalversammlung einen Akt ihrer Dienstgewatt vollziehen. Niemand darf bewaffnet das Gebäude des Senates oder der Nativnawer ammhing betreten, mit Ausnahme von Personen, d e ihren Vorschriften nach Waffen tragen und sich beim Senate oder bei der Nationalversammlung im Dienste befinden. (Fortsetzung folgt.) Politische Rundschau Inland Das Gesetz über den Weizenverkauf S. M. der König hat am 4. September das Gesetz über den Verkauf von Weizen im Inland unterschrieben. Dieses Gesetz bestimmt u. a. folgendes: Alle Handelsmühlen müssen den Weizen bei der Privilegierten Erportgesellschaft kaufen. Handelsmühlen sind solche, die Weizen kaufen und Mehl verkaufen. Diesen ist nicht erlaubt, gegen Mahlmetze (Lohn) zu mahlen. Mühlen, die gegen Mahlmetze mahlen, dürfen I nur Mehl für den bäuerlichen Bedarf erzeugen; verkaufen dürfen sie Mehl nicht. Die Weizenverkaufspreise im Inland bestimmt der Handelsminister im Einver-nehmen mit der Privilegierten Handelsgesellschaft. Die Grundlage bilden nachfolgende Preise für I. Sorte: 24<) Din bei Uebernahme im September. 250 Din bei Uebernahme im Oktober, 260 Din bei Uebernahme im November, 270 Din bei Ueber-nähme im Dezember. Nach Notwendigkeit darf der Handelsminister diese Grundpreise abändern. Die Preise für andere Weizensorten werden gegenüber der obigen Grundlage mtt besonderer Vorschrift festgesetzt werden, die der Handelsminister im Einver-nehmen mit der Privilegierten Erportgesellschaft er-lassen wird. Alle Vorräte von Weizenmehl in den Mühlen, bei den Bäckern und in den Brot-verkaufsläden, in den Kommissionsmagazinen sowie auch in anderen Betrieben und bei Privaten müssen, wenn sie 200 kg übersteigen, in den Mühlen auch alle Weizenvorräte über 200 kg, den Hauptabteilungen bezw. Erposituren der Finanz-kontrolle, wo solche nicht sind, den Gemeindebehörden zum Zweck der Aufschreibung angemeldet werden. Die Anmeldung muß die Person vorlegen, bei der sich die Ware befindet, und zwar innerhalb von 3 Tagen nach Verlautbarung dieses Gesetzes. Die genannten Behörden müssen die Vorräte in den folgenden drei Tagen aufschreiben. Detaillierte Be-stimmungen darüber wird der Finanzminister er-lassen. Die Eigentümer des aufgeschriebenen Weizens und Weizenmehls müssen die Differenz zwischen dem Einkaufspreis und dem Verkaufspreis des Weizens, der für September festgesetzt ist, in den besonderen Eetreidefond einzahlen, der bei dem Finanzministerium zum Zweck der Deckung allfälltgetw Verluste der Privilegierten Erportgesellschaft errichtet werden wird. Im Inland« darf nur Mehl, das in den Handels-mühlen gemahlen wird, verkauft werden. Der Ver-kauf von Bauernmehl ist verboten. Das in den Verkehr gebrachte Mehl muß den von der Privile- «ierten Erportgesellschaft vorgeschriebenen Stempel oben. Die Aussicht über die Durchführung der Vor-schriften dieses Gesetzes werden die Bediensteten der Finanzkontrolle und besondere Inspektoren der Pri-vilegierten Exportgeschäft ausüben. Der Handelsminister wird bevollmächtigt, nach Notwendigkett mittelst Verordnung die Preise von Mehl und Brot zu regeln. Für die Verletzungen der Bestimmungen dieses Gesetzes sind scharfe Strafen festgesetzt, die die Verwaltungsbehörden aussprechen werden. Der Getreidefond Der Finanzminister hat auf Grundlage des § 4 des Gesetzes über den Weizenverkauf im In-land eine Durchführungsverordnung erlassen, mit welcher ein „Getreidefond" beim Finanzministerium, Abteilung für Steuern, zur Auffüllung gelangt. In diesen Fond werden alle Aufzahlungen für die bei Privaten und Mühlenbesitzern festgestellten Mehl-und Getreidevorräte sowie die nach dem Getreide-gesetz ausgesprochenen Strafen fließen. Von den aufgeschriebenen Mehl- und Getreidevorräten sind nachfolgende Aufzahlungen zu leisten: a) Private für Mehl 0.60 Din pro kg. b) Eigentümer von Mühlen für Getreide 0.50 Din pro kg, die übrigen Eigentümer bzw. Kommissionäre für Mehl: Nr. OGG, 0®, und 0 je 070 Din pro kg, für Mehl Nr. 2 je 0.65 Din pro kg, für Mehl Nr. 6 je 0°55 Din pro kg, für Mehl Nr. 7 je 0'45 Din pro kg, für Mehl Nr. 8 je 0.30 Din pro kg. Die Anmeldun-gen müssen innerhalb von drei Taaen nach Ver-lautbarung des Gesetzes erfolgen, d. h. die Anmelde- frist ist bereits mtt 10. September ISSI abgelaufen. Die Eigentümer bzw. Kommissionäre von Weizen und Mehl müssen innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Erlagscheine den auf diesen bezeichneten Betrag einzahlen. Falls dies bis zum 25. Septem-der 1931 nicht geschieht, wird das Finanzministerium die exekutive Eintreibung anordnen. Wenn bei einem Eigentümer bzw. in den Mühten Mehl oder Ge-treibe gefunden wird, das nicht angemeldet wurde, müssen die Finanzkontrollorgane diese Ware auf-schreiben, darüber ein Protokoll aufnehmen und die Ware beschlagnahmen. Das gleiche geschieht bezüglich der Vorräte, die die angemeldeten Vorräte über-steigen. — Im Zusammenhang mit dem Getreide-gesetz macht die Priv. Expvrtgesellschaft in Beograd alle Mühlen, die sich bisher noch nicht der Export-gesellschaft gemeldet haben (und das sind alle Mühlen im Staate mtt Ausnahme jener in der Batschka und im Banat» darauf aufmerksam, daß sie sofort der Expvrtgesellschaft zu melden haben, ob sie das Mahlen für den Handel oder gegen Mahlmetze (Lohnmühle> beibehalten wollen, weil die gleiche Mühle nicht auf beide Arten mahlen darf. Alle Handels-mühten müssen den Weisen von der Pria Export-gescllschaft kaufen. Ebenso müssen alle Mühlen die Plomben bei der genannten Gesellschaft kaufen und über sie Evidenz führen. — Es ist ohneweiters er-sichtlich, daß diese neuesten gesetzlichen Bestimmungen so wett in unsere Wirtschaft eingreifen wie noch keine staatliche Wirtschaftsmaßnahme bisher. Das Gesetz über die Wählerverzeichnisse S. M. der König hat am 7. September auf Vorschlag des Ministerpräsidenten und Jnnenrni-nisters das Gesetz über die Wählerverzeichnisse unter-zeichnet. Das Gesetz enthält 28 Artikel. Die Haupt-bestimmungen sind: Die Wahllisten, nach denen die Wahlen für die Nationalversammlung durchgeführt werden, sind ständig. Sobald dieses Gesetz in Kraft tritt, sind die Gemeindebehörden verpflichtet, binnen 10 Tagen die erste ständige Wahlliste verfassen zu lassen. Als Grundlage wird die Wahlliste, noch der am 11. September 1927 die Wahlen für die Ge-bietsversammlungen durchgeführt wurden, genommen. In wetteren 24 Stunden müssen sie zwei Original-Wahllisten dem zuständigen Bezirksgericht zur Be-stätigung vorlegen. In die ständigen Wahllisten werden alle jene aufgenommen, die das Wahlrecht haben, wenn sie mindestens 6 Monate in der be-treffenden Gemeinde ansässig sind. Dies letztere gitt nicht für Staatsangestellte. Staats- und Selbstver-wallungsangchellte werden in die Wahllisten jener Gemeinden eingetragen, die ihr Amtssitz sind. Die Bezirksgerichte werden in längstens zwei Tagen die Wahllisten bestätigen und ein Exemplar für ihr Archiv behalten, das zweite dem Gemeindeamt zurückstellen. Das Wahlrecht hat jeder männliche Staatsbürger, der das 21. Lebensjahr überschritten hat. Die Gemeindeämter haben alljährlich in der Zeit vom 1. bis 31. Jänner die Korrekturen der Wahllisten durchzuführen, in die nachträglich alle jene Personen eingetragen werden müssen, die das Recht hiezu besitzen, während alle jene gestrichen werden müssen, die das Recht verloren haben. Läng-stens bis 5. Februar werden die Gemeindeämter die korrigierten Wahllisten dem zuständigen Bezirksgericht zukommen lassen. Die so bestätigten Wahllisten werden tm Gemeindeamt und beim Bezirksgericht ständig ausgestellt sein. Jeder hat das Recht, die Wahllisten zu kontrollieren, abzuschreiben und zu veröffentlichen, sowie für sich oder andere Personen Korrekturen zu verlangen. Eine Korrektur der Wahllisten kann mündlich oder schriftlich verlangt werden. Nach der Veröffentlichung des Erlasses Über die Abgeordneten-wählen können Korrekturen in die Wahllisten nur noch 15 Tage verlangt werden. Wenn der Wahl-tag in die Zeit zwischen 1. Jänner und 25. Februar fällt, können amtliche Korrekturen erst nach der Wahl durchgeführt werden. Die Korrekturen auf Verlangen einzelner können in diesem Falle nach den Bestimmungen dieses Gesetzes durchgeführt werden. Für die ersten kommenden Wahlen nach Inkrafttreten dieses Gesetzes werden die oben angegebenen Termine geändert. Das Gesetz tritt mtt der Veröffentlichung im Amtsblatt (Sluzbene No-vine) in Kraft. Herabsetzung der Staatsausgaben Der Finanzminister hat dem Ministerpräsidenten einen Plan über die Herabsetzung der staatlichen Ausgaben vorgelegt, wonach die gesamte Summe der Ersparnisse in den verschiedenen Budgetabteilun-gen 714,863.000 Din betragen wird. Nummer 73 Deutsche Zeitung Seit» 3 Ausland Das Haager Urteil Am 5. September wurde in Genf das Gut-achten des internationalen Gerichtshofes im Haag über die österreichisch-deutsche Zollunion verlautbart. Das Gericht sprach sich mit 8 gegen 7 Stimmen dafür aus. daß die beabsichtigte Zollunion zwar nicht gegen die Friedensverträge, wohl aber gegen das Genfer Protokoll aus dem Jahr 1922 ver-stoßen würde. Die Vertreter der Gegenmeinung, und zwar waren dies der Präsident des Gerichts-Hofes Adatschi (Japan), Kellog (Amerika), Baron Rolain (Belgien), Sir Cecil Hurst (England), van Eysinga (Holland) und Wang (China) stellen in ihrem Sondergutachten die Frage, „wie und warum die Zollunion die Unabhängigkeit Oesterreichs be-drohen oder gefährden soll." Ueber dieses Wichtigste haben sich die ablehnenden Stimmen nämlich ausge-schwiegen. Ferner erklären sie ausdrücklich — ein noch nicht erhörter Fall in der Praxis dieses Ge-richts — daß sich „der Gerichtshof nicht mit po-litischen Erwägungen noch mit politischen Fragen zu befassen hat." Der fingerdick vorhandene politische Charakter des Haager Gutachtens wird am besten durch die Gegenüberstellung der Stimmen charak-terisiert: hie Frankreich, Polen, Rumänien, Spanien, Italien, Columbien, Salvador und Kuba, dort Amerika, England, Japan, Deutschland, Niederlande, China und (alle Ehre!) Belgien. Wenn man noch erfährt, daß Kuba mit seiner Stimme die Fassung des Gutachtens über die österreichisch-deutsche Zollunion entschieden hat, dann mühte eigentlich ein befreiendes Gelächter die ganze Welt erschüttern. 12. Tagung des Völkerbundes Am 7. September um V* 11 Uhr vormittags wurde in Genf die 12. Bollsversammlung des Völkerbundes eröffnet. Zum Präsidenten der Ver-sammlung, an der Vertreter von 51 Staaten teil-nehmen, wurde der rumänische Delegat Tttulescu mtt 25 Stimmen gewählt; der ungarische Vertreter Graf Apponyi hatte 21 Stimmen erhalten. Wiedereröffnung der deutschen Börsen Die infolge der deutschen Finanzkrise gesperrten Börsen in Deutschland wurden am 3. September wieder eröffnet. Aus Stadt und Land Die Enthüllung des König »Peter-Denkmals am Sonntag versammelte in Ljubljana nne Volksmenge von über 100.000 Menschen aus allen Orten des Landes. Es war ein Fest von überwältigendem Eindruck, wie es die Landeshauptstadt noch nicht gesehen hat. An dem Denkmal, das ein Werk des akad. Bildhauers Dolinar ist, wurden unzählige Kränze niedergelegt. Der Festzug. der sich an ihm vorbeibewegte, dauerte stundenlang. Als Vertreter S. M. des König nahm der Kommandant der Draudivision General Bogoljub Ilic teil, Vertreter der Regierung waren die Minister Dr. Albert Kramer und Ivan Pucelj. Am Dienstag nachmittags fand im Rahmen der Königswoche am Kongreßplatz in Ljubljana ein Konzert statt, an dem 2400 Sänger mitwirkten. Bei diesem Konzert war auch 2. M Königin Maria anwesend, die vorher das König-Peter-Denkmal besichtigt hatte. Später wohnte die Königin einer Galavorstellung der Oper „Gorenjski flaocä" im Tivoli bei. Der Königin wurden bei ihrer Abfahrt nach Bled von der Volksmenge be-geisterte Ovationen dargebracht. I. M. Königin Maria Fahnenpatin der Iadransta Straza in Zagreb. Am 6. September fand in Zagreb unter großen Festlich-leiten die feierliche Enthüllung der Fahne des Ge-bietiousjchujses des Vereines „Jadranska Straza" lAdriawacht) statt. Besonderen Glanz verlieh der Fahnenweihe die Anwesenheit I. M. der Königin, welche Fahnenpatin war, und des Thronfolgers Peter, welcher oberster Protektor des Flottenve-reines ist. Schulrat Dr. Julius Binder f- Am 2. September ist Herr Schulrat Dr. Julius Binder aus dem Leben geschieden. Er hatte sich Sonntags vorher in sein Ferienheim am lieblichen Faaker See bei Villach begeben, um hier im Kreise seiner Fa-milie und einiger Gäste seinen 81. Geburtstag zu begehen. Am Nachmittag badete der rüstige alle Herr mtt seinen Gästen im See, in dem er munter he-rumschwamm. Plötzlich ging er vor den Augen seiner Gattin und seiner Freunde unter. Vermuttich hatte ihn ein Herzschlag getroffen. Schulrat Dr. Binder war viele Jahre bis zum Umsturz in Ljub-ljana als Schulmann tätig gewesen. Auf dem Gebiete der Jugenderziehung leistete er so Hervorragendes, daß sein Name im ganzen Lande den ehrenvollsten Klang besah. Auch in den deutschen nationalen Organi-sationen, besonders in den Schutzvereinen, war er führend tätig: hier war seine eifrige Sorge vor allem der Jugend gewidmet. Auch die slowenischen Blätter heben jejst gelegentlich seines Hinscheiden» hervor, daß er em wahrhaft guter Mensch und ein hervor-ragender Pädagoge gewesen ist. Die Erinnerung an Schulrat Binder wird, unlöslich mtt der Vorkriegs-geschichte des Deutschtums in unseren Gegenden verbunden, bei uns stets in größten Ehren wetter-leben. Der verehrten Familie Binder unser innigstes Beileid! Neue Postmarken. In den ersten Tagen dieses Monats tauchten im Postverkehr die neuen 1-Dinar-Postmarken mit der Aufschrist „Kraljevina Jugoslavija" auf. Sie sind von roter Farbe wie die bisherigen, das Bild des Königs ist jedoch nicht vollkommen im Profil, sondern halb dem Beschauer zugewendet. Die 50-Para-Marken sind nicht mehr braun, sondern von ausgesprochen grüner Farbe. In kurzem wird auch gemünztes und gedrucktes Geld mit der Aufschrift „Kraljevina Jugoslavija" in den Umlauf gelangen. Die jugoslawische Gesandtschaft in Prag hat auf der Prager Kleinseite das Palais des Großgrundbesitzers Daubek angekauft, in das sie nach entsprechender Adaptierung mit allen ihren Aemtern einziehen wird. Bisher war die Gesandt-schast im Palais des Malteser Ritterordens ein-gemietet. Mit dem Nordpolunterfeeboot „Nautilus" wurde am 5. September nach fünftägiger, mtt Sorge um das Schicksal des Schiffes angefüllter Unterbrechung wieder die drahtlose Verbindung hergestellt. Ein Radioamateur in Hammersest fing die Meldung auf, wonach an Bord des „Nautttus" alles in Ordnung fei und das U-Boot die Fahrt seinem Ziel entgegen fortsetze. Einer späteren Mel-dung zufolge ist der „Nautilus" am 8. September wieder noch Long Pear City auf Spitzbergen zu-rückgekehrt. Als das U-Boot am Molo anlegte, war es m sehr defektem Zustand und auf die Seite hängend. Bei Asthma und Herzkrankheiten, Brust und Litiigenleiden. fefrofulofe und Rachitis, Schilddrüsenver-gröherung und KropfbUdung ist die Regelung der Darm-latigteit durch Gebrauch des natiirliche« .Franz-Josef"-Bitterwasier» von großer Wichtigkeit. Altberuhmte «liniler sahen bei Schwindsiichngen die im Beginn der Krankheit sich bildenden Versiopfungen durch das Fran» Josef-Wasser weichen, ohne daß sich die geftirchtelen Turchfälle einstellten. DaS Zra«z-Iosef-Buterwafler ist in Apotheken, Drogerien und vpezernhandlungen erhältlich. Celje Die Geburtstagsfeier S. kgl. H. des Thronfolgers am 6. September wurde, wie in allen Städten des Staates, auch in Celje festlich be-gangen. Am Morgen wurden Festgottesdienste in der Pfarrkirche, in der evangelischen Christuskirche und in der orthodoxen Kapelle abgehalten. Nach dem Gottesdienst fand auf dem Glacis eine große Parade des 39. I.-Rgmts. statt. Abends bewegte sich ein Fackelzug durch die fahnengeschmückte Stadt. Aus dein Gemeinderat. Am vergangenen Freitag fand im Sitzungssaal des Stadtmagistrats von 18 Uhr 40 bis 20 Uhr 30 die erste Sitzung des hiesigen Gemeinderates nach den Ferien statt. — Das Ansuchen des Finanz- und Wirtschaftsausschusses an den Rechtsausschuß um Abgabe eines Rechts-gutachtens über die Abrechnungen und die Ueber-schreitung der Voranschläge für die städtische Wohn-baukolonie beim U. Lahnhos wurde dem Finanz-und Wirtschaftsausschuß zurückgegeben, damit er im Detail anführe, über welche Punkte das Gutachten des Rechtsausschujses gewünscht werde. — In den Heimatsverband wurden aufgenommen: Maria Gorisek, Private; Martin Babin, Webermeister: Marica Celofigo, Kassierini Theresia Grainer, Stubenmädchen: Ferdo Kunej, Handelsreisender; die Näherinnen Johanna und Antonia Bogataj; Georg öanc, Kaufmann; Alexander Aistrich, Privat-beamter; Josef Schitanz, Kaufmann. Die Ansuchen des Nachtwächters Franz Senica, der Näherin Theresia Pavlic, des Knechts Blasius Heleznik und der Zitherspielerin Anna Kolar wurden abgelehnt, : weil die vorgeschriebenen Bedingungen nicht be- stehen. — Die Kosten für die Modernisierung der Banalstraßen (Asphalt) von Celje bis Cret und von Celje bis Polule sind auf 672.510 Din veranschlagt. Die Stadtgemeinde wird dem Vorschlag der Banal-Verwaltung gemäß zu den Kosten der Straßen-Modernisierung Celje—Cret Din 27.57180 bei-tragen; für die Straße Celje—Polule wird kein Beitrag geleistet, weil diese Strahe in der Um-gebungsgemeinde liegt. — Bezüglich der Moder-nisierung der Jpavceva ulica, für die ein Betrag von 272.500 Din vorgesehen ist, wurde kein Beschluß gefaßt. - Die Stadtgemeinde wird den Religions-lebrern Ivan Granfola, Gregor Zafosnik und Gerhard May die vorgeschriebenen Stundengelder für die Erteilung des Religionsunterrichts auszahlen. — Das Ansuchen des Sokolvereines in Celje um Ab-fchreibung der Gemeindeumlagen für die am Sokol tag am 28. Juni ausgeschänkten alkoholischen Ge-tränke wurde abgelehnt. — Die Stadtgemeinde wird einen geeigneten jüngeren Beamten mtt einem Monatsgehalt von 1000 Din anstellen, der die Aufgabe haben wird, die Grundlage und den Effekt der Beiträge für die übermäßige Benützung der Straßen festzustellen. — Fünf Parteien im Hause des Bürgeroersorgungsfonds in der Vrvarska ulica wird mit l. Jänner 1932 die Miete gesteigert werden, wie dies schon bei den übrigen Parteien in diesem Haus geschehen ist. — Herrn Albert Okorn wird eine Bauparzelle beim U. Lahnhof um 15 Din pro in* verkauft. — Dem Tierarzt Armin Tominsek in Braslovce wird der Preis für den Bauplatz am Josefiberg von 5 auf 3 Din pro m» herabgesetzt. — Die Stadtgemeinde hat die heurige Grummeternte um 2350 Din auf öffentlicher Berste gerung vergeben. — Die Wohnung im Erdgeschoß des Stadt-Magistrats, wo früher die öffentliche tädtische Bi-bliothek untergebracht war, wird vorläufig dem städtischen Chauffeur Ivan Klezin kostenlos zur Verfügung gestellt. — Universitätsprofessor Dr. Hinter-lechner und Oberrat Ing. Marek haben einige Stein-brüche in der Umgebung untersucht, die für die Stadtgemeinde in Betracht kämen, und hierüber ihr Fachgutachten abgegeben. Der Gemeinderat hat grundsätzlich beschlossen, einen eigenen Gemeinde-steinbruch zu eröffnen, der Finanz- und Wirtschafts-ausschuß sind daher ermächtigt, einen entsprechenden Steinbruch auszuwählen, die Härte des Steines, Preis u. s. w. festzustellen. Ueber seine Beschlüsse wird in der nächsten Sitzung berichtet werden. — Das Ansuchen der Anglo-jugoslawischen Petroleum A. G. in Zagreb um Ausstellung einer Benzintank-stelle in Celje wurde abgelehnt. — Der Arzt Herr Dr. Premschak hat den Gehsteig vor seinem Hause in der Cankarjeva ulica herrichten lassen und die Gemeinde ersucht, ihm die bezüglichen Kosten zu er-setzen; das Ansuchen wurde abgelehnt. — Die Gemeinde wird am neuen öffentlichen Abort beim BahnhofTransparent-Aufschriften anbringen lassen.— Die nächste Gemeinderatsitzung wird voraussichtlich am 18. September mit dem Beginn um 6 Uhr abends stattinden. Aus dem Umgebungsgemeinderat. Auf der Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Celje-Umgebung, die am vergangenen Freitag von 20 Uhr 15 bis 21 Uhr stattfand, wurde bezüglich des Beitrages für die Modernisierung der Banal-straßen Celje—Kosnica und Celje—Cret festgestellt, daß noch 72.510 Din ungedeckt blieben, die zu gleichen Teilen auf die Stadtgemeinde und auf die Umgebungsgemeinde entfallen, falls die den beiden Gemeinden vom Bezirksstraßenausschuß in Celje zu-gesagte Unterstützung im Betrag von 300.000 Din verwendet wird. — In Anbetracht der schmalen Geldmittel, die die Gemeinde im heurigen Vor-anschlag noch zur Verfügung hat, werden vorläufig bloß zwei öffentliche Straßenlanipen auf der Po-kopaliska ulica von der Reichsstraße in Sp. Hudinja zum Umgebungsfriedhof, zwei Lampen von der Säge des Herrn (ater in Sp. Hudinja bis Bu-kovzlak (ein Drtttel der Kosten wird Herr (ater tragen) und zwei Lampen am Josefiberg bei den Häusern des Herrn Sucher und des Herrn Vidic angebracht werden. — Der Gemeinderat sprach sich für den Lokalbedarf für eine Gasthaus-Konzession des Herrn Erwin Petrttschek in Lisce aus. — Die Rechnungen der Umgebungsgemeinde wurden dreimal von den Revisoren und von der Behörde überprüft, wobei befunden wurde, daß alles in bester Ordnung sich befindet; der Ueberschuß aus dem ordentlichen Gemeindevoranschlag und aus dem Voranschlag des Armenfonds für das Jabr 1930 beträgt 403.000 Din. — Es wurden einige Her« richtunyen, die im Kindergarten neben dem Gemeinde-haus in Gaberje durchgeführt wurden, genehmigt. Seite 4 Deutsche Zeitung Nummer 7? Evangelische Gemeinde. Sonntag, den 13. September, müssen in Celje die evangelischen Gottesdienste ausfallen, da der Ortspfarrer bei der diesjährigen Iahrestagung des deutsch evangelischen Seniorates in Maribor die Festpredigt zu halten hat. Wohltätigkeit»konzert Interberger. Das mehrfach angekündigte Parkkonzert zugunsten des blinden Tondichters Eduard Interberger muhte wegen der schlechten Witterung auf Sonntag, den 13. Sep-tember, '/, 11 Uhr vormittags verschoben werden. Feuerwerk in Celje. Die Ortsgruppe des Ciril- und Methodvereines in Gaberje veranstaltet am Sonntag, dem 13. d. M, um 8 Uhr abends ein grohes Kunstfeuerwerk aus Anlah des Geburts-tages E. kgl. H. des Thronfolgers Peter. Das Feuerwerk wurde mit Rücksicht auf die Königswoche in Ljubljana auf diesen Sonntag verlegt. Ueber den Ort der Veranstaltung, die mit einem Konzert ver-bunden sein wird, ob auf dem Glocis oder im Stadtpark, werden wir in unserer nächsten Folge berichten. Vermahlung. Am 3. September fand in Ljubljana die Vermählung des Betriebsassistenten der Krainischen Industriegesellschaft in Jesenice Herrn Ingenieur Santo Leviknik, Sohnes des Appellations-richters Herrn Valentin Levicnik in Celje, mit tL Ina Seh. Tochter des Direktors der Ersten Frl. dali Die Zahl der Schüler am hiesigen Realgymnasium beträgt im neuen Schuljahr 744, und zwar: I. Klasse 212 Schüler, ll. Klasse 141, III. Klasse 129, IV. Klasse «5. V. Klaffe 63, VI. Klaffe 36, VII. Klasse r»9, VIII. Klasse 39. Die L Klasse wird neben der Grundklasse noch 3 Parallelabteilungen, die ll. und III. Klasse je 2 Parallelabteilungen, die IV., V. und VII. noch je eine Parallelabteilung haben. Die ersten drei Klassen haben auch je eine Mädchenklasse. Todesfälle. Im Allg. Krankenhaus ist der 86-jährige Gemeindearme Lorenz Cvikl aus Gaberje gestorben. — Am vergangenen Samstag stürzte die 43 jährige Besitzerin Franzisla Einsiedler in Tmovlje bei Celje von einem Birnbaum, wobei sie einen Schädelbruch erlitt; sie erlag bald der schweren Verletzung. — In Teharje bei Celje ist die Ober-lehrerswitwe Frau Helene Sah gestorben. Polizeinachrichten. Am Samstag wurde in Celje der Knecht Vinko Pratnemer aus Lore wegen Verdachts verschiedener Diebstähle verhaftet und dem Kreisgerichtsgefängnis eingeliefert. Gestorbene im I«li 1931. In der Stadt: Vrecer Marie, 78 Jahre, Stadtarme; Hasenbüchel Irene, 46 Jahre, Private; Perse Juliane, 53 Jahre, Arbeiterin; Lazic Karl, 80 Jahre, Oberveterinär L R. — Im Krankenhaus: Lapornik Franz. 52 I.. Taglöhner aus So. Kristof; Goren sei Vinzenz, 29 I.. Arbeiter aus ökofjavas; Kopanjev« Josef, 73 I., Pfarrer l R. aus Vojnik; Brinovc Alois, 31 I,. Wirt und Besitzer aus Braslovce; Bunc Friedrich, 21 I.. Student aus Studenci; Tiefengraber Katharina, 47 I., Tag-löhnerin aus So. Rupert ob Lasko; Selic Maria, 30 I., Näherin aus Celje ; Pirnat Johann. 21 A, Theologe aus Jarse; Verder Anton. 81 I., Ortsarmer aus Vel. Piresica; Krajnc Lucia, 83 I.. Aufseherswitwe aus Melje; Jezovsek Karl, 10 I.. Hirt aus Loce. Maribor Evangelischer Gottesdienst. Sonntag, den 13. September, findet um 10 Uhr vormittags in der Christuskirche in Maribor der evangelische Predigtgottesdienst statt. Wirtschaft u.Berkehr Hopfenpreisbericht au» Halec vom S. September. Für erstklassige Ware wurden 10.50 bis 12 Din gezahlt, für zweitklassige 9 -10.50 Din. Fleissige Schülerin der 5. oder 6. Gymnasialklasse in Celje wird gratis auf Kost und Wohnung genommen gegen Verpflichtung mit einer Sekundanerin tu lernen. Zuschriften unter .Fleissig und nett 36413" an die Verwaltung der Deutschen Zeitung. Besseres Mädchen perfekt in Deutsch, Slovenisch und Serbokroatisch, sucht Posten als Verkäuferin in einem Bäckerladen oder in besserem Gasthaus. Anträge an die Ver». d. Bl. 36408 Tüchtige Haussehneiderin empfiehlt sich den geehrten Damen. Adresse in d«r Verwltg. d. B. 36416 Dreizimmerige Wohnung zu raieten gesucht von ruhigem alten Ehepaar ohne Anhang. Anträge an die Verwltg. d. 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