121 Amtsblatt zur Laivacher Zeitnna Nr. 17. Donnerstass den 22. Jänner 1874. (31—1) Ni. 121. Genchtsadjunctenstelle. Bei dem t. k. Bezirksgerichte in Krainburg ist eine systemisierte Gerichtsadjunctenstelle mit der IX. Rangklasse und den damit gesetzlich verbundenen Bezügen zu besetzen. Die Bewerber um dieje Stelle, zu deren Erlangung jedenjals die Kenntnis der krainischen (slovenischen) Sprache in Wort und Schrift er-forderlich ist, baden ihre gehörig belegten Gesuche bis 10. Februar 1874 bei dem gefertigten Präsidium im vorschriftsmäßigen Wege zu überreichen. Laibach, am 21. Jänner 1874. K. k. fandesgerichto-Präsldium. (33 ^) Nr. 20. Aufforderung. Bonseite der kais. lönigl. Notariatskammer für Kram zu Laibach werden diejenigen, welche traft ihres gesetzlichen Pfandrechtes Anspruch auf Befriedigung aus der Caution des am 10. November 1873 verstorbenen k. l. Notars Dr. Julius Re-bitsch zu haben behaupten, hiemit aufgefordert, denfelben binnen sechs Monaten vom Tage der dritten Einschaltung diefes Ebictes in die „Laibacher Zeitung" bei der Notariatskam^ mer anzumelden, widrigens nach Ablaus dieser Frist ohne Rücksicht auf ihre Ansprüche die Zustimmung zur Rückstellung der als Caution erlegten Werth-Papiere dem Eigenthümer oder dessen Rechtsnachfolgern ertheilt werden würde. Laibach, am 19. Jänner 1874. (29) Nr. 1725. Kundmachung. Das k. l. Kreis- als Handelsgericht in Ru dolföwerth gibt bekannt, daß in Gemäßheit der Eröffnung des hierländigen t. k. Landespräsidiums für die handclsgerichtlichcn Verlautbarungen im! Jahre 1874 die „Laibacher und Triester Zeitung" und das „Amtsblatt der kais. wiener Zeitung" bestimmt worden sind. Rudolfswerth, am 31. Dezember 1873. (26—2) Nr. 33S. Rinderpest. Mit Rücksicht auf die im Nachbarlande Kroatien herrfchende Rinderpest und mit Rücksicht, daß in der hierbezirkigen Ortschaft Bistritz der Ausbruch der Rinderpest constatiert worden ist, wird alS Seu« chengrenzbezirl im Einvernehmen mit den bethet-ligten k. k. Bezirkshauptmannfchaften erklärt: 1. Der ganze politische Bezirk Tschernembl bestehend aus den Gerichtsbezirlen Mottling und Tschernembl; 2. aus dem politischen Bezirke Rudolfswerth die Gemeinden Tschermoschnitz, Pöllandl, Töplitz, Maichau, Cerovc und Iglenik- 3. aus dem politischen Bezirke Gotisch« die Gemeinden Nesselthal, Unterdeutschau, Graflinben und Mosel, und treten mit heutigem Tage die Bestimmungen der tztz 21 und 27 deS Gesetzes vom 29. Juni 1868 betreffend die Hintanhaltung und Unterdrückung der Rinderpest in Wirlfamleit. K. l. Bezirkshauptmannschaft Tschernembl, am 1«. Jänner 1874.