Amtsblatt zur LMchcr Zeitung. ^,-. i. Donnerstag den 2. Jänner 1861 Z.2Ü03 (2) Nr. btt62 Edict von der k. k. Grund entlastungs - Landes - Commission für Krain. Betreffend die Erstreckung des Termines zur Anmeldung der durch' den § 6 des Patentes vom 4. März 1849 für ablösbar erklärten Natural-Leistungen. In Folge der vielfachen, von Seite der Verpflichteten an das hohe Ministerium des Innern gelangten Vorstellungen hat der hohe Ministerrath beschlossen, daß rücksichtlich jencr Naturalleistungen, welche nicht in Folge des Iehntrech-tes als ein aliquoter Theil von den Munder-ttägnissen an Flüchten, sondern als unveränderliche Gierigkeiten an Kirchen, Schulen, Pfarren , oder zu andern Gemeindezwecken entrichtet werden und welche durch das Gesetz vom 7. September I848 nicht aufgehoben, sondern durch den h. O des Patentes vom 4. März 184» für ablösbar erklart worden sind, die Ablösung nicht von Amtswegen, sondern nur dann Statt zu finden hat, wenn dieselbe entweder von dem Bezugsberechtigten oder von deu Gemeinde, welcher die Pflichtigen angehören, oder in oen Fallest, wo die Verpflichtung von oe,m Gemeindeverbande unabhängig ist, von der Mehrzahl der Verpflichteten innerhalb desjenigen Zeitpunktes verlangt wird, welcher dießfalls von der Entlastungs-Landes-Commission durch besondere Eoicte kund! gemacht werden wird. In Folge dieser hohen Anordnung wurde mittelst Eoicteö dieser Landes-Commission vom lS, Februar 185U, Z. 424, die Frist, bis zu welcher die Ablösung der oben erwähnten Leistungen bci der k. k. Grundentlastungs-Landes-Commission erlangt werden kann, auf den 1. Jänner 1851 festgesetzt. ! Da jedoch bisher sehr wenige Anmeldungen solcher Naturalleistungen vorgekommen sin), so > wird, um den Berechtigten und Verpflichteten die Anmeldung derselben nicht unmöglich zu machen, die vorerwähnte Frist hicmit auf den 1. August 185» 1 erweitert. Vom Präsidium der k. k. Grundentlastungö-Landes-Commission für Krain. Laibach am 28. December 185U. Der k. k. Ministerial »Kommissar und Präsident: vr. Carl Ullevitsch. Der Secretär: Dr. An.ton Schö'ppl. H^24S^ (3) Nr. 88. Kundmachung. Mit Beginne des Studienjahres !85Nj5l ist bci der von Andreas Klö.i unterm 28. Jänner 162S errichteten Sttftung der zweite Platz, im dcrmaligen Iahresbetrage pr. 34 st. CM. wieder zu besetzen. Zum Genusse dieser Stiftung sind studierende Söhne armer Bürger aus Laibach, Krainburg und Dbcrdurg, vorzüglich aber aus der Verwandt--schaft deö Stifters deruftn. Der Suftling ist verbunden, sich auf die Musik zu verlegen und diese Stiftung, zu welcher das Präsentationsrecht dem hiesigen fürstdischöflichen Ordinariate gebührt, kann, von der fünftem Gymnasial - Classe angefangen, nur in den Gymnasial- Studien nnd sodann noch in der Theologie genösse» werden. Bewerber um diescs Stipendium haben ihre, mit dem Taufscheine, dem Armuths - und Im-pfunas - Zeugnisse, dann mit dcn Schulzeugnissen von bciden Semestern des verflossenen Schul- ^ iahres 1h5l), und im Falle sie diese Stiftung aus dem Titel der Verwandtschaft in Anspruch nch-men, auch mit dem legalen Stammbaume do-cumentrrten Gesuche bis 20. Jänner 1851 un-, mittelbar beim hiesigen f> b. Ordinariate zu überreichen. — Von der k. k. Landesschulbehörde in Krain, zu Laivach am 18. December 185N. Z. 2467. (3) Nr. 1UM2 Concurs für einen Waldübergehersposten. Auf der Cameralherrschaft Adelsberg kommt auf Gründlage der hohen Hofdecrete vom 28. j Jänner 1845, Nr. 51226, und 31. December 1^46, Z. 23U78, die erledigte Waldübergchers-stelle zu veschen, welche mit einer Löhnung monatlicher 12 «st., dcm Deputate jährl. 4 Klafter harten Schctterholz.s und mit der bei der vollkommen entsprechenden Dienstleistung mit dem oben citirten hohen Hofkammer- Decrete genehmigten Provisionsfähigkeit verbunden ist. Diejenigen, welche sich um diese Dienststelle zu bewerben gedenken, haben, da das ernannt werdende Individuum als Forsthüter höherer Ca-thcgorie nicht den Forstschutz alwn, sondern auch alle übrigen zum Betriebe der ForstwitthsäM gchörigen Gegenstände nach Anweisung des Ne-vierfölsters in seinem Bezieke zu besorgen haken ,wird, wenn auch keine vollständige jorstwirth-^ schaftliche Bildung, doch den Besitz dcr nothwendigen practischen Forstkenutnisse, überdieß aber auch fuc die Iagdausüoung dle nöthigen Iagd-kenntnisse auszuweisen und lhre mit der legalen Nachwclsung über Nationale, Alter, Stand, über Lesens- und Schreidenskundlgkeit, üdcr die Kenntniß der deutschen und krainer'schen, oder einer mit der letzten verwandten slavischen Gprache, lübcr ihre physische Tauglichkeit, übcr einen unta-delhaften Lebenswandel und, über. die allenfalls dishcr geleisteten Dienste versehenen B^vcrbungs-^ gesuchc längstens bi6 15. Februar 1^51 bei dieser Cameral-Bezirksoerwaltung zu überreichen. K. k. Camcral-Bezirksverwalttmg. Laibach am 23. December 185». Z. 2449. (3) Nr. 5150. Kundmachung. Dic gefertigte Postdirection beabsichtiget in dem Orte Eisnein demnächst eine Postcxpedition ins Lebcn treten zu lassen. Diese Postexpedition hat sich mit der Besorgung von Briefschaften und Fahrpostsendungen zu befassen, und wird mit dcr Postexpedition in Bischoflak in eine tägliche Verbindung mittelst Fußootcn gesetzt werden. Dem Postexpedienten wird für die Besor? gung dcs Postgeschäftes und zur Bestreitung der Amtserfordernisse eine Bestallung jährlicher Einhundert Gulden zugesichert, wogegen derselbe zum Erläge einer lZaution von Zweihundert Gulden uno zur Widmnng eines eigenen zweckdienlichen locales für die Postexpedition verpflichtet ist. Wegen Besetzung dieser Postexpedition geschieht daher hiemit die öffentliche Verlautbarung mit dem Beisatze, daß die dießfälligen Bewerber ihre Gesuche unter Nachwcisung des Alters und sittlichen Wohlverhaltens, der nöthigen Befähigung, dann ciner geeigneten Localitat nebst sonstigem Besitzstande, bis 15. Jänner 185 l hierorts einzubringen haben. Was ferner die eben angedeutete Verbindung dieser Postexpedition mit der Posterpeditiou in Bischoflak anbelangt, so ist sich in dcm Vewer-bungsgesuche zugleich auch über das für die Besorgung der täglichen Botenverdindung in Anspruch zu nehmende jährliche Pauschale alternativ aufzusprechen, je nachdem nämlich dcr Bote entweder Früh nach Lak abzugehen und Vormittags wieder zurückzukehren, oder Nachmittags nach Laak abzugehen, dort zu übernachten und den folgenden Tag zurückzukehren hätte, wobei bemerkt wird, daß unter übrigens gleichen Umständen auf daü mindeste Anbot besonders Bedacht genommen werden mird. ^ K. k. Postdn-ection Laibach den 18, Decem« ber 1850. Z. 2452 (2) Nr. 791. V e r l a u t,b a r u n g. Zufolge hoher Statthalterei-Verordnung vom 22. December I85U, Z. 16035, wird am 7. Jänner ,851, Vormittags 1U Uhr, in der l Amtskanzlci der hierortigen k. k. Staats« nnd Local- Wohlthatigkeits-Anstalten- Verwaltung die Minuendo Licitation wegen Lieferung der für die sämmtlichen hiesigen Staats- und Local-Wohl-thätigkeits-Anstalten in dem Zeitraume eines Jahres, nämlich vom 1. Februar 1851 bis letzten Jänner 1852, benöthiget werdenden Medicamente abgehalten werden, wozu die Lieferungslustigen zu erscheinen mit dem Bemerken eingeladen werden, daß die Licitationsbedingungcn bei der obgedach-ten Verwaltung taglich in den gewöhnlichen Amts« stunden eingesehen werden können. K. k. Staats- und Local-Wohlthatigkeitö-Anstalten-Direction. Laibach am 29. December 1850. Z. 2475 (3) Kundmachung. Zufolge hoher k. k. Militär ^ Commando-Verordnung vom 22. December d. I., Nr. 6016, wird bekannt gegeben, daß der fernere Einkauf von schweren und leichten Zug-, Artillerie-, Reit- und Packpferden eingestellt wordcn, dcr Ankaus von Caoallcrie - Pferden jedoch fortzusetzen ist. Von der k. k. Assentlrungs - Commission in Laibach dcn 24. December 1»5U. Z. 2483. (3) Kundmachung. Es wird am 4. Jänner 1851, Vormittags 10 Uhr, in der hiesigen k. k. Bezirkshauptmannschaft eine Licitation für die Einlieferung dcr vom l. Flügel des II. Gensd'armcne-Regiments erforderlichen Furage auf die Zeit vom 1. Februar bis Ende October l851 abgehalten werden. Die LicitationsbedingMe können in der k. k. Bezirkshauptmannschaft ersehen werden. Dcr tagliche Bedarf besteht für Laibach in 40 Hafer,- 40 Heu- und 40 Streustroh«, für Oberlaibach in 5 Haf.r, - 5 Heu - und 5 Streu- stroh- Portionen. Unternehmungslustige werden zu dieser Verhandlung eingeladen. Vom l. Flügel- Commando des k. k. II. Gcnöd'armeric-Regiments, ^aibach am 27. December 1850^______^____________________ ^. 2494. (!) Nr. 10558. G 0 i c l. Womit von dem gefertigten k, k. Bezirksgerichte, bek.-mni gemacht wird, daß zu Folge des ssenchilichen Bescheides vom heutigen, der iibcr den als Verschweiß d?l erklärten Jakob Etaimann von «ÄoU^erdu, als (Znrator aufgestellt gewesene Ioh^n« Kauöiö e»lh^ den und statt desse.'/Thomas Smrmann als solcher dccrenn wurde. K. k. Bezirksgericht Umgebung Laibacliö am l«. Dtlember ltt50. ?.. 2492. (l) > Nr. 2536. Edict >ur Einberi, jnna der Verlassen s ch a ftö- G läudige r. Vor dcm k. t. Se^ilkKgericktc Obccliidach haben alle Diejenigen, welche an die Vell,^ssclisch"ft dcs den lö. Äuqust l8t5 vtlssolbenen Hauers M^ithäus Ttlpin ^o» «ereuth Nr. 32, als Gläubiger ein« Forderllng zu steUcn l^de-i, ^ur Allmeldung und Dal Il)uu>ig delftltleil den .°!l. Iä'nnec !85l zu e»schei. lien, odcr di5 d.chin ihr ?limeldlU!gsgesuch schritllich zu überleichen, widnqens diesrn Gläubigern an die Aellasscnschaft, wenn sie dnrch die Bezahlung der ! arlgcmeloetcn Forderu'lgen erschöpjt wü,dc, kein > weiterer ?lnspruch zustande, alb infofe.n ihnen ein ! Pfandrecht gebührt. K. k. ^kznksgenchl Oberlaibach am 3. Decent >ber 1850. 3 Ed i c t zur Oinbetusung der, V^r l a ss en sch a ft s. Gläubiger. Vor dem k. k. Bezirksgerichte m St. Martm lial'cn allc Diejenige,., welche an die Verlassenschafl drs den l2. Scpttmber l. F. verstorbenen Andreas Vttrig.n. Wlühe's'v..! Nann <ür«^) Nr. 7, als '»I^ttlg^ eil.e üolrnung zu stellen yaben, zur An-me'oung und Dcnlhuung derselben den 3l. Jänner 1851 Früh 1l> Uhr zu erscheinen, oder biß dahin ihr Anmelouligsgtsuch schrifülch zu überreichen, widri' e Bezahlung der angemeldeten Forderungen erschöpft würde, kein weilerer Anspruch zustande, als insofern en ein Pfandrecht gebührt. St. Martin am lß. December 1850. Z. 2453. (3) Nr. 3502. Edict. Vom k. k. Bezirksgetichte Relfniz wird bekannt gemach!: Es sey über Ansuchen des Michael Mercher von Taubendrunn uno Maria Starz von Wlnkersdors mil Bejcheide vom 21. Sepl. I. I., Zahl 3502, in die Einleitung des Verfahrens wegen Todeserklärung'des, seit mehr als 30 Jahre verschollenen Manm Mercher von Büchelsdorf gewilliget und dtmsell.en zu seiner Vcrireiung Hr. M.uh. Loger von Reisniz als «urawr aä actum beigegeben wol-de:-. Hievo» wild Manm Mercher mit oem Beisätze verständiget, daß das Gericht, wnm er wäy' rend eines Jahres, von dem Tage der ersten Em> fchaltung in das Laibacher Zeitungsblatt, mcht erschie-lien , oder oasselbe auf eine andere Art in die Kennt--niß seines i!ebens setzt, zur Todeserklärung schreiten werde. K. k. Bezirksgericht Reifniz am^. Dee. 1850. 3^2462. (3) ^ir. 536- Edict. Vom k. k. Beznksgmchle Neustadll wild hirmit bekaimt gemacht: iZs sey übec Ansuchen des Johann Petras von Kaliria, wegen schuldiger 75 fl, 20 tr. iä. M. ^ o. ». o., die executive Htildielung oer, dem Erecuccn Franz Kunc vonKandiaH.')i>.34gehönge!i,,, nämlich: ivas den 8. Äiouember u>,d 7. D»!-cember l. I., dann auf den L. Jänner 1Ü51, immer > Vormittags von 9 bis 12 Uhr im Olle der Pfand-' realität mit dem Beisätze angeordnet worden, daß solche bel der drillen Fe,ibietungstagsatzung auch UN' ter dem Schätzungsweilhe würde yiluangeg^eu werden. Die Schätzung, der Gcundbuchsert^aewcn haben würde. K. t. Dezi^sgerlcht Tschc.nembl l.m W. Oclv-l'n >850. Der k. k. Äczirlärichier: Brolich. ^. 243^,, (3) Nr. 4015. Edict. y ^vu dem t. k. Bez. Gecichtc Gotlschee wnd dcm ""lylas Primosch von Handlern hit.mic bekanl.c u^,rden: <>.ir3"' ?lichael Lackner von Gotlschee habe als kesswnar des Mathias Iatlüsch von Himcrwg. die Klaue auf ZaM'ng einer Warc«,schuld pr. N'4 si. E. M. und, auf dießsallige Pcanolations - Rrchlser-tiguttg Hieramts angebracht, worüber die Tagsatzung zum summarischen Verfahren auf den 28. Mä,z l85l, Vormittags um 9 Uhr angeordnet wurde. Nachdem der Aufentbalt des Geklagten diesem Gerichte nicht bekannt ist, so wurde ihm auf seine Gefahr und Kosten Hr. Michael Perz von Gotlschee al5 Curator aufgestellt, mit welkem obiße Nechls-fache nach der hierlands bestehenden Äetichl6ordl,ung verhandelt und entschieden wird. Dessen wird Mathias Primosch zu dem Ende verständiget, damit er allenfalls selbst zu erscheinen, oder dem aufgestellien Kurator seine Gehelse an die Hand zu geben, oder einen anderen Sachwalter auf-zustellen und diesem Genckte namhaft zu machen wissen möge, widrigens er die Folgen seiner Säum-' niß sich selbst beizumessen hätte. Gottschee am 6. November 1850. Z. 2^00. (3) Nr. 933 Edict. Von dem k. k. Bezirksgerichte Kronau wild bekannt gemacht: Es hade Herr Blas Egger von Weißenfels, gegen Gernaud Nautischer, unbekannten Aufenthaltes, und deren ln'.bckamile Rechtsnachfolger die Klage auf Verjährt' Uüd ürlofchelierklärung der, auf der zu Weißenseis licgeaden, im Grundbuche der vormaligen Herrschaft Weißenfels suli Urb. Nr. 490 eingetragenen Realität hajtenten Satzpost, auo der ^chuldodlig^ion vom 23. Juni 18l7, Ps. 105 fi. eingeorachl. Das Geiicht, dem der Aufenthalt der GeNaglen utlbetamit ist, hat ihnen auf ihre Gefahr und Kosten den Herrn Andreas Hlebaina von Kronau als (5u-raror aufgestellt, mlt welchem dich'r Rechisa/g»nstaud i bei der auf, den 22. März k. ^,, Krüt) 9 Uyr hier-, amlb angeordneten Verhanolungstagsatzung ausge» trageil werden wird. Hievon werden die Geklagten zu dem Ende ei' innert, dllß sie zur Tagsatzung cnlwcdtr selbst er-scheinen, oder ihre Vrechlsbehelfe dem ausgeslelllen Kurator a.l cie Hand gcden, oocr clllenfaüs cinen andern Hnlreler wählen und aichernamhaft machen, widriges sie sich oie au5 iy«r Velabjaumung eln-stchenden Folgen s,ldst beizumesien haben wnoen. Kronau am ls. 3tovemder 1850. Der k. k. Bcziiköiichter^ Negro. Z. 2403. (3) Nr. 1129. Edict. Von dem k. k. Bi'zirks^elichte ^roiiau wird be< k^llin gemachl: Cs hade Heir B.itthclmä i/iooat von Moistcana, gcgen Herrn Johann ^efchnig, uuoekamilen Ausel.lhal--res, uno oessen unbet.innle Rcchlvnachlolger die Klage ^uf^ueiceimung des ^tgeulhumcb der, zu Moistrana «ul) ^onsc. vcr. 34 g^egenen, im (HiunoVuchc oer cyem^li^en Herlschafi iiaat «ul» Ulb. Nr. 27^0 ein» getragellen Dnllelyuo^, auo onn Tuel bec^rsi.^lng ^.jcramls rlngcorachl. Das Qcclch,', 0em der Aufculyalc des Geklagten unbekannt lst, hat lynen aus ihre Gefahr u.'.o Kosten oen Herrn Geo^g PülecneU von Äclza als l^uralor aufgestellt, mn welchem ditftr Rechdcn. Kronau am 13. December. 1850. Der t. k. Bezilkstichier: Äi e g l 0. Z. 2445. (3) Nr 3573. Edict. Von dem k. k. Bezirksgerichte Laibach I.sscticn, wird bekannt gegeben: Es sey über Einschreiten des Hcrm Ioseoh 3tolli die executive Feilbietung der gepfändete,, und auf 5? fl. 34 kr, geschätzten Fahi'iiisse des Herrn Fortimat Novak, wegen schuldigen l8 fl. e. 8. <:. bewilliget, und zur Voinal)me derselbe» dic erste Tagsatzung c>uf den 20. Iännel-, die zweite auf den 3. Februar- !85l, jedesmal um 9 Uyr Vormittag in der Florians - Gasse Nl'. 76 mit dem Beisätze angeordnet worden, daß die Pfandstlicke bei der ersten Feilbietllng nur um oder übel' den Hchätzungswetth, bei der zwe>ce» aber auch lMte<- demselben weiden hllttangegebeu werden. Hiezu werden K^,fiustige mit dem Anhang.' eingeladen, daß das ^chäßungSprotocoll hie>amls finqe. sehen werden könne. Laibach am 18. December 1850. Z. 243«. (37 " ""' M..^^.^7'." Edict. Von dem k. t. VezllksKWchle zu Tschernemdl wnb bekannt gemacht: ss sey auf Anlangen des Johann Lukan von Stockendorf, wid« Johann Rom von coenda, wegen, aus dem Urtheile 66n. 3l. März I849 et. oxscut. inwbl. 7. Mai 1850, Z. 672, schuldiger 30 y. <:. «. e., die executive ^tilbie-lung der, dem Letztern gehörigen, ehemals im Grund' buche der Herrschaft Guilsche'e »ul> Reit. N'. 15«? vorkommenden, zu -Stockendorf »ub Hauß»Nr. 5ge» legenen, gerichtlich auf 400 fi. geschätzten Ein Acht« Hübe sammt Wohn > und Wirtschaftsgebäuden, dann des auf 50 fi. geschätzten Paar Ochsen und der auf 2 fi. 20 kr. geschätzten Wanduhr und Tisches bewillige" und zur Vornahme derselben drei Termine, alt auf. den 16. Jännec k. I., dann 14. Februar und 14. März 1851, jedesmal um lli Uhr Vormittags in locc» Stockendvlf mit dem Beisatze bestimmt woldea, daß diese Nealttät uud Fadvnisse nur bei der dritten Feil' bletung untei dem Schä'tzungsrvertbeveräuß'lt weiden. ^ Das Schätzungsprotocoll, der Grunddnch«ex. tract und die Licilalionsbedingniffe könmn hielge» richts eingesehen werden. Tschernembl den 18. November 1850. Der k. k. Aez. Richter: Grolich. 3. 24'. «.""(2) ^ Zahlungs - Aufforderung an die vormaligen Unterthanen und Grund», dann Zchentholden des Gutes Burgstall bei Lack. In Folge Ministerial« Verordnungen vom 9. August und 29. September 1850, kundge^ macht durch die Reichs - und Regierungsblattes CIX und (^XXIX , Nr. 326 und 369, sind die^ sämmtlichen Urbarial- und Zchentrückstande bii^ einschließig des Jahres 1847 von den Verpflicht teten an die Berechtigten abzuführen, widrigen^ diese Ausstände im Rechtswege eingetrieben werden. Um den Rückstandlern bedeutende, bei mehre,, ren Parteien mit den Restbeträgen in keinem Ver-^. haltnisse stehenden Kosten zu ersparen, weroeiK-nun Diejenigen, welche mit Urbarial- Gelde und Natural - Aabei, mit Laudcmien, Zchentvacht-7 betragen und sonstigen, aus dem bestandenen Un-tcrthans - Verhältnisse herrührenden Leistungen bis einschließig des Nutzjahres 184? anher im Rückstände aushaften, hicmit aufgefordert, diese Rückstände bis Cnde dieses Jahres um so gewisser an das gefertigte Gut zu berichtigen, alswi-dngcns diese Rückstände auf Kosten der Rücke ständler im Rechtswege eingetrieben werden würden. Fideicommls-Gut Burgstall bei Lack am 2U. November t85tt. Z. 2456 (3) Aufforderung. Nachdem das hohe Ministerium Verordnethat, (sieh,,' Reichsgksch - und Regierungsblätter 6lX und (^XXlX), daß sämmtliche Rückstände der grundherrlichen Urbarial - Forderungen bis incluz». I8N von den Verpflichteten an die Berechtigten abgeführt werden müssen, widrigens diese Rückstände im Rechtswege einzutreiben seyen, werden jt'ne gewesenen Unterthanen des Gutes Hottemesch, welche mir Zinsgelo, mit Laudemien, oder mit Grundbuchstaren:c, bis ilieiu». Milit.IadrI^47 aushalten, hiermit aufgefordert, diese Rückstände, wkün sie bldeutendl', bei Mehreren die Rückstände weit übersteigenden Küsten sich ersparen wollen, bis Ende Jänner 1851 ganz gewlß abzuführen, weil sonst dieselben aus Kosten der Rückständler vorschriftmäßig eingetrieben werden würden. Gut Hottemesch in Unterkrain am 21. December 1850. Z. 2503. (2) " ' ^"^ Bei der Herrschaft Ponovitsch sind nächst dem Bahnhofe Littai «««« bis «»»» Gent gutes Heu »«»Gent. Ttroh aus freier Hand zu verkaufen. Käufer wollen sich gefälligst persönlich oder in frankirten Briefen an in Ponovitsch wenden. Wirrhschafts-Verwaltung Ponovitsch am 28. December 1850. 4 l K. K. Lottoiiehungen. U In Wien am 28. December 1850: k 64 58 53 30 56 f 'Die nächste Ziehung wird am II. Jänner k1851 in Win gehalten werden. r In Graft am 2». December 185N l «5. 7. 65. 9ft. 57. l Die nächste Ziehung wird am lt. Jänner !i85I in Gratz gehalten werden. fZ. 2466. (2) Zahlungs-Aufforderung an die ehemaligen Unterthanen uno Grundholden der Herrschaft Wippach. Vermög der hohen Ministerial - Werordnun« gen vom 9. August und 29. September l. I., kund gemacht durch die Reichsgesetz- und Regierungsblätter <^IX und 0XX.1X, Nr. 326 und 269, sind die sämmtlichen grundherrlichen Ul banal - Rückstände bis einschließig 1847 von den Verpflichteten an die Berechtigten abzuführen, widrigens diese Ausstände im Rechtswege eingetrieben werden. Um sonach den Rückstandlern bedeutende, bei mehreren derselben mit dem Rückstände in keinem Verhältnisse stehenden Kosten zu ersparen, werden Diejenigen, welche mit Urbarial-, Geld- und Natural, Giebigkeiten, Laudemien, Dominicalzms und sonstigen, aus dem bestandenen Unterthans-Verhaltnisse henührenoen Leistungen bis einschließig 1847 im Rückstände haften, hiemit aufgefordert, die erwähnten Rückstände bis 15. Februar 1851 an das Rentamt der gefertigten Herrschaft um so gewisser abzuführen, als sonst diese Rückstände auf Kosten der Rückstandler im Rechtswege eingetrieben werden. Rentamt der Herrschaft Wippach am 15. December 1850. Z. 2442. (3) Zahlungs - Aufforderung an die ehemaligen Unterthanen der Herrschaft Iablaniz und der damit vereinten Gülten Klan und Suhorje. In Folge der hohen Mimst. Verordnung vom 9. August und 29. Sept. 1850, Nr. 326 mid 369, sind die sämmtlichen grundhcrrlichen Urda-rial-FordcrungS-Rückständed'.6 emschließig !847 von den Verpflichteten an die Berechtigten abzuführen, wiorigens die Ausstande im Rechtswege eingetrieben werden. Die ehemaligen Unterthanen der Herrfchaft Iablcwiz, welche mit Urbarial - Emdicnungen, Kaufrechtsgeldern und Zlnsen derselben im Rückstände haften, werden hiemit aufgefordert, die sie treffenden Rückstände b.s lctztm Jänner 1851 um so gewisser an das gefertigte V^rwaltungs-amt abzuführen, als sonst dieselben auf chrc Kosten im Rechtswege eingetrieben werden würden. Verwaltungsamt Iadlamz an M. December l85N. 3. 2W1. G D i c Handlung ,zum Fürst Milosch,4 am Hauptplatze Nr. 3 in Laibach, empfiehlt sich mit ganz ncu assortirtcn Galanterie'Gegenstanden zu Festgcschenken, dann mit angefangenen Damen - Handarbeiten , neuesten Berliner Stickmustern und allen zur Stickerei erforderliche:! Artikeln in reichcr Auswahl. 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