________zur Laibacher Zeitung.______ ,H? 6/». K»Mst»L VtN 29. M»i 48^t. 3. 730. (2) ^ ^ Grotze Wohnun q. ZurheurigenMichaeliszeit kommtalseine ungetheilie Wohnung neu zu vernne-then, das grosie Quartier im deutschen Hause zu Laibach, be-stehend aus 11 Zimmern, wo-von? in einer Reihe nacheinander folgen, und sammtlich sehr grosi, hoch, licht, und dazu trocken find. Hiezu gehort eine grosie Kuche mil mehren Speisgewbl-bern, Keller, Stall, Holzlege, Dachboden,BenutzungdesHaus- brunnens :c. :c. Nbthigenfalls konntcn noch Zimmer und sonsti-ae Behaltnlsse dazu gegeben wcr-den- Auskunfte hieruber erthcilt das gefertigte Verwaltungsamt. Verwaltungsamtder R.D. O. Commcnda. Laibach am 26. Mai^L4^________________ '^^2. (2) " Bekanntmachung. Von der Gut Stcinbuchler, nach deuts6)er Art neu erbauter vomin. Mahlmuhlo, mit ncun llaufen und Stampfen vor dcr Etadt Stein in Obcrkrain, die alle Gattungcn, auch femste Auszugmehle erzcugen kann, wird hiemit bekannt gemacht, dasi ftlbe dedeutcndc Quaittitaten Ge-treide, wozu Kufbewahrungs-Localitaten vor-handen sind, auch unter dcm gesctzlichen Lohn-bezuge zum Vermahlen zu ubcrnchmen sich hje-Mlt crbictet. Es wird ubrigens bemerkt, das lm ?lllgemeinen die Vermahlung und sonstiae Manipulation ganz nach dem hochsten Muhl-patente vom 1. December 1814 geschehen wird westhalb solchcs Patent auch nebst einer Schal-wage zur Selbstcontrollnahme der Mahlgaste in der Mahlmuhle sich befindet. Allfallige An-fragszuschriftcn bittet man untcr der Adresse: ,,Franz Pirch, Inhaber des Gutes Stein-' buchl" zuz'.scnden. Stcinbu'6)l am 22. April 1811. Z. 722. (3) ^ ^ Fur eine Buchhandlung wird ein Lebrling aufgenommen; das Nahere erfahrt man bei Georg Lercher, ^am alten Markt Nr. 167. Z. 724?"' (3) ^^ ^ Ein Schulgehilfe wird gesucht. An ciner Hauptpfarr in Untcrkrain ift em Schulgohilfe, welcher die Schule nnd die Orgcl zu bcsorgen im Standc ware, gegcnVer-sicherung cincr guten Subsistenz aufzunehmen. Ienc, welche dieftn Dienst zu ubernehmen wunschen, haben ihre Gcsuche binnen 3 Wochen an dieses ,d, ?gsz Ii^em2ii5, zuEnde des kommenten Monats August; del zwelte, klli-z Vei-na zu G>'ce December d, I ; der tlitle, ?2l5 ^czliva ^ zu Gnte Uplil; und del rierte, ka^z ^utumnl>li5, zu GndeAugust ecs folgenden Iahres, so dah die H. H. Pranumelanlcn mil Bcnutzul,g0cl« selben schon in dlcsem Iahre hcginnen tonnen, und darin nicht unterdlochen welden. -« ^" PranumeratlonSpveis fQv aNe v,el Bin^e ,st »o ft. lZ. M., dersklbe gilt jcdoch nur bis zum Glschemen des etsten BandeS, d. h bis Enc, Au. gust d. ^. ; spater tritt der erhohte Ladenpreis von »2ft, lZ.M unabanderlich ein. Das Formal blcidl wie bei oer v^rigen Auflage, dab Papier wird noch weiher seyn, der Druck (rothund schwarz) gcschicht mil lieuen Lettern, sehrschon ut,d ganz correct. Iedem Batlde werten zwei seine Stahlsiichc brigcgeben. An fchonr Ausst^ttung wiro dlese Auflage tie volher« gehende udertrcffcn MISSALE ROMANUM ex decreto S. S. Concilii Tridentini restitutum-, S. Pii V. Pont. Max. jussu editum dementis VIII. et Urbani VIII. aur.toritate recognitum, hunc denuo cum Missis Sanctorum pro Ecclt'sia uni-versali novissime a .Summis Pontif. usque ad diem hanc roncessis, ac pro major! celebran-tmm commodo accurate suis locis dispositis, iin-prcsum. Folio. Davon erfchcinen zweicslci Ausgaben. De? Pranumeratlons fur tie PracktauSgabe auf schd-nem lrcihen Velinscdreibpapier mil drei feinen Stahlstichen und einer Vignette iss 13 ft. 6. M>, fur die ortma,e Ausgabe auf scddnem wcihen Schrtibp^pier mit zlvci llupscrstichen und «ine« Vignette >o ss. C. M. Das Wert ist bcrelts im Drucke und rrird biK lZnbe d I. noch fcrtig, bis rvohin Psanmne» ration angenemmen rvird. Mil Unfang reK Iah» rc5 1642 ist der PreiS fur die PlachlavKgabe mit 22 st. 6. M , und fur die oldinare lluKgabe mil »2 ft 6. M. festgeseht. 3 ?2g. (2) Englische gehaltvolle Lecture. Bei Sieorg Nercher, Buchhll'ndler in Lai-bach, alter Markt Nr. 167, ist zu haben: Choice of the best poetical pieces of the most emiotnl English Poets. Published by Joseph Retzer. 4 Volumes. Um schnell mit dem ncch geringen Vorralhe aufzuraumen, lvird dieseS vortresslicde c^^si'sche. auf Schreibpapier gedruckle und in Umschlao ge» bunkcne Wcrk siatt 6 fi. T. M. um 2 fi. C M. erlasscn. Litbhabern, so wic Lehrcrn und Lcrnen> den der engllschcn Sr'acke, durNe nichl sa bald eine so uberraschcnd wohlfeile Letture wiede? gcdoUn weldeli. C i) lib a t. 2Tt)eile. gr.8. Regensburg 18^1. brosch.I fi. — 380 — So (ben hat die Presse verlassen und ist bei Ignaz Aloys Edlen v. Kleinmayr, Buchhandler in Laibach, zu haben: Das 31 o r t u a r, das Abfahrtsgcld und der Schutteitrag in den deutschen Provinzen der osterreickischen Monarchic. Auf Grundlage der diesifalls bestehenden Gesetze und in den einzelnen Provinzen kundgemachten Verordnungen, mit Rucksicht auf das Stampel - und Taxgesetz vom 27. Ianner i»4tt, spstematisch dargesiellt C, A. U 1 1 e p i t s c h ; Doctor der Philosophic und bcr Rcchte. Gr. 8. In Umschlag broschirt 2 fl. Conv. Munze. Praktische Vrauchbarkeit ist eine Haupt-tendenz des vorliegenden Werkes, dcmnach bei der Bchandlung und Einthcilung der Gegen-stande ein solches System beobachtet wurde, welches in den wirksam bestchenden post'tiuen Gcsetzen selbst seine Begrundung findet. Gesctze und Vcrordnungcn wurden ni6)t auszugsweise, sondern ihrem ganzen Inhalte nach, aus den bcsten Quellen entnommen, aufgefu'hrt, well es dcm practischen Geschaftsmanne am gedientesten scyn durfte, mit den Normen, so wie sie gegeben wurden, bekannt und somit in die Lage versetzt zu werdcn, die vorkommenden Falle nach eigener Beurtheilung unter daS Gesetz subsummiren zu ksnnen; und um die Vrauchbarkeit dieses Werkes auf alle deutschen Provinzen auszudehnen, wurden nicht nur allgemeine Gesetze, sondem auch speciellc, nur fur einzelne Provinzen cr-laffene Anordnungcn aufgenommen. Zur Er-leichterung dcs Na6)schlagens ist dem Werke ein alphabetis6)es Register beigefiigt. Dieses Werk durfte sich demnach durch seine practische Brauchbarkeit, so wie insbe-sondere auch dadurch allen GeschHftsma'nnern empfehlen, dasi es die durch das allerho'chste Stampel- und Taxgesetz vom 27. Ianner 18W rucksichtlich des Mortuars herbeigefthrtcn Mo-dificationen ersichtlich mack^t. Ueber die pro 1841 erforderlichen Bauwerkzeuge fur die k. k. Strasien - Commissariate zu Laibach, Melsberg, Neustadtl, Krainburg, Villach, Spiral, Klagenfurt und Volker-markt, dann fur die Savestroms-Navigations-Distticte Littay Ratschach und Gurkfeld. <^)ie Lieferung der in jenstitiger Tabelle verzeichnetcn Bauwerkzeuge undsonsiiger Requisiten, furdaS Milttar-Iahr i8^«, wird dem Mindestbietenden uberlassen, worauf, statt der dlsher ublichen mundllchen VersicigerungeN/ nur schriftliche Anbote angenommen werden. Die Bedingniffe, unter welchen diese Lieferung zugestandcn werden wird, smd folgende: ,tens, die jmseits vcrzeichneten Werkzeuge und Requisiten mussen nach entsprechenden DimensionenundFormen, welchedem Ersteheroder Testbieter von der k. k. Baudirection oder dem ihmzunachst befindlichenStratzen-Eommlssanate durckZeichnungen oderMusterstucke werden bekannt gegeben werdcn, angefertiger, und an jenen Objecten besonders an den Eisen - Bestandtheilen, die einer Bezeichnung fah,g sind, mit dem einzupragenden Zeichen k. X. Z.v. verseyen werden. 2iens. Mussen sammtli6)eWerkzeuge und Requisiten mangelfrei, rein gearbeitet, von bester Qualitat, insbeson< dere aber die Eisen-Objects je michidrerBestlmmung, entweoer von Halb-Stahl oder von gutem zaben Lisen,mdcmden einzelnen Objecten beigefugtcn Gewichte, nach welch' letzterm die Uebeinahme gevftogen und die Iahlung geleiM wlrd, angefertiget werden. Objette, die den verlangten Formen, Dimensionen und dem vorgeschriebenen Gewichte nlcyr enijpre, chen, werden sogleich zuruckgestotzen, und fur ein alifalliges Mehrgewicht keine Vergurung geleistet weroen- Ztens. Fur die Zwcckmatzjgkeit und Dauer der gelieferten Werkzeuge und sonsiiaen Nequisiten haftet der Unter-nehmer, vom Tage derUedernahme durch das k. k Strain- Commissariat over den durch volle sechs Wochen, wahrend welcher Zeit die gestellten Schanzzeugttucke einem ordentlichen arigemcssenen ^evraucy unterzogen, und dezuglick ihrer Q'lalitat werden erprol)et werden. Nach Verlauf dieser Zeit wird von oem k. t. <_>rrayen. Commiffariate oder dem Navigations'Asslstenten der Befund sogleich ausgestelit, und auf des letztern Grun0lageole^luhlg« machung der nach den paktirten Betragen entfallenden Gebuhr veranlatzt werden. Das bei der Erprodung nicht emsprechend befundene Schanzzeug hat der Unternehmer, ohne Anspruch auf irgend cine Vergutuna, in Bezug auf eine aufamge Hbnuz« zung zuruckzunehmcn, und dinnen lanqstens i/»Tagcn nach erfolgter schriftlicherBemanqelung mit entsprechendem ^wanz-zeug zu ersctzcn, als widrigens die Beistellung des Ersatzes fur die nlckt annehmbar befundenen Stllcke aus dejjen Vefadr und Kosten um welch' immer fur einen Prelo vorgekehret werden wurde- /.tens Vom Taae der Zustcllung der Verstandigung des alS ratificirt erklarten Offertes, mutz die Lieferunq des Bauzeugs und der sonstigen Nequisitcn omnen vier Wochen beenoer, uno in den Ort des Sltzes oes k. k-Vtrotzen- Commissariats oder Navigations-Asslstenten auf Kosien des Unternedmers vollstandig geschehen, woruber oem ueferante^blS zu der a<^5 bedungencn Probe. Verfallszcit, vorlaufig nur eine Bestatigung uber die Zahl der wirklich abgeUefetten Schanz« zeugstucke auogefertiget wird. 5tens. Die ^lnbote konnen auf einzclne oder mehrere Gattungen der Werkzeuge und Requisiten, fur ein oder mehrere, over alle Strasten-Commissariate und Navigations-Dlstricte, und eben so auch auf den ganzen Werkzeua- und Reqmflten-Beoarfeines einzelnen Strain'Commissariats, ftr zwei over mehrere derselben, oder auch mSumma fur dieganze z^lefe. rung gericktet werden, wobei jedoch bemerkt wird, vatz demjeniyen, welcher bei gleichen oder weniK diffmrenden Prel^' anboten Mehreres oder die ganze Lieferung ubernimmt, der Vorzug eingeraumt wird. 6tens. Wird sich zur Sicherstellung des hohen Aerars ein Zprocentiges Vadium von der Erstehungs-Summe aus-bedunqen, die oer Offcrent dei seiner Bezirksobrigkeit oder einer anoerweiten offentlichen Cassa, entweder im baren Gelde mittelst Staatsobligationen in l^orsemasiigem Course, oder fideijussorisch zu leisten, und uber dessen richtigen Erlag er sich mit dem Offerte durch den Anschlutz eines Certisicats, da bares Geld nicht angenommen wird, auszuweisen hat Das Vadium wird erst mit der.^ 3 beoungenen Probe-Vertallszeit, und wenn sich gegen die wirklich geschehene Lieferung keine Anstande ergeben, oder beim Vorkommen der letztern, wenn dieselben gehorig behoben seyn werden, auSgefolgt. 7tcns. Die auf 10 kr. Stampel geschriebencn versicgeltcn Offerte, mit der Aufschrift von Autzen: ..A nbot fur Schanzzeug- ^icferu ng," mussen andie k. k.Bau- Direction in Lalbachunmittelbar, oder mittelstderBezirksobrig-keiten oder der Strain-Commissariate, bis ,5. Iuni l I. eingesendet werden, indem die bis dahin einkommenden, am 16. Iuni d. I. eroffnet werden, spater cintangenoe daher nicht berucksichtiget werden konnten. 8tens. Auf der Grundlage des ratificirten Offerts wird der Lieferungsvertrag abgeschlossen werden,, wozu dee Unternchmcr den classenmatzigen Stampel beizugeben hat. 9tens. Die einzureichenden schriftlichen Offerte mussen^ wenn fie berucksichtiget werden sollen, enthalten: :') Die Erklarung der vollkommenen Kenntnih der obenvon r bis 9.angefuhrten lieftrungsbedingnisse; >>) die Post-Nr. des jenseitigen Ausweises, mit Benennung der Gattung, Zahl und t>es Gewichts der zu liefern-den Werkzeuge und Requisiten, dann des Strasten-Commissariats oder Navigations-Dlsinctee, fur welches die wferung ubt'rnommen werden will; ferner den Preis eines Stuckes oder den Betrag allerStucke emerlel Gattung, Mil deutlichen, Zlffcrn und Worten ausgedruckt, und ch die deutlicheAnaabe desTauf- und Familien Namens, Charakters und Wohnortes des Offerenten bei seiner Untcrschrift. > K- K. Provinzial-Baudirection. Laibach am 21. Mai ,84,.. » (Z, Intel!.'Blatt Nr. cl, d 29. Mai <8«,) l l Des Bauzeugsiuckes Zu liefernde Anzahl fur ! .^._ ^ ^»»««^»»»».»»»»_^ ^________________________________ ___ ______ ^ ! ! ^ 0av Stra^encomiNljfallal I den Navl'gil- " ^ ! ! ^ ——«———— ' t>c>lis - Dlssrict -^ D <^» ! ^ Z^ ! O U Z !^ Bcnennung - MaZ ? 3" R D -V ^ Z' Z. ^ !^^^^^^^^^^^^^^______________________________________________________—_______________________________________________________^_! kr- ^, '^ Amtssigil . . — ^ _ i —--------— - — I—!— ^_ ^. ,6 — ^ !2 Vrcckstangcn . . 9 ^lg. — —------------I- 5,— ^ ^ 2 Emraumcrs Hutadler . — — 18 j 2a z5 iS 2a 20 12 !>2 - — — 1I2 oa — /. Grabensch.ure . . 3 ! ,0° lg. — 9-------» ^o 12-------— — 22 ?6 — ! 5 bre.te Hauen . . 2'/»j - ---------------------------------------------,5 - ,5 345 ! 6 Sp.Y'Hauen . . z __ ^0 20--------in ^ 6 ,2 - — — 86 6l 26 7 grose Hammer. . g. __ _____--------__^.-__^__,o ^ ,6- ,I kleme Hackee ' ' ^ I I III I _^ ^ ^ ^ « ^ ^ .- '', ",» 7. .77.,., - ^ "^ 11 n 1 ^ : n : -->^ z ig K°'h,«mr . . 5 - 8a 20--------ic> 5 4 6 - — ! - ,26 L? 2c> °° Nmm/"'" . - - - »° -^--------------- -j-------!- '5° 16,° ! " ^" . ' ' ^ " ^° 6° - - '° 6 .5 .2_ ,5 ,5, ,«2. -2 l«ds,,tzm ! ' '? " n I in I "'" I ' n ^ 3 Ij^ 24 Mullen ' ! ^ ! — — ^— u— «>^4^ ^° !,«- ^ « ^ I - HI ^n - '7. '^ ! ;.7 ^ 22 h°lzerne Sch<,,,s^ . . ^_______________z<. _ ^ _^_ _ _ ^ ^S - !! ^ ^G2U. 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