A « t «- V l » t t. ^' ^.______ Donnerstag Ven 11. Februar ________183ft. (Kubernial- ^erlautbarunZnn Kundmachung des k. k. U!yrl!chen Landes-Guberniums — In Betreff der Erwerbung der Staatsbürgerschaft sur H-remde durch Verleihung stabiler-Dienste. — Es lst die Frage zur Sprache gebracht worden, ob der erste Sah des §. 29 des allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches'sich auch auf provisorische öffentliche mcht siablle und nlcht definitive Dienstleistungen anwenden lasse? — Nach vorausgegangener, auf allerhöchsten Befehl be, den betreffenden hohen Hof-siellen gepflogenen Berathung und über den hierüber erstatteten alleruntcrthämgsten Vortrag der k. k. Hofcommission in Iustizgesctzsa-chen,-haben'Selne Majestät mit allerhöchster Entschließung vom i5- März 1829/ zu erklären geruht, daß unrer dem öffentlichen Diensie, durch dessen Antretung Fremde nach dem §. 29 des^ allgemeinen bürgerlichen 'Gesehbuches die österreichische Staatsbürgerschaft erwerben, in Hinkunft blos ein wirklicher Staatsdienst und keine provisorische oder andere Dienstleistung zu verstehen sey, daher diese Anordnung nicht für die bevetts in provisorischer oder anderer öffentlicher Dienstleistung stehenden Individuen zu gellen habe. — Welche allerhöchste Einschließung über herabgelangte hoheHoffanz-lcy-Verordnung vom i5. April 1829, Zahl L740, und über die nachtraglich erfiossene hohe Verordnung vom 4. d. M. Zahl 48, zur allgemeinen Kenntniß gebracht wird. — Laibach, den 26. Manner 16I0. Joseph Camillo Freyherr v. Schmidburg, Gouverneur. Johann Nep. Vessel, ^ k. k. Gubernialrath. 5- '58. (1) Nr. 27762. des k f - Currende ?iik/sf> '^vnschen Landes'Guberniums zu "^' "- Betreffend die Vorschrift über die Führung der Geburts-, Trau- und Sterbma-trikel über Akatholiken. — Seine k. k. Majestät haben mit allerhöchster Entschließung vom 2O< November vorigen Jahres bekannt gemacht durch das hohe Hofkanzley-Decret vom 26. desselben Monates und Jahres, Z. 27801, folgende Vorschrift über die Führung der Ge-buns-, Trau- und Stcrbmatrikel über Aka-tholiken zu erlassen geruhet, welche hiermit zur allgemeinen Kenntniß gc.bracht wird: — Um rücksichtlich der Tauf-, Trauungs, und Bcerdlgungsacte dcr Akathollken den möglichsten Grad von Zuverlaßlgkctt und Glaubwür, digkett HU erziele::, wird von nun an auch den akaihollschen Seelsorgern die Bcfugniß eigene Tauf-, Trauungs- und Bccrdigungs-Matrikeln, wie sie schon bel den katho-llschen Pfar< rern eingeführt, und vorgeschrieben sind, zu führen, jcocch nur mit folgenden Beschrankungen, eingeräumt: 1. Der «katholische Seck sorger »st verpflichtet, jeden in seinem Sprengel bei einem seinigen Glaubensgenossen vorfallenden Tauf-, Trauungs- und Beerdigungs-Act nach den hie»wegen schon bestehenden gesetzlichen Vorschriften in die dazu gewidmeten Bücher nut Anschluß der erforderlichen Urkunden cmzutragen, und diese Bücher sammt den dazu gehörigen Urkunden mit gesetzlicher Vorsicht aufzubewahren« - 2. Jeder akathollsche Seelsorger hat jcden derley Act nebst dem auf einem besondern Bogen, welcher mit den gleichen vorgeschriebenen Rubriken, wie die Matrikel selbst versehen ist, und mit Beobachtung aller für die Führung dieser Matrikel selbst bestehenden Vorschriften einzutragen, cingent-lich ein Duplicat"ver in der Matrikel geschehe-mn Eintragung zu verfassen, mit dem einzigen Unterschiede, daß die der Matrikel selbst beigefügten Urkunden auf diesen Bogen nur mit Hindeutung auf dle Matrikel, bei welcher sie' sich befinden, verzeichnet, diesen besondern Bogen aber nicht angeschlossen werden. -^ ^' Jeder akathollsche Seelsorger ist schuldig, dle- Ilk sen Bogen,- eigentlich dieses Duplicat der Eintragung in die Matrikel, sobald als möglich, durch eine zuverläßig.e, seiner Wahl überlasse-ne Person den betreffenden katholischen Pfarrer zuzusenden^ sich von diesem Pfarrer den Empfang, bestätigen zu lassen, und dlese Empfangsbestätigung seiner Matrikel beizulegen, und bei dem betreffenden Acte anzumerken. — 4» Der katholische Pfarrer lst schuldig, das erwähnte Duvlicat semcr eigenen Matrikel beizulegen,, und den Act selbst mit Beziehung auf dieses Duplicat ln scmer Matrikel an der Stelle, wohin er nach der chronologischen Qrdnung gehören würde, anzumerken. — 5. Der akatholische Seelsorger ist zwar berechtiget, Tauf-, Trau- und Todtenjcheine auszustellen^ er darf aber dafür in keinem Falle eme Gebühr abnehmen, und derley Scheine an Parreyen erst dann erfolgen, wenn sie mit dem Vldit des katholischen Pfarrers versehen, und an diesen die Stollgebühr dafür entrichtet worden ist. Die Verabfolgung der Tauf-, Trau- und Todtenscheine ohne vorlaufige Mdirung^ derselben durch den katholischen Pfarrer, und eben so die Abnahme von Stollgeoühren von Seite des akathollschen Seelsorgers ist an diesen als ein Eingriff in die Toleranz - Gesetze zu ahnden. Sollte ein akatholischer Seelsorger von einer Behörde von Amtswegen um die Heraus-" gäbe eines Tauf-, Trauungs- und Todtcn-Scheines angegangen werden, so sind dcrley Scheine mittels des katholischen Pfarrers, welcher denselben sein Vidit beizusetzen hat, den Behörden zu überreichen. — 6. Ueber die genaue Befolgung dieser 'Vorschriften haben im Allgemeinen die Krelsämter,, bei den katholischen Seelsorgern insbesondere die Bischöfe und ihre Vicarien bei den canonischen Visitationen, bei den akathol'.schen Seelsorgern ihre Vorsteher bei Bereifung der ihnen unterstehenden Pastorate zu wachen. — Laibach den i5. Jänner i63o. 'Joseph Camillo Frcyberr v. Schmidburg, Gouverneur. Friedrich Nittcr v, Kreizberg, k. k. Gubernial-Eecr^r und Referent,, Z. 15/. (i) uä Nr.^863. K u n d m a ch u n g. Nach Ernennung des k. k. ersten Fiskal-Adjuncten, llr. Anton Ottenwald, zum sechsten Adjuncten bei der k. k. Hof- und n. österr. Kammervrocuratur, ist bei dem k. k. ob der snnsischen Fiskalamte d,e erste Adjunctenstelli mit einem Gehalte von jährlichen Ein Taufen) Fünf Hundert Hulden,, bei, emec voc sich geyen- den Gradual-Vorrückung aber eine zweite Fise kal-Adjunctenstelle mit dem jährlichen Gehal' te von Zwölf Hundert Gulden, oder eine dritte Adjunctenstclle von Ein Tausend Gulden E. M. zu besetzen, zu welcher Besetzung m Folge hohen Hofkammer-Decretes vom i5. December 1829, Zahl 48111, der Concurs hie-mit ausgeschrieben wird. — Es werden dahe» Diejenigen, welche sich um diese erledigte Ste^ le in Competenz setzen wollen, aufgefordert, ihre Gesuche 6l5 ^5. März i33o bei dieser k. k», Landesregierung zu überreichen, wobei Denselben zugleich eröffnet wird, daß iHre Gesuche mit den in dem hohen Hofkammcrdecrete vom iI. Iuny 1828, Zahl 253/^0, k. k. Re-gierungs-Kundmachung vom 3. July 1828, Zahl i83ii> vorgeschriebenen Erfordernissen belegt seyn müssen, wozu Zeugnisse über die erreichte physische Großjahrigkeit, das evwor-bene Doctorat der Rechce, die von der Zeit des erhaltenen Doctorats ailgcrechneten drci Jahre, entweder bei einem Adoocaten, bei einem k. k. Fiskalimte, oder bei cin.er landes« fürstlichem IulUzdehörde zugebrachte Praxis, unbescholtene MoralUat, über die in dem dril-ten Aosatze des hohen Hoframmer-Decretes vom i3> Iuny l323, Zahl 2,"?3^c), vorgeschriebene Qualifications- Prüfu!'.g, oder aber-die bereits früher vor Bestap.d dieses hohen Hofdecrets gut bestandene Eomin'sftrüfung für eine Ftskal- Adjunctenstelle, d.mn ein Zcug' ' niß üver die naH dem sechsten Absätze des erwähnten hohen Hofkammer - Decrets überstan-dene Prüfung aus den besondern Gesetzen und gesetzlichen Gewohnheiten dieses Landes gehören. — Von der 5.. k. ob der ennsischen Lan-des-Regierung. Lmz den 11. Iänncv i33c». ,Z7^36^"(3) ' Nr. 1224. C u r r ende des k., k. illyrischen Landes 5 Gu-b c r n iums z u Laib a ch. — ' Die großen Schulferien werden auf' die beiden Monare August und September o^rleqs. — Se. k. k. Maieftät habel^init allerhöchster C'ntftdließrn^g vom 7. d. M. allerqnadigst zu befehlen geruhet, daß an den hierländigcn Lehranstalten die großen Ferien auf die Mcnatt August und Sevtcmbcr überlegt werden, jedoch ohne, daß d:e gesetzlich bemessene Dauer derselben verlängert werde, daher, für eine jede Lehranstalr-oas Beginnen dieser Ferien so bestimmt wird, daß si: nut letzten V?vtt',nber ihre Bce!^diau!^g?r-reichem, und. das Schuljahr allenthalben glczch-z^lU,; allfange. — Düse allechoch^e Ent--sylleMng, wicd. zugige eines heradgelangren I l n hohen Studienßofcommissions - Dccrets vom ic>. d. M., Nr. 243, hiermit zur allgemeinen Kenntniß gebracht. — Lcn'bach den 21. Jänner i83o. Joseph Camillo Freyherr v. Schmidburg/ Gouverneur. Friedrich Ritter v. Kreizberg, k. k. Gubcr:nal - Secretary Referent. Nreisännliche V'erlantbarunLen. 2- i55. (1) Nr."z57- Kundmachung. Zur Beschaffung des zu den Bauherstel^ lungen m dem elvlisp,tale erforderlichen D,p-pcl r und son,Ng?n Bauholzes wnd ln F^lge hoher Gubernial'Verordnung vom 29. Jänner l. I> , Zahl 2192, am 18. d. M. Februar, Vormittags um 9 Uhr, dle Minuend«-Ver? ficlgerung »n diesem k. k. Krelsamte abgehal. ten werden, bel welcher demErftehcr unter an-cherm auch zur Pflicht gemacht wird, dis Fa3ung deg erstandenen Bsuholzes sogleich nach erfolgler hohen Ratification des Verste«-gerungsactcs vor^unebmen, und das gefalle Bauholz gehörig lm Walde unterlegt austrocknen zu lassen / sodann dasselbe entweder auf Schlffen oder auf der Axe, auf ke»ne Art aber durch Bchwemmen auf !)en Bauplatz abzuführen. — Diejenigen^ welche diese Bauholjbel-flellung zu übernehmen Lust haben, werden zu dieser Versteigerung am obbesagten Tage zur festgesetzten Slunoe zu erscheinen hlemlt eingeladen. —. Nchrlg?nß können dle weltern Llci-tanons-Bedlngni^e nedli dem Vorausmaße in den gewöhnlichen Amtissunden bel diesem Kreise amte eingesehen werden. — K. K. Kretsamt Lalbach am 5. Februar i3Zo. Stavt- unV lanyrechtliche Verlautbarungen. Z. iä2. (2) Nr. ^73. Von dem k. k. Stadt- Md Landrechte in Krain wicd dem abwesenden, unbekannten Orts befindlichen Heinrich Maraskp, gewesenen Zuckcrsicdermeister, nuttcls gegenwärtigen Edic-tes erlnncrt: Es haden wider^ihm bei diesem Gc-rlchrc Jacob Vemer und Joseph Peroch, Inhaber der pr'.v. ersten Zuckerraffinerie in Laibach, die Klage auf Bezahlung schuldiger 3?5 st. E. M. Q. 8. <-., eingcbracht, und um Anord« nup,g ciner Tagsayung gebeten, welche auf den '7- May 18Z0, Früh um 9 Uhr, vor die-^'>u k. k. Stadt- und Landrcchte angeordnet wuvd?. Da der Auttntbaltsorr des beklagten -Veinrich Maraskn, dlcsc-n Gerichte unbekannt, und well er viellclcht aus den k. k. Erblanden abwand ist, s» Hai man zu dessen Vertheidigung und auf seine Gefahr und Unko!:cn deir hicroUigcn Ecrichtsarrocoten, Dr. Icsonn ^dlcck, cls Curatcr rcsicllt, wit nclchcm dit angebrachte Rccttlscä'c noch dcr bcsiehcnden Ecrlchtscrdnung ausgeführt und entschieden werden wird. Heinrich Marasky wird dessen zu dem Ende erinnert, damit er allenfalls zu rechter Zeit selbst erscheinen, rdcr inzwischen dem bestimmten Vertreter, Dr. Oblak, Rechts« behelfe an die Hand zu geben, oder auch sich selbst cn-zn andern Sachwalter zu besiellen^und dicscm Gerichte namhaft zu machen, und überhaupt im rechtlichen ordnungewäßigen Wege einzuschreiten wissen möge,, insbesondere, da er sich die aus scincr Verabsänmung eni-stehenden Folgen selbst bcizumessen haben wird. Von dem k. k. Stadt- und Landrechte in Krain. Laibach den 26. Jänner 18I0. Anntliche ^erlantbarnnZen. Z. iä"' (3> Li citations - Ankündigung. Da die am 3o. November 1829 abgehaltene Licitation auf Lieferung von 400000 Pfund, und im Falle des Bedarfes dcr k. k. Marine bis 600000 Pfund Bologneser, Fer-rareser und ungarischen Hanfes, für das Mi-Mär-Jahr 16I0, ohne Befolg geblieben ist, W machet das k. k. Obercommando der Kriegs« Marine hiemit allgemein bekannt, daß am 1. des künftigen Monats März in dem gewöhn« lichen Saale über dem Arsenals-Hauptthore ein neuer Limitations-Versuch in ».drei abtheiligen Versteigerungen der an det/ Bestbicten-den zu überlassenden Lieferung von obbesagten Gattungen rohen Hanfes Statt haben wird. ^le Ausrufsprc'se werden bei dieser neuen ^Mmgcrung verhältnißmäßig höher bemessen, übrigens aber alle die in den Amts-Blattern ^cr. 151. vom 3i. October 1829. — Nr. l52. vom 3. November, und Nr. ,33. vom 5. November 1829, der Laibacher Zeitung, und in dem bei dcm k. k. Militär-Commandv zu Laibach ersichtlichen Licitanons-Capitalate, S. 2115, vom 6. October 1629, bekannt gs-gcbenen Bedingungen beibehalten werden. Venedig den 22. Jänner i83o. Dcr Ober - Commal'.dant der k. k. Marine: Amilcar Marquis Pauluccr, Vice Admiral. Der Ober:V?'sj.,'lf^. ^,pd öconomische Referent des ', 5, ?^'n^' Johann Franz Edler v. Zanettv. V^ern lschte ^ ^rlautbarungcn. ' Z. ,53. s») ^^. Nr. 697. Das Beziltsgenchl ter heirschüfr Ni,, in I^aco der Reall« tät mit dem B-isahe festgeseyt, daß diese Neali. täten falls sie zur dritten Feildietung gelangen, «uch unter dem SchäKungZwerthe hintangegeben Würden. Licttationsbedingnisse sindki« der dießgerichtli. Ken Amtskanzlei zu den gewöhnlichen Amtsstun« Hen einzusehen. Bezirssgericht Nassenfuh am 3a. Jänner l82o. Z. 554. (l) !)ir. 220. E d i e t. Vom Bezirksgerichte Rupertshof zu Neu-stadtl w»rd allgemem bekannt gemacht: «3s sey suf Ansuchen der Ursula Gchinger, mit Bescheid vum 26. Jänner iLZc», Nr. 226, ln dle Einleitung der Amortlsirung der/ auf dem der Stadcgilt Neustadt!, 5lik Rect. l sir. 224, tlndlenenden Hause zu Ne^äadcl, dem ebenda-hm, 8nl) Recr.'Nr. iZg zinsbaren, so genannten Machorlschlcsch'ichen Sawerch«Gar« ten, und dem ebendahin^ 5ul^ Rect.Ftr. 220 dienstbaren Oswald? Garten, nebst emem Garten be» der scadtmühl, unterm 10. May 1799 intabullrten Vchuldodllgatlon uom letzten Ap^l 2799 pr» 70 ft. ohne Iniereßen, gewllllger lvsrden. Dem zu Folge werden alle Jene, welche «uf dlese Urkunde einen gegründeten Anspruch zu machen gedenken, aufgefordert, lhre dicß-Falligen Ansprüche binnen emem Jahre, sechs Wochen und drei Tagen, umso gewlß gellend darzuthun, als sonst auf weiteres Anlangen der Ursula Bchinger, in die wirkliche Am>)rllsil.ung UNd Extabulatwn der gedachten Urkunde ohne weiters gewilligt werden müß'.e. Bezirksgericht Rupertshof zu Neustadtl am 25. Jänner 18Z0. Getreid - Licitation. Am 17. Februar i83o, Vormittag 9 Uhr, werden in der Amiskanzley der k. k. Rellgwns-fonds-Herrschaft Sittich 376 Metzen 23 4)l6 Maas Weltzen, i53 „ 24 7^16 „ Korn, 1 „ 5i — ^ Gerste, 606 » 17 1^16 „ Haber, 3 „ 4 14) 16 „ Heiden, und 11 ,, 14 lin6 „ Hlerse, mitcelft öffentlicher Vechugerung an dleMeist« bietenden veräußert werden, wozu Kaufiussig« hiemtt eingeladen werden. Ver.valtungsamt der Staatsherrschaft Sittich am 4. Februar iZZo. z. Z. i555. (i) Nr. 2679. Feildietunas' Edict. Von dem l. k. Bezirls» Gerichte der Umge. bunqen Laidachs wird bekannt gemacht: Es sey auf Ansuchen des Lucas Kuß von Bischoftack, in die Reassumiluna ter, mit Bcscheide rom 12. July 1U28, ^ahl ,4l3 dewiNli,tsn, aber nickt vor sich gegangenen öffentlichen Feilbietung ber dem Joseph Stletel, vulzo Kunst«!, gehörigen, zu Pungect 5u>l, (Zonsc- 3ir. 12 liegenden, ter Staats . helljckaft Lack, «ub Urd- N^. 25,4 dienstbaren, mit gelichtlichem Pfandrechte beleg« ten, und gelichtlicd auf i^65 fi. 55 tr. M< M. gefchähten ganzen Kaufleä)t5bube, wegen aus dem wlitdschaflsämllicten Vergleiche, ljlju. l5., intÄb« 26. April ,626, schuitlgen 5ÜH ft. M. M.,«.5.«. gerriNiget rrolden. Fu tllikm Onde werden nun neuerlich drei Tagsahuligen, und zrrar: die erste auf den »6« Jänner, d'.e jlreite auf den iä, Fcdruar, und c»e dritte a-lf d«n »^). März i63o, jedesmal Bornnttaqs ron 9 bis »2 Udr in I^oo« Pungerl, del dem Schuldner mit dem Bclsaye an^cortnel, daß dlese'Realllät, faNs selbe weder ici der elfien noch zirellen Tagsahuna um den SchäyungK. werth oder darüber an Mann gebracht werden konnte, beider dritten Licltat'sn auch unler de« Schätzung hintansteaeben trerden rrurde. Sämmtliche Kaufluif'.ge, l^ie auch die Ta« bular-Gläudlger wercen dlezu zu erscheinen mit dem Andanae einaeladen, daß die tlkssaNigen Lliltationsretlnqn^ic un? die wchähung der Reali» tät lägNch hlcramlv c,ng>s htn werten 5ön»en. Lal!.'ach am 1. Decemoer ,629. Anmerkung. Bcl der ersten Feildietungstag« s^hu»g bat Niemand den HchatzungSwerth ongetolen. 3^7- (2) Verlautbarunss. Von dcm Verwaltuligsiamte der k. k. Kam-mcral-Herrschaft kack wnd hlemlt bekannt gt-macht, daß über herabgelangte Bewilligung der wohllöbl.^k. k. Domamcn, Administration, cicka. 28. Jänner igZ^, Nr. ^c>5, am.'26. d. M., Vormittags um 9 Uhr folgende Ge-lrezdvorralhe gulcr Qualität, als: 33 23.lZ2 Metzen Weltzen, 173 I ll32 „ Korn, — 3al32 ,, Gerste, — 22l32 „ Helden, in dem herrschaftlichen Getreidckasten zu ^ack, im Wege der öffentlichen Versteigerung gegen gleich bare Bezahlung werden veräußert werden. Kauftussige werden daher eingeladen sich am oben erwähnten Tage zur festgesetzten Stunde in dem zur Versteigerung bestimmten Locale einzufinden. Verwaltungsamt Lack am l. Februar i83».