Amtsblatt M ßlaibacherIeitmy. .M R4». Hamstag am 4. Juli R8«3 Z. 289. » (.i) Nr. 28«. Kundmachung. Die Direktion der priv österr. National-dank hat die Dividende für das erste Se» mester >8«.'l mit Techs und zwanzig wulden ^»W. für jede Bank-Aktie bemessen. Diese Dividende kann vom l. Iull l I. angefangen in der hierortigen Aktien.Kasse behoben werden. Wien, am 22. Juni I8U3. Pipih, Vnnt - O0»vri!!s>i>-. Puthon, ________________ Vanl-Direlior. Z. 29«. .-. (2) Nr. ,3262. Kund m a ch un g. Durch die Versehung des Professors Dr, Moriz Körner an die medizinisch-chirurg. Aludienanstalt in Graz ist die Lehrkanzel der praktischen Medizin an der gleichnamigen Studienanstalt zu Innsbruck erlediget worden. Zur Besetzung dieser Lehrkanzel, womit cin jährlicher Gehalt vo» Neunhundert fünf 'lnd vierzig Gulden östcrr. Währ, verbunden ist, wird nun die Kompetenz mit dem Bemerken eröffnet, daß die Bewerber um diese Stelle ihre besuche mit den Nachweisungen über ihren Stand, ihr Alter, Vaterland, ihren Geburtsort, d"'in über ihre Studien, Sprachkenntnisse, bis-htt'rge Anstellung und die gegenwärtigen Ge-haltsbezüge, so wie über ihr politisch - morali-!ches Betragen zu belegen >,»d längstens bis 'nolu.^. fünften August I. I, einzubringen haben. Innsbruck am >.'», Juni le-. >??- Konkurs - Kundmacbuna. Vei der k. k. kroatisch-slavonischen Staats-l'uchhaltnng in .'lgram sind zwei Praktika»' ten stellen mit dem jährlichen Adjutum von ie '<«"» si. öst. W, z» besehen. Die Bewerber um diese Stellen Laben ihr? an die h, f. k. oberste Rechnungs. Kon-trollö. Behörden stylisirtc» , durchaus eigen, handig geschriebenen Gesuche, unter dokumen-tirter Nachwrisung de« Lebensalters, des ledi-gen Standes, der zurückgelegten Studien (Ober-Gymnasiums oder der höheren Militär - Bil-dungs - Anstalt, oder aber deS polytechnischen Institutes) der vollkommenen Kenntniß der kroatischen oder slovenischen und der deutschen Sprache, der bisherigen Ver-Wendung, des sittlichen WohlverhalttnS und der allfalligen Verwandtschaft oder Schwägerschafs mil einem der hierortigcn Buchhaltungö-Bcam-ten, bci der gefertigten Amlövorstehung, uno zwar: wenn sie bereits in einem öffentliche» Dienste stehen, im Wege ihrer Amtsvorsteher, lmensssegengesehten Falle aber unmittelbar binnen >cch5 Wochen, vom Tage der letzten Einschal-lnng diesrr Kundmachung gerechnet, einzubringen. "ußtldem haben die Bewerber noch einen vorschriftsmäßig ausgestellten Unterhaltsrevers beizubringen und sich vor ihrer Aufnahme »och besonders einer Prüfung "« l>!, 8.-,^»!' und Wn»6, im Lizitationswcge Hieramts stattfinden, wozu gesetzlich berechtigte Pachtlnstige hiemit eingeladen werden. >5, k. Bezirksamt Littai, am !?. Juni !8«3 Z. 2W. n (l) Nr «.'.« K »l ,» d n, a eh n « st Das hohe Kriegsministerium hat die Sicherstellung der Verfrachtung von militärärari' schen Gütern für den ganzen Umfang der Mon-archie, so wie nach den vorkommenden ausländischen Stationen, für die Zeit vom I. November »8<»:i bis Ende Dezember l«<»4, mittelst einer Offert-Verhandlung angeordnet. Die Routen, auf welchen im Bereiche dieses Landes-General-Kommando innerhalb der Grenzen eineS oder mehrerer Kronländer die Verfrachtung vo» Seite der Unternehmer stattfindet, so wie die Strecke» und Orte, für welche die Beistellung von Loto-, dann Kalesch^uhren oder Bexväaen für die etwaige Militärß'scorte nö'lhiq fein dürfte, sind aus dem unten folgen« den Verzeichnisse zu entnehmen. Allgemeine Bedingungen. l. Gegenstand der Offert-Verhandlung ist die Verfrachtung von Milicäl-Aerarial-lHnlern — aller Art, — in dem Zeiträume vom l, November »863 bis Ende Dezember »864 — vrm und zu den nachbrnanntcn Stationen, als: >V im Inlande. »)vo» und zu den Monlurs-Kommissionen in Stockerau, Prag, Brunn, Alcofen, Graz, Ve-nedig, Iaroslau und dem Depot in Wien ; l,)von und zu den Fuhrwesens. Material-De-botö zu Klosterneuburg, Man in, Pcaa,, Mol° dauthein, Olschan, T.eviso, Pesth, Thorda und Drohobicze: <-)von „nd zu den Zeugs Artillerie-Kommanden in Wien nebst Filialen Steinfell', ^'in;, Salz-bürg, in Graz, z» Innsbruck nebst dessen Filialen Kufssein, Franzenöfeste, Boze», ir>-ent, in Karlstadl nebst dessen Filialen Czeltin, Essegg, Brood, Gradisca, in Prag nebst Filialen zu 2heresie»stadt, Königgräh, Josef stadt und Bergstadll, in Olmütz nebst dessen Filialen zu Brunn und Troppao, in l!cm-berg nebst dessen Filialen zu PrzcmySl, Kra< kau, in Ofen nebst dessen Filialen zu Ko morn, Prcßburg, Neuschl, Kaschau, Nagy-Banya.Dcbreczin, in Karlsburg nebst Filiale zu Hermaunstadt, in Tcmcsvar nebst dessen Filialen zu Pelerwardcin und?lrad, in Stein nebst dessen Filialen zu St. Veit und Laibach, in Trieft nebst Filiale zu Pola, in Zaia nebst dessen Filiale zu Ragusa, Spalato, Lessina, l5at-taro, Sebcnico, Castrlnuovo, Budua und Sttfano, — in Venedig, — in Verona nebst Filiale zu Peschiera, Palmanuova, in Man-lna nebst Filiale zu Legnago. ; »I)von und zu dem Feuergewehr-Zeugs - Artillerie - Kommando in Nici, nebst Filiale zu e) von und zu dem Geschütz-Zeugs-Artilleril und Raketen-Zeugß-Artillcrie»Kommando in Wien und bei Wienel'Neustadt; s) zu den Beschäl- und Remontirungß: Kom« manden zu Stadl bei Lambach, Nimburg an der Elbe ^ ^ ^ Brunn f Z'R' Drohobicze ^ ^ Stuhlweißenburg ! " « Großwardein ^ ^ I- ^)zu den Gestüten in Mezöhtgyes, Babolna, Klsber, Radautz, Piber; l,)von und zu dem Pionnier - Zeugs - Depot in Klosterneuburg, Verona und Pesth; i) von dem Haupt - Medikamenten - Depot iu Wien, dann den Medikamenten - Depots zu Prag, Pestli, Lemberg, Laibach. in die kleineren Medikamenten'DtpolS, Festungs' und Garnisons-Avotheken; !l) von den Armee-Anstalten zu den Truppen, deßgleichen; l) zu den Bildungs'Anstalcen. «. in'S Ausland. 1. Von den Armee-Anstalttn zu Prag nach Mainz, Ulm und Rastadt, 2. Auf die Transportirung von Verpfttgs-ssüter» erstreckt sich die gegenwärtige Berfrach-tungs-Sichcrstellung nur dann, wenn Versen« düngen aus einem Verpflegsbezirke in den Anderen , oder aus einem Kronlande in das Andere staltfinden. Hiebei steht cö jedoch den Verpsteg5> Magazinen oder den Landes General Komman-den frei, die Verpfiegsarliktl auch durch andere Vekturanten transporliren lassen zu können, falls deren Frachtlohn billiger als die für tab betreffende Kronland st>p«l,rten KontraktsFracht» preise sind. Natural-TranSporte aus den Magazinen z»r Mühle ,,»d zurück, au« einem Dc-positoiium in das andere, aus d,r Magazins: Station in die entfernter gelegenen Stabs, und DislotaticmZ-Orle gehör,n in dcn Mani-pülalions-Vetned der Verpsteg«.Magazin,, und sind von diesen, wie bisher, zu besorgen. 3. Die Ueberfühlung der Baumaterialien zum Bauplätze und Bedaissorte ist m»t der Sicherstellung der Baumaterialien selbst gleichzeitig zu kontrahiren, und liegt daher außerhalb der allsslineinen Verfrachtung. 4. Die Güter. Versendungen mütelst der Eisenbahn oder Dampfschiffahrt besorgt die Mi° litär-Vcrwaltuug selbst, daher deren Sicherstes lung in der vorliegenden Offert» Verhandlung nicht inbtgriffen ist. 5». Die im Absätze » bezeichnete Verfrach-lung umfaßt sohin — unter obigen Ausnah Ml» — alle Sendungen von und zu den A> mee-Anstalten, bezüglich der Zu> und Abfahrten von und zu den Eisenbahnstationen oder Ab-fahrts- und Landungsplätzen der Dampfschiffe; ferners alle Güter - Sendungen per Achse zu Land mittelst Zugvieh, dann zu Wasser mittelst Segel oder Ruderschiffen. ,, D^> d!e zu verfrachtenden Güter e»t-weder g>-> ii)rllche, voluminöse oder »ichtgcfähi-l,che Gücer sind, so w.rden die Pieisanbote auel, für gefährliche, voluminöse und für nicht, gefährliche Sendungen, oder ohne Unterschied dieser Frachtgacungtn, somit »ach Belieben zu fie lie» sein, tt Bei Sendung gefährlicher Güter, denen eine Militär-Escorte beigegeben wird, inusien ^iil- diese Escorte auch tie nöthigen Beiwage,, »„«gestellt werden, daher auch für Letztere die Preis Anbole zu stellen sind, l<». Dort, wo es nothwendig ist, und Lo-fofuhren angefordert werde» . sind auch solche v<'„> Kontrahenten >'ei;ustell.n, u»d auch 0er P,ei5 n) einer Lokofuhr für Personen und .«a leschfuhre», oder I») für Waren- »nd Material - Transpotte, letztere mit dem Ladungegewichte eines 2- oder .»spännigen Wagens für den ganzen oder lialden Tag angegeben werden. l l, Ist der Offeient verpflichtet, feine:» Offerte daä von der betreffenden Handels- und Gewerbelammer, odcr dort, wo eine solche nicht bestellt, das von der hiezu berufenen Behörde ausgestellte Zeugmß über seine Eignung zur Ausübung des Vcrfrachlungö-Geschästes, dann e,n von oer politischen Ortöobrigkcit bestätigtes Zeugniß über die Solidität und das zureitende Vermögen zur Sicherheitsleistung für das Aerar beizulegen, !2, Aufierden, ist jedes Offert, je nachdem «Mstlbe für den Umfang eines oder mehrerer 'nonlander gestellt wird, mit einem Vadium zu belegen, welcheß vorläufig auf folgende Pau> schal Summe festgesetzt wird, »nd zwar: ,m Nieder- und Dberösterreich - UW.fi. ,. Salzburg...... ^"U >, „ Steicrmaik...... ^^U „ „ Tirol........ ^, Böhmen.......N»U<> » „ Mähren......- '»UU „ „ Schlesien...... ^"^ » « Beneticn....... lUM» » „ >lärnte!', Krai» und Küstenland lOttll » „ Ungarn....... l""ll « „ Siebenbülgcn..... "^ « „ Galiiien und Bukovma . . llwU „ „ Vanat u. serb. Woiwodschaft l^Utt » „ Kroatien und Slavonic!, , - "^ >, „ Dalmaticn...... '^^ >' ost. Wälirung, ,l Das erlegte Vadium wird jenen Os-ferenle», deren Anbote nicht genchmiget wer-den, sogleich zurückgestellt; lei bewilligen Ai, boten jedoch hat der Offerent, als Ersteher, cas Radium binnen « Tagen nach erfolgte» Verständigung biö auf den doppelten Betrag zu erhöhe», »,,d dieser Betrag sohin alü -kau. lion zur Slch^stcU»».) deö Militär Aerars fin die ge>,e»ue Erfiillung der Vertrag«» ^ Verbind l<6)keite» d«s Eriteherä zu diene», l l, 2»wohl daö Vadium als die Kau> lion fcilln cütwcder >» barem Gelde, oder in ^t'.att'schuld ^ ^elsch^ibuügen erlegt werden, welä>' Letztere »ach to:, Börsenkusse leü Er-l<>gölages, in so ferne !,,V j^^ch mit einer V.r, losung vcibuüdeil sind, teiuesfalis ud^r den, Ne»i!>oelll)e angenoilnuen welden Pfandbestc!' <»lugä< und Burgschafls Urkunden konliei! lüli 5ann als Vadium oder Kaution angenommen werden, wcnn dieselben durch Einverleibung auf ein unbewegliches Gut gesetzlich sichergestellt und mit der Bestätigung der betreffenden Finanz' Prokuratur bezüglich ihrer Annehmbarkeit versehen find. Wechsel werden wedvr als Vadium noch a'ü Kaution angenomüle». l.', In dem Ossete, welä,^ mit dlin qe^ schlichen Stempel velsehen, »nd rou dem Offe-renlcn unter Angabe seines Charakters Ul'.d Wohnortes eigenhändig geflrligc >cin nu>ß, hat sich telselde ausdrücklich den vo» ihm einge-seheinn, in dem Blatte der N. N. Zeitung Äir. ddo. (Nummer und Darium anzugeben) abgedruckten Bedingungen für die Uebernahme d^r Verfrachtung miliiärischcr Güler vollmlialtlich zu unterwerfen. l«. Das Offert ist für den Offerenten, welcher sich des Rücktrilt5befugmfse2 »nd der »n tcn ^',. slen zur ?ln»ahme seineo Veisprechcn > >n,«drüctlich begibt, vom Momente der Ucberreichung, für das t. k. Militär-Aerar aber erst dann rechtsverbindlich, wen» der Ersteher von der erfolgten Genehmigung seines Offertes Scitens dcs k. k. Kriegö'Mlnisteriums verständigt worden ist. l?. Der Offerent bleibt übrigens an sein Offert auch dann gebunden, wenn von den darin kumulativ enthaltenen Anboten für den Trans-port mittelst Achse oder zu Wasser, für B>> stellung ' von Loto - uno Kaleschfühi.u ?c nur ein oder der andere angenommen wülde. lh, D,e diesen Bestimmungen gemäß auö-gefertigten Offerte sind versiegelt, bis lä»gstenä 3». Juli l«U3 Vormittags entweder umnit-celbar — beim k. k. Kriegsministeriuui, oder bei dem Landes - General - Kommanoo, welchcs dic daselbst einlangenden Offelle uneröffnet dem k. k. Kriegsministerium ci»ziise»0e» Hat, zu überreichen. Offerte, welche nicht mit allen i» die sen Bedingungen vorgeschriebenen Erfordernis' sen versehen sind, oder welche erst nach Ablauf oeS festgesetzten Termins, — sei eS beim Äriegs-ministelium, oder bei cinem Landes - General' Kommando, überreicht werden, — bleiben u»' berücksichtigt, Hpezielle Bedingungen. li». Die Verfrachtung yal auf den kür zesten, und die Sicherheit und Konservalion des zur Versendung gelangenden Gutes nicht gefährdenden Routen direkte vom ErgänzungS- oder Anschaffungs-, zum Verbrauchs- oder Bedarfs-Orte zu geschehen, und muß das Frachtgut dort, wo es geschehen kann, zu Gunsten des k. k. Militär-Aerars assekurirt werden. 20. Dem Unternehmer bleibt es übrigens hiebei freigestellt, insoweit eine andere entferntere Route selbst zu wählen, — jedoch wird ihm von Seite des Aerars nur jener Preis vergütet, welcher nach dem Betrage bei der Vei-frachtmig als Frachtpreis für die tülzcste Route entfällt; und es kann auch hiedurch keine Aenderung in der für die vertragsmäßig ausgesprochene Route festgesetzte,, Verfrachtungszeit an^ gefoidert werden. 2!. Die Zahlung des Frachtpreises geschieht 'am UldernahmSoltc von der übernehmenden Anstalt oder Truppe, wen» das Militär>» Allg.meiüel! der Kontrahcnt, welche alle Mauth- »no derlei Auslagen zu bestielte» Hal, >„ der Art, das; er die wohlver» fchloffene» und j>lomb,rlen (5olli, Ballen, Kiste» iu dem auf ddem abwl'»db,nen Einsiusse der Elemenlo geschützt, sonach in gleiche Eigenschaft, wie solche bei der Ucbelnahme vorhanden war, abzuliefern verpflichtet ist, U!gesu„denell Beschädigung zu er» hebln ist, hat die a»f Grund dieser Thalbe-stc>»düclhcbu„g v>.'n de> Militär - Rechnungs-,«o»trcl>5 !l cl)örd( l^Mililär-Buchhaltung) ver-fc.pie cdcr richtig gestellte Schadenberechining .,lS öffcolliche, vollen Bcweiü machende Urküüde zu gelten, und der Kontrahent ohne irgend »ine Eiluvenduiig die hiernach entfallende Schad,,, ersatz-Tumme als liquid nnzuelk.nne», I» l,l^ terer Be;ieh,i»g »'>rd^! j>doch, — ,venn d?r Kl,'„l>ahe»t sich „ach dem kommissionelllN Be> fiinde üb.r die Giosie des Schadenss nicht ein-veistanden erklärt, die betreffende!, Militär Behörden lima'chtigl, sogl.ich auch eine gerichlliche Schätzung des Schadens uerai,lassen zu dürfen, um die äraiischei, Ersatz Ansprüche weilelk, gc-nchlsordnilnstsinäßig verfolgen zu sönnen. ill. Für Beschädigungen, welche dem Mi-ll'tai-?lei.i!!.'.lg!lte lurch nicht abzuwendend ^!> -mcntarEiüsiüffe ziigegangen sind, hat der Ver< fracht»,!^^' - Uolernehm.r im ?»s> i» einem solche» Falle der s«erfrachl„»g'3 Untcroehmer durch orlsobiig kcitliche Zeugoiffe die angebliche» Elementar« Eieiglnffe darthun und durch gerichtliche Zcu-gcnaotzsagen oder Kunstbefunde den Beweis lie« fern, daß trotz allen anzuwenden möglichen und wirtlich anqewendele» Vorsichtsmasireqel,, »nd Schutzmittel» dem beschädigenden Einflüsse die ser Züfälle nicht vorgebeugt werden konnte, Wüd dieser Beweis nicht hergestellt, oder h>it der Uüternehmer die ihm obgelegene ?ssse-kurirung deß Frachtgutes unterlasse!!, obwohl dieselbe nach der Suchlage und mit Wirkung für den eingetretenen Zufall ausführbar gewesen warc. so hat er auch einen solchen zufäl» Behörde — Bestellte zu ernennen, welche über erhaltenes Aviso das zu verfrachtende Gut vom Ort< der Ab« s.nduüg zu übernehmen und an den Ort der Bestimmung, in so ferne derselbe innerhalb des Rayons, auf welchem er die Verfrachtung über« nommen hat, liegt, direkte — oder an den für das nächstgclcgene Kronland vom Aerar aufgestellten Verfrachtungs-Unteinehmer — soferne das Gut in den dem Letzteren zustehenden Ver-frachtu»gs Rayon abzusenden und weiter zu ex« pcdiren ist, zu leiten; da er sämmtliche für die Verfrachtung der Milifär-Aerarial-Gütcr aufge-»omlnenen Spediteure, deren Name und Ubi« kalionsort entsprechend verlaulbart wird, unter sich in gegenseitige Geschäfts - Verbindung und Einverständnis, zu treten haben werden. 2 d.'l,- uächstc» Mlliiä'r.-Vel,.^' »der im Wege sines ^richlliche», oder wem, auch dies! unmöglich wäre, cmcs u„ter Leitung dcr Oitsbehöide durch unparteiische Schätzleute vorzunehmenden Augenscheines, Art und Umfang des Schadens zu tonstatirei!. widrigenS angc-»omme» würde, daß er dic Ladung vollzählig und im unbeschädigten Zustande übcrnomm»'" habe, und er für >ilie bei dcr endlichen Abgabe 353 des GuteS an eine Militär-Anstalt oder BeHorde, hervorkom-nenden Aligänge oder Beschädigungen ! auch c>ann ix>m Ae.ar den Ersah z>, leiste» ver« pflichtet wäie, wein, auch erwiesen würde, daß dieselben aus der Zeit vor seiner Uebernahme des Gutes herrühren. Der Frachtunternehmer, welcher in obiger Beziehung das Acrarialqut zur weitern Verfrachtung an den Verfrachter dcö nächsten Kronlandes übergibt, hat sich sohin über die vollständige und unbeschädigte Uebcrgabe der Ladung durch eine ausdrückliche Bestätigung des übernehmenden Spediteurs auszuweisen, — widri-gens er für alle bei der endlichen Ablieferung des Gutes an eine Militärbehörde oder Anstalt hervorkommende» Abgänge oder Beschädigungen in »olillilm mit alle» nach ihm bei dem Transporte dieses Gutes betheiligte» Unternehmern dem Anar zu haften hätte. Die Vergütung deS FrachtloiMs an jene Nekturanten, welche die Fracht nicht unmittelbar an die betreffend.» Bedarfö-Anstalt, sundern an »inen andern Verfrachter zur Wettert ransporti. rung übergeben, hat zwar ebenfalls — laut H, 2i der vorliegende» Bedingungen, von Seite der obbenannten übernehmenden Anstalt oder Truppe zu geschehen; die Zahlung selbst wird aber. wenn '',"> '" D"e des Verfrachtungs - Uebergangeä t", Militär-Platz . oder Stations - Kommando befindet, — welches in solchen Fällen dann überhaupt bei der Uebergabe und Uebernahme der Macht von einem an den andern Verfrachter 5" mlervenire» halle, dmch Vermittlung d^'ielben, sonst aber dnrck direkte Zusendung an den Verfrachter oder dessen gesctzl.chc» Bevollmächtigten zu bewirken sein. vorausgesetzt !»'doch, daß .sich der Verfrachter, wie eä in "csem §. 2« ausgesprochen >st, über d,e voll-^"digc und unbeschädigte Frachtübergabe, resp Uebernahme, gehörig ausgewiesen hat,^ und gegen den Anspruch der Frachtl.h„ö;ahlung keine wei-lere» Bedenke» bestehen. 27. Sämmtliche Kontrahenle,, s»,d verpflichtet, ,obald ihnen dac! Aviso zur Ueber "ahme der Verfrachtung zukommt, dao n, ver,-srachtende Gut, ' l») wen» solches ganz oder auf die ^trecke von wenigstens :l Meile» bis zur nächsten Eisenbahn - Statlc» oder Landungsplatz pn Achse geführt werden muß, im Gewichte von I bis 3« Zentner binnen 4« Stunden "l»er NO Ztr. bis «0 Ztr. binnen 4 Tagen " «" » » »"' » >. 5 » «der lUO » ,, » « zu übernehmen, und beim Transporte per Achse wenigstens drei Meilen des Taaes zu-r"ckzul,gcn. Erstreckt sich die Entfernung deS Aufladeortes von der Eisenbahnstation oder dem Landungsplatze nichc auf » Meilen. so y°t der Kontrahent :,ach Verlauf von 4« stunde» nach erhaltenem Aviso bis U<» Zentner; binnen 3 Tagen bis IM» Zentner, und l""'"n -. Tagen jede höhere Gewichtslast zu ""laden, „nd längstens am nachfolgenden T'ge nach der Verladung bis zu den Eisenbahnstationen oder Landungsplätzen verfuhren zu lassen, und für deren unveizöqerte Wei> terexpedition zu sorgen. Bei Berechnung der z»r Verfrachtung pcr Ach,e bemessenen Zeit wird der Tag des ""l- und Abladenä nicht gezählt. '""M Transporte mittelst Eisenbahn, sowie 5-r yv''/ ^"' Dampfschifffahrt, welcher von komm7b!37^'l""a '"^ besorgt wi.d, , , t ^ '^"' '" lnmerken, daß der Kon-ral>„t de,n die weitere Verfrachtung ol'->egt, s.ch bn Uebernahme der Fracht nach dem lm Punkle ^ der vorliegenden Bedingungen enthalte»,., Bestimmungen zu be-Uchimn, r,,id zur Behebung der Fracht die nach dem Gewichtö-Verhaltnisse vermöge Punkt ?t> der Bedingungen aufsetzten Termine zu achte» hat, Uebllgtns ist der Ve'ftächler gehalten, sich hlebei über das zügekommene Aviso wegen d" zu übernehmenden Verfrachtung, sowie über den Zeupunkt, mit welchem ihm von Seile deö Eisenbahn' oder Dampfschiffahrt Erprditö die Güter zur Disposition gestellt wurde», legitimircu z« rönnen, <')Beim Transpolte zu Wasser nuttclst Ruder-oder Segelschiffen kann namentlich be. län gercn Fahrten >m Allgemeine» kein Termin festgestellt werde», doch bleibt es der ab>pe-direnden Behörde übeilassen, im Einverständnisse mit dem Kontlahenten von Fall zu Fall den Termin festzustellen, binnen welchem das Militär.'Aerarialgut an dem Orte seiner Bestimmung anlangen muß. Es wild daher bloß festgestellt, d^ß die Verladung pr. Schiff bis 50 Ztr. 2 Tage >> lUU » 4 „ von WO » aufwärts « Tage nach erhaltenem Aviso stattfinden muß, und daß »ach geschehener Verladung das Schiff den nächstfolgenden Tag, — Elementar- Er-eignisse ausgenommen, — vom Landungs-, bezüglich Aufladplatze, dincle an den Be-stimmungäorl abzugehen hat. 26. Trifft die a»f eine od?r die andere Art versrachtete Ladung verspätet ein, und wird sonach die unter gewöhnlichen Verhältnissen und Umständen entweder kurSmäsng festgesetzte, oder für die betreffende Ronte speciell bestimmte unerläßlich nothwendige Mitteldurchschnitlszeil auffallend überschritten, kann weilers eine derlei Verspätung nicht zureichend durch Nachweisung unüberwindlicher zufälliger Hindernisse gerechtfertigt werden, so wird dem .Kontrahenten für die, sonst unbeanstandet ubergedcne Ladung nni jener »iedcie Frachtlodnsbetiag z» bezahle» sein, welcher sich ergibt, wenn der nach dem wichtc der Ladung sonst enthaltende Fcachtlohn durch die Zahl der zur Verführung kurömäßig oder sonst a!S Mitlel-Durchschnitlszeit festgesetz ten Tage dividiit, und ei» ltt?« Betrag die-ses Quotienten für jeden Tag der Verspätung von dem bedungenen Gesammt Frachtlohns Ver dienste in Abzug gebracht wird. 2li. Der Erstehcr wild beim Einlliüe von Kliegscreignissen, insoferne jenes einzelne Krön-land, oder jener Ländercomplex, innerhalb dessen ihm die Berfrachtung ube>t»agel! worden ist, in den .Kli^sschauplal) fällt, oder nahe an denselben grenzt, von den eingegangenen Verliags Verbindlichkeiten bezüglich jcneS Kronlande5, welches eben in den Kriegsschauplatz fällt oder unmittelbar an denselben grenzt, auf di? Dauer dcö Krieges enthoben. Die diesifälligen Preiöanfordernngen haben sich daher nur auf friedliche Verhältnisse und den »»gestörten Verkehr mittelst der gewöhn!»' chen Verfrachlungsartcn und Mittel zu gründen. Bei eintretenden Kriegsereignissen werden besondere Anbote eingeholt, oder die Verfrachtung »on der Militär-Verwaltung selbst besorgt, Iltt, Der Kontrahent ist verpflichtet, auf dem LadungSschcine die richtige Uebernahme des Militär - AcrarialgutcS nach Anzahl der (5olli, Ballen , Kisten :c. und dem angegebenen Spoico, Gewichte zn bestätigen. :l>. Bei Verfrachtungen per Achse ist del Kontrahent verpflichtet, vollkommen geeignet, Wägen beizustellen, dieselben zum Schutze de? Aerarialgutcs gegen die Wittcrungs - und Ele. mcntar-Eieignissc nnt zureichenden guten Flechten, Plachen oder Rohrmatten zu versehen, Pack stricke, Stroh und sonstige zum Packen nöthige Erfordernisse oeizugeven. Wenn unzerlegbare Fuhrwerke ober Geschütze transpormt würden, sind für dieselben die nöthigen Zugthiere bei;» stellen, für welche nach dem konstatirte» Wichte der ttanSpoMrt werdenden Fuhrwerk, »no Geschütze, einschlicßig der auf den Fuhrwerken etwa verladenen Lasten die festgesetzte Vergütung pr. Zollzentner und Meile geleistet wird. A'i. Die übernommene Fracht ist unaufge-hglten auf derselben Achse, mit Zurücklegung von wenigstens !l Meilen per Tag an den Be^ stimmungsort zu überführen. Ausgenommen sind ^"'.^s'.:ndene Elementar - Ereignisse m'.d die in Folge devselben eingctrctt!^ gänzliche Sperrung der Kommmukalio«. soln" Überschwemmungen Erd - und ßelscnstül>', zerstörte Brücke». ^3. Ueber deil.'i Eieignissc lind hindurch bedingte Verspätung de< Elnlreffilngsteiminet am Bestimmungsorte ist sich zurMahrung vor d^'M sonst festgesetzten Pönalabzugc mit den orts« obrigkeitlichen, dort, wo cs thunlich, mit den wn der kompetenten Gerichtsbehörde bestätigten Zeugnissen zu legilimircn. 34. Während cineS solchen, durch Etemen-tar-Ercignlsse bedingten Aufenthaltes deö Transportes haftet der Kontrahent für das zurVer» frachtung übernommene Militär - Aeralialgut, wie während des Transportes selbst, und ist verpflichtet, eine solche, durch Elementar-Ereignisse herbeigeführte Unterbrechung oder Stockung deß Transportes durch die nächstgelegene Militärbehörde der abspedircndcn Armee - Anstalt oder Truppe in dem Falle allsogleich zur Kenntniß zu bringen, wenn das dem Weitcrtran'üporte hemmende Hinderniß voraussichtlich binnen ver nächsten drei Tage nachbehoben werden könnte. :l.V Mit dem Aerariahut darf kein Pri-vatstut gleichzeitig verladen »nd verfVachttl werden. Al Bei Pulver- und Munitionölranspor te» u»d feuergefährlichen Gütern überhaupt, sind solche separirt zu verladen, auf den betreffen-den Wägen schwarze Fahnen auszustecken. — Die Fuhrleute smd von der Gefährlichkeit des arlsgeladenen Gutes ;,, verständigen, das Tabak-rauchen ihnen zu untersagen ; sie dürfen in der Nähe der mit feuelgcfä^lich«« Gütern beladenen Wägen fein Feuer oder ?icht unterhalten, derlei Wagen müssen in entsprechender Entfernung von einander fahren »nd dürfen nur außerhalb der Oilschaften aus entsprechenden Plätzen halten »nd übernachten. 37, Bei allen größern Transporten per Achse, unbedingt aber bei allen Vranspoilen von Gewehl.n, Pulver, Munition und ü,!> fährlielien Ma!e,ia!ien !!berhau>'t, müssen v in Kontrahenten Kondukteure oder Sch^.ff?, zm-Beaussiliniguug von derlei Transporten beiq ben >verdeu, ivelche den Anordnungen der etwa beigegenenen Militär - Eskorte sich zu fügen habe» .'l< Für die Kaltsch. oder L^tofuhreu wird der halbe Tag von , den im 354 nächstg.-segcnen Kronlands-Bezlrke aufgestellten Kontrahenten für die Lai.d- oder Wassersahrt, behufs der Weiterspedirung a>, te» Bedarfs.-oder Verbrauchsort übergeben. ^tt. Für Verfrachtungen mit Rudcr^ und Segelschiffen wird bemerkt, daß, wenn wegen Uüfahldarkeil der cine» oder andern Strom-streckc das verladene Militar-Aerarialgut durch mindcste»6 :l Tage weiter befördert werden kannte, und sohl» bis zur Behebung dieses An. ssandes voraussichtlich längere Z.'it listen bleiben müßte, der Vcrfrachtuügöliüternehm'r verpflicht, t ist, sogleich für cine linde,e Weiterbe-förderlüigsail t.ü Frachtautes zu sorgen, imter Einc,n ader auch die nachwiege».' Uliilärbc-Horde oder die abspedirende Anstalt hievo» in ^^ünlüis! z» setzen. Der Konlrahe^ Hai daher durch seine Be-stellte» Sorge zu tragen, daß ein derlei Fall >l,m, sowie durch ihn der Militärbehörde mitgetheilt, übrigens zur Verfrachtung überhaupt »ur dann die Wasserstraße gewählt werde, wenn deil»i Vorfälle voraussichtlich nicht eintreten. ^ll Bei dcr Verfrachtung zu Nasser haben für den Kontrahenten im Allgemeinen dieselben Haftuxgsgrundsätze zu gelten, welche bci dcr Verfiachtiü'g zu Laude ausgesprochen wurden, »lid ist sich mit Rücksicht auf die allgemein fest-gestalte Bedingimg wegen Assekurnung des zu verfrachtenden Gutes bezüglich der Beschädigungen desselben dnrch Elementar^Ercignisse oder .'.»fälle währ.»d deu Transports nach den dxß-sills bestehenden Bestimmungen zu achten. l? Die zur militar^ärarischen Verfrachtung benützteu Ruder- und Segelschiffe muffen hinsichtlich ihrer Beschaffenheit und Tragfähig-ks.<.>en, '.renn das an Bord befindliche Pü-vi!gut roin Seewürfe ga»z oder zum I!),'!l> >',''Nln'!it geblieben wäre, 5">l Kcntrahent ist überhaupt verpflichtet, Ün sinül!'" !!l lmv!«l:!!lnl><>!!»d die so„''li-gen S^ifffahilsgesehe zu beachten, überhaupt>oas die ordinären oder ertraordinarcn Havarie» be-trifft, und falls vas Schiff oder dessen Ladung a«f der R'ise oder im Hafen ein Unglück treffen sollt,', sich nach jenen Merka>ui!ges»hen zu verhal> ten, welche in denbezuglichen Häfen festsetzt sind. ( steht sich ferner von selbst, daß in allen U»g!ücksfälle>,, welche nicht rwrauäzusehe» oder abzuwenden waren, »ahe»,' alu «'ioiix <»»»'. !»!» nach den aUgemciucn Schlfffahrtö - Ge s.tze» mit ter i'iov-^li sori»».'» z>, rechtferligiü 'st, ,o wie sich derselbe dem l^>x llll'xii» l!«! ^8«'<« in allen Fällen, wo letzteres zum Vortheile dc5 Aerars sich anwenden läßt, »»:,r> ziehen must. Dcr Kontrahent verliert jeden Anspruch auf Ersaß der das Milita'r-Acrar treffenden Havarietangente, sobald er bei einer Havarie ohne Einwilligung der Vertreter des Aeiars dem Aussprnche eines Schiedsgerichtes sich un-terzilht, El!>>her weigern, diese .Koiilrakck-Urlundcn zu »nteif.llige», oder zu deren U»terfertigung, trotz der a» ihn crgange-nen Einladung nicht erscheinen, so vertritt dag genehmigte Offert in Verbindung mit den gc-genwärtigeii Bedingungen die Stelle eines Vertrages, und das k. k, Militai-.-Aerar soll sowohl in einem solche» Falle, als auch wen» dcr Ersicher zwar das förmliche Vcrtrag6»I»sirumcüt fertigte, aber entweder ric VerüaqS - Kaution innerhalb der oben festgesetzten Frist nicht erlegte, oder in einem anderen Punkte diese Bedin^nisse nicht genau erfüllte, das Recht u»d die Wahl haben, ihn entweder zu deren genauer Erf»l lung zu verhalten, oder den Kontrakt für aufgelöst zu erklären, d!> darin bedungenen Leistungen auf dessen Gefahr »nd Unkosten »eilcrdixgs wo immer feilzubieten, oder auch außer dem Lizitaticl:ewege von wem immer und um was immer für Preise sich zu verschaffen, und die Differenz zwischen dem nnieu u»d den dem kontraktbrüchigen Ersteher zu zahlen gewejVne» Preisen aus dessen Vermögen zu erholen, in welchem Falle die Kaution auf Abschlag dieser Differenz zurückbehalten, oder wenn sich keine solche zu crsetzende Differenz ergebe, oder der Kautionsbetrag dieselbe überstiege, in dcr Eigenschaft als Angeld als verfallen eingezogen wiro, Uebrigens soll es auch dem k. k. Militär-Acrar freistehen, alle jene Maßregeln zu ergreifen, welche zur «»aufgehaltene» Erfüllung des Vertrages führen, wobei jedoch auch andererseits dem Ersteher der Ncchtswea für alle jene Ansprüche, welche er aus dem Vertrage stcll.'il zu können uerm.i»!, offen bleibt. Die Auslagen für Etcmplung dcS Ko»-traktetz oder der Kontraktsstelle vertretenden Bedingungen trägt der Erstehcr, wobei bemerkt wird, daß sich rucksichllich der Bemessung u»d EinHebung der betreffenden Stempela/buhren nach der vom Knegsministcrium erlassene» Zir-kular-Vecordnimg vom 7 Juni l«lii, Abtheilung »''!üll»»g r.r Verfrachtunqs - Bedingungen i» «<>li«!»i», daü heißt: Ein.r für Alle imd Alle für Eine», umbinden; zugleich haben sie aber Ei»,» a>,6 !>)»>',', cdcr N!,e» Dritten namhaft zu machen, a» welchc» alle Aufträge »nd Beste! lungen vo>1 Seile der Militär - Behörde» ei-gehen, mil welche» alle auf das Versrachttma/,-Geschäft bezüglichen Verhandlungen zu pstcgo, sein wcrdcn, der die erforderlichen Rech »ungen zu legen und die im Vertrage bedungenen Zahlungen in, Namen aller gemeinschaftlichen Offvreitten zu beheben und hierüber z» quittircn hat, kurz, der ,» allen auf das Ver-frachlü'.'gügeschäft Bezug nehmenden Angelegen^ heite» alä der Bevollmächtigte der, die Verfrachtung iu Gesellschaft unternehmenden Mitglieder in so lauge aiizuseh.n ist, bis nicht dieselben einstimmig einen ander» Bevollmächtigte» mit gleichen Befugnissen ernannt »ud rmselbcn mittelst eiuer von allen Gesellschafts-Glieder» gefertigten Erklärung, der mit der Ueberwüchung der Kontrakts - Erfüllung beauftragte» Behörde namhaft gemacht haben. Allc aus diesem Vech'achtüügü - Aertt.^c für den Erstcher heluorgehendm Rechte u,i'c> Verbindlichkeiten gehen im Falle seines Todes aus seine Eibe», im Falle cr aber zur Verwaltung seineo Vermögens unfähig würde, auf seine gesetzlichen Vertreter über, wenn es das Militär-Aerar nicht vorzieht, den Vertrag für aufgelöst zu erklären, woz» es in beiden Fällen einseitig berechtigt sein soll, Dic etwa entspringenden Rechtsstreitigkeiten werden von dem Landes-Militär-Gerichte aus-getragen, dem sich der Offerent ausdrücklich unterwirft. ,^or>n»>lar zu»» Offerte. Ich Endcsgefertigter erkläre (Wir Endes-a/scrligte) erkläre» zur »»getheilten Hand, d, i. Emcr für alle mid Alle für Emcn, in Gemäß-heit der vo» mir (uns) emgesehencn, in dem Blatte der N N Zeitung/ Nr. ddo. (Nummer und Datum anzugeben) abgedruckten all» gemeinen und spezielle» Bedingungen für die Verfrachtung der Militär Aerarial-Güter, denen ich mich (wir m,6) vollinhaltlich unterwerfe (unterwerfen), dic während des Zeitraumes vom November lkttll biä Ende Dezember l^T. Hrachtrouten nnd Neiwagen ) »1 zu Land, mit Auöschluß der Eisenbahn. Von «ber «nd umgekehrt !dium Von über «nd umgekehrt din« Atein in Krain - 1> 3t. Veit in Kärnten ^""""o_____________-_______________Riva si. _____________________________________________________ Gemona ^. .^. Stein Udine Pontafel f Klagenfurt_______ ^ .Ul.iindln^ ___________ —________l______(5ivldale_______Z^ Neumarttl Casarsa I — > Portogruaro >««» ft. Klaqenfurt -j- St, Beit________ ---------------------------------------«elluno------------------------ _______^______________ViUach______ Bcrraoalle > Louegliano TarviS Malborghetlo____ ^ ^,,,^ Flltr^ «. ^'^il,^^, ________________-j- Mont Plcdll « Primolano V Neustadt! -j- Karlstadt - Valsugana Trient .^ Monlfalcon, -j- Udme___________________________________SigmundSkro,, 1' ^radiSta Roveredo Schio Vicenza -Z- Romans ^.^_________________._____________________________».^— ^"i 5 Palmanuova «zrcviso Montebelluna Feltre ______________ 1- Udine_________________________________________________ r^ Sagrado ' ------------ Palmanuova ^s»«"" ^^m'lano ^ Stcmw'lck--------------------------7-II---------------------------- ^ , _____________________^I^--------- « (Eisenbahnstation) Ran» 1' ^lgram Padua (5ste -^----.,,,. , '-------^—^-------—------------------------------------------«- Monselice Rovigo ____""«berg___________ ^ Fiume_________« . ^ Et Vetl'l' ————— V ^_______________________________, ^- »»„.,.,«« M«ch»m ----------- «3«um.,.° V'Uach Moncagnana f Padua Spital tzn, ^"'""'"" ______««"" « Ma..l..a Monselice_____________________ ^ Brunnecken I ""'""" ------------H----------------------M^--------- 3 ^ranzen.fest. ', Bohen « -----------------------^Bo^T------- 5 2ig'm...d5t..' ^ tiefuHils des Po -----------.--------------->.------^_-------------------^----------------------l------- Z^ Bcuedello -j- Meran----------------7^-------------------------------------------^--------------------------,------- !' Glurns Nal'resina ^ <«. 1' Nandcro Dxino I ^"'^ Bohe» 1- Land.k ' ^ , . 'l' Palmanoua 1- Bludcnz ^"^ «' "dine !' Feldkirch >--- -------75-5---------------1_________________ «- -^ Breaen/ « l«affelnuovo « -____5r»^„. fZH^nn z--------- .«^.,» ,'°"^— ' Vludenz -^ Bregenz Bessana l zum Pulvermagazin l-j- Tcrvolo bei Hfiest ^ ^^ '"Ä,^ ^'"'°".'" t" Kolonne „bis" das Zeichen 5 vottomml. bis dor!l'<» bczislumzswe!!', uon dorlaus. sl»b mich die Velivagl» s.u l>!e Eslvlle in'iyig. uilo daher zu offerircii, ^^^^^^^^^ ,.) Z u W a sse r. Vu« I bis >...d «...,esc,..t ^"".m ^ bi« ....d u.naes.hrt I ^"'"'" . ' __ ___ I Muggia Pola Venedig ^.. Nrrona "'u°"' Mantua Zara Pirano Pirano Pola Fiume sengg ^t'est Portoke Knin ""b v°" Lossin piccolo KMU si. Venedig Sebemco ^^ ^ Zara Spalato D"'"° Knin Lessina Aebenico «.^ Spalalo ^'' Lessina Ragusa kissa (5astelnuovo Budua Laltaro Cattaro (Z. Ämtsblatt Ns. 149 u. ^. Juli 18^), 35« «. Loko- und Kaleschfuhren. ") Station Art der Leistung dium Htatiun Art der v e i st « n « dium _______________________________^_________________________________s^ ----------------------------'—-------'-----------------------------i------------------------------------- Ü,s?nvahnstalion Verführung der Militärgütcr pr. Sporco-Zollzentn, « eineü zweispännigcn an^eichiicte» ^ ',llM dortigen Pulvermagazin l >.'»<» 2>iest «- Pferdczugca - «, ii, ^aibach ü, das Laibacher Kastell ^ n< vice ^^» « »ines vierspännigen angeschirrte» ^ ^ in die Stadt Laibach________)_________________^^ Vciona ^ Pferdezuges ^ - ,W "ff emer einspännigen Kalesche - ^ -, ^, « eines zweispännigen angeschirrten ^^ ?, zweispännigcn ., ^ « ,3 ^" ^"""" ^ . . . 2ch,enzugeö ^ 3, Umgebung H e.nes einspan.ngen FrachtwagenS ^ ^ « -------- ^ "^ "'"span.ngen angeschirrten " ________ V « zweispännigen .,_________^ " '"________________________j________________________^I^nzugeö______________________ Verführung des Brennholzes von der städtischen Verführung der MilitärMer uon der 3t>l'a zu ! Schwemme auf den neuen ärarischen Holzplatz i!and auf die verschiedenen Festungs - Objekte, des Zcugs.Artillerie-Kommando nebst Auf- und dann vo» dem Molo der Festuugü.-Objl'tte in Slem in Ki-ain Abladen, dann Schlichten pr. Kubik^KIafter. 5»<» Pol einer elnspännigen Kalesche Kärnl.-n________________em. e.nspann.go Kalesche______________N> ^^,^..,^ ^ ^ z,«e.spän.»gen „ I ^. '.« j^ einer einspannten Kalesche ^ >_____________^ eines zweispännigen Lastwagens , ^ ^____ Triest D >> zroeispännigen Kalesche « « ,^ kotzen____ ^. finer einspännigen Kalesche Z « . Verona ^ ^'"^ einspännigen Frachtwagenö H ? ------- ____Kufstein ^ eines zwcispäiinigcn Lastwassens ^ ^ «« » zweispännigen « ^« ,M ' Orient ^ einrö zweispäniugen Ochsenzuges ^3, ^! fto»!lah«utei,, dtren Konlrakt mit E»de Oktol'tr !, I. erlisch!, lm,!,c,> rie i» Hände» l',,be»rc» Dopl'süe»' Echkiue iidtl die in ciner Militäl>Kassl teponirte Kaulion stall des neue» Vüdium« tiiiseurcn, S. k. Landes-Veneral-Kommando udine, d,n 24. Juni I8V3. Z l21«>. (l) Nr »l2«. ^ d i k t. Hjom gefertigten r. k. ^.'andesgerichte wird hiemit knndqcmacht: Eö sei über Ansuchen der''liikolaus Koschcnini.' schcn Erde» in die freiwillige öffeulliche 2jer° steigl'ruog des im Laibacher magistratlichen tyrundbliche vorkommenden, in der hiesigen Polcma. Vorstadt «»!, Kons..Nr. 83 alt, 76 neu, gelegenen Hauses gewilliget, und hiezu ein einziger Termin auf den 3. August l863 Vormit-lagü U Ul)r vor diesem t. k. Landesgerichte im Saale Nr. 2 angeordnet worden Dessen Kauflustige mit dem Anhange verständiget werden, daß das Haus nicht unter dem Ausrufspreise von ^lUttU fi. öst. W. Hintange-gebe» wird, und daß der Kaufpreis zu Händen des Äevollmächtigte» Hrn. k. k. Notars, Dr. Barch. Suppanz »ach Maßgabe der in der Ge« nchtökanzlei oder beim erwähnten Hrn. Bevollmächtigen einzusehenden >,'izitationöbcdingnisse zu eil.ge» stin werd«:, Üaibach am 23. Juni !8/il. (,) Nr. :«3l> O d i k t. Nachdem zu der auf den 22. Juni d. I. angeordneten l. »rekutiven Feilbiltung dcü ren» Hrn Julius Ritter von Valmagini gehö.-:igen , am ^<». Juli <1«:l, Vormittags U diü !2 Uhr die ll Feilbielung dieses Gutt5 stattfinden. K. t, i^andesgericht öaibach, am 23. Juni l««3. .'. ,23^. (2) Nr. 3272, Von dem k, t, llandtsgerichle i!aidach wird bekannt gemacht, daß übcr das gesammle, wo immer befindliche bewegliche, «»o das in je».'» Kronlänverü, fur welche das kaiserliche Pateut uo»l lU. November l«.'»2 Giltigteit l)at, befindlicl'c unbewegliche Vermögen des Frau,; Icnlo, Gllst^uiöpächters >» ">nb.ich, cer Konkulö eröffnet worden sei. T'äl'cr wird Iederinan», der an crstgl', dacht.» i^^schuldclen ci>,<- Fordeluug zu stelle» berechtiget ;u sein glaubt, aniüit eriunelt, bis ium 30. Semptebcr d. I. die Anmeldung seiner Fmdelung in Gestalt einer förmlichen Klage wider p>-n zum dllßs'äUigen Masscvertreter aufgestellten »I-. Anton Uranitsch unter Substituirung des l)s. Franz Suppanlschitsch bei diesem Gerichte sogewiß einzubringen, und in dieser nicht nur die Richtigkeit seiner Forderung, sonder» auch das Recht, kraft dessen er i» diese, oder jcne Klaffe gesetzt,u werden verlangt, zu erweisen, als widri geus nach Verfließung des erstbestimmten 2ages Niemand mehr angehört werden, und diejenigen, die ihre Forderung bis dahin nicht angemeldet haben, in Rücksicht deü gesammlcn, im Lande Krain befindlichen Vermögvald, bestchend aus dem Diömas-, Anton , Hho-maS-, Barbara^, Andreaü , (ilara-, Magdaieüci-, (iäcilia?, Josef , Maitus^, Maria-, Agatha-, Karl- uud Gregor».ilehe», dann dcn Zivil' Realitäten Urb. Nr, 32^, 3«'/, 32'/, 32 /,, 287, 2«'/,, 2«'/., 2»'/. uä Kopreinigg un^ Urb, Nr. »2l'/, , Urb. Nr. '.0 .^. n.l Bmgstall, sammt Zilgehör mit di,ßgelichlliche»> Bescheid vom lt». In»! l««3, Nr. ll^<»4, gewilligc!, und zur ^!on,al)>»e derselbe» die 3agsaftun^ auf dc» l, August l« Rathüsaale vor dieftni l, t. Landed gerichte bcstiinml worde». Dieses Alaun- u«d SlciukohlcnBergweil liegt 4 Meilen westlich ro» der Eisenbahnsta' tion Leibnitz, ist mit 42 anci»a»d«>r Kuappenhauä sammt Bcrgschmiede, 2 Vo,-stehcr-Wohngcbaude, l Stallung auf « Pferd,, l Manipulalionsgcdäude (Sudhaus), ein Bauern-Hubgrund mit Wohngebäude, Stallung. Wein« presse und Hausmühle. Der zwanzigjährige DurchschnitlSertraq an Hauwerk beziffert sich jährlich auf I32,5l»N Zentner; die Alaun-Erzeugung nach eben diesem Durchschnitte. Ei» Zentner auf 32 Zentner Hauwerk. Der Verkaufspreis pr. Zentner Alaun loko Hütte 7 st. 55» kr, bis 8 fl. Der Schähwerth obiger Realitäten »ebst Inventar beläuft sich auf U7W3 fl, 38 kr. und weiden dieselbe» nicht unter diesem Werthe hintangegebe». Die flir den Erst»her s«hr vortheilhafie» Lizitationßbcdingnissc, die fachkundige Beschreib b»»g, so wie die bezüglichen Berg. uud Grunl" buchöettiatle könne» in der dicßlaudeöaerichlli' chcn Negistr.Uül ul.d vri Herin Iose'f Pax", k. k. Postmeister und Rca.litättnbeslher!» ^onh, eingesehen werden. Graz am !l>. I»»i lvü3