m. R V». Dinstag den 4 Mai »858. ä >45. I K k ausschließende Privileftie« Das Handelsministerluin hat untern, 20, Februar l- I., 3. 205H229, daS dem Karl Frumann allf b>e Erfindung einer Masse, womit man Marmor, Gialnt ulld andere Steinarten schnedie» uud schleife« könne, unterm l9. Jänner »85^ ertheilte ausschließende Privilegium auf die Dauer des fünften Jahres verlängert. Das Handelsministerium hat unterm 20. Februar l858, Z. 20^9^228, das dem Alois Haasmann auf eine Verbesserung in der Konstruktion von Rauchfana,-aufsätzen und Ventilatoren zur Verhinderung des Rau-chenS, unterm l3. Februar 1857 ei theilte ausschlie ßende Privilegium auf die Dauer des ziveicen Jahres verlängert. Das Handelsministerium hat unterm 22. Februar ^58, Z. >373j>49, die Anzeige, dasi ?lmand Man. "^ de Valdouer, ^lu^elo i?u(> und Dr. IuliuS C^s^r «ornara das Ausubungsrecht des dem Eistgenann le» uiiteini 30. Juli »855 ertheilten und seither i» das M>teissei,thl,,n der beiden Letzteren übergegangene!! auslchliesiende,i P.'ivil^iums auf eine Verbesserung an Eisenbahnen, besehe»» ,n der 7'nwenl'un^ eines geän-derten Schienenst.ems und ei„es dazu passenden Näde-.' slstemes, woinach die E.senbahm-n auf gewöhnlichen Lant'f/l'^en nnd anderen ^esbindilnqsivege» hergestellt, die.Wagons niit Leichtigkeit po« der Bahn entfernt, auf der Gtraße »vie gewöhnliche Wägen geführt, nnd an jeder beliebigen Stelle wieder a„f das Schienen lleleise gelegt werden können, auf Grundlage der von, Notar Nob, Giovanni Dr. Molin, am 25. Nooembei >857 ausaefenilUen Zessionsurkunde, au eine in Venedig gebildete Gesellschaft, bestehend aus nachstehenden Mitgliedern: Conce Alessandro Marcello, Caoalieie H'ui'epve Maria de Reali, Cavaliere Giuseppe Man-^°lfo, C^^aliere Pasquale Reorltella, Caraliere Tad ^ Wiel, Cavaliere Marcantonio Gaspari, der Hai, ^>S-D>lta: I>)kob Levi und Söhne, Cavaliere Spi-lid>l,„e Papadopoü und Angela Maria Toffoli, für "en Nlllf^ng des veoelianischei, Teiritoiiuins »Iieltl^ge» habe», zu> Keül,t!ii>', g<,>,o»l,!l,^!, , und die voischiifts mäßige Einsec,istri>-unf, dieser Uebellragung veianlasit Z. '2ln7" (l) Nr. 737«. A nz ei st e. Der Preis des im k. k. Schulbücher - Ver-lage in Wien vorräthigen kaufmännischen R e ch e n b u ch e s von F r a n z H a n t s ch l (gewesenen Professor der Merkantil-Rechnung an der kommerziellen Abtheilung des k. k. polytechnischen Institutes in Wien) ist von dem bisherigen Betrage u4 st. auf Einen Gulden CM. herabgesetzt worden. Dieses Werk, welches in zwei Theilen «0 Druckbogen in Groß-Octav-Formatt umfaßt, darf, mit Rücksicht auf seinen anerkannten praktischen Werth Und wegen der darin enthaltenen Menge von Beispielen und Aufgaben, alsHilfsbuch bei dem kaufmännischen Rechnungs-Unrerrichtc vorzüglich empfohlen werden. Z. 2U?7 V(2) Nr7"3U2. Konkurs - Kundmachung. Bei dem k. k. gemischten Bezirksamte in Lack ist eine Kanzllstenstelle mit dem Iahres-gehalte von 350 fl. und mit dem Vorrückungs-! Zechte in den Iahresgehalt von 400 si. in Er.! ^digung gekommen. Die Bewerber um diesen Diensiposten ha-"en ihre gehörig instruirten Kompetenzgesuche bis zum 20. Mai l. I. bei dem Vezilksamte ^ Lack einzubringen, und da^in zugleich anzu< 6kl)cli, ob und in welchem Grade dieselben mit ^nen, der hierländigen Bezirköbeamten verwandt ^cr verschwägert sind. Von der k. k. Landeskommission für die Personal - Angelegenheiten der gemischten Bezirksämter in Krain. ^ Laibach ^m^.April^l85^___________ 5 l95.' «^ (3) ' " Nr. 569l. Kundmachung. . Von der k. k. Finanz-Landes-Direktion für ^tcicrmark, Karnten, Krain und Küstenland wird ekannt gemacht, daß der k. k. Tadak-Subverlag, «"gleich Stempelmarken-Trafik zu Schladming, im Finanzbezirke Brück a. d. Mur, im Wege der ö'ffentl. Konkurrenz mittelst Ueberrcichung schriftlicher Offerte dem geeignet erkannten Bewerber, welcher die geringste Tabak-Verschleiß-Provision fordert, verliehen werden wird. Dieser Vcrschleißplah hat seinen Tabak-Matc-rial-Bedarf bei dem «^ Meilen von Schladming entfernten k.k. Tabak-Distrikts-Verlage in Rottenmann, und den Bedarf an Stcmpelmarken bei dem k. k. Steueramtc in Schladming zu fassen. Zur Tabak-Material-Fassung sind demselben 22 Trafikanten, deren Vermehrung oder Verminderung aber der Bestimmung der Finanz-Behörde vorbehalten bleibt, zugewiesen. Der Verkehr betrug in der Iahresperiode vom l.Febr. 1857 bis Ende Jänner «85« an Tabak 23.^8 Pfund, im Gelde l342U fI.35>'/, kr. und an Stempelmarkcn »267 st. 5,8 kr., zusammen !4«Ul si. 33 kr., und es gewährte dieser Verlagsplatz in dieser Zeitperiode bei dem Bezug von 5"/« vom Tabakverschleiße und , '/,; "/<> von dem Stempelmarken-Verschleiß eine Brutto-Einnahme von l »55 st. l7 kr C. M. Nur die Tabak-Verschleiß-Provision hat den Gegenstand des Anbotes zu bilden. Für diesen Verschleißplatz ist bezüglich des Tabak.Materialeö und Geschirres, falls der Ersteher das Materiale nicht Zug für Zug bar zu bezahlen beabsichtiget, was er schon in dem Offerte ausdrücklich zu erklären hat, ein stehender Kredit bemessen, welcher für jenen unangreifbaren Material-Vorrath gilt, zu dessen Erhaltung der Ersteher des Verschleiß-Platzes verpflichtet ist. Die Fassungen an Stempclmarken sind nach Abzug der systemmäßigen !'/, "/„ Provision für sämmtliche Sorten, ohne Unterschied der höheren oder minderen Gattung, sogleich bar zu berichtigen. Der Kredit ist durch eine Kaution im Betrage von Achthundert Gulden flir das Tabak Materiale und Geschirre noch vor der Ucbcrgabe, und zwar längstens binnen sechs Wochen, vom Tage der bekanntgegebenen Annahme des Offertes, zu decken. Die Kaution kann entweder im Baren oder mittelst öffentlicher Kreditspapiere, oder mittelst Hypothek, über deren Annehmbarkeit die Entscheidung vorbehalten wird, geleistet werden. Die Uebergabe dieses Verschleißplatzcs erfolgt sogleich nach vollständig geleisteter und annehmbar befundenen Kaution, und rücksichtllch nach vorschriftmäßiger Vevorräthigung. Die Bewerber um diesen Verschlcißplatz haben zehn Prozent der Kaution als Vadium in dem Betrage von achtzig Gulden Conv. Münze vorläufig bei einer Gefallskafje zu erlegen, und die Quittung über diesen Erlag dem gesiegelten und mit der Stempelmarke pr. l5kr. versehenen Offerte bei-zuschlicßen, welches längstens bis 22. Mai »858, Mittags >2Uhr, mit der Aufschrift: »Offert für den k. k. Tabak-Subverlag und die Stempelmar-ken-Trafik Schladming,« bei der k. k. FinanzBe-zirks-Direktions-Vorstehung in Brück a. d. Mur einzureichen ist. Das Offert ist nach dem dieser Kundmachung beigefügten Formulare zu verfassen, und nebst der Quittung über das erlegte Vadium pr. 8U si. «) mit dem Taufscheine über die erlangte Groß-jährlgkeit, d) mit dem obrigkeitlich bestätigten Zeugnisse über die dermalige und frühere Beschäftigung, dann über das politische und sittliche Wohlverhalten des Offerenten zu belegen. In dem Offerte müssen die Tabak-Verschleißprozente, welche der Offercnt anspricht, mit Ziffern und Buchstaben geschrieben erscheinen. Im Falle ein Bewerber diesen Verschleißplah gegen Zahlung eines bestimmten jährlichen Betra. gcs an das Gefall zu übernehmen sich verpflichtet, so hat derselbe den angebotenen Pachtschilling in monatlichen Raten vorhinein zu erlegen, und cs kann wegen eines, auch nur mit einer Monatsrate 'ich ergebenden Rückstandes, selbst dann, wenn er innerhalb der Dauer des Aufkündigungstermines fällt, der Verlust des Verschleißplatzes von Seite der Behörde sogleich verhängt werden. Das überreichte Offert bleibt unwiderrufbar, und ist für den Offerenten mit dem Tage der Ucber-reichung, für das Aerar aber erst vom Tage, an welchem die Annahme desselben dem Anbietenden bekannt gemacht worden ist, verbindlich. Offerte, welchen die angeführten Eigenschaften mangeln, oder die unbestimmt lauten, oder sich auf die Anbote anderer Bewerber berufen, werden nicht berücksichtigt. Bei gleichlautenden Anboten wird sich die Wahl vorbehalten. Die Vadien jener Offerte, von deren Anbot kein Gebrauch gemacht wird, werden nach geschlossener Konkurrenz -Verhandlung sogleich zurückgestellt, das Vadium des Erstehers aber wird entweder bls zum Erläge der Kaution, oder falls er Zug für Zug bezahlen will, bis zur vollständigen Bevorrathigung zurückbehalten. Ein bestimmter Ertrag wird nicht zugesichert, und findet auch eine wie immer geartete nachtragliche Entschädigung oder Provisions-Erhöhung nicht Sratt, wobei noch bemerkt wird, daß der Verleger an Gutgewicht nur jenes vom ordinär geschnittenen Rauchtabak mit zwei '/, Prozent zu beziehen hat. Die gegenseitige Aufkündigungsfrist wird, wenn nicht wegen eines Gebrechens die soglciche Entsetzung vom Verschleißgcschäfte einzutreten hat, auf drei Monate bestimmt. Die näheren Bestimmungen und die mit diesem Verschleißgeschäftc verbundenen Obliegenheiten sind, so wie der Ersragniß-Ausweis und die Ver-lagsauslagen bei der k. k. Finanz - Bez. - Direktion in Brück a. d. Mur, dann in der hierortigcn Registratur wahrend den gewöhnlichen 'Amtsstunden einzusehen; zugleich wird bemerkt, daß es dem Ersteher frcigestelll bleibt, auch den Kleinverschleiß der höheren Gattungen der Stempelmarken, d. i. von 6 fl. bis inclus. 2N fl. zu übernehmen; hat sich derselbe jedoch dafür erklärt, so ist derselbe auch verpflichtet, stets mit elncm angemessenen Vorrathe der höheren Gattungen Stempelmarken versehen zu sein. Von der Konkurrenz sind jene Personen ausgeschlossen, welche das Gesetz zum Abschlüsse von Verträgen überhaupt unfähig erklärt, dann jene, welche sich eines Verbrechens, oes Schleichhandels oder einer schweren Gefallsübertretung, insoferne sich dieselbe auf die Vorschriften des Verkehres mit Gegenständen der Staatsmonopole bezieht, dann * eines Vergehens oder einer Uebertretung gegen die Sicherheit des gemeinschaftlichen Staatsverbandes und den öffentlichen Ruhestand, oder gegen die Sicherheitdes Eigenthums schuldig gemacht haben, oder wegen Unzulänglichkelt der Beweismittel von der Anklage losgesprochen wurden, endlich Verschleißer von Monopols-Gegenständen, die von dem Verschleißgeschäfte strafweise entsetzt wurden, und solche Personen, denen die politischen Vorschriften den bleibenden Aufenthalt im Verschleiß-orte nicht gestatten. Kommt ein solches Hinderniß erst nach Uebernahme des Verschleißgcschästeö zur Kenntniß der Finanz^Behörde, so kann das Verschleißgeschäft sogleich abgenommen werden. Gratz am l8. April »858. Formular eines Offertes. Ich Endesgefectigter erkläre mich bereit, den Tabak. Subverlag, zugleich die Stempelmarken-Trafik zu Schladming in Steiermark, unter genauer Beobachtung der dicßfalls bestehenden Vorschriften, insbesondere in Beziehung auf die Materials-Bevorrathigung I) qegen eine Provision von (mit Ziffern und Buchstaben) Perzenten von der Summe des Tabak-Verschleißes gegen Bezahlung (oder sicher zu stellenden Kredit), oder 2) gegen 28« Verzichtleistung auf jede Provision, odor :l) (ohne Anspruch auf cine Provision) gegen Zahlling eines bestimmten jährlichen Betrages von (mit Ziffern und Buchstaben) an das Gefall in Betrieb zu übernehmen. (Auch mache ich mich verbindlich, den Kleinverschleiß der höheren Gattungen Stempelmarken zu besorgen.) Die in der öffentlichen Kundmachung angeord.-neten Beilagen sind hier beigeschlossen. (Eigenhändige Unterschrift, Wohnort, Charakter, Stand.) Von Außen: Offert zur Erlangung des Tabak - Subverlagcs, zugleich der Stempelmarken -Trafik zu Schladming in Steiermark. Z. 208. 3 (2) Nr. l5l« , Hl u s w e i s über die am 30 April 1858 zur Rückzahlung ^ ohne Prämie verlosten Obligationen des kraini. schen Gründen tlastunftfondes ü l " " " i> i!0l1. jl00 li. l)<)0 li. !0U0lI. _000ll. ^"t. ^. ^ / >4 /s _x NllNl- Betrag Numincrn (nut Coupons) ,^.„ ,,.^,,^ 120 !44 88 207 2s0 241 Ni0 2",'^ 33l> :l74 390 284 272 16.910 — 4N4 4,1 «83 307 903 1.430 — 578 4U2 7, gerechnet, bei der k. k. Grundentlastung . Fondskasse in 1.'ail)ach, unter Beobachtung d.r gesetzlichen Vorschriften, bar ausbezahlt, w.lche Kasse zugleich für den l,n verlosen Theilr'etrag pr. 50 st. der zuletzt gezo gcncn Obligation Nr. 536 mlt Coupons ü ll)i)st. die entsprechende neue Obligation ausfertign wird Innerhalb der l.hten drei Monate vor dem Einlöfunqs-Zeitpunkte werden die verlosten Sch.ldverschreibungen auch von der k k. pr>o österr. National-Bank in Wien eskomptirt Laibach am 30. April .656. Von der k. k. Urundentlastuligfonds-Direktion, Z. .09. _ (2) Nr. 206. Konkurs Verlautbarung. Im Sprengel des k. k. sieb. Oberlandcs-gcrichtes sind mehrere provisorische Gerichts-Adjunktenstellen mit dem Icchresgchalte von 500 fl. zu besetzen. Diese Gerichtsadjunkten werden den hierlän-digen Bezirksämtern zur ausschließlichen Dienstleistung im Iustizfache zugewiesen werden, und haben, in so lange sie provisorisch sind, auf eine Vorrückung in die höheren Gehalts-Kate-gorien eben so wenig einen Anspruch als auf Diäten und Diatcnpauschalien, weiden jedoch bei Besetzung systemisirten Adjunktenstellen nach Verdienst berücksichtigt. Weiteres sind im Sprengel dieses Oberlan-desgerichteS 38 adjustirte Auskultantenstcllen zu besehen. Bewerber um obige Dienstpostcn haben ihre nach Vorschrift des Gesetzes vom 3. Mai '853 N. G. B. Nr. «l, einzurichtenden Oe suche, in welchen die Nachweisungen über das Alter, den Stand, die Religion, Sprachkennt-nissc, zurückgelegte Studien, die allfälNg abgelegten theoretischen und praktischen Prüflingen und etwaigen Verwandtschafts-Verhältnisse mit hicrländigcn Iustizbcamtcn zu liefern sind, durch ihre vorgesetzte Behörde und Falls sie nicht in l. f. Diensten stehen, durch vorgesetzte politische Behörde binnen 4 Wochen, vom Tage der ersten Einschaltung in die Nic-ner Zeitung, an das Präsidium des k. k. sieb. Oberlandesgcrichtes gelangen zu lassen. Den Bewerbern um Auskultantenstellen aus den deutsch - slavischen Provinzen wird ferner bedeutet, daß Ihnen bei nachgewiesener Dürftigkeit eine Aversual-Vergütung von l fl. (5M. für jede bis zu ihrem neuen Bestimmungsort zurückgelegte Meile zugestanden wird, und denselben bei einer entsprechenden und ersprießlichen Dienstleistung nebstbei auch Remunerationen bis zu dem Betrage von l00 st. in Aussicht gestellt werden. Z. 204. u (2) i»ci Nr. l456 Krim. O d i k t. Bci dem k. k. Landcsgerichte Laibach erlie gen nachstehende Effekten: 1. aus d»r Untersuchung wider Andreas Svetck ein Stemmeisen; 2. aus der Untersuchung wider Wenzel Ießenko drei Stück unechte Wagen; 3. vom Diebstahle an Lorcnz und Maria Gcrzha ein am Thatotte rückgelassencr Bohrer; 4. vom Diebstahle an Florian Mischizh eme am Thatorte zurückgelassene Handhacke; 5. aus der Untersuchung wider Lo»enz Laönik, Andreas Macher ^ (Zons. ein Sack mit ver-schiedeuen Effekten; 6. aus der Untersuchung wi^er Raimund Zaruda eiu lichtbraunes zerrissenes Röckel, cin grau-zeugenes zerrissenes Deibel ohne Aermel, ein Paar alte Halostiefel; .?. ein weißer Hut, ein Tüchel lind ein Zack-messer, welche Gegenstände bei dem'todtgefun denen Josef Spelizh sich befanden. ! Diejeiugen, welche auf diese Gegenstände einen ! Anspruch zu haben vermeinen, werden aufgefor« l dert, sich binnen Jahresfrist, vom Tage der dritten ^ Einschaltung dieset, OdltleS in die Laibacher Zr>- ! tung, bei diesem k. f. Landesgerickte zu melden imo ihr Recht nachzuweisen, wid-igenb die obange- j s'uhll.n Sachen veräußert und der Kaufpreis bei z Äerichte a>is>ew-l)lt werden würde. ! Vaibach am 24, Aplll .«58. .;. 2M>. :» (3) 0ir. »43«. Gdiktal Vorladung. Vom Magistrat der k. k, Provinzi^l Haupt» < «.adt ^,'aldach weroen die zur heurigen Militär- ^ ?lsscl»tlrung mcht erschienei'en und illegal abwe» ! senden Konskrlbllten Franz Bark, Ferdinand! Tomzitz, Max. Sicherl, im Jahre .837,! dann Willibald Deschmann, Alfonö Edder und Josef Gregorz im Jahre _63tt geboren, aufgefordert, sich binnen _! Monaten, vom Ta.;e! 0er ersten Zcltungseinschaltung dieses Ediktes, ! dei diesem Magistrate um so gewisser peisönlich^ vorzustellen und üder ihr Ausbleiben von der! Assentirung zu rechtfertigen, als sonst dichlden ^ als Reklutirungssiüchtlinge erklärt und nach den > bestehenden Gesetzen uehandcll werden würden, ^ Ttadtmagistrat «aibach am ^3. April I^5>8. ! Z. »89. i, (3) Nr 333.. ! K ull d ,ll a ch ,l n ft. l Es wird zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß die hierortigen Holzhändler verpflichtet sind, auf ihren Holzplatzen vom Magistrat,' vidirte Holztarife mit genauer Anga.e des Preises und Langemnaßek jeder Gattung des von denselben zu«. Verkaufe aufgestellten Ho'zcs aufzuschlagen, Stadtmagistrat ^aibach am I!>. April l858. Z. ^03. u (^) Nr. 54ttz47. Kundmachung. Bei den, k k. Bcrqamte Idna in Krain werden l'»00 Metzen Weizen, l000 „ Korn, 900 » Kukurutz, mittelst Offelte unter nachsolgenden Bedingungen angekauft: 1. Das Getreide muß durchaus rein, trocken und unverdorben sein, und der Metz.» Weizen muß wenigstens 84 Pfund, das Korn 75, Pfund lv legen. 2. Das Getreide wird von dem k. k. Wirth« jchaftsamte zu Idria im Magazine in den zimcn: tirten Gefäßen abgemessen und übernommen, und jenes, welches den Qualttats-Anforderungen nicht entspricht, zurückgewiesen. Der Lieferant ist verbunden, für jede zurückgestoßene Pallhle, anderes, gehörig qualisizirtes Getreide der gleichnamigen Gattung um den kontraktmäßigen Arelö längstens im nächsten Monat zu liefern. Es steht dem Lieferanten frei, entweder selbst oder durch einen Bevollmächtigten bei der Uebernahme zu interoeniren. In Ermanglung der Gegenwart des Lieferan-ten oder Bevollmächtigten muß jedoch der Befund des k. k. Wirthschaft-Amtes als richtig und unwldersprechlich anerkannt werden, ohne daß der Lieferant dagegen einc Einivendung ma-chen könnte. 3. Dem üiefelanten wird gestaltet, das zu liefernde Getreide im Aerarial-Magazin zu Obel-laidach unentgeltlich, jedoch auf eigene Kosten und Gefahr einzulegen. ^ Der Schlüssel zur Getreide-Magazins Aothei' lung wild demselben übergeben. ^ Auf Verlangen des Lieferanten werden die - Werksfrachter von Seite des Amtes verhalten >weidc:i, die Verflachtung von Oberlail'ach nach ^ lIdria um den festges.tzten Preis von 23'/z kr. , ^pr. Sack, oder 2 Metzen zu leisten; es steht >dem .ieferanten jedoch frei, daä Getreide auf der ^Eisenhahn ois ^oi^sch, und dann auf eigene 5Rechnung Hieher zu befördern. ^ 4. Die Bezahlung beschicht nach Uebelnahine , des Getreides entweder dei der k. k. Bcrgamts-^Kassa zu Idria, oder bei der k. k. Landes Haupt» lkassa zu Laibach gegen klassenmäßig gestempelte Quittung. j 5. Die mit einem 15 kr, Stempel versehenen Offerte haben längstens bis Ende Mai »858 bei > den, t. k. Berg'Amte zu Idria einzutreffen. U. In dem Offerte ist zu bemerken, welche Gattung und Quantität Getreide der Lieferant z_ liefern Willens ist, und den Preis entweder loco Oberlaibach oder Idria zu stellen. Sollte ein Offert auf sämmtliche Körner-Gattungen , lauten, so steht es dem k. k. Besamte frei, ! jede en,zelne Gattung zu wählen. 7. Zur Sicherstellung für die geliaue ZlilM-tung der sämmtlichen Verttaa.6-Vell'i,,t>li gcsamnitem Vermögen zu re^ressiren. e 8. Denjenigen Offerenten, welche keine Ge« treide<ö'>eferun,l erstehen, wird gleich AnfangsIuni l85)8 das erlegte V^dium zurückgestellt werden, der Elsteher abcr von der Annahme seines Offer- ' te5 verständiget, wo dann er die eine Hälfte des Getreides längstens vis Ende Juni 1858, die zweite Hälfte im nächst darauf folgenden Monat zu liefern hat. 0. Auf Verlangen werden die für die Hälfte Lieferung crfordel lichen Getreidesacke vom k. k. Bergamte gegen jedesmalige ordnungsmäßige Rückstellung unentgeltlich, jedoch gegen Vergütung der Frachtspcsen, zugesendet, Der Lieferant bleibt für einen allfälligen Verlust all Backen während der Lieferung haftend. l0. Wird sich vorbehalten, gegen den Herrn Lieferanten alle Maßregeln zu ergreifen, durch welche die pünktliche Erfüllung der KolMaktKve-dingnisse erwirkt werden kann, wogegen aber auch demselben der Rechtsweg für alle Ansprüche offett ^ bleibt, die derselbe aus den Kontraktö-Bedingu»'' '^ ge» mache,» zu können glaubt; jedoch wird aus< drücklich bedungen., daß die aus dem Vertrage etwa entspringenden Rechtftstreitigkeiten, das Aeral mö'^e als Kläger oder Geklagter eintreten, so wie auch die hierauf Bezug habenden Sichcrssellungs- ! und Exerro,,sschtltte bei demjenigen, im Sitze ! des Fiskalamtes befindlichen Gerichte durchzufüh' ^ ren sind, welchem der Fiskus als Geklagter untersteht. .g Vom k. k Bvrgamte Idria am 28. ApM I«»o.