^I ^ 5_/ ^«-. 30^. Freitag den 6. September 1851 Z.474. 2. (1) Nr. 7625. Kundmachung. Von der k k Tabak Fabriken-Direction wird zur Sicherstellung der im Verwaltungsjahre 1852 erforderlichen Oeconomie-Artikel eine Concurrenz-Verhandlung durch Ueberreichung schriftlicher Offerte ausgeschrieben. .. ,„. , >.. «. . . , « . Die zu liefernden Occonomie-Artikcl, deren beiläufige Bedarssmenge, die Orte fur dle Ablieferung und der Betrag der zu leistenden Vadien sind, wie folgt: Beiläufiger „^" Beiläufiger 2" . Venennun» des Oeco- Bedarf Die Ublieftrung "««' ^ Benenmmg des Oeco- Bedarf Die Ablieferung ^°5°' Z lomie Uttilels und hat zu geschehen ,^ V nomie-Artikels und hat z« geschehen ^7°. « Bezeichnung der Be- andi°l,k,Tabak» °°^ ^ Bezeichnung der Be- an die k,k,Tabat- °^' Z. 'Offenheit ^, Fabriken in ^ K s^^ z^ktn in ^Va. Maßstab Summe ,^^ Summe ^^^ Gulden Gulden I Weingrüne, mtt Eisen n, ö. fximbm-a ! ^0li Uebertrag . . . 4530 .... 80 H beschlagene Fässer Euner 6000 ^ ^^^ ^^, ^^^ ^ ^ > 2 Calcinirte Pottasche mit Netto 60 Göding . . 100 ^nde ^ »seld . 10 l einem Kali-Gehalte Centner 312 Hamburg .. 500 «Mi ^in !' von ?tt "/« - - 2N> Sedlctz . . 440 A ^n, ... i^, ! UN Mstcnfeld . 170 '^/ ^em ... 5 » ...' ^ckmak l 40 ^^ P^h (Franzst.) N) l _____^ schwatz . . ------^ 400 Pesth (Theresst.) 10 H Zusammen . . . 772 . . . . s l2i>0 Zusammen . . . ll45tt .... u>0 ! ^ 3^ ' ' '^ 7 Zwirn, ungebleichter Netto 5m. Hainburg . . ' 30 ! ',1 Mrstenfeld' ' 120 » ^eidrahtiger Pfunde 150 Zedletz . . 10 70 Schwatz . . 150 ^" Göding . . N> ! 35 "lnz . . l 80 ^^' Fürstenfeld . 20 12 Stein ... 30 ' "' Schwatz . - 4 50 Wicn (Roßau) ,20 '" A!^5, '^> 3 77 Scdletz . . "!<» > Zusammen . . . 12l5 . . . . ^ Zusammen . .. li^^l .... >^> ^ ^ .„ .. . ^.„. Wiener l55Wl> Hainburg . . .25,00 .11. ^ - > —-^-'--------7"77^--------------------^7° ^ Drillich m Stücken, Ellen 48W0 Sedleb ^ ! i^um(echterIamalca) ^ I. ^urg . . 100 „ne Wr. Elle breit UMW. Gödin^ ' ' i^ 1 Fürstenfeld . ,0 "'^" Listenfeld . IM« «-------- ' — 6M Wien (Roßau) ,zj Zusammen - j . . 3^ .... l«0 250 Eimer 9 Fürstenfeld . 15 ^'' ^^n ... ^<) 9 Schwatz . . 15 ^ ^9 au ... 13it 7 ^alau " - 10 ^^^ schwatz . . » izo 2 Ä" 5 2tt0l! Mailand . . g<> 8 Pesth (Franzst) 15 ^ N^'5^ 5 Posth (Theresst.) 10 ^ " ^'sth (Franzst.) ,«M> 3 Wien lRofzaul 10 .i6M?ll Temcsw^r . im>0 4 Wien (Weißgr.) ,«» Zusammen . . . ^0M»0 . ..^,. 3 Wien (Landstr.) ^ 10 8 Rupfenleinwand. ein, ^1^7 ^-^ /, , ' ' ^^ Zusammen... .5.... ,70 WMW Wödiua . . «'^ll Iglau ... 8tt Pfunde 300 Winniki . . 5 20500 Pchh (Franzst.) 170 50 Iagielnica . 5 198000 Pesth (Theresst.)l 1A»0 180 Monasterzyska 5 ^000 Tcmeöwlir . l g^ 10M Göding . . ,5 106500 Füchenfeld . > 850 Fürtraa . . . 4530! . . 8<» ^ ^ ! l Zusammen . . . 722500 l l "" - . . . s 5880 Da aus einem Theil deö Drilliches Post Nr. 8 und der Rupfenleinwand Post 9, und zwar: ») aus Drillich 111.700 Sacke zu 50 Pfund geschnittenen Rauchtabak aus 2'^ Elle Stoff, 171.600 Säcke zu 25 Pfund geschnittenen Rauchtabak aus 2 Ellen Stoff, 16.NW Stück Mehlsäcke aus 2 Ellen Stoff, 9.500 Stück Plachen aus 9 Ellen Stoff; b) aus Rupfenlcinwand ?^.000 Sacke zu feinen Rauchtabak-Bnefen aus 3 '^ Ellen Stoff, 28.100 Ctü'ck Limito. und Rollensacke aus 3'!, Ellen Stoff, 4.200 Stück Mehlüberzugsäcke aus 4 Ellen Stoff, und 201.400 Stück Ueberzugsacke zu Rauchtabak aus 2'^ Ellen Stoff anzufertigen sind, so werden auch Anbote auf diese Anfertigungen angenommen. s„^ °uf einem 15 kr. Stampelbogen ausge-^ ^ versiegelt und mit der »Offett zur Lieferung von Oeconomie-Gegen« ständen mit Bezug auf die Kundmachung del k. k. Fabriken , Dkectlon vom 15. August 1851, Hahl 7652" versche,,, längstens bis 22. September 1851, Mittags 12 Uhr bei dem Vorstände der k. k. Tabak-Fabriken-Direction sn Wicn, Riemerstraßc Nr. 798, zu überreichen. 5N0 Die Offerte können für die Lieferung einzel« ner, oder mehrerer, oder aller Artikel, und rück' sichtlich einzelner Artikel, für eine oder mehrere oder alle der genannten Fabriken, oder auch auf ein Theilquantum gestellt werden. Dem Offerenten wird freigestellt, die Lieferung mit der Abstellung in die Fabrik, für welche der Artikel bestimmt ist, oder mit der Abstellung loco Wien, oder mit der Abstellung bei einer andern Fabrik, welche jedoch ausdrücklich zu benennen ist, einzugehen. Die Offerte müssen mit Bezug auf diese Kundmachung und die dießfälligen Contractsoe-dingnisse geschehen, welche zu Jedermanns Einsicht bei der Registraturs-Abtheilung dieser Di« rection offen erliegen, und daselbst taglich von 9 Uhr bis 3 Uhr Nachmittags, und ebenso bei den Tabak-Fabriks-Verwaltungen zu Hainburg, Linz, Stein , Gö'ding , Iglau, Fürstenfeld, Sed-letz, Schwatz, Trient, Pesth, Temeswär, Winniki, Iagielnica und Monasterzyska; dann bei den Finanz-sandes-Dircctionen in Prag, Brunn, Gratz, Lemberg und Innsbruck während der ge wohnlichen Awtsstundcn eingesehen werden können. Die Offerte müssen dio Erklärung enthalten, daß diese Behelfe eingesehen worsen sind, daß der Offermt den dicßfälligen Bestimmungen sich unbedingt unterzieht, und daß er die Artikel, von welchen, und zwar von den unter Post 2 bis einschließig Post 9 aufgeführten, mit seiner Unterschrift und seinem Handsiegel versehene Mustetstücke längstens bis 22. September 185l, Mittags 12 Uhr, bei der Direction einzubringen sind, nach dem von demselben vorgelegten Muster zu liefern sich verpflichte. Das Offert muß ferner enthalten: n) Den Gegenstand, der geliefert werden will, mit der Benennung und Bezeichnung der Vc« schaffenheit, wie solches in der obigen Aus-Weisung vorkommt, mit Berufung auf das beigebrachte Musterstück. d)Den Einheitsmaßstab und den Preis, der dafür gefordert wird, mcht nur w Ziffern, sondern auch mit Buchstaben ausgedrückt. c)Die Fabrik, für deren Bedarf die Liefcruug eingegangen wird. 6) Den Ort der Ablieferung, nämlich: ob die Abstellung loco der bezüglichen Fabrik, oder aber für die bezeichnete Fabrik, loco Wien, oder loco einer andern und welcher Tabak-Fabrik erfolgen soll. Offerenten, welche auf dieAnfertigung der Drillich- und Rupfenleinwand, Säcke und Plachen eingehen, müssen insbesondere den für die Anfer-Tigung eines Stückes geforderten Nätherlohn, abgesondert von dem Lieferungspreise des Stoffes ausdrücken, und für jedes Tausend Stück der an, zufertigenden Plachen oder sacke drel Gulden Conv. Münze als Vadium erlegen, auch sich erklären, die Nachtarbeit nach den Mustern, welche bei dem Directions-Oeconomate ausgestellt sind, zu liefern. Dem Offerte muß die Quittung über das bei her hiesigen Tabak-Fabriken« Directions-Hauptcasse, oder einer k. k. TababFabrikscasse erlegte Vadium beilicgen, auch muß dasselbe mit dem Vor- und Zunamen des Offerenten unterschrieben und dabei sein Wohnort und Erwerbs' zweig ausgedrückt seyn. Offerte, welchen die vorgezcichncten Erfordernisse mangeln und Nachtrags-Offerte werden nicht berücksichtigt werden. Die commissionelle Eröffnung der im Termine eingelaufenen Offerte wird bei dem Vorstande der k, k. Tabak-Fabriken «Direction am 22. September 1851, Mittags !2 Uhr, Statt finden. Hierbei wird der, mit Rücksicht auf die Qualität des beigebrachten Warenmusters, Mindestfordernde als präsumttver Ersteher angesehen, und bei gleicher Hoh« dcr offernten Preise ist die Wahl desjenigen, welcher die Lieferung zu übernehmen hat, der k. k. Tabak-Fabnken-Direction vorbehalten. Der Offerent ist für semen Anbot vom Augenblicke der Uederreichung dcü Offertes, das hoh« Aerar aber erst durch die erfolgte Zustel- lung der dießfälligen Genehmigung dieser k. k. Tabak - Fabriken - Direction verbindlich. Der Direction steht es übrigens frei, die Anbote ganz oder bloß theilweise zu berücksichtigen, und über jene Artikel, deren Musterstücke oder Preise sie nicht für annehmbar findet, nach eigener Wahl zu verfügen. Die Entscheidung über das Concurrenz-Ergebniß erfolgt binnen 8 bis 14 Tagen, nach Schluß des Concurrenz - Termines, und eS wird gleichzeitig denjenigen, deren Anbote nicht angenommen werden, das erlegte Vadium zur Zurückstellung angewiesen werden. Dem Erstehcr wird nach Berichtigung dcr mit 1tt"jy nach derBeköstigung, welche sich nach der Berechnung des Preises und dcr 5!ieferungs-mengc zusammen ergibt, bedungenen Caution und Unterfertigung der dicßfalligcn Vertragsurkunde, zu deren Ausfertigung derselbe längstens binnen 8 Tagen nach erfolgter Verständigung zu erscheinen hat, sein Vadium zurückgestellt. Unternehmungslustige können, mit alleiniger Ausnahme der weingrünen Fässer, von allen übrigen zu liefernden Artikeln, insbesondere aber von allen Gattungen der Säcke und Plachen, bezüglich der Art, deren Anfertigung, die Muster, wie solche dem Fadriksbedarfe zusagen, einsehen, welche bei dem Oeconomate dieser Direction wahrend der Amtsstunden zu Jedermanns Einsicht ausgestellt werden. Wien, am 15. August l85l. U. Contracts eBeoingungen zur Lieferung von Oecononne-ArNkeln für den Bedarf der k. k. Tabak-Fabriken im Verwaltungsjahre 1852, mit Bezug auf die unterm l5. August 1851, Z. 7U25, ausgeschriebene Con. cunenz-Verhandlung. H. 1. Der Crsteher verpflichtet sich, die theilweise oder ganze Lieferung der ihm üdcrlafl senen Oeconomie-Artikel, naa) dm Bestimmungen dcr dießtMigen Concurr«nz-Kundmachung vom 15. August 1651, Z. 7625, und den weiter nachfolgenden Bedingungen aubzufrchren. Z. 2. Das »n der berufenen Kundmachung angcsttzce beiläufig« Liefcrungä « Quantum hat ausschließlich nur zum MaDadc für dle Ermittlung oer zu leistenden Cautwn zu dienen. Der Erstchcr lst, abgchhen eavon, veipfliäM, jenes Quantum, gleichviel, ob es mehr oder weniger ausmacht, nämlich in unbeschrankter Menge und wie es lm Laufe der Vcrtragsd^u.r wird angesprochen werden, beizustellen, und derselbe lei-sttt auf o>e Einwendung der Verletzung über die Hälfte Verzicht. §. 3. Insbesondere wird hinsichtlich der OuaUlät dcr einzelnen Artikel Nachstehendes festgesetzt und zwar: Post i. Die weingrünen Faster muffen m Gebinden von 10—12 Eimern abgestellt werden , und dürfen nicht unttr fünf Eimer enthalten. Diese Fässer muffen in Eisenband geliefert werden, von gesundem Holze und frisch geleert seyn, einen starken, reinen Welngeruch haben, und vom Wein durch« drangen seyn. Weindürre, oder mit schimmlichem oder einem Beigcruch behaftete Fässer sollen nicht angenommen werden. Post 2. Die Pottasche muß ?0"/<> Kali haben. Sollte Die adgeUeftrte Ware mcht vollständig diesen Gehalt besitzen, so steht eo der Direction frei, die Ware zurückzuweisen, oder einen entsprechenden Preisnachlaß zu de-stnnmen. Uebrigens wird die Tara nach der ree-len Abwäge angenommen werden. Post 3. Das Rübsöl muß doppelt raffmirt, unvermischt mit andern Oelsorten, und ln guten Fässern geliefert werden, deren Tara nach der reelen Abwäge angenommen wird. Dabel wird für den Fall, wenn von der Fabrik die Fässer zurückbehalte», werden, bedungen, baß an den Contrahenien dafür die Vergütung in einem 24 kr. 6. M. pr. Sporco-Centner nicht übersteigenden Ve trage zu leisten seyn wird. Post 4. Der Rhum, aus Zuckerrohr bereitet, muß unverfälscht in gesunden Gebinden geliefert werden, die Gebinde bleiben Eigenthum des Aerars. Post5. Der Weingeist muß bci einer Temperatur von 14" nach Rlwumur, 35" nach Beaum<> halten, und in gesunden Gebinden, welche Eigenthum des Aerars bleiben, geliefert wcrdcn. Post«. Das schwarze Siegelwachk muß gut brennen, und im Brande nicht abstießen. Post?. Der ungebleichte Nahzwirn muß aus festem gleichen Garne zweifadig gesponnen seyn. Post8. Der Drillich muß aus festem Handge-spunst in dcr Kette, so wie im Einschluß von gleichem Garne gearbeitet, gut und durchs ganze Stück gleichförmig geschlagen seyn, und eine Wiener Elle Breite halten. Post 9. Die Ruvfenleinwand muß ans Handge-spunst in Kette und Einschluß von gleich starkem Garne und im ganzen Stücke gleichförmig geschlagen verfertig: seyn, und in der Breite eine Wiener Elle halten. Bezüglich der Anfertigung der Sacke und Plachen wird ausdrücklich bedungen, daß solch/ im Zuschnitte, dann in der Anfertigung der Näthe und Saume den dießfälligen Musterstücken ganz gleich komme" müssen, und zum Nahen fester, zweidrahtiger ungebleichter Zwirn von Handgespunst verwendet werde. §. 4. Die Lieferungsfrist wird der Art bedungen, daß jede Bestellung binnen sechs Wochen nach Erhalt derselben ;u realisiren ist. §. 5. Die Beurtheilung der Qualltätmäßia,-keit, oder Nichtanmhmbarkeit der Ware steht der bezüglichen Fabrik zu, und dieß auch in dem Falle, wenn die Abstellung für eine Fabrik an das Dlrections-Oeconomat loco Wien, oder lul^o eincr andern Fabrik bedungen ist, weil im letzteren Falle die Uebernahme nur im verpackten Zustande nach Rückzahl der Collien und ihrem Sporco-Gewichte; oann in Bezug der guten und unverletzte,» Verpackung, nicht adcr in Bezug auf die Qualität und Menge der darin enthaltenen Ncirc Statt zu finden hat. Im Falle gegcn die Beurtheilung der Fa: brik von dem Contrahenten Einsprache eingelebt werden sollte, hat eine von dcr k. k. Talwk-Fabriken - Direction zu ernclininde Commission über die Annehmbarkeit oder Nichtarmchmbarkeit zu entscheiden, und der Kontrahent unterwirst sich mit Begebung jeder weiteren Berufung ihrem Ausspruche. Die Kosten dcr Commission hat der unterliegende Theil zu tragen. §. (i. Für ?ie ganz oder zum Theile unannehmbar zurückgewiesene Ware hat der Con-trahent auf eigene Kosten eine gleiche Menge uon entsprechender Qualität an jene Fabrik, für welche die Lieferung bestimmt war, sogleich und längstens binnen vier Wochen nach Erhalc der dießfälligcn Aufforderuna, als Ersatz zu liefern. §. 7. Hinsichtlich des Aadiums, dcr Cau-tions^cistung, des Vertragsabschlusses u. s. w. gelten die in der Concurrenz-Kundmachung vom l5. August 1851, Z. 7625, enthaltenen Bestimmungen, und noch insdesondtre die hicr nachfolgenden Bedingungen, nämlich: l») Die zur Sicherstellung der Zuhaltung dcr übernommenen Lieferung bedungene Caution ist entweder bar, oder in Staatspaplc-ren, welche in Metallmünze verzinslich sind, zu erlegen. Zu der barcn Caution hat der Ersteher zugleich eine eigene, nach dem Cautionsbe« trage gestampelte, oder mit der amtlichen Bestätigung über die Berichtigung der Stäm« pelgebühr versehene Wiomungsurkunde auszufertigen, in welcher er sich ausdrücklich erklärt, die eingelegte Caution als Pfand für das hohe Aerar für den Fall, als er den übernommenen Nettragsb.'dingnissen nicht pünct-llch nachkommen sollte, z«" Schadloshaltung zu überlassen. Eine derlei Cautions«Widmungsurkunde hat auch der Ersteher, der ein aus Ueber, dringer lautendes Staatöpapier. erlegt, sammt 501 den dazu gehörigen, zur Zeit der Erlegung noch nicht verfallenen Zinsen, Coupons und Talons beizubringen. Ebenso hat der Ersteher, der ein auf seinen Namen lautendes Staatspapicr als Caution bestimmt, auch die zur Umschreibung und Vinculirung desselben erforderliche Pfand-Besttllungsurkundc auszustellen. l>)Fü'r den Erstcher, der sich des Rü'cktritts-Befugnisses und der im §. 862 des allgemeinen bürgert. Gesetzbuches gesetzten Termine hiermit ausdrücklich begibt, ist das Offert schon vom Tage der Einbringung des schriftlichen Offertes, für das hohe Aerar abcr erst durch die Genehmigung dieser k. r Tabak-Fabriken-Dircction verbindlich. e) Sollte der Ersteher binnen der Fn,t von acht T.yen, nach erfolgter Verständigung gene Caution nichr beibringen, oder zur Ab-schlicßung der dießfälligen Vertragsurkunde nicht erscheinen, so wird das hohe Acrm die Wahl haben, entweder sein Vadium als verfallen einzuziehen und wegen anderweitiger Sicherstellung der Lieferung nach Gut-desinden zu verfügen, oder aber den Er-stehcr nach Maßgabe des folgenden Absatztö Nt. ^ tractbrüchig gewordene Ersteher aber ver bunden, den höheren Kostenaufwand, welchen das hohe Aerar im Vergleiche m,c den von dem Crstel>r angebotenen Preisn machen müßte, alä auch jeden sonstig.» Schaden aus seiner Caut>0n, oder, wenn dicse nicht hinreichen sollte, aus seinem sämmtlichen Vermögen zu ersetzen. Falls auf Gefahr und Kosten des contract' brüchigen Erstehers eine Relicitation ausgeschrieben werden sollte, hängt es von dem Gutbesinden dieser Diction (welche überhaupt darüber zu erkennen hat, ob der Con-trahent seiner contractmaßigcn Bestimmung nachgekommen ist, oder nicht) ad, die Summe zu bestimmen, welche hierbei für denAuörufü-preis gelten soll, und es kann der contract-brüchig gewordene Ersteher aus der Bestimmung des Ausrufspreiscs für keinen Fall Einwendungen gegen die Giltigkeit und rechtlichen Folgen der abgehaltenen Rellcitation hcr-lciten und, würde der neue Mindestbot von der Art scyn, daß daraus sir das Aerar ke,n Nacktheil hervorgeht, so wird doch die Cau. tion als verfallen eingezogen werden. Auch erkennt der Crsteher bczüallch der a/. genftitigen, aus diesem Vertrage entspringenden Forderungen die dießfälligen Berechnungen de> k. k. Tabak-Hofbuchhaltung als eine vollkommen beweiskräftige Urkunde an. §. 8. Wird festgesetzt, daß jeder aus dem Vertrage etwa entspringende Rechtsstreit, das Ta-bakgefalle,M dessen Namen der Vertrag geschlossen wird, und respective das hohe Aerar, möge als Beklagter oder Kläger eintreten, so wie auch die hierauf Bezug habenden Aicherstellungs - und Executionsschritte, bei demjenigen, im Sitze des Fiscalamtes befindlichen Gerichte, dem der Fiscus als Beklagter unttlsteht, durchzuführen sind. Sollte sich jedoch ein solcher Rechtsstreit in einem Kronlande ergeben, wo die Iurisdictionsnorm vom 1«. Iul, I85U keine Wirksamk.it hat, so hat sich der Contrahent das ko,'nm i^ci plivilezialom nach den dermalen geltenden Bestimmungeu gefallen zu lassen. H. 9. Wiro dem Erstehe die Zahlung für die conttaclmäßlg gelieferte und übernommene Ware nach dem bedungenen Preise, gegen Beibringung »Viner mit der fadriksämtlichen Recognition d.lcg-^ten, buchhalterisch liquidirten und classenmäßig gestämpelten Quittung, bei der Fabriks - oder Dircctwns-Casse geleistet werden. §. !l). Die von dem Erstcher übernommenen Verbindlichkeiten, so wie die ihm zugestandenen Rechte gehen auf desscn Erben über. H. Il>. Auf Grundlage der Concurrenz-Kund-machung und dieser Bedingungen wird nach Rati-fizirung des Bestbotes ein förmlicher Vertrag in zwei gleichlautenden Exemplaren ausgefertigt werden. Den Stämptl zu dem einen, in den Händen der Direction zu verbleibenden Exemplare hat der Unternehmer zu tragen. §. 12. Sollte der Ersteher die Unterschrift der Vertragsurkunde verweigern (wobei das Nichterscheinen zum Vertragsabschlüsse als Verweigerung angesehen werden soll), so hat in diesem Falle der, mit der berufeneil Kundmachung, mit diesen Contractsbedingnissen und mit dem Offerte belegte Verhar.dlungsact die Stelle des Vertrages zu vertreten, und die zur Stämvclung dieser, für das hohe Aerar bestimmten Urkunde erforderliche Gebühr hat der Erstcher zu tragen. Wien am 15. August 1851. Z. 478. 3 (l) Nr. 3344. Edict des k. k. Oberlandesgeri chtes fürKärn- ten und Krain. In Gemäßheit des Erlasses des hohen Ministeriums der Justiz vom 2l. August d. I., I. 10963, haben Seine k. k. Majestät auf Antrag des Herrn Iustizministers und über Einrathen des Wimsterrathes, mit der allerhöchsten Entschließung ddo. Schönbrun 16. August »851, die Aufnahme unentgeltlicher Auscultanten für dic Gerichte in den bereits orgamsirtcn Kronlän-dcrn mit dcr Beschränkung zu bewilligen geruhet, daß ihre Zahl ein Vicrtheil der für jeden Oberlan-desgörichtssprengcl mitAdjuten sysiemisirten Aus-cultantcnstellcn nicht überschreiten dürfe. Dte Bewerber um solche Auscultantenstellcn haben die, im organischen Gesttze für Genchtsstellcn m Bezug auf Auscultanten vorgeschriebenen Erfordernisse, und insbesondere ihren gehörig gesicherten Unterhalt bis zur Erlangung einer adjutirten ^Auscultantenstelle, und zwar in Ermanglung eines dazu hinreichenden eigenen Vermögens, durck einen rechtsverbindlich ausgestellten Revers dritter Personen auszuweisen. Sie sollen den für Auscultantcn vorgeschriebenen Dienst- und Rich-teramtseid schwören, es wird ihnen, vom Tage des abgelegten Eides angefangen, die Dienstzeit gerechnet, und sie sind in dienstlicher Beziehung so wie besoldete Auscultanten zu behandeln. Die Besetzung unentgeltlicher Auscultantenstellcn, für welche in der Regel ein Concurs auszuschreiben ist, erfolgt über Vorschlag des Oberlandesgerichtes vom Justiz-Minister. Aufsystemirte adjutirte Auscultantcnstellen haben die unentgeltlichen Auscultantcn vorzugsweise Anspruch, und es werden unter ihnen die Ausgezeichnetsten hiezu durch Wahl befördert. In Vollziehung dieser allerhöchsten Entschließung wird demnach vom k.k. Oberlandesgerichte für die Kronländer Kärnten und Kram der Concurs zur Besetzung von 8 unentgeltlichen Auscul-tantcnstcllen ausgeschrieben, und es haben die Bewerber um die Dienstesstellen ihre Compctenz-Gesuche binnen 4 Wochen, von der Zeit der ersten Einschaltung dieses Concurses in die Wiener Zeitung, im vorschriftmäßigen Wege bei diesem k. k. Oberlandesgerichte einzubringen, und dieselben mit dem Taufscheine, den Studien-Zeugnissen, mit den Ausweisen über die mit Erfolg abgelegte, zum Richtcramte befähigende Staatsprüfung, über ihre Svrachkenntnissc, ihre bisherige Verwendung , und über ihren für die Dauer ihrer unentgeltlichen Dienstleistung gesicherten Unterhalt und mit einem MoraUtäts-Zeugnisse zu be- legen, und endlich anzugeben, ob und in welchem Grade sie mit einem Beamten oder Abvoca-ten in diesem Oberlandeögenchtösprengel verwandt oder verschwägert seyen. Klagenfurt am 28. August 1551._______ Z. 469. a (3) Nr. 2579. Edict. Von dem k. k. Qberlandesgerichte für Kärn-ten und Krain wird bekannt gemacht, daß die 3te ordentliche Schwurgerichtssitzung im Svren» gel des Landesgerichtcö Neustadt!, am Montage 27. October 1851 um 9 Uhr Vormittag zu Neustadt! eröffnet werden wird, und daß von dem Präsidenten dieses Oberlandesgerichtes zum Vorsitzenden dieses Schwurgerichtes der Herr Lan» desgerichts - Präsident Joseph v. Scheuchenstuel, und zu dessen Stellvertreter der Herr Landeöge-richlsrath Joseph Veßel ernannt worden sind. Klagenfutt den 21. August 1851. Z. 475. u (3) «6. October d. I. und den 3. ans den 18. November d. I., jedes, mal um 10 Uhr Volmittags im Orte Gurkfeld mit demAnhange bestimmt, daß diese Realität nur bei der dritten Feilbietungstagsatzung unter dem Schätzungs. werthe hititangegcglbtn werden würde. Der GrundbuchZertract, das Schatzungspro» tocoll und die Licitationsbedingnisse können hieramtK eingesehen werden. Sittich am 7. August l85l. ^. l086. (2) Nr. 4304 Edits. Von dem k. k. Btznlsgerickte Plamna wird b,- kann! gelben, daß 5m Aornar»me der, in der Cr" ulwnl-sache des Malhiaö Ältdenz """ ^/^^ wider UlsulaAiöiö von Nieberdorf. ?"«. aus den, Unht'lt vom 30. April 1847. 5 '"3, scbu 3w >5 si. 0. ». e . bewilligten ^culiven Fe'b "ng oer auf den im Grundbuch« H"sbelg «ub Nec.^r 601 und «0M vo.kommn'de.., ^m ^rego V .'5 eigentyiimüche ereiUlloc Feubieiung der. dem Barthelmä Roic gehörige», zu Volaule »uli Consc. Nr. 20 liegenden, und lm vorbestandenen Gcundduche der He'rschast Willtlberg »ub Rectf. Nr 131 vorkommenden '/4 Hübe bewilliget, zu deren Vornahme 3 Termine u:id zw.n au' d«n 22 September, 2i. Octoder und 22. November l. I., jedesmal um lO Udr Vormittags in loco der Realität mir dem Geisalze bestimmt, daß d,e Rca. lität, welche laut SchätzunqsprotoloUi vom 12. Iul» I85l, Z. 2672, auf 1322 fi. bewerlhet erscheint, für den Fall, als sie weder bei der ersten noch l,'e> der zweiten Feildielungslagsatzung um oder übcr den Schähungswerlh an Mann gebracht weiden sollte, bei der drillen Feilbietung auch unter dem Schaz-zungswertbe Hinlangegeben werden wird. Bas Echähungspiotocoll, der NrundbuchseNraci und die Lüitalionßdedingmsst können zu den ge. wohnlichen Amlöstunden dci diesem Gerichte einge' sehen werden. St. Martin am »9. August 1851. Der k. k. Bez.-Richt«: Z h ub er. Z. I0Ü8. (2) Nr. 3l«9. Edict. Von dem k. l. Bezirksgerichte W.:lfe.',besg wild hiemil allgemein besannt gcgeben: Es habe über Ansuchen dcs Lorenz Bervar, Vormundes der m^. Ma»ia Kovazl), gegen Anton Pcelvgar von Ka-laiia, in die ereculive Feildielung drr, dem Anton Prrlogar gehm-aen, im Grundruche dcs frühern Ou' tcs öichle,.e<;g "«!,!) U,b. Frl. 38, Rectf. Nr. 22 vorkommenden, laut Schätzungsp^olocoUs vom Be-scheid 27. ^uni l. I., 2- 2786 gerichtlich au! 324 fi. l5 kr. bewendeten '/, Hübe zu Kataria Haus Nr. 4, liebst Dominical - Ueberland, wegen aus dem gerichilichen Vergleiche 66«. 19. Betern ber 1850,'llltad. 9. Februar 1851, der Maria Ko-vazh schuldigen 245 fi. 57 kr., dann 5 "/<, Zinsen, 14 si. 3 kr. Klagskvsten und der, Erecutionskosten, gcw'lllgel, uno zu veren Vornahme 3 Ftilbietungs' »agsatzungtll, und zwar ciuf den 25. Stplember, 23. October, und 24. November l. I., jedesmal von 9 bis 12 Vormittags im Orl« der ReaUcäc zu Kalana rnu dem Beisätze bestimme daß d'.ese Rea» lilät nur bei der 3. Ftilbieiungvtaysatzllila. auch un-ler den: SchätzungZwerthe hintangcgeden werden wird. Das Schätzungsprolocoll, 0er Gmndbuchsef' tract und die Licilalionsbedingnisse können hieramts eingesehen werden. K t. Bez..Gericht Wartenberg am 24. Juli 185 l. Z. 10707 (2) Nr. 353. Odict. Vom k. k. Bezirksgetichte Mönling wild den unb«kainueuRechtsnachfolgern des verstordenln Marko Koivkec hlimic erinnert: Cs t)Hde wider si< Mathias Golobic und Ioh. 8kala von Kal Haus . 9ll. l5, die Klage wegen Anelkermung des Eigenihums und Bksitzabschreidung des im vülmaligen Grundbuche des Gutes Smul «uii Top. Nr. gz. Foi. v,^. 245 vorkommenden, zu Podseber gelegenen Wemgarlens cingebrachl, wol» üt>cr die Tagsahung aus den 20. November l. I., Vormltlags um 9 Uhr b«; diesem Gerichte ange^ ordnet wurde. Das Gericht, dem d«r AufenlhaUsorl der Ge. klagten unbekannt lst, hat aus ihre Gefahr und Kosten den Jacob Konda von OßoMk zu ,hrern Eura> lor aufgestellt, mit welchem die Rechtssache nach e«n be^ stehende«, Gesetzen durchgeführt weiden wird. Die Geklagten werden demnach aufgefordert, M Tagsatzung selbst zu erscheinen, oder dem aufge. stellten Curator ihre Behelfe an die Hand zu geben, oder aber einen andern Sachwalter zu bestellen und diejem Gerichte namhaft zu machen, widrigenö sie sich die aus ihrer Verabsäumung entstehenden Folgen selbst zuzuschreiben haben werden. K. k. Bez..Gericht Mönling am 4. Aug. 185,. Z. 1088. (2) Nr. 6177. Edict. Von dem k. k. Bezirksgerichte Laibach l. Section wird bekannt gegeben, daß auf den 22. September und 6. October d. I., jedesmal um 9 Uhr Vormil' tags, bei Lipe H. Nr. 25, am Moorgrundc, die ere» cmive Keilbil'lung beweglicher Sachen im Schatzmigs-werle von 111 fi., bestimmt worden sey. Dazu weiden Kauflustige mil dem Beisätze cingt' laden, daß die Pfandstücke bei der ersten Feilbietung nur um otec über den Schätzungswerts), bei der zwei» tcn aber auch mlter demselben wcrven hintangegcbel, werden. Laibach am 25. August 1651. Z. !U57. (3) Nr. 1910 Edict. Das k. k. Bezirtsgencht Neumalkil macht bekannt: Es habe Herr Blasius Plrz von Untetdupl^ch, als Bcstyer der zu Uniervupwch H. 2. 28 liegenden, im Orundducht der vmmaliqen Stadlkamnieiamls-gült Krainburg «ul> Urb. i)ir. 5 einkommenden Kaifcke, wider die (Kheleute üoienz und Helena MuUej di< Klage auf Verjahri - unt: iöiloscheilerklarung des, für selbe an obiger Realität mmelst des Kaufuerlrageb vom 15. Juni 1816, seit 25- September 1816 m:a-bulirlen Kaufschillings von 150 ft., und dls iiiechtes zur Benützung des Hauswinkels angebracht, worübel die Tagsatzu:ig zur mündlichen Verhandlung auf den 27. September l. I. Vormittags um 9 Uhr anberaumt wurde. Ä.achdem diesem Gerichte der Aufenthalt der Geklagten oder ihrer allfälligen Hechisnachfulger unbekannt ist, so hat dasselbe zu ihrer Venrelung den Hrn. Peter Roßmann von Umerduplach als Kurator besieU:, mit welchem dieser Gegenstand, msoferne die Geklag ten bis zur obigen Tagsatzung nichl einschreiten sollen, verhandelt und, was Rechtens ist, erkannt werden würde. K. k. Bez. Gericht Neumartll am :i. August 1851. Z. 1058. (3) Nr. ^939 Edict zur Einberufung der Ve rlassen.schafls. Gläubiger. Vor dem t. k. Bezuksgtnchle Planina haben alle Diejenigen, welche au die Verlasieuschast des den 1Ü> August 1V50 vetstordencn HuoltlS ^ol)«nn Dvenik von Ziltniz, und der den 1?. «den deüstlden Monates und Jahres verstorbenen Maiia Dienit oon ebeiioori, als Glaubiger eine Moe.ung zu stellen yaoen, zur Anmeldlii'g und ^)^rlhuung del>elt)en den 26. Seplembel i851 Fsü'l) 9 Uhr hierawlö zu l.jchelnen, oder biS dahm ihr knnMl)ungSge!ucY schril.lich zu udürielchen, widrigens dlejen ^>lau-bigenl an d,e Vei^sienlch^ii, wenn slc durch dl. Bezahlung dcr angemeloeten Focderungen er,chöp>l würde, ttin welieier Anspruch zustande, als »njo lern ihncn «in Pfandrecht grduhri. Planma am 3l). Iun, 1851. Z. 1067. (3) Nr. 2908. Edict. Vom k. k. Bezllksgerichie Reiilntz wird hiemil bckailnl gemacht: ^s sey mit ^cjcheide vom 1. August 1Ü5l, Nr. E. 2908, in die exe^mive Fcilb,^ cung der, dem Gtocg ^ovazhizl) geyöngen, im edcnVuiatn Grundbuche der PiairhosSgull Hitl,n!tz 8ut> ald. zol. 42. vieclf. Nc. 2^ ei,chelnendcn '/H .^)ube zu Schigmaritz Nr. ü. 12, wegen dem Io,. ^ouschil, von ^'"ljowitz schuldigen 42 ft. e. «. c. ge-willign, und zur Vornahme oie I. Tagfahrt au> den 6. September, di. II. auf den 7. Ollober, die lll. .,us den 8. Novimder 1851, jedesmal um 10 Uhc Früh im Ocie Schigmaritz mtt dem Belsatze angemdnet worden, daß dufe Realilät eist bei de? lU. ^agfahlt auch unlcr dem Schatzwerthe p>. 858 fi. ylniangegeben weiden wi;d. Der Grund' buHserliact, das ^chatzungspiolncoll und die äke> omgnlsse lönnen hlelgtlichts elngesehen wecten. K. k. Bez. Gericht ljieifnitz am 1. August 1851. 5 I0b9. (3) Nr. 2365. Edict. Von dem k. k. Bezirksgerichte Mottling wird dem uiibetannt wo abwesenden Joseph Iagscha, von Perbllche hiermit bekannt gemacht: Es hade widcr ihn Slejan Iagscha, von Pnbische, olc Klage aus Mahlung schuldigen Darlehens von 100 ft. l)ierger>chls angebracht, und es sey di< Tagsatzung aul den 2». November l. I. angeordn.. worden. Das Gericht, dem der Aufeilihalt ocs Geklagien unbekannt, und da selber aus den österr. Erblandnn abwesend scyn könnte, hat auf scine Gefahr und Kv-sten den Johann Horvar vo.< Perbische zu seinen (Zuratur ausgestellt, mit welchen die Rechtssache nach I den bestehenden Vorschriften durchgeführt weldm wild. Der Geklagte hat demnach zur Tagfatzung entwe-der selbst zu erscheinen, oder seinem aufgestellten Curator die Behelfe an die Hand zu geben, oder aber selbst einen andern Sachwaller zu bestellen und di> sem Gerichte namhaft zu machen , überhaupt die ge-richlsordnungsmäßigen Wege einzuschlagen, weil er widrigens die aus fciner Verabsäumung entstehenden Folgen sich selbst zuzuschreiben haben wird. K. k. Bez. Genchl Mottling am 4. August 185l. Z- l060. (2) Nr. 26l3. Edict zur Einb erufung der V erla sse n s cha fiö. Gläubiger. Vor dem k. k. Bezirisgerichil Planina haben alle Diejenigen, welche an die Veilassenschaft dcs, den 3. Februar 1ü5l verstorbenen Lukas Miksch,, zu Zirknitz, als Gläubiger eine Forderung zustellen haben, zur Anmeldung und Danhuung derselben dcn 29. October lk51 , Früh 9 Uhr zu erscheinen, orer bis d^hin ihr Anmfl^ungsqesuch schrifilich zu ül^s, reichen, widtig^ns diesen Glaubigern an die Verlassen, schafl, wenn sie durch die Bezahlung der angemeldc» ten Fucde,ungen erschöpfr würde, kein wei,erer Anspruch zusta'ndr, a!s insofern ihnen ein Pfandrecht ge> bührl. Planina am 12. August 1851. I- W84. (3) Nr. 538^. Edict. Vor dem k. k. !üez. Gerichte iiaidach I. Secs. haben alle Diejenigen, welche an die Verlassenschall des am 2«. Mä>z d. I. verstorbenen Domherrn Hranz 3av. Edlen v. And'ioli, als Gläubiger eine Forderung zu sttllcn haben, zur Anmeldung und Danbuling derselben den 25. Ecpiembtr d. I. um lO lihr Vormittags zu erscheinen, oder bis dahin ,hr An,neldu!,gsge,uch schliftlich zu überreichen, wi» dtigens diesen Gläubigern an die Verlassenschaft, wenn sie durch die Bezahlung der angemeldeten Forderun-gci, erschöpft würde, kein weiterer Anspruch zustande, als inso'ern ihnen ein Pfandrecht geführt. Valbach am 24. August 185 l. Z. 1064. (3) Nr. 5116. Edict zur Einberufung der V e» la sse ll sch a fts» Gläubiger. Vor dem k. k. Bezirksgerichte Planina haben alle Diejenigen, welche an die Verll'.sscnschasl des den l7. December 18Z0 vc-sstorbcnen Haldhübltrs Si^ mon Peil,«, von 2«v,5«l<. H. 9lr, 7, als Gläubiger tine Forderung zu stellen haben . zur Anmeldung und Da'shuung dl!selben den »3. Ocwber l85I früh 9 Udr jl> erscheinen , oder bis vahin ihr Amm!-dUliqsgefuch schrifllich zu überrcichen, widligentz diesen ^Iäul)icjeln an die Vellasscn>'ch.ifl, wenn sie durch die Mahlung der angeni^ldelen Folderungen ,r-schöpst ivü.oe, kein weilerer Anspruch zustande, als Nifofem lhnen ein Pfandrecht getnihtl. K. k. Vez. Gericht Planina am 5. Juli 185l. Z. 533. (4) Nl. 716. Edict. Vom k. k. Bezirksgerichte Planma wird der abn'l« sende, unoelai'ln »vo befindliche Joseph Marlinic, von '^ledeldorf ^ir. 6», welcher zum Nachlasse stlNts NlN 2. '^iopemder 18^8 Versl^bem';, Va!ers, l,ach der gesetzlichen Eibfolgeordnung berufen i,I. aufgefordert, oinncn Eilicm Jahre, von dein unten angesetzien Tage an gerechnet, sich bci di^em Gerichte zu melden, oder l>en lhm bestellien Euracor Anton UUe zu verr ständigen, und unier Ausweisung seines Erbrechtes die Erbsertlärung anzubringen, rvidrigens die Vct« l.issenschaft mit Jenen, die sich erbserklärt haocn, verl)ancelt und ihnen eingeanlwortet, der nicht «n» getr«iene T'l,)eil der Veil^ssenschaft aber vom Sta»ue als erblos eingezogen würde, und den sich allenfalls späler nieldenden Erven ihre Erbbansprüche nur so lttnge vorbehalten dlieden, als sie duvch Verjährung nicht erloschen waren. K. k. Bezirksgericht Planina am 31. Jan. 185«. Z. 527. (4) Nr. 538. Edict. Vom k. k. Bez. Gerichte Planina werden die gesetzlichen Etben des den 2l. August 1Ü36 verstoß denen Marlin Dragoliö, von Zirknitz Nr. 2U5, auf» gefordert, binnen einem Iatire, von dem untenang^ setzten Tage an gerechnet, sich l^li diesem -lüez- ^^' rickie zu melden, und unter Ausweisung ih".6 gesetzlichen Erbrechtes ihre Erbscrklärung anzubrmgel,, widrigens die Verlasscnschafl mit jenen, d'e stch erb?,, erkläl t, hab^n, verhandel!, und ihr>en emgeantworlet, oer mchc angetrelene Theil der Verlassenschafl aber vom Staaie als erdlotz eingezogen wurde, und dcn sich allenfalls später meldc.'den Erben lhre Erbsan» sprüche nur so lange uorbehalten dlleben, als sie durch Verjährung nicht erloschen wären. K k. Gez. Eielicht Plamna am 24. Jänner I85l-