!i»s ^1 Pranumtlalionlpl«!«: Im «omploll ,an,l. ^^» VZ.. n l>, halbj. ft »5(1, YNl b!« Znfiellun, in» Ha>.« ^ halbj, no lr, M«t ber Post ,nn,j. fl. ,5>, halb,, 7's.<». Mittwoch, 18. März. Alntlicher Theil. ^ Erkenntnis. Unlran der ^ !' ^"brsgericht Wim als Pressgericht hat auf ?l. 10 >,,,. / ^laalsanlliallschaft erlannt. bass der Inhalt der M in d,.n ^'5^'l^ »Humoiistischc Matter" ddto. 6, März ^°"nu" d°? ?°'^lc ""tn- der «llfschrift: «Die Wacht llu der "ach z 4^>>. ^chen nach 8 U02 St, G. begründe, und hat lyrist auZ s ^"^ ^^" ^" Weiterverbreitung dieser Nichtamtlicher Theil. liher^n^^M der Kaiser haben, wie das .Vie. lvaiim',?^"" meldet, dem Presbyterium der ^stails,?''" Kirchengemeinde in Birlih für die zur tcndeW. ."^ ber evangelische!, Kirche zu vl'anstal->" rilien t>"c-^"^ """' Gewinstgegenstand, bestehend ^' «aft.eservlce aus Silber, zu spenden geruht, ^hkny, ,)/'". ^ H^^'t der durchlauchtigste Herr Hofbnlr/!. 'l' d r e ch t hat von den im Vellage des ^enm «? H""'ich Dieter (Salzburg) er-und,,/" ^bensbilderil: „Unsere Helden." ^ best M '"""'tlichen vier Bänden je 400 Exem- Kaiser Alexander II. f. lW ha??"',. "" l5). d. M.. n,n 11'/. Uhr vormit-^sse) d r3- " russischen Kirche in Wien (Wallfisch. Kaijer N,"^erqottesdieust für weiland Se. Majestät Ee. k ..ni"'berll. von Russlaud stattgefunden, dem Ntn geruht' Apostolische Majestät anzuwoh. Karl 2,,^ ^ H°^'t der durchlauchtigste Erzherzog Er. Pl,i"°wlg begiebt sich im Allerhöchsten Auftrage «iten nack ^ ^«Kaiser« zu den Trauerfeierlich. «. Aui u^^' Petersburg. ilblch "' ^Uerhöchsten Befehl wurde anlässlich de« ^usilünk?' ^^lcstät des Kaisers Alexander II. von b°i bos, 3^ für den 14. d. M. anberaumte Diner Di ^«'lagt. don Nus«l ^"^^ von der Ermordung des Kaisers zuerst vl^"b ist der Wiener russischen Botschaft ^ Ercpli Ministerium des Aeußern zugelonnnen. l>tM f:"nz der Herr Minister Baron Hay merle httru l^^i^"^ ""H Einlangen der Nachricht zu Drücker, Laster ^"l Oubril. um sein Beileid aus-^sten (-. ^ ^" l. uud k. Hoheiten die durchlauch-zeln, HZ"n Erzherzoge Karl Salvator, Wil-Vilh's"a»ner, dann Se. königl. Hoheit Herzog Weile« s 5 " Württemberg und andere Fürst. Herr w;?^" sich gestern abends, Se. Excellenz der liche F>""'sielpräsident Graf Taaffe sowie sämmt-^"lschaft ^ '^ bes Cabinets persönlich auf der zudtijg' ""gefunden, um ihre Condolenz aus- lllld f m^ ^- Excellenz Baron Haymerle hat den Zraphj^^otschafter in St. Peters bürg tele--"tinis^. angewiesen, im Namen des gemeinsamen ^Nlila"lltns' her k. k. und der lönigl. ungarischen Rc-15. h "m°a». Vrileid auszudrücken. — Die für den lallen! i. '" Aussicht genonimene Soirie bei Sr. « oem Herrn Baron Haymerle ist abgesagt. "l«n- ^ ^^ Petersburg. 14. März, meldet licht' l"" «Negjer ungs«Anzeiger" veröffent- kaiserliche Manifest: ^Ibstb,,'' Gottes bunden Alexander III.. Kaiser und ftt von V"',""" ^eußeu. Zar von Polen. Vroß. ^ttlba,'.' "? ""0 l^. lc.. thun allen unseren getreuen l^chtiaV ul"d und zu wissen: Es hat dem All-Men "«!'", seinem unel ^schlichen Ralhschlusse ge« ^'">z>ls>^ ' "° "''t einem schweren Sch'cksalsschlage i" sich' ^ und seinen Wohlthäler, Kaiser Alexander II.. Merlich «Zkuseits abzurufen. Vr fiel von goltes. "ach s^ " -"torderhänden. die zu wiederholtenmalen ^ach ^."kln theuern Leben trachteten. Und sie trachteten Hirn, .^ ^ theuren Leben, weil sie in ihm den ">'d s^ ""o Hort erblickten für die Größe Russlands lle„ h. oas Wohlergehen des russischen Volles. Beu» ältlich' uns vor dem unergründlichen Willen der ^" uns-., M""a und senden wir zu dem AUmächti« ^^lr 's Gebete empor für die Ruhe der reinen "Nkren "" entschlafenen Vaters. Wir besteigen fischen V ""leren Vorfahren ererbten Thron de« "wches und des unzertrennlich mit ihm verbundenen Zarenlhums Polen und Großfürstenthums Finnland. Wir nehmen die uns von Gott auferlegte schwere Last auf uns in dem festen Vertrauen auf seine allmächtige Hilfe. Möge er unsere Arbeit zum Wohle unseres geliebten Vaterlandes segnen und möge er unsere Kräfte lenlen für das Glück aller unserer getreuen Unterthanen. Indem wir vor Gott dem All« mächtigen das von unserem Vater abgelegte heilige Gelübde wiederholen, nach dem Vermächtnisse unserer Vorfahren unser ganzes Leben der Fürsorge um die Wohlfahrt, Macht und Ehre Nusslands zu weihen, fordern wir alle unsere getreuen Unterthanen auf, vor dem Altare des Allerhöchsten ihre Gebete mit den unserigen zu vereinen, und gebieten ihnen, uns Treue zu schwören und unserem Nachfolger Sr. lais. Hoheit dem Großfürsten-Thronfolger Nlkolaj Alexandrowitsch. Gegeben in St. Petersburg im Jahre nach Chr. Geb. I38l und unserer Regierung im ersten." Die Rede Sr. Excellenz des Herrn Finanz« ministers Dr. Ritter v. Dunajewsti, gehalten im Abgeordnetenhause am I I. März. (3oitsetzunn,) In dieser Beziehung erlaube ich mir, die ver-ehrten Herren noch auf einige Daten aufmerksam zu machen. Die Berathungen über die Pcrsonal-Ein-lommenstruervorlage des Jahres 1376 haben vom liten September bis 6. Oktober 1877 gedauert, also vier Wochen, sodann vom 5. April bis 12. Mai 1878 (Hört! rechts) und endigten damit, dass der Gchtz' entwurf wegen des § 42 an den Aueschuss zurück« gewiesen wurde, und wenn der damalige Ausschuss noch bestehen würde, wäre ich wohl berechtigt, zu sagen, dass er dort noch den Schlaf des Gerechten schläft. Ich will gar nicht dagegen auftreten, im Gegentheile, ich anerkenne die Scheu, welche der da« malige Ausschuss hatte, durch einen Paragraphen in einem Personal. Einkommensteuergesetze die Landes-statuten zu brechen. Denn dieser Paragraph war ja ein voller Widersprnch mit den Landesstatuten. indem er sagte, dass diese Personal-Einkommensteuer nicht mit Zuschlägen seitens der Länder belegt werden kann. Das war eine große Schwierigkeit, denn man konnte sich auch der Ueberzeugung „icht verschließen, dass. wenn man eine Personal^Eiilkommensteuer einführt und dieselbe noch durch Zuschläge erhöht, überhaupt das ganze Princip, das man verwirklichen wollte, unpraktisch oder vielleicht sogar gefährlich und schädlich wird. Ich mache also nur aufmerksam, auf welche Schwierigkeit schon die damalige, ganz gewiss nicht kurze Berathung des Personal-Einkommensteuergesetzes in diesem hohen Hause gchoßen hat. Nun wird der gegenwärtigen Regierung von einigen Sprechern von der anderen stinken) Seite des hohen Hauses das zum großen Vorwürfe gemacht, dass sie die Personal-Einkommensteuer nicht gleichzeitig einführt; namentlich fugte ein Herr Redner: „So lange man die Personal-Einkommlnsteuer nicht vorlegt, so lange nicht die Personai-Einlominensteuer bei der Berathung aller partiellen Reformvorschläge mit in Betracht gezogen, berücksichtigt, geprüft werden könne, lasse man alle Ertragvsteuern vollständig intact, da eine ernste und gesunde Reform derselben nur im Zusammenhange mit der ergänzenden und ausgleichen' den Personal-Einkommensteuer in Angriff genommen werden kann." Nun um so viel al» möglich den Beweis zu geben, dass ich alle Mein»ngen nach meinem besten Wissen und Gewissen berücksichtige, will ich denn doch denjenigen Herrn, der diejen ganz kategorischen Imperativ gestellt hat, darauf aufnurlsam machen, dass es auch sehr verehrte Abgeordnete von der anderen (linken) Seite des hohen Hauses dazumal gegeben hat. denen man gewiss nicht vorwerfen kann. dass sie ökonomische und finanzirllr Fragen nicht gründlich eröltern. die nicht ganz derselben Meinung waren. Ich erlaube mir zu citieren. dass in der Sitzung vom ü. April 167s der verehrte H^rr Abgeordnete der Blünner Han-delskammer in seiner Rede folaende Worte gesagt hat (lies!): " «Ich habe nun einmal keinen Glauben an das Zustandekommen dieser sogenannten Steuerreform. Ich sehe in diesem Gesetzentwürfe — nämlich dem über dir Pcrsonnl-Tmlommsoswier - und in den bereits gesuMsN Beschlüssen Grundsätze acceptiert. welche ich für die österreichischen Verhältnisse für überaus gefährlich halte." (Hört! Hört! rechts.) Der Herr Abgeorb-nete für Innsbruck Dr. v. Wildauer wird es mir doch nicht übelnehmen, wenn ich gegen seine Meinung die eines anerkannten Kenners wirtschaftlicher Verhältnisse vorbringe. (Heiterkeit rechts.) Es war noch ein zweiter Herr Redner — derselbe bedarf nicht meiner Anerkennung, aber es ist meine Ansicht, dass er sehr gründliche Studien in dieser Angelegenheit macht — welcher am 15. Mai 1373 die Worte fallen ließ: „Ich persönlich habe immer die Einführung der Personal-Einkommensteuer bei un« seren Verhältnissen und bei unserer — das ist ein wahres Wort — vielfach zerklüfteten Gesellschaft für einen vielfach sehr bedenklichen und gefährlichen Versuch gehalten, habe daher auch nicht für dieselbe ge» wirkt." (Hört! Hört! rechts.) Wenn sich also die gegenwärtige Regierung und namentlich der gegenwärtige Finanzminister Zeit und Ueberlegung lässt uud, wie er ganz offen und aufrichtig gesteht, sich noch nicht entschieden hat, dem hohen Hause schon einen Einkommensteuer-Gesetzent^ wurf vorzulegen, so glaube ich, befindet er sich in dieser Beziehung mit der Anschauung mancher Herren dieses hohen Hauses in Ucberemstimmung. Es haben übrigens auch Herren von der anderen (linken) Seite des hohen Hauses oft hervorgehoben, dass es sich bei Steuervorlagen immer nur um eine der Wahrscheinlichkeit nahe kommende Berechnung des Ertrages handelt. Diese Berechnungen wurden mit einem stalmenswerten Fleiße im Finanzministerium unter meinen sehr geehrten Vorgängern gemacht; ich habe emen Theil derselben schon eingesehen und geprüft, und ich glaube nicht, dass sie ausreichen würden, jetzt ein solches Gesetz mit voller Beruhigung den hohen Hause vorlegen zu können, womit ich — ich muss es constatieren. um jedem Missverständnisse vorzubeugen — nicht gesagt haben will, dass die Negierung gar nicht die Absicht hat, ein solches Gesetz vorzulegen. Ich will nur constalieren, das« ich schon am 30. November v. I. die Ehre hatte, im hohen Hause zu erwähnen, dass ich davon, dem hohen Hause einen zusammenhängenden Entwurf über alle möglichen di-recten Steuern mit einemmale vorzulegen, leinen praktischen Erfolg erwarte, weil eben die Art und Welse der Geschäflilbehandlung im parlamentarischen Leben eine nothwendige Verzögerung hervorbringt, wie ja die Erfahrungen der letzten zwölf Jahre es beweisen, das« die Vorlage seitens der Regierung nicht hilft, weil der Reichsrath nicht in der Lage ist, in einem verhältnismäßig noch absehbaren Zeiträume darüber schlüssig zu werden, während er meiner Ansicht nach ganz gewiss in der Lage ist, wenn er mit den Entwürfen der Regierung übereinstimmt, einen Entwurf nach dem anderen in verschiedenen Sessionsabschuitten zu genehmigen. (Fortlehuna folgt.) Die Rede des Freiherrn von Apsaltrern in der Grundsteuerjrage im Herrenhauje. (Fortsetzung.) Die Commission hat. bevor das Achtzehner-Comitl an seine Arbeit schritt, die eine Frage, welche in ihrer Sitzung angeregt wurde, beantwortet, welche dahin gieng, ob die Commission es für angemessen erachte, das Comiti in Ausführung der ihm gestellten Aufgabe an irgend welche Instruction»« zu binden, sei es inbelreff des Vorganges, sei es inbetrefl der Resultate, in welcher Richtung immer. Diese Anregung wurde von der Tommisfi«, im verneinenden Sinne entschieden, es gieng som>l da» Achtzehner-Comili gleichfalls wie durch da« Gesetz die ganze C-ntralcommlssion mit ungebundener Marschroute an seine Arbeit. . Endlich hat die Commission beschlossen, da,« b,e Sitzungen des Achlzehner.Coinitis für alle Mitglieder der Commission öffentlich fein sollen, und dass o«e dem Comiti nicht angehörenden Mitglieder auch da« Recht haben, bei den Berathungen des Achlzrhner-Eomllt« das Wort zu ergreifen, insbesondere bei Berathung der Tarifsätze dcr Länder, welchen die einzelnen Mitglieder angehörten, da^ di? dem Komitl nicht angehörenden Mitgliedn Unttnae stellen dürsen welche denn auch von den Mitgliedern des Tomi!« Laibacher Zeitung Nr. 61 54N 16. März 188^ aufgenommen, zur Debatte und Abstimmung gebracht wurden. Dies, was den formellen Vorgang anbelangt. Hinsichtlich des materiellen Vorganges hat das Achtzehner'Comitt, welches nunmehr die Arbeiten be» gönnen hat, dieselben damit angefangen, dass es die Reisecomitts, insofern die Zeit und der Sensenmann Lücken hineingerissen hatte, ergänzte. Diese Reisecomites — ich weiß nicht, ob das hohe Haus in dieser Richtung informiert ist — wurden von der Centralcommission vor so vielen Jahren bei einer früheren Sitzung derselben gewählt, zu dem Zwecke, dass die Mitglieder dieser Comite's die ein« zelnen Länder bereisen, um Wahrnehmungen und An» schauungen zu sammeln über die Ertragsverhältnisse dieser Länder, Einsicht zu nehmen in die Bezirks- und Landes'Commissionsoperate, mit einem Worte, um sich für das Votum vorzubereiten, welches sie seinerzeit abzugeben haben werden. Diese Comites mussten also ergänzt werden, und sie wurden ergänzt, und sie erhielten die Aufgabe, die Operate jener Länder, welche sie bereist hatten, neuer« dings dem Studium zu unterziehen, um seinerzeit bei Berathung der Tarifsätze die Fragen, welche gestellt würden, aufzuklären, um auf Anstände und Unregel» Mäßigkeiten und Uncorrectheiten, die in diesen Operaten vorkamen, das Comiti aufmerksam zu machen, kurz, um gewissermaßen die Stelle des Correferenten gegenüber dem Referenten der Centralcommission selbst zu übernehmen. Nachdem in dieser Art vorgesorgt war, übergieng das Lomiti zu feiner eigentlichen Arbeit, und ich muss mir da erlauben, einen kleinen Zwischenfall zu erwähnen, welcher nach einer der ersten Sitzungen des Achtzehner-Comites eingetreten ist. Es waren nämlich kaum zwei oder drei Sitzungen des Achtzehner»Comites vorüber, als schon in einem öffentlichen Blatte ein Bericht über die Vorgänge im Comite zu lesen war, welcher eine offenbare Entstellung der thatsächlichen Momente enthielt und Unrichtigkeiten in das Pulilicum brachte. Aus diesem Anlasse sahen sich mehrere Mitglieder des Comitis zu dem Antrage veranlasst, dass sich die Mitglieder des Comitis gegenseitig das Wort geben möchten, an die öffentlichen Blätter über die Verhandlungen nichts anderes zu berichten als die durch den Schriftführer des Comites gemachten Auszüge aus dem Sitzungsprotokolle, welche von dem Vorsitzenden des Comitis zu autorisieren wären. Es lag in diesem Beschlusse, welcher vollkommen correct gefasst worden ist — und ich glaube, dass auch niemand im Comite sich darüber abfällig ausgesprochen hat — gewiss nicht eine gewisse kindische Kleinigkeitskrämerei und Geheimnisthuerei zugrunde, sondern man beansprnchte dasjenige, was jeder Handwerker beanspruchen lann, dass, bevor sein Wert fertig ist, es nicht kritisiert werde. Inwiefern diesem Worte, welches sich die einzelnen Mitglieder gegeben hatten, entsprochen worden ist, darüber sind die verehrten Mitglieder des hohen Hauses unterrichtet; dass es nicht zum Guten geführt hat, glaube ich auch behaupten zu können. Für das Comite war nun der Beginn der eigentlichen Arbeit insofern keine Leichtigkeit, als die Elaborate der Landescommissionen, welche das Substrat seiner Arbeit zu bilden hatten, in der verschiedensten und unverhältnismäßigsten Weise zustande gekommen sind, und in dieser Hinsicht haben vier Landescommissionen sich hervorgethan, indem sie, statt zu ihren Tarifsätzen auf dem im Gesetze vorgeschriebenen, natürlichen Wege der Berechnung zu gelangen, in dem ganz richtigen Gefühle, dass ihre Berechnung zu hohen Ziffern geführt habe, einen procentualen Abstrich an ihren Tarifen gemacht haben. Derlei procentuale Abstriche sind ganz uncorrect und schädlich ans dem Grunde, weil solche Abstriche den besten Bonitäten am meisten und den schlechtesten am wenigsten, auch gar nicht zugute kommen. Dadurch wird derjenige, der ein schlechtes Feld hat, in doppelter Weise gestraft. Nun hat sich die Centralcommijsion bei Berathung der Ländertarife dafür entschieden, von diesen Procentual-abstrichen Umgang zu nehmen und die vor diesen Abstrichen bestandenen, von der Landescommission beschlossenen Tarifsätze ihrer Berathung zugrunde zu legen. (Fortsetzung folgt.) Die Gebürennovelle. Die heute im Abgeordnetenhause eingebrachte Vorlage einer Gebürennovelle ergänzt und modificiert in mehrfacher Beziehung die analoge Negierungsvor-läge, welche schon im Jahre 1879 im Abgeordnetenhause eingebracht, aber von dem gegenwärtigen Finanzminister im vergangenen Jahre zurückgezogen wurde. Bekanntlich umfasste die frühere Novelle Bestimmungen sowohl materieller als formeller Art. Durch erstere sollten mehrere der bestehenden Gebürensähe theil» erhöht, theils modificiert, einige neue Gebüren-sätze «ingeKhrt werden. Diese betrasen Gegenstände des Mowlimuc^hles. al« die Gedürcnbehandlung der vrü Hanken betriebenen Kostgeschäfte, der kaufmänni- schen Empfangsbestätigungen, dann der Glücksverträge, 'erner die Erhöhung der Stempelgebüren für einige Arten von Eingaben, endlich in Ansehung der den Immobiliarverkehr treffenden Gebüren die Aufhebung des Oesterreich allein eigenthümlichen sogenannten Ge-bürennachlasses bei entgeltlichen Uebertragungen, wodurch ungeachtet einer damit in Verbindung gebrachten Ermäßigung der Immobiliargebür ein nicht unbeträchtlicher Mehrertrag erzielt wird. Abgesehen von einigen minder bedeutenden Aenderungen der Gebürengesetze in materieller Beziehung enthielt ferner die frühere Novelle formelle Aenderungen derselben, z. B.: die Aenderung der Art der Entrichtung der Gebüren von gewissen Dienstleistungsverträgen, der Gebüren von Urtheilen und bücherlichen Eintragungen bis zu einer bestimmten Höhe des Betrages, eine Abkürzung des administrativen Instanzenzuges für geringfügige An^ gelegenheiten, u. a. m. Die neue Regierungsvorlage modificiert nun diese frühere Novelle mehrfach. Aus derfelben wurden die Bestimmungen über Erhöhung des Stempels für gerichtliche Eingaben wohl in der Erwägung ausgeschieden, dass die Regelung dieser Partie des Gebürengesetzes am besten mit der Ein-führung einer neuen Civilprocessordnung in Verbindung gebracht, sohin diesem Zeitpunkte vorbehalten wurde. Die weiteren wesentlichen Zusätze betreffen aber insbesondere die Besteuerung des Äörsenverlehres und eine Abhilfe für mehrfache Beschwerden, welche die gebürengesetzlichen Bestimmungen in Ansehung bäuerlicher Gutsübertragul'gen hervorgerufen haben. Es ist wohl hier nicht am Platze, des weiteren auf die schon so vielseitig besprochene und discutierte Frage der Börsesteuer einzugehen. Die Novelle geht von dem Grundsatze aus, dass eine mäßige und zweckentsprechende Besteuerung des Börsenverkehres allerdings vollkommen gerechtfertigt ist, dass es sich jedoch in Oesterreich, dessen Gebürengesetzgebnng diesen Verkehrszweig keineswegs unbeobachtet gelassen, sondern schon durch mehrfache Anordnungen verschiedenen Abgaben unterzogen hat, nicht um die Einführung einer ganz neuen Abgabe, fondern vielmehr um die Ergänzung fchon bestehender Normen handle. Auf Grund reiflicher Erwägung der eigenartigen Verhältnisse des Börsenverkehrs, der diesfälligen Bestimmungen der auswärtigen Gesetzgebungen statuiert die Novelle eine mäßige Gebür für die Legitimation zum Börsenbesuche, eine in entsprechender, mit einem Maximalbetrage abschließenden Sätzen (von 1 bis 50,,kr.) geregelte Erhöhung der Gebür für Rechnungen über Werlcssecten und eine fixe Gebür für Schlusszettel der Contrahenten von Börsegeschäften. Hieran reihen sich durch die Erfahrung gebotene Bestimmungen über die Vergebürung ausländischer, im Ii'lande in Verkehr kommender Wertpapiere, eine entsprechende Modification der schon in der früheren Novelle enthaltenen Bestimmung über Gebürcnenttich-tung von den Kost- und Depotgeschäften der Banken und die schon besprochene Einführung einer festen Gebür von 1 und 5 kr. für Empfangsbestätigungen in Handels- und Gewerbecorrespondenzen. Dabei wurde von allen Bestimmungen Umgang genommen, welche die Besorgnis einer Schädigung des geordneten Börse« und Handelsverkehrs erregen könnten. Die zweite wesentliche Ergänzung der frühern Gebürennovelle betrifft im engen Anschlüsse an die auf die jetzt beantragte Aufhebung des fogenannten Gcbürennachlasses bei entgeltlichen Immobiliarübertra-gnngen. Bestimmungen, wodurch den zahlreichen auch im Abgeo^dnetenhanse zur Sprache gekommenen Beschwerden über die Gebürenbehandlung der Uebertra» gung bäuerlicher Güter abgeholfen werden soll. Die Verträge, mit welchen die Besitzer von Bauerngütern diese gegen Vorbehalt gewisser Natural- und Geldbezüge und Uebernahme der Hypothekailasten ihren Kindern oder einem derselben übertragen, gründen sich meist auf die Absicht der übergebenden Eltern, damit über das ganze Realvermögen zu Gunsten der Kinder schon bei Lebzeiten zu verfügen nnd damit die Ueber-tragunq im Erbswege zu supplieren. Solche Verträge unterliegen nach den bestehenden Gesetzen einer verschiedenen Gebür, je nachdem sie als ganz oder theilweise unentgeltliche oder als entgeltliche sich darstellen. Während ün ersteren Falle die Gebür von 1'/, pCt. sa-mnt Zuschlag vom ganzen Realitätenwerte nebst 1 pCt. sammt Zuschlag von der reinen Schenkung zu entrichten ist, unterliegen entgeltliche Verträge auch zwischen Eltern und Kindern der Gebür von ZV, pCt. sammt Zuschlag. Weil nun bäuerliche Uebergabsvert'äqe sehr oft in der Form rein entgeltlicher Vertrag«' abgcfasst sind, konnten dieselben bei ordentlicher Anwendung der Gesetze auch nur dem höheren Gebüreliausmahe unterzogen werden. Dies bot namentlich aus dem Grunde, weil in früherer Zeit diesfalls sich mehrfach eine laxere, dem Gesetze nicht entsprechexde Praxis der Bemessung eingebürgert hatte, Anlass zu mehrfachen, auch im Parlamente discntierten Beschwerden. Durch die Bestimmung, dass solche Uebergabsvertrage, welche über Bauerngüter zwischen Eltern und Kindern abgeschlossen werden, 'ohne Unterschied der Form (wie Uebertragungen von Todeswegen), nur der 1'/,vroc. und !P>oc., nicht der A'/.v'oc. Gebür unterzogen werben sollen, wird diesen Be- schwerden vollständig abgeholfen und die MlMnW keit weiterer, oft sehr subtiler Unterscheidungen Ansehung der Forin solcher Verträge beseMt /> Anbetracht der Thatsache ferner, dass gerade A "^ tragungen von bäuerlichen Realitäten von ^tern Kinder der Uebernehmer eines solchen Gutes""5? Uebernahme der Ansgedingleistung für d>e " und der Auszahlung der Erbtheile an die Oeschw ^ fühlbarer als andere Erwerber belastet "erden, " dass diese Belastung insbesondere bei kleineren t,M lichen Realitäten in erhöhter Progression empp^ wirkt, wird noch weiter bestimmt, dass bel. " lichen Gutsübergaben von Eltern an Kinder die ^ mobiliargebür von I V« PCt. nur zur Hälfte zu ^ richten ist, soferne der Wert des Bauerngutes uno^ gesummten übertragenen Vermögens den V^rag > 100U fl. nicht übersteigt. Abgesehen von die en z . wesentlichsten Ergänzungen enthält die Novelle "^ weitere Zusätze formeller Art. welche bezwecken, Verkürzung des Staates durch Umgehung der Mvul gesetze zu erschweren und zu verhindern. ___^- Vom Neichsrathe. 121. Sitzung des Abgeordnetenhauses. Wien, 14.2» Vicepräsident Smolka eröffnet die Sitzung V«!2 Uhr. ^. «.er- Auf der Ministerbank: Ihre Excellenzen dle v ren Minister: Graf Taaffe, Dr.' Ritter v. ^ najewski, Graf Falkenhayn, F"ih> ".fc^i-Dr. Prazal, Graf Welsersh eimb und^-u Herr v. Ziemialkow fki. ,.,^ t>ie Der neugewählte Abg. Dr. Nayskl leisw Angelobung. ,^lf, Der Finanzminifter überreicht einen Gesetze!" ^ betreffend die Forterhebung der Steu und Abgaben, dann die Vestrenu,j des Staatsaufwandes im Monate «^ Erster Gegenstand der Tagesordnung ist ^ M des Präsidenten. Die Abgabe der Stimmzettel ^ mittels Namensaufruf. Zmn Behufe des ScrU"" wird die Sitzung unterbrochen. . ,,.» dll Viapräsident Baron Gödel: Das M"^„,. Wahl ist folgendes: Abgegeben wurden 33" ^^K. zettel; die abfolute Majorität beträgt 170^"" H, Es erhielten Dr. Smolka 184 Slimmcn, Dr- ^. bauer 146 Stimmen, 9 Stimmzettel waren le" ,M, Smolka ist sonach zum Präsidenten des Hauses g"" (Lebhafter Beifall rechts.) . ^„er Der neugewählte Präsident betonte '" Ml Ansprache an das Haus, dass er sich glücklich Ü^M, habrn würde, wenn die Wahl mit Stilmnene'^ ^, teit auf einen der anderen hochachtbaren und a"/«H el l neten Männer des Haufcs gefallen wäre, und D l sich bei der Führung seines Amtes stets d"» " M' seiner in jeder Beziehung hochachtbaren VorgM Augen halten werde. -lidel^ Se. Exc. der Herr Ministers! he" sowie zahlreiche Mitglieder der Rechten begrüß" neuen Präsidenten auf das lebhafteste. Mesetze»^ Es folgte die Specialdebatte über den ^^he-Wurf, betreffend die Abänderungen an de»G^ <,» steuer-Gesetzen und nach längerer "^,t!e^ welcher sich die Abgeordneten Dr. Kronalv ^, Talii-, Fux, Zallinger, der Regierung ^<,l. t?r Sectionschef Edler v. Pofanner E^^ialM Abg. Au spitz, Regierungsvertreter Ml'NP" ^n Hub er und der Berichterstatter betheiligten, ^e die ersten drei Paragraphe der Vorlage, tve ^, allgemeinen principiellen Bestimmungen elM genommen. ^ Ml Se. Excellenz der Herr Finanzminister ^ '. yoc, v. Dunajewski legt einen Gesetzentw" > ^e durch welchen einige Bestimmungen " ^, Stempel- und unmittelbaren Geb»n geändert werden. OeN^ Die Abgeordneten Dr. Vitezii und ^ zM richten an den Ministerpräsidenten als Leiter ^ i„ nisteriums des Innern die Anfrage, ob er von ^, Zeitschriften erschienenen Berichte eines 6^'' fische" mitc in Parenzo an das Actionscomite' in den ^ ^, Alpen Kenntnis habe, und was er diesbeM" zukehren gedenke? Dem von Sr. Excellenz dem Herrn FiH"'q d^ Dr. Ritter von Dunajewski in d" Sch''^ Abgeordnetenhauses am 14. d. M. eingebracl) ',^ die entwürfe, durch welchen einige Vestimmunaln^,.^ll Stempel- und unmittelbaren " ^sew abgeändert werden, entnehmen wir folge» lichere Bestimmungen: .„ni Äes"^ Für die Ertheilung der Berechtigung 5" u"° einer Börse, mit Ans nah ine von F' ^bar 5" Mehlbörsen. ist eine Stcmpelgebür ">''' ^ lve"" entrichten. Der Minimalsah dieser Geb" ,,' ^.^ die Berechtigung auf ein Jahr erthe.lt '" ^ ',^ ,^ . wenn sie aber nur auf eine kurze Frw^, 'en M l fl. für j-drn Monat oder einen '"ch N"^^ " räum. Wird jedoch auf Grund des S" ^ ^ betreffenden Vö>sc ' mehr als das Doppelte der obig"' Sa^ Laibacher Zeitung Nr. 61 541 16. März 1881. i^ A""pelgebilr mit fünfzig Procent diefer Ein-«lltsgedür zu bemessen. Die Aörseleitung hat diese U,.!^ ^^ Ertheilung der Berechtigung zum Börse-"luche von dem Börsebesucher einzuheben. -uon Urkunden über Vorschüsse auf Staat«. un° andere Wertpapiere oder Waren sind zu ^!?len' ll) wenn die Vorschüsse von statutenmäßig I«,« berechtigten Anstalten auf die Dauer von nicht ""'ger als acht Tagen ertheilt werden, eine Gebür ""'l elnem Zwanzigstel-Kreuzer von je einhnndert Gul-^"°es ertheilten Vorschusses für je einen Tag; T°n "V" "°" l°lche" Anstalten auf mehr als acht wA l ?6i auf nicht länger als drei Monate ertheilt lälmf ' 2" ^^ür nach Scala I; c) wenn sie auf den ^ "^ ^^" ^^"' anderen Pelsonen ertheilt wer-u '' "^ Gebnr nach Scala II. Jede Prolongation -i.,V derselben Gebür wie die erste Ertheilung »e« Torschusses. Die erwähnten Anstalten haben diese na?"'- ^°" bcn Parteien einznheben und monatlich se,3 '?. unmittelbar zu entrichte,,. Nach den-tal^ ^swnmungeu sind auch die von solchen An-ü"c?. betnebenm Kost-, Report', Depot-von -'"'/ " bgl. zu behandeln. In Ansehung der b?l k "5 "" P"sonen betriebenen Kostgeschäfte blei. "^ blsher geltenden Gebürenbestimmungen aufrecht. scl>«n?» "' ^ Inland eingebrachten ausländi-S^H ?. ^ctlen, Actien-Antheilschemen, Renten, und linn«« V^ibungen ausländischer Staaten. Corpora-nel»i>,/ ^"lengesellschaften oder industrieller Unter-. st^"""aen und anderen für den Handelsverkehr be-Ein ^? Wertpapieren oder Interimsscheinen über ah'3""Ngen auf solche Wertpapiere ist eine Stempel-tra",, s" entrichten, wenn sie im Inlande über-det öd """"^rt, zum Verlaufe ausgeboten, verpfän-Grm^l ^"'" darauf Zahlungen geleistet oder auf lllna?.. ^ berselbeu andere rcchlsverbiudliche Hand-vor l' V"wn„nen werden sollen. Diese Abgabe ist nact> N ^^"ahme einer der oben bezeichneten Acte M der W l^ bes Gesetzes vom 13. Dezember 1862 Gebür /^ ä" entrichten, dass die der entfallenden Seite k z m^Mo^" Stempelmarken auf der ersten dieser A . "'"tpapieres befestigt und von einem zu sieael ?^>"dlung ermächtigten Amte mit dem Amts-NoVi u?ech""M werden. Die Abgabe ist nach dem der tb,i "?t des Wertpapieres, beziehungsweise nach von A,« 15 geleisteten Einzahlung zu bemessen und land isX! "^ "u^ einmal zu entrichten. Aus-manditllpl nr Actiengesellschaften und Com« betriebe j'^"^"' ""^ Actien, welche znm Geschäft«, geseh»« Ü" Inlande zugelassen werden, haben, ab« Kapitälz > " ^'^" Gebüren für jenen Theil ihre» sen: ?-' ^'kve s« Widmen beabsichtigen, die Gesll^sÄinn '^"^betrieb bereits begonnen haben, bieez ^l^ Tagen nach Beginn der Wirksamkeit au«s,, Petzes unmittelbar zu entrichten. Ebenso sind "«Ml l 'lche Actiengesellschaften und Com-^atin ^^ch^^"' °"^ Actlen, dann ansländische Cor-der vn ""^ Einzelpersonen, welche dieN 0 tierung AnH«,!?.'hnen ausgegebenen Actien oder Actien« ini^,!^"ne oder Partialobligationen an einer delvfli^, 'Hen löbrse zu erwirken beabsichtigen, bilren ^ ' ^gesehen von den oben festgesetzten Ge-Theil' l. « ^" ^"Heilung dieser Bewilligung für jenen im ^n? ^ ^^"' ob" Öbligationenlapitales, welcher gebiir '°^ '" Verkehr gebracht wird, die Stempel' Unsrl,,,. H Scala II unmittelbar zu entrichten. In Krone U " ^" ben Ländern der lön. ungarischen letze« ."^gegebenen, in das Geltungsgebiet dieses Ge-^tttvn^ '^"^" Actien. Obligationen und andere tv e n d, "" s"'be" diese Bestimmungen keine An -don, 3 <3^,.' '''solange die Wirksamkeit des Gesetzes NUna », ^^^ und der Finanzministerial'Verord- "^"2. Oktober 1868 dauert. Eiqeml,? Ausmaß der für die Uebertragung des btuu^"^"chtes. des Fruchtgenusses oder des Ge. zu enf.Hles unbeweglicher Sachen mit 3'/,M. ^iese N.^'ben ^^ür wird auf 3 pCt. herabgesetzt, ^anu, !^ l^l'ch vv" allen derlei Ucber-""fdrnn"'"' "°llen Betrage, ohne Rücksicht deru,^"^tpunkt der vorhergehenden Besitzverän-gungen >, ^" bemessen. und wird für derlei Uebertra« öUgchank" ^'^ ^' Verordnung vom 3. Mai 1850 ^M,ae,, 5 Geliürennachlass aufgehoben. Die Ueber-"brr t),» «l. Elgenthumsrechtes. des Fruchtgenusseö ältern ^^rauchsrechtes an Bauerngütern von oder des^m^^^ch^ "^^ uneheliche Kinder die Ei,/ . Nachkommen, an die mit ihren Kindern den?,, ^ "Mhendcn oder durch dieselbe schon verbun-von 3tt«3 l'"'' ^lin Stiefelten, an Stiefkinder oder von i?/ ^"tern an Wahlkinder unterliegen der Gebür !^genen n-' lammt Zuschlag vom Werte der über« ^bert,- ^"schuft "h"e Unterschieb, ob die ^eilni«i^""a entgeltlich oder ganz oder ?der vnn^ ""entgeltlich, uuter Lebenden der ^""" "l-odcswegen erfolgt. Wird der Wert Werber , ^g^nen Liegenschaft durch die von dem Er-^ernonim "'""^"e" Gegenleistungen, wozu auch "lnene Passiven, Legate, Hinauszahlnngen an die Miterben zu rechnen sind, nicht erschöpft, so unterliegt außerdem die Uebertragung der Gcbür von 1 pCt. sammt Zuschlag von dem unentgeltlich erworbenen Werlbetrage. Wenn der Wert des Bauerngutes, welches den Gegenstand einer solchen Uebertragung bildet, den Betrag von 1000 st. nicht erreicht, und zugleich das gesummte Vermögen, welches in der Veräußerung oder Verlassenschaft inbegriffen ist, den Wert von 1000 fl. nicht übersteigt, so ist die 1'/,vwc. Gebür nurzurHälfte zu entrichten. Als Bauern-guter sind solche der Landwirtschaft gewidmete Liegenschaften anzusehen, welche von dem Eigenthümer u»d dessen Familie selbst, mit oder ohne Beihilfe von Dienstboten, bearbeitet werden. Wird von dem Ueber» geber des Bauerngutes zu Gunsten einer Person, welche schon das 60. Lebensjahr überschritten hat, oder zu Gunsten mehrerer Personen, von welchen eine oder mehrere das 60. Lebensjahr überschritten haben, ein sogenanntes Ausgedinge voibehalten, so ist dasselbe abweichend von den bisherigen Bestimmungen folgendermaßen zu bewerten, und zwar im fünffachen Betrage der jährlichen Leistung, wenn es für eine über 60 Jahre alte Pcrfon bedungen ist. in siebeneinhalbfachem Be-trage, wenn es für mehrere Personen bedungen ist. welche sämmtliche das 60. Lebensjahr schon über-schritten haben, und im zehnfachen Betrage, wenn es für mehrere Personen bedungen ist, von welchem alle bis auf eine das 60. Lebensjahr überschritten haben. In allen anderen Punkten bleiben die Bestimmungen der kaiserlichen Verordnung vom 19. März 1853 aufrecht. Ebenso werden die infolge der Allerhöchsten Entschließung vom 11. Jänner 1860 sür Tirol und Vorarlberg geltenden besonderen Bestimmungen durch dieses Gesetz nicht berührt. Ocffenlliche Fonds, Corporationen. Beneficien, Stiftungen, geistliche und weltliche Gemeinden, Vereine. Acliengesellschaften, Erwerbs- und Wirtfchafts-Gcnofsenschaftcn und andere zur öffentlichen Rechnungslegung verpflichtete Anstalten haben nachstehende Gebüren unmittelbar zu entrichten. ») Von der Uebertragung der Aemter und Dienstesstcllen; d) von den Empfangsbestätigungen der durch die erwähnten Anstalten bestellten Funktionäre und Bediensteten überhaupt sowie ihrer Angehörigen, über die Dienst« und Versorgungsbezüge und Genüsse, sofern dieselben nicht bei einer Staatskasse zur Aus« zahlung gelangen. Gesuche um Verleihung. Bestätigung oder Uebertragung von Adels graben. Verleihung von Orden. Vereinigung oder Verbesserung von Wappen. Ausfertigung 'eines Wappenbriefes, Bewilligung von Namensänderungen oder Namensüber-tiagungen. Verleihung von Würden. Ehrenämtern, Ehrentiteln und sonstigen Ehrenvorzügen und Auszeichnungen unterliegen der Stempclgebiir von 15fl, sofern sie aber auf Bewilligung der Annahme ausländischer Orden oder anderen ausländischer Ver-leihungen oder Auszeichnungen gerichtet sind. der Stem» pelgebür von 30 st. für den ersten Boaen. Waffenpässe unterliegen der Gebür von 2 st. per Jahr nnd Waffe. Die Gebür, welcher die Eintta. gungen in die öffentlichen Bücher zur Erwerbung dringlicher Rechte mit einem halben Procent des Wer.-tes unterliegen, ist mittelst Stem pel marken zu entrichten, insofern dieselbe mit dem außerordentlichen Zuschlage den Betrag von 25 fl. nicht übelsteigl. Die in dem Gebürengesetze vorgesehene Befreiung von den Eintragungsgebüren wird bezüglich der Eintragung von Rentenkaufschillings« und anderen Geldforderungen aufgehoben, wenn der Wert des eingetragenen Rechtes 1000 fl. erreicht. Correspondenzen der Handels- und Gewerbetreibenden unterliegen einer festen Gebür. wenn sie eine Empfangsbestätigung über Geld oder schätzbare Sachen enthalten, welche zur gänzlichen oder theilweisen Berichtigung einer aus dem Handels- oder Gewerbebetriebe entstandenen Forderung oder zur Deckung einer solchen schon bestehenden oder künstig entstehenden Forderung übergeben worden sind. Die Gcbür beträgt von jedem Bogen 1 kr., wenn der bestätigte Geldbetrag oder ziffermahig angegebene Wert der schätzbaren Sachen zwar 10 st,, aber nicht 50 fl. übersteigt oder nicht ziffermäßig angegeben ist. Han-dels- und Gcwerbecorrespondenzen, welche Empfangs« bestätigungen über Beträge oder ziffermäßig angegebene Welle von nicht mehr als 10 fl. enthalten, sind unbedingt gebürenfrei. Für solche Handels« und Gcwerbe-correspondenzen, welche nebstbei eine Rechnung oder einen bilanzierten Eonto enthalten, ist obige Gebür nur dann und insoweit zu entrichten, als zu denselben nicht schon der Stempel für die Rechnung oder Bilanz in gleichem oder größerem Betrage ve» wendet erscheint. Die Gebür ist mit Stempelmarken zu ent-entrichten. Bestätigungen der Aufgeber von Sen-düngen an die Postanstalt, dann an die Dampf-schiffahits- und Eisenbahn'Untemehmungen über den Empfang von durch diese Anstalten eingehobcncn Nach. nahmebkträgen, welche den bezüglichen Nachnahme« scheinen beigesetzt werden, sind biS einschließlich 10 fl. «»bedingt gebürenfrei und untei liegen, wenn der be« stä'tigte Betrag zwar 10 ft., aber nicht 50 fl, über» steigt, der Grbür von b kr. Von Glücksverträgen ift die Gebür nach folgenden Grundsätzen zu entrichten: ä. Die Wette unterliegt der Gebür nach Scala III. Den Maßstab der Gebürenbemessung bildet der Wettpreis, und wenn die Weltpreise beider Theile ungleiche sind. der höhere. L. Bei Lotterien, worunter auch Lotto-Anlehen und andere Ausspielungen inbegriffen sind, ist die Betheiligung an der Lotterie Gegenstand der Gebür, welche theils vor der Einräumung des Spielrechtes, somit, wenn dieselbe durch die Ausgabe von Losen begründet wird. vor dieser AuSgabe, theils nach der Ziehung eingehoben wird. 1.) Vor Einräumung des Spielrechtes ist die Gebür von Prwatlolterien. wozu auch die Ausgabe der das Recht der Theilnahme an Vereinsverlosungen gewährenden Jahreskarten und Anteilscheinen an Kunst- und ähnlichen Vereinen gehört, durch die Spielunternehmmig unmittelbar zu entrichten. Diese Gebür wird derart bemessen, dass die nach Scala III von jeder einzelnen nach dem Spiel-plane vorhandenen Einlage entfallende Gebür nach der Gesammtzahl dieser Einlagen ohne Rücksicht auf den erzielten Absatz berechnet wird. 2.) Nach der Ziehung ist von solchen Losen (Spieleinlagen) der Staats- und Privatlotterien sowie des Zahlenlottos, auf welche ein nicht in Effecten bestehender Gewinst entfallen ist, eine Gebiir (ohne Zuschlag) mit zwanzig Pro cent des Gewinstes nach Abzug der Spieleinlage, das heißt des Nominalbetrages des Loses oder Spieleinsatzes, zu entrichten. Lose der Effrclenautzpielungen, welche zu wohlthätigen Zwecken stattfinden, oder bei welchen die Gesammtsumme der Spieleinlagen den Betrag von 500 fl. nicht übersteigt, sind von der Gebür befreit. Bezüglich der Pr 0 messen bleiben die Bestimmungen der Gesetze vom 7. November 1862 und vom 30. Juli 1878 unberührt. l^>. Der Hoffnungslmif unter-liegt der Gebür gleich einem gewöhnlichen Kaufe. I). Von dem Bodmerei» Vertrage ist die Gebür nach Scala III nach Maß des auf Bodmerei aufgenommenen Betrage» oder Geldwertes zu entrichten. N. Versicherungsverträge. 1.) Versicherungsverträge lmit EinschlusK der Rückoelsicherungiverträqe), welche von Emzelnpersonen untereinander abgeschlossen werden, unterliegen der Gtbür nach Ecala III liach der Höhe des Preises, gegen den die Versicherung stattfindet. 2.) Anstalten, welche das Ver-sichel ungsgsschäst betreiben, wozu auch Eisenbahn- und Dampsschiffahrzz-Untesnehmungen hinsichtlich derTran». poitvelsichcrungen gehören, haben solgexde GMren vierteljährig nachhinein unmittelbar zu entrichten, und zwar für Lebensversicherungen mit 2 pHt., sür Transportversicherungen mit '/, pCt., für Rückversicherungen mit '/, pEt,. für alle an« deren Versicherungen mit !'/, pE». 3.) Versicherungen und Zutritte zn gesellschaftlichst! Versorgungeanstalt-n, die sich nur auf Beerdignngslusten, ärztliche Hllfe und Pflege in Krankheiten und Unterstützungen un Falle zeitlicher oder lebenslänglicher Erwelbsunsähigteit be-schränken, sind, insofern diese Anstalten nicht zugleich auf Gewinn der Unternehmer berechnet sind, von den Gebüren befreit. Rechnungen (Conti, Noten. Ausweise, bilan« cierte Conti u. dgl.) über Forderungen aus Kauf-oder anderweitigen Anschaffimgil-, Lieferung«- oder Kostgeschä ften über gemünzte oder unuemlinzte edle Metalle. Staats- oder andere für den Handels» verkehr bestimmte Wertpapiere unterliegen, wenn der Betrag der Forderung 50 ft. nicht übersteigt, der Stempelgebür von 1 kr.; wenn derselbe 50 ft., aber nicht 1000 fl. übersteigt, der Stempelgebür von 5 lr.: 1000 fl., aber nicht 5000 fl.: 10kr.; 5000 fl.. aber nicht 10.000 ft.: 20 kr.; 10,000 ft., aber nicht 15.000 Gulden: 30 kr.; 15,000 si.. aber nicht 20,000 fl.: 40 kr. und wenn derselbe 20,000 fl. übersteigt, der Stempelgebür von 50 lr. Schlusszettel (Schlussnoten. Schlussscheine, Schlussbriefe) der Contrahenten. Sensaie oder Unterhändler über den Abschluss oder die Prolongation von Kauf- oder anderweitigen Anschaffungb-, Lleferungb-oder Kostgeschästen über gemünzte oder ungemünzte edle Metalle. Staats» oder andere für den Handels-verkehr bestimmte Wertpapiere. Wechsel und kaufmän-nische Anweisungen unterliegen der festen Vebür von fünf Kreuzern für jedes Stück. Urtheile ober Erkenntnisse der Gerichte erster Instanz unte> liegen, wenn der Vegenftand schätzbar ist, einer Gebür nach dem Werte des Streit« gegenstandes ohne Nebena.eblir,'n, und zwar bei einem Werte: bis 25 fi, der Gebür von 50 kr,, über 25 fl. bis 50 ft. der Gebür twn 1 fl,. über 50 ft. bis 200 fl. der Gebür von 2 fi. 50 kr., über 200 fl. b>« 800 fl. de, Gebür von 5 fi.. über 800 fl. bis 1600 fl. der Gebür von 10 fi.. über ,600 ft. bis 2400 fi. der Ge« bür von 15 fl.. über 2400 fi. bis 3200 fl. der Oebiir von 20 fl.. über 3200 fl. b>S 4000 fl. der Gebür von 25 fl. Die Gebür ist in Slempelmarken zu entrichten. Rechtskräftige Endurtheile unterliegen folgenden unmittelbar zn entrichtenden Gebüren, und zwar: dem Klagebegehren stattgebende, wenn der Wert det Streitgegenstandes 4000 ft. übersteigt, der Gebür von '/, P'vcent dieses Wertes sammt' dem auwordenl. l.chen Zuschlage. Abweisliche Utthette und Er. lenntmsse m vlrettsachen. bei denen der Wert de» Stte.ta, genstandr» 4000 si üver^g,. unterliegen dec Aaibachcr Zeitung Nr. 61 5^2 16. März 1881^ Gebür von 25 st.' wenn der Streitgegenstand nicht schätzbar ist, der ftxen Gebür von 12 st. Diese Ge-büren sind auch sür strafgerichtliche Erkenntnisse, welche einen Zuspruch civilrechtlicher Ansprüche enthalten, falls auf Grund derselben gerichtliche Sicher-stellungs- oder Executionsfchritte eingeleitet werden wollen, vor Ueberreichung des Sicherstellungs- oder Executionsgesuches in der oben angegebenen Art mit Stempelniarken oder unmittelbar zu entrichten. l20. Sitzung des Abgeordnetenhauses. Wien, 11. März. (Schluss.) Oeneralredner Abg. Greut er: Es wäre wünschenswerter gewesen, dass der Grundbesitz nicht fort« während zur Besteuerung herangezogen werde, wäh« rend man doch bei der Heranziehung des beweglichen Kapitales nur langsam und mit einem gewissen Zögern vorgehe. Man hat uns gesagt, dass das Nicht-eingehen in die Spccialberathung dieses Gesetzes gewisse Folgen nach sich ziehen werde; man hat uns Versprechungen gemacht. (Rufe links: Wer?) Von der Minorität sind uns Verheißungen gemacht worden. (Wiederholte Rufe links: Wer?) Ich nenne keine Namen. (Bravo'. rechts.) Man hat uns weiter gesagt, dass, wenn wir dem Gesetze zustimmen, wir eine schwere Verantwortlichkeit auf uns laden. Trotzdem müssen wir, wenn wir. unserer Pflicht gemäß, nach bestem Wissen und Gewissen vorgehen, für das Eingehen in die Spe-cialdebatte stimmen. Man müsse eben retten, was noch zu retten sei, man müsse für das Eingehen in die Sprcialdebatte stimmen, um dic Vortheile, welche das Gesetz für das große Ganze gewährt, nicht abzuweisen. Tirol werde durch das Gesetz allerdings hart getroffen werden, aber bei der Specialdebatte könnten doch noch Erleichterungen erzielt werden, und dann frage es sich, ob man denn wirklich von der Gegenpartei bessere Bedingungen erwarten könne. (Heiterkeit.) Wir wissen ganz gut, was Sie (auf die Linke zeigend) auf jener Seite des Hauses wollen. Sie wollen die Majorität sprengen, um ehethunlichst an dem Tische (auf die Ministcrbank zeigend) zu s itz e n. (L e bh af t e H ei ter teit.) Aber eines Steuergesetzes wegen werden wir den geistigen Bau unserer idealen Güter nicht eilistürzen lassen. (Beifall rechts.) Die Wiener Ovpositionsblälter haben diese Woche fchon einen triumphierenden Ton an< geschlagen, von Krisen u. dgl. gesprochen. Nun das war jedenfalls viel zu früh. Wir Tiroler könnrn vielleicht im Kampfe verlieren; Sie werden aber nie finden, dass wir gegen unsere Freunde stimmen. (Stürmischer Beifall und Händeklatschen rechts, Redner wird von vielen Abgeordneten beglückwünscht.) Nachdem noch die Abgeordneten Wittmann, Dr. Graf Dzieduszycti (als Referent) ur.d Dr. Menger gesprochen, gelangt das Gesetz in nament-licher Abstimmung mit 175 gegen 160 Stimmen zur Annahme. — Am Schlüsse folgt die Interpellation des Abg. R. v. Schneid, die wir bereits nach ihrem vollen Wortlaute mitgetheilt haben. Vom Ausland. Bei Eröffnung der Neich stags sitzung in Berlin am 14. d. M. hielt Präsident Goßler folgende Ansprache, welche die Mitglieder stehend anhörten : Wir alle stehen tief erschüttert unter dem Ein« drucke des entsetzlichen Ereignisses, welches in unserem östlichen Nachbarreiche sich vollzogen hat, eines Ereignisses, welches den deutschen Kaiser eines geliebten Verwandten und treuen Freundes beraubte. Es entspricht sicherlich dem Wunsche und Bedürfnisse des Hauses, wenn das Präsidium der herzlichen Theilnahme des Reichstages an dem Verluste, von welchem der Kaiser und das Kaiserhaus betroffen wurde, ehr-furchtsvollen Ausdruck giebt. Wenn kein Widerspruch erfolgt, nehme ich an. dass das Präsidium sich dieses Auftrages unterziehen darf. (Zustimmung.) Die „Agence Russe" bestätigt, dass die Pforte einen großen Theil Thessaliens mit Tri-lalaundLarissa an Griechenland abzutreten geneigt sei, und sagt, dass alle Cabin ette, das englische mit Inbegriffen, diese Concessionen als solche betrachten, welche die Mediation der Mächte erleichtern. Die Separatvorschläge Frankreichs und Italiens, welche an die Berliner „National-Zeitung" telegraphiert wurden, beziehen sich auf eine der Vergangenheit angehörige Situation. Nach einer der „Pol. Eurr." aus Athen zukommenden Meldung hat der griechische Ministerpräsident, Herr Kumunduros, in der Kammersitzung, nach" dem die Mobilisierung sämmtlicher Reserveklassen be-reits verfügt ist, die Einberufung auch derjenigen begehrt, welche vom Kriegsdienste ausgenommen sind. Herr Kumunduros begleitete diese Eröffnung mit emer Erklärung des Inhaltes, die in Rede stehende Maßregel bedeute weder eine Drohung noch eine lriegerische Demonstration, sondern bezwecke ausschließ. " rüchte Alllass gab. wurde das Verhältnis zwischen ow Großfürsten.Thronfolger und der Prinzessin Dag'"" stets als ein musterhaftes bezeichnet und ein "ichis ringer Theil der Sympathien, deren sich das hohe "° in der Bevölkerung Nusslands erfreut, ist auf dlt," Grund zurückzuführen. ^ Locales. — (Graf Andreas Hohenwart f) ^! krainifche NeichSrathsabgeordnete, Se. Excellenz wl l Karl Hohenwart, wurde durch den am 13. d i"l> Wien erfolgten Tod seines hochbetagten Vaters. ^ Excellenz Graf Andreas Hohenwart. von einem sch"'"« lichen Verluste betroffen. Der im hohen «lter "° 87 Jahren verstorbene Graf Andreas Hohenwalt ' Gerlachstein, Rabensberg und Raunack. Freiherr de ^ von und zu Lewenberg. war Ritter des Oroens Eisernen Krone zweiter Klasse. Ritter des Franz-I^. Ordens, Ehrenritter des souveränen Iohanuiter im Oktober 1860 mit Fräulein Margarethe 6o"p° ' der nunmehrigen verwitweten Gräfin Hohenwart. «v , Monate hierauf verließ er Laibach und übersiedelte Wien. woselbst er seitdem ununterbrochen gelebt Y Aus seiner ersten Ehe stammen außer dem 6^! ^ Ministerpräsidenten Grafen Karl Huhenwart noch i Töchter, die Gräfin Marie, verehelichte Freiin Eichhoff, und die Gräfin Emma. verehelichte Fre"" Hansmann.Stetten. Der zweiten Ehe entspross ein V Graf Georg Hohenwart, welcher derzeit im 20> ^,<.he-jahre steht und Zögling der k. l. Theresianischen «"" mie ist. — Graf Andreas Hohenwart wurde ge> .^ um 2 Uhr nachmittags auf dem Central.Fricdhose Wien beerdigt. <^„, — (Velden eingeäschert.) Das de" * . ristcn wohlbekannte Seebad Velden am Worth"!". ^,. hin bekanntlich auch die Theiluchmer der von der ^ bacher philharmonischen Gesellschaft im Juni 1o?v ^ Villach unternommenen Sängerfahrt vom Stcrnberg ^ einen Ausflug machten, wurde am Sonntag, ^>' >Hz, d. M.. fast ganz eingeäschert. Von den an der ^l ,^ strahe stehenden Häusern sind bis auf vier sa'""! ^ niedergebrannt. Das Feuer entstand kurz vor ^, abends in der am Eingänge des OrteS ge^se" ^z genannten Naderkaische und verbreitete sich ^^°f ^ heftigen Ostwindes mit rasender Schnelligkeit "^j, nächsten Objecte, so dass in kaum 15 Minuten 14 ^ täten mit 32 Objecten, darunter die Kirche u ^ größten Gasthäuser, in Flammen standen, und zw ^ ganze Tract zwischen der genannten Kaische " ^^ Mautrealität. Die freiwillige Feuerwehr des ^it konnte das mit so gewaltiger Macht und S«n ^ auftretende Element nicht einschränken und ty ^„ was unter den obwaltenden Umständen aüe>n s ^ war, sie suchte nämlich das Einbrennen in das ^. ^, der Häuser zu verhindern. Von den telegraph Al> Hilfe gerufenen Nachbarfeuerwehren erschienen ^jch lacher mit Extrazug um 7 Uhr. die PörtsaM" " M darauf und die Magenfurter mit dem Personenz tt ^^ 8 Uhr. Den vereinten Bemühungen derselben « ^ es. wenigstens iu vielen Häusern das Eindring ^„ Flammen zu verhüten. Da fast alle niedergeo^ ^. Objecte versichert sind. so ist anzunehmen, da.ls liebte Badeort inlürze wieder nen erstehen duw - ^ — (Stanislaus Lesser,) Der dur°/ ^ Wiederholten Gastspiele am Laibacher The"" c S^ bekannte ehemalige russische Hofschauspielcr ^? ^ls nislaus v. Lesser. der sich in den lchten ^^ ei" Wanderschauspieler in Oesterreich und De»"!^ ^fel' hübsches Sümmchen erspielt zu haben sch""'» ^, ^ t»«" tage. den Meldungen der Wiener Blätter i"'^"al-^ deutsche Theater in Pest von der Wiener ^ ^aB dencrcditbauk um den Betrag von i20M"!^osi' und als erste Anzahlung die Summe """^lauf , erlegt. Hcrr v. Lesser beabsichtigt, nach " ^heate" Contracts drr jchigcn Direction die Leitung " selbst zu übernehmen. ^^acher Zeitnng Nr. 61 543 16. März 1881. lllti^.? ^ i> r Smutn y.) Der durch seine schvnen Iys.s ie'chttungeil delannte. hier lebende Zeichlier Herr 3i»ur ?"^ ^^ ^°^en über Bestallung das in voller hiei^. - '" Lebensgröße ausgeführte Porträt einer W tt> ?^" ^""^ (Fräulein Lina Galle) vollendet; iin zl. s. ''t Vor seiner Ablieferung durch einige Tage III C !l? be» Künstlers (Franz-Ioscfs-Straße Nr. 9, /m" "Ugenieinen Besichtigung ausgestellt. Grunds-. " Baumfällen erschlagen.) Der Wen.'^Matthäus P^^ au3 Schigmariz. Orts-l«rzen ^ ^"^rschiz im Neifnizer Bczirle. hatte vor Fch,,,^'" Sägebesitzer Gregor Pirc von dort einige »»in K^ l °"^ ^'""n Walde verlauft. Als nun die in>N?" ^geschickten Arbeiter die getauften Bäume ^llte ei ?°^n. lam der Verkäufer Pirc dazu und fetzte K ^! " angehackten Baum auf die entgegen-^beiter ! ^"'" ^'"f"lleu leiten, als dies von den i" diesem m ^ Fällung projcctiert war. Pirc schlug ballen k a m ^ einen Keil in den Einschnitt, um das tvitlen n . "'"^ auf die gewünschte Seite zu be-ttlvllrte^ m> ^^"'""^ gelang dies jedoch nicht in der dtl u.s " -liieise; der B«um neigte sich vielmehr in in der «n"ü '^ beabsichtigten Richtung und fiel auf den lHlzeitin '^"t>en Matthäus Pirc. der nicht mehr Ver m'U ""^"eichen lmlnte. nieder und erschlug ihn. ^lungluckce wurde todt vom Platze getragen, Aschen V ^ °gte Wöljin.) Im Ritter v. Lan. Vcii^f ""^terrain «2'fta" in der Stcuergemeinde ^llndbrs'k ^'^"lfswert wurde am «. d. M. vom lttt ^„^" Michael Lenartii aus Pristava eine meh. ^hre alte Wiilfin erlegt. Vlaler Vi>> ,/5 ^ ^ ^' cf.) Gegen den Photographen und der Nit^^ ^^s. der im Dezember v. I. das Atelier gelbst e° "^ " ^"'bach übernahm und das Geschäft binar vl^l^ ^°"ake ausübte und der Dame im Fe< aus Laili°5 "''^ Hinterlassung zahlreicher Schnldcn soling.' ^"schwand, wurde die steckbrieflichc Ver-tt sich ^"Iele.tet. da sich nachträglich hcraubstellte. dass Ter Geluckf ^" Betrügereien schuldig gemacht hatte. ^ Jahre s^' ^'" geborener Badenser. ist ungefähr lch»vllrlen^ """ mittlerer, untersetzter Statur, mit Dialed u x°?" ""^ Schnurrbart, spricht norddeutschen bcsgerick.. . '"' Vetretungsfalle dem Laibacher Lan< ^7u einzuliefern. Eeit i m"°" dringliche Briefpost senduu gen.) Loibach' ""? l. I. erliegen beim l. l. Postamte in Über welH ^i ^'^^ unbestellbare Briefpostsendungen, b'erte B^f ^"fgeber verfügen wollen: I. Recomman-^'rection k- m,"' Svoboda Franz in Neichenberg und liche Brief ^'"'Aspang.Bahn in Wien. II. Gewöhn-Nien lVM ^' ^^"^ in Trifail. Novak Johanna in ^h in m ^"bbregar Johann in Trlfail. Tiier Elisa« Josef in "enjavaS. ^uKiö Karl in Stein. Großnik VtaM^. ^lttich, Kolusi Georg in Dalmazien (?). ^lifllil 3 " ^""z '" Tl'ch. Iazbec Therese in Trieft. ^»Nlln? w '" ^brz. de Nutrizio Vincenzo in Trieft. ^>en zn ^"org in Mvttling. Schänwald Leopold in "' Kra^?"'" ^"«z in Trebitsch. Prciern Mathias 33ien L "«' Io"le Franz in Trieft. A. D. 58 in blotli'il 5^"v ,„ ^^ ^^^^ ^^^ ,^ ^^,^^ P^. dic>te in ^" "' ^'"'' Pallanh Karl in Görz. Nogina III. ^ ^'lhernembl. Schutschck Johann in Laibach. Zerdc,,, ^?""denzlarten an: Maurin Franz in Graz. IV. ia in Nadna. Bezlaj Josef in Marbnrg. ^°lltl,._ "'.'frankierte Kreuzbandsendung an: Adelaide -^ ?m" Bukarest. ?°'"devols< '"^ewahl.) A" der Wahl des Ge- l'tle N..'^^ ^er Ortsgemeinde Dob im Steuer» *""^^",ch wurden Anton Netar. Grundbesitzer von Ternovca. zum Gemeindevorsteher; Anton Zupankii. Grundbesitzer von Hrastoudul, und Ignaz Nregar, Grundbesitzer in Dol, zu Gemeinderäthen gewählt. — (Nom Beamte nverei n.) Die Lebens-versicherungs.Abtheilung des Ersten allgemeinen österreichischen Beamtenvereins rmpfieng ,m Monate Februar d. I. 388 nene Anträge über 407.437 st, Kapital und 2300 st. Renten und brachte zum Abschlüsse 285 Verträge über ein Gesammtlapital von 271.237 fl. und über Renten von 1470 fl. — Der Totalstand der Ab« theilung am letzten Februar brückte sich aus in 34,938 in Kraft befindlichen Polizzen über 33.196,899 fl. Kapitals- und 78.7 lO sl. Rentensumme, von welchem Ge-sammtstande 737.512 fl. Kapital und 9040 fl. Renten rückversichert waren. In den Monaten Jänner und Fe< bruar d. I. sind durch Todesfälle 47 Aersicherungsvrr-träge erloschen und daraus 40.200 si. fällig geworden. Seit Beginn der Vereinswirksamkeit wurden für fällige Versicherungen ausbezahlt 2.800.000 fi. Die Pcä> mienEinnahme pro Februar war mit 67.945 st. vor» geschrieben. Neueste Poft^ Original-Telegramme der „Laib.Zeitung." Petersburg, 15. März. Der Officier Nowikow erzählt über die solmtägige Katastrophe einige Details. Der Kaiser bemühte sich, während er aufgerichtet wurde, die Hand an die blutige Stirn zu erheben, und sagte zweimal: „Kalt, kalt!" Großfürst M,chael, der hinzugekommen, fragte den Kaiser: „Sascha, wie fühlst du dich?" Dcr Kaiser antwortete schwer ver. stäudlich. Als der Kaiser Weitergetragen wurde, frug Nowikow, ob der Großfürst gestalte, den Kaiser behufs Verbandanlegung ins nächste Haus zu transportieren. Der Kaiser, augenscheinlich noch bri Ärsinnung, hörte dies und flüsterte: „Tragt mich ins Palais, dort will ich sterben," und noch etwas Unverständliches. Dies waren die letzten Worte des Kaisers. Der Verbrecher Russalow ist aus Tischwin gebürtig und 19 Jahre alt. Es sind im ganzen 18 Personen verwundet, 2 gestorben. Heute um 9 Uhr abends wird die Leiche des Kaisers in die Palaiikirche übertragen, wo sie durch 14 Tage aufgebahlt bleibt. Der Verblichene trägt die Uniform des Preobraschrnski'schen Garderegimenls. Heute erschien ein Ukas des neuen Kaisers, derselbe erinnert die Vanern an ihre Befreiung durch dm verstorbenen Vater und fordert sie zur Eidesleistung auf. Großfürst Wladimir wurde zum Commandanten des Gardecorps und der Truppen des Militärbezirkes Petersburg ernannt. Petersburg, 15. März. Ein Extrablatt des ,.Rc-giernngsanzeigers" meldn: Einer der verhafteten Haupt» anstiftcr gestand die leitende Betheiligung am Allenlale zu. Dieser und Nussakow anerkannten das durch die Explosion der zweiten Bombe getödtete Individuum als Mitschuldigen, ohne jedoch dessen Namen und Aufenthalt zu nenncn. Nachts wurde die Wohnung Rnssa. kows ausgeforscht. Der Eigenthümer, die Polizei-Agen-lcn erblickend, tödtetc sich. Eme dort wohnende Frau wurde verhaftet. Sprenggeschosse und Exemplare einer auf die Katastrophe bezüglichen revolutionären Proclamation wurden vora/fnnden, woraus hervorgeht, dass das Eomplot von zwei Personen ausgeführt wnroe. Vormittags wurde ein junger Mann verhaftet, welcher dlc Wohnung betreten wollte. Er feuerte sechs Rc-volverschüssc ab und verwundete drei Polizeimänner. Washington, 15. März. Der Senat drückte ein. stimmig seinen Abscheu gegen das Peteröbnrger Attentat und ebenso dcr russischen Regie'.ung und dem russischen Volke sein Beileid ans. Die Legislatur von Newyork fasste ähnliche Beschlüsse, die Verdienste des verstorbenen Zaren und die Befreiung der Bauern und Bulgariens hervorhebend. Kairo. 14. März. Infolge des Todes des Kaisers Alexander II. von Russland, von welchem Se. l. und k. Hoheit der durchlauchtigste Kronprinz Erzherzog Rudolf in Saccara Kenntnis erhielt, trifft Se. k. und k. Hoheit schon heute abends hier ein und soll. nun Höchstdessen Neiseprogramm einige neue Aende» rungen erleiden. Die Festlichkeiten und das Hofbanlett, welche hier noch stattfinden sollten, wurden abgesagt und dürfte auch die projectierte Jagd bei Damiette unterbleiben. Die Einschiffung nach Jaffa würde bann in Port-S^d erfolgen. Wien, 15. März. (Abgeordnetenhaus.) Zum ersten Vicepräsidenlen wurde Fürst Georg Loblo-witz mit 103 Stimmen gewählt; der Eandidat der Linken Dr. Demel erhielt 149 Stimmen. Petersburg, 15. März. Einzeln empfan-genen Personen gegenüber sagte der Kaiser, er besteige den Thron unter peinlichen Umständen. sehe aber vertrauensvoll der ehrlichen Mitwirkung aller Patrioten entgegen und werde sich bemühen, die Liebe des ganzen Russland in demselben Maße zu verdienen, wie sein verstorbener Vater dieselbe besessen. Telegraphischer WechselcnrS vom 15. März, Papier. Rente 73 70. - Silber. Rente 75 65. — »old-lNmte i»2 35 - 1860er ZtlllltS'Anlehcn 13«)—. - Banlactien 811, - deditactien 292 20. — London II? 40. — Silber -, — K. l. Münz.Ducalen ü ü4. - 2<>5frllNleN'Stückt 9 Ls^/,, — 100'Reichilmarl ü? 15, Verstorbene. Im Livil spitale.- Den 11. März. Georg Mejal, Inwohner, 78 I., »r- schüpfunff der Kräfte. Den 13, März. Johann Ludi. Inwohner, 6b I., V«. hirnhaulcnlzülidung. Meteorologische Beobachtungen in Laibach. s lz B j; ^ Zj W TAIW" 74282—46 s N, schwach heiter 15 2 . N, 742 53 > 30 O schwllch heiter 0 00 9 „ Ab. 744 3? j — 08 O, schwach heiter heiter, lalt. Das 3agesmlltel dec Temperatur — 03», um 7 8" unter dem Normale. Verantwortlicher Nedacleur: Ottomar Vambera M Gott bcm Allmächtigen hat es in selnem uner- W ^ slirschlichcn Rathschlusse gesallrn, meinen innigst» ^> « Lelirbtrn Aalten, resp. Vater. Vruder und Schwager. ^ ^ den Herrn ^ > Franz Pettauer, > W bürgcrl. Uhrmachermeister, ^ ^ nach lurzem aber schwerem Leiden, versehen mit ^ bril heiligen Sterbrsacram'njs,,, nm 15 Mcirz in ^W ^ srinem 41. Lebensjahre in ein besseres Irnseils ab» ^» ^W zuberufen. « Die irdische Hülle des theueren Verblichenen « wird Donnerstag, den 17. März. nachmittags 3 Uhr. ^ Wicnetstrahe 3?r, 20. grhobrn und auf dem Fri»d- W Hofe zu St. Christoph zur ewigen Ruhe bestattet ^ ^ werdrn, ^» ^ Die hsil. Seelenmessen werden in der Psair- ^> ^ lirchc zu St. Prter gelesen werden. ^> ^ Drr Vciblichrne wird dem frommen Andenken ^ seiner Freunde und Brlllnnlcn bestens empfohlen. ^» W La i bach, am 1b, März 1381. W ^ Nntonie Pettauer, Gattin. — Franz und Leopold, « Töh,,!- - Antonie, Paula, Thrresina, Töchter. — ^ ^ Marie llamann qeburene Pettauer, Schwester - ^R W Anton ztamann, Tchwager ^» Curse an der Wiener sorse vom 14. März 1881. (Mch dem oMellen Ture^t«) ^>t-nt. «"b War. ZlldtrH........ 78 45 7«60! NldH'. ' '...... 7585 76- ''' l8«i4 ' '...... V2 80 92 9b * 188a ' ' ..... 12150 122 ' I8gn /...'.^..... l80 10 130 50 N»' I8^l< "" "" fi.) . . . 13250 13» - N,Plil,n,en.»n,..... ^'22ü 17«- XZ"'^.« '° '......10825 10850 !"""'^°ul^ 6tadt «i,n 12l>. 12,50 c>"n.Ä^^^^ . . 112. 11225 ^Wlbar^^^"nel88irüll. l, zahlbar^bschelnt 1882 rück- 3>H Zulbr,m« .... 112 »01,245 ^"isch^ "'bnhn.«nlelhe . 127 75 128 25 ^V'N ^ -... 12775 12825 Gruudentlastungs'Obligationen. Velb W»re Oöhmen......... 10450 10550 Niederilsterrelch...... 105 50 l<>6 50 Vallzlen......... 9960 100^ Glel»enbttro«n....... l>4?5 9°. 25 Temeser «c,,m» 96— 9650 Unanrn 9640 97 - Netten von Vanken. Geld wa« «nalo.öst«r. Vanl.....127 25 ,27 50 Kreditanstalt .......2N0 80 291 - Deposilenbanl.......21« 215' . Crcbitansllllt. ,m^.,r.....2N« - 266 50 Oesltrrclchlsch. unaarlsche »ant 812 814 — Uniollbnnt ........12710 12730 Verlehrsbant.......1»?'- I»7^> Wien« Nantverew.....126 75 127 - Actien von Transport-Unter» nehmungcn. »tlb walt «lsöld-Vahn .......15^50 160 — Donan^DampNcd'ii ^V?s«llschnf< 588- . 590 Tlisabeth.Westbahn.....20«5» 204 Hrrbinnnds-Nordbatzn . . . . 22bö-2!i6i - Vtlb Ware Franz.Iolevh.Vllhn ... 180/5 181 25 »lllizischtllllrl.5!ubw!°,'Nllhn . 27^ - 279 50 »nschllU.tDblrberyer «ahn . . 137 50 l.1? ?.». Lembern^ltzernowitz^'' Vahn . 171 50 172 25 Lloyb . Gtsellschasl..... «92 6"4 ^ Oefterr. Horoweslbahn. . . . I!'?75 198 25 Ut. 2. . 244- 244 50 «iudols.Ullbn....... 1f>95s> >tt0- Gtaatsbabn........ 289-26950 Biibbahn ...... w''40 10.^70 thlih'Nahn !....... 246 75 24? 50 Ungar .gal0 Unaarllche Nordoftbahn ... 153 154 — Ungarische Westbahn .... I«" 75 1«1 25 Wiener Tramway-Wesellschaft . 22» 75 223 - Pfandbriefe. Prioritäts'Obligationen. Hlis°b.th.B. 1. «tm^ . - , - M'- ''^" ssslln,.Iossvb-Äabn . . 102- 1^40 «al. Hnr/.Uxdwist.O. l 40 8/, »0 Vtaatsbabn 1. Em 175 - 176 — -iidl,ahn ^ !i'/. llW40 1LS70 i 5°/. I1«5!1 113-. Devisen. «uf deutsch« P'äy«.....b7 1') 57« üondon. ,urz« slchl l'?" N^ Geldsorten. DueattN .... b ft. 55 tr. 5 fl. b7 tr Na"o"°n»b'°r , 9. 2s'/.. 9 .80'/. . Deutsche iNeich*. Noten . . . , 57 . 15 . t7 . «0 . Hilbtrgulden — » ^ , -^ . — lrrainischt Äiundenllaftunc>z'ObUaation«n Veld 10«- N«, 104 .