A m t s - V l » t t. Kundmachung wegen Abhaltung der Minuendo - Versteigerung der Schreib- und Kanzlep-Requisiten-Lieferung für das k. k. Gubernium, und die übrigen k. k. Behörden, während des Verwal-tungs-Jahres i83l. — Wegen Lieferung des für das k. k. illychche Gubernium und die übrigen k. k.'Behörden dieses Gubernial-Ge^ blctbes erforderlichen Bedarfes an Schreib- und Beleuchtungs-Materiallen, dann sonstigen Kanl-lenrequisiten für das Verwaltungsjahr igZ/ n'ird am 5. October l. I., Vormittags von 9 bls 12 Uhr, und Nachmittags von 3 bts 6 Uhr, mdem hiesigen Gubernlal-Rathssaa, lexeme Minucndo-Versteigerung, und zwar für jeden Artikel insbesondere abgehalten werden. — Die Bedingnisse sind folgende: ^. Der Bedarf an den zu liefernden Artikeln ist beiläufig: An Schreib- und Bcleuchtungs- Vtaterlali.)^3i ^^Rieß Klein-Conccvt.Pa-pier m dem vorgeschriebenen Format, laut wel-^m der bescynMene Bogen ,3 Z,« Höhe und 9 Zott Breite, folgllch ein Flachenmaß von ^>4 Quadratzoll zu enthalten hat: 2.) iZ, Rlch Groß^Concept-Papier; 3.)3,9 ^ F^ gut s Kanzleppapler ln der be; 1.) erwähnten Große; 4.) i5H4 Rieß Klein-Medien ccvt-Pap.er; 5.) ,5 3i/.Nieß Klein-Medial Kanzler-Papier; 6.) n ^N.eß Groß-M-dian-Concept-Papier; 7.) ni! zug der allgememen Verzehrungssteue« von der Biererzeugung des ganzen Kreises/ mit Einjchluß der" Stadt Grätz, oder aber die sechszehn Gtadtbrauhauser und die in der nächsten Umgebung befindlichen drel Bräustat« ten zu Göstlng, Gradwem und im großen Mauthhause zusammen / vder 0er Verzeh-rungssteuerbezug von der Ble«rz«ugung auf den übrlgcn stachen ^ande des Gratzcr Kreisss abgesondert ln Pacht übernommen werden r^ön« nen. — Ausgenommen von der Verpachtung wird jedoch, die be» der Einfuhr des Biers in die Hauotstadt Gräy an den Linien zu errichtende Verzehrungssteuer, so wie auch d^r dieser Stadt, oder den andern Orten der Provinz, um welchen es sich handelr, bewü, KZte Localzuschlag. — Als Flßkalpreis wlrd für den Kreis Iudenburg der Betrag von 29672 ft. 57 kr. — Brück !2ii3st. ch-^kr.-^ Marburg 7Z55 st'. 9 kr.—Ellll 2010 ft. ^3 kr. —. Gratz (mit Ausnahme der Stadtdrauhäu-ser und der drey in der nächsten Umgebung gelesenen) 7999 6- äc>kr.; - en^ch fär dle sechzehn Braugewerbe .der Btadt Gratz, und jener zu Gradwcm, Gostmg und ,m großen Mauthhause 67000ft- festgesetzt. - Zum Aus-ruisprels für d>e Branntweiner^eugung der ln Gray befindlichen Braugewerbe, wird die G^mme von 35ost. bestimmt.- — 3s wlrd bemerkt, daß zum Flskslprelse fur dle Gratzer Üadt'schen und hieher embezogenen drey?and-brauhäuser di? wahrscheinliche Einnahme des laufenden Jahres angenommen worden ist.-" Diezemgen, welche wegen d'.eser Pachtung mtt der k. k. fieyermarkifchen Zoll, et Gefallen-Ndministratlon in Unterhandlung treten wols len, haben auf der Grundlage der nachstehenden Bedingungen ihre Pachtanbothe entwe« der für einzelne Kreise odcr für alle zusammen sammt der Hauptstadt bis zum sechsten Octo, ber d. I., Mittags um 12 Uhr versiegelt mit der Aufschrift: „Verzehrungksseuer-Pachtan-bolh füc die Biererzeugung," im Bureau des kalserl. königl. stepermarklschen Cameralge-fallen-Administrators zu Gratz im Admmi« ftratlons-Gebäude, einzureichen, indem nach Ablauf dieses Termins auf nachträglich überreicht« Ojfcrte kline Rücksicht mehr genom« men werden wird. — ZurVcrsichcrung, daß Nur vlrläßllchö Unternehmer in die Mttbewer« hung treten, ist vorhmem ein Angeld von fünfPercenten des Pachtbetrages, weichender Unternehmer anbietet, «ntweder im Baren, oder m verzinslichen österreichischen Maatsob-llgatlvnen, nach dem letztdenannlcn Wiener Börse«Eourse bei der k. k. Zollgefallen - Administrations - Cassa, oder einem unterstehenden Verzehrungssieuer-Inspectorate zu erlegen, und dem Offerte die Abschrift von dem Erlags-scheme der Cassa beizulegen, mdem ohne Nach» welsung dieses Erlags keine Rücksicht auf das Osfcrt genommen w-erden kann. — ^Das Angeld wirb Demjenigen, deren Anbot nicht an-genllmmen wird , sv w,e dllß nach commlssionel? lcr Eröffnung der Offerte sich zeigt, sogl?;ch wleder zurückgestellt, jenes des oder der Best-blcter der Pachtung aber b>s zur Entscheidung, und lm Fage der Annahme bls zum Erläge del durch die 3ontractsbedingungenfestgesetzten Eautlon zurückbehalten. — Der Pachtvertrag wlvii VN jenem oder jenen Offerenten abge« schloffen werden / dessen oder deren Anbot als vorzugsweise annehmbar sich darstellt. — Die Entscheidung darüber wird »n der kürzessen Zelt eingeholt, und dann unverzüglich den Bessie« tern erkffnet werden, bis wohin sie für ihre Offerle rechtsverblndllch bleiben. — Die übrigen Bedingungen sind folgende: i. Dl§ Pachs tung kann ^Jedermann , welcher l'.Lch den Gesehen und der Landesverfassung hievon nicht ausgeschlossen »st, übernehmen. Dock sind Jene sowohl von der Uebernahme als der Fortsetzung dieser Pachtung ausacschlossen, welche wegen eines Verbrechens mtt einer Strafe be« legt gewesen, uder welche m eine strafgencht« liche Untersuchung verfallen sind, welche blos aus Abgang rechtlicher Beweise aufgehoben wur-d?< — 2. Der Pachter lss verpflichtet, sich genau nach den Bestimmungen des Gudermsls- 879 Circulars vom i- Juli 1829/ Zahl nZZz, und den nachtraglich auf den gepachteten G« henstand Beziehung habenden Entscheidungen und Verwendungen zu benehmen. — Z.Dem Pächter lst unbenommen, seine Pachtung ganz oder theilweise an Anterpächter unter der zu z angeführten Modification zu überlassen, allein dlese werden von dem Gefalle blos Hls Agenten dcs Pachtersangeschen, welcher des« sen ungeachtet für alle Puncte des Pachtvertrags in der Haftung, und dem Gefalle verantwortlich bleibt. —4- Der bedungene Pacht, schilling muß m gleichen monatlichen Raten am letzten Tage emcs jebcn Monates, und wenn dieser ein Gönn- oocr Feyertag ware, am vor« ausgehenden Werktage, entweder an dae k. k. Hauptzollamt Oratz, oder an eine der Verzeh-runasfieuer-Inspectoratscassen, worüber nnt idm die bequemste genauere Bestimmung be» dem Vertragsabschlüsse verabredn..erden wird, ba" abgeführt werden. - 5. Der Pachter ist verbunden, zugwch nnt der gepachteten Ver, lehrungssseuer, den fur d:e Provinzialhaupl-aadt Gray und andern Orten der Provmz bewilligten Gemeindezulchlag, von denBraugee werben nnzubnngen, und den eingehobenen Gemeindezuschlag/ wenn nichts anders verfügt wird, auf demselben Wege, und in der gleichen Zeit, wiedenPachtschllllng, abzuführen. -" 6. Dem Pachter wird die Verbindlichkeit auferlegt, daß er von dem in der Promnz»al-Hauptstadt Gratz erzeugten, und über die Ver> zkhrungssteuer-i!inie von Gray ausgeführten B»er, Drei und Zwanzig Kreuzer E. M. pr. Elmer, weiters auch den vollen hlefür einge, hobcnen Gemeindezuschlag unter dcnvorgezeich-nenn Modalitäten zurück vergüte. — Worm diese Modalitäten bestehen, hievon kann sich bei dem f. k. provisorischen Verzehrungssteuer, Inspectorate Gratz, und be: der Administra« nons-Registratur dle Ueberzeugung verschafft werden. — 7. In Beziehung auf die Behandlung' der Vorrathe an versteuertem Bier und an Branntwein, welche mit Ende October i8Zo unverzehrt bei den Bierbrauern vorhanden seyn werden, wird Nachstehendes bestimmt: ») Je« ne Vorrathe, welche dem Aerar tarlffmaßia versteuert wurden, unterliegen keiner neuen Besseuerun?. - d) Jene Vorräthe, welche sich ,m Besitze abgefundener Parthelen vorssn-den, unterliegen mit dem Emtritt der Pachtuna dor tarlffmaßlgen Versteuerung. ^ c) Ip Hinsicht der mit dtm bemerkten Zeitpuncte vorhandenen V,er, und Branntwein-Vorrathe, von welchen die Gebühr bereits an einen Päch ter bezahlt worden ist, wnd der davon entfal lende SteuerbetraZ für das Gefall tingeforvert, dem Pachter für das Verwaltungsjahr l83i, wird ,n diesem Falle nur das Recht eingeräumt, von dem im Pachtjahre erzeugten Bier und Branntwein dle Abgabe einzuziehen. — Dl3 am Ende seiner Pachtzcit bei den Brauern vorfindigen versteuerten Remanenzen an Bier und Branmwem, hat der Pachter entweder dem Aerar, oder dem nachfolgenden Pachter nach dem Tanffsaye zu versteuern. — 9. Wenn der Pachter bei der EinHebung der Gebührn« ncm höheren Betrag , als der Tariff aus-spncht, klnhebt, hat derselbe außer der Entschädigung dcr Parthel, die es betrifft, den zwanzlgfachen Betrag dessen, was er widsr-rech!l>ch elngehoben hat, dem Gefalle als Strafe zu erlegen. — Er haftet in diesem Falle, so wie überhaupt für das Benehmen dcr zur Handhabung ftlner^Pachtrechte bestellten Personen. — 9. Der Pachter darf keinen Anspruch auf slnen Nachlaß des Pachtbetrages, odecauf irgend eine Abänderung "wahrend der Pacht-dauer machen, m so ferne nickt wahrend die« ser Zeit eine Veränderung dcs Tariffs für die Bier, und Branntwein'Erzeugung eintritt, vnlmehr hat der §. 19 desVerzehrungssteuer-Gtsctzes auf ihn volle Anwendung« — iy. Vor dem Antritte der Pachtung, und zwar längstens hmncn acht Tagen vom Tage der ihm amtl'ch eröffneten Annahme seines Anbotes an gerechnet, hat dcr Pachter den vier, ten Theil dcs bedungenen Pachtschillmgs als Caution im Baren, oder in öffentlichen Obligationen nach dem zur Zelt des Erlages bekannten borsemaßigen Courswerthe, oder in Pragmatikäl« Hypothek, die der Pachter'auf eigene Kosten dem Gefalle grundbüchlich zu verschreiben hat, zu erlegen, wobei der als Reugeld bereits eingelegte Betrag eingerech« net, od?r Falls die ganze Caution mittels einer Realhypothek sichergestellt würde, zurück« gestellt werden wird. — Sollte dieses nicht er< folgen, so steht es der k. k. Iollgefallen - Administration frey, entweder das erhaltene At-- - geld als dem Staatsschätze verfallen zuruckzu-> beh.alten, oder auf Gefahr und Kosten,des ^ Eontrahenten eme neuerliche Verpachtung oder ^ die Absindung, oder tanssmaßige Gibuh, ! ren- Behebung einzuleiten, und den hiernach - auf dem emen oder andern Wege »n Entgegen-l Haltung zum gemachten Offerte sich ergeben« l den Mlnderenrag rechtlich wider ihn zur v?3?n - Genugthuung deb Aerars geltend zu machen. , —,11. Wenn der Pachter mit emer Pacht-« schillingsrate im Rückstände bleiben sollte, so - ftll dim Gcfalle das Recht zustehen, den Tus- 860 stand ohne Weiterem durch die Caution zu bedecken, zugleich aber die weitere Emhebung des Gefälls nach Gutdünken durch selbst ge-wählte Sequester besorgen zu lassen, und auch auf Gefahr und Kosten des saumigen Pachters das pachtobjcct neuerdings fellzubieten ; Falls aber die Pachtuerftelgerung fruchtlos bleibe, tne Absindung mit dem steuerpflichtigen Partheyen, oder die tariffmaßlge EinHebung einzuleiten, und sich rücksichtllch der Unkosten so wie der allfalligen Differenz an der Eautwn, und im Nothfalle an dem übrigen Vermögen des kontraktbrüchigen Päch, ters schadlos zu halten. — Ein allenfalls sich ergebendes günstigeres Resultat der Fellbieiung oder Absindung, oder der tariffmaßlgen sm-Hebung soll aber nur dem Gefalle zum Vortheile gereichen. — Dieselben Rechte sollen dem Gefalle zustehen/ wenn der Ersteher den Anrritt der Pachtung verweigern, oder vor, oder wahrend der Pachtung sich offenbaren würde, daß dem Pächter Em oder oas Andere im ersten Absätze dieser Kundmachung enthaltene Hinderniß zur Uebernahme oder Fortsetzung der Pachtung entgegenstehe. — 12. Für den Fass, wenn der Pachter die oer. tragsmaßigen Bedingungen nicht gmau er« füllen sollte, steht es den mtt der «?orge für die Erfüllung dieses Vertrages beauftragten Behörden frei, alle jene Maßregeln zu ergrei, fen, die zur unaufgehalttnen Erfüllung des Vertragesführen, wogegen aber auch dem Pachter der Rechtsweg für alle Ansprüche, dle er aus dem Vertrage machen zu können glaubt, offen stehen soll. — i3. Der Pächter lst verpflichtet auf allfalliges Verlangen derAdmim-firatlon unweigerlich die Einsicht in die Rechnungen zu gestatten auch richtige Auszüge über die gesammce Biers und Branntwemerzeugung über Aufforderung vorzulegen. — lH. Dem Pachter liegt ob, die Stampclgebühr für das in Handen der k. k. stepermärklschen Zoll - or Gefalienadminlstration bleibende, und mit dem tlassenmaßigenGtämpel zu versehendcVertrags-dupllkat zu bessretten. — Von der k. k. steyer-märkischen Zoll« st Gefallen« Administration. Gray am l5. Sevtember ,83c>. Z. l23g. lQ Urb. Nr. 3>)27 dienstbaren ij3 Yudö, im qeriidcnch erdoden«n ^ckähungswer-tde v«n.d.3wangg.>.^^^^ ^ ^ _ DarlttttnS,n K«aln u. Aera. .,^^ ^ ^ . - ^ rial. Qdl'gat. der Stand« v.^.^ ^zy.H^ P — Tyrol ^ ) ' Wiener.Sta0tBanc.Odl. zu« l/z v. H. (in CM.) 5? ^4 iAeraria!) — —- Nen>Sc«yermalk.Karn' iu« v.H.» — »«- ten, Kliun und Gorz ^zu »2/4 v H.H — — Bank'Actien p«. Stück »1711)2 in Conv. Münze. HollHnvet'Ducaten ....... S 1^4 pA.Agio. N. N. Nottsnehungen. In Trlest am iö. September i63o:'. 5. 4ä. 57. 6o. 4^ Die nachstenZlchungen werden am 2g.Gep-tember und i). Occober iSöo mTrieft abgehalten werden. DNasserstans ves Naibachssusses am Vegel ver gemauerten Sanal-Drücke: Den «o. Septemd. i«2a. iHchuh, LZoll.o LlN. ober o«r Scvleußenbeliung. Z. 1227. (2) In einem nahe an dem schiffbaren Sa-vestrome liegenden Markte in Unterkrain ist ein feuersicheres und solid gebautes Haus, welches zu ebener Erde aus Kellern und gewölbten Magazinen, im ersten Stocke aus einem Saale, sechs sehr geräumigen Zimmern, dann einer Küche und Speisekammer besteht, daher zugleich alle Bequemlichkeit zu einem großen Handel mit Landesproducten darbothet, sammt mehreren andern dazu gehörigen Realttaten um den Betrag von Zooa st. M. M. gegen billige Zahlungsbedingniffe aus freyer Hand zu verkaufen. — Nähere Auskunft hierüber ertheilt Dr. Traun, wohnhaft bis Michaeli i83o, am Congreß-Platze,Nr.32.; von diesem Zeitpuncte an, aber am Hauptplatze Nr. 240/ im ersten Stocke. Z. !226. (2) Im Hause Nr. 27, in der Krakau nächst der neuen Brücke, ist eine Wohnung, bestehend aus zwei Zimmern, Küche, Speisekammerund Holzlege, auf nachstkommende Michaelizeit zu vergeben. ^ Nähere Auskunft erhält man im nämlichen Hause. Im hiesigen Zeitungs-Comptoir ist broschirt 220 kr. das Exemplar zu haben: Kr ainski Vertna r, verfaßt von Franz Pirz, Pfarrer zu Petsch, nun zu Birkendorf, und Mitglied der k. k. Landwirthschafts-Gesellschft in Kram. Ein seh< nützliches Lehrbuch zur Obstbaumzucht für das Landvolk, ister Theil i35o. 882 Areisämtliche Verlautbarungen. 1 Z. 1242. si) Nr. 9598. ! Kundmachung. ' Für die Bestellung der im ^il^ärjahre i83i ln der Strafanstalt am Castellberge erforderlichen Materialien, als: 52 Pfund Baum-öhl für die Kirche, 229 Pfund Leinohl zur Beleuchtung, 400 Pfund ordinäre Unschlnt-kerzcn, 9aPfund Pfundleder für Sohlen und Absätze, i6oZentner Lagerstroh sammt Fuhrlohn, 84 Pfund Schmeer für Beschuhung, 78 Pfund ordinäre Seife für Wäsche, 25 Pfund grauen Nähezwirn, 12 Pfund Hanfgarn zum Schusterdraht, 3 Pfund Schusterpech, 16 Pfund 1^5 pfundige Wachskerzen für die Kirche, 264 Säcke Sagspane zur Reim-gunq, 4 Uhr, eine Minuendo-Licltation bei diesem Kreisamte abgehalten werden, zu welcher die Unternehmungslustigen hiemit eingeladen sind. — Kreisamt Lalbach am i3. September ;63o, Z. 1241- (l) Nr. 10029. Verlautbarung. ZurVerpachtung der Weg- und Brücken-mauth in Würzen, auf die Zeit vom 1. November d. I., bis letzten October k. I., wird eine neuerliche Versteigerung auf den 28. und ebc.n so zu jener in Saua bei Aßling, aufdcn 3.9. d< M. ausgeschrieben, und es wird die Er-siere benn Richter in Würzen, und die Letztere beim Richter in Sava Vormittags abgehalten; wozu die Pachtlustigcn eingeladen werden. — K. K. Kreisamt Lalbach den 16. September i85o._____________________^^_»^__>_— Z. i2'52. (1) - Nr. 9879. K- u n d m a ch u n g. Zur Uebernahme der Conservations - Arbeiten im hlerorrigen Irrenhause, wird am 23. d. Vormittags um 10 Uhr, bei diesem k. k. Kreisamte eme Minuendo-Versteigerung ^att finde-n. — Der Gesammtkossenbetrag an Maurer - und Zimmermanns - Materialien , dann an Maurer-, Zimmermanns-, Tischler-, Schloff?'- ?. El^scr -, Hafner- und Anstreicher-Arbeit beläßt sich auf 89 fi. 5o N2 kr. C. M. — Die Uebernahmslustlgen werden eingeladen, zu dieser Versteigerung zu erscheinen. — K. K. Kreisamt Laibach am i3- September i33o. Ktavt- unV lanvrechtliche Verlautbarungen. Z. 1225. (2) Nr. 6026. Edict. Von dem k. k. Stadt- und Landrcchte zn Laibach wird hicmit bekannt gemacht: Es werde am 5o. September l. I., Vormittags von ^ bis 12 Uhr, und Nachmittags von 5 bis 6 Uhr, in dcm Hause Nr. 281, am Platze, im ersten Stocke, die Fc:lbictung dcr bei der ersten Licitation nicht an Mann gebrachten Maria Sparovitz'schcn Verlaßcsfccten, bestehend in einigen Spczcrepwaaren, 10 Eimer Wein, einer Uhr und einem Spiegel, gegen bare Bezahlung abgehalten werden; wozu sämmtliche Kauflustige nut dem Bnsatzc eingeladen werden, daß dle Spczereiwaaren sammt Wein auch unter dem Schatzungswerthe hintangegeben werden. — Laibach am 11. September i35o. Z. 1224. (2) Nr. 6io5. E d i c t. Von der mit dieelandrechtlichem keschei« de vom 5l. Iull l. I., Z. 5>06, auf den 29. September l. I., angeordneten Fellbie-tung der Leopold Dletrich'schen Concursreal B täten, hat ks für dermal abzukommen. Laibach am «4. September 16H0. Z. 1216. (5) Nr. 5550. Von dem k. k. Stadt- und Landrcchte in Kram wird hiemit bekannt gemacht: daß über Ansuchen des l)l>. Joseph Orel, als aufgestellten Curators des wahnsinnigen hierortigen Zinn-gleßcrs Joseph Herbert, zur ^quidirung des^Ac-tlv- undPassivstandcs dieses Curanden eine Tag-satzung aufdcn27. September i85o, um 10Uhr Vormittags, vor diesem Gerichte angeordnet worden ist, bei welchcr Tagsatzung sowohl Diejenigen, die an den Joseph Herbert Forderungen zustellen vermeinen, als auch Diejenigen, die demselben schulden, zu erscheinen, und Ev< stere ihre Ansprüche rechtsgültig darthun, Letztexe aber die schuldigen Beträge gewissenhaft anzugeben haben. Lcnbach am 23. August i3öo. (Z. Amts-Blatt Nr. 114. d. 21. September i2)o.) Aemtliche Verlautbarungen. Z. 12^3- (1) Pachtvevsicigerungs - Kundmachung. Vom k. k. prov. Verzehrungsstcucr-Insptttcrate zu Ncusiadtl wird bekannt gemacht: daß die Einnahme der auf dle Currendcn dcs hohen k. k. iliyr. Gubcrniums vom 26. Juni 1629/Z. ,371, und vom !2. August h. I., Z ^8 fi. skr^I fi. jkr.> fi. ^ kr. > fi. ikr.jfi. >k7. ^- Auevsberg Auersberg Z.Octobev Gutenfeld > ,,, _ ^ __ ^, _ ^ !_ 9-4^. l l I i ' ! l l K. K. prov. Verzehrungssseuer-Inspectorat Neustadt! am 17. September i83o. Z. iKZi. (,) Nr. 862 i ,66 V. Et. Verzehrungssteuer , Pachtverstei. a e r u n a. Von der f. f. vromsor.fch- illvrnchen 5a, weral- Gkfa3en- Verwaltung wnd zu. öffent-llchen Kenntnlß gebracht, daß der Bezuq dcr allgemeinen Vcvzebrunstksieuer m den pol.t»-scken Be^llkcn Nasse n fuß und We,xel: bürg auf ein Iohr, urd mar: vom » No-vember ,63«, b.s letzten October 163,, ,^ Weae der offcntl.chen Versse.yerurg dem Melsibietenden ln Pacht acgeben n>in Hege der öffentlichen Versteigerung dem Me>,tbleccn-den ln Pacht gegeben wnd. — O»e Hewerds-klassen, um welche es sich hanoelr, und o:e Ausrufsprelse, welche hlefür bestimmt wllro den, sind folgende: Für den Wem, dann Weln-und Mostausschank 7763^.; für den Ausschank von Branntwein, Brannlwelngelst, llqueurs und allen übrigen geistigen Gelran« ken 33c> st. l6kr.; für das Flelschausschrot-ten, Fleischselchen, Würstmachen und Auskochen i3ao fi. -M Die Versteigerung wird ain 1. October h. I. in der Amtskanzlel des k. k. provisorischen Verzehrungssteuer-Inspectorates in Adelsberg pünctllch um dlö neunte Stunde Vormittags, beginnen. — Die ohnehm allgemeinen Bedingmsse der Verpachtung können bei allen Verzehrungssteuer - Eomimssariacen, Steuerbezirks» Obrigkeiten und Vcrzehrungs-steuer-Inspectorates! ln Illyrien, dann beider Registraturs-Direction dieser Ecnneral-Gefallen-Verwaltung eingesehen werden. — Laibach den 17. September iü3c». 3.1240. (l) Llcitailons-Ankündigung. Vom k. k. proo. Verzehrungs - Steuer-Inspectorate zu Adelsberg, rvlro hlemit zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß das sln-hedungs-Recht der allgemeinen Veczeyrungss steuer nach den, ln oem hoyen lllyrlschen ^u» bernlal-Elrculare vom 26. Ium 1829, Zahl IZ71, und dissen Anhang, dann iltachtrags-Elrculare vom 12. August l33o, Zahl 182)4, festgesetzten Bestunmungen in den ganzen Bezirk Senosetsch, an den Me»stblecer auf em Jahr, und zwar se»t 1. November i3Z^>, bls ». November iäZl/vorbehaltlich der hohenk.k. verelNlgcen lllurischen ^iameral - Gefallen - Ver-waltungs-Rallficatlon, ^ Pacht überlassen wird. — Die Location nnrd am 27. Veptem-ber l35a Vormmazs von g b,s 12 U^r und Nachmittags von H bis 5 Uhr in der Amts-tanzlel der löbl. Bezlrksobrlgkeltln Senosetsch abgehalten, und als Flscalprns: für Wem und Welnmost mit 6554 fi. 6 2j4 kr.,- für Branntwein und sonstige geistige der allgemeinen Veczehrungssteuer unterliegende Getränke mlt lgg fl.' 56 2)4kr.; und für Fleisch« Ver, zehrungssteuer mit go5 st. 55 kr.; Zusammen 74Zo ft. Gage: Gleben Tausend Vler Hun-dect ^änfzlg Gulden E. M. angenommen werden. Zur Pachtung wird Jedermann zugelassen, welcher nach den Gesetzen und der kandes-Verfassung hlevon mcht ausgeschlossen lst. »» Diejenigen, welche an der Versteigerung Theil nehmen wollen, haben einen, dem zehnten Theil dez AuSrufsprelses gleichkommenden Be-tlag ,m Varen, oder m öffentlichen Obligationen nach dem zur Zelt deg Erlages bekannten dörsenmaßlgen E^urswerthe derselben zu erlegen; nach beendigter killtation wird blos der vom Gestdlelkr erlegte Betrag zurückgehalten, den übrzgen klcltanlen aber werden ihre Va< dien zurückgestellt werden. — Der Bestbltter hat nach erlangter Ratification des Protokolls den drltten Theil des scftehungsbetrags als Eautwn zu bericht,gen, — Nach Abschluß der Llcltanon finden keme nachrragllche Anbote «Vlatt, unb die etwa vorkommenden, werden ohne Wsiterm zurückgewiesen. —. Wovon die Pachtlustlgen Mit dem Beisätze verständiget werden, daß dle näheren Llcltations» Bedlng« Nlsse ln den gewöhnlichen Amtsstunden bei dem gefertigten Inspectorate sowohl, als bei dem k. k. prov. VerzehrunaMeutr-Eommlssar»ate in Plamna und ln Prewald täglich eingesehen werden können. — Adilsberg am 17. Seps tember i63o. Franz v. A n d r i 0 l i, pro«. V. St. Inspector. Franz Plttoriti, prov. controlllrender Amtsfch. Z. 1220. (3) Nr. 3640.' Die Verpachtungsabsteigerung über die Stadtkehrung für die Dauer seit 1. November i83o bls letzten October i353, wird am 25. September g. I., Vormittags um 10 Uhr, am hiesigen Rathhause vorgenommen, und hiezu der Äusrufspreis mit 200 fi. C. M. angenommen. Die übrigen Licitationsbedingnisse können in dem Expedite des Magistrats täglich einges sehen werden. Magistrat Laibach am 1. September i83o. vermischte tlerlautbarunOen. Z. 1237. (1) Anzeige. In der Eger'schen Gubernial - Buchdruckerer hat diePresse verlassen, und ist zu haben: Sammlung der politischen Gesetze und Verordnungen des Laibacher-. Gouvernements - Gebiethes im Königreiche Illyrien. Zehnter Band. Jahr 1828, gr. 8. gebunden 2 si. Zo kr.