Amtsblatt zur Lalbachcr Zeitung. I^I". 389. Dinstag den 20. December ^8^3 Z. «73. :l. (l) Nr. IIN90 Kundmachn n g. Die Betriebs-Direction der südl. Staatseisenbahn kr. Stämpel geschrieben, und von Außen mit der Bezeichnung: „Offert zur Lieferung von . . . . . . . für die südl. Staatseisenbahn ll.'Section" versehen sein muffen, uncer ge-naucr Angabe ihres Namens und Aufenthaltsortes bis längstens 3l. December d. I. Mittags l2 Uhr im Vorstands-Bureau dieser Betriebs-Direction zu überreichen. Später einlangende Offerte bleiben gänzlich un berücksichtiget. — In dem Offerte sind die zu liefernden Gegenstände mit Berufung auf die Post-Nummer, unter welcher sie in dem nachfolgenden Verzeichnisse aufgeführt erscheinen, und in jener Menge, in welcher die Lieferung beabsichtigt wird, der Reihenfolge nach anzusetzen, und neben jedem einzelnen Lieferungs-Objecte ist die bezügliche Preisforderung für die Einheitsgröße in Buchstaben auszudrücken. Die Einlieferungen haben an eines der dieß-seitigen Material-Depots in Mürzzuschlag, Grah, Marburg odcr Laibach, und zwar bis dahin spesenfrei zu geschehen; dieselben^ hiben par-thienweise stattzufinden; es ist daher in den Offerten der Einlicferungs - Ort, wohin der Gegenstand abgeliefert werden will, ausdrücklich zu bezeichnen, und auf die in der nachfolgenden Tabelle angedeuteten Einliefern n gs-Termine Rücksicht zu nehmen. Es wird Sorge getragen werden, daß die Verständigung über den Ausschlag der Offert-Verhandlung den Offerenten ehemöglichst zukomme. Mit ^der Ueberreichung des Offertes übernimmt der Offerent die volle Verbindlichkeit für die Zuhaltung seiner 'Anbote bis zur erfolgenden Entscheidung, ohne Rücksicht, ob sr für alle von ihm zu liefern beabsichtigte Gegenstände oder nur für einzelne derselben Bestbieter geblieben ist, und er verpflichtet sich, den Lieferungs-Ver-trag, welcher nach erfolgter Entscheidung über die Offerte anzustoßen kommt, zu unterfertigen und genau zuzuhalten; die Verbindlichkeit der Betricbs-Direction aber beginnt erst vom Tage der erfolgten Verständigung über die Annahme des Offertes, ohne an die im allgemeinen bürgerlichen Gesehbuche zur Annahme eines Ver-sprechcns bestimmte Frist gebunden zu sein. — Jeder Offerent hat seinem Offerte fünf Percent der Preis-.Summe der von ihm angebotenen Objecte als Vadium beizuschließen, odcr über den Erlag dieses Vadiums bei einer Staatseisenbahn-Cassa sich auszuweisen. Jenen Offerenten, deren Anbote sich als nicht annehmbar darstellen, werden die erlegten Vadien nach dem Schlüsse der Verhandlung sogleich zurückgestellt, von den übrigen aber werden selbe einstweilen m ll^wsiw behalten. Folgende Bestimmungen werden als Liefe-rungs- und künftige ^ertrags-Bedingungen hiemit festgesetzt und jeder Osserent hat in seinem Offerte anzusetzen, daß er diese Bedingungen gelesen und wohl verstanden habe: 1. Die zu liefernden Gegenstände müssen durchaus von vorzüglich guter Qualität, zuralso-gleichrn anstandlosen Verwendung geeignet jem, und mindestens der aus dem folgenden Tableau ersichtlichen genauen Bezeichnung derselben vollkommen entsprechen. Wenn, wie eö gestattet wird, Muster vom Offerenten beigebracht, und diese mit dem Offerte festgehalten werden, so ist die Qualität des Musters maßgebend für die ganze Vertragsdaucr. Muster werden aber nur dann berücksichtiget und als Basis angenommen, wenn selbe von Stoffen sind, deren Qualität durch eine längere andauernde Aufbewahrung sich nicht verschlechtert, und wenn sie mit dem Siegel des Offcren-ten so belegt sind, daß ohne Verletzung desselben die genaue Beurtheilung deS Musters stattfinden, und durch das Siegel in etwaigen künftigen Streitfällen der Identitäts-Beweiö anstanolos hergestellt werden kann. 2. Die erforderlichen Mengen sind in dem nachfolgenden Verzeichnisse nur annährungs-weise angegeben. Es wirb ausdrücklich bemerkt, daß der Be-darf um ein Drittheil sich mehren, oder um ein Drittheil sich abmindern kann. In beiden Fällen ist der Bestbieter verpflichtet, die Einlieferungen nach dem Bedarfe zu machen, ohne daß eine Preisändcrung eintritt oder was immer für ein besonderer Vergütungsanspruch für dcn Bestbieter hieraus erwächst. Die Bedarfsanmeldung (Bestellung) geschieht von Seite der Betriebs-Direction vierzehn Tage vor dem Einttitte des Abstellungs-termines; größere Abweichungen von dem durchschnittlichen Bcdarfe werden bei dieser Gelegenheit bekannt gegeben. Dem Coiurahenten wird übrigens freigestellt, auch eine größere Abstellung im Voraus zu machen; dieß tommt jedoch von demselben zeltgcmäß früher anzusuchen; jedenfalls wird diese Vorlieferung a«f die Summe des nächsten dreimonatlichen Bedarfes beschränkt. -— 3. Jede Sendung muß mit einem von dem Ersteher ausgefertigten Lieferscheine, der das Sporco- und Netto-Gewicht und eine genaue Bezeichnung der Ware enthält, begleitet sein. Die Uebernahme der einzuliefernden Gegenstände erfolgt commissionell am gegenseitig bedungenen Abstellungsorte im Beisein der Er-stehcr oder deren Stellvertreter und zweier Beamten der Staaeseisenbahn, welch' letzteren die Beurtheilung der eingelieferten Gegenstand, nicht nur nach dem Gewichts- und Maßverhältnisse, sondern insbesondere auch in qualitativer Beziehung zusteht. — In so ferne die Kontrahenten von dem Rechte der Intervention bei den Uebergabcn abstehen wollen, wäre dieß von Fall zu Fall in den Lieferscheinen ausdrücklich zu erklären. Der AuSspruch der Staatseisenbahn-Bediensteten auf die qualitative Annehmbarkeit der eingelieferten Gegenstände ist maßgebend. In so ferne jedoch die Contrahenten durch dcn AuSspruch der Uebernahmä-Commissäre sich beschwert glauben, steht ein« Berufung gegen denselben an die Betriebs-Direction frei. Sollten durch die dießfälllgen Erhebungen und Verhandlungen Auslagen erwachs««, so sollen die Contrahenten zum Ersähe dekselben in dem Falle verpflichtet sein, als der von den Uebcrnahms-Connnissären erhobene Anstand gegründet befunden^ und deren früherer Ausspruch aufrecht erhalten wird. Gegen die Entscheidung Ver Betrisbs-Direc-tion findet em weiterer Recurs nicht mehr Statt. Gegenstände, in Bezug auf welche durch den Ausspruch der Ucvernahms-Commission bewährte, und beziehungsweise durch die Entscheidung der Betriebs-Direction anerkannte Anstanve sich ergeben haben, wetden von der Uebernahme ausgeschlossen und dem Contrahenten liegt vi? also« gleiche Wegschaffung derselben vom Äbstellungs-platze ob. Für die bei ber Beurtheilung anstandlos befundenen Gegenstände wird dem Contrahenten alsoglcich ein Ucbcrnahms- (Empfangs-) Schein ausgefolgt, welcher mit einer Rechnung über den entfallenden VerVienstbetrag unmittelbar bei der gefertigten Betriebsdirection einzubringen kommt. Auf Grund dieser deiden Documente erfolgt dann die Liquidirung und die Anweisung der Verdienstforderung sogleich. — Die Behebung des Geldes hat gegen scala-mäßig gestampclte Quittung zu geschehen; die Auszahlung kann, je nachdem der Contrahent es wünscht, bei der hiesigen oder bei einer anderen Staat6cisenbahntasse erfolgen; jene Casse aber, aus welcher die Befriedigung gewünscht wird, kommt schon in dem Offerte zu bezeichnen. — 4. Für Fettstoffe, die in Gefäßen geliefert werden, wird, wen:: die Entleerung nicht sogleich vorgenommen wsrden kann, die Bezahlung nach erfolgter Einlieferung auf Grund des erhobenen Sporco- und de5 erklärten Nettogewichtes zwar vollständig geleistet, jedoch bleibt der Conttahent für die Richtigkeit des erklärten Tara-Gewichtes haftend, und es wird für eine später sich zeigende Tara - Differenz die ditßfallige Ausgleichung (nämlich eine Daraufzahlung oder ein Abzu^) bei der nächsten Abrechnung gemacht. 5>. Die Lieferungscaution, welche nach er-folglem Vertragsabschlüsse sogleich definitiv zu bestellen kommt, besteht ebenfalls in fünf Per-ccnten deö nach dem Einheitspreise der Objecte zu berechnenden Werthes der ganzen Lieferung, und es kann hiezu das Vadium gewidmet und verwendet werden. Vadium und Caution können entweder im baren Gelde, oder mittelst k k. Staatsobligationen, deren Annahme nach ihtem zur Zeit des Vertragsabschlusses bekannten letzten Curswerthe (jene der Lose zu den beiden Staatö-anlehen von den Jahren l«34 und 1835 nach ihrem Ncnnwerthc) stattfindet; die Caution kann auch hypothekarisch, nach den dießfalls bestehenden allgemeinen, im K. l374 deö burgl. Gesetzbuches aufgeführten Bestimmungen bestellt werven. Diese Caution wird erst nach erfolgter voll-standiger Erfüllung aller Vertragsvervindttch-keiten an ds« Orleger gegen Einziehung des be^ treffenden Cassajcheines zurückgestellt. ^"°°< Einlief.runqs-Termine Anmerkung ^ Gegen tanl) l5,.,l^itk » quotation Beziehung ^ V' nung t Lampendochte Aus Baumwolle gewirkt'', I6U Pfunde IW Pfd. am 1. Februar 185,4 hohl ^ zöllig tttt >, am l. August >> 2 dttto detto l6tt » detto Für Emballage wird keine ^ zöllig Vergütung geleistet, und kommt 3 detto detto »6U » d,tto hierauf ,m Offerte Rücksicht zu ^4 zöllig nehmen. 4 Schnürldochte Aus Baumwolle gedrehte »<»u >> tttt Pfund am l. Februar !»5»4 5 Wachtzdochte Aus Baumwolle nnt Wachs im» » 4U » 2m l. Angust » getrankt detto v Knochenlalg reiner 24 üentnll In 3 gleichen Parthi.n. 14 Tage ?luf Verlanaen des Offerenten nach echalti'll.r Bestellung »verden die Fässer auf dessen Ko-stcn zurückgestellt; im vernei-7 Gchw.infett in Kübeln oder Fässern, ,5 ^ ditto lnenden Falle wird hiefür kein» weißes, nines / Vergütung geleistet. 8 Hadern weiße, reme, wenigstens ^, Z2 » In 4 gleichen Parthien. 14 T^ge Ellen im üü nach erhaltener Bestellung, tt K.rzen, u. z. aus Unschlitt gezogene, im Sommer er- gu >, Im Februar und Mälz, dann zeugte, getrocknete,II)Stück September undOctobermonatlich auf Oin Pfund tl Ctr., in den andcrn Monatcu je » '^ 6tr. zy t»etto gegossene, im Sommer er- zy«) ^ In den Monate, Februar und Wie bci Post 6 und 7. zeugte, getrocknete ller u. 8cr März, dann September und October monatllch 2l» Ctr.; dcn Rest in den Sommermonaten nach Bcstettuxg. zz Kerzen, u. z. aus Stearin Rciu.s Erzcugniß »mt hoch- 32 Lentncr In den Mon^t.., F^nuar, März. Die Anforderungen für Embal. stenö 1'" starken, rohenDoch- Scptembcr und October je 5> (2tr, läge sind im Offeree ersichtlich ttn, zur Wagcndeliuchtung, im ?lpnl und August jc 3 (Ztr, zu machen. 7 Stück auf! Pfd. gerechnet m oen übrigen Monaten je 2 Ctr, ^2 detto wie odcn in der Qualität, 5 „ In den Monaten Februar, Mälz, Im Falle di»ß unterlassen wird, Tafclkcrzen zum Kanzleige- September und October, nament« wlrd angenommen , die Anfor-orauche, tt Stück auf 1 Pf. lich I Centner.; den Rest in der cxrung für Emballage sel in dem Zwischenzeit. Kerzenpreise bereits begriffen. l3 Oele, und zwar Olivenlöl rein<6, ohne alle Beimen» ^^ ^ In ziemlich gleichen Parthien; die Die Gefäße werden hier behalten; gung anderer Oelsorten und l. mit 2M» (Ztr. jedenfalls lang- rö wird hiesür keine Vergütung Substanzen (mit Ausnahme stens bis ls>. ?lpril l85^, weitere geleistet, und kommt hierauf im der nach Tanfspost 28, 2UU (5tr. am I. Juli, die lchten Offerte Rücksicht zu nehmen. I^iU. l> des Zolltarifs, An» 2W (Zcr. am 1. September, merkung Nr. 2 zum Behufe der Verzollung gestatteten ' Beimengung von lF Terpentinöl l4 Oel, und zwar Rübsamcnöl Aus gebautem R^ppssamen, ^,z^ ^ Am 1. F.bruar k. I. Z«U Ctr, Die Gefäße werden zurückgesendet, zur Beleuchtung uorzüglichsteQualität,feinste >, I. Mälz » IttU » Die Entleerung geschieht inn.r-doppelte Raffinirung » I. Aplil » lUU >> halb 14 Tagen nach Eintreffen. » I.Mai Rückfracht wlrd von hier aus keine » 1 Iunl « jc 8U » bezahlt. » >. Juli Die Rücksendung geschieht naä ,> «.August » IW « Entleerung der Fasser sogleich. »1 Sept. >> 140 » , . » l. October » ,««> „ Gegen die Vorliefeluug eines dreimonatlichen Bedalfcs waltet kein Anstand ob. l5 L«inöl reineS, abgelegenes ,50 » Am ,. Februar M Itr. ^tto „ 1. März » ». April » I. Mai . .... » I. Juni ^ 2U » » l. Juli « ».August " ^ ^^' je N> „ l. October l' "' " Eine zweimonatliche Vorlieferung wird gestaltet. 881 Beiläufiger Bedarfe in dcr ^ ^». c» -^. - aanzcn Periode ? Genaue Bezeichnung w .^^^^^ Einlieferungs-Termine Anmerkung, z. qualitativer Bez.ehung ^, «"3 nung l6 Terpentinöl reines, frisches 7« Ltnr. Im Februar, März, September Die Gefäße werden zurückgesendet ul>d October monatlich 5 Ctr., Die Entleerung geschieht innei halb in den andern 5 Monaten je 10 14 Tage» nach Eintrefftn. Rück-Irr. Eine zweimonatliche Vor« fracht wird von hier aus kein. lieferung wird gestattet. bezahlt. Die Rücksendung geschieht nach Entleerung derFasser sogleich. >7 Seife graue, von dcr Mittelsorte, 3 14 Tage nach erhaltener Bestel Hier entfällt die Nothwendigkeit im Sommer erzeugte ge. lung auf ein Mal ganz. .metz Vertragsabschlusses. Du trocknete Ta^ wird zurückbehalte» u»d hie l« Unschlitt von Rmdern, in Fassern. «00 » 3 Wochen nach Bcstellung, und für keine Vergütung gcleist.t. ganz rein, ohne Beimengung zwar in 4 ziemllch gleichen Par Für die Fasser wird keine V^r d.6 Fettes anderer Thier» thien in den Monaten Februar, gütung gelcistet. und ohne alle andren Sub- April, Juni uno August, stanzen ltt / Werg oder hänfenes, gneinigt, ohne ^ 3 Wochen nach Bestellung. Der ! Beimengung von Stängeln 650 » Belarf ist monatlich cix^i, 74 Tage nach erhaltener Vc^ detto oder 25 „ !stellung in 3 ziemlich glcichen 2» Altenburger Kalk detto Parchien. 3U Pech braunes, von vestcr Sone 2 >> !4 Tage nach erhaltener Be-:N Schwefel Block' oder Stanyenschwefel ^ ""^ S ^, von bester Sorte l » l4 Tage nach erhaltener V^stel- ? «Z :i2 Pottasche von bester Sorte 2U » ^ng in 3 z,cmliä> gleiche», L--33 Roßhaar detto !l) >> Parth'e». 3,^ 44 Wachs gelbes 7<» Psd. 3? 35, Wachsstöckel ordinäre, ungefärbte, ohne 40 » ^ .» Unschlittbeimischung, das l l^ ^ slück '^ Pfund schwer ^N 38 Pinseln Weiß- od»r Maurer.Pinsel, 4«tt Stück Die erste Hälfte Anfangs April, A j nach Wiener Art zum An- die zweite Halste Anfangs Iull. binden 37 guckersässer aus hatten, oder weichem 13U » Monatlich ,3 bis !4 Stück. Holze, unversehrt, fest ge» bunden, mit harten D.ckeln, 38 Cement c Leinwand wasserdicht, zum Eindecken 8« p Die Anforderung für Emballage w"a°^ i,de7 Sr^ w"' '4 T.g. nach .cha!t.,.r «e. k°mw. >m Qffnte z« »c,.i.1>... ^4N Schwefelsaure bester Qualität «00 Pfd. detto dctto Grah den 30. November 1853. Z lWl (l) Nr. 35,9 Von dem k. k. Landesgerichte Laibach wird durch gegenwärtiges Edict allen Denjenigen, denen daran gelegen, anmit bekannt gemacht: Es sei von diesem Vclichte in die Eröffnung des Concurses über das gesammte, im Lande Krain befindliche bewegliche, und unbewegliche, und übet das in jenen Kronländern, in welchen die Jurisdictions «Norm vom 18. Juni Z850 Gültigkeit hat, befindliche Verlaßvermögen des am 23. Mai 1850 mit Hinterlassung eines Testamentes verstorbenen Herrn Urban Polizhar gewilliget worden. Daher wird Jedermann, der an erstgcdachten Verschuldeten eine Forderung zu llellen berechtiget zu sein glaubt, bis zum »7. Februar «854 die Anmeldung seiner Forderung in Gestalt einer förmlichen Klage wider den zum dießfälligen Massevertreter aufgestellten Herrn Oi-, Rudolph, unter Substituirung des Herrn l)>-. Rack, bei diesem Gerichte so gewiß einzubringen, und in dieser nicht nur die Richtigkeit seiner Förde-rung, sondern auch das Recht, kraft dessen er in diese oder jene Classe gesetzt zu werden verlangt, zu erweisen , als widrigens nach Verstießung des erstbestimmten Tages Niemand mehr angehört werden, und diejenigen, die ihre Forderung bis dahin nicht angemeldet haben, in Rücksicht des gesammten, im Lande Krain befindlichen Vcrmö ^ens des cingangsbenannten Verschuldeten ohne Ausnahme auch dann abgewiesen sein sollen, wenn ihnen wilklich ein Compensationsrecht gebührte, odcr wenn sie auch ein eigenes Gut von der Masse zu fordern hätten, oder wenn auch ihre Forderung auf ein liegendes Gut dcS Verschul« deten vorgemerkt wäre, daß also solche Gläubi-aer, wenn sie etwa in die Masse schuldig sein sein sollten, die Schuld, ohngeachtet des Compeil« sationsl, Eigenthums-, oder Pfandrechtes, das ihnen sonst zu Statten gekommen wäre, adjln tragen verhalten werden würden. Uebrigenö wird den dießfälligen Gläubigern erinnert, daß die Tagsatzung zur Wahl eines neuen, oder Bestätigung des dereitS aufgestellten Vetmögcnsverwalterö, so wie zur Wahl eines Gläubiger. Ausschusses auf den XU. Februar I«54 Vormittags um U Uhr vor diel.em k. k. Lan» dcsgerichte angeordnet werde. Als plov. Masseoerwalter wird unter Einem Herr l)l>. Max. Wurzdach aufgestellt. Lalbach den 17. December «853. 4S2' Z. «86. a (l) Nr. 7972 Concurs - Kundmachung. In den Bezirken der k. k. Postdirection zu Prag, Brunn, Lcmberg, Prcßburg, Innsbruck und Triest sind Postelevenstellen mit dem Adjutum jährlicher 2W Gulden, gegen Erlag der Dienste caution von IM Gulden, in Erledigung gekommen. Die Bewerber um diese Dicnsteöstellen l)abcn ihre gehörig instruirten Gesuche unter Nachweisung der gesetzlichen Erfordernisse und ihrer Sprachkenntnisse bei der betreffenden Postdirection bis längstens letzten December l853 im vorschriftsmäßigen Wege einzubringen, und darin zugleich anzugeben, ob, und bejahenden Falleä, in welchem Grade dieselbin mit einem Postbeanv ten oder Diener des betreffenden Posibezirkcs verwandt oder verschwägert sind. K. k. Post, Direction. Trieft am 12. December 1853. 3. 654. :. (3)i ' Nr. 5482. Edict für die Hypothekargläubiger der Herrschaft Mokriy, dann der Güter Un tercrkcnst ei n und Neustein, auch Impel Hof genannt. Von dem k. k. ^anocsgcrichte zu Laibach wurde über Einschreiten dcs Hrrrn Gustav Gra fen u. Aucrsperq, Besitzer und ^ezugsberechti^tcn der Herrschaft Mokritz, dann Bezugsberechtigten der auf Herrn Franz Grafen v. Hartig vnge wäyrten Güter Unterelkenstein und Neustem, auch Impelhof genannt, in die Einleitung des Verfahrens zur Vertheilung der EnllastungS: „ 20 „ Zusammcn . 33. Z. 193l. (3) Nc. 1694. Edict. Aon dem k. k. llandlsgtrichle Nenst.idll wird dem Michael König von Overstlin, lÄcrichlsdezirk (Holtscyee, bekannt gcnuicht: (^s haben Agnes und Mathias Schneider von Winkel, Gerichtsdezuk GoUfchee, wieer ihn das Uitheil ddo. 2. November 1853, z. 3- 892, pcto. 35atcrscha>t und Allmentation elwivkt. Das Gericht, dem der Aufenthalt desselben unbcrcnuu ist, u>,d da er ouü ocn k. k rändern ab« wc>e>,d sein tonnte, l)al ll)m zur Zustellung dicfts Urlhcllö auf jlinc Otsadi und H,ustci, den hicrorli gen Gcrichtsadvocaten Hrn. Dr. lilosina aufgrsleltt. DesslN dtr Geklagte zu dem Eno« tlülnert wird, daß er sich allenfalls einen andern Sachwal? ter zu d^steUcn und diesem Gerichte namhasl zu machen wissen werde. Neusladtl am 7. December 1853. Z. 1929. (3) Nr. 7440. Edict Uzon dem k. k. Bezirksgllichte Adelsderg wild hicmit kund gemacht: Es sei ubcr Ansuchen der Dr. (Hrobalh'schen Kindervormundschait, durch Hrn Dr. Merk, wio.r Georg Zwetnizl) von Narein, >n die cx«cutlve Feil^ bietung der,0tn, ile^lern gehörigen, im Grundliuche Prem 8l»l) Urb 9ir. 30 vorkommenden, gerichtlich auf 1598 fl. l tr. gcschatzlen HcUdhubr, w.gcn aus den, Uilhlile 0do. 8. November 185l , Z. 7977, schuldigen l2 ft. 29 tr. <. ^. <:. gcwilliget, hiezu die erjte Fellbillung aus den 23. December l, I., die zweise auf den 23. Jänner und cic diillc au> den 23. Flbruar »854, jedesmal ^oimitt^g von 9 bis l2 Uhr in dieser Gerichlskanzln mit dem Geisahe festgesetzt worden, daß dicscb Reale bei der ersten und zweiten Leilbletung nu. uin die Schätzung oder darüber, bei dic Licilatlonsocdingnissc, Schätzung und der Glund.-buchsertract taglich während drn Amlsstunden hier einqeseheil werden tölinen. K. k. Bezirksgericht Ad spcl,^i« von Flistriz, in die executive Feilbietung der, dem Andreas Iaklelilsch von Iassen gehörigen, im Grundbuch« Prem sul, U'b. Nr. 2 vorkommenden, gerichtlich auf 737 si. 5 5 kr. geschätzten ', Hübe, wegen aus dem gerichtlichen Vergleiche vom 5. Iuui »852, Zahl 2948. schnldigen l0853, den 7. Manner und den 7. Februar 1854, jedesmal illormiltags von 9 bis l2 Uhr in loco der Amtskanzlei mit dem Anhange angeordnet worden, das, die Realität bei der ersten uno zweiten Feilbirlung nur wenigstens um den Schahlingöwertl), bei der dritten Tagsatzung aber auch unter dcmsclbcn luntangegebcn werden wird. Das SchätzungsprotocoU, der neueste Grunde bllchsextract und die Licitationsbedingnisie könntll täglich i» den Amtsstunden hiergerichts eingesehen werden. Feistriz am 28. September 1853. Nr. 81, l. Nachdem zur ersten Fcilbietung kein Kauflustiger erschien, so erhalt es bei den weitern Tag^ satzungen sein Verbleiben, Feistriz am 8. December 1853. Z. 1904. (3) Nl. 5269. Edict. Von dem k. l. UcznkSgmchte Wartenbllg wild hiemit bekannt gemacht: Es habe über Ansuchen der Maria Plimoäi« von Obcrll'gg, mit dießgerichtlichem Hescheide vom hclltigen T<,ge, ^)ir. 5269, in die executive Feil» bictung der, dem Exccnten Josef Dobranz oon Wa« gehörigen, im Grundbuche der früheren Her» schaft Ponovitsch 'I^ni. l., Urb. Nr. 43, Rectif. i)lr. 28, siAg. 220 vorkommenden, zu Wac- gele-genen, gcrichllich auf 475 si. sammt Wohn- und Wlsll)!ä>ailöa.lbällden bcwcithetcn Realität, wegei» Ichuldigen 60 si. l:. 5. c. gewilligtt, und diezu un^ ter Einem die Tagsatzungcn auf den 23. December d. I., auf den 23. Jänner und 22. Februar s. I,, jedesmal von 9 b>s 12 Uhr Vormittags in diefer Amlösanzlci mit dein Bemcskcn angeordnet, daß bei der ersten und zweiten Feilbietung diese Real», tät nur um den Schätzungswerth oder darüber, bei der drillen und letzten aber auch unter demselben hint.ma/a.eben wetde. Wovon die Kauflustigen mit dem Bemerken zu erscheinen eingelaocn weiden, daß die Llcitalions-bedmgiiiffe, der Gruntbuchsexlracl und der Eala» stral ^jesitzbogen täglich zu den gewöhnlichen Amts» stunden hier eingue»tl)Uins rücksichtlich der, iin GlliiUduchc der vormalig.,, Herrschaft Scnoschelsch sul) Urb. )ir. 355 dienstblnen ',^ Hübe sammt An» und ^ugehor eingebracht, und um Unordnung einer Tagsatzung gebitcn, wclche auch unter Einem auf den 27. Jänner »854 Vormittags 9 Uhr vor diesem Gerichte anberaumt wird. Da der Aufeulhalt der Beklagten diesem Ge» richte unbekanllt und weil dieselben vielleicht aus den k. k. Erblanven abwesend sind, so hat man zu delen Vertheidigung und auf deren Gejahr und Un- 'kosten den Hcrrn Earl Dcmscher von Senoschelsch als Eurator bestimmt, mit welchem die angebrachte ! Rechtssache nach der bestehenden Gerichtsordnung ausgeführt und entschieden wrlden wird. Die Beklagten werden d.sslli zu dem Ende erinnlll, danut dieselben allinialls rechlzeitig selbst erscheine!', oder dem «ufgsstlllten Eurator die nölhi. gcn Behelfe an die Hand zu geben, oder aber einer» 'andern Sachwalter zu b.stcllcn, und anher namhaft zu machen, und überhaupt im rechtlichen ordnnngs» mäßigen Wege einzuschreiten wissen mögen, widrigens sie cic Folgen der Verabsäumn»«, sich selbst zuzu» schreiben hätten. Slnoschelsch am 27. October »853. Z. 1720 (3) Nr. 10224. , Edictal - Citation. Von dem k. k. Bezirksgerichte Pla nina werden die gesetzlichen Erben des, den 13. November l847 in Verona verstorbenen Pri» va t - Fo u r ier s, Bl a si l« s K u sch l a n aus ^planina, aufgesordelt, binnen Einem Jahre, von dem unten angesetzten Tage an gerechnet, sich bei diesem Bezirksgerichte zu melden, und unter Ausweisung ihres gesetzlichen Erbrechtes ihre Erbserklärung anzubringen, widrigens die Ver» lasscnschaft mit Ic-nen, die sich erböerklärt haben, ver, handeltund ihnen eingeantwortet, der nicht angetrettne Theil der Verlassenschaft aber, oder wenn sich Niemand erbserklärt haltt, die ganze Verlassenschast vo/N Staate als erblos eingezogen würde, und den si") allfällig später mcldenocn Erben ihre Erbsansprüche nur so lange vorbehalten blieben, als sie durch 83er' jährung nicht erloschen wären. Pl-nnina am 4. November «853. Der k. k. Gezlrkslichter: Gerlschei.