der siebenten Sitzung des Landtages zu Laibach am 28. Jänner 1863. Anwesende: Vorsitzender: Freiherr v. Co belli, Landeshauptmann von Krain. — K. k. Statthalter: Freiherr v. S ch l o i ß n i g g. — Sämmtliche Abgeordnete, mit Ausnahme des Herrn Fürstbischofs Dr. W i d m e r, der Herren Abg. Obres« und Jombart. —- Schriftführer: Abg. Guttman. Tagesordnung: 1. Lesung des Sitzung«-Protokolles vom 24. Jänner. — 2. Geschäfts-Ordnung für den Landtag. Beginn der Sitzung 10 Uhr 15 Minuten vormittags. räsidcnt: Ich ersuche den Herrn Schriftführer, das Protokoll der letzten Sitzung zu lesen. (Schriftf. Guttman licöt dasselbe; nach der Verlesung): Ist gegen die Fassung des Protokolls etwas zu bemerken? Nachdem dießfalls nichts bemerkt worden, so erkläre ich das Protokoll als richtig verfaßt und ersuche die Herren Rudcsch und Pintar, dasselbe mitzufcrtigen. (Geschieht.) Das h. Hans hat in der ersten Sitzung dieser Session den Wahlact des Herrn Johann Kapelle genehmiget und bestätiget. Derselbe hat seinen Sitz eingenommen, nachdem der ihm vom h. Hause bewilligte 14tägige Urlaub abgelaufen ist. Ich fordere nunmehr den Herrn Kapelle auf, die vorgeschriebene Angelobung mir zu leisten. (Abg. Kapelle tritt vor, die ganze Versammlung erhebt sich.) Sie werden in meine Hände an EidcSstatt angeloben Gehorsam und Treue Sr. Majestät dem Kaiser, Beobachtung der Gesetze und gewissenhafte Erfüllung Ihrer Pflichten. Abg. Kapelle: Ich gelobe an. Präsident: Ich gebe mir die Ehre weiters anzuzeigen, daß das Comite zur Vorbcrathung für die Kirchcn-Patronate Schnl-Concnrrenz sich constitnirt, und den Herrn LaudcsgcrichtSrath v. Strahl als Vorsitzenden, zu dessen Stellvertreter den Herrn Baron Anton Zois und als Schriftführer den Herrn Ländcsgcrichtsrath Kromer gewählt habe. Wir kommen nun zum Gegenstände der heutigen Tagesordnung, nämlich zur Geschäfts-Ordnung für den Landtag des Herzogthums Krain. Ich ersuche den Herrn Berichterstatter, der mit diesem Aufträge von der Commission betraut wurde, seinen Vortrag zu halten. Berichterstatter K r o m c r: In der Sitzung vom 10. Jänner l. I. hat der hohe Landtag die von dem Landes-AnSschusse entworfene Geschäfts-Ordnung provisorisch angenommen, zugleich aber den von der hohen Versammlung gewählten Ausschuß mit der Aufgabe betraut, diesen provisorischen Entwurf in die Vorberathung zu nehmen und hierüber Bericht zu erstatten. Zur entsprechenden Lösung dieser Aufgabe hat der Ausschuß den Entwurf des Landes - Ausschusses einer eindringlichen Prüfung unterzogen, die darin gebotenen sehr j schätzbaren Materialien und die praktisch bewährte Geschäfts-Ordnung des ReichSrathcS bei der Vorberathung jeder einzelnen Bestimmung sorgsam sondircnd berücksichtiget, und als Endcrgebniß von neun langem, täglich fortgesetzten Sitzungen für den hohen Landtag die heute vorliegende Geschäfts - Ordnung entworfen. Der Ausschuß war sorgfältig darauf bedacht, in dieser Geschäfts-Ordnung den Rahmen des Gesetzes allseitig genau ; einzuhalten und ihn weder erläuternd noch ergänzend zu überschreiten; im Weiteren aber hielt er fortgesetzt an dem Standpunkte, daß zwar jede parlamentarische Verhandlung in ihren Bahnen geregelt, daß jedoch die Freiheit der Rede im Landtage thunlichst gewahrt werden müsse. Zur Erzielung einer mehr übersichtlichen Kürze hat der Ausschuß für die formelle Geschäfts-Behandlung nur jene Bestimmungen festgestellt, welche zu einer gründlichen Berathung und zur Beschlußfassung auf allseitig sicherer Grundlage gewöhnlich ausreichen. Obschon jedoch diese wenigen Bestimmungen alle im parlamentarischen Leben möglichen Jncidenzen erschöpfend nicht umfassen können, so dürften sie als Leitfaden zu einer geregelten und verläßlichen Geschäfts-Behandlung in den meisten Fällen genügen. Der Ausschuß stellt demnach den Antrag: „Der hohe Landtag wolle beschließen, der heute zur Berathung vorliegende Entwurf werde als Geschäfts-Ordnung für den krainischen Landtag angenommen." Bevor jedoch über diesen Entwurf die Debatte eröffnet wird, erlaube ich mir zu bemerken, daß zwar der Ausschuß redlich bemüht war, seinem Entwürfe jene umfassende und präcise Stylisirnng zu geben, durch welche allen Zweifeln bei vorkommenden Fällen thunlichst vorgebeugt werden soll; nachdem jedoch dieser Entwurf als Leitfaden für die künftigen Sessionen dienen soll, so wäre cs vielleicht zweckdienlich, ihn auch der Spezial-Debatte zu unterziehen, und in voller Versammlung zu erwägen, inwieferne die eine oder die andere Bestimmung desselben allenfalls noch einer weitern Erläuterung oder Ergänzung bedürfte. Zugleich erlaube ich mir zu erklären, daß bei der Mundirnng des vorliegenden Entwurfes zwei wesentliche Schreib-, eigentlich Omissions-Verstöße unterlaufen sind, die ich daher vorerst zu berichtigen bitte. Ein derlei Omissions-Verstoß kommt gleich im Paragraphe 3 vor. Hier ist nämlich der Schlußsatz ganz weggelassen, welcher nachfolgend lautet und den ich einzuschalten bitte: „Hiebei übernimmt daS jüngste Mitglied des Landtages die Function eines provisorischen Schriftführers." Der zweite Omissions-Verstoß kommt bei Paragraph 9 vor, der von der Beschlußfähigkeit handelt. In der untersten Zeile nach den Worten „die Gegenwart von mindestens" sind hier die Worte ausgelassen „drei Vierthcile aller Mitglieder und die Zustimmung von mindestens." — Der hiernach vervollständigte Entwurf lautet: % e scf) ft f 15 = £) r ö n u n o für im Landtag des Herzogthums Strain. §• 1. Landeshaupt man ». Der Landeshauptmann eröffnet an dem von Sr. k. t. Apostol. Majestät bestimmten Tage den Landtag; er führt j den Vorsitz in den Versammlungen und leitet die Verhand- j sangen; er schließt den Landtag nach Beendigung der Geschäfte oder über besondern a. h. Auftrag (§. io L.-O.). Für den Fall und die Dauer der Verhinderung des Landeshauptmannes übernimmt dessen Stellvertreter sämmtliche Rechte und Obliegenheiten desselben. §• 2. Die Sitzungen werden von dem Landeshauptmanne angeordnet, eröffnet und geschlossen (§. 33 L.-O.); er wacht über die Beobachtung der Geschäfts-Ordnung, ertheilt das Wort, stellt die Fragen zur Abstimmung, spricht deren Ergebniß aus, sorgt für die Ordnung im Landtage, und hat das Recht, im Falle einer Störung die Sitzung zu ; unterbrechen ober aufzuheben, Ruhestörer aus dein Zuhörer- j raume entfernen und letzteren im äußersten Falle räumen j zu lassen. Er ist das Organ des Hauses nach Außen. Alle Ausfertigungen, welche vom Landtage ausgehen, sind von ihm und einem Schriftführer zu unterzeichnen. Ihm steht auch die Eröffnung aller an den Landtag gerichteten Eingaben zu. §• 3- Wahlprüfungen. Nach Eröffnung des Landtages hat der Landes-Ausschuß vorerst seinen Bericht über die vorgenommene Prüfung, der seit dem Schlüsse des letzten Landtages stattgcfundenen Neuwahlen von Abgeordneten dem Landtage vorzulegen, dem die Entscheidung über die Zulässigkeit der Gewählten zusteht (§. 31 L.-O.). Hiebei übernimmt das jüngste Mitglied des Landtages die Function eines provisorischen Schriftführers. §. 4. Angelobung. Hierauf wird zur Angelobung geschritten. Die Landtags-Abgeordneten haben bei ihrem Eintritte in den Landtag dem Kaiser Treue und Gehorsam, Beobachtung der Gesetze und gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten in die Hände des Landeshauptmannes an Eidcsstatt zu geloben (Z. 9 L.-O.). Landtags - Abgeordnete. Jeder Abgeordnete ist verpflichtet, an den Verhandlungen und Arbeiten deö Landtages Theil zu nehmen, auch eine auf ihn gefallene Wahl anzunehmen, kann jedoch aus triftigen Gründen die Enthebung verlangen. Urlaub auf acht Tage ertheilt der Landeshauptmann, aus eine längere Zeit der Landtag. §• 6. Wenn ein Abgeordneter seinen Eintritt über acht Tage verzögert, oder ohne Urlaub sich entfernt, oder über die Zeit deö Urlaubes ausbleibt: so ist er vom Landeshauptmanne aufzufordern, binnen acht Tagen zu erscheinen, oder seine Abwesenheit zu rechtfertigen. Die Bestimmung, inwieferne die Nichtbeachtung dieser Aufforderung den Verlust des Mandates zur Folge haben kann, muß einem besondern Landesgesetze vorbehalten bleiben. §• 7. Schriftführer. Nach der Angelobung der Abgeordneten und nach Constituirung des Landtages wird zur Wahl zweier Schriftführer geschritten. Diese geschieht, wie überhaupt alle Wahlen, mittelst Stimmzettel und cS genügt dabei die relative Stimmenmehrheit. Den Schriftführern liegt ob, die Sitzungsprotokolle und die Abstimmnngslisten zu führen, die stenographischen Berichte zu verifizircn und alle in Folge der gefaßten Beschlüsse nöthigen Ausfertigungen zu entwerfen, sofernc diese nicht dem Landes-Ausschnsse oder einem besondern Ausschüsse übertragen werden. Einem Schriftführer darf nach einer zweiwöchcntlichcn Amtsführung die Enthebung nicht verweigert werden. — Sonst wird zu einer neuen Wahl nur dann geschritten, wenn diese von fünf Mitgliedern beantragt und vom Landtage beschlossen wird. §• 8. Wahlen und Besetzungen. Auch alle sonstigen Wahlen oder Besetzungen werden mittelst Stimmzettel vorgenommen. (§. 39 L.-O.) Zur Giltigkeit einer jeden Wahl, mit Ausnahme jener der Schriftführer, ist die absolute Stimmenmehrheit erforderlich. Wird diese bei der ersten Wahl nicht erzielt, so wird in gleicher Weise eine zweite vorgenommen. Ergibt sich auch bet letzterer keine absolute Stimmenmehrheit, so findet die engere Wahl Statt. In diese kommen nur diejenigen, welche bei der zweiten Wahl die meisten Stimmen erhielten in der doppelten Anzahl der noch zu Wählenden. Haben bei der zweiten Wahl mehrere gleich viele Stimmen, so entscheidet das Los, wer von ihnen in die engere Wahl kommt. Ergibt sich bei dieser eine Stimmengleichheit, so entscheidet ebenfalls das Los. §• 9. Beschlußfähigkeit. Zur Beschlußfassung in dem Landtage ist die Anwesenheit von mehr als der Hälfte der Gesammtzahl aller Mitglieder und zur Giltigkeit eines Beschlusses die absolute Stimmenmehrheit der Anwesenden erforderlich. Bei Stimmengleichheit ist der in Berathung gezogene Antrag als verworfen anzusehen. — Zn einem Beschlusse über beantragte Aenderungen der Landesordnung ist die Gegenwart von mindestens drei Viertheilen aller Mitglieder und die Zustimmung von mindestens zwei Drittheilen der Anwesenden erforderlich. (§. 38 L.-O.) Dem Vorsitzenden gebührt das ihm als Abgeordneten zustehende Stimmrecht. §. 10. Berathung^ - Gegenstände. Die einzelnen Bcrathnngs-Gegenstände gelangen vor den Landtag: a) entweder als Regierungsvorlagen durch den Landeshauptmann ; b) oder als Vorlagen des Landes-Ausschusses oder eines speciellen durch Wahl ans dem Landtage und während desselben gebildeten Ausschusses; c) oder durch die Anträge einzelner Mitglieder (§. 35 L. - O.); (1) oder endlich als Bittschriften, welche jedoch vom Landtage nur dann angenommen werden dürfen, wenn sie ihm durch ein Mitglied überreicht werden. (§. 41 L.-O.) Selbstständige, sich nicht ans eine Vorlage der Regierung oder eines Ausschusses beziehende Anträge einzelner Mitglieder müssen früher dem Landeshauptmann schriftlich angezeigt und vorläufig der Ansschnßbcrathnng unterzogen werden. Anträge über Gegenstände, welche außerhalb des Geschäftskreises des Landtages liegen, sind durch den Landeshauptmann von der Berathung auszuschließen. (§. 35 L. - O.) §. H-Sitzungen. Der Landtag hat die zu seinem Wirkungskreise gehörigen Angelegenheiten in Sitzungen zu verhandeln und zu erledigen. (§. 33 L.-O.) Die LandtngSsitzungcn sind öffentlich. Ausnahmsweise kann eine vertrauliche Sitzung gehalten werden, wenn entweder der Vorsitzende oder wenigstens fünf Mitglieder eö verlangen und nach Entfernung der Zuhörer der Landtag sich dafür entscheidet. (§. 34 L.-O.) §. 12, Sitznngsprotokolle. Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung sobald die beschlußfähige Anzahl von Mitgliedern anwesend ist. Hierauf wird das Protokoll der letzten Sitzung vorgelesen, über allfälligc Erinnerungen berichtiget und nach der von dein Vorsitzenden nnsgesprochcmn Richtigkeit der Fassung von ihm und dem Schriftführer gcfcrtigct. Dasselbe hat die Constatirnng über die Beschlußfähigkeit des Landtages, dann alle zur Verhandlung gekommenen Anträge mit dem Namen der Antragsteller, die wörtliche Fassung der zur Abstimmung gebrachten Fragen, das Ergebniß der Abstimmungen und die gefaßten Beschlüsse zu enthalten. Das Protokoll über eine vertrauliche Sitzung muß sogleich verfaßt, am Schlüsse derselben vorgelesen und richtig gestellt werden. §. 13. _ Nach Fertigung des Protokolles werden Anträge und Berichte angekündiget, Mittheilungen der Regierung und der Ausschüsse, endlich sonstige Einlagen zur Kenntniß der j Versammlung gebracht, sonach aber wird zur Tagesordnung ' geschritten. §• 14. Der Landeschcf des HerzogthnmS Krain oder die von ihm abgeordneten Commisfäre haben das Recht, im Landtage zu erscheinen und jederzeit das Wort zu nehme»; an den Abstimmungen nehmen sie mir dann Theil, wenn sie Mitglieder des Landtages sind. Wenn die Absendung von Mitgliedern der Regierungsbehörden wegen Ertheilung von Auskünften und Aufklärungen bei einzelnen Verhandlungen nothwendig und wün-schcnswerth erscheint, hat sich der Landeshauptmann an die Vorstände der betreffenden Behörden zu wenden. (§, 37 L. - O.) §. 15. Stenographische Breichte. Ueber die öffentlichen Sitzungen werden stenographische Berichte verfaßt, in Currentschrift übertragen und durch 24 Stunden nach der Sitzung zur Durchsicht der Redner in der Kanzlei aufliegend belassen, sohin von den Schriftführern vcrificirt. Dieselben haben das vollständige Bild der Verhandlungen mit Inbegriff der Anträge, Vorlagen, Ausschuß-berichte, Interpellationen n. dgl. zu geben. Die Drucklegung dieser Berichte ist nach erfolgter Verificirnng sogleich einzuleiten, sie hat sich auf den vcri-ficirtcn Originaltext zu beschränken. Der Landes-Ausschuß bestimmt die Größe der Auflage mit Berücksichtigung der Zahl der Landtagsabgeordneten, der von ihm zu bestimmenden Behörden und Anstalten, welche damit zu bctheilcn sind und des wahrscheinlichen Absatzes. §. 16. Tagesordnung. Der Landeshauptmann bestimmt am Schluffe jeder Sitzung Tag und Stunde der nächsten Sitzung, er setzt im Einvernehmen mit dem Landtage die Tagesordnung derselben fest und läßt sie im Sitzungssaale anheften. Dem Landeschef wird Tag und Stunde der Sitzung unter Zusendung eines Exemplares der Tagesordnung mitgetheilt, j Der Landeshauptmann bestimmt die Reihenfolge der zu ! verhandelnden Gegenstände. (§ 36 L.-O.) Ans die Tagesordnung sind zunächst die unerledigten Geschäfte der vorigen Sitzung zu übertragen. Die an den Landtag gelangenden Regierungsvorlagen sind vor allen andern Berathungsgegcnständcn in Verhandlung zu nehmen und zu erledigen. (§. 36 L.-O.) §• 17. Anträge. Alle Antrüge sind in der Regel schriftlich einzubringen und mit der Eingangsformcl „der Landtag wolle beschließen" zu versehen. §• 18. Jeder vom einem Mitglicde des Landtages ausgehende selbstständige Antrag muß wenigstens von fünf Abgeordneten unterzeichnet sein. Ist letzteres nicht der Fall, so wird bei dessen Ankündigung die Frage gestellt, ob derselbe Unterstützung finde. Wird der Antrag nicht von mindestens fünf Mitgliedern, mit Einrechnnng des Antragstellers unterstützt, so ist er einfach zu hinterlegen. Ein gehörig nn-j tcrstütztcr selbstständiger Antrag ist von dem Vorsitzenden i ans die Tagesordnung zu stellen und am bestimmten Tage ; dem Antragsteller dessen Begründung zu gestatten. Nach dieser beschließt der Landtag ohne Debatte, ob der Antrag an einen schon bestehenden oder neu zu bildenden Ausschuß zu verweisen fei. Wenn der Beschluß verneinend ausfällt, so ist der Antrag als abgelehnt anzusehen. §. 19. Zusatz- und AbäuderungS - Anträge. Zu einem selbstständigen in die Vorberathung gewiesenen Antrage können auch Abändcrungs- oder Zusatzanträge gestellt und vom Antragsteller begründet werden. Sie sind, wenn sie von 5 Mitgliedern die Unterstützung erlangen, dem zur Vorberathung bestellten Ausschüsse zuzuweisen. Wird jedoch ein solcher Ncbcnantrag erst nach erfolgter Berichterstattung des Ausschusses gestellt und gehörig unterstützt, so ist er in die Verhandlung über den selbstständigen Antrag eiuzubeziehen. Dem Landtage steht aber das Recht zu, auch diesen Ncbcnantrag vorläufig au den Ausschuß zu verweisen, und bis auf weiteren Bericht die Verhandlung über den Hauptantrag abzubrechen. §. 20. Anträge, welche den Haupt- oder Nebeuantrag gänzlich aufheben, sind unzulässig. Steht der Nebeuantrag mit dem Hauptautrage nicht in wesentlicher Verbindung, so ist über seine unmittelbare Ablehnung ohne Debatte Beschluß zu fassen. Der Landtag kaun zu jeder Zeit beschließen, über einen Verhandlungsgegenstand mit oder ohne Motiviruug zur Tagesordnung zu übergehen. §■ 21. Dringlichkeits-Anträge. Wird ein selbständiger von 5 Mitgliedern unterstützter Antrag als ein dringlicher bezeichnet, so ist der Antragsteller zur Begründung der Dringlichkeit sogleich zuzulassen, und die Debatte hierüber hat sich nur auf die DringlichkeitsFrage zu beschränken. Erklärt sich die Majorität des Landtages für die Dringlichkeit, so kann die Begründung in der Hauptsache darauf unmittelbar folgen. Wird sohin der Antrag nicht abgelehnt, so kann dem Ausschüsse zur Berichterstattung eine Frist bestimmt, und von der Vertheilung des Ausschußberichtes Umgang genommen werden. Wurde die Dringlichkeit eines solchen Antrages vom Landtage nicht anerkannt, so ist er auf Begehren des Antragstellers nach §. 18 dieser Geschäfts - Ordnung zu behandeln. §• 22. Vor gefaßtem Beschlusse auf Vorberathung kaun jeder Antrag von dem Antragsteller zurückgezogen werden. Später darf Letzterer zwar die Zurücknahme erklären, allein der Gegenstand ist dessenungeachtet weiter zu führen, wenn er von einem anderen Mitgliede mit Zustimmung der Versammlung aufgenommen wird. §• 23. Ausschüsse. Mit Ausnahme des im vorletzten Absätze des §. 10 erwähnten Falles bleibt cs dem Ermessen des Landtages überlassen, zur Vorberathung bestimmter Gattungen von Geschäften ständige, oder für einzelne Geschäfte besondere Ausschüsse in der von Fall zu Fall zu bestimmenden An- zahl von Mitgliedern aus seiner Mitte zu wählen, allenfalls diese Vorberathung auch dem Landes - oder einem anderen bereits bestellten Ausschüsse zuzuweisen. §. 24. Jeder Ausschuß wählt ans seiner Mitte den Vorsitzenden und einen Schriftführer. Er ist nur dann bcschnßfühig, wenn mehr als die Hälfte feiner Mitglieder anwesend ist. — Ein Ausschuß von 3 Mitgliedern ist nur in Vollzahl beschlußfähig. Jeder in einen Ausschuß Gewählte ist verpflichtet, in dessen Sitzungen regelmäßig zu erscheinen. Falls eilt Mitglied von 3 auf einander folgenden Sitzungen ohne hinreichende Entschuldigung ausbleiben sollte, so hat der Vorsitzende des Ausschusses eine neue Wahl zu veranlassen. §- 25. Den Ausschüssen ist cS freigestellt, auch aus dem Land-I tage jene Mitglieder, denen sie besondere Kenntniß des I Gegenstandes zutrauen, zur Theilnahme an den Sitzungen mit berathender Stimme beizuziehen. Abgeordnete, welche nicht Mitglieder dcö Ausschusses sind, haben nicht das Recht, in dessen Sitzungen zu erscheinen, den Fall ausgenommen, wenn über Beschluß des Landtages Sachverständige vernommen werden, wobei auch erstem das Recht der Fragestellung zusteht. Der Landeshauptmann kann den Ausschußsitzuugen jederzeit, jedoch ohne Stimmrecht anwohnen. §• 26. Die Ausschüsse haben das Recht, durch den Landeshauptmann Mitglieder der Regierungsbehörden wegen Er-theilung von Auskünften und Aufklärungen zu den Sitzungen einzuladen, die Laudesbchördcn auch um die Einleitung allfällig nothwendiger Erhebungen anzugehen, und Sachverständige zur mündlichen Vernehmung vorzuladen, oder sie zur Abgabe eines schriftlichen Gutachtens auffordern zu lassen. §• 27. Jeder Beschluß wird mit absoluter Stimmenmehrheit gefaßt. — Der Ausschuß wählt einen Berichterstatter, welcher das Ergebniß der Vorberathung in einem motivirten Berichte darzustellen hat. Dieser Ausschußbericht ist dem Landeshauptmanne zur Veranlassung der Vervielfältigung und Vertheilung zu übergeben. §• 28. Sollte der Beschluß in der Hauptsache von einer Vorfrage abhängen, welche aus verschiedene Art entschieden werden kann, so ist dem Ausschüsse gestattet, dem Landtage einen Antrag auf Entscheidung dieser Vorfrage vorzulegen, und erst nach dessen Erledigung mit der weiteren Berathung vorzugehen. §. 29. Jeder Ausschußbericht muß mindestens 48 Stunden vorher, als er zur Verhandlung im Landtage gelangt, an die Abgeordneten vertheilt werden. §• 30. Verhandlungen. Es steht jedem Abgeordneten frei, — vor Beginn der Verhandlung beim Schriftführer, nach Beginn aber beim Vorsitzenden, — für oder gegen den Antrag im Allgemeinen, oder die einzelnen Punkte desselben sich zum Worte zu melden. Die Verhandlung beginnt mit Bekanntgabe der bereits eingeschriebenen Redner, worauf üorevft der Berichterstatter daS Wort erhält. §• 31. Sodann werden die eingeschriebenen Redner in der Reihenfolge der Einschreibung angehört, und zwar so, daß ein Redner „dagegen" den Anfang macht, und so lange es möglich ist, zwischen den Rednern, welche „dafür", und welche „dagegen" zu sprechen erklärt haben, abgewechselt wird. Das Wort darf an jemand Anderen, als an den Vorsitzenden , nicht gerichtet werden. Jedem Redner steht cs frei, seine Stelle in der Reihenfolge mit der eines später eingeschriebenen Redners zu vertauschen, oder sein Recht einem Anderen abzutreten; doch darf das Wort einem Redner, welcher über den Gegenstand schon zweimal gesprochen hat, nicht abgetreten werden. — Wer zur Rede aufgefordert nicht anwesend ist, verliert das Wort. §. 32. Besteht ein Antrag ans mehreren Theilen, so hat eine allgemeine Debatte vorauszugehen; darauf folgt die specielle über die einzelnen Punkte. Letztere hat jedoch ganz zu entfallen, wenn schon bei der allgemeinen Debatte ein Antrag auf Uebergang zur Tagesordnung, oder auf Vertagung gestellt, und vom Landtage angenommen wird. Sollte während der Verhandlung der Bericht des Ausschusses in einem oder dem andern Punkte als nicht erschöpfend sich darstellen, so kann ihn der Landtag dem Ausschüsse zur Ergänzung zurückstellen. §. 33. Wenn alle eingeschriebenen Redner gesprochen haben, wird von dem Vorsitzenden den nicht eingeschriebenen Abgeordneten in der Reihenfolge, in welcher sie sich durch Aufstehen melden, das Wort ertheilt. Will der Landeshauptmann als Redner das Wort nehmen, so überläßt er den Vorsitz seinem Stellvertreter, und nimmt ihn erst nach gänzlicher Erledigung des Gegenstandes wieder ein. §. 34. Die Berichterstatter sind befugt, schriftlich abgefaßte Vorträge zu lesen. Dieses Recht haben außer ihnen nur die Repräsentanten der Regierung. Kein Redner darf über denselben Gegenstand öfters als zweimal sprechen; nur zur Berichtigung in sactischer oder persönlicher Beziehung ist stets das Wort zu ertheilen. Der Vertreter der Regierung kann, so oft er es verlangt, jedoch ohne Unterbrechung eines andern Redners, das Wort begehren. §. 35. Abschweifungen von der Sache ziehen den 9iitf deö Vorsitzenden „zur Sache" nach sich. Nach wiederholtem Ruf zur Sache kann der Vorsitzende dem Redner das Wort nehmen. In dem Falle, wenn einem Redner wegen Abschweifung vom Gegenstände das Wort genommen wird, kann der Landtag, ohne daß hierüber eine Verhandlung stattzufinden hat, erklären, daß er den Redner dennoch hören wolle. §. 36. Würde ein Abgeordneter in seiner Rede den Anstand oder die Sitte verletzen, oder eine Aeußerung desselben gar den Character der Strafwürdigkeit annehmen, so spricht der Vorsitzende die Mißbilligung darüber durch den Ruf „zur Ordnung" aus. Der Vorsitzende kann die Rede unterbrechen, und mit Genehmigung des Landtages dem Redner das Wort völlig entziehen. Dem Mitgliede, welches sich durch den Ordnungsruf gekränkt erachtet, steht cs frei, sich an den Landtag zu berufen. Fällt sohin die Entscheidung zu Gunsten des Berufenen aus, so gilt der Ordnungsruf für zurückgenommen. §• 37. Wer zur Theilnahme an der Verhandlung berechtigt ist, kaun von dem Vorsitzenden den Ruf zur Sache oder zur Ordnung verlangen. Der Vorsitzende entscheidet hierüber ohne Berufung an den Landtag. §. 38. Die Vertagung einer Verhandlung kann jederzeit beantragt und beschlossen werden. Anträge auf Schluß der Debatte sind vom Vorsitzenden sogleich ohne Unterstützungsfrage zur Abstimmung zu bringen. Spricht sich die Majorität für den Schluß der Verhandlung aus, so können die eingeschriebenen Redner für und gegen den Antrag je Einen ans ihrer Mitte wählen, und es dürfen nur diese gewählten Redner, dann der Berichterstatter des Ausschusses das Wort nehmen. — Sodann wird zur Abstiminung geschritten. §- 39. Abstimmung. Bei dieser sind vor dem Hauptantrage zuerst vertagende, dann abändernde Anträge, und zwar die weitergehenden vor den übrigen zur Abstimmung zu bringen. Die Abgabe der Stimme darf nur durch Bejahung oder Verneinung ohne Motivirung stattfinden. §. 40. Nach geschlossener Berathung verkündet der Vorsitzende, in welcher Reihenfolge er die Fragen zur Abstiminung zu bringen gesonnen sei. Jeder Abgeordnete kann auf Berichtigung der vom Vorsitzenden ausgesprochenen Fassung und Ordnung der Fragen, so wie aus Trennung einer Frage in mehrere den Antrag stellen, welcher, falls er van fünf Mitgliedern unterstützt wird, zur Abstimmung gebracht werden muß. §. 41. Wenn gegen die Ordnung und Fassung der Fragen nichts erinnert wird, hat der Vorsitzende, ehe er zur Abstimmung auffordert, nach jeder Frage, wenn wenigstens fünf Mitglieder cd verlangen, durch zehn Minuten inne zu halten, reach deren Verlauf erst zur Abstimmung geschritten werden kann. §• 42. Die Stimmgebung ist in der Regel mündlich; nach dem Ermessen des Vorsitzenden kann solche auch durch Aufstehen und Sitzenbleiben stattfinden. (§. 39 L.-O.). Ist das Ergebniß zweifelhaft, so wird die Gegenprobe durch Zählung vorgenommen. §. 43. Der Abstimmung über die einzelnen Theile cineS Antrages folgt jedesmal die Abstimmung im Ganzen, und zwar in der Regel in der nächsten Sitzung, wenn nicht der Landtag etwas Anderes beschließt. Bei der Abstimmung im Ganzen können keine Ncbcn-Antrüge mehr eingebracht werden, und findet überhaupt keine Debatte Statt. Bloß in dem Falle, wenn die einzelnen Theile eines im Wege der Abänderung zu Stande gekommenen Beschlusses mit einander nicht im Einklänge stehen sollten, ist ein Antrag zur Behebung dieses Uebclstandcs zulässig, über welchen der Landtag die erforderliche Berichtigung unter Einem beschließen kann. §• 44. Anträge auf Erlassung von Gesetzen, welche durch den Kaiser oder durch den Landtag abgelehnt worden sind, kön- I neu in derselben Session nicht wieder vorgebracht werden. (§. 17 8.40.) §. 45. Interpellationen. Jedem Landtagsabgeordneten steht das Recht zu, durch Fragen an die Landesregierung, an den Landeshauptmann und an die Vorsitzenden der Ausschüsse einen in den Wirkungskreis des Landtages gehörigen, nicht aus der Tagesordnung stehenden Gegenstand zur Sprache zu bringen. Interpellationen an die Regierung sind dem Vorsitzenden schriftlich, mit fünf Unterschriften versehen, zu überreichen , werden sofort in der Sitzung vorgelesen und dem Regierungs-Repräsentanten mitgetheilt. In keinem Falle darf eine bereits begonnene Verhandlung mit einer Interpellation unterbrochen werden. Eine Debatte über Letztere ist unzulässig. §• 46. Bittschriften und Eingaben. Die durch die Mitglieder des Landtages überreichten Eingaben und Bittschriften sind mit kurzer Angabe ihres Inhaltes der Versammlung bekannt zu geben. Der Vorsitzende verweiset diejenigen, welche nicht in den Wirkungskreis eines schon bestehenden Ausschusses gehören, an den für die Dauer einer Sitzungsperiode zu wählenden Petitions-Ausschuß, der über dieselben dem Landtage alle 14 Tage Bericht erstattet. Anonyme Eingaben sind einfach bei Seite zu legen. §. 47. Vorlage d e r Verhandlungen. Die vom Landtage gepflogenen Verhandlungen sind unter Anlegung der Sitzungsprotokolle im Wege des Landeschefs zur allerhöchsten Kenntniß zn bringen. (§,40 L.-O.) §. 48. Verkehr n a ch Außen und Deputationen. Der Landtag darf mit keiner Landesvcrtrctung eines andern Kronlandes in Verkehr treten, auch darf derselbe keine Kundmachungen erlassen. Deputationen dürfen in die Versammlung des Landtages nicht zugelassen werden. Die Absendung von Landes-Depntationen an das allerhöchste Hoflager darf nur über vorläufig erwirkte kaiserliche Genehmigung stattfinden. (§. 41 L.-O.) §• 49. Abänderung der Geschäftsordnung. Die Bestimmungen dieser Geschäftsordnung können, so weit sic aus der Landesordnnng aufgenommen sind, nur mit letzterer abgeändert ober aufgehoben werden. Die Abänderung oder Aufhebung der übrigen Bestimmungen derselben hängt ausschließlich von dem Landtage ab. Ich bitte numnchr hierüber die Debatte zu eröffnen. Präsident: Ich eröffne vorerst die allgemeine Debatte über diesen Gegenstand und ersuche diejenigen Herren, welche das Wort zu nehmen gesonnen sind, von diesem Rechte Gebrauch zu machen. (Nach einer Pause): Nachdem Niemand das Wort ergreift, so gehen wir zur Spc-cialdcbatte über und ich ersuche den Herrn Berichterstatter, Paragraph für Paragraph vorzutragen. Berichterstatter K r o m c r: Der Titel: „Geschäfts-! ordnung für den Landtag des Hcrzogthums Kram." Präsident: Ist dagegen etwas zu bemerken? (Niemand meldet sich.) Berichterstatter K r o m c r: (Liest §. 1.) Präsident: Wünscht Jemand das Wort über §. 1 ? (Nach einer Pause): Nachdem Niemand das Wort ergreift, so ist derselbe angenommen. Berichterstatter K r o m e r: (Liest §. 2.) Präsident: Wünscht Jemand das Wort über diesen zweiten Paragraph zu ergreifen? (Nach einer Pause): Da Niemand das Wort ergreift, so ist derselbe angenommen. Berichterstatter Krom er: (Liest §. 3.) Präsident: Ist über den §. 3 etwas zu bemerken? (Nach einer Pause): Nachdem Niemand etwas dagegen bemerkt, ist er angenommen. Berichterstatter K r o m e r: (Liest §. 4.) Präsident: Ist über den §. 4 irgend etwas zu bemerken? (Nach einer Pause): Nachdem nichts darüber bemerkt wird, so ist er angenommen. Berichterstatter Kromer: (Liest §. 5.) Präsident: Wünscht Jemand über §. 5 das Wort? (Nach einer Pause): Wenn Niemand das Wort ergreift, ist derselbe als angenommen anzusehen. Berichterstatter K r o m c r: (Liest §. 6.) Abg. Brolich: Herr Landeshauptmann, ich bitte ums Wort. Ich halte die Bestimmung dieses Paragraphes als unzureichend , als mangelhaft. Wenn wir bei dem Paragraph 6 bleiben, so ist es jedem Abgeordneten gestattet, den Berathungen des Landtages beizuwohnen oder auszubleiben, den Urlaub beliebig zu überschreiten und überhaupt selbst den Eintritt beliebig zu wählen. Ich glaube, daß eine solche Bestimmung offenbar verbessert werden muß. Ich erinnere nur daraus, daß, wenn ein Abgeordneter entweder nicht in den Landtag gleich eintritt, oder den Urlaub überschreitet, wenn nun derselbe von dem Herrn Landeshauptmann aufgefordert wird, binnen acht Tagen zu erscheinen und seine Abwesenheit zu rechtfertigen, und er weder eine Antwort gibt, noch beim Landtage erscheint, was dann zu machen ist. Dem Landtage steht cs nicht zu, ihm eine weitere Aufforderung zukommen zu lassen. Man muß sein Nichterscheinen, die Nichtbeachtung der Aufforderung des Herrn Landeshauptmanns geradezu dulden oder ganz ignoriern. Das glaube ich, würde sich mit der Würde des Landtages, und der Achtung, die wir dem Landeshauptmanne schuldig sind, nicht vertragen, eine solche Bestimmung dürfte nothwendig zu verbessern sein. Dann erinnere ich nur auf das Beispiel, das die Abgeordneten des Innsbrucker Landtages gegeben. Eilf Abgeordnete von Wülschtirol haben, wie es allgemein bekannt ist, eine Erklärung überreicht, daß sie den Berathungen des Landtages nicht beiwohnen werden, sie beanspruchten für sich, für Wälschtirol einen eigenen Landtag. Der Landtag in Innsbruck hat die Bestimmung wohl getroffen, und ihnen eine Aufforderung zukommen lassen, daß sie, wenn sic binnen acht Tagen im Landtage nicht erscheinen, als ansgetreten angesehen werden. Unserm Landtage steht eine solche Bestimmung nicht zu, wenn wir dieselbe in die Geschäftsordnung nicht ^aufnehmen. Sonst wäre es sogar besser, wenn die Bestimmung wegen der Aufforderung in der Landtags-Geschäftsordnung gar nicht stände, dann würde sich vielleicht der Landtag bestimmen lassen, in solchen Füllen Verfügungen zu treffen, und die Aufgeforderten, wenn sie nicht erscheinen, als ausgetreten anzusehen. Nachdem aber die Geschäftsordnung sich selbst hierüber ausspricht, daß die Nichtbeachtung der Aufforderung erst einem besondern Landesgesetze vorbehalten wird, so hat sich der Landtag selbst die Thüre versperrt, und kann eine solche Verfügung, wie sic der Tiroler Landtag getroffen hat, nicht mehr treffen. Ich finde daher, daß der Landtag schon jetzt die Folgen, welche einzutreten haben, wenn der Aufforderung nicht entsprochen wird, einzuschalten hat. Ich weiß zwar nicht die Gründe, welche den löblichen Ausschuß bestimmt haben, eine solche Bestimmung einem besondern Landesgcsctze vorzubehalten. Ich erinnere nur, daß die Bestimmungen der Geschäftsordnung eigentlich in drei Kategorien einzutheilen sind. Es sind nämlich die Bestimmungen , welche aus der Landtagsordnung entnommen worden sind und die bereits Gesetzeskraft haben; es sind wieder Bestimmungen, welche das Haus für sich zur Ordnung seiner eigenen Geschäfte erlassen kann, und die einer besonderen Bestätigung von Seite des Landesfürsten nicht bedürfen, und es können Bestimmungen sein, welche, wenn sie als LandcSgesctzc gelten sollen, noch einer besonderen Bestätigung von Seite des Landesfürstcn benöthigen. Wie ich aus der Textirung entnehme, so hat der Ausschuß diese Bestimmung, daß ein solches Mitglied, welches der Aufforderung nicht Folge leistet, des Mandates verlustig zu erklären sei, aus dem Grunde nicht aufgenommen, weil eine solche Verfügung offenbar als Landcsgesetz gelten und sohin erst der Bestätigung von Seite Seiner Majestät bedürfe. Allein ich finde die Aufschiebung einer solchen Bestimmung nicht für vereinbarlich, wie ich bereits gesagt habe, mit der Würde des Landtages und der dem Landeshauptmanne schuldigen Achtung. Dieses Gesetz dürfte vielleicht in der heurigen Session erlassen werden, oder gar nicht. Vielleicht, wenn cs auch zu Staude kommt, wird cs in dieser Session noch die Bestätigung Sr. Majestät nicht erlangen. Die ganze Session aber ohne eine solche Bestimmung durchzumachen, finde ich höchst bedenklich. Setzen wir nun den Fall, daß cs vielleicht einem oder mehrern Abgeordneten einfallen würde, den Verhandlungen des Landtages nicht beiwohnen zu wolle», also in diesem Falle müßte der Landtag doch ein Mittel haben, das Mittel, entweder sic zu zwingen, moralisch zu zwingen, daß sie erscheinen, oder sie als ausgetreten anzusehen. Es hat auch der Reichsrath dieses Bild vor Augen gehabt, und hat die Bestimmung des Paragraphs 17 des Grundgesetzes, welches nämlich in der letzten Alinea so lautet: „Wenn ein Mitglied mit Tode abgeht, die persönliche Fähigkeit verliert, oder dauernd verhindert ist, Mitglied des Ncichsrathcs zu sein, so ist eine neue Wahl vorzunehmen." Nun in dem Grundgesetze ist die Bestimmung nicht enthalten; was aber dann zu geschehen habe, wenn ein Mitglied auf die Aufforderung des Herrn Präsidenten im Rcichsrathe nicht erscheinen würde, so hat, obschon der ReichSrath zur Aenderung des Grundgesetzes, weil er nur als der engere Reichsrath erklärt wurde, nicht berufen ist, ihm also die Aenderung des Grundgesetzes nicht zustand, doch diesen Paragraph, wenn nicht abgeändert, doch erläutert, und hat jene Bestimmung ans dem Paragraphe 4 der Geschäfts-Ordnung für den Rcichsrath aufgenommen, worin cs wörtlich heißt: „Im Falle der Ungiltigkeits-Erklärung der Wahl eines Abgeordneten ist nach Paragraph 17 des Grundgesetzes der Rcichsverfassuug sofort eine neue Wahl zu veranlassen." Ich erlaube mir daun die weitere Vorlesung. Der im Paragraphe 17 des Grundgesetzes vorgesehene Fall der dauernden Verhinderung eines Mitgliedes des HauseS ist auch dann als vorhanden anzusehen, wenn ein Mitglied, welches seinen Eintritt über acht Tage verzögert, oder ohne Urlaub sich entfernt, oder über die Zeit des Urlaubes ausbleibt, der vom Herrn Präsidenten ergangenen Aufforderung, binnen 14 Tagen zu erscheinen, oder seine Abwesenheit zu rechtfertigen, widrigenfalls dasselbe als ausgetreten betrachtet werden würde, nicht Folge leistet. Der RcichSrath hat den Fall wohl vor Augen gehabt, daß es vielleicht mehreren Reichsrath-Abgeordneten einfallen würde, bei den Reichsraths-Vcrhandlungen nicht anwesend zu sein und mitzuwirken und hat daher wohlweislich diese Bestimmung aufgenommen. Es sind sehr viele Fülle vorgekommen, wo man den Einen oder den Andern aufgefordert hat, zu erscheinen, wenn er nicht erschien, dann ist eine neue Wahl ausgeschrieben worden. Auf die erste Aufforderung ist gewöhnlich die Erklärung gekommen, man werde erscheinen oder nicht, und im letzter» Falle ist die Veranlassung getroffen worden, eine neue Wahl auszuschreiben. Ich glaube daher, daß es unserem Landtage nicht nur zusteht, sondern daß derselbe verpflichtet ist, eine derlei Bestimmung sogleich in die Geschäfts-Ordnung aufzunehmen, denn in der Landes-Ordnung für Krain heißt es im §. 6, dritten Absatz: „Nach Ablauf der regelmäßigen Landtags-Periode oder nach der früher erfolgten Auflösung des Landtages, sowie in den Fällen, wo inzwischen einzelne Abgeordnete austreten, mit Tode abgehen, oder die zur Wählbarkeit erforderlichen Eigenschaften verlieren, werden neue Wahlen ausgeschrieben." Nur der Fall, wenn einer der Aufforderung des Landeshauptmannes nicht -Folge leistet, ist in der Landcs-Ordnung nidjt vorgesehen. Allein, sowie der Reichsrath den §. 17 deS Grundgesetzes erläutert und auf die Aufforderung des Präsidenten angewendet hat, ebenso kann der Landtag den §. 6 der Landcs-Orduung, und zwar gerade zu dem §. 6 der Geschäfts-Ordnung erläutern, und ich glaube, cs wäre dasselbe so zu stylisiren — der erste Theil, den ich jetzt lesen werde, würde natürlich verbleiben: „Wenn ein Abgeordneter seinen Eintritt über 8 Tage verzögert, oder ohne Urlaub sich entfernt, oder über die Zeit des Urlaubes nuö-bleibt, so ist er vom Landeshauptmanne aufzufordern, binnen 8 Tagen" — nach diesen Worten würde ich die Abänderung folgendermaßen beantragen: „binnen 8 Tagen so gewiß zu erscheinen, oder seine Abwesenheit zu rechtfertigen, widrigenfalls derselbe als ausgetreten behandelt würde; die Nicht-beobachtuug dieser Aufforderung hat zur Folge, daß der Aufgeforderte im Sinne des §. 6 der Landtags - Ordnung als ausgetreten angesehen und sonach wegen Einleitung einer neuen Wahl das Erforderliche zu veranlassen wäre." Ich glaube, meine Herren, wir sollen uns nicht täuschen, daß eine solche Verfügung derzeit überflüssig sei, daß wir ■ noch Zeit haben, sic einem besondern Landesgcsetze vorzubehalten. Was für Fälle eintreten können, daS wissen wir nicht, aber möglich ist cS doch, daß das Eine oder daS Andere von den Mitgliedern cs für angemessen findet, wenn ihm cm Urlaub verweigert würde, sich dennoch vom Land- ! tage zn entfernen. Damit wir nun das Mittel in der Hand haben, wenigstens die Aufforderung zn stellen, er habe zn erscheinen oder zu erklären, daß er austritt, und wenn er das nicht würde, daß dem Landtage die Macht zusteht, die Nichtbeobachtung der Aufforderung als stillschweigendes Ge-ständniß, daß er anstrctcn werde, zn betrachten, müssen wir diese Verfügung in die Geschäfts-Ordnung aufnehmen. Ich stelle demnach den Antrag, den ich früher eben vorgelesen habe. (Ucbcrrcicht denselben dem Herrn Landes- , Hauptmanne.) Abg. v. Lange r: Ich glaube, daß der Landtag von Kram bisher mit aller Loyalität und mit allem Eifer seinen | Pflichten nachgekommen ist, und daß bisher keine Veranlassung vorhanden war, solche Bedenken zu tragen. Acußerst sonderbar kommt cs mir vor, daß der Herr | Abg. Brolich hier eine Parallele zwischen dem Landtage von j Tirol und dem krainischcn zieht. Ich glaube, die Landtags-Abgeordneten von Kraiu haben keine solchen separatistischen Ideen und Zwecke, als wie die Südtiroler etwa haben könnten, und sehe daher nicht ein, daß ein Grund vorliegt, ! wcßhalb bezüglich des Landtages von Krain eine solche Analogie versucht worden ist. Ich glaube, daß die bisherige Fassung des Paragraphs vollkommen genügend ist, und daß man bei Fassung des Ausschusses beharren solle. Abg. Brolich: Herr Landeshauptmann, ich werde nur zu einer persönlichen oder sactischcn Berichtigung noch um das Wort bitten. Ich habe keine Analogie gezogen, ich habe nur ein Beispiel ausgeführt, was sich wirklich ergeben hat, und habe das Benehmen des Neichsrathcs, welches durchaus gegen kein Kronland irgend welche Verdächtigungen an das Tageslicht gezogen, sondern nur eine Bestimmung aufgenommen hat, welche als nothwendig erschien, um im Hause eine Ordnung zu erhalten, die sonst vielleicht nicht hätte beobachtet werden können. Wir berathen ja gerade die Hausordnung, wenn die Hausordnung eine Ordnung sein soll, so müssen wir natürlich die Verfügung treffen, wodurch die Unordnung verhindert wird. Eine Analoglie zwischen Wälschtirol und Krain ist nicht vorhanden; ich habe aber Wälschtirol nicht deßhalb angeführt, als ob der Landtag Verdächtigungen gegen irgend Jemand anssprechen wollte, im Gegentheile, ich halte alle Landtagsmitglicder von jedem Verdachte frei, aber ich sage nur, Fälle sind möglich, und dort, wo Unordnung möglich ist, muß es Mittel geben, welche die Unordnung beseitigen. Allein daß mein Antrag irgend eine Verdächtigung ansspricht , müßte ich mit aller Entschiedenheit zurückweisen. Dieses sei zur Berichtigung des vom Abg. v. Langer Vorgebrachten gesagt. Landeshanpt.-Stellv. v. Wurzbach: Als Mitglied des Ausschusses zur Berathung der vorliegenden Geschäftsordnung fühle ich mich auch verpflichtet, den Ausschußantrag aufrecht zn erhalten. Zuerst bemerke ich, daß wohl kein besonderer Drang vorhanden ist, daß schon in die Geschäftsordnung eine dießfällige Bestimmung aufgenommen werden sollte, indem das Pflichtgefühl alle Herren Abgeordneten so sehr beseelt, daß wir unbesorgt sein können, daß dießfalls ein Fall eintreten könnte, wo ein normiren-des Gesetz schon da sein müßte. Der Herr Abg. Brolich hat bemerkt, daß der Reichsrath sich bestimmt gefunden hat, ein dicßfälligcS Gesetz aufzunehmen u. z. in die Geschäftsordnung. Dieß muß ich in Abrede stellen. Der Rcichsrath hat wohl gewürdigt, daß eine solche Bestimmung , wodurch der Verlust des Mandates ausgesprochen wird, iu die Geschäftsordnung, welche innere Sache des Hanfes ist, nicht ciubezogen werden könnte. Darum fand die Bcstiinmuug, daß ein RcichsrathS-Abgeordnctcr unter gewissen Voraussetzungen sein Mandat verliert, nicht in der Geschäftsordnung, sondern im kaiserlich sanctionirten Gesetze, welches die Geschäftsordnung cinbe-glcitetc, ihren Ort, und aus der nämlichen Rücksicht haben auch wir uns bewogen gesunden, die dießfällige Bestimmung einem besonderen Landesgcsetze vorzubehalten. DaS Mandat, welches von den Wählern den LandtagSabgcord-ncten verliehen wurde, ist ein zu heiliges, zu wichtiges Recht, als daß man es in einer Geschäftsordnung cassiren könnte. Ich glaube, daß die Erlassung eines ausdrücklichen Gesetzes dießfalls absolut nothwendig sei. Die Bestimmung, die wir hier aufgenommen haben, daß bei Nichtbeachtung dieser Aufforderung der Verlust dcS Mandates nur dann die Folge sei, wenn ein besonderes Landcsgcsctz dieses ausspricht, glaube ich daher, in jeder Beziehung gerechtfertigt. Ich beharre daher darauf, daß der Satz so aufgenommen werde, wie ihn der Ausschuß beantragt hat. Abg. Brolich: Ich erlaube mir noch zu einer fac-tischcu Bcrichtiguirg um das Wort zu bitten. Ich wundere mich über den Herrn Abg. v. Wurzbach, daß er sagt, der Paragraph, den ich vorgelesen habe, sei nicht in die Geschäftsordnung deö Reichsrathes aufgcuom-men worden. Ich habe auch die Kategorien der Bcstim-mungcn angegeben. Es sind nämlich drei Kategorien von Bestimmungen; nämlich solche, welche aus der Laudesordnung entnommen wurden und bereits Gesctzkraft haben, solche, welche eigene Verfügungen des Hauses enthalten und solche, welche als Landesgesctze erst der Sanktion Sr. Majestät bedürfen. Das nämlich war der Fall beim Reichsrathe; derselbe hat in die Geschäftsordnung Bestimmungen aus dem Grundgesetze entnommen; diese gelten bereits als Gesetz, weil sie int Grundgesetze enthalten sind. Dann waren Bestimmungen, welche als Reichsgesctzc gelten sollten, und die sohin erst von Sr. Majestät die Bestätigung erhielten und Bcstimniungcn, welche eigentlich nur Geschäfte des Reichsrathes betreffen, wie ich früher zu sagen die Ehre hatte . . . (Schluß.) Nun hat der Reichsrath diejenigen Bestimmungen, welche erst von Sr. Majestät zu sanctioniren waren, als einen besondern Theil der Geschäftsordnung aufgenommen, damit das Gesetz als Ganzes Sr. Majestät zur Sanction vorgelegt werde. Allein alle von Sr. Majestät sanctionirten Bestim-mungen hat der Reichsrath wieder in seine Geschäftsordnung aufgenommen, und wenn der Herr Abg. v. Wurzbach cs wünscht, so werde ich bett §. 4 der Geschäftsordnung des Rcichsrathes und zwar nicht desjenigen Theiles, welcher einer besondern Sanction Sr. Majestät bedurfte, vorlesen, denn der Paragraph kommt da doppelt vor, nämlich als Gesetz, welches Sr. Majestät zur Sanction vorgelegt wurde und daun in der Geschäftsordnung selbst. Es ist daher unrichtig, wenn der Herr Abg. v. Wurzbach behauptet, dieser Paragraph sei nicht in die Geschäftsordnung aufgenommen worden. Ich sage ja auch, ich wünsche, daß der Paragraph in die Geschäftsordnung aufgenommen würde, kann aber natürlich dann, wenn man für nöthig findet, daß cs ein Laudesgcsctz sein soll, Sr. Majestät zur Sanction vorgelegt werden. So lange Zeit zu warten, bis der Landtag zu diesem besonderen Gesetze bekommen werde, halte ich wenigstens für meine Person, wenn nicht für bedenklich, nicht für zeitgemäß, ich würde daher dort, wo gerade von Nichtbeobachtung der Aufforderung von Seite eines Land-tagsmitgliedes gesprochen wird, sogleich dazu setzen, was cs für eine Folge hat, wenn derselben nicht entsprochen wird. Wie kann da eine Bestimmung zweckmäßiger eingeschaltet werden, als gerade dort, wo von dem Falle gesprochen wird, wo sie Anwendung finden soll. Ein neues Gesetz muß das nämliche, was in der Geschäftsordnung vorkommt, wieder rekapitulircn; warum soll dort in einem neuen Gesetze alles rekapitulirt werden, wo man hier eine einfache Einschaltung zu machen hätte. Ich finde daö als eine überflüssige Arbeit und die Vertheidigung einer solchen Bestimmung als nicht zeitgemäß. Was braucht der Landtag weiter zu thun, entweder findet der Landtag das Gesetz als nothwendig oder nicht nothwendig; findet er es nöthig, so spreche er es heute ans, warum erst morgen, was er heute thun kann. Was hat eigentlich dann zu geschehen, wenn eine solche Bestimmung als LandeSgesetz dienen soll? Man wird die Geschäftsordnung Sr. Majestät zur Genehmigung vorlegen, nämlich bezüglich der Punkte, welche als Landesgesetz gelten sollen. So hat es auch der Reichsrath gehalten. Ich finde wirklich in dieser Beziehung durchaus nichts Anstößiges, und weil der Herr Vorredner meint, für Krain ist es nicht nothwendig, er findet diesen Paragraph genügend, und ich glaube selbst, daß so ein Fall gar nicht vorkommen werde. Wie viele Strafgesetze werden erlassen, obschon nicht geglaubt wird, daß vielleicht in kurzer Zeit solche Fälle vorkommen sönnen, auf welche sie angewendet werden sollen. Allein eine Sanction soll jedes Gesetz haben, deßhalb wünsche ich, daß diese Bestimmung da anfgenommen werde, wo gerade von einem Falle verhandelt wird, welcher eine besondere Bestimmnng braucht. Nur dieses sei noch bemerkt. (Abg. Dr. Toman meldet sich zum Worte.) LandeShaupt.-Stellv. v. W n r z b a ch : Zn einer persönlichen Berichtigung erlaube ich mir das Wort. Es handelt sich hier im vorliegenden Falle um eine Aenderung des LnndeSstatntS und die Aenderung des Lan-desstatuts ist an gewisse Förmlichkeiten gebunden, die wir bei der Berathung der Geschäftsordnung nicht zu beobachten haben. Die weitere Bemerkung, daß diese Position auch in der Geschäftsordnung des Reichsrathes vorgekommen sei, die gebe ich zu. Allein sie ist nicht dort statuirt worden, sondern sie ist ans dem Gesetze, welches der Geschäftsordnung vorangegangen ist, in die Geschäftsordnung des Reichsrnthes übergegangen. Es versteht sich von selbst, wenn wir in dieser Richtung Aenderungen des LandeS-statnteS beantragen, und wenn dießfallö ein Gesetz zu Stande kommt, daß diese Verfügung auch in die Geschäftsordnung aufgenommen werde. Allein, meiner Meinung nach, ist hier nicht der Ort, wo wir dießfallö verhandeln können. Wir behalten uns, glaube ich, ganz vernünftig diesen Gegenstand einer andern Verhandlung vor. Präsident: Herr Dr. Toman. Abg. Dr. Toman: Nach der gegenwärtig provi- sorisch geltenden Geschäftsordnung sind derartige Anträge, wie sie der Herr Abg. Brolich gestellt hat und wie er uns zu wiederholten Malen einen insinuirt hat, damit mir das Verständniß haben sollten, welche Fälle in die Geschäftsordnung aufzunehmen seien, einer Ilnterstlltzungsfrage zu unterwerfen; es ist dieses sowohl nach §. 19 als auch bei selbstständigen Anträgen nach §. 16 vorgeschrieben. Ich bitte den Herrn Landeshauptmann, zuerst den Antrag des Herrn Abg. Brolich dem Hanse vorzulesen und die Frage zu stellen, ob derselbe unterstützt werde, dann kann darüber debatlirt werden. Würde er unterstützt werden, so behalte ich mir vor, einen Antrag zu stellen. Abg. Brolich: Ich werde nur noch bemerken, daß der Landes-Ausschuß sich diese Bestimmung selbst vor Augen gehalten hat. Im §. 41 hat der Landes-Ausschuß selbst den Antrag gestellt, daß int Falle, als der Aufforderung nicht Genüge geleistet werde, der Verlust des Mandates die Folge davon wäre. Nun war es die Sache des Gegenwärtigen für die Vorberathnng der Geschäftsordnung bestehenden Ausschusses (Rufe: „Schluß") darüber die Gründe auch anzuführen, warum er in die Berathung dieses von dem Landes-Aus-schusse vorgeschlagenen Paragraphes nicht eingegangen sei. Es steht hier lediglich: „diese Bestimmung wird einem besonderen Landesgesetze vorbehalten." Nun also war von Seite des Landes-Ausschusses schon in dem vorgelegten Entwürfe, nämlich im §. 41 die Bestimmung des Mandatverlustes aufgenommen. Der gegenwärtige Ausschuß hat sie ganz beseitigt, ohne jedoch die Gründe anzuführen. Wenn jedoch ein Mitglied des Ausschusses, der Herr Abg. v. Wurzbach, meint, daß eine solche Bestimmung nur einem besondern Gesetze vorbehalten werden müsse, und daß das eine Aenderung der Lcmdesord-nung sei, so überschreitet er meinen Antrag. Ich habe nur gesagt, es sei der §. 6 der L. - O. erläuternd in die Geschäftsordnung aufzunehmen, der Reichsrath war garnicht berechtigt, das Grundgesetz zu ändern, wie ich mich schon früher ausgesprochen habe, und doch hat er den §. 17 des Grundgesetzes erläutert. Zur Aenderung des Grundgesetzes ist nur der Gesammtreichsrath berechtigt. Ebenso ist der Landtag, wenn er Aenderungen der Landesordnung vornehmen sollte, an gewisse Bestimmungen gebunden. Das ist wahr. Allein ich beantrage nicht einmal eine Aenderung der Landesordnung, sondern nur, daß der §. 6 in dem Sinne erläutert werden solle, wie der §. 17 des Grundgesetzes von Seite des Reichsrathes erläutert wurde. Der Reichsrath hat also nur eine Erläuterung hierüber erlassen, die später als Reichsgesetz aufgenommen wurde, und ich wünsche, daß der Landtag nur eine Erläuterung zur Landesordnung erlasse, die auch als Landesgesetz aufgenommen wird , und der Landes - Ausschuß hat sich diese Bestimmungen, wie ich bereits angeführt habe, wohl vor Augen gehalten. Dem Landes - Ausschüsse wird Niemand verwerfen, daß er, weiß Gott, was für Bedenken gegen einen oder den andern Abgeordneten gezeigt habe, sondern hat nur den Bestimmungen, welche für die Hausordnung nothwendig sind, Gehör gegeben. Abg. Derbitsch: Ich beantrage den Schluß der Debatte. Abg. Dr. Toman: Ich muß bitten, daß mein Antrag vorher zur Unterstütznngsfrage gebracht werde. Präsident: Dieser ist kein selbstständiger Antrag. Abg. Dr. Toman: Er ist nach §. 19 der provis. Geschäftsordnung als Zusatzautrag zu betrachten. Ich werde den Paragraph vorlesen: „VerbesserungS- und Znsatzanträge zu selbstständigen Anträgen können jederzeit vor beut Schlüsse der Verhandlung gestellt, vom Antragsteller begründet, und wenn sie von 5 Mitgliedern unterstützt sind, in die Berathung gezogen werden." Wäre diese Frage gestellt worden, so hätte das Hans jetzt nicht mit wiederholten, mit drei und vier Begründungen die kostbare Zeit verlieren müssen. Präsident: Ich stelle demnach die Unterstützungs-fragc, ob der Antrag des Herrn Abg. Brolich unterstützt werde oder nicht. (Nach einer Pause): Es erhebt sich Niemand , er ist demnach als nicht gethan anzusehen. Ich werde also zur Abstimmung schreiten. Es hat Niemand das Wort dagegen ergriffen. Ich bringe also den Antrag zur Abstimmung. Berichterstatter K r o m e r: Als Berichterstatter habe ich das letzte Wort. Ich finde den Antrag des Ausschusses nur kurz zu rechffertigen. Meiner Anschauung nach gehören in eine Geschäftsordnung nur Bestimmungen über die formelle Ge-schüftSbehandlnng. Die Art, wie Rechte erworben werden, und wie sie verloren gehen können, gehört durchaus nicht in eine Geschäftsordnung, sondern ihrem Wesen nach in eine gesetzliche Bestimmung. Nur das Gesetz kann sich darüber aussprcchcn, ob und wieartig ein bereits erworbenes Recht verloren gehen kann. Das Landesgesetz hat sich hierüber nicht ausgesprochen, daß im Falle, wenn einer von den Abgeordneten den Verhandlungen nicht beiwohnt und auch über Aufforderung des Herrn Landeshauptmanns denselben nicht anwohnen will, daS Mandat für ihn verloren gehe. Der Ausschuß hält sich daher nicht berechtigt, dem Abgeordneten durch eine einfache Geschäftsordnung ein Recht abzusprechen, welches ihm bisher die Landesordnung als Gesetz nicht genommen hat. DaS Mandat ist ein hochwichtiges Recht, welches dem Abgeordneten von seinen Wählern anvertraut worden ist. Diese wären also eigentlich zunächst berufen, dem Abgeordneten, wenn er die Mandatspflichten nicht erfüllt, sein Recht zu abrogircn. Allein selbst diesen Letzteren ist in der Landesordnung das Recht benommen, vor Ausgang der Wahlperiode ihm sein Mandat abzunehmen; um so weniger hielt der Ausschuß den Landtag berechtigt, einem Abgeordneten ein Recht zu abrogiren, welches er ihm gar nicht gegeben hat. Diese Bestimmung also muß einem separaten Landcs-gesetze vorbehalten bleiben. Der Rcichsrath ist in gleicher Art vorgegangen. Er hat zuerst jene Bestimmungen, durch welche Rechte gegeben oder genommen werden sollen, unter-andern auch die Bestimmung, wenn das Mandatsrccht verloren gehe, in ein Gesetz aufgenommen und hat für dieses die gesetzliche Sanction des Kaiscs erwirkt. Erst nachdem die Sanction erfolgte, war der Reichsrath berechtigt, diese vom Kaiser sanctionirte Bestimmung auch in seine Geschäftsordnung aufzunehmen. In gleicher Richtung hielt auch der Ausschuß dafür, daß die Bestimmung, in wiefern ein Mandat verloren gehen könne, einem erst zu beantragenden Landcsgesetzc vorbehalten bleiben müsse. Präsident: Ich schließe nunmehr die Debatte und bringe den Antrag des Ausschusses zur Abstimmung, wie er vorgetragen worden ist. Jene Herren, welche mit diesem Antrage einverstanden sind, belieben sich zu erheben. (Geschieht.) Er ist angenommen. Berichterstatter K r o m e r: (Liest §. 7.) Präsident: Wünscht Jemand das Wort über §. 7 ? (Nach einer Pause): Nachdem Niemand das Wort ergreift, ist der §. 7 als angenommen anzusehen. Berichterstatter Kromer: (Liest §. 8.) Präsident: Ist gegen bett §. 8 etwas zu bemerken? Abg. Dr. B l e i w e i s: Ich erlaube mir nur die Frage an den Herrn Referenten, was unter Besetzungen, wie es Anfangs heißt: „Auch alle sonstigen Wahlen oder Besetzungen werden mittelst Stimmzettel vorgenommen," — was eigentlich darunter verstanden wird. Berichterstatter K r o m c r: Unter Besetzungen haben wir uns hier die Besetzung jener Dicnstcsposten gedacht, welche von dem Landtage überhaupt zu besetzen kommen. Die Frage jedoch, welche Besetzungen dem Landtage, welche dem Ausschüsse zugewiesen werden sollen, wird ohnehin bei der dem Landcs-AuSschusse zu ertheilenden Instruction näher zu ventiliren fein. Präsident: Da sonst Niemand etwas zu bemerken hat und die gegebene Aufklärung des Herrn Abg. Kromer genügend zu sein scheint, wird der Paragraph als angenommen angesehen. Berichterstatter Kromer: (Liest §. 9.) Präsident: Ist gegen den §. 9 etwas zu bemerken? Landcshaupt.-Stellv. v. Wurzbach: Ich würde nur den formellen Antrag stellen, daß das Wort „mindestens" des letzten Alinea weg zu bleiben habe und daß es so lautet: „Ist die Gegenwart von drei Viertheilen und die Zustimmung von mindestens zwei Dritttheilen aller Mitglieder erforderlich." Ich glaube, cs genügt vollkommen, wenn wir fixiren, cs müssen drei Viertheile aller Mitglieder anwesend sein. Abg. D e s ch m a n n : Ich bitte um das Wort. Berichterstatter Krom er: Ich bitte bei jedem Antrage zuerst die Unterstützungsfragc zu stellen, damit sich keine Debatte unnothwendig entspinnt. Präsident: Ich stelle die Unterstützungsfrage, ob der Antrag des Herrn Abg. v. Wurzbach dieselbe erhalte. Es erhebt sich Niemand. Berichterstatter Kromer: Als Berichterstatter habe ich nur zu erwähnen, daß dieser Schlußsatz aus der Lan-desordnung wörtlich aufgenommen wurde, in welchem auch das Wort „mindestens" wiederholt worden ist. Präsident: Wird dann sonst nichts dagegen bemerkt, so ist der Paragraph angenommen. Berichterstatter K r o m c r: (Liest §. 10.) Präsident: Ist irgend etwas über §. 10 zu bemerken ? (Nach einer Pause): Er wird als angenommen erklärt, nachdem sich Niemand darüber zum Worte meldet. Berichterstatter Kromer: (Liest §. 11.) Präsident: Ist dagegen etwas zu bemerken? (Nach einer Pause): Nachdem dagegen keilte Bemerkung gemacht wird, so ist derselbe angenommen. Berichterstatter Krom er: (Liest §. 13.) Präsident: Wünscht Jemand etwas zu bemerken? (Nach einer Pause): Nachdem nichts dagegen bemerkt wird, so wird derselbe als angenommen erklärt. Berichterstatter Kromer: (Liest §. 14.) Präsident: Ist gegen diesen Paragraph etwas zu bemerken? (Nach einer Pause): Wenn dagegen nichts bemerkt wird, so ist derselbe als angenommen zu betrachten. Berichterstatter K r o m e r: (Liest §. 15.) Präsident: Wünscht Jemand über dieseri Paragraph eine Bemerkung zu machen? Landeshauptm.-Stellv. v. W u r z b a ch : Ich bitte um das Wort. Ich erlaube mir zu diesem Paragraph ein Amendement zu stellen, welches dahin lautet: Der h. Landtag wolle beschließen, statt des 3. Alinea, welches lerntet: „Die Drucklegung dieser Berichte ist nach erfolgter Berivicirung sogleich einzuleiten, sic hat sich auf den verivicirten Originaltext zu beschränken;" sei folgender Satz aufzunehmen: „Die Drucklegung dieser Sitzungsberichte im verifi-cirten Originaltexte ist sogleich, sofort aber auch jene der slovenischen Uebersetzung derselben einzuleiten." In Consequcnz hieran stelle ich zu Alinea 4 den Antrag, daß statt „der Landes-Ausschuß bestimmt die Größe der Auflage," gesetzt werde „der Landcs-Ausschuß bestimmt die Größe beider Auflagen." Damit ich aber dem h. Hause nicht vielleicht umsonst die Zeit nehme, würde ich mir erlauben, den Herrn Landeshauptmann zu bitten, diesen Antrag gleich zur Unter* terstützungsfrage zu bringen, indem, wenn er ohne Unterstützung bliebe, oder nicht die genügende Unterstützung fände, ich dann der weitern Begründung überhoben wäre. (Ueber* reicht den Antrag.) Präsident: Ich stelle demnach über das Amendement des Herrn v. Wurzbach die Unterstützungsfrage. Wird er gehörig unterstützt? (Geschieht.) Er ist gehörig unterstützt. Ich bitte nunmehr denselben zu begründen. LaudeShaupt.-Stcllv. v. W u r z b a ch : Das von mir gestellte Amendement kann von verschiedenen Punkten aus beleuchtet werden. Es ist der Standpunkt des Rechtes, cs ist der Standpunkt der Kostcnfragc, cs ist der politische Standpunkt. Wenn ich mich ans den Standpunkt des Rechtes stelle, so glaube ich es geltend machen zu müssen, daß es ein Postulat der Gerechtigkeit in einem constitntioncllen Lande sei, daß alle Bürger des Landes von den Verhandlungen und Beschlüssen ihrer Abgeordneten in der ihnen verständlichen Sprache zur Kenntniß gelangen. Es ist bekannt, daß in unserm Lande deutsch und slo-venisch gesprochen wird, cs ist aber auch bekannt, daß ein großer Theil unserer Mitbürger der deutschen Sprache nicht mächtig sei. Hier in unserem Landtage sprechen wir deutsch und zwar aus dem Grunde, weil uns die deutsche Sprache als Gcschäftssprachc geläufiger ist. Es ist jedoch jedem Landtagsabgeordnetcn, der der deutschen Sprache nicht mächtig ist, ohne weiters das Recht vorbehalten, sich der slovcnischen Sprache in den Verhandlungen zu bedienen. Da nun der Landtag vom ganzen Lande abgeordnet wurde, da das ganze Land die Kosten der Landesvertretung trägt, so ist meiner Ansicht nach jeder krainische Bürger-berechtigt zu fordern, daß er von den Verhandlungen und Beschlüssen des Landtages in der ihm verständlichen Sprache Kenntniß erlange. Schon in der ersten Session unseres Landtages wurde einstimmig der Beschluß gefaßt, daß die Verhandlungen und Beschlüsse des Landtages in der deutschen und slove-nischcn Sprache für das Publikum zugänglich gemacht werden sollen. Der dicßfällige Beschluß hat die volle Zustimmung des Landes erhalten, und cs ist mir nicht bekannt, daß von irgend einer Seite dießfalls ein Einspruch erhoben worden ist. Slante conclude glaube ich daher bei diesem Beschlusse unserer ersten Session um so mehr beharren zu sollen, so lange mir nicht relevante Gegengründe gegeben werden, welche mich zur Aenderung des dicßfälligen Beschlusses bestimmen könnten. Die unerschütterliche Grundlage des Rechtes und der Gleichberechtigung sprechen daher meinem Antrage daö Wort, und ich glaube rücksichtlich des RcchtSpunktes dürften alle hochverehrten Mitglieder des Landtages mit mir vollkommen einverstanden sein. Der Punkt der Kostenfragc ist etwas bedenklicher. Niemand weiß besser als ich, daß das Land Kram durch Steuern, Zuschläge, Naturalleistungen stark in Anspruch genommen wird. Dazu kommt in jüngster Zeit noch die Erhöhung der direkten Steuern, die Erhöhung der Gebühren, der Stempel. Ich weiß, daß wir schwer zu tragen haben, ich weiß auch, daß sich mein Land nicht reich nennen kann. Allein, daß ich cs für so arm halten sollte, daß ein bestimmter Betrag, wie er sich hier als Kostenbetrag darstellen wird, vom Lande entweder nicht, oder nur mit großer Schwierigkeit ausgebracht werden könnte, das muß ich in Abrede stellen. Wir können die Kosten der slovcnischen Uebersetzung und Drucklegung beiläufig berechnen. Wenn ich annehme, daß wir in dieser Session 50 Sitzungen haben werden, und jeder Sitzungsbericht in Bezug der Uebersetzung und Drucklegung 100 fl. kosten würde, so würde der Kostenbetrag sich auf 5000 fl. belaufen. Es ist wohl wahr, cs ist eine bedeutende Summe; jedoch dort, wo das Recht, wo politische Gründe, und noch andere Motive bestimmend einschreiten, dort kann ich von meinem Standpunkte aus ans den Kostenpunkt keine Rücksicht nehmen. Ich komme nun zur politischen Seite der Frage. Es ist notorisch, daß ein großer Theil unserer Mitbürger die deutsche Sprache nicht versteht. Es ist politisch wichtig, daß das Land von den Verhandlungen und Beschlüssen des Landtages, vor Allem, was in diesem Saale vorgeht, nicht bloß aus Zeitungsberichten, welche oft von einem einzelnen, doch auch dem Irrthume ober einer falschen Ansicht unterworfenen Jndividno verfaßt werden, sondern aus den stenographischen Sitzungsberichten zur Kenntniß gelange. Es dürfte politisch sich für und gegen den Beschluß in einer dem Volke unverständlichen Sprache hiuaus-gcbcn, so können wir erwarten, daß viele Verfügungen des Landtages vom Volke mit Murren ausgenommen werden , während, wenn das Volk die Motive für und gegen kennt (Bravo!), cs das Gesetz mit Freuden aufnehmen, und demselben nicht nur physisch, fobern auch geistig nachkommen werde. (Beifall im Zentrum und int Zuhörer-raume.) Wir sehen dieses in England; das englische Volk ist von Achtung vor dem Gesetze durchdrungen; die Folge davon ist, daß nicht die Gewalt allein die Ordnung im Lande erhält, sondern daß das Volk selbst überall der öffentlichen Gewalt schirmend und unterstützend zur Seite steht, und wodurch hat das englische Volk dieses Rechtsbcwußtsein, diese hohe Achtung vor dem Gesetze erworben? — Bloß dadurch, daß die Parlamcntsbcrichte, welche die Grundlage der Gesetze, die für daö Reich gelten, dem ganzen Volke in einer ihm verständlichen Sprache bekannt gegeben werden. (Lebhafter Beifall im Zentrum und im Zuhörerraume.) Soll die Landesverfassung eine Wahrheit werden, so müssen wir dafür sorgen, daß das Volk politisch gebildet werde. Ich glaube, daß das beste Mittel ein Volk politisch zu bilden daS ist, wenn man ihm ein Interesse beibringt für die Verhandlungen, welche die durch sein Vertrauen gewählten Männer hier in diesem Saale über sein Wohl und Wehe pflegen. Ich glaube daher, daß, von politischer Seite betrachtet, es sich als eine Nothwendigkeit darstellt, daß wir dem Volke das, was wir hier verhandeln, auch in der ihm bekannten Sprache zugänglich machen. Allein es ist noch ein Moment, welches mich bestimmt, meinen Antrag zu stellen. Ich berühre einen heiklichcn Punkt, allein eine Sache, die ein öffentliches Geheimniß ist. Es ist bekannt, daß hier im Lande Parteien sich gebildet haben, Parteien, die vor dem I. 1848 unbekannt waren, und erst seit dieser Zeit im Lande aufgetaucht sind. Die Stellung dieser Parteien zu einander ist leider so, daß jede Partei nur in der völligen Niederwerfung der gegen-theiligen Partei Segen und Heil für das Land erwartet. Die dießfälligen Meinungen im Volke haben sich bisher noch nicht geklärt. Ich, ich stehe über den Parteien und hänge an meinem Vatcrlande mit inniger Liebe. (Bravo! im Centrum.) Ich achte die deutsche Sprache, denn sie ist der Duell der Bildung für mich gewesen, und eröffnete mir die Schätze, die reichen Schatze des Wissens und der Kunst. Ich achte sie und liebe sie, und weiß, daß, wenn ich die Töne derselben in fremdem Lande erklingen hörte, mir Wähler zu Muthe war, als dem Schweizer, wenn er sein Alpenhorn hört. (Lebhafter Beifall im Centrum und im Zuhörerraume.) Als treuer Sohn meines Heimatlandes, kann ich dem Lande nur Eintracht und Frieden wünschen. Alles, was zur Erhaltung von Eintracht und Frieden dem Lande dient, soll von uns mit aller Macht angestrebt werden. Wir werden, wenn wir dem Lande unsere Verhandlungen und unsere Beschlüsse in der Landessprache verständlich machen, gewiß keinen Dank von demselben erwarten, und mit Grund; wir haben nur unsere Schuldigkeit gethan, wir haben nur eine Rcchtspflicht erfüllt, sowie der Gläubiger dem Schuldner nicht dafür dankt, welcher ihm die Zinsen von seinem Capital bezahlt. (Bravo! im Centrum.) Dagegen aber, wenn wir dem Lande das verweigern, wozu das Land das Recht hat, dann werden wir den Samen der Zwietracht, der bereits gesäct ist, aufgehen und wuchern sehen nicht zum Segen des Landes. (Bravo! int Centrum und im Zuhörerraume.) Se. Majestät, unser allcrgnädigster Kaiser und Herr, hat, als er die getreuen Vertreter seiner Völker um seinen Thron versammelte, an sie eine Ansprache gehalten, die denen, die dabei gegenwärtig waren, wohl lebenslänglich unvergeßlich sein wird. Ich getraue mir nicht, die Worte meines Kaisers aus dem Gedächtnisse vorzutragen, ich werde sie lesen. Bei der Eröffnung des Reichsrathes sprach Se. Majestät: „Die Ausgaben , die an uns heranrücken — wir dürfen cs uns nicht verhehlen — sind schwere Aufgaben; es gilt aber der Welt zu zeigen, daß die politischen, nationalen und kirchlichen Verschiedenheiten, welche auf dem Gebiete der österreichischen Monarchie sich so nahe begegnen und dnrchdringen, keine solche Hindernisse vernünftiger Verständigung sind, welche nicht unter dem vermittelnden Einflüsse fortgeschrittener Cultur bei gegenseitiger Billigkeit und versöhnlicher Stimmung überwunden werden könnten." Ich folge daher nicht nur dem Gefühle meines Herzens , nicht nur meiner rechtlichen Ueberzeugung, ich folge dem Wunsche, den mein Kaiser und Herr vor allen Völkern Oesterreich'S ausgesprochen hat, wenn ich festhaltend an gegenseitiger Billigkeit, an versöhnlicher Stimmung einen Antrag stelle, der Niemandem zum Nachtheile gereicht, welcher aber im ganzen Lande mit Jubel aufgenommen werden wird. (Lebhafter Beifall und Slava-Rufe im Centrum und im Znhörerranme.) Präsident: Ich eröffne nunmehr die Debatte über diesen Gegenstand und ersuche die Herren, welche das Wort ergreifen wollen, sich dießfalls zu melden. Abg. De sch mann: Nach der Begründung, welche mein verehrter Freund und Vorredner bezüglich seines Amendements zum §. 15 eingebracht, hat es fast den Anschein, als ob der §. 15, wie er ans den Ausschuß-Berathungen hervorging und von der Majorität des Ausschusses angenommen wurde, als ein EriSapscl in diese Versammlung geschlendert worden sei, itm die so nothwendige Eintracht, die leidenschaftslose Berathung der Gegenstände, welche sich bisher überall gezeigt hat, zu stören und daS Wirken einer nützlichen, einer dem Lande ersprießlichen Gesetzgebung hintan-zuhaltcn oder unmöglich zu machen. Ich muß vor Allem den dießfälligen Paragraph gegen einen solchen Einwurf vertheidigen. Derselbe ist, nach einer reiflichen Erwägung, nach einer eingehenden Prüfung aller Gründe, welche sowohl dafür als auch dagegen sprechen, von der Majorität deS Ausschusses beschlossen und angenommen. So heftig mitunter die Debatten über diesen Punkt waren, so muß ich doch sämmtlichen Mitgliedern der Versammlung , welche dem Ausschüsse beizuwohnen die Ehre hatten, das Zeugniß ablegen, daß selbst diese Disharmonie nicht vermochte, das gute Einvcrstündniß derselben zu stören. Ich erlaube mir schon im Voraus an den h. Landtag zu appclliren und die Ueberzeugung anszusprechen, cs möge die Entscheidung des h. Landtages in diesem Punkte entweder für den Ausschuß-Antrag oder gegen denselben ausfallen — gewiß werde die Einsicht des h. Landtages bett Sieg davon tragen über jene allfülligcn Bedenken, Ivelche von dem Herrn Vorredner ausgesprochen wurden, sicherlich werde die Vaterlandsliebe, der Patriotismus jene kleinlichen Rücksichten aus dem Spiele lassen. (Bravo! auf der Linken und Rechten und int Zuhörerraume.) Uebergchend nun zum Antrage, den der Herr Vorredner eingebracht hat, vermisse ich darin für's Erste einen sehr wesentlichen Punkt. Es ist in unserem Landtage angenommen worden, daß cs Jedermann freistehe, seine Anträge, seine Begründungen entweder in der deutschen oder sloven. Sprache vorzubringen. Es ist dieß angenommen worden, es wird dadurch die vollste Gleichberechtigung gewahrt. Nicht etwa, wie der Herr Vorredner sagt, nur Diejenigen, die der deutschen Sprache nicht mächtig sind, werden im Saale das Wort in slovcnischcr Sprache ergreifen. Nein, Jedermann, wenn er auch der deutschen Sprache I mächtig ist, steht das Recht zu, das Wort in der sloven, j Sprache zu ergreifen, seine Begründungen, seine Anträge i in dieser zu stellen. Angenommen nun, es wird ein Antrag in sloven. Sprache gestellt und begründet, von den Stenographen in sloven. Sprache aufgenommen und in solcher auch verificirt, so wäre, nach dem Antrage meines geehrten Herrn Vorredners, hier ein sehr fühlbarer Mangel, indem eben die deutsche Bevölkerung, welche gewiß auch das Recht hat, zu wissen, was im Landtage slovenisch verhandelt wird, dießfalls keine Uebersetzung des sloven. Textes erlangen würde, indem sein Antrag ganz einfach lautet: „Es sind die verificirtcn stenographischen Berichte, wie sie von den Schriftführern verificirt worden sind, in Druck zu legen;" also ohne irgend eine deutsche Uebersetzung, während er im Gegentheil wohl verlangt, daß sämmtliche Berichte auch in die sloven. Sprache übersetzt werden sollen. Dieß wäre also ein fühlbarer Mangel, den ich in betn Antrage des geehrten Herrn Vorredners anzudeuten mir erlaube, welcher Antrag mir daher schon in dieser Beziehung höchst mangelhaft zu sein scheint. Ich weiß zwar nicht, ob weitere Zusatz-Anträge in dieser Beziehung noch folgen werden, ob man cs bei diesem Antrage bewenden lassen werde; ich beschränke mich nur darauf, den Antrag, wie er von der Majorität der Commission angenommen wurde, in allen seinen Punkten zu vertheidigen, und sämmtliche Rücksichten, welche dabei zur Sprache gekommen sind, nochmal der h. Versammlung hier vorzulegen, vornrthcils-frci, ohne alle Leidenschaft. (Bravo!) Es ist ganz gewiß, daß es Fragen gibt, auf deren Lösung, außer dem Kostenpunkte, noch höhere Rücksichten entscheidend einwirken. Es sind das Rücksichten des Rechtes, Rücksichten der Ehre. Wo diese cs gebieten, da muß gewiß der Kostenpunkt weichen, und ich würde in dieser Beziehung vollkommen mit dem Herrn Vorredner übereinstimmen, daß der Kostenpunkt, falls jene beiden Rücksichten es verlangen, das Wenigste ist, was der h. Landtag zu beachten habe. Ich frage also, erstens: widerspricht der Antrag der Commission dem Rechte? In dem Antrage ist ausdrücklich ausgesprochen: die stenographischen Berichte sind so in den Druck zu legen, wie sic von den Schriftführern verificirt worden sind. Es ist dieß gewiß der gerechteste Maßstab, den man sich denken kann; cs ist Jedem der Herren Abgeordneten freigestellt, der sloven, oder der deutschen Sprache sich zn bedienen. Die stenographischen Berichte enthalten daher Alles, was in der Versammlung vorgekommen ist; sie sind ein getreues Bild der Verhandlung. Ich längne cs nicht, daß die stenographischen Berichte der Mehrzahl nach deutsche Vorträge, deutsche Anträge enthalten werden; allein, meine Herren, geschieht dadurch dem Lande ein Unrecht?— Wir haben das Recht, darüber zu entscheiden, wie die stenographischen Berichte zu vervielfältigen find. Dem Lande Krain steht das Recht zu, und wo ist das Land Krain? Hier sind seine Vertreter; diese haben das Recht (Bravo! rechts und links ■— Zischen im Centrum), darüber ihr Votum abzugeben. Ich frage weiters, meine Herren, ist das Gebot der Ehre dadurch verletzt? Keineswegs. Es könnte höchstens der Umstand in das Gewicht fallen und vielleicht von einem der folgenden Redner berührt werden, daß cs für ein Land, welches vorzugsweise von einer sloven. Bevölkerung bewohnt ist, unehrenhaft sei, wenn die stenographischen Berichte über die Verhandlungen desselben mehr deutschen als sloven. Text enthalten. Jedoch, meine Herren, ist das etwas Unehrenhaftes? Appclliren wir an den gemeinen Landmann in Krain. Er rechnet cS sich zur Ehre, wenn er cs durch eine deutsche Ansprache beweist, daß er, außer seiner Muttersprache, auch noch eine andere Sprache kenne. Uebrigens komme ich eben bezüglich dieses Punktes der Ehre wieder ans das zurück, was ich früher gesagt habe. Den Dcpntirten Krain's liegt cs ob, sich darüber auszusprechcn, ob cs unehrenhaft sei, wenn die Berichte in Druck gelegt werden, wie eö der Antrag der Majorität des Ausschusses haben will. Aber man könnte weiters fragen: ist cs nothwendig, daß die Berichte in einer doppelten Art und Weise erscheinen, nämlich im deutschen und im slovcnischcn Texte? Man sagt, wie der Herr Vorredner cs auch behauptete, die Bevölkerung verlange cs, daß die Berichte auch in slovenischer Sprache, d. h. abgesondert erscheinen. ; Fassen wir die Natur der stenographischen Berichte richtig auf, so ergibt sich, wie es schon in dem vom verehrten Herrn Vorredner nicht angefochtenen Alinea heißt, daß die stenographischen Berichte ein Bild der Versamm- lungen, mit allen Anträgen, Ausschnßberichtcn n. s. w. zu enthalten haben. Meine Herren, ich frage Sie, ob es den gemeinen Landmann intercssiren wird, eine slovenische Ucbersctzung unserer Geschäftsordnung zn lesen? Ich frage, meine Herren, ob cs ihn je interessiren wird, alle die weitläufigen Berichte, welche noch später von den einzelnen Commissionen geliefert werden, in einer corrccten slovenischen Uebersetznng zu erhalten? Ich muß dagegen meinen gegründeten Zweifel erheben. Ich bin wohl überzeugt, daß die Landbevölkerung das vollste Recht habe, ja, daß cs nothwendig sei, denselben das Wesen der Verhandlungen mitzutheilen. Allein ich habe vor der Presse, vor ihrer Bedeutung eine viel zu hohe Achtung, um nicht hier die Ueberzeugung ansznsprcchcn, daß sie in dieser Richtung gewiß das Meiste wirken, ja mehr wirken werde, als es die corrcctestcn Ueber« setzungcn zn thun im Stande sind. (Bravo, Bravo rechts.) Stenographische Berichte haben mir einen Werth, wenn sie sobald wie möglich erscheinen und zum Drucke befördert werden. Nehmen sie die voraussichtliche Dauer des Landtages, nehmen sie die Masse der Berichte und die ausführlichen Debatten, welche in dieser LandtagSscssion noch gepflogen werden, in Betracht, so können sie sich einen beiläufigen Begriff machen, zu welchem großen Umfange die Publicationen gelangen, welches große Materiale die Uebcrsez-znngcn zu bewältigen haben dürften. Ich könnte nur diese Conjectur stellen, daß vielleicht einen Monat, vielleicht erst zwei Monate nach Vollendung der Sitzungen der heurigen Session die vollständig übersetzten Berichte erscheinen könnten, in einem Zeitpunkte, wo jenes Interesse der Bevölkerung nicht mehr so rege sein wird, als man cS bei der Lesung so ausführlicher Berichte vorauszusetzen scheint. WciterS könnte man fragen, wenn eS auch nicht nothwendig ist, so ist cs denn doch zweckmäßig, slovenische Uebertragungen zn veranstalten, da es ja Pflicht des Landtages sei, der Entwicklung der slovenischcn Sprache stets unter die Arme zu greifen. Meine Herren! ich bin vollkommen der Ueberzeugung, daß der krainische Landtag überall, wo es sich mit die wirkliche Beförderung der slovcnischcn Sprache im Lande Krain handeln wird, als ihr Mäccn und Unterstützer auftreten werde, daß er die Rechte derselben überall eifrigst vertreten und dafür in die Schranken treten werde. Jedoch zweifle ich, ob durch Uebersetznngen, ob durch allfälligc technische Ausdrücke, welche neu geschaffen werden, die slovcnische Sprache im Wesentlichen eine Förderung erlangen werde. Wir wissen es ja, wie Vieles die slovcnischen Lieber« setznngen, welche uns in jüngster Zeit zugekommen sind, zn wünschen übrig lassen, ja, wie ihr Ausdruck nur zn oft in einer Art und Weise sich darstellt, daß sic dem Landvolke ebensowenig verständlich sind, als wie der deutsche Text. Obwohl ich mir schmeichle, int Slovcnischen einige Studien gemacht zn haben, muß ich doch gestehen, daß der Fall mir sehr oft untergekommen ist, daß ich zur Belehrung und Aufklärung der slovcnischcn Ucbcrsctznng wieder zn dem deutschen Texte zurückgreifen mußte. Gehen wir nun über zn betn Kostenpunkte, so wurde schon von dem Herrn Vorredner darauf hingewiesen, daß derselbe bezüglich der Uebersetznng und einer abgesonderten Drucklegung in der slovcnischcn Sprache auf beiläufig 5000 fl. sich belaufen würde. Ich erlaube mir in dieser Beziehung auf die Kosten, welche in der ersten Session des krainischen Landtages auf- liefen, zurückzuweisen, wobei ich bemerken muß, daß die deutsche Drucklegung 351 fl., die slowenische Drucklegung 472 fl. 50 kr. und die slovenische Uebersetzung für 10 Bogen Text 162 fl. betrug. Wenn ich nun die Kosten der Uebersetzung in Anschlag bringe und weiter bedenke, daß das Materiale, welches Heuer zur Uebersetzung gelangen dürste, gewiß das lOfache betragen dürfte von dem, waS in der ersten Landtagssession hier auf dem Tische des Hauses lag, so bin ich überzeugt, daß bloß die Translations-Kosten gegen 2000 fl. sich belaufen. Meine Herren! schauen Sie auf den Zustand unserer Schulen, schauen Sie ans unsere Wohlthätigkeits-Anstalten! Ich glaube, wir haben Besseres zu thun, wir haben anderwärts zu helfen, anderswo solche Auslagen zu machen, als sie aus Translations-Kosten zu verwenden. Ich will, meine Herren! Ihre Geduld nicht lange in Anspruch nehmen , und nur noch ein Paar Gründe, welche vielleicht von den Herren Rednern nach mir vorgebracht werden dürften, näher berühren. Es ist nämlich eine Thatsache, daß in unsern Tagen das Nationalgefühl ein sehr lebhaftes sei, daß sich in einzelnen Ländern nationale Parteiungen bilden. Allein in dieser Rücksicht bin ich mit dem Herrn Vorredner keineswegs einverstanden, daß in unserm Lande eine solche Erbitterung der Parteien existire, daß die eine Partei ihr Ziel nur dadurch zu erlangen glaubt, wenn die andere vollkommen niedergeworfen, niedergeschmettert wird. Einen solchen Vorwurf glaube ich im Interesse der Ehre des Landes hier im Landtage bekam- j pfen zu müssen. Es ist gewiß, daß Kämpfe, daß Partei- : ringen in unserm Lande herrschen, allein wir wollen hoffen, daß auch genug Mäßigung vorhanden sein wird, allfällige Siege mäßig zu benützen, daß auch im Landtage die j Stimme der Versöhnung, die Stimme des einträchtigen Wirkens über alle Parteiungen den Sieg davon tragen werde. (Lebhafter Beifall auf der Rechten und Linken und : im Zuhörerraume. Zischen im Zentrum und Znhörerraume.) j Ich will noch einen Punkt, der vielleicht hervorgehoben werden könnte, näher beleuchten, es ist der nationale Standpunkt. Man könnte sagen, daß durch diese Art der Veröffentlichung der stenographischen Protokolle dem nationalen Gefühle ein bedeutender Abbruch geschehe, daß dieses dadurch empfindlich verletzt werde. Meine Herren! in unseren Tagen wird zwar die Fahne des nationalen Gefühles hoch getragen; allein ich glaube, es gibt noch andere, höhere Rücksichten, vor denen das nationale Gefühl weichen muß. Die staatliche Rücksicht vor allem es ist, welche ein gesetzgebender Körper, wie es der krainische Landtag ist, vor allem im Auge zu behalten habe. Wie gesagt, mit dem Antrage des Ausschusses ist keineswegs beabsichtiget worden, irgend etwas Verletzendes in diesem hohen Hause vorzubringen. Er ist nach allen Seiten gerecht, er wahrt das Recht des Abgeordneten, der das Wort slovenisch ergreift, aber auch desjenigen Redners, der deutsch spricht. Von hoher Wichtigkeit scheint es mir endlich, für diesen Landtag besonders einen Gesichtspunkt zu betonen. Es ist nämlich meine Ansicht, daß der hohe Landtag seine Thätigkeit, seinen unmittelbaren Einfluß nur auf dasjenige beschränke, was nothwendig ist. Wenn man sagt, das Landvolk habe das Recht, von uns zu verlangen, daß es informirt werde über seine Vertreter, daß es wisse, waS in seinem Landtage verhandelt wird, so antworte ich, darum ist ja die Oeffent-lichkeit, darum hat ja der Landtag den Reporters der Zeitungen ihre eigenen Plätze angewiesen. Eines jedoch ist hier von höchster Bedeutung, daß das freie Wort zur Zeit, wo es nöthig ist, nämlich für die Wahrung der Freiheiten des Volkes ertöne. Mag der Landtags-Abg. Sagorz aus Unterkrain in slovenischer Sprache, mag Graf Auersperg in deutscher Sprache das Wort erheben, das bin ich gewiß, daß im Lande Krain so viel Verständniß, so viel Intelligenz herrscht, daß dieses Wort auch in den weitesten Kreisen verstanden, daß man auch dort seine Tragweite würdigen werde. (Bravo! Bravo! links. Zischen im Zentrum.) Meine Herren! ich empfehle Ihnen daher die Annahme des Ausschuß-Antrages. Sie bewahren dadurch den Landtag vor einem Fehler, in den er leicht gerathen könnte. Wir hören Manches von Vielschreiberei; eben so könnte es jetzt auch eine Vieldruckerei geben, und in dieser : Beziehung ist durch den Antrag des Ausschusses das wahre Maß desjenigen Einflusses, den der Landtag hier auszuüben hat, vollkommen bezeichnet. Meine Herren! Glauben Sie nicht etwa, daß durch die Uebersetzungen so viel Ersprießliches geleistet werde. Blicken Sie zurück auf die jüngsten Zeiten des Absolutismus. Man kann sagen, dieser habe eben bezüglich der Uebersetzungen dasjenige geleistet, was nur zu leisten möglich war. Ja, sogar der Zolltarif wurde in allen seinen einzelnen Positionen in alle Landessprachen übersetzt. Sind dadurch die Völker glücklich geworden? Nein! ■— Jedoch wenn hier in diesem Hause das freie Wort ertönt, wenn es so, wie es ertönt, auch in den stenographischen Berichten erscheinen wird, dann, meine Herren! ist der wahre Standpunkt, den wir ittne zu halten haben, vollkommen gewahrt; ich empfehle Ihnen die unverkürzte Annahme des Ausschußantrages. (Beifall auf der Rechten und Linken, Zischen im Zentrum.) Abg. Dr. B l e i w e i s : Slavni zbor ! Le nerad in z nekako nejevoljo poprimem besedo. Nikakor nisem mislil, da bode treba zagovarjati stvar, ki je jasna samo po sebi, kot beli dan — ktera je bila vpeljana uže v predlanskem deželnem zboru, ktero -zahteva ustava ali konstitucija in ktero, če bi vsega tega ne bilo, tir je uže naravno pravo (natürliches Recht), ki je božje pravo, da se da vsakemu narodu, kar narodu gre (pravo ! slava ! slava /) Ko je deželni odbor prevdarjal osnovo opravilnega reda, povem vam, slavna gospoda! da se nikomur sanjalo ni, da bi se izpahnol jezik slovenski, le zato je šlo, kako bi se v obeh jezicih natisnjeni stenografiern spisi bolje kup spravili na dan, ako bi se nedokladali časnikom „Laibacher Zeitung" in „Novice“, in zalo sla bila vprašana Kleinmayr in Blaznik. Odgovor ni bil vgoden odboru, zalo je postavil v svoj načrt „darüber entscheidet der Landtag." Da bi ne bili stenografični spisi v obeh jezicih, smo tako malo mislili, kod na sneg odvlani. — Sedaj pa najdemo v načrtu slavnega odseka, ki je pretresal odborovo osnovo, to-le (bere): „Dieselben haben das vollständige Bild der Verhandlungen, mit Inbegriff der Anträge, Vorlagen, Ausschußberichte, Interpellationen und dergleichen zu geben." Kaj se to pravi, po mojih mislih to nič dru-zega ni, kot definicija, kaj so stenografični prvospisi — ali za to definicijo, dozdeva se mi, da je le skrita kraljica nemščine. Z definicijo, slavna gospoda! našemu narodu celo nič ni po-magano, tako nič, kakor z principij, naj so še tako liberalni — definicija in pa princip sta le teorija (pravo! pravo! slava! slava!) jaz pa za naš narod hočem djansko stvar! „Grau, mein Freund, ist alle Theorie" (pravo ! slava! slava!) je rekel Göthe, in prav je imel slavni mož, pa go- tovo bi ne bil vrjel, da ga bode kcdaj Slovan na pomoč klical za hrambo svoje stvari. Naj še ženem izgledom pokažem, da princip nič ne pomaga, da je zgol jalova stvar. Nekdo je svojemu sosedu dolžan 600 fr., dušica moja, mu pravi, vsaki dan spoznavam v principu, da sem ti 600 fr. dolžan, ali pa ti jih bodem kedaj plačal, ne vem. Vprašam, kaj bi nek upnik rekel takemu dolžniku? Ali bode zadovoljen žnjim? Glejte, gospoda, toliko je princip vreden. Ce bi obveljal odrekov predlog, da bi se na-tiskovali le nemški stenografier spisi, bi se v nebo pijoča krivica godila velici večini prebivalcev naše domovine, ki ne razumejo nemški, zakaj oni bi ne dobili ničesar, pa bi morali plačevati za druge. Slovenski narod naše dežele je uže tako dosti na slabejem, kar se tiče javnosii ali očitnosti lega, kar se v zboru govori in dela. To se lahko dokaže. Naši ljudje iz dežele, moja gospoda, ne morejo poslušati hoditi, kakor Ljubljančani, Merim je zbornica odprta brez popotnih stroškov; ali če tudi pridejo, ne razumejo pomenkov, ki so večidel nemški. To je eno in to je tista tolika hvalisana očitnost. Drugo je, da nemški bralci imajo tiejnški časnike, kteri na veliki poli izhajajo vsaki dan, tedaj jim lahko prinese vsaki dan obširno vse, kar se tukaj godi, in jim res tudi donaša; — slovenski bralci imajo le dve poli celi teden, v kterili sc morajo zelo krčiti zborni pomenki. To je drugo. Sedaj pa jim vzamimo še stenografične spise in povejte mi, slavna gospoda, ali ni narod naš na treh straneh ob škodi ? Vrh tega pa še mora plačevati Nemcem nemške. Pa zakaj nek se zametujejo slovenski stenografični spisi? Poglejmo en malo vzroke. Naj bolj in pred vsem se trdi, da so stroški prevelici, res je, da stroškov prizadenejo, ker nijeden tiskar noče slovenskih spisov zastonj tiskati. Ali vprašam, nasproti: ali je nemške vzel kdo brez plačila ? Če jih ni, z kakšno pravico naj bi se tedaj nemški plačevali iz deželne dnarnice, slovenski pa ne ? (slava ! pravo !) Poreče kdo: sej slovenske stenografične spise malo kdo kupuje in bere. Vprašam sopet nasproti , koliko pa jih bere nemške ? Stenografični spisi po vsem svetu niso vsakdanje berilo; oni so kakor slovnik, človek pogleda vanj, kadar potrebuje zvediti, in priložnost naj mu bode, dato more, kadar hoče. Slovenske časnike bere tisoč in tisoč ljudi, kaj bi ne brali tudi teh spisov, ki ravno srečo ali nesrečo dežele zadevajo. Stenografični spisi so kontrola, da ljudje vedo, kaj se v zboru godi, da volivci vedo, kako se obnašajo njih izvolenci; kontrola je tudi nam potrebna, in jaz sc te kontrole ne bojim, (pravo! slava! slava!) Stenografični spisi so berilo, iz kterega zajema narod nauk za politično za parlamentarno življenje, da se tako povzdigne na višjo stopnjo omike, Mere mu sedaj ni dala srenja pod perutami brezskrbne birokracije, pa tudi šola pod perutami vse zveličavne germanizacije. (plava! slava!) Tega, kar je gospod predgovornik Dežman trdil, da bi stenografični spisi tako rekoč jezikoslovna vaja za jezik naš bili, jaz nikakor ne potrdim, ker je slovenščina vže tako omikana, da se more lotiti vseh predmetov in da se da pisati v njej vse, kar se piše v druzih jezicih. Pa če bi tudo veljalo, da je naš jezik še toliko okoren, vender ne potrebujemo zato, da bi ga olikovali, slovenskega prevoda stenografičnih spisov; če omike in olike potrebujemo, jo imamo na mnozih druzih potih. Ce tedaj mora golo ekonomija ali varčnost zvonec nositi pri tako važnih rečeh — česar pa jaz nikakor ne potrjujem — tako rečem, naj jen-jajo vsi stenografični spisi, tedaj tudi nemški; gospodi stenografi naj gredo brž denes vsi domu; tisto natiskovanje vseh podpornic pri predlogih naj jenja, ker to prizadeva obilo stroškov; zbornica naša naj je pohlevna hiša, brez zlata in srebra, čemu ti krasni svetilniki, ti dragi stoli? (naudušeni pravo! in slava! klici.) Pojdimo vun pod lipo in obravnavajmo svoje zadeve, kakor sojih obravnavali naši dedi. (slava! pravo! med zborniki in slušavci.) Präsident: Ich ersuche das Publikum, sich jeder Beifalls- oder Mißfallsbezeugung zu enthalten. Abg. Dr. Bleiwe i s: Pa kaj bodem našteval dalje vse to, kar bi se še prihraniti dalo, če povzdignemo varčnosl čez vse ? Varčni bodimo, to je prav in potrebno, pa le tako daleč, da pravica škode ne trpi, pravica mora naše geslo biti (Dr. Toman: tesnica je to !) 3Ii nočemo odbijati nemških stenografičnih spisov, ali za narod slovenski tir jamo tudi slovenske, zato „videant consules, ne quid detri-menti capiat respablica !“ Toraj zaupam v pravico zbora, da bode skle-nol pravico, da bode sklenol, kar je v čast in v prid domovini, ne pa kar bi jej bilo v sramoto — zaupam, da si slavni zbor ne bode sam dementi dal in da ne bode rekel letos črno, kjer je rekel predvlanskem belo. Diši et salvavi animam mearn! (Gromoviti slava! klici med zborniki in slušavci.) Präsident: Wünscht noch Jemand das Wort? Abg. Dechant Toman: Ich bitte um das Wort. Diese Frage ist von: Rechtspunkte und von verschiedenen andern Punkten aus beleuchtet worden. Ich möchte nur die Frage, wie es mit der Drucklegung unserer Land-tagsvcrhandlungen in slovenischcr Sprache in linea morali steht. Se. Majestät haben das Wort „Gleichberechtigung" ausgesprochen; dieses Wort ist durch alle Gaue des weiten Kaiserreichs gegangen; Jeder, der geringste Bauer, weiß jetzt davon; auch im h. Ministerium ist cs angedeutet worden, wie die slovcnische Sprache auch in den Kanzleien ihr Recht behaupten soll. Das weiß, ich möchte glauben, beinahe Jedermann; nur möchte ich einen Ton darauf legen, wenn ich sage, Sc. Majestät hat das Wort ausgesprochen „Gleichberechtigung." Es ist kaiserliches Wort, ein heiliges Wort, welches jedem Oesterreicher heilig ist, und nicht nur sein muß, sondern wirklich heilig ist. (Bravo, Bravo! Slava!) Das ist eine Institution Sr. Majestät, und Se. Majestät haben nicht eine Phrase, nicht eine leere Phrase ausgesprochen, das Wort will was sagen, (Bravo!), cs hat eine Bedeutung (Bravo, Bravo! Slava! im Zentrum und Zuhörer-raume), cS muß demnach von den Organen auch als solches ausgenommen werden. Wenn nun der kraiuischc Unterthan, oder der kraiuischc Bürger, wie ich ihn nennen soll, der Bauer, oder Laudmaun sicht, daß zur Durchführung dieser allerhöchsten Institution gar nichts geschieht, so sieht er eine große Lauheit, welche von Seite der Organe beobachtet wird; man ist also lau in der Befolgung des kaiserlichen Wortes, und wenn nun der Landmann sicht, daß selbst die dazu berufenen Organe lau sind in der Durchführung der allerhöchsten Institutionen, was wird er von uns lernen, wenn wir hier behaupten, daß die slovcnischc Sprache nicht jenes Recht habe, wie z. B. die deutsche. ES ist freilich prinzipiell vor Allem ausgesprochen, „wir haben das Recht, hier slovcnisch zu reden." Wenn wir aber hier zumeist nur deutsch verhandeln, und unsere Verhandlungen nicht in der Landessprache veröffentlichen, so sind wir lau in der Durchführung des Prinzipes der Gleichberechtigung. Was nützen Worte? die Welt richtet uns nach unsern Thaten, nicht nach unsern Worten (Bravo im Zentrum); wir müssen also dafür sorgen, daß das, was wir zu verlangen das Recht haben, wirklich durchgeführt wird (Bravo im Zentrum), und wenn wir sogar so lau sind, so wird das Landvolk sagen, ja, auch der Landtag ist in der Beobachtung der Durchführung der allerhöchsten Institution lau, und wir werden dadurch kein gutes Beispiel geben. Wollen wir einen redlichen, offenen Charakter von den Land-leuten verlangen, so müssen auch wir offen, redlich und dankbar für die Verfassung sein, und uns nicht lau in der Durchführung der hohen und höchsten Institutionen benehmen. Wir müssen, wie gesagt, dem Landvolke ein gutes Beispiel geben. — Ich finde in der Unterdrückung der slovenischcn Uebersetzung eine Verletzung des Prinzipes, deßhalb habe ich dieses angezogen, d. h. der Slovene hat zwar ein Recht zu reden; allein er kaun beseitigt werden, er kann von der öffentlichen Sitzung auch ausgeschlossen werden. Ich bitte, meine Herren, nur aufzuschauen die hohen Gäste oder Zuhörer, wie viele von der Landbevölkerung finden wir da? (Rufe: Richtig und Bravo, Bravo! im Zentrum.) Weil das Landvolk weiß, daß cs die Sprache, in welcher verhandelt wird, nicht verstehe (Ruse: Richtig! Bravo!), so kommt cS nicht hieher. Nun, ich mache mir nnd meinen hochverehrten Herren Collcgen durchaus keinen Vorwurf; daß wir deutsch reden, das ist unsere Unbcholfcnheit in der slovenischcn Sprache. Freilich bin ich auch in der deutschen Sprache unbeholfen, aber das macht schon eben nicht viel; aber ich glaube die Wahrheit zu reden; also wir verhandeln hier, ich möchte sagen, bloß unserer Unbeholfcnhcit wegen, deutsch. Soll aber das immerfort so bleiben? — Warum soll die Jugend nicht angeleitet werden, daß sic in den Schulen auch eine Fertigkeit in ihrer Muttersprache erlange? (Bravo, Bravo! im Zentrum), ich möchte fragen, warum gerade der Gegenstand der slovenischcn Sprache von hin und wieder welchem Lehrer so lau behandelt wird? Jeder andere Ge-gegenstand ist ihm wichtiger, als die slovenische Sprache; man übersetzt etwas und damit ist es abgethan. Der slovenische Jüngling soll in der Jugend angeleitet werden, seine Muttersprache geläufig und grammatisch richtig zu reden, damit er nach Jahren in der Muttersprache öffentlich reden könne. Ich stelle keinen Antrag, aber ich wünsche, daß die slov. Sprache in unsern Schulen mit mehr Eifer betrieben werde. — Ich bitte, meine Herren, daß ich nicht mißverstanden werde, ich möchte durchaus nicht die deutsche Sprache beseitigen, ich gebe ihr das Vorrecht, (Dr. Toman: Memals!) natürlich nur in einer Beziehung, nämlich rücksichtlich ihrer Cultur. Sie ist vorzugsweise gebildet , während die unsrige erst, ich möchte sagen, in der Entwicklung ist. Die deutsche Sprache soll natürlich in Oesterreich bleiben, und ich möchte sagen, jeder Ocstcrrei-chcr, mag er Slovenc, Krainer, ein Italiener, cin Ma-gyare, oder was immer seht, Jeder soll die Sprache seines crhabcudstcn Monarchen sprechen. Die deutsche Sprache ist das Verbindungsmittel nach oben, das ist mein Grundsatz ; aber wenn ich sage, daß die deutsche Sprache eben so, wie bis jetzt cultivirt werden soll, so sage ich, man muß das Eine thun, das Andere nicht unterlassen. Soll nun die deutsche Sprache so fortgebildet werden, wie bisher, so soll neben derselben auch die Muttersprache so fortgebildet werden, daß wenigstens irgend welcher Gegenstand auch in slovenischer Sprache vorgetragen werde, damit, wie ich schon bemerkt habe, der slovenische Jüngling fertig und grammatisch richtig slovcnisch reden könne. Ich bin von der Sache etwas abgewichen. — Jnsoscrnc wir hier in deutscher Sprache verhandeln, ist dieß nur eine Folge unserer Unbehilflichkeit, und deßhalb ist auch das Landvolk gewissermaßen von der Oeffentlichkeit, von unseren Verhandlungen ausgeschlossen. Die Oeffentlichkeit ist ohnehin von Ihnen als die Grundlage der Entwicklung des staatlichen oder constitntionellcn Lebens ausgesprochen. Obschon einigen Krainern, d. i. solchen, welche der deutschen Sprache mächtig oder fähig sind, der Zutritt hier ermöglicht ist, so möchte ich doch dahin antragen, daß jedem krainischen Bauer auch die Möglichkeit gegeben werde, in seiner Sprache die Verhandlungen zu lesen. Ich frage nicht so sehr, wie Viele diese stenographischen Berichte über unsere Verhandlungen lesen werden; cs handelt sich vorzüglich darum, daß jedem Slovencu, jedem Krainer die Möglichkeit geboten werde, die Verhandlungen des krainischen Landtages lesen zu können. Noch etwas möchte ich anregen, aber da enthalte ich mich jeden Urtheils, sondern lege cs nur bescheiden zur Erwägung vor. Nicht wahr, Sc. Majestät der erhabene Kaiser haben ausgesprochen das Wort „Gleichberechtigung"; nun frage ich, handeln wir nicht diesem Principe entgegen, wenn wir unsere Muttersprache beseitigen wollen? Ich sage: Ja; und wie ist das Betragen desjenigen zu beurtheilen, das Betragen desjenigen, der dahin agitirt, daß das Allerhöchste Wort seiner Majestät nicht durchgeführt werde? Ich bitte zu erwägen, ist er ein Freund des Kaisers oder nicht? (Rufe: Oho! ans der Linken nnd Rechten, Bravo, Bravo! im Zentrum.) Ich bitte, meine Herren! ich habe diese Ansicht; ich habe aber nicht gesagt, daß ich ein Urtheil fälle, ich sage nur, daß ich diese Frage zur gefälligen Beurtheilung Ihnen überlasse. (Dr. Toman: Resnica!) Wer dahin arbeitet, daß das Wort des Kaisers Sr. Majestät nicht durchgeführt und nicht zur Wahrheit werde, der handelt, meiner Ansicht nach, gewiß gegen die Achtung, welche Sr. höchsten Majestät gebührt. Ich wiederhole : dieses habe ich nicht so ausgesprochen, als hätte ich gleichsam jene Behauptung schon als unwiderleglich dargestellt; ich bitte nur darüber nachzudenken. — Was aber den Kostenpunkt anbetrifft, meine Herren! cs ist nicht wahr, daß der Landtag wirklich im Sinne des Landvolkes entscheiden wird, was er beschließen wird. Wenn wir,— ich getraue mir zu sagen, — wenn wir beschließen, daß die stenographischen Berichte über unsere Verhandlungen nicht in's Slovenische übersetzt und zum Drucke befördert werden sollen, so werden wir zwar etwas ersparen wollen; es ist aber die Frage, ob wir im Sinne des Landvolkes gehandelt haben? In einer Beziehung: ja. Wenn wir einen schlichten Landmann, her vom parlamentarischen Wesen keinen Begriff hat, fragen werden: WaS meinst bit, ist es nothwendig, daß diese Berichte in slovenischer Sprache gedruckt werden? Und er wird mich fragen, sind damit wohl Kosten verbunden? Ich werde sagen: „Natürlich." „Und wer trägt diese Kosten?" „das Land; also auch der Landmann." „Nun, da soll die Drucklegung unterbleiben." DnS wird ein ganz Ungebildeter — und hin und wieder wird es wohl welche geben — ganz gewiß sagen! Wenn ich dann eben denselben frage: „Was meinst du, sollen die deutschen Berichte hinausgegeben werden?" „Ja; werden diese umsonst gegeben werden? Wer trägt die Kosten?" wird er sagen. Ich sage ihm: „das Land"; da wird er mir antworten: „Noch weniger! (Bravo, Bravo! im Zentrum.) Und wenn wir dann fragen, den nämlichen Schlichten , der nicht gebildet ist: „Ja, was glaubst du, ist es nothwendig , daß so viele, über 30 Abgeordnete darin sitzen und verhandeln! Er wird mich fragen: „Ja, sitzen sie denn umsonst darin?" „Nein! sie werden bezahlt vom Lande; also auch vom Landmanne;" da wird der Nämliche mir sagen: „So viele, das ist ja zu viel, das können ja auch Zehne richten, dort sitzen sie zu viele", —- so, wenn es ans das Ersparnis; ankommt. Ich sage nur, was in der Natur der Sache des Parlamentismns gegründet ist, daß es durchgeführt werde. Der Landtag soll nicht ein schiefer sein, derails einem Fuße hinkt. Wir müssen, meine Herren ! auch dem Landmanne Gelegenheit zur Bildung verschaffen. Wenn der Landmann, der nur slovcnisch kann, nicht in der Lage sein wird, die slovenischen Berichte zu lesen, so bleibt er immer in Unwissenheit. Wird er aber lesen, und nachlesen wollen im Lexica, wie der Herr Abg. Dr. Bleiweis bemerkt hat, so wird er allmälig doch ein Interesse daran finden, das Interesse wird immer mehr und mehr gesteigert werden, und er wird gewisse Begriffe vom parlamentarischen, eonstitutionellen Leben erhalten, er wird zum Bewußtsein kommen, er wird dadurch gebildet. Wollen wir, daß das Landvolk in der Bildung fortschreite, daß der Sinn für Bildung geweckt werde, so müssen wir das thun, was der verehrte Herr Abg. v. Wurzbach beantragt hat. Ich schließe mich daher dessen Antrage an. — Ich hätte zwar noch Manches zu sagen, will cs aber dabei bewenden lassen. (Heiterkeit.) Abg. Graf Anton Auersperg: Ich bitte mn's Wort; wir stehen somit mitten ans einem Boden, welcher für unser schönes Oesterreich von größter Fruchtbarkeit sein kann, welcher aber auch für unser Oesterreich große Gefahren in sich birgt. Wir stehen mitten in der Frage der Sprachen, der Nationalitäten. Mit theoretischen Sätzen ist in Fragen, die praetisch gelöst werden sollen, wenig geholfen. Um aber solche Fragen praetisch mit Glück zu lösen, muß man von Fall zu Fall die concrete Lage im Auge haben. Ganz allgemein wird man gewiß am richtigsten vorgehen durch die Wahrung und Ausübung eines gesunden verständigen Principes der Freiheit, welche im nationalen Leben auf ihrem Terrain die möglichste Freiheit gewährt, namentlich dort, wo c6 sich um Kultur- und Sitten - Interessen handelt, und wo diese Bewegung nicht ein höheres allgemeines Interesse bedroht. Man wird solche Fragen mit Glück lösen, wenn man ihnen mit Wohlwollen, im Sinne und Geiste der Versöhnlichkeit, mit Ruhe und Gerechtigkeit in's Auge blickt. Wir stehen beim g. 15 der Geschäftsordnung; vor einem solchen con-ereten Falle, in welchem eben die angeregte Sprachenfrage hineinspielt. Nämlich die Frage der Veröffentlichung der stenographischen Berichte, an welche sich sodann die weitere Frage rücksichtlich der Veröffentlichung derselben in. slovenischer Sprache geknüpft hat. Um diese uns vorliegende Frage richtig, unbefangen und praetisch zu beantworten, müssen wir vor allem die Bestimmung und Natur des stenographischen Berichtes in's Auge fassen. Die Bestimmung des stenographischen Berichtes ist in erster Linie die, den Abgeordneten des Landes bei ihren Arbeiten einen Leitfaden, ein Reportorium zu liefern, um den Zusam-meuhaug zwischen früheren und späteren Arbeiten zu erleichtern. Er ist aber auch, wie ganz richtig angedeutet worden ist, eine Controlle für sie, in ihnen wird er auch die Quelle seiner Rechtfertigung in manchen Fällen zu suchen und zu finden haben. Weiters ist es die Bestimmung der stenographischen Protokolle für die Behörden und Anstalten, welchen cS von Interesse und in deren Wirkungskreis es liegt, zwischen den Ergebnissen der Laudtagsberathungen und ihren Motiven und Anlässen den Zusammenhang festzuhalten. In dritter Linie ist es die Bestimmung der stenographischen Protokolle, gewissermaßen eine Ergänzung der Oefsentlichkeit zu bilden, da die Oeffentlichkeit in diesem Saale schon durch den engen Raum beschränkt ist, kurz, diese Oeffentlichkeit zn ergänzen für diejenigen, die hier nicht anwesend waren oder zur Rückerinnerung für diejenigen, die hier anwesend waren und sich für die Sache interessiren und später das reeapituliren wollen, was sie hier gehört haben. In der Bestimmung der stenographischen Protokolle, welche den Geschäftskreis der Abgeordneten vor Allem im Auge haben, liegt auch die Rechtfertigung ihrer Nothwendigkeit. Das Land wird bereitwillig die Kosten zu den Mitteln liefern, ans Grundlage welcher die Abgeordneten ihre Berathnngeu zu pflegen haben; es ist ein geschäftliches Materiale, das ihnen gegeben wird. Wenn ich nun frage, wie soll zu diesem Behufe ein stenographisches Protokoll beschaffen sein, was ist seine gebotene Natur? so ist die Antwort darauf ganz einfach. Das Hanpterforderniß der stenographischen Berichte ist die möglichst vollständige und unverfälschte, streng objective Wahrheit, und ich glaube in diesem Sinne ist den Anforderungen der Ausschnßantrag gerecht geworden. Es ist schon darauf hingedeutet worden, daß die sprachliche Gleichberechtigung in diesem Saale unbestritten ist, sie ist auch in der vollkommenen Uebung. Jeder spricht eben in der Sprache, in der er sprechen will und der getreue Spiegel des stenographischen Protokolls liefert jede Rede in der Sprache, in der sie gesprochen worden ist, die deutsche Rede deutsch, die slovenische Rede slovenisch. Es hängt ja nur von den Rednern ab, ob sie diese stenographischen Protokolle zu vorwiegend slovenischen machen wollen, vorausgesetzt, daß sie eö sonst mit ihrem Mandate, mit der Aufgabe, die Arbeiten zu fördern und die Verständlichkeit anzubahnen, vereinbar finden. Es ist so, glaube ich, die Gleichberechtigung in positiver Beziehung vollkommen gewährt. Nachdem aber in diesem Saale es nicht Sitte ist, wenn Einer deutsch gesprochen hat, unmittelbar darauf die slovenische Ueber-setzuug zu geben und umgekehrt, so werden die stenographischen Protokolle eben diese Uebersetznng auch nicht zu liefern haben. Das stenographische Protokoll übersetzt weder deutsche Reden in's Slovenische, nochs lovenische in's Deutsche. Auch da ist die Gleichberechtigung gewahrt, indem auch in negativer Beziehnug daö gleiche und gerechte Maß eingehalten wird. WaS aber die Ergänzung der Oeffentlichkeit betrifft, so möchte ich doch fragen, mit welchem Rechte kann man verlangen, daß denjenigen, welche in diesem Saale anwesend waren oder die abwesend waren und später die Berichte lesen wollen, etwas anderes geliefert werde, als sie hier vernommen haben oder hätten vernehmen können. Es würde dadurch sogar die eine Bedingung, nämlich die reine objective Wahrheit beeinträchtigt. Ich glaube nach dieser meiner Ueberzeugung, daß nach dem Gesagten der Commissions-Antrag sowohl dem Principe der Gleichberechtigung der Oeffeutlichkcit und der Wahrheit vollkommene Rechnung getragen hat und keines dieser Principe irgendwie beeinträchtigt wird. Man begnügt sich aber mit der vom Ausschüsse beantragten Veröffentlichung nicht, man will einen Schritt weiter gehen, und beantragt aus gewiß sehr ehrenwerthen und löblichen Gründen auch eine vom Landtage auf Landeskosten zu veranstaltende Uebcrsctzung und Publicirung der stenographischen Berichte in slovenischer Sprache. Ich würde, wenn ich wüßte, daß unser Volk ein Verlangen nach diesen stenographischen Berichten trägt, mich trotz der mannigfachen Bedenken, die ich dagegen hege, mit Freuden anschließen dem dahin zielenden Antrage. Allein es sei mir erlaubt, zuerst die Bedenken vorzubringen, die ich dagegen habe, insoweit sic nicht von meinem sehr geehrten Vorredner bereits ohnedieß erörtert worden sind in einer Weise, welcher ich kaum etwas zuzufügen habe. Die Ucbersetznng der stenographischen Berichte in'S slovenische wäre erstens nach meiner Ansicht nicht eine Wahrung der Gleichberechtigung, sondern in einer gewissen Beziehung sogar eine Verletzung der Gleichberechtigung. Man verlangt, daß die Rede der einen Sprache in die andere übersetzt werde, nämlich der deutschen in’s Slovenische. Man verlangt aber nicht das Gegentheil, nicht die lieber« setzung der slovenischen Rede iu's Deutsche. Es scheint mir nicht dem Principe der Gleichberechtigung zu entsprechen, wenn mau für ein gewisses Publikum außerhalb dieses Saales in zwei Sprachen reden will, während man in diesem Saale nur in einer Sprache geredet hat. Ich sage, ein weiteres Bedenken ist cs aber, die Frage: werden die Verhandlungen, die hier gepflogen werden, unserer Bevölkerung durch die beantragte slovenische Uebcrsetzung der stenographischen Berichte wirklich verständlicher? Ich ehre das Bestreben der Männer, welche die Volkssprache zu veredeln, zu bereichern, ans eine höhere Stufe zu heben trachten; ich rufe ihrem Bestreben ein „Glück auf!" zu, aber es heißt sich hier aus den Boden der Thatsachen stellen und fragen, wie weit seid Ihr in Euerer großen Aufgabe schon gediehen? Und diese Männer werden selbst, wenn sie redlich sein wollen, mir eingesteheu, daß die Sprache, wie sie sie gesprochen wissen wollen und wie sie sie schreiben, noch nicht in’8 Leben in Blut, und Saft des Volkes übergegangen ist, daß diese.Sprache noch nicht eine Volkssprache geworden ist, sondern daß sie noch eine künstliche, eine Combinationssprache ist. (Rufe: Oho ! Oho! und Zischen im Zentrum und Zuhörerraum; Rufe: Ja, ja auf der Rechten.) Darum, meine Herren, würde es mich gar nicht wundern, wenn zum Antrage des Herrn Abg, Dr. v. Wnrzbach für den eventuellen Fall seiner Annahme ein Subamendement gestellt würde, ein Subamendement, dahin gehend, daß die aus dem deutschen in die neuere slovenischc Kunstsprache (Lebhaftes Zischen im Zentrum) übersetzte Reden, dann (Erneuertes Zischen, Rufe: Zur Ordnung) um dem.Bolke wirklich verständlich zu werden, erst noch eine weitere Uebcrsctzung in die krainis.chc Volkssprache zu erfahren hätte. (Lebhafter Beifall auf der Rechten; Dr. Toman: Schande; Kromcr: Zur Ordnung.) Meine Herren, sagen wir es ganz offen, dem Gebildeten in diesem Lande — und ich rechne auch Männer aus dem Laudvolke dazu — ist die deutsche Sprache nicht fremd, sie ist ihm eine so Handsame, geläufige, daß er in dieser Sprache auch unsere Verhandlungen zu verstehen vermag. (Oho! im Zentrum.) Männer aber, die nicht den Grad von Bildung haben, um den Verhandlungen in dieser Sprache zu folgen, denen wird sich das Verständniß auch durch die Uebcrsctzung nicht eröffnen. Denn die Schwierigkeit des Verständnisses liegt nicht im Ausdrucke, nicht im Worte der Sprache, sondern weil Manchem das Fassungsvermögen, die Begriffe fehlen, weil er nicht versteht was der Begriff ist. (Bravo!) Meine Herren! der Kostenpunkt ist, glaube ich, hinlänglich erörtert worden. Ich komme darauf nicht zurück, nur insofern, daß ich aufmerksam machen muß, daß gerade dieser nüchterne practische Standpunkt die Commission geleitet hat bei ihrem Antrage; ich wiederhole, wäre trotz der Bedenken, die ich geäußert habe, wirklich das Bedürfniß, das Verlangen darnach im Volke, würde daö Volk in unsern stenographischen Berichten wirklich ein Bildungsmittcl, eine konstitutionelle Nahrung finden, würde cs den Wunsch und das Verlangen darnach geäußert haben, würde man mir darüber positive Beweise liefern, so würde ich mich mit Freuden anschließen und sagen, gewähren wir die Kosten, denn das Volk, welches den Wunsch geäußert hat nach der Uebcrsetzung, muß imb wird auch die Mittel dazu gern bewilligen und tragen. Aber ich habe in meinen Kreisen hin und her gefragt, habe Männer aus dem Volke gefragt, aber bis jetzt habe ich mich nicht überzeugen können, daß ein Verlangen darnach im Volke wäre. (Lachen im Zentrum.) Das Volk verlangt, daß ihm ersprießliche, gedeihliche Arbeiten a»S unserem Landtage hervorgehen, daß ihm die Resultate in einer ihm verständlichen Sprache bekannt gegeben werden. Ueber Sinn und Tendenz seiner Abgeordneten hat eö hundert Wege, sich zu überzeugen, es braucht dazu der stenographischen Protokolle nicht, und wahrlich so wird die schwere Steuerlast, die wir im Reichsrathe in Wien als eine Nothwendigkeit gezwungen waren , allen Völkern des Reiches aufzuerlegen, sie wird unserm Volke nicht versüßt werden, wenn wir sie ihm in slovenischcr Sprache bringen. Meine Herren! cs ist mit Recht geäußert worden, hier in diesem Landtage sitzen die legalen Organe des Volkes. Sie werden über diese Frage entscheiden. Wenn die Wahrnehmung der Mehrzahl jener eine andere war, als die rnemtge, dann würde ich meinen Irrthum allerdings bekennen, werde aber das Bewußtsein haben, nach besten Kräften daö Wohl des Volkes auch in dieser Frage gewahrt, und namentlich den Säkel des Volkes gewissenhaft geschont und gehütet zu haben. Denn sei auch die Kosten-frage eine noch so geringe, so muß man mit betn Heller, mit dem Pfennige sparen, den man dem Volke auferlegt, wenn es sich um Auslagen handelt, die den Stenipel der Unnöthigkcit, des Ueberflüssigen an sich tragen. Es ist aber nebenher in die Posaune der Gleichberechtigung laut gestoßen worden, es sind volltönende Worte von Volks-srcihcit, von Volksrccht, von Humanität, von Sitte genannt worden, Worte die von jeher den vollsten Wiedcr-klang in meinem Herzen gefunden haben. Es ist das Feld der Sprachen- und Nationalitätsfragen in weiterer Dimension durchsprengt worden, in Richtungen, denen ich nicht folgen kaun, weil sie zu zahlreich und unübersehbar sind. Aber erlauben sie mir, daß ich die Frage auch von einem andern Standpunkte beleuchte, wenigstens einige Streiflichter auf sie werfe, weil die Anschauung der Dinge im größer« Maßstabe, eben auch deren Behandlung in den kleinern und concrete» Fällen zu motiviren vermag. Ich bin int voraus überzeugt, ich werde mir durch das, was ich zu sagen habe, in gewissen Kreisen keine Popn-lärität erwerben, und doch werde ich mit der Ueberzeugung dcS ehrlichen Mannes sprechen, ruhig aber furchtlos, und ich hoffe mit dem Bewußtsein diesen Saal zu verlassen, hier meine Pflicht erfüllt zu haben. Ich acccptire in seinem Kern und Wesen vollkommen das Prinzip der National-und Sprachen - Gleichberechtigung, obwohl man nicht verhehlen kann, daß dieses Prinzip manchem Mißbrauche unterworfen ist, zu manchen gefährlichen Auslcgnugcn Anlaß gibt. Man sagt, mit diesem Prinzipe allein ist cs uns nicht gethan; wohlan meine Herren! auch ich will die thatsächliche Ausführung des Prinzipes. Aber cS gibt dabei Manches zu bedenken. Zur Ausführung eines Rechtes gehören zwei Vorbedingungen: 1. daß man cS auszuüben vermag, daß man dazu befähigt ist. Ich übergehe diese Frage hier, weil sie zum Theile rücksichtlich der concrete» uns vorliegenden Fülle bereits erörtert worden ist, weil cS nutzlos ist, die Gemüther zn erhitzen, und weil cS von der Sache noch weiter ableitet. Die zweite Bedingung ist, daß man ein Recht, welches man hat, wirklich ausüben will, und da muß ich denn sagen, in manchen Fällen soll mau eben dieses Recht nicht ausüben wollen. Es ist unbezwcifelt, daß es ein Recht jedes Einzelnen ist, sich in der ihm geläufigen, allenfalls in jeder anderen beliebigen Sprache verständlich zu machen und den Anspruch zu erheben, verstanden zu werden, und doch wird der einzelne Mann mit Rücksicht auf die Gesellschaft, in der er lebt, sich dieses Rechtes bisweilen freiwillig begeben. Nehmen wir z. B. eine Gesellschaft, eine zahlreiche Gesellschaft von verschiedenen Männern, die nicht eine und dieselbe Sprache sprechen; diese werden cs als ein Herkommen, als gute Sitte ansehen, die nicht zu verletzen ist, daß die Conversation in jener Sprache geführt werde, welche den Meisten der Gesellschaft die verständliche ist. Ein anderer Fall: inan richtet an Jemanden eine Frage; nun, man wird sic eben in jener Sprache richten, in welcher der Andere die Frage beantworten kann. Man wird dieß namentlich in dem Falle thun, wo man selbst derjenigen Sprache, in welcher der Andere antworten kann, vollkommen fähig ist, und man wird nicht in einer andern Sprache, die vom Zwecke ableitet, nämlich dem Zwecke der Verständlichkeit, sich verständlich machen wollen. Ich glaube, so wie das ewige Sittengesetz im Privatleben und im öffentlichen Leben zu gelten hat, so müssen gewiß auch die Normen der Rücksicht des Anstandes, der Sitte ebenso im Privatleben, wie im öffentlichen Leben gewahrt werden, und ihre Wahrung kaun mir 51111t Heile, zum Nutzen für Alle führen. Es ist dieß ebenso der Fall in einem großen, von mannigfacher nationaler Bevölkerung bewohnten Kultur-staate ; da wird der einzelne Stamm wohl manchmal in die Lage kommen, ein ihm unzweifelhaft zustehendes Recht, in Rücksicht auf das Ganze, nicht in Ausübung zu bringen. Wir leben unter dem gemeinsamen Dache Oesterreichs, des großen und schönen Oesterreichs, in verschiedene Stamm-familien getrennt; jeder dieser Stämme hat unzweifelhaft den Anspruch an die Gesammtheit in der Entwicklung seiner nationalen Interessen nicht beirrt, sondern gewahrt und geschützt zu werden; so aber auch hat die Gesammtheit an die einzelnen Stämme ein eben so großes, wenn nicht höheres Recht, daß der Einzelne Nichts unternehme, was der Gesammtheit schädlich, hemmend werden kann. Dieses Land, obschon cs ein slavisches ist, gravitirt mit allen seinen vitalen Interessen, sowohl materieller als geistiger Natur nicht nach Agram, nicht nach Belgrad und Ccttiuje, sondern nach Oesterreich, nach Wien (Bravo! Bravo! Dechant Toman: Nach Oesterreich und Wien sage ich auch! Dr. Toman: Aber nicht nach Frankfurt!) und eö tints; unserer Aller pflichtgemäße Aufgabe sein, alle die Anknüpfungs- und Verbindnngsfäden, die dahin führen, sorgsam zu wahren, zu pflegen und zu cultiviren, während extreme Natio-nalitätsbestrebungcn gerade an diesen Fäden reißen, daran rütteln und allmälig die Zersprengung derselben besorgen lassen, indem sic nicht das verbindende Element cultiviren, sondern die Kontraste, die Unterschiede, das Trennende und somit ohne cs zu wissen, vielleicht für die ferne Zukunft dahin arbeiten, daß das Band, das das Ganze zusammcn-hält, gelockert werde, daß der herrliche Staatskörper verfalle. (Bravo! Bravo!) Mancher arbeitet unbewußt daran und vielleicht im guten und ehrlichen Willen, aber cs hätte ihm besser gefrommt, wenn er zur rechten Zeit das Wort eines edlen etaticn beherziget Hütte, des Polen Lubomirski, welcher im ersten galizischcn Landtage das schöne Wort gesprochen hat: „Eines gilt mir noch höher als die Freiheit, nämlich der weise und maßvolle Gebrauch der Freiheit." Auf diesem Boden, auf diesem berechtigten Boden, werden manche an und für sich berechtigte Bestrebungen dadurch zu gefährlichen Verirrungen, weil sic sich über die inne zu haltenden Grenzen, über die Grenzen, welche nothwendig, naturgemäß und gewissermaßen providenticll zwischen den einzelnen Stämmen, Staaten und Culturgrnppen gezogen sind; weil sie sich dieser Grenzen nicht klar sind, weil sie selbe mitunter absichtlich verwirren und mit einander kon-fundircn, weil sie politische, ethnografische 1111b Kulturge-bicte miteinander vermengen. Nicht Race und Abstammung, sondern eine solidere, edlere Basis ist die Grundlage der Staatenbildung, deren Zweck höhere gemeinsame Interessen, die großen Aufgaben, welche die Menschheit bewegen, große Sitten- und Eulturanfgabcn sind. Die Staaten- und Länderbildungen auf ethnographischer Basis, nach Raccn und Abstammungen sind in der Praxis et» Unding; sic müßten namentlich in einem Staate, wie Oesterreich, zu einer modernen Völkerwanderung, sie müßten zu einem neuen Barbarcnthum führen. (Bravo! Bravo!) Kram hat seine uralte und feste und unverrückbare staatsrechtliche Stellung in dem Staatsgebiete Oesterreichs , dessen Sternen cs seit Jahrhunderten folgt. Krain aber liegt mit einem großen Theile Oesterreichs und namentlich mit der ganzen ethnografischen Gruppe der Slovene» aus deutschem Cultürgcbictc. (Bravo rechts, Rufe im Zentrum oho!) Um nicht mißverstanden zu werden, füge ich hinzu: auf deutschem Kultnrgcbict, nämlich seine Bildung lebt und gedeiht unter dem Einflüsse des deutschen Geistes, der deutschen Bildung. (Beifall rechts, Rufe: Oho! im Zentrum.) So war und ist cs, und will es Gott, so soll cs auch bleiben. (Bravo rechts, Oho! im Zentrum.) Was Krain an Wohlfahrt, an geistigen Gütern, an Rcchts-Jnstitutionen und anderen Vorzügen besitzt, welche cs zu seinem Vortheile von anderen slavischen Stämmen unterscheidet, das hat cs dem Einflüsse des deutschen Geistes zu verdanken, welcher ihm durch Vermittlung Oesterreichs zugeführt wurde. Das weiß unser Landmann sehr gut zu würdigen. (Bravo! Bravo! auf der Rechten und Linken.) Er weiß, daß er gerade dieser Bildung eS verdankt, daß er unter allen slavischen Stämmen sich vortheilhaft auszeichnet, daß er mit keinem den Vergleich zu scheuen habe. (Bravo! rechts und Rufe: Ja!) Die deutsche Sprache ist hier zu Lande die Mitgabe jedes Gebildeten, sie ist ein Gemeingut geworden, sic lebt neben der Sprache des Landes ein lebendiges Leben fort, sie ist es, welche unserem Volke die Schlüssel zu den Reichthümern der Wissenschaften, die Schlüssel zum Weltverkehr bietet. Fragen Sic unsere Aerzte, unsere Techniker, fragen Sie unsere Industriellen und die Angehörigen der Handels- und Verkehrwelt, was sie wären, wenn sie nicht ans den Quellen deutscher Bildung geschöpft hätten, was sie würden, wenn ihnen diese versperrt wären. Sie ist im gesunden Sinne des Volkes darum nicht so, wie man glauben machen möchte, verhaßt, sic ist ja die Sprache des constitntionellen Kaisers, ans dessen Thronrede man hingewiesen hat mit Recht, aber gerade die citirten Worte sind in deutscher Sprache gesprochen worden, hindeutend, daß das Herz der österreichischen Monarchie ein deutsches ist. (Bravo! Bravo! ans der Rechten.) Bloß aus die einheimische krainische Sprache beschränkt, wäre dieses Land in seinen wichtigsten Beziehungen aus einen Jsolirschämel gestellt, es wäre seinen Angehörigen die weite Welt versperrt, und das ist denn doch nicht ein Vortheil, welcher ihm zugewendet werden will. Möge man die wohlklingende, schöne Landessprache culti-vircn, entwickeln, bereichern, bilden, möge man ihr Recht in Schule, Kirche und Amt wahren, möge man ihr auch die Flügel bieten zu einem höher» Aufschwünge in die ideale Welt, aber man lasse daneben eben die deutsche gelten in ihrer Bedeutung, ihrer großen Aufgabe, in ihrer Bestimmung auch für dieses Land. In diesem Sinne, meine Herren! in diesem echt nationalen Sinne haben Männer gewirkt, die noch jetzt in Krain unvergeßlich sind und darunter Namen, wie: Vodnik und Kopitar, Zois, mein unvergeßlicher Lehrer Prešern, Vega u. A. Ich weiß nicht, was diese Männer zu den exclusiven Bestrebungen, zu dem zu weit gehenden Eifer gesagt hätten, aber das weiß ich, daß es unser Beruf sein kann und darf, ihrem Beispiele zu folgen. Das ist nicht germanisiren, meine Herren! das ist nicht centralisiren, das ist dem Volke ein kostbares Gut, welches er bereits hat, wahren und es darin zu schützen. Es ist in slovenischer Sprache das Wort erklungen und an uns gerichtet worden: Gebet dem Volke, was des Volkes ist. Nun wohlan! Wir wollen ihm ja das geben und wahren, nämlich deutsche Bildung und deutsche Cultur. (Lachen im Zentrum, Bravo! rechts.) Im Interesse und im Namen und zum Wohlc des Volkes dürfen wir dieses deutsche Culturgebiet nicht aufgeben, wir müssen und sollen es festhalten. Meine Herren! Wir waren in großen Fragen bereits einig, wir haben einhellig beschlossen, der territoriale Grundbesitz ist aus dem Gemeindeverbande nicht auszuscheiden, lassen Sic uns ebenso einig in der Bestrebung fein, die Großdomäne der deutschen Bildung nicht aus dem geistigen Leben unseres Volkes auszuscheiden. (Beifall auf der Rechten und im Zuhörerraume.) Die Sprache, meine Herren! ist nur ein Mittel, ist nur ein Werkzeug, sie kann nie Selbstzweck sein. Wollen Sie aber der deutschen Sprache die höhere Bedeutung, die ich ihr beilege, nicht einräumen, so werden und müssen Sie sie doch als das einzige Verständigungsmittcl, welches uns geboten ist, als eine edlere Art von lingua franca gelten lassen. In dieser Sprache verständigen sich die verschiedenartigsten Nationalitäten im Oriente durch freies Uebereinkommen, und deßhalb hört doch derjenige, der ein Italiener, ein Deutscher, ein Franzose, ein Engländer, ein Türke ist, nicht auf, seine Nationalität zu bewahren. Unser Versassungsleben ist ein organisches Ganzes, die Landtage sind Theile und Pfeiler der Verfassung. Auch in unserem Landtage soll jener constitutionelle Geist pul-siren, der durch das Ganze, der auch im Zentrum im Reichsrathe pulstet. Man soll nichts thun, um ihm die gesunden Adern, die vollblütigen Adern zu unterbinden; und eine solche gesunde Ader dieses Lebens ist die deutsche Sprache. Ich bin daher überzeugt, sowohl im freiheit- lichen , als im gut österreichischen Sinne muß man das - deutsche Element neben dem nationalen Elemente wahre». Hier in diesem ©ante sitzen, ich bin cs überzeugt, lauter gute Oestcrreicher, und sie werden zu diesem Werke gerne mitwirken, und wer in diesem Saale ein guter Ocsterreichcr nicht wäre, wahrlich, dem müßte der Boden unter den Füßen brennen! Es ist eine weise Verfügung des Gesetzes, daß in unseren constitntionellen Urkunden die deutsche Sprache nirgends als Reichssprachc festgestellt und gesetzlich bestimmt worden ist. Der Gesetzgeber hat hierbei auf die Natur der Dinge, er hat darauf gerechnet, daß sich das durch innere Freiheit von selbst bilden, daß es der Naturnothwendigkeit gelingen werde, die deutsche Sprache, wie sie es bereits factisch geworden ist, zur allgemein geltenden und üblichen Reichssprache zu machen. Wir Oesterreicher .halten uns nicht an den Ausspruch, welcher jenem Mephisto unter den französischen Staatsmännern in den Wund gelegt wird: j „Die Sprache sei dem Menschen gegeben worden, um seine j Gedanken und Ideen zu verhüllenwir wollen uns an einen anderen Ausspruch halten, welcher seinem Urheber, wer er auch sei, jedenfalls zur Ehre gereicht, weil er einen Kern von tiefer Wahrheit enthält; doppelt bedeutungsvoll ist es jedoch, daß dieser Ausspruch einem Slaven, dem Böhmen Purkijnje zugeschrieben wird, er lautet: „Es gibt eine einzige mögliche panslavische Sprache und diese ist die deutsche." Ich kann nach solcher Abirrung vom eigentlichen Gegenstände, welche jedoch durch den Gang der Debatte veranlaßt wurde, nun mit Ruhe zurückkehren an den eigentlichen concretcn Fall, der uns vorliegt, und kann mich aus voller Ueberzeugung für meine Person dem Ausschuß-: antrage anschließen. (Beifall rechts.) Abg. Dr. Toman: Hoher Landtag! Man erwarte von mir nicht, daß ich in alle Einzclnheiten der gegnerischen Reden einzugehen im Stande sein werde; man erwarte von mir nicht, daß ich eine nach allen Seiten vor-stndirte Rede vortragen ober gar vorlesen werde; ich habe heute auch nicht die physische Kraft, um beit heftigen Anprall, der von einer Seite gegen das kostbarste Heiligthum, das ein Volk besitzt, gegen die Sprache, ohne daß heute die Gelegenheit dazu vorhanden war, gemacht wurde, gebührend zurückzuweisen. Das erwarte man aber von mir, daß ich das Recht, welches heute der Gegenstand der Frage geworden, besprechen, daß ich für dasselbe die Gründe, gewiß aber nicht in solcher, verletzender Weise, wie es : dagegen geschehen ist und gewiß nicht in einer solchen Ab-; irrnng, als welche der geehrte Herr Vorredner seine Rede selbst bezeichnet hat, vorbringen "werde. Das aber erwarte man von mir, daß ich mit solcher Männlichkeit und Ent-i schicdenheit, mit welcher ich seit meiner Jugend für die Sache des Volkes einstehe, heute auch dem edlen Herrn Grasen entgegentreten werde — gerade deßhalb entgegentreten werde, weil vielleicht er am meisten in dieser Versammlung berufen sein sollte, nicht den Boden des Gleichgewichtes und der Gleichberechtigung zu verlassen, und nicht ins Meer, welches ruhig war, den Stein mit solcher Kraft zu werfen, daß cs Kreise schlügt, Wellen ans Ufer wirft und die Bewohner am selben aufregend berührt! (Bravo! im Zentrum und Zuhörerraume.) Wäre ich derjenige gewesen, der sich diese Rede unterfangen hätte, bei Gott, man hätte Anstand erhoben (Bravo !) und gesagt, daß solche Rede nicht zur Sache gehöre; gleichwohl hat man früher keinen Anstand erhoben, daß in solcher ^ Art und Weise das kostbarste Heiligthum, unsere Sprache, angegriffen worden sei, wie nie es einer wagen sollte, im ; Landtage von Krain, in der Versammlung des Landes, welches Don slavischer Nation, so weit die Geschichte zurückreicht, trotzdem bewohnt war und ist, wenn auch von den Zinnen der Burgen vielleicht dann und wann deutsche Hörner erschallten, wenn auch ans einer solchen Burg vielleicht ein Buch vom „Schutt" geschrieben worden ist! Ich gehe zur Hauptfrage zurück. (LS handelt sich darum, principiell und auch formell jenes Recht auszusprechen, welches eines der wichtigsten Attribute der Constitution ist, das ist das Recht der Oeffcntlichkcit. Der §. 34 der Landesorduung sagt: „Die Landtagssitzun- gcn sind öffentlich." Was ist diese Oeffentlichkcit, meine Herren? Ist das vielleicht die Oeffentlichkcit (ans den Znhvrerraum deutend) hier dieser, zwar so schön mit den alten ständischen Farben verzierte, aber kleine Saal, in dem höchstens eine Elite, die zufälligerweise oft durch Begünstigung oder durch schnelles Laufen sich in den Besitz einer Eintrittskarte bringt, hineinkommen kann?! Oder soll die Berhandlungswcise in deutscher Sprache — deren selbst ich mich meistens bediene, um von denjenigen Herren verstanden zu sein, welche unsere Muttersprache nicht ganz gut verstehen — vielleicht die Oeffcntlichkcit möglich machen? Kann das Volk herkommen? Kann das Volk unsere Verhandlungen verstehen ? Und das muß fein. SB or das nicht anerkennt, daß das Volk dazu berechtigt ist, ja wer nicht anerkennt, daß das Volk selbst die Mittel tragen muß, damit cs unsere Verhandlungen verstehe, der muß unserem Volke jeden Begriff von Constitution und jeden Wunsch nach derselben im Voraus absprechen. Meine Herren! diese Verletzung dürfen wir unserem Volke am allerwenigsten anthun! Die Oeffentlichkcit ist ein Recht der Verfassung, sie ist ein Theil der Verfassung, ein Recht des Volkes. So wenig es auf einen Theil der Verfassung verzichten mag und will, so wenig wird es verzichten können auf ein Recht, daß cs unsere Verhandlungen vernehme, daß es sich vom Inhalte derselben nach allen Seiten in Kenntniß setze, weil, wie schon früher gesagt worden ist, das ein Probir-stcin ist, wie wir unser Mandat hier erfüllen. Dieser Con-trolc sollen wir aber durchaus uns nicht entziehen wollen. Ich glaube, daß eben die Einsicht, daß die Ocffcntlichkeit ein Recht des Volkes ist, in der vorigen Session die ganze hohe Versammlung dahin geleitet hat, daß sic ohne Widerrede, ohne Debatte, mit wahrer, aufrichtiger, vom Hanse mitgebrachten — freilich nicht in Wien eingcsogencn— Gesinnung einheitlich bestimmte: „ES mögen die stenogra- phischen Herhandlungsprotokolle in der slavischen und deutschen Sprache gedruckt werden." Ich hätte nicht gewagt, hinter die Gründe des Kostenersparnisses zu blicken, wenn nicht heute der Obmann des Ausschusses, sowie der Schöpfer des Erisapfels, der Vater des §. 15, selbst dieselben öffentlich bekannt hätten. Sie haben den Grund des Kostcnausatzcs als überwiegend hingestellt, jedoch selbst andere Gründe offen ausgesprochen. Ich werde daraus zurückkommen, denn ich bin, wenn ich das gesagt habe, ihnen den Beweis dafür schuldig und den werde ich Ihnen geben. Ich will aber zuerst zur Frage der Kosten kommen, ich will zuerst die Frage der Kosten prüfen, ob sic denn wirklich so sind. Ich nehme nichts an, ich nehme auch das nicht an, was Herr Abg. v. Wurzbach vorgetragen hat, denn die Ziffer, daß die Berichte in der Uebcrsetznng 5000 fl. kosten könnten, ist viel zu hoch gegriffen. Ich habe von einem hochverehrten Mitglicde des Landes-Ausschusses in Erfahrung gebracht, daß die Uebersetznng eines Bogens 16 Gulden und der Druck 17 Gulden gekostet hat, das betrügt 33 fl. für einen Bogen der slovcnischen Uebersetznng. Wenn wir nun 50 Sitzungen und für eine Sitzung einen Bogen des stenographischen Berichtes annehmen, so wäre das 1650 Gulden, und nehmen wir an, daß der Bericht 2 Bogen stark wäre, was wahrscheinlich nicht sein wird, so sind die Kosten bei 3300 Gulden. Meine Herren! die Kosten von 3300 Gulden soll ein Volk nicht dafür aufwenden können, um die Verhandlungen des Landtages, um die Verhandlungen jener Männer, die es hicher gesendet hat, erfahren und prüfen zu können, wie sic dort gesprochen haben, was zum Wohle des Vaterlandes geschehen ist, damit sie wissen, wie sie sich bei der nächsten Wahl zu benehmen haben, ob sie noch diese Männer in den Landtag schicken, oder nach anderen sich umsehen werden. Das glaube ich nicht, daß unser Volk nicht 3000 Gulden dafür aufwenden würde. Geschieht cs ja doch, daß gleiche und größere Beträge auf unrechtliche Art in irgend einem Lande oder Bezirke aus dem Säckel des Volkes genommen werden, ohne daß die, welche darüber zu walten haben, sich darum scheren und daran kehren, und das Volk soll 3000 Gulden nicht aufwenden können für sein Recht? Es ist schon hingedeutet worden auf viele Ueberflüssigkeiten, auf manchen ungewöhnlichen Luxus n. s. w., ich könnte noch manches Andere anführen, doch ich will nicht darnach greifen. Es müssen gewisse Dinge fein', sie können aber auch einfacher seht, so insbesondere manche Ausstattungen in öffentlichen Gebäuden rc. Ich kann die Kostenfrage als keine solche annehmen, aus deren Gesichtspunkte man das Princip, das man anderwärts anzustreben vorgibt, aber sactisch doch nicht anerkennt, wie die ausgesprochenen Worte beweisen, verwahren könnte, und würden die Kosten zwei oder drei Mal so groß fein, so kann das Princip nicht verworfen werden, außer man würde sagen: Es soll gar nichts veröffentlicht werden. Aber ich gebe nicht das Recht der Ocffcntlichkeit auf. Meine Herren! Wir kommen zürn feudalen Postulat-Landtage, wenn das Volk nicht in den Landtag kommen kann, oder nicht erfahren kann, was darin gesprochen wird. Ich bin aus dem Principe der Freiheit gegen dieses j Unterdrücken der Veröffentlichung unserer Verhandlungen und unserer Worte. (Bravo!) Oder sollten die Deutschen das nicht erfahren können, was wir zu ihnen wohl gesagt I hätten, wenn heute die Repräsentanten des Deutschthums I nicht in solcher Weise zu uns gesprochen hätten? Sollen die Deutschen nicht erfahren, daß wir eine aufrichtige Ge-; sinnung haben zur Vereinigung der Völker Oesterreichs rcd-; tief) beizutragen, aber nur im Wege der Gleichberechtigung, : mit Protest gegen irgend eine Suprematie, welche der Volks-! Unabhängigkeit und mit der Unterdrückung derselben durch ! die Factoren des Staates dem Staate selbst Gefahr bringt. : (Bravo! im Zentrum und Zuhörerraume.) Niemand hat das Monopol selbst zu bestimmen, was die beste Grundlage Oesterreichs ist, Niemand, der geehrte Vorredner ebensowenig, als ein Anderer. Wir können unsere Ansichten über die Größe, über die Rehabilitirung, über die Mächtignng Oesterreichs, so gut aufstellen, als diejenigen, welche nicht nach Wien, sondern nach Frankfurt ponderiren. (Bravo! im Zentrum und Zuhörcrranme.) Wien ist das Zentrum, und in Wien wollen wir auch, daß daS ! Zentrum verbleibe, aber hier sind wir im Landtage und bilden eine» Theil dieses Zentrums, welcher nicht centrifugn[ ist, welcher aber für sich ein Separatlebcn hat, so wie ein Kind im Mnttcrleibe mit der Mutter in Verbindung steht. Warum scheuen Sic es, meine Herren, daß dic Dcnt-: scheu erfahren, daß wir eine ehrliche Gesinnung haben, I und warum wollen Sic nicht , daß das slavische Volk Ihre I deutschen Reden vernehme? Eines wie das Andere ist HO gleich opportun, gleich zweckmäßig für unser aller Rechtfertigung. Ich habe dieses Wenige vorangeführt aus den allgc-gcmcincn Betrachtungen, und will zur Widerlegung der einzelnen Behauptungen dcS Herrn Abgeordneten Dcschmann schreiten. Abg. Dcschmann hat gesagt, daß der Ausschuß mit Majorität diesen Paragraph beschlossen habe. Ich bitte, meine Herren, was war das für eine Majorität! Firns waren wir im Comite; der Herr Obmann Gras Anton Auersperg, von Wurzbach, reiner, Dcschmann und meine Wenigkeit; wir haben vier Stunden hin und her gestritten, und cs waren die Stimmen al pari: Die Herren Stonier und Dcschmann gegen daS Princip der slovenischen Berichte; Herr v. Wurzbach und ich für das Princip, und in die Wagschale der Entscheidung hat der Herr Obmann sein Wort geworfen, ohne sich früher an der Debatte viel bcthciligt zu haben; daS ist die große Majorität! Es ist kaum möglich, daß die heftigen Angriffe, die heute von der andern Seite geschehen sind, stillschweigend hingenommen werden. Ich notire es und wünsche, daß daS mit durchschlagenen Lettern in dem Berichte aufgenommen werde. Es i st von b c r a n b e r e n Seite gegen uns d e r Stein geschleudert worden. Vorher sprach Herr Abg. v. Wurzbach und Herr Abg. Dr. Bleiweis; von Keinem von beiden ist irgend ein Angriff auf die deutsche Sprache geschehen, ich constatirc, daß meine Beantwortung eben nur die Entgegnung enthält, nicht aber den ersten Wurf. (Rufe im Zentrum: Richtig!) ich constatirc das, weil mich eben jetzt jene Worte Sr. Majestät des Kaisers im Herzen erschüttern, jene Worte, welche ich die Ehre hatte aus dem Munde des hohen Monarchen zu vernehmen: „daß es wünschcnswerth sei, daß im Laibacher Landtage durch Vereinbarung ein gutes Resultat erzielt werde." Meine Herren! die Welt, die Ocffentlichkeit, der Monarch möge nun richten, von welcher Seite zuerst die Vereinbarung zerstört worden ist, von welcher Seite uns zuerst das Leben und die Gleichberechtigung abgesprochen worden ist. (Beifall im Zentrum. Rufe von der Linken und Rechten: Nein, nein, das hat Niemand gethan.) Auf meiner und meiner Gesinnungs - Seite liegt die Schuld nicht. So ist es — die Verantwortung dafür mögen diejenigen aus sich nehmen, welche den Riß in's Werk gesetzt haben. Der Herr Abg. Deschmann hat weiter gesagt: Die Vereinbarung wird dennoch nicht ausbleiben. Bei Gott! ich halte die Frage nicht für so hochwichtig, daß ich mich gegenwärtig in dieser Beziehung zur Anführung des Herrn Grafen Auersperg nicht bekennen würde, daß es ein con-crcter Fall ist, und ich halte es nicht für so hochwichtig, daß der Eine ober der Andere sich des Sieges gewiß halten und im Siege nicht mäßigen könnte, — aber, daß eben der Herr Abg. Deschmann gesagt hat, daß die Partei sich im Siege mäßigen werde, das hat verrathen, daß cs sich um etwas Anderes handelt als um die Kosten, daß es sich um das Princip handelt, um den Sieg des Dcutsch-thums (Unruhe) oder des Slaventhums in unserem Vaterlande. Meine Herren! Herr Abg. Deschmann hat weiter gesagt, daß die Abgeordneten über das Recht, über die Ehre zu entscheiden haben, und daß ihre Entscheidung immer die des Landes sei. Seien Sie versichert, daß ich dafür halte, daß jeder von uns nach seinem Wissen und Gewissen stimmen werde, seien Sie auch überzeugt, daß auch wir mit ehrlichem, gutem Gewissen stimmen werden, so jetzt in der Gegenwart vor dem Urtheile des Volkes, so vor jenem der Geschichte. Es ist weiter gesagt worden, daß der slovcnischc Landmann cs für eine Ehrensache halte, wenn er Jemanden deutsch begrüßen oder überhaupt deutsch sprechen kann. Warum nicht? Ist das so etwas Sonderbares? Halten es ja die Deutschen noch mehr für eine Ehrensache, sie halten cs sogar für eine Sache des feineren Tones nur französich zu reden in gewissen noblen Salons ober auf der Gasse, um von ihren Landsleuten, den deutschen, nicht verstanden zu werden. Aber wenn die Bauern deutsch gesprochen haben, so haben sie gewußt, daß sic einen Vortheil dabei haben, und das war das Wesen der Bureaucratic dcö Dcutschthums bis zu jener Zeit, wo dieses vermöge des Rechtes der Gleichberechtigung aller Völker gefallen sein sollte. Es ist vom Herrn Abg. Dcschmann die Presse statt der stenographischen Berichte substituirt worden. Meine Herren! Alle Ehre vor der Presse. Ich nehme mir nicht immer vollen Mund, um die freie Presse zu loben; ich kenne den Werth der Presse so gut, als Jemand, der sie zwei oder drei Mal gelobt hat; aber ich werde gewiß nicht unbedingt allc-Producte der Presse, und so auch die „Laibacher Zeitung," welche aus Kosten des Gesammtstaätcs subven-tionirt wird, loben. Sic ist ein offizielles Blatt, sie sollte wenigstens nicht eine Nation, die die Größe des Landes ausmacht, vor's Gesicht stoßen, sic sollte nicht die Verhandlungen, die hier vor sich gehen so manque und so unrichtig bringen; sie sollte bei den Berichten nicht über gewisse Persönlichkeiten freundliche, über gewisse unfreundliche Bemerkungen machen. Das ist eine Sache, die so ist, daß ich sie nöthigcnfalls auch beweisen könnte. Ich könnte selbst von mir ein Paar Fälle anführen. Andere Blätter, wer kann sie zwingen, daß sic etwas von unsern Berichten bringen? Wir haben zwei slovcnische Blätter, die sich redlich bemühen, dem slovcnischcn Volke zur Kultur zu helfen. Und wenn die „Novice“ seit 20 Jahren nicht hier im Volke ein verbreitetes Blatt gewesen wären, so wäre das nicht geschehen, was zur Bildung des Volkes, vom landwirthschaftlichen und industriellen Standpunkte zu geschehen hat. Man hat ferner gesagt, daß die Uebcrsctzungcn zu spät kommen würden. Wer ist Schuld daran, wenn sie zu spät kommen, ist das Volk daran schuld? Es ist ein ungeheures Materiale aufgesammelt; haben wir nicht den Beschluß der vorjährigen Session; daß die Berichte zu übersetzen und ohne Aufschub zu veröffentlichen sind? Wer ist Schuld, daß die llebcrsctznngcn nicht angefertiget und dem gefaßten Beschlusse entgegen nicht veröffentlicht worden sind? Die Frage bin ich wohl hier selbst mitten in der Rede auszuwerfen berechtiget, dann möge der heutige Beschluß ausfallen, wie er wolle, bis zum heutigen Tage m ü s s e n die Protokolle in beiden Sprachen erschienen sein. Es ist gesagt worden, daß die Pflicht nicht verkannt wird, daß der Landtag der Sprache unter die Arme greifen soll. Also heute meine Herren! greifen wir der Sprache unter die Arme in einem sehr praktischen Falle, wo cs sich nicht darum handelt, etwas Leeres in die Welt hinaus zu schicken, sondern wo cs sich tun ein Attribut der Constitution , um ein Recht des Volkes handelt. Man spricht immer von Liberalität, aber das will man nicht zugeben, daß das alles Volk erfahre, was luir hier im Sinne derselben verhandeln und beschließen. Eo werden nicht bloß technische Ausdrücke in diese Berichte aufgenommen werden, wie cs gesagt worden ist, Ill und wenn das Landvolk nicht Alles verstehen sollte, so wird sich wohl auch Jemand finden, und wird demselben das erklären, was es nicht versteht, so wie cö auch dem deutschen Volke geht, wenn cs seine Berichte verstehen soll, wo auch einer hinzutreten und erklären muß. (Dr. Bleiweis: ganz richtig.) Man soll die Schule unterstützen, hat man gesagt. Ja man soll die Schulen unterstützen!! Aber ich möchte sehen, wenn ich heute einen gewissen Antrag einbringen möchte, der auf die Schulen hinzielt, auf die Schulen, die uns die Jugend zu einem Berufe heranbilden, ans die Mittel- und Volksschulen, ich möchte wissen, welche Zustimmung mau einem solchen Antrage geben möchte. Meine Erfahrungen in Wien, meine Interpellationen haben mich dessen belehrt, daß die Männer, welche die Geschicke des Staates lenken, uns das nicht thun, was wir zu verlangen berechtiget sind, denn über die gestellten Interpellationen wegen Erfüllung des Gesetzes der sprachlichen Gleichberechtigung ist nicht geschehen, was zu erwarten war, sonder» gerade das Gegentheil. Man steckt heutzutage die Fahne des Nationalitätsgefühls auf, sie wird hoch getragen, sagte man. Meine Herren! wir tragen unsere Fahne sehr bescheiden, aber es ist heute eine Fahne mitten ans dem Herzen des Dcutsch-thums in unser slavisches Vaterland herübcrgctragen und aufgepflanzt worden, tun von unserm Boden in vielfacher Beziehung Besitz zu nehmen, mit uns zu expropriiren. (Rufe rechts: Nein, Nein.) Nicht von uns wird die Fahne der Nationalität ausgebreitet, sondern von jenen, welche früher so gesprochen haben, von jenen, welche mir gegenwärtig verneinen. Das freie Wort soll überall ertönen, was ist die Freiheit? Die erste Freiheit ist, daß das Jndividium existire. Das Jndividium muß sein, bevor cs zu ermessen int Staude ist, itt welchem Umfange es die Freiheit für sich in Anspruch zu nehmen hat. Wenn ich nicht bin, so kann ich nicht einmal wissen, was im Begriffe der Freiheit steckt; wenn ich mich nicht als Individuum anerkennen kann und anerkannt werde, so kann ich unmöglich die Principien der Freiheit anfstellen, welche mir gegenwärtig zusagen. Wenn das Slovenenvolk in Krain nicht anerkannt wird als ein Individuum, was nützt dann alles Reden von Freiheit, wenn man nicht anerkennt, daß cS ein solches ist, das nicht mit dem deutschen Volke zu vermengen, daS nicht so Wiedas deutsche zu bilden, sondern mit seiner slov. Sprache allein zur Bildung geführt werden kaun. Man hat gesagt, wenn der Herr Abgeordnete Sagorz oder der Herr Graf Auersperg sprechen werden, so wird das im ganzen Lande gehört werden. Ja wenn man sofort abdrucken wird, was der Herr Abg. Sagorz slovcnisch gesprochen hat, so wird cö im Lande zu denjenigen dringen, die es lesen können, aber nach der Anlage des gegenwärtigen §.15 wird die Rede des Grafen Anton Auersperg dem Landvolke nicht zugänglich gemacht werden können, so daß cs nicht in die Lage kommen wird, zu sagen: „Nein c8 ist nicht so, was darin von uns und unserer Vorliebe für die deutsche Bildung gesagt worden ist." Man hat gesagt, cs wird eine Bieldruckerci sein, wenn man cs in beiden Sprachen druckt, meine Herren! ich fürchte viel weniger die Vicldrnckcrci, als die Geheim-thuerci. Die ist gefährlich, die ist ein Kind des Absolutismus. Man hat auf den Absolutismus, auf die Bach'schc Zeit hingespielt, Gott sei Dank! sie ist vorüber, aber sie ist uns fast nicht so ungünstig gewesen, als die Gegenwart, denn wir haben in der Zeit des Absolutismus die Gesetze in unserer Sprache erhalten, in der ersten Zeit sogar als Originaltext, wie auch jedem Volke die Gesetze hingegeben werden sollen; soll das Volk das Gesetz befolgen können, so muß es das Gesetz vor Allem verstehen. Wenn damals vom absolntistischeu Regime sogar der Zoll-Tarif in unserer Sprache gedruckt worden ist, dann begreife ich wahrlich nicht, wie heute die stenographischen Berichte der Landtagsverhandlungen in slovcnischer Sprache vorenthalten werden können, wie die Vertreter des Volkes dieselben vorenthalten sollen. Ich übergehe nun zur Rede des Herrn Grafen Anton Auersperg; da muß ich zuerst den Boden betreten, der in jener Rede ausgebreitet worden ist, nämlich den Boden, der für Oesterreich fruchtbar oder schädlich sein kann, den Boden der Sprachcnfrage. Die Sprachcnfrage in Oesterreich kann nur fruchtbar entschieden werden, wenn man bett Sprachen der einzelnen Völker jene Rechte, jene Flügel läßt, tote sic betn Sprechenden von dem Herrn der Sprache, von Gott gegeben worden sind. Die Sprachcnfrage in ; Oesterreich hängt mit dem Selbstbewußtsein der Völker zusammen; die Sprache ist nicht ein oberflächlich schwimmender Körper, sie ist das vorzüglich characteristische Wesen eines Volkes. Wer seine Sprache liebt, liebt auch das j Volk, dem diese Sprache gehört und verlangt, daß dieses Volk zu gleicher Kultur kommt im staatlichen Verbände, zu gleicher Kultur sage ich, wie irgend ein anderes, ins-: besondere wie das deutsche. Ich habe einen sehr alten Herrn gesprochen, der die I Feder in der Journalistik lange Zeit mit Anerkennung gc-! führt hat, der sagte: „Ich bin nicht traurig darüber, daß I die Zeit gekommen ist in Oesterreich, die kommen mußte, : die Zeit der Wiedergeburt, die Zeit der Geburt der ein« zeluen Kräfte und der Vereinigung dieser Kräfte zu einer Gcsammtkraft, die Zeit, wo Oesterreich erst seine natürliche, wahre Größe erreichen kann. So lange Zeit nur ein Volk prädominirt, und die andern unterdrückt, kann unmöglich Oesterreichs ganze Kraft, d. h. können unmöglich alle Kräfte Oesterreichs zur Entwicklung und Ausbildung herangezogen werden. Das ist dann die wahre, die Größenzeit Oesterreichs, wenn alle seine Völker als Individuen anerkannt und deren Sprache cultivirt und so die Bildung eine allseitige wird, weil mau doch, glaube ich, —- so sagte er — erkennen muß, daß es mit der Germanisirung nicht geht." Wenn die Sprachcnfrage in Oesterreich eine Frage der Zeit ist, so ist sic gewiß in der Natur des Staates gelegen, sie ist nicht eine erzwungene, sie ist eine in der Existenz der einzelnen Völker litt'b Coexistcnz derselben im Gesammtstaate gegründet, sie ist auch dermalen nicht nur von den Völkern aufgeworfen, sondern es ist von Sr. Majestät dem Kaiser gelobt, ausgesprochen worden, daß alle Völker hinsichtlich der.Sprache ein gleiches Recht haben sollen. Es steht am Ende des Diploms geschrieben, daß dieses Diplom in der Landessprache niedergelegt sein soll tut Landes - Archiv, und Se. Majestät der Kaiser haben uns dieses Diplom im Anfange dieser Session hergeschickt, und wir haben mit beglücktem Herzen Seine Unterschrift in sloveuischer Sprache gesehen, deren sich so manch' anderer schämen würde. Der große Herr und Kaiser hat uns unser Recht werden lassen! Graf Auersperg stellte eine Betrachtung darüber, was bettn die stenographischen Berichte eigentlich seien, und sagte: Sic sollen erstens den Abgeordneten als Leitfaden bei ihren weitern Arbeiten und Studien dienen; sie sollen zugleich die Controlle über sie sein; sie sollen zweitens dazu bienen, die Behörden und Anstalten zu unterrichten über die Beschlüsse und Motive der Beschlüsse des Landtages; und drittens endlich sollen sie eine Ergänzung der Öffentlichkeit sein. Ich möchte wissen, wie dieselben einem Abgeordneten, der die Sprache, in welcher hier gewöhnlich gesprochen wird, die deutsche Sprache nicht kennt, als Leitfaden des Verständnisses und der weitern Arbeit werden dienen können? Was den zweiten Punkt bezüglich der stenographischen Berichte betrifft, kann ich in denselben auch nicht einstimmen. ES ist wünfchenswerth-, daß die Behörden unterrichtet sind von dem, was wir sprechen, aber daß sie nicht die Motive unserer Gesetzgebung aus dem Gesetze selbst entnehmen würden, das glaube ich nicht, daS wird wahrscheinlich nicht der Fall sein. Aber wenn die Motive der Gesetzgebung schließlich von Jemanden erkannt werden sollen, so ist es daS Volk. Das Volk muß den Leitfaden zwischen den Beschlüssen und den Motiven erhalten, daS Volk, welches in der Regel weniger Intelligenz, weniger Gesetzgebungskenntniß hat, muß erfahren, wie die Abstimmungen mit den Beschlüssen, mit den Motiven zusammenhängen, so z. B. rücksichtlich der neulichen Frage, daß keine Bezirks-, Gau- und Kreis-vertretnngen zwischen die Ortsgenieinden und den Landtag einzufügen seien. Wenn weiters gesagt worden ist, daß das Protokoll ein treuer Spiegel der Verhandlungen sein soll, so bemerke ich: ja, das stenographische Protokoll ist ein treuer Spiegel derselben; die stenographischen Berichte sollen aber auch den Reflex der Verhandlungen so auf die slovenische Bewohnerschaft werfen, daß sie dieses Licht in sich aufnehme und verstehen kann. Wenn das Protokoll mir in den Sprachen, die wir sprechen, ob nun deutsch, oder slovenisch gedruckt wird, so wird das slovenische Volk, bei dem geringen Theile der slovenischen Vorträge, sich gewiß nicht die stenographischen Berichte um theures Geld verschaffen wollen, da eS eben nur versteht, was wir in slo-venischer Sprache gesprochen haben. Es soll die Ueber« setzung aus der einen in die andere Sprache geschehen, anö der deutschen in die slovenische und aus der slovenischen in die deutsche Sprache und so sollen zwei Exemplare hergestellt werden, wie dieß während der ersten Landtagssession geschehen ist. Es ist gewiß vom Herrn Abg. v. Wurzbach nichts Anderes als dieß tentirt worden. Es ist weiters gesagt, oder gewissermaßen bezweifelt worden, ob es sich mit dem Mandate, welches wir haben, vertrage, daß wir slovenisch reden. Meine Herren, ich getraue mich, Ihnen offen zu sagen, daß ich mir gewiß schon einige Male ein Gewissen daraus gemacht, als ich deutsch sprach, und daß ich auch empfunden habe, daß dieß ein Opfer ist, welches ich dem Verhältnisse hier bringe, welches sich aus der Vergangenheit her in der Art und Weise battet, daß die deutsche Sprache die bevorzugte Ver-ftändigungssprache war. Aber es liegt das nicht in uns, nicht in unserm Volke, sondern in der Uebung der Vergangenheit, welche durch unser Recht ersetzt werden muß, und es wird dahin font-men, daß in diesem Landtage Krainer tagend, krainisch sprechen und daß Krainer hineinkommend auch krainische Vorträge verstehen werden. Man hat bezweifelt, ob irgend ein Bedürfniß nach slovenischen stenographischen Berichten vorhanden sei? Meine Herren! das ist keine Frage. Wer kennt nicht unser Volk, wie neugierig, wie wißbegierig es ist, wie eS sich insbesondere gerade um die Landtage kümmert; ich bin des Umstandes sicher, daß sich das Volk in Masse um die stenographischen Berichte umsehen werde. Wie kann man aber das Gegentheil schon mit Bestimmtheit voraussetzen, wie kann man sagen: „wenn ich wüßte, daß das Bedürfniß sich herausstellen würde, so wäre ich dafür!" Wie kann man sagen: „ich bin heute nicht dafür" , nachdem man nur voraussetzt, daß kein Bedürfniß im Volke vorhanden sei? „So lassen wir es auf die Probe ankommen", das wäre das richtige, nicht aber im Voraus sagen: „es ist kein Bedürfniß vorhanden." Es ist das Bestreben der Männer, welche sich um ihre Sprache verdient gemacht, und welche die Sprache enltiviren wollten hervorgehoben werden. Aber bei Gott, diese Männer werden das Lob des Herrn Grafen Auersperg nicht aeeeptiren wollen, nach dem so bitteren Satze, welchen er demselben nachschickte, daß die Sprache, wie wir sie jetzt schreiben, mir eine Combinations-Sprache sei, eine in der Zusammenstellung begriffene Sprache, nicht eine Sprache, des Volkes, nicht eine lebendige Sprache, so wie sie sich in den schönen Volksliedern ergießt, welche gerade durch den hochverehrten Herrn Vorredner dem deutschen Volke vermittelt worden sind. Die slovenische Sprache ist aber so bereichert an Begriffen, so ausgebildet in den einzelnen Richtungen, wie sich auch die deutsche Sprache im Laufe der Jahrhunderte entwickelt hat; und wenn es sich darum handeln würde, einen Vergleich anzustellen, dann sind wir Sieger; Sieger in der Vergangenheit, Sieger vielleicht auch jetzt! Denn es hat noch keine deutsche Literatur gegeben zu einer Zeit, wo wir schon eine ausgezeichnete slavische Bibel in unserem oder einem diesem zunächst stehenden Dialeete besessen haben! (Bravo im Zentrum.) Das ist eine allgemeine bekannte Thatsache, die angeworfene Combination ist keine Thatsache! Das ist es eben, was die Pläne verräth, wenn mau sagt: Entwickelt diese Sprache. WaS wollen wir mit einer Conibinationssprache? Können wir sie zum Gemeingute unseres Volkes machen? können wir das Volk in dieser Sprache bilden? Nein, ist die Antwort und dann ist die Folge davon, daß man sagt: nur in der deutschen Sprache könne man unser Volk bilden. Unsere Sprache ist eine lebendige Ader, welche vom Herzen zum Herzen in unserm Volke fließt und dieses ist ein Stamm der großen Slavenfamilie und ebenfalls berufen durch seine Cultur, durch seine Bildung, in der Weltgeschichte einen hervorragenden Platz einzunehmen. (Beifall im Zentrum und im Znhörer-rattnte.) Wenn auch Einzelnen von tut6 , vielleicht auch Einzelnen ans dem Landvolke die deutsche Sprache nicht fremd ist, so frage ich: Ist daraus zu entnehmen, daß wir ger-manisirt werden müssen? Wie man gesagt hat, daß nur die deutsche Cultur hier bei uns eine Berechtigung habe, müßte man ebensogut behaupten, daß der Deutsche fran-zösisirt, daß der Franzose, der englische Worte in seine Sprache aufnimmt, anglisirt werden müßte, und so umgekehrt in der ganzen Reihe der Völker. Der Kostenpunkt ist von Seite des Hrn. Grafen Auersperg als solcher aufgestellt worden, daß er nur nebenbei als Entschei-dnngsqnelle in dieser Frage gelten soll, denn das Princip ist höher gestellt worden, vorzüglich aber die Frage des Bedürfnisses. Man hat gesagt: „wenn es wirklich der Wunsch wäre, so mag der Antrag des Herrn v. Wurzbach, oder ein ähnlicher solcher Antrag angenommen werden, welcher die Veröffentlichung der Berichte in beiden Sprachen möglich macht." WaS nützt uns dieser Wunsch, wenn uns früher gesagt wird, daß wir eine Combinativnssprache, eine Kunstsprache haben, die man erst in's „Krainerische" übersetzen müßte, um sie dem Volke verständlich zu machen? Das sind Wie-dersprüche, — Wiedersprüche, welche genau und deutlich zeigen, daß man cs mit her Aufstellung her Principien und mit her Erfüllung derselben nicht so meint, wie man es harnt und wann zur Verschönerung her Rehe, zur Begütigung ansspricht. Meine Herren, wenn ich schon den Kostenpunkt nochmals aufnehme, so nehme ich ihn aus einem besondern Grunde ans, indem ich zurückblicke aus unsere Verhandlungen in Wien bei den Finanzvorlagcn für die Jahre 1862 und 1863. Wir haben dort in die Tausende votirt zu Zwecken deutscher Anstalten, deutscher Institute, in die ! Tausende ans Institute, die außer dem Umfange Oester- j reichs liegen! Ich habe auch mitvotirt, weil ich soweit! die Brüderlichkeit, soweit die Größe deö Staates geachtet; habe, daß ich mir dachte: daß dieß hier votirt wird, ge- I schießt, mit her Welt zu zeigen, daß wir jetzt in der con-stitutionellen Verfassung nicht weniger die Ehre Oesterreichs i hoch halten, als sie früher unter betn absolutistischen Re- ; gimc gehalten worden ist. Wenn nun von'jenen Tausenden für die uns fremde deutsche Sache nur 3 Tausende auf unser Land fallen sollen, wie können wir da heute mäkeln um 3000 fl. für ein Recht, welches unser cm Volke, | für ein Recht, welches unserer Sache zukommt? (Bravo tut Centrum.) Da bitte ich, das Gewissen zu fragen — i ch habe es gefragt damals, ich habe es gefragt jetzt! Der hochverehrte Gras Auersperg hat ferner in Wien, in seiner bekannten ausgezeichneten Sache im Herrenhanse, als es sich um die Erhöhung der Steuern handelte, gesagt, daß das Land Krian die Stenern nicht tragen kann, „daß jeder Einzelne sich beglückt fühlen würde, wenn cs heiße: „„ganz Oesterreich hat die Steuern im crhöhetcn Maße zu tragen, bloß Krain ist ausgenommen"" — daß aber die Gesammtheit sich verletzt fühlen würde, wenn dieß im Finanzgesetze stünde, und daß die Contribucntcn auf dem Altare des Vaterlands geopfert werden." Nun, wenn es so weit gekommen ist, daß wir hingeopfcrt werden, und daß mir uns sonst für verletzt halten, — nun, so erlauben Sic, daß wir uns für verletzt halten im Namen i des Volkes, wenn man 3000 fl. für unser kostbarstes Gut, j für die Sprache nicht einmal aufwenden will! (Bravo im 1 Centrum und Znhörerraume.) Man soll des Anstandes halber dann und wann seines Rechtes sich nicht bedienen, ist weiters gesagt worden — J wahrhaftig anständig wäre cs gewesen daß man in diesem j Falle nicht den Anstand verletzt hätte, (Oho links, Abg. Kromer: Nein, Nein!), daß matt das angenommen hätte, : was einhelliger Beschluß in der letzten Landtagssession war, ! und was der Landcsausschnß als selbstverständlich in seinem Schooßc gehalten hat! DaS ist cs, was anständig gewesen wäre, tu ernt man nicht den EriSapfcl erzeugt und mitten in der Geschäftsordnung in die hohe Versammlung geworfen hätte! Der Einzelne soll nichts unternehmen, was der Gemeinheit schädlich ist, ist gesagt worden. Ja, das meine ich auch! der Deutsche soll nicht ewig daö unternehmen, was der Gemeinheit des Staates schädlich ist, was alle andern Nationen schädigt, was alle andern Nationen bitter empfinden, und was andern Nationen in einen ewigen j Kampf zum deutschen Elemente stelle, so daß wunderbarer : SBeife^ daö deutsche Element, welches sonst so Herrliches i gefeftaffett hat, beinahe das einzige ist, welches in der ubri- ! gen Welt überall eingekeilt nicht jene Freunde unter den I Böllern findet, wie irgend ein anderes Element! Warum ! ist der Franzose, warum ist der Engländer, warum ist der Italiener nicht so von Allen angefeindet und gehaßt, warum geschieht das Deutschen, her sonst so groß ist in Kunst und Wissenschaft? Warum ist er verhaßt bei bett Italienern, bei den Magyaren, bei den Kroaten, bei bett Böhmen, bei den Serben, warum bei den Polen, bei den Franzosen? Meine Herren, ich bin kein Feind der deutschen Sache, kein Feind der deutschen Sprache, kein Feind der deutschen Cultur, und wenn ich etwas aus derselben geschöpft habe, bin ich dankbar dafür, wie ich bereits im vorigen Jahre in Wien gesagt habe, aber ich wäre ein Egoist, wenn ich in diesem Falle ein Monopolist und Vertheidiger monopolistischer Bildung wäre! Ich verlange allgemein e Bildung, und die ist nur möglich in der Sprache des Volkes, das Niemand verneinen, und den Gegenbeweis zu führen ist kein Sterblicher im Stande. „Wir sollen nach Wien gravitiren." Ja, ich befraftige dieses Wort ans voller Seele, nirgend anders hin als nach Wien und wenn auch nicht unsere Loyalität, so triebe uns doch der Egoismus, die mächtigste Treibfcder der menschlichen Hand-lnngen dahin. Der Egoismus ist nicht so ganz verwerflich in gewissen Beziehungen. Wenn ich sage: ans Egoismus, so beurtheile man, daß wir verkannt haben, daß wir nur in dieser Staatsverbindung, daß wir nur in der Reihe der öfterrr. Völker mit ihnen allen verbunden zu Einem Schicksale unsere Aufgabe lösen können, unter der Bedingung, daß wir gleiches Recht haben, wie die andern Elemente, gleiches Recht wie das deutsche Element, und sollten wir auch dem deutschen Elemente eine Verbindnngswirkung noch zugeben — weiters aber nichts, das ist das Einzige. Im Kreise unseres Landes und unseres Volkes muß die Entwicklung unserer Sprache in Schule und Amt als gemeinsames Mittel zur Verbindung des ganzen Volkes gestattet fein; dann werden wir uns in diesem Staate glücklich fühlen, dann werden wir gewiß nicht irgendwo anders hin ponde-rtren, am allerwenigsten nach Frankfurt! Wir haben in Oesterreich schon so Manches für das deutsche Interesse geopfert in materieller Beziehung, z. B. durch die verschiedenen Zolltarife u. dgl. Wir haben schon so viel hingeopfcrt und cs geht deßhalb nicht besser. Ich dächte, wir sollen Oesterreicher sein, wir sollen den Staat Oesterreich aufrichten zu einem selbstständigen, zu einem nnabhängigen Staate. Wenn wir aber die Hand dazu bieten, daß sich das Germanenthum bis zum adriatischen Meere ausdehnt, wenn man das Germamenthum so aufsaßt wie dieß ein hoher Staatsmann bei einem Banquette dahin gethan hat, daß er von Einem Volke, von den Dünen bis zur Adria sprach, so gilt das auf ein Reich, welches nur auf den Trümmern Oesterreichs gegründet werden kann. Wenn die Germania ihre Hand an das Ufer des adriatischen Meeres anlegt, dann wird sie die Austria mn-artttenb erdrücken. Oesterreich kann nur bestehen, wenn es sich selbst erkennt, wenn eö nach seiner Natur sich entwickelt und nicht nach rechts und links coquettirt Wir handeln nicht unbewußt, wenn wir diese Principen anssprechen, wir handeln im vollen Bewußtsein, weil wir Oesterreich lieben, weil wir ein Oesterreich wollen, nicht ein großes deutsches Reich; wir wollen dieses Oesterreich erhalten, welches noch eine große Aufgabe nach dem Süden hat, die Aufgabe der Vergrößerung, die Aufgabe der Cultur, und gerade durch uns, die wir Brüder unten haben, die neidisch ans uns blicken, wenn wir uns beglückt in Oesterreich fühlen. Lubomirski's Worte passen nicht auf uns: „Höher als die Freiheit gilt der maßvolle Gebrauch der Freiheit", diese Worte passen nur auf das Deutschthum ■— sie, die Deutschen sollen sich mäßigen in ihrer Freiheit, sollen sich mäßigen in dem gegenwärtigen Besitze der Suprematie und nicht unbillig gegen uns fein, uns nicht bei jeder Gelegenheit utt* (erdrücken wollen (Bravo im Centrum und im Zuhörer-raume.) Wir vermengen nicht culturhistorische, ethnographische, nationale und politische Elemente mit einander, wie man uns weiter angeworfen; aber Sie werden mir vergeben, meine ; Herren, wenn ich behaupte, diese Erde ist slovenische Erde! Das ist eben eine Vermengung von Territorial- und Knl-turbegriff, wenn man gesagt hat, cs sei deutsches Kulturland. Es ist ein slovenischcs Land im Herzen Oesterreichs; ein treues Volk bewohnt dasselbe, stets dazu bereit, dem gesammtcn Vaterlande nach seinen Kräften zu dienen; aber dafür, daß wir irgend eine Beziehung zu einem Südslavcn-Staatc, oder zu dem von dcmHrn. Grafen Auersperg heute und bei anderen Gelegenheiten auch angezogenen Panflaventhnme hatten, dafür bitte ich die Herren, uns die Thatsachen und Beweise aufzuführen, wir werden darauf antworten. Das aber lassen wir uns nicht verweigern, daß wir unsere Brü- . der, die in der ganzen Welt zerstreut sind, so lieben, daß insbesondere wir zur Bildung der Südslaven beitragen; so gut der Deutsche sein Schleswig-Holstein liebt, so gut die Deutschen in der ganzen Welt ihre Brüder lieben, ob sie in Amerika oder irgend sonst wo leben. Wir lieben die Slaven und sind Slaven. Die deutsche Sprache ist ein Schlüssel zur Bildung, sagte man. — Ja, meine Herren, wenn das der Fall wäre, dann wäre gegenwärtig das deutsche Volk bei dieser Ansicht das ehemale hebräische Volk, aber auch dieses ist verfallen in seinem Hochmnthc. Die deutsche Sprache ist nur der Schlüssel für deutsche Herzen, für deutsche Köpfe, nur die können damit erschlossen werden, mit dem geistigen Ge- : sammtgntc, das sich in diesem Schlüssel befindet. Der Schlüssel für unsere Bildung ist die nicht weniger reiche, | nicht weniger schöne, nicht weniger mächtige und ausgebildete Sprache der Slovene«, sie ist das Bildungsmittel, von welchem wir niemals abgehen werden. (Beifall.) So lange wir das verfechten, sind wir ans legalem, auf konstitutionellem Boden, und wer das Gegentheil thut, der steht auf revolutionärem Boden. Wir fechten im Sinne des Staatsgrundgesetzes, im Sinne der Worte des Kaisers, im Sinne der Minister, und wer anderes thut, der handelt gegen alle diese ganz gesetzlichen Grundlagen. (Bravo, Bravo im Centrum.) „Was würden sagen Vodnik, Zois, Preschern" ? Was würden sie sagen? Die Hände würden sie zusammen schlagen, wenn sie in unsere Versammlung heute kommen und hören würden, wie das kostbare Gut, das sie zusammengetragen haben, heute heruntergesetzt, verhöhnt (Oho ans der Rechten und Linken) unfähig erklärt wird, das Ver-stündigungsmittel zu sein. Wenn das eine Combinationssprachc ist, meine Herren, was kann man thun; sie ist dann nicht einmal soviel alö die todte Sprache der Griechen und Römer. Eine Combinationssprache ist nichts anderes, als ein Kinderspiel, zu dem Kinder ihre Karten oder hölzernen Häuser aufstellen, und mit einem Hauche umwerfen. Das ist die größte Schande, welche man unserer Sprache anthun kann, und diese Männer, die —■ citirt worden sind, würden wahrhaftig mit Grund die Hände zusammenschlagen! Es ist unter den genannten Herren einer ans dem edlen Geschlechte Zois erwähnt worden; gestatten Sie, daß ich hieran eine andere Bemerkung anknüpfe. Was würden die Ahnen unserer Edlen sagen, wenn sie in unserm Kreise sitzen würden? Die Ahnen, welche vor nicht vielen Jahren in diesem Hause den Beschluß gefaßt haben, daß eine Prüfungskommission am Sitze des Landtages bestellt werde, um alle Beamte des ganzen Landes zu prüfen, ob sie der Sprache des Volkes mächtig sind? Das haben die Ahnen der Edlen in unserem Vatcrlande, in diesem Landtagssaale vor nicht vielen Jahren beschlossen, und heute wird wegen 3000 Gulden Kosten, welche das Land tragen sollte, das Prinzip selbst verworfen, das Kind mit dem Bade ausgegossen! Ich kann im Verfolge der früheren Rede darauf nicht so viel Gewicht legen, daß der große Grundbesitz nns die Ehre erwiesen hat, in der Mitte der Landgemeinden zu bleiben. Er wird cS schon wissen, warum er es so gethan hat, und wenn er es nicht so beantragt hätte, so würde dennoch wahrscheinlich das Hans für das Verbleiben desselben in den Gemeinden gestimmt haben. Wenn man mir weiter sagt, daß die Domäne der deutschen Bildung hier bei nns noch festen Fuß habe, so muß ich sagen, daß, wie die Daminikalrechtc, die besten Attribute des Großgrundbesitzes in unserem Vatcrlande aufgehört haben, und dieß vielleicht eben der Grund ist, daß, man sich bequemen muß, in unserer Mitte zu verbleiben, eben so die Domäne der deutschen Großbildnng auch ihre Kraft verloren hat durch die Staatsgrundgcsetzc unseres Monarchen. Es ist uns ein sehr bedeutsamer Aufschluß gegeben; cs sind Worte gesprochen worden, daß hier ein organischer Zusammenhang mit den Wiener Anschauungen, mit beut Wiener Reichsrathe stattfinden soll. Das ist cS, meine Herren, jener Geist soll hier walten, wie er gewaltet hat im Abgeordnctenhause in Wien, wo ewige Kämpfe der Nationalitäten waren, wo endlich die slavischen Stämme ans demselben für eine Zeit sich ausschieden. Meine Herren, ich werde nie billigen, diese Influenz, und auch alle meine Gesinnungsgenossen nicht, deren cs schon genug im Lande gibt. Wir sind gute Oesterreicher mit Leib und Seele, werden aber derartige Influenzen der deutschen licberniacht, der deutschen Cultur stets hintanhalten, wo wir cs nur können werden und eben so den Einfluß, der sich nns dem Wiener Rcichsrathe hier geltend machen will und sich geltend gemacht hat in der Majorität des Antrages des Ausschusses. Daß die deutsche Sprache die gesunde Ader ist, welche Oesterreich znsammenhält oder gar die gesunde Ader im slovenischcn Volke, das könnte wirklich Jemanden zur Anschauung führen, daß man ans einem Menschen eine Ader nehme und in einen andern Menschen einsetzen könnte, um ihn gesund zu machen und ihm das mangelnde Blut zu ersetzen. Es ist nicht nöthig, unser Blut fließt kräftig, unsere Ader der Sprache ist voll! Wenn das nicht der Fall wäre, dann würden wir verfallen dem beabsichtigten Zustande, daß die deutsche Sprache die Bildungsader unseres Volkes wäre. (Oho links.) Wenn die Cultur selbst die deutsche Sprache zur allgemeinen Sprache in Oesterreich machen soll, wie gesagt worden ist, nun, so lasse man derselben freien Sauf, halte uns aber nicht zurück in der Entwicklung unserer Sprache, überlasse cs der deutschen Sprache, sich selbst vorwärts zu bringen; man unterdrücke die unsere im Allgemeinen, in concrete« Fällen nicht. Ist unsere, die slovenische Sache, ans natürlicher Grundlage, ist sie berechtiget, vom Anfange an, dann, meine Herren, wird sie bestehen. Ist sic nicht berechtigt, ist sie nicht natürlich, dann wird sie untergehen. In einem und dem andern Falle wird das Zuthun der Gegner wahrhaftig nicht viel schaden, nicht viel nützen, und das ist eilt Trost, den ich mir herausnehmen werde ans diesem Saale, wenn auch heute vielleicht der Sieg ans der andern Seite — denn heute haben sich die Seiten gezeigt — sein sollte. Das ist, wie ich mir noch in's Herz zurufen werde, in diesem Falle vorübergehend; die Sache des Volkes bleibt ewig, denn das Volk stirbt nicht aus, und das Volk ist nicht repräscntirt durch einen zufälligen Landtagsbeschlnß, sondern cS wird auch noch vielleicht tagen, und vielleicht wird jener §., wenn er heute siegreich sein sollte, in 6 oder 12 oder 18 Jahren, gerade den Slovencu hier zum vollen Siege verhelfen, sic werden ein rein slavonisches Protokoll haben, was sehr wünschenswerth wäre. (Beifall im Zentrum.) Wenn cs aber Ihnen, meine Herren darum zu thun ist, die Trophäen ans diesem Siege in das Arsenal des Dcutsch-thums nach Wien zn tragen, dann, meine Herren! beneide ich Sie um Ihren Sieg nicht, uns werden genügen die von blitzenden Thränen überschwimmenden Augen des Volkes. (Oho links, Beifall int Zuhörcrranme), der warme Ausdruck des Dankes, wie wir ihn schon erlebt haben, und so werden wir stehen ehrlich vor der Weltgeschichte. (Lebhaftes Bravo im Zentrum.) Ich muß zu dem Antrage des Herrn von Wnrzbach eine Bemerkung machen. Es ist gewiß nicht in seinem Sinne gelegen, bloß eine slovenischc Ucbcrsetznng der stenographischen Berichte zn beantragen, sondern es war in seinem Sinne, daß das Slovenischc in's Deutsche und das Deutsche in's Slovenischc übersetzt, und jedes in einem separaten stenographischen Berichte veröffentlicht werde; deßhalb ist der Antrag nach diesen Motiven meines Erachtens etwas zu enge gehalten. Ich werde mir deßhalb erlauben, einen dießbezüglichcn Antrag einzubringen, der dieß verbessern möchte. Der Antrag geht dahin: „Die Drucklegung dieser Berichte ist derart einzuleiten, daß das in denselben in deutscher oder slovenischer Sprache Vorkommende, wechselseitig übersetzt werde, so daß ein vollständiges deutsches und slovcni-sches Berichtexcmplar zu bestehen habe." Ich werde den Antrag schriftlich übergeben. Abg. D c s ch m antt: Herr Präsident. Auf Grundlage der proti. Geschäftsordnung, welche von dem h. Landtage angenommen wurde, erlaube ich mir den Antrag auf Schluß der Debatte zu stellen. Es heißt nämlich im §. 31: „Wenn ein Mitglied der Versammlung erachtet, daß über einen Gegenstand schon hinreichende Erörterungen gepflogen worden sind, so steht cs ihm frei, den Schluß der Debatte zu begehren." Ueber diesen Antrag wird ohne weitere Erörterung abgestimmt, wobei die absolute Stimmenmehrheit der An-wesendcn entscheidet. Abg. Graf Ant. Auersperg: Ich bitte früher um das Wort zu einer persönlichen Bemerkung. Ich werde, da ich nur das Wort zu einer persönlichen Bemerkung mir erbitten kann, den Auseinandersetzungen des Herrn Dr. Toman, die bisweilen gegen Behauptungen kämpfen, die ich selbst nicht aufgestellt habe, nicht entgegen treten, sondern beschränke mich auf 2 faktische Berichtigungen, Erstens einmal auf den Protest dagegen, daß man den Wortlaut verdrehe, und daß man vielleicht in der Absicht zu verdächtigen, Dinge zur Sprache bringe, die von dem Vorredner gar nicht einmal mit einem Worte ausgesprochen worden sind. Ich weise darauf hin, ans das drei- oder mchr-mal hervorgehobene, in der Rede des Herrn Dr. Toman vielbctontc Wort Frankfurt. Oesterreich steht bekanntlich im Verbände mit Deutschland , und cs wäre am Ende auch kein solches Vergehen, darauf hinzuweisen; allein cs ist meinerseits nicht geschehen. Es ist dieß eine Frage von andern, größeren Dimensionen, die hier nicht zu erörtern kommt und gegen diese Supposition muß ich protestirat. Es ist aber weiter erwähnt worden, und zwar auch nicht ganz wort- und sachgetrcu, daß ich in Wien bei der Abgabe meines Votums über die Steuer-Erhöhung in Krain ans den Stolz des train. Volkes hingewiesen habe. Das ist wahr: als die große Stencr-crhöhnng vor unser Hans kam, war cs eine abgethane Sache; cs war nichts mehr dagegen zu unternehmen; ich habe mich und das Land mit einem patriotischen Gefühle beruhigen, trösten wollen, habe allerdings hervorgehoben, welche immense Lasten gerade Krain treffen, aber habe gesagt: Krain setzt seinen Stolz darein, auch mitzuwirken, wenn alle Völker Oesterreichs opfern zur Rettung des Ganzen mitzuwirken, nicht davon ausgeschlossen zu sein; durch bett Ausschluß hätte cs sich verletzt gefühlt. Das ist aber ein großes gerechtfertigtes Motiv des Stolzes. Wenn man aber ans Stolz, bloß ans Stolz sich herbeilassen will, eine ungerechtfertigte, eine nnnöthige Auflage auf sich zu nehmen und auslasten zu lassen, das wäre ein ungerechtfertigter Stolz. Gegen die übrigen Verdrehungen und Entstellungen muß ich, wie gesagt, protestirat. Es ist eilt trauriges Vorzeichen dessen, was zu gewärtigen ist, denn ich sehe in dieser Gerechtigkeit (ironisch) gegen einen deutschen Redner nur eine der ersten Proben, einer zu ge-wärtigenden treuen Uebersctzung in das Slovenischc. (Bravo ! Bravo!) Abg. Dr. Toman: Ich bitte mit das Wort. Die Floskeln sind nicht Thatsachen gewesen; wenn ich die Worte des Herrn Grafen Auersperg aus der Sitzung von Wien angeführt habe, so habe ich sie wörtlich angeführt. Ich habe sie heute früh gelesen, um sie wörtlich anzuführen. Die Worte, welche der Herr Graf Auersperg zur Berichtigung derselben gebracht, hat er in Wien nicht gesprochen, sondern die, die ich angeführt habe. Ich habe weiter keine Sache verdreht und anders hingegeben, ich habe bei dem Vortrage des Herrn Grafen Auersperg mir seine Worte nokirt, auf seine Worte meine Entgegnung gegeben. Diejenigen, die die Siehe des Herrn Grafen Auersperg lesen werden, wie sie gesprochen worden ist, und meine Entgegnung, werden sich überzeugen, ob die llebcrsetznng ans dem Deutschen in das Slovenischc oder ans dem Slovcnischen in das Deutsche gerechter ist. Präsident: Es ist ein Antrag auf Schluß der Debatte geschehen. Abg. Graf Anton A n c r s p e r g : Ich behalte mir vor, diesen Vortrag zur Berichtigung der Angaben des Herrn Dr. Toman int Originaltexte der stenographischen Berichte von Wien nachzutragen. Abg. Dr. Toman: Dieses Anerbieten wird angenommen. Präsident: Es ist der Antrag ans Schluß der Debatte gestellt. Herr Statthalter Freiherr v. Schloißnigg: Ich bitte, bevor der Schluß der Debatte von dem Hanse ausgesprochen wird, mich von meinem Rechte Gebrauch machen zu lassen, zu jeder Zeit das Wort zu ergreifen. Ein harmloser Gegenstand hat zu den gar nicht voraussehbarsten Abschweifungen geführt, als Abirrungen haben sic zwei der Redner selbst bezeichnet. Diese Abschweifungen sind so weit gegangen, daß einer der Herren Redner, im Vorbeigehen gesagt, Anklagen gegen die Regierung erhoben hat, für welche er, da eben die Anklagen nicht zur Sache gehört haben, auch den Beweis zu führen nicht in der Lage war. Nun die Sache, wie gesagt, war so harmlos, daß es vom Anfange gar nicht schien, als wenn die Regierung dadurch berührt wurde. Der Kostenpunkt ist eine Sache, welche so sehr in die autonome Ockonomie des Landtages gehört, daß der Regicrmigs-Commissär nicht wohl darauf einen Einfluß nehmen würde. Es ist von Parteiungen , gesprochen worden. Die kurze Zeit, welche ich im Lande j bin, war ich nicht in der Lage, wahrzunehmen, daß die j Eintracht unter der Bevölkerung dieses schönen altösterreichischen Landes in der Weise gestört sei, wie eS heute von einigen Rednern vorausgesetzt zu werden scheint. Dem sei übrigens wie es wolle, zu allen Zeiten und unter allen Verhältnissen muß die Regierung über den Parteien stehen und daS ist nothwendiger Weise auch der Standpunkt, den der Vertreter derselben einzunehmen hat. Was ist nun in ’ der Sache dasjenige, was denn doch die Regierung nahe ■ berührt? Es ist das, daß es im Wunsche der Regierung j gelegen sein muß, daß die verfassungsmäßigen Einrichtungen in das Bewußtsein und in das Leben des Volkes ein- ; bringen. Dazu ist es nothwendig, daß das Volk Kenntniß davon erlange, was hier im Hause geschieht. Es ist auf die Zeitungen hingewiesen worden; es hat einer der Herren Vorredner gesagt, daß dabei die Slove- , nett zu kurz kommen würden, weil die Deutschen täglich Zeitungen haben, währenddem die Slovenen nur wenige, und die nicht regelmäßig erscheinend, haben; das ist wohl : die Schuld des Verhältnisses, und ich glaube nicht, daß i Jemand persönlich dafür verantwortlich gemacht werden kann. Andererseits ist darauf hingedeutet worden, daß die Presse nicht verläßlich sei. Nun, ich glaube nicht, daß man unter den gegenwärtigen Verhältnissen verlangen kann, daß die Presse immer einen völlig objectiven Standpunkt einnehme. DaS ist gerade der Unterschied zwischen der Presse, die unter der Vormundschaft steht und zwischen der freien Presse; bei der bevormundeten Presse mußten alle Blätter dasselbe sagen, während jetzt jeder Meinungs- j äußerung Raum gegeben ist, und es ist eben Aufgabe der j Presse, ihre Ansichten dem Publikum bekannt zu machen, ihnen Eingang zu verschaffen. Es dürfte also sich zeigen, daß es der Presse zu überlassen — ob das Landvolk eine objective Anschauung der Verhandlungen im Landtage bekommt, nicht das sicherste Mittel wäre. Man muß daher auf etwas Anderes denken, damit betn Landvolke doch die Verhandlungen zugänglich werden. Nun bieten sich die stenographischen Berichte dar. Gegen diese sind nun viele Einwendungen erhoben worden uiiö, wie man sagt, vom practischen Standpunkte. Die stenographischen Berichte sind schwer verständlich, erregen kein Interesse beim Publikum, werden nicht gelesen werden. Ich erlaube mir zu sagen, daß ich glaube, daß diese Einwendungen eben theoretische sind, und daß die practische Lösung darin bestehe, daß man die stenographischen Berichte in der Landessprache hinausgibt; es wird sich bann zeigen, ob sie bei dem Laudvolke Theilnahme und Verständniß finden und ob der allerdings nicht unbedeutende Kostenpunkt denn doch ausgewogen wird durch den Vortheil, den man in dieser Weise erhält. (Bravo! int Centrum.) Es ist dieß, wenn man will, ein Versuch, aber c6 ist ein prac-tischer Versuch, und ich halte den Versuch gerade nicht für gefährlich, wenn ich auf diesen concrctcn Fall sehe. Von meiner Seite würde ich gar keinen Anstand nehmen, dem Antrage, den Herr v. Wurzbach vorgebracht hat, beizu-stimmen, mit der Modification, welche zuerst von dem Herrn Grafen Auersperg aufgegriffen worden ist und dann auch von einem andern Herrn wieder aufgenommen wurde, daß nämlich, falls int Landtage slovenisch gesprochen worden wäre, natürlich tut stenographischen Protokolle diese Stelle iti’S Deutsche übersetzt werden müßte, damit doch die deutsche Bevölkerung auch in der Lage wäre, davon Kenntniß zu nehmen. Das ist, was ich zu sagen hatte. (Lebhaftes Bravo, Bravo und „resnica“ im Centrum.) Präsident: Ich bringe den Antrag des Herrn Deschmaim auf Schluß der Debatte zur Abstimmung. Jene Herren, welche mit diesem Antrage einverstanden sind, bitte ich, sich zu erheben. (Geschieht.) Er ist angenommen. Abg. Dr. Loma n: Herr Landeshauptmann. Soll ich meinen Antrag heute oder nächstens bringen? (Rufe: Die Debatte ist geschlossen.) Er ist nicht zur Unterstützung gebracht worden. P räfibent: Er wird ohnedem morgen zur Abstimmung kommen. Herr Dr. Toman hat auch einen selbstständigen Antrag eingereicht, nämlich dahin lautend, der 3. Absatz zum §. 15 soll lauten: „Die Drucklegung dieser Berichte ist derart einzuleiten, daß das in denselben in slovenischer oder deutscher Sprache Vorkommende wechselseitig übersetzt werden soll, daß ein vollständiges deutsches und slovenisches Exemplar des Berichtes zu bestehen hat." 3$ stelle dießfalls die Unterstützungsfrage, wenn er gehörig unterstützt wird, so wird der Antrag in Verhandlung genommen werden. (Das Centrum und ein Theil der Rechten und Linken erhebt sich.) Er ist hinreichend unterstützt. Berichterstatter Krom er: Ich kann den schwunghaften und phrasenreichen Vorträgen der Herren Vorredner, welche gegen den Ansschußantrag sprachen, nur in so weit folgen, als dieselben die Wesenheit des Ausschußantrages selbst berührten. Ich will mich daher von diesem Standpunkte aus nur auf wenige, mehr allgemeine Bemerkungen beschränken. Im Wesentlichen haben die Herren Vorredner gegen den Ansschußantrag vorgebracht, daß zur intellectuelleü sprachlichen und politischen Ausbildung des Volkes die Uebersetznng der stenographischen Berichte in die slovenische Sprache, und sohin bereit Veröffentlichung nothwendig sei. Allein meiner Ansicht nach kann mit der Promnlgirung von administrativen und legislatorischen Verhandlungen, zu deren Verständniß schon eine weitere Vorbildung vorausgesetzt werden muß, die Entwicklung eines Volkes wohl nicht begonnen werden. Sie beginnt naturgemäß mit der Schule, mit dem Elementarunterrichte und mit Beischaffung der erforderlichen Behelfe. Statt also in gewagte Experimente sich einzulassen, ist es viel räthlicher, die Kreuzer, welche das Land erübrigen sann, auf vernünftigere Wege, für die Schule, für den Elementarunterricht zu verwenden. Eine Ileberstürzung führt nur äußerst selten zum Ziele und ist in der Regel mit zwecklosen Opfern verbunden. (Wo?) Man möge auch Tausende von Exemplaren der stenographischen Berichte in slovenischer Uebersetznng in den Archiven aufhäufen und dadurch dem Lande große Kosten aufbürden, ich bin des Schicksals dieser Exemplare so ziemlich gewiß, sie werden keine Abnehmer finden, sie werden in den Archiven verschimmeln. Wenn man fragt, ob ich hiefür einen Beweis habe, und warum man sich vorläufig nicht überzeugen will, ob denn doch die Theilnahme eine so geringe sei, so rufe ich einfach die Reichs-und Laudes-gesetzblätter vom Jahre 1848 bis 1852 in Erinnerung. Damals war der ganze Staats - Organismus in einem Neubau begriffen; man hat daher geglaubt, auch die slo-veuische Bevölkerung tuerbe dieser Neugestaltung mit einigem Interesse folgen und hat, um ihr dieses zu ermöglichen , die Reichs - und Landesgesetzblätter mit großem Kostenaufwaude in Hunderten von Exemplaren an alle Ge-meindevorstände, daher eigentlich an die Gebildetsten der sloveuischeu Bevölkerung vertheilt. Allein was war das Schicksal dieser Reichs- und Landesgesetzblütter, welche doch Gesetze enthielten, nach denen wir UM unmittelbar zurichten hatten. Größtentheils in den Rumpelkammern der Gemeinde-Vorstände sind sie verschimmelt oder wurden als Packpapier verwendet; das war der Erfolg der großen, für die Promulgirung der Gesetze verwendeten Kosten (Dr. Bleiweis: Und der deutschen?) Sie hatten, so weit sic vertheilt wurden, das gleiche Schicksal. (Allgemeine Heiterkeit.) Deßwegen auch gegenwärtig der Antrag auf Beschränkung in der Drnckanflage. (Rufe: Schluß.) Bei derlei Prämissen läßt sich daher füglich nicht anhoffen , daß unsere Bevölkerung, wenn wir ihr auch die Möglichkeit zum Bezüge der stenographischen Berichte im Slovenischen verschaffen, hicfür die Anschaffungskosten bestreiten , daß sic die erforderliche Zeit hiezu verwenden, und daß sie deren Inhalte mit empfänglicher Theilnahme folgen werde. Nach meiner Ansicht wäre die Auslage eine rein zwecklose; ans diesem Grunde möchte ich auch das Experiment nicht wagen, welches Sc. Exzellenz der Herr Statthalter anempfohlen hat. Wenn Prämissen da sind, die nicht erwarten lassen, man werde die großen Kosten, welche das Land vorschußweise zu bestreiten hat, auch nur theil-weise einbringen, man werde damit für die Volksbildung nur tut Mindesten beitragen, dann ist es nicht gerathen, durch eigenen Schaden klug werden wollen, man muß vorsichtig handeln. Man sagt weiter, die volle Oeffentlichkeit gehöre zum Wesen dcö verfassungsmäßigen Lebens, und das Volk habe ein Recht darauf, genau zu erfahren, wie seine Landesangelcgenheiten verwaltet und vertreten werden. Nun, das ist allerdings richtig; allein das Recht auf Oeffentlichkeit und das Recht auf Promulgirung der Verhandlungen , welche im Landtage gepflogen werden, muß auch seine durch die Sachlage gebotenen, seine vernünftigen Grenzen haben. So wie man nicht verlangen kann, daß wir aus Rücksicht für die Oeffentlichkeit unter freiem Himmel verhandeln, oder daß wir in dieser Rücksicht Säle aufführen sollen, welche Tausenden von Zuhörern zugänglich wären, eben so kann man auch nicht verlangen, daß wir zur Veröffentlichung der Verhandlungen dieselben in deutscher und slovenischer Sprache in Tausenden von Exemplaren unter die Bevölkerung schütten. Das müßte auf Landeskosten geschehen, und so würde das Recht in die Bedrückung des Volkes ausarten. Prüfen wir nur, wie der Oeffentlichkeit, wie der Kundmachung der Verhandlungen anderwärts Rechnung getragen wird. Im Reichsrathe waren nebst den Deutschen, die Czcchen, die Polen, die Rnthenen, die Slovenen, die Italiener, auch die Serben mit vertreten. Alle hatten daö Recht, zu verlangen, daß die Reichsrathsverhandlungen auch allgemein promnlgirt, daß sie den betreffenden Völkern in ihrer Nationalsprache hinausgegeben würden. Doch ein derlei Antrag i|t von Niemanden gestellt worden, denn die Kosten für eine solche I Promulgirung wären immens gewesen. Man hat daher die Drucklegung der stenographischen Berichte nur in so vielen Exemplaren veranlaßt, als zur Betheilnng der Abgeordneten , der betreffenden Ministerien und sonstiger Cen-tralbehördcn nothwendig war. Jede iveitcrc Promulgirung hat man der Journalistik überlassen. In den Landtagen von Mähren, Schlesien, Steiermark, Kärnten, im Frianl'-schen und in Istrien sind gleichfalls mehrere Nationalitäten vertreten; aber nicht Einer von diesen Landtagen hat beschlossen, die stenographischen Protocolle zu übersetzen, sic in verschiedenen Sprachen hinauSzngeben (Rufe: in Görz), sondern man beschränkte sich darauf, sie tut Urtexte und in der für die Abgeordneten imd für die betreffenden Behörden erforderlichen Anzahl auf Landeskostcn aufzulegen. Unser Land, was das Landesvermögen anbelangt, eines der ärmsten, hat wahrlich keinen Grund, in dieser Beziehung ans Landeskostcn mehr zu sündigen, als das Bei- spiel anderer Länder ihm andeutet. Veranlassen wir daher die Drucklegung der stenographischen Berichte nur in so vielen Exemplaren, als sie zur Betheilnng der Abgeordneten und zur Vorlage an die Behörden nothwendig sind, denn in dieser Anzahl ist die Drucklegung wirklich nothwendig, weil den Abgeordneten die Vorbehandlungen als Leitfaden, an welchen sie weiter anknüpfen können, stets geboten sein sollen. Jede weitere Veröffentlichung halte ich als überflüssig, und hoffe, daß die hiesigen sechs Journalisten . . . Abg. Dr. B l e i w e i s : Ich bitte, cs sind nur vier. Berichterstatter K r o m e r: (führt fort) es tut wohlverstandenen eigenen Interesse, daß sie es als Ehrenaufgabe ihres Berufes finden werden, das Volk von dem Wesen der int Landtage gepflogenen Verhandlungen sowohl in deutscher als slovenischer Sprache rechtzeitig zu verständigen. »Sitzungsberichte, welche erst mehrere Monate nachhinken, werden das Interesse der Bevölkerung sicher nicht mehr anregen können- Als vorzügliches Motiv führt man an jenes der Gleichberechtigung und sagt: gleiches Recht für Alle. Ja, das ist wahr, gleiches Recht für Alle, und dieses ist schon int Ausschußantrage vollständig gewahrt worden; denn bereits im Ausschußantrage haben wir den vorjährigen Beschluß, nach welchem es jedem Abgeordneten frei steht, deutsch oder krainisch zu reden, genau beachtet. Wir haben anerkannt, daß Jeder berechtigt sei, die Protocollirung seiner Rede, seines Vortrages in jener Sprache zu begehren, in der der Vortrag geschah. Wir haben anerkannt, daß Jedem auch das Recht zustehe, die Drucklegung seines Vortrages in der Sprache zu verlangen, in welcher derselbe gehalten wurde. In allem diesen haben wir, glaube ich, der Gleichberechtigung volle Rechnung getragen; wir haben weder diejenigen Redner, welche deutsch, noch diejenigen, welche slovcnisch reden wollen, bevorzugt. Im Weitern aber ging der Ausschuß von der Ansicht aus, daß auf Landeskosten Uebcrsetznngen der Protocolle weder aus dem Slovenischen in daö Deutsche, noch aus dem Deutschen in daö Slove-nifche stattfinden sollen, u. z. ans dem Grunde, weil diese Protocolle eigentlich nur für die Abgeordneten und für die Behörden bestimmt, welche alle sowohl der deutschen, als der slovenischen Sprache kundig sind. Es hieße mit dem Landesvermögen verschwenderisch gebaren, wenn wir ans diese Ucbersetznngen jährlich 4—5000 Gulden verwenden wollten, nachdem dieselben gar keinen Zweck haben. Man verlangt freilich die Ucbersetznngen aus dem Grunde, um auch dem Landvolke die Möglichkeit zu verschaffen, in die stenographischen Protocolle Einsicht zu nehmen. Nun gut, wenn wir diese Uebcrsetznngen in der Absicht auflegen lassen, um sic seinerzeit zu verwerthen, so kann ich mit voller Beruhigung sagen, das Geld hicfür ist ans dem LandcSfonde hinausgeworfen (Oho!), wir werden keine Käufer finden, wenn wir aber die Ucbcrsctzungcn der stenographischen Berichte unentgeltlich hinausgeben, so frage ich, wer soll damit bcthcilt werden, diejenigen etwa, welche die „Laibacher Zeitung", oder diejenigen, welche die „Novice« abnehmen, oder wie viele überhaupt, und warum alle andern nicht? Ist daö eine Gleichberechtigung, ein gleiches Recht für Alle, wenn auf Landeskosten, sohin auf Kosten eines Fondes, zu welchem doch alle Contribuenten des Landes beisteuern, Einzelne Nutzen ziehen, während Andere nur Beiträge leisten müssen! Wie soll denn eigentlich unser Land dazu kommen, die „Novice“, welche in Kärnten und Steiermark abgesetzt wird, auf Landeskosten auszustatten! Es ist Sache des Journalisten, sein Zcitungsblatt interessant zu stellen, das Land wird ihm die Mittel hiezu nicht geben. Man spricht hier von Parteiungen und von Vermittlungsversuchen , letztere will man dadurch realisircn, daß derlei Wünschen willfahrt würde. Ich habe den größten Theil meines Lebend in Kram zugebracht und bei zehn verschiedenen Bezirken gedient, kenne daher so ziemlich die wahren Wünsche des Volkes, sic gehen dahin, nebst der sloveni-schen Sprache, die möglichste Entwicklung im Deutschen zu erhalten. Das sind seine wahren und wirklichen Wünsche. DaS Bolk kennt keine Parteiungen. In unserem Lande sind zum Glücke lauter Krainer der slovenischen Sprache, als ihrer Muttersprache, kundig; allein stolz darauf, nebstbei auch die deutsche zu kennen. Es können unter einer derlei Bevölkerung, die einem Stamme, einer Sprache angehört, Parteiungen nicht entstehen , wenn sie nicht künstlich provocirt werden. (Bravo!) Zu derlei künstlichen Provocationcn aber soll sich der Landtag tue herbeilassen. (Bravo!) Fassen wir die Sache nicht vom Standpunkte der Gleichberechtigung ans, die Berechtigung, deutsch oder slo-vcnisch zu reden, die bestreitet uns hier Niemand. Wir haben zwar gewünscht, deutsch zu verhandeln, aber warum? Weil wir auö dem Rechte keine Verpflichtung schaffen wollen. Wer das Recht hat, sich der einen oder der andern Sprache zu bedienen, der ist durchaus nicht verpflichtet, in der Einen zu reden, sondern er hat die freie Wahl ans Utilitätsgrüuden für die eine oder die andere sich zu entscheiden. Nun, die Mehrzahl der hiesigen Abgeordneten hat wohl erklärt, daß cs minder kostspielig, daß cs zum gegenseitig leichtern Verständnisse vorthcilhaft wäre, die deutsche Sprache für unsere Verhandlungen zu wählen, nachdem sic wirklich mehr entwickelt, nachdein sie allen Abgeordneten genau bekannt ist. Deßhalb haben wir aber die slovcnische Sprache nicht ausgeschlossen, sondern die freie Wahl des Vortrages einem Jeden zugestanden. Wir müssen hier mehr auf unsere Pflicht, als auf die sogenannte Gleichberechtigung reslectiren. Unsere Mandate haben uns hochwichtige Pflichten auferlegt, und unter diesen ist eine der ersten, die thunlichst monomische Gebarung mit dem Lan-desvermögen. Das Land ist derzeit ohnehin schwer belastet, und jeder Steuer-Kreuzer, so zu sagen, mit dem Schweiße der Coutribuenten benetzt. Diese haben sohin ein Recht darauf, von uns anzuhoffen und sorgsam zu wachen, daß wir ihnen die großen Lasten wo möglich erleichtern, daß wir ihnen wenigstens keine überflüssigen Auslagen machen. Und unter derlei Verhältnissen sollten wir für diese llebersctzungcn, die ganz überflüssig sind, die weder zur intellcctucllen Volksbildung beitragen, noch betn Lande sonst einen Nutzen schaffen, für derlei ganz zwecklose Translationen sollten wir alljährlich 5 — 6000 Gulden verausgaben, die wir für Bildungs- und für Wohlthätig-keits-Anstalten wohl viel ersprießlicher verwenden könnten. Ich möchte mich an einem derlei übereilten Beschlusse sicher nicht betheiligcn, und sollte er wider Verhoffen gefaßt werden, so mödjte ich wenigstens festgestellt wissen, daß ich daran keine Schuld trage. Darum beantrage ich über diesen Antrag die namentliche Abstimmung. Abg. Dr. Bleiwcis: Ich bitte um das Wort zu einer factischen Bemerkung. Der Herr Vorredner hat unter dem Vielen, was er gesprochen, aber nicht nachgewiesen hat, auch einen Passus vorgebracht, der einem Ausfalle ans die Redaction der „Novici'“ gleich sieht, daß ich „pro domo sua“ vielleicht spreche, daß die stenographischen Berichte in slovenischer Sprache ausgegeben werden sollen. Diese Unrichtigkeit mag ich in die gebührenden Grenzen zurückweisen. In der vorigen Session ist der Beschluß des Landtages gewesen, daß sie der „Laibachcr Zeitung" und der „Novicr“ beigelegt werden. DaS war Beschluß dcö Landtages. Bei den heurigen Berathungen im Lande« - Ausschüsse , ich kann es dem Herrn Abg. Kromer versichern, war ich derjenige, der der Erste die Stimme erhoben hat, daß die stenographischen Berichte einer Zeitung nicht beizulegen sind. Wie kommt er nun jetzt auf bett Passus, nachdem wir ja in der Sache noch gar nicht gesprochen haben, wie die stenographischen Berichte zu veröffentlichen sind, daß ich jetzt vielleicht „pro domo sua“ sprechen sollte. Ich protesti« sogar dagegen, daß die stenographischen Berichte den Zeitungen beigelegt werden. Ich habe früher in meinem Vortrage, wenn denselben der Herr Abg. Kromer verstanden hat, bemerkt, daß wir mit "bett Buchdruckern Klciumahr und Blasnik Verhandlungen gepflogen, ob sie die Veröffentlichung der stenographischen Berichte ans ihre Kosten übernehmen würden. Solche Jnsinuationcu, die ans Einer Quelle zu kommen scheinen, muß ich hier mit Entschiedenheit zurückweisen. Ich werde dafür stimmen, daß die stenographischen Berichte, um der Gleichberechtigung und dem Bedürfnisse unseres Volkes Rechnung zu tragen, in beiden Sprachen ausgegeben werden; allein ich werde dagegen stimmen, wenn ein Antrag sich erheben sollte, daß sic den Zeitungen beigelegt werden. Ucbrigens wird das vielleicht nicht nothwendig sein, weil, wie ich gesehen habe, die Vcröffentlichnng der stenographischen Berichte.oder die Art und Weise derselben dem Landes-Ansschnsse übertragen bleibt. Berichterstatter Abg. Kromer: Ueber diese Bemerkung habe ich den Herrn Dr. Blciwcis lediglich zu fragen, ob er bei der vorjährigen Debatte ans Beilegung der stenographischen Berichte zur „Novice“ nicht mitbestimmt und ob er dieß nicht angerathcu habe? Abg. Dr. Bleiwcis: Gegen die Vorjährigen habe ich nicht gesprochen. Berichterstatter Abg. Kro ttt er: Ob ich Grund habe, ............ Abg. Dr. Bleiwcis: Ich bitte! Nachdem sich die Kostenfrage herausgestellt hat, haben wir diesen Gegenstand im Landes - Ausschüsse erwogen, und eö war keine Stimme dafür, daß sie den Zeitungen beigelegt werden sollen. Unsere Tendenz ging dahin, daß ein ober der andere Buchhändler sie käuflich übernehme. Ich wahre, so gut wie jeder Abgeordnete, unser Vermögen, ich wahre es auch, weil ich das Bedürfniß unseres Volkes kenne, und für nichts anderes, als für dieses spreche. Abg. Dr. Toman: Ich bitte auch zu einer facti-tischen Berichtigung um das Wort. (Rufe: Schluß.) Zn einer factischen Berichtigung muß immer das Wort gelassen werden. Der Herr Berichterstatter hat eine durch nichts begründete Thatsache angeführt, daß in keinem Lande ein derartiger Antrag zur Veröffentlichung der stenographischen Berichte eingebracht worden ist. Ich muß berichtigen, daß in Görz, trotzdem daß dort das italienische Element überwiegend ist, der Antrag des Abg. Zhernc angenommen worden ist, welcher eben dahin ging. Was die 5000 oder 6000 fl. betrifft, so sind sic hypothetisch angeführt und es ist kein Beweis dafür vorgebracht worden. Dem gegenüber habe ich die Rechnung vorgebracht, die noch nicht widerlegt worden ist. Diese fackische Berichtigung hatte ich zu machen. Präsident: Die Debatte ist geschlossen. Ich schließe zugleich auch die heutige Sitzung. Die Abstimmung wird morgen erfolgen. (Rufe: Heilte, heute soll die Ab-ftimmnng erfolgen, es ist ja gleich geschehen — morgen.) Abg. Dr. Toman: Ich mache den Antrag, wenn ihn der Herr Berichterstatter nicht gestellt hätte, auf namentliche Abstimmung. Berichterstatter Kramer: Er ist ja bereits gestellt. Landeshanpt.-Stellv. v. Wurzbach: Da mein Antrag eigentlich mit dem des Herrn Dr. Tornau ganz identisch ist, und nur in einer kleinen Position sieh unterscheidet, so glaube ich, wäre derselbe als combinirter Antrag zur Abstimmung zu bringen. Präsident: Ich werde die namentliche Abstim- mung eintreten lassen, welche zu bestimmen mir zusteht. Dieser §. 15 besteht aus 4 Absätzen, in Bezug ans den Absatz 1 haben wir bloß den Antrag des Ausschusses. Ich bringe dieses erste Alinea zur Abstimmung, welches so lautet: „Ueber die öffentlichen Sitzungen werden stenographische Berichte versaßt in Cnrreutschrift übertragen und durch 24 Stunden nach der Sitzung zur Durchsicht der Redner in der Kanzlei anfliegend belassen, sohin von den Schriftführern ticrificirt." Jene Herren, welche mit diesem Antrage einverstanden sind, bitte ich, sich zu erheben. (Geschieht.) Ist angenommen. Alinea 2: „Dieselben haben das vollständige Bild der Verhandlungen mit Inbegriff der Anträge, Vorlagen, Ansschußberichte, Interpellationen n. dgl. zu geben." Ich bringe diesen Antrag zur Abstimmung. Jene Herren, welche mit diesem Antrage einverstanden sind, bitte ich, sich zu erheben. (Geschieht.) Er ist angenommen. Jetzt kommen wir zur Alinea 3; da lautet der Antrag des Ausschusses: „Die Drucklegung dieser Berichte ist nach erfolgter SSerificirnng sogleich einzuleiten; sie hat sich auf den veri-ficirtcn Originaltext zu beschränken." Gegen diesen Antrag haben wir zwei Anträge, den des Herrn v. Wnrzbach und den des Herrn Dr. Tornau. Landeshanpt.-Stellv. v. Wnrzbach: Ich habe mich dem Tomcm'schen Antrage, der nun mit deiu Meinigen kom-binirt ist, angeschlossen. Präsident: Der Antrag des Herrn Dr. Tornau lautet: Der 3. Absatz zu §. 15 soll lauten: „Die Drucklegung dieser Berichte ist derart einzuleiten , daß das in denselben in slovenischer oder deutscher Sprache vorkommende , wechselseitig übersetzt werde, so daß ein vollständiges deutsches und sloveuisches Exemplar des Berichtes zu bestehen habe." ^ Das ist der Antrag deö Herrn Dr. Tornau. Ich bringe also diesen Antrag zur Abstimmung und werde die Herren nach dem Alfabet auffordern, ihre Stimme mit ja oder nein ohne alle Motive abzugeben. Landeshanpt.-Stellv. v. Wnrzbach: Ich erlaube mir nur die Bemerkung, daß in der Sthlisirung in der Schnelligkeit ein kleiner Fehler unterlaufen sein dürfte, daß also nur über den Geist abgestimmt werde, die Neetifiei-rung des Wortlautes aber dem Herrn Berichterstatter vorbehalten bleiben möge. Ich glaube in der Schnelligkeit ist man nicht im Stande, den Passus so zu geben, wie er eigentlich lauten soll. Präsident: Ich stelle also die Frage, soll die Drucklegung der stenographischen Berichte dergestalt einzuleiten sein, daß in denselben das in slovenischer oder deutscher Sprache vorkommende, wechselseitig übersetzt werde, so daß ein vollständiges deutsches und ein vollständiges slovenischeS Exemplar des Berichtes zu bestehen habe. Soll die Drucklegung der Berichte in der Art, wie der Antrag lautet eingeleitet werden oder nicht? Abg. A m b r o s ch : Ja! Abg. Krom er: Ich bitte Herr Landeshauptmann ausdrücklich zu bemerken, daß diejenigen Herren, welche für diesen Antrag stimmen mit „ja" antworten, und diejenigen, welche dagegen mit „nein." Präsident: Ja, das habe ich bereits bemerkt, und zwar mit dem Beifügen, daß ohne alle Motivirung die Stimme abgegeben werde. (Ruf: „das ist ja eine natürliche Sache.") Bei dem in alfabetischer Ordnung vorgenommenen Namensaufrufe stimmten mit „Ja" die Herren: Michael Ambrosch, Graf Gustav Auersperg, Dr. Johann Bleiweis, Johann Kapelle, Ignaz Klemenčič, Franz v. Langer, Konrad Lokar, Alois Mulley, Joses Nudesch, Anton Rosman, Dr. Josef Snppan, Josef Sagorz, Lovro Toman, Dechant Toman, Friedrich Vilhar, Karl v. Wnrzbach, Freiherr Anton Zois. Mit „Nein" stimmten die Herren: Baron Otto Apfaltern, Graf Anton Auersperg, Johann Brolich, Joses Derbitsch, Karl Deschmauu, Matth. Gollob, Johann Guttman, Mathias Koren, Johann Koster, Franz Kromer, Lambert Lnckmann, Math. Pintar, Dr. Nik. Necher, Eduard v. Strahl, Dr. Johann Skedl, greif). Michael Zois. Präsident C o d e l l i: Ich gebe meine Stimme auch ab. (Rufe: für „Ja" ist die Majorität.) Ich gebe meine Stimme zu „Nein", es sind also vola parin. Abg. Dr. Toman: Das ist eine principielle Frage Herr Landeshauptmann. Präsident: Welche? Abg. Dr. Toman: Ob der Herr Landeshauptmann in solchen Fällen das Stimmrecht haben. Ich möchte, weil diese Frage auch in der Geschäftsordnung ventilirt wird, und weil der Gegenstand von der Beantwortung dieser Frage abhängig ist, wünschen, daß die Verhandlung über diese Frage nächstens weiter fortgeführt würde, ob der Vorsitzende in diesem Falle das Stimmrecht habe. Präsident: Ich bitte mir den Paragraph der Landes-Ordnung zu zeigen, der demselben das Stimmrecht verbietet! Abg. Dr. Tornau: Ich werde denselben sogleich vorbringen. Abg. Deschmauu: Darf ich um das Wort bitten? Ich glaube, daß eben diese Frage es war, welche dem Ausschüsse- der die neue Geschäftsordnung zu berathen hatte, sehr zur reiflichen Erwägung eingeladen hat. Der Ausschuß fühlte sich in gar keiner Beziehung bewogen, dem Vorsitzenden das Stimmrecht abzusprechen. Es ist in der neuen Geschäftsordnung in einem Paragraphe, der erst nächstens zur Sprache kommen wird, für diesen Fall vorgesorgt und dem Vorsitzenden das ihm nach der Laudesorduung gebührende Stimmrecht ausdrücklich zugesprochen worden. Wir fühlten uns dazu um so mehr bewogen, da wir schon hier ein Präcedens hatten in der steierischen Geschäftsordnung, welche schon bestand, bevor noch die Geschäftsordnung des Reichsrathes vorhanden war. Dort ist ebenfalls dem Präsidenten ausdrücklich das Recht gewahrt, und ich glaube daher, es sei alle Wahrscheinlichkeit vorhanden, daß auch der Commissionsantrag angenommen werden wird. Ich sehe nicht ein, warum in dieser Beziehung eine Unterbrechung der weitern Abstimmung stattfinden soll. Ich ersuche deuHrn. Landeshauptmann, nachdem der Antrag des Herrn Dr. Toman gefallen ist, die 3. Alinea des Ausschnßberichtes zur Abstimmung zu bringen. Abg. Dr. Toman: Ich bitte mit das Wort. Ich muß nur bemerken, daß im Schooße des Aus-schusses für die Geschäftsordnung diese Frage sehr viel besprochen worden ist, daß aber nicht alle der Ansicht waren, welcher gegenwärtig Herr Deschmann sich angeschlossen hat. Ich war nicht der Ansicht, sondern habe gesagt, daß dieß aus der Landcsordnnng zu entnehmen sei, und aus der Landesordnnng entnehme ich, so habe ich gesagt, nicht, daß dem Vorsitzenden die Stimme zur Entscheidung gebühre. So habe ich die Landcsordnnng aufgefaßt, und wenn ein Zweifel darüber ist, so stelle ich den Antrag, daß das h. Haus darüber entscheiden möge, darüber, ob nach der Landesordnung dem Vorsitzenden die Stimme gebühre oder nicht. (Rufe: Es ist das kein Gegenstand einer Debatte.) Abg. Deschmann: Herr Präsident, darf ich mn das Wort bitten? Eben bei §. 9 kam dieser Beschluß vor und wurde einstimmig angenommen, ohne daß Dr. Toman dagegen ein Bedenken geäußert hätte. Präsident: Uebrigens muß ich bemerken, daß dieses Recht auch nicht vom Beschlusse des Landtages abhängig ist ; dieses Recht muß ich mir wahren. Es kann im verfassungsmäßigen Wege der Antrag auf Aenderung der LandeSordnnng gestellt werden; so lange aber diese zu Recht besteht, werde ich mein Stimmrecht nie aufgeben. (Beifall ans der Rechten und Linken.) Berichterstatter Krom er: Ich bitte um das Wort. Herr Dr. Toman hat sich weder zur Zeit, als über den §. 9 die Vorbcrathung gepflogen wurde, ein Separat-Votum vorbehalten, noch hat er heute, als ich den §. 9 zur Vorlesung brachte, dagegen irgend eine Einwendung erhoben. Es befremdet mich daher sehr, daß Herr Dr. Toman in einer und derselben Sitzung, je nachdem es ihm ans seine Mühle taugt, beit gleichen Beschluß bald annehmen, bald nicht annehmen will. Präsident: Die Debatte ist geschlossen. Abg. Dr. Toman: Ich bitte Herr Landeshaupt- mann. Ich stelle den Antrag, daß jetzt über den Antrag des Ausschusses namentlich abgestimmt werde, denn es ist noch nicht gewiß, daß der angenommen wird. Präsident: Das wird geschehen. Abg. Dr. Toman: Sollte das 3. Alinea nach dem AnSschußantrage auch nicht angenommen werden, dann haben wir nichts als die Landesordnnng, daß ter Landtag zu bestimmen habe, wie die Veröffentlichung zu geschehen habe, und es bleibt der Beschluß der vorigen Session ausrecht und das ist das Wichtige an dieser Abstimmung. Präsident: Sie haben das Recht, das zu ver- langen. Nachdem der Antrag des Herrn Dr. Toman gefallen ist, bringe ich jetzt den Antrag des Ausschusses zur Abstimmung. Abg. Dr. Toman: Ich mache den Antrag ans na- mentliche Abstimmung, der mir ganz gewiß gestattet ist. Präsident: Ich habe zwar schon bemerkt, daß die Art der Abstimmung dem Landeshauptmanne zustehe; indessen um wo möglich allseitig den Wünschen zu entsprechen , gebe ich auch in diesem Falle die mündliche Abstimmung zu. Ich bringe also die Alinea 3 in folgender Fassung zur Abstimmung. (Schluß der Sitzung Soll die Drucklegung der stenographischen Berichte nach erfolgter Verificirung einzuleiten und sich auf den verificirtcn Originaltext beschränken? Soll sich also die Drucklegung dieser Bert steiften Berichte ans den Originaltext beschränken? (Abg. A m b r o s ch: Etwas müssen wir ja doch haben, wir müssen ein Ende machen.) Ueber in alphabetischer Ordnung erfolgten Namensaufruf stimmten mit „Ja" die Herren: Mich. Ambrosch, Frcih. v. Apfaltcrn, Graf Ant. Auersperg, Joh. Brolich, Josef Dcrbitsch, Karl Deschmann, Matth. Gollob, Joh. Gnttman, Math. Koren, Joh. Kosler, Franz Kramer, Konrad Lokar, Lambert Luckmann, Math. Pintar, Dr. Nikol. Rccher, Eduard v. Strahl, Dr. Joh. Skedl, Frcih. Mich. Zois. Mit „Nein" stimmten die Herren: Gustav Graf Auersperg, Dr. Joh. Bleiwcis, Joh. Kapelle, Ignaz Klemenčič, Franz v. Langer, Alois Mnlley, Josef Rudcsch, Anton Roöman, Dr. Jos. Snppan, Josef Sagorz, Dr. Lovro Toman, Dechant Toman, Friedrich Vilhar, Karl v. Wurzbach, Freih. Ant. Zois. Präsident: Ich stimme auch mit „Ja." Also 19 gegen 15 Stimmen. Es ist also der Antrag des Ausschusses in Alinea 3 angenommen, welcher dahin lautet: „Die Drucklegung dieser Berichte ist nach erfolgter Vcrifieirung sogleich einzuleiten, sie hat sich ans den vcri-ficirten Originaltext zu beschränken." Den weitern Antrag: „Der Landcs-Ausschnß bestimmt die Größe der Auflage mit Berücksichtigung der Zahl der Landtagsabgeordncten, der von ihm zu bestimmenden Behörden und Anstalten, welche damit zu bethcilcn sind und dcö wahrscheinlichen Absatzes" — bringe ich, in der Fassung des Auöschnßantrages, zur Abstimmung, nachdem sich kein Gegenantrag dagegen gefunden hat; die Herren, die einverstanden sind mit dem Antrage dcö Ausschusses, bitte ich, sich zu erheben. (Geschieht.) Er ist angenommen. Wir haben bett §. 15 beendet, ich schließe die Sitzung. Abg. Dr. Toman: Herr Landeshauptmann, ich bitte nochmals um das Wort. Es handelt sich mit die Zwischenzeit zwischen dem vorjährigen und heutigen Votum des hohen Hauses. Das Votum deS vorigen Jahres ist aufrecht verblieben bis heute. Bis heute müssen die stenographischen Berichte, wie voriges Jahr votirt wurde, in beiden Sprachen aufgelegt, vertheilt und veröffentlicht werden. Ich glaube, nachdem das Votlim heuer anders ausgefallen ist, so könnte man selbst davon Umgang, jedoch nur tu Folge Beschlusses des Hauses, daß die Protokolle bis zur heutigen Sitzung in das Slovcnische übersetzt werden, beim ich bin der Ansicht, daß Beschlüsse rcspcctirt werden sollen, vom Landeshauptmann, vom Landes-Ans-schnsse und vom Hanse selbst, und cs muß eine Revotation in dieser Bezichnng geschehen, und ich selbst stelle den Antrag , daß davon Umgang genommen und das Protokoll nach dem vorjährigen Votum nicht mehr in slovcnischer Sprache aufgelegt und ausgetheilt werde. Ich werde bitten, den Antrag zur Abstimmnng zu bringen. Präsident: Ich schließe die Sitzung und bitte, den Antrag mir morgen schriftlich zu überreichen. Morgen um 10 Uhr ist die Fortsetzung der heutigen Bcrhaiidlnng. 3 Uhr BK Minuten.)