871 Amtsblatt ;nr Laibacher Ieitung Nr 132. Ticnstag den N.Ium l8«7. (175—1) Nr. 4496. Kundmllchitltq. Von der k. k. Landesregierung für Kram werden Stiftungscapitalicn bis zum Belaufe von 80.000 fl. in verschiedenen Theilbeträgcn auf Hypotheken gegen pnpillarmäßigc Sichcrstcllnng dargeliehen. Die Bewerber werden eingeladen, ihre Ge-suche nebst Sicherstclluugsdocumcntcu ün Wege der k. f. Finanz-Procuraturs-Abtheilung in Laibach zu überreichen. Laibach, am 4. Juni 1«67. K. k. Landeoscgicrung siir Kram. (173—y Nr. 4016. Aufnahlne voll Zoglillgell in die k. k. medicinisch chirurgische Iosefs-Acadeu.i^ für das Schuljahr 3^«7/tt«. Der niedere Lehrcurs an der k. k. Josefs-Academie ist aufgehoben, es findet sonach eine Weitcrc Aufnahme auf denselben nicht mehr stall. Auf den höheren Lehrcnrs werden für das Studienjahr 18°Vß« interne nnd externe Zöglinge aufgenommen. Die Internen wohnen in der Academic, erhalten darin ihre ganze Verpflegung nnd tragen die acadcmischc Uniform, die Externen nicht; die Internen sind ferner entweder Zahlende oder Nicht-zahlende (Aerarial'Schiller). Der höhere Lchrcurs dauert fünf Jahre, ein sechstes ist zur Ablcgung der Rigoroseu-Prüfnngeu bestimmt. Die Aufnahme findet in den ersten Jahrgang statt, jedoch können Studircndc der Medicin von k. k. Universitäten auch in dem zweiten, dritten nnd vierten Jahrgange zur Ergänzung der in den ein-zelnen Jahrgängen sich eventuell ergebenden Abgänge unter den untcn angeführten Bedingungen aufgenommen wcrdcn. >U. Die Bedingungen nnd Erfordernisse zur Aufnahme al«2t»»dirc,,dc in dieIc»sefs-?lcademie si,,d folgende: 1. Müssen die Bewerber österreichische Staats' angehörigc sein. 2. Dürfen dic in dcn ersten Jahrgang anf-zunehmcndcn Afpirantcn das 24. und folgcwcisc die in dcn zweiten, dritten und vierten Jahrgang Eintretenden das 25. und resp. 26. und 27. Lebensjahr nicht überschritten haben. 3. Einc gesunde, kräftige Lcibesbcschaffcnhcit und vollkommene physische Tauglichkeit zur Erfüllung aller Pflichten und zu den Verrichtungen des künftigen ftldärztlichen Berufes. 4. Die nöthige Vorbildung, und zwar wird Von dcn Eompctcntcn überhaupt gefordert, daß sie dieselbe wissenschaftliche Eignnng haben, welche zur Immatriculation für das Höhcrc mcdicinifch-chirur-gischc Studium an den Universitäten der österreichischen Monarchie als -Bedingung festgesetzt ist. Eompctcntcn hingegen, welche nm die Anf-Nahme in den zweiten, dritten oder vierten Jahrgang ansuchen, müssen noch überdies jene Gegenstände, welche an der Iofefs - Academic innerhalb der vorangehenden Jahre gelehrt werden, an einer inländischen Hochschule bereits als ordentliche Hörer srcquentirt haben nnd hierüber dcn legalen Ausweis beibringen; ferner müssen sie sich ciner von dm Fachprofcssorcn der Acadcmie vorzunehmenden Prüfung aus den betreffenden Gegenständen mit durckMs gutem Erfolge uutcrzogcu haben. 5. Die Nachwcisung über untadelhaftcs Vorleben und gutes sittliches Betragen der Aspiranten. 6. Für interne Schiller dcr Erlag des Equi-Pirungsgeldcs im Betrage von 150 fl. beim Ein-lritte'in die Academic. 7. Müssen sie sich verpflichten, nach erlangtem Doctorgradc cinc gewisse Zeit in dcr k. k. Armcc alS Feldä'rztc zu dienen, und zwar dic Intcrncn bulch zchn, dic Externen durch sechs Jahre. U. Dir Melliiffe und Vortheile dor Acadcmikcr be« stehen in Folgendem: 1. Intcrnc Acadcuuker erhalten die Unter kunft uud volle Verpflegung in dcr Art, wie die Zöglinge der übrigen k. k. Militär-Acadcmieu. Externe haben für ihre Uuterluuft nnd '^cr-pflcguug selbst Sorge zu tragen, jedoch köuuen sie bei einem sich in ihrem Jahrgange etwa ergebenden Abgänge zur Ergänzuug desselben in die ^ahl der nach Maßgabe ihrer Qualification bcigezogen werden. Sie übernehmen fodann die Verpflichtung eiucr achtjährigen Dienstzeit in der fcldärztlichen Branche und haben gleich den übrigen internen Zöglinge das Equipirungsgeld pr. 150 st. zu erlegen. 2. Interne Academiker erhalten ein monatliches Pauschale von 10 fl. 50 kr. für Kleider, Wäsche, Bücher, Schreibmaterialien; 2 st. davon sind als Taschengeld bestimmt. ^. Sowohl die internen als anch die externen Academiker erhalten den vollständigen Unterricht in der Medicin, Chirurgie und im Militär Sanitätsdienste unentgeltlich. 4. Sie sind von der Entrichtung der an den Eivil - Lehranstalten vorgeschriebenen Rigorosen -, Promotious - uud Diplomstaxeu befreit. 5. Die Iofefs-Academiker wcrdcu nach Absol viruug des Lchrcnrses und entsprechender Ablegung dcr strengen Prüfungen zu Doctorcn dcr gcsammten Heilkunde gradnirt und ihnen hierüber die Diplome ausgefertiget, durch welche sie in alle diejenigen Rechte und Freiheiten eingesetzt werden, dic dcn an dcn k. k. Univcrsitätcn crcirten Aerzten zukommen. tt. Hiernach werden dieselben als Oberärzte mit dcm Vorrückungsrcchte in dic höhern Ehargcn dcr fcldärztlichcn Branche in dcr k. k. Armcc an gestellt. 7. Dcn an dcr Josefs-Academic gebildctcu Fcldärztcn (Doctorcn) gilt, wcnn sic sich um ciue ärztliche Anstellung im Eivil-Staatsdienstc bewerben, ihre vollendete tadellose Dienstzeit als besondere Anempfehlung. Dagegen wird jenen Acadcmikcrn, welche wegen strafbarer Handlungen von dcr Anstalt entlassen wcrdcn, kein ihre Stndienvcrwcudnng an dcr Acadcmie bczcngcndes Document ausgefolgt. Academikcr, wclchc wegen schlechter Studien Verwendung zur Entlassung gelangen, können cm solches Document erhalten, jedoch müssen Aerarial Acadcmitcr das Vcköstigungspauschalc, welches für zahlende Intcrnc vorgeschrieben ist, für die ganze Zeit ihrer Anwcfcnhcit an dcr Academic crlcgcn. Die Kosten für dic Ausbildung und Erhaltung dcr Intern-Academikcr, wclchcn ein Acrarialplatz verliehen wird, trägt das Militär-Acrar. Dic (intcrncn) Hahlacadcmikcr müssen hicfür einc Vergütung lcistcn, welche beiläufig der Hälfte der vom Staate auf sic vcrwcndctcn Kosten entspricht. Gegenwärtig ist dieses Bcköstigungspauschale für Zahlzögliugc auf 315 fl. jährlich' festgesetzt, dasselbe ist jedoch mit Rücksicht auf dic fchwaukcn dcn Preifc dcr Lebcnsbcdürfnissc kcin durchaus uu veränderliches. Dieser Betrag ist in halbjährigen Ratcn im Vorhinein am 1. October und 1. April bci einer Kricgscassc zu erlegen nnd dcr Abfuhrfchcin von Ecitc dcr Partci an dic Josefs Academic ciuzu-fendcn. Internen zahlenden Iofcfs-Acadcmikcrn, wclchc in zwci auf cinandcr folgenden Jahren aus dcr Mehrzahl dcr gehörten Gegenstände vorzügliche Fort-gaugslafscu erhalten haben, und deren Anffüh-ruug ohuc Tadcl ist, kauu voui Kricgsministcrinm cin Acrarial-Platz nntcr dcr Bcdingung fortgcsctztcr! gutcr Vcrwcndung und Ausführung vcrlichen wcrdcn. Dic Gcsnchc um die Aufnahme als Zöglinge in dic Iofefs Academic find von dcn Eltcrn oder Vormündern des Bewerbers längstens bis 15. August 1867 dei der Direction dcr k. k. mcdicinifch-chirnrgischcn Joscfs-Acadcmic in Wicn einzubringen. Die Gefuchc müssen die gcnanc Adresse enthalten, an wclchc dcr Bescheid zn richten ist. Wenn sclbcr an Ortc gclangcn soll, in wclchcn sich kcin Postamt bcfindct, so ist die letzte Poststation stets anzugeben. In den bezüglichen Gesuchen muß gehörig ausgedrückt seiu, ob der Bittestcllcr cxtcrn oder in-tcru zu studircu bcabsichtigc, ob cr im lctztcren Fallc cinen Zahl- oder Acrarial-Plah aspirire, serncr in welchen Jahrgang er anfgenonuneu werden will, und es müssen ocmsclbcn folgcndc Docnmcutc zulicgcn: 1. Der Nachweis des Alters dcs Bewerbers; 2. das vor einem graduirteu Fcldarztc aus gcstclltc Zcugniß übcr dessen physische Onalification; !>. das Sittcnzcuguiß; 4. dic gcsammten Studicnzcugnissc von allcn Jahrgängen dcr znrückgclcgten Gyinnasial Elasscn, und zwar sowohl vom ersten als auch vom zwei reu Semester jeden Jahrganges, das Maturitäts-Zeugniß eines inländischen Obcrgymnasinms, Studircnde von Lehranstalten, an welchen die Maturitäts-Prüfungen erst in der zweiten Hälfte dcs Monats Scptcmbcr abgchaltcn werden und welche demnach nicht in der Lage sind, das vorgcschricbcne Matnritäts'Zcugniß ihrcm Aufuahmsgcsllchc bcizu-lcgcn, könncu dcninngeachtct cin niit allen sonstigen vorgeschriebenen Beilagen instrnirtcs Gesuch ciureichcn, und cs kann dcnsclbcn bci cincr ans gewicscncn vorzüglichen Verwendung in den Gym nasial-Studicu, wclchc voraussichtlich eincn ähnli chen Ealciil bci dcr abzulcgcndcn Maturitäts-Prii fung erwartcn läßt, dic Anfnahme provisorisch zu erkannt wcrdcn. Studircudc dcr Medicin, welche von einer Universität an dcr Joscfs-Academic in cinen höhern als dcn 1. Jahrgang überzutreten wünschen, haben außerdem dic Documcntc übcr den Besuch dcr bc-treffcndcn Vorlesungen (Matrikclschcin nnd Inder Lcctiouum) bciznbringcn nnd vor dem Einschreiten sich dcr Prüfnng aus jenen Gegenständen, wclchc an dcr Ioscfs-Acadcmic in dcn bczüglichcn Jahrgängen gclchrt wcrdcn, bci dcn Fachprofcssoren dieser Anstalt zu uuterzichcn, und zwar haben Compctcntcn nm die Aufnahme in dcn II. Jahr-gang dic Prüfung aus dcr dcfkriptivcn Anathomic, der allgemeinen und medicinischcn Ehemic und aus dcr Miucralogic zu machen; die Eompctentcn um, dic Aufnahme in den III. Jahrgang haben die Prüfung aus dcn socbcn genannten Gegenständen abzulegen und sich auch jener aus dcr Physiologie, dcr topographischen Anathomic, dcr Zoologie und Botanik zn unterziehen. Aspiranten endlich für den IV. Jahrgang haben nebst den vorgenannten die Prüfungen aus dcr allgemciucn Pathologie und Therapie, der Arzcncimittcl-Lehre und pharmaceutischen Waarenkunde, der thcorctischcn Ehirurgic, dcr Justrumcntcu- uud Vaudagcnlchrc abzulegen und sich mit dcm Zeugnisse übcr dic gut bestandene Prüfung aus dcr Scuchculchrc dcr nutzbaren Hans-thicrc nnd dcr Vctcrinär-Polizci auszuwcisen. Die Prüfuugcn an dcr Acadcmic finden im Verlaufe dcs Monats Inni statt. 5. Stndircnde von Gymnasien, an welchen die Vortrage in ciner andern als der dcntschcn Sprache statthaben, müssen die Kenntniß der letztgenannten Sprache nachweisen. 6. Jene Aspiranten, wclchc ihre Stndicn unterbrochen habcn, müssen sich übcr ihre Beschäftigung odcr sonstige Vcrwcndung wä'hrcnd dcr Dauer der unterbrochenen Studienzeit lcgal ausweisen. 7. Aspiranten auf Intcrnplä'tze haben die Er klärung abzugcbcn, daß sie das Eqnipirungsgcld von 150 fl. ö. W. beim Eintrittc in dic Aca !dcmic cutrichten, Bewerber um Zahlplätzc aber habcn anßcrdcui noch die weitere Erklärnng beizn lcgcn, daß sich ihrc Eltern oder Vormünder vcr pflichten, das Bcköstigungspauschalc von jährlichen 672 315 fl. ö. W. ui halbjährigen Naten während der Daucr der ganzen Studien- und Rigorosenzeit der Aspiranten an der Academic in Vorhinein zu erlegen. Letzteres Document muß die ämtliche Bestätigung enthalten, das; die Angehörigen der Bewerber sich in solchen Vcrmögensverhältnissen befinden, welche ihnen die anstandslose Entrichtung des festgesetzten Beköstiguugs-Pauschalbetrages während der obbezcichneten Zeit gestatten. Externe haben ein ämtlich bestätigtes Susten-tations-Zcugniß ebenfalls in Bczng auf die gauze Studien- und Rigoroscnzcit beizubringen. 8. Der von dem Aspiranten ausgestellte, von dessen Bater oder Vormund bestätigte und von zwei Zcngcn mituntcrfcrtigtc Revers über die eiu zugehende zehn- und beziehungsweise sechsjährige Dicnstcsvcrpftichtnng. 9. Wenn ein besonderer Anspruch für die Aufnahme in die Iosefs-Academie auf Grund des Charakters oder besonderer Verdienstlichkeit des Va^ ters des Aspiranten erhoben werden will, so muß . dieser Umstand, falls die Militärbehörden nicht an sich hievon in Kenntniß sind, gehörig docnmentirt sein. Nicht ausgewiesene derartige Angaben können nicht berücksichtigt werden. Gesnchc, welche nach dem anberaumten Termine einlaufen oder welche nicht gehörig, namentlich nicht mit allen Etudicnzcugnisscn von beiden Semestern aller Jahrgänge, resp. dem Matrikelschein und Index Lectionum belegt sind, oder welche nicht ersehen lassen, ob der Gesuchstellcr auf eiucu Extern- oder Intern-, auf einen Zahl- oder Aera-rialplatz compctirc, können nicht berücksichtigt werden. Die Verleihung der Zöglingsplätze erfolgt von Seite des Kriegsministcriums. Die neu ankommenden Akademiker werden hinsichtlich ihrer physischen Eignuug hier nochmals von einem Stabsarzte untersucht und nur die auch hiebei tauglich Befundenen werden aufgenommen. (169—3) Nr^663? Kundmachung. Die Traiteurie der k. k. Marine-Academie zu Finme, dann die Bekleidung und Wä'schcrcinigung, so wie die Lieferung der Schreib- und Zcichncn-matcrialien nnd sonstigen Schnlrequisitcn für die Zöglinge obiger Academic werden im Wege einer öffentlichen Offcrtvcrhandlung zur contractlichen Besorgung an die als vorthcilhaftcst erscheinenden Con-currentcn auf Ein Jahr überlassen werden, und zwar: für die Traiteuric nnd Wäschcreinigung vom 1. August 1867 bis Ende Juli 1868, und für die Bekleidung, dann für die Schreib- und Zeich-nenmaterialien vom 1. October 1867 bis Ende September 1868. Die Vertragsbcdingnisse, ans welchen alle mit den in Verhandlung stehenden Geschäften und Lieferungen verbundenen Pflichten nnd Rechten entnommen werden können, liegen bei der Kanzlei-Direction des hohen k. k. Kricgs-Ministeriums Ma-rine
Auf dcr Loidler Nelchöstraszc: 1. Die Ausfchieferuug der Stützmauer fammt 30 Stück Intcrval-Para- peten in Piuka D. Z. 111/14—IV 88 fl. 53 kr. 2. Die Stützmauer - Recoustructiou beim Durchlasse am Loibl Berge Dist.-gcich. VII/0 mit . . .117 „ 83 „ 3. Die Ausschiefcruug und Ergäuzuug der Stütz-, Wand- uud Parapct-mauern in verschiedeueu Distanz-Zeichen von VI/15—VII/2 mit 110 „ 14 „ 4. Die Bei- und Anfstellnug vou Naudstcincn zwischen dem Dist.- Zeichen V/8—9 und VI/5—6 mit 42 „ — „ «») Auf dcr Wurzner Neichsstraße: > 5. Die Wandmauerhcrstellung am Usrank-Bergc zwischen Dist.-Zcich. 0/3—4 mit......752 fl. 4 kr. 6. Die Herstellung einer Flügclmauer bei der Sapuschc-Brückc im Dist.-Zcich. 1/14—15 mit . . .201 „ »6 „ 7. Die Wandmaucrherstellung im D. Z. III/8—9 mit . . . .180 „ 10 „ 8. DieDurchlaßherstclluug inSnozet zwischen demD.-Z.III/8—9 mit 125 „ 43 „ Q) Aus dcr Kanker Neichsstraße: 9. Die Ausschiefcrung nnd Verputzung der Wandmauer im Dist.- Zeich. 0/1—2 mit . . . . 30 ft.— kr. Die Licitations-Verhandlnng wird am 17. Inni d. I. bei dem löbl. k. k. Bezirksamte Krainburg von 9 bis 12 Uhr Vormittags abgehalten, wozu die Untcrnchmnngslustigeu mit dem Beisatze eingeladen werden, daß Jeder, der für sich oder als legal Bevollmächtigter für einen Andern licitiren will, das 5pcrc. Vadium des Fiscalprcises von dein Objecte, für welches ein Anbot beabsichtiget wird, vor dcm Begiuue der Verhandluug zu Handen der Versteigerung^ Commission zn erlegen, oder sich über den Erlag desselben bei irgend einer öffentlichen Casse mit dcm Lcgscheinc auszuwciscu hat. Schriftliche uach Vorschrift des H 3 dcr allgemeiucu Beding-nissc verfaßte, nlit dem 5pcrc. Reugcldc belegte Offerte werden, jedoch nur vor Beginn der münd' lichen Versteigerung, auch angcuommeu. Die allgcmciucu und speciellen Baubedingnisse, so wie auch die soustigcn Bauactcn uud Plänc können täglich in den gewöhnlichen Amtsstnnden bei dem gefertigten k. k. Bczirks-Bauamte imd am Li-citationstagc bei dem löbl. k. k. Bczirksamte Krain bürg eingesehen werden. K. k. Vczirks-Bauamt .d Musila. l'cnhäüdlcl' mit .... ^8 fl. 35 tr. HlN!dcl5l^lN!!:cl'bcitra.i ftr. . . 1 ., 57'/, „ a»t,kcl 3207 als Vibliothck. Inhaber mit..... 7 „ 56 „ Handclo^mmcrdritrag pr. . . — „ 42 „ nnf d.n Allilcl 330l al^ Vl,chbinder 2 „ 83^ ., zn berichtigen, als man im widrigen Falle die Löschung dieser Gewerbe von Amtswegcn veranlassen würde. Stadtmagistrat Laibach, am 4. Juni 1867. (17U-Y KU!ldlll.ichlttlq^ '>'^?ZiI Es wird knnd gemacht, daß am 29. Juni 1. I., Vormittags 10 Uhr, die Licitation über die Brücken- und Durchlaßbautcu an dcr neuen Branitza Straße in Wippach abgehalten werden wird, wozu Unternehmungslustige cingcladcn wcrdcn. Es werden nämlich vcrlicitirt: I.Emc sscwölbl^Vlilcke llbcr drn Mocivuit, Ai!önif?p«is 12^1 st. 2. yvri ,, ,, in Srmljal und Mrhanka . . 526 ,» 3. eine .. ., ilbcr den Cvzol-Graben . , . 271 „ 4. eine ,, ,, ,. ,, Vrcmitza- ,, ... 450 „ s,. cine ., ,. „ „ Maucc-Vach . . , 236,, »>. zehn Durchlässe.............355 „ Die Licitationsbcdingnisse können beim Be-zirksamte Adelsbcrg cillgcschen wcrdcu. K. k. Bezirksamt Adclsberg, am 29. Mai 1867.