3<^ IM. Di5nstaZ den 6. December 183!.... ^ubernial-^erlambm'ungzn. Z. 17l5. (2) N(I ttil^. I^r. «25532. C o n c u r s ? V e r la u t b a r u ng. Durch dle in Folge allerhöchster Et^tschlies« sung vom 21. Octobrr i65i erfolgle Ernennung des küstenländlschen Kammerprokurators und Gubermalrathcs, Herrn Dr. Munussl, zum Präses bel dein polnisch - ökonomischen Stadt- Wlaglsirate ,n Triest, tst b»e Glcüe des Kammerprokurators zu Tr,est, mil dem damtt verbundenen Tncl und Range eines wnk-lichcn Gudernialralhes, dann dem jährlichen Gehalte von 25oo fi., m Erledigung gckom' „icn. — Es werden daher olle Diejenigen , welche diese Gttt^e zu erhalten wünschen, ul^d slch mlt oen vorschrlftmäMgcn Scudlln, Ptü-fungszcugnlssen und Dlcnftkenntnlssen, dann mit der vollkommenen Kenntniß der deutschen und italienischen Sprach e auszuweisen vermögen, angewiesen, längstens Us 24. December l65l, iyre ordnungsmäßig belegten Gesuche, bet dem k. k. Triefler Gu^ beriuum zu üderrnchcn. — Vom k. k. tüsien-ländischen Gubernium. Tuest am io. November i8Zl. Z. 1712. "(3) Nr. 260I9" ^l'o!. Kund m a ch u n g deslk. k. illyrischen <3'nbcnnums. — Seine f. k.' Majestät haben mit allerhöchstem Cabmctts-schrclbcn lvom 11. November d. I. zu befehlen geruht, daß der zliischcll Eallizicn und dem Fvcisiaatc Krakou bestehende Scmttäts-Coldcn uin^crzuglich aufgehoben, und der Gränzdienss «uf dre Handhabung der Zoll- und Polzzey-vorschriftm beschrankt ncrdc. — Laibach am 24. November i83i. ^. 'iVIz?'^Zs" "Nr. 2^996. ^ E u r r e n V e dcs ?. k. illyri'^en Guberlnnm^, — Ueber die ^Handlung der am 2. November z83z m der Gcne 1,2 ' nlosicn 5c)lo Borco, Obligai lionep. — In Fol^e nnee Dcc,ltes der hohen k. k« aggemeinen Hofkammer ocm 5. d. M., Zahl 12295, wird mit Beziehung auf die Gudernia^Eurrende vom i/z. November 1629, ?,ahl 256^2, bekonnt gemacht, daß die am 2. November l. I., in der Serie 112 verlosten bo^o Banco - Obligationen, nämlich: Nr. 10^929 bis einschließlg io6b^6, nach den Bestimmungen des allerhöchsten Patents vom 21. März 1818, gegen neue mit fünf vom Hundert in Conventions - Münze ver-zlnsllcke Slaatbjchuld-Verschreibungkn umgewechselt werden. — Laibach am 12. Novems bcr lLZi. Joseph Camillo Freyherr v. Echmidburg, Bandes »Gouverneur. Earl Graf zu Welsperg, , f. k. Hofrath. Zeno <^raf v. Saurau, k. k. Gubern,al- Rath. z Nemtliche ^rrlautbarunOen. Z. 170/«. .) beginnen werde. — Laibach am 26. November i83l. Joseph Camillo Freyherr v. Schmidburg', Gouverneur. Carl Graf zu Welsperg Naiteliau und Primör, k. k. Hofrath. Joseph Wagner, k. k. Gubernialraih. , ^.. Tariff der Verzehrungsssellergebühren, wie solche in der Provinzial-Hauptstadt Laibach, durch den Stadtmagistrat wahrend der Zeit der ihm uon der hohen k. k. allgemeinen Hofkammer mit hoher Verordnung vom 10. November i33l, Zahl Ig6go, überlassenen Pachtung des Ver- zehrungssteuer-Gcfalls seit 1. December z63l, eingehoben werden. ^ . Benennung Maßstab ^ der dtr Gebühr Z. steuerbaren Gegenstände Belegung ^_________________________ l ^^^^ ^Vkr"' 1 Rhum, Arrack, Punschessenz, Nosoglio, Liqueur, und alle ver- süßten geistigen Getränke.......... Eimer 4 20 2 Branntweingeist mit Alkohol-Gehalt und darüber . . . dty. /, 20 3 Branntwein............... dto. I -- 4 Wein .................. dto. z /^ 5 Weinmost und Maisch........... . bto. 1 12 6 Obstmost................ dto. — Zy 7 Meth.................. dto. — ^. 6 Bier bei der Erzeugung 40 kr., bei der Einfuhr .... dto. «-23 ' 9 Essig ............. ..... . dto. —' i5 lo Schlachtvieh: Ochsen, Stiere, Kühe, dann Kalber über ein Jahr............... Gtück 4 __ i! Kalber bis zum Alter eines Jahres........ d^. — /o 12 Schaft, Widder, Ziegen, Böcke, Hammel oder Schöpse . dto. — .5 ^ i3 Lämmer bis zu 25 Pfund, Kitze, Spannferkel ..... dto. — 10 14 Frischlinge, d. i. Schweine von 9 bis 35 Pfund . . . dto. — Zg < 15 Schweine über 35 Pfund ohne Unterschied ..... dto. __ /5 16 Frisches Fleisch ohne Unterschied, emzclne Theile des gcschlach-lpr. Wie- teten Viehes, dann cingesalzenes, geräuchertes und ein- ner Zent- gepöckeltes Flelsch, Salanu und andere Würste . . . „er — 5o V. Tariff zur EinHebung der Verzehrungsstcuer'Gebühren in der k. k. Provinzial-Hauptstadt Laibach, für die Bedeckung der Eommunal-Ecfordernlsse, seit i. December z63i. Benennung Maßstab « ^ Gebühr ^ der der ^ »^ ^ st e u e r b a re n Gegenstände Belegung ,^^>/^^., 7 ^ ss. ! tr. 1 Nhum, Arrack, Punschessenz, Rosoglio, Liqueur, und'alle sonstigenuersüßten geistigen Getränke, auch Branntweingeist Elmer i ^o 2 Branntwein ....... ^....... detto Z — Z Wein und Weinmost ............. detto ^- /^o 4 Obstmost................. detto — 6 5 Bier ............ . ..... detto — 20 6 Essig ..........'..-.>-' dMo — i5 7 Gchlachtochsen, Stiere, Kühe, Kalber über ein Jahr .. Stücke 1 — 6 Kälber bls zum Alte« eines Jahres.....« > > detto — 20 9 Schafe, Wldder, Ziegen , Böcke, Hammel, Schöpse .. detto — ^ zo Lammer b>s 25 Pfund, Kitze, tzvpannferkel ..... detto — 3 i l Frlschlmge, d. l. Schweine non 9 bis 35 Pfund .... detto — ß 12 Schweine über 55 Pfund ohne Unterschied ...... detto — Zo 13 Frisches Fleisch ohne Unterschied, einzelne Theile des geschlach- teten Vlehes, dann eing/salzenes, geräuchertes und ge- pöckeltes Fleisch, Salami und andere Würste .... Centner — 50 z^ Rehe, Gemsen............ , . Stücke — 20 z5 Hasen ..... ,. ............ detto — 4 16 Reis.................. Centner — 5c» 17 Mehl aus Getreide, Kartoffeln, Hülscnfrüchte aller Art, Grles, gerollte und gebrochene Gerste, Hafergrütz, Hirse und Helden, Brein , Brot, und überhaupt Däckerwaaren, I . dann ^wttback .............. detto »- 10 ! 'iLl Hülsenfrüchte, als^ Hlrse, Wicken, Bohnen, Erbsen, Linsen Z Metzen — 2 zg Haf.'r................. l detto — 3 '20 He" ohne Unterschied und Stroh....... . . > Centner — 2 ^2l Kraut uon 100 Stücken oder Köpfen....... . 8 Dtücken — 3 !22 Rübcn,KarwsselnundEl!dblrnen ........ Metzen — 2 ' ^23 Frisches Obst ................ .Centner — ^ H '24 Gedörrtes, getrocknetes und eingelegtes Obst . . . , - detto — 6 ^ 25 Butter, frische und gesalzene, Schmal; und Gänftfctt, Schwein- ^ fett, Schwcinschmalz, Gchmeer, Epeck und Käse . . . detto — 5o '26 Talg, Unschlttt, rohes und geschmolzenes, Unschlmkerzen . detto ^- ^ 5o i27 Wachs und Wachskerzen........... . detto 1 4» 28 Honig, Rauch- und Glatthonig ......... detto -^ ! 3 2y^ Hanf-, Lein-und Rübsaametiöl und alle andere derlei Brennöle detto —. ß ^0 Brennholz, hartes, die . .,.......... Kublk- ' ' ../-' Klafter — 3t! Il Brennholz, weiches, die ............ 8 detto — 25« 32 Holzkohlen, .........^ ..... . ß kentner — 2» 35' Stemkohlen ............... Z dttt» l — ^ , ^ 12Vl ,. Der Gebühren-Entrichtung untcrlie-ßm nicht nur die eingeführten Objecte, sondern auch d»e im Innern dcr Stadt erzeugten gelMgen Getränke und das Gier, daher bei der Einfuhr der steuerbaren Objecte (wenn selbe zuckt zur Durchfuhr angemeldet werden), darauf keine Rücksicht genommen wird, ob selbe ln dcr Stadt consummi'.'l, sdlr m der Folge wieder aus der Stadt ausgeführt werden. 2. Dle zur Durchfuhr angemeldeten Ob-iccte ohne Unterschied, können 24 Stunden lnner der Linie verbleiben, bhne begleitet oder mit einer Depositengebühr versichert, noch sonst welch immer einer Controlle unterzogen zu werden. I. Die uon auswärtigen Parcheien auf Speculation eingeführten Getränke werden unter Angabe des Adlagerungs,or-5es an der Linie angemeldet, und bleiben ohne Depositlrung der Gebühr, gegen Haftung des Hauselgenthümers, bel dem sie sich bisinden, durch 6 Tage ohne Entrichtung der Gebühr. Die Frist kann in Berücksichtigung verschiedener Verhältnisse, verlängert werden. 4. Von den lebend eingeführten Schlachtihiercn wird an der Linie keme Gebühr enlrickcct, wohl Hher müssen sie dort angemeldet werden, dagc-Hen muß, weil die Gebühr nur bn dcr Schlachtung entrichtet wird, dicftlbe auch nur in der Aädtlschea Schlachtbank erfolgen. — Die Schweine und Kälber können auch in Prwat-hausern/ jedoch nur über vorläufige Anmeldung und Gebührsenirichtung qestochen werden. 5. Vom eingeführten Fleische der ge-schlachteten Thiere ohl,e Unterschied, wird die Gebühr an den Lmlen ohne Rücksicht, ob hie: von schon welch? Auftage ausser dem Pomerio der Gtadt entrichtet wurden lst, abgenommen. 6. Wcil von jedcm eingeführten Mehle ohne Nnterschied (das Gctre»d mag wo immer erzeugt worden seyn), an den Limen die Gebühr entrichtet werden muß, so »ft diese Zahlung auch von jenem Mchle zu enlriHtm, welches zur eigenen, Eons'^nli'.'n dcr Gemeinde in der im Pomcrio der Stadt liegenden Müh« l.' (XaleÄ^c genannt) erzeigt wlrd. Htavt «mV lmwrechtliHe ^erlautbilrullgen. Z. 1707. (2) Nv. 7810. Von dein k. k. Stadt- und Landrechte in Kram wird dm Simon Ruß'schen Kindern, Namens Joseph, Vincenz und Victoria Nuß und ihrcl'. allfälligen Erden mittelst gegenwärtigen Ed'.cics eriin:crt: Es habe wider sie bcl diesem Gerichte der Anton Mollautz, Eigenthümer des Hauses Nr. iti, in dcr hiesigen Pol-lana-Vorsiadt, die Klage eingebracht, und um Verjährt- und Erlofthencrklänlng des auf dem Haust des Klägers mtabulntm Schuld- scheines, cläo. 9. Juli 1800, gebeten. Da der Aufenthaltsort, dieser Beklagten diesem Gerichte unbekannt, und weil sie mcllcicht aus den k. k. Erblandcn abwesend sind, so hctt man zu ihrer Vertheidigung und auf,hrc Gefahr und Unkosten dcn hicrortigen Gerichts-Advocaten, Dr. Maxlnullan Wurzbach, als Curator bestellt, mit welchem die angebrachte Rechtssache nach dcr bestehenden Gerichtsordnung ausgeführt und cnijchledcn werden wird. ^Zur Verhandlung dieser Streitsache ist die Tagsatzlmg auf den 20. Februar 16Z2 um 9 Uhr Vormittags vor diesem G^-lchte angeordnet worden, welches den Beklagten dcffen zu dem Ende erinnert, damit sie. allenfalls zu rechter Zeit sclbst erscheinen, oder inzwischen dcin bestimmten Vertreter, Dl'. Wurzbach, Äcchtsbchclfe an die Hand zu gedcn, oder auch s,ch selbst einen andern Sachwalter zu bestellen und diesem Gerichte namhaft zu machen, und überhaupt im rechtlichen ordnungsmäßigen Wege einzuschreiten wissen mögen, insbesondere, da sie sich die aus ihrer Verabsäumung cntste-hcndcn Folgen selbst bcizumcssen haben werden, ^cubach am ic). November iLZt. , , Z. 170.6, (I) Nr. 791.?. Von dcm k. k. Stadt- und Landrcchtc m Krain wird dcm Franz v. Moßhardt mittelst gegenwärtigen Edictes erinnert: Es habe wi-dcr ihn bei diesem Genchle Franz Paschitsch, Verwalter dcr Herrschaft Kroisenbach, die Klage eingebracht, und um Auslage zur Bezahlung einer Schuldfurdcrung pr. Zoo st. c. 8. 0. ^ gebeten. Da dcr Aufenthaltsort des Beklagten, Franz v. Moßhardt diesem Gerichte un-bckailin, und wcil cr vielleicht aus den k. k. Erblandcn abwesend ist, so hat man zu seiner Vertheidigung und auf scme Gefahr und Unkosten dm hierortigen GcrichtsadvocaN'N, Ol-. Bäumgarlcn, als Curator bestellt, mit welchem die angebrachte Rechtssache nach der bestehenden Gerichtsordnung ausgeführt und entschieden werden wird. Zur Verhandlung dcr Nothdurftcn ist die Tagsatzung auf den 20. Februar i332 um 9 Uhr Vormittags vor diesem Gerichte angeordnet worden, welches dcm Beklagten zu dcm Ende erinnert wird, dciuur cr allenfalls zu rechter Zeit selbst crschcincn, oder inzwischen dem bestimmten Vertreter Rechts-bcheift an die Hand zu geben, oder auch sich selbst einen andern Sachwalter zu bestellen und diesem Gerichte namhaft zu machen, und überhaupt im rechtlichen ordnungsmäßigen Wc-gc einzuschreiten wissen möge, insbcsond5;c, da cr sich die aus seiner Vcrabsäumung entstehenden Folgen selbst beizumessen haben werde. Lülbach am 22. November iLZi, 5 Anhang zur Naibacher Zeitung. ^^" BrotT^nd Fleischt Tarlff7 ^ 1 ^ Für den Monat November Gewicht I Für den Monat December l Gewicht ^ ! ^ '^_______^l_____________Pf.jLtl)'jQtl. _______i63l___________lPf.jLtli.jQtl.' ^ Mundsemmel ii 1)2 r r. . — 2 3 ,jg 5 Mundfemmel ü »j2 kr. . -— 2 3 5M, detto ä i „ . — 5 2,^ detto a , „ . — 5 31)4 l o.rdin. Semmel 21^2,, . -— 5 2^jü ,ordin. Semmel ä lj2 „ . — 3 3 ,M detto ,„«7 -..a l^, . , — ? »3^4 detto 2 i„ . -> 7 2,44 »Laib WeitzMrot a 3^ . — 22 , »j^^ »Laib Weitzenbrot k 5„ . — 22 2H4 ! ^ detto.' 2 6„ . F »2 22j4^ detto ».6,. . 1 ,3 , 2j^ » Laib Sorfchitzenbrot2 3 ,/ . » 4 2 2^4 »Laib Sorschitzenbrot ll 3 „ . , 6 2^4 detio k 6„ . 2 lj » ! detto 2 6 „ . 2 »2 z Brotgattung aus Oblaß oder Brotgattimg aus Oblaß oder Nachmehlceig« ^ 3 kr. ... 1 3 ij4! Nachmehlieige a 3 kr. ... 1 4 — 5 detto 5 6 „ ... 26 2^4 deuo u 6 „ . . . 2 6 -«» ! 1 Pfund Rindfleisch 6 1)2 „ . j»Pfund Rindfleisch 6^2 ^ . ! Bey den? ^ Bey den öandmetzgern 6 » » ^^ _____^ Angekommen den ^. December 183t. Hr. Eustach Petrochochino, Handelsmann; Hr. Despma Perrochochlno, Privater^ Hr. Alexander Vlasto, bö'rfemä'ßiger Handelsmann, und Hr. Tobias Redjngsohn, MetaUwaaren-Fabcikantj alle vier von Trieft nach Wien. Abgereist den y. December HL3l.' Hr. Martin Steer, vi-. der Medicin und >Pro- fessor der Pathologie in Padua, sammt Schwester, nach Padua. Sours von, 30. Movember l83l. Mittelpreis. TtHatsschuldvelschrtiounqen zu5v. H. (in CM.) 86 3^4 Verlost« Obligation.. Hofkam.^ ,.. - «. ) -mt V<»lof.v. I. »821 fü»,oo fi. (inCM.) 1293^4 Wltn.Stadt'Nanco'Obl. zu H^2y. H.iin CM.) ä? sAeranal) (Domest.^ 0dl«gationtn d«, Stände lC-N.) (E.M.) v. Österreich unter und z„3 vH.I — — ob der Enns, von Böd°) in 2 ,/^ v.H. l — 3» men, Mähren, Schlt,l zu ,,^v.H.)> 1-7- — si,n,Steyermark,Kärn' zu, v.H.l 3? — ten, Krain und Görz zu,2/4v.H.j -> — Ce,ttr.«Casse'Anweisungen. IährlicherDiscoi,to^2^5 pCt. Nank.Actien pr. Stück »i5Z2^5 in Conv. Münze. e^uvernial-^rrlautbarnnLett. 2' '728. (,) Nr. 24766. Verlautbarung. -^.ö .^ 22sse krainerifche Gvmnasial-Unter-nchtsgelderMendium pr. 5o fl. C. M., 'st ^ ^ / T'F'^^enigen Gpmnasialschüler, wel. che dleseS Stipendium zu erhalten wünschen, und du nothlgm Eigenschaften dießfalls besi, tzen, haben ihre Gesuche bis 20. Jänner l.I., be» der Gymnafialduection zu Laihach einzureichen, und blesen Gesuchen den Taufschein, das Dürftlgketts«, das Pocken- oder Impjungs-zeugniß, so wie die Studien-Zeugnisse,.von der zweiten Semefiralprüfung »83o, und dcni Heiden Semestralprüfungen i83l beizulegen, laibach am ig. November i63i. Z. 1690. (3) Nr. 2H990. Kundmachung des k. k. illprischln Guberniums. — Seine k. k. Majestät haben mit allerhöchster Entschließung vom 14. October d. I. zu befehlen geruhet, daß dle nun herrschende epidemische Brechruhr wie jede andere Epldcmie behandelt werden solle. —Aus eben omemAnlasse habm Se. Majestät mit a. h. Entschließung vom 2I. October d. I. die Republlclrung des Norma, tives vom 27. Februar 5806, in Bezug dls Benehmens bei epidemisch ansteckenden, insbesondere typhösen Krankheiten, anzuordnen geruhet. — laibach am 17. November i65i. Joseph Camillo Freyherr v. Schmidburg, Gouverneur. Carl Graf zu Welsperg Raitenau und Primör, t. k. Hofrath. Johann Schneditz, k. k. Gubernialrath u. Prvtomedicus^ act Nr. 2^990. Unterricht in Bezug des Benehmens bei epidemisch ansteckenden Krankheiten. Vom 27. Februar 1806. — 1.) Die nun über den größtenTheil von Europa mehr oder weniger verbreitete Krankheit hat ihren vorzüglichsten Grund m 12^6 der so lange anhaltenden feuchten, nassen und selbst wahrend des Wmters nur wenig kalten Wttterung. Die Erelgmsse des Kc,eges trugen natürlich zu derselben leichtern Entwickelung und schnellern Verbreitung vieles bei. — 2.) Dle Krankhett ist daher nicht neu, sondern wir sahen selbe bei einer ähnlichen lange anhaltenden Witterung und unter gleichen Um, ständen immer entstehen. Wlv dürfen auch, da dle Jahreszeit nun so weit vorgerückt, und bereits besseres Wetter eingetreten »st, es mu Zuversicht erwarten, daß Gott diese Krank-h<)t bald gänzlich von uns hinwegnehmen werde. — I.) Um sich vor dieser Krankheit zu verwahren, bedarf es keiner Arzneimittel. Ja es wäre sogar höchst schädlich, sich et-MH eme Aderlaß machen zu lassen, oder Brech-un? Purgiermittel oder aridere angepriesene Arzneien im gesunden Zustande zu nehmen, um von dieser Krankheit verschont zu bleiben. — H.) Man sei frohen MutheS und habe festes Vertrauen auf Gott; führe aber dabei einen ordentlichen Lebenswandel, arbeite an seinem Berufsgeschäfte, vermelde Unmäßigken im Essen und Trinken und Ausschweifungen jeder Art, man beobacht« v,e genaueste Reinlichkeit in-semen Wohnstuben, in seiner Kleidung, zN25i wechsle öflers die Wäsche; man öffne täglich wenigstens emmal, besser zweimal am Tage die Fenster seiner Wohnzimmer in den Smndsn zwischen la und 4 Uhr. DieseS Oeffnen der Fensser »st üm so nothwendiger, je klnn. Ktavt - unv lanvrechtliche Verlautbarungen. Z. 1723. (1) Nr. 79055 Von dem k. k. Stadt- und Landrechte in Kram wlrd anmit bekannt gemacht-. Es sey über das Gesuch der k. k. Kammerprocuratur in die Ausfertigung der Amortiscttionsedltte^ rücksichrllch der kramcnsch-standlschen Aeranal-ObligatilM, 6äo. 1, Mai 1766, Nr, 628, a 3 1)2 rÄ5^«ot.lVV z I^ 0^0, pr. 100 st. auf die FMalkirche ' 5b Gesellschaftsspiel e.mzs z ^ ,55 Errather, der unfehlbare. Ein Spiel, wodurch man «rfahren kann, wee alt ein« Person ist, wie viel G«ld s«e im Sacke h^t tc. deutsch und fran« zösisch. Im Schuber. 12 tr. Figuren-Alphabet für die Jugend, bestehend in 36 illuminirten Kupfertärlchen. Im Futteral. 1 st. Figuren-Zerlegbilder, neue. Ein Spiel zur angenehmen Unterhaltung einzelner Personen jedes Alters und Geschlechts. Mit 64 ein. zelnen Theilen und deutscher, französischer und l italienischer Grtlär«ng. Im Futteral. » st. 56 tr. ^ Durch Zusammenstellung der einzelnen Theile dieses Spieles erhält man eine unzählige Men« .ge verschiedener zum Theil sehr p?ssirlicher Fiqu-.ren; weßhalb solches als ein unterhaltendes Spiel auck für kleine Kinder zu empfehlen ist. Daf Kscherrecht. Ein neues Gesellschaftsspiel für zwei bis fünf Person?«, mit 46 Kar-'ten und einer Spieltasel. Im Otui. » n. Frag- und Antwortspiel, deutsch und ftan^ zöjlscb, w ,00 Blatten. Im Schuber. 49 tr. 1 Ist ganz neu bearbeitet; sowohl hie Figuren als die Antworten sind so passend und interest sant, daß es sich vor allen andern bisher erfchie« nenen, auszeichnet. Frag- und Antwortspiel, neuestes', in 20a Blättern. Für vier Personen. Im Etui. « ss. »2 lr. Gesellschaft, die gemischte. Eine Unterhaltung für zwei bis zwölf und mehr Personen. Mit >9 schön gestochenen und iNuminirten Bildern. Die Erklärung deutsch und französisch. Im Etui. 2 fi. 46 tr. Dieleö Gpi«l eignet sich seiner lieblichen Bil*' der wegen, zu einem angenehmen Geschenke,-und ist gewiß jeder Gesellschaft alS UnterhaltungS« spiel wiNtommen, da «K seiner Einfachheit, we« gen ga« keiner Votbereitung bedach und dennoch Bgemeineö Interess« erweckt.