^N 288. 1863. ÄmlMalt zur Lmßacher Zemmg. Dezember. (««?—2) Nr. »34!7. Straßenbau Malions-Kundmachung. In Folge hohen k. k. LandesregierungS - Erlasses vom 8. November l8tt5, Z. »2557, hat das hohe k. k. Staatsministcrium mittelst Erlasses vom 2». Oktober »865, 3- 20445/794, die an der neu zu inkamerirenden Rekachaler Bezirksstraße nothwendig anerkannten Bauherstellungen zu genehmigen geruht. Demnach wird wegen Uebernahme der diesbezüglichen Rckonstruktionsbauten undjDeckmateriallicferung die Minuendovcrstcige, rung bei dem löblichen k k. Bczirksamte Feistritz am 2 l. Dezember d. I., von 9 bis 12 Uhr Vormittags und nöthigenfallö auch von 3 biö 6 Uhr Nachmittags abgehalten und nach den einzelnen Bauobjekten vorgenommen werden, als: PH- Banobjekte Wlalpr^ in 1. Aufdämmung bei der Su«ica- Brücke im adjustirten Betrage von 608 6l 2. Stellenweise Grundirung und Be» schotterung oberhalb Strusniker mit 414 ltt 3. Wandmauerherstcllung nebst den linksseitigen Banquette» unter dem Weingarten des MüllerS Valen« 6i6 mit........227 «5 4. Erweiterung und Versicherung der Fahrbahn ober der Mühle des Valen<>i6 mit......777 28 PoN. «> ,- «. FiSlalpreis in A'- Bauobzekte " il/W. 5. Regulirung der Straßenstrecke unter der Kallenberger Gemeinde« weide mit........»049 «5 «. Versicherung der theils verschütteten, theils abgesessenen Straßen' strecke unterhalb der Prcmcr Brücke mittelst Taloud-Plasterung mit . 539 2l 7. Aufholung der Straßcnstrecke nächst der Brücke über den Kuloikibach mit 744 83 8. Umlegung der Straßenstrecke vig-u-vis der Suvanäck'schen Mühle mit..........32U3 25 9. Aufholung der Straßenstrecke vor der Posten6tk^Brücke mit ... «22 «6 I«. Herstellung eineS mit Holz eingedeckten Durchlasses nächst Dornegg mit....... . . . 3l2 »3 I I. Herstellung eineS gewölbten Durch» lasses nächst der Mühle des Va-lenl-il» mit ........200 05 »2. Herstellung von 32 Stück Kanälen in verschiedenen Profilen nach der ganzen Länge der inkamerir« ten Straßcnstrccke mit . - - > 2540 96 l3. Bestellung des bcnöthigten Deck-Materials in nachstehender Uebersicht. Koinmt fllr das Jahr 1866 Fi s^a l P r^« is___ zu crzcugcn, vcrflthrrn, nufzn- --------- '. ^......',' ^ „ schlichtm lind cinzubctteu ."" Ganzen fl!r ^°>'' Nu« delii Materialcürzenalinasorte, namenilich -------------------------------------- Per Hnusen einen Erzrugmill«- Nr. ° u u Haufen Platz .V 54^uM^^'ist«>n'z^w I ""^ « ! '.."^ ________________________^_______________ Schuh > Klaftern si- , ". j fl. , lr. 1 Klemmaierhof....... 420 710 3 ! U7 1541 4U 2 Killenbcrg........ 5U0 1250 3 «7 1835 — 3 />Ol/ /"/"„......... ß5^ ^ß5^ 2 67 2385 50 4 /'tti/ « 5 Hs«/i« ,'eöt?,-....... 25l> * 55!) 3 67 917 50 Zu dieser Versteigcrungs^Berhandlung werden Unternehmungslustige mit dem Beisätze eingeladen, daß Jeder, der für sich oder alb legal Bevoll' mächtigtcr für einen Andern lizitircn will, das 5pcrz. Vadium des Fißkalprcises von dem Ob-jekte für welches ein Anbot beabsichtiget wird, vor dem Beginne der Verhandlung zu Handen der Verstciger.ungs c Kommission zu erlegen, oder sich über den Erlag desselben bei irgend einer öffent» lichen Kasse mit dem Legscheine auszuweisen hat. Schriftliche, nach Vorschrift des §. 3 der allgemeinen Bau- und Lieferungsdedingnisse ver» faßte, mil dem 5perz. Reugelde belegte Offerte werden, jedoch nur vor dem Beginne der münd-! lichen Versteigerung, auch angenommen, Gemeinden, welche sich bei diesen Arbeiten zur Unterstützung ihrer erwerbsbedürftigen Gemcindemitglicder belhei-ligcn wollen, sind von dem Erläge eines Reugeldes (§. , kr,, schließlich von einem Hchafe, Ziege oder Widder »7^/, kr. als Daz einzuheben sciil wird, und daß daS Dazemhcbungsrechc Niemandem unter der Summe von 50,00!» ft, zugesprochen wird, weil diese Summe bereits angeboten ist und als Aus-rufungöpreis dient. Die Lizitanten haben ihren schriftlichen Offer, ten das Wadium von 25l»<» si. entweder in Ba. rem oder in Staatöpapieren mit Rücksicht auf den Kuröwerth beizuschließcn und der Lizitations, Kommission zu überreichen. Der Ersteher hat das Vadium sogleich nach der geschlossenen Verhandlung auf »0 Perz. vom Erstehungspreise zu erhöhen. Offerte, versehen mit dem Vadium, werden nur bis ll Vormittags angenommen; — Offerte hingegen ohne Vadium odcv solche, die nach der festgesetzten Sttmde überreicht werden, bleiben un. berücksichtiget. Der Tarif über Mauth und Pflasterung, so wie dle ferneren diesfalligen Pachtbcdingnisse können in dcn Amtöstunden beim Magistrate einge. sehen werden. Gegeben auö der am Rathhause der k. Frcistadt Warasdin am 13. Dezember l8«5 abgehaltenen Gcmcinderaths-Sihung. (455—3) Nr. 4US5. Sluiner Glenz-Regiment Nr. 4. Lizitations -Kundmachung. Vom obigen Grenz-Regimenlc wird in Ge« mäßheit der hohen üandes-General, Kommando-Verordnung vom 3. September «865, Abth. 7, Nr. 8234 , zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß die in dem Aerarial.Forste Petrovagora, Wald-thcil Ioviokosa, der diesseitigen Kerstinjauer Kom« pagnie vorhandenen abgebbaren V00 Eichenstämme zur Erzeugung von Bau«, Nutz« und Werkholz an den Meistbietenden überlassen werden, worüber am 21. Dezember I8tt5, um 9 Uhr Vormittags, in der Regiments - Verwal» tungßkanzlei die Lizitation abgehalten werden wird. Die wesentlichsten Bedingnissc sind: 1. Wird der Ausrufspreis an Waldtare für das Baue, Nutz- und Werkholz pr. Kuvikfusi so-lider Holzmasse und zwar: für Spaltwaaren mit l7 kr. und für Bauholz mit l4 kr. angenommen. 2. Nach der beiläufigen Schätzung enthalten die vorgenannten Stämme 28 000 Kubikfuß Spaltwaaren und 19.000 Kubikfuß Bauholz. 3. Obige Stämme kann der Ersteher nach Belieben verarbeiten, das zu Brennholz taugliche Ast,, Wipfel, und Abfallholz von diesen Släm« men verbleibt jedoch dem Militär»Aerar zur Benützung und weiteren Verwerthung. 4. Die Dauer der Umstockung, dann Verarbeitung der kontrahirten Cichenstamme, endlich die Wegschaffung der erzeugten Sortimente wird bis Ende Dezember l««S bestimmt. 5. Die zur Ausfuhr der erzeugten Holzina-terialien erforderlichen Waldausfuhrswcge hat der Unternehmer auf eigene Kosten zu kl öffnen und dabei die forstwirlhschaftlichen und forstpolizeili» chen, so wie die privat»echtlichen Rücksichten und Vorschriften zu beobachten. 6. 5aß Vadium besteht in 500 si. und die zu leistende Kaution in »000 si. ö. W. 5. Schriftliche Offerte werden nur dann angenommen und berücksichtiget, wenn sie in der gesetzlichen Form auSge^rtisst und mit den, obigen Vadium versehen vor Eröffnung d,r mündliche» Lizitations'Verhandlung beim Regimenie einlan. gen und nebstbei die Verbindlichkeit enthalten, daß im Erstehungsfalle allsogleich die Kaution im obigen Betrage emschlicßig des Vadiumß entweder im baren Gelde oder in StaatSpapiercn nach dem bestehenden Kurse erlegt werden wird. 8. Obig« Anzahl Eichenstämme ist bereits bezeichnet und nebst den beiläufig angeschätzten Dimensionen in dem allhier vorliegenden Auf« nahms - Protokolle nach fortlaufenden Nummern konsignut. Die Stämme werden den Unterneh. mungslustigen auf Verlangen durch den Bezirks» fö'istcr an Olt und Stelle vorgezeigt werden. 9, Die nahern Bedingnissc können während den Amtsstunden täglich in der obigen Kanzlei eingesehen werden. Karlstadt, am 7. Dezember 18. ^osta. (472) Nr. 7Ul8. Tannen-Verkauf. Am 18. dieses M on ates, Vormittags um l l Uhr, werden in ber Waldung beim Schlosse Tivoli vier hohe Tannenbäume iicilnnclu vcr, kauft. Kauflustige werden eingeladen, um die be, stimmte Stunde nach Tivoli zu erscheinen. Stadtmagistrat Laibach, am 14. Dezember 1865. Der Bürgermeister: Dr. <3. H. <5osta.