I m t s - zur Laibacher Zeitung._______ Kr. 98. Dinstag den 17. August 18H7. Gnbernial - Verlautbarungen. Zc 1^8. (2) 3tr. 18077. gurrende. H il'. siä) t l i cti des 2 tämpels bei D a r-le h c ns g ^ sck ä f t e n der. S parca sse n. — ^m 3iachhange der Gubernial - (zurrende roi'.'.'l. October l84l, <^ühl 2t753, wird das nachstehende, von der k. k, steierisch ' ,lly-riscken Camera OcläUtn V.'lwallung zu Gratz lun^-ln l6. d. M., Zahl 705 i, anher in )^'« sch'.lfc micgtlheilte, an das k. k. steiermar-kl''ck.> Gubernium erlassene Decrel der hohen k. k. allgemeinen Hofkammer vom 3. Juli l. <^. Zal)l 2lN2, zur Erläuterung der mu dcr oderwcihnrcn Glidernlal - Currcnde d«k.:nnt gcgc!)cncn allerhöchsten ElUschließung vom 10. ?lll^ust l8^l,üdcr die Anwendung des Släm-p.ls dei Davlchcnsgcschäfccn dcr Sp^rcaffni bekannt gemacht, d<)ß die bti Darl.h.nn^e.-schiften dec 3parcafscn vorkomml!ck5au6züge, C.nisi.ale und Zeugnisse , Ciitastrnl»hcnövertrag conslituirl und nebstd.m über die hmtnlegren Effecten tilieBesta» ti^unq odir ein (Zossaschein, cin Buchaus^ug oder ein Pfandschein hinausgegeben wird. Es müßte also der WeNl)s!tampel zweimal verwendet werden, sm' den Dallrhenövertraq und für dcn Pfandschein oder Cassaschein, oder wie er sonst g.'naimi werden will; für cies> Falle haden Keine Majestät mil öer obrn berufes neuen allcrhöä'Iten ElNschliesnili^, zn bewiNi-gen geruhl, daß der Werlhsstamp.l nur ein» mal, un) zwar bei dem Pfandscheine o?cr js-ner Nrklinde, die ihn vertritc, verwendet werde. — Ader ülich aus der Texlirxng des §. 2! dcs vorg.legtcn Regulatius für die Sp^rcas-sen laßt sich eine so ausgedehnte B'günsti-gting, wie sie das k. k. Gubermlim adleit,'l, nicht folgtr», denn Gchä'tzu>',g»'!'. , Gemche, Abschriften, zUermessllNgsdögen n s. w., die zum Behufe der E>l,in^,n,q cin^-, T^riehens i,'clg bracht werden müssen , süw Uikiniden über Geschäfte, die dem Darl> hen vol ausgehe,', nicht aber den Darlchensvertrag oder das Darlehensgeschäft bilden; sie haben also der in eben düs.m H. 2l. an^cdeuleten al!geme,-nen Regel der Stämpelpslicht zu lolgen, auch läßt sich von jenen Urkunden, als: Schätzungen u. d. gl., nichl sagen, daß sie die Ltelle dcv Pfandscheines vertreten, und die in dem § 2l o.s Regulaiius al^gedeulele Verwendung des Nerll)5slämp1 glung cmc5 ll a ndesg ouv c r n c ^ r s : An 0 reas Graf v. Hohen w art, k. k. Hofralh. vr. Georg Mathias Sporer, k. k. Gubernialrath. 954 Z. z399. (2) Nr. i7I95, (Zurrende über verliehene Privilegien. — In Folge der cii>glii,l) ^>>t,c>nic> ^^»nfüllno , Civil-Ingenieur, wohnhaft in Padua, für die Dauer von drei Jahren, auf die Erfindung und Verdlsscrung, das Wisser aus tiefliegenden, überschwemmten Grü -den auszuziehen und dilselden auszutrocknen, und ziv^r mittelst dcr Anwendung von Dampf- und Wasiirhebungs'Mechanismen, in wembcrger, V>-rwal. ningö-Director, woynhast in Wl^n, Staor, 3ir. 785. fur dic Dau^r von einem I^hr,', auf die Cntd.ckung und Verbesserung von Vcn Ulalionä-Camin« Dächern odcr Mal.teln von besonderer Construction, woöurch der Äückcricc de5 Rauches in den Schornsteinen oder Rauch-seligen von waS imn,er für einer All und del jco/r 3tl>!!0) ^'a. 373, für die Dauer von einem Jahre, auf die Elfinoui'g, die G^reide-Vämc-r«un durch cine clgene Vorbereitung derselben tm Ertrage zu vermehren, und vor dnl gnvöyn-ticken Kl-anktirtten zu schuhen. -- 12) Dem ^o!l<'3!'l)u lüuzciunci^li, U'oynhasc in Trieft, glis oem Hol^pl.chc. Nr. l'l35, für dlc Dauer von .inem I.U)re, auf d,e E'fi^dung und Ent-dcc'^'ng eineü Filrrir^'lpparat^s, womit der a^ls f^lechlcm roll)>'n, alte Wi^d.n, 3ir. 1, für cie Dauer von elnem I^hre, auf d»e Aervcsssvung in de.n Vcrsahr.n l.'ei ^tlferti-gunq der N:fir-Pil>seI, wodurch dicselven seiner, beim Gebrauche oequemcr, dau>rhascer und scholar iverd^n, als eö nach allen andern oiöher dekanttten VerftNi^unftsarten erreichbar fty, — t'l) De?n (^llio ?6>-ili6Ni, wohnhaft in Pia-cenza, l^onl,,»«^ äl^l I^2ulo,^ra. !8l6, für die Dauer von zme, Ichren, auf die Elsindung ei,uö dreifach wirkendcn mechanischen Haspels mit horizontalen Spulen zum Adhasp.ln o.r S^ide, an welchem Haj>l sowohl die ^chwen» gel als Glöckchen w'^qel^sseu sey.n. — l5) Dem Johann Potlje, bürgert. Fortepianomacher, wohnhaft in Wien, Wiedcn, Nr. 64, für die Dauer von drei Jahren, auf dir V^dcss^'Ung an allln Arten Fortepiano's durch Anwendung cines Pedals zum Treien, verbunden mit nnem eigenen Mechanismus, »rodei i. mit zchn Fingern zwanzig Töne zugleich gespielt werden können, da nämlich, wenn man drel Oktaven in der Mittrage spielt, rie zwei tiefen Baß-Ottaven und die stl^äte Discänt-Octaue mitspielen, oder wobei 2. eme Octave im B.ß un5 zivei im Dis« cant spielen, und wobei 3. wenn man das Pe-d^l nicht lr>tt, dag Fortepiano zum gcwöhnli-cb.n 2p>el^ rollkommen geeignet sey. — Lai-dach am 2ss. Juli >Ü'i7. I n E r m., üglung eiilcs L a ndes g ou v cl- n c u vs : An ore as Graf v, Hohenwart, k. k. Hofrath. Or. Georg Mathiaä Sporer, k. k. Gubcrniairalh. Z. 1395. (3) aä Nr. 8708. Nr. I8I18. Kundmachung wegm Bcsctzung einer k. k. Bergraths - und Professors-Stelle ander k. k. Berg- und Forst-Akademie zu Schcmnitz. — Zur Besetzung der, an der k. k, Berg- und Forstacademie zu Schem-»ntz erledigten Lehrkanzel der darstellenden Geometrie, tZioil - Baukunde und des ZeichnungH - Unterrichtes wird neuerdings der Concurs ausgeschrieben. — Mit dieser Professur ist der Genuß ein?r jährlichen Besoldung von Zwö'lfhundcrt Gulden , dann 36 Klaftern Brennholzes oder 90 fl., eines Centners Reinunschlitt, oder 13 fl 20 kr ; endlich einer Naturalwohnung oder 120 st. Quartiergeld , so wie der Rang und Charakter eines k. k. wirklichen Bergrathes, die VIII. Diäten-Classe und das Recht der Gradual - Vorn'ickung in die höhere Gehaltsstufe mit einer Besoldung jährl. 1500 si., 3— Denjenigen, welche diese Bauführung zu übernehmen beabsichtigen, wird Folgendes bekannt gege-ben : 1. Die auf einen 15 kr. Stämpelbogen ausgefertigten Offerte muffen längstens bis 3N August d. I., Mittags um 12 Uhr, versiegelt und mit der Aufschrift: „Anbot zur Herstellung des Stationsgebäudes zu Sava" versehen, bei der k. k. Gcncraldircction der Staatseisenbahnen in Wien, in der Herrngaffe Nr. 27, eingebracht werden. — 2. Jedes Offert muß den Vor- und Zunamen des Offerenten und rie Angabe seines Wohnortes enthalten. Der Nachlaß an den Einheitspreisen ist in Procenten, und zwar sowohl mit Ziffern als mit Buchstaben, anzugeben. Offerte, welche diesen Bedingungen nicht entsprechen, oder andere Bedingungen enthalten, werden nicht beachtet werden. — 3. Der Offcrent, welcher seine persönliche Fähigkeit zur Ausführung von derlei Bauten bei den Staatseisendahncn nicht dereits dargcthan hat, muß diese Fähigkeit auf eine glaubwürdige Art nachweisen. Ferner hat derselbe ausdrücklich zu erklären, daß er die auf den Gegenstand dieser Kundmachung Bezug nehmenden Pläne, Vorausmaße, Preistabellcn, allgemeine und besondere Baubedingniffe und die Baubeschrcibung eingesehen, selbe wohl verstanden habe und sich genau darnach benehmen wolle, zu welchem Behufe er die erwähnten Documente noch vor der Ueberreichung des Offertes unterschrieben habe. Die gedachten Behelfe werden bei der Gcncraldlrection für die Staatseisenbahnen zu Wien in den vormittägigen Amtsstunden von 6 bis 2 Uhr, dann bei der k. k. Civilbaulcitung zu Cilli zur Einsicht für die Offercnten bereit gehalten. — 4. Dem Offerte ist auch der Erlagsfthein über das bei dem k. k. Un Versal-Camcr^lzahlamte in Wien, odcr bei einem k. k Prouüizial-Camcralzahlamte erleqto Va-dium mit 5L von der nach Abzug des Perccn-ten-Nachlasses sich ergebenden Bausumme beizu-schließen. —Das Vadium kann übrigens in Barem, oder in hiezu gesetzlich geeigneten österreichischen Staatspapiercn nach dem Börsewerche des dem Erlagstagc vorausgehenden Tagcs (mit Ausnahme der nur im Nennwerthe annehmbaren Obligationen der Verlosungsanleihen von den Jahren 1884 und 1639) bestehen. Auch können zu diesem Behufe gehörig nachdem Sinnt des H. 137! des a. b. G. B. versicherte hypothekarische Verschreibungen beigebracht werden, welche jedoch vorher in Beziehung auf ihre Annehmbarkeit von der k. k. Hof- und niederöstcrrcichischen, oder einer Pro-vinzial-Kammerprccuratur geprüft und anstandslos befunden worden seyn muffen. —5 Die Entscheidung über die (Zoncunenzvcrhandlung wird von dem hohen Präsidium der k. k. allgen'.einl'n Hofkammer nach Maßgabe der Annehmbarkeit der Offerte und der Vcrtrauunaswürdigkeit deä Offerenten erfolgen. Bis zu dieser Entscheidung bleibt jeder Offcrent vom Tage des Übersichten Anbotes für dasselbe, so wie auch dazu rechtlich verbunden, im Fall?, als sein Anbot angenommen wird, den Vertrag hiernach abzuschließen, — tt Das Vadium des angenommenen Anbotes wird ols Caution zurückbehalten werden, wenn der Unternehmer nicht etwa, was ihm gegen besonderes Einschreiten freisteht, die Caution in anderer gesetzlich zulässiger Art bestellen will. — Die Vadien der nicht angenommenen Anbote werden sogleich zurückgestellt warden. — Von der k k. General-Direction der Staatseisenbahnen. Wien am 3-August 1847. 957 Gubernial > Verlautbarungen. Z. 1397. Nr. 179l3. Verlautbarung über Veränderungen bei verliehe, nen Privilegien. —Zufolge eingelangten hohen Hofkammerdecretts vom l6. Juli l. I., Z. 27685. hat Joseph Palkh zu Wien das Eigenthum seines Antheiles an dem ihm und dem Mathias Kchraml verliehenen Privilegium ll<)tss,0!l6u!künde llci5». Wien 9. Juni l. I., au Malhias SchramI, und zufolge hohen Hof» tammer^ Erlasses vom 16. l. M., ä. 27694, hat I. B. Hoffmann das ihm unterm »6. Fe> bruar !8l7 verliehene ausschließende Privile« gium, auf die Erfindung, Röhren uno Platten zu press.«, laut Ceffionsurkunoe clclo. Villach !0. M^i l8l7, an Joseph Benedict Eager, l'«5pecliv6 a:, seine Firma: Johann Bipt. Egger l» Viliach, ai'getrcten. Endlich wird l^er nach« stchrndc Abdruck dcö mit dem h. Hoskanzllide« crcte vom l9. l. M,3 25909 , eiligcsandttn Ver^eichnifs^s mehrerer von der k. k. allg nicinen Hofkam'ncr verlängerter Prioilcgl.ll hlcmit zl,r allgemeinen und öffentlichen Kenntniß gebracht. « _. ^ ,, Dauer der N a m e, Datum u. Zahl B i'il - ZllN^mc und des H^fkam- Gegenstand des P'.ivileaiums. ,/' ,^ Wohnort. mildecretes. ,. ^ l^ngerunq. (;i Hddonciiu l. Iul, l8^l/, Privilegium rom 23. Mci »8'z5, a^f die El- Auf ei>, Jahr, llo VVi6lN2Nli Uc?.. Z. 26O5'^ltt57 sindung, mutctsi Anwendung von Wass.r d. i, das 3. 2.0M66 in Venedig. und Luft, Fahrzeuge auf dem W^ssn-, Iah^. Fuhrw.lke, Fabriken jeder Art u, s. w in Bewegung zu schsn. Sdu^rd Iager'zu 5. Juli l8^7. Privilegium vom l7. Juni zg!/,, rw do. do. PrivNegillm vom lO. Juni l8^2, auf eine Aus cin Jahr, berger. Entdeckung und Verblsstlung an de» d.i. dao 6. fortwährenden und r.g lmäßigen H»i Jahr. zung der Dampfkessel nnclelst dcr Kooks-öfen, und in der Anwendunq von Apparaten zur rollstandiqen Verbrennung des durch die Earbon'satisl, der Et^in' kohlen erzeugten Gases. Laivach am 28. Juli »847.' ^Z. Amtsbl. Nr. 93 v. 17. August l847.) 2 858 Z, ,N5, (l) Nr, ,«222. (Zurrende des k. k. illyrischen Guberniums. Ausdehnung dor Freizügigkeit von aller Nachsteuer bezüglich von Vermögensausfolgungen aus oder nach dem Fürstenthume Hohcnzollern-Sigmaringen und Hohenzcüern-Hechlngen auch ^us die Länder des österreichischen Kaiserstaates, welche nicht zum deutschen Bunde gehören. — Die k. k. österreichische Regierung ist jowohl mtt der fürstlich Hohenzoiern - Sigmaringischen als mit der fürstlich Hohenzollern - Hechingenschen Regierung mittelst ausdrücklicher bei der k. k. geheimen Haus-, Hof- und Staatskanzlei am 31. Mai und 15 Juni d. I. ausgewechselten Ministerial-Erklärungen dahin übereingekommen, daß die Bestimmungen des Bundesbrschlusscs vom 23. Iunl ,8!7 über die den Unterthanen der deutschen Bundcsstaaten bei Vermögens-Ex-portationen aus dem einen in den anderen Hundesstaat zustehende Freizügigkeit von aller Nachsteuer li"5 .Wl'^n., 3"l"llu em.^um^) bezüglich von Vermögens-AuSfolgungon a^us oder nach de-n Fürstenthume Hohenzollern-V>g-maringen, und Hohenzollern - Hechingen, auch auf die Länder dcs österreichischen Kalierstaates, welche nicht zum deutschen Bunde gehören, wechselseitig ihre Anwendung finden Men, und zwar rücksichtlich der ungarischen Länder, in so fern iene Abgaben in die landeöfürstlichen Cassen zu fließen babcn, rücksichtlich der übrigen Provinzen aber ohne alle Beschränkung. - Welches Uebereinkommen in Folge hohen, aus Anlaß emer Mittheilung der k k. geheimen Hauo-, Hos-und Staatökanzlei vom 2l. v. M e^ossenen Hofkanzlei-Decretes vom 21. ^uk l. ^., ^ayl 21806'! 1263, zur allgemeinen Kenntniß gebracht wird. — Laibach am 3l. ^ull 1»"-InEimanglu»g eines Landesgouverneurs- Anoreas Graf v. Hohenwart, k. k. Hofrath. Friedrich Rttler v. Kreizberg. k. k. Gubernialrath. S'tal,t- u. landrechtl. Verlautbarungen. 1äN^ l2) ^^ ^^^ Won dem k. k. Stadt- und Landrechte in Krain wird anmit bekannt gemacht: Es sey m Erledigung des von der dleßlandrechtllchen Depositen-Commission erstatteten Berichtes, m d^e Ausfertigung des Amortisations- Edictes ruckslcht-ä" zweier Talons, welche be. Ausfolgung der zwei lehren Kupons äcl.. 1. Februar 1U4bvon den zwei 5^ Staatsschuldverschrcibungen 66o. 1. Februar 1833, Nr. 12827,3 und 129N15, jede pr. INttU st., in Verlust gerathen sind, gewilliget worden. Es haben demnach alle Iene, welche auf gedachte Talons, aus was immer für einem Rechtsgrunde Ansprüche zu machen vermeinen, selbe binnen der gesetzlichen Frist von einem Jahre, sechs Wochen und drei Tagen vor diesem k. k. Stadt - und Landrechte so gewiß anzumelden und geltend zu machen, widrigens auf weiteres Anlangen die obgedachten Talons nach Verlauf dieser Frist amortisirt, kl'aft- und wirkungslos erklärt werden würden. Laibach den 31. Juli 18l7. Aemtliche Verlautbarungen. Z 1401. (2) Nr. 242«. Kundmachung. Zu Folge hohen Decretes der k. k. Obersten Hofpostverwaltung vom 27. Juli l. I., Z. 686 ^ p., übergehen nach der Mittheilung der fürstlich Thurn- und Taris'schen Generalpost-Direction und der kö'niglich sächsischen Oberpost-Direc-tion die bishin in der fürstlich Thurn - und Ta-xis'schen Administration gestandenen Posten des Herzogthums Sachsen-Altenburg zu Altenburg, Eisenberg, Gö'ßnitz, Kahla, Lucca, Meusel-witz, Noda, Ronneburg und Schmolln, vom 1. August 18 N temporär in die k sächsische Verwaltung. — Wegen dieses Ueberganges ist in Folge eines mit dcr sachsischen Oberpost-Direction zu Leipzig getroffenen Uebercmkommens auf die wechselseitige Korrespondenz zwischen den k. k. österrcich. Staaten und den nunmehr in die k. sächsische Verwaltung übergehenden Postanstalten des Herzogthums Sachsen-Altcnburg die gemeinschaftliche Portotaxe in zwei Abstufungen ganz nach denselben Bestimmungen anzuwenden, welche auf Grund des zwischen der österreichischen Monarchie und dem Königreiche Sachsen abgeschlossenen, und zu Folge Decrctes des hohen Präsidiums der k. k. allgemeinnen Hofkammer vom 3. März 1843, Z. 196l>s?. l'.) kundgemachten Uebereinkommens besteht. —^ Es wlrd demnach bezüglich der aegen-seitig vorkommenden Briefe bloß die gemeinschaftliche Pottotare von tt oder 12 kr nach d-.'r für Sachsen ausgemittelten Gewichts- und Tax-Progressions - Tabelle anzuwenden seyn ; nur für die Briefe aus dem lombardisch-venezianischen Königreiche und Tirol, dann aus Gallizien nach dem Herzogthume Altenburg und v,»»«««». k. k. Postämrcrn in H -^ -3 I ________________ 55 N R G ' ' ! ! Asch . . . . — 66^6 Baringen . . . — 666 Graßlitz . . . 6 6 6 6 Ioachimsthal . . —. « 6 « Lichtcnstadt ... -»«->« Neudek . . . — 666 Platten ... -_ u 6 ß Preßnitz . . . — u — 6 Schlaggenwörth . . ^! ^ — »^ Sedastiansberg . . — 6 __ Weipert . . . 6' 6 6 6 i ! K. K. illyr. Oberpost-Verwaltung. Laibach den 29. Iull 18^7. K u n d m a ch u n g. Zur Sichel stellung des Bedarfes an Victua-licn und Gttrcinkcn für das Spital und Ev-zichungshuuö des Infanterie - Regiments Prinz Hohenlohe Nr. 17, für die Reinigung der Kran-kctn^asche, und für die Lieferung der ärztlichen Bedürfnisse bei der hiesigen Militär» Apotheke, auf die Zeit vom 1. November 1847 bis Ende October 1848, wird am 24. September 1847 in der Militär-Commando-Kanzlei, im Hause Nr. 21 am alten Markte, um 9 Uhr Vormittags eine öffentliche Licitation, unter Vorbehalt der höhern Genehmigung ihres Resultates, vorgenommen werden. — Die beiläufige Erforderniß der zu liefernden Artikel auf ein Jahr beträgt: an Munosemmeln zu 3 Loth . 16NN Stücke „ ,. „ 6 „ . 15W0 ', ,, „ „ 9 „ . INUNtt „ „ Brot ^, 16 „ . 13U0N " Rindfleisch . . . 18U Centner " Kalbfleisch . . . 3« » ', Mundmehl . . .52 „ " Semmelmehl . . . 20 „ " weißem Pohlmchl . . 6 ,, " Reis . . . . 32 k, " Weizengries . . . 55 „ " gerollter Gerste. . . 24 ', " gerissener », . . . 22 „ " weißen Bohnen ... 25 s, " Rindschmalz ... 22 „ " Schweinschmalz . . 5 s, " Meer-Salz . . . 25 ', " Kümmel .... 1 „ " Zwiebeln .... 2 „ " Krcnn . . . . 2 „ " Suppenkl.äutern . . 3 „ " stidönttn Zwetschken . . 3 ^, " Eiern .... 85tttt Stücke " Wein .... 14NU Maß " Branntwein . . - ^lW ', an Weinessig . . - 4l»N ., l^^,. Zucker . - - l5U Pfund Z.H, Baumöl . . .25 » Z V, Leinöl . - - - 2 .. ^ )„ Terpentinöl . . . 1U ., , ^V, schwarzer Seife . . 1W ,' I l, roher Gerste . - » Mehen ^ Z der nieder österr. Metzen zu 71 Pund 3 Loth Z l., 36 grädigen Spiritus . 2i» Maß ., Blutegeln mittlerer Gattung 2W Stucke l., Urinflaschen - - !5N " ^V, «Unzen hältige)M^iHl.en^ , '3 (., 12Unzcnhältige) Gl.s« .,tt ^ W>„ Lampengläser . - ^ / ^., Wachsleinwand. - "tt Ellen die beiläufige Zahl der in einem Jahre zu reini- aenden Wäschesorten ,st: Schlafröcke . . - - »"« Stücke 96ft Schweißhemden . . . I0U0 Stücke Ordinäre Hemden . . 5WN „ Schweißgattien . . . 5, 'Für die ärztlichen Bedürfnisse müssen drei Tage vor der festgesetzten Licitation qualitätmäßige Muster mit der Angabe des billigsten Preises in die bemerkte Kanzlei gesendet werden, w? sie bis zur erfolgten Ratification des Licitationsactes reiste gclt und numerirt aufbewahrt bleiben. — (5's werden nun alle befugten Speccrei- und Mate-rialienhandler, Greisler, Bäcker, Müller, Fleischhauer, Glaser und Weinlieferanten zu der ausgeschriebenen Licitation mit dem Beisätze eingeladen, daß jeder Concurrent vor der Versteigerung ein Vadium, und zwar: für die Lieferung des Nmd-und Kalbfleisches 125 si. C. M , der Semmel-und Brotgattungen 30 st. C. M., der übrigen Artikel 150 st. C M., der Glaswaren 2 fl. C. M., dann für die Reinigung der Krar.k.'nwäsche 5, st. (3. M. zu erlegen hat, welches nach abgehaltener Licitation uon den Erstehcrn auf Rechnung ihrer Caution, welche sogleich in dem vorgeschriebenen zehnpercentigen Betrag von den erstandenen Preisen ergänzt werden muß, rückbehalten, den Nichrerstehern aber wieder zurückgestellt werden wird. Die ausgedehnten Licitationsbedingnisse werden am Tage der Verhandlung deutlich vorgelesen, können aber früher in der bemerkten Kanz- " lei jederzeit eingesehen werden. Laibach am I«. August 1847. Z. l4ll. (i) Nr. 20l7. Kundmach un g. Da die am 28. Mai l8l7 ausgeschriebene öicitatlon, weacn Sicherstellung d.r für die l)ierländig?n Gränz' Regimenter und '.».'lllilar-Communitäten in den Verw^llungsj^hren l8l8, l8l^9 und »850 erforderlichen El!,e„solten und eisernen Kochgeschirre ohne eines für o^s Mlli lär-Aerar annehmbaren R.sult>NeS ^t^tt gesunden, so wird solche am l5. September d. I. m dem h'esiqen General- Commandu »Gebaud», bei der croatischen Mllltär-Granzbauoireciion, und zwar für die gesammle hierlandi^e Gränze wiederholt abgehalten. — Die vorläufigen Bedingungen hiezu sind bereilS >n der voretwahnt geschihenen Kundmachung enlhallen, werden am Tage der Liciralion mitgetheilt und ko'nnln in d^m ökonomischen Department dts vereinten Banal» W^rasdiner : Carlstädter Gcneralcom-mando täglich eingeholt werden. — Agram am 5-Auqust 1 5»7. Vermischte Verlautbarungen. F. !N9. (l) Kundmachung der zweiten d i e ßjäl)ri a c n Verthei« lung 0oie al« lenfalls zum Tyeile unter bloß nobiluuce Personen in Laidach, jeresmal an die Ha>ld ver« theilt werden. — Diejenigen, welche u^rmög dieses wörtlich hier angegebenen Testaments eme NlUerstützuiig aus dieser Armeustlfcung ansprechen zu können glauben, werdcn hicmit erinnert, lhre an das hohe k. k. illyr. Gubcr« nium stylisirten Bittgesuche um einen Antheil aus diesem jetzt zu verthe,lenvcn Slifcungsin-teressen - Betrage pr, 880 fl. C. M. bei dieser Armeninstltutö - Commission binnen vier Wochen einzurnchen, darin ihre Vtrmögens« Verhältnisse gehörig darzustellen, insbesondere ihre Einkünfte genau nachzuweisen, die allfällige Anzahl ihrerunuersorgtenKi nder, odcr sonst drückende A r m u t y ö o er h a l t n i sse anzugeben, und den G.sucken die Adelsbe« weise, wenn sie solche nicht schon bei frühercn Vel.thellungen dieser Stiflun^sinteressen bei« gebracht haben, so wie die Verwandtsckafts-proden, wenn sie als Verwandte eine N-tter-stützung absprechen, beizulegen, in jedem Falle avcr neue Armuths - und Sittlich-ke i ts z eu g n l sse. welche von den betreffenden Hellt« Pfarrern ausgefertiget und von dem löblichen Btadtmaglstrate blstäli^t scyn müssen, beizubringen. — Uebrigens wird bemerkt, daß die aus diesen Armensliftungsintec« essen ein- oder mehrem^l bereits erhaltene Unterstützung kein Recht auf abermalige Er« langung derselben del künftigen Verlheilungen dleser Stiftungsint