^°-W. Kam stag Vett Itt. August !833 Mubsrnial - ^krlautbavuttgen. Z. 10^9. (2)^ Nr. 167^1^563. Circulars des k. k. iIyr. ?andes-Guberniums zu Laibach. Mittelst wachem vor der erst muerllch unter dcm Tttel: ,,(Iiovin6 Italia" (das junge Italien) entstandene, staatsgefahrltche Zwecke be« zielenden geheimen Gesellschaft gewarnet wlrd. — Als uor !2 Jahren die Gecte der Carbon nari die bürgerliche Ordnung m den Staaten Italiens mtt emem ganzlichen Umssurze bedrohte, haben Se. k. k. Majestät um Allerhöchst Ihren Unterthanen vor den gemeinschädllchcn Lehren und der Verführung dteser Sect« zu warnen; die eben so verbrecherischen als ssaatsl gefährlichen Zwecke derselben durch das gedruckte Clrculare diejer Landesstelle vom 24. No-vember 182! , Z. tboZy/ zu Jedermanns Wissenschaft allgemein bekannt machen lassn, dam>c unerfahrene und leichtsinnige Menschen, denen b,e Obern diese Zwecke sorgfältig ver? hehlten, hierüber belehrt, von der Thkllnah' me an dr Verbmdung der Carbonarz abge« halccn würden. — Dle gleiche väterliche Sorgfalt d?s Landesfürften bestimmte McrhöH^-dcnfelhen nunmehr dle nämliche Maßregel in Beziehung auf dle im kaufe der neuen Inter-eigmss^ gtbtldcte, nlcht winder gefährliche, vielmehr emen gesteigerten Grad der Carbonari darstellende Verbindung unier der Benennung: „(bovine ItgÜI" ides jungen Italiens) anzuordnen. — Dle Tendenz dleser Vereinigung ist der Umsturz der bestehenden Regierungen und der ssejammten bürgerlichen Ordnung; die Mittel, deren sie sich bedient, sind die Verführung und selbst der durch geheime Obern in Form von Vehmgerichtsn ausgesprochene Mord. «50 wie es sich nun von selbst versteht, daß Jeder, welcher diese hochoerrsthenschen Zwecke kannte und demungeachtet in die Gesellschaft wr bovine ItäUa trat, nach dem §. I2 des Strafgesetzbuches über Verbrechen dcs Hochver» rothes s^uldlq ist, odcr wenn er nach dem §. 54 und 55loessclben Strafgesetzbuches, da ,hm Nr Zweck zchvn bekannt war, die Fonschnm dieser Verbindung nicht hinderte, oder die Mitglieder derselben anzuzeigen unterließ, sich dieses Verbrechens mttschuidlg gemacht hat, und die von dem Gesetze darüber verhängte Strafe verwirkte; eben so wnd sick vom Tage der Kundmachung gegenwärtiger Verordnung Niemand mehr mit der Unwissenheit des Zweckes der Gesellschaft Oiovine Iwlig entschuldigen können.—Wer daher immer von diesem Zettpuncte an , in dle gedachte Verbindung tritt, sder die Fortschritte derselben zu hmdnn, oder ihre Mitglieder anzuzeigen ferner unterlaßt, wird nach den Bestimmungen der § §. 52, 55, 54 und 55 des Strafgesetzbuches über Verbrechen, welche unter ihrem vollen Irhatte nach angee führt sind, abgeurtheilt werden. — Eden so findet der tz. 56 des gedachten Strafgesetzbuches in Ansehung jener Falle, in welchen den Entdeckern ganzliche Gtrafiosigkeü und Geheimhal, tung zugesichert ist, auch auf dle Gesellschaft Oiovlne llälia feine Anwendung, daher er hier ebenfalls zu Jedermanns Kenntniß snnem vollen Inhalte nach angeführt wird. — Lsi« bach am 27. Juli i833. Joseph Camillo Freyherr v. Schmioburg, Gouverneur. Carl Graf zu Welsperg, Raitenau und Prim or, k. k. Hofrcnh. Joseph Wagner, k. k. Gubernialrath. tz. 52. Das Verbrechen des Hocbverra« thes begeht: a.) der die persönliche Sicherheit des Oberhauptes des Staates verletzt; d.) der nwas unternimmt was aus eine gewaltsame Veränderung der Gtaatsvcrfassuziy, auf Zuziss hung oder Vergrößerung einer Gefahr von Außen gegen den Staat angelet wäre, es geschehe öffentlich oder im Verborgenen, von einzelnen Personen, oder w Verbindungen, durch Anspinnung, Rath rder NDene That, mit oder ohne Ergreifung der Waffen, durch mitqc, thlltte, zu solchem Zwecke leitende Geheimnisse oder An'chlag?, durch Aufwieglung, Anwerbung/ Ausspähungf Unterstützung oder durch was sonst l«Vl« für eme dahin abzielende 6i6 Handlung. — §. 55. Auf dieses Verbrechen, wäre es auch ohne allen Erfolg / nur b?l dem Versuche geblieben, wlrd die Todesstrafe verhangt. — §. 5^,. Wer z,ne m den Hochl'er' rath einschlagende Unternehmung, dze er leicht und ohne eigene Gefahr in lyrer weitern Hort' schrettung verhindern könnte, zu hmdern uor-sätzllch unterlaßt, macht sich des Verbrechens nmschuldig, und soll lebenslang nnt schwersten Kerker bestraft werden, — §. 55. Auch derje« nige macht sich Mitschuldig, der einen lhm Bc» kannten, des Hochuerrathcs schuldigen Verhre-' cher der Obrigkeit anzuzeigen bedachtlich unterlaßt, wofern mchl aus den Umstanden erhellet, daß der unterbleibenden Anzng? ungeachtet eine schädliche Folge mcht mchr zu besorgen ist. Ein solcher Mitschuldiger soll lebenslang mu schweren Kerker bestraft werden, — §. 55« Wer sich in dl? in dem Puncce deß §. 52 angedeuteten^ aufHochverralp abseienden Vcrdln-düngen eingelassen, m der Folge aber durch Reue bewogen die Mitglieder derselben, ihre Satzungen, Absichten und Unternehmungen der Obrigkeit zu emer Zelt, da sie noch geheim waren, und der Schade verhindert weiden konnli, cntdrckc, dem wird die güNjizche Strczf> losigkett und Geheimhaltung der gemachten U^Z zeigt zugesichert. Nretsämtliche V^erlauivarunMN. Z. 1056. (3) Nr. 955^- Kundmachung des k. k. La;bacher Kreisamtes. — Die hohe Landeßssklle hat die Vornahm? verschiedener Esnseruülwns'Arbeiten lm hiesigen Niccal» gedäude, bestehend m Maurerarbett sammc Materlüle, Gceinmetzarbelt, Z?mmecmanns-arbeit sammt Matcnüle, Tischler-, Gchloffer-, Hafner-, Glaser., Anstreicher-, Mahler- und Gpenglerardenen; mit hohem Dccrete vom l3. 5ull l. I,, Nr. i/z6g4, zu genehmigen geruhet, zu welchem Behufe eine Mmaendol Llcitatwn am 14. AuglUl l. I., um ic> Uhr Vormnlags, bn dlesem k. k. KreiSamte Gratt finden wltd, wobei die allfalligcn Unternehmungslustigen zu erscheinen hnrmu aufgefordert werden. — Lüchach am Ii. Juli igZZ. HtaM- unV lanm-echtttche ^erlmttbarungrn. Z. ia5i. (2) Nr. 5l6o. Von dem k. k. Stadt- und Landrechtt ln Kraln wird bekannt gemacht: Es sey über Ansuchen des k. k. Fiscalamres, -ii^nnQü dzr Armen der Expositur Grafen'brunr., als erklärten E''ben zur Erforschung 0er Schuldenlast nach dem am i5. März d. I. zu Grafenblunn im Bezirke Prem verstorbenen Pnester Stephan Tautsther,. die Tagsatzung auf den 2. September d. I., Vormittags um c) Uhr, uor diesem k. k. Stadt» und Landrechte bestimmt worden, bei welcher alle Jene, wölchc an diesen Verlaß aus was immer für einem Rechtsgrunde Ansprüche zu stellen vermcincn, solche so gewiß anmelden und rcchrsgelcend d.n-thun sollen, wi-drtgens sie die Folgen des §. 6:^ b. G. B, sich selbst zuzuschreiben haben wcrdm. Lalbach den 23. Juli i6^3. Z. laä". (2) Nr. 5zoo. Von dem k. k. Stadt s und Landrechte in Kram wird bekannt gcmacht: Es ftp über Ansuchen dcs Herrn Ferdinand Brugnak, k. k. Oberlleutenant, der Josephine Crobath, ge-bornen Brugnak, und des Hcrm Prokopp Endlicher, als gesetzlichen Vcrlreter seiner minderjährigen Kinder, als erklärten Erben zur Er« fclschung der Schuldenlast nach der am 3l. Mai l. I., uk iutosuno verstorbenen Frau Elisabeth Endlicher, die Tagsatzung auf den 2. Beotembcr l. I., Vormittags um y Uhr, vor diesem k. k. Stadt- und Landrechtc bestimmt worden, bci welcher alle Jene, welche an diesen Verlaß aus was immer für emem Rechtsgrunde Ansprüche zu stellen vermeinen, solche so gewlß anmelden und rechtsgeltend darthun sollen, wiorigens sie dle Folgen dcs §. 614 b. G. B. sich selbst zuzuschreiben haben werden. Laibach den 2Z. Juli i933< Z. 1064. (1) Nr. bögcyzgZö. Convocations « Edict. Von dem k. k. Szluiner Gränz Ilifantct rie-Rcguncmbgcrichte, als AbHandlungs'.nstailz, wird hlenut bekannt gemachr: Es scze der, ;in 3n'g!mentsdezirke zu1Ill«ovao7< haussaßige Bak-kcrineister Joseph Mickulm, am ig.- Juni l. A mn Testament ohne K'.nder, mi: Hinterlassung der Wttwe Ursula, verstorben. Es haben daher olle Jene, welche an dessen Nachlajsenschaft aus was immer für emem Recktsgrunde einige Ansprüche zu machen ge-denkcn, letztere bis Ende Jänner iZZH bei die« sem Reglmcntsgerichre anzumelden und zu er-weisen, widrigens nach Verlauf dieses Tenm-nes mit der Verlassenschaft nach Gcfttzen vor-gekehrt werden wird. Vom k. k. Szluiner Granz^Ncgimentsgci richte. Karlstadt am i. August i3Z3. ^:7UtlichZ Verlautbarungen. Z. ^o6Z. (1) Nr. i^62^35i6. Tax. Kund m a ch' u n g. Bei dieser Cameral-Gefalkn Verwaltung ist die zweite Accessistenstelle mu dcm Iahresgc- 8l7 halts von Dreihundert Gulden C. M. in Erledigung gekommen. — Zur Besetzung dieses Dlensiplahes, und im Falle der Bestellung durch graduelle Vorrückung zur Besetzung der sechsten Acccjsistenstcllc mir dcm Iahresgehalte von Zweihundert fünfzig Gulden wird der Concurs bis i. September d. I. eröffnet. — Diejenigen, welche eine dieser Dienststellen zu erhalten wünschen, und sich über die zurück-gelegten philosophischen Studien, über chre bisherige Dienstleistung und über einen unbescholtenen Lebenswandel auszuweisen vermögen, haben ihre gehörig belegten Gesuche im vorgeschriebenen Wege vor Ablauf der bestimmten Bewerbungsfrist der Eameral-Gefallm Verwaltung zu überreichen. — Von dcr k. k. vereinten illyr. Cameral-Gefallen-Vcrwalung. ^m-bach am 5. August l833. Vermischte ^7erlanlÄarungen. Z. 1060. (2) Warasdlner « Töpllyer- Wirthsl Haus-Verpachtung. Da die Pachtzelt des großen Vmkehr-wirthbhauses m dem^> dem hochw. Agramer Domcapllel zugehörigen, und sehr besuchten Badorte „Töoliy" bn ^Warasdin," mlt 23. April l9Z4 erlischt, wlrd dasftlbe neuerdings mittelst der, am ig. Bevtember d. I., »m Orte selbst, und zwar ln der herrschaftlichen Kanzle; abzuhaltenden Lic»-tation auf drei nacheinander folgende Jahre verpachtet. Dieses Gasthaus besteht aus folgenden Bequemlichkeiten: 2.) zu edener Erde aus zwei großen Wirths-wohnungs?, einem Dienstbothen, und drei Babegasttzlmnnrn, einer Waschkams mer, elntr Küche, einer Speisekammer, emem größeren und zwei Handtellern, und emem Gewölbe; d.) im ersten Slock?: aus einem großen Tanz- und Svnscsaale, einem Blllard-und einem Ercdenzpmmer; c.) im ersten und zweiten Stocke: aus 5y mcubllrten, und mit herrschaftlichem Bettzeuge und Wasche versehenen Gastzimmern, und drel Kaffchküchen. Das Billard, dle Meublen und Wasche werZ d«n dem Pachter g?gen Inventar übcr-gcben. ä.) Hierzu gchören in den Gebäuden im Hofe: dle gemauerten staltungen, W^ aenschupfen zum G'.erren, WäsHscchc.l-küche, em gro^.r Küchcngarten, und die Haltte der großen herrschaftliche« Elsgrub?. Dem Pächcer zugesicherte Vortheile sind : I.) Er beuchet von den Gass«^ dle festhez stimmte Zimmertax?, und lst zugleich Tratteur, jedoch gcgen dl? jährlich mit seinem Einvcrssand-Nlffe von der DnfcZlon auszuarbeitende pünct-llch zu biobachteliden Tariffe. 2 ) In der Regel muß er zwar Herrschaft? lickeWeme^ gegen Recompense von 6 kr. 3.M. pr. Etwer aubschanken, jedoch stehet es dem Pächter fre>, em gcwzsses Quantum alte und reue Wcme, um dle durch dn Herrschaft zu bestimmenden, und von dcm currenten nlcht abwklchenden Prelse von derselben abzunehmen, wo es >hm sodann freistehet/ entweder diese oder auch fremde Wcme «m Gafthause auszuschan« ken. In ledkm Falls aber kann er Aqucure jeder Gattung hallen und veräußern. 5,) Dreißig Klafter Brennholz bekommt er von d"cr Herrjchafr unentgcldlich, weiters zehn Klafter zu dem Preis? von 1 fi. 12 kr., den übngcn Bedarf aber zu 2 ft. C. M. frei ins Gasthaus gestellt. 4.) Alle Frühjahre wird das Gasthaus auf herrschaftliche Unkosten ausgeweißet, geputzt/ und zu dem Zimmerreiden d:e nöthige Handarbeit geliefert; o;e wcmre Reinhaltung aber liegt dem Pachter ob. Z.) Der Boden ober dem Saale geHort dem Pachter, der übrige aber bleibt zur Verfü» gung dcr Herrschaft. Die ohnehin bekannten, jedem Gastgeber und Pachter obliegenden Verbindlichkeiten, die in den Pachtvertrag gewöhnlich aufgenommen werden, können während, dieser Zeit sowohl ln der Directorial-Kanzle! zu Agram, als auch in der hiesigen Hcrrschafts-Kanzlel eingesehen wer-den, und werden auch vor der abzuhaltenden Licitatton verlesen, worunter jedoch diese die außergewöhnlichen sind: daß der Pachtmhmer während der Badezeit den Badearzt mtt Wo Hz nung, Kost und Bedienung unentgeldlich zu versehen, und eine Wäscherinn zu halten Vers bunden scy. Jeder Mitlicitirende hat vorher cin Reugeld von i5ci fi. C. M. zu erlegen, welches ihm, wenn er das Gasthaus erstehet, in die erste Ratenzahlung eingerechnet, dcn nicht Erstchcn-den aber nach beendigter Licitanon zurückccssatt tet w'.rd. Auch hgbm sich Fremde, hier unbekannte Mitconcurrirende mtt gültigen Zeuamffen ;h:cr Kcnntmß und ihres Wohlverhaltens Utw c'.ner Caution von Zoo ft. C. M. ezttwcder im Baren, oder nach dem Course zu berechnenden. 8iS Staatsobligationen zu versehen, und solchs vor der Licitation vorzuweisen. Die Zahlungsterml-ne der zu versprechenden Pachtsumme werden so bestimmt, daß das erste Quartal bis letz, ten Mai, das zweite bis 8. Iull, das dntte bis letzten September, und das vierte Quartal mit Ende December jeden Jahres bei Strafe der Duplicnung erlegt wird. Sollte Jemand blos das Traiteurhaus mit den für den Wirth bestimmten Zimmern, Küchen, Kammern, Kellern, Garten und Els-grubc, ohne Besorgung und Taxenerhebung der Gastzimmer zu übernehmen wünschen, so hat sich ein solcher vorläufig entweder bei der Güter-Direction in Agram, auf dem ^Har-mitzcnplatze"/ Haus-Nr.ZoZ, im ersten Stocke, vom ».September d. I. angefangen, oder aber in Töplltz selbst bei dem Hofrichreramte bei Zeiten zu melden, damit dle dnßfalligen Bedmgnisse besprochen werden können. Pachtlustlge werden demnach für den 19. September d. I. in das „Töplitzer Schloß" zu der obigermaiscn von 10 bis l2 Uhr Früh abzuhaltenden Llcitation höfiichst eingeladen. Herrschaft Tövlitz am l6 Iull i8Z3. Z. 20^3. (2) Nr. 746« Edict. Vom Bezirksgerichte der f. t. Staatshsrrschast Lack wild kund gem^chc: lZs sei üo?r Ansuchen des Nicolaus Rechcc von La'.oach. gegen Icftpd Jaw-nia «u öack, megen a»s dem Urtheile rom 7. Juli itt52 schuldigen 263 ft M M. c, 5. c., in oie e,re< culwe FsUbletung des, tem Lchtern gehörigen, dem Donnnio <3t.,0t Lack, sub Ucd. Nr. 76, llienstdaren, und auf 206z ft. gerichtlich qeichätzten Hauses in der Stadt Lack yaus Nr. 6l, sammt ten dazu qthscigen Nielh^uie. tcnn Wallungen und sonstigen Fugehöc, gewissiget, und hiezu drei TklMtne, und zroar: auf den 2q. Auaust, 3o. September und I«. Octsder ,323, jedesmal von 9 !iz »2 Uhr Vormttt^gv, in I^uco geoachten Hau« jeö mit dem Bels^tze bestimmt woroen, daß, trenn die erwähnte Realität weoer del der ersten noch zweiten Feilbietungslagfatzun^ um den >5chätzungs>-betr^g scer darüder an Minn gebracht werden könnte, selbe bet Lei dritten auch unter kem Schötzungsbekrage hintangegeden werten würoe. Wo üdlissens den Kaasiusi-aen frei steht, die dieß-fälligen Licitatisnsredina^isse wie auch tie Schäz» zung hier de: Gölickl ein Urb. Nr. 60g dienstbaren i ,j2 Hübe, c!e ^5335. 12. Juni l. I., ^. 5Üa, wegen schuldigen 5oo ss. M. M. zuzustellen. Das Gericht, dem der Ort ihres Aufenth^l« tes unbekannt ist, hat auf ihre Gefahr und Kostin den Herrn Franz Pfeffecer aNhier zu ihren Curat« bestellt, welcher ihre Rechte ncch oemfür die k. l. Erdlande bestimmten Gefeße zu verwahren hat. Dieselben weroen daher ourch dieses Edict erinnert, daß sie zur rechten Zeit selbst erscheinen, oder aber einen andern Tachwalcer bestehen uno hierorts bekannt machen, und ücerb^upt im recht, lichen Wege ordnungsgemäß einzuschreiten wissen mögen, widriqens sie sich selbst alle üblen Folgen zuzuschreiben haben werden. Egg ob Podpelsch am »5. Juli »655. 3. ,046. (2) ^ Nr. 58a« H d « c t. Von dem Bezirksgerichte zu Egg ab Podpetfch, als Personal'Instanz, wird hiemit allgemein be-kannl gemacht: Es habe übel Ansuchen des Antsn Suppantsckitfch von Koiodrath, a!K oer Nr. Johann Burger'schen Frauen Grbinncn Johanna r. Höffern und Paulina Iabornig, und Peregün Humler', schen Cefflonärs, 6s praes. :2. Juni l. I.^ Z.58a, ««der Anton und Maria Flore von Lutovzh, in die erecutive Veräußerung der, auf Namen Anton Flore vergewährlen, zu Lukovitz gelegenen, der löblichen Staatthcrrfchaft Michelsieltcn. »uü Urb. Nr. 609 untelthäniczen, gerichtlich aus25ZZ H. 35 ts. geschaßten l i^2 yube, sammt Wohn» u»K W ter ailf 6 ft, »6 fr. ge. schaßten Fährnisse, wcgcn vom» Anton Flore/aus dem Urtheile vom il Jänner 1LZ0 schuldigen 36o l^. , bann Ho st., und aus dem Urtheile rom ää Ladern 6aw von Anton und M^ria Flore lüL« standigen 10a st., s.mmt Zinsen und Kosten a/nil« liftet worden, und hiezu unter Oin-cm tie T^giaz« zungen auf den 5. Eev^mber. 5. October und 7. November l- I., jcdeömcll von g dis 12 Ubr, mit dem Anhange angeordnet, d^ß, im F^^e ^iese Rea» licät weder bei der ersten noch zrreiton Frilbietunq um den Schähunftswerch o?er da^übcr an Mann gebracht werden könnte, solche bei der dnlten und letzten Tagsahung auch unter demselben hmtangs' gcden werden winde. Wozu die Erstehungslustiaen mit dem Bei-sahe eingeladen werdkn. daß sie die dießjälilqen Licitaljonsdsdinanisse zu deu aewöhnlicken Amls-stunden in bieNq'-rGesii't'fanllci c?ns?ben können. Egg cd Podpötsch am »5. Iun z3)I. Z. F069. (2) Wohnungs - VermiethunZ. Im Hause, Nr. ,46, am St. Jacobs« platze, ist im zweiten Stocke ein kleines Zun-mcr mit Einrichtung, und zu ebener Erde?in Gewölb?, ssündlkch zu vermicthcn; euch ist ein Et.Ul auf 5 Pferde nebst Heubehaltniß zu kommenden Michaeli zu vergeben. Das Nähere ist im znmttn Stocke dqstlbst zu erfragen. 3,9 ^remmn - Anzeige, Angekommen den ?. August l82Z. Hr. Agadian Wartanow, Handelsmann; Hr. Sulab Mirianoss, Privater; und Hr. Franz v. Ss-Mllruga, k. k. Hosrath der obersten Iusiizstelle, sammt Familie; alle drei von Wien nach Trieft. — Hr. Ig-naz Brandeker, Handelsmann, von Ktausenburg nach Trkst. — Hr. Ludwig Graf v. Vsterhazy, k. k. Käm-mcrer, mit Frau Gräfinn Johanna Bathyam, von Triest nach Wien. — Hr. vuc äe Narrnnrit, Mar» schall, sammt Diener, von Mailand nach Wien. — Hr. Wilhelm Sparc, Studierender, von Wien nach G'rz. __________ Aemtlichs Verlautbarungen. Z. 1072. (1) Nr. !454H53L6. v. Kundmachung. Durch die P^nsionlrung des Oberbeam» ten Nloys v. Pedal!, ;st nun die Oberdeam-tensfttlle auf der Etaatsherrfchaft Gt. Andrä mir dcm jährlichen Gehalte von inoa st. E. M., dcm Deputate jährlicher Io Wiener Klafter welchen Brennholzes, dem Pferd, und Reise« pauschale jährlicher Zao ss. W. W. sammt 6 ola Zuschüsse pr. zgo fi. W. W., woraus sämmtliche Amtsrnsen bestrttten werden müssen , dcm Kanzlei' und Beleuchtungspauschale jähriger 100 fi. E. M. und der freien Wohnung, in Erledigung gekommen. — Zur provisorischen Bcseyung dleür Oberbeam enß, stelle wzrb nun in Folge hohen k. k. Hofkame mn'-Erlasses vom 23. v. M., Z. Zi^^2 , der Concurs mtt der Erinnerung ausgeschrieben, daß jene Indnnduen/ dle sich um dlese Stelle zu bewerben willens sind, lhre gehöng mstruir-ren Gesuche mtt genauer Nacdwe»fung dts Le-bensalters ,und Standes, der zurückgelegten Swdler, und erlangten Wahlfahlgkettßdecrn? im politischen Fache, dann für das Ciml-, En-nnszal- und has Rlchteramt über schwere Poli< zeiübertretungen, der Kenntniß von der iand-amtnung und Rcchnungsmanipulanon, der bikher beglsitetm Dienstposssn und dabel erworbenen Verdienste, des unbescholtenen Lebenswandels des Blttstellcks und der Fähigkeit, zur unmrweilten Lnsturig einer barcn oder sidcijussorischen Diensscoutlon im Betrag? von 2Q0Q st. E. M., bis längstens Ende Septcms ber l. I., irn vorgeschriebenen Wege h;ersrts einzureichen, und glnchzeitig anzugeben hgben, ob und in welchem Grabe dieselben mlt Annsinz 2!0lduen der Staatsherrschaft St. Andra ver« wandt oder verschwägert sind. -— Von der k. k, illor. Eameral-GefällenlVerwaltung. Laib^ch am ^. Auavst i6Z3. Uermifchte UkrlHMbaruMn^ 3« io5g. (2) I. Nr. i34l. Edict. Alle Izne, die bei dem Verlasse des M Troschain am 22. April.l. I. verssorbentn Halbhubler Anton ^uppantschltfch, vni^o Kle-menzek, aus wäs immer für emem Rechts-gründe einen Anspruch zu machen berechtiget zu seyn glauben, haben solchen bei der dießfalls aus den Zo. August l< I,^ Früh 9 Uhr vor diesem Glnchte anberaumten Liquidationstag-sayung so gewiß anzumelden, wldrigens sie sich dle Folg?n des §. L14 d, G. B. ftlbst zuzuschreu hen haben werden. Bezirksgericht Weirclberg am 26. IuU i633. Edict. Vom Bezirksgerichte Neifcnberg wird öffentlich bekannt gegeben: Es fei über das Reassumi-rungsgefuch des k. t. V«rn?ültungsamteö Lcr Slaats» hellfckaft Sittich, 6c!o. .5. d. M., Nr. 6o5, zur Vornahme der, vsn dem löblichen k. k, Kreisamls mit Verordnung vom 24. v. M., g. 5237 , wegen eines Urbalwlgübenlückftandes von li3fi. 2:j4kr. vecwiNigten Liquidation über den Activ» mid Pas« sipstand des sämmtlichen, dem Joseph Omachen von VerHe gehöligen Vermögens, die Tagsahung auf den 3z. August l. I., um die neunte VoimU» tagsstunle, vor tiefem Geliebte angeordnet rr?r» den, wozu aNe Jene. die aus was immer für einem Rechlsglunde auf da5 Pttmöacn des Schuldners einen Anspruch zu machen gedenken, hilmit vorgeladen rrnden. Seisenberg am 2^. Juli lL33. Z. ioö2. (,) Nr. lL»5. V d i c t. Wsn dem Bezirksgerichte tcs Herzostbums Getttcbee, als Concutswstam, wird hiermit aNge-mem bekannt gemo^t: Es feie üdcr Ansuchen dts Andreas Prennkr, als errrählten Verroalter der Johann Schleimel'fchcn Eonculsmassa in Windisch-dolf, Ns. 5, , in tie ^eilbictunst de?, eem (Zli. datar aehöriaen, zuWinttfchtorf> sud hauß°Nr. 3l und Hau5 820 und die Licitatlonsbed'mgniffe zu jedsr Zeit hier» orts einsehen können. Bezirksgericht Gottschee am 19. Juni i853. Z. 1070, (1) Nr. »492V Edict» Von dem vereinten Bezirksgerichte Münken> dorf wird bekannt gemacht: Ss sei über Ansuchen tcs Hsrrn Dr. Joseph Orel? Curators des min« deljähngen Barthowmä hlade von Kreuze wider Joseph Iuchard van Gora, wegen aus den gericht« lichen Vergleichen vom 3i. August 160^ und 1,4. Juni »63o, schuldiger too ft. sammt Anhang, die executive Feilbietung der, dem Execute« gshärigen, dem Gute Rsthendüchl, 5v.b Rect. Nr. 2A, dienfi» baren, gerichtlick auf lo/i? fi, geschätzten Ganz» Hubs sammt An- und Zugedsr, dann der in die Execution gezogene«/ genchtUch auf 22 fi. !Z tl. geschaßten Fahlnisse, bewissiget, und die Vsr« nähme derselben auf den 6. September/ L. Octa» der und 7. November !635, jeVksmal Früh ^Udr, in I^nca der Realität, mtt dem Belsahe anberaumt rrordcn, daß d'efe Realität und Fährnisse, rrenn sie dei der ersten oder zwetten Feilbietung nicht wenigstens um den erhodenen SchähungKwerth an Mann gebracht werden könnten, bel der dritten auch darunter zugeschlagen werden trüben- Dessen werden dis Kauftustigen mit dem Bslsahe verstän-? diget, daß die Schätzung, der Orunoduchsexttacr und die LicitütlonZdeoingnisse, verrnöge welch'' Letzterer jeder Mnbleter auf die Realttät uncer Andern den vienen Theil der Schähung dar alK Badiurn zu Handen der Licttötwnscommisswn zu erlegen haben wild, täglich zu d«n gewöhnlichen Amtsssunden hierons eingesehen werden können. Nezirksgellcht Münkendorf den !. August»L32. Edict. Von dem BezillsgeriHne der Staatsherrschast Sittich wird bekannt gemacht: lKs fei auf Ansu» ^l?en des Iobann Valentin von Psttok, in die ere» cutive FeNbiitung dcr, dem Maiün Anschlovar aedöristen, in ^ulka, 5ub Hcus-Nr. 2, liegenden, der lödl. Camera!-Herrschaft L^ntstrah, sub Urb. Nr< 4, zinsbaren hübe und des Zugehöls, wegen nnl tem Ultheile vom 20, Februar 1629 bebaup« tecen 55a st. und 5 0^0 Zinftn fnt g. März ^624, dann Klagö « und (Kvccutionstoilen gcwiNiget, pn? zur Vornahme derselben die erste Tagi^hung ou' ten 24. Juni, die zweite auf den 2^» Iuii und tw dritte auf den 2H. ?^uaust l. )., jederzeit Früh v'.n y Uhr, vor Liksem Bezitks-gericht? mit dem Beisätze bestimmt worden, haß. falls obig? hude bei der eriten oder zweiten Licilation um den Schäyungöwerth pr. 62b ft. 3 kr. oder darüber on Mann nicht gebracht rorrden könnte, selbe bei der ennen auch unter tcm SchäZungsbetrage hnitan.iegtben wird. Wozu KclustU'tige zu erscheinen mit dem Bei« soye eu'.geladen werten, daß sie oie Sctayung und kn'tationst-edlnanisse tä^iw ln den gewöhnlichen Anl'iunden h!kl sins hen können. Biziits^ericht Silück ten 24 M.i t3)5, Anmerkung. Bcl der elften und zweit?« Feüdiltungötagfazung hat sich lein Käufer glmelcet. Z. 'ol3!?. (y I. Nr. 426. Edict. Von dem Bezirksgerichte der Grafschaft Auer. fperg in Unterkram, wird hiemit bekannt gemacht: Es fei auf Ansuchen der Legatare, des am ,. Fe« bcuar d. I. ,u KompZNe, Pfarr Gutenfeld, mit CsdiciN verstorbenen ledigen Inwohners, Marcin hrön, zur Erforschung der Schuldenlast, eine Tag. faMng auf 20. August d- 3-, 9 Uhr Vormittags, vor diesem Gerichte angeordnet worden, daher alle Villaßgläudiger aufgefordert werden, bei dielet Tagfatzung ihre Forderungen anzumelden, als wi. drigens sie sich die nachlheiliqen Folgen nach §. 3l^ aNg- b. G. B. selbst zuzuschreiben halten. Bezirksaericht Ver Grafschaft Auelfperg am ,5. Juli löZH. _____ EK ist in F. A. Edlen v. Kleinmayr's Buchhandlung in Laibach, neuer Markt, Nr. 22l/ erschienen unv zu haben: Lirische unv romantische W i ch t U n O e tt Hugo's vom Schwarzthale. Groß »2. (2l8 Seiten stark) in nettem Umschlage, drosch- l si. Auch ist zu haben: Aeuffsrsi wohlfeiles Wörterbuch der deutschen Sprache. 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Bearbettllllg willko-mmen fein dürste, da er ge« sucht hat in Ansehung der Rechtschreibutfg, in der Abänderung der Haupe-, Bei« und Fürwörter^ in der Abio^nolung der unregelmäßigen Zeitwörter und in der Wsltfägunst dieses Handwöktttduch für Lehrer m,d EchiUer vorzüglich brauchbar zu machen-; auch find in demselben zene Wörter, welche in mehreren Bedeutungen gebraucht werden, so wohl die verschieden?« Bedeulung?« erkläre, als auch die sonst von einem orer dfm andern Werte abstammend«« Redensarten beigefügt worden.