./U «3. DonnerstaO am HZ. Jänner R8«» Z. «. . (3) Nr. " Stcmpluug dcr Frachtbriefe. Nach den mit dem Gebühren-Gesetze vom l3. Dezember I««2 erlassenen geänderten Tarifsbestimmungen Post. - Nr. l<», l, .X. 6 unterliegen, vom l. Jänner l^j.l ab Frachtbriefe und die Duplikat? derselben, wenn sie außer dem Vezeichnisse der versendeten Guter und dem mit dem Fuhrmanne, Frachtführer oder Schiffer geschlossenen Lohn. oder Micthvertrage und der Versicherungs.Assekuranz keine der skalamäßigen Gebühr zu unterziehende Bestimmungen enthalten, dem Stempel von 5, kr. pr. Stuck. Dieser Stempel hat auch bei Sendungen durch die k, k. Postanstalt, welche im Inlandc aufgegeben werden, in Anwendung zu kommen. In der Regel soll die Stempelmarke von Seite der aufgebenden Parthei überschrieben sein. Wien am 22. Dezember l8«?. Vchandlunae« der über Prcnsten und Vel-ssien zu leitenden Korrespodeuzeu zwischen Oesterreich und Gruftbritannieu. I. 8094. — «»O. Zwischen der preußischen und großbritannischen Postverwaltung ist ein neuerPostvertrag abgeschlossen worden, welcher am l. Jänner l8li:l in Wirksamkeit tritt, und nach dessen Bestimmungen von dem gedachten Zeitpunkte an auch die Korrespondenzen zwischen Oesterreich und Groß. britailnien zu behandeln sind, insofernc dieselbe», über Preußen und Belgien geleitet werden. l. Hinsichtlich dcr gewöhnlichen Briefe aus Oesterreich nach Großbritannien nnd umgekehrt, die nach der Wahl der Aufgeber unfranklrt oder bis zum Bestimmungsorte frankirt werden können, bleiben die bisherigen Portosatze ungcandert. Hiernach sind für einen einfachen frankirten Brief aus Großbritannien 25 Neukreuzer einznhe-ben, und für einen einfachen unfrankirtcn Brief aus Großbritannien 35» Neukreuzcr zu entrichten. Alö einfacher Brief ist derjenige zu betrachten, welcher weniger als ein Zoll-Loth wiegt. Für Briefe vom Gewichte von ^ Zoll-Loth bis ausschließlich 2 Zoll'Loch ist das zweifache Porto, für Briefe von 2 Zoll «Loth bis aus^ schließlich it Zoll-Loth das dreifache Porto emzu-heben, und für jcdes weitere Zoll-Loth oder den Bruchtheil eines Zoll-Lothes cin Poltosatz meh> zu berechnen. 2. Für rekommandirte Briefe nach Großbritannien, welche bei dcr Aufgabe frankirt werden müssen, ist (außerdem Porto fül gewöhnliche Briefe) die Rekommandacionsgebühr von l<> Neukreuzer zu Gunsten der österreichischen Postcassecinzuheben. t Briefe, welche durch Freimarken oder Kuuvertö unvollständig frankirt sino, sind zwar als unfrankirte zu behandeln, dieselben sino je doch untcr Anrechnung des Werthes der ver> wendeten Marken oder Konverls zu taxircn, und ist daher oun dem dressaten nur der an dem tarifmaßigr,. Po-lo fehleode Betrag einzuziehen. ^. Für Bucheipackele, unter welcher Bezeich, nung Zeitungen nno sonstige Drncksorten jeder Art verstanden wcrdcn, ist ^folgender Tarif auf^ gesttNt worden: Für Packele bis V, Zoll-Pfuiid pr. Loth .... 4 Nlr. „ über '/, " bis 1 Zoll Pfund 75 „ „I " " ''/, " 1 ft- 12 „ « „ „ 17, . "2 „ 1 „ 50 ,. .. „ „ 2 ,. ,^ ,' 2 „ L5 „ Hiernach ist für Packele biö '^ Pfund das Pbrtö von Loth, zu Loch für PacÜ'tc über '/, bis :j Pflnw aber nach dem Gelammtgewichte pl bemessen. >»-' Die Bedingungen, unter welchen die Versen-bling erfolgen dalf, sind folgende: ") das Porto musi sowohl für Drucksachen nach Großbritannien, als alich für solche aus Goß' b'itannien bei der Aufgabe bis zum Vcstim-mungöorto vorausbezahlt werden Bon der gegenwärtig bestehenden Bestimmung, daß Drucksachen nach Großbritannien biö zur englischen Emgangsgränze frankirt werden müssen, für Drucksachen aus Groß-brttannu'N aber das Porto von der englischen Ausgangsgrenze bis zum Bestimmungsorte in Oesterreich bei der Abgabe cinzuheben ist, hat es sofort abzukommen, b) Bucherpackete, welche mittelst Freimarken unzureichend franklrt sind, werden, wenn die vollständige Franklrung am Abgabsorte nicht mehr eingeleitet werden kann, mit dem dop-pelien Betrage des fehlenden Porto belegt, und zwar zu Gunsten derjenigen Vcrwal< tung, welche daS Porto einhcbt. Ueber diesen Punkt werden spezielle Weisungen nachfolgen. o)Ieoes Packet muß entweder ohne Emballage ausgegeben werden, oder darf nur mit einer an den Seiten offenen Emballage versehen sein, damit der Inhalt einer Prüfung unter, worfln werden könne. ll) Ein Bücherpacket darf folgende Gegenstande enthalten: Bücher oder andere Publikationen, Drucke sachen, Landkarten, gleichwohl, ob dieselben gedruckt, gestochen, litographirt, oder aber ob sie auf Papier, Velin oder Pergameni dargestellt sind, f^ner Photographien aufPapier, Velin oder Pergament, sodann alle förmlich oingedundenen, gefalzten oder bro-schirren Bücher, Publikationen u. s, w , gleichwohl ob der Einband lose oder fre, ist, endlich auch Rollen für Bücher oder Landkarten, Buchzeichen von Papier oder andern Stoffen, kurz Alles, was zur sichern Ueberkunft dcr gl'namlttn litcrarischen od»r lünstlcrischcn Gegenstände nothwendig ist, oder für gewöhnlich dazu gehört. Muster oder Musterbücher, es sei denn, daß diese in Papier bestehen, sollen jedoch zur Versendung in Bücherpacketen nicht zugelassen werden. (^) Kein Bücherpacket darf etwas Geschriebenes oder sonstige handschriftliche Zusätze oder Zei-chen enthalten, nur uneingebundene Korrekturbögen sind mit den zur Korrektur gehörigen schriftlichen Zusätzen zulässig, l) Das einzelne Bücherpacket darf 2 Fuß in Lange, Breite und Höhe oder drcl Pfund im Gewichte nicht überschreiten. l> Warenproben genießen keine Portocr-mäßigung. ll. Vollständig frankirte Briefe und Druck' sachen aus Großbritannien werden von den preußl' scheil Postanstallen mit dem Stempel t'. Il, unzureichend frankirte mit dem Stempel I>. !'. i rother Farbe bezeichnet werd«':,. 7. Die Bestimmung, dasi die für die Be stellung der Briefe bl'i nicht at arischen Postäm^ tern festgesetzte Gebühr von l Neukrcuzer bei Briefen aus Großbritannien nicht eingehoben werden darf, bleibt aufrecht, dasselbe hat nunmehr auch bezüglich der ans Großbrilannicn einlan' gendcn Drucksorten (Bücherpack^e) zu geltrn, welche den Adressaten ohne Emhebung eincr Bestellungsgebüdr abzuliefern sein werd.n Selbstverständlich wird hiedurch an den Bestimmungen über die Behandlung der im post' ämclichei, Plänumeraiiunswege bestellten engli« schcn Zeilschriften nichts a/ändert. ^. Das Porto für Blilfe zwischen Oester-reich und den im beiliegenden Verzeichnisse ge--nannten britischen Kolonien und andern überseeischen Landern setzt sich zusammen: l») Aus dem Porto, wie für Briefe zwischen Oesterreich und England selbst (25 beziehungs-weise 35, Neukreuzcr). l») Aus den im Verzeichnisse angeführten Scc-portosahen. Die Tax- und Gewichtsprogression ist dieselbe, wie bei Briefen zwischen Oesterreich und England, hievon gelten nur die im Verzeichnisse angegebenen Ausnahmen. Bucherpackete nach diesen Ländern können gegen nachfolgende Porlosätze, sonst aber unter denselben Bedingungen, wie nach England selbst versendet werden. Nach allen Ländern, ausgenommen 5>ss^....'>5 bei dec Beförderung über die Landcn« ^^li/ben gen von Suez und Panama V "^......_ ^____________________________fl. j lr. Biö '/, Pfund für jedes Lotl/'.. — ^ 4 ZA über '/, Pfd. bis l '. Pfd. — M» ß'Z >> l » » l'/» » l 3>j ;s » l'/^ » » -^ „ , W ^3 » 2 » » il „ 2 7^ ______________ «____________________ ^n Nach überseeiichen Ländern bei der ^eilerreick Beförderung über die Landenge sj^^lheben von Suez ---------......— ____________________^_____________si- , kr. Bis '/, Pfund für jedes Loth . — 5, tZA über '/, Pfd. bi5 l Pfd. l 5 -'s « l » .> l '/, „ , » ^ .»,» v^L » ' ./2 » » ^ >, <2 6»!> ^ ^. » " » » '' U »» !'l »»._____^^__ '^''' ' vi. ^ In Nach überseeischen Ländern bei der z-),,^,..,.-l, Beförderung über die Landenge ein'uh/ben von Panama _," ^.___ ______________________ft. ! kr. Bis '/, Pfund für jedeS Loth . -_ « , « 2 ! — .^8 » ^ ./^ » "2 » 2 ' 75» Nlkommandirte Briefe können nach folgenden Ländern befördert werden: Nach dcn vereinigten Staaten von Nordamerika einschließlich Kalifornien und Oreguin, nach Liberia, nach den britischen Kolonien, und zwar nach Indien, Malta, Gibraltar, Hongkong, Vrili'sch - Westindien , dem Kap der guten Hoffnung, St. Helena, Natal, Ceylon, Mauritius, Neu-Süd-Wal,s, Viktoria, Pasmania, Südalistialien, Westaustralien, Queensland, Neu Seeland, Neufundland, Bermuda, Kanada, Neu-Bra im si weig, ^tluschottland, Prinz Eouards Inseln, Sierra ^rona, Gumbia, Goldküste und »ach den Falk' lanos-Inseln. Für diese Briefe, die d.'in Frankirnng^zwange unterliegen, ist zu entrichtn: :«) Das Porto wie für gewöhnliche Briefe nach" denselben Ländern, l)) Die österreichische Rekom-mandationsgebühr mit l<) Neukreuzer. c) Die zu Gunsten der englischen Postoerwa^ tuna einzuhcbendc, und daher an die preußische Poilanstalc zu vergütende Gebühr von 2.", N'ukrcuzer. !>. Korrespondenten, welche ans frein den Ländern durch Oesterreich und Preußen nach Großbrltanien befördert weiden, "üd umgekehrt, un.erliegen: n) Dem deutschen und englischen Porto, von Korrespondenzen zwischtn Oesterreich und Groß' britannien selbst,'^ ^ I>) Dem betreffenden fremdländischen Porto, beziehungsweise den, Porto, welches für die Beförderung durch österreichische Anstalten auf fremdem Staatsgebiete und zur See fcstge.-seht tst. 38 Z, 73. (2) Nr. 4753. Edikt. Vom k. k. Bezilksamle ^'iltlu. als Gericht, wird deil unbekannten A„sprechern der Bauparzelle Nr. 88. mid der Grundparzelle Nr. 674 der Katastr. Gemeinde Lll. tai hiemit bekannt gemacht: Es habc wider dieselben Johann Titsch. Schneider »ml» Hauöbesiper in l!ltlai. >»lb Hons. Nr. 34. die Klasse auf Gestaltung der Eintragung der obbezeichneten Par» zellen in das dieß.'.erichtliche Grllndbuch uno sohin-luge Eigenthnmrechls.Einverleibung daselbst zu Gun« steil des Klägers überreicht, und es sei bierüber die Tagsaßling zur ordentlichen mündlichen Verdandlliüg auf den 24, Mär; 1863. Volmillags 9 Uhr mil dem Anhange des ^, 29 drr a. G. O. anberaumt worden. Hieuon werden die G> klagten mit dem Bemerken in Kenntliiß gcsl zu lassen haben, widrlgens die Ver» handlnng lediglich mit oem ^hlern würde vorgeliom» men werden, und nach den Behelfen der Klage erkannt würde, »v^is Nächtens ist. K. k. Be^llcanit Llttal. als Gericht. i2, schuldigen 5)2 ft. 11 kr. ö. W. c. 5. o., in dir ere» kulive öffentliche Versteigeruii^ der. dem Lehtern ge. vorigen, im Orunddnche ncl Gllt Standen .«ul> Urb.< Nr. 148. vorkom,nend,n Realität sammt An< undZugeböi im gerichtlich erhobenen Schäl^ungölveltde von 533 ft, 50 kr. österr. W.. gewilliqet. ui'd zur Vornahme der-selde» d>e erekutiven Fcilbielungs. Tagsat/ui'gen auf den 13. Februar, auf den 13. März und auf den 17. April 1863 jedesmal Vormittags um 9 Udr in dieser Amlökanzlei mit dem Anhange bestimmt worden, daß die feilzubietende Realität lnir bcl der leplen Feilbic« ln»g auch unter dcm Schä^ungswerlhe all den Meist' bietenden hintangegcbcn ivcrde. DaS Schäh>!Ngöprolokc>II, der Grnndbuchscltrakt lind b>e LizttalionSbldin^nisse können bei diescm Gerichte in den gewöhnlichen AmtSstunden eingesehen werden. K. l. Bezirksamt Möllling. als Gericht, am 27. ___Oktober 1865 ^ Z. 80. (2) ...............' ""......."' Nr74592. Edikt. Von dem k. l. Bezirksamte Mottling, als Gl< richt, wird hiemlt bekannt geniachl: Es sei übel das Vüsuchc,, dcr D. N. O. Ko< Msüda von Mollig, sse^en Martin Zt>,rn»gel, resp, Anna ZliclMlgsl Vlsihuachsolgerin von Giadrou:,. mcgc» ans dcm Nrllieile vom 31. Mä'rz 185)5. Z. 5)82. schuldign, 5>(» fi. 22^2 kr. ö. W. c>. e. c, in rle exskn. live örfcnllichc VerstkigNllng der. dem ^eplern gc-hörigen, im Olllndbuchs D. R. O. ssomenda Mottling 5ul,> N'klf. . Nr. 140'/« uolkommenkei' Realität, sammt ^lN' lind Zugeliöilm gerichtlich erhobene:! Schä,;> znn^iverlye von 432 st, 7'/, ?r. ö. W. gewilNget. und zur Vornahme det,stlbcn die r5ellllive Fsildi'tlmgötag« sahui'g auf den 2^. ^clirliar. ;^4. April 1863 jedesmal Vormitlage um 9 Ut'r in dieser AmlSla,'zlei mit dem Andange bestiminl worden, daß rie feilznbietelide Realst uur bei der lißien Ffilbitlui'g auch unter dem SchäßUl'gSwerlhe c>n de» Mlliil'iNtudei» l'inlangegeden werde. Tas Schaßl!»ge?bcdingn!sss können bslunden e!l,gsseh,n n.>erdt». ^, k. VkzlitVamt Mönllng, als Oerichl, am 21. November 1862. Z. 81? (2) Nr. 1416. Edikt. Von dem k. k. Vezirksamte Troßlaschlzd. als Gericht, wird biemil bekannt gemacht: Es sei über das Ansuchen deS Mathias Orebonz von GroLIaschizh, gegen Matthäus Mcssajtd^ von Vriilianavas. wegen ans dem Vergleiche vom 19. August 1854, Z. 5616. schuldigen 107 ft. 10 kr. SN. W. c. 5. c., in die exekutive össcnlliche VelNligernng der. dem i.'et)> tern gehörigen, im Gcnudl'uchc von Zobelsberg ^ul) Nclif. 3tc. 124 vorkommenden Realität in Älllhanava? H,«Nr. 13 sammt- »nd Zugehor im gerichlllch erbobe« neu Scha^iiigsircrlhe voil 1284 fi. C, M. im Neassu-mirnngSmcge geivilliget und zur Vornahme derselben die Feilbiellingstagsatzungeu auf den 30. Iäuner. auf dcn 27. Fsbnmr, mid auf din 27. März 1863 jedesmal Vormittags um 9 Ubr vor diesem Gerichte mit dem A». Vange bestimmt worden, daß die feilzubietende Rea« lüät nur bli der letzten Feilbietung auch unlcr dcm Schapuugswcrlhe an den Meistbietenden hintangege. ben werde. Das SchapungsplotokoU. der Grundbuchsertr.'k!. »nd die i/i'zit.Ulonübsdii'güissr koxnen bci diesrm Ge» sichle lndcniisivölinll.i'en Aml'üstlindtn lingeseben werdc^. ss. l. Bezirksamt Groölaschizh, als Gericht, am 7. August 1862. Z. 82? (2) Nr. 2968 Edikt. Von den, k. k. Vtzirksanüe Oroßlaschizh. als Ge. richt, wird hiemlt l'sk.nnn gsmacht: Es sei über das Ansüßen deS Josef SeNa», von Zesta. gegen Iodann. ^'asal von Sagoriza, >r>egen aus dem Vergl^e ddo. 16. April 185)8. Z, 1673. schuldigen 150 fl. (5. M. c. ^.c., in die lnkuiiue öffentliche V^lstsigslung der. dem ^sl)t>'ru gehörigen, im Güindbuche ^cr Herrschaft Zobllsbcrg ,^'l) Ncltf. »Nr. 97'/, vorkommenden Nealilät. sammt A»^ u»d Zn-gehör im gerichtlich erhobenen Schähungswcrlhe uo» 1002 st. 56 kr. öst. W. gewilligel. lloo zur, Vornahm»' derselben c^ie F,i!b!t!llngöt>!gll^,!ugsn auf den 30, Jänner, auf den 27. FebNiar und auf den 27. März 1863. jcc>,ömal Vormillags nm N Uhr in der Amtö« kanzlet mit rcm Anhange bestimmt worden, daß die fcil> ^llbielende Nealiläl nur bei rer lehie» Ftilbieiuog auck llnlsr dlm Sckähll!igSw,rlhf ciu deu Meistbielrnden hint' angegeben weroe. Das SchäpungsprotokoU. der Grunrbnchsfl'.rak! nnl' die ^izitationsbedingniffe kö»»eü bei dieslm Ge» richte in den gewöhnlichen IlmtSstuildeu eingesehen werden. K. k. Vezirksamt Großlaschizh. als Gericht. am 27. Oktober l 862. Z. 83. (2) Nr. 3442. Edikt. Von dcm k. k. Vezirks.nme Groölaschizl). als Ge> richt, wild kem uilbelaniit >vo bcfindlichcn Iob.inn i?u»» der von Podp^II.'ne. l'ilrmii crin»ert: Es dabe Anlon Viodi'.ik von Kompale. wiler densslden die ^iage alif Zablimg des zufolge Schull). btleuntnisies ddo, 11 Sepiember 1859 schuldigen Ve< träges pr. 28 st. 2 kr. und iugleich cnif Am,e,ke»uung ser Rl-l1,'lferl,,;l!»g der Pläliolaüo,, dieses Si^uldbe. kc»nl,>iss»'s auf die z'i Gllxlir» »rs (j)sk!aglsn alls' rer im Gliü'dbuch, Zolnlsberg ,^ul) Nlkif. »Nr 27 uorkom. mlnoin Nec'lität l'aflennn S^tzoosten pr. 121 fi. 23 kr pr. 100 fl. „nd pr. 52 fi, 50 kr. »uli ril-Nl^ hentc Z. 3442. bieramts eingll'rlich!. worüber zur slimmavischc» VerI>andIl!Ng dic Tagsat)ung a»f dln 13. F.brlnn 1«li3 früh l> Uhr mit dem Anhaii^ 5cs §. l8. o,r aUerh. Enlschli»^u»g von» 18. Oktober 1845. ange. orduct. lind den Gellagls» «vegen ihres unbekannten AilfenthallsS Franz Änu^r. uo» Podpollane. als <^u-i-litor- »l bestellt wurde. Dessen wird derselbe zn dem Ende verständiget, daß er allenfalls zu rechter Zeit selbst zu erscheinen, oder sich einen andern Sachwalter zn btstlllen und ander namhaft zu machen habe, wldct>ns oirse Rechtssache mit dcm aufgellten .ssnralor verhandelt ,v,r>?tn wird. Hl. k. Vezirlsamt OroNaschizy. als Gericht, am 3. September 1862. ^ 84. (2) Nr. 3528. Edikt. Vom dem s. k. Vezirksamte Oroßlaschizh. als Gericht. w!ü) hiemit bekain't gemach!: Es sri über das Aoslichen de« Hrrrn Lul'wlg Graf von Vl.igai. HerrschaftSl',slyer zu Weißs»st,. 28. Juni 1853. Z 3730. schuldige» 42 ft. ö. ^. o. -><. c., in »!, erllnliue öffentliche Velsteige» rung oer. dem Llßlern gedörigeu. im Glnodbnch, der Helrschofi Z^bclobcrg 5llti Nellf. < Nr. 101 vorkoni^ lncudcu 3t richt, wird den nnb.-kannlen Prätendenten auf die i» der Stelltrgemcinde Waislich vorkommenden Weide v 5l handelt werden wird. ss. k. Bezirksamt Kralnburg, als Gericht, am 20. Dezember 1862. Z. 88. (2) Nr. 3613. Edikt ;ur Einberufung der V e rl a sse n sch a fts« O! ä n b < g e r. Von dem k. l. Vezirksamle Lak. als Gericht, werden Diejenigen, welch, als Gläubiger a«: tie Ver« lassenschaft des am 30 September l8l>2 ohne Te> stauienl uerslolbenti! Vartl'olmä Ielenz. von Selzach HanS Nr. 54. eine Fordcrllug zu Nlllsn haben, aufgefordert, bei diesem Gerichte zur Anmeldung u»d Dar« lbiiung ihrer Ansprüche den 5. Februar k. I. früh 9 Udr zu erscheinen. oder bis dahin ibr Gesuch schrift« lich zu 'lberreichen. widrigens deuselbe» an die Verlassenschaft wenn sie durch Bezahlung der angemelde» ten Forderüngsn erschöpft würde, kein weiterer An« spruch zustünde, als insoferne ihnell ein Pfandrecht ge. bührt. K. k. Bezirk.'an!t l'ak. s Ansuchen des Veorg ssump von Niutabor, gegen Andreas Flek von Winkel, wegen aus dsm Urlbcile vom 12. Mai 1862. Z 2181. ichnldige«, 60 fi öst, W. c.5. c., in die erelntive öffen'liche Ve,stei» qevilüg der. dem i!eytern geböcigeu, im Gründliche des GuieS Smnk sul» Ion», lll. Fl,'l. 189 vorkommenden Realität, im gerichllich erhobenen Schät)l,ngswctthe oon 500 fi. öst. W. gewiltiget und zur Voruabme der-selben die drei Heilt,ittUl!gstagsul)firu<^.9.Dezember l.I.. Z. 5)445. yieramlö eingebracht. wo>über z,«,- summ.i' xsche» V'lhanoiling die Tagsayung al>f den 13. März, slül) 9 Uhr mit den, Andaoge des §. 18 dcs aü.rh. Patents vom !8. Ollober l845 angeordnit. und dein O,klagten wegei, smies »lübelanülen Aüfenthalics Franz Schweiger von Tschernemdl als l>U5ull)r uä uclum anf seine Gefahr und Kosten bestellt wuroe. Dessen wird derselbe zu dem Ende verstä»< digel. daß er allenfalls zl, rechter Ztit selbst zu er» scheinen, oder sich einen andern Sachwalter zu be< stellen und anber namhaft zu machen habe. widri' gcns diese Rechissache mit dem aufgestellten Kurator verhandlli werden wird. K. k. Bezirksamt Tschernembl, als Gcrichl> a"» 10. Dezember 1862. Z.'i'32.' (2) '"' ' Nr. 9868. Edikt. Im Nachhange zum dieLgerichtlichen Edikte vo