rr a ö u rr g n die Bewohner Krain'ö oder Geschäftsleiter und drei Ausschüssen, ernannt, wel¬ chem es obliegt, das Geeignete einzuleiten und zu ver¬ anlassen, um die definitive Constituirung dieses Vereins zu bewerkstelligen. ES ergeht daher von Seite des pro¬ visorischen Ausschusses an alle Bewohner Krain's, welche die Wichtigkeit der vaterländischen Geschichte zu würdigen wissen, und denen der heilige Zweck derselben wahrhaft am Herzen liegt, die geziemende Einladung zum Eintritte in den allerhöchst genehmigten historischen provinzial - Verein für Krain. ViWbRMLM j _ >Ne. k. k. Majestät haben mit a. h. Entschließung vom 29. April v. I. die Bildung eines historischen Vereins für die inner-österreichischen Provinzen: Steiermark, Kärnten und Krain, mit eigenen Statuten allergnädigst zu genehmigen, und Se. kaiserl. Hoheit den durchlauchtigsten Erzherzog Johan» an die Spitze dieses Vereines als Präsidenten zu stellen geruhet. Nach dem Laute der a. h. genehmigten Sta¬ tuten ist die Hauptaufgabe dieses Vereins, für die Er¬ haltung und Aufhellung der Geschichte der inneröster¬ reichischen Provinzen: Steiermark, Kärnten und Krain, in der Vergangenheit, und fürdieUeber- lieferung der Begebnisse des innen, und äußern Lebens dieser Provinzen an die Nachwelt, durch alle dem Zwecke entsprechenden und in den Vereinskräften lie¬ genden Mittel auf das Thätigste zu wirken, und zur Erreichung dessen alle Quellen und Materialien, wel¬ che auf die innere und äußere Geschichte der Vergan¬ genheit und der Gegenwart der genannten drei Pro¬ vinzen Bezug haben, es mögen diese Quellen und Ma¬ terialien der Schrift und dem Drucke, der Kunst oder der mündlichen Ueberlieferung angehören, auszuforschen, dieselben in eigenen Sammlungen aufzubewahren, durch getreue Abschriften zu verbreiten, und sie vorzüglich durch die eigenen Vereinsmitglieder, überhaupt aber durch alle edler gebildete Geschichtsfreunde und For¬ scher zu historischen einzelnen Beiträgen, oder zu größeren geschloffenen Darstellungen verarbeiten zu lassen. Der zur Lösung dieser Aufgabe in das Leben tre¬ tende historische Verein für Jnnerösterreich gestaltet sich in der Art, daß jede der drei Provinzen: Steier¬ mark, Kärnten und Krain, ihren eigenen Provin¬ zial- oder Landes-Verein bildet, die den ganzen Ver¬ ein leitende Central-Direction hingegen zu Gratz in Steiermark ihren Sitz hat. Dis drei besonder,, Ver¬ eine haben ihre leitenden Organe zu Gratz, Klagen¬ furt und Laibach, und die Mitglieder jedes einzel¬ nen dieser LandeSvereine erwählen aus den in Gratz stets wohnenden Vereinsgliedern die Mitglieder des Cen- traläusschuffes, und versehen sie mit ihrer Vollmacht und den erforderlichen Instructionen. Um nun den historischen Provinzial - Verein fü^ Krain in das Leben treten zu lassen, wurde von Seite deS hohen Landes-Präsidiums ein provisorischer Aus¬ schuß, bestehend m einem Director, einem Secretär it. > zum Eintritt in diesen Verein. Die Mittel und Wege, um für die Vereinszwecke nützlich zu werden, sind vielfach und mannigfaltig. Nicht nur der gelehrten, historischen Bildung, auch dem gu¬ ten Willen wird hier ein Feld der Thätigkeit eröffnet. Selbst durch pecuuiäre Beiträge nur kann zur Förde¬ rung der Vereinszwecke gewirkt werden. Der statuten¬ mäßig von jedem Vereins-Mitglieds geforderte jährliche Beitrag ist, ohne Beschränkung der Großmuth, der selbst für minder Bemittelte unbedeutende Betrag von 2 ff. E. M., wer aber einen größten jährlichen Bei¬ trag leistet, erhält die vom Vereine in Druck gelegten, in Heften mit artistischen Beilagen erscheinenden Ab¬ handlungen und Ausarbeitungen unentgeltlich. Und somit ergeht denn dieser Aufruf an die Be¬ wohner K r a i n' s mit der Anhoffnung allgemeiner Teil¬ nahme, da es sich um die Förderung eines Unterneh¬ mens handelt, das die wichtigsten Interessen des Landes berührt, das aber auch nur durch das Zu¬ sammenwirken vereinter Kräfte gedeihen kann; und wer wollte da zurückbleiben und seine Theilnahme einem Bunde versagen, wo es gilt, die Vaterlandsliebe auch thatsächlich zu beweisen. Die speciellen Zwecke dieseS Vereins enthalten die gedruckten Statuten desselben, welche bei sämmtlichen Bezirksobrigkeiten und Dekana¬ ten eingesehen werden können. Nachdem das Verzeichnis; der dem Vereine beitre¬ tenden Mitglieder Sr. kaiserl. Hoheit dem gnädigsten Präsidenten des Vereines bis I. März l. I. überreicht werden soll, so ersucht man um Einsendung der schrift¬ lichen Beitrittserklärungen bis zum besagten Termins, unter der Adresse: „An den prov. Ausschuß des inner¬ österreichisch-historischen Vereins für Krain, zu Hän¬ den des provisorischen Secretärs vr. Ullepirsch." Dom prov. Ausschüsse -cs inneröster- reichisch-historischen Vereins für Krain. Laibach, am 25. Jänner 1844.