zur Laibacher Zeitung. . ttl,5i n-------------------------—---------------------------------- '-------------------------^^ ,H- bis j platz z ^_____________________ cub.' Nr. j Nr. fl. j kr. j fl. !,kr^ ^ 1 Sava, Sandbank am linkeu D Uftr ... 400 0/14 ! I! — 49'^ 330 — ^ ' ' .'s? Z 2 Schinkoutz-Steinbruch . 3820 0/13 II 1 392/, 6350 45 ^ , ! , D 3 Babna.Goritza-Steinbruch 350 0/12 1/4 140 533 '20 Z. 1519. (2) Eln Schulgchilfe wird gesucht. An der Pfarr Sagor im Decanate Mo-räuzh ist ein Schulgehilfe gegen annehmbare Bedingungen aufzunehmen. — Jene, welche diesen Dienst zu übernehmen wünschen, haben ihre Gesuche binnen drei Wochen an das fürst-bischöfliche Consistorium zu Laibach einzusenden. Laibach am 8. October 1841. Z. 1529.^(2)"" ^' Verlautbarung. Für die hierortigen k. k. Staats- und Local - Wohlthätigkeits - Anstalten werden in dem Militärjahre 1842 folgende 'Artikel be- nöthigct werden, als: 490 Pfund Baumöl; 230 Pf. geläutertes Ripsöl; 110 Pf. gegosse ne und 170 Pf. ordinäre Unschlittkerzen; 1W Pf. ordinäre und 20 Pfund Vcnetiancr Seife; 2300 Pf. fein gemahlenes Kleienmehl zu Umschlägen; 10 Pf. Weihrauch; 90 Centner Lagerstroh; 850 Merling Sagespäne; 50 Merling Kornstroh - Häckerling; 150 Merling Haber-fleiben; 710 Stück birkene Kehrbesen, 390 St. kleine Geschirrbesen; 50 St. erdene Lcibstuhl-töpft und 370 Maß Reibsand. — Zur Ueber-lassung der Lieferung dieser Artikel wird am 19. October l. I. Vormittags um 9 Uhr in der Amtskanzlei der obgedachten Anstalten im hiesigen Eivilspitale Nr. 1 eine Minuendo-Licita- 683 tivn abgehalten werden, wozu die Licferungs-lustigen mit dem Bemerken eingeladen werden, daß dic dießfälligen Licitationsbedingnisse in den vor- und nachmittägigen Amtsstunden hier eingesehen werden können, und daß von jedem Mitlicitirenden vor dem Anfange der Licitation ein 5 ^ Vadium im Baren für jene Artikel, um welche er licitiren lvill, zu Handen der Li-citations - Commission Zu erlegen ist. — K. K. Staats - und Local- Wohlthätigkeits > Anstalten-Direction. Laibach am l3. October 1811. Z. 1600. (3) Nr. 3476. Li ci tations - Kundmachung. Bon dem k. k. Bergamte Idria wird bekannt gemacht, daß die Verfrachtung der Producte und Materialien von Idria nach Trieft und von Trieft nach Idria im Wege der Licitation hintangegcdcn werde. Die nähern Verhältnisse der Verfrachtung und respective die Licitationö-Vedingnissc sind folgende: 1) Von Idria nach Trieft kommen jahrlich zwischen 1000 und 2000 Centner verschiedene Product?, an Quecksilber und Mercurial-Präparaten zu verfrachten, welche auf verschiedene Art, cheils m Fäßchen, Kisten oder eisernen Flaschen verpackt sind, außerdem, aber jedoch seltner kommen dahin auch andere Gegenstände zu verfahren. — 2) Von Trieft nach Idria sind verschiedene Materialien, als: Gaproli - Seile, Pozulan-Erde, Oel, Unschlitt, Schwefel u. s. W. zu verfrachten, und betragen jährlich zwischen 200 und 400 Centner. — 3) Der Frachtpreis wird nur für das Netto-Gewicht bezahlt, und auf die Tara durchaus keine Rücksicht genommen; der Fracht- Contrahent hat es sich demnach gefallen zu lassen, was immer ftr eine Verpackungsart gewählt wird. — 4) Ueber die Quantität der Verfrachtung wird keine bestimmte Zusicherung gegeben, und der Fracht-Contrahent hat sich zufrieden zu stellen, und unter keinem Vorwande eine Entschädigung anzusprechen, wenn weniger als die in den §§. 1 und 2 angegebenen Summen zu verfrachten waren; er hat sich aber auch zu verpflichten, lc.bcs Quantum zu verfrachten, die ihm über die bezeichnete Summe übergeben würde. — 2) Der Contrahent ist verbunden, zu jederZeit, sowohl im Sommer als im Winter die Verladung und Verfrachtung vorzunehmen, und zwar stets nach Verlauf von 48 Stunden von der Zeit an, als er zur Verladung aufgefordert wird. — 6) Die Lieferungszeit wird dem Kontrahenten von Fall zu Fall auf dem Fracht-«dricsc festgesetzt wcrdm, und im Nicht-Ein- haltungsfalle keine Fracht bezahlt. — 7) Das Auf - und Abladen der Producte, sowohl zu Idria als zu Trieft, hat Contrahent auf eigene Kosten und ohne Anspruch auf eine Vergütung selbst zu besorgen. — 8) Damit die Producte und Materialien während der Frachtzcit vor Nässe bewahrt werden, hat sich der Frachter jederzeit mit den nöthigen Decken zu versehen, indem für Ladungen, welche unbedeckt ankommen, keine Fracht bezahlt wird. — 9) Der Frachter hat in jeder Beziehung für die richtige Frachtung zu sorgen, und haftet nicht nur allein mit der zu erlegenden Caution, sondern auch mit seinem ganzen übrigen Vermögen, für jeden wie immer Namen habenden Schaden oder Abgang, möge die Ursache der Entstehung seyn welche sie wolle, und das Vcrgamt Idria soll berechtigt seyn, bei mindern Beschädigungen oder Abgängen sich nicht nur allein sogleich durch Abzug von dem verdienten, oder zu verdienenden Frachllohn zu entschädigen, sondern' auch alle andern rechtlichen Mittel zu gebrauchen, um sich a»: der Caution oder dem übrigen Vermögen der Fracht - Contrahenten zu entschädigen. — 10) Hat der Frachter eine Caution von 2000 st, in C. M. in Staats-Schuld-Vcvschn'ibungen, im Baren oder auf eine cm-dcre gesetzlich annehmbare Art zu leisten. — 11) Die Daucr des in Folge der Licitation ab-zuschlicßcndcn Vertrages wird auf drei nacheinander folgende Jahre, und zwar vom i. November 1341 angefangen, bis zum letzten October 1^14 in der Art festgesetzt, daß wenn die Fortsetzung desselben nicht sechs Monate früher-aufgekündigt wird, der Contract noch durch e i n Jahr, d. i. bis Ende October 1815 fortzudauern habe, und cs wird festgesetzt, das; auch für die weitere Zeit von beiden contrahirenden Theilen eine halbjährige Aufkündung einzutreten habe. — 12) Sollten Loco Trieft Ma-tcrial-Emkäufe unter der Bedingung der Stellung Loco Idria gemacht, odcr Handclssrcunde ihre erkauften Producte selbst von Idria abho« len, so kann der Fracht-Contrahcnt keinen Anspruch auf Bcrautung der ihm entgangcnen Fracht machen. '— 13) In Be-,ug auf die Verfrachtung von Orl, von Trieft nach Idria ist bestimmt, daß wegen Austrocknung in den Monaten November inclusive April m; pr. Cento, und in den Monaten Mai inclusive Oc-tobe/zwei pr. Cento Callo passirt werdcn, wornach der Frachter jeden gröftern Callo in dcn Selbst-Kosten bar zu ersetzen hat, und ihm, somit von seinem Frachtverdicnstc abgebogen wird; und da ferner 1-1) dic leeren OclsäM "<58tz jedesmal nach Trieft zur Füllung gesendet werden, so ist der Frachter vcrbunden, diese leeren Oelfa'sser unentgeltlich nach Trieft zu bringen. — 15) Unter den bei der Licitation ausfallenden Frachtpreisen, sind alle wie immer Namen habenden Unkosten für Weg- undBrückenmauthen u. s. w. mit begriffen, und es wird außer dem bedungenen Frachtlohnc keine andere Vergütung geleistet, nur bei der Verfrachtung des Ocleö wirb die sogenannte Triester - Stadt-Mauth, welche der Frachter zu zahlen hat, gegen legale Nachweisung derselben zurückvergütct. Der Einfuhrzoll för dasselbe wird aber von der k. k. Vcrschleiß-Factorie in Trieft selbst bezahlt, ohne daß sich der Contrahent damit zu befassen hat. — 16) Es wird den Licitationsluftigen ft-cr gestellt, zur Verfrachtung der Producte und Materialien den Strasienzug über Wippach, über Loitsch, oder selbst über Oberlaibach zu wähten,, und im letztern Falle werden selbst Anbote bloß für die Verfrachtung von Oberlaibach nach Triest, und von Trkst nach Obertaibach angenommen^ wo dann das Beraumt die Spedition von Idria nach Obertaibach, und von Oberlaibach nach Idria selbst besorgen würde. Da jedoch die Uebernahme der von Trieft erhaltenen Materialien« immer nur zu Idria geschehen kann, so müßte in einem solchen Falle der Frachter die Haftung biö Loco Idria übernehmen. —17) Die Contracts-Ausferti-gungs - Kosten und Stamped Gebühren hat der contrahirende Frachter zu übernehmen, und 18) hat jeder Botlcger oder Antragsteller ein Vadium von 50 st. bar zu erlegen. — 19) Das Licitations« Protocol!,, welches für den Mindest» fordernden sogleich die Stelle des Contracted zu vertreten hat, ist für den Ersteher gleich vom Tage des von ihm gefertigten genannten Pro-tocolls, für das Aerarimn aber vom Tage der erfolgten Ratification verbindlich. — Im Falle als der Ersteher den förmlichen Contract zu fertigen sich weigerte, hat das höchste Aeranum die Wahl, den Bestbieter entwederzur Erfüllung der ratificirtcn Licitations-Bcdingmsse zu verhalten, oder den Contract auf dessen Unkosten und Gefahr neuerdings feilzubieten, und den erlegten Caut'onsbetrag entweder im ersten Falle,, auf Abschlag der höhern Beköstigung, oder im zweiten Falle auf Abschlag der zu er-fetzenocn Differenz, zurück zu behalten; im Falle aber, als der neueste Bestbot keines Ersatzes bedürfte,, als verfallen einzuziehen. — Die Li-cuation wird am 25. October 18-N Vormittags «iun. Uhr im Sitzungösaaledes k. k. Vergamtes Idria abgchalte?^wo^e?^bM?nigen Licüan-ten, welche nicht selbst erscheinen wollen, frei gestellt ist, schriftliche Offert einzulegen, welche sodann am Tage der Licitanon, und vor Beginn derselben eröffnet und in das Prötocoll werden aufgenommen werden. — Die Offerte muffen jedoch das oben bezeichnete Vadium und die ausdrückliche Erklärung enthalten, daß der Offerent sämmtliche in dieser Kundmachung an« gedeuteten Bedingnifse einhalten wolle, und daß das Offert an und für sich schon für ihn rechtlich bindend seyn soll, wenn es von dem k. k. Bergamte Idria angenommen und von ciner hohen k. k. Hofkammer im Mm;z- und Bergwesen ratificirt wird. — K. K. Bergamt zu Idria den 7. September 18'li. verwischte Verlautbarungen Z. 55. (.0 E d i c s. Vo>» dem k. t. Bezirksgerichte Idria wild durch gegenwärtiges Edict bekannt gemacht: 96 scy auf Anlangen des Thomas Lehk^vih, Besitzer ker, zu Itria HauK . Nr. 255 licgcnkcn, ter Bcrg« Oamelal - Herrschaft Itria 5u!> U,b. Nr. 256 dienstbaren Realität, in die Emlcitung der Amor-lifation eines unterm 2c> Jänner 1769 auf den Namen eineö gennssen Anton Kautschüsch ausgestellten, und am nämlichen Tage 5ub Fol. 2l, Band I, auf diese ReaUtät illtabulirlen Schuld-schcules von 2o<> st. gcwilliget worden. Da weder der Tabular. Gläubiger nach dessen aslfäMge Erben bekannt «^.o. Z. 1509. (3) Anzeige. ^ Jemand, der sich schon durch mehre Jahre mit dem Unterrichte fur private und öffentliche Schüler in den deutschen Schulen beschafttgt hat, wünscht in einem wilden Hauje ein Paar Stunden den Unterricht zu ertheilen. Näheres erfährt man lM Zeitungscomptoir. 685 Aemtliche Verlautbarungen. Z. 'ättZ. (3) Nr. ""V,<,„ Kundmachung wegen Lieferung dcs Beklcldungs-Materjale für die k. k. tteyrm. lllyr. Glänzwäche. — Zur Bekleidung der steperm. illyr. Granz-wacbe sind 1898 Wiener Ellen dunkelgrünes Tuch, im Flscalpreise pr. Elle l fi. 24 kr. C. M.j 171 Wiener Ellen külsergtlocs Tuch, ,m Flscalprelse pr. Elle 1 fi. 22 kr.; 1470 Wiener Ellen lichtgrau mellrtcn, und 1H76 Ellen dunkelgrau mellrten Tuches, «m FlS» calprelse pr. Elle 1 fi. i/z kl-.; dann 28Ü7 Wicner Ellen Futterzwilllch, im Flscalprelse pr. Elle 11 kr.; 187)7 ^lück große gcldmctallene Knöpft, >m Flscalpreise pr. Duyend 6 ^r., und 23oo Stück klelne gelbmclallene, ,m F>g, calprelse pr. Ouyend 3 kr., erforderlich, wozu die angescyien Flscalrrelse zur Bcistellul^ auö' geboten werden. — Zum Behufe der Lieferung des Materials wild der Weg Mlliclst schnflliHer Offerte gewählt, welche auf cmcm l^ kr. Slämpel l)e:fi,ßt, ve> siegelt ,n das Vorstands« Billlaux der stcyrm. lllpr. vereinten ^ameral« Gefallen-Verwallui'g, längstens bls 5. 3l^< vemticr 18/. l MitlagS 12 Uhr abzugeben sind. — Die L'lfcrungsbtdmgnlssc sind folgende: !» Mit jedem single «st em Reugeld nnt zehn Percent von dem Gesammlbclrage der ongebolcnen Lieferung, entweder lm Baren ode»,- in öffenlllchcn Obligationen, nl desselben, od«r «uch einzelne Artikel zu stellen. — ä- In jc-«em Falle hat der Anbot deutlich die Gattung und Menge der Gegenstande zu enthalten, deren Lieferung übernommen werden will, — 5. Der Prels für jeden zu liefernden Artikel ist deutlich mit Buchstaben und Ziffern aus» zudrücken, weil auf em schriftliches Offert, welches unbestimmt, bedingt oder mit Bezie« hung auf einen andern fremden Anbot gestellt lst, kelne Rücksicht genommen werden nurd. Ferner muffen die schriftlichen Anbote dle ausdrückliche Erklärung enthalten, daß sich dcn ln der Kundmachung festgesetzten Be-tmgungen gefügt werden wolle, und von den Offercnten eigenhändig, unter Angabe ihres Charakters und Wohnortes, unterfertiget und d,c schthcit dieser Fertigung von der Orts« obrlgkcil bestätigt seyn. — 6. Bei der Auswahl unter den verschi«d,ncn Anboten, in so f tnc dieselben nnt den nöthigen vorgeschrie» blncn Erfordernissen versehen sind, wird man zwar auf dle oorthilhaftcren Preise, in Vcr, blndung me che, mische Probe bestehen. — IedeS Stück Tuch muß mit d,n zur Aufspannung bei der Nas< sung nöihigen Tuchcnden oder Rande v.rs jchen und so breit seyn, daß es nach erf.lg-ter vollkommener Appremung ohne diejen Enden noch (fin ^/,6 ^llen nnßt, nidr>genS der Abgana an d>cscr Breite, be» sonst be« fundener Qualität und Musterma'ßlgkeit, nach dafür entfallendem Auemaß elsctzt werden müßte. <3- Intell.«Blatt Nr. 124. d. 16. October 18^1.) 2 686 noaeacn eine Uewwite nicht zur «ange ge. schlagen un) vergütet werden wlrd. Au ,e, den Fall jedoch dürfen die Tücher, mtt Aus. schluß der Enden, mch! schmaler als Ein sieben sechs «hntel-Ellen seyn. - 6. Sämmtliche Tücher müssen im ungenaßten Zustande an das Oeconomat dieser Eameral.Gefallen.-Ver-«allung abgeliefert werden, wonach es hl.u sichtl.ch der Qualität de5 Stoffes und der E^tfärb.gke't einer Beurtheilung u.lerzog.n, und d»e als annehmbar erkannten Tucher der Nässung und «lpp.eUrung weiden zugeführt «erden -^ Die Kosten der Apprelnung. nach ««lcher' abermals das Tuch untersucht wnd, btstrenet die Eameral»Gefallen-Verwaltung, und die Zahlung an d»e Contrayeiuen, nach den genehmigten und festgesetzten Contracts, rreisen, wird nach jenem Längenmaße ersol. gen, welches sich ^ach der Apprn.rung von dem gehöng eingegangenen Tuche ergeben w^rd. - Nach qlc.chem Maßstabe w.rd auch d.e Uebernahme der für den Abgang an der vor. aeschr.ebenen Brelie zu leistenden El,ahe ge« Pflogen werden. - 9- Der Zw.ll.chml'ß aus unverfälschtem Mater.ale, von kernhaftem ce>.-nem Gespunste erzeugt, dicht eingestellt und fest geschlagen, mchl schttler, unreir, oder äuaia, auch mcht m»t Fadenr.ssen oder Ueber, Nestern behaftet, gchöng ausgetrocknet, we. n g oder gar nicht geschlichtet, uberd.eß un Garne gesechtelt, dabe. keme mor.chen F ecken entstanden, und keme schädl.chen Zuthaten eingelassen seyn. - ic>. Jeder Offerent hat seinen Offerten, so wett sie auf Mater.ale aenchtet sind, ein zur g ortlge Oeconomat der sameral.Gkfallen-Ver-»altung gestellt werden. — !2. D^c Hälfte des ganzen Bedarfes, oder wenn der ^ontra-hent nur einen Theil desselben erstanden hat, die Hälfte der chm überlassenen ?>eferung muß binnen drei Wochen, uon dttn Tage an gerechnet, als »hm dle Annahme se,N's An, doles bekannt gemacht wurde, beigcsteltt, und die anbere Hälfte binnen weiteren sechs Wo« chen abgel'lfert werden. Sollten dle erwähn» ten Tcrmme nicht eingehalten werden, odcr d,e Lilferungsgegenstande nach dem Befunde der übernehmenden Beamten von Seite des Oeconomates der k. k. sameral-Gefallen > Vel--waltllrg u,id dcr zur Uebsr^ahmc bcin-ohn n? den Sachverständigen, anf wclcve^ der ^ff^' illtt .u complo,rltii>en hat, r-le fcft'eschen Elgel'schaflen oder Musteihälli^kelt ganz oder zum Thlll r.'cht besitzen, so haftet der Unt>-r-nchmer n cht alleln mit der erlegten, zu dxs m Ende bik zur vollstäridl^n E'füllung des Vertrages z^lüclbehlilcenen Caution, so»de'N derselbe Hal noch üdeldieß lschaffutig eine Elnwen, dung vorzubringen« - iZ. Die ausgessoße, nen Arliktl müssen lä^gste^s vierzehn Tagm nacd der Ausstoßung durch quc>l>lalmäß>ge «rsetzt werden; solltm auch die binnen vierzehn Tagen alsE.satz zu llcfcrnden Artikel riHt qualua'ünäß'g s.pn, so treten die lm 12. Artikel enih'>ltenen Bestimmungen der Haftung der Offe>cnten und des Rechtes des Aerars ein. — 1H. Der Ersscher ist von dem Augenblicke, als das Protocoll geschlossen und uon ihm g^ fertiget lft, zur vollständigen Erfüllung des Vertrages gebunden, wogegen die k. k. Eame« ral - Gefallen - Verwaltung die contractmäßige Verblndllchkelt erst oon dem Tage übernimmt, als die Verständigung des Mi^destforderrden von der Annahme des Anbotes geschieht, welche, so wie die allfällige Verweigerung, in der kürzesten Ze,tfr.st ausgefertiget werden wird, ohne jedoch dießfcills an die, im allg. bürgl. G. B. ausgedrückte Frist gebunden zu seyn- — i5. Die Zahlung für die gehörig abgel'e» ferte Menge w>rd bei der Eameral-Gefätten-Haupt-und Bez'rkscasse zu Grätz gegen eine klassenmäßig gestampclle und oon Settedee h»er» 687 ortigcn k k Cameral-Gefallen-Verwaltungs, Oeco^omats vidirte Quittung des Unte>lieh, mers geleistet werden. — 16. Hat der Etcher den Slämpel zu einem Contracts»Exemplare, so wie die In- und hn ergeht, ,n dem Ze,träume von vier Wachen nach Empfang derselben, contrac November d. I., die zweite auf den 6. December d. I. und die dritte auf den 10. Jänner »642, jedesmal Vormittags von 9 big ,2 Uhr im Orte der Realität mit dem vor«, gen Anhange festgesetzt sind. Münlcndorf den 4. October «84». Z ,5o6. (2) ' Nr. 7,0. Edict. Vom Bezirksgerichte Pöliand wird bekannt gemackt, daß über Ansuchen des Johann Flak von Unterdeutschau, lie pi-aes. 27. September 164». Z. 7lo, die mil dießgerichtlichem Edict vom 29. August l64>, Z. 63«, auf den 27. Seplem. der, 27. October und 27. November l. I. be. stimmten Tagfahrten zur Veräußerung der, dem Martin Schneller von Thal!, gehörigen '/4 Hu« be sammt Wohn - und Wirtschaftsgebäuden Haus-Nr. ,2, sistirt wurde. Bezirksgericht Pöllano am 3c>. September ,64«. 3. i5o7. (2) Nr. 66S. Edict. Im Nachhange zu dem hiergerichtlichen Soicte vom 3c». Juli ,84», Nr. 466 juci., rvlrd bekannt gemacht, daß über Einschreiten des Mathias Ran* tcl von Licnfeld, lie praes. ,4. September «64». Nr. 663 ju6., die auf den 18. September, ,9. October und >6. November l. I. bestimmten Tag. fahrten zur Feilbietung des. dem Jure Michor von Vornschloh, gehörigen Weingartens in Tanz» berg bis auf weiteres Ginschreiten sistirt werde. Bezirksgericht Pölland am 20. September »84,. Zl i5o6. (2) Nr765«. tZ d i c t. Von dem Bezirksgerichte Pölland wird bekannt gemacht: Es sey über Ansuchen deS Johann Stalzer, Bevollmächllgter des Joseph Kraker von Altfriesach, in die executive Feilbietung des, dem Georg Loske von Mayerle gehdrigen, zu Mayer, le 5ub Grb. Tom. 26, Fol. 5o liegenden, und auf 2aa st. gerichtlich geschätzten Weingarten« sammt Kaiscbe, der Herrschaft Pölland unterthä. nig, pw. schuldigen 220 st. c. ». c. gewilligt, und zur Vornahme derselben die erste Tagfahrt auf den 3o. October, die zweite auf den 3o. Novem. der und die dritte auf den 23. December l. I., jedesmal um lo Uhr früh in loco des Weingar« «eni mit dem Beisätze bestimmt worden, daß sol» 683 cher bei der ersten und zweiten Tagsatzung nur um oder über den Schätzungswert!), bei der drit« ten aber auch unter demselben werde hintangege, hen werden. Hiezu werden Kauflustige mit dem Anhange vorgeladen, daß der Grunoduchscrtract und die Licilationsbedingnisse hiergerichtS eingesehen wer. den können. Bezirksgericht Pölland am «4- September Z. »5a3. (2) ' Nr. lgZg. Bekanntmachung In Folge deS. von dem Oxecutionsführer Hrn. Sigmund Skaria von (Zommenda St. Peter ein« gebrachten Sistirungsgcsuches hat es von der. mit den dießgerichtlichen Ediclen vom 1a. März und 23. August d.I., Zc>hl 460 et ,6i2, verlaulbarten «xecutiven Fcilbietung der MathiaS Auman'schen Ganzhube in Oberfernig, sein Abkommen. K. K. Bezirksgericht Krainburg am 5. October Z. l527- (2) Nr. 26.9. Edict. Vom Bezirksgerichte tcS Herzogthums Gott. schee wird allgemein bekannt gemacht: Es sey über Ansuchen ces Leonhard Snfaudl von Be^ derb in die executive Feilbietung der, dem Anton Vutre gehörigen, zu OberstriN sul, Nr. 6 gelegenen '/s Urb. Hübe sammt Wohn. und Wirchschallsge-bauden, dann einiger Fährnisse, wegen schuldigen 52.ft. C. M. c- «. 0. gewilligt, und zur Vornahme derselben die Tagfahsten auf den »g. October/2Z. November l I und 2. Jänner »842, jedesmal u>n 5o Uhr Vormittags iu Loco Obersten mit dem Beisahe angcorcnet worden, daß diese Rcalitätund Fährnisse beider dritten Tagfahrt auch unter ihrem Schähungswcrthe pr. 3ogft. Iokr. 6. M. hintan-gcgeben werorn. Dcr Grundbuchertract, das Schatzungsproto» coN und die FcilbietungSbeoingnisse können zu Len gewöbl'lichen Amtsstunden in der Gerichtvlanz-lei eingesehen werden. Bezirks«Gericht Gottschce am »l. September Z. t52Z, (2) Nr. 2653. F e i l b i e t u n g s»G 0 i c t. Pan demgefcriigten Bez. Geriete wird anmit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß in eer Exe« culicnösache dcr Depositen» Verwaltung oicscS Ge° lichts, gegen Johann Bouka von Brcsje bei Rat. tesch, ob schuloiger gl ft 21 kr. c. 8. c., »„ die execu. live Fcilbictulig der demselben gebörigen, zu Rat« tcscl) gelegenen, der Herrschaft Klingenfels «ut> Neclf. Nr. 287, 238, 29,, 2y5 dicnsibarcn, gericht< licb auf l25>ft ^okr. geschähen Realitäten gewil. ligt, und hiczu dcr «4- August, »H. September, und der ,4. October d. I.,jedesmal Früh 9 bis t2 Uhr in Loco dcr Realität mit dem Beisatze ange. »reuet worocn ist, daß Falls diese Realitäten we. der bel ccr ersten noch zweiten Tagfahung um eder über den Schätzungöwerch an Mann gebracht. bei der dritten auch unter demselben hinta»ige.;ebelt« rverden nxrd. Hievon rrerden die Licilationslustige»» ' mit dem Beisatze höflichst eingeladen, dah sie die Licitationsbedingnisse und Schätzung hicraints em» sehen können, zur Licitalion aber ein V^oium pr. 10a ft. mitzubringenhaden. Bez. Gericht Rupcrlshof zu Neustadt! am ,5. September >8tzl. Anmerkung. Beider «. und 2. Feilbieiung 'st kein Kaufliebhabcr erschi.ncn. Z. »5l5. (3) Bekanntmachung. In den beleblelien Gassen ter l f. Kammer« siadt Völkermarkt sino zwei sehr solid gebaute Behausungen, nebst Gemüsegarten und realer Wein« schanks-und Tischlergerechtsame gegen biNige Zah' lungsbedingnisse i« verkaufen oder auch zu verpach-ten. Nähere Auskunft hierüber- erteilt Herr Tbo« mas Pelrasch, in der Fleischergasse Nro l^5i, daselbst. Literarische Anzeigen. Z. 1498. (2) Bci Mn.^ Alois Odleu v. KleinmaVr- Vllchhäiwler in Laibach, ist vorräthig: Neuches Militär-A. B. C.-Buch. Mit 2^ sauber colonrtcn Gruppen österreichischen Militärs in neuer Adjustirnng, nebst angemessenen Lescübungeu aus den Neich^n der Natur, wie auch vieler nü!)lichcr 3cbensre-ftcln. Fünfte ganz umgestaltete Auflage. Prag 184l. 45 kr. Seidlitz, I., der arme Heinrich. Ein Weihnachtsgeschenk für fleißige Kinder. Mtt 4 colorirten Kupfern. Prag 1841. 45 kr. Z. 1513. (2) ' ^ Bei C5eorg Nercher, Buchhändler in Laibach, ist ganz neu zu haben : Kleine Schriften des gottseligen Thomas von Kempis. Enthaltend: Dessen getreuen Haushälter. Von den dreiHüt-ten der Armuth, der Demuth und der Geduld. Handbüchlein für fromme Christen Die Herberge der Armen. Geistliches Rosengärtlein. Lilienthal. — Herausgegeben von Christoph Schmid. 11. Auflage. Sitten, 1841, br. 15 kr. auü den Schriften frommer gottseliger Frauen und Jungfrauen, älterer und neuer Zeiten. 1. Bandchcu. 1>l', broschirt 15 kr.