Bezugspreise Hjir Österreich-Ungarn ganzjährig K 4 — halbzährrg K 2- — ^jir Amerika: ganzjährig D. 1 25 für das übrige Ausland ganzjährig K 5 • 20 Briefe ohne Unterschrift werden nicht berücksichtigt, Manuskripte nicht zurückgesendet iöfffrifcet Dsle Erscheint mit einer illustrierten Beilage „Wandermappe" am 4. und 19. eines jeden Monates. Bestellungen übernimmt die Werrvattung des Hottscheer Molen in Gottschee, Hauptplatz dir. 87. Berichte sind zu senden an die Schriftteituug des Hottscheer Molen in Gottschee. Anzeigen (Inserate) werden nach Tarif berechnet und von der Verwaltung des Blattes übernommen. Die „Wandermappe" ist nur als Beilage des Gott» scheer Boten erhältlich. -Konto r. 842.285. Verschleißstelle: Schul-gasse Nr. 75. Wr. 13. Kottschee, am 4. Juki 1908. Jahrgang V. Das neue Landtagsmahlrecht in Krain. Am 19. Juni l. I. hat endlich„ nach) jahrelanger Arbeitsun-|uyiyfeii der krainische Landtag die Änderung des Landtagswahlrechtes und der Landtagswahlordnung zum Beschlüsse erhoben und diesen Beschluß der kaiserlichen Bestätigung unterbreitet. Die wesentlichsten Abänderungen und Ergänzungen der Land-tagswablordnung sind in nachfolgenden Bestimmungen enthalten: Der Landtag besteht aus 50 Mitgliedern, nämlich: dem Fürstbischöfe von Laibach; aus 49 gewählten Abgeordneten, u. zw. aus 10 Abgeordneten des Großgrundbesitzes, aus 12 Abgeordneten der durch die Wahlordnung bezeichnelen Städte und Märkte sowie der Handels- und Gewerbekammer; aus 16 Abgeordneten der übrigen Gemeinden des Herzogtums Krain (Landgemeinden); aus 11 Abgeordneten der allgemeinen Wählerklasse. Laibach zerfällt in zwei Wahlbezirke, die je zwei Abgeordnete wählen, von denen einer auf die allgemeine Wählerklasse entfällt. Alle anderen Wahlbezirke der Städte wählen je einen Abgeordneten. Die Stadt Gottschee bildet einen eigenen Wahlbezirk. Wer in der Wählerklasse der Städte und Märkte wahlberechtigt ist, darf in keiner Landgemeinde wählen. Die Abgeordneten der Städte und Märkte und der Landgemeinden sind direkt zu wählen und durch alle nach der Gemeindeordnung zur Wahl der Gemeindevertretung berechtigten und nach der Landtagswahlordnung nicht ausgeschlossenen Gemeindemitglieder, welche in Gemeinden mit drei Wahlkörpern zum ersten und zweiten Wahlkörper gehören und im dritten wenigstens acht Kronen an direkten landesfürstlichen Steuern zahlen. In der allgemeinen Wählerklasse ist wahlberechtigt jede Person männlichen Geschlechtes, welche das 24. Lebensjahr zurückgelegt hat und am Tage der Ausschreibung der Wahl mindestens seit einem Jahre in der Gemeinde ihren Wohnsitz hat. Zu einem Beschlüsse über beantragte Änderungen der Landtagswahlvrdnung ist die Gegenwart von mindestens drei Vierteilen aller Mitglieder und die Zustimmung von mindestens zwei Dritteilen der Anwesenden erforderlich. Änderungen einzelner wichtiger Paragraphen, wie die Zahl der Abgeordneten, des Landes-Asschusses, der nunmehr aus fünf gewählten Mitgliedern der Landesversammlung besieht, indem zu den bisherigen vier Mitgliedern, aus dem Großgrundbesitze, der -Städte und Märkte, der Landgemeinden und aus dem ganzen Hause, noch ein Mitglied aus der allgemeinen Wählerklasse tritt usw., können nur bei Gegenwart von mindestens 42 Mitgliedern und mit Zustimmung von mindestens drei Vierteilen der Anwesenden beschlossen werden. Die Landesordnung enthält die neue Bestimmung, daß in die vorbereitenden Ausschüsse je ein Mitglied von der Wählerklasse des Großgrundbesitzes, der Städte und Märkte, der Landgemeinden und der allgemeinen Wählerklasse, die übrigen aber aus der Mitte des Landtages gewählt werden. Die Disziplinargewalt wird verschärft, indem bei schweren Vergehungen gegen die parlamentarische Ordnung die betreffenden schuldtragenden Mitglieder auf die Dauer von längstens drei Sitzungen aus dem Landtage ausgeschlossen werden. Den Ausschluß beschließt ein fünfgliedriger Disziplinarausschuß. Ausgeschlossene Mitglieder beziehen für die Dauer der Ausschließung keine Taggelder. Es hat fürwahr lange gedauert, die in der neuen Wahlordnung für den Bauernstand enthaltenen Vorteile den bisherigen Machthabern abzuringen. Mit Händen und Füßen sträubten sich bis in die letzte Zeit die Liberalen gegen alle Anträge, welche eine Vermehrung der bäuerlichen Abgeordneten verlangten. Erst die letzte Reichsratswahl, bei welcher kein einziger Liberaler in den Landgemeinden durchdrang, brachte den Freisinn zur Ernüchterung. Noch länger dem gerechten Verlangen des Bauernstandes Widerstand zu leisten, bringt uns um den letzten Kredit, so dachten die Liberalen und willigten endlich ein. So erfreulich es nun ist, daß künftighin im tonischen Landtage der Bauer entscheiden wird, so betrübend ist die Tatsache, daß der Gottscheer Bauer leer ausgegangen ist. Um ihn hat sich im Landtage niemand angenommen und außer dem Landtage war es nur unser Bauernbund und nur der von den Liberalen so viel verlästerte „Bote", der dem Gottscheer Bauer eigene Vertretung im Landtage zu erlangen sich bestrebte. Der Bauernbund und die christlichsozialen Gemeindevertretungen übersandten diesbezügliche Gesuche an den Landtag; die liberalen Gemeinden waren zu bequem und rührten sich ‘nicht Der deutsche Volksrat hat nicht eine Stimme darüber verloren. Die liberalen „Gottscheer Nachrichten" brachten nicht eine einzige Zeile über die Notwendigkeit eines Vertreters des Bauernstandes. Und gar erst die deutschen Landtagsabgeordneten. Wie leicht wäre es ihnen gewesen, den Wahlbezirk Dr. Egers durch Heranziehung der Landgemeinden zu vergrößern und den Bauern auf solche Weise wenigstens einiges Entgegenkommen zu zeigen. Doch nein. Dr. Eger wurde in Sicherheit gebracht; weiter geschah nichts. Augenscheinlich hielt man eine Vergrößerung seines Wahlbezirkes deshalb nicht für angezeigt, weil man befürchtete, es könnte dieses Mandat den Liberalen bald verloren gehen. Bei dieser Gleichgültigkeit der liberalen Deutschen ist es nicht zu verwundern, wenn sich die Slowenen noch weniger geneigt zeigten — den Gottscheer Bauern einen eigenen Vertreter zuzugestehen. Es kann aber auch niemanden wundernehmen, wenn unter solchen Erfahrungen sich Goltschee immer mehr vom großsprecherischen deutschen Liberalismus abwendet und dem deutschen christlichsozialen Denken nähert. Der Landeshauptmann in Gotischer. Es ist eine gewiß erfreuliche Tatsache, daß Herr Hofrat Zuklje der erste Landeshauptmann ist, welcher durch Vereisung der einzelnen Gemeinden persönlich mit der Gottscheer Landbevölkerung in Fühlung treten und über deren Lage und Bedürfnisse sich an Ort und Stelle unterrichten lassen will. Am 1. Juli kam der Herr Landeshauptmann in Begleitung des Reichsratsabgeordneten Jaklic und des Oberbaurates Klinar über Hinnach in Langenton an, wo er vom Bürgermeister Herrn Loy erwartet und begrüßt wurde. In Altlag hatten sich, obwohl erst im letzten Augenblicke das Kommen des Landeshauptmannes bekannt wurde, die Mitglieder des Bauernbundes sehr zahlreich zu seiner Begrüßung eingefunden, ebenso in Malgent, wo Herr Pfarrer Eppich namens der Abordnungen aus Mitterdorf, Loschin, Ort, Obrem, Schalkendorf und Ebental seiner Freude über den hohen Besuch Ausdruck gab und daran die Bitte knüpfte, es möge unserer Bevölkerung, insbesondere in Angelegenheit der Wasserversorgung und des Straßenbaues baldigste Hilfe zu teil werden. Im Samideschen Gasthause ließ sich dann der Herr Landeshauptmann die Petitionen der einzelnen Ortschaften vortragen. Er erklärte hierauf, für Gottschee, das neben Dürrenkrain am meisten vernachlässigt sei, sein möglichstes tun zu wollen. Oberbaurat Klinar teilte dann mit, daß das Land ein großzügiges Programm zur Behebung der Wassernot im Reifnitzer und Gottscheer Boden ausarbeite, und zwar so, daß eine große Wasserleitung von Žimartc aus geschaffen würde. Straßenangelegenheiten brachten Herr Pfarrer Maufier und Gemeindevorsteher Högler aus Ebental vor. Am 2. Juli fuhr der Herr Landeshauptmann über Lienfeld nach Rieg und Göttenitz. Mehrere Ortschaften hatten Flaggenschmuck angelegt. Reichsratsabgeordneter Jaklič hielt am 2. Juli auch in Schalkendorf eine Besprechung über wirtschaftliche Angelegenheiten ab. Wir geben uns der Erwartung hin, daß nach dieser Bereifung das Gottscheer Ländchen jetzt mehr Berücksichtigung erfahren und die Maßregeln zur Hebung der Notlage nicht zu lange auf sich warten werden. Der Gottscheer Bauernbund spricht dem Herrn Landeshauptmann für den Besuch nochmals besten Dank aus. Die „Schulfeindlichkeit" der Christlich sozialen. Die liberale und sozialdemokratische Presse tischt von Zeit zu Zeit ihren gutgläubigen Lesern die Fabel von der Schulfeindlichkeit der Christlichsozialen auf, obwohl die genauesten statistischen Ziffern Nachweisen, daß noch nie soviel für die Schule geschehen ist, als unter der christlichsozialen Herrschaft. In welch kolossaler Weise das Unterrichtswesen in Wien gefördert wurde, beweist der Umstand, daß heuer für dasselbe im Budget ein Betrag von fast 25 Millionen Kronen eingestellt wurde. Bezeichnend ist es, daß gerade die „schul-feindlichen" Christlichsozialen nicht nur in allen neuen Schulbauten die modernsten Forderungen der Hygiene in Praxis umsetzen, sondern auch die alten Schulen entsprechend umgestalten. In fast allen Schulen findet man bereits harte Böden, statt der weichen aus der liberalen Ära, in allen Lehrzimmern werden die Wände mit einem waschbaren Ölanstrich versehen. Überall werden Hohlkehlensockel angebracht, um die gründliche Entfernung des Staubes zu erleichtern, und die veralteten Bänke aus früherer Zeit werden durch Schlimpsche Schulbänke ersetzt. Man errichtet jetzt nicht nur Sommer-Turn-und -Spielplätze, die man unter der liberalen Verwaltung nicht kannte, sondern neue Schulen werden bereits mit Unterrichtsgärten versehen und die Spielplätze für die Errichtung eines Eislaufplatzes hergerichtet. Elektrisches Licht, Niederdruckdampfheizungen sehen wir bereits in den neuen Schulen Wiens eingeführt, kurz, alle modernen Forderungen sehen wir im „finsteren Wien" verwirklicht. Verblüffend sind die Zahlen, die uns Aufschluß geben, was die Gemeinde Wien für die armen Schulkinder tut. Von der Viertelmillion Schulkinder Wiens wurde fast die Hälfte (42 bis 46 Prozent) mit Armeniern-Mitteln beteilt. Für diese brauchte die Gemeinde Wien 254.336 neue Schulbücher, Atlanten und Karten im Werte von 165.816 K. Ferner brauchte sie dreieinhalb Millionen Schreib- und Rechenhefte, 159.150 Zeichenhefte, 30.235 Blocks, 146.800 Zeichenblätter, 6576 Reißbrettmappen, 4000 Tuschschalen, 47.590 Farben, 1800 Schiefertafeln, 10.000 Schieferstifte, unzählige Federhalter, Federn, Bleistifte rc. Dazu kommt noch ein Vorrat von fast 600.000 Stück gebrauchten Lehrmitteln, so daß die Gemeinde Wien vier Millionen Armenlernmittel verteilen konnte. Wagenladungen dieser Lernmittel gingen von der Zentrale zu den Schulen ab und mehr als 300 Fuhren waren notwendig, um diese Unmengen an die Schulen zu verteilen. Hunderttausende in Geldwert wurden von der Gemeinde in Gestalt geistiger Nahrung verteilt, hoffentlich ist auch die Ernte eine dementsprechende. Doch die Gemeinde hatte aus dieser Post auch einen materiellen Gewinn zu verzeichnen. Die unbrauchbar gewordenen Bücher ergaben 18.560 Kilogramm Papier, die einen Erlös von — 725 K einbrachten I Eine lächerlich kleine Summe, wenn man bedenkt, daß die Gemeinde jährlich einviertelhundert Millionen in die Schule hineinsteckt. Davon entfallen zirka 2 Millionen jährlich für die Errichtung neuer Schulgebäude und die Vergrößerung der bestehenden, 15 Millionen auf die Bezüge der Lehrpersonen. Wer angesichts solcher Ziffern noch das Märchen von der Schul- und Bildungsfeindlichkeit der Christlichsozialen wiederholt, der ist unheilbar. Freilich, den Sozialdemokraten wird man erst dann Genüge tun, bis alle Kinder, auch die reichen, auf Gemeindekosten ausgespeist werden. Diese Ziffern zwangen den sozialdemokratischen Lehrerführer Genossen Katschinka zu folgendem Ausspruche, den er am 5. August 1905 in einer sozialdemokratischen Volksversammlung in Mähr.-Schönberg getan hatte: „Das Klerikale' Niederösterreich leistet beinahe um 50 Prozent mehr für Schul-erfordernisfe als das liberale fortschrittliche Mähren; auch die materielle Lage des Lehrers ist dort eine bessere." Aus Stabt und Land. Gottschee. (Ernennungen im Schuldienste.) Seine Exzellenz der Minister für Kultus und Unterricht verlieh dem Professor am Staatsgymnasium in Gottschee Dr. Karl Prodinger eine Stelle am Staatsgymnasium in Pola und ernannte zu wirklichen Lehrern: a) den provisorischen Lehrer Gustav Wiesner vom Staatsgymnasium in Gottschee für das Staatsgymnasium in Böhmisch-Leipa; b) die Supplenten: Dr. Alois Dejaco vom Staatsgymnasium in Innsbruck für das Staatsgymnasium in Gottschee; Josef Fezzi, Lehramtskandidaten, für das Staatsgymnasium in Gottschee; Friedrich Hirsch vom Albrechts-Gymnasium in Teschen für das Staatsgymnasium in Gottschee; Dr/Albert Thalhammer vom I. Staatsgymnasium in Graz für das Staatsgymnasium in Gottschee. — (Das k. k. Staatsgymnasium in Gottschee) beendete das II. Semester des laufenden Schuljahres am 4. d. M. mit einem feierlichen Dankgottesdienst und darauffolgender Zeugnisverteilung. Der Fortschritt der Schüler ergibt sich aus folgenden Daten: In der Vorbereitungsklasse waren 7 Schüler, 2 erhielten ein Zeugnis der zweiten Fortgangsklasfe. In der I. Klasse waren 29 Schüler, davon erhielten 5 ein Zeugnis der ersten Fortgangsklasfe mit Vorzug, 12 der ersten, 4 der zweiten, 4 der dritten Fortgangsklasfe; 4 haben Wiederholungsprüfung. In der II. Klasse waren 17 Schüler, davon erhielten 1 ein Zeugnis der ersten Fortgangsklasfe mit Vorzug, 11 der ersten, 5 der zweiten Fortgangsklasfe. In der III. Klasse waren 31 Schüler, davon erhielten 4 ein Zeugnis der ersten Fortgangsklasse mit Vorzug, 10 der ersten, 8 der zweiten, 7 der dritten Fortgangsklasfe; 2 haben Wiederholungsprüfung. In der IV. Klasse waren 21 Schüler, davon erhielten 11 ein Zeugnis der ersten, 6 der zweiten, 1 der dritten Fortgangsklasse; 3 haben Wiederholungsprüfung. In der V. Klasse waren 11 Schüler, davon erhielten 1 ein Zeugnis der ersten Fortgangsklasfe mit Vorzug, 8 der ersten, 1 der zweiten Fortgangsklasfe; 1 hat Wiederholungsprüfung. Von 116 Schülern bekamen insgesamt 11 ein Zeugnis der ersten Fortgangsklasfe mit Vorzug, 57 der ersten, 26 der zweiten, 12 der dritten Fortgangsklasfe; 10 haben eine Wiederholungsprüfung abzulegen. — (Städtische Mädchenvolksschule.) Am 28. und 29. v. M. fand die erste Ausstellung der weiblichen Handarbeiten statt. Die große Zahl der Besucher war ganz überrascht über die nett und tadellos ausgeführten Arbeiten, die ausschließlich von Land- kindern lindern Lehrerin ausgesp' Rroifchl' um 9 1 mittags am 10 gleiche liefen ! Laibach Pfarrer Solche: aus Ve sind 32 Veldes Erschein Hilfe d Brandt: Hause t des Br kommen breitete Hause abbram ziehend: nach d, darüber auf die beteilig und T Aßling Sonder angefal transpl zogen gelegt gepum; nur du nur au 40 Ol Ein M Laiback des 17 halb 1 stenzkoi Stabst die ga Brand kamen, das M sich au Bemer das g> Yen dadurck Freie i sei es systemc ihrer ( Sou-I Philos > mehr Eitlen :r Gest auch te aus u Die ßapier kleine oiertel-n zirka 'e und Bezüge lärchen ozialen t wird n, ans n den (enbem Nischen erikale' Schul-ch die te Ex-wfessor Stelle chrern: nasium b) die Jnns-Lehr-uedrich Staats« Staats«' tenbete einem •ilirag. t: In eugnis chüler, t Vorklasse; chüler, t Vor-Klasse Fort-Dritten Klasse ersten, Meder« m er« 8 der irfung. ersten 12 der cüfung tb 29. : statt, ie nett Land- Jahrgang V. ©etijcheir Bote ■~>iC Seite 101. finbern verfertigt wurden. Da man weiß, wie schwer dies bei Landkindern zu bewerkstelligen ist, so sei an dieser Stelle den Fräulein Lehrerinnen für ihre Mühe und Selbstaufopferung das größte Lob ausgesprochen. — (Impfung.) Die diesjährige Impfung findet statt: In Rtvifchtern am 7. Juli um 8 Uhr vormittags, in Gottschee am 9. um g Uhr vormittags, in Hasenseld am 10. um halb 9 Uhr vormittags, in Hornberg am 10. um 10 Uhr vormittags, in Lienfeld am 10. um 4 Uhr nachmittags. Die Revisionen finden um die qieiche Stunde acht Tage später statt. — (Spende.) Für den Abbrändler Franz Hutter in Riegel liefen beim Boten ein: Von den Herren Dompfarrer Erker in Laibach 20 K; Dechant Erker und Pfarrer König aus Weinitz je 10 K; Pfarrer Eppich 4 K; Sammlung in Mitterdorf 6 K; Pfarrer Solcher 5 K; Professor Watzl 2 K. — (Großer Brand.) Am 29. Juni erhielt die „L. Ztg." aus Veldes folgendes Telegramm: Heute nachmittags um 2 Uhr find 32 Wohnhäuser samt den Wirtschaftsgebäuden des alten Dorfes Beides abgebrannt. Die Villen und Hotels wurden durch ras Erscheinen aller umliegenden Feuerwehren und durch die werktätige Hilfe der Kurgäste gerettet. — Heute erhalten wir über das große Brandunglück noch folgende Meldung: Das Feuer kam in dem Haufe des Ortsbriefträgers dadurch zum Ausbruche, daß zwei Neffen des Briefträgers, die aus Radmannsdorf zu ihm auf Besuch gekommen waren, im geheimen Zigaretten rauchten. Das Feuer verbreitete sich mit rasender Schnelligkeit über die Dorfhäuser bis zum Hause Potočnik, wo auch das Dach der dort stehenden Kapelle abbrannte. Auch der an der Lehne des Schloßberges sich dahin-ziehende Wald wurde von den Flammen arg hergenommen. Sofort nach dem Ausbruche des Feuers gingen telegraphische Meldungen darüber nach verschiedenen Orten mit der Bitte ab, Feuerwehren auf die Brandstätte zu entsenden. Bis zum Eintreffen der Löschtrains beteiligten sich die Kurgäste unermüdlich an der Löschaktion; Herren und Damen waren mit dem Wasserzutragen ^ aus dem See beschäftigt. Von den auswärtigen Feuerwehren erschien zuerst die aus Aßling an Ort und Stelle, dann kamen der Reihe nach, sogar mit Sonderzügen, Feuerwehren aus Villach, Görz, ja selbst aus Triest angefahren. Da es au Pferden mangelte, um die Spritzen zu transportieren, spannten sich die Leute selbst vor die Spritzen und zogen sie hinauf auf den Kurplatz, wo die Schläuche zum See gelegt und durch diese das Wasser auf die brennenden Objekte gepumpt wurde. Das Brandunglück ist um so größer, als hievon nur die ärmste Bevölkerung von Veldes betroffen wurde, die zumeist nur auf geringe Beträge versichert war. Im ganzen brannten über 40 Objekte ab, ferner gingen im Feuer viele Haustiere zugrunde. Ein Menschenleben ist glücklicherweise nicht zu beklagen. — Von Laibach ging um 7 Uhr' 35 Minuten abends eine halbe Kompanie des 17. Infanterieregiments zur Hilfeleistung nach Veldes ab; gegen halb 1 Uhr nachts folgte ihr mittelst eines Separatzuges ein Assistenzkommando des Infanterieregiments Nr. 27, bestehend aus 1 Stabsoffizier, 13 Subalternosfizieren und 300 Mann. Es wurde die ganze Nacht mit der riesigsten Anstrengung gearbeitet; der Brand scheint selbst bis jetzt, da uns die näheren ^Nachrichten zukamen, nicht ganz bewältigt zu sein. — Mit dem Sonderzuge, der das Militär in der Nacht von Laibach nach Veldes brachte, begab sich auch Herr Hofrat Gras Chorinsky an die Unglücksstätte. — Bemerkt sei zum Schluffe, daß die Hotels und Villen, wie bereits das gestrige Telegramm meldet, vollständig intakt geblieben sind. — (Die Notwendigkeit der katholischen Presse) hat der Kirchenhasser Emil Co mb es selber, der frühere Ministerpräsident, dadurch begründet, daß er in einem Briefe an die Wiener „Neue Freie Presse" offen heraussagte, die liberale und sozialistische Presse fei es gewesen, deren zielbewußte Strbeit den Glauben des Volkes systematisch untergraben habe. Zwei Drittel, vielleicht drei Viertel ihrer Gläubigen seien der katholischen Kirche durch diese billigen Sou-Blätter entrissen worden. „Der katholische Glaube, den die Philosophie des 18. Jahrhunderts nur in den Salons und in weit- schichtigen und kostspieligen Werken angegriffen hatte, war jetzt dem täglichen Ansturm der Freidenkerei im^ populären Sou-Blatt und in der billigen Broschüre ausgesetzt." So schreibt Combes wörtlich. Der religiöse Verfall in Frankreich ist das Werk der schlechten Presse. Das ist damit deutlich eingestanden. Und die seitherige Trennung der Kirche vom Staate war nur möglich, weil eine entchriftlichte Presse ihr vorarbeitete. Das katholische Volk mag daraus überall seine Lehren ziehen. — (Neue Banknoten zu zwanzig Kronen.) Die „Wiener Zeitung" publiziert den Erlaß des Finanzministeriums vom 12. Juni 1908, betreffend die Einziehung der Banknoten zu 20 K mit dem Datum vom 31. März 1900 und die Ausgabe von Banknoten zu 20 K mit dem Datum vom 2. Jänner 1907. Am 22. Juni 1908 wird die Österreichisch-ungarische Bank bei ihren Hauptanstalten in Wien und Ofenpest sowie bei sämtlichen Filialen mit der Hinausgabe der Banknoten zu 20 K mit dem Datum vom 2. Jänner 1907 beginnen. Die gegenwärtig im Umlauf befindlichen Banknoten zu 20 K mit dem Datum 31. März 1900 sind bei den Hauptanstalten und Filialen der Österreichisch-ungarischen Bank bis 30. Juni 1910 zur Zahlung oder Verwechslung zu bringen, so daß der 30. Juni 1910 die letzte Frist für die Einziehung dieser Banknoten ist. Die Noten der Österreichisch-ungarischen Bank zu 20 K vom 2. Jänner 1907 haben ein Format von 150 Millimetern Breite und 90 Millimetern Höhe und zeigen aus dem ohne Wasserzeichen hergestellten Papier einen Doppeldruck einerseits mit deutschem, anderseits mit ungarischem Text. Das eigentliche 140 Millimeter breite und 80 Millimeter hohe Notenbild ist von einem geradlinigen rechteckigen, buntfarbigen, in weißen Linien guillochierten Rahmen eingefaßt, der oben in der Mitte die Wertbezeichnung „Zwanzig Kronen", respektive „Husz korona“, und in den Ecken die Ziffer „20" zeigt. In den unteren Ecken befinden sich auf der deutschen Seite in rechteckigen Rähmchen die in acht verschiedenen Landessprachen wiedergegebenen Bezeichnungen des Nennwertes der Note, nämlich zwanzig Kronen. Beiderseits trägt die Banknote in blauer Farbe rechts in einem guillochierten, gegliederten, ovalen Rahmen einen weiblichen Jdealkops en face, links auf der deutschen Leite in einem guillochierten, ovalen Rosettenkranze den stilisierten kaiserlich-österreichischen Adler. Der Buntfarbige Untergrund trägt abwechselnd ein guillochiertes Ornament und in Reliefmanier die Ziffer „20", dann oben in der Mitte aus der deutschen Seite einen grünen, nach rechts blickenden weiblichen Relieskopf auf rotem Grunde, auf der ungarischen Seite denselben Kopf nach links blickend, rot auf grünem Grunde. Der Wortlaut des Notentextes samt Firma-zeichnuug der Bank lautet auf der deutschen Seite: „Die Österreichisch-ungarische Bank zahlt gegen diese Banknote bei ihren Hauptanstalten in Wien und Ofenpest sofort auf Verlangen Zwanzig Kronen in gesetzlichem Metallgelde. Wien, 2. Jänner 1907. Österreichisch-ungarische Bank, Vilinski, Gouverneur; Sueß, Generalrat; Pranger, Generalsekretär." — (Beschlagnahme.) Die Staatsanwaltschaft in Laibach beschlagnahmte am Vorabende des Fronleichnamsfestes eine Schrift des protestantischen Pastors Hegemann in Laibach, worin dieser die Gottheit Jesu Christi leugnet. Daß der luihrische Pastor bereits bei der Leugnung der Gottheit Christi angelangt ist, kann uns nicht wundern; aber in einer anderen Richtung gibt uns die Sache nicht nur zu denken, sondern bestätigt auch unsere oft wiederholte Behauptung, das Christentum der ganzen roten Sippe — wir meinen nur die echten Roten — ist keinen Heller wert. Der Gottesleugner Hegemann war am 23. Jänner an der Seite des Dr. Moritz und Genossen mitten unter den Schreiern und Krawallmachern in Gottschee. Da ist wohl die Frage berechtigt: Kann ein Mensch, der es mit dem Christentume ehrlich meint, zur Partei eines Gottesleugners halten? Nein! Denn sonst würde von ihm gesagt werden müssen: Gleich und gleich gesellt sich gerne. Zweitens: Die „Gottscheer Nachrichten", welche auch die Rede des Fürsten Auersperg gegen den Religionshetzer Wahrmund unterschlagen haben, finden kein tadelndes Wort über ihren Parteimann Hegemann und doch steht unter dem Titel des Blattes so schön gedruckt „Organ der christlichen Gottscheer Bauernschaft". Mit diesen Worten sollen die christlich denkenden Gottscheer Bauern über die wahren Absichten des Blattes hinweggetäuscht werden. Ist das nicht der reinste Schwindel? Ist das nicht Irreführung? Kann ein Katholik ein solches Blatt auch nur eine Minute lang in seinem Hause dulden? Nein! Deshalb haltet nicht mit dieser gotteslengnerischen Gesellschaft, fort auch mit den Zeitungen der Gottesleugner! — (Ständige Stellungskommissionen 1908.) Das k. f. Ministerium für Landesverteidigung hat im Einvernehmen mit dem k. und k. Reichskriegsministerium mit Rücksicht auf das Entfallen der Nachstellungen im Monate Mai 1908, welches durch die Verschiebung der diesjährigen Hauptstellung bedingt war, genehmigt, daß im Monate Juli des laufenden Jahres die ständigen Stellungskommissionen außer an den vorgesehenen zwei Tagen noch an weiteren zwei Tagen amtieren und sohin im Juli 1908 Nachstellungen am 6., 13., 20. und 27. stattfinden werden. — (Gesetzliche Regelung der Arbeitszeit der Hilfsarbeiter in den Handelsgewerben.) Das Handelsministerium hat dem Abgeordnetenhause als Regierungsvorlage einen Gesetzentwurf übermittelt, mit welchem in Form einer Novelle zur Gewerbeordnung die so aktuelle Frage der Arbeitszeit im Handelsgewerbe und namentlich der Festsetzung des abendlichen Ladenschlusses der Regelung zugeführt wird. Der Gesetzentwurf ist im Wesen die Reproduktion einer schon in der letztverflossenen Legislaturperiode eingebrachten, jedoch unerledigt gebliebenen Regierungsvorlage, geht aber in einigen sozialpolitisch sehr bedeutsamen Belangen über die Anordnungen der früheren Vorlage hinaus. So wird die Arbeitszeit nicht bloß in den mit offenen Läden und damit zusammenhängenden Magazinen und Schreibstuben tätigen, sondern in allen Handelsgewerben ohne Unterschied durch Festsetzung einer zehnstündigen Minimalruhezeit geregelt. Durch die Bestimmung, betreffend die Mittagspausen, wird eine Förderung der sogenannten englischen Arbeitszeit angestrebt, indem jenen Betrieben, deren Arbeit sich nicht über vier Nachmiltagsstunden erstreckt, die Begünstigung einer beträchtlich kürzeren Mittagspause eingeräumt wird. Speziell für die mit offenen Läden tätigen Handelsgewerbe und für den Ladenverschleiß der Produktionsgewerbe werden nebst den Minimalruhebestimmungen in Gestalt von Ladensperrvorschriften weitere Einschränkungen getroffen. Diese Bestimmungen zersallen einmal in die allgemeine im Gesetze direkt zu fixierende Schlnßzeitvorschrift, wonach von 9 Uhr abends bis 5 Uhr morgens die Laden und die dazu gehörigen Kontors und Magazine geschlossen sein müssen, und sodann in die Ladenschlußvorschriften im engeren Sinne, wonach durch Anordnung der politifcheuLandesbehörde nach Anhörung der Handelsund Gewerbekammern, der betreffenden Genossenschafts- und der genossenschaftlichen Gehilfenversammlungen und der Gemeinden, allgemein oder örtlich, zeitlich und sachlich differenziert, eine frühere als die allgemein gesetzliche Ladenschlnßzeit, n. zw. schon von 7 Uhr an bestimmt werden kann. Einem Wunsche des Arbeitsbeirates entsprechend, wird den Unternehmern die Beistellung von Sitzgelegenheiten für weibliche Hilfsarbeiter in den Läden zur Pflicht gemacht. Den wirtschaftlichen Interessen des Unternehmertums ist durch entsprechende Ausnahmsbestimmungen für den Fall des frequenteren Saisonbedarfs, gewisser sonst wiederkehrender Anlässe des Marktverkehrs u. dgl. Rechnung getragen. — (Ein neues Meliorationssondsgesetz.) Der Ackerbauminister Dr. Ebenhoch hat gestern dem Abgeordnetenhause den Entwurf eines neuen Meliorationsfondsgesetzes vorgelegt. Ein vom Abgeordnetenhause und den meisten Landtagen jahrelang gefordertes Gesetz ist damit eingebracht. Der Ackerbauminister hat mit diesem Entwürfe sich für die Landwirtschaft äußerst verdient gemacht. Interessant ist, daß er im Juli vorigen Jahres von seinem Abgeordnetensitze aus die Vorlage eines solchen Entwurfes mit aller Schärfe gefordert; es ist eine schöne Fügung, daß es ihm selbst beschieden war, das vom ganzen Hause verlangte Gesetz vorzulegen. Lange Verhandlungen gingen voran und stets hieß es, das Finanz- ministerium verweigere zu dieser großen Mehrbelastung seine Zustimmung. Wie man steht, ist es dem Herrn Ackerbauminister gelungen, diesen Widerstand zu beseitigen. Und so liegt denn ein Gesetz vor,' das allen berechtigten Forderungen an den Staatsschatz genügt Der neue Entwurf kennt vier Arten von Unternehmungen, welche unter dessen Bestimmungen fallen, und zwar: 1. Die eigentlichen Wildbachverbauungen; 2. Fluß- und Bachregulierungen; 3. Ent-und Bewässerungen; 4. Talsperren. Die wichtigsten Bestimmungen des Entwurfes sind folgende: 1. Der staatliche Meliorationsfonds wird von jetzt 4 auf 8 Millionen erhöht. 2. Der Beitrag aus dem staatlichen Meliorationsfonds zu den Wildbachverbauungen wird erhöht von jetzt 50 Prozent bis zum Höchstausmaße von 70 Prozent. 3. Der Beitrag zu den Fluß- und Bachregulierungen zum Schutze des Grundeigentums gegen Wasserverheerungen wird auf 40 Prozent (bisher waren 40 Prozent nur ausnahmsweise zuerkannt) erhöht. Der Beitrag kann jedoch bis auf 50 Prozent erhöht werden, wenn das Land den Adjazenten-Beitrag vorschießt oder wenn es sich um unschädliche Ableitung von Gebirgswässern (außer Wildbächen) oder um Regelung unterirdischer Wasserläuse handelt. 4. Bei Ent- und Bewässerungen kann der Beitrag aus dem Meliorationsfonds bis zu 100 Prozent des Landesbeitrages gehen. 5. Talsperren. Wenn sie als Bestandteil einer Regulierung oder selbständig zum Schutze gegen Wasserverheerungen bestimmt sind, so kann der Beitrag ans dem Meliorationsfonds bis zu 40 Prozent betragen; wenn sie aber der Aufspeicherung des Wassers für Bodenbewässerung dienen, so kann der Beitrag bis auf 100 Prozent des Landesbeitrages erhöht werden. Des weiteren ist noch zu bemerken, daß auch zur Erhaltung der Bauten Beiträge aus dem Meliorationsfonds in Aussicht genommen sind. — (Haushaltungs schulen für Bauerntöchter.) Daß die Haushaltungsschulen für Bauerntöchter nur einem geringen Teile der ländlichen Bevölkerung und nur dem vermögenden zu gute kommt, ist bekannt. In Kram gibt es überhaupt solche Schulen für deutsche Bauerntöchter nicht und wenn auch eine solche vorhanden wäre, so hätten unsere zumeist armen Bauern nicht die Mittel, ihre Töchter an dieselbe zu schicken. Und doch hat auch der kleine Bauer eine tüchtige Hausfrau, die einen geordneten Haushalt zu führen versteht, ebenso nötig wie der Großbauer. Um nun jeder Bauerntochter, auch der ärmeren, den Nutzen eines gediegenen Haushaltungsunterrichtes zukommen zu lassen, hat sich die Zentralstelle des bayrischenBauernvereines entschlossen, Haush altungswander-kurse einzurichten. Den Unterricht leiten zwei Ordensschwestern, die theoretisch und praktisch vorgebildet sind. Sitz der Haushaltungswanderschule ist ein größerer Pfarrort, wo gewöhnlich auch in einer Schwesterniederlassung, im Psarr- oder Schulhause ein geeigneter Raum zur Verfügung steht. An dem Unterricht nehmen nicht nur die Bauerntöchter des Ortes selbst, sondern auch die der nahegelegenen Dörfer teil. Der Unterricht umfaßt die gut bäuerliche Kost, Krankenkost, Festtagskost, Einmachen, Käsebereitung, Hinweise aus rationelle Viehwirtschaft sowie den Gartenbau. An bestimmten Tagen kochen die Schülerinnen auf die in der Schule gelehrte Art und Weise selbst zu Hause in der elterlichen Wirtschaft, während die Lehrerinnen daun in die einzelnen Häuser gehen und die Tätigkeit ihrer Schülerinnen kontrollieren. Gerade dies ist unstreitig von größtem Nutzen. Die Bauerntöchter werden so angelernt, ihre im Unterricht erworbenen Kenntnisse den Verhältnissen in der elterlichen Wirtschaft anzupassen, und die Lehrerinnen erhalten eilten gewissen Einblick in die einzelnen Hauswirtschaften und können so den Unterricht in der für die gesamten örtlichen Verhältnisse geeignetsten Weise einrichten. Es wird also hier nicht nach allgemeinen Gesichtspunkten unterrichtet, wie dies bei den Haushaltungsschulen der Fall ist und ja auch sein muß, sondern die Schülerinnen lernen nur das, was sie sofort in ihrer elterlichen Wirtschaft einführen können. Der Unterricht dauert in der Regel fünf Wintermonate. In jedem Winter werden etwa dreißig Haushaltungs-Wanderschulen eingerichtet. Auf diese Weise wird es möglich sein, nach und nach dem ganzen Lande die großen Vorteile eines der- to Zu-ungen, ch Dot, jeniigt. welche itltchen Ent-»ungen sfonds rs dem t- wird rogent. Lchutze Dozent t. Der m das :cf) um t) oder t- und ds bis Wenn Zchutze sei aus te aber teti, so erhöht altung cht ge- Daß - Teile t gute 'chulen landen l, ihre kleine alt zu t jeder Haus-alstelle -nder-lestern, tungs-uch in 'in ge-tehtnen Die der terliche nweise mmten :te Art ahrend te Ta-streitig t, ihre elter-eitteti nett so sse ge- allge-tungs-rinneti st ein« Sinter« tungs-5 sein, s der« artigen Unterrichtes zn teil werden zu lassen. Die Schulen sind sicherlich ein wichtiges Mittel zur Hebung des Bauernstandes. Sie werden, das steht zu hoffen, auch dem kleinen Bauern tüchtige Hausfrauen liefern, die er gerade heutzutage mehr wie je Braucht. — (Herbstwaffenübnngen der Artillerie im 3. Korpsbereiche.) Wie man uns berichtet, finden die Herbstwaffenübnngen her Reservemänner und Ersatzreservisten der Artillerie im Territorialbereiche im Jahre 1908 in nachstehenden Perioden statt: beim Haubitzenregiment Nr. 3 in Graz in der Zeit vom 14. bis 26. Juli; beim Feldkanonenregiment Nr. 7 in Laibach, Nr. 8 in Görz und Ar. 9 in Klagenfnrt in drei Perioden von je 13 Tagen, und zwar: ooiii 14t bis 26. Juli, vom 27. Juli bis 8. August und vom 10. bis 22. August; beim Gebirgsartillerieregiment Nr. 3 in Villach nt zwei Perioden von 13, beziehungsweise 28 Tagen, und zwar: oom 26. Juli bis 22. August und vom 24. August bis 5. September, endlich beim Festnngsartillerie-Bataillon Nr. 3 und Festungs-artillerieregiment Nr. 4 in Pola in einer Übungsperiode von 13 Tagen, und zwar in der Zeit vom 14. bis 26. Juli. -4. (Jnbiläums-Fünskronenstücke.) Ans Anlaß der Feier des 60jährigen Regierungsjubiläums Seiner Majestät des Kaisers werden bekanntlich im Jahre 1908 die 20-, 10-, 5= und 1-Kronen-stiicke sowie das nengeschaffene 100-Kronenstück als Hnldigungs-mimzen ausgeprägt. Den bereits ausgegebenen Jubiläums-20-, 10- und 1-Kronenstücken ist nun die Ausgabe des Jubiläums-Fnns-kwnenstückes gefolgt. Den Avers dieser Münze schmückt das Brustbild des Kaisers, welches ebenso wie jenes auf den bereits in Verkehr gesetzten Jnbiläumsmünzen nach dem vom k. und k. Oberstkämmereramte zur Verfügung gestellten, vom Kammermedailleur Professor Marschall geschaffenen Modelle hergestellt wurde. Die Prägematrize hat nach diesem Modelle der Medailleur des Hauptmünzamtes Rudolf Neuberger gearbeitet. Der Revers hingegen ist ein Werk des Professors Stephan Schwartz; er zeigt eine schreitende jugendliche Fraueugestalt in flatterndem Kleide, welche in der rechten, erhobenen Hand einen Lorbeerzweig schwingt und mit der linken auf die Jahreszahlen 1848—1908 deutet. Im Planum des Reverses links ist die Kaiserkrone und unter dieser die Wertbezeichnung „5 Cor.", rechts der kaiserliche Adler angebracht. Die Umschrift auf der Reversseite dieser Münzen lautet wie auf den anderen Jubiläumsmünzen: „Duodecirn lustris gloriose peractis." — Die Jnbiläums-Fünskronenstücke gelangen im ^Verwechslungswege bei der Österr.-nng. Bank (Hauptanstalt und Filialen) und bei den größeren Steuerämtern zur Ausgabe. — (Gesellenprüfungskommission.) Es wurde uns mitgeteilt, daß, nachdem im politischen Bezirke Gottschee wegen unerläßlicher Vorbedingungen für die beabsichtigt gewesene Errichtung einer behördlichen Gesellenprüfungskommission dermalen nicht vorhanden sind, das Gebiet dieses Bezirkes ebenfalls der in Laibach bestehenden behördlichen Gesellenprüfungskommission Angewiesen wird. N. — (Veranstaltung eines Ferialkurses zur Heranbildung von Volksschullehrern für den Handfertigkeitsunterricht.) Das k. k. Ministerium für Kultus und Unterricht hat die Veranstaltung eines Ferialkurses zra, Heranbildung von Volksschullehrern für den Handfertigkeitsunterricht an der k. k. Fachschule für Tischlerei in Gottschee nach einem von der Fachschuldirektion wrgelegten Programme genehmigt. Nach diesem Programme soll der Kurs in den diesjährigen Hauptferien, und zwar in der Zeit vom 3 bis 29. August, also durch vier Wochen, stattfinden und sollen in denselben Volksschullehrer ans den Schulbezirken Gottschee, Rudolfswert und Tschernembl einberufen werden. Die Höchstzahl der einzuberufenden Kursteilnehmer erscheint mit 20 festgesetzt. Die Kosten des zur Abhaltung des Kurses erforderlichen Materiales an Roh- und Hilfsstoffen werden ans Staatsmitteln bestritten werden. — (Wichtig für Hausbrennereien.) Der Grundbesitzer Johann Scheberl aus Rohrberg hatte sich wegen widerrechtlicher, eigenmächtiger Öffnung eines öffentlichen Amtssiegels zu verantworten. Er war nämlich vom Finanz-Oberaufseher beanständet worden, das Siegel an dem Blasenhelm beim Brennkessel beschädigt zu haben. Scheberl wurde vom Gerichtssekretär Dr. Popelak frei-gesprochen, weil er sagte, daß das Siegel nur durch das Herunter-fallen des Blasenhelmes beschädigt wurde. Die Urteilsbegründung besagt, daß objektiv wohl der Tatbestand des § 316 gegeben sei, subjektiv aber die Eigenmächtigkeit und Widerrechtlichkeit fehlt. Dafür, daß durch das Heruntersallen des Helmes das Siegel verletzt wurde, kann aber der Mann strafrechtlich nicht verantwortlich gemacht werden. Es wird also für Besitzer von Hausbrennereien von Wichtigkeit sein, auf die Amtsstegel wohl zu achten, um stch vor Strafen zu schützen. — (Eine Novelle zum Arbeiterversicherungsgesetz.) Die Regierung hat dem Abgeordnetenhause eine Novelle zum Arbeiterversicherungsgesetz unterbreitet, welche von der Regierung selbst al» bloße Notverordnung bezeichnet wird, weil durch sie der künftigen großen Reform der Arbeiterversicherung nicht vorgegriffen werden soll. Die Novelle behandelt folgende Fragen: Einführung des Lohnlistenzwanges in der Unfallversicherung; Verjährung der Unfall-und Krankenversicherungsbeiträge; Normierung von Verzugszinsen für rückständige, beziehungsweise Vergütungszinsen für zu viel gezahlte Versicherungsbeiträge. Was den Lohnlistenzwang betrifft, )o wird bestimmt, daß in für Unfall versicherten Betrieben die Unternehmer zur Führung von Lohnlisten verpflichtet sind und Baß rne Listen mindestens fünf Jahre aufzubewahren sind. Über die Einrichtung der Lohnlisten werden im Verordnungswege Vorschriften ergehen. Bezüglich der Verjährung der Versicherungsbeiträge bestimmt die Novelle, daß das Recht auf Feststellung der Versicherungsbeiträge binnen drei Jahren nach Ablauf der Beitragsperiode verjährt. Hat der Unternehmer nachweisbar unwahre Angaben gemacht, um Beiträge zu hinterziehen, so verjährt das Feststellungsrecht erst Binnen zehn Jahren. Das Recht auf Einforderung festgestellter Versicherungsbeiträge verjährt Binnen sechs Jahren. Die Verzugszinsen für rückständige Versicherungsbeiträge, sofern der Rückstand 50 K übersteigt, betragen 5% pro Jahr. Die Verzögerung der Zahlung fällt dem Verpflichteten dann zur Last, wenn diese binnen einem Monat von dem Zahlungstermine an geleistet wurde. 5 /oige Verqütunqszinsen können für zuviel gezahlte Beiträge verlangt werden, wenn der Rückersatz 50 K übersteigt. Das Gesetz tritt drei Monate nach Kundmachung in Kraft. — (Ernteurlaube.) Das k. k. Ministerium für Landesverteidigung hat auf Grund einer Mitteilung des k. k. Finanzministeriums den Landesstellen im Nachhange zu den früheren Erlässen eröffnet, daß für förmliche schriftliche Gesuche der Angehörigen eines Soldaten um Erteilung eines Ernteurlaubes ein gesetzlicher Ge-bührenbefreiungsgrund nicht gegeben wäre, daß dagegen Fragebogen, welche nach dem hinausgegebenen Muster ^aufzulegen und von den Angehörigen ohne Beifügung eines Petites ausznfüllen wären, kein Objekt einer Stempelabgabe bilden würden. Es können daher an Stelle der in dem erwähnten Erlasse bezogenen Gesuche, welche vor allem die Grundlage für die von Amts wegen über die Bedürftigkeit des Urlaubswerbers, bezw. seiner Angehörigen zu pflegenden Erhebungen bilden sollten, diese Fragebogen treten, die ohne Rücksicht darauf, ob der Mann seine Bitte uni einen Ernteurlaub beim Rapporte bereits gestellt hat, der weiteren Amtshandlung zu unterziehen sind. Wie aus der — aus der Rückseite des ^ragebogenv ersichtlichen — Vorschreibung der Note an den Standeskörper des Mannes zu ersehen ist, haben die Parteiangaben des Fragebogens stets den Gegenstand von amtlichen Erhebungen zu bilden und ist erst auf Grund derselben eventuell der Einsichtnahme in dem Fragebogen sohin nicht beiznschließenden Dokumente (Grnndbesitzbogen w.) das Gutachten der politischen Behörde zu formulieren. Da diese Fragebogen nur wenige Rubriken der Vorschreibung enthalten, dürfte es vielfach genügen, den Parteien oder Gemeinden das Formular behufs Darnachachtung mitzuteilen; nötigenfalls wären solche Fragebogen bei den politischen Bezirksbehörden aufzulegen. Mtterdorf. (Kaiserjubiläum.) Aus Anlaß des heurigen Kaiserjubiläums veranstaltete die hiesige Schule am 24. Juni einen Ausflug zum Brunnwirt. Vor Beginn desselben hielt Herr Pfarrer Seite 104. Eppich an die Schuljugend eine Ansprache, worauf von allen das Kaiserlied gesungen wurde. Unter Singen uud fröhlichem Geplauder ging's dann dem Brunnwirt zu, wo gesungen, gespielt und deklamiert und inzwischen auch den Kindern notwendige Stärkung verabreicht wurde. Die Gedichte wurden recht nett vorgetragen und die eigens eingeübten Lieder gefielen allgemein. Nebst der Lehrerschaft gebührt den Herren Weber in Wien, Schleimer in Selztal, Schleimer in Rottenmann, Kleiner in Zeltweg, Kraulaud in Bregenz, Dompfarrer Erker und Schleimer in Laibach großer Dank, da sie durch Spenden die reichliche Bewirtung der Kinder ermöglichten. — (Trauung.) Am 29. Juni sind Johann Nadler aus Ort Nr. 4 und Josefa Verderber aus Ort Nr. 21 getraut worden. — (Der erste Hunderttausender.) Die Einlagen in unsere Sparkasse haben mit Schluß des halben Jahres das erste Hunderttausend überschritten. Wer hätte diesen überraschenden Aufschwung erwartet? — (Wir sind doch nicht so wertlos.) Die Mitglieder des Bauernbundes beliebte man bis in die jüngste Zeit herein als „Klaubvch" zu bezeichnen und ihnen jeden Einfluß abzusprechen. Jetzt scheint unseren Roten plötzlich ein Licht aufgegangen zu sein. Sie überlaufen nämlich jetzt förmlich die Häuser der Bauernbündler, um Stimmen zu betteln. Um was handelt es sich denn? — (Gemeindewahlen.) Am 28. Juli soll die Neuwahl des Gemeindeausschusses stattftnden und die Liberalen möchten halt ums Leben gerne wieder hineinkommen und Herr Matthias Siegmund gerne noch einmal obenan sitzen. Die Bauernbündler wollen aber heuer zum erstenmal geschlossen für eigene christlichsoziale Gemeindeausschußmänner eintreten, weil die Wirtschaft der Liberalen eine recht unfruchtbare und so parteiische war, daß ihr von den Christlichsozialen nicht das geringste Vertrauen mehr geschenkt wird. Wie könnte auch nur ein Bauernbündler für Siegmund und seine Partei stimmen, wenn man sich erinnert, auf welch schändliche Weise die Christlichsozialen von den Liberalen behandelt wurden, wenn in nächster Nähe des Siegmundschen Hauses auch heuer wieder den Christlichsozialen nachgepfiffen wird, wie es am 2. Juli geschehen ist, als Herr Pfarrer Eppich mit einem anderen Priester ruhig vorbei ging. Wie man sich im vorigen Jahre beim Gemeindevorsteher zum berüchtigten Überfalle sammelte — so soll von diesem Hause aus auch jetzt wieder die Pfeiferei beginnen. Den Liberalen keine Stimme, ist daher unser Losungswort. Mag bei diesem ersten Auftreten des Bauernbundes das Feld wer immer behaupten, der Bauernbund wird unter allen Umständen weiter bauen und unentwegt dahin streben, daß der rohe, unduldsame Liberalismus weggefegt und an seine Stelle christlichsoziale Tätigkeit zum Segen der Gemeinde gesetzt wird. Die Verrohung geht so weit, daß die Roten von einem Hause eine Bank in einer Nacht stahlen. Walgern. (Markt.) Der Markt am 30. Juni war schwach besucht und war der Handel sehr flau. Es wurden förmliche Spottpreise geboten. — (Regen.) Der solang schon ersehnte Regen traf am 30. und 1. nun doch ein und verhinderte ein völliges Verdorren der Feldfrüchte. Köentak. (Trauung.) Am 22. Juni wurden Franz Siegmund aus Ebental Nr. 4 mit Maria Manßer aus Ebental Nr. 6; am 1. Juli Alois Eppich aus Ebental Nr. 11 mit Agnes Herbst aus Setfch Nr. 15 getraut. Lichtenöach. (Leichenbegängnis.) Am 25. Juni I. I. wurde der hiesige, 78 Jahre eilte Realitätenbesitzer Herr Vinzenz Meditz aus Sichtenbach Nr. 16 unter Teilnahme vieler Leidtragender zu Grabe getragen. Der Verstorbene ist im städtischen Krankenhause zu Graz einer Gehirnblutung erlegen und wurde von dort nach Sichtenbach zur Bestattung überführt. Meditz war ein religiöser, leutseliger und strebsamer Mann, der in der ganzen Gemeinde ungeteilte Liebe und Achtung genoß. Er ruhe in Frieden! GöttemH. (Strafe.) 54 K Strafe zahlten vor kurzem mehrere hiesige Besitzer wegen des unberechtigten Weidens auf fürst- lichem Grunde. Man hatte sich voriges Jahr verschiedene günstig Hoffnungen gemacht, deshalb kam den meisten diese Strafe wohl etwas unverhofft. Der Betrag wurde ein den Förster von Masern abgeliefert. — (Waldbrand.) In den Waldanteilen, gelegen zwischen Göttenitz und Masern, kam am 27. Juni ein Feuer zum Ausbruche. Mehrere Männer aus Göttenitz und Masern konnten glücklicherweise durch Auswersen von Gräben verhindern, daß das Feuer weiter um sich griff. — (Dürre.) Mehrere Besitzer aus Masern sind bereits genötigt, Trinkwasser von unserer Quelle in Kaltenbrunn zu holen. Infolge der Trockenheit hat sich auch hier Futtermangel eingestellt; auf den Feldern und bei den Wasserquellen aber ist die Dürre, da die Gegend durch den Berg besser geschützt ist, bis jetzt nur teilweise zu spuren. Kinteröerg. (Trauung.) Am 22. Juni fand die Trauung des Georg Tschernkowitsch mit Maria Nowak statt. Kölschen. Der im Dezember v. I. verstorbene Herr Georg Seemann in Wien hat der Filialkirche in Kotschen 2400 K letzt-willig vermacht. -— (Trauung.) Am 22. Juni wurde Josef Anderknhl von Händlern mit Helena Sterbenz getraut. Hlieg. (Markt.) Derselbe war gut besucht, der Handel war aber schwach. Masern. (Dürre.) Es wird immer schlimmer. Die Heu-preise steigen schon jetzt. Das Vieh wird vielfach geradezu um jeden Preis verschleudert. In der Fürst Anerspergschen Karlshütte mußte der Betrieb aus Mangel an Wasser schon vor 14 Tagen eingestellt werden. Die Holzmanufaktur in Hirschgrube, die den zum Dampfbetrieb nötigen Wafferbedarf aus einem unterirdischen See schöpft, mußte gestern die Pumpe aus dem bisherigen Wasserreservoir in das große, etwa 30 Meter tiefere Seebecken verlegen. Die Wäsche der Fabriksbediensteten muß in der eine halbe Stunde entfernten Ortschaft Rakitniza gewaschen werden. Seit dem etwa 15jährigen Bestand der Fabrik ist dies der zweite Fall des Wassermangels in der sonst sehr wasserreichen, neben dem Gewerke liegenden Schlucht. Auch viele Mühl- und Sägewerke mußten den Betrieb einstellen. Meintak. (Leichenbegängnis.) Am 26. Juni starb aus Nr. 18 die junge, erst 24 Jahre alte Frau Magdalena Krische geborene Jaklitsch und wurde am folgenden Tage in außergewöhnlich feierlicher Weife unter allgemeiner Beteiligung der Bevölkerung, mit Begleitung der Reintaler freiwilligen Feuerwehr und der Mösler Musikkapelle zu Grabe getragen. Vor zehn Jahren ging sie nach Amerika und verehelichte sich in Brooklyn im Jahre 1901 mit Johann Krische aus Graflinden Nr. 18, mit dem sie in glücklichster Ehe lebte, der ein Mädchen entsproß. Materiell kamen sie durch ein Restaurant ziemlich empor, die Frau fing jedoch an Lungeutuber-kulofe zu kränkeln an und als sie sah, daß eine Besserung nicht zu hoffen fei, wünschte sie, zu Hause zu sterben, welcher Wunsch ihr erfüllt wurde. Ihre Mutter starb vor fünf Jahren an derselben Krankheit, ihr Vater starb aber in Red Fort in Südamerika. Zwei Schwestern sind noch am Leben, von welchen eine mit dem Gastwirte Franz Wolf verheiratet ist. Mejfettak. (Trockene Jahre und strenge Winter.) Wie heuer, so gab es auch schon in früheren Jahren große Dürre. Vom Jahre 1829 steht in einer alten Chronik der Pfarre Neffeltal geschrieben. In diesem Jahre war eine außerordentliche Dürre, so daß beinahe die meisten Wasserquellen versiegt waren. Im November sing es an zu wintern, und im Dezember fiel großer Schnee, welcher in den Monaten Jänner und Februar so vervielfältigt wurde, daß derselbe sieben Spannen in die Tiefe maß. Dieser Schnee lag im Jahre 1830, obschon durch die Sonnenstrahlen vermindert, bis Ende März. Die Kälte war enorm groß. Jedoch verlor sich die ungeheure Schneemasse so geschwind, daß man in den ersten Tagen ^ Monates April auf dem Nesseltaler Felde schon ackerte, und flin i. des nämlichen Monates gewahrte man in Warmberg bereits Buchenlaub. — (Todesfall.) Am 23. Juni l. I. starb hier nach mehr-nionatlicher Krankheit (Lungentuberkulose) Alexius Roschitsch, Schüler der fünften Gymnasialklasse, im 17. Lebensjahre, versehen mit den heil. Sterbesakramenten. Der Verblichene war ein braver, talentierter Jüngling und ein bewundernswerter Dulder auf seinem Krankenlager. Wie allgemein beliebt der noch in so jugendlichem Alter Verschiedene war, bewies das Begräbnis, das am 24. Juni statt-fand. Zu demselben hatte sich eine überaus große Volksmenge von nah und fern eingefunden; sämtliche Schüler der fünften Gymnasialklasse waren von Gottschee hieher geeilt, um ihrem einstigen Kollegen die letzte Ehre zu erweisen. Am offenen Grabe widmete ein Mitschüler dem Verstorbenen herzliche Abschiedsworte, die alle zu Tränen rührten. Friede dem braven Jüngling und selige Ruhe! — (Eines plötzlichen Todes) starben: Am 15. Juni Maria Krause, verwitwete Auszüglerin, aus Nesseltal Nr. 53, 79 Jahre alt, und am 18. Juni Andreas Rabuse, lediger Einleger, aus Nesseltal Nr. 62, 77 Jahre alt. Mosel. (Verunglückt.) Der Schüler Josef Staudacher von Nr. 63 fiel am 18. Juni von einer Steinmauer derart auf sein Gesicht, daß ihm die Nase zerquetscht, der Gaumen und die oberen und unteren Schneidezähne eingeschlagen wurden. Auf Anraten des Arztes überführte man ihn am 21. Juni nach Laibach ins Landesspital. — (Einen Orchester-Automaten) hat Herr Hans Jonke für sein Gasthaus um 2400 K angekauft und bereits im Gastzimmer aufgestellt. Die Musik ist fast in ganz Mosel gut zu hören und können Tanzlustige auch zu Hause ihrem Vergnügen — kostenlos huldigen. — (Die Wasserleitung) ist seit zwei Wochen infolge des durch die lange Dürre verursachten Wassermangels abgesperrt. Wassernot ist auch in den meisten übrigen Ortschaften eingetreten. Der Wasserbedarf für Mosel wird hauptsächlich bei der Ortschaftsquelle ,,Näschle" und in Hasenfeld gedeckt. Alte Leute können sich nicht erinnern, daß jemals eine so große Trockenheit herrschte wie heuer. Wenn nicht bald ein ergiebiger Regen kommt, so ist keine Hoffnung auf eine Ernte, da die Feldfrüchte zu verwelken anfangen. Auch den italienischen Kohlenbrennern geht es sehr schlecht, da sie fast nirgends mehr Wasser erhalten. Bis jetzt tragen sie das Wasser zwei Stunden weit meistens aus Reintal, deren Wasserleitung immer Wasser hat. — (Die Kapelle zum heil. Blute), welche als Wallfahrtsort weithin bekannt ist, wurde mit neuen Kirchenbänkeu ausgestattet. Tischlermeister Johann Sigmund aus Malgern hat sie zur allgemeinen Zufriedenheit verfertigt. — (Der Markt) am Vigilietage vor dem Feste Peter und Paul ist Mösler schwächster Markttag. Heuer zählte man bloß 186 Rinder, 30 Schweine und ein Pferd. Käufer waren fast keine, da niemand infolge Futtermangels kaufen will. Den Fleischhauern geht es aber jetzt gut, da sie billiger einkaufen, jedoch mit den Fleischpreisen nicht herabgehen. Nachrichten aus Amerika. Brooklyn. (Hymen.) Am 31. Mai 1908 wurden in der Allerheiligenkirche getraut: Johann Stiene aus Reichenau Nr. 20 mit Magdalena Sedlar aus Reichenau Nr. 5; Johann Weiß aus Obermösel mit Josefa Stiene aus Reichenau Nr. 43. — Am 7. Juni l. I. schloß in der katholischen Kirche zum heil. Pankratius in Glen-dale (Newyork) Johann Koster aus Reichenau Nr. 20 mit Maria HiriS aus Untersteinwand Nr. 4 den Bund fürs Leben. Recht viel Glück! Genossenschaftswesen. Gottschee. (Raiffeisenkasse.) Die Einnahmen des ersten Halbjahres belaufen sich auf 80.153 K 56 h, während die Ausgaben 79.697 K 99 h betragen. Der gesamte Geldverkehr 159.851 K 55 h. Amtliches. Iagdverpachtung. Es wird hiemit zur allgemeinen Kenntnis gebracht, daß die Jagdbarkeiten der Ortsgemeinden Altlag, Banjaloka, Ebental, Fara, Göttemtz, Gottschee, Graflinden, Hinterberg und Lienfeld m dieser Rechenfolge am 17. Juli 1908 und die Jagdbarkeiten der Ortsgemeinden Mosel, Neffeltal, Obergras, Ossiu-nitz, Rieg, Schwarzenbach, Suchen, Tiefenbach, Unterdeutschau und Unterlag in dieser Reihenfolge am 18. Juli 19 0 8 mit dem Beginne um 9 Uhr vormittags für die Dauer von fünf Jahren, das ist für die Zeit vom 1. August 1908 bis 31. Jul: 1913, im Wege der öffentlichen Lizitation Hieramts verpachtet werden. Die Pachtbedingnisse können Hieramts eingesehen werden. K. k. Bezirkshauptmannschaft Gottschee, am 11. Juni 1908. Bei einmaliger Einschaltung kostet die viergespaltene Xletndmcfzeile oder deren Raum sO Heller, bei mehrmaliger Einschaltung 8 Heller. Bei Einschaltungen durch ein halbes )ahr wird eine zehnprozentige, bei solchen durch das ganze )ahr eine zwanzigprozentige Ermäßigung gewährt. Anzeigen. Die Anzeigengebühr ist bei einmaliger Einschaltung gleich bei Bestellung, bei mehrmaliger vor der zweiten Lin. f(Haltung zu erlegen. — Es wird höflichst ersucht, bei Bestellungen von den in unserem Blatte angezeigten Zirmen sich stets auf den ..Gottscheer Boten" zu beziehen. Es ist eine Schande wie viel oft für Kerrenanzngjtoffe bezahlt wird. Wollen Sie jedoch gut und billig kaufen, so lassen Sre sich gratis und franko meine Muster zur Ansicht kommen. Eva Kitter in WeMirch ßei Iagerndorf. 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