>> r. ^S^. DW^M l 8 4 9. Amlsbllltl zur LtllbaOcr Zcilung. Dinstag den is. October. Guliernnü-VerllUlti'ürungcn I. 1892. (I) Nr 175l2, ^i 1947U. C onc urs - 35 erlautbarung. Bci drm k. k. Prooinzial-Eameral-Zahlümte in Trivst iü die Stelle des Controllors, mit dem Gchalte jährlicher Eii'tausind Gulden, dann mil dem pwuisorisch bewilligten Quartierziiiöbeitiage von jährl. Einhundert (Hulden, m.d milder Verbindlichkeit zum Erlabe einer Caution von Zweitausend Gulden im Baren, oder durch eine fidei-jussorische Hypothek in Erledigung gekommen. — Diejenigen, welche diese Et^lle zu erhalte:« wünschen, haben ihre Gesuche bei diesem Guberiium längstens bis l5. November l84^) zu überreiche!,, und darin die Nachnvisung über ihr Alter, de>» Stand, die Region, iyrcn G^duris- und Auf. enthaltsort, die Studien, die bisher geleisirtcn Dienste, d'.e unerläßliche K.ni.tniß dcr deutschcu und italienischen Sprache, über die theoretischen und practischen 5(rnntn>sft i<, derRechnungs^ und^ Manipulatio^sku-lde sür die Cassrn, ihr moral,-! schcs BenehmcN und die Fähigkeit, die oorqeschnc-! belse Caution leisten zu können, zu liefern. - ! Die Bewerber, welche fcho^ ,m Staatsdienste! stehet,, haben ihre Gesuche mitttlst ihrer unmittelbar vorgesetzten Stelle vorzulegen, Alle fick^berz zu erklären, ob sie in einer und welcher Verwandt-' schaft oder Schwägerschast mit den dermaligen! Beamten deö k. k. Camcral - Zahlamtes in Trieft! oder der k. k. lZamcral« Kreiscassen zu Görz und! Milterburg stehen — Vom k. k. küstcnl. Guber-nium. Trieft am 30. Sept. 1849 Z. 1874. (2) Nr. 18655. C u r r c u d e dZs k. k. illyrischen Guberniums. — Seine k, k. Majestät haben mit allerhöchstem Handschreiben vom 17. September 1849 den Feldmarschall -Lieutenant von Kempen zum General-Inspector der gesammten Gensd'armerie in allen österreichischen Kronländern zu ernennen geruhet. — Diese a. h. Verfügung wird in Folge herabgelangten Schreibens des Herrn Münsters des Innern vom 2». d., Nr. 7l38,! zur allgemeinen und insbesondere zur Kenntniß der Behörden gebracht. — Laibach, 29. Sept 1849. Leopold Graf v. Welsersh ei mv, Landes - Gouverneur. Z. 1863. (3) Nr. 2?tt97 cl« 1848. Edict des k. k. Stadt-, und Landrechtes inÄörz. Betreffend die Erneuerung der Hypotheken. — Um jene Schwierigkeiten zu beseitigen, welche im Laufe der ,^ei't aus dem eigenthümlichen Zustande der auch die Grundbücher des stachen Landes umfassenden l>ör-zer Landtafel hervorgegangen sind, um insbesondere die hinsichtlich der Wirkung und des Bestandes mancher alteren l!>8l),ij)!nili<'u obwaltende Ungewißheit zu heben, und ein ordnungsmäßiges und verläßliches Verfahren bei Verfassung der Tabular ^x si^l^ herbeizuführen, wird in Gemäßheit der Allerhöchsten Entschließung vom 23 August l. I , bekannt gegeben mit Decret des h k. k. Justiz Ministeriums vom 3,. desselben Mo nats, Z. '^651, Folgendes verordnet: I Alle bei der Gorzer Landtafel in Folge von Gesuchen, welche vordem 1. Jänner 1825 angebracht worden sind, erworbenen Hypothekar-Aftcrpfand- und Servi-. tutsrechte, sowobl auf Grundstücke als auf Hau ser oder Urdarlen, müssen, so weit dieselben noch bestehen, bis Ende December 1848 behufs ihrer Erneuerung angemeldet werden > diese Grundstücke und Mbanen mögen sich innerhalb der Gränzen des dcrmaligen Gorzer Kreises befinden, oder zu Gemeinden gehören, welche gegenwärtig mit krai-ni,chen Bezirken, oder mit dem Istriancr Kreise vereiniget sind, — 2. Zu diesem Ende liegt «s den Betheiligten ob, ihre mit den intabulirten Urkunden belegten und gegen die dermaligen Besitzer der belasteten Realitäten gerichteten Gesuche vor Ab-lauf obiger Frist bei dem Stadt- und Landrechte in Görz zu überreichen, und darin das Recht, dessen jiNiiklll.'i,l!.'ii oder l-'länol.luiun erneuert werden soll, so wie die belasteten Realitäten genau anzugeben. Hinsichtlich der nicht im Gorzer Kreise gelegenen Realitäten, welche seither aus der Gorzer Landtafel ausgelchlcden worden sind, nämlich alle je»c. welche in den Gemeinden lll-^^/i», 1^5. 5l^) ?,<^l,l-«(?, 5!>v!t^ dann tt«.'6^,'l^,Ul''.i-^j<>, M-oß l_'j>^kil, Klein l^l^li<, 8. Vl^l. und l,o/./^, wie auch in ^llc^.'ln^c^In gelegen sind, worüber bezüglich der ersten vier die Glundbuchsführung an daü k. k. Bezirksgericht (....'l^llnuvu in Istrien übertragen worden, bezüglich der nächstfolgenden vier Gemeinden das Grundbuch bei der ehemaligen Herrschaft p.^v^i, dann für >>. V>n und <^)//^. das Grundbuch bei der vormaligen Helr,chaft N^^Ii, endllch für ^5!.^jni^ol^>l die Mundbuchsführung jüngst-hln an das k. k, Stadt- und Landrecht in ^.l^-li übertragen worden ist, müssen die Erncuecungs gesuche bei vorbenannten Behörden und Aemtem angebracht werden. — 3 In Betreff solcher Hypotheken , welche aus Güteram rechten Ijonzo-Ufer vor Einführung der italienischen Hypothekenämtcr daselbst, d.i. vor dem 1. April L»OS erworben worden sind, muß in den Erneuerungs-Gesuchen ausgewiesen wc den, daß dieselben in Gemäßheit des DecreteS der ehemaligen italienischen Regierung aus Mailand vom 25. October idl)8 und des späteren aus Raab vom 25. Juni 1809, dann der höchsten Entschließung vom 27. August 18l9 (Hofdccret vom «. September !8l9, Z. 1ttU2, der I. G S.) aufrecht erhalten worden seyen. — 4. Das Stadt - und Landrecht wird die vorkommenden Gesuche prüfen, und darauf sehen, ob die angesuchte Erneuerung in dem gegenwältigen Stande der Wandtafel gegründet sey oder nicht, und die-lelbe im ersteren Falle bewilligen, im letzteren abschlagen, und dem Landtalclamte die Anmerkung des dießfälligen Bescheides im Instrumcntbuche am Rande der bezüglichen Urkunde auftragen. Sowohl von der bewilligten als von der abgeschlagenen Erneuerung sind die bethciligten Parteien zuverständigen. Nur dann kann die Verständigung der Gegenpartei unterbleiben, wenn es sich von Erneuerung einer keinem Zweifel unterliegenden Post handelt, und aus den Acten erhellt, daß der Besitzer des belasteten Gutes bereits zur Zeit der bewilligten Intabulation oder Pränotation von dieser Bewilligung vorschriftmäßig verständiget worden ist. — 5 Sowohl gegen die bewilligte als ge gen die abgeschlagene Erneuerung steht dem Theile, welcher sich beschwert glaubt, wie gegen andere uitterrichterlichc Verordnungen der Recurs an den höheren Richter offen, doch ist dieser Recurs binnen 8 Tagen bei dem Stadt- und Landrechte an-zubringen.-^tt So lange der abschlägige unter» richterliche Bescheid nicht in Rechtskraft erwachsen ist, wird die Post, von der es sich handelt, in den Tabular-^xll-oclcu mit der Anmerkung: daß die Erneuerung angesucht aber abgeschlagen worden scy, aufgenommen werden, - 7. Die Wirkung der bewilligten Erneuerung ist der landtäfüche Fortbestand der erneuerten Post in ihrer bishe» rigen Wirksamkeit sowohl was das Recht selbst, als was die I^im-ltäl, betrifft. Beide werden fortan in Betreff aller Rechtswirkungen auf den Zeitpunct der ursprünglichen Eintragung bezogen, da durch die Erneuerung an den erworbenen Rechten nichts geändert, sondern nur der Bestand derselben ins Klare gesetzt werden soll Es sollen daher auch die bis zum Augenblicke der Anmeldung durch Ersitzung oder Verjährung erworbenen Rechte, durch die Erneuerung der Tabularpost keine Aenderung erleiden, insbesondere die Verständigung des Belasteten von der bewilligten Erneuerung nicht nach F. 1497 b, G. B. als eine Unterbrechung der Ersitzung oder Verjährung angesehen werden. — 8 Die Wirkung der unterlassenen Anmeldung, so wie der rechtskräftig abgeschlagenen Erneuerung besteht in dem Verluste sowohl der Priorität als des dinglichen Rechtes selbst Wird die Urkunde in der Folge von Neuem intabulirt oder pränotirt, so gilt die Intabulation oder Prar notation nur vom Tage der neuen Bewilligung. — 9 Die Erneuerung einer mit SuperintabulaNonen oder Superpränotationen beschwerten Post kann sowohl von dem intabulirten, oder prcmotirten als auch von dem superintabulirten oder superprä-notirten Gläubiger techtöwirksam angesucht werden. — 1l). Die Erneucrungsgesuche und die dar-ü er erfolgenden Bescheide und Amtshandlungen unterlicgrn keinem Stämpel und ke,ner Tare oder sonstigen Gebühr. Vom k. k. Stadt- und Land-rechre. — Görz, am 2. Nov. l 848. v. Riccabona, Präses. F. v. Emperger, I B. Visintmi, Rathe. Z. 1865. (3) Nr.269U8«c1 18653. Kundmachung. Bei dem k. k. Camera! - und Kriegszahlamte u Linz ist die dritte Casseofficialsstelle mit dem Gehalte von 5W st. erledigt. — Diejenigen, welche sich um diese Stelle, oder um eine etwa hiedurch in Erledigung kommende mindere Cas-saofficialsstelle bei dem k. k. Cameral - Zahlamte Linz oder bei der k. k. Cameral- und Creditscassa in Salzburg bewerben wollen, haben ihre mit allen Dienstesbehelfen belegten Gesuche durch ihre vorgesetzten Behörden bis 2tt. October d. I. bei der k. k. ob der ennsi-schen Regierung m Linz zu überreichen, und 'ich über ihre Fähigkeit, im eintretenden Falle eine Caution von 15W si. bis 2lwtt si. leisten zu können, auszuweisen. — Die Bewerber, welche nicht bei Staatscassen angestellt sind, haben anzuzeigen, ob, wann und wo sie die vorgeschriebene Casseprüfung bestanden haben, oder sich bereit zu erklären, dieselbe sogleich abzulegen. Auch haben die Bewerber ihre allensälli-gen Verwandt - und Schwägerschaftsverhalt-nisse mit hicrländigen Cassabeamten anzugeben. — Diejenigen, welche eine Anstellung bei dem k. k. Cameral- und Kriegszahlamte in Linz suchen, müssen sich auch über die bestandene Prüfung aus den Kricgscassageschäften ausweisen. —' Linz am 15. September 1849. Im Auftrage des Herrn Landeöchefs: Anton Müller, m, p. 3 !664. (3) Nr?^7tt5. Concurs. Bei dem k. k. Cameral - und Kriegszahlamte zu Gratz ist die letzte Casseofficialöstelle mit dem Gehalte jährlicher Vierhundert Gulden Conv. Münze zu besetzen. — Jene, welche H?6 diese Stelle zu erhalten wünschen, haben ihre Competenzgesuche bis letzten k. Mts. October u. z. im Faüe sie bereits in k. k. Diensten stehen; im Wege ihrer vorgesetzten Behörde bei dem k. k. Gubernium zu überreichen. — Diese Gesuche haben die vorgeschriebenen Beweise zu enthalten, über das Alter des Bittstellers über die mit gutem Erfolge zurückgelegten philosophischen oder wenigstens Gymnasial - Studien, dann über die erlernte Staatsrechnungswissen-schaft und die mit gutem Erfolge bestandene Ca-meral- und Kriegscasse-Prüfung, endlich über die Moralität, Kenntniß im Conceptsfache und über die Fähigkeit zur Cautionslegung; die Bittsteller haben auch ihre bisherige Dienstleistung anzugeben, dann ob und in welchem Grade sie mit einem Beamten des hiesigen k. k. Provinzial-Camcral-Zahlamtes verwandt oder verschwägert sind. Gratz am 23. Sept. 1849. Hemtliche Verlautbarungen. 3. 1895. (I) Nr. 1WI7< Von dem k. k. Stadt- und Landrechte in Krain wird bekannt gemacht: Es sey über Ansuchen d.r Frau Feliziane Masovih und Frau Caroline Bosizio, beide gev. Philip, altz erklärten Erben, zur Erforschung der Schuldenlast nach der am 8. August l. I. verstorbenen Frau Franziska Philip, die Tagsatzung auf den 12. Nov. l. I., Vormittags um 9 Uhr vor diesem k. k. Stadt- und Landrechte bestimmt worden, bei welcher alle Jene, welche an diesen Verlaß auö was immer für einem Rechtßgrunde Anspruch zu st»llen vermeinen, solchen so gewiß anmelden und rcchtögeltend darthun sollen, Widrigens sie die Folgen des §. 814 d. G. B. sich selbst zuzuschreiben haben werden. Laidach den 6. October I849. 3. 1890. (!) Nr. 9W7. Von dem k. k. Stadt- und Landrechte in Krain wird bekannt gemacht: E6 scy über Ansuchen der Frau Maria öipovitz von Moräutsch, als erklärten Erbin, zur Erforschung der Schuldenlast nach dem am 31. Jänner 1849 zu Moräutsch ver. storbenen Herrn Pfarrdechantc Blas Lipovch, die Lagsatzung auf den 29. October 1849, Vormittags um 9 Uhr vor diesem k. k. Stadt- und Landrechte bestimmt worden, bei welcher alle Jene, welche an diesen Verlaß aus waS immer für einem RechtSgrunde Anspruch zu stellen vermeinen, solchen so gewiß anmelden und rechtsgeltend darthun sollen, widrigens sie die Folgen des § 8l4 b. A. B. sich selbst zuzuschreiben haben werden. Laibach den 2. October 1849. 371882. (2) Nr. 962.',. Von dem k, k. Stadt' und Landrechte in Kram wird bekannt gemacht: Es scy von diesem Gerichte auf Ansuchen des Herrn Wolfg. trafen v. Lichtenberg, im eigenen Namen, und als Machthaber der Herren Sigmund, Niklas und Philipp Grafen v. Lichtenderg, der Frau Aluisia Matsigh, geb. Gräfin v. Lichtenbcrg, der Frau Caroline Gräfin v. Lichtenberg, als Vormunden», und des Herrn I>. Burger, als Mitvormund des Herrn Grafen Artdur und des Fräul. Thckla Gräfin v. Llchtenderg, wider Herrn Dr. Sigmuno und Frau Maria Karis, in die öffentliche Versteigerung deS, den Exequirten gchörigcn, auf 1,404.78? si. 5li kr. peichätzten Herrschaft Scknee-bn-g, wegen aus dem Urtheile ^lclo 29. Mai l.I. schuld'gen 3657 fi. 3? '^ kr gewilligt, und h,ezu drei Termine, und zwar: auf den 14. Jänner, 18, Februar und 18 März 1850, jedesmal um IN Uhr Vormittags vor diesem k, k. Stadt- und Lanor«chte mit dem Beisatze bestimmt worder,, daß. wenn diese Herrschaft weder dci der ersten «och zweiten Feilbietungs - Tagsatzung um den Schätzungsbetrag oder darüber an Mann gebracht werden könnte, selbe bei der dritten auch unter dem Schätzungöbetrage hintangegeben werden "°^e. Wo übrigens den Kauflustigen frei steht, dli d,eßfäll»gm Licitanonöbedingnisse, wie auch d,e Schätzung m der dußlandreö'tlichen Registratur zu den gewöhnliche Amtsstunoen, oder bei dem h,erort,gen Gericht5advocaleu, Herrn 1),' Burger, einzusehen und Abschrien davon zu verlangen. Lalbach den 25. September 1849. Z. 189». (1) Nr. l5ltt9. Kundmachung. Nachdem die bei dem k. k. Kreisamte Neu stadtl am 12. v. M. stattgefundene Licitation zur Verpachtung des dem k. k. W.)sserdaufonde eigenthümlichen Schiffzuges durch den Prusniker lHaual am Savestrome und dcr dazu gehörigen Realität, zu keinem Erfolg geführt hat, so wird m Folge Auftrages der hoyen k. k. Landessltlle vom l9 Sept. l.I,, Z. 18,274, die neuerliche Licltatlon wegen Verpachtung dieses Schiffzuges und der dazu gchörlgen Realität vorläufig auf die Dauer eines Jahres, d. i- vom 1. December 1849 b>S lnclus. letzten November 1859, am 31. October Vormittags um 10 Uhr del dlefem Krelüamte abgehalten werden. — Welches zur Kenntniß für oie Unternehmungslustigen mit dem Beisätze veröffentlicht wird, daß die Licitationsdedingnijsebelm l). Kreisamte eingesehen werden können. — K. K. Kreisamt Laibach am 2. October !849. Z. 1891. (1) Nr. 5W, 2rs, Höllyammer, Hültengraben. Kapfenderg, Kehr, Kathrem »n oer Laming, Lnbenyof, Nieoerdors, Obt. Martin, Siebenbrunn, Wieden-Schloß. -lil. Bestellungsbeznk Cdliy: 1) Markt Edlih mlt den Rotten: Baumgart, Evenhof, Grub, Hofstätten, Hofstatt, läameralien, Kolireith, Pre« gart, Rauchlehen, Sonnderg, Wintcrhof. -2) Gemeinde Kömgödera. mit den Rollen: Au, Kletten, Oldersoors. — 3) Gcmclnde Hauer düchl mit den Rotten : Dürredlitz, Hütten, Kienegg. - 4) Gemeinde Thomaöderg mit den Rotten: Kreith, Schauerberg, Thon, Wiessteck. — 5) gemeinde Grimmenston mit den Rotten: Auf der Eden, Aue, Glu!), Himdcrg, Hochegg, Kunstgradcn, Lrittn, Reifbach, Orcitl. — U) Gemeinde Pelersdaumgarten mit den Rotten: Bärlireich, Buchara, Wark. — 7) Pfarrbezirk Lichtenegg nut den Ortschaften: Amdleö, Fcichten, Kaltcnbcrq, Kühbach, Llchte'icgg, Lichtencgg zerstreut, Mayerhöfen bei Lichtenegg, Pengersdorf, Pesendorf, Nansdorf, Tycll, Wieden. — Welches hiemit zur allgemeinen Kenntn'ß gebracht wird. — Von der k. k. Oderpostoerwaltung. Laibach dcn 28. ö cpt. ^849. Z. 1848. (3) Nr. 3668. Kundmachung In der Stadt Pöchlarn, im Kronlande Nieder-Oesterreich, ist ein seldststandiges Postamt ohne Pferdcwechsel errichtet worden, dessen Wirksamkeit mlt 1. Sept. d. I. begonnen hat — Dieses Postamt befaßt sich mit der Aufnahme und Bestellung von Correspondenzen und Fahrpost-Sendungen, und hat zu seinem BestcUungsbezirke folgende Ortschaften: A nastift. Brandhof, Brunn, ErlauftGroß, Erlauf-Rechen, Golling, Graben bei Klein - Pöchlarn, Harlanden, Hintevleiten, Hölzern, Knocking, Krumnußbaum bei Pöchlarn, Krumriußdaum b. Marbach, Maria^Taferl (Groß-), Neuda, Neustift, Ofning, ^Ornding, Pöcdlarn (Dorf), Pöchlarn, Groß, (Stadt), Pöchlarn, Klein-, Pöchlarn (Vorstadt), Rampelsdorf, Reitern bei »Naria-Taferl, Röhrapoml, SchaUmar« bacb, Slttclldcrg, Steilwand, Thalheim (Oder.), Wienn bel Maria Taferl, Wörth, Wurmühle dci Groß-Erlauf. — Welches hiemit zur allgemeinen Kenntniß gebracht wird. — Von dcr k k. Ober-postvcrwaltung. Laidach den 28. Sept. 1849. 3. 184«. (3) Nr. 37NN. Kundmachung. In dcr Stadt Teltsch, im Kronlande Mähren, ist neben der daselbst schon bestehenden Briefsammlung ein Postrelms zur Beförderung von Extrapostreisenden und Estaffeten errichtet worden, dessen Wirksamkeit mit 1. October I849 beginnt. — Das Postenauömaß wird: «) von Teltsch nach Scannern mit I Post; k) von Teltsch über Tricsch nach Iglau mit 1^ Post; c) von Teltsch nach <5cheUclau mit 1'^' Post, und cy von Teltsch nach Battclau mit l ^ Post, ' die Beförderungszeit aber auf der Route: 26 ,) mit 1 Stunde 45 Minuten, <-ici 1>) mit 3 Stunden 15 Minuten, ilä c!) mit 2 Stunden 15 Minuten, und ull ll) nut 2 Stunden festgesetzt» - Welches hiemit zur allgemeinen Kenntniß gebracht wird. — Von der k. t. Oberpostverwaltung, öaibach den 29. Sept. 1849. Z. 18«l. (3) Nr. 7U24 VI. Kundmachung. Bon der k, k. 6ameral-Bezirks-Verwaltung Laibach wird bekannt gemacht, daß der Bezug der allgemeinen Verzehrungssteuer und des Gemeinde-Zuschlages von den nachdenanüten Steu-erodjecten in dem unten angeführten politischen Bezirke auf das Verwaltungsjahr l85<», mit oder ohne Vorbehalt der wechselseitigen stillschweigen« den Vertrags-Erneuerung auf die Dauer eines weitern Jahres unter der gleichen Bedingung, mit dem Bedeuten, daß der vertrag mit Ende des Berwaltungsjahres 1852, jedoch ohne vorhergegangene Aufkündung zu erlöschen habe, ver-steigcrungbwche in Pacht ausgeboten, und die dießfallige mündliche Versteigerung, vor welcher auch die nach der hohen Gudernial-Currende vom 20. Juni 1«3U, Zahl 13938, verfaßten und mit dem lttZ Vadium belegten schriftlichen Offer, ten überreicht werden können, an den nachbenannten Tage und Orte werde abgehalten wer< den; wobn bemerkt wird, daß die schriftlichen Offerten bis 15. October l. I. Mittags versiegelt und mit drr Bezeichnung des Pachtobjectes für welches sie lauten, von Außen versehen, dei der k. k. Cameral - Bezirks^Bcrwaltungö-Vor-stehung in Laivach eingebracht werden müssen. — Schriftliche Offerte, welche nach dem für die Einbringung festgesetzten Schlußtermine einlangen, so wie jolche, welche anderswo, als an dem be- A7? zeichneten Orte überreicht werden, und welche au per Berücksichttgung. U.dngenö unterllegen dle nicht mit dem lttA Vadium belegt sind, bleiben letzteren dem Einlagen-Btämptl A u srufspreis für Wein, Wcinmolt «.. .. ««, und Maische, dann Fleisch vur die ^m 2lm Bei der Obstmost_______________________ HauptgemMde Bezirke ^>A^ S^ jA^7 _______________________________________ft krz ft jkr fl. kr> fl. kr. Prem P ^ .3 A Sagurie 3 ^I H^ ! Dorn.gg Mstntz ^ .^ 4324- ^^- 576,- - - Großlukovitz -Z -3 ^' ^ ^ . .3 ^ Den zehnten Theil dieser Ausrufspreise haben die mündlichen Licitanten vor der Versteigerung als Vadium zn erlegen. — Uebrigenö können die sämmtlichen Pachtbedingnisse sowohl bei dieser Camera! - Bezirks - Verwaltung, als bei dem k. k. Finanzwach-Commissar in Adelsberg ein' gesehen und aus dcn Laibacher Zeitungsblättern Nr. Nl7, KV und !N9 entnommen werden. — K. K. Cameral - Bezirks - Verwaltung. Laibach am 8. October 1tt4!>. g. 1853. (3) Nr. 11476. Kundmachung Won der k. k. Cameralbezirks-Verwaltung in Neustadt! wird bekannt gemacht, daß der Bezug der allgemeinen Ver,chrungsteuer vom Wein', Weinmosi- und Odstmostausschanke, dann vom Viehschlachten und Fleischverkaufe in dcn unten an-geführten Hauptgemeinden unter denselben Bestim- mungen und Vertragsbedingungen, welche für das Verwaltunasjahr!849 vorgeschrieben waren, für das Verwaltungsjahr 1<<»9 mit oder ohne Vorbehalt der Vertragsaufkündigung an nachbenannten Tac.cn vcrsteigerungüweise ausgeboten, und hiebet das bisherige Verfahren durch Annahme schriftlicher Offerte und mündlicher Anbote beobachtet werden wird. Der Verzeyrungssteuer-Bezug wird geZ/n dcn Alisrussprcis Die Versteigerung wird au5gtdoten ^----------------------------------------------Stattfinden . __————------------------------- für den für den______________________ f"l die ^ ^.< ""^^ 3le.schv.rk. Wammen .^ ^ Hauptgemeinde '" ^z.lre ------„--------------^-------------^------ Amtskanzlei "m Honigstein ) der k.k. Cam.z l8.Oct.,849 Vsch ^ '^"°d« «,5« 7«, 895., ^w.."> ^« 2.öplih ^ des k. k. B,riUigc^i:steig^-tN!s)seim'v^.l'Urb.Nl.'^i„,, zum Stadtdomimum geyörigen H iuses g«williget, und zur Vornahme derselben der Tag auf den 3l.October d.I . Vormittags v", 9 bis l2Uhr, angeordnet word.n. Dieses Haus ist vor 6 Jahren vom Grunde aus neu erbaut worden, und liegt in der untov,! Vorstadt Vlllach's, an der Commer-zialstraße von Mailand nach Wien, und ist für ein Wrinschank- und Bierbrauerei - Gewerbe vorzugsweise geeignet Gg hat einen großen Keller auf 2M» Startin, dann zu ebener Erde 4 geräumige und gewölbte Zimmer, eine Küche und eine Speisekammer, im Hofe ein gewölbtes Magazin mit Rauchfang, drel Holzlegen und einen Brun« nen. Im ersten und zweiten Stocke befinden sich 14 große, lichte, gemalte Zimmer, vier Küchen und zwei Speisekammern. — Die Lage des Hauses ist hinsichtlich der Aussicht schr gut gelegen, und wird, obwohl es beinahe die Hälfte mehr gekostet hat, nur um 14MU st. ausgerufen, wobei noch zu bemerken kömmt, daß mit dem Kaufe dieses H^us^b li<)ch b.iolioerc Vortheile verbünde« si„o die aus den beim Verkäufer oder bei detn gefrr-ugten Blzirk5commissariate erliegenden Licicatwns-oediligtiissen n!rht>n werden wellen. -» K. K. Bezilkscommissariat V,llach am 8. Oktober l849 Z. l873. t2) ^l,. 2777. Edict. Vom Beziskk^erichtr H^^sbel»; wirt> dek.MlU gemaä'li (5S üv in de< Er«!(U!iv!,ssl,cl)e de« M.n« ^h.nlv '^>uß v0ü ^l'!l rdllsch< scl-, wio,r l^ll!'.bt:h ^stenilsch von Sil^t.'l ^eilbie^-ng gfgenlheil'jH),!, aus dcr ehlmälmllchr»,, >,n ^>U!,dl>l>ct)e öl>ii!ch «>,l) ^tcts.'Ätr. 5^3 V0ltomn'..lttel^ H.,lll>ute imubuliüen Hei'alhgutbft'ldtrung pv. 600 si. Ktwilli^e! , und yiezu der Termin auf den !5. Scp'fMdcr, del, 16. Ottul)il und den l6. November l. ^,., jedesti«^! flüy ^'0i: 9 bis 12 Uhr in tloco diefetz GeljcellS mil dtl/l .'lnhange angcoldnel, daß diese Forderung, wenn sie mchl l'ei der eisten oder zweilen Feilbitlung um ocn Nennwenh an Mann gebracht werden könnte, bei der dritten Feilbieiung auch unter demselben dem Meistbiltenden zugeschlagen werden wird. Der Gtunobuchscxilact und die Licitationsbe» dingnisse stehen hie, aims zur Einsicht. Bezirkegerichl H^asberg am 30. Juli 1849. 6- l6?8. (2) Nr. 355S. Edict. Alle Jene, welche aui den Nacblaß der am ». Octodtl 1849 l»l> il,tihung, b.i Veinndung d^r Folgen r«s §. 6,4 b. a. G, B,, gellend zu machen. K. K. Ge^illsgericht Nadmannsdorf am 5. Dc» leber ls^9. Z. »835. (3) Nr. 3033. Edict. Vom Nezilkögeiichte Kiupp wird hiemit bt» flnmt gemacht: (^l» sey über Hnsuchen des Joseph Magay von Podreber ^)ir. 5, dl< erecut've Feilb,e> tllng wlgender, dem Johann Ulillsloiö ^„niur von Scmii) ^ir. l^, gtdörigen, im O'Undduche des Ou« icö Slmic vmtomnleüttn ^icalilälen, als: l») der Achtelk^usrrchisdube zu Ka^l-» «uli Eurs-N»-. 8, im geiichlllche», Schähui^swelihe von 220 fi. (ö. M. s.nnml Gebäuden; l») in der l ls. "/2« dl Hul'le^lltäs zu Semii «ul> (zurr.^Nl. 73 pr. 4?0 si. E- M. , und c) in dim im Gtotzaltstmodesge lieaenden Ueber^ l.nldöwemgallen samml Zug,l)ör «ul» Lull.» Hr. 208 pr. 60 fi. dem Bczirkögelickte Wippack wird allqe. mein kund gemach: : Oß sey aus Ansucbei, d,ö M,-lhia Kodau von Obe felo Hs. '^r. 7l. in tie errcu live F>ilb»rlung drr, dem Ierny Mar^ von Planina Hb. »^l. 8? gehörigen und lau' s,e Hübe und der auf 4! fi. bewenhilen ,>.>l)sn,sie wtgln dem ElelUlionssührer schuldigen ^93 si. 44 k>. gtwlllige! , und es seyen zu deren Vornukme rie Tagsatzun^rn auf den I. Oc obe», dann der, 3l Dl« l^bcr und den 29. November d. I., zrdtkmal 3H-, miltag um l0 Uhr im Hause des Erc u!en mil lern ^cisa,;e angeo>dl,el, daß obige Feili'ie'unaöo^x'r t?e> der lrylen Tagsahung auch unlei dem ^chähu,: s. werlt?e hmtmi^cgeoen we<0en. Der G,uncduck^r>ra(l, das Scbäyuii^p o.v-coll u.d d.e ^cumlonsbedingnisse tönnrn täglich die.-amis e,r>gcsrl)cn weldcn. ^ B.,irk5gclichl W.ppach am Y Anguss ,6^9. Nl. 4^2i. An merk. Bei der am ,. 5>tover l6^9 abgehal, lenrn i. Ve.stelgelUngH.T^glatzung »st lrm S^ück an Mann gedr.ichi worden, baker am 31. 5?.l0' der l. I. ^ur U. geschritten wild.