Istra. An der Lehrlings- und Arbeiter-Schule des k. u. k. See-Arsenales in Pola gelangen mit Beginn des kommenden Schuljahres drei Lehrstellen mit deutscher Unterrichtssprache zur Besetzung, und zwar: 1.) Die Stelle eines Adlatus fiir den Schulleiter, mit welcher nebst der Lehrverpflichtung eines Uebungsschullehrers die okonomisch-administrative Gebarung mit dem Schulfonde und den Lehrmitteln verbunden ist. Erforderlich ist der Nachweis der Burgevschulprufung aus der II. oder III. Fachgruppe. Der Adlatus gehort zum Stande der Marinebeamtein der IX. Rangsclasse. Gehalt 2600 K, Anspruch auf fiinf Quinquennalzulagen (die zwei ersten je 200 K, die drei letzten je 300 K), Naturalquartier oder Geldaquivalent gegenwartig 1334 K. — 2.) Die Stelle eines Biirgerschullehrers fiir die Gegenstande der II. oder III. Fachgruppe. — 3.) Die Stelle eines Volksschullehrers. (Fiir diese Stelle ist insbesonders anzugeben, welche Sprache der Bewerber noch, ausser der deutschen, fiir den Dienstgebrauch ausreichend beherrscht. — Ferner gelangt an der k. und k. Marine-Volksschule fiir Knaben in Pola die Stelle eines Volksschullehrers zur Besetzung. Die fiir diese drei Stellen ernannten Lehrer gehoren dem Status der Marinebeamten der X. Rangsclasse an. Mit jeder dieser Anstellungen ist bei der Lehrverpflichtung eines Uebungsschullehrers ein Gehalt von 2200 K, der Anspruch auf fiinf Quinquennalzulagen (die zwei ersten a 200 K, die drei letzten a 300 K) und der Genuss eines Naturalquartieres, beziehungsweise eines Geldaquivalentes von 812 K verbunden. Bewerber, die an offentlichen Schulen in definitiver Anstellung sich befinden, werden mit allen gesetzlich erworbenen Anspriichen ubernommen. — Gesuche sind an das k. und k. Reichskriegsministerium (Marine-Section) zu richten und im vorgeschriebenen Dienstwege bei der k. und k. MarineSchulcommission in Pola bis 15. Juni einzubringen. — Die sonstigen Modalitaten und Bedingungen sind im Verordnungsblatte des Mini8teriums fiir Cultus und Unterricht, Stiick X, enthalten