^'° W. Donnerstag den is. August 1833- EsUbernial - V'erlautbarungttt. Z. 1071. (2) Nr. 16579^2977. C u r v c n d e des k. k. illynschcn Gubcrniums zu Laibach. — Dle El-'llchrung dcr krann'rischenGranzwache wird bekannt gemacht. — Seine Majestät haben die Errichtung einer Gränzwache anzuordnen geruhet, welche dicBewachung der Gränze an derStcl-le des bisherigen Mllttär-Gränz-Cordons und der Civil-Glänzaufsicht vollziehen wird. — Da diese Gränzwache bald in Wirksamkeit zu treten hat, so wird der beiliegende Auszug aus der Verfassung der Gränzwache und ihrer Dienstool'scl)!.'!fr zur allgemeinen Kenntniß gebracht , damit sich von Jedermann hiernach benommtn werde. -— Laibach am 27. Juli ,833. Joseph Camillo Freyherr v. Schmidburg, Landes - Gouverneur. Carl Graf zu Welsperg, Raitcnau und Pr«. mör , k. k. Hofrath. Franz Rutcr v. Iacomlni, k. k. Gubermal-Secrelar, als Referent. 2a Nr. 16579« Auszug aus der Verfassung der Gränzwache in den deutschen, galizlschen und lombardisch -venezianischen Provinzen. — I. Bestimmung der Gränz wache. — 1., in den deutschen, gali-zischen und lombardisch-venezianischen Provinzen wird zur Bewachung der ausländischen Gränze, dann der dlese Provinzen von Ungarn und Siebenbürgen trennenden Zwlschenlinie ein bewaffnetes Corps, unter der Benennung k: .k. Gränzjäger, aufgestellt, Mit dcr^Errich-tung dieser Gränzwache haben alle bisher bestandenen Abtheilungen der Gränzaufsichl, als: der Mllttar-Gränz-Cordon, dlc Zoll,, Zaback-und Salz-Gränzaufseher, dann die an der Gränze aufgestellte «o^a altiva 6l ^1^21^2 im lombardisch-venezianischen Königreiche aufzuhören. — 2. Die Gränzwache ist bestimmt:, 2-) den Schleichhandel und die Uebcrtrcttmgcn der Fmanzgesctze zu verhindern; d.) verdäch- tige, mit den erforderlichen Ausweisen nicht versehene Leute von dem Eintriite in das Land abzuhalten; c) den Austritt der Mllitäraus->rcißer, der Auswanderer oder anderer Personen in das Ausland zu hindern, die sich dahin, ohne die erforderliche Befugmß begeben wollen. — 3.) Die Gränzwache lst ferner verpflichtet, in den durch die Vorschriften festgesetzten Fällen , auf die vorläufige Aufforderung der dazu berufenen Behörden zur Vollstreckung der Vorkehrungen für die öffentliche Slchcrhett in dem der Gränzwache zugewiesenen Bezirke Hülfe zu leisten. — II. Organismus der Gränz-wache. — 5, Die Gränzwache ist ausschließend den Flnanzbehördcn, und in der höchsten Instanz der k. k. allgemeinen Hofkammer untergeordnet. — .IV. Verrichtungen der Gränzw.ache. — 20. die Gränzwachc hat die gespannteste Aufmerksamkeit auf die vorkommenden Waarcnzüge, Reisenden und alle sich über dle Gränze begcbenden oder über dieselbe eintretenden Panhcien zu richten. Die näheren Bestimmungen über die Att, in wel« cher dicsclbe dicsc Verpflichtung zu erfüllen hat,, werden durch besondere Belehlungen festgesetzt. — 2>. Die Partheicn sind vcrvfllchtet, den Angestellten der Gränzwache auf ihr Befragen dcn Ort, von welchem sie kommen, und die Nlcbtung, die sie nehmen, anzugeben, ihre Passe und die Zollbrllcttcn vorzuzeigen, die Besichtigung der bei lhncn befindlichen Behalt« mssc, und falls dieselben zollämtlich gesiegelt sind, der Schnüre imb Slcgcl zu gestatten, wie auch auf die an sie gestellte Aufforderung sich zu dem nächsten Gefallsamte zu begeben. — 22. Dcn in der Ausübung des Dienstes begriffenen Individuen de-r Gränzwache kommen die in den Gesetzen gegründeten Ncchte der Wache zu. — Die gegen dieselben mit gefährlicher Drohung oder gewaltsamer Handaniegung vcr-übte Widersetzlichkeit wird als Verbrechen der öffentlichen Gewaltthätigkeit, ul-d die Zusammenrottung mehrerer Personen, um denselben Wldechcmdzu leisten, als das Verbrechen des. 634 Aufstandes geahndet. — X. Bürgerliche Verhältnisse d e r a n gc stellte n Gränzwach?. — 81. Die Glieder der Gränzwache unterstehen in Civil- und strafgerichtlichen Angelegenheiten der Gerichtsbarkeit desjenigen Ge-richisstandes, der ihrer persönlichen Eigenschaft angemessen ist. Als der Wohnsitz der Individuen, die keinen dauernden Standort habe,,, wird in dieser Beziehung der für das Comvag-nie - Commando bestimmte Standort angesehen. — 82. Den Commissären und den höher iin Range siebenden Angestellten der Gränzwa-che ist die Verhcirathung gegen vorläufige Meldung bei ihren Vorgesetzten gestattet. — 35. Die Individuen der Mannschaft 00,n Fühter abwärts dürfen hingegen ohne früher erlangte ausdrückliche Bewilligung eine Ehe nicht eingehen. Diejenigen, welche ohne diese Bewilligung heirathen, sind des Dienstes verlustig. — 86. Den Individuen der Mannschaft vom Führer abwärts, welche ihrer gesetzlichen Militärpflicht noch nicht genüge leisteten, und die bcl der Granzwachc eine Dienstdauer von zehn Jahren, zu Folge §. c), noch nicht zurücklegten, wird die zeitliche Befreiung vom Kriegsdienste mn dem Beisaye zugestanden, daß Diejenigen, welche vor Ablauf von zehn Jahren, wegen ihres nicht vollständig einsprechenden Benehmens aus dem Dienste der Granzwilche entfernt werden, der Mllllärstellung in jmer Altersclasse unterliegen, in welcher sie beigezogen worden waren, wenn sie sich nicht im Dienste der Gränzwache befunden hätten. — 67. Die Angestellten der Gränzwache hingegen, welche nach einer zehnjährigen Dienstleistung bei der-selben behalten werden, dann die Commissare und d:e hoher im Range stehenden Individuen werden in Absicht auf die Militärpfiichcigkeit, den Staatsbeamten gleich gehalten. — XI. Kleidung und Rüstung. — 83. Die Gränzwache hat eine Uniform zu tragen, über die cine besondere Vorschrift das Nähere be- 5 stimmt. — 89. Kein Angestellter der Granz-wachc vom Obcrcommissäre abwärts, darf im ^ Dienste, kein Individuum vom Führer abwärts, ; hingegen auch außer dem Dienste ohne aus- ' drückliche, bloß aus wichtigen Gründen zu er- i theilende Bewilligung seines Vorgesetzten, an« ' ders als ill der vorgeschriebenen Uniform und i bewaffnet erscheinen. — 90. Die Waffen ha- 1 ben in einem Säbel und einem mit Bajonette l versehenen leichten Feuergcwehre zu bestehen. ! Die Commissäre und Obercommissäre tragen z bloß Säbel. — yZ. Das Feuergcwehr darf > nie ungeladen zu e'mer Dienstesverrichtung ge- nommen werden. — y^. Es ist strenge untersagt, sick der Massen außcr dem Dienste und zu irgend einem nicht unmittelbar in der Dicn-stcsvcrrichtung liegenden Zwecke zu bedienen. — 95. Auch im Dienste sind die Waffen nur, so weit es die Nothwehr unumgänglich erheischt, mit möglichster Sorgfalt zu gebrauchen, damit nicht das Leben eines Menschen ohne Noth in Gefahr gesetzt werde. Gegen Individuen. die sich der Gränzwache bei der Anhaltung gewaltsam widersetzen oder dieselben mit Waffen oder anderen gefährlichen Werkzeugen anfallen / kann von den Waffen, jedoch mit Beobachtung der gedachten Vorsicht, Gebrauch gemacht werden. — Auszug aus der allgemei« nen Dienstv 0 rs ch rlft der G r änzwa -che. —' II. Dienstverrichtungcn der Gränzwache. — 3c>. Frachtfuhren, die auf der gewöhnlichen, zum Zollamte führenden Haupcstrasse zwischen dein Letzteren und de« Gränze ill der Richtung nach dem Amte getroffen werden, sind, falls nicht der Verdacht einer Gesetzübertretung obwaltet, nicht anzu? halten. — Bei Reisenden ,st dasselbe zu beobachten, wenn sie auf der gedachten Haupt-ssrasse in der Richtung vom Amte gegen dig Gränze oder gegen das Innere des Bandes vorkommen. — Zi. Reisende hingegen, die auf anderen Wegen getroffen wcrdcn, und Fracht-fuhren, die, wenn gleich auf der zum Zoll» amle führenden Hauptstresse in der Richtung von demselben gegen d,e Gränze oder gcgcn das Innere des Landes in dem der Gränzwach« zugewiesenen Bezirke vorkommen, sollen stets zur Vorweisung ihrer Passe und zollamtlichen Deckungen aufgefordert werden. — 32. Dies«» Aufforderung hat immcr mit Anstand und gebührender Hössichkcit ohne heftiges Schreien und drohende Gebcrde zu geschehen. — In die Vorgewiesenen Papiere ist unverweilt Einsicht zu nehmen. Bei Frachlfuhren, Lastthlercn oder Frachtträgcrn sollen die amtlichen Siegel und Schnüre an den Waarenbchältnissen, in so fern die Letztern aber nicht gesiegelt sind, und dieselben ohne Nachtheil gcoß'nct werden können, soll ihr Inhalt besichtiget werden. Auch lst die Zahl und Beschaffenheit der Behältnisse, Päcke U!',d Stücke, dann ,hre äußere Bezeichnung mit dem Inhalte der betgebrachten Dck-^ungen zu vergleichen. — 35. Diese Amtshandlung »st stets schleunigst zu pflegen, damit )ie Partheien nicht länger, als es zur Vo3-^ichung der Vorschrift unumgänglich nothwendig ist, aufgehalten werden. — 34. Geschieht dle Anhaltung bei Nacht, und ist an der Stelle 325 kein Licht vorhanden, um die vorgeschriebene Besichtigung der Papiere und der Ladung vornehmen zu können, oder treten andere Hindernisse ein, welche die Vornahme der Amishandlung an dem Platze dcr Anhaltung unmöglich machen, so sind die Angestellten der Granzwache berechtigt, dlc Parthel bis in den nächsten Ort wo diese Besichtigung gehörig vorgenommen werden kann, zu begleiten und zu fordern, daß nicht schneller gefahren werde, als solches ihre Begleitung gestattet. — 35. LandeZfürstliche Poil,, Eil- oder Packwagen dürfen an Orten, in denen sich kein Zollamt befindet, mit Ausnahme des Falles, wenn dieselben auf einen verbothenen Weg gerathen sein sollten , nicht angehalten werden. Dage« gen gelten rücksich^ch der Partheim, die mlt der Post reisen, die für Neiscnde überhaupt festgesetzten Grundsatz?. — 3/. Zum Behufe der mit Reisenden oder Frachtfuhrcn, nach den obigen Bestimmungen vorzunehmenden Amtshandlung darf weder die Abladung des Gepäckes oder der Fracht auf offener Straße oder freiem Felde gefordert, noch darf von den Reisenden verlang! werden, daß sie den Wagen oder das Fahrzeug lm Freien verlassen. __ 39. Weisen Parthnen, die mtt einem Passe oder einer zollamtlichen Deckung (Bol leite) versehen scm satten, die dießfaiNge Urkunde auf die cm sie gestellte Aufforderung nicht vor, befindet sich d»e vorgewiesen? Urkunde n,cht in Ordnung, werden an den Siegeln, den Schnüren, dm Waarenbehältmssen, und dergleichen , Mangel wahrgenommen, oder ergeben sich überhaupt Umstände, die den Verdacht einer Gchtzübertretung begründen; so sind die PersVncn, denen der vorgeschriebene Paß mangelt, an die nachte Obrigkeit; Waaren, deren amtliche Deckung, oder äußerer Verschluß sich »ncht in der Ordnung befindet, hingegen an das nächste Zollamt, wenn solches aber zu wett entfernt wäre, an die nächste Obrigkeit zu geleiten. Die Reisenden und Frachl-fuhren sind so wenig, als es nach den obwaltenden Umstanden thunl'ch ist, zu nöthigen, von der Strasse, welche sie bei ihrer Betrecung eingeschlagen hatten, zum Behufe dcr vorzunehmenden Amtshandlung abzuge« hen. — 3g. Menschen und Transportmittel, die im Elngang? aus dcm Auslande oder aus dem außer der Zoll Lmie liegenden Gebiethe, dieselbe an einer für diesen Verkehr untersag' ten Stelle überschritten, oder dne besondere Aufmerksamkeit hat die Gränzwache auf Mllltär- Ausreißer, Rekrutirungs-Flüchtige, Landstreicher, Hausierer, und Lcute, dcren Gewerbe oder gewöhnliche Beschäftigung das Umherziehen an mehreren Orten erheischt, er>dl»ch auf diejenigen Personen z'< richten, die derselben durch die oon den Polizei - Behörden mitgetheilten Personsbeschreibungen oder Steckbriefe bekannt gemacht werden. — Militär ? Ausreißer, Res krunrungs - Flüchtlinge, Landstreicher, und die Personen, nnlche von den Polizei- oder Gcnchtß-Bchörden mit Steckbriefen oder Per-sonsbeschreibungen verfolqt werden, hat die Gränzwache, falls sie dieselben bn der Ausübung des vorgeschriebenen Dienstes trifft, zu verhaften, und, so weit es si<1)-um Mllilar-Ausreißer handelt, und e»n Militär-Com-mando in der Nähe ist, an dasselbe, in allen anderen Fällen abcr an d>e nächste Obrigkeit, oder', wenn der Verdacht einer Gefälls-Ueber» tretung obwaltet, an das nächste Zollamt zur weitern Amtshandlung zu überliefern. — /»2. Den Angestellten der Granzwache ist gestattet, Waarenladungcn, die für den Eingang, Ausgang, oder die Durchfuhr von einem Gefällst amte d?r Amtshandlung unterzogen wurden, wenn sich gleich die zollamtliche Deckung und dicVcrsicaeluna, in Ordnung befindet, zudem nächsten Gcfalisamt? stellen, und cme wledlr, holte Untersuchung (Nach - Revision) der Ladung vornehmen zu lassen. Von duscm Rcch« te darf jedoch nur bei vorhandenen dringenden Verdachte Gebrauch gemacht werden. Die Individuen, welche sich-dieses Rechtes, ohne 636 sinen solchen Verdacht, bedienen, sind für die Folgen verantwortlich, und werden nach der Beschaffenheit der Umstände zum Ersatze des dadurch der Parthei verursachten Schadens verhalten, in so fern aber sich der Vorgang als eine bloße Neckerei der Parthei darstellt, oder wohl gar mit den? Versuche emer Erpressung verbunden war, außer der ju leistenden Vergütung noch auch zur gesetzlichen Strafe gezogen werden. — Trifft eine in der Ausübung des Dienstes begriffe 5 Abtheilung der Oranzwache eine derselben an Zahl überlegene Nereimgunq von Menschen, die durch ihre persönliche Beschaffenheit, durch den Ort, an dem sich dieselben befinden, oder durch die Gegenstände, die sie b>c, sich haben, offenbar den Wcrdachd «r.ivcckm, daß sie eine Schwärzung, oder eme andere Gesetzübertretung verübten , oder zu verüben im Begriffe sind, so soll der Anführer der Abtheilung der Gränzwache sie in der landesüblichen Svrache anrufen, und zum Stillstehen, falls sie ab^r mit Waffen, oder anderen zur Anwendung der Gewalt geeigneten Werkzeugen verschen sind/ zur augenblicklichen Ablcgung der Waffen oder dieser Werkzeuge mit dem Veisaye auffordern, daß sie einzeln sich sammt den Gegenständen, die fje mit sich bringen, zu der Abtheilung der Granjwache zu stellen, und ihre Paffe, oder andere Außwelse und Deckungen vorzuzeigen haben. Diese Aufforderung hat nicht auf eine weitere Entfernung, als die lrichte Verständlichkeit zulaßt, zu geschehen, und ist, so weit dieses d»e Umstände gestatten,, wenigstens ein Mal deutlich zu wiederholen. —» ^4. leisten d«e Partheien der Aufforderung Folge, so ist mit lhnen den Vorschriften gemäß zu verfahren. Diejenigen, die sich gehörig ausweisen, und die keinen zur Anhaltl'ng geeigneten Ge-genltand mit sich führen, dürfen nicht weiter aufgehalten werden. — /^5. Lassen die Par-thcien hingegen die Aufforderung unbefolgt, fttzen sie ungeachtet derselben den eingeschlagenen Weg fort, verweigern sie die Ablegung der Waffen, und dcr zur Anwendung der Gewalt geeigneten Werkzeuge, oder wollen sie sich nicht trennen,, und einzeln zur Abtheilung der Granzwache verfüacn, so sind sie beherzt anzugreifen, und m Verhaft zu nehmen. — H6 Besteht jedoch die Rotte aus einer so ssar, ken Zahl Menschen, daß es nicht wahrscheinlich ist, dieselbe mit der ihr gegenüber flehenden Abtheilung der'Granzwache zu überwinden, so hat die Letztere eme zur Vertheidigung vorthe,lhafte iBtellung zu nehmen, und nach Kräften das Vordringen der Rotte nnith'g ab- zuhalten, zugleich aber Verstärkungen von den nächsten Abtheilungen der Gränzwache, der inneren Gefallen-Aufsicht, oder der Militär-Eommandcn an sich zu ziehen. Ist es nlcht möglich eine angemessene Verstärkung in gehöriger Zcit zu erlangen, oder die Rotte bis zum Eintreffen der erforderlichen Kräfte aufzuhalten, so lst wenigstens Alles aufzubiethen, daß die nächsten Nachtposten und Reserven Kenntniß von dem Vorfalle erhalten, und in die Lage kommen, die Uebertreter bei ihren ferneren Vordringen, so fern dieses nach dem Innern des Landls gerichtet ist, zu erreichen, und zu ergreifen. — Den Gebrauch dcr Waf< fcn gestattet das Gcsitz d?r Gränzwache nur m zwei Fällen: 3) als Nothwehr zur Abwendung eines gegen sie gerichteten thätlichen Angriffes, und 1)) zur Bezwingung emes gewaltsamen Widerstandes gegen die Vollziehung des der Gränzwache aufgetragenen Dienstes. — HL. Anqrisssweise gegen Leute, welche dcr Gränzwache keinen gewaltsamen Widerstand leisten, mebcsonderc gegen Lcure, welche ohne einen solchen Widerstand, oder einen vorläufigen Angriff auf die Gränzwache die Flucht ergreifen, um sich oder ihre Sache der Anhaltung zu entziehen, dürfen die Individuen der Gränzwache sich dcr Waffen nie bedienen. —- H^ Auch in den Fällen, in denen die eine oder die andere Bedingung des Gebrauches der Waffen vorhanden ist, dürfen dieselben nur in dem Maße angewendet werden, als solches zur Ab< scklagung des Angriffes, oder zur Ucbeiwälli-gung des gewaltsamen Widerstandes unum« gänalich nothwendig ist. Stets sind aber die Waffen mit der Vorsicht zu gebrauchen, daß das Leben eines Menschen ohne Noth nicht in Gcfahr gesetzt werde. So sehr es unter die Pstlchten der Individuen der Gränzwache gehört, dcn ihnen obliegenden Dlcnstverrlchtun« gen durch den gesetzmäßigen Gebrauch dcr Waffen Nachdruck und Ansehen zu verleihen, eben so sehr hüben diesclben jederzeit sich gfgrnwär» tig zu halten, daß sie durch eine leichtsinnige, muthwllllge, oder boshafte Anwendung der Waffen nne schwere Veranlwoltmig vor dem zeitlichen und ewigen Richter auf sich laden.— 5o. Aus diesen Bestimmungen ist aber keineswegs zu folgern, es müsse, um die Waffen zugebrauchen, ersl abgewartet werden, daß d»e Leute, gegen welche die Individuen der Gränzwache das Amt zu handeln haben, an die Letzteren Hand anlegen, wider sie Waffen gebrauchen, cder andere Mittel zur Verwundung anwenden. Als em thätlicher Anfall ist vielmehr bereits zu betrachten, wenn Leute. 837 mit Waffen, oder andern zur Anwendung der Gewalt geeigneten Werkzeugen, oder obgleich unbewaffnet, ,n emer zur Ueberwaltlgung der Gränzwache geeigneten Menge , ungeachtet der an sie gerichteten Aufforderung/ still zu halcen, gegen dle Gränzwache vordringen, und dieselbe dadurch n dlr Gr.n^qegend Scatl findenden Verhältnis-sen zu best lnmen.—-5^. Sucht Jemand durch d't «öchnelll^kclt der Last- oder Zugthiere der Amtshandlung der '^ränzwache zu entgehen , so iü oie'eldc berechtigt, dle E>träl^g? an dem Fuhvw.rkc abzuhauen, oder die Thiere, deren sich beo,ent w,rd, unbrauchbar zu machen. — 55. Da den Angestellten der Glänzwache ,n der Ausübung des D>enstts dl? Rechte d.r Wachen z'.istchen, s^ sind dieselben befugt, nach d.n obigen Bestimmungen Jedermann ohne Unterschled, der sich ih,er Amlchandlung wl-dersept, gegen die,n 0er Au^ükung des Oien-<1^S begrlffcncn Indlmduen Drohungen vorbringt, oder sie wahrend her Aueübung des D'enstes wörilich uver thäit.ch dflechlgt, zu verhaften und jl.r nässten Obrigkeit zur qe-seymaß,^r, Am'5handl'.,ng «bjust. ciin. -^ 56 Als?lne thätliche B.l.id.gung ,st lnebesonüere zu behandeln, wcnn Ienand emcm m der Ausüdung des Olensles begriffenen Angesscü, len der Gr-inzw'^e ein G ^aibach den 22. Iull i3)5. I oh. Nep. Freyherr u. Spiegclfeld, k. k. Oubernial - Gecrelar. Z. l,0l. (l) Nr. i64l/. Verlautbarung. Das von dem Priester, Johann Dimiz, im Testamente, cläo. ilalbach am 23. Juni 1759, errichtete Studmtenstipendium, dermal »m jährlichen Ertrage von »6 st. 2o kr. C. V?. lst erlediget. Auf den Genuß dieses Stipendiums haben Ansprüche: «.) diejeilgen Studierenden, welche mit dem besagten Stifter v«^wandt sind, wobei der nähere Verwandtschaftsgrad den Vorzug gibt, und ill deren Ermanglung aber 1),) jene Studierenden, welche in dem Dorfe Podgier, und endlich in deren Ermanglung c.) solche Studierende, welche m dem Pfarrde-zirke Mannsdurg geboren sind. Der SttftungS-genuß hört Mit der Vollendung der phllosophl» schcn Studien auf. Das Präsentcnionsrechc gebührt dein jeweiligen Schäffrcr'schen Canonlcus am Lalbacher Domcapilel, gemeinschaftlich mtt dcm jeweiligeil Pfarrer zu Mannsburg. — Diejenigen Sludierendeii, welche öiescs Stipendium zu crhalseu wünschen, haben ihrc Gesuche bis iQ. October l. I. bei diesem Gubcrnium einzureichen, und mit dem Taufschfme, dem Dürftigkeits-, dem Pocken- rder Impfui-gs« zcuglnssc, da:ni init dci^ ^tudicnzeligl^ss^n v^n beiden Semestern l. I. so wie Diejenigen, welche aus dem Rechte der Verwandtschaft cmschreil . ten wollen, lN5bcsondere noch nm cll^em lega- lZ. Amts-Blatt Nr. 96. d. i5. August 16)).) 823 lisirtcn Stamm5aume zu belegen. — Laibach den 22. Juli l633. Ioh. Nep. Freiherr v. Gpiegelfeld/ k. k. Oubernial'Becretar. Z. ilo^, (i) Nr. io5io. Edict. Bei dem k. k. limerösterrelchlsch-küssenlan-dischen Aopellations- und Crlmmalobcrgerlchle ist e»ne Rathbstelle mit dem syssemlsirten Gehalte von jährlichen 2ac>u ß. E. M. und drm Vor, rückungsrechte m die höhere Besoldung von 25oa ft., in Erledigung gekommen. Daher haben Jene, welche sich um diese Stelle bewerben wollen, chce gehörig belegten Gesuche, »n welchen sie zuglelch »hre «bvrach-kennlnisse auszuweisen und auch zu erklären haben, ob und »n welchem Grade sie m,t e„ nem Beamten dieses k. k. Apptllationegerlchts verwandt oder verschwägert sind, bm:.en Vlev Wochen vom Tage der ersten Einschaltung Clefts Edictcs m d»e Wiener ^eltungßdtäller durch »hre Vorstände hierorts zu überreichen. Klagenfurt am 24. Juli i«33. Kreisännliche ^erlautbarunlzrn. Z. llo3. (1) Nr. 9691. Kundmachu ng des k. k. Laib acher Kreisamtes. — D»e hohe Lanbckstellc t>c>t die ln Antrag gebrachte Herstellung dcr Pflasterung am Raan, Mlt dem e lasfenen hohen Decrete l'om 27. v. M., Nr^ 16172, !" bewilligen geruhet, wor« nach zur Nallsil ung dieser ln Handlanger» und Maurerarbeit, dann »n Maurermatcriale be-ftehenden Herstellung, am 20. d. M., um 10 Uhr Vormtttags. elne Mlnuelido-^cllauon in dem h»erl)rt»q?n k. k. Kre»samle abqehal-tetl werden wird, zu welcher dle Uruernch-mungslu^lgen zu erschelnen hlcmtt aufgefordert weiden. — K. K. Krelsamt La^bach am 6- August i833. Ktavt- uno lauVrechlllchc ^erlalllbarmigell' Z. 10Z1. (2) ^ Nr. 5287. Von dem k. f. ^tadt- und ?an>>, echte ln Krain wlrd btkonni aemacht- Es sey überAn» suchen des !)>-. ^strobaih , als Curator des minderjährigen Vl'-ccn; Grafen v, Eng>lehaus, Genießer dcb Johann Adam, auch Johann Eras« mus Grafen 0. Cngelfhau5'sct)cn Geldfidlicom-«nisscs, als zu dlsscm Fldeicommilse erklärten Erben, ;ur Anmeldung der Fidcicommlßglau, b'ger, nach d^m am 20. März iLZI zu Preß« bürg vlrssorbclien Hrn. Vircenz Grafen v.En-tztlshaus, f, k. pel si?liirten Hauptmann, als letztgewessen Fideicommißbcsitzer, die Tagsaz, zung auf den 2. September/i8)3, Vormtt« tags um y Uhr vor dlesem k. k. Stadt, und Landrechtc bestlmmr worden, bei welcher alle Jene, welche an diesen Verlaß aus was lmmer für emem Rechtsgrunde Ansprüche ,u stellen vcrmemen, solche so gewlß anmelden und rechls-geliend dalthun sollen, wldrige»is sie die Fol, gen dcs §. 3lä b. G. ^. sich selbst zuzuschlti-ben haben werden. Lalbach den Io. Juli i833. Z. 1076. "(2) Nr. 5368^ Von dem k. k. Etadt- undLandrechle »n K'ain wlrd anmit bekannt qcmacht: Es ley über das Gesuch deß Dr. Oblak, Vertreters der Vorsehung der landcefürstllchen Stadt i^aas, ln dl? Ausf>rllgung der Amorl»sat>ons-Edicle, lücksichtlich d/s ^uiuldations, Eommis-sions.Neceplsses, ääo. 6. Iull 1826, Nr. ^28, über d>e zwe» auf Flamen der Stadt Laas lau« tenden Zwangsdarlchenßschelne, cldo. 2/z. Jan« ner l8o6 pr. 12» fi. 33 3)ä kr., und llcla. 12. September >8c>c) pr. 20 sl. ^l kr., gcwil» ligct worden. Es haben demnach alle Jene, welche auf gedachtes Liquidations,somnnssions« Neccptsse aus was lmmer für einem Rechts» gründe Ansprüche machen zu können vermei« nen, selbe bmnen dcr geschlichen Frist von einem Jahre, sechs Wochen und drel Tagen, vor diesem k. k. «Bcadr- und Landrechte so glwiß anzumelden u^d anhanglg zu machen, als lm Widrigen auf wellercß Anlangen dcs heutigen Bittstellers, Or. Oolak, nomilie t^r Stadt kaas, das obgedachte Llquldatlor.s-Eommls-sions-Reccplffe, nach Verlauf d,cser gesetzlichen Frist für getodict, kraft: und wirkungslos erklärt werden w»rd. slouch den 3o. Juli i633. Z. ^080. (2) Ztr. 532^. Von dem k. k. Stadt- und Landrechle »n Klüin w>rd bekannt qemacht: Es s>y vor, dlc, sem Gerichte auf Ansuchen des Ma'hias Pe-chanl, w'der Maria Parade>'cr, wegen aus dlmUrthcil?, <1clc>.20. Iull IÜ32, ^tr. I2/,/», schuldiger 6i5 si. 2ä kr., in dic öff.ntlichi Ver-sse,gerunq des, der <3x qu,rcen gehörige,^ auf i3^6si. 3o kr. gcschaytcn, am Frl)schploy? hier, 5u^> Con,. Nr. 125 liegenden, dem hiesigen städtischen Grundbuchsamte dienstbaren Hauses gewlll'gct, und hiezu drci Termme, und zwar: auf den 2. September, 7. October und /,. November d. I., jedesmal um 10 Uhr Vormittags vor diesrm k. k. Sladt- und Land» rechte mit dim Veisatze bestimmt worden/ da^ 639 tvenn dieses Haus weder bei der ersten noch zweiten Feilb,etungstagsahung um den Scdäz» zungsbitrag oder darüber an Mann gebracht werden könnte, selbes be» der dritten auch unter dem SchayungSbetrage hintaligeqcben wer, den würde. Wo übrlgens den Kauflustigen frei steht, die d»cßfaNlgcn L>c»tanonel'ed,ng,ns, s« w»e auch d,e Schätzung «n der dlehl<,ndrccht-llchen Registratur zu den gewöhnlichen Ämls. stunden / oder bei dem Exccutwnbführer Mathias Pechani, unter Vertretung Dr. Würz. bach, einzusehen, und Abschllften davon zu verlangen. Laibach den Ja. Juli iY33. 3. !0Ü2. (2) Nr. 5367. Von dem k. k. Stadt: und Landrcchte m Kvain wird anmit bekannt gemacht: Es sei über das Gesuch des Oi-. Johann Oblak, Eu-raturs dcs abwesenden und unbekannt wo be-findllchcn Joseph Thomcm , in die Ausfertigung dcr Amortisations - Edicte, rücksichilich des angeblich in Verlust gerathenen, von der k. f. krainerischcn Gudernlal'^lquldations-Com-Mission ausgestellten liquidations-Co mm lss'.^n s-Neccplsscs, cläo, 3. Juli 1826, Zahl /^7, über die zwei auf Namen des Joseph Thomcm lautende Krü'gs - Darlehens « Obligationen: :>) Ni^ öi6 , a 6 0^0 , ääo. 2l. September 1809, pr. 500 st., und d) Nr. 75, u L 0^0, cl^. 26. Jull »809, pr. 100 fl, gcwllllget worden. Es haben demnach alle Jene, welche auf gedachtes ^'qmdatlons-Commissions-Rece-ftiss? aus was immer für einem Rcchtsgrunde Ansprüche machen zu können vermeinen, selbe blnnm der gesetzlichen Fr.st von einem Jahre, stchs Wochen und drei Tagen, vor diesem f k Stadt- und ^andrechte so gewiß anzumelden und anhängig zu machen, als im W.dr.qen aus weiteres Anlangen des heutigen Bittstellers das abgedachte Necepisse nach Vc.lauf dieser ge-s^llchen Fr.ss fur getödtet, kraft- und w.r-lungslcs erklärt wcrdm wird. Laidach dm Zc». Juli i833. Anmliche ^erlantbarunSen^ 3. 1072. (5) sir. 14546M86. v, Kundmachung. Durch die Pensiomrung des Obcrbcam ttn Aloys u. Pedal!, lst nun die Ob«rb Wiener Klofie weichen Brennholzes, dem Pferd« und Relsi vauschale jahrlicher Z00 ft. W. W- lamm 6 ozo Zuschüsse pr. iLo ss. W. W., worau sämmtliche Amtercisen bestrtlten werden müj stn, dem Kanzle»- und Beleuchtungspauscha le jährlicher 100 fl. E. M. und der frc.cn Wohnung, in Erled'gunq glommen. — Zur provlsorlschen Bescl^unq d,lscr Obcrbeamtens, stelle wlld ,mn in Folge hohen s. k. Hofkam« mcr Erlasses vcm ^3. v. M., Z. 3lää2/ der Colicurs Mlt dcr Erinnerung autzycichruben, daß jene Indn'lduen, die sich um diese Stelle zu bewerben w,llenß sind, chre gehörig »nstrv»r» ten Gesuche m»t genauer Nachrvelsunci dcb Le» benbaliers und Standes, dcr zurückgelegten Studien und erlangten Wahlfal)lqke»lßdccrete lM polnischen Fache, darin für das Cwjuss^',schcn Dlenstcaunon :m Bctrage von 2000 st E. M., bis längstens Ende Gcptem« der l. I., nn vorgeschriebenen Wege hierorts einzureichen, und alelch;eu,g anzuqeben haben, ob und >n w^lclem Grade dlesclben ant Amtsln« dlvlduen der ^ta^ivhschwagcrl sind.— Von dcr k. k. »llor. sameral-G falleN'Verwcillung. Lalbach am 7. August i633. Z. 106I. (3) Nr. lä62/.Mi6. ^a,s. Kundmachung. Bcl dieser Eamcral-Gefälicn Verwaltung ist die zweite Acccsslstenstelle mit dem Iahresge-halte von Dreihundert Gulden C. M. in Erledigung gekommen. — Zur Besetzung dieses Dienstplanes, und im Falle dcr Bestellung durch graduelle Vorrückung zur Besetzung der sechsten Acccsslstcnstclle mit dem Iahresgehalte von Zweihundert fünfzig Gulden nnrd der Concurs bis i. September d. I. eröffnet. — D^'jemgcn, welche eine dieser Dienststellen zu erhalten wünschen, und sich über die zurückgelegten philosophischen Studien, über ihre bisherige D'cnstlcistung und über einen unbescholtenen Lebenswandel lNlszuwciscn vermögen, haben ihre gehörig belegten Gesuche im vorge« ' schriebcnen Wege vor Ablauf der bestimmten Bcwcrbungsfrist dcr Cameial-Gcfallcn^Verwal-' lung zu überreichen. — Von der k. k. vcrein-! ten illyr. Camcral-Gefollen-Verwalung. lal- " bach am 5. August ,833.,________ , —---------------------------- > »»^ r S. ^075. (2) '- Strassen - licitati 0 ns ^Verlaut- t barung. s Die bei der Beznkkrbrigfcit Sittich am '- 5> Iun» ,633 Nicht an Mann gebrachten 50 - saufen Vruchsteme in dcm Stllnbruche Sche» 8^,0 tin;, lyo Haufen Berqschotter in dcm Steinbruche zbettendorf, /^) Hal,f,s, Ktelne in dem Steinbruche Gosche, und io5 V^ufen ,n dem Steinbruche Grundclhof, werden am 17. August d. I., Vormittags von 9 bis 12 Uhr noch einmal feilgeboten. Es werden n ihren Grundlagen bedrohten Brücke ;u Langenfeld an ocr Wurzne» Ecmmerzialstraß?, wnd bei der löblichen Gezllksubrlgkelt Weißenfels zu Kro< nau az befundenen Betrage uon 65 st- 9 1^2 kc. E. M. minuendoweis? ueri^cigert werden; worüker die nähern Auskünfte von Gette der Lrung dcr e>nqestüizten Ric« gelwand am^eudel-a^Gerqe, an der Kanker»A cra« rzal-Hlraß?, l>i mit Decret der löblichen k. k. lllorlschen Landcsbau-Directwn vom 2.)io. August l». I. , z. ^. 2012, m dem dier>lmcs ver, anschlogten ^aubeirage lwn 252 sl. 6 tj2 kr. E. M., weqen Gefahr an Verzug, snli «ri«. l»l,l bcwlNl^et worden. Hierüber w^rd die Ml« «luenoa-Versteigerung bei der k. k. Lezlrks-obr,^ke»t Mlchclstetten zu Krainburg auf den 20. August d. I., Vormittags von 9 bls 12 Uhr, auf dem Grunde der dleßjahrlgen Ne-dmgnlsse mit d«m Be»satze ausgeschrieben / daß d>e Baustruclior, mittlerweile hieramts einge« sehen werden könne. K. K. Sllaßenbau.Commissarlat Krain« bürg am li. August l853. 3- 1096. (l) ^ Nr.Igi4. Verlautbarung. In Folge löblichen t. k. KreisamtsgemhB migunq, ^ln cluw 28, v., Nr. 86^7/ wird am 26. l. M. ble licitalionsweise Verpachtung der städi,schen ^isgrube auf w«»tere drei Jahre, vom 1. November d. I. angefangen, im 3iath-hause um l l Uhr Früh, Statt sieden. Wozu die Pachllllstigen hiemit eingeladlN werden. Die LlciiationSbkdlngmffe sind im magi« stratlichen l?xuel>ite einzusehen. Scadcmaglstrat Lalbach am 6. August »833. 5 "U7. (2) ' Nr. 44«. 65 d i c t. Vom l. s. Be;ilfsaesiä'te St^atSherlschaft vack tvird h'emit dcl^nnt aemacht: (^g sei über Ansud'en tes Iascod ^vcdle» von vc)l<>iiiallc)di-avi>, d»e elecucioe '^ersteigelung d»r, dem TdcinaS Or< slt.e», ^thörlae», der ^lacitshertschafl Lack, »ul^ Uld Nr. 22ll2 dienenden Rcalilär, hc>us«Nr. ,5, in Omncrn »m ftelichtlicden Schäyunq«?lvelthe pr. 60Ü fl. ^0 fr. O. M.. und dcr eben i>»clen gehöli« gen, auf 26 !i, 42 fr. geschälten ss,,hllilsse, als: Buh und M^oerlüstunq. we^en sckuloiqen 4^r» ft> c. 5. c. desrilii^et. und zur Vornahme kels.lbeti drei vermine, und ^<^ar: der elllc auf den 5. September, der zueile auf den 5. October un> der dlUle auf den 5. November l. I. < jederzeit Bol'Nltt^qs von I dis 12 Uhr in I^»cn qedacbter Realität uno ss'dsn,ss,, f^lis solche bei der eisten un2 zireitin Veisteigclung nilit um oder über die ^ckäyunq anqedlcii.t't >rerdrn sollten, bci der dritten auch untcr dics.'r biüt^n^^ebcn werden würben. Wozu bie Kaussasii,^" mu i^em Beisahe zu erscheinen vorqelcli^cn werden d.iß die Befcbrei« dunq der Realltäl, so ,rie die L'clt^lloliSdedlng-nisse in hiesiger Gelichlssanzlei eingesehen rcerden tonnen. K. K. B^ilssqeriä'r Ctaatsherlschaft ?ack am 2, Auaust »855. Z. 1092. (2) Modilicn , Licitatlon. Den 16. d. M. werd.'n in de^n Groschel'-schcn Hause, Nr. 6l, m der l)devn Pollana, ersten Stocke, czassenseits, Zimmer- und sonstige Hauscinrichtungvstücke, als: Bettstätten, Kasten, Tische, Trühle vom hatten nicht poli-tlrien Holze, Sviegel, Bilderrahmen, Kü-chcn- und Speisekaimn^,,'g?schn'rc, kleine Weinfässer und Sauere-Bottuligm , Bouteillen , dann Matratzen vom gmm Roßhaare, gegen gleich bare Bezahlung an den Meistbietenden licitando verkauft werden, wozu hiermit die Einladung geschieht. Anhang zur Nmbachrr Kritung. -----------------^-------------------------------------------------->—---------------------------------------------------—--------------------------- bachfiusjcs j» de» Gnidcr^ , ^ Barometer Thermometer Wltteruna lche» l^anal ^ ^______________________________________-^-------—____________^_______ _____________i 3 3 Früh Nltiag Abends Früh Mittag Abend 5ruh Mlttaas Abends ^ l ^ ! l^ ä-! ^ 3 L. Z.j L." K7jW K.!W ji. jW 9 Uhr 3 Uhr 9 ui/r odcr l o' 0" 0"'! A,ü. ! 7.^27! 3,i 27! ?.'!«? 3.o — i2 l— 17 — i^lschön heiter h^ 5 t 0 1 s'! .," l « 27 3,5 H? 2ä!K? Zu — 12 — 19 — ,5 scholl schön heiter 5 I Z ol 9 l? 4'1 ' «7 ^,? 27 4.2 -^z 'l ^- iU — 16 sch^n schön schon ^. c> 2 6 ^ . l«. «? 5.9 > 2? 5,1,27 ^" — 12 — 17 — >6 Negcn schön schön ^ 0 H 0 ' >l. 27 5 5 27 ä.c.,27 42 — 1^ — 19 — iä r.'gncr. Rl'gcn heiter ^020 ^ 12. 27 4,7 27 äo 27 3.2 —10—17 — 16 Nebcl schön schön -? 0 i3. ^27 /,.c> 27 I,z ^7 25 — ,2 _ ?a - l6, Ncbel schön schön -f- 020 llnzeko mmen den lt. August 1823. ' Hr. Vincen; v. Albrrti; Hr. Valcrlu« v. Po,ite> Hr. Hllgo Graf v. Iluga; Hr. Joseph Baron v. La-zarini, ^I^linge der Theresianischen Akademie, und Hr. Franz Storf, Handelsmann; alle fünf von Wien "ach Tri.st. — Hr. Floridn Weiß, Erzieher, von Trieft nach Grätz. — Hr,^Constantin Oeconom, Handels--mann, von Geätz nach Trieff. Den ,2. Hr. Carl Borchetti, Student; Hr. Ignaz Ernst, pensionirter Rechnungsrath; Ihre Er-celleliz Frau Gräfinn v. Sciava, und Hr. Nobtrt Mick, Courrier der Herzoginn von Lucca; all« vier von Wien nach Trieft. — Hr. Joseph Fink, Fabrikant, und Hr. Joseph Sortschan, Magisteatsralh ; beide von Gratz nnch Trieft. Abgereist den la. August :835. Hr. Ignaz Bcrnbacher, Handelsmann, mit Sohn Joseph und Tochter Marie, nach Wien. ^rrjeiltinis) vor hier Verstorbenen. Den 7. August 1553. Mn'lttNovack. A'^'heis-Witwe, alt 7'» ^.l^' u^^St. Pe.rs.Vorst^t,N. "'^^^^ Qen 3. Herr Franz Tschttnitsch, alt 50 Iabr, ga„e, Nr, lO7, am Lungenbrand. ~ Dem -^ ab Puschitsch, ZuckcrmacherZcftllen, fein Cob ^^, n?, alt 1 Jahr, « Monat, in der St Pel»s ^st^ Nr. 36, ander Abzehrung. - ^«ers ^orstadc Den iu. Dem Herrn Simon Foyker, k k Kreis Ingenieur, seine Tochter Camilla, alt ,2 Taqe' in dc, Pollana-Vorstadt, Ne. 53, am Kinnbackenkramvf — Dcm Valentin Omeitz, Fakin, sein Sohn Iosevl all 2 l^2 Jahr, in der Sc. Peters-Vorstadt, M 97, an dec Nuhr. Den ij. Ignaz Schöpf, Kellner, .ilt 39 Jahr im Civil. Spital, Nr. 1, an der Lungenschwindsucht A. U. NottojtehunZnt. In Grätz am 10. August t3Z3: 62. i5. 2. 5^. 4ä-D«e nächste Ziehung wird am 2l. AugU ioö2 ,n Grätz gehalten werden. <5o«rs vom 9. August 1833. At'.tlesvreifi S a.,lefchuldvdungen nCM) c^^giia vttco dcttc^ zn 4 v. H. (inEM.) Ü6 l^j4 W>tn.Stadt>Banc0'Obl. zu« N2 0 H.^in C'Hfl.) 5/i »^l Odligation. der allgtm. und Ungar. Hofkammer zu 2 1^2 y. H. lin CM.) 5^ llH ditto detco zu? 0. H. tch ltncer und ! 5u5 v.H.! — — ob dtr Enns, von üftöhl) i>u » l/z o.H. 54 — men , Mabren , Schle- i iu Z i/H v.H. ^ — — sllNlStenermark.Karn-»iu« V,H l — — l«n. jivain uni? Görz i üu » 5/H o.f>. s —- — vermischte «^rrlautbät-unIen. Z. 1069. (2) l"l N.. ,167. Kundmachung. Zur Herstellung mehrerer Bauten an der nach Pöüand führenden Bezi>ks-Elrassc, wird in ^ola? kre»pamllxDcr Verordnung row i3. Iull ,8)3. Zahl 3537, am 24. August l.I. Vc>rm,!lags um 9 Uhr >n der hicsigen Aejnfs-Llmli^tijlct dle Mlnucndo - Vcl stclgerung ad« gehallt'N wcrdcn. Die?lusrufrpreise der dießf^lligcn Arbci-ten ul^d V?aler»al>cn / find folgende: n) Maurer-Arbeit . . z86 st. 36—kr. ^ I>) Maurer, Matcriale . 7 „ 12— ., ' <.'.) Ziwmermanns? Albeit 57 „ i4il2., ' <^l) ZimmermannsMaleriale i^5 „ 20— „ ft., vom Capitale von 5aa st. c. 5» c., in oie elecutire Feil» bietung der, dem Gegner'gehörigen, lm One Pol» land, 5ud Haus'Nr. 2g liegenden, der Staats« Herrschaft »^ack, 5ud Urt?. Z^r. 907, dienstbaren, und auf 5ll5 st. gerlchcllch geschahen Dcllttlhube gc.riNlgtt, und hiezu deei Termine, und zwar: auf den 9. Tepiemder, 9/Oclodcr und 9. No» vemder ,655, leoeSmal von 9 diä ^2 Uhr Bormit. tags in I^i-o ter gedachten Octtteldude lntt dein Beisa^c bestimmt worden, daß. wenn e>e gcdach. te Realität weder bei d«r ersten noch zweiten Feil. bictungstagsatzung um den HchähungKvrtrag odcr darüber an Mann gebracht werben solll^ selde bei der dritten auch unler dem iHchayunaswelthe hint, angegeben werden würde. Wo üdrigcnö den Kauftustigen slei lieht, die oießfälNgen Licicanon^ bedingnisse. wie auch die Schätzung hier bei Gericht einzusehen. Lack am 3l. Juli iU25. Z. ioc)3. (2) 3lr. 22I9. G d i c t. Von dem Bezirssqcrichte des Herzogthum5 Gottschec wird diemit allgemein bekannt gemacht: (Zs s»:oc auf Ansu den dcö Andreas Maußer ron Braunau, durch H.'rrn Zranz Macher con Kern< eorf, wldec M.u^!as Splci^er von PöNanll, wc. gen schuldigen 3'7 st. lo tr. rlunc,t Schulierschilsch, in ' die öffentliche gerichtliche Uzerslei^erung seines zu Stemdüchel. 5i,ll, h^uS Nr. 26, gelegenen Hauses sammt Zugehor, ces Gartens pei- Vcxl« und ^j)sahung auf den 29. August t. I.,'^rnntraas um 9 l.!hr in ^al:o, V)aus Rc. 26, §u Sti,'!nbüchcl dllnmmc worden, wozu die Kauflustigen mit dem Anhange, 5aß jl> den «Orundbuckocrcract und dle Betingnls.^z fe hie«amcK einsehen sonnen, eingeladen werden. BercinteS Bezirlsgcrichl Nadmannsoorf ten 19. Juli i333. - , (5 d i c t. Von dem Bczirkögerichlö der Ztaatöherrschaft Sittich wiro bekannt gemacht: (5s se, auf Ansu. chen des Johann Valcnun von Pottol, in die cre» culive Fcilb>e:ung der, dem Ma.tin Anschlovar gehörigen, in ^ulka, Lil'^ haus.^r, 2, liegenden, der lodl. lZamelal-Herrschaft L^ndllrah, 5uli Uld. Nr, 4, iinsdaren Hübe und des ^ugehöls, wegen mit dem Ulthcile vom 20. Februar 1U29 dehaup« tcten 25o st. und 5 ajo Zinsen se,t 9. März 1624, dann Klags « und Oxcculionötolten gewiNiget, u>l0 zur Hoinllhme derselben die erjtc Tagsahung aus den 24. Huni, die zweite auf den 24. ^uli und die dritte auf den 24. Augusi I. I., jederzeit Früh um 9 l,Ihr, vor diesem Veztrfsgelichce mil dem ^3eisal)e dcsiimmt woceen, t>oh, f^Ns obige Hude be« der erllen oder zweiten Licicatlon um den Hchäc-ungswerth pr. t>25 st. 3 lr. oder darüber an Mann nicht gebracht werden sonnte, selbe bei t^r 0litt?n auch unlec dem Schädungsbetcage Wozu Kaustujiige zu erscheinen mit dem Bei» sitze eingeladen werden, das; sie die Hcdäyung und LicitaNiit'.scedingtnsfe täglicv in den gewohnlichen, Amtsilun^en hier einsehen lonnen. Bizirkögelicht Sittich ten 2^, Mi l853. Anmerkung. Bei oer ersten und zweiten Feildictungstagsahuiig hat sich sein Käufer gemeldet. ^"7^17 (2) Nr. ,257. Edict. Van dem vereinten Be,irkZgeri;ld0l!-gcn, in 2cr Stadt S:cin, 5"l^ Nr.Ü7> licgendcn hau. seö samnn Getncinantheil unosottstigcn An' uno Zu» (Z. Amts-Blatt Nr. 98. d. z5. August !6ZZ.) 8^3 geb.)s, bewMiat, dieses BezirksqeriHt aber m,t p,u!chlift vom 25. Juni d. I. u>n deren Vornah, nie clsuHt worden. Es rrerden demnach zur Bor-na^me dieser Fcilblelu:!q hiemit d,iie tret Tagsaz» zunge», auf den 5. August, 5. September und 7. iDctoder »655, jedeSmal Früh von , 9 biö »2 Uhr, in I.of.o Slein in dein zu veräußernden hause lnit i)em Beisahe anderaumt, daß diese Nealnät bei der dnlten ^agsayung, fallS sie bei der ersten oder zweiten nich: wenigstens um den gerichtlich erhobenen Schähun^swercl) pr. /,,ü st. 55 tr. an Mann gcdcacht werben lönuie, auch darunt«r zu« geschlagen werden »rülde. Die Licitatlonsdci/mgnisse, vermöge welcher unter ansein jeder Mttbietcr inojodes Schäl)ungs« n-eilhes ^6 Radium zu handln dcr Llcitallons« Sommissicn am Tage der ^c'.ialian Dar zu erlegen baden wird, sönnen täglich zu den gewöhnlichen Amtsstuben hlcrortä eingcschcn werten. VejlllSgerlcht Muntendolf am 12. Juli i953. ^, . Nr. i^i/i- Anmerkung. Bei der ersten Zeildietungt« ^.aqnhun5 >st lein Kaustust,gcr clsckiene,i. Münkendocf am 7. August ,d25. 2- "65. (2) ^,. ^^I. ^c,lb,etunqs . Etict. . Von dem vereinten NczittSgelicht? Michelstet, ten zu Rramburq wird l)iem,t be^nnt gemacht: ^s sel uder Ansuchen der Franzi^a Prach von Plukc., ^der Valentin Prach .ascldst, ^egen aus ^!.?N M ^ '' "'.^"ltt .653, schuldigen tung der dem Letzter« gehören, der Herrschaft Egg °d Krmndurc,. 8ud Urd. Nr. 56, d.cnst 5rcn ganzen hübe sammt An - und ^ugehör, .' l,cht. llch geschaht auf 25oo ^. ^s, s,. ^.v Iloet ^n^n bestimmt morden, da^ d e N. "'.^^n' Hc-.jaße .redcr de, der ersten n.ch ' ,.? ^",' """" ^ld« s.hung um den Hchänun ?m/^ ^'l0«eluugstag. Hn^ebracht wcrdi^^t '^ :^7^ drtt' ten^auch untcc dems.ben wi/o^buuange'ge^ dere^'^^l^^u^^u^in^e.n. geladen, dah die hiesiger Gerichtäkanzlei «inqesehen ^ ,''n ? ^. '" Kramburg den 29. Juli ,U55. ^^"^i.n zu 2' "94> (l) . Nr. 8^5. Edict. Alle Ienc, welche auf den Verlaß des zu Sagor,za am 7. Mai i635, l^s^w ucrstovbe-nm Joseph Qollob, entweder als El,'ben oder als Gläublgcr, oder aus was immer für ei-^"'m R?chtögr«,nde eilnn Ansoruch zu machen vermclneti, oder dahin etwao schulden, haben amI Scptcmdcr iLHZ, Vormittags um «Uhr zu erschc'.nen und '.y.e "ecylc gttcend zu ma^en, wldrlgcns sie dle unangenehme Folge des §. 614 allg. B. G. B.' erfahren werden. Vevemteo Bezirksgericht Neudeg am i l. Juni 18ZI. Z. »09b. 0) .hhl Just. Nr. 5^o F e i l d i c t u n g s , .O 0 ! c t Vom Bc-illsgcrichle der vcslscbasc Treffen, wird bicynt allgemein sund gemacht: Os sei auf Ansüßen dcö 'Hxecunonsfuhl-ers/ Ios.pb P.-tschial, von Wles^uccver, N^z'irl Ncust^dtl, wider den Johann fuhren von'Gt,vßiipouy.,'ln., die erecutiue Feildietung ^de,r, t>cm Leytcren angedoriqen, der lobl. Gluntbölcschafc Sei-scn^r^^ sul^ Rcct. Nr. 456 dienstbaren,, auf 4»2 fl. C, M, , nedfi Klaqslosten und Anhang ^eirisligec, un^ zu dcs^i '^olnabme drei Termine, as: auf 0rn°g. S>h't'Mb'es, <). Octo« der und 9. November l. F'., ledtlzcll Vormittags 9 Uhr, in l^ocu-oer Rcalilgt. mll dem Anbsnge anberaumt irorcen. dah, wenn t«e Nealnät als tie Fühllüssc weoer lie» ,der ersten noch zweiten Fcil^leluligvlags^d^n^ um den Hchägun^srrerth olrr darüder n M^nn qidlHi,',l rverd-'n sonnten, selche dci der dlitlen^Un^ letzten auch unter demsel» den hintan^eqedi-n ?vel^li srurden, Wo,u Kluftust,.,c mlt dem Vcisahehiezu zu elschelli^n e>i,geladen »-vtsten/^da^ tie tlcßf^l^^en Lic!tal',5!'sd>!clngrnsse täglich, zu oen gewöhnliche« Amlistunoen ln httlortiger Amtglanzlel eingesehen werten tonncN^ .. Treft'cn am,6. August i933. Z^ 107^. (") Kun st-)szl nd liter a,r i sche Anzeige. Dcr, Gefertigt? erlaubt sich zur Kenntniß dcs vcrchrten PndllcUlns'Krams zu bringen, daß cr ftiner Kunst-, Musikallen» und ? a n d ka r ten ha nd l u n g ein eigenes Ver« kaufslocale im G r eg e l'schen Hause am Hä u vip latz e, Nr. 23f), gewidmet, und dcsscn Einrichtung bereits vollendet habe. Er wgr bemüht, dassclde so auszustatten, daß jeder Allige Wunsch-befriedigt werden kann, und durch fortwährende Sendungen der bedeutendsten Kunsthandlungen sich stets mit dem Neuesten"^ versehen. Sollte aber irgend ein gewünschter Artikel nicht oorrathig seyn, so wird cr so schnell als es dieEtUfernung dcs Vcrlagsor? tes zuläßt, aufdasBilligstc berechnet, na'ch erfolc-ten destinunten Auftrag, gcliefcrt werden. Er schmeichelt sich mit der Hoffnung, durch zahl-rcichcn-Zuspruch und viclc Aufträge bechrl, und hierdurch für seine bisherigen rastlosen Bemühungen zu unausgesetzter Thätigkeit aligejpornt zu wcrdcn. Zugleich zeigt ev auch eraedcnst an^ 844 baß in seiner BuchhaHlung am Hauptplcche, Nr. 6, wieder vom Fn« und Auslande viele Wn'ke angelangt smd, zu deren Besichtigung und geneigter Abnahme er hicnnt Freunde d^r Ticeral.u.r. ^lnladet.^Insbölß.ndcre halt c^x sich, verpflichtet auf eine neue höchst interessante Zeitschrift aufmerksam zumachen, welche unter dem Titel: P fenning-Magazin, oder Blatter für Belehrung, Unterhaltung und Verbreitung ^Hemnützlgcr Kel'.nt-Niffe in 52 L^fer-ungenM vier Quartblaltcr ' ttiit 25o in Paris, London und Bcrlm verfertigten sehr fclncn Holzschnitten gezclchnct, für l83Z erscheint Der PränumerHwnspreis 5st Nur 3 ft. (cine beispiellose Billlgkcit ) Emc ausführliche Anzeige darüber ist benn Gefertigten zur gefalligen Emsicht bereit. Zur Beantwortung mchrere>?Nnfragen vom Lande wird schließlich noch erinnert, daß auch die öffentliche Leihbibliothek für Stadt und Land nun bald eröffnet wt-zpe, da die nothwendigen Vorarbeiten hierzu lm Kurzen vollcndct seyn werden / die bisher dis Eröffnung unmögllch machten, Leopold Patern olli, Buch-, Kunst,, Musikallen- und LandkanclihanNer in Lcttdatt). Z. ii^Z. (i) Cassa-Truhe und l'or^^I'Ia- n k.. k. polytechnischen Institute in Nicn. Zweke durchaus verbesserte Au^age. Mit- fünf Kupfcrtafeln. gr. 8. M?Ns 1323. 2 fl. 30 kr. Conv. Münze. ^ Ausführliches Lehrbuch der höhern Mathematik. ^ Mit besonderer Rücksicht anf die Zwecke des practi-fchen Lebens, Hvam Vurg. Professors« hoher» Mathematik am polytcchnischen Institut^»» Wie». D«i Bande mit Kupfern, gr. 8. Wien, ittää. 9 fi. Eonv. Münze. Auch ist zu haben: Aeußerst wohlfeiles Wörterbuch der deutschen Sprache. H crn d w ö r t e r b u ch ^ der ^ , nach I. C. 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