969 Amtsblatt zur »aibachcr Zeitnna Rr. l3s. Dinstag den 17. Juni 1873. (234—3) Ni. 3L3I. Ausschmbllng von tosteufreien Militärzusslinssöplatzen i,n Mi-lilärcollegium zu St. Polten und in der technischen Militärakademie in Wien. Mit Allerhöchster Ermächtigung Seiner k. k. Apostolischen Majestät werden anch für das nächste Schnljahr Söhne von Civil-Staatsbeaniten Allerhöchsten Ortes zur ausnahmsweisen Vctheilung Mit kostenfreien Militärzöglingsplätzen in dem Mi-litä'rcollegium zu St. Polten und ill der technischen Militärakademie in Wien beantragt werden, sofern bies ohne Beeinträchtigung von Söhnen der Offiziere oder Militär-Beamten zulässig erscheint und bie Aspiranten den Ausuahmsbcdingnissen vollkom> men entsprechen. Die Aspiranten für das Militärcollcgium müssen die 4. Klasse eines Unter- oder eines Realgymnasiums absolviert und darüber empfehlende Zeugnisse erworben haben. Ferner müssen die Aspiranten der deutschen Sprache vollkommen in ächtig sein nnd dürfen bis zum Beginne des nächsten Schuljahres das Lebensalter von höchstens 17^2 Jahren nicht über-chritten haben. Jeder Afpirant wird vor der definitiven Aufnahme in das Militärcollegium daselbst einer Bor-Prüslmg aus den im Untcrgymnasium vorkommenden Gegenständen, mit Ausnahme der griechischen Sprache unterzogen. Aus dem Militärcollcgium werden die Zöglinge nach befriedigend absolviertem zweijährigen Curse in die neustädter Militärakademie übersetzt, aus welcher dieselben nach einem vierjährigen Curse in das k. k. Heer als Offiziere übertrewi, wenn sie den bestehenden Vorschriften nach die Eignung sich hiczu erwerben. In der technischen Militärakademie besteht eine Artillerie- und eine Gcnicabtheilung mit je Vier Jahrgängen. Die Aspiranten für die eine oder für die andere dieser Abtheilungen müssen eine vollständige ft oder 7 klassigc) Realschule absolviert, ebenfalls empfehlende Zeuguisse erworben haben, der deutschen Sprache vollkommen kundig fein und dürfen das 19. Lebenswahr bis zum Beginne des nächsten Schuljahres nicht überschritten haben. Die Aspiranten haben gleichfalls eine Aufnahmsprüfung in der Akademie selbst abzulegen, und zwar lvird gefordert: u) In dcr deutschen Spruche. Jene Fc,tia.kcit im mündlichen Gedankenaustausche, l'.zn den ocmschcn tteh, vortragen in dcr Aladcmie mit Verständnis ful-yen zu tonnen, ferner einige Gewandtheit in schrift-lichcr Darstellung beschreibender und erzählender «lnfsiitze. l') Französische Sprache. Elnisit Kenntnis. ") M athcmatil. Kenntnis dcr Arithmetik „nd Algebra einschließlich dcr Auflösung dcr Gleichungen zweiten Grades mit einer und zwei Unbekannten; dcr arilh« luetischen (hohem Nangcö) und gcomct, iscycn Reihen; dann dcr CombinationSlchre, Planomcttic, Stereometrie, ebene und spharischc Trigonometrie. ^) Darstellende Geometrie. Ueber die Gerade nnd Ebene, einschließlich der Ebenen-Schnitte mit Prismen und Piramiden, dann der Dnrchdringungcn dieser Körper. ^ Physik. Allgemeine und besondere Eigenschaften dcr Körper, Mechanik, Wcllcnlchre, Akustik, Optik, Wärme, Magnetismus und Elektricität mit elementar-mathematischer Begründung nach einem dcr Lehrbücher der Physil filr Obergymnasicn oder Olicr-realschuleu. ^ Chemie. Gesetze dcr chemischen Verbmdlmycn Atome, Molclillc, Werlhigkcit dcr Alo.nc uild Molecule, Acquivalcnz, Grundzilgc dcr chemischen Themn li'ocr die Constitution dcr 5lörpcr, Bcdeutuiic, der chrmischcu Symbole und Formeln, Voitommci,, Dar-stclkmq. Eigenschaften unl' Anwendung der für das ^nillischc L^'cn wlcliticicll Elcnnlite Uüd Vctt'indlm-N"l dcr unorganischen m,d organischen Chemie. ^) Gcogravhic. Gründliche Kenntnis bcr physikali« , schen und politischen Ocociraphic von Europa, dann ilbel'sichilichc Durstillun^ dcr Oroljraphic, Hydrographie und politische Einlhcilun^ der üdligcn Wcllthcilc. u) Geschichte. Micrlhnm, Millelaltcr und neuere Zeit bis einschließlich dcS IahrcS 1849. Diejenigen Aspiranten, welche der deutschen Sprache vollkommen mächtig sind und sich ein gutes Maturitätszeugnis an einer Oberrealschule erworben haben, sind von dcr Aufnahmeprüfung befreit. Nach gut absolviertem vierjährigen Curse tre- ^ ten die Zöglinge als Offiziere in die Artillcrie-oder Genie-Waffe. Für beide Anstalten müssen die Aspiranten auch die körperliche Eignung zur Aufnahme in die Militärerziehung besitzen. Bewerber, welche ihre Studien mit Borzug zurückgelegt haben, dann solche Aspiranten, bei denen die gestellten Bedingungen überhaupt erfüllt sind, deren Bä'tcr aber früher im Militär mit Auszeichnung oder zur Zufriedenheit gedient haben, werden für die fragliche Ausnahme besonders berücksichtigt. Die Gesuche sind an das Reichskriegsmini-sterium zu richten und habcn daselbst längstens bis 16. Juli d. I. einzulangen. In denselben ist die Anstalt zu bezeichnen, wohin die Aufnahme des Aspiranten angestrebt wird. Bei den Bewerbern für die technifche Akademie kommt überdies die Abtheilung (Artillerie oder Genie) anzugeben, wobei jedoch bemerkt wird, daß in jeder Abtheilung der Zöglingsstand normiert ist und die Bitten nur innerhalb der Gren^ zen desselben erfüllt werden können. Bewerber, welche die lHinthcllullg ausschließlich nur in eine dcr genannten Abtheilungen an streben, habcn dieö in ihren Gesuchen ausdrücklich zu erwähnen, weil denselben dann nnr nach Möglichkeit Rechnung getragen werden kann. Als Beilagen kommen jedem Gesuche bcizu schließen: I. Veziistlich dcr Aspiranten. u) Dcr Geburtsschein; d) das ImpfungSzcugniS oder statt desselben die ärzt-liche Bestätigung über die vollzogene Impfung; e) das von einem graduierten Militärärzte ausgestellte ärztliche Zeugnis ilbcr die körperliche Eignung zur Aufnahme in die Militärcrzichuua; ä) in diesem Zeugnisse ist auch das Körpermaß anzugeben ; «) die Schulzcugnisse aus den absolvierten Gymnasial-beziehungsweise Rcaltlasscl,, einschließlich dcS Zeugnisses für das diesjährige 1. Semester. DaS lctztbczcichnclc Zeugnis muß jedenfalls beigebracht werden. »I. Bezuglich der Bittsteller, respective der Väter der Aspiranten. a) Die behördliche Nachwcisuna dcr Militär- nnd sonstigen StaalSdicnstlcistung sowie dcr etwaigen besonderen Verdienste; d) die behördliche Besläti^una der Familien- und Bcr-mögenSverhaltnissc der Bewerber. K. K. Neichskriegsministerium. (260—3) Nr. 3208^ Concursausschreibung. Bei der k. k. geburtshilflichen Lehranstalt in Laibach ist die Assistenten- und zugleich Sccun-dararztenstelle im Gebärhause, mit welcher ein Adjutum jährlicher dreihundert nnd fünfzehn Gulden öst. W. und ein Beheizungs- und Belcuch-tungs-Acquivalent im Betrage von zwei nnd vierzig Gllldcn ö. W. aus dem k. k. Studienfonde, dann freie Wohnung und eine jährliche Remuneration von achtzig fünf Gulden ö. W. aus dem kraini-schen Gcbärhausfondc verbunden ist, in Erledigung gekommen. Bewerber um diesen Dienstesposten, dessen Dauer auf zwei Jahre bestimmt ist und im Begünstigungsfalle auf weitere zwei Jahre verlängert werden kann, haben ihre mit dem Diplome und sonstigen legalen Docnmenten über ihre ärztlichen und geburtshilflichen Kenntnisse belegten Gesuche, dann über ihren ledigen Stand und die Kenntnis auch der sloucnischen Sprache in Wort und Schrift, so wie über ihre allfälligen bisherigen Dienstleistungen bis längstens 30. Juni l. I. bei der Direction der k. k. geburtshilflichen Lehranstalt in Laibach zu überreichen. Laibach, am 7. Juni 1873. Vom krainischen Landesausschujse. (264—2) Nr. 4048. HiWmter - Dircctionsadjuncten-Stellc. Bei dem k. k. Oberlandesgerichte in Graz ist die Stelle eines Hilfsä'mter-Directionsadjuncten mit dem Gehalte jährlicher 1100 st. und der Activi-tätszulage von 300 fl. nebst dem Borrückungs-rechte in die höheren Gehaltsstufen in Erledigung gekommen. Bewerber um diefe Stelle haben ihre gehörig belegten Gesuche im vorgeschriebenen Wege bis 7. Juli 1873 bei dem gefertigten Präsidium zu überreichen. Graz, am 7. Juni 1873. Präsidium des k. k. Oberlandcogerichtes. "(257—3s Nr. 685. Concllrsausschreibung. Bei dcnl k. k. Bezirksgerichte in Wippach ist eine Dienersstelle mit dem Iahresgehalte von 300 fl. und eventuell von nur 250 fl., jedoch mit dem B'orrückungsrcchte in die höhere Gehaltsstufe von 300 si., dem Bezüge dcr Amtskleidung und nach Thnnlichkeit auch mit dem Genusse einer freien Wohnung im Amtsgebä'nde zu besetzen. Die Bewerber um diese Stelle haben ihre gehörig belegten Gesuche binnen vier Wochen, gerechnet vom 15. Juni, somit bis 13. Juli 1873 bei dem unterzeichneten Präsidium im vorgeschriebenen Wege zu überreichen und darin ihre Eignung zu dem angesuchten Dicnstposten, insbesondere die Kenntnis der deutschen und krainischcn (slovenischcn) Sprache nebst einiger Fähigkeit zu kleineren schriftlichen Aufsätzen nachzuweisen. Die noch activ dienenden oder bereits ausgedienten Militärbewerber haben überdies den sie betreffenden Anordnungen des Gesetzes vom 19ten April 1872, Nr. 60, und der Bollzugsvorschrist vom 12. Juli 1872, Nr. 98 N. G. B., zu entsprechen. Auf Bewerber mit nachgewiesenen Kenntnissen im Schreibfache wird besonders Bedacht genommen. Laibach, am 6. Juni 1873. K. k. LandesgerichtopräNdium. (261—3) Nr. 3666. MM-Vorladung. Bon der r. k. Bezirkshauptmannschaft Gottschee wird der Fleischer Franz Jerizh von SdenskcwaS Haus-Nr. 5, derzeit unbekannten Aufenthaltes, aufgefordert, den Erwerbsteuerrnckstand pr. 7 fl. 26 ^ kr. binnen 14 Tagen beim k. k. Steueramte Großlaschiz zu berichtigen, widrigens sein Gewerbe von amtswcgcn gelöscht wird! K. k. Bezirkshauptmannschaft Gottschee am 7. Juni 1873.