»08957 Versuche zur in Kram von 177'1 bis 1877. Von Frniy Schollmaycr. Separatabdruck aus-der »Laibacher Zeitung«. Laibach 1880. Jg. v. Kleinmayr L Fed. Bamberg. 1.08957 Nach der Zählung vom Jahre 1869 hat Krain einen Rindviehstand von 189,540 Stück. Hievon ent¬ fallen auf: Stiere 8>8 Stück oder 0 4 Procent, Kühe 79,071 Stück oder 41'7 Procent, Ochsen 54,343 Stück oder 28'7 Procent, Jungvieh 55,258 Stück oder 29'2 Procent, Büffel (? !) 50 Stück. Wenngleich es schon allgemein constatiert ist, dass die Zählung vom 31. Dezember 1869 eine nicht ver¬ lässliche ist, so muss ich aus Ueberzeugung und nach sehr vielen im Lande gemachten Gemeinde-Stichproben noch die Behauptung aufstellen, dass im Durchschnitt die Angabe der Stücke um 12 bis 16 Procent zu gering gemacht wurde. Man kann schon aus dem ent¬ nehmen, wie manche Erhebungsorgane beschaffen waren, wenn man sicht, dass sie in Krain sogar auch 50 Büffel eingetragen haben, obgleich sich im ganzen Lande auch nicht ein einziges Stück hievon befindet. Was den Typus oder eine bestimmte Rasse des Viehschlnges anbelangt, so ist ein solcher trotz aller Nachforschung nicht zu konstatieren. Dies jedoch ist gewiss, dass schon in den frühesten Zeiten ob der offenen geographischen Lage im Süden und Südosten Krain seinen Hauptzufluss aus Kroazien und somit auch aus der Herzegowina und Bosnien erhalten hat. Gegen Norden und Nordost ist das Land durch die hohen Kalkalpen begrenzt und daher mit den Nachbar¬ ländern, dem inneren Kärnten und Steiermark, bis in die jüngste Zeit wenig oder gar nicht im Viehverkehr. 4 Das heutige krainische Rindvieh besteht aus so mannigfaltigen Kreuzungen, dass es nicht schwer fallt, an einem und demselben Stück Kennzeichen von zwei bis drei verschiedenen Schlägen nachzuweisen. Das krainische Rind ist als Schlag oder Rasse namenlos und der krainische Viehzüchter benennt es nur der Farbe nach. Vorherrschend ist im Lande die gelbe und gelb-rothe und nach dieser die weiße Farbe zu finden. Es ist mit Sicherheit anzunehmen, dass, da Krain heute noch 286,328 Joch Wiesen, 355,089 Joch Weiden, 41,609 Joch Alpen und 704,792 Joch Wald von der insgesauimte» Fläche von 1.731,177 Joch aufweist, in früheren Zeiten besonders das Weideland, in wel¬ ches auch landesüblich das Waldland größtentheils mit einbezogen werden muss, viel ausgedehnter war, als es jetzt der Fall ist. Krain war und ist aus¬ geprägt eine Provinz zur Betreibung der Rindvieh¬ zucht. Diese zu heben, hat die Regierung daher schon zu Beginn des vorigen Jahrhunderts verschiedene Maßregeln ergriffen und in späterer Zeit auch die umsichtige Kaiserin Maria Theresia mit aller Energie der Rindviehzucht in Krain auf die Beine zu helfen versucht. Unter anderen Maßnahmen hat dieselbe durch das Hofdecret ddto. 16. Februar 1771 eine Prämiie¬ rung zur Hebung der Rinderzucht eingesetzt. Das betreffende „Avertissement" ddto. Laibach, 8. März 1771, sagt wörtlich: „Urimo: Wer von dem unterthänigen Bauernstand bei der hierländigen Ackerbau- Gesellschaft bis moäio Loptombris u. o. probhaltig dargethan haben wird, die meiste Anzahl Rindviehes im Stall mit trocken und frisch angebauten Futter¬ kräutern, ohne solche auf die Weide auszutreiben, ausgehalten, mithin den durch die allergnädigst an¬ befohlene gemein Vertheilung zu erzielen, abgesehenen Endzweck der Agriculturs-Verbesserung würklichen er¬ reicht zu haben, erhaltet 12 Dukaten." Interessant ist es, was seit dieser Zeit bis heute für die Rindviehzucht gethan wurde, und wie sich der Prämiierungsmodus gleich einem rvthen Fadeu durch mehr wie 100 Jahre fortzieht, ohne jedoch bis jetzt die gewünschten Resultate erzielt zu haben. 1807. Mit Allerhöchster Entschließung vom 4ten November 1807, Z. 22,342, sind für die Provinz Krain jährlich 600 sl. zur Prämiierung des schönsten Horn¬ viehes, und zwar in 17 Prämien ü 50, 40, 30 st., bewilligt worden. (Annal. 1822, S. 49; 1823, S. 99.) 1816 hat die k. k. Landwirtschaftsgesellschaft in Laibach an das h. Gubernium einen Bericht geleitet, worin cvnstatiert wird, dass es besser wäre, statt die 609 st. zu Prämien zu verwenden u. s. w., hiefür Zuchtstiere anzukaufen. Die hohe Central-Organisie- ruugs-Hofeommissiou ist jedoch mit Dccret vom I2teu Juni 1816, Z. 28,744, darauf nicht eingegangen, son¬ dern hat angeordnet, dass die A. h. Entschließung äo 1807 zu befolget, und sich zu äußern sei, warum die mit Gubernialverordnuug vom 26. Juli 1814, Z. 9871, ungeordneten Viehprämiierungen unterblieben sind. Ebenso wurde ein weiterer Antrag, dass statt 20 nur 16 Prämien eingeführt werden sollen, von der h. Commission verworfen. 1821 und 1822 sind in den drei Kreisen wie bisher die 600 st. als Prämie vertheilt worden. (Annal. 1822, S. 41 und 51.) 1823. Ueber Antrag des bevollmächtigten Aus¬ schusses hat das h. Gubernium mit Verordnung vom 14. Dezember 1822, Z. 15,564, die Abänderung ge¬ troffen, dass statt 20 nur 17 Prämien für das schönste Hornvieh ü 50, 40, 30 st. zu verabfolgen sind. (Annal. 1823, S. 99.) Im selben Jahre fasste der Ausschuss den weiteren Beschluss, dass wegen der Billigkeit des Viehes, der Stempel- und Reise-Auslagen, und damit 6 viele von den Kleinbesitzern mit Prämien betheilt werden können, anstatt 17 von nun an 33 Prämien L 25, 20, löst, zur Verkeilung gelangen sollen. (Annal. 1823, S. 102.) Ein fernerer Beschluss gieng dahin, dass, um auch von Seite der Gesellschaft zur Förderung der Viehzucht zu wirken, um 300 st. C. M. Zuchtstiere angekauft und im Lande vertheilt werden sollen. 1824—1826 Wurden jedes Jahr 600 fl. mittelst 33 Prämien vertheilt und im Jahresbericht vom 29. April 1826 ein belehrender Aufsatz über Futterbau, als zur Hebung der Viehzucht beitragend, veröffent¬ licht; — ferner sind im Jahre 1825 um 164 fl. 10 kr. Zuchtstiere aus der Gesellschaftskasfe angekauft worden. (Annal. 1826, S. 51.) 1827. Die Verordnung vom 28. März 1827, Z. 5585, gibt bekannt, dass der krainische Provinzial- fond incameriert wird und demnach die jährlichen Beiträge von 1000 fl. für die Landwirtschaftsgesell¬ schaft und die 600 fl. für die Viehpramiierung nicht mehr flüssig gemacht werden. Mit der A. h. Ent¬ schließung vom 19. Juli 1827, Z. 15,233, ist der Be¬ trag mit 1600 fl. wieder aus dem krainischen Acker¬ bauende bewilligt worden. Die 600 fl. Prämien wurden daher auch dieses Jahr vertheilt. Zugleich wurde der Beschluss gefasst, um dem Landmanne weniger Aus¬ lagen zu machen, mehrere Stationen für die Jahre 1827 bis 1830 aufzustellen. (Annal. 1827, S. 68.) 1828 wurden wie bisher die 600 fl. vertheilt. 1829. Der Beschluss xato. Vermehrung der Prä¬ miierungsstationen wurde vom hohen Guberuium nicht genehmigt (Annal. 1829, S. 16.); 600 fl. wurden ver¬ theilt. 1830. In diesem Jahre sind einige Prämien nicht an¬ gebracht worden. Die Kreisamtsprotokolle bekunde», dass die Fortschritte in der Rindviehzucht bemerkbar gut sind. 7 1831—37 sind jährlich die 600 fl. als Prämien vertheilt worden, und wurde ein Antrag gestellt, dass zur Hintanhaltung von Unterschleifen die prämiierten Rinder am Horn gebrannt werden mögen. In dem Administrationsbericht, vorgetragen bei der Generalversammlung vom 21. November 1837, wird ein Antrag zur Erwirkung einer Modifieation in der Hornvieh-Prämiierung mit folgender Begrün¬ dung eingebracht: „Alle Berichte ohne Unterschied stimmen darin überein, dass die wohlthütige landes¬ väterliche Absicht, durch Vertheilung der Hornvieh- Prämien die Zucht des Hornviehes zu unterstützen, dem Lande gute und bessere Zuchtthiere zu verschaffen und zu erhalten, auf die bisherige Weise ihr Ziel nicht erreicht, dass daher die Laudwirtschaftsgesellschaft berufen sei, der höchsten Staatsverwaltung alle jene Gebrechen anzuzeigen, welche bis jetzt bestehen, und alle Abänderungen vvrzuschlagen, welche einzutreten Hütten, damit die väterlichen Absichten unserer gnädig¬ sten Regierung erreicht werden. Allgemein ist die Klage, dass es überall und beständig an geeigneten jungen Stieren fehlt, und es sprechen sich die Gesell¬ schaftsmitglieder durch die Herren Correspoudenten aus, dass 1. ) statt der Prämiierung junge Stiere an recht¬ liche Herren Viehzüchter mit der Verpflichtung zu überlassen seien, dass sie selbe in ihrer Gegend zur Verpflanzung einer guten, der Gegend anpassenden Rasse verwenden lassen. 2. ) Wieder andere glauben, damit die Besitzer von mit Prämien betheilten Stieren solche nicht so¬ gleich an Fleischer oder außer Landes verkaufen, die preiswürdigen Stiere vorzumerken seien und nach gewissen Vorschriften erst nach einem Jahre die Prämie erhalten sollen. 8 3.) Wird bemerkt, dass, so wie bei den Stieren ebenso bei den Kalbinnen der Fall eintrete, dass solche, gleich nach der Prämienvertheilung gemästet, entweder dem Fleischer oder außer Landes verkauft werden. Der Ausschuss war mit diesen Anträgen einver¬ standen, musste aber bemerken, dass, so unbestreitbar die vielen Gebrechen bei der Betheilung der Hornvieh¬ prämien und so richtig die Anträge seien, dieselben hohenorts nur in articulierten Vorschlägen vorgelegt werden können. Der Ausschuss schlägt ferner vor, heute über diesen Gegenstand nicht abzustimmen und nach twchmals gemachten Erfahrungen in nächster Sitzung darüber abstimmen zu lassen." — Ich kann nicht umhin, hier die Bemerkung ein- zuschalteu, dass heutigentags die Zustände genau die¬ selben sind, wie sie vor mehr als 40 Jahren hier geschildert wurden. 1338. In diesem Jahre wurde zufolge des An¬ trages v. I. 1837 die Hornvieh-Prämiierung wesent¬ lich modificiert und diese Modification in der General¬ versammlung dahin angenommen, dass 1.) ein großer Theil der Prämiengelder zum Ankäufe von jungen Stieren zu vertuenden ist, und 2.) dass den schönsten vorgeführten Stieren und Kalbinnen , welche prämiiert werden sollen, erst nach einem Jahre bei Ausweisung ihrer Verwendung die Prämie auszuzahlen kommt. Dieser Beschluss wurde mit einigen Vorschriften zur Durch¬ führung und zur Genehmigung höhernorts vorgelegt. Die jungen Stiere sollten im Lande Krain gekauft werden. (Annal. 1838, S. 27.) 1839 wurde der Antrag gestellt, für die Prämien- beträge in den Jahren 1839 und 1840 zusammen mit 1200 fl. junge Stiere auzukaufen und um die Ge¬ nehmigung einzuschreiten. (Annal. 1839, S. 78.) 9 1840 wird mitgetheilt, dass über die Eingabe vom 13. September 1839, Z. 175, das hohe Gnber- iiium betreffs der Unterstützungsmodalitäten für die Emporbringung der Hornviehzucht noch keine Erledigung herabgelangeu ließ; 600 fl. wurden vertheilt. (Annal. 1840, S. 13.) 1841 wird nichts Erhebliches erwähnt; die 600 fl. Prämie wurden vertheilt. (Annal. 1841, S. 60.) 1842. Auf den. Bericht des Ausschusses vom 13ten September 1839 wegen Anschaffung von jungen Stie¬ ren gieng das h. Gnberninin mit Jndorsnt vom 21. Juli 1841, Z. 18,425, insoweit ein, dass die Gemeinden oder bewährte Viehzüchter selbst schöne Sprungstiere beschaffen sollen, wofür ihnen dann 60 bis 100 fl. C. M. als Prämie zu geben wären. Der Ausschuss und die Versammlung hatten es auch so angenommen. Die 600 fl. wurden wie früher vertheilt. (Annal. 1842, S. lO.) 1843. Ueber den am 20. Mai 1842 vom ge¬ nannten Ausschüsse gefassten Beschluss polo, der Zncht- stierbeschaffnng hat der Ausschuss ein in 16 Punkten dargestelltes Statut entworfen, welches Herr Dr. Blei- Weis als Secretär vortrug und zum Schluffe bemerkte, dass auf diese Weise, d. h. nach diesem vorgelegten Zuchlstier-Prämiiernngs Statute, in erster Linie das Vieh nicht, wie früher oft, gleich nach der Betheilnng an den Fleischhauer verkauft und so die Prämie ver¬ geudet werde; und in zweiter Linie, dass bei der be¬ antragten hohen Prämie ebenso viele Stiere prämiiert werden können wie früher. Uebrigens kann dem ein¬ gewurzelten ffebel nicht mit einem Schlage abgeholfen werden, und die Besserung kann nur allmählich ge¬ schehen. (Annal. 1843, S. 21—25.) 1844 Wird mit Gubernial-Erlass vom 16. Juni 1843, Z. 12,015, kundgemacht, dass nach der beantrag- 10 ten Modisicierung 50 sl. per Stier zur probeweisen Ausführung auf drei Jahre bewilligt werden. Diese vorbedachten 16 Punkte wurden in zwei zusammen- gezogen und ausgesprochen, dass die Absicht haupt¬ sächlich dahin gehen soll, die wirklichen Leistungen eines vorzüglichen Stieres zu belohnen, daher diese Prämien nur „Leistungsprämien" sind, Im selben Jahre wurde die Landwirtschaftsgesell¬ schaft von der hohen Landesstelle aufgefordert, sich zu äußern, ob die Prämiierung nicht auch auf kalbende Kühe auszudehnen wäre. Nach mehreren Begründungen hat sich die Gesellschaft dagegen ausgesprochen und gesagt, dass hiedurch im allgemeinen so ziemlich die alte Prämienvertheilungsweise eingeführt werde, nur mit dem Unterschiede, dass früher Kalbinnen, jetzt kal¬ bende Kühe zu betheilen wären. (Annal. 1844, Seite 11—13.) 1845. Bei dieser Generalversammlung sind die neuen Prämiierungsstatuten entworfen worden, und es sind nach dem Beschlüsse vom vorigen Jahre zwölf Stiere ü 50 fl. zn prämiieren. Hiebei bemerkt die Land- wirtschaftsgesellschaft, dass sie mit Grund erwarten kann, dass die neue genehmigte Hornvieh-Prämiierung, bei welcher der Eigenthümer erst nach vorschriftsmäßi¬ ger wirklicher Verwendung des Zuchtstieres der Prämie theilhaftig wird, einen ohne Vergleich größeren Nutzen zur Emporbringung der Viehzucht bewirken werde, als dies bisher üblich gewesen, wobei nur ein entsprechen¬ des äußere Aussehen des vorgeführten Thieres den Ausschlag gegeben hat, auf die wirkliche Verwendung desselben aber zur Erziehung eines besseren Viehschlages nicht gesehen werden konnte. (Annal. 1845, S. 6—9.) 1846. Im vorigen Jahre hat zum erstenmale die vorderhand auf drei Jahre von Sr. Majestät be¬ willigte Stierprämiierungs-Modification stattgefunden. 11 Schon in diesem ersten Jahre aber konnten im Adelsberger Kreise die bestimmten drei Prämiierungs- beträge ü 50 fl. ob Mangels an vorgeführten preis¬ würdigen Thieren oder, da in den anderen Stationen ob der zu kleinen, statutenmäßig bemessenen Sprung- taxe die Viehzüchter die Prämie L 50 fl. gar nicht an¬ nahmen, nicht an Mann gebracht werden. Da in dem Laibacher und Neustädtler Bezirke ähnliche Beschwerden bei der Prämiierungscommission vorgebracht wurden, so fand sich die Landwirtschaftsgesellschaft wieder ver¬ anlasst, bei der h. k. k. Landesstelle einen Antrag auf abermalige Abänderung einzubringen, womit dem prä¬ miierten Stierhälter die Einhebung der ortsüblichen Sprungtaxe zu 10, l5, 20 kr. C. M. bewilligt werden sollte. Weiters hat niit Verordnung vom 4 September 1845, Z. 20,121, die k. k. Landesstelle die Anträge der Kreisämter bezüglich der Vermehrung der Stierprämien aus Bezirkskassenüberschüssen aceeptiert, und zwar: für jene Gemeinden jenes Bezirkes, in denen sich die Ueberschüsse vorfinden. (Annal. 1846, S. 7.) 1847. In der Generalversammlung am 20. Mai 1847 unter Vorsitz Sr. kaiserlichen Hoheit des Erz¬ herzogs Johann Baptist wies der Oberkrämer Herr¬ schaftsbesitzer Herr Franz L. Koß darauf hin, dass man mit der Emporbringung der krainischen Viehzucht viel eher zum Ziele gelangen würde, wenn man, wie es anderswo und selbst auch in einigen Gemeinden Oberkrains üblich sei, Gemeindestiere einführen würde. Derselbe sprach sich in praktischer Weise über die Be- schaffnngs- und Erhaltnngskosten sowie auch über das nothwendige Preisgericht aus. (Annal. 1847, S. 37.) Im verflossenen Jahre hat zum zweitemale die nach dem mvdificierten Antrag auf drei Jahre pro¬ visorisch bewilligte Stierprämiierung stattgefunden. Ob Mangels an preiswürdigen Stieren und des Um¬ standes, dass einige Prämien wegen der kleinen Sprung- 12 taxe gar nicht angenommen wurden, konnten nicht alle Prämien ü 50 fl. angebracht werden, ferner machte unter einem das Kreisamt noch auf einige Uebelstände bei dieser Prämiierung aufmerksam, als: keine Anticipando- Prämienzahlungen, hoheStempelauslagxn, niederer be¬ willigte Sprungtaxe. Ferner wird hervorgehoben, dass aus allen Cvmmissionsprotokollen des Landes hervor¬ geht, dass diese erst vor zwei Jahren modifieierte Viehprämiierung nicht den Erwartungen entspreche, die man sich stellte. Der Ausschuss meint, man soll versuchsweise den Antrag noch auf weitere drei Jahre machen, jedoch die Sprungtaxe erhöhen. (Annal. 1847, S. 9, 10.) 1848 liegt nichts vor, als dass der stürmischen Zcitverhältnisfe wegen eine Vertagung eintrat. (Annal. 1849, S. 1.) 1849. Ueber Einschreiten hat das h. Ministerium mit dem Erlasse vom 17. Oktober 1848, Z. 1710, be¬ willigt, dass der für das verflossene Jahr bestimmte, in Krain jedoch nicht zur Vertheilung gekommene Prämienbetrag für Zuchtstiere per 600 fl. sowie die in vorigen Jahren wegen Mangels an Concurrenz preiswürdiger Thiere gleichfalls unvertheilt gebliebenen Prämienbeträge per 300 fl., daher zusammen 900 fl., zur Errichtung der Thierarzueischule und Hufbeschlags- Lehraustalt am Pvlanahof verwendet werden dürfen. Unter einem stellte der permanente Ausschuss in der Sitzung vom 24. Jänner 1849 die weitere An¬ frage, ob nicht die zur jährlichen Stierprämiierung be¬ stimmten, aus den Geldern der Landwirtschaftsgesell¬ schaft (recte aus dem Landes-Ackerbaufonde) genom¬ menen 600 fl. dieser Anstalt insolange zngeweudet werden dürfen, bis das schuldende Baukapital ganz abgezahlt wird und die Anstalt eine solche Stellung erlangt hat, dass sie sich selbst zu erhalten imstande 13 Wäre?! Dies wird dadurch begründet, dass die bis¬ herige Erfahrung gezeigt hat, dass die zur Empor- briugung der Hornviehzucht bestimmten Prämien den beabsichtigten Zweck nicht erreicht haben, da die Prämienanzahl zu klein und andererseits die Concur- reuz zu gering mar, so dass oft die Prämien gar nicht angebracht werden konnten. Ferner wird zur Begründung hervorgehoben, dass durch den Unterricht in dieser Schule die Hebung der Hornviehzucht viel sicherer und nachhaltiger erreicht wird, als bis jetzt durch die Stierprämiierung. Durch die Verwendung dieser Gelder zur Errichtung dieser Anstalt würde nur der Titel, nicht aber der Zweck der Verausgabung verändert werden. Die Versammlung stimmte diesen Anträgen bei. (Anual. 1849, S. lO, 11.) Auf diese Weise sind die jährlichen 600 st. Prämien, wahrschein¬ lich bis zum Jahre 1867, da mir keine weitere Daten darüber bekannt sind, für den gedachten Bau ver¬ wendet worden. 1850—60 liegt nichts vor, was auf die Ver¬ besserung der darniederliegendeu Viehzucht in Krain Bezug hätte. 1860. Aus den Mittheilungen wird in einem Berichte über den Nothstaud in Krain bekannt, dass zur Abhilfe viel und gut gehaltenes Vieh nothwendig sei, und dieses muss sich jeder Landwirt selbst an. schaffen, die Gesellschaft könne nur mit Rath hiezu einwirken. (Mittheilungen ä« 1860, S. 17.) 1860—62 nichts auf die Viehzuchthebung Be¬ zügliches vorfindig. 1863. Die k. k. Landesregierung fordert den Cen¬ tralausschuss auf, sich über die vorfindigen Mängel und Missstände der Zuchtstiere in den Gemeinden gut¬ achtlich anszusprechen, und zwar sowohl über die Ur¬ sachen als auch, wie diesen Uebeln abzuhelfen wäre. 14 Aus den hierüber abgegebenen Gutachten ist haupt- sächlich zu entnehmen, dass die schlechte Wiesemultur, Zersplitterung des Grundes, wenig Futterbau, unver- theilte Hutweiden, schlechte Wartung des Jungviehes, schlechte Stallungen, mangelnde Kenntnisse richtiger Zuchtgrundsätze überhaupt und Unterlassung einer Zucht¬ richtung, dann der geringe Bildungsgrad unserer bäuer¬ lichen Bevölkerung daran Schuld tragen. Mittel zur Besserung sind: Schulen, ein Landesgesetz für Gemeinde¬ stierhaltung und Prämiierung für Kalbinnen und Stiere. (Mittheil. 1863, S. 2.) 1864. In der Generalversammlung am 23. No¬ vember 1863 hebt Peter Feuser in einem längeren Vortrage über die nicht sehr erquicklichen Zustände in Krain besonders hervor: Das Grundübel der kraini- schen Landwirtschaft ist der Mangel an Intelligenz und Kapital, und diesem Gebrechen abzuhelfen, ist Pflicht der Landwirtschaftsgesellschaft, aller krainischen Patrio¬ ten nnd des Staates. 1865—1867 wurde nichts zur Hebung der Vieh¬ zucht veranlasst. Bis hieher, vom Jahre 1807 bis 1867, somit durch 60 Jahre dauerte die erste Periode der Ver¬ suche zur Hebung der krainischen Rindviehzucht, theils durch Prämiierungen, theils durch Einkauf von jungen Zuchtstieren und schließlich durch das Wirken der Huf¬ beschlagschüler. Auffallend ist es, dass in den vorliegenden Be¬ richten von sechszig Jahren nie eine Erwähnung eines Rasse-Namens oder Viehschlages geschieht, welcher prä¬ miiert oder angekauft worden ist, sondern nur ganz allgemein von den schönsten oder vorzüglichsten Stieren die Rede ist. Es ist doch notorisch bekannt (wie ich dies auch in meiner Broschüre über die Rindvieh- Nassen Krains vom Jahre 1872 angebe), dass der 1ö krainische Großgrundbesitz viel importiertes Original- Vieh hielt, woher heutzutage noch die meisten Kreu- « zungen stammen, z. B. die Schweizer, Mariahofer und Mürzthaler Kreuzungen. Jetzt treten wir in das neue Stadium, in jenes der Subventionen des h. k. k. Ackerbau¬ ministeriums ein, welches sich von dem anderen sechzig- jährigen vor allem darin unterscheidet, dass vom Jahre 1807 bis 1867 jährlich nur 600 st., von 1868 bis heute aber jährlich Tausende von Gulden als Bei¬ träge aus Staatsmitteln zur Hebung der krainischen Niudviehzucht geflossen sind. 1868. Mit dem Eintritt der Staatssubvention wurde das früher zu Wiederholtenmalen bezeichnete, nicht bewährte System der Prämiierungen wieder aus¬ genommen, nur mit dem Unterschiede, dass eine gewisse Züchtuugsrichtung festgesetzt wurde. Die Hebung sollte je nach bestimmten Landestheilen mittelst des Mürz¬ thaler, Mariahofer und Mvllthal-Pinzgauer Viehstandes vor sich gehen. Hiezu wurden vom h. k. k. Ackerbau¬ ministerium 3700 st. pro 1868 bewilligt, wovon 2200 Gulden für Prämiierungen von Stieren, Kühen und Kalbinnen, daun 1500 st. zum Ankauf von jungen Znchlstieren der obigen Schlüge verwendet wurden, welche unentgeltlich gegen statutenmäßige Haltung an Landwirte vertheilt wurden. (Mittheil. 1870, S. 55.) 1869 war derselbe Modus wie im Vorjahre mit einer Subvention von 3700 st. (Mittheil. 1870, S. 59.) 1870. Ebenso zu diesem Zwecke 3700 st. mchalten. (Mittheil. 1871, S. 9.) Bemerkt wird, dass jedes Jahr die Landwirtschaftsgesellschaft es an eindring¬ lichsten Ermahnungen nicht fehlen ließ, dass die Vieh¬ züchter womöglich auf eine Reinzucht hinarbeiten sollen. 1871 erhielt di« Landwirtschaftsgesellschaft für Prämiierungen von Stieren, Kühen und Kalbinnen 16 2200 fl. und für den Ankauf von Stieren 2800 fl., Summe 5000 fl. (Mittheil. 1871, 2. Heft, S. 9.) 1872 wurde am 3. Marz beschlossen, die Prä' miieruug aus verschiedenen triftigen Gründen wieder aufzulassen, sowie die unentgeltliche Abgabe der Zuchtstiere einzustellen und für die ganze erhaltene Subvention Origiualthiere zu importieren, diese im Auctionsmege um den halben Erstehuugspreis ausrufeu zu lassen und an den meistbietenden kraiui- scheu Besitzer zu überlassen. Für dieses Jahr war eine Subvention von 6000 fl. ausgesprochen, welche ganz zum Ankauf von Stieren, Kühen und Kalbinnen verwendet wurde. In diesem Jahre sind im Wege der Auction um 12,849 fl. 30 kr. (Mittheil. 1873, S. 27) Origiualthiere eingekauft wor¬ den. (Im Jahre 1872 erschien meine Brochüre: „Die Nindviehrassen in Krain" mit einer graphischen Karte über die in Kram vorherrschenden Viehschläge. Es ist dies die erste im Drucke erschienene Schrift, welche über das kraimsche Nind eine nähere Aufklärung gibt.) 1873 betrug die Staatssubvention für den Ein¬ kauf von männlichen und weiblichen Zuchtthiereu 7000 fl. Der Einkauf geschah jedoch um 15,832 fl. 51 kr. — In dem Werke „Die Bodenkultur Oester¬ reichs" von Dr. Josef v. Lorenz wird kurz auch das kraimsche Rind besprochen. 1874 waren zu selben Zwecken an Subvention 7000 fl. bewilligt. Eingekauft wurde um 15,440 fl. 36 kr. 1875. Die zuerkaunte Subvention betrug 4000 fl. Ju diesem Jahre wurde die auf Thatsachen gestützte Klage laut, dass das Subveutiousvieh vor der statu¬ tenmäßigen Zeit außer Landes verkauft wird. Ueber Einschreiten der Landwirtschaftsgesellschaft hat das hohe Ministerium zur Durchführung einer Controls 300 fl. 17 bewilligt. Leider kam es jedoch nicht zur Ausführung dieser Coutrole. — Von Dr. Bleiweis erschien ein Werk über die Viehzucht und deren Hebung mit spe- cieller Rücksicht auf Kram in sloveuischer Sprache. Das hohe Ministerium hat für diese Auflage 400 fl. als Subvention bewilligt. Der Bieheiukauf betrug 9114 fl. 10 kr. 1876. Au Subvention erhalten 4500 fl., ein¬ gekauft um 6349 fl. 4 kr. 1877. An Subvention erhalten 4000 fl., ein- gekauft nm 7783 fl. 95 kr.; es verblieb in diesen Jahren ein Subveutions-Kasserest von 1432 fl. 3(?/z kr., welcher im Jahre 1878 zum gleichen Zwecke verwendet wurde. Auch dieses System vom Jahre 1873 bis 1877 muss auf Grund der erzielten Resultate als ein nicht durchgreifendes bezeichnet werden. Wenn auch auf die Bestrebungen zur Hebung der Rinderzucht vom Jahre 1807 bis 1867, wo jährlich 600 fl. zur Prämiierung und zu theilweisem Ankauf von schönen Zuchtstieren verwendet wurden, keine Rücksicht genommen wird und nach den Resultaten und den schriftlich nieder¬ gelegten trostlosen Daten der Kreisämter und der Land¬ wirtschaftsgesellschaft auch nicht genommen werden kann, so muss doch die zweite Periode der eigentlichen Versuche zur Hebung der kraiuischen Rinderzucht seit dem Jahre 1868 in Betracht gezogen werden. Mau gieng von der richtigen Anschauung aus, dass, wenn hier die Viehzucht gehoben werden soll, Geldopfer nicht gespart werden dürfen, und es sind auch in der That die Mittel so reichlich geflossen, dass mau be¬ rechtigt wäre, bessere Resultate zu erwarten, als sie zu finden sind. Aehnlich, wie in den verflossenen 60 Jahren (1807 bis 1867), bemühte sich die Regierung sowohl als die 18 Gesellschaft in der Periode 1868 bis 1877, das Wahre zu treffen, um die Rinderzucht in Krain zu heben. Wie man vorstehend sieht, wurde: I. in den Jahren 1868 bis 1871 die Prämiierung und der Einkauf vom importierten Original-Zucht- stieren beobachtet. Die Zuchtstiere sind den Viehzüchtern gratis statutenmäßig ausgefolgt worden. Dieses System bewährte sich jedoch nicht, und es wurde die Prä¬ miierung und die Gratisabgabe wieder verworfen. II. In den Jahren 1872 bis 1877 wurde Wohl ein vortreffliches System eingeführt, indem um die jährliche Subvention, unter gleichzeitiger Vorstreckung des nochmal so großen Betrages, als die Subvention war, der Vieheinkauf der männlichen und weiblichen Origiualthiere veranlasst wurde und diese im Auctions- wege um den halben Anschaffungspreis versteigert wurden. Aber auch da sind nach der sechsjährigen Periode beiweiten nicht die erwarteten Resultate erzielt worden. Eine Ausnahme macht der Radmannsdorfer und ein kleiner Theil des Krainburger Bezirkes, dann die Umgebung von Laibach, welche, begünstiget von ihrer Lage und anderen Verhältnissen, es dahin brachten, dass hier die Resultate als befriedigend bezeichnet Werden können. Zur Hebung der Viehzucht in Krain sind somit von der Regierung im ganzen bisher verwendet wor¬ den, und zwar: vom Jahre 1807 bis 1867 jährlich 600 fl. --- . . 36,000 fl. 1868 für Prämiierung 2200 fl., für den Ankauf von Stieren 1500 fl. —. 3,700 „ 1869 für Prämiierung 2200 fl., für den Ankauf von Stieren 1500 fl. --. 3,700 „ 1870 für Prämiierung 2200 fl., für den Ankauf von Stieren 1500 fl. ---. 3,700 „ 1871 für Prämiierung 2200 fl., für den Ankauf von Stieren 2800 fl. --. 5,000 „ 1872 für Einkauf von Stieren und Mu tterthicren . 6,000 „ llcbertrag . 58,100 fl. 19 Summe des verwendeten Geldbetrages . 84,600 fl. Nun tritt seit dem Jahre 1872 bis 1877 der Vorgang der Auction ein; durch diese war es ermög¬ licht, um nachstehende Beträge den Original-Vieheinkauf zu bewerkstelligen, und zwar: Einkaufs-Summe . 67,369 26 Von der vorstehenden Subvention mit Beiziehung Summe der ins Land gebrachten Original-Rinder: 278 Stiere, 439 Mutterthicre. Fasst man nun alle obige Daten zusammen, so kommt man zu folgenden Schlüssen, wie die Vieh¬ zuchtverhältnisse sein sollten oder könnten. I. In den Jahren 1869 bis 1871 wurden prä¬ miiert die Originalthiere des Mürzthaler, Mariahofer und Möllthal Pinzgauer Schlages, und zwar: 41 Stiere. 20 Diese sollten durch zwei Jahre nur L 150 Stück Kühe belegen, nach Abschlag der Fehldeckuugen und nicht in Betracht gezogen, dass mancher Stier auch drei Jahre spruugfähig ist, beträgt der Erfolg 12,300 Stück. II. In den gleichen Jahren sind 32 Kühe und 47 Kalbinnen prämiiert werden, wenn jedes Mutter¬ stück nur 4 Kalber geworfen hätte, so wäre der Er¬ folg — 516 Stück. III. Hiezu kommt noch die prämiierte Anzahl von 41 Stieren, 32 Kühen und 47 Kalbinnen zu rechnen — 120 Stück. IV. In den Jahren 1872 bis 1877 sind ins Land gekommen 278 Stiere, welche durch zwei Jahre L 150 Kälber geliefert hatten — 83,400 Stück. Daun von 439 Stück Mutterthieren 4 Kälber durch vier Jahre — 7024 Stück. V. Hiezu die ins Land gebrachten Originalsub- ventionsthiere 278 Stiere und 439 Mutterthiere — 717 Stück. Summe des in den Jahren 1868 bis 1877 im Lande prämiierten, dann des Subventionsviehes und dessen erste Kreuzungen — 104,077 Stück. Würde die Rechnung weiter ausgedehnt, und zwar so, dass diese im ersten so wie im zweiten Jahre er¬ haltene Kreuzung oder auch Neinzucht sich jedes Jahr weiter sortpflanzte, so potenciert sich das Kreuzungs- product der Art, dass heute im ganzen Laude Kram, welches 189,540 Stuck oder in runder Zahl ange¬ nommen 200,000 Stück Rinder zählt, jedes einzelne Stück aus der Kreuzung hervorgegangen sein müsste. Leider muss ich jedoch konstatieren, dass dies auch nicht einmal annäherungsweise der Fall ist. Ich ver¬ anschlage, dass im ganzen Lande sammt dem aus¬ schlaggebenden Radmansdorfer Noihviehbezirke von dem insgesammten Rindviehs kaum 30 Procent gute, mitt- 21 lere und schlechte Kennzeichen der letzterhaltenen Kreu¬ zung durch das Subventionsvieh an sich tragen. Auf solche Geldopfer, auf solche Mühe und Aufopferung, mit welchen das Vieh ins Land gebracht wird, sind dies zu geringe Resultate. Die vorhandenen Kreuzungen lassen leider auch alles zu wünschen übrig. Es muss eine strenge Kreu¬ zungsrichtung mit einer sehr wachsamen, unnachsichtigen Controle, besonders bei den Stierhältern, die bis jetzt fast gänzlich unterlassen, eingehalten, Pflege, Wartung, Stallungen und das Wirtschaftssystem anders einge¬ richtet und ein gewisses nothwendiges bäuerliches Wissen, d. h. eine Intelligenz für diese Volksklasse durch zweck¬ mäßige Landschulen geschaffen werden, sonst wären auch Millionen und andererseits selbst Hunderte von Jahren nicht hinreichend, um das Ziel zu erreichen. Ein großer Uebelstand in Kram, welcher die Hebung der Rinderzucht hintanhält, sind die Armut des kleinen Besitzers, aus welcher oft Uebervortheilun- gen erwachsen, der zersplitterte Grundbesitz, die über¬ haltene» Hutweiden und Alpentriften, daun der Um¬ stand, dass diese Provinz, mit Ausnahme des Winkels in Oberkrain, der Wochein, der Veldeser Gegend, des Kronauer- und Lengenfelder Thales, nach allen Seiten an solche Provinzen angrenzt, welche in ihren Grenz bezirken kein Originalvieh haben, sondern gleichfalls nur solch' bastardiertes Gemisch, wie es in Kram vvrkommt. Ich meine das unmittelbare Grenzgebiet von Unterkärnten, Untersteiermark, Kroazien, Istrien und das Küstenland. Mit diesem Gemisch wird auch der Tageshaudel hüben und drüben gemacht und auf diese Weise das Ziel nicht oder sehr schwer erreicht. Oberkrain hingegen ist nach der Lage dircct an¬ gewiesen, mit den Originalrothvieh- (Möllthaler) Be¬ zirken Oberkärntens zu Verkehren, und da in diesem Landestheil mehrere große Viehzüchter sich selbst ohne 22 Subvention seit Jahren Original-Möllthaler Zucht- rinder anschafften und dazu noch später die Staats¬ subvention gekommen ist, so haben diese den Ausschlag gegeben, dass in diesem Theile des Landes heute gegen 70 Procent theils reine Zuchten, theils gute Kreuzun¬ gen des Möllthaler Schlages vorfindig sind. Dass zur Hebung der Viehzucht in erster Linie die Hebung der Bodencultur und Verbesserung der wirtschaftlichen Verhältnisse uothwendig ist, benöthigt wohl keiner weiteren Begründung, und man lese darüber die Thatsachen in dem Werke „Die Regelung des Grundeigenthums" vom k. k. Hofrath Carl Pegrer (S. 61), wo Krain hinsichtlich seines Cnlturzustandes nach Dalmazien und dem Küstenlande eingereiht er¬ scheint. Wie jedoch die Hebung der Wirtschaft und der Viehzucht zustande gebracht werden kann, ersieht man im selben Werke. (S. 217—221.) Werden diese Hauptmängel Halbwegs behoben und der Rindviehstand m seinen Körperformen und seinem Gewichte verbessert, ohne dass man die schönen und schweren Kreuzungskälber gleich dem Fleischhauer über¬ liefert, so wird bei dem Umstande, als das Landschlag¬ material sonst gute Eigenschaften besitzt, wie: Milch¬ ergiebigkeit, Widerstandsfähigkeit gegen Krankheiten, gute Ärbeits-Nntzuugsfähigkeit bei Ausdauer und leb¬ hafter Gangart, sicherlich das krainische Rind bessere Preise erzielen, als in den letzten Jahren, beispiels¬ weise für eine Kuh 30 bis 60 fl. und für ein Paar Ochsen 120 bis 180 fl. Fremde Käufer müssen dann durch Reclame, durch Viehausstellungen und andere Mittel herangezogen, nicht aber etwa durch Hindernisse, die man ihnen in den Weg legt, abgeschreckt werden. Für den zu verkaufenden heimischen Viehüberschuss muss der fremde Käufer dem heimischen, oft gewissen¬ losen .Monopolisten in der Gestalt des Orts-Fleisch¬ hauers gehörige Concuirenz machen, so wird sich der 28 Viehpreis steigern und hiedurch den, Viehzüchter für seinen Fleiß, seine Mühe, seine Futter- und Züch¬ tungskosten ein sicherer Gewinn bei der Wirtschaft er¬ wachsen Auf diese Weise steigert sich dann auch von selbst die wünschenswerte und bis jetzt leider fast gänz¬ lich abgängige Liebe zur edleren Rindviehzucht. Dies ist die praktische Züchtungsschule, wobei der fremde Käufer bei Aufwendung von hohen Preisen auch ein besseres Material sucht und kauft und beim Kauf in der Regel dem Viehverkäufer alle Fehler und Mängel des Stückes Vieh ins Gesicht sagt. Bisher war es aber dem einzigen Käufer, deni localen Fleischhauer, ganz gleichgiltig, von welcher Beschaffenheit das R nd war, wenn nur etwas Fleisch und die Haut daran hiengen, den Preis machte er sich dem entsprechend selbst. Zum Schlüsse sei noch bemerkt, dass der in der Generalversammlung der Landwirtschaftsgesellschast im Monate November t877 beantragte und von den an¬ wesenden >7 Mitgliedern genehmigte Beschluss, dass jede Gemeinde in Kram verpflichtet sein soll, einen Sprungstier zu halten, in dieser Fassung angesichts der krainischen Verhältnisse nicht nur undurchführbar ist, sondern auch jede bisher angestrebte Züchtungsrichtuug in'Frage, stellt. Auch ich bin der Anschauung, dass, wenn in Kram die Hebung der Viehzucht wesentlich geför¬ dert werden soll, ein diesbezügliches Landesgesetz am Platze wäre, doch müsste dessen Fassung eine den Ver¬ hältnissen unpassendere sein, welche auch die faktische Durchführbarkeit vor Augen behielte, damit sich dieses neue Landesgesetz nicht jenen anreihe, welche in der Registratur verstauben und wenig oder gar nicht ge¬ handhabt werden.