Intelligenz - Blatt zur Laibacher Zeitung 5^ 23. Dienstag den 2a. März 1821. Gubcrnial - Verlautbarungen. Z. 232 Verlautbarung. Nr. 2679. (2) Das Bieraufschlags> Gefall der Provinz Stevcrmarf wird für die'Zeit vom 1. Man g. I. 1821 bis Ende April 162-2 somit auf cm ganzes Ichr im Wege der öffentlichen Versteigerung verpachtet., ^Dieses Gefall betraft von- jedem in Provin-cial - Städten und Markten, dann auf dem offenen Lande erzeugt werdenden Elmer'Kessel-Bier, nach Freylassung des 11. und 12. Eimers, ^3 kr., und von j?Vcm Eimer Ste.inbier «kr. m Vietall-Münze. ^ In dem Pomcriv der Hauptstadt Gratz aber besichct dieses Gefall ebenfalls nach Abzug des 11. und 12 Eimers von jedem erzeugten Eimer Kesselbier in 26. kr. M. M., in dem zur Unterstützung dcrArmen-Versorgungs - Anstalten dieftr Hauptstadt von jedem, Eimer d^'ser BicrZ..mung noch insbesondere 6fr. M^ M. zu entrichten kommen. Die Versteigerung dieses Gefallswird für ftdcn- der 5 sseyermarkischen Kreise Gratz/ Marburg, Cilli, Iudenburg und Brück insbesondere, dann für die Hauptstadt Gratz gleichfalls ins bcso nd e r c Ewtt haben. Um aber auch übrigens Niemanden die Gelegenheit zu benehmen, das Gö-fall im ganzen Umfange der Provm; Steyermark mit Einschluß der ^Hauptstadt zu pachten, so wird auch eine allgemeine dicßfallige Pachtvsrsteigcrunq eingeleitet. Ie'Kes der-erwähnten ZKreisamtcr wird die. Versteigerung fur seinen Kreis Vornebmen. !Die Versteigerung für vas Pomerium der Hauptstadt, so wie für den ganzen Umfang der Provinz mit Einschluß der ersteren wird aber bep dem k. k. Gu-berniunnm Rathssaale abgehalten werden» Die Tcrge der. Versingeruug sind ^ für den Gratzer Kreis der 29. '1 - - Marburger - - 26. ! - - Cittier - - 23. > Marx«. - < Iudcnbnrger - - Zo l , ? Brucker - ? 2/^,. ^ vann für die Hauptstadt Gratz der 6. April. und für den ganzen- Umfang der Provinz der r/l ^ , « Der «ach dem jährlichenGefalls -ErtrageberechneteAusrufspreis bestehe fur dcn Gräyer Kreis il> 33^5 si. M. M. 7 - Marburger - - 2322 .- ^ p - Eillier ^ - 730 ^ < - ^ Iudenburger - - 836o < ^ 5 ^ Drucke» ^ - I5oo / ^^ -^ 342 — für die Hau tstadt Gratz mit Einschluß des Gefalls-Antheils d'er Hauptarmen-Versorg/Anstalten in 23339 fi. M. M. und für den ganzen Umfang in ä7^5 - -/ Die wesentlichsten Versteigerungs- Bedingnisse beschranken sich auf nachstehende Puncte, als: i. an das steyrisch-standische General-Emnehmeramt in Gratz auf eigene Gefahr und Kosten , u,nd zwar bey Vermeidung der Bezahlung der 10 proc. Strafzinsen vom Tage der Verfallszeit, nebst gerichtlichem Belangen des Rückstandners, oder der Sequestrations-oder ncnerlichen Licitations-Einlettung des Gcfalls auf Kosten und Gefahr des Pachters. 2. In Leistung cnier dem Vi^rtheile des Pachtschillings gleichkommenden/ die Sicherheit des Gcfalls und der eingehenden Contracts-Verbindlichkeiten begründenden Caution entweder sideijussorisch normalmaßig gesichert, ovcr in annehmbaren öffentlichen Fonds-Obligationen / jedoch diese nach dem zur Zeit d-er Contracts^Errichtung öffcnllich bcstchcl-.den Curse berechnet, und zwar noch vor Auswechslung dcs Contractes. ^ ^ 3. In Bezahlung des Stampels für das. eine Contracts-Exemplar ^von ^ei-te des Pachters, und endlich 4. in dem Vorbehalte der höchsten H,fcanzley-Bestätigung des Versteigerungs-Actes. Wozu demnach Iederman eingeladen wird. Gratz am 28. Februar 1821. Z. 241 Concurs - Verlautbarung. N^ 252a. (2) Fur die erledigte Lehrstelle der zweyten Classe an der Madchenhaupt-schule zu Capo d' Istria, womit ein Gehalt von jahrlich 260 ss., Zweyhundert fünfzig Gulden aus der Gemcindccasse von Capo d'Istria zahlbar verbunden ist, wird ein neuer Concurs hiermit eröffnet. Der Unterricht an dieser Madchenshule wird zwar in der itali e n ischen Sprache vorgetragen, do h müssen die betreffenden ^chrernmen. auch der deutschen Sprache kündig seyn, um jene Mädchen, welche dle dc u t sch^c Sprache zu erlernen wünschen, auch hierin unterrichten zu können. Alle jene weiblichen Individuen, welche dle vorgedachre Lehrstelle zu erhal-ten wünschen, haben ihre eigenhändig geschriebenen, an das k. k. küstenland. Gu-bernium styttsirten Gesuche bis letzten April d. I. Hieher einzuschicken, und dieselben nicht ^nur mit Zeugnissen über ihre Lchrfahigkett in den vorgeschriebenen Lehrgegenstanden, und in den weiblichen Handarbetten, über ihre Aufführung, Über vollkommene Kenntniß der deutschen und italienischen Sprache, sondern auch mit andern Ducumenten zu belegen, aus welchen hervorleuchten muß,/ wo und wann die Bittstellcrm gcbohren wurde, und ob sie ledig oder herheirathet sep. Welches auf Ersuchen des küstcnlandischen Guberniums bekannt gegeben wird. V^ln k. k. illvrischen Gubernium. Laibach den 10. März. 1821. ^_________Anton Kunstl, k. k. Gubernial-Secretar. Kreisämtliche Verlautbarungen. Z. 235 Kundmachung.' Nr. 1185. (2) Mit hcrabgelangter hoher Gubcrnial-Verordnung vom 26. Febr. l.I. Zahl i552 sind die vorgeschlagenen nachträglichen Bauherstcllungen indem hiesigen Pri'csterhausegenchmigct, und angeordnet worden, daß die Bcvstellung der bcv dic'Vn Bauten nöthigen Professlonisivn-Arbeiten und Materialien mittelst einer öffentlichen Versteigerung bewirket werden solle. Dieses wird den Llcfcrungslusiigcn in Folge vorgedachter hohen Verordnung mit dem Beysatzc allgemein besannt gegeben / daß diese Versteigerung am Is). März !.I. u n y Uhr bey diesem k. k. Kreisamte abgehalten, und hiczu jeder-man ohne Rälksicht , ob er selbst Erzeuger des Materials , oder Verfertiger der Arbeit ist, zugelassen werde/ wenn er nur hinsichtlich seines Vermögens, und Charakters der Commission hinlänglich bekannt ist, oder sich darüber rmt dem Cer-tisicate seiner politischen Obrigkctt ausweisen kann, außer dem aber, wenn er vor der Versteigerung ein zu 5 proc. des Ausrufsprciscs jcncr Artikel oder Pro-fesswnistcn?Arbeiten, für welche er licitireli will, bestimmtes Vadmm im Baren zu Handen der ^citations-Commission erlegt, welches Vadium ihm, wenn er nicht erstehen würde, sogleich bey Abschluß der Licitation zurückgegeber., außer dem aber hinsichtlich der erstandenen Artikel oder Arbeiten, bis zum abgeschlossenen Contracte und beygestcltter Eaution , als ein einstweiliges Faustpfand für seine bey der Licitanon eingegangene Verbindlichkeit zurückbehalten wlrd. Welche Materialien- ^und Proftssionisicn-Arbeiten bey diesen Bauten erforderlich werden, können die Lieferungslustigen aus dem bey diesem Kreisamte erliegenden Kostenüberschlage, so wu die dies-falugen Bcdingnisse taglich in den gewöhnlichen Amtsstunden ersehen. K. K. Krcisamt Laibach am 5. Mari. ^____________________^________ Z. 242. Verlautbarung. . Nro. 1/^66. (2) Es wird hiermit in Folge hcrabaclangter hohen Gubernwl-Verordnung vom 6.Hornung abhin Z. 115^ ;ur aliaemcinen Kenntniß gebracht, daß zur Beyschaffung der für das Militarjahr 1821" zum Behufe der Straßen- und Brücken-, Conservanon in diesem Krezse erforderlichen Baumaterialien und zwar am 26. l. M. bey der Bezivksobrigkett Krupp, am 27. in Nupertshof, am 28. in Landstraß, am 29. bey der Bezirksobrigkcit zu Neustadt! und am 3c>. d. zu Ncudegg eine öffcnrliche Versteigerung abcchalrcn werden wird. , Dic Licitationsbedingnissc können jederzeit im Kreisamte oder bey der betreffenden Bezirks-Obrigkeit, wo diese Versteigerungen vorgenommen werden, endlich auch bey der k. k. Landes-Ooerbaudn'ecnon zu Laibach nach Belieben ein? — 3^ " Aschen werden. Diejenigen, welche diese Baumaterialien zu übernehmen Lust haben, werden zu diesen Versteigerungen hiermit eingeladen. K. K. Kr-isamt Neustadtl am 12. März 1821. Z. 246. K u n d m a (2) Am 2/^. dieses Monaths Vormittag um 10 Uhr wird vor diesem Kreisamte für die Hauptstation Laibach die Behandlung der Militär-Verpflcas«Subarrcn-dirungfürden Sommer-Semester des Militär-Jahres 1821 vorgenommen werden. Die tagliche Erforderniß besteht in 1892 Brot - ^ St) Hafer- j üf zchn-) Endigen Hm« > P°««n«, 62 drcypfündigcn Strcustroh- ^ dann monathlich: b/^8 Bund Hattcrstroh a 20 Pfund, 135 Pfund ächter, t2 Maß ^cinöhl/ I.l2 Pfund Lampcndocht. Hieben wird bcmcrkr, daß oberwahnteHcu-Erfordermß nur für vier Monathe, nähmlich bis Ende August 182 i, die Erfordcrniß an den übrigen Artikeln aber für alle sechs Sommcrmonache d. I. bchar.delt werden wird. Diejenigen/ welche zu dieser Unternehmung sich hcrbeylaffen wollen, werden mit dem Beysatze vorgeladen, daß die dießfalligen Bedingungen vor der Behandlung werden bekannt gemacht werden. K. K. Kreisamt Laibach am 1.5. März 5821.____ ^ Stadr^Mld lündrechtliche Verlautbarungen. ^ ' (3) Von? dem k. k. Stadt' und Landrcchtc IN Kram wird bekannt acmaät- (Zs^sco übcr Ansuchen dcs k. k. Fiscalamts in Vcrtrctuna dcr geschlichen "intHitclben zur Er. jorsä)ung dcr Schuldenlast, nüch ocm mn ^. Jänner l. I. z;. Ralschach, „d intotiito verstorbenen Pfarrer Franz Pcctz, die Tagjahung auf dci, 9. ^^l l. I. Bcrnüttaqs um ft Uhr vor diesem k. k. Stadt- und ^cmdrechtc dejnmmt worden, bey »rclcber alle jcnc^ welche an diesem Verlaß aus rras immer für einem RechisgrundcAnsprüäc zu stellen rcr^ mcmcn, solcke so .qcwiß anmelden und recht^cltend darthun sollen, widriccns sie sich d^ Islgcn des §. 6.4 b. G. B. selbst zuzuschrelbcu haben werden """""" >'e ncy t.' Laibach am 2z. Februar iö2i. _______ 2» 239. ^ro 6?Ü7 (») Von dem t. k. Stadt- und Candr-chte in Krain wird bekannt gemacht': Es sey ^uf (Zrsuchen des Bezirksgericht Staac>.herrsvaft Kaitendrun und Thurn dd.7. Octobcr, Erhalt 9. December l. I. zur executiocn Feüdletyung der, m der aüdoct verhandelten Crecutwnssach,e der Frau Maria Anna Freymn v< Gall, n>wer Matthäus Nllz, loeaen H42 sl. 22 rr. „. 8. .^ gerich:lich auf20992 ft. 5a tr. g schätzten, in Unterkrun am Sau. ströme gelegenen Herrschast Ratschach, sammc An« und Zugcv'r drey Termine, und zwar der erfte ouf oen 26 Fcbcuar, der zweyte auf den 3o. Ap.ll und der drttte auf den .3. Iuny ^02^ zedes Mal)l> um g Uhr Vormtttags vor dlefem t.t. Stadt- und Landrechtt. ül^ chelrcssende Realinstanz mit dem Bedeuten bestimmt worden, daß, wenn erbeute Herrschaft weder bey der ersten nocd zwcoten Feilbictyungstaqsal^ung um ihrcn obgcdach-tcn Schähungswertb oder darüber an Nlann gebraä't werden kannte, selbe oey der driO ten auch unter demselben veräußert werden würde, dessen nicht niu' iü auf d«s.' herr^ scha-ft inwbulir^n Gläubiger zur Verl^ayrung ihrer anfälligen Reckte, sondern auch die , allfälligen Kauflustigen nut dem Beysaye hiermit verst^nolget werden, ^.ß cb i^nen bevorstehe, die Schalung und die Licitatiousbel.u!gtusft entweder bey dem Eingangser-wähntcn Beziikt'ginchtc Kaltenbrun und 'Thurn, oder bey dem Dr. Max'M^ ^vulzdach, lchterc aber auch in der ^^gerichtlichen Registratur zu dcn gewöhnlichen 2lmtüitunccK einzusehen. ^.ibach den 12. December 1820. Anmerkun g, Ist bey der ersten HcUvletyung am 26 Februar 182» kein Kaufe lustiger erschienen, und wir? den wcitern zwey Feilbictyungötagsahungen am 5o. April nnd i6. Iuny l. I. ftey9 ft. 5? tr. ncdst Zlnsen und Unkosten, in Folqe neuerlichen Ansuchens der ßxccuüonswcrber in we Ve^ä^'crunq nachstcdendcr Gegenstände, als: 2 Kühe, z drcyjahnges Ochsel., 6 jährige Kal'ützni, 2o Hchafe, etwas Korn,' i Tift), 2 Bettstätle, verschiedenes Bcttge-tvand, i3 groß-- mit^iscn licschlagew! und »o tlcnie Fässer mit hölzernen Reifen beschlagen, dann l3'Bo5.lng?n, gc'Migct, und blcczu den 20. März in hopfcnbach, den, 24. März Vormut ,' nv. .1 Z?i,n^llcr zuGortschberg, und cem nähmlichen Tage Nachmittag vou H b,s ^ Uhr im ^oeintcller in Stadtbcrg, als crste Fcil^icthungstagsatzung, der 6. und 7. April, als 2., und den 27. und 28. April d. I. als 3. Fcilbictyungßtagsatzung in ebenbesagten Orten zu dcn gewöhnlichen Amtsstunden mit dem Beosade bestimmt, daß, im Falle erwähnte Gegenstände bey der ersten oder zweyten Feilbicthungstagsahung nm den gerichtlich erbobcncn Schährvcrth oder darüber nicht an Mann gebracht würoen, solche bey der dritten auch unter demselben werden hindan gegeben werden. Wozuiidie Kauflustigen zu crsi^cinen vorgeladen werden. Bezirksgericht Neustadt! am 3. März 1.621. ' '^ Licitations-Anzeige. - (2) Dcn'22. März 182, werden Vormittags von 0 bis 12 Uhr, und Nachmittags von 2lbis 6 Uhr in dcr Kratau, .»llhlcr Nro. 19^ verschiedene WeibskleidnngSstücke, Wascbe, Bettgcw. uni>Bettu'äschc, Reistengespunit, Trugen, Bodungen<,Bcttstättc, Tlschc und dcr-Hlcicken Einrichtung: bey, 3a (5t. gutes Heu, Brennholz und Dung gegen sogleich bare Bezahlung an dcn Meistbiethendcn veräußert werden. Laibach am 12. März 1621._____________________________ Z. 254. Verlautbarung. Nro. ,s>5. (2) Von dem Bezirksgerichte drr Herrschaft Thurn bey Gallenstein wird berannt gemacht: Gs sel> auf Ansuchen des Marlin Kottal aus Tscheplc, Curator der^oseph Sarcr-lischcn Erben zu Prcrolle, in di^ erccutkie Versteigerung des/ dem Paul Schmerling, vulgo Pctjc, von Prevollc gehörigen , der Herrschaft Thnrn bcy Gallenstein, sub Rcctif. Nro. 3o5 ^2 <".t 521, bergrcchtlich untcrthänigcn , in Orcschjebcrg, Psarr hcil. Krcuz Uc-aenden , sammt An- und Zugehör auf lgo ft. gcrlchtliä) geschätzten Weingartens, wegen laut gerichtlichen Vergleichs dd. 22. Iully iüi« ^t intHduliilo 25. Nov. il)2oZschuldigen 160 ft. , sammt Unkosten gcwilligct wcrden. '^u diesem (5ndc werden drey Verftcigerungstagsatzungen, und zwar die erste auf den 2. April, die zweyte auf der. 3». Apr>l und dle dritte auf den 2g. May »821 in Or.'schjeberq, jederzeit nm 9 lU)r früh Mit de:n Heyfahc angeordnet, daß, wenn gedachter Wcing.n-ten sammt An-und Zagchöc bey dcr ersten oder zweyten Versteigerung nicht über, oder wenigstens um'oea Sch'iß.ulgswcrth an Mann gebracht werden tonnte, der« solbc bcy der drinen auch unter d.'.n Schäyungswcrtb hindan gegeben werden würde. ^ Die auf dlesem Weingarten haftenden Latten und Glebhctten, so wie die Licllations« bedinanissc können tägllH i-i oicser Amtscanzlel) eul^fchen werden. Be',irks,g.'rlcht dcr Herrsl'afc Thurn bey Gallenstem ^(2)"Äuf dem Schlosse Pogani; bey Neustadt! werden am^. und 28. März l. I. 200 Oestr. Euuer, und wenn sich Ljebhaber finden, noch eine größere Partie gutcr Weine von den Jahren 1619 und 1620 zu 10 Eimer und auch faßwclse licitando verkauft werden. ^ , Auch sind dort ein Paarjunge Calleschen - Pferde, Rappen, und Stuten zu verkaufen._______ ^^^ _______^^___^_ Zl^ä^ ^"Conrccations- Edict. (2)" Vor dem Bezirksgerichte Staats-?ccrsä)aft Lan^straß haben alle jene, welche eine Forderung ^n die ^ett.issenschaft des^am 26. Jänner d. ^. verstorbenen Herrn Franz Na.-gel, gewrscncn (5oiUvol0l's an der,^laacshecrschaft^Pleterjach, zu stellen haben, zur Anmeldung une Darc^ng derselben am 9- Uprn o. ^5. Vormittags um lo Uhr persönli.1) oder durch ein.n Bcvoii-näcktlglen so gewiß zu s:steinen, lviori^enK nach Verlauf dieser Frlst zur B^ftiebigung oer angemeldeten Gläubiger geschritten wird, den nichc angemel- detcn GlZuhiq-nl hingegen auf die Vcriasscnschaft, wcnn ^ dmch die BezMuna der,. angem^lderen^ord^rungen erschöpfet worden ist> kein weiterer Anspruch, als so fern^hnH» ciil Pftinorccht gebühret, zustehen werde. ^ ^ ^ '^''. Be^u'tt'gcncht Staats Herrschaft Landstraß den 3. März »N2l. - ^ Z. 2,^. Licitations-Odiet. (3) Am 4., 5. und 6. April l. I. Vormittags von 9 bis 12 Uhr und Nachmittags von 5 bis 6 uhrwerdcn in dem Schlosse der Herrschaft Eommcnda St. Pctcr im Be^ llkcKreuz verschiedene in dem Nachlaß des Herrn Johann Gregor Kautschttsch, ge, wcsencn Packers, gehörige Esscncn, als: Kästen, Tische, Sesseln, Canapce, ein Pla-no-Fntc, Stock- und Sackuhrcn, weißes Tafclgcschllr, Bettzeug, Tischwäsche, Zinn, Kurftraeschirr, Weinfässer, dann Hornvieh, Pferde, eine-Pirutsch, Calescken, M.lycrrü!lu;.si und Viehfmccr, bestehend aus Klee, heu, Grummet und Stroh, durch öffentliche Versteigerung an den Mcistbiethcndcn gegen bare Bezahlung vcräußcrt werden, wozu die Kauflustigen zu erscheinen haben. .- , Kreuz den 7. März 162»._______ -'__________________ Z. 22<'. , "^ G d i c, t. . (,'^ Von dem k. k,. Bezirksgerichte Idria wird bekannt gemacht: ^s scre über An< langen des Sebastian Ganthar wider Ichmm ^ogatbcv. m Dpbrozcbava, wcgen schuldigen 2,5 fl. 11 kr. nebst Supcrexrcnsen, in die gerichtliche Feilbicthung folgender uuf^ st. 40 kr. gerichtlich geschätzten Güter, als: 2 Bodungen, 10 3)^erltt,g l3rdäpfel, 5o Wägen Dung, 10 Wägen ^ormach, !j2 Merling Kleesamen, ,»2 Pf. gcsclckteK Lchweinsieisch, und 60 Pfund Speck, gewilllget, und lMzu drey Termine, nähmllch jür den crslcu der 27. März, für den zweyten der ,1., und für den dritten, dcr 26. Avnl i. I., jedes Mahl um io Uhr früh, in dcmvausc des beklagten Ioh.Wogathey, NMöem Anhange dcü 526. §. a. G. O. bcstimnn worden. Wozu die Kauflustigen vorgeladen werdcn.^ K.K. Bezirksgericht Idria am 6., März ,821. Z- ^^'- "," "Licitations-2ln!lündigung. Nr. 346. (5) Nachdem die am 18. Jänner iÜ2l hieranns abgehaltene Licitation zur Licfc^ xung des einjährigen Bedarfes an Nettopapier f5v dai hiesige k. k. Stämpelamt, be-stebend in ein tausrnd zweyhunder^Nieh mittelfeincn Canzleypapiers, höheren Orts nicht gene^nügci und die Ausschreibung dann Abhaltung einer neuerlichen Licitation ange-ordnct worden ist^ so wird solches mit dem Bcosatze hiermit zur allgemeinen Kenntniß Hübracvt , d.,si die dicsifälligc Licitation auf vorbcsagtcs Papierquantüm am 5. April d. I. in ^-.n diesigen Ämtsgcbäude am Schulplatze 3?r. 297 im 2. Stocke Vormittags,um to NlN' adgvi alten werden wird. Woztt die Liefcrungslustigen mit dem Beysahe vorgeladen werden, daß jeder Lici-tant vor Ansang der. Llcitation ein Reugeld von fünf und dreyßig Gulden M. M. u«d glei d naä) erfolgter Ratification des Contranes eine Caution von drey hundert fünfzig Gul-'cn M. M. entweder bar oder auch fideiiusforisch, im letzteren Falle mit dcr trfor« dcrlicl^n Pracmatical'Sicherhcit versehen, zu leisten verbunden sey. , Die du'ßfälllgen 6ontracts- Bcdingnisse können täglick in den gewöhnt Amtsstun- dcn bey der Administration eingesehen werden und wird nur noch erinnelt, daß der Best« licth.'r gleich bey Unterfertigung des Licitations - Protocclls verbindlich scy, dann« daß nachträgliche Offerte, zu Folge allerhöchster Vorschrift, nicht angenommen werden dürfen. ___Von^der k. k. Tabak- undStämpelgefälls-AmimstraNon in Iüyricn. Z- 2'6 ""Z"d"i c t. -^" -^. ^'" Bezirksgerichte Kreuz wird bekannt gcmaä't: Ys scye rcn diss.mGe« nchtc aus Ansuchen dcr Eheleute Johann und Maria ZneH die k'ccutipc Feilbie» Hmn 5ev, dem Lucas Ie«b gehörigen, in Schmarza iegenden-, dem Guke Scherz büchl, unter Rectif. Nr. »6 zlnsbarcn und gerichtlich auf6tä ft. geschätzten ganzen bubs bewilliget, und die Vorn.ihme derselben auf den 25. Jänner, 28. Februar und 2^. März 162» ,'ftdes Mahl Vormittag um c> llbr in der Gcrichtscanzley zu Kreuz mit dem Bey« Atze bestimmt worden, daß, wenn diese Realität wcdcr bey dem ersten noch zweyten, Termin? um den ^chatzuligvvrcis oder darüber aNgebrackt werder könnte, selbe bey dem dritten auch unter der SHä^unq veräußert werden würds. H^^xhaHung und Li^ Ntationsbedingnisse sind bey diestm Gerichte einkuschelt ! ' Bezirksgericht Kreuz dcn 21. December ,82,. Anmerkung Ben der 2. ^cilb'^nna ist f^n Kanssustiger crstbicmn. Z. 2,7. E d i c t, (3) Von dem Bezirksgerichte Kreuz- wird bekannt bcmacht: Es . Nr. 5 nnsbarcn, gerichtlich auf 436 ft. ge» schätzten i^3 Hub^, der neuerliche Termin aus den 28. Februar und 29. März l. I. js, des Mikl Vormittags um. 9 Vlhr in dc< dicstortigen. Gcricktscanzlcy mit dem Bey? fatze bestimm-t worden, dast, wenn diese Gütcv attch bey der zweyten Fcüblcthung unvdew Schähungsdetrag- oder darüb>.-r nichö ang-co«chr wcrdcn,, selb? bey der dritten, auch un» ter derSchcitzung verkamt, werden, w^rdc.. Die Schalung und ^kit-ationschedingnisse- 'mV bey diesem BczirksWrichtc emzusehem, Bezirksgericht Krcnz den 17. Februar 162,. Vn m e r tun g. Bey der zweyten Fnlbicthling" wurde kein Anboth gemacht. Z. ZM' ^ E d i c t. ^ ^" " (3) -Von- dem Bezirksgerichte de5 Hcrzogthums Gottsibcc wcrdim>alle jere, welche auf' den-Nichlaß des ocrttorben^r Gc.'gor Flack , Vubenbcsl^ers zu Graftind^'n/, deZ M^ thäus Micheltschitsch) ron Schwar^ndachH-. Nr. 7, und dct-Mattbäusund seincsS^wic.. ^erföhnes Joseph Pose, ;u Altwinkel.H:, Nr. l^>, entweder als' sirben», oder Gläubiger-einen rechtlichen Anspruch zu macken gedenken, nnr Hlndeutung auf den §. tti^.B. G.B^ erinnert, kierwegcn zur Anmeldung ihrer Ansprüche, am. ,^ k^M. April,, fcühe um H. Uhr vor diesem 'BczirkvqcriHic zu erscheinen^ Gattschce am 10. März ^62,1.^________________ Z< 2iq. V e r l a u t b a r u n dann 55 Pfund Flachs. Der Haber-Vornnh ^ann im Ganzen oder «uch in klein^cn Parchicn erstanden werden.. 7. März 1821. ^ ^ ________ Iit der Stadt ist eina Wohnullg im ersten Vtock, bestchenb in drey Ztmnttrn, stücke, Speis, dolzleg 3c-, von Georgi bis Michaeli zu vetl-Oben. Das Nähere erfährt mall im Zeitung^-Comptoir- Guberuial - Verlautbarung. Z. 226. ^"< 696. (2) Wir Franz d c r Erste, v 0 n G 0 ttes Gnad e n >Ka iscr von Oesterreich; König v 0 n I e r u sa l c :u , H u n g arn / Böh n: ^n , dc r k 0 mbardey und Venedig, v 0 n Dalmaticn , Cr 0 atien , Slavonien, Galicicn, Lodomerien und Illvrlen; Erzherzog von Oesterreich ^', 0 g v 0 n L 0 th ring e n, S alzbu rg , Stcncr, K a^r n-thcn, Kra. ./ ^t>cr- u nd Nied er-S chlesi e n ; Großfürst in Siebenbürgen, Markgraf in Mähren; gef ü r steter Graf von H a b s-bu rg u n d T y r 0! :c. ?c. ' Die Erörterung,und Berichtigung der verschiedenen Art,n der Staatsschuld des erloschenen Königreichs Italien hat Unsere Aufmerksamkeit ununterbrochen beschäftiget. In Absicht auf die von der Ansialt des italienischen Monte herrührend«? Schuld haben Wir bereits nut Unserm Perente vom 12. Hornung 1616 Verfügungen zur Befriedigung derjenigen Gläubiger, welche das österreichische Ttaatsbürger-recht besitzen, und in der österreichischen Monarchie ihren gewöhnlichen Wohn-sü) Habens getroffen, und sind mit den hohen Machten , wclche zum Wi^derbe-sitzc chrer dem vormahligen Königreiche Italie,^ einverleibt gewesenen Staaten gelangt sind, zur angemessenen Befriedigung aller Gläubiger in Verhandlung getreten, in Folge deren auch schon entsprechende Uebcrcinkommen zu Stande gebracht wurden. In Beziehung auf tie Zahlungsrückstände der Administration des erloschenen Königreiches Italien, haben Wir diejenigen Erhebungen^veranstaltet, welche zur Wahl einer nut der Gerechtigkeit und den Kräften des Staates in Nebereinstimmung stchendenBcfriedigungsart erforderlich sind, und behalten Uns vor, auch in Ansehung dieser Schuld mit den odcn bezeichneten hohen Machten in die entsprechende Verhandlung zu treten. ,,.,«> c - ^ Um aber schon jetzt Ordnung in dem Verfahren zur möglichen Befnedlgung der Glaubiger herzustellen, und diese Befr edigung, m w ferne solche von Uns abhängt, zu beschleunigen, haben Wir nachstehende Beschlufe zu fassen befunden: §. l. Es wird eine eigene Anstalt, unter der Benennung: Monte des lombardisch-venctianischen Königreiches, in Unserer kömgl. Stadt Malland errichtet, und der Leitung einer eigenen Behörde, mit derBenennung: Prafectur des Monte, zugewiesen wcrden. In dieser Anstalt wird die gesammte Staatsschuld, welche das lombardisch-venetianische Königreich betrifft, vereinigt, und daher nicht nur jener Zweig derselben, welcher aus dem vorm. italien. Monte vertragsmäßig an Uns übergehet, sondern auch die Zahlungsrückstände der Administration der erloschenen Regierung, in so ferne sie von Uns zu übernehmen sind/ in den neu errichteten Möwe ein- (Zur Beylage Nro. 23.) bezogen. Der Zweck dieser Anstalt ist die angemessene Versicherung der ihr zugewiesenen Schuld und die Befriedigung der Gläubiger, in welcher Hinsicht die entsprechenden Mittel für dieselbe angewiesen werden. ^ tz. ü. Um^die Zuweisung der Schuld an dem neuen Monte in den einzelnen Posten derselben nach den Grundsätzen der Gerechtigkeit, Ordnung und Genauigkeit zu bewirken, haben Wlr eine eigene Liquidirungs-Commission in Unserer k^ngl. ^tadt Mailand aufgestellt. Sie ist unter einem Präsidenten, aus 2 Gubernial-und 2 Appcllations-Rathen, aus einem Sccretar, einem Fiseal-Repräsentanten, 2 Ncchnungsbcamten und dem erforderlichen Personale zusammengesetzt. Dieser Behörde übertragen Wir ausschließend die Prüfung der Forderungen, sie mögen von den vormahls italienischen Monte herrühren, oder aus Zahlungs- rückstandcn der Administration des erloschene,^ Königreiches Italien abgeleitet werden. §. W. Für jede Art der auf dem Monte des lombardisch-vcnetianischen Königreiches übergehenden Staatsschuld werden neue Schuldurkundcn ausgest^M, welche eine bestimmte fortdauernde Jahres-Rente im Verhältnisse von Fünf zu Hundert der anerkannten Schuldfordcrnng versichern. §. lV, Zur allmähligcn Einlösung und Tilgung der Staatsschuld wird dem Monte des lombardisch-venetianischcn Königreiches ein eigener Tilgungs-Fond zuqegc-ben, dessen Dotirung und Wirksamkeit, so wie die ganze Einrichtung des Monte durch ein besonderes Patent nachträglich zur allgemeinen Kenntniß gebracht werden wird. itcr Titel. Von der aus der Anstalt des vormahllgen^Nontedcs Königreiches Italien herrührenden schuld. §.' V. In Absicht auf die fortdauernden Iahresrcnten, welche bereits auf dem Monte des erloschenen Königreiches Italien eingeschrieben waren, und deren Befriedigung von Uns zu übernehincn ist, findet eine besondere Prüfung ihrer Zulasslgkcit, da ihre Liquidität keinem Zweifel unterliegt, nicht Statt; es sind nurdie Rückstände der Renten gehörig auszumittcln. Der Gesammtbetrag dieser rückständigen Renten wird als ein Capital angesehen, und nach dem Verhältnisse von Fünf zu Hundert in eine fortwährende Reine umgestaltet, welche in der neuen Schuldurkunde der ursprünglichen auf dem vormahls italienischen Monte versicherten Jahres-Rente zugeschlagen wird, um daraus eine einzige Rente auf den Monte des lombardisch-veneiianischcn Königreiches zu bilden, ohne deren Bestandtheile, nähmlich die Hauptforderung und die rückständigen Renten-Gebühren zu bezeichnen. §. Vü. Wenn die Schuld nicht in einer fortdauernden Iahresrente, sondern in «MM KUf dem vormahls italienischen Monte haftenden, nicht zurückzahl^rcn — 35i — fruchtbringenden Capitale besteht, wird ebenfalls keine weitere Prüfung der Zulas-sigkeit und Richtigkeit der Capitals-Forderung Statt fnden, sondern nur der Ausstand an den Nutzungen ausgemittclt. ^ ^ Aus dem Betrage der Capitals- Forderung und jenem der ausständigen Nutzungen wird eme nach dem Verhältnisse von Fünf zu Hundert entfallende fork wahrende Iahresrente gebildet, und auf den neuen Monte übertragen. §. VM. Sobald die noch im Zuge befindlichen Verhandlungen der hohen Machte zur Vollziehung der in Absicht auf die schuld dcs vormahls italienischen Monte geschlossene!'. Vertrage vollendet sind, werden dic dicßfalligcn Gläubiger zur Anmeldung ihrer Forderungen besonders vorgeladen werden.Bis dahin hat diekiguidirungs? Commission sich auf dic Prüfung und Liquidirung der Forderungen, welche aus den Rückständen der Admimstrarion des erloschenen Königreiches Italien abgeleitet und al'gcmcldct wcrdcn, zu beschäftigen. 2tcr T i t c s. Von den Zahlungsrückständen der Administration des erloschenen Königreiches Italien. §. 'X- Ungeabtct übcr die Zuweisung der von der Central-Verwaltung des ehe-mibliicn Königreiches Italien hinterlassenen Zahlungsrückstande an die thcil-nchmenden. hohen Machte die Verhandlungen erst eingeleitet werden konnten, so lst es doch Unscr Wunsch, diejenigen Verpflichtungen, welche sich auf Unsere eigenen Unterthanen beziehen, nach Maßgabe der Uns zu Gebothe stehenden Mittel glcich jcht zu erfüllen, und dic Vollziehung derselben zu beschleunigen. Wlr finden demnach zu verfügen, daß, ohne Nachtheil der Rechte der auswärtigen Gläubiger, vor der Hand und bis auf weiter^Bestimmung nur dic Unterthanen Unseres Kaiserreiches, welche zu erweisen im Stande sind, daß sie gegen dle Cen-tral-Administrationcn dcr erloschenen Regierung schon vor dem 20. April 181/5 rechtsgültige Gläubiger geworden sind, ihre Forderungen bey dcr i.,-auidirungs-Commission bls Ende des Monaths Iunlus 1821 anzumelden, befugt und hiermit aufgefordert werden. Nach Verlauf dieser Frist werden keine Anmeldungen mehr zugelassen. §. X. Von der Nothwendigkeit dieser Anmeldung sind auch jene Gläubiger mcht ausgenommen, welche ihre Forderung entweder bereits bey den ttallcinschen Central'-Administrationen oder bey was immer für cmcr k. k. Behörde angemeldet, und allenfalls auch schon die Liquidirung derselben erhalten haben. Zu diesem Ende werden sie ihre hergebrachten Urkunden von der Behörde, di? es betrifft, zurück erbitten, deren Erfolglaffung ohne Verzögerung ^tatt finden wird. §. Xl. Die Zulässigkeit zur Anmeldung und Liquidirung der Forderungen an die Central - Administrationen des crloscher.cn Königreiches Italien ist nur auf sol- " 2 che beschrankt, welche dic erloschene Regierung durch ihre Ccntral-Admmlsira-lwnen wirklich contrahirt, auf sich genommen, und nicht ausgeschlossen hat. Es werden daher als unzulässig angesehen: 5») jene Forderungen, welche binnen der durch die Gesetze und Verordnungen der vorigen Regierung vorgeschriebenen pracluslven Fristen nicht angemeldet worden, und folglich nach eben diesen Gesetzen erloschen sind; b) alle )' c n e F o r d e r u n g c n , w e lch e vo n d cr v orig en R egi eru ng in Folge eigener Erklärungen und Dccrete nicht übernommen, und nicht als eine Schuld des erloschenen Königreiches anerkannt wurden. §. Xll. Forderungen, welche von der erloschenen Regierung, vermöge eingegangener Tractatt/ hatten übernommen werden sollen, und solche, welche aus politischen Gründen von der genannten Regierung gegcn ihre eigenen Grundsatze ausgeschlossen wurden, solche endlich, zu deren Befriedigung besondere Gründe vorhanden sind, können, wenn sie auch nach den Gesetzen der vorigen Regierung als erloschen anzusehen sind, angemeldet werden. Ueber ihre Zulassigkcit zur Li-qmdirung und Befriedigung muß aber von der Liquidirungs-Commission im geeigneten Wege Unsere Entschließung angesucht und abgewartet werden, welche überhaupt für jede Ausnahme von den Bestimmungen des Artikels XI. nothwendig ist. In der Regel werden auch jene Forderungen nicht zugelassen, welche, ob-schon sie nach der administrativen Verfassung des erloschenen Königreiches von einem Ministerium oder einer Central - Behörde eingegangen wurden, doch bloß auf einen Dienst oder ein Werk Beziehung hatten, welches'auf cincn bestimmten Ort oder auf einen Bezirk sich beschrankte, der zwar zu dem Königreiche Italien gehörte, aber nun außerhalb Unserer Staaten gclegen ist. Nur in Folge einer aubdrücklichen^von Uns getroffenen Verfügung kann von dieser Bestimmung eine Ausnahme e^blöß zelt-' liche Entziehung einer solchen Sache >' da hierdurch nicht die Substanz / sondern nur dcr Fruchtgenuß verloren wurde, gibt keinen Ansvruch auf > Einsen/ sondern nur auf den Erfolg des entgangenen Fruchtgenusses und sonstigen Schadens. 5. Wenn zur Abplattung einer liquiden Forderung ein bestimmter ZahlungS- tag festgesetzt wurde. ! In Absicht auf die Ausmaß der Zinsen werden die vertragsmäßig eingegange- nen Verpflichtungen erfüllt, in dercn Ermanglung aber die Gesetze der erloschenen Regierung angewendet werden. §. XVI. Die in den bezeichneten Fallen gebührenden Zmsen werden von dem Zeit--puncte, als sie rccktmäßig gebühren/ bis zum i.November 1820 berechnet, der sich darstellende Betrag, der als liquid anerkannten Capitals-Forderung zugeschlagen, und dlc ganze Summe nach dem Verhältnisse von 5 zu 100 in eine fortwah« rendc Rente umgestaltet. "^' §. XVII. Die Renten, welche in Folge der Liquidirung der aus den Zahlungsrückständen der vormahls italienischen Staatsverwaltung entstehenden Forderungen auf dem Monte des lombardifch-venctianischen Königreiches eingeschrieben werden, laufen ohne Rücksicht auf die Zcit, in welcher die Liquidirung oder Einschreibung erfolgen wird, vom 1. November 1820, und werden von diesem Zeitpuncte an bar ausbezahlt werden. tz. XVlll. , Obschon der Renten^Genuß aus dem Monte des lombardisch-venetianischett Königreiches in Ansehung dcr in dem vorhergehenden §. XVII. begriffenen Gläubiger gleichförmig vom 1. November 1820 beginnt, so sind doch dic Versicherungsurkunden (Oi-tQlle) nach Maßgabe der fortschreitenden Liquidk-ung unmer pom ersten Tage desjenigen Monaths, in welchem sie ausgefertigt werden, zu datiren, von welchem Tage an die Termine dcr halbjährigen dccurpvcn Renten-' Zahlung anfangen. Dcr Renten-Betrag, welcher vom 1. November 1820 bis zum Ausstellungstage dcr Schuldurkunde entfällt, wird bey der ersten Erhebung der Rente besonders berichtiget wcrden. 3tcr T i t e l. Allgemeine Vorschriften. ' - §. XlX. ^ ' Die Renten-Inscriptionen auf dem Monte des lombardisch - venetianischen Königreiches, so. wie die Ausstellung der darüber auszufertigenden Versiche-rungs - Urkunden werden von dcr Prafectur des neuen Monte besorgt. Die bemerkten Urkunden müssen auf einen bestimmten Eigenthümer lauten. '- §. XX'.- - ° / " ^ Von dem in den §. Vs., Vll./XVl. vorgezeichneten Verfahren bey der Ausfertigung dcr neuen Urkunden findet ?me Ausnahme in jenm Fallen Statt, in welchen aus dem ursprüngliche^ Erwerbs -Titelerhellet, daß dasEige.nthum der Renten-Inscrivtion oder des ^3tamm-Capitels eine Körperschaft oder moralischen Person/ der zeitliche Fruchtgenuß davon aber einem Individuum zustehe. In diesem Falle muß der Betrag des verfallenen Zwischengenusses von dem Stamme getrennt, die entsprechenden'Renten besonders eingeschrieben, und darüber auch die Versicherungs-Urkunden abgesondert hinaus gegeben werden. , . —, ,.....',',' §. XXl. > ' Die Versicherungs - Urkunden, welche aus den Forderungen an Zahlungsrückständen der Administration des erloschenen Königreiches Italien abgeleitet sind, werden über keinen geringern Renten - Betrag als 10 fl. C. M. ausgestellet,^ und sie werden in Fallen der Uebertraaung oder Unterteilung auf keinen geringern, als den gedachten Betrag umgeschrieben werden. In Ansebung derjenige!^ Versicherungs-Urkunden aber, welche den schon auf den vormahls italienischen Monte inscribirten Renten-Glaubigern neu hinaus gegeben werden, hat es beydem von der erloschenen Regierung festgesetzten Mlnimum zu verbleiben. , §. XXll. Die Entschädigung jener Glaubiger, deren als liquid anerkannt? Forderung den indem §. XXs. festgesetzten mindesten Betrag nlcht erreicht, wird durch Ausstellung eines auf den Capitals-Betrag der zugelassenen Forderung lauc^i-den Vesicherungsscheincs bewirkt werden. Von dem darin bezeichneten Capitals- Betrage sind zwar ebenfalls 5 prct. Interessen vom 1. November 1620 fallig, allein sie werden so lange nicht ausbezahlt, bis nicht die Versicherungsscheine (<2^ij^-H) in förmliche Renten - Urkunden (<^al cSile lil renäuZ) umgestaltet werden. §. XXlll. Die Versicherungsscheine (<ü^> ^ticgti) können auf nachstehende Art in Renten- Urkunden ((^l-^ll? di rencina) umgestaltet werden: 1. Einer oder mehrere versicherte Betrage können mit einem schon inscr. Renten- Betrag, oder es können mehrere versicherte Betrage mit einander, und zwar so viele, als zur-Bildung der im tz. XXl. bestimmten mindesten oder einer größern Rente erforderlich ist, vereiniget werden. 2. Diese Umstaltung kann auch durch denAnwachs der von demCapitale deWer- sicherungsscheine fallig gewordenen und bey dem Monte zurück geblicbe- ^ ' ncn Interessen bewerkstelliget werden, wenn dadurch der Betrag der zur Einschreibung aufdem Monte erforderlichen geringsten Rente errticht wird. 3. Endlich steht es jedem Besitzer eines Versicherungsscheines frey, den Ab- gang auf das Minimum der Rente bey der Caffc des Monte nach dein Verhältnisse von Hundert Capital für Fünf der Renre in Barem zu ergänzen. §. XXIV. Bey den neuen Renten - Urkunden werden für jetzt und in Zukunft die Bruchtheile an Renten unter einem Dritttheile eines Guldens C. M. beseitiget werden. Zu diesem Ende wird der erste Eigenthümer einer Renten-Gebühr von der Cajse bey Erfolgung der ersten Semestral'-Rate für den Werth des erloschenen Vxuchthnles nach dem Verhältnisse von 100 zu 5 dm entsprechenden Ersatz crhal- — 555 "- ten. Doch wird cs dem Eigenthümer frep stehen, den Vruchtheil bis auf em Dritttheil eines Conv. Guldens durch den baren Erlag des entsprechenden Werthes von 100 zu 5 bey der Casse dcs Monte zu ergänzen. §. XXV. Die Liquidirungs-Commission wird bey der Prüfung und Liquidirung der angemeldeten Forderungen die hier verzeichneten Grundsätze genau befolgen, in welcher Absicht ihr die entsprechenden Instructionen zur Nachachtung bereits ertheilt worden sind. Ihre Beschlüsse sind entscheidend. Nur m dcn Fallen, wo bey dcrLiquidl.rung cine'Fordcrung nach ihrcmRechts- Metzbura. Vcrmischte^erlautbarungen H. 253. Verlautbarung .Nro. 108. Von dcm Bezirksgerichte dcr Herrschaft Thurn bey GaNenstcm wird bekannt gemacht: Gs sey auf Ansuchen dcs Andreaö Gorischcg aus Mauschal m dle executwe Versteigerung der dem Joseph Pttritsch v^i^a Gcllob zu Oblagonza gehörigen dcr Herr« scbaft Slatencg sub Rcctif. Nro. 90 dienstbaren, zu Odla.qonza m der Pfarr Prlms-kau liegenden auf 290 ft. gerichtlich geschabten ganzen Raufrcchtvhubc sammt An - und Zugehör wegen laut Urtheil dd. 19 November itti4, '^ int l ul.lw 16. December iö,5 schuldigen 57 fl. samnit Zinsen und Unkosten gen-iMget roordcn. . Zu diesem Ende werden 5 Vcrstcigcrungstagsahungcn und zwar die 1. auf den q. 2lpril, die 3. auf den 2. und die 3. auf den 29. May 'L21 im Orte Oblagoriza jederzeit um 9 Uhr frühe mit dem Bcysatze angeordnet/daß wenn gedachte ^aufrcchtshube sammt ^ An- und Zugchör hcy der 1. ' die Licitationsbcdingnisse können täglich in dieser Amlsca,v,ley eingesehen werden. Bezirksgericht der Herrschaft Thurn dcy Gai^nstcin am U. März ,i^2i. "ZTIZL. ' ^^" ^(2) " ^.DieTraitcursstell^desPertaucrk.k.Mil.t. Invalidenha^scs wild 7nit dcm ^-k^nntge-ben am '. May l. I. vergeben, daß der Haustraic.^r für die ihm ein icräumtc Wohnung, bestehend aus einem sehr grosicn Gastzimmer für Unterofsicirs und die gemeine Mannschaft, dann einem kleinern für die Hrn. Offiziers und Honorationcn, und seine Wobuuna in einem geräumigen Zimmer, nebst einem sogenannten Speisgewölb, einer großen, Nchten und sehr bequemen Küche, einem Handteller auf 2, dann einen großen Keller auf 20 Startin Wein ^ einer großen Fleischbank,, die zugloich zur Holzlegc und Aufbewahrung sonstiger Geräthschaftcn dient, sammt, allen übrigen Appertimcnticn, nicht den geringstenPachtzlns zu bezahlen hat. In dieser Ahsicht wird am 22. l. M. Mä.z in dem hiesigen k. t. Militär» Invalidenhause Bormittag um 9 Uhr eine öffentliche ^'om-nnssion abgehalten werden, wozu nur icne vorgeladen werden, wclckc ei>.l hiniänqllchcs Vermögen bcsi-en, wenigstens eine Kaution von Gintauscnd Gulden W. W. ausweisen-, , oder cine gerichtlich geMerte Hypothek zu leisten vcrmögcn, dann endlich über ibrcn Vermogcnsstand und sonstig zu diesem Geschäfte erforderlichen Anqemessenhcit sicb mit Grundobrigkcitllchen Zer.gnlsstn ausweisen, weil nur ein solcher Mann im Stcmdc ist^ die Traiteursstclle gegen di.se für ihn so vorteilhafte Bedingnisse zu übernehmen. Überdicß ninlmt sich die Hauses-Connnisfirn als vorzügliche Bedingnisse vorläufig aus, daß der fürgcwählt werdende Traitcur sowohl Kost, als Getränke für die Hrn. Of« Geiers-Partheyen, un'd.allc jene, welche nicht in der Menage leben, in guter Qualität, und um so möglichst billige Preise von der Art ab^urcichen hat, daß die Individuen dcs Invaliden-Instttuts nicht Nrsachc baben,, solche Bedürfnisse außer dem Invalidcnbause suchen zu müssen. Überhaupt-lnuß er Vertrag auf ein oder aber auF drcy Iahle mit dem Vorbehalte abgeschlossen, daß in vcrweisiü^ cher Nichteinhaltung der gemachten Zusagen der Invalldenhauscs-Commission cs unbe« uommcn bleibt, diesen vorder Zeit auftünden zu tonnen, was zwey Monathe vor der bekannt gebenden Räumung der ^raitcurs- Wohnung lgcschchen würde. Pcttau am ig. Februar ,621. ____________ Z.223. " 'G d i c t. Nro. 56. (2) Alle jene, welche auf den Rücklaß der vor ,4 Jahren zu St< Eatharina iUi inte-«^itt.'verstorbenen Appollonia Gcdnou aus was immer für einem Rechtsgrunde, endvc-der als Orben oder Gläubiger, Ansprüche zu haben vermeinen, werden aufqesordert, am ^ 5o. März ^. I. Vormutags 9 Uhr ror diesem Gerechte zu erscheinen, und ihre Ansprüche geltend zn machen, widrigens die 7tbhandlung geschlossen und das Vermögen den bctrcf< senden (Krbcn cingeantiro, t.t werden würdc^ Bez.Ge». Ncum. am 22^ Febr. 1821. Z. 22/l, ^ einzuhcbcn, abzuführen, und vorschriftmaßig zu vc^-cchnen sind. '^aidach am^.'-Marz 1821. Io^ph Gras Sweerts-Spork, Bouvcvm'ur. - Alphons Graf v. Porcia, Viccpräs»'ent. B er nb art^ Ki)al, k. k. Gubernial^atbund V^oomcdicus. Krcisämtliche Verlautbarullgen. ^ ^^. Nro. 1676. "(7)^ ^nr Sicherstcllung dcs Militär- Vcrpftcgs-Bedarfes in der Hauptstation Klaqensi'rt füc das zweyte halbe Milttarjahr 162^ wirb am 5c». März l. I. die Subar-cdirunqs'Verhandlung bey dicscm Krcisamte gemeinschaftlich mit dem k> f. Mluar - Hauv^Verpstegsmagazin Vormittags von 9 bis 12 Uhr vovgenom« , men werdor., daher d,eses mit folgendem bekannt gemacht wird: n) besteht die Erforderniß rom 1. May dis Ende Iunp 1821 in taglichen 1I75 Brot-, 57 Haber-, 19 Heu- a 8 Pfulld, dann 10 Heu- z i« Pf., 29 Strcustroh- ^ /> Pf. und 60 Betterstroh-Portionen 5 12 Pf., d.ann in täglichen 42^100 Pf. Unschlittkerzcn. . . ^ .^ ^ . '' Bey dem Cmrückcn der Landwehr vermehrt sich der tägliche Bedarf fur die. Erercierzcn um 189 Pornoncn Brot, ur.d eben so bey dem allfalligen Einrücken der Reservemannschaft um tagllchc 2l'a Portionen Brot... , . Für die Zeit vom 1. Iuly'bls Ende Octobcr ,L2i^ist aber die Erforhernlß taglicl) i^ooBrot-/ 175 Haber-, 26 Heu-,5 6Pfund,, n5 Hcu-2 10 P'fünd/ ii5 Strcusi.oh - ü 5 Pf. und 70 Bettcrsiroh - Portionen n 12 Ps. d) Haben die Osscrcntcn ihre Antrage schriftlich der Behandlungscommis-. , sion zu überreichen. , l?) bleiben die wegen der Eubarrendlrungs - Uebernahme ohnedicß schon allgemein bekannten Verfüoungen in voller Kraft.- K. K. Kvcisamt Klagcnfuvt. am 5- Ma^z^ti2i. ^ , __________ ,, Z. 245 K u n d m a ci) ü n g. . _ ^ . "^ (1) Mit hcrabgelangtcr hober Guberniai-Mrordnung vom 2. März'l. Ii 3cr. 216« sin^ die an der Av!ffadrpftn-rl'irchl: Maria Verkündigung vorzunehmenden Baulichkeiten gcl'.ch'.nigct'und ang'cordnct'worden, daß die Beysicllung der h.y dzes^n Bauten nöchigcn Prostssonist^n'Arbeiten und Materialien, nnttclst ^ncr offcnrlichcn Vc^siei^vu'-g dcnuM v.crdcn solle. 5^ur VcylagcNro 23) -- 338 -^ Dieser hoh^n Weisung zu Folge wird diese Versteigerung am Zi. dieses Früh um y Uhr bey diesem k.k. Kreisamte abgehalten werden / wozu Iederman oh^ne Rücksicht, ob er selbst Erzeuger des Materials oder Verfertiger der Arbeit ist/ zugelassen wird, wenn er nur'hinsichtlich seines Vermögens und Charakters der kommiffl)N hinlänglich bekannt ist, oder sich darüber mit,dem 2. Eer-tificat seiner polltis-hen Obrigkeit ausweisen kann. Die zu versteigernden Artikel sind. Maurerarbeit ...... 2o3 fi. 28 3^ kr. Mc^lrerm.iterial , , . . . . 26 - /^o - Zimmcrmannsarbeit . . . . . 3g - 12 , - Zimmermannsmaterialc . . . . 97-56 ^ Tischlerarheit . . . . . « 82 - — - Schlofft-, - <.....25-30 -^ Schmied- - ...... 2 - 3o - Glaser- ^ . < . . . . ^9 -^ 22 - Anstrcicherarbeit ..... 60-20 ^ Klampfererarbeit ...... 16 - — - Handlangerarbeit . . . . . 30-— " K. K. Krkisamt L.nbach am lo.M^r; 1821. 3?248. 3"v v i H <>. . ^r. 677, <)uc8ca I. R. 6^Ärn',Ki()N3 milirgl-e, n^ic!)e clälle N'^ppL öi 3k?Lmki!o ^:^> «aZFlc) per ^U65t» Oicck e^i il ai j^i t^l ntfirio P^' i' Lpoc^ (1»! lji 1 mo. IVovemdrä 1820 HN10 g tucc<) ^^l'il^ 3. <'i ttn äp ^jrü Oainml^Ljonä p<,Nn- trattivä, onlle aszicuriN'L in v'lI cli nu^v» 3ul>2N'encill le prL^cenktL <><:-coren^e anone per w 8iicsmäa meta (wl^orien^Hnno mUlc3re , cicö cj^l cli i M0< ^I^3's) üno a Nitto Ottol'l-ö g. e ^ ,) (^s w 8Ulj^occeti-Httlinv^ c!vr^nnc) ll.w§0 I16Ü3 6>5o!ut6 Zlla äelsssilta (^ommizzione, 1e c^unli lion po'i'^nnc) comprovare oon le^«li ^oria, c ttualMLlUä. — 3Sy - 2 öettL <^ert6 a »o tuini. ,53 clettli kiißlw 6a letti 2 sunci 12 l'un?? 25 ciätte äi 3cr9M6 31'uiiti z l'uu», triezte U 6. ^läi xn 1221? Kavaliere äell' In-p. 0rclme ^uütriaco lli I.eopolc^, Antonio U»rck686?ieti'2Fi'l'«5z, Vermischte Verlautbarungen. S. 222. ,G d i c t. <2) Bcn i>er Zchcndobrigkeit Herrschaft Sonncqg im Laibacher Kreift, wird hiermit cekannt gemacht: l5g scy auf ihr gehöriges (Zinschrcite:i in die Fcilbiethung der, dcn nachbenanntcn Zchcndhclden des Dorfes Plauzvüchcl, nähmlich: Dem Johann Möglitsch, H. Nro. 5. „ Lucas Tschernagoi, ' ?' „ porcnz Dcrto^ , L. « Gc. Jacob Vier.ind, . i,. „ Johann Kopriuh, « ,H. „ Mathias Mocher, . ,,6. „ Mathias Wcsley, - 1«. „ Lorettz Wc^lcy, . 2,. und », Icrny Knschinann, - 2.)< gehörigen fahrenden Güter, als: eine junge fchlvarze Stute, 6 Stück Kühe. 7 St. cm. und zweyiährige Ochseln. 3 St. Kalbin-nen, einige Renten Klce, einige l^t. Heu, ein Dcichf^lic'agcn^ eine Wagentrippe, 3 mit Eisen beschlagene Ochsen:väo,cls, ^ Wagenräder, 3 eiserne Waqcnkcttcn, 5 1)2 Klafter Brennholz. ,3 Bohrer, 2 eiserne Ringe) , S.i n.Illraage und mehrere Kleinigkeiten — auf vorher ergangene krcisamtlide P!.:n ungs - Bcwillia.ung im Wege dcr(5rscution, wegen dem der obcndenanntcn Zebendcbri'^ltn rückständigen mit hoher hofcntscheidung vom 17. Octobcr v. F. Nro. 5^»8o zuc^,->nnten Erdäfftlzchend, destchcnd in2>5Mcr< Hing Erdäpfel, gewilljget worden. D^ nun hie. zu 3 Tennme, und zwar: fiu- den ersten der 22. d. M.,für dcn zweotcn der 5. April d.I, cndliä' für dcn oritten der ,9. des nähml. Monaths mit dcm B s^- ' stiivnt werden,daß,w.nn diese obgenanntc Fahr« nisse weder bey der ersten o^er zweytenHe lcicthung um die Cä ätzung oder darüber an Mann gebracht werden konnlc..> jclchc he,' der drittcn^cilbicthung auch unterdcrSchä^ tzung rcrkcnlft werden. So harcn alle jene, welche ein odcr andcrcs dicscr benanntenGü- t5! gegen glclchbare Vezaymnq an ssch zn bringen gedenken, an den gedachten, im cr^ forderlichen Fasse auch folgenden Ta.v Vormittag von 9 bis ,2 I>br, Nachmittag aber von 2 bis 6 Uhr, im Ortc Brmidcrf (Be;itt Sonncgg), un> zwar bey dem Obcrrich« ter Johann St'embou-, Haus Nr. l)5 einMmden, und id-.e An.othe anzugeben. Zehendobrigteit Herrschaft Eonncgg am 7. März 1621. ____ ^. 25),.^ " (''on-ocations - Edier, (t) Alle jen? welche, ous den Verlaß > l am 24. May 1796 im Dorfe Tbomaschin ohne Testament verstorbenen Margarctba Tkomascki-l aus was immer nn' i' ^m Rechtsgrun-de einen ^lnsvruck zn machen vermein?», dabcn n»r Anmelduug desselben den 26. April d. I. Borinictaq lnn 9 Uhr vor diesm B?zirksaeriä're sogcwiß zu ersckeiuen, a'.s im Widrigen sie sicb dic Folqcn dcs ^,4. §. b. G.B.stlbft zuiuschreiben^habenlccrden. ^czirkogcricht Gr.'fscha r 7lucrsperg am »5. Fcbrulir ib!5!l. ^^^^^^ (1) Es wnd aus einer Herrschaft in Untcrkrainum die Georg'.-Zeit des acgcnwärtigen Iah.cs ein^' Verwalt rö-und Bezirks- Eommissärö'rclle :r>.^ ^iiu m fixen Gehalte von jähr« lichen 400 st. M. M. und ciniqcn Ncbcncniolumcriten Nibst fr.'ycr Kost und Wohnung, erlediqct. Dieicniqen, rrelchc dics-.'m Dienste vorzuttebcn sich geneigt und geeignet finden, belieben ihre Qualisication an Dr. Napreth, H. Nr. 169,,,! pcrt^ftcyen Brie'ftn einzuse ir.cn. Laibach den 17. März 1L21. ' ______ (2) Unterzeichneter gibt sich hiermit die Ohre anzuzeigen, daß bey ihm >lfttiedcnc Gattungen ausgearbeitetes echtes Amcrilaner Hirschleder zu haben ist. Iescph Perleß, l.ürgcrl. Wciüc,ärbcrmei'w- "^ (Z) rwterfevtigter gibt sich die Ehre, allen Herren Pfarrern und ^)?Ma)cn inderStadt und auf dem Lande anzuzeigen/ daß er in denKirchcn nickt nur von Holz neu verfertigte Altare / Kanzeln und Orgeln, sondern auch derley a!tc gefaßte Arbeiten für noch lange Dauer und zum Nutzcn dcs Hoizeö üm einen lchr billigen Preis so ncr. überfaßt/ daß es mcmand von eincr ganz neuen Arbeit um krscheiden wird. Wohnt in der Krenngass< Nro. 77. ^___________^___________^ F r a n z S ch a f f enrath , Vergolder. " Verzcichllisi dcr hier Verstordrucn. D^n l''., März. Thomas Krischmann, von Tschot^sch, ein Inquistt, alt 52 I.,i^n Inquis. Ha.^s Nro. 62, an Lungenvereitcrung. — Den ^ D: i>?, Fr. Dotter, 5gassc Nro. fl6, an Alterss6)wäche. — Den 12. Der Catharina Av.nizo, Witwe, ibre T. Iosepha, alt 5 I-, am Platz Nro. 10, an dcr Abzcdrung. — Den i5. FrauZNasina 5tren, Control. W'itwe, alt'5s> I., am Platz Nro. 3"', au der Auszehrung. — Den i5. Dem Hrn. Ios. Elsncr, Rechnungs-Oft'ic. bey der Staats -Buchh., s. T. Mana, alt 2 I., in 5er Kothgafse Nro. 212, am Keuchhusten. — Den 16. Ios. Rcbida, Tagl., gebürtig von St. Veit bey Laibach, alt 7« I., im