Amts- larr zur Laibacher Zeitung. Rr. 8Ü. Donnerstag den 1Z. Juli 18/»7. Gnvermal - Verlautbarungen. Z. 1l80. (2) Nr. 16266^2773. Surrende des kaiserl. königl. illyrischen Gu. berniums. — Festsetzung des Postrittgel-dcs, der Wagengedühren, des Schmier- und Postillons-Trinkgeldes für den zweiten Semester des Solar« Jahres 1847. — Die hohe k. k. allgemeine Hofkammer fand das Postrittgeld bei Aerarial« und Prioatritten für den zweiten Semester dcS Solar-Jahres 1857 in Niederösterreich, Böhmen und Steier. mark mit Einem Gulden 6 kr. C. M. ; in Obcrösterreich, Mähren, Schlesien, Kärnten uno Krain mit Einem Gulden 4 kr. C. M.; im Küstenlanve mit Einem Gulden 6 kr. C. M.; im Wadowicer, Bochniaer, Sandecer, Iaslocr, Tarnowcr, Rzezower und Sanoker Kreise Galiziens, so wie in dem Krakauer Gebiete mit Einem Gulden C. M. für ein Pferd und eine einfache Post festzusetzen; dagegen in den übrigen Kreisen Galizicns, so wie in Tirol und Vorarlberg dasselbe unverändert lm oermaligen Ausmaße zu belasscn. — Die Gebühr für einen gedeckten Stailonswa-gen wird für denselben Zeitraum in Nieder-östcrreich, Böhmen und Steiermark mit 33 kr. ; in Oberösterreich, Mahren , Schlesien, Körnten und Krain m,t 32 kr.; im Küstenlande mit 34 kr. , und in den oben erwähnten westliche», Kreisen Galizicns mit 30 kr. für die einfache Poststation festgesetzt. — In den übrigen Kreisen Galiziens, so wie in Tirol und Vorarlberg, bleibt die Wagengebühr, in allen erwähnten Provinzen aber das Schmier, und P^stillonstrinkgelo unverändert. — Diese Bestimmungen werden in Folge hohen Hofkammer-Decretes vom 28. Juni l. I., Zahl 25367, mit dem Beisatze zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die erhöhten Gebühren mit 15. Juli l. I. in Wuksamkeit treten. — Laibach den 8. Juli lö57. Joseph Freiherr v. Weingarten, ?andes«Goulierneur. Andreas Graf v. Hohenwart, k. k. Hofrath. Jos. Ed. Freih. Pino v. Friedenthal, k. k. Gubernialrath. Z. ll!7. (3) Nr. »5234. Surrende des kaiserl. königl. illyrischen G u-beruiums. — Verständigung der Hypothe. karglaubiger von den Feilbietungötermincn bei Versteigerung eines unbeweglichen Gutes im Wege der Execution oder des Concurses. — Seine k. k. Majestät haben über die Anfrage, ob zur Gittigkeit dcr Versteigerung eines unbeweglichen Gutes im Wege der Ere-lution oder des Concurses die Verständigung d.r Hyvothcfargläubiger von dem ersten Feil. biitungstermine hinreichend s.y, oder ob dlese Glaubiger von jedem Edicte verständiget werden müssen, wodurch weitere VtlstcigerungKl termine festgesetzt werden, mit allerhöchster Entschließung vom ,. Mai l8l7 sür die den gesammten Senaten der obersten Iustijstelle unterstehenden Provinzen zu bestimmen geruhet, daß die Verständigung der Hypothekare gläubiger von dem ersten Feilbietungstermine hinreichend s»y. — Welche allerhöchste Bestim« mung in Folge hohen Hofkanzlei» Decretes vom 16.Iuni l. I., Zahl 203,0, zur allgemeinen Kenntniß gebracht wird. — Laibach den ^9. Juni l847. Joseph Freiherr v. Weingarten, Landes - Gouverneur. Andreas Graf v. Hoh enwart, k. k. Hofrath. Carl Freiherr v. Flöonigg, k. k. Gubenlialrach. 780 Z. 1181. (2) Nr. 5161. uä 16291. Kundmachung wegen Herstellung der Bahnhofsgebäude zu Stein brück in Steyermark. — In Gemäßhcit des hohen Hofkammerpräsidial-Decretes vom 26. Juni d. I., Z. 1237M. I'., wird die Herstellung der Bahnhofsgebäude zu Steindruck in Steyermark auf der südlichen Staatseisenbahnstrecke im Wege der öffentlichen Concurrenz durch Ueberreichung schriftlicher Offerte an den Mindestfordernden überlassen. -— Denjenigen, welche diese Bauführungen zu übernehmen beabsichtigen, wird Folgendes zur Richtschnur bekannt gegeben: 1. Es sind zu Steinbrück folgende Bauten herzustellen: 1) Ein Auf-nahms- und Wohngebäude, mit einem Kosten-aufwande von 62105 fl. 53 kr.; 2) eine Hilfs-wasserstation, mit einem Kostenaufwande von 7794 si. 28 kr.; 3) zwei Kohlenmagazinesammt Wächterswohnungen mit 25937 st. 30 kr.; 4) zwei freistehende Aborte, mit 1096 fl. 24 kr.; 5) ein Heizhaus sammt Wasser- u. Werkstätteraum, mit 25999 fl, 9 kr.; 6) ein hölzernes Warenmagazin nebst dazu gehöriger Kanzlei, mit 5,7929 ft. 29 kr. ;7) besondere Erfordernisse, mit 9424 fl. 55 kr.; zusammen mit einem Kostenaufwande von 190,287 st. 48 kr. — 2. Die auf einem 15 kr. Stämpelbogen ausgefertigten Offerte müssen längstens bis 29. Juli 1847, Mittags um 12 Uhr, versiegelt und mit der Aufschrift: „Anbot der Herstellung der Bahnhofsgebäude zu Steinbrück" versehen, bei der k. k. Generaldirection der Staatseisenbahnen in Wien, in der Herrngasse Nr. 27, eingebracht werden. — 3. Jedes Offert muß den Vor-und Zunamen des Offerenten und die Angabe seines Wohnortes enthalten. Der Nachlaß an den Einheitspreisen ist in Percenten, und zwar, sowohl mit Ziffern, als mit Buchstaben anzugeben. Offerte, die diesen Bedingungen nicht entsprechen, oder andere Bedingungen enthalten, werden nicht beachtet werden. - 4. Der Offerent, welcher seine persönliche Fähigkeit zur Ausführung von derlei Bauten bei den Staatseisendahnen nicht bereits dargethan hat, muß diese Fähigkeit auf eine glaubwürdige Art nachweisen. — Hat derselbe ferner ausdrücklich zu erklären, daß er die auf den Gegenstand dieser Kundmachung Bezug nehmenden Pläne, Vorausmaße, Preistabellen, allgemeine und besonderen Baubedingnisse und die Baubeschreibung eingesehen, selbe wohl verstanden habe, und sich genau darnach benehmen wolle, zu welchem Behufe er die erwähnten Documente noch vor der Ueberreichung des Offertes unterschrieben habe. — Die gedachten Behelfe werden bei der Gene- raldirection für die Staatöeisenbahnen zu Wien in den vormittägigen Amtsstunden von 8 bis 2 Uyr, dann bei der k. k. Civilbauleitung zu Cilli zur Einsicht für die Offerenten bereit gehalten werden. — 5. Dem Offerte ist auch der Erlagschein über das bei dem k. k. Universal - Came-ralzahlamte in Wien, oder bei einem k. k. Provin-zial-Cameralzahlamte erlegte Vadium mit 5^ von der nach Abzug des Percentennachlasses sich ergebenden Bausumme beizuschließen. Das Vadium kann übrigens im Baren, oder in hiezu gesetzlich geeigneten österreichischen Staatspapieren nach dem Börstwerthe des dem Erlagstage vorausgehenden Tages (mit Ausnahme der nur im Ncnnwerthe annehmbaren Obligationen der Ver-losungsanlcihen von den Jahren 1834 u. 1839) gegelegt werden. Auch können zu diesem Behufe gehörig, nach dem Sinne des §. 1374 des a. b. G. B. versicherte hypothekarische Verschreibungen, welche jedoch vorher in Beziehung auf ihee Annehmbarkeit von der Hof- und n. ö., oder einer Provinzial-Kammcrprocuratur geprüft und anstandlos befunden worden seyn müssen, beigebracht werden. — 6, Die Entscheidung über das Ergebniß der Concurrenzvcrhandlung wird von dem hohen Präsidium der k. k. allg. Hofkammer nach Maßgabe der Annehmbarkeit der Offerte und der Vertrauungswürdigkeit des Of-fcrcnten erfolgen. >— Bis zu dieser Entscheidung bleibt jeder Offerent vom Tage des überreichten Anbotes für dasselbe, so wie auch dazu rechtlich verbunden, im Falle als ftin Anbot angenommen wird, den Vertrag hiernach abzuschließen. — 7. Das Vadium des angenommenen Anbotes wird als Caution zurückbehalten werden, wenn der Unternehmer mcht etwa, was ihm gegen besonderes Einschreiten frei steht, die Caution in anderer gesetzlich zulässiger Art bestellen will. Die Vadien der nicht angenommenen Anbote werden, sogleich den Offerenten zurückgestellt werden. — Von der k. k. Generaldirection für die Staats-Eisenbahnen. Wien am 30. Juni 18l7. Z. 1145. (3) Nr. 15651. Kundmachung Am 24. August 1847, Vormittags von 9 bis 12 Uhr, werden in Folge hoher Hofkammer-Präsidial-Verordnung vom 5, April l. I.,Zahl 1336^ ?.?., in der Kanzlei des k. k. Rentamtes Schwaz, mit Vorbehalt der Ratification, im Wege der öffentlichen Versteigerung zum Verkaufe ausgeboten werden: I. Die zum Sraats-Domänenfonde gehörigen Urbarial - Giebigkeiten vom Hochstifte Salzburg Kropfsberg, deren Er- 781 ttag besteht: ») an Grund- und Theilzinsen 10 fl. 39'/, kr.; l>) an ständigen Klemrechts-Reluitionen 6 fl. 8 kr.; e) an Laudemial - und Taxdezügen im 20jährigen Durchschnitte 2 fl. 31 kr.; cl) an Gctrcidegilten 22^ Star Noggen, ^1?/^ Star Gerste, 28^ Star Hafer, Innö-brucker Maßerei, nach dem lUjährigcn Durchschnitte 59 si. 24'/^ kr., zusammen 78 st. ^3 kr. C. M. W. W. — Für den Ausrufspreis von 1223 si. 45 kr., mit Worten ein tausend zweihundert zwanzig drei Gulden vierzig fünf Kreuzer C. M. W. W. — Die ordinari Dominicalsteuer zu 6 Terminen beträgt 9 fl. 57 kr., und die Gegenehrung an die Zensiten jährlich 2 st. 3^ kr. C. M. W. W, — ll. Die zum Staatsdomä-nenfonde gehörige St, Katharina Stift Kropfs-berg, deren Ertrag besteht: 1) an Grundzinsen 3 st. 12'/2 kr.; d) für 2 Hühner nach dem Normalpreise ä 7'/4 kr., 14'/^ kr.; c) an Laudemial-und Taxbczü'gen nach dem 2<»jährigen Durchschnitte 25'/2 kr., zusammen 3 st. 52'/, kr. C. M. W. W. -^ Für den Ausrufspreis von bindlichkeitcn des Vertrags-Objectes vermchrt, oder dessen Werth und Ertrag vermindert wird, selbst nicht wegen Verletzung über die Hälfte, oder aus einem sonstigen Nechtstitel von dem verkaufenden Fonde eine Haftung oder Erscch anzusprechen, da jede Ersatzleistung sich bloß a,uf den im nachstehenden §. 8. bezeichneten Fall beschränkt. Der Käufer kann deßhalb die Giltigkeit des Vertrages nicht anfechten. — 5. Die weitern Bedingungen können zu den gewöhnlichen Amtsstunden, sowohl dahicr, als auch bei den k. k. Landcs-Präsidien und Kreisä'mtcrn der benachbarten Provinzen eingesehen werden. — Innsbruck, den 9. Juni 1847. Von der k. k. Provinzial-Staatsgüter - Veräußcrungs 2 Commission für Tyrol und Vorarlberg. 3 o s c p I; Dialer, f. f. ©ub. ¦- unb ^i-as. -. ©ecretar. Z. 11/,o. (5) Nr, »6o3i. Le Gonjcil communal de Ja vilJe de Bruxelles a decide quJ une placo puhlique et un niarcLe couvert seraient etablis le long de la rue royale ä C'endroit ou cet-te rue domine la ville et sesenvirons. — I^e plan 5. März »793 mtabulitten Ansprüche der Jacob Zörrer'schen Verlaßerben angebracht , worüber zum ordentlichen mündlichen Versahren die Tagfatzung auf den 4. September v.J., Vormittag 9 Uyr vor diesem Gerichte mic dem Anhange des §. 29 der a. ^- ^- angeordnet worden ist Da diesem Gerichte der Aufenthalt der Geklag, ten unbekannt ist, und sie aus den Ländern, wo die aUgem. Ger. Drdg, gilt, abwesend seyn könnten, so hat man auf ihre Gejahr und Kosten ihnen den Georg Iereb von Nadomle zum (Kurator bestellt, mit welchem die angebrachte Rechtssache nach der a. G. O. entschieden werden wird. Dessen werden sie zu dem Zwecke erinnert, daß sie dazu allenfalls selbst erschei-nen, oder dem Curator ihre Behelfe aushändigen, oder sich einen andern Sachwalter ernennen und die» sem Gerichte namhaft machen, im Widrigen sie sich Die nachlheiligen Folgen selbst zuschreiben mögen. K. K. Bezirksgericht Egg und Kreutbcrg am »,. Juni ,847. Z »174. (!i) Nr. ,540. E d » c t. Alle Jene, welche auf den Verlaß des im Dorfe Brükcl verstorbenen Hoistätlers, Balthasar Zwar, aus was immer für einem Rechtslitel einen Anspruch zu stellen veimcincn, haben denselben bei der auf den l4. Anqust l. I., früh um 9 Ühr anberaumten Liqui-datiolislagsahung, bel Vermeidung der Folgen des §. 6l4 d G.B, anzumelden und rechtsgültig darzuthun. K. K> Bezlit'sgericht Reifivz den 25. Mai lü47. 783 AemUiche Verlautbarungen. 3. 1146. (3) Nr. 63^VIII. Kundmachung. Im Nachhange zu den Kundmachungen vom 16. Juni 1947, Nr. ''H«5 «nd vom 3 Julius 1847, 3. 602HVI11, betreffend die in den Provinzen Gteiermark Kram und Karnlen, für w Jahre 18481849 und I860 zu verpachtenden Weg-, Brücke- L'n.en-und Uebels-Mäuthe w.rd zur öffentlichen Kenntniß gebracht: 1. daß >n dem Mauth-verzeichnisse der Kundmachung vom 16. Iunl 1647, Z. 5899, in Folge eines Druckfehlers der Licitationscag für die Stationen Würzen, Save bey Aßling und W^ld unrichtig mil dem 2, Juli, anstatt mit dem ein-und zwanzigsten Juli 1847 be^ichntt ist; 2. daß bei der öalkacher Linien - Wegmauth auf der Carlstäoter - Straße das Pachtobjclt sowohl die dortige Linien-Wegmauth, als „Brücken-mautl)„sey; 3, daß dei dem Umstände, da den höhern Anordnungen zu Folge die EinHebung der Poikcr Brückenmauth nicht vereint mit der Wegmauthstation Adelsderg, sondern vielmehr mit jener zu Prawalo Platz zu greifen hat, bei der Station PrawalV das Pachtod-ject sowohl die Weg- als Brückenmauth, bei der Station Adelsderg aber das Pachtobjcct bloß die Wegmauth sey; 4. daß die Licita^ tionötagsatzung bezüglich der Weg- und Brü-ckcnmauthst^tionen Scnos^tsch und Prawald nichtam 25.Juli 184-7, alsan einem Sonntage, sondern viehlmchr am sieben und zwanzigsten Juli i8i7 we,de abgchciltcn werden; endlich 5. daß der in der Kundmachung vom 3. Julius '.357, Z. 6025MII, für die Stationen Senosetsch und Prätvald mit 22. Julius 1847 festgesetzte Termin zur Offert - Überreichung, dann die in der Kundmachung vom 16. Iunius 1647, Z. 5ü99, für die Stationen „Carl« stadter-Linie zu Laibach, Prawald und Adclö-derg" ftstgesehtcn Ausrufspreise unbeirrt bleiben. — K. K. C^m, Bezirks. Verwaltung. — Laibach am 8. Juli 1847. Z- "41. (3) ^icitations - Kundmachung. Mit hohem Gubernial-Decret vom 25. Juni 0. I, 6- 9060, hat die hohe Landesstelle (Z. Anns-Gl. Nr. 84 v. 15. Juli ,64?.) die im l. I. im Strafhause am hierortigen Ca-stell zu vollführenden Conservations - Baulichkeiten genehmiget, daß dieselben im Licitations-wege in Ausführung gebracht werden sollen. — Hiefür ist für die Maurerarbeit sammt Mate- riale bewilliget.....268 fl. 39 kr. für die Zimmermannsarbeit . 40 „ l5 „ „ „ Tischlerarbeit ... 5 „ 45 „ „ „ Schlosscrarbeit ... 5 „ 52 „ „ „ Spenglerarbeit . . 39 „ 4 „ „ „ Anstrelcherarbeit . . 1 „ 35 „ „ „ Bteinmetzerarbeit . . 2 „ 48 „ zusammen im Betrage pr. . 363 st. 53 kr. bewilliget. — Zu diesem Ende wird am 22. Juli d. I im Amte dieser Baudirection Vormittags von tO bis 12 Uhr eine Minuendover-stcigcrung abgehalten, wozu Bauunt^rnehmungv-lustige mit dem Bemerken eingeladen werden, daß die Baudtvise uno Baubedingnifse bei dieser Baudilection in den gewöhnlichen Amtsstunden eingesehen werden können. — Von der k. k. illyr. Prov. Vaudircction. Laibach am 7. Juli 16l7. Z. i l83. (1) Nr. 2030. Kundmachung. Zufolge Decrets des hohcn Präsidiums der k, k. allgemeüien Hofkammer vom 20, Iän-ncr i844, Z. 37i^?. ?. , trat vom l. April 1844 die ?lufhebu>ig des Francaturzwanges be, züglich der (Zorrcspondenz zwischen Oesterreich und Großdrittanien und deren Instradirung über Frenkreich in Wirksamkeit. — Da jedoch die Briefe zwischen einem großen Theile der österreichischen Monarchie und Großbrittanlen bei den gegenwartigen Coursverhaltnissen durch die Versendung üder Preußen um mehr als 24 Stunden — und wenn sie die Influenz in die sowohl aus Hamburg als auch aus London regelmäßig jeden Mittwoch und Sonnabend früh abgehenden Posten - Packetboote erreichen — sogar um 48 Stunden schneller an die Bestimmung gelana/n, so wurde mit der k. preußischen PostaominiNration eine Uebercinkunft hin-sichtlly der Beseitigung drs Francattirzwan« geö b.i der österreichisch- englischen, über Preußen llansidlrenoen Corresoondenz getroffen, und es fano sich das hohe Präsidium der k. k. allgemeinen Hofkammcr mit Decret vom 12. Juni l847, Z. 4550 ?. ?., bestimmt, zu ge« 2 784 statten, daß die fraglichen Correspondenzen vom 20. Juli l8^7 anfangend, nach dem Wunsche der Aufgeber, entweder über Frankreich oder über Preußen versendet werden. — Die näheren Bestimmungen, welche auf die Befö'r, derung der österreichisch- großbrittanischcn Cor-rrspondenzen über Preußen Bezug haben, sind folgende: 1. Die in Oesterreich aufgegebenen, nach Großdrittanien lautenden Briefe sind auf dem eine größere Schnelligkeit gewährenden Wege übcr Preußen zu leiten, wenn auf deren Adresse die Versandung ü'ber Frankreich nicht ausdrücklich durch eine entsprechende Bemer« kung verlangt wird, welche letzte Versendungs' weise hinsichtlich der frankirten und recomman-dirten österreichisch - englischen Korrespondenzen jedenfalls einzutreten hat, wenn von Seile der Aufgeber nur die Gebühren für die Beförderung über Frankreich nach den mit hohem Hos-kammer - Prasidi.il ° Decrete vom 20. Jänner 1844, Z. 37i ?. ?., festgesetzten Portogebühren bezahlt werden. -. 2. Für Briefe aus Oesterreich nach Großbrittanien und umgekehrt, wird nebst dem österreichischen intsrnen Porto von 6 und 12 kr., das preußische und englische Porto von 26 kr. für den einfachen, '/^ Loth wiegenden Brief berechnet, und es wird sonach die Taxe für einen, blispielweise in Laibach aufgegebenen, nach London lautenden und übcr Preußen zu versendenden Brief an internem Porto !2kr., an preuß. - englischem Porto 26 kr., zusammen 38 kr. betragen. — 3. Das österreichische interne Porto von 6 oder i2 kr, steigt bei schweren Sendungen nach der Progressions-Tabelle, welche in dem zu Folge hohen Hof' kammer-Präsidial < Decretes vom 2l. Jänner I84l, Z. 277 ?. !>., w.gen Aufhebung des Francatuizwanges zwischen der k. k. österreichischen und k. preußischen Postadministration abgeschlossenen Vertrage festgesetzt und mit demselben kundgemacht wurde; das preußische und englische Porto, von zusammen 26 kr., steigt von Vi iiu '^2 ^olh um den einfachen Porlosatz, wobei sich rücksichtllch beider Taxen nach dcm unten beigefügten Tariffe Nr, I benommen wird. 4. Recommandirtc Briefe aus Oesterreich nach Großvrittanien können im Transit durch Preußen unter folgenden Bedingungen versendet werden: 3) sie müssen stets bis zum Bestimmungsort frankirt ftyn; 1») außer dem Porto für gewöhnliche Briefe und der Rccommanda-tionsgebühr pr. 6 kr., wird noch eine an Preu» ßen und Großbrittanien zu vergütende Recom-mandationsgebühr von 38 kr., jedoch nur ein- mal und ohne Rücksicht auf das Gewicht eingehoben. — c) Da von Seite der drittischen Postanstalt eine Empfangsbestätigung von dem Adressaten über recommandirte Briefe nicht ertheilt wird, so wird für diese Briefe in keinem Falle einRetour-Recepisse ausgestellt. — 5. Die aus Großbrittaniet, nach Oesterreich gerichteten recommandirten Briefe, welche gleichfalls bis zum Bestimmungsorte in Oesterreich frankirt und mit dem brittlschen Btampel „lie^i^croä" versehen seyn müssen, werden ebenso behandelt, wie rccommandirt - englische über Preußen trän-sidirende Briefe. — 6. Sendungen von Coursbenachrichtigungen, Preis - Couranteu, Zeitungen, Journale und anderen gedruckten Ankündigungen unttr Kreutzband müssen sowohl aus Oesterreich nach England, als auch aus England nach Oesterreich b,s zur Meeresküste frankirt werdcn. — Für diese Sendungen ist das österreichische Porto nach der im nachfolgenden Tariffe Nr. I enthaltenen Progression m-r mit dem dritten Theile der internen Taxe von 6 und l2, kr. jedoch niemals weniger als die für den einfachen Brief entfallende Gebühr, und das preußische Transito - Porto mit 2 kr. bis '^, Loth Wiener Gewicht zu berechnen; bei schwereren Sendungen wird sich nach dcm un-tensolgenden Tariffe Nr. 2 benommen. — 7. Sendungen von Warenproben unterliegen nicht dem FrancaturSzwange und es wird für diesclben das preußische und englische Porto wie für gewöhnliche Briefe bemefscn, wah« rend das österreichische Porto «ur mit dcm dritten Thrile nach den zwei Tariffsatzcn von 6 und 12 Kreuzer, aber niemals weniger als die für den einfachen Brief entfallende Gebühr, zu zahlen ist. — 8. Retourbritfe aus Oesterreich nach Großbrittanien werden mit dem der österreichischen Postanstalt dafür angerechneten Portobetrag zurückgesendet, wogegen auch alle Retourbriefe aus England nach Oesterreich nur unter Nückrechnung dcs-jenigen Betrages zurückgesendet werden, welcher österreichischer Seits für dieselben ange» rechnet ist. — Welches hiermit zu Folge hohen D'cretö der k. k. Obersten Hsfpostuerwal-tung vom 2,. Juni !8l7, 3. 564 ?. ?, mit dem Bemerken zur allgemeinen Kenntniß gebracht wird, daß die obigen Bestimmungen in diesem Gouvernementbezirk bloß für das Her» zogthum Krain zu gelten haben, indem die Korrespondenz des Villacher und Klaqenfurter Kreises mit Großdrittanien fortan über Frankreich zu leiten ist. — 785 — Nr. 1. aä Nr. 564^ ?. ?. 1847. Tariff zur Berechnung des österreichischen internen, dann des preußisch-englischen Porto für die Beförderung der zwischen Österreich und Großbrittanien vorkommenden, über Preußen zu sendenden Briefe. Österreichisches internes Porto „ Preußisch-engli- «ew.cht des Br.efes, 1, Swft 2. Stuft ^^ ^_________________ fl. j kr. ___ si. I kr""" ft. ! kr. ! ^ Bis '/^ Wiener Loch in^in«, -_ 6 — 12 — 26 über '/, bis 1 „ „ „ ^. t> - 18 — ! 52 " 1 " IV2 " " " — 12 — 21 I l 18 " 1 '/2 "2 » ,/ „ __ 18 - 36 I 44 " 2 " 2'^ „ „ „ __ 24 — 48 2 ly " 2/2 , 3 , , „ ^. 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Nr. 37 dienstbaren DriM-yube, die Klage auf Verjährt- und Erlofchenerklä. rung der, auf der obigen Realität intabulirten Hei-rarhsabrede ddo. 9., intabl. 25. Febr. l8ll,in so ferne dieselbe zu Gunsten der Eva und Gertraud Lackier für ihre älterliche Entfertiglmg ö pr. 100 si.; zu Gunsten der Helena Lackner für ihre ältcrliche Entfettiglmg pr. 100 fi. sammt Naturalien, und endlich zu Gunsten des Nicolaus Lackrier für defscn lebenslänglichen Genuß dcr Schmiede und das Äquivalent von 3 Ducaten für die Winhfchaftsabtrenmg haftet, Hieramts angebracht, uad es sey zur Vcr. Handlung dieser Rechtssache die Tagsatzuüg mit dem Anhange des §. 29 allg. G. O- auf den l2. Otto-der d. I., Vormittag 9 Uhr, hicramts festgesetzt worden. — Nachdem nun diesem Gerichte der Aufenthalt der geklagten Tabulargläubiger und ihrer allfäl-ligen Rechtsnachfolger unbekannt ist, und nachdem dieselben sich vielleicht außer den k. k. Erblanden be.-finden, so Hai man demselben den Herrn Johann Okorn zu Kramburg als (^il-atur acl actuiu bestellt, dessen die Geklagten mit dem Anhange verständiger werden, daß sie zur anberaumte!! Tagsatzung so gewiß persönlich zu erscheinen, oder bishin vem bestellten Curator oder einem andern Vertreter die allsalli-gen Gehclfe zu ihrer Vertheidigung sogewiß mitzutheilen haben, widngcns sie sich die Folgen ihrer Verabsaumung selbst zuzuschreiben hätten. K. K. Bez. Gericht Kraindurg am 15. M^z 184?. Z. H?l. (!) Nr. t^9. E d i ct. Von dem k. k. Bezirksgerichte Krainburg wird bekannt gemacht; Man habe die executive Feilbictung der, dem Gregor Wrohlich gehörigen, zu Hottemesch liegenden, der Herrschast Michclstetten 5ul) Uvb. Nr. 312 dienstbaren, gerichllich auf I l4« fl. geschätzten Gan^.-hube,.so wie der auf 178 fl. geschätzten Fahrnisse, als: zweier Pferde, 3 Kühe u. s. w., wegen , dem Georg Iagodiz, sessional des^ Joseph Wakounig, schuldigen I3l st. c. 5. c. bewilliget, und es werden die 3'Fcilbietungstagsahungen auf dcn 14. August !5 S^piember und l'ü. October d. I., jedesmal Vormittag von 9 bis 12 Uhr, in loco Hotiemesch mit dem Anhange festgesetzt, daß ein Nnbot unler dem Schätzungswenhe lediglich bei dcr dritten Feilbie,.-tungstagsatzung angenommen werde, daß die Käufer der Realität ein Vadium von 100 fl , die Käufer der Fahrnisse hingegen den g'nzen Kausschilling bar zu Handen der Licitationscommission zu erlegen haben, endlich daß das Schätzungspvotocoll, der Grund-buchscrtracz und die Licitat'ion5vcdingnisse täglich hierämls eingesehen werden können. K. K. Bez. Gericht Kramburg am 15. März 1847. 787 Gubermal - Verlautbarungen. 3. N8l. , Nr. 1^97. Verlautbarung über Veränderungen bei verliehenen Privilegien.— Zu Folge eingelangten hohen Hofkammer - Decretcs vom 11. l. M., Z. 23l58, hat Robert William Urling das Eigenthum dts Privilegium» vom 9. Jänner 18 l6, auf die Orfinl'utig einer Vor- richtung, um allen aus dem Zerbrechen der Achsen und Räder an den öocomotivsn und andern Wagen auf Eisenbahnen hervorgehenden Unfällen vorzubeugen und zu vcrhin5eln, daß diese Wägen aus den Schienen treten, laut Aktretunas - Urkunde vom 10. November 18l6 an Peter Cornelius Claasen, Kaufmann in Amsterdam, abgetreten. — Lnbach am 2. Juli l8'!7. Äemtliche Verlautbarungen. Z. 1I7U. (2) Nr °5«5/ Concur s ^" wegen definitiver Besetzung mehrerer bisher provisorisch versehener staats^ herrschaftlicher Dienstposten. — Man .hat des Dienstes gefunden, zur stabilen Besetzung der bei dcm vereinten Verwaltungsamte der k. k. Religionssondsherrschaft Arnoldstein und des k. k^ Cameralgutes Straßfried in Kärnten, in Folge des hohen Hoskammer-Decretes vom 2s. Jänner 1845, Z. "'"/235», definitiv systemiftttcn, bisher provisorisch gewesenen Dienstposten einen neuerlichen Concurs zu eröffnen, und zur Einbringung der Bewerdungsgesuche an dic k. k. Cameral-Bezirks-Verwaltung in Klagenfurt die Frist bis 15. August d. I. zu bestimmen. — Die stabil zu besetzenden Dienststellen und die damit verbundene Gciuiffe sind aus dem nachfolgenden Schema zu ersehen. Gchalt Natural- Kanzlei^ Pferd- ' V«nnh°l^g Wohnung ^ —«—«««^ Dienst Charakter. in oder Pauschale in sich ^7' Anest Anmerkung. Quartier- lZ m? «-««»^__^ C. M. Geld. ' ' ^---------' ! ft- Klafter Ein Verwalter, zu- ---------- ---------- gleich Bezirks- Z^5^ - ^ ^"U'"l 130 250 18 z 16 4 hatte Scheiter " Deziiksrlchter . 6lw do. — — 12 __ _ do s, Controller- zugleich Steuer-Einnehmer. . 5lw ho. - — 10 - - do. " '-^mschre.ber 3W do. - - 6 __ __ do. " ^ ^.tschrnbcr 250 do. - - ß _ __ I„ F^e der N ich tun terb ringung im Schloßgebäude mit emem Ouarticrgelde von Die Bewerber um einen oder den andern der vorerwähnten Dienstplätze haben sich über r Waldparzelle einen durchaus freien, unbestrittenen und gut zu benähenden Weg zur Herausschaffung des Holzes zur Verfügung gestellt erhält. V