k. k. Obergymnasiums zu Luibach, i i veröffontlicht am Schlüsse des Schuljahres 1375 durch den Director TalsoTo Smolej, k. k. Schulrath. Inhalt. 1. Die Entstehung und Bedeutung des Verduner Vertrags vom Jahre 843 n. Chr. Vom Gymnasiallohror Franz Suklje. 2. Schulnachrichten. Vom Director. Laibach 1876. Druck von lg. v. Kleinmayr & F e d. Bamberg. k. k. Obergymnasiums zu Laibach, veröffentlicht am Schlüsse des Schuljahres 1876 durch den Director Tsüscfb Smolej, . k. k. Schulrath. Inhalt. 1. Die Entstehung und Bedeutung des Verduner Vertrags vom Jahre 843 n. Chr. Vom Gymnasiallolirer Franz Šuklje. 2. Schulnachrichten. Vom Director. Laibach 1876. Druck von lg. v. Kleinmayr & Fed. Bamberg. Verlag des k. k. Obergymnasiums. . - r.- : ii v ■ - i-iJ ^ ,A ; - . . Die Entstehung und Bedeutung des Verduner Vertrags vom Jahre 843 n. Ohr. * Das römische Reich, einst gebietend von dem Glutsande der libyschen Wüste und den Niederungen des mesopotamischen Žwillingsstromes bis in den unwirtlichen schottischen Norden und von den Säulen des Hercules bis an das östliche Gestade des Schwarzen Meeres, lag zertrümmert und vernichtet zu Boden und germanische Völkerschaften hatten sich in die zuckenden Glieder des Riesen-leichnams geteilt. Lange nachdem die römischen Legionen jene Avantgarden der grossen Bewegung, die wir die Völkerwanderung nennen, die Cimbern und Teutonen zurückgewiesen, hatten Deutschlands Stämme vergebens an den Pforten des römischen Reiches gerüttelt und Einlass verlangt; als die schützenden Riegel endlich gefallen waren und die Völkerfluten sich dahinwälzten über die reichen Kulturlandschaften der römischen Provinzen, da waren es zum Heile der Menschheit nicht mehr die rohen Barbaren von Aquae Sextiae, nicht mehr die wilden Streiter der Teutoburger Schlacht, sondern aufgewachsen in reicher Kampfesschule, hatten sie Gelegenheit gehabt, von ihren Gegnern zu lernen und hatten diese Gelegenheit wenigstens zum Teile nicht unbenützt gelassen. Wie sehr das verderbte Blut der alten Welt jedoch auch einer Auffrischung durch germanische unverderbte Säfte bedürftig sein mochte, und wie die Eroberer bereits einen gewissen Kulturgrad errungen hatten, so waren die dem Siege folgenden Zeiten, wie alle Uebergangsperioden, dennoch traurig und trostlos und Fredegar hatte Recht, sie als das „Greisenalter der Welt“ zu bezeichnen! Viel war bereits in den Bewegungen der Völkerwanderung verloren gegangen; sollte nun das aus dem Schilf bruche der Antike Gerettete nicht vollständig vernichtet, sollte neuen drohenden Invasionen ein Damm entgegengestellt und die Völkerwanderung zum endlichen Abschluss gebracht werden, so musste eines der neu entstandenen Reiche, deutsche nationale Kraft und den Rest romanischer Gesittung verbindend, diese hochwichtige Aufgabe erfüllen und die noch aussen stehenden Stämme im Osten der Bildung und dem Christentume zuführen. * Dor Verfasser 'beabsichtigte ursprünglich, eine andero Arbeit im Programme zu veröffentlichen. Mitten im Studium wurde er jedoch durch eine gefährliclio und langwierige Krankheit unterbrochen und dadurch genötigt, die begonnene Abhandlung aufzugeben und anstatt ihrer vorliegenden älteren Aufsatz einzurücken. Der Verf. Hiefür eigneten sich nun unter allen Germanen am besten die Franken. Ohne jenes Edelsinnige, unsere Sympathien Gewinnende, wie das Volk der Gothen und dessen Dynastien der Amaler und Balthen, vielmehr ebeuso schlau, hinterlistig und gewinnsüchtig in der Politik wie tapfer im Kampfe, waren sie dennoch der einzige Stamm, der es verstanden, römische Territorien zu erobern und dabei den Zusammenhang mit dem Mutterlande nicht zu verlieren, von römischer Kultur zu lernen und dabei an derselben nicht zugrunde zu gehen. So haben sie zunächst den Gegensatz zu den Komanen ausgeglichen, den Besiegten gleiches Recht gegeben und gleiche Heiligtümer von ihnen empfangen; schon ihr erster Historiograph, Gregor von Tours, ist ein Komane, und seine Darstellung liefert uns den Beweis für die stattgefundene innige Verschmelzung.* Dann haben sie ihre siegreichen Waffen über den Osten ausgedehnt und denselben sich unterworfen; ihre welthistorische Aufgabe schien der Lösung nahe zu sein. Wie aber die Geschichte der Menschheit keinen ungehemmten Fortschritt kennt, sondern stete Fluctuation, stete Abwechslung von Flut und Ebbe aufweist, so scheiterte das so glücklich begonnene Unternehmen Chlodwigs I. und seiner Söhne an dem Hader und der Jämmerlichkeit der nun folgenden mero-vingisclien Generationen. Statt die germanischen Stämme der Einigung und der Civilisation zuzuführen, drohte nun Gallien selbst wieder sich aufzulösen; statt weiterhin erobernd aufzutreten, schien es den heidnischen Nachbarn im Osten, den Sachsen und Friesen, und den Bekennern Muhammeds im Süden erliegen zu müssen. Die ßolle, die die Merovinger auszuspielen zu schwach waren, hat dann ein anderes Geschlecht wieder aufgenommen — epochemachend und gross auftretend wie wenige vor und nach ihm — und hat sie glücklich zu Ende geführt. Vier bedeutende Männer nach einander gab das deutsche Haus der Karolingor der Geschichte, die ihr Andenken der Nachwelt durch hervorragende Taten tief ins Bewustsein gegraben haben. Bei Testry 687 einigte Pippin von Heristall das zerspaltene Frankenvolk, bei Tours und Poitiers 732 führte das geeinigte und mit anderen Stämmen verbundene Karl Martell gegen die Anhänger des Islam, in der Schlacht am Lech 743 und in anderen Kämpfen trat Pippin der Kurze den Sonderbestrebungen in den deutschen Völkern siegreich entgegen — und was von diesen grossen Vorfahren begonnen worden, das brachte Karl der Grosse zur Vollendung. Ringen im Leben des deutschen Volkes zwei Strömungen und Gegenströmungen mit einander,** die Aneignung des welschen Wesens und der Kampf gegen dasselbe, dann das Bestreben der Glieder nach gemeinsamer Zusammenfassung in einer Einheit und andererseits das Trachten derselben nach Aussonderung und Abschliessung, so hat Karl hier zuerst bestimmend eingegriffen. Die widerstrebenden germanischen Elemente führte er zur Kultur — und diese konnte damals nur eine romanische sein — und einigte sie in einem grossen Gemeinwesen; wo sich Widerstand regte, in dem Heidentum der Sachsen oder in dem bairischen Herzogtume, oder im Königtume der Longobarden, überall wurde er siegreich niedergeschlagen, überall folgten die Stämme willig dem Gebote des gewaltigen Herrschers. Die Kaiserkrönung von 800 krönte das Gebäude; Karls ganzer, durch Waffengewalt zusammengebrachter und mit den Waffen verfochtener Staat „empfing nun eine durchaus geistlich-weltliche Farbe und Form“.*** * Vgl. Wattonh acli, deutsche Geschichtsquollon, pag. 65. ** Dümmler, ostfränk. Reich, I. pag. I. *** Banke, deutsche Gesch. im Zeitalter der Keform, Einl. pag. 7. Denn die Kaiserkrönung am Weihnachtsfeste des Jahres 800 war weder eine leere inhaltlose Ceremonie, noch bedeutete sie die blosse Reproduction eines schon Dagewesenen und dann Untergegangenen. Nicht bloss das Imperatoren-tum der alten Roma sollte wiederhergestellt, nicht bloss „jenes höchste politische Ideal, dem die deutschen Machthaber seit Jahrhunderten zustrebten“,* sollte erreicht werden, das neue römische Kaisertum war eine Vereinigung geistlicher und weltlicher Elemente, eine Institution, geschaffen, um die Christenheit zu einen, zu beschützen und die aussenstehenden Elemente ihr zuzuführen; berufen, um das Gottesreich auf Erden zu verwirklichen. Es ist eine vollkommene Theokratie, der Kaiser zugleich „der Regent der Christenheit“ und diese ganze Christenheit selbst die Untertanschaft des neuen Augustus. Karl der Grosse hatte ein Reich geschaffen, das vom Ebro bis zur Savemündung und von Benevent bis an die Eider reichte, hatte an Avaren, Slaven, Normannen, Griechen und Sarazenen dessen Kraft erprobt, hatte es durch seine Gesetzgebung geordnet, hatte das erloschene geistige Leben wieder angefacht und Licht gebracht in die Nacht der Unwissenheit. In blühendem Zustande hinterliess er es seinem einzigen übriggebliebenen Sohne Ludwig dem Frommen, als er am 28. Januar 814, im 72. Jahre seines Alters, nachdem er 46 Jahre über die Franken regiert hatte, in der Hofburg zu Aachen starb. Aber die Bestimmung dieser grossartigen, auf idealer Basis aufgeführten Schöpfung war erreicht, und was soeben noch eine Notwendigkeit für den menschlichen Fortschritt gewesen, konnte gar bald zur erdrückenden Fessel werden. So sehen wir denn auch nicht ganz drei Dezennien nach des unbesiegbaren Kaisers Tode seine Schöpfung zertrümmert, sein Reich in drei Teile zerlegt, seine Völker verschiedene Bahnen wandelnd, auseinandergehend, um sich nie wieder dauernd zu finden. Der Ausgangspunkt dieser Trennung ist der Vertrag von Verdun, geschlossen im August 843 zwischen Karl des Grossen Enkeln: Lothar I., Ludwig (d. Deutschen), Karl (d. Kahlen), und in der folgenden Auseinandersetzung soll er dargestellt werden, wie ihn die zeitgenössischen Quellen und wie ihn die Geschichtsforschung unserer Tage geschildert haben. Sie beide mussten seiner vielfach gedenken; bildet er doch einen jener Meilensteine in der Geschichte, die uns den Beginn einer neuen Etappe auf der Bahn menschlichen Wanderns darstellen. Zwei grosse Völker, die Deutschen und Franzosen, haben ihn an die Spitze ihrer Geschichte gestellt und „sehen nicht ohne Grund in der Teilung von Verdun die Geburtsstunde ihrer Nationalität“.** Ideen, die heute noch in ihrem Conflicte das politische Leben beherrschen, sind durch ihn gefördert worden und haben concrete Gestaltung gewonnen, so dass der Ausspruch des gründlichsten Darstellers dieser Periode vollständig gerechtfertigt erscheint: „So kann man mit Fug behaupten, dass in den Zeiten des Vertrages von Verdun einer der bedeutsamsten Knotenpunkte deutscher wie europäischer Geschichte liegt, von da aus die leitenden Fäden der politischen wie der kirchlichen Entwicklung durch das Mittelalter hindurch bis auf unsere Tage sich verfolgen lassen.“ *** * W. Giosebrocht, dcutsclie Kaiserzeit, I. pag. 114. ** W. Giesebreclit, deutsche Kaiserzeit, I. 138. *** E. Diimmler, ostfränk. Ecich, I. 226. Die Reiclisteilungen vor dem Verduner Vertrage. Die grossen Verbindungen, die auf den Impuls eines indo-germanischen europäischen Volkes erfolgt sind, unterscheiden sich von dem ordnungslosen Massengewirr asiatischer Despotien dadurch, dass hier die mit dem Schwerte zustande gebrachte Vereinigung durch den Kitt der Organisation und Gesetzgebung befestigt und stark gemacht wird. Das siegreiche Volk durchdringt das besiegte mit den Elementen seines Lebens: durch die Gemeinsamkeit seiner Institutionen will es eine Verschmelzung, eine Assimilierung herbeiführen. So begleitet den Zug der römischen Legionsadler römisches Gerichtswesen und römische Verwaltung, so gibt auch Karl der Grosse seinem Reiche durch Uebertragung fränkischer Formen und Ordnungen, durch den Anlauf zu einer Reichsgesetzgebung, endlich durch die Missionstätigkeit das Gepräge der Uniformität. * Karl der Grosse hatte das Abendland, soweit es christlich war, geeint, allein in dem neuen staatlichen Wesen gab es der zu bewältigenden Gegensätze noch gar viele, und es bedurfte der ganzen imponierenden Persönlichkeit des Kaisers, um ihnen vorderhand Schweigen aufzuerlegen. Abgesehon von dem Widerspruche, der in der Machtentwicklung der karolingischen Monarchie und den doch im gewissen Sinne auf ein kleines Staatswesen berechneten Formen der Regierung ** lag, standen dreierlei Gegensätze in ihr sich feindlich gegenüber: die Mischung geistlicher und weltlicher Elemente, dieses charakteristische Merkmal des karolingischen Kaisertums; dann der Widerspruch alles staatlichen Daseins, namentlich aber jeder autokratischen Monarchie, mit dem grossgewordenen Feudalismus; endlich der Gegensatz, der doch immerhin zwischen den germanischen, den romanischen und den mehr oder weniger romanisierten Volkselementen vorhanden war. Diese Gegensätze mussten es von allem Anfang an sehr zweifelhaft erscheinen lassen, ob die notdürftig hergestellte Einheit des abendländischen Kaisertums aus dem Conflicte der widerstrebenden Gewalten siegreich hervorgehen würde. Da war nun vor allem von höchster Wichtigkeit, dass mit Beseitigung der altgermanischen Rechtsanschauung von der Successionsberechtigung des Geschlechtes, nicht des Individuums, für die Nachfolge Sorge getroffen und die Regierung in die Hände eines Einzigen gelegt werde. Davon schien der Sieg des Einheitsgedankens abzuhängen, und die Einheitspartei, die sich vorzüglich aus den Kreisen der hohen Geistlichkeit und aus der Mitte des herrschenden fränkischen Stammes rekrutierte, durfte die Sache als halb gewonnen betrachten, als der klerikalen Einflüssen höchst zugängliche Kaiser Ludwig durch die Teilungsacte vom Juli 817*** seinen Sohn Lothar „nicht als den erstgeborenen, sondern als den nach göttlichem Willen würdigsten“ zum Mitkaiser und Mitregenten annahm. Lothars jüngere Brüder Ludwig und Pippin mussten sich begnügen, Baiern und Aquitanien mit den sehr eingeschränkten Rechten von Vasallenkönigen zu besitzen. Das alte Herkommen hätte eine Teilung zu gleichen Stücken unter die drei Brüder verlangt; es war nun über den Haufen geworfen worden und der neuen Idee von Kaiserreich und Reichseinheit unterlegen. Der einzige, der Widerstand versuchte, Bernhard von Italien, fiel zum Opfer, und der fromme * Uebor dieso Tätigkeit Karls dos Grosson vorgloicho mau die schöne Schilderung Giosobrechts, I. 117—131, mit Sugenheims einsoitiger Darstellung, 1.441—476. ** Büdingor, österr. Geschichte, 156. *** Die Teilungsacte in Mon. Germ. Logg., I. pag. 198 u. ff. Ludwig nahm keinen Anstoss, an seinem unglücklichen Neffen die Blendung in barbarischer Weise vornehmen zu lassen, die derselbe auch nur um zwei Tage überlebte. Diese neue Organisation des Reiches, durch die der karolingischen Verfassung gewissennassen der Schlusstein gesetzt wurde, konnte erhalten werden, wenn Ludwig selbst über deren Beobachtung wachte. „Wie sehr aber musste die neue Ordnung der Dinge wankend werden, sobald ihm selbst sein Werk nicht mehr als heilig und unverbrüchlich galt.“* Und dies trat ein, obgleich die divisio imperii von 817 nochmals 821 geprüft und beschworen und Lothar 822 wirklich zum Kaiser gekrönt worden war. Man hatte nemlich 817 in höchst charakteristischerWeise darauf gar keine Rücksicht genommen, dass Ludwig erst 40 Sommer zählte und somit zur Erlangung eines weiteren Leibeserben körperlich noch ganz wol befähigt war. Nun hatte er 819 nach dem plötzlichen Tode der Kaiserin Jrmingard die Welfin Judith geheiratet, die ihm zuerst eine Tochter Gisla, dann 823 einen Sohn Karl (13. Juni zu Frankfurt) gebar. Die Geburt dieses Sohnes war in der früheren Teilung nicht vorhergesehen worden; sie gab daher bald Anlass zu den heftigsten und blutigsten Kämpfen und Bürgerkriegen, denen erst der Verduner Vertrag ein Ende machte. Denn Ludwig der Fromme, von der ebenso schönen als staatsklugen Kaiserin Judith beherrscht, entzog sich mehr und mehr den Einflüssen seiner früheren Leiter (unter denen wir vor allem den Abt Elisachar von S. Maximin, den Bischof Jesse von Amiens, den Erzkaplan Hilduin, den Grafen Matfried von Orleans und die kaiserlichen Vettern Adalhard und Walla von Corbie nennen) und begann im Vereine mit seiner Gemalin darauf zu sinnen, wie er zugunsten seines Nachgeborenen die Teilung von 817 umändern könnte. Verdächtigen, übelberufeuen Leuten, wie dem Herzog Bernhard von Septimanien, wurden am Hofe nun die ersten Vertrauensstellen gegeben und die Leitung der Geschäfte anvertraut, die grossen Vasallen verschwenderisch mit Reichsgütern ausgestattet, um sie dem neuen Benjamin zu verpflichten und anhänglich zu machen, und dabei die Pflichten des Reiches aufs gründlichste verabsäumt. Im Jahre 829 wurde dann dem sechsjährigen Karl das Herzogtum Schwaben verliehen; nicht bloss Schwaben im engeren Sinne, zwischen Lech und Rhein, sondern verbunden mit dem Eisass, mit Teilen von Burgund und mit dem Alpenlande Curwallen. Den Königstitel gab man ihm nicht, nur um nicht mehr Anstoss zu erregen, und „der Gedanke lag nahe genug, dass Alemannien wol nur dazu bestimmt sei, als erste Abschlagszalung auf viel höhere Forderungen zu dienen“,** die Judith beim Kaiser für ihren Sohn erheben würde. Indem man durch den Act der Belehnung Karls mit Schwaben ein zweites deutsches Reichsland aus dem Verbände des Reichsganzen heraushob, brach man zugleich mit jenem Einheits-princip, das 817 die Seele des Kaisers und seiner Ratgeber so vollständig beherrscht hatte. Die vielen Missgriffe der Regierung, die mangelhafte Gerichtspflege, die Bestechlichkeit der Richter, die Verschleuderung der Krongüter, die nutzlosen und kostspieligen Feldzüge hatten eine grosse Misstimmung unter Ludwigs Untertanen hervorgerufen, und Ludwigs, durch die Berücksichtigung ihres Halbbruders erzürnte Söhne, im engen Bunde mit der Geistlichkeit, benützten dieselbe, um den Sturz ihrer gefährlichsten Gegner, Judiths und Bernhards, her- * Dümmler I. 41. ** Dümmler I. 54. beizuführen. So kam es 830 zur ersten Empörung gegen Ludwig; Judith ward genötiget, in ein Kloster zu gehen, Bernhard musste vom Hofe fliehen, und der Kaiser selbst ward seinen früheren Leitern wiedergegeben und jenen „Verrätern“ entrissen, die nach ausgesprengten Gerüchten „seine Vergiftung bezweckt und ihn mit Zaubertränken berückt“ hatten. So dachten Pippin und Ludwig, so dachten die Volksmengen, die sie in ihrem Aufstande unterstützt hatten. Lothar jedoch und sein Anhang, unter dem Walla von Corbie gross hervorragte, hatten mit der Bewegung andere, viel weiter reichende Pläne verknüpft. Ueberzeugt, dass der Act von 817 nur dann wirkliche Bedeutung erlangen könne, wenn Lothar nicht bloss nomineller, sondern auch tatsächlicher Kaiser würde, gingen die Lotharianer darauf aus, den frömmlerischen Kaiser zur Tron-entsagung und zur Mönchwerdung zu bewegen. Es ist bekannt, welche Ueber-redungskünste man im Medarduskloster zu Soissons an Ludwig verschwendete, um ihn für das Verdienstvolle mönchischer Beschaulichkeit und Welt Verachtung zu gewinnen, bekannt, wie trotz seiner Bigotterie Ludwig doch die Maschen des um ihn gesponnenen Netzes zerriss, mit den jüngeren Söhnen in Verbindung trat, deren unnatürliche Allianz mit dem Erstgeborenen trennte und so insbesondere mit Hilfe der treuen deutschen Stämme noch im Jahre 830 seine verlorene Stellung zurückgewann. Lothar, der in schmählicher Weise seine Anhänger preisgegeben hatte, ward auf Italien beschränkt, am Hofe aber kehrte mit dem Einflüsse der Kaiserin auch das Bestreben wieder zurück, auf Kosten der anderen Söhne, vor allem Lothars, den Lieblingssohn Karl in der reichlichsten Weise auszustatten. So wurde denn, wahrscheinlich auf einem Aachner Reichstage, 831, der Angriff auf die Teilungsakte von 817 „bis zur völligen Vernichtung“ ausgedehnt.* Der Entwurf einer zweiten Reichsteilung schuf drei von einander unabhängige gleichberechtigte Königreiche: Baiern, Aquitanien und Alemannien, zwischen welche Lothars aussoritalienische Besitzungen verteilt wurden. Lothar blieb auf Italien beschränkt und ward in den Urkunden des Vaters nicht mehr genannt, somit officiell in seiner Kaiserwürde ignoriert. ** Uebrigens verschaffte die Teilung nur eine Anwartschaft auf die Zukunft und für Pippin und Ludwig eine keineswegs zuverlässige, indem ein Vorbehalt am Schlüsse das Ganze in Frage stellte. Bald war der Hof ganz im alten Fahrwasser, Judith die eigentliche Lenkerin der Politik und ihr wie ihres Gemales ganzes Streben darauf gerichtet, Karl noch reicher zu bedenken. Empörungen Ludwigs uud Pippins im Jahre 832, wenn auch mit Leichtigkeit gedämpft, weisen indess auf den ernsten Willen der Brüder, an ihrem Besitze festzuhalten, und das Jahr 833 zeigt uns eine neuerliche innige Allianz zwischen Lothar, Ludwig und Pippin, die durch den Verrat der kaiserlichen Truppen am Lügenfelde bei Colmar des Kaisers Herr wird. Am ‘29. Juni 833 muss sich Ludwig auf Gnade und Ungnade ergeben, nachdem man ihm eidlich versprochen hatte, weder seine Gemalin noch seinen Sohn an Leib und Leben zu schädigen. Ihr Los sollte indess vorderhand kein günstiges sein. Judith brachte man nach Tortona und Karl steckte man in das Kloster Prüm, gelegen in der unwirtlichen Eifel. Der Kaiser war in der Gewalt Lothars, und dennoch hatte dieser seinen Zweck, die Herstellung der Reichseinheit, nicht erreicht. Mit Ludwig und Pippin * Der Teilungsentwurf in Mon. Germ. Legg., I. 357; der Stand der Frago oraiclit-licli aus Dümmler I. 63, Anm. 72. ** Sicke 1, Urk. der Karolinger, 269. war der Sieg erfochten worden, mit diesen beiden musste die Beute geteilt werden. ln der neuen Reichsteilung von 834 wurden zum erstenmale die deutschen Stämme am rechten Rheinufer unter Ludwigs Scepter vereinigt, wenngleich der Besitz noch ein usurpierter war, dem die Weihe der „Rechtmässigkeit“ fehlte. Auch auf das vorläufige Verfahren mit Ludwig dem Frommen hatte die Stellung der beiden jüngeren Söhne Einwirkung; „durch ihren Einfluss ohne Zweifel wurde eine förmliche Absetzung, wie Lothars geistliche Ratgeber sie forderten, verhindert, man begnügte sich, ihn tatsächlich aller Macht zu berauben,* und liess das versammelte Volk den Königen Treue schwören. Da versuchten Lothar und die aufs innigste mit ihm verbündete Geistlichkeit durch einen Umweg die vorläufig aufgegebenen Ansprüche auf die Einherrschaft wieder zu gewinnen: das päpstlich-geistliche Recht, seitdem so oft eine Waffe in dem Streite der kirchlichen und der staatlichen Interessen, sollte herhalten, um auf eine wahrhaft schmähliche Weise den Kaiser factisch abzusetzen und Lothar aus einem blossen Mitregenten zum wirklichen Kaiser zu machen, damit er dann im vollen Glanze der kaiserlichen Krone die Teilung des Reiches über den Haufen werfen, seine Brüder zu Vasallenkönigen herabdrücken und Karl des Grossen erschütterte Tbeokratie wieder aufrichten könne. Bekannt ist Ludwigs Kirchenbusse zu Soissons und die Erniedrigung des kaiserlichen Ansehens durch den fränkischen Episkopat. Bald genug hatten die geistlichen Elemente in der karolingischen Monarchie die Oberhand gewonnen, und durch nichts konnte ihr Sieg der Welt deutlicher gemacht werden, als durch den erbarmungswürdigen Anblick, den die „kaiserliche Majestät“ im härenen Buss-gewande darbot. In dem Auftreten der Bischöfe lag ein Triumph der Kirche über die staatlichen Gewalten, um nichts geringer als der Triumph Gregors VII. bei Canossa oder der Sieg Alexanders III. in Venedig. Noch herrschte aber im Abendlande germanische Vorstellungsweise, noch hatte der Romanismus nicht vermocht, die Ehrfurcht vor der zu Soissons in Staub getretenen Krone aus den Herzen der deutschen Stämme zu bannen. Für Karls christliche Weltmonarchie konnten sie sich allerdings nicht begeistern, denn diese war nicht Produkt ihres Wesens — aber an dem Begriffe des alten Königtums und an der demselben zu leistenden Treue hielten sie um so kräftiger fest. Soeben waren die Deutschen in den Rahmen eines Staatswesen eingetreten. „Da ist es nun auf immer merkwürdig, dass die erste Handlung, in der die Deutschen vereinigt erscheinen, der Widerstand gegen jenen Versuch der Geistlichkeit ist, den Kaiser und Herrn abzusetzen.“** Schon im Jahre 834 erfolgte eine allgemeine Erhebung gegen Lothar. Ludwig, zu S. Denis von seinem Sohne freigelassen, erlebte bald den Triumph, dass sein entarteter Erstgeborner zu Blois die Verzeihung des so schwer gekränkten Vaters fussfällig nachsuchen musste. „Auf alle Fälle ist die Unterwerfung Lothars ein Sieg des Gedankens der Reichsteilung über die Anhänger der Reichs-einheit, ein Sieg der unterworfenen deutschen Stämme über ihre fränkischen Gebieter.“ *** Was auf den Sieg Ludwigs im Jahre 830 gefolgt war, erfolgte genau so nach 834. Nur dass die Kaiserin Judith sich nicht mehr damit begnügte, ihrem Sohne eine reiche Ausstattung zu verschaffen, sondern in Fürsorge für die Zukunft die Interessen der Brüder aus der ersten Ehe Ludwigs in unlösbaren * Dümmler I. 81. ** Worte Eanko's: Deutsche Gesch., I., Einleitung, pag. 11. *** Dümmler, I. 100. Widerspruch bringen und einen von ihnen zum Schutze Karls gewinnen wollte. Zuerst sollte der gedemiitigte Lothar durch günstige Propositionen zu diesem Bunde gebracht werden ; denn obwol auf Italien beschränkt und daher an Ausdehnung des Gebietes seinen Brüdern nicht gewachsen, war er ihnen doch überlegen durch die Idee, die sich „infolge der Kaiserkrone nun einmal an seinen Namen knüpfte“, und durch den Anhang bedeutender Männer, die sich um ihn geschaart hatten. Verhandlungen wurden bereits mit Lothar gepflogen und ein Vergleich schien nahe, als durch eine Seuche, die im September 836 die Reihen von Lothars Anhängern lichtete und ihm namentlich durch den Tod Walla’s und Mattfrieds unersetzliche Verluste beibrachte, das Abkommen dem kaiserlichen Hofe nicht mehr opportun erschien und daher aufgegeben wurde. Und als sollte die Politik Ludwigs des Frommen der Welt nun klar machen, dass sie an Hinterlist und Falschheit jener der entarteten kaiserlichen Söhne um nichts nachstehe, ward jetzt auf Judiths Anraten der Untergang Lothars, dessen Allianz man soeben gesucht hatte, beschlossen, mit Gregor IV. unterhandelt, um ihn von Lothar zu trennen, und Vorbereitungen und Rüstungen zu einer Romfahrt getroffen, die Lothar vollständig vernichten sollte. Nur ein Normanneneinfall im Jahre 837 hat Ludwig abgehalten, diese Eingebungen seiner väterlichen Gesinnung gegen den Erstgeborenen zur Ausführung zu bringen. Die Allianz, zu der Lothar nicht mehr geeignet erschien, schloss nun Judith mit ihrem jüngsten Stiefsohne Pippin ab; ihr Ausdruck ist die Reichsteilung, die zugunsten Karls im Oktober 837 vorgenommen wurde undydiesem ein wolarrondiertes reiches Gebiet verschaffte, das von der Wesermündung bis zur Loiremündung und landeinwärts bis Mastricht, Toul und Auxerre sich erstreckte. Die Stimmungen und Einflüsse, die das Verfahren des kaiserlichen Hofes lenkten, waren zu deutlich erkennbar, um nicht Ludwig den Deutschen — denn diesen Titel können wir ihm seit 833 geben — für sich selbst besorgt zu machen. Im März 838 hielt er mit Lothar eine Zusammenkunft ab, aber trotz der beiderseitigen Gefährdung kamen sie noch zu keinen festen Verabredungen; trotzdem und ungeachtet Ludwig schon Mitte April zu Aachen alle feindselige Absicht in Abrede stellte, wurde er nach Nimwegen beschieden und daselbst ohne Rücksicht auf seine Verdienste und seinen Gehorsam sein Gebiet auf Baiern beschränkt. Es bleibt nun unendlich charakteristisch für die Stimmungen unter den deutschen Stämmen und bildet ein Hauptmoment für die Beurteilung aller dieser Bewegungen, namentlich aber für die Auffassung des Verduner Vertrages, dass trotz des offenbaren an Ludwig dem Deutschen verübten Undankes, trotz der Tüchtigkeit des Fürsten, dessen ganzes Streben darauf hinausging, unter seinem Scepter zu einen, was durch die Gemeinsamkeit der deutschen Sprache ohnehin zusammengehörte, die deutschen Stämme dennoch keinem anderen Gefühle sich zugängig zeigten, als jenem der Treue gegen den Kaiser und Herrn. Als sich Ludwig gegen den Vater erhob, zog dieser schnell an den Rhein, übersetzte ihn unterhalb Mainz, vereinigte sich mit den treuen Sachsen und nötigte den aufständischen Sohn, von dem die Alemannen, Ostfranken und Thüringer sofort abgefallen waren, zum schleunigen Rückzuge nach Baiern. Es blieb ihm nichts übrig, als sich vor dem Vater zu demütigen und Verzeihung anzusuchen; in der kaiserlichen Pfalz Bodman am Bodensee erlangte er sie (6. April 839), allein von allen seinen Gebieten blieb ihm nur der Kern derselben, Baiern. Den 13. Dezember 838 starb dann Pippin von Aquitanien, und Ludwig und Judith richteten sofort ihr Augenmerk auf die Erwerbung dieser Gebiete für ihren Liebling, den inzwischen mündig erklärten und gekrönten Karl. Es quälten sie hiebei keinerlei Rücksichten auf Pippins [unterlassene Söhne, die zu diesem Zwecke ihres väterlichen Erbteiles beraubt werden sollten; ebenso glaubten sie sich über das lebhafte Stammes- und Sondergefühl der Aquitanier hinaussetzon zu dürfen, welches selbst ein Mann wie Karl der Grosse, der den deutschen Stämmen gegenüber doch so rücksichtslos auftrat, respectieren zu müssen glaubte. Damit aber der junge Karl in seinem nun durch Aquitanien zu ver-grössernden Besitze keinerlei Störung zu befürchten habe, griff man auf den Gedanken zurück, ihm an Lothar einen Beschützer zu gewinnen; allerdings ein Gedanke von einer gewissen Naivetät, wenn man sich der so redlichen und haltungsvollen Politik Lothars erinnert! In Worms versöhnten sich Ludwig der Fromme und Lothar und teilten dann das Reich von neuem, wobei sämmt-liche deutsche Stämme mit Ausname der Baiern unter Lothars Herrschaft kamen. Die Maas bildete hier die Grenze zwischen Karl und Lothar, während im Süden Lothars Gebiet ungefähr bis an den Winkel reichte, den die zwischen Jura und Alpen sich durchwindende Rhone mit der Saone bildet. Die widerstrebenden Aquitanier sollten mit Waffengewalt unterworfen, Ludwig durch Drohungen zur Zustimmung bewogen werden. Allein in Aquitanien dauerte der Kampf fort, ohne dass sich der Kaiser seiner Enkel zu bemächtigen im Stande gewesen wäre, und in Deutschland griff Ludwig, nicht abgeschreckt durch die verfehlten Unternehmungen von 832 und 838, neuerdings zu den Waffen. Da eilte der Kaiser mit erstaunlicher Schnelle von JPoitiers nach Aachen, drängte den Sohn aus Thüringen und nötigte ihn, von Sorben und Böhmen sich den Rückzug nach Baiern zu erkaufen; darauf nahm er die Huldigung der deutschen Stämme entgegen, deren Treue ihn von neuem gerettet hatte. Aber der Körper des schon greisen Kaisers war den physischen Anstrengungen und moralischen Schlägen nicht mehr gewachsen; bevor er den Kampf gegen seinen tüchtigsten Sprossen zu Ende getrieben und seinen „Befreier“ vernichtet hatte, traf ihn die Auflösung am 20. Juni 840 zu Salz an der fränkischen Saale- „Ungehemmt hätte Ludwig das Werk seines grossen Vaters fortsetzen können, wäre er an Gaben und Denkart ihm nur von Ferne ähnlich gewesen; aber die Kraft des karolingischen Geschlechts schien bereits erschöpft.* Ueber die Leiche Ludwigs des Frommen setzte sich der Kampf um die karolingischen Reiche fort, welchen der nun Tote durch seine schwankende, unzuverlässige Politik und durch seine schwächliche Affenliebe verursacht hatte. Ohne sich um die zu Worms abgelegten Eide zu kümmern und alles bisher Erhaltene nur als Abschlagszahlung für weit Grösseres betrachtend, trat Lothar nun ganz in dem Sinne seiner früheren Partei auf und liess zuerst durch Boten im ganzen Reiche verkünden, dass er nun als Kaiser auftreten werde und den Huldigungseid verlange. Sein Anhang wuchs reissend; nicht nur die hohe Geistlichkeit, die eigentliche Trägerin des Einheitsgedaukens, hielt zu ihm, auch von den weltlichen Grossen schlossen sich ihm viele an, da sie von ihm am ehesten Befriedigung ihrer habsüchtigen Gelüste erwarten konnten. Insbesondere gewann seine Sache kräftige Stütze im ganzen fränkischen Stamme, da bei diesem die ungeminderte Fortdauer der kaiserlichen Gewalt identisch war mit der eigenen Herrschaft. So günstig aber die Angelegenheiten Lothars standen, so verdarb doch alles sein nachlässiges, schwankendes Benehmen und die eigentümliche Taktik, die viel mehr von der Uebervorteilung des Gegners durch Intriguen und Künste des Verrats, als von offenem ehrlichem Kampfe erwartete. Zuerst hatte er sich * Giesebrocht, deutsche Kaisorzoit, 1.135. gegen Ludwig gewendet; wie sich aber beide Heere in der Nähe von Mainz zum Kampfe gerüstet gegenüberlagen, wollte er nicht das unsichere Spiel einer Schlacht wagen und schloss daher mit Ludwig eine Waffenruhe bis zum Ilten November. Anstatt also den Gegner mit einem Schlage zu vernichten, gewährte er ihm Zeit, die deutschen Stämme enger an sich zu knüpfen, namentlich unter der Geistlichkeit an Stelle von Lotharianern Anhänger seiner Partei zu setzen und mit seinem Halbbruder Karl in innige Verbindung zu treten. Denn Karl wurde nun zunächst von Lothar bedroht, dessen Auftreten gar bald der Welt zeigte, dass für ihn kein Wormser Teilungsvertrag und keine Maasgrenze existiere. Wie aber Lothar im entscheidenden Momente Ludwig hatte entschlüpfen lassen, so benützte er auch die verzweifelte Lage Karls nicht* und schloss mit ihm einen Vertrag zu Orleans, den indess keiner der beiden Teile zu halten gewillt war. Im nächsten Jahre, 841, war es Lothar zuerst gelungen, Ludwig auf unblutige Weise durch den Verrat seiner Grossen aus dem Felde zu schlagen und dann gegen Karl sich zu wenden, der die Seine auf Schiffen übersetzt hatte und bis Troyes vorgedrungen war. Da schlossen die beiden jüngeren Brüder, sei es, dass Karl Ludwig zu Hilfe gerufen hatte, oder dass dieser freiwillig durch Gesandte seinen Beistand antrug, ein enges Bündnis zu Attigny; bald darauf erfocht Ludwig am 13. Mai 841 im ßiesgau, unweit der Wörnitz, einen glänzenden Sieg über die meist alemannischen Scharen, die ihm Graf Adalbert, einer von Lothars besten Ratgebern, entgegengeführt hatte, und gewann so die Möglichkeit, sich mit Karl zu vereinigen und mit gemeinsamen Mitteln den gemeinsamen Feind zu bekämpfen. Die Vereinigung erfolgte Mitte Juni in der Gegend von Chälons und Lothar stand nun beiden Brüdern gegenüber. „Durch eine Reihe schwerer Versäumnisse hatte er sein Spiel schon halb verloren.“ Beim Dorfe Fontanetum** in der Nähe von Auxerre erfolgte die entscheidende Schlacht; nachdem Lothar alle Vergleichsvorschläge der Brüder, die freilich nicht besonders glänzend waren, ausgeschlagen hatte, ward er am 25. Juni trotz aller persönlichen Tapferkeit in einem erbitterten Kampfe, welcher die Blüte des romanischen Adels dahinraffte, zur Flucht genötigt. „Das Kaisertum, in dem sich einst der Glanz und die Sicherheit des Reiches verkörperte, hatte durch die Schuld seines unwürdigen Vertreters eine Niederlage erlitten, von der es sich nicht wieder zu erholen vermochte.“*** Die Schlacht bei Fontanetum hat denn doch wol ein anderes Resultat geliefert, als dass „Lothar seinen Feldzug gegen Karl als gescheitert ansehen und von vorn beginnen musste“;1' durch die materielle und moralische Niederlage, die Lothar hier erlitt, war der Principienkampf zwischen Reichseinheit und Teilung nach germanischem Herkommen schon entschieden, und alle weiteren Anstrengungen Lothars, der den Aufstand der sächsischen „Stelliuga“, der Gemeiu-und Halbfreien, gegen die Grossen und gegen Ludwig hervorrief, und die verhassten Plünderer der Nordseegestade, die Normannen, durch Ueberlassung von Walcheren an Heriold selbst ins Land zog, bewirkten nur, dass die nun unausweichliche Reichsteilung für Lothar eben nicht unvorteilhaft ausfiel. Vor allem kam es jetzt darauf an, den Bund der Brüder, dem so Grosses gelungen war, noch inniger zu machen und alle auf eine Trennung desselben basierenden Hoffnungen im vorhinein als trügerische hinzustellen. Deshalb * Nithard II. c. 4. ** Der Stand der Controverse über Foutanotum bei Dümmler I. 151. *** Dümmler I. pag. 155. f Dümmler I. 158; vgl. Giesobroclit I. 136, Sugonlioim 1.490 u. a. schwuren im Jahre 842 den 14. Februar Ludwig und Karl auf einer Zusammenkunft in Argentoratum,* angesichts ihrer Heere, abwechselnd in deutscher und romanischer Zunge einander Treue und entbanden ein jeder seine Mannen vom Gehorsam und Treueid, falls sie ihrerseits an dem gegebenen eidlichen Versprechen nicht festhalten sollten. Darauf zogen Ludwig und Karl vereint über Worms nach Coblenz, forcierten den Uebergang auf das linke Moselufer und nötigten Lothar, dessen Truppen massenhaft abfielen, zum fluchtähnlichen Rückzuge nach Burgund. Auf einer Aachner Synode urteilten dann die versammelten Bischöfe und hohen Geistlichen des Reiches über Lothar und erklärten in würdiger Con-sequenz ihren ehemaligen Schützling seines Reiches „durch göttliche Fügung“ für verlustig. Dann ward ein Teilungsentwurf verfertigt, welcher wenn ausgeführt, die Bestimmungen der Mersner Teilung anticipiert und alle deutschredenden Menschen unter Ludwigs Scepter vereinigt hätte.** Lothar, der nach der blutigen Niederlage von Fontanetum und nach der unblutigen aber nicht minder entscheidenden an der Mosel und Ahr an das Gelingen seiner Pläne vorläufig nicht mehr denken konnte, bot nun seinerseits die Hand zum Frieden und anerkannte durch seine Gesandten den Anspruch seiner Brüder auf gleiche Teilung als rechtmässig an. Wol weniger Friedensliebe und Billigkeitsgefühl — denn davon zeigten sich Ludwig des Frommen Söhne zu allen Zeiten gleich weit entfernt, — als die Rücksicht auf die des Streites müden Vasallen bewogen die vereinigten Brüder zur Nachgiebigkeit, für welche sich auch die neuerdings um Entscheidung angegangenen Bischöfe aussprachen. So fand am 15. Juni 842 eine Zusammenkunft der streitenden Teile auf der Saone-Insel Ansille ober Ma^n statt, wo sich Lothar, Ludwig und Karl gegenseitig Verzeihung, Treue und Freundschaft zusicherten und den Plan zu einer auf vollständiger Gleichheit beruhenden Teilung entwarfen. Lothar sollte die Wahl seines Teiles vor den ändern Brüdern voraus haben. Noch einmal schien die Teilung ins Stocken zu geraten, als die Zusammenkunft der mit der Ausführung des Teilungsentwurfes betrauten 120 Abgesandten zu Coblenz wegen mangelhafter Landeskenntnis erfolglos blieb. Da wurde im November 842 ein Vertrag zu Diedenhofen abgeschlossen, wornach 300 missi eine neuerliche genaue Abschätzung der Gebiete und deren Einkünfte vornehmen und deshalb Friede bis zum 14. Juli 843 herrschen sollte. Dieser Waffenstillstand*** hat dem Bürgerkriege in Frankreich tatsächlich ein Ende gemacht und, so wenig positive Bestimmungen er enthalten mochte, doch „unmerklich in den Frieden hinübergeführt“. Denn die Friedenssehnsucht und das Friedensbedürfnis im fränkischen Reiche waren im Laufe der Zeit so gewaltig geworden, dass ein längeres Hinausziehen des Krieges von allen Seiten dem entschiedensten Widerstande begegnet wäre. Die Grossen, die bisher von dem blutigen Kampfe allein profitierten, da ihnen derselbe Gelegenheit bot, ihre Niederträchtigkeit und Treulosigkeit sich teuer bezalen zu lassen, mussten doch einmal den ruhigen Genuss des so Erworbenen herbeiwünschen; die Geistlichkeit war ihrer ganzen Stellung nach auf ein friedliches Dasein und ein geordnetes Staatswesen hingewiesen, denn nur unter diesen Bedingungen konnte sie ihren Einfluss wahren und gleichzeitig ihre reichen Güter, diese Lockspeise für die weltlichen Magnaten, vor deren Habgier und Raubsucht beschützen — und wie sollte das gemeine Volk nicht nach dem * Ueber die Strassburger Zusammenkunft Nitliard III. e. 5. ** Uebor diese projectierte Aachner Teilung Nitliard IV. c. 1. Wie die Stolle: non tantum fertilitas aut aequa portio regni. . u. s. w. zu übersetzen sei, zeigt Wenk. 363, Anm. I *** Dümmlcr I. 181. Frieden drängen, die Masse der Gemeinfreien, der Unfreien und Knechte, von denen zu allen Zeiten des Dichters Spruch traurige Geltung hatte: dum reges, delirant plectuntur Achivi! Zu den Drangsalen des Krieges und der steigenden Verwilderung der Sitten, den sich unablässig mehrenden Räuberhorden, den Einfällen der Sarazenen und Normannen gesellten sich Hunger und Miswachs und Zeichen am Firmamente, so beunruhigend für die ungebildeten Massen, ängstigten und quälten mit banger Sorge die leidenden Völker. Im bitteren Gefühle dieser allgemeinen Not und ohne Hoffnung auf Besserung schliesst Nithard* seine Zeitgeschichte; in der Parallele, die er mit des grossen Karl glücklicher Regierung zieht und in den traurigen daran geknüpften Bemerkungen mag man einen Spiegel der herrschenden Stimmung, einen Beweis der allgemeinen Friedenssehnsucht erblicken! Und diese Friedenssehnsucht war stark genug, den Hader der Brüder zum Abschluss zu bringen und der Welt den Frieden zu geben. Hätten die Könige sich ihm noch länger widersetzt, so wäre es wol geschehen, dass „diejenigen, die mehr und mehr die Vertretung des gesammten Frankenvolkes an sich gebracht, die grossen Vasallen, ihn nach dem einmal anerkannten Principe jetzt auch wider den Willen ihrer Herrscher durchgeführt haben würden.“** Der so heiss ersehnte Friede ist denn auch „im ersten Drittel des Monates August“, von den Königen selbst in eigener Person abgeschlossen worden. Es erfolgte dies durch den denkwürdigen Vertrag von Verdun. Der Verduner Vertrag und die auf ihn sich beziehenden Quellenstellen. Der Vertrag von Verdun, so bedeutsam derselbe in seinen Folgen sich auch darstellt, ist uns dennoch urkundlich nicht erhalten. Während für die Reichsteilung von 806, ferner für die divisio imperii von 817, von 830 (richtiger wol mitDümmlerl. 64 in 831 zu versetzen), von 839 und für die divisio regni Hlotharii II. von Mersen 870 die Urkunden sich vorgefunden haben, sind wir für den wichtigsten dieser Teilungsverträge, den Verduner, auf die zeitgenössischen Geschichtschreiber und Annalisten angewiesen und können noch von Glück reden, dass die sehr mangelhaften Darstellungen derselben durch spätere Teilungsakten willkommene Ergänzung finden. Jene Quelle, die für den Zeitraum von 840 bis 842 unbestritten in den Vordergrund tritt, Nithards vier Bücher Geschichten,*** versiegt mit dem Anfänge des Jahres 843; sei es, dass Nithard, wie Wattenbach vermutet, + seinen Tod in einem der kleineren Gefechte jener Tage gefunden, sei es, dass den tüchtigen Mann der Ueberdruss und der Ekel an den Wirren seiner Zeit endlich übermannt und ihn bewogen hat, die Feder früher aus der müden Hand zu legen. I. Da Nithard an den Verduner Vertrag selbst nicht heranreicht, ist für uns die wichtigste Quelle Prudentius Bischof von Troyes,+t welcher im Jahre * Nithard IV. c. 6 u. c. 7. ** DümmJer I. 193. *** Nithardi Historiarum libri, Mon. Germ. SS. II. 649 — 672. t Wattonbach, Deutschlands Goscliichtsqucllen, pag. 115 u. ff. ff Annales Bortiniani, Mon. Gorm. SS. I. 419-429; pars secunda, auctore Prud. 429—452, cf. Wattonbach a. a. 0. pag. 113. 835 die Weiterführung der annales Bertiniani übernahm und damit bis 861 gedieh, wo dann „der Erzbischof Hincmar die Arbeit aufnahm“. Prudentius selbst ist ein leidenschaftlicher Gegner Lothars; im übrigen haben seine Annalen alle Vorzüge und Fehler officieller Darstellungen: im ganzen gut unterrichtet, sind sie doch zu einer gewissen Schönfärberei genötigt und daher bemüht, ungünstige Eindrücke nach Tunlichkeit zu verwischen. Die hieher bezügliche Stelle findet sich M o n. Germ. SS. I. p a g. 4 3 9 und lautet: „Carolus ad condictum fratribus obvians penes Virodunum conjungitur; ubi distributis portionibus Hludovicus ultra Rhenum omnia, citra Rhenum vero Nemetum, Vangium et Moguntiam civitates pagosque sortitus est; Lotharius inter Khenum et Scaldem in mare decurrentem et rursus per Cameracensem, Hainnoum, Lomensem, Castritium et eos comitatus, qui Mosae citra contigui habentur, usque ad Ararem Rodano influentem et per deflexum Rodani in mare cum comitatibus similiter sibi utrimque adhaer-entibus; cetera usque ad Hispaniam Carolo cesserunt: factisque sacra-mentis tandem altrinsecus est discessum.“ II. Sogleich nach Prudentius bekleiden den Rang einer Hauptquelle die Annalen von Fulda,* deren Verfasser mit dem Hofe in nahen Beziehungen standen und sich daher als wolunterrichtet finden. Wattenbach nennt sie „eine unschätzbare Quelle ersten Ranges in einer Weise der Darstellung, die an Einhard erinnert, aber als officielle Quelle doch nicht ohne den Vorwurf der Absichtlichkeit“. Deren Fortsetzung vom Jahre 839 bis 863 führte Rudolf, des berühmten Rabanus „würdiger Schüler“, der als Beichtvater Ludwig des Deutschen dem Hofe sehr nahe stand und deshalb in alle Geheimnisse desselben tief eingeweiht war. Auf die Verduner Teilung von 843 bezieht sich nun die Stelle: M o n. Germ. SS. L, pag. 361, ad a. 843: „Descripto regno a primoribus et in tres partes diviso apud Viridunum Galliae civitatem tres reges mense Augusto convenientes regnum inter se dispertiunt: et Hludovicus quidem orientalem partem accepit, Karolus vero occidentalem tenuit, Hlotharius qui major natu erat mediam inter eos sortitus est portionem. Factaque inter se pace et juramento firmata, sin-guli ad disponendas tuendasque regni sui partes revertuntur.“ Eine genauere Bestimmung geben die „annales Fuldenses“ dann ad a. 876, indem sie Mainz, Worms und Speier als „cunctae civitates regni Hludovici in occidentali litore Rheni sitae“ bezeichnen. Mon. Germ. SS. I. 390. III. Des Verduner Veiträges tut ferner Erwähnung die Chronik des Erzbischofs Ado von Vienne.** Wattenbach sagt von dieser Weltchronik: „es ist die Geschichte vom Standpunkte der Autorität und der vorgefassten Meinungen, der sie so lange beherrscht hat und eine unbefangene Auffassung der Ereignisse unmöglich machte. Die hier anzuführende Stelle: Mon. Germ. SS. II. 315 a. ist übrigens dürftig genug; nachdem Ado die Schlacht von Fon-tanetum beschrieben, den Bürgerkrieg bedauert und Lothars Flucht erwähnt hat, fährt er fort: * Annales Fuldenses, Mon. Germ. S.S. I. 337—415 ; cf. Wattenbach, pag. 122 u. ff. ** Adonis archiep. Viennen. chronicon, Mon. Germ. SS. II. pag. 315 — 323; cf. darüber und über die unbedeutenden Fortsetzungen Wattenbach pag. 119. „ad colloquium tres fratres in insulam quandam Sequanae veniunt; ibi sub quodam pacto imperium inter se dividere statuunt. Sic Lotharius imperator in superiori franeia revertitur. Diviso postmodum imperio, unusquisque corum ad partem suam regendam et disponendam progreditur.“ Wie die Quelle uns so gut wie nichts Detailliertes über die Teilung berichtet, so ist die Ortsangabe überdies unrichtig; auch für den Fall, dass das „colloquium“ der Könige sich auf die Mahner Zusammenkunft beziehen sollte, hat Ado die „Sequana“ mit der ziemlich gleichlautenden „Sagonna“ verwechselt. IV. Mehr Ausbeute als Ado, gewährt seine Continuatio prima, auctore anouymo; hier heisst es Mon. Germ. SS. II. pag. 324 von Lothar: „Qui dividens regnum patris cum fratribus suis accepit regnum Komanorum et totam Italiam et partem Franciae orientalem et totam provin-ciam. Ludovicus vero praeter Noricam quam habebat, tenuit regna quae pater suus illi dederat, id est Alemanniam, Thoringiam, Austrasiam, Saxo-niam et Avarorum id est Hunnorum regnum. Carolus quoque medietatem Franciae ab occidente et totam Neustriam, Britanniam et maximam partem Burgundiae, Gotiam, Vasconiam, Aquitaniam.“ Unter dem „regnum Avarorum id est Hunnorum“ hat man hier die Ostmark und Pannonien zu verstehen; die Ostmark reichte von der Enns bis zum Wienerwalde; von hier aus an die Donau bis zur Savemündung erstreckte sich die pannonische Mark, wie zu Römerzeiten durch die Raab in ein oberes und unteres Pannonien geteilt. Da die Mark Kärnten seit 828 zum baierischen Reiche Ludwigs gehörte, so dürfte sie unter Norica, welches der Verfasser für Baiern gebraucht, mitverstanden sein.* V. Mit dieser Stelle der contin. prima wörtlich gleichlautend ist die Stelle in „Francorum regum historia, Mon. Germ. SS. II. 324“, die wir daher hier nicht besonders anzuführen brauchen; wol aber ist eiue spätere Stelle zu erwähnen; II. 325, ad a. 865, wo bei der Forchheimer Teilung gesagt wird: „Carolo quoque Alemanniam et Curwalam, id est Comitatum Cornugalliae dereliquit“, worauf wir unten noch zurückkommen werden. VI. Auch die annales Xantenses,** die zuerst „Excerpte aus Einhard geben, von 831 bis 873 aber auf selbständigen und gleichzeitigen Aufzeichnungen beruhen“, berühren das Verduner Ereignis. Die Stelle lautet: „Praefati tres reges miserunt lega tos suos proceres, unusquisque ex parte sua ut iterum per descriptas mansas aeque tri'pertirent regnum Francorum. Cumque et inter illos dissensio facta est, venerunt ipsi reges in unum locum et dissonantiam illorum coadunaverunt et separati sunt a se.“ Diese Stelle hat insoferne Wichtigkeit, als zuerst Gfrörer (ost- und west-fränk. Karol. 52) und dann G. Waitz (Verfassungsgesch. d. D. IV. 590) darin eine Andeutung über die sonst ganz unbekannten Verhandlungen erblickten, die dem Vertrage vorausgegangen sind. Doch hat sich Dümmler I. 192, Anm. 30, gegen die Zulässigkeit dieser Interpretation ausgesprochen. Hieher können dann auch annal. Xantenses a. 869 bezogen werden, da sie der Herrschaft Ludwigs des Deutschen über „Alemannia et Coria“ Erwähnung tun. * Hierüber Diimmler, ostfränk. Reich, I. SO, Büdinger, östorr. Gesell., 167 u. ff. ** Annales Xantenses, Mon. Germ. SS. 217—235, cf. Wattenbacli 141. VII. Abtliegino vou Prüm,* dessen Chronik Watteubach trotz aller Mängel doch „für lange Zeit die beiweitem beste, umfassende Behandlung der Weltgeschichte“ nennt, spricht zum Jahre 842 (sic!) gleichfalls von der Verduner Teilung. Allein so schätzbar Regino für die Geschichte des Ausganges des 9. Jahrhunderts ist, namentlich wo es das westfränkische Reich oder Lothringen betrifft, so wenig zuverlässig sind bis hinauf zum Jahre 814 seine auf ganz unsicherer Tradition beruhenden Angaben. An sich ist die Stelle daher von geringem Werte, die wir als den Verduner Vertrag betreffend liier auführen : „Anno dominicae incarnationis 842 tres supradicti fratres imperium Francorum inter se diviserunt; et Carolo occidentalia regna cesserunt a Britan-nico oceano usque ad Mošam fluvium, Hludovico vero orientalia scilicet omnis Germania usque Rheni fluenta et nonnullae civitates cum adjacen-tibus pagis trans Rhenum propter vini copiam. Porro Hlotharius, qui et major natu erat et imperator appellabatur, medius inter utrosque incidens regnum sortitus est quod hactenus ex ejus vocabulo Hlotharii nuncupatur totamque Provinciam necnon et omnia regna Italiae cum ipsa Roma urbe . . etc.“ VIII. Zu den Quellen, die den Verduner Vertrag behandeln, muss man ferners jene Fortsetzung ** von Erchen berts Breviarium rechnen, welche Waitz (IV. 592) einem Reichenauer, Watte nbach (151) wol richtiger einem Weissenauer Mönche zuschreibt. Verfasst ist sie bald nach Karl des Dicken Kaiserkrönung und findet sich Mon. Germ. SS. II 329. Die Stelle selbst ist ein sprechender Beweis für jene drollige colluvies, die in Bezug auf geographische Begriffe unter den damaligen Autoren herrschte; sie lautet: „Post cujus mortem anno secundo tres filii ejus post gravissimum proe-lium quod de participatione regni inter eos excanduit, Europam hoc modo diviserunt. Primogenitus ejus, Lotharius suscepit Italiam, Burgundiam et partem Galliae Lugdunensis, Mosellaiiatn provinciam et partem eorum, qui dicuntur veteres Franci. Frater autem ejus gloriosissimus Ludovicus rex suscepit totam Germaniam id est totam orientalem Franciam, Aiemanniam sive Rhaetiam, Noricum, Saxoniain et barbaras nationes quam plurimas. Porro Carolus adhuc puer molimine matris suae versutissimae Judith ac-cepit quinque provincias, Viennenses, provinciam Aeduorum, Galliam Nar-bonensem et partem Belgicae seu Lugdunensis. Quartus vero frater eorum nomine Pippinus Aquitaniam, Hispaniam et Vasconiam et Gothiam, quas patre suo vivente suscepit in vito ipso et fratribus suis usque in finem vitae suae retentavit. Ea provincia, quae proprie ipso vocabulo nuncupatur, semper inter hos et illos fluctuasse dignoscitur. Die Menge von Irrtümern und Fehlern benehmen dieser Quellenstelle eben jeden Wert: die Erinnerung an die Vorgänge um den Verduner Vertrag herum ist dem guten Weissenauer Mönche, der ja volle 40 Jahre später sie beschreiben wollte, nur höchst unklar und verschwommen. Grössere Beachtung verdient die zum Jahre 865 gehörende Stelle: „porro mausuetissimum Carolum Alemanniae, Rhaetiae majori et etiam Curiensi rectorem dirigeret (sc. Ludovicus),“ * Eeginonis chronicon, Mon. Germ. SS. I. 536 - 612; cf. Wattenbacli 140. ** Erchenb. breviar. contin. augiensis, Mon. Gorm. SS. II. 329. da wir durch sie einen Beleg dafür haben, dass Ludwig im Verduner Vertrag auch Rhätien zugewiesen erhalten hat. Schliesslich erwähnen wir noch die annales Lobienses, welche zum Jahre 843 bemerken: „Tandum pacificati per quatuor tetrarchias regnum dividunt“ und die auf den annales alamannici fussenden ann. Sangallenses majores und ann. alemann. continuatio augiensis, die sich mit einem kurzen- „pax facta inter illos“ begnügen. Wichtiger als alle die angeführten Quellenstellen erscheint jedoch die Urkunde der Mersner Teilung vom Jahre 870, bei welcher das Reich Lothars TI. unter seine zwei Oheime Ludwig den Deutschen und Karl den Kahlen geteilt wurde. Wir finden nemlich darinnen eine genaue Angabe der geteilten Objecte, somit auch eine Angabe des Lothar’schen Besitzes. Ist aber derselbe festgestellt, so kennen wir mit seiner westlichen und östlichen Begrenzung auch die Grenzen des west- und ostfränkischen Gebietes. Die Acte nun, die über die divisio regni Hlotharii II. uns erhalten ist, * lautet in deutscher Uebersetzung: Dies ist der Teil, welchen Ludwig für sich empfing: Cöln, Trier, Utrecht, Strassburg, Basel, die Abtei von** (. . . folgen Klöster) die Grafschaften von Testrabant,1 Batua,2 Hattuarias,3 den unteren Maasgau am rechten Flussufer, ebenso den oberen Maasgau und den Lüttichgau am rechten Maasufer, das Gebiet von Aachen, von Mastricht, in Ripuarien4 fünf Grafschaften, das Maifeld,5 den Bedagau,® den Nithagau,7 den unteren Saargau, den Bliesgau,8 den Seillegau,9 den Albegau,10 den suentisiscben 11 und calmontensi-scheu12Gau, den oberen Saargau, den Ornegau,13 soweit ihn Bernardus inne hatte, den solocensischen Gau,14 den Gau von Bassigny,16 den Alsegau,1® den Wa-raschkengau,17 den Gau von Salins, Emaus,18 den Baselgau, im Eisass zwei Grafschaften,19 in Friesland zwei Drittel des von Lothar inne gehabten Gebietes. Ueber diesen Teil fügen wir des Friedens und der Liebe halber folgendes hiezu: die Stadt Metz mit den Abteien von S. Peter und S. Martin und mit der Grafschaft an der Mosel20 sammt allen darin befindlichen Dörfern, den Krondörfern sowol als jenen der Vasallen; ferner von Arduenna das Stück vom Ursprünge der Ourt21 zwischen Bislanc22 und Tumbae bis zur Einmündung in die Maas, und weiter wie die gerade Strasse in den Bedagau führt, wornach unsere gemeinsamen Sendboten genauer bestimmen werden, mit Ausnahme des Stückes von Condrost,23 welches am östlichen Ourtufer gelegen ist und die Abteien von Prüm und Stablo mit allen Dörfern der Krone sowol als der Vasallen. * Mon. Germ. Legg. I. 517. ** Dio Aufzählung der Abteien schien mir überflüssig, da dieselben den in Prago stehenden Punkt nicht in der Weise berühren, dass man neue Aufschlüsse gewinnen könnte. 1 Zwischen Leck- und Maasmündung, 2 zwischon Leck und Waal, 3 zwischon Maas und Ehein, * Ripuarien im engeren Sinne das Gebiet vom Maasgau bis jenseits des Rheines zum Sauerland, wo dio ripuarischon Pranken an dio Sachsen angronzten. 6 Der Maiongau, in dom Andernach; 0 an der Mosel, in dem Bidburg und Epternach; 7 an der unter Saarlouis in die Saar mündenden Nied; 8 an der Blies, an wolclier Bliescastol; 0 an der boi Metz in dio Mosel sich ergiesenden Seillo; 10 die Albe mündet boi Saaralben in dio Saar; 11 Le Saintois zwischen Toul und le Portois; 12 in Lothringen, wro Nancy und Epinal.18 An der Orne, die oberhalb Metz in dio Mosel geht. 14 Le Soulossois; 15 an der Marnequelle, wo Chaumont; 16 an dor Alse oder an der Eltz; 17 am Doubs um Bcsancon; 18 ein Gau am rechten obern Saone-Ufer 19 i. e. Nordgau und Sundgau; 20 dio Grafschaft an dor Mosel von Metz bis Trier; 21 dio Ourt mündet boi Lüttich in die Maas; 22 Bastogne? 28 pagus Condrustus, zwischen Maas und Ourt um Huy. Und dies ist der Teil, den Karl von demselben Reiche für sich erhielt: Lyon, Besanf.on, Vienne, Tongern, Toul, Verdun, Cambray, Viviers, Uzes, Montfaucon. Das Kloster . . . (folgen nun die Stifte), die Grafschaft Toxan-drien,1 in Brabant vier Grafschaften, die Grafschaft von Cambray, Hennegau, Namur, in Hasbania2 vier Grafschaften, den oberen Maasgau am linken Maasufer, den unteren Maasgau am linken Ufer und den auf dieser Seite gelegenen und zu Veosatum3 gehörenden Liitticligau, den Gau von Charpeigne, von Verdun, den dulmensischen Gau,4 den Gau von Arlon, zwei Grafschaften in Wavria,5 der Gau Mosminse,6 Castricium,7 Condrust, von Arduenna das Stück vom Ourt-ursprunge bis Bislanc und Tumbae bis zur Mündung in die Maas und der geraden Strasse nach bis in den ßedagau, wornach unsere gemeinsamen Abgesandten Genaueres bestimmen werden; den Gau von Toul, den Ornegau, soweit ihn Thietmar besass, den Gau von Barr, den portensischen Gau,8 den Gau Salmorin-(jum,11 die Grafschaft von Lyon, Vienne, Viviers, Uzčs und den dritten Teil von Friesland. Dies sind die wichtigeren Nachrichten, die uns über den Verduner Vertrag erhalten sind. Zunächst erfahren wir durch sie, dass der Vertrag im Monate August geschlossen wurde; den Tag finden wir nirgends angegeben, weshalb viele Historiker, unter ihnen auch Böhmer,* denselben unbestimmt gelassen haben. Aus einer freisingischen Urkunde, datirt vom 10. August, welche des Verduner Vertrags Erwähnung tut, folgert Waitz,** dass derselbe nicht nach dem lOten August gesetzt werden darf und dass wahrscheinlich die in der Urkunde überlieferte „Handlung und der Vertrag an demselben Tage vollzogen sind.“ Da Dümmler*** mit Waitz übereinstimmt, glauben wir den Abschluss des Vertrages auf den 10. August setzen zu können. Genauer ist die Ortsangabe. Ausser der bereits citirten Freisinger Urkunde nennen an nal. Fulde ns. a. 843 Verdun, und ann. Berti n. a. 843 sagen gleichfalls: Carolus . . penes Virodunum conjungitur; ubi . . Die Teilung selbst erfolgte so, dass man zuerst von der Teilungsmasse Baiern, Italien und Aquitanien abzog. Den Rest teilte man in drei Teile, von denen Lothar nach der Clausel des Vertrags von Mafon sich einen auszuwählen berechtigt war. + Da er aber keineswegs gesonnen war, seine Pläne, die sich auf den Besitz der Kaiserkrone stützten, für immer aufzugeben, und da Aachen mit Rom das Centrum des karolingischen Kaisertums bildete, da ferner in der Umgebung Aachens und am Niederrhein Lothar seine treuesten und tapfersten Anhänger hatte, so wird sein Festhalten an diesen Besitzungen und die Ausscheidung des schmalen Striches zwischen Neustrien und Germanien erklärlich, wodurch Italien mit dem Niederrliein, somit Rom mit Aachen verbunden wurde. Betrachten wir nun zuerst den Besitz Ludwigs und bestimmen wir dessen westliche Grenze, so beginnt sie an der Wasserscheide des St. Gotthard und läuft dann an der Aar entlang bis zu deren Einmündung in den Rhein. Dort über- 1 Zwischen Maas- und Scheldemündung, wo Bergen op Zoom und Herzogenbuscli; 2 westlich von der Maas; 8 Maas-Yiset zwischen Lüttich und Mastricht; 4 Gau von Le Dor-mois in der Eheimser Diöcese; 6 Wavria an der Elz, Orne und Chiers; 6 um Mouzon an der Maas; 7 bei Doncherry; 8 von le Portois; 9 vielleicht an den Quellen des Saulx, der sich in dio Marne ergiesst. * Böhmer, regesta Carolorum, pag. 57. ** Waitz, Yorfassungsg. IV. 591, Anm. 1. *** Dümmler, ostfränk. Koich I. 192, Anm. 3. f Waitz ist jetzt gleichfalls dieser Ansicht; 1. c. IV. 592, Anm. 1. setzt sie den Strom und geht nach dem rechten Rheinufer bis zum Eintritte des Rheines in die niederrheinische Tiefebene, von den Gauen am linken Rheinufer nur Speier, Worms und Mainz umfassend. Bei Bonn ungefähr weicht sie vom Rheine zurück, bis dahin, wo die alten Stammsitze der ripuarischen Franken sich mit den sächsischen berühren, und wird weiter von einer Linie gebildet, die nördlich verlaufend zur unteren Ems und von da zur Weser führt. Der Küstenstrich zwischen Emsmündung und Wesermündung dagegen gehörte zu Lothars Besitzungen. 1 Dieser Besitzstand umfasste somit ausser Baiern und seinen Marken Schwaben bis an den Rhein mit dem Thurgau, Aargau und Curwalchen,2 daun den Nordgau, ganz Ostfranken diesseits des Rheines, und von jenseits des Grenzstromes noch Mainz, Worms und Speier,8 dann ganz Sachsen und Thüringen. Die Grenze in Tirol war nach der Sprachscheide gezogen.4 Gegen den Besitzstand von 833—838 war Ludwig um den Eisass verkürzt worden; nach den Teilungsvorschlägen von 842 (Mai oder Juni) hätte er auch Friesland erhalten; daraus ergibt sich somit für Lothar ein Gebietszuwachs auf Kosten Ludwigs. Dass Mainz, Worms und Speier an Ludwig kamen, hatte seinen Grund wol nicht in Regino’s naivem: propter vini copiam, ebenso aber auch nicht in der Rücksicht auf die ohnedem an vielen Orten verletzte Metropolitanverfassung, wie Schmid und Gfrörer behaupten;5 wahrscheinlich bewog die erkannte strategische Wichtigkeit dieser Städte Ludwig, an ihrem Besitze festzuhalten und dafür selbst Friesland hinzugeben.l! Durch die Bezeichnung der Westgrenze von Ludwigs Reich7 lernten wir auch die Ostgrenze vom Reiche Lothars kennen. Seine westliche Begrenzung war folgende: von der Scheldemündung ging sie der Schelde entlang nach Süden bis Cambray, von da östlich bis an die Maas; das Flussgebiet der Maas umfassend, verläuft sie südlich bis an die Saone und dieser folgend, teilweise sie aber auch überschreitend, au die Rhone und zum mittelländischen Meere. Provence und Burgund zwischen Rhone und Alpen, am rechten Rhone-Ufer die Gaue von Uzös, Viviers und Lyon, das Herzogtum Burgund auf beiden Seiten des Jura von der Aar bis zur Saone und dieselbe stellenweise noch überschreitend, das Eisass, das Moselland, Ripuarien bis Cambray und der Scheldemündung, dann ganz Friesland * bildeten Lothars Reich, zu welchem überdies noch Italien hinzukam. Der noch übrige Teil der karolingischen Monarchie kam an Karl; er umfasste noch immer Flandern, Francien, Neustrien und die Bretagne, Burgund westlich von der Saone, Aquitanien, Septimauien und die spanische Mark. Gegen die Wormser Teilung vom Jahre 839 jedoch erschien es bedeutend verkürzt; damals waren ihm die ganze Provence und die Burgunder Grafschaften bis zu den Seealpen und dem unteren Genfersee zugefallen, und im Nordosten bildete die Maas die Grenze gegen den Anteil Lothars; nun war hier die Schelde als Grenze für Lothar gewonnen und dort erstreckte sich Lothars Gebiet über das frucht- 1 Gfrörer 1. c. 53, Anm. 2, glaubt zwar ihn zu Ludwigs Reiche rechnen zu müssen und stützt sich hiebei auf dio kirclilicho Einteilung, in dein sonst dor Bremor Sprengel verletzt worden wäre. Wer sagt ihm aber, dass dies bei Bremen nicht ebenso hätte geschehen können, wie bei Köln, Mainz u. s. w.? 2 Der Besitz Bhätiens ersichtlich aus annal. Xantens. a. 869, Erchenb. cont. augiens., Francorum rogum historia, an den oben angeführten Orten; vgl. Diimmler I. 193, Anm. 35. 3Den Besitz von Mainz, Worms und Speier geben: annal. Bortin. a. 843, annal. Fuld. a. 876, Rogino a. 842, annal. Xantens. a. 869. 4 Gfrörer I. 55. 6Schmidt’s französ. Gesch. I. 186 cf. mit Gfrörer I. pag. 54. “Dümmlor 1.197. ’Dümmler I. 195, nam. Anm. 36. * Des Besitzes von Friosland erwähnt merkwürdigerweise keine zeitgenüsische Quelle, dafür erhellt er aus Regino a. 855, vor allem aber aus der oben citiorton Teilungsurkunde und den ann. Bertin. a. 870. bare Tiefland der Rhone hinaus, den Strom überschreitend, bis zu jenen steilen Abhängen, mit denen das Gčvaudan und weiter nördlich das Lyonnais nach Osten hin abfallen. Somit waren denn durch den Verduner Vertrag drei neue Reiche entstanden, deren Beherrscher, wenn auch noch durch so manche Bande an einander geknüpft und als Glieder eines Hauses sich fühlend, in einem reinen Coordinations-verhältnisse zu einander standen. Zwar führte Lothar von seiner Krönung her noch immer den Kaisertitel, aber es war nur mehr ein blosser Name, ohne dass wesentliche Rechte oder die Anerkennung einer Oberherrlichkeit über Ludwig und Karl* damit verbunden gewesen wären. Der Glanz der karolingischen Kaiserkrone war erblichen, die Krone von dem Haupte desjenigen gesunken, der sie zu tragen und im Kampfe gegen feindliche Ideen zu behaupten nicht Kraft und Würde genug bewiesen hatte: die Teile des Einheitsstaates Karl des Grossen führten von nun an ein getrenntes Dasein. Werfen wir noch einen Blick auf die neugebildeten Herrschaften, deren Begrenzung wir oben angegeben haben; sie weisen uns eine Menge von Verschiedenheiten auf. Am ungünstigsten gelegen war das Gebiet Lothars, in unnatürlicher Längenausdehnung von den Gestaden der Nordsee bis Benevent sich erstreckend und ohne Rückhalt an einer in ihm präponderierenden Nationalität deutsche, romanische und romanisierte Elemente in sich vereinend. „Lothars Herrschaft — so charakterisiert sie W e n k ** — liess schon durch ihre äussere Gestalt ihre innere Haltlosigkeit erkennen und war nichts als die willkürlichste Verbindung der mannigfaltigsten, durch keine gemeinsame Eigentümlichkeit nach aussen abgeschiedenen und nach innen zusammengehaltenen Reichsteile.“ Ludwigs und Karls Reiche glichen sich insoferne, als beide ihrer Hauptmasse nach von Völkern einer Zunge — Ludwigs Gebiet von deutschredenden, Karls von Welschen — bewohnt wurden. Wie vielseitig waren jedoch die Verschiedenheiten und wie sehr sprachen sie insgesammt zugunsten Ludwigs und des neu sich entwickelnden deutschen Reiches! Die sittlichen und politischen Zustände waren wesentlich andere; vor allem war das Lehenswesen im westfränkischen Reiche bereits viel ausgebildeter als im ostfränkischen. Neben den mächtigen Senioren und ihren Vasallen, die natürlich bald in Conflict mit der Krone geraten mussten, gab es in diesem noch einen tüchtigen Kern von Gemeinfreien, von mittel-massigen Grundbesitzern, und noch wurde wie vor Zeiten daselbst der alle grundbesitzenden Freien umfassende Heerbann aufgeboten, während in jenem das Lehenswesen längst das gesammte staatliche und sociale Leben überwuchert und alle Verhältnisse sich dienstbar gemacht hatte. Nur einmal gedenkt Karl der Kahle noch des allgemeinen Heerbannes: so sehr war im westfränkischen Reiche der Dienst vom Beneficium vor dem vom freien Eigentume in den Vordergrund getreten! Die Vererblichkeit der Lehen war im Westen schon gewöhnlich geworden und die Besetzung der Aemter fing gleichfalls an, nicht mehr in der freien Entschliessung des Königs zu liegen; die Grafen nannten sich bereits häufig „von Gottes Gnaden,“ und ein Capitulare Karl des Kahlen *** räumte seinen Grossen schon ein Resistenzrecht ein — somit im Vergleiche zum ostfränkischen Reiche lauter vorgeschrittenere, aber auch faulere Zustände. Mit reichen Kirchen und Klöstern war Gallien gesegnet, wogegen sich solche nur im südlichen und westlichen Deutschland in grösserer Anzahl fanden und der Norden noch stark an * Gegen Eichhorn, D. E. G. 54], s. Waitz IV. 593, Anm. 1. ** Wenk, das fränkische Reich von 843—861, pag. 806. *»* Cap. Karol. II. a. 856 c. 10. die Neuheit seiner Bekehrung erinnerte; dagegen war aber das sittliche Leben der deutschen Stämme ein beiweitem gesünderes als unter den Komanen Karl des Kahlen. Der Gegensatz zwischen den Ständen war ebenfalls noch kein so schreiender geworden; während in Deutschland die Geistlichkeit sich noch weniger als Kaste fühlte und eine mehr praktisch-religiöse Richtung verfolgte, dabei aber in ihrer Lebensweise oft genug an das Treiben der weltlichen Grossen erinnerte, standen sich im Eeiche der französischen Karolinger ein zügelloser, habsüchtiger und räuberischer Adel und eine strengkirchliche Geistlichkeit mit hochgespannten kirchlichen Forderungen schroff gegenüber. Während endlich Karl des Kahlen Reich teilweise noch aufständischen Elementen, wie den Aquitaniern und den Bretonen abgerungen und überdies mit schwerer Mühe gegen die Züge der furchtbaren Normannen verteidigt werden musste, herrschte unter Ludwigs Scepter Ruhe, und der Tatendrang seiner Deutschen konnte sich in Unternehmungen gegen die benachbarten Slaven Luft machen, ohne zu seiner Befriedigung innere Erregungen und Unruhen suchen zu müssen. Die historische Bedeutung des Verduner Vertrags. Die Wichtigkeit dieser Abkunft lässt sich dahin präcisieren: Der Vertrag von Verdun hat die Stellung der germanischen und romanischen Welt zu einander bestimmt, er hat dann die Stellung der Aristokratie zum Königtu me und der Kirche zum Staate verändert. I. Im Verduner Vertrage erblicken wir vorerst die „Geburtsstunde“ eines deutschen und eines französischen Reiches; zwar treten sie uns nicht gleich nach 843 als fertige Organismen entgegen: Sonderbestrebungen der mannigfaltigsten Art, centrifugale Strömungen bedrohen oft ihre Existenz und scheinen die geschaffenen Nationalreiche wieder in ihre stamm liehen Bestandteile auflösen zu wollen. Erst die kraftvolle Hand der Ottonen hat den Bau des deutschen Reiches fest gegründet, und in Frankreich gewinnt das Königtum erst unter den Cape-tingern sicheren Boden, aber der Anfang zu diesen Bildungen war mit Verdun gegeben, und alle Stürme der nächsten Zeiten waren nicht im Stande, ihn rückgängig und erfolglos zu machen. Das Jahr 843 hat die Trennung der Nationen zuerst vorgenommen und die folgenden Ereignisse haben wesentlich nur die Bedeutung, sie vollständiger durchzuführen, ihre Berechtigung darzutun, entgegenlaufende Richtungen mehr und mehr zu bewältigen.“* Von Verdun an datieren daher auch die meisten Historiker die Entstehung des deutschen Reiches. „Es war nicht gleich fertig, es hätte auch wieder zerstört werden können; aber dies ist eben nicht geschehen; die späteren Ereignisse zeigen, dass der Begriff eines solchen Reiches sich festgesetzt, Wurzeln geschlagen, nicht wieder sich hat austilgen lassen.“** Hat noch Eichhorn nach dem Vorgänge älterer Geschichtschreiber das deutsche Reich erst mit Arnulfs Erhebung beginnen lassen, so steht nun die eben citierte Aeusserung von Waitz nicht mehr isoliert da; so haben sich unter anderen in neuerer Zeit Giesebrecht und Sugenheim in ganz ähnlichem Sinne ausgesprochen. II. In den neu entstandenen Reichen war aber das Verhältnis der Aristokratie zum Königtum ein wesentlich anderes, zugunsten der ersteren verändertes geworden. Schon Karl der Grosse musste mit dem Adel als einem höchst ein- * Waitz IV. 594. ** Wonk 23—47. flussreichen Factor rechnen; das Lehenswesen hatte er von seinen Vorgängern Karl Martell und Pippin überkommen, dasselbe in seiner Ausbreitung und Entwicklung sogar gefördert und es in den staatlichen Zusammenhang eingeordnet, aber er verstand es auch, die mächtigen Magnaten im Zaume zu halten und die oberlehensherrlichen Rechte der Krone zu wahren. Unter Ludwig des Frommen schwacher Regierung und unter den Kämpfen derselben waren dann natürlich die Grossen zu wachsender Bedeutung gelangt und hatten sich mit den Gütern des Reiches, der Kirche und der Gemeinfreien gewaltig bereichert. Wie musste nun ihre Bedeutung während des Brüderhaders steigen, wo sie zu wiederholten-malen die Entscheidung in ihren Händen hatten, wo sie als Schiedsrichter den streitenden Königen gegenübertraten, durch ihr Drängen den Frieden von ihnen erzwangen und die Reiclisteilung leiteten! Dann war der Glanz, den die Kaiserkrone ihrem Träger verlieh, die Ehrfurcht die sie verbreitete, früher für die Gewalt der Krone eine erhebliche Stütze gewesen; mit der Schöpfung dreier von einander unabhängiger Reiche erlosch aber das abendländische Kaisertum seinem Wesen nach, und die Einbusse, die die Krone dadurch erlitt, kam natürlich der Aristokratie zu Guten. So brachte der Verduner Vertrag der Macht des Adels naturgemäss bedeutenden Zuwachs. III. Aber auch ein anderes Verhältnis wurde durch den Verduner Vertrag und die vorgenommene Reichsteilung alteriert: das Verhältnis der Geistlichkeit zum Frankenreiche, das Verhältnis der Kirche zum Staate. In Karl des Grossen Person war die Machtfülle eines römischen Imperators mit der Majestät eines kirchlichen Oberhauptes, eines „Regenten der Christenheit“ zusammengetroifen und kirchliche und weltliche Elemente hatten sich auf das innigste in seinem Kaisertume durchdrungen. Wol hat er die Kirche in ihrer Stellung geschützt und mit Ehren und Gütern reichlich bedacht; wol hat er es verstanden, von der Intelligenz des Klerus Nutzen zu ziehen und Geistlichen wichtige Aemter zur Unterstützung und Kontrolle der weltlichen Beamten anvertraut, dabei war aber seine Persönlichkeit so gebietend, dass ein fremder Wille neben ihr nicht aufkam und auch die Kirche aus ihrem Bevormun-dungs- und Abhängigkeitsverhältnisse nicht heraustrat. Das europäische Völkerleben gibt uns kein Beispiel, dass ein Dualismus der weltlichen und der geistlichen Gewalt Dauer gewonnen und beide neben einander ruhig-weiter bestanden hätten. Ihre Sphären greifen ineinander und ihr Gegensatz erscheint so bedeutend, dass auf die Länge der Zeit ein Conflict selbst dann unausbleiblich wird, wenn die Individualitäten der Träger jener Gewalten am wenigsten zu ihm geneigt sind. Das Verhältnis zwischen Kirche und Staat ist eine Machtfrage und zu allen Zeiten im Sinne des Stärkeren geregelt worden; entweder hat die Kirche den Staat beherrscht und zu ihrem Schergen erniedrigt oder hat umgekehrt der Staat von ihr wie von einem Werkzeuge zur Erreichung seiner Tendenzen Gebrauch gemacht. Letzteres hatte unter Karl dem Grossen stattgefunden, und schon da war es zu Anfängen einer Opposition des Klerus gekommen, wie jenes Cap. duplex Aquisgr. a 811 bezeugt, das Karl gegen die geistlichen Uebergriffe richtete. Wie ganz anders aber wurde die Sachlage, als Karl 814 das Zeitliche segnete und sein schwächlicher Sohn Ludwig den Tron bestieg! Im Jahre 813 hatte ihm sein Vater zu Aachen die Kaiserkrone aufs Haupt gesetzt, ein klarer Beweis seiner Auffassung" dieser Würde; im Jahre 816 liess dann Ludwig die Krönung nochmals durch Papst Stefan V. vollziehen, gleich als ob die erste zu Aachen nicht genügend gewesen und der Papst zur Verleihung der Kaiserkrone wirklich berechtigt wäre! Bald finden wir die Geistlichkeit am Hofe Ludwigs massgebend, der bei seiner Schwäche und seiner Werkheiligkeit allenfalls einen guten Klosterbruder hätte abgeben können, zur Fortführung des Werkes seines grosseu Vaters aber nicht das mindeste Geschick besass. Unter dem Einflüsse seiner geistlichen Minister kam jene die Reichseinheit sichernde Verfügung von 817 zustande, ein Werk der Geistlichkeit, wie Ranke sagt, denn „die Teilung des Reiches schien die Einheit der Kirche zu gefährden“. Der Plan dieser klerikalen Einheitspartei war offenbar die Aufrechthaltung und Ausbildung der Theokratie Karls des Grossen, nicht weil sie für eine starke Staatsgewalt sich enthusiasmierte, sondern weil sie hoffen konnte, die kaiserliche Gewalt als Werkzeug zu mis-brauchen, das Ohr und das Gewissen des Kaisers und durch dasselbe das Abendland zu beherrschen. * In seinen früheren Regierungsjahren folgte Ludwig willenlos den Eingebungen dieser Partei, und alle seine Massnahmen haben nur den Zweck, Ansehen und Macht des Klerus zu erhöhen. Die ungeheuren Fortschritte, die derselbe in Stellung und Ansprüchen inzwischen gemacht, lassen sich am deutlichsten au den Beschlüssen der Synoden von Paris und Mainz des Jahres 829 erkennen, die auf der Wormser Reichsversammlung zur Genehmigung dem Kaiser überreicht wurden: die Kirche unabhängig zu machen, den Staat zu reformieren, das lieisst der Kirche zu unterordnen, sind die offenbaren Tendenzen der Reichsgeistlichkeit. Wie musste nun diese ihre ganze Stellung gefährdet und alle ihre Pläne bedroht sehen, als Ludwigs Zärtlichkeit für seinen jüngsten Sohn und für Judith ihn die Reichseinheit aul'geben und au eine neuerliche Teilung denken liess ! Ohne sich der Verdienste Ludwigs des Frommen zu erinnern, zögerte sie uicht, im Bunde mit Lothar den Kaiser zu bekriegen und seine Absetzuug zu er-zwingen. „Die Partei der Geistlichen, welche besonders die Einheit des Reiches nach dem Gesetze von 817 will, schliesst sich an Lothar, deu Mitkaiser an, kämpft aber nun gegen Ludwig, der doch in Wahrheit zuletzt eben jene Einheit wirklich darstellt.“** Als dieser dann 840 sein Wechsel volles Leben beschloss, tritt sie mit der gleichen Entschiedenheit auf die Seite Lothars, der Kaiseridee und Reichseinheit seinen Brüdern gegenüber zur Anerkennung bringen will, und unterstützt ihn bis zu dem Momente, als die Schlacht bei Fontanetum die Undurchführbarkeit jener Ideale dargethan hat. Bald finden wir die Einheitspartei von 817 bereit, in eine Reichsteilung zu willigen und somit den Gedanken einer politischen Einheit zu opfern. Mit Zustimmung des überwiegenden Teiles der Geistlichkeit ist der Vertrag von Verdun zustande gekommen. Aber die erlittene Niederlage sollte wettgemacht und die zertrümmerte politische durch eine um so strammere kirchliche Einheit ersetzt werden. Der Klerus war übrigens zu solcher Politik durch die Gefahren genötigt, mit der die Verduner Teilung Königtum und Kirche gleichzeitig bedrohte. Die Macht der Kirche gründete sich ja nicht bloss auf die überzeugende Kraft des Wortes, auf Wissenschaft und Kunst, auf Lehre und Beispiel, vielmehr waren ihr bestes Fundament die reichen Kirchengüter mit ihren zahlreichen Vasallen und Hörigen, ihren Gerechtigkeiten und Immunitäten. Hier aber hatte die Geist-lichkkeit alles von der Habgier der weltlichen Grossen zu befürchten; „in allen herkömmlichen Ehrenbezeugungen, in allen Angelegenheiten officiellen Ranges * Sugonheim I. 479 u. ff. ** Waitz, Yerf.-Gosclx., IV. 567. räumten die Männer des Krieges neidlos den Männern der Kirche den Vortritt ein; willig liessen sie es selbst geschehen, dass über die wichtigsten Reichs-angelegenheiten der Form nach oft von den Synoden allein der endgiltige Beschluss gefasst wurde; auf die schönen und weitgedehnten Ländereien der Geistlichkeit warfen sie dagegen von altersher die missgünstigsten Blicke. Das einzige Recht in ihrem bewaffneten Arme erkennend, sahen sie nur mit höchstem Widerwillen das Besitzrecht des Klerus über so herrliche Teile des Reichsbodens verbreitet. Nicht selten griffen sie mit offener Gewalt zu und nahmen sich von der Habe der Heiligen, was sie zu erlangen und zu behaupten vermochten.“* Da nun die Staatsgewalt seit dem Verduner Vertrage zu schwach war, um ihr Schützeramt zugunsten der Kirche in genügender Weise zu üben, war diese genötigt, der weltlichen Aristokratie gegenüber sich um andere Stützen umzusehen. Andererseits litt aber die Stellung der Geistlichkeit auch infolge der Zer-reissung des Metropolitanverbandes, den die Verduner Teilung verursacht hatte. Von Köln waren die Diözesen von Münster, Minden, Osnabrück und Bremen, von Mainz war Strassburg, von Rheims ein Teil des eigenen Sprengels und Cambray getrennt worden. Die Diözesen von Autun, Langres, Chalons, Mafon gehörten politisch zum westfränkischen Reiche, während ihre Metropole Lyon Lothar zugefallen war. Ebenso hatten die einzelnen Bistümer Zerreissungen ihrer Sprengel erlitten und die Besitzungen der Kirchen und Klöster, weitverbreitet wie sie waren, waren unter verschiedene Herrscher gekommen, die bei ihren Streitigkeiten nun stets eine Handhabe besassen, um auf die hohe Geistlichkeit des Gegners eine Pression auszuüben. Anderweitige Vergewaltigungen drohten dem Klerus von den weltlichen Gerichten, wo die Sachen seiner Mitglieder vor den weltlichen Grossen zum Austrage kamen und selbst der mächtigste Bischof, weil ihm die W'affenberechtigung fehlte, auf die Vertretung durch einen Waffenberechtigten augewiesen war. Auch die Kirchenzucht musste leiden, seitdem der Verduner Vertrag den Sturz des Kaisertums besiegelt hatte. In dieser gefährdeten Lage, wo die Wiederaufrichtung eines Kaisertums Karl des Grossen immer in weitere Fernen gerückt erschien, wird es begreiflich, dass die fränkische Geistlichkeit gegenüber dem fait accompli des Verduner Vertrages den kühnen Gedanken fasste, an der Stelle der gestürzten karolingischen Theokratie eine päpstliche Theokratie zu errichten und durch die Centralisation der Kirche über die in Teilreiche zersplitterte Christeuheit zu herrschen. Die Antwort auf Verdun und dessen Folgen \yar die Fälschung der „pseudo-isi-d or isch en Decr e tal i en.“ „Gleichviel, wo diese Sammlung begonnen, wo sie vollendet worden, sie ist jedenfalls nicht bloss der Ausdruck persönlicher Bestrebungen, des persönlichen Ehrgeizes irgend eines Bischofes oder gar des Papstes selbst, sondern wiewol derartige Absichten nebenher darin verfolgt werden, im wesentlichen der Niederschlag der Forderungen und Wünsche jener Partei, welche einst durch Schöpfung eines von geistlichen Einflüssen geleiteten unteilbaren Kaisertums jetzt, da dieses gescheitert, durch einen engen Bund der Bischöfe mit ihrem Oberhaupte, durch eine streng monarchische Ordnung der Kirche diese vom Staate möglichst unabhängig machen wollte.“ ** Mit den pseudo-isidorischen Decretalien aber verzeichnen wir den Anfang jener auf Herstellung einer kirchlichen und päpstlichen Omnipotenz gerichteten Bestrebungen, welche, zu den verschiedensten Zeiten unternommen, an Nikolaus 1. ihren ersten bedeutenden Repräsentanten, an Gre- * Wenk, 58. ** Diimmlor, ostfränk. Reich, I. pag. 223. gor VII. ihren kühnsten Verteidiger und Märtyrer, an Innozenz III. ihren glücklichsten Streiter gefunden haben. Allerdings wohnte den guten Männern, welche uns die Kunde vom- Verduner Vertrag überlieferten, kein Gefühl inne für die Bedeutung, die wir heute demselben zuschreibeu können; beschreiben sie uns das Ereignis doch ohne jegliches Kaisonnement, mit einer Trockenheit, allenfalls wie mönchische Annalisten eines dahingeschiedenen Abtes oder einer Mondesfinsternis Erwähnung tun! Und wol zählt der Vertrag von Verdun zu jenen Geschehnissen, bei welchen der lenkende Geist, dessen Spuren die Weltgeschichte aufweist, vom Gesetze der Cau-salität abgewichen und an kleine unscheinbare Ursachen grosse Wirkungen geknüpft zu haben scheint. Dennoch waren es im Grunde Differenzen tiefgreifender Natur, die eine Scheidung der Stämme zu Verdun herbeiführten, gewaltige, wenn auch noch mehr im Verborgenen wirkende Kräfte, die die Abkunft erzwangen. „Die Völker hatten sich gegenseitig gegeben, was ihre Entwicklung fördern konnte. Jetzt schieden sich ihre Wege, und eine neue Periode begann für die einen wie für die anderen.“* Das nationale und das sociale, das politische und das kirchliche Dasein der folgenden Epochen haben dem Vertrage von Verdun einen Teil ihrer Gestaltung zu verdanken. Vorliegende Arbeit, in welcher wir gerade dieses Moment hervorheben wollten, glauben wir daher am besten mit jener bereits in der Einleitung citierteu Stelle aus Dümmler beschliessen zu können: „So kann man denn mit Fug behaupten, dass in den Zeiten des Vertrages von Verdun einer der bedeutsamsten Knotenpunkte deutscher wie europäischer Geschichte liegt, von da aus die leitenden Fäden der politischen wie der kirchlichen Entwicklung durch das Mittelalter hiedurch bis auf unsere Tage sich verfolgen lassen.“ * Dümmler I. 226. Franz Šuklje. Schulnachrichten I. Der Lehrkörper. Der Lehrkörper bestand am Schlüsse des zweiton Semesters 1875/76 ans folgenden Mitgliedern: A. Für die obligaten Lehrfächer. Ordentliche Lehrer: 1. Sehulrath Jakob Smolej, Diroctor, lehrte Latein in der VIII. Classe, 5 Stunden wöchontlich; in der zweiten Hälfte des II. Semesters auch Geographie in der I. Classe a. & b. 6 Std. wöch. 2. Herr Valentin Konschegg. Professor, Classonvorstand dor I. a. Classe, lehrte in dersolbon Latein, Deutsch und Naturgeschichte; lotztore auch in der VI. und II. a. Classe; 17 Std. wöch. 3. Herr Ignaz Honig, Professor, lehrte Geschichte und Geographie in der VII., IV., III. a., II. a., II. b. Classe; 18 Std. wöch. 4. Herr Josef Johann Nejedli, Doctor der Philosophie, Professor und Classen-vorstand in dor VII. Classe, lohrto Propädeutik in der VIII. und VII. Classe, Mathematik in der VIII., VII., V., III. b., oII. b. Classe; 19 Std. wöch. 5. Herr Johann Vävrü, Professor und Classonvorstand der VI. Classe, lehrte Latein in der VI. und IV., Griechisch in dor V. Classe; 17 Std. wöch. 6. Herr Carl Ahn, Doctor dor Philosophie, Professor und Classenvorstand der IV. Classe, lohrto Griochisch in dor VIII. und III. a., Doutsch in der VI. und IV. Classo; 16 Std. wöch. 7. Herr Johann Gogala, Weltpriester, Doctor der Theologie, fürstbischöfl. Consisto-rialrath, Professor und Exhortator am Obergymnasium, lehrte die Religionslehre im Ober-gymnasium; 8 Std. wöch. 8. Herr Josef Marn, Weltpriester, Professor und Exhortator am Untergymnasium, lehrte die Beligionslolire in dor IV., III. b., II. b., I.b., und Slovenisch in den Classen des Oborgymnasiums; 16 Std. wöch. 9. Herr Friedrich Žakelj, Professor und Classenvorstand der III. a. Classo, lehrte Latein in der III. a., Griechisch in der VI., Doutsch in dor III. a. und II. b. CI.; 17 Std. wöch. (in der zweiten Hälfte des II. Sem. auch Deutsch in der V. CI.; 3 Std. wöch.) 10. Herr Anton Heinrich, Professor (Classenvorstand), lehrte Geographie und Goschichto in der VIII., VI., III. b. Classe, Doutsch in der VIII., VII. und III. b. Classe; 18 Std. wöch. (in dor zweiten Hälfte des II. Som. statt Deutsch in dor III. b., Geschichte in der V. Classe; 19 Std. wöch.) 11. Herr Valentin Kermavner, Profossor und Classenvorstand in der III. b. Classe, lehrte Latein, Griechisch und Slovenisch in der III.b., Griechisch in der VII.CI.; 18 Std. wöch. (im vierton Quartal statt Slov. III. b. Deutsch). 12. Herr Johann Tužek, Professor, lehrte Naturgeschichte in der V., III. a., III. b., II. b., Lb.; Mathematik in der II. b., I.a., I.b. Classe; 19 Std. wöch. 13. Herr Michael Wurner, Profossor und Classenvorstand in dor VIII. Classe, lelirto Mathematik in der VI., IV., III. a., Physik in der VIII., VII., IV. Classe; 18 Std. wöch. 14. Herr Anton Skubic, Professor und Classonvorstand in der II. a. Classe, lehrte Latein in dor V. und H.a., Deutsch in der H.a.; 17 Std. wöch. 15. Herr Maximilian Pleteršnik, Profossor und Classenvorstand in der I. b. Classo, lehrte Latein und Slovenisch in der I.b., Griechisch in der IV. Classe; 15 Std. wöch. (in der zweiten Hälfte des II. Sem. auch Doutsch in dor I. b. Classe mit 4 Std. wöch.) 16. Herr Franz Suklje, wirklicher Gymnasiallehrer und Classenvorstand der V. Classe, lohrto Geographie und Geschichto in der V., I. a., I. b., Deutsch in der V. und I. b. Classe; 17 Std. wöch. (seit Endo April krank). 17. Herr Franz Wiesthaler, wirklicher Gymnasiallehrer, Classenvorstand in dor II. b. Classe, lolirte Latein in der VII. und II. b., Slovenisch in der IV. und II. b. Classo; 19 Std. wöch. (in der zweiten Hälfte des II. Sem. Slovenisch auch in dor III. b. Classo mit 3 Std. wöch.) Supplierender Lehrer: 18. Horr Johann Gnjezda, Woltpriester, Exhortator im Untergymnasium, lehrte die Religionslehre und Slovenisch in der III. a., II. a., I. a. Classe; 15 Std. wöch. B. Für die nicht obligaten Lehrfächer. Landwirthschaftslehre für Obergymnasiasten, 3 Std. wöch., lehrte Prof. V. Konschegg. Slowenische Sprache für Nichtslovonen der VII. und VIII. Classe, 2 Std. wöch., lohrte Prof. Fr. Žakelj. Italienische Sprache in drei Curson, 5 Std. wöcli., lehrte Prof. Dr. C. Ahn. Stenographie in zwei Cursen, ä 2 Std. wöch., lehrte Prof. A. Heinrich (approb.) Kalligraphie für Schüler der I. und II. Classe in zwei Abth. lohrto Prof. V. Kermavner. 19. Zeichnen in zwoi Cursen, im Winter 3, im Sommer 4 Std. wöch., lohrte der Prof. der O.-R.-Sch. Herr Franz Globočnik. 20. Gesang in zwoi Cursen, 5 Std. wöch., lohrte der Chorrogent Herr Anton Förster. 21. Turnen in zwei Abth., 4 Std. wöch., lehrto der Turnlehrer an der k. k. Lehrerbildungsanstalt Herr Julius Schmidt. Gymnasialdienor: Anton Franzi. II. Lectionsplan.* Der speciclle Lectionsplan für dio obligaten Lelirfächor schliesst sich im wesentlichen an den allgemein gesetzlichen Lehrplan (Minist.-Verordnung vom 10. September 1855, Z. 10,312) mit jenen Modificationen, welche durch don für dio hierlilndigen Gymnasion normativen Unt -Min.-Erl. vom 26. September 1873, Z. 8172, horbeigeführt wurdon. Für den googr.-liistorischen Unterricht war massgebend die Minist.-Verordnung vom 12. August 1871, Z. 8568. Dio Vor-theilung dor obligaten Lohrfächer nach Classon und wöchentlichen Stundon war folgendo: Lehrgegenstünde Zahl der wöchentliches Lehrstunde» ln der Classe Summe I.a j I.b n. m. IV. v. VI. vn. VIII. . ' Roligionslehre 2 2 2 2 2 2 2 2 16 Lateinische Sprache 8 8 6 6 6 6 5 5 50 Griechische „ - 5 4 5 5 4 5 28 Doutscho 3 | 4 3 3 3 3 3 3 3 24 (25) Slovenische 3 3 3 3 2 2 2 2 20 Geographie und Geschichte . . 3 4 o 4 4 3 3 3 27 Mathematik 3 3 3 3 4 3 3 2 24 • Naturgeschichte Physik Propädeutik 2 2 2 Ž n«i 3 2 2 3 2 3 2 / 10 (I. Sem.) 1 8 (ü. Sem.) ( 9 (I. Sera.) 111(11. Sem.) : 4 Zusammen . . 24 (21) 25 25 (22) 27 (24) 28 (25) 28 (26) 26 (24) 27 (25) 27 (25) 212 (213) (192)** * Vergl. Programm 1872. ** Die Zahlon in Klammern boziehen sieb auf jene Schüler, die das Slovenische nicht besuchen. Der Min.-Erl. vom 20. September 1873 normiert für das Gymnasium in Laibach neben den acht Classen mit deutscher Unterrichtssprache für das Untergymnasium Parallelabtheilungen mit theilweise slovenischer Unterrichtssprache. Demgomäss werden in der I. b. Classe alle Gegenstände, ausser Geographie und Mathematik, slovonisch gelehrt; in der II. b. Classe kommt beim Deutschen und im II. Sem. bei der Naturgeschichte die deutsche Unterrichtssprache in Anwondung. In der III. b. CI. werden ausser Religionslehre und Slovenisch alle Gegenstände doutsch gelehrt; dieselbe Einrichtung gilt auch für die eveut. IV. b. CI.; in der heuer combinierten IV. Classe wurde in diesen zwei Gegenständen utraquistisch unterrichtet. — Im Obergymnasium kommt das Slovenische als Unterrichtssprache nur bei diesom selbst in Anwendung. Das Slovenische ist obligater Unterrichtsgegcnstand in den sloven. Parallelabtheilungen des U.-G. und für die aus denselben aufsteigenden Schüler auch im O.-G. — Für die nichtslovenisclien Schüler im O.-G. bestellt derzeit noch ein eigener Lehrcurs des Slovenischen mit deutscher Unterrichtssprache. In den beiden classischen Sprachen wurde im Schuljahre 1874/75 nachstehende Lectüre vorgenommen: Aus dem Latein. III. a. CI.: Urbis Romao viri ill. von Holzer: c. I,—XII, XIV, XV, XVIII. XX,—XLIV, XLVII, L, LV, LVI. „ b. „ Urbis Romao viri ill. von Holzer: T.-XL (exc.XIX, XXII,XXXH), XLV, LX (curs. VLI—XLIV; XLVI-LIV). IV. „ Caesar bell. gall. lib. I, II. Ovid. Met. 1.89-113; VIII. 183 -235. Pastili. 475-512, 687—710. V. „ Liviusl. 1—18; XXI. 1 - 37; Ports. mit Ausw. Ovid Metamorph. (aetat., Deucal., Pliaet., Heliad., Aiax Ulixes). Trist. I. 1. 3.; III. 4., IV. 10. ex Ponto I. 2. VI. „ Sallust. Jugurtlia. Virgil. Aon. I, II. (III. Priv.) Eci. 1. VII. „ Cicer. oratt. de imp. Cn. Pomp, (curs.), pro Milone. Virgil. Aen. (II.) III. (VI. Priv.) VIH. IX. VIII. „ Tacit. Agric. — Annal. I—III. mit Auswahl. Horat. carm. I. 1-4, 6, 7 (10), 11, 12, 14. 15, 18 (20, 22), 24, 28, 31,37. II. 1, 2, 3, 6, 7 (9), 10, 13, 14 (15), 16, 18, 20. III. 1 - 5 (8, 13, 23), 24,29,80. IV. 2,3,4 (5), 7,8,9,12(14,15). Epod. 2, 7. — Carm. sec. Sat. I. 1,4, 6, 9 (10). — Epist. I. (1) 2. ad Pis. (Priv.) Aus dem Griechischen. Xenopli. Chrestom.(Schenkl): Kyrop.I. 1 — 15; II. 1-21; IX., XI., XIV. - Anab.I.,11. -Memor. I. Homer. Ilias. I., II. 1 200. Herodot. VI. 1 28, 38-59, 82-91, 93—100. — VI. 1-4, 44 68, 144—185; VIII. 1—16, 83 -96. — (V. Priv.) Homer, Ilias. III., VI., VII. (IV., V. Priv.) Demosthon, oratt. phil. I. Olynth. II. phil. 71 eQhiov tv XtQQOrv. (I. phil. Priv.) Homer, Ilias. XVI. (XVII. curs.), XVIII. - XXII. Plato: Apolog. Kriton. Sophokl., Oedip. rox. Hornor, Odyss. I —VII. (VIII. IX. mit Ausw.) Themata a) zu den deutschen Aufsätzen im Obergymnasium 1875176. VIII. Classe. 1. Das Schöne und Erhabene. (Schiller.) — 2. Der Mensch im Kampfe mit der Natur. — 3. Klopstocks „Frühlingsfeier“ (negative Kritik). — 4. Dasselbe (lobende Kritik). — 5. Dasselbe (objektives Urtheil). — 6. a) Staats- und Rechtsverhältnisse zur Zeit der Babenberger, — b) Oesterreich und die Türkei bis zum heutigen Tage; — c) Wann und bei welchen An-lässon verlor Oesterreich seine Antheile aus der spanischen Erbschaft? — d) Zustand Oesterreichs und Preussens beim Beginn des ersten schlesischen Krieges; — e) Was wollte Kaiser Josef II.? Warum setzte er seine Absichten nicht ganz durch? Welche Veränderungen nahm or im Staate wirklich vor? — f) Wann und bei welchen Gelegenheiten stand Preussen Oesterreich feindlich gegenüber? — g) Die wichtigsten Thaten des Erzherzogs Carl; — li) Warum misslang der Krieg im Jahre 1809? — 7. a) Vorgleichung von Uhlands Ballado „Glück von Edcnhall“ mit Heine’s Ballade „Belsazar“, — b) Vergl. von Goetho’s Ballado „Der Fischer“ mit Heine’s „Lorelei.“ — 8. a) Ucber die Macht dos Lobes; — 6) Was verdankt die Welt dem Kaufmanne? — c) Warum besuchen heutzutage so wenige die Tragödie? — 9. a) Die Rohproduktion in Land und Forst; — b) Ueber Viehzucht, Jagd und Fischerei; — c) Ueber den Bergbau; — d) Ueber Industrie und Gewerbe (populäre Darstellungen). — 10. a) Welche Vorwürfe macht Lessing der „Rodogune“ des P. Corneille? — b) Wie vorsteht Lessing die Forderung des Aristoteles: „das Drama müsse uns von der Leidenschaft der Furcht und des Mitleids roinigen?“ — c) Jung gewohnt, alt gethan (Chric.) — 11. Cis- und Transleithanien (eine statistische Parallele). (Maturitätsarbeit.) VII Classe. 1. Der peloponnesische und der dreissigjährige Krieg. (Parallele.) — 2. Nutzen des Lesens. — 3. Fichte’s Rede an die deutsche Nation. — 4. a) Welche Vortheile verdankt die deutsche Literatur der romantischen Schule? — b) Warum ist die deutsche Literatur eine Weltliteratur? — 5. Welcher Charakter in einem gelesenen Drama gefällt mir am besten? Warum? Ist ein entgegengesetzter Charakter daneben? — (j. ä) Moderata durant; — b) Briefliches Urtheil über die neue Bestimmung der Herbstferion. — 7. a) Was verdankt die Welt der französischen Revolution? -— 6) Ist Cäsar grösser oder Napoleon? — 8. a) Simrocks Stellung und Bedeutung in der deutschen Literatur; — b) Uhlands Stellung und Bedeutung in der deutschen Literatur; — c) Welche Jahreszeit mir am besten gefalle und warum? — 9. a) Ueber die Vergleiche im 16. und 17. Gesänge der Iliade; — b) Hektor und Patroklos. (Eine Erzählung.) — 10. a) Wer den Besten seiner Zeit genug gethan, der hat gelebt für alle Zeiten; — b) Doines Herzens Güte kannst du daran erproben, — Ob du von ganzom Herzen an doinoin Feinde kannst das Gute loben; — c) Hart gegen Hart nimmer gut ward. — 11. a) Tasso und Antonio in Goetho’s Torquato Tasso. (Eine Parallele); — b) Die Prinzessin Leonore und die Gräfin Leonore Sanvitale in Goethe’s Torq. Tasso. (Eine Parallele); — c) Herzog Alplions in Goethe’s Torq. Tasso. (Charakteristik); — d) Inhalt des Torq. Tasso von Goethe. — 12. Ueber die Entwicklung der Epik in Oesterreich. VI. Classe. 1. Zusammenhang zwischen Waltherius und dom Nibelungenliede. — 2. a) Vorboten dos Winters; — b) Dio Sprache dor herbstlichen Natur. — 8. Einfluss der französischen Literatur auf die deutsche im Mittolalter. — 4. Wie wirkt der Dichter auf seine Nation? — 5. a) Uebersicht der sogen, höfischen Poesie; — 6) Ueber das volksthümliche Epos in der mhd. Zeit. — 6. Klopstocks Bedeutung für die deutsche Literatur. — 7. Gedankengang der I. Ode des Wingolf. — 8. Das Wiedererwaehen der Natur. — 9. Schilderung eines Hocli-wassers. — 10. o) Der Bildungsgang Herders; — b) Dor Bildungsgang Goethe’s. — 11. und 1870. Statut für das philologische Seminar in Wion (Unt.-Min.-Erl. 31. Juli 1875, Z. 11169). „ „ „ germanistische Seminar in Innsbruck (27. Soptomber 1875, Z. 15180). Dritter Turncurs für Oandidaten dos Mittelschul-Lehramtes (14. Oktobor 1875, Z. 15333). Normalo über Somesterdauor, Schulforien und Unterrichtszeit an Mittelschulen (21. De-zembor 1875, Z. 19109). Die Ueberbürdung dor Schüler an Mittelschulen betreffend (17. Februar 1876, Z. 2501). Schüler dor 4. Classe einer Mittelschule können zur Thoilnahme am Unterrichte in der Stenographie zugelassen worden (20. Februar 1876, Z. 668). Lehrplan der k. k. Militär-Realschulon. Index dor Programm-Abhandlungen der österr. Mittelschulen im Jahre 1874/75. Uebcr die Competenz zur Urlaubsertlioilung an Staatsmittelschulloliror (12. April 1876 Z 1554). Weisungen über die Behandlung administrativer Streitsachen dos Oultus- und Unterrichts-Rossorts mit Rücksicht auf die Errichtung eines Verwaltungsgorichtshofos (14. Mai 1876, Z. 8040). ___________ Lehrbücher betreffend. Kozonn Bl., geographischer Schulatlas, 19. A. Wien 1875 (Hölzol). I. 36 Karton. 2 fl. 80 kr. — II. 48 Karton. 3 fl. 50 kr. (22. Juni 1875, Z. 6644.) — Dorselbo, 20. A. 1876 (13. März 1876, Z. 17087). Schinnagl M., latoin. Elemontarbuch für die I. Classe, 9. A. v. H. Matschok. Wien 1875 (Bock). 72 kr. (15. Juni 1875, Z. 8753.) Kozonn Bl., Leitfaden der Geographie von H. Vogel, 4. A. Wion (Hölzol) 1875. (I. Thl. allgemeine Grundzüge, 50 kr.; II. specielle Geographie, J fl. 30 kr.) (V.-Bl. S. 150.) Klun V. F., Leitfaden der Geographio, 16. A. Wien 1874 (Gorold). 1 fl. 40 kr. (V.-Bl. S. 150.) C. Sallustii Cr., Jugurtha von G. Linker, 4. A. Wion 1874 (Gerold). 30 kr. (V.-Bl. S. 150.) Oratt. Tullian. decas von G. Linker, 4. A. Wien 1873 (Gorold). 25 kr. (V.-Bl. S. 150.) Frischauf J. I)r., Lohrbuch der allgemeinen Arithmetik, 2. A. Graz 1872 (Louschner und L) 80 kr. (22. Juni 1875, Z. 8681.) — Dasselbe, 3. A. 1876. 1 fl. 20 kr. (29. März 1876, Z. 3844.) Spruner, Dr. C. v., histor.-geogr. Schulatlas, 22 Karton, 8. A. Wien-Gotlia (Porthes) 1875. 4 fl. 10 kr. (9. Juli 1875, Z. 9506.) Baur C. J., oro-hydrogr. Karte von Oesterreich-Ungarn. Wien (Hölzel). 9 Bl. 6 fl. (rhein.) 9 fl. 40 kr. (8. Juli 1875, Z. 8180.) — Karte der österreichischen Monarchie (w. v.) Haulor J. Dr., Aufgaben für latoin. Syntax. II. Thl. Moduslaute. Wien (Hölzol) 1875. 75 kr. (12. Juli 1875, Z. 9414.) Supan A. G., Lehrbuch dor Geographie, 2. A. Laibach 1875 (Kleinmayr & Bamberg). 1 11. 40 kr. (16. August 1875, Z. 12234.) Melirere Religionslehrbüchor in neuen Auflagen eventuell zugelassen. (Unt -Min.-Erl. 17. August 1875, Z. 397): Leinkauf, Hafenrichter, Fischer, Wappler, Fesslor. Kozonn Bl., Wandkarte von Steiermark, 7 fl. 40 kr.; von Kärnten, 4 ü. 80 kr. Wien (Hölzol.) (17. August 1875, Z. 12510.) Schiller C., deutsche Grammatik für Mittelschulen, 5. A. Wion 1876 (Hügol). 1 fl. 20 kr. (12. Jänner 1876, Z. 20427.) Horr G., Lehrbuch der vergleichenden Erdbeschreibung. I. Curs. 3. A. Wion (Sallmayr) 1876. 60 kr. (6. März 1876, Z. 3186.) Krist Dr. J., Anfangsgründe der Naturlehro für die unteren Classon dor Mittelschulen, 7. A. Wion 1876 (Braumüller). 2 fl. (23. März 1876, Z. 4289.) Eggor Dr. A., doutschos Lehr- und Lesebuch für höhere Lohranstalton. II. Thl. 1. Bd., 4. A. Wion 1875 (Hölder). 2 fl. 20 kr. (noben dor 2. und 3. A.) (7. April 1876, Z. 17865.) Nouinann A., deutsches Lesebuch. III. Thl. 4. A. 1875, 1 fl. 20 kr.; — IV. Thl. 3. A. Wien 1876 (Höldor), 1 fl. 20 kr. (noben der 3. und 2. A.) (7. April 1876, Z 17865.) Langi J., Kunstdonkmälor II. Cyclus. 8 Bilder. Wion (Hölzol). 20 fl., mit Text 2 fl. 50 kr. mohr, als Unterriehtsbehelf zulässig. (3. April 1876, Z. 4551.) Verzeichniss der zulässigen Gypsabgiisso dos k. k. österreichischen Museums für Kunst und Industrie in Wien als Lehrmittel. (24. Mai 1876, Z. 7831.) B. Besondere Erlässe des k. k. Landessclmlrathcs. Gonohmigung der Lehrbücher pro 1875/76. (Ldschr. 10. August 1875, Z. 1252.) Die svstemmässigen Remunerationen von 1875/76 an monatlich anticipando flüssig gemacht. (Ldschr. 19. August 1875, Z 1074, und 17. März 1876, Z. 349.) Dor 28. Juni künftighin Hofnormatag. (Pr. 22. November, Z 2777.) DasVcroinsvorbot unter Studierenden in Erinnerung gebracht. (3. Dezember 1875, Z. 2407). Dio Verpflichtung zur Einsendung eines Programms an die k. k. Uuivorsitäts-Bibliothek in Wion aufgehoben. (28. Dezember 1875, Z. 2429.) Boi den statistischen Tabellen die vorgeschriebonen Formularion zu benützen. (1. Jiinner 1876, Z. 2519.) Abordnung von Ministerial - Commissären zur Inspicierung dos Zeichenunterrichtes. (21. Februar, Z. 289.) Weisungen inbetroff der Ueberbiirdung der Schüler. (27. Februar, Z. 323.) „ „ „ Waffoniibungen der Roservo - Offiziere und Resorvoinännor. (24. März, Z. 460.) Dio bairischon und proussischen Programme pro 1875 üborinittolt. Austausch angoordnot. (10. April, Z. 528; 25. April, Z. 651.) Lohnnittol für den Gesangsunterricht werden nicht mehr allgemein approbiert. (10. April, Z. 560.) Boim Gebrauche dor Anroitor’schen Farben Vorsicht nöthig (28. Mai, Z. 600.) Prof. A. Heinrichs Lehrbuch der Gabelsborgor Stenographie nach Alm-Ollendorfs Methode allgemein nicht zugelasson. (24. Juni, Z. 1040.) VI. Zur Chronik des Gymnasiums. Veränderungen im Lehrkörper seit dem Schlüsse des vorigen Schuljahres. Nachdem Prof. C. Molzor mit dem 31. Juli seinor Dienstleistung enthoben worden, trat der an seine Stelle mit dem hohen Unt.-Min.-Erlasse vom 18. August 1875, Z. 12618, ernannte k. k. wirkliche Gymnasiallehrer in Rudolfswerth, Herr Franz Šuklje, mit Beginn des neuen Schuljahres (13. September) seinen hierortigen Dienstposton an. Zu gleicher Zeit übernahm der mit dom hohen Unt.-Min.-Erlasse vom 23. Juli 1876, Z. 10526, zum Turnlehrer an dor k. k. Lehrerbildungsanstalt und den Mittelsclmlon in Laibach ernannte Herr Julius Schmidt don Turnunterricht. — Sonst verblieb der Lehrkörper in seinem vorjährigen Bestände. Der Berichterstatter fiihlt sich aber verpflichtet, an dieser Stolle eines Mannes zu gedenken, der seit dom Jaliro 1862 63 aus dem Verbände dieses Lehrkörpers geschieden, in Wien, wohin or sich nach seiner Versetzung in den Ruhestand begeben hatte, am 20. September 1875 im 78. Lobonsjahre gestorben ist, nemlich Prof. Peter Petru/.zi. Im Jahre 1797 (19. Oktober) in Triest geboren, widmete er sich nach absolvierter Mittelschule zunächst durch drei Jahro don theologischen, durch zwei Jahre don juridischen Studien in Padua. Da er sich jedoch mehr zu den humanistischen Studien hingezogen fühlen mochte, gab er diose Studien auf und bereitete sicli auf das Gymnasial-Leliramt vor. In verhiiltnissmässig jungon Jahren wurdo er mit St.-H.-C.-Decret vom 23. Februar 1823, Z. 1337, zum Humanitätsprofessor am Gymnasium in Zara ernannt, mit Decrot vom 3. August 1831, Z. 2604, an das Gymnasium zu Laibach übersetzt, wo er bis zu soinor mit hohem St.-M.-Erlasse vom 31. Juli" 1862, Z. 7681/C.-U., bowilligton Versetzung in don bleibenden Ruhestand segensreich wirkto. Bei soinor reichen Begabung und geistigen Regsamkeit umfasste or in seinen Studion fast alle Zweige des Gymnasialunterrichtes, Sprachen sowohl als Realien, insbesondere die Naturwissenschaften. Zugleich war er auch suppl. Professor der italienischen und französischen Sprache. Eino grosso Zahl nunmehr goreifter Männer, die damals als soino Schüler durch ihn wissenschaftliche Anregung erfahren, bewahren ihm ein dankbares Andenken, seine Collegen die freundlichste Erinnerung. Das Schuljahr 1875/76 wurde in Gemässhoit der geänderten Forieneintheilung am 16. Septomber mit dem h. Geistamto, das dor hochw. Domdochant Herr Josef Supan cole-brierte, feierlich eröffnet. Die Aufnalims-, Wiederholungs- und Nachtragsprüfungon wurden am 15. Septomber und den darauffolgenden Tagen, dio Wiederholungsprüfungen der Abiturienten am 21. und 22. Septeinbor unter dor Leitung des k. k. Landosschulinspectors Horrn Johann Solar abgehalten. Am 4. Oktober feierte die Gymnasialjugend das Fest des Allerh. Namensfestes Sr. k. u. k. apost. Maj estät, unseres allergnädigsten Kaisers Fr an z J o sef I., durch oinen solennen Scliulgottesdienst mit Absingen dos Volkshymne. Der Lehrkörper wohnte an diosom Tage, sowie am 18. August dem zur Feier des Tages in der Domkirche celebriorten Hochamte boi; derselbe war auch bei den für Mitglieder des Allerh. Kaiserhauses am 9. Febr., 2. März und 28. Juni abgehaltenen Seeionämtern vertreten. Am 16. September hatte dor Lehrkörper die Ehre, im Namen dor Lehranstalt den nou-ornannten hochw. Fürstbischof, Herrn Dr. Johann Chrysostomus Pogačar, zu begriissen und ihm seine Glückwiinscho darzubringen. Da dersolbo Mitglied des k. k. Landesschulrathos und fürstbischöfl. Coniinissär für den religiösen Unterricht und die religiösen Uobungen gewesen war, so trat an soino Stolle im L.-Sch -R. der Professor an der theolog. Lehranstalt, der hochw. Herr Dr. Th. Loonhard Klofutar, Ehrendoinherr, und als fürstbischöfl.Commissär wurde mit fürstbischöfi. Beeret vom 6. Jännor 1876, Z. 26, der hochw. Herr Heinrich Pauker Bdl. v. Glanfeld, Doctor der Theol. und Domherr, bestellt. An dem sonn- und feiertägigen Gottesdienste nahm die Gvmnasialjugend in der „Deutschen Kirche“ (f. d. O.-G.) und der Ursulinnenkirclic (f.d. U.-G.), an dem wochentägigen (Dinstags und Freitags, mit Ausnahme der rauheren Jahreszeit) gemeinsam in der Domkireho unter vorschriftmässiger Aufsicht thoil. Das Orgelspiel (in der Deutschen und Domkirche) besorgte der Septimaner A. Marschalek, den Kirchengesang beim U.-G. leitete der Octa-vaner C. Major. Zur h. Beicht und Communion ging die Jugend gemeinschaftlich dreimal; hoi der Ostorbeicht mit Exercitien am 29. und 30. März Ausserdem nahm sie auch theil an dom Frohnleichnamsumgange. Am 21. Juni feierte sio das Aloisifest gemeinschaftlich durch ein solennes Hochamt in der Ursulinnenkirchc, das der hochw. Herr Canonicus Georg Volc zu celobrieron die Güte hatte. Der hochw. Herr Jos. Erker, Domkaplan, hielt dio Exhorte und der Sängerchor unter Leitung seines Gesangslehrers, Herrn Anton Förster, wirkte zur Feier des Tages mit; mehrere von ihron Katecheten vorbereitete Schüler der I. Classe empfingen die erste h. Communion, an dor zahlreiche Schüler anderer Classen theilnahmon. Mit dem h. Erl. des k. k. Landesschulratlies vom 2. Dozember 1875, Z. 2145, wurde in Erledigung des Jahresberichtes dem Lehrkörper im allgemeinen die Anerkennung seiner Thätigkeit und namentlich dem Prof M. Pleteršnik für die Besorgung der Bibliothoks-goschäfte ausgesprochen. Die Privatistenprüfungen pro I. Somoster wurden am 9. und 10. Febr. 1876 abgehalten, am 12 Febr. das I. Sem. geschlossen und am 16. Febr. das II. begonnen. Mit h. Erl. vom 16. April 1876, Z. 570 (Ldschr ), wurde die Ernennung des Prof. am couim Realobergymnasium zu Mariahilf in Wion, Herrn August ßössler, zum Ministorial-Commissär behufs Inspicierung des Zeichenunterrichtes an Mittelschulen und Lehrerbildungsanstalten bekanntgegeben. Am 28. April erkrankte der wirkliche Gymnasiallehrer Fr. Šuklje, und da soino Krankheit leider eine baldigo Wiederherstellung desselben nicht erwarten lioss, so mussten seine Lehrfächer unter die Collogen, die deren Supplierung bis zum Schlüsse des Schuljahres bereitwilligst übernahmen, verthoilt werden. Eine weitere Störung des regelmässigon Untorrichtsganges trat gegon Endo des II. Sem. ein, als Prof. Ign. Honig durch seinen leidenden Zustand über dringendes ärztliches Anrathen zum Gebrauche einer Badekur beurlaubt werden mussto. Die Collegen übernahmen bereitwillig auch diese Supplierung, so dass deren wöch. Stundenzahl mehrfach über 20 stieg. Im Verlaufe des Schuljahres wurde dio Lehranstalt, und zwar vom 23. bis 27. Nov. 1875, von dom k. k. Landesscliulinspector für die real Fächer, Herrn Dr. Math. Wretschko, der sich in dor diesfalls abgehaltenen Conferenz im allgemeinen anerkennend über die Leistungen aussprach, und von dem k. k. Landosschulinspector für die humanistischen Fächer, So. Hochwürdon Herrn Johann Šolar, vielfach während des ganzen Schuljahres einer eingehenden Inspicierung unterworfen. Die schriftlichen Maturitätsprüfungen pro 1876 wurden am 8. bis 17. Juni abgehalten, der Boginn der mündlichen auf don 17. Juli angeordnet. Gomeldot haben sich dazu alle 23 öffentl. Schüler, 1 Externer, 1 aus dem Jahre 1873. Dio Versetzungsprüfungen fanden, u. zw. schriftlich vom 16. bis 24. Juni, die miind-lichon vom 26. Juni bis 4. Juli statt; dio Privatistenprüfungen am 12. und 13. Juli. Dor Schluss des Schuljahres orfolgt am 15. Juli mit einem foiorlichen Dankamto in dor Domkirche um 8 Uhr und der darauf in üen einzelnen Classenabtheilungen stattfindenden Zeugnisvertheilung und Entlassung der Schüler. Die Entlassung der Abiturienten erfolgt am 20. Juli. Dor Gesundheitszustand der Schiilor im Schuljahre 1876 war im allgemeinen nicht ungünstig. Durch den Tod wurden dor Lehranstalt entrissen drei Schüler, und zwar Pirkor Alexander (absolv. Sextaner) noch in den Herbstferien infolge eines acuten typhösen Leidens; Both Josef (VI. Classe) am 6. Febr. an Diphtlieritis und Zurücktreten des Rotldaufs, und More Conrad (absolv. Septimaner), der, seit Jahren kränkelnd, in dio VIII. Classo zwar an- gemeldet w urde, abor sie nicht mehr besuchen konnte und am 19. März boi seinen Angehörigen in Krainburg einem Brustleidon orlag. Friede ihrer Ascho! 2<33 a? 1. o rs P GG - “ SL o © pr hT p ** S ' sJ. <5 >• C 3 — £L sr^o 5“ S. Ut ^ "" & § 3 e-0- 3 p- s*r P — t—I P C ' P- 03 « , CD . «- Alter in der VIII. Cl. 1876 ©: co H-*j t—‘ co; cc C« P* GO |B «S srep ffl hB CS! g. o-Ji ® CO^t-re g H ® o* 2. 3 oq s ccp <-+- • CD P . CD rt* P. tr* P ^ er; CJ--p5 M S ^£aj '“1 (j-* O- ^ i So»£.g- g. 0 3 05 p. C, ^ i ® ÜT ft- c* S, g » g 2.® gxi-B 5-gg ►—* CO I P" coo'S'Qp CD <5^13* S C’ 2 p n C- #5 iü S a E 1^? e"cs O« N »£ » 5' ® SOS :§i6i |Sg*t - 5“ & & O* £L CD | c,:s <=.= &» Eg S s»8« | i« 3 » B GG arS. M. 2 o O s B 2 &£■! p £.-§*> cg S P B 3 E3 I ?? SSJ p ® ►H p* HH p II. b. B cc Hh H o4 ►—1 HH HH p AI < VI. VII. -< t—( H-1 H-t Classo o 00 CI Ci co «*3 DO -q f*3- co co 00 co Ci p»3-a co CO 3 co ^ co ^ 0:^0 p^r ►**- 00 3 ^5 ^3- co Ci co Ci o: r$ —* 1 hinzugekomraen S £ CO t— co *— t—'‘ 1 co t—‘ H- 1 1 H-‘ ‘ H- co abgegangeu w CD *-< cc co -*□ CO Ci co CM CO - 3 co CO t—‘ Ci co K co co «<1 H-» co co CM o co co CM ►—t Slovenen co •-J ü CD 88 i CO 1 co o 1 ►—» I—* H-i © ►K Ci CO Deutsche CO 1 1 1 co 1 1 H- 1 1 1 1 Kroaten P P e? co 1 ►—» 1 t—* 1 1 1 1 1 1 1 Italiener O tT *-< l 384 all6 katholisch Dem Religionsbekenntnisse nach 99 co co 1—* co co >—* ►—‘ CM co co CO CM Laibach CO CO co ►—* 00 co o Ci co co co co Oberkrain o CD Ci *—■* o Ci 00 ►—* 00 00 *- lnnerkrain B' P= *-» Ci 00 l—* 05 00 Ci 1—* H-* co CO 00 M 00 t—* Unterkrain CTQ CO 00 - 1 oo 1 co 00 CM co co and. öfter. Ländern P CO cc 1 1 1 1 1 1 *-* 1 1 1 dem Auslande t—‘ Cm co 00 t—* 00 co Ci CM CO co Cm CM co co Söhne v. Giund-u. Koalit.-Bet. gu ^ GQ ►— o co 00 o H-* co CM ■-* feöhne v. 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Sem. 1845 fl., zusammen 4145 fl.; — An Aufnahmstaxen von 126 Schülern ä 2 fl. 10 kr.: 264 fl. 60 kr; an Bibliotheksboiträgen ä 30 kr. von 416 Schülern 124 fl. 80 kr.; an Duplicats-taxen 23 fl. VIII. Ergebnisse der Maturitätsprüfungen 1874/75. (Vergl. Progr. 1875.) Zur Prüfung gomeldet hatten sich von 30 Schülern der VIII. Classe 24; vor der Prüfung trat 1 zurück. Für „reif mit Auszeichnung“ wurden erklärt 6, für „reif“ 14 (darunter 4 infolgo der Wiederholungsprüfung); auf 1 Jahr reprobiert 3. — Als Beruf erwählten von diesen 4 die Theologio, 9 die jurid., 2 die medizin., 3 dio histor.-philolog., 2 die math.-naturwiss. Studien. Von den Reprobierten ging 1 zur Theologie, 1 zur Marine (Freiw.), 1 wiederholte die Classe. Ohne Maturitätsprüfungen wandton sich 7 der Theologie zu. Alphabetisches Verzeichniss der 1875 für „reif“ erklärten Abiturienten. (Halbfette Schrift bedeutet „mit Auszeichnung“.) Benedikt Eduard aus Krainburg. Borčič Peter aus Altlack. Bock Emil aus Wadowico (Galizien). Gregorič Vincenz aus Laibach. Janežič Johann aus St. Veit bei Sittich. Kobler Anton aus Eisnern. v. Körüskenyi Ludwig aus Vinica (Croatien). Lall Richard aus Wippach. Lenaršič Anton aus Landstrass. Lešnik Arthur aus Dubovac (Croatien). Merčun Rochus aus Aich. Potočnik Thomas aus Eisnern. Ravnikar Aloxandor aus Stoinamanger (Ung.) Rozman Lorenz aus Woch.-Feistriz. Sichorl Johann aus Loitsch. Subic Johann aus Pölland. Trobec Matthäus aus St. Oswald bei Lack. Uršič Franz aus Unteridria. Zor Ignaz aus Stein Zupanc Barth, aus Radmannsdorf. IX. Rangordnung der Schüler am Schlüsse des Schuljahres 1876.* VIII. Classe. Jenko Josef aus Zirklach. Lah Eugen aus Wippach. Singer Leopold aus Idria. Jan Johann aus Buchheim bei Oborgüi^ach. Jarz Jakob aus Zwischenwässern. Ritter v. Roth Leopold aus Laibach Ritter v. Kalteneggcr Oskar ans Laibach. Suppan Johann aus Franz in Steiermark. Gantar Gregor aus Sairach. Karlin Andreas aus Altlack. Kotnik Ignaz aus Oborlaibach. Smrekar Johann aus Laase. Majer Kaspar aus Lustthal. Orcscheg Josef aus Laibach. Lenček Nikolaus aus Bianca in Steiermark. Mrak Johann aus Egg ob Podpeč. Mulley Karl aus Senosetsch. Hünig Karl aus Prossburg in Ungarn. Ritter v. Höfforn Ernst aus Laibach: Jenko Ludwig aus Untcrschischka. Lamquet Peter aus Gürz. Sesek Johann aus Untergamling. Semen Albin aus Gurkfeld, R. VII. Classe. Pokorn Ignaz aus Laibach. Lesar Josef aus Sušje bei Reifniz. Černivec Anton aus St. Veit bei Sittich. Kladva Johann aus Asp. Novak Franz aus Mannsburg Schega Karl aus Hatzfeld in Ungarn. Ritter v. Sehiippl Anton aus Laibach. Rihar Josef aus Billichgraz. Macher Johann aus Bischoflack. Tcrtnik Johann aus Unterschischka. Zbačnik Franz aus Dolenjavas bei Reifniz. Arko Michael aus Sodražica. Tavčar Alois aus St. Barthelmii. Pogačnik Johann aus Laufen. Moro Ludwig aus Laibach. Bescheg Ruprecht aus Adelsberg. Kljun Matthaus aus Slatnik bei Reifniz. Hanss Karl aus Adelsberg. Suppan Paul aus Rudolfswert. Zevnik Josef aus Naklas. Kos Josef aus Laibach. Kobler Franz aus Laibach. Costa Anton aus Laibach. Klein Anton aus Laibach. Marschalek August aus Laibach. Globočnik Rudolf aus Csakathurn in Ungarn Pirnat Stanislaus aus Store bei Cilli in Steiermark. Mit Wiederholungsprüfung: Pintar Lukas aus Hotavlje. Verderber Victor aus Reifniz. Volčič Eduard aus Senosotsch. Ungeprüft blieb: Hočevar Jakob aus Hrušica bei Laibach. VI. Classe. Lampe Franz aus Schwarzenberg. Smolej Gustav aus Pressburg in Ungarn. Ručigaj Johann aus Mannsburg. Krisper Anton aus Laibach. Mašek Josef aus Radmannsdorf. Krisper Valentin aus Laibach. Majeron Daniel aus Franzdorf. Globočnik Vladimir aus Csakathurn in Ungarn. Dolinar Franz aus Dobrova. Fabčič Johann aus Ložo bei Wippach. Brence Matthäus aus Lees. Nagode Johann aus Oberlaibach. Laschan Wilhelm aus Laibach. Kavčnik Johann aus Brezovica. Lavrenčič Matthäus aus Oberfeld. Vidic Maximilian aus Reifniz. Pipan Johann aus Hraše bei Flödnig. Skofic Josef aus Laibach. Peteln Franz aus Billichgraz. Miillner Eugen aus Radmannsdorf, R. Kopač Androas aus Vigaun. Golob Vinconz aus St. Georgen im Felde. * Fette Schrift bezeichnet Schüler mit allgem. Voraugsclasse. Mit Wiederholungsprüfung: Bregar Josef aus Laibach. Kulavic Gustav aus Graz in Steiermark. Millek Vitalis aus Laibach. Mikuš Anton aus Laibach. Dolinšek Blas aus Laibach. Gregorčič Johann aus Laibach V. Classe. Bežek Viktor aus Adclsberg. Avsenik Johann aus Zapuže. Štritof Anton aus Altenmarkt. Sretič Franz aus St. Nikolaus in Steiermark. Ahn Friedrich aus Cilli in Steiermark. Svetina Andreas aus Dobrava bei Veldes. Luschan Albert aus Graz in Steiermark. Pirnat Johann aus Gurkfeld, R. Rihar Franz aus Billichgraz. Skofic Josef aus Hönigstein. Kalan Andreas aus Peven bei Altlack, R. Lauter Johann aus Laibach. Tomažič Josef aus Prestranek. Bartol Markus aus Sodražica. Ogrinz Albin aus Rudolfswert. Pretnar Matthäus aus Veldes, R. Šiška Josef aus Hrastje Kavalar Lukas aus Ratschach bei Wurzen. Tekavčič Johann aus Stein. Pintar Matthäus aus Martinverh bei Zalilog. Čuk Julius aus Idria Raktelj Rudolf aus Dobrova. Praprotnik Lorenz aus Laibach. Pirnat Vladimir aus Store bei Cilli in Steiermark, R. Miklavčič Karl aus Hl. Kreuz bei Tliurn. Krek Franz aus Selzach. Berce Anton aus Möschnach. Pollak Josef aus Krainburg. Lončar Johann aus Siegersdorf bei Neumarktl. Porenta Jakob aus Virmaše bei Bisehoflack. Vavpetič Johann aus Bisclioflack. Fertin Ignaz aus Breznica. Kogoj Franz aus Loitsch. Cerar Josef aus Egg ob Podpetsch. Mayr Franz aus Krainburg. Božič Josef aus Laibach. Pogačnik Peter aus Neumarktl. Lavrič Josef aus Hof bei Soisenberg. Cotelj Johann aus Löschach. Lubey Franz aus Marburg in Steiermark. Klemenčič Johann aus Sverče bei Birkendorf. Semen Karl aus Gurkfeld. Mit Wiederholungsprüfung: Furlan Franz aus Goče. Globočnik Franz aus Poženik. lllerschitsch Ignaz aus Tschernembl, R. Spetzler Gustav aus Venedig in Italien. Jelenc Lukas aus Dražgoše bei Selzach. IV. Classe. Peteln Martin aus Tomišelj bei Brunndorf. Dolenc Franz aus Unterfeichting. Strohei Ludwig aus Stangen. Suyer Albin aus Laibach. Gliebe Andreas aus Langenthon. Kremesek Johann aus Planina. Možina Johann aus Unteridria. Ralin6 Johann aus Aich. Bichler Anton aus Klagenfurt. Hudnik Mathias aus Hruševo. Pokorn Jakob aus Bischoflack. Pirc Alfons aus Margarethen in Steiermark. Illowsky Albin aus Rudolfswerth. Šušteršič Abdon aus Dornegg Stemad Johann ans Gutenfeld. Rome Rudolf aus Leibniz in Steiermark. Zobec Anton aus Reifniz. Pakiž Markus aus Sodražica. Hudovernik Anton aus Asp. Pollak Konrad aus Neumarktl, R. Klun Johann aus Niederdorf. Sitar Matthäus aus Stožice. Golf Leopold aus Esseg in Slavonien. Schiffrer Gustav aus Laibach. Rozman Ignaz aus Laufen. Gasperčič Alex aus Bukovica. Triller Alois aus Bischoflack. Dolenc Franz aus Laibach. Kuralt Franz aus Safniz. Mihalič Wilhelm aus 'Priest. Himmer Max aus Adelsberg. Pogačnik Johann aus Laibach. Stiasny Alois aus Krainburg. Likar Heinrich aus Adelsberg. Mit Wiederholungsprüfung: Petrovec Thomas aus Billichgraz Dobnikar Johann aus St. Katharina. Inglič Alexander aus Laibach. Triller Karl aus Bischoflack. Paller Rupert aus Graz. Demšar Franz aus Pölland. Stržinar Josef aus Freudenthal. Moro Josef aus Bleiberg in Kärnten. Dremelj Johann aus Woichselberg, R. III. a Classe. Marsehalek Karl aus Laibach. Vidmar Johann aus Laibach. Homan Alois aus Radmannsdorf. Ritter v. Roth Karl aus Laibach. * Persclie Rudolf aus Laibach. Thomann Rudolf aus Laibach. Kersnik Anton aus Laibach. Moškat Franz aus Novake im Küstcnlande. Possanner v. Ehrentlial Folix aus Ofen in Ungarn. Šušteršič Johann aus Reifniz. Marouth Johann aus Planina. Schelesniker Anton aus Neumarktl. Košir Johann aus Laibach. Prijatel Karl aus Reifniz. III. b Podobnik Franz aus Sittich. Adamič Andreas aus Obergurk. Lesjak Anton aus Sittich. Vilfan Johann aus St. Martin bei Krainburg. Ponebšek Johann aus St. Martin bei Littai. Klemenčič Michaol aus St. Veit bei Sittich. Petrič Anton aus Grosslaschiz. Strel Franz aus Unteridria. Geiger Andreas aus Koscliana. Novak Josef aus St. Gotthard. Brodnik Franz aus Laibach. Gruden Johann aus Grosslaschiz. Tekavčič Franz aus Stein. Šinkovec August aus Stein. Hladnik Franz aus Idria. II. a HaulTen Adolf aus Laibach. Gnesda Julius aus Agram in Croatien. Konschegg Georg aus Laibach. Rožnik Moriz aus Möttling. Graf Barbo Anton aus Kroisenbach. Kopač Franz aus St. Georgen in Steiermark. Pfefferer Ernst aus Laibach. Kozhevar Franz aus Egg ob Podpeč. Golf Franz aus Esseg in Slavonien. Sone Johann aus Flödnig. Ankerst Emil aus Gurkfeld. Kindig Josef aus Littai. Dzimski Alois aus Laibach, R. Supan Viktor aus Laibach. II. b Samotorßan Josef aus St. Jobst. Štepec Ignaz aus St. Veit bei Sittich. Rosina Franz aus Javorje bei Littai. Bile Anton aus Zagoije. Mali Anton aus Untertuchein. Rupnik Johann aus Schwarzenberg. Pirc Max aus Laibach. Pfeifer Heinrich aus Laibach. Vidic Jakob aus Idria. Kačar Johann aus Laibach. Homan Alois aus Bischoflack. Kunauer Johann aus Laibach. Ferlan Johann aus Pölland. Zavudnik Karl aus Seisenberg. Businaro Ludwig aus Laibach. Voss Franz aus Laibach. Jagodiz Emanuel aus Radmannsdorf. Kozhevar Viktor aus Egg ob Podpeč Galle Franz aus Laibach, R. Galič Anton aus Mariafeld, v. Beck Alois aus Laibach. Mit Wiederholungsprüfung: Lukež Wilhelm aus St. Martin bei Littai. Rahne Alois aus Aich, R. Classe. Vdovič Johann aus Rob. Bezeljak Jodok aus Schwarzenberg bei Idria. Ban Johann aus Laibach. Nemanič Nikolaus aus Möttling. Pirz Karl aus Neumarktl. Strehovic Josef aus Tainiz. Lušina Josef aus Gosteče bei Zaier. Mit Wiederholungsprüfung: Vidergar Vincenz aus Moräutsch. Schmoranzer Josef aus Bischoflack. Mežik Josef aus Ratscliach. Pakiž Johann aus Sodražica. Wrus Josef aus Littai. Classe. Mally Richard aus Neumarktl. R. Jansekovič Vladimir aus Wippach. Klauser Ernst aus Graz in Steiermark. Arselin August aus Laibach, lt. Böhm Ludwig aus Gottschee. Rissmaul Johann aus Laibach. Schmalz Eugen aus Treffen. Mit Wiederholungsprüfung: Petraszek Josef aus Zloczow in Galizien. Felkel Hugo aus Verovitica in Slavonien. Grubissich Anton aus Triest. Valenta Edmund aus Laibach. Classe. Logar Max aus Laas. Šega Franz aus Soderschiz. Tomšič Josef aus Kasese. Bizil Josef aus Moriiutsch. Dolenc Anton aus Weixelburg. Košir Franz aus Bischoflack. Gusol Franz aus Trata. Šušteršič Franz ans Gloiniz. Meschan Michael aus Laibach. Furlan Jakob aus Schwarzenberg bei Idria, R. Oblak Johann aus Bischoflack. Lenassi Paul aus Oberlaibach. Hočevar Johann aus Weixelburg. Mayer Felix aus Laibach, R. Zurc Johann aus Dvor. Mit Wiederholungsprüfung: Hromec Johann aus Stein. Sušnik Johann aus Laibach. Eihtar Valentin aus Laibach. Rozman Anton aus Terboje. Schiffrer Franz aus Safniz. I. a Classe. Mayer Franz aus Krainburg. Rudesch Franz aus Laibach, R. Heuberger Moriz aus Prestranek, R. Seigerschmidt Mathias aus Radoboj in Cro-atien. Oblak Johann aus Jama bei Mavčiče. Suppan Friedrich aus Laibach, v. Jabornegg Heinrich aus Neumarktl. Bonač Franz aus Udmat bei Laibach. Reich Augustin aus Laibach. Hladnik Johann aus Gereuth bei Idria. Kušar Josef aus Laibach. Steska Eduard aus Stein, lt. Lukež Rudolf aus St. Martin bei Littai. Žebrč Alois aus Laibach. Hofmann Rudolf aus Laibach. Seitner Karl aus Assling. Preshern Dominik aus Radmannsdorf. Pessiak Victor aus Laibach. Supan Anton aus Lees.' Bescheg Richard aus Radmannsdorf. I.b Kržišnik Josef aus St. Leonhard. ZakrajSek Franz aus Oblak. Kuhar Andreas aus Untertuchein. Kobilca Josef aus Laibach. Bleiweis Johann aus Krainburg. Gostiša Franz aus Idria. Košenina Peter aus Draga. Demšar Franz aus Selzach. Češenj Andreas aus St. Martin bei Grossgallenberg. Stukel Johann aus Möttnig. Verderber Alois aus Gottschee. Poterlin Franz aus Unterscliischka. Pesec Anton aus Brest bei Brunndorf. Jelovšek Karl aus Oberlaibach, R. Slatnar Johann aus Homec. Knafel Franz aus Gutenfeld, R. Mikš Johann aus Hotederschiz. Bohinc Peter aus Visoko boi Krainburg. Hujan Franz aus Ober-Pirnitsch bei Flödnig. Tomšič Karl aus Oberlaibach, R. Skubic Jakob aus Lanišo bei St. Maroin. Zarnik Thomas aus Kropp. Hribar Franz aus Mannsburg. Bogataj Franz aus Rateče. Geiger Johann aus Košana. Sadnikar Josef aus Laibach. Tomažin Josef aus St. Cantian. Knaus Josef aus St. Ruprecht. Benkovič Josef aus Podgier bei Stein. Boncelj Lorenz aus Eisnern. Cuden Victor aus Brezovica. Maci Valentin aus Lustthal. Bobek Johann aus Reifniz. Jugg Franz aus Frankoveen bei Fnedau in Steiermark. Cosnik Viktor aus Grafenbrunn. Mayer Friedrich aus Planina. Jablonsky Josef aus Sebenico in Dalmatien. Pirnat Benjamin aus Gurkfeld. Krischmann Gustav aus Laibach. Jeleršič Anton aus Laibach. Spoljarič Johann aus Laibach. Witsclil Franz aus Gnadendorf. Mit Wiederholungsprüfung: Seemann Beno aus Brünn in Mähren, R. Jezhminek Anton aus Laibach. Belar Albin aus Laibach, v Hersevanoff Anton aus Bingen in Rheinhessen. Modrian Franz aus Planina. Hočevar Ludwig aus Adelsberg. Classe. Skalar Stefan aus Medno bei St. Veit. Stirn Franz aus Seebach. Rant Albin aus Jauerburg. Felizian Leopold aus Neumarktl. Wilhar Andreas aus Kaltenfeld. Stupar Franz aus Vodiz. Krulec Johann aus Laibach. Svigl Franz aus Brest bei Brunndorf. Plehan Jakob aus Laibach, R. Lovšin Franz aus Reifniz. Pokorn Franz aus Lack. Gärtner Franz aus Draule bei St. Veit. Kiemen Florian aus Untertucliein. Gvajic Josef aus Laibach. Meschan Johann aus Laibach. Saverl Valentin aus Laibach. Alič Martin aus Bresovica. Hočevar Josef aus St. Cantian. Mit Wiederholungsprüfung: Bohinoc Adolf aus Nassenfuss, R. Bogataj Bartholomäus aus Altlack. Gregorač Franz aus Idria. Brolich Josef aus Neumarktl. Gogala Franz aus Laibach. Hamorliz Rudolf aus Radmannsdorf. Hujan Andreas aus Ober-Pirnitsch bei Flödnig. Ogorevec Johann aus St. Marein. Pogačar Johann aus Commenda. Ungeprüft blieben: Göstl Franz aus Graz in Steiermark. Pogačnik Franz aus Neumarktl. Den Beginn des nächsten Schuljahres betreffend. Das Schuljahr 1876/77 wird am 16. September 1876 mit dem heil. Geistamte eröffnet worden. Neu eintretende Schüler haben sich in Begleitung ihrer Eltern oder deren Stellvertreter am 13. odor 14. September bei der Gymnasial-Direction mit dem Geburts-(Tauf-)schein und eventuell mit den Studienzeugnissen des letzten Jahres auszuweisen und eine Aufnahmstaxe von 2 fl. 10 kr. und einen Bibliothoksbeitrag von 30 kr. für den Lehrmittelfond zu erlegen, die im Falle oiner nicht gut bestandenen Aufnahmsprüfung zurückerstattet werden. Für die Schüler der I. Classe wird am 15. September eine schriftliche und an den folgenden Tagen eine mündliche Aufnahmsprüfung aus der Religionslehre, der deutschen, eventuell der slovenischen Sprache, und dem Rechnen abgehalten werden. Es findet daher für diese Classe nach dem 14. Septembor keine Aufnahme mehr statt. Auch diesem Gymnasium bereits angehörende Schüler haben sich längstens bis zum 15. September (incl.) mit dem Semestral-Zeugnisse zu melden und einen Bibliotheksbeitrag pr. 30 kr. zu erlegen. Von anderen Gymnasien neu eintretcndo Schüler müssen ihr letztes Semestral-Zeugnis mit der Entlassungsklausel versehen haben, auf welchen Umstand auch jene hiesigen Schüler aufmerksam gemacht werden, welche ihre Studien im nächsten Schuljahre fortsetzen wollen. Die Aufnalims-, Wiedcrholungs- und Nachtragsprüfungen für die übrigen Classen (mit Ausnahme der I. Olasse) werden in den ersten Tagen des neuen Schuljahres abgehalten werden. Laibach, im Juli 1876. Der Director.