LmbacherWMtung. ^5. »/^^ Pränumeration«prci«: Im Comptoir ganzj. ^»«H* > «^ si.", halbj. fi. Ü.50. Für die Zustellung in« Hau« >VT^4 ^.V^. halbj. 50 lr. Mit der Post ganzj.fi. Is, halbj.fi. 7.20. Donnerstag, 30. August Iusertlonegebiihr bis 10 Zeilen: imal «0 lr., ">^)T3^ »m.8Ulr.,!,«:. i fl.l ^>>H H^ 5m. la lr. u. s. w. Insertioilsstempcl iebesm. 20 li. ^.'<^ w » Mit 1. September beginnt ein neues Abonnement auf die ,Fail>acher Zeitung." Dcr Pränumerntions-Preis beträgt für die Zeit vom 1. bis Ende September 1866: Im Comptoir offen...... — fl. 92 kr. Im Comptoir unter Convert ... 1 „ — „ Für Laibach ins Haus zugestellt . . 1 „ — „ Mit Post uuter Kreuzband .... 1 „ 35 „ Ämllicher Theil. Gcsch vom 25.Aah dre vom 1. Jänner 1867 angefangen in die laudcS-sulstllchcn Cassm cinfticßcnden, die Firma der östcrrci» chlschen Nalwnülbant tragenden Noten zu 1 fl. und 5 fl. m den Cassen behufs ihrer Abgabe an die National. bank nnd Vertilgung zurückbehalten und im Umlaufe dnrch das entsprechende Acqnivalent neu zu cmittireuder förmlicher Slaatsnotcn ersetzt wcrdcn. Für diejenigen, die Firma dcr Natioualbaul tragenden Noten zu 1 und 5 fl., welche außcr dcn landcöfürstlichen Casscn mit und nach dem 1. Jänner 1867 im Umlaufe sich bcfwdcn, wird ein Termin bis 31. December 1869 gesetzt, inner-halb dcsscn dicsclbcn bci cigcus zu bestimmenden Vcr-wechslungöcasscu in vollem Numwcrthc gcgcn SlautS< notcn auf Vc> langen dcr Parteien umgetauscht werden können; vom 1. Jänner 1870 bis Eudc Dcccmbcr 1872 wird die llinwcchslung nur über förmliche, an Mcin Finanzuiinisttrium zu richtende Gesuche gestattet, und nach Ablauf dieses letzten Termines hat jede weitere Ein-lösuugsvcrbindlichkeit zu entfallen. IV. Für den Fall, als in Durchführung der Bestimmungen der Art. ll und III des gegenwärtigen Gc< sctzcö eine Ucbcrfüllung des Verkehrs mit Staatsnotcn zu 1 und 5 fi. eintreten folltc, wird Mein Finanzminister ermächtigt, statt Noten kleinster Kategorie anch Staatsnoteu in Appoints zu 25 ft. und 50 st. unter Einhaltung dcr für die Emission von Staatsnolcn überhaupt vorgczeichucten Maximalgrcuze iu Umlauf zu setzen. V. Für die nach den vorangehenden Art. ll, lll und lV zu cmiltircndcn förmlichen Staatsnotcn gelten bezüglich der allgemeinen Verpflichtung zu ihrer An» nähme an Zahlungsstatt dicselbcu Bestimmungen, welche mit dem Gesetze vom 5. Mai d. I. (N. G. Bl. Nr. 51) für die als Staatsnoten erklärten Noten der östcrrcischen Natioilalbank zu 1 und 5 fl, erlasscn worden sind. Demnach sind die förmlichen Staatsuotcn, welche kraft dieses Gesetzes hinausgegeben wcrdcn, von allcn laudeSfürstlichen Cassen und Aemtern bci allcn Zahlungen, die nicht in Folge besonderer gesetzlicher BcsNm-mnngcn in klingender Münze entrichtet werden müssen, an ZahlungSstatt in ihrem Ncnnwerthc anzunehmen nnd auch bei allen Zahlungen deö Staates, bci dcucn nicht ausdrücklich die Leistung in klingender Münze festgesetzt ist, an Zahllmgsstatt im Ncuxwerthe zu geben; desgleichen ist, unbeschadet dcr in dcr kaiserlichen Vcrord-mmg vom 7. Februar 1856 (R. G. Bl. Nr. 21) und in dem Patente vom 27. April 1858 (R. G. Äl. Nr. 63) enthaltenen Bestimmungen jedermann ausnahmslos ver« pflichtet, die Staatsnotcn nach ihrem vollen Ncnnwerthe in Zahlung, beziehungsweise von der prwil. österreichischen Nationalbank bei Umwcchslnng ihrer Notcn, dann bei Einzichnng der cinzclncn Gattungen oder einer ga» zcn Auflage von Banknoten (§. 15 und 18 der Sta-tuten dichs Institutes, Ncichsgcsctzblatt Nr. 2 v. I. 1863) anzunehmen. Die allgemeine Verpflichtung zur Annahme an Zah-lungsslatt in vollem Ncnnwcrthc verbleibt dcn die Firma dcr Notionalbant tragenden, nach Alt. ill dcs gegenwärtigen Gesetzes zur Emzichung bestimmten Nolcn zu 1 nnd 5 fi. bis 31. December 1868. VI. Die nach Alt. Ü zu emittirendcn Staatsnotcn im Betrage von 90 Milliomn Gulden, die in Gemäß« hcit dcS GcsctzcS vom 5. Mai 1866 als Staatsnotcn erklärten Notcn der österreichischen privil. Nationalba»! im Betrage von 150 Millionen Gulden, beziehungsweise das nach Art. lll dieses Gesetzes durch ihren Um-tausch sich ergebende Acquiualent iu Staatsnoten, dann die von der österreichischen Nationalbank in Gemäßhcit dcö Gesetzes vom 7. Juli 1866 (R. G. B. Nr. 89) vorschußweise entnommene, innerhalb eines IahrcS, even« tucll nach Art. ll dieses Gcsctzcö durch Slaatsnotcn zu ersetzende Summe von 60 Millionen Gulden werden mit den vom Staate hinausgcgcbmcn, durch das Gesetz vom 17. November 1863 (N. G. V. Nr. 98) auf einen Maximalumlanf von 100 Millionen Gnldcu begrenzten Parlialhypothckaranwcisungcn dcr Art in Vcrbindnug gcbrccht, daß die Smnme dcr anf Lasten dcs Staates circulirenbcn Gcldzcichcn n»d jene dcr im Umlaufe befindlichen Partialhypothckaranwcisungcn zusammen dcn Vclrag von 400 Millionen Gulden im Maximum nicht übcrschrcilcn darf, zugleich aber dcr Finauzministcr er-mächligt wird, für den Fall, als dcr Umlauf dcr Par. tialhypothelaranwciflmgcn nntcr das für dicsc Effecten-gaitmig vorgczcichnctc gesetzliche Maximum sinkt, dcn Abgang an Paitialhypolhclaranwcifniigcn dnrch eine ent» sprechende Erhöhung dcS Staat^notenumlaufcs zn er-sctzcn, während für dcu Fall drr zuuchmcudcn Nachfrage :mch Partialhypothekaranweisungen, im Verhältnisse deS innerhalb ihrcö aufrecht bleibenden Maximums von 100 Millionen Gulden steigendcn Absatzcö, dcr Staatsno-tenulnlauf entsprechend zn verringern sein wird. Durch diese Regelung des Verhältnisses zwischen StaatSnotcn uud Partialhypothekaramveisungcn bleiben die fnr letztere durch die Einverleibung des Pfandrecht teS in die öffentlichen Bücher eingeräumten Sichcrstsl« lnngcn auf die Aerarialfalinc in Gmundcn (das k. k. ob-dercnnsische Salzkammergnt mit allcn seinen Zugchörun-gcu), auf die Acrarialfaline Hallcin nnd anf die Ae-rarialsaline Aussce (das t. k. steicrischr Salzlammcrgnt Nlit seinen Zugchörungen) vollkommen nnbcirrt. VII. Dic Staatsnotcn sind als im Umlaufe befindlich anzusehen, sobald dieselben von dcr Staatsccn-tralcasse, sei eS durch Dotirung audercr Staatscafscn, sei es durch Hinausgabc an Parteien an Zahlnngsstatt, in Ausgabe gestellt wordcu sind. Demnach sind bloße Staatsnotcnrcscrucn, welche bci dcr Staalscentralcasse behufs scinerzcitiger Verausgabung oder Umtausches gcgcn unbrauchbar gewordene oder außcr Verkehr gesetzte Staatsnotcn in Vorrath ge-halten werden, als nicht in Umlanf befindlich zu betrachten, und ist demnach das gesetzliche Maximum dcr Umlaufsmenge zu berechnen. Das Gleiche gilt für die Berechnung dcr nach Art. II dcS Gesetzes vom 5. Mai 1866 (R. G. Bl. Nr. 51) mit einem Maximalbctragc von 15)0 Millionen Gulden festgesetzten Umlaufsmenge dcr als Staasnotcn erklärten Notcn zu 1 uud 5 ft. hin^ sichtlich dcr in Gemäßhcit dcS Ucbcrcinlommcns vom 3. Inli 1866 bei der österreichischen Nationalbank crlie-gendcn Reserven dieser Nolengattungen, VIII. Die in dcn Art. VI und VII dieses Gesetzes vorgezeichnete Maximalgrenzc der in Wcrthzcichen be< stehenden schwebenden Schuld ist im Falle dcr Hcrstcl-luug eines gesicherten Friedenszusiaudes unüberschrcit-bar und wird bci dcm Zutreffen dieser Voraussetzung eine wcitcre Vcrmchruug dcr Wcrthzcichcn auf Grund Meirus Patentes vom 20. September 1865 nicht erfolgen. In dicseS Maximum sind auch diejenige» Beträge, welche dcr Staat zur Linderung der Kricgscalamitätcn odcr zur Bekämpfung des Nothstandes einzelner Länder-thcilc in dcr nächsten Uebcrgcmgeperiode in Form von Vorschüssen odcr Darlehen an Einzelne oder an Corpo-rationcn in Sta atsn 0 ten zu verabreichen in die Lage kommen sollte, eiuzubczichcn. Die Bestimmungen über die successive Fundirung, bcziehnngswcisc Tilgnng der Staatsnoten werden mit cinem besonderen, ehclhunlichst zu ellasseuden Gesetze festgestellt werden. IX. Bezüglich der Münzfcheine bleiben die Vestim-mungcn der tais. Verordnung vom 17. November 1860 (N. G. Bl. Nr. 256) nud des Gesetzes vom 25. Mai 1866 (R. G. Bl. Nr. 64) aufrecht. X. Die Commission znr Controlc der Staatsschuld wird bezüglich dcr im Art. 1 dieses Gesetzes vorgesehenen Emission von Staatsschuldvcrschrcibnngcn ihr Amt handeln und insbesondere die zn cmiltircudcn Effecten contrasignircu. Dieselbe wird fcruer den Umlauf der dermalen noch in Form von Banknoten bestehenden StaatSuoten fo wie die successive Auswechslung derselben mit förmlichen Slaatöuotcu und überhaupt die Emission dieser letzteren, so wie Einhaltung dcr in dicscm Gcsctzc vorgczcichnctcn Maximalgrcnze dcr in Wcrthzcichen bestehenden schwebenden Schuld und das Verhältniß dieser letzteren zu dcn im Umlauf brfiudlichcn Partialhypolhekaranwcisungen überwachen und eudlich monatlich einen Ausweis über die noch im Umlauf befindlichen StaatSnoten zu 1 und 5 fl. dcr Banknoteuform, übcr dic Menge dcr in Umlauf gesetzten förmlichen Staatsnoteu und über den Umlanf der Partialhypothelaranwcisungcn so wie über die Gcsammt-summe allcr drci Kategorien in dcr Weise veröffentlichen, daß die in dcr Staatsccntralcasse odcr in dcn Bank-casscn lediglich znr HinauSgabe bereit gehaltenen Effecten, im Sinne dcS Art. 7 dieses Gesetzes, nicht als im Umlaufe befindlich gerechnet wcrdcn. XI. Mcin Finanzministcr ist mit dem Vollzuge dieses Gesetzes bcanftragt. Schönbrunn, am 25. August 1866. Franz Joseph iu. p. Bclcrcdi m. p. öarisch m. i>. Auf Allerhöchste Aiwrdnung: Bernhard Ritter v. Meyer n. p. Sc. k. f. Apostolische Majestät haben mit Aller-höchster Eutschlicßung vom 2 l. August d^I. dcn Berg' hanptmmm zu Komotau Ignaz Icfchke zum Ober-bcrgrath und Vorstand dcr VW'tanverwaltnng m Pri-bram allcrguädigst zu crncnlicn gernht. 1324 Das Finanzministerinm hat den Adjnnclen der Wiener FinanzbezirkSdirection Anton Kurts chit zum Fiuauzrathe und Finanzbezirksdircctor ill St. Polten ernannt. Verordnung dcs Staalsministcriums vom 22. August 1866, wirksam filr Böhmen, Dalmatien, Galizicn mit Krakau, Ocstürrcich nnler und ob dcrCnnS, Salzbnrg, Sleier-marl, Kärntcn, Krain, die Bukowina, Mähren, Schlesien und daö Küstenland, womit im Nachhange zu dcr Ministcrialverordnung vom 20. Aufist 1857/Nr. 159 des Reichsgeschblattes, eine weitere Erläuterung des §. 4 des Wafsenpateutei vom 84. October 1852, Nr. 223 beZ NeichZgeseljblattes, cr. lassen wird. Zur Lösung vorgekommener Zweifel und Anfragen findet daß Slaatsministcrinm im Eiiweruehmen mit den Ministerien der Instiz und der Polizei zn bcstim« men, daß auch die im Handel umkommenden leeren Patronenhülsen mit Kapseln (Zündhütchen) für Hinter« ladnngsgcwchre, sogenannte Lcfouchcux >< Patronen, zu den Mnililioiiö^cnslanften, auf welche sich tz. 4 des Waffcnpalenles ^m 24. October 185)2, Nr. 223 dcs ReichsgeselMatl^, bezicht, gehören und daß dahrr die Bestimmungen ülx'r die Erzcugnng, den Verkehr nnd den Besitz v2n erlaubten Älunitiontlgcgcnstü^den nnch auf diesen Artit.l, Anwendung finden. Belcredi in. p. Am 28. August 1866 wurde in der l. t. Hof- und Staatüdrnckerei in Wien das XI.1. SMck des Neichsgcsctzblaltcs ansssecieben und ucrscndcl. Dasselbe enthält unter 3lr 1(^l) die Vcrm'dnnna, deß Staatöministerinms uom 22 August I!-L^, wouiil im ^lcichhange zn der Ministerialverordnnng von, 20. Anbist 1«57, Nr. 15'j deS Neichöa,eselMatteö, einc »veitere Erläntcrniiss dei, §. 'l des WasfenftatcnteS uom 24. October 18'>2, ?ir.'2^!l dcs NnchsgrsctMatlc«. erlassen wird, — N'irlsam filr Böhmen, Dalmatien, Oalizien mit Kralan, Oesterreich unter nnd oli der GnnS, Salzburg, Stciermart, Kärnten, Kraiu, die Bukowina, Mahren, Schlesien nnd das Küstenland; Nr, 101 das Gesch vom 25. Angnst 18«»!, betreffend die weitere Veschasfulili der Geldmittel' filr die durch die Kricgsercissnisse nüd ihre Nachwirliinsseii heruorqcrnfenen ansierordentlichen Erfordernisse nnd die Normirnnss nnd Abssrrn^nnc, dcr in Wertzeichen bestehenden schwebenden Staatsschuld, — ssiltig slir da« ganze Äcich. (Wr. Ztg. Nr. 212 u. 28. Angnst.) Hente wird in deutschem nnd zugleich slowenischem Texte ausgegeben nud versendet: besetz« nnd Vcrordnnngs-Vlatt für das Her« zogthum Krain. XI. Stück. Jahrgang 1806. Inhalts-Uebersicht: 13. Gesetz, betreffend die ü'insilhnmg von Taxabgaben silr Augenscheiiivor-nahmen ans Anlaß von Vanlichleiten nub Vanveränderimgen bei Priulltgebaiiden innerhalb des Pomörmms der Sladi Laibach. Vum t, t, Nedaclionöbnrcau des Gesetz- und PeroldnnngMatte.,' sl!r Kraiu. ^aibach, den :<0. Nugnst I860. Nichlamlsicher Theil. Laiback), 30. August. DaS Finanzgcsctz uom 25. August kann nicht verfehlen, un,c . Anfmcrlsamkcit in hohem Grade auf dasselbe zn lenken, daher wir im Nachstehenden cinigcö aus dem von der „Wiener Zeitung" hiciül'cr uclöffcnt-lichten E^posc> wiedergeben, wodurch Umfang nnd Tragweite dieses Gesetzes in ein klares Licht gestellt werden. Schon das Gesetz vom 7. Juli ermächtigte dcn Finanzministcr zur Benützung eines Crcdils von 200 Millionen Gulden, wovon jedoch, nachdem die National» dank der Regierung einen solchen bis zur Höhe von 60 Millionen bewilligt halte, noch ein Restbetrag von 140 Millionen nnverweudct blieb. Es handelt sich demnach jetzt um Benutzung dcS Restcrcdils von 140 Millionen Gulden. Das ncne Gesetz bestimmt dicSfalls im Art. I, daß eine Snmme von 50 Millionen Gulden durch Begebung von 5pcrc. Staat5schuldoclschreibuna.cn aufgebracht werden soll, während nach Alt. 2 für die letzten 90 Millionen Gulden Staatöuotcn herauszugeben sind. Sollten in der im Gesetze vom 7. Juli d. I. festgesetzten Frist die von der Natioualbauk vorschußweise behobenen 60 Millionen Gulden nicht oder nur theilwcise aus dcn laufenden Einnahmen oder aus sonstigen Zuflüssen zurückgezahlt werden, so wird der Finanzucrwallung das Recht ein-yeräumt, das Accmivalcut derselben ebenfalls dnrch die Emission von Staatönotcn zu beschaffen. Auf diese Weise würde im Maximum durch das neue Gesetz eine Slalllsuotcnciiclllation von 150 Mill. Gulden hcroorgcrufcr,, wobei aber nicht zn übersehen ist, daß die cbcn erwähnten 60 Mill. Gulden bereits im Umlaufe sich lnfmocn, also nnr eine Acudcruug in der Form nnd Benennung cxistirendcr Geldzeichen statt, finden würde nnd die effective Vermchrnug der Noten sich auf 90 Mill. Gulden beschränkt Außerdem circulircn abcr noch W0 Mlll. Gulden in Noten zu 1 und 5fl., wclchc das Gesetz vom 5ten Mai 1866 als Staatsnotcn erklärt hat. Da dieselben die Firma der Nationalbanl tragen, welche durch daS! Gesetz von ihrer Verbindlichkeit zur Einlösnng dieser Werthzcichen enthoben worden ist, liegt es in der Natur der Sache, daß die gesetzliche Novation auch in der äußern Form der Noten ihren Ausdruck erhalte. Der Art. lll des Gesetzes verordnet deshalb die allmälige Einziehung der iu Banknotcnform circulirendcn Noten zu 1 und 5 fl. und ihre Ersetzung durch förmliche ^taatsnoten, deren Circulationsmengc nach Durchführung oicfer Bestimmung auf 300 Millionen Gulden steigen wird. Sämmtlichen StaatSnolen ist mit dem Art. V der Zwangscurs, wie derselbe für Banknoten gilt, beigelegt worden. Die Aufrcchthaltnng dieses Zmangscurseö ist eine unbedingte Nothwcndigkcit, wenn in dem öslerrci' chischcn Gelocirculationömitlel, wie dasselbe die Um« stände eben geschaffen haben, nicht eine Verwirrung ent» stehen soll. Im Art. Vl stellt das Gesetz eine gewisse Wechselbeziehung zwischen dcn Staatöuotcn und den bestehenden ParlialhNpothclaranwcisungcu her, welche zu dem Miß« vcrslänomssc Anlaß gegeben hat, als ob die Partial« hl)pothclaranweisungen gänzlich eingezogen werden sollten. Dies liegt durchaus nicht in der Absicht der Regierung. Die Parlialhypothelalanweisnngen werden nach wie vor innerhalb ihrer gesetzlichen Umlaufsgrcnzc hinanSgegcbcn werden, und ihre UmlaufSgrenzc wird nur von der Nach« früge deö PublicumS abhängen; die vorliegende neue Bestimmung hat nur zum Zweck, Vorsorge für del» Fall zu treffen, wo anö was immer für einer Urfachc dicfc Nachfrage nachlaßt und zur Zurückbczahlung der verfallenen Hypothclaranweisnngcn beträchtliche, ans dcn laufenden ElnnahmSqucllcn nicht zu bedeckende Barsummen nothwendig werden. Art. Vlll zicht die Grenze der in Weithzcichcn bc-stehenden schwebenden Staatsschuld dergestalt, daß über dieselbe hinaus, unter Voraussetzung eines gesicherten FriedcnsznstandeS, cinc weitere Vcrmchrnug der Werth-zeichen auf Grund dcs Patentes vom 20. September 1865 nicht erfolgen soll. Diese Einschränkung liefert deu klaren Beweis, daß die kaiserliche Regierung die Emission von Papiergeld als eine nnr durch die drin» gendstc Staatsnothwendi gtcit zu rcchtfer-ligcnde, auf ganz a ußerordcntlich c Zuständc anzuwcud endc Maßregcl, keineswegs aber als ein bequemes Expedient dcS regelmäßigen FinanzdicnsteS ansieht, und der Ucbcr-flutung lnit Wcrl Hz eichen einen festen Dam in zu ziehen für ihrc Pflicht hält. Da»5 in den gegenwärtigen traurigen Zcltai, bei ganz exceptionellen Zustünden außerordentliche Mittel ergriffen werden muffen, bedarf keiner Auseinandersetzung. Jedermann kennt die kolossalen Anforderungen, wclchc gegenwärtig an ocn Staatsschatz gestellt werden, und die Unzulänglichkeit seiner durch die Verheerungen dcs Krieges geschwächten Cinnahmöcmellcn. Die schleimigste pecuniärc Hilfeleistung, welche ganze Bänder fordern, ist nicht nur Pflicht der Humanität und ein Gebot des Rech' tcs und der Billigkeit, sondern hicfür spricht auch daö wohlverstandene finanzielle Interesse dcs Staates, wcl" chcs die gefunlene Stcnertraft so bald als möglich zn heben erhcifcht. Wcnu abcr die kaiserliche Regierung durch das vorliegende Gesetz sich dic Mittel schafft, die Kosten der Verpflegung der fremden Occupationsarmce fo wie die Auslagen für dic noch auf dem Kriegsfuße stehenden t. l. Truppen bis zur Durchführung der bevorstehenden ölrmeercdnction zn bcstrcitcn, dcn Nothsland einzelner Bänder dnrch Vmschüsse und Darlehen zu lindern, die empfindlichsten Kriegöschädcn zu ersetzen, die Zahlung dcr Zinsen der Staatsschuld auf Monate hinaus sicherzustellen und überhaupt dcn laufenden Dienst ohne Slö« rnng fortzuführen, fo ist sie sich uolltommcn bewußt, duß sie nnr für die Vedürfnifsc einer Ueber -gangs Periode vorgesorgt hat, daß ihr abcr noch die große nud schwierige Anfgabe dcr Aufstellung eincSfcsten fi n anzic llcn uud zugleich oollSwirthschaftlichcn Programms, die Her« slclluug des blcibcuden Gleichgewichtes zwifchcn Staats, cinullhmcn und SlaatsanSgabcn zn löfcu übrig bleibt. Für dieses Programm wcrdcn gegenwärtig die nm« fasscndstcn Erhebungen und Studien gemacht, welchen die ticscingrcifcndcn Vcrändcrnngcu zu Grunde gelegt wcrdcn müssen, die dcr AnSgang des Krieges im Tcrri-torialbcsitzc nnd in dcn EinnahmSquellcn herbeigeführt hat; dic Ergcbuisfc werden iu dcn Vorlagen zum nach. stcn Finanzgesctzc ihren Ausdruck finden. Das Vcrsajsungswcsen in Oesterreich. ll. Welche freiheitlichen Wandlungcu Oesterreich ersah-rcu, haben wird bereits angcdcutct. Schcn wir uns wcitcr um, fo finden wir, daß kein Volk iu seinem Vcrfassnngslebcn in verhältuißmäßig kurzer Zeit fo viele Phafcn durchlaufen, als das frauzöfischc, dcnu in wc« nigcr dcnu 60 Iahrcu finden wir 8 Vcrfassnngcn, ein» zclnc, oft sehr wesentliche Umgcstaltnngcu derselben gar nicht mit eingerechnet. Wir glaubcu, es sci nicht nur iutcrcssant, sondern anch lehrreich, dcu Entwicklnngcn u»d entgegengesetzten Reactionen dieses VerfassungS- wcscns mit aufmerksamem Auge zu folgeu; doppelt lehrreich abcr für ein Volk, das selbst in dcn Geburts« wehen einer Verfassung begriffen ist. Wir wollen es deshalb verfnchcu, eincn Abriß dcr französischen Ver-fassungsgcschichtc seit 1791 vorzuführen. Im Jahre 1789 berief Ncckcr und Ludwig XVj., gcdräugt durch dic Finanznoth, dic allgemeinen Stände des Reiches. Am 1. Mai traten sic zusammen. Aber bereits nach wenigen Tagen entstanden zwischen dcn Abgeordneten des Adels und dcr Geistlichkeit cmcrscits nnd zwischen dcn Dcputirtcn dcs dritten Standes an-dcrersciis so ernsthafte Streitigkeiten, daß die letzteren sich am 17. Inni für einc Nationalversammlung erklärten, zu welcher nach nnd nach die Mehrheit dcr Geistlichen und cinc Minderheit dcs Adels übertrat. Bald daranf vereinigte man sich znr Entwcrfung einer (ionstilntiou, uud bereits an: 4. August erließ die Nationalversammlung jcuc berühmte Erklärung dcr Men-schcnrcchtc, welche an die Spitze dcr Constitntion gc« stellt, ein Denkmal der Aufklärung nnd Humanität bildet. In der darauf folgenden Nacht fiel das qanzc Fen-dal- uud Lchcnsystcm. Indeß brauchte die Vcrsamm-lung bei dcn fortdauernden Spaltungen nnd Partci-lämpfen, die sich in ihrem Schoße kundgaben, zwei volle Jahre, bis sic die Constitution zu Stande brachte, dcnn crst am 3. September 1791 ward sie vollendet und am 14. September von Ludwig XVI. beschworen. Sic karantirt dic vollständigste Gleichheit und dic ans-gcdchntcste Freiheit aller Staatsbürger, Freiheit der Presse, dcr Rcligionöübni'g, deS öffentlichen Untcrrich. tcs, der Vcrfammlnng nnd der Petition. Sic verheißt unter andcrm auch Anstalten, in dcnen dic unbeschäf-tigten Arbeiter Beschäftigung und Verdienst fiubcn sollen. In Vczug auf die öffentliche Gewalt stellt sie folgenden Grundsatz anf: dic Souveränität ist einzig, nutheilbar, unveräußerlich nnd nnaufhcbbar. Sie steht dcr Nation zn; keine section dcs Volkes, kcine einzelne Person kann sich die Ausübung derselben zueignen. Die Na< tion, von wclchcr allein allc Artcn dcr Gewalt auö« gchcu, kann sie nnr durch Uebcrtragnug ausüben. Die französische Constitution ist repräsentativ. Ihre Reprä« scntanten sind daö gesetzgebende Corps und der Köuig. Dic gesetzgebende, vollziehende und richterliche Gewalt sind streng geschieden. Die Nationalversammlung als gesetzgebender Körper hat ausschließlich daS Recht, die Gesetze vorzuschlagen nnd zn decrctircn. Dcr Kö« nig kann dic gesetzgebende Versammlung blos einladen, einen Gegenstand in Berathung zn ziehen. Dcr König kann seine Zustimmung zn einem Gesetz verweigern, abcr wenn die zwci aufcinandcrfolgcndcn Legislaturen dem Könige dasselbe Decrct iu denselben Ausdrücken werden vorgelegt haben, so soll dafür gehalten werden, dcr König habc seine Zustimmung gegeben. Die Nationalversammlung hatte ferner das ausschließliche Recht, die öffentlichen Abgaben und dic öffentliche Stcncr fest-znfctzen, die Natnr, die Qnotc nnd dic Einhcdnngs-art dcrsclbcn zn bestimmen, die Vcrthcilung unter die Depailements dcs Reiches zn machen, übcr die Ver« wcndnng aller öffentlichen Einkünfte zu wachen und sich Rechenschaft davon al'legcn zu lassen. Dcr gcsetzge-bcnde Körper konnte Krieg dccrctiren, die Verträge und Friedensschlüsse ralifieircn, die Errichtung und Anfhe-bung der Aemter decreliien, Titel, Stempel, Gewichte und Namen der Münzen zn'bestimmen und jährlich nach dem Vorschlage dcS Königs über die Zahl dcr Mannschaft nnd Schiffe entscheiden. Die Nationalvcr-sammlung verfolgte vor dem hohcn Nationalgerichte, bcstchcnd ans Gliedern des CassationSgcrichtcs nnd auS Geschworenen, die verantwortlichen Minister nnd vornehmsten Agenten dcr vollziehenden Gewalt. Dic Na-tionalvcrsammllmg hattc anf diesen Einfluß und das Ucbcrgcwicht übcr sie. Für Unabhängigkeit dcr Gerichte, für Sichcrnng dcr individnclicn Frcihcit gcgcn dic willkürliche Vcrhaftnng und gegen dic Ucbcrgrisfc der Polizei leistete dic Vcrfasfnng die vollste Gewähr. Bc« mcrtcnswcrth ist noch dcr Grundsatz, dcu die Verfas« fung als leitend aufstellte: „Die französische Nation entsagt aller Untcrnchmnng eines Krieges, um Erobe-ruugcu zu machen; sie wird nie ihrc Armeen gegen die Freilicit cincS Voltes gebrauchen." Nach diesem wird jc< dem klar, daß die Krone in den Schatten gestellt wurde; alle Prärogative, allc Rechte und Gewalten nahm daö Volt in Ansprnch; daö Volk war nun im Besitze aller Freiheiten, die Krone genoß keine. Und dennoch er-frcntc sich diese Verfasfung, welche dem Volke alle Frcihcit zukommen ließ und alle Rechte nnd Gewalten anf daS Volk übertrug, keiner langeu Dauer. BcreitS am 21. September 1792 trat ein Nationalconoeut an die Stelle dcr gefctzgcbcndcn Vcrsammlnng, erklärte Frank-reich für cinc Rcpnblik und sprach dic ewige Abschaf-fung dcS Königthums auS. Nach dcr Blutsccne am 21. Jänner und :>1. Mai 1793 erhielt Frankreich am 24. Inui 1793 unter den Anspielen Robespierre's seine zweite Constitution, cin höchst unfertiges, für dcn schroff" stcn Rcpublicanismuö berechnetes Wcrl, das während cincs Nachmittags in dcr Localität des SpeisewirthcS Mco feilig gemacht worden. Dicsc Verfassung, die a» ihrer Spitze ebenfalls cinc Elkärnng und liezichnugs' weife Ausdehnung dcr Mcnschcurcchtc von 1791 hatte, ist jedoch niemals wirklich ins Leben gelrcten, dcnn bereits am 28. August erklärten die Machthaber, daß man eine Zeit laug gar leine Verfassung iu Frankreich 1325 wolle. Die Gewalt, welche bis dahin der National-convent ausgeübt hatte, ging anf den sogenannten Wohl« fahrtsausschuß über, in welchem Robespierre und scin Anhang mit unbeschränkter Dictatur herrschte, bis die Gefahr des Todes, die alleu und jedem drohte, seine Anklage, seinen Stnrz und seine Hinrichtung am 29ten Juli 1794 bewirkte. Zum Aufstand in Sibirien. Ueber das Leben der verbannten Polen in Ostsibiricn gtl)t dem „Czatz" cin Schreiben von einem Galiziancr zu, der so unglücklich war, während dcS letzten polnischen Aufstandcs in die russische Gefangenschaft zu gc-rathen. Die Angaben des Verbannten sind allerdings von der Art, daß man sich kaum wundern darf, wenn die armen Exilirtcn a»s Verzweiflung revoltircn mid den Tod auf dem Schlachtfcldc der teuflischen Toilnr ihrer Pciniger vorziehen. Der Umstand, daß das Schrei« ben ans dcin Irkulskcr Gouvernement datirt, t'.'o der Aufstand ansgcbrochcu, veranlaßt uns zu dessen voll» inhaltlicher Ucbersetzung: „Seit uuincr Ankunft in Alc^audrowsk," fchrcibt der Galiziaucr, „hielt man mich im strengsten Gewahrsam und keiner der Verbannten durste sich auch nur einen Schritt ans den Verpallisadirungci! entfernen. Da ich nur auf vier Jahre vcrutthcilt worden, so legte man mir nur das erste Jahr die schweren Arrestautcukctten an; glücklicherweise trug ich leiue Verletzungen an den Füßen davon, obwohl die linke Fessel gerade auf eine noch nicht vernarbte Schußwunde zu liegen lam. Zmn Lebcnölintcrhaltc und zur Beschaffung aller sonstigen Utensilim hatten wir nnr 10 Kopeken täglich zugemcsscn. Unsere Kleider waren aus Kuhhaar gewirkt uud sielen nach knrzcm Tragen in Fetzen vom Leibe. Da die kaiserlichen Fabriken in Alcxaudrowsk stille standen, so bestand unsere Arbeit im Holzhacken, Ziegel-, Sand», Erde- nnd Kohlcnführcn uud im Reinigen der kaiserlichen Fabrilsgcbäudc. Endlich sortirtc man uns; die lebenslänglich Vcrurlhciltcn blieben in Alexandrowsk, während wir nach Sicwiakowo (wo eben der Aufstand anSgebrochcn ist) überführt wurden. Hier giug es uuö viel schlimmer, als in den Ner-cryncr Bergwerken. Die furchtbar rohe Vchandluug, Hunger nnd Frost trieben uns gleich am ersten Tage zn einem VerzweiftuligSschritt«', uachdcm alle Vitttn uud Gegenvorstellungen fruchtlos geblieben. Wir traten energischer auf uud warfen die Officicrc aus uuscrn Bara-len hinans. Das büßleu wir theuer. Mit nackten Häu< den mußten wir den Aajonneten der zügellosen Solda-tesca Widerstand leisten und wären sicherlich verloren gewesen, wenn nicht unsere schon längere Zeit in Sic-wiatowo gefaugcu gehaltenen Brüder aus den Pallifa-den herausgeströmt wären uud uus insofcruc gerettet hätten, als die Soldaten das Mordeu ihrer wchrloscu Opfer einstclltcu. Vald war cin Kriegsgericht zusam-mcngcstellt, das dcn Aclteslcu nutcr uns, den Gntshcrrn Karl LechtauSky aus Volhynicn, zu 80 Kuutcnhicben, zwei andere zu zwölfjährigem Kerker, alle übrigen (74) zu einjährigem Kcttmtragcu vcrurthcilte. Jetzt behandelte wan nnS wohl etwas besser, obwohl wir nach wie vor schrecklich Hunger leiden mnßtcn. Dcr Winter war überhaupt in Sicwiakowo etwas Furchtbares; dcn Tag über Mnßtcn wir in Wäldern, die 35 Werst von unsern Can-tonnements lagen, anch während dcr grimmigsten Kälte arbeiten. Die dabei ausgestandenen Qualen vctmag ich nicht zu schildern. Die Noth zwaug uns, Höhlen zu baueu, die wir im Winter bcwvhntcu. Zwischen diesen Höhlen legten wir Stege cm, die wir nach dcn Straßen von — Warschau benannten, wie denn überhaupt die ganze Ansicd-lung nach dem Plane dcr Hauptstadt uuscrcö nnglückli« chen Vaterlandes angelegt wurde. Uud doch gleicht das Ganze einer Ansicdluug der Eskimos in Grönland! Unsere seltenen Erholnugcn werden immer durch betrunkene Dfficicrc gestört. Seit unserer letztcu Revolte in Siewiatowo haben bic Russcn total den Kopf verloren. Sie überwachen uns viel schärfer, sortircn sorgsam die Lcnte und trennen solche, die längere Zeit gemeitlschaftlich arbeiteten. Vci Irkutsk liegen etliche tausend Verbannte. Die schwere Arbeit, dcr Mangel an Lcbcusmitteln, die grimmige Kalte hatten bald den AnSbruch dcS Typhus zur 3'vlge. Diejenige»,, welche die Strapazen des letzlcn In-surrectionSkritgcS, die Niartcru der Gefangenschaft und bcn beschwerlichen Marsch nach dcn russischen Eisfeldern überdauerten, erlagen zn Hundcrleu dcr Epidemie! Wenn es mit nus nicht bald anders wird, so weiß ich nicht, zu welchen Schritten uns die Verzweiflung treiben wird." Gestenreich. Wien. Dcr Erlaß, welchen dcr Herr Fcldmar-schall Erzherzog Albrecht nach Bcsichlignng der Flotte an den Viccadmiral v. Tegetthoff richtete, lautet: „Hauptquartier Görz, 14. August 1800. Die gestern vorgenommene Besichtigung der Euer Hoch-wohlgcboren unterstehenden l. l. Escadre lonnte nicht verfehlen, den vorteilhaftesten Eindruck zurückzulassen, und es gereicht Mir zur besonderen Befriedigung, einige Worte wohlverdienter Anerkennung an Sie, den tapferen Führer dieses größten Theiles der österreichischen Eeestteitkrüfte zu richten. Wenige Tags nach dem heroischen Kampfe bei Lissa fand Ich die Flotte, die dort einen weit überlegenen Gegner so glänzend besiegte, in einem alle Erwartungen übertreffenden Zustande vollkommenster Schlagfertigleit, Osficiere und Mann» schast sind sichtlich von vortrefflichem Geiste militärischer Diö« ciplin und echter Kameradschaft beseelt, durch das lohnende Bewußtsein treu erfüllter Pflicht gehoben und durcb die voll« giltig erprobte Leistungsfähigkeit in Muth und Selbstver« trauen gestählt. Möge die kaiserliche Marine durch die wohlwollende Filrsorge unseres allergnüdigsten Kriegsherrn, durch die opferwillige Mitwirkung des dankbaren Vaterlandes in edlem Wetteifer und treuer Waffenbrüderschaft mit den Soldaten der Landarmee einer schonen ZMnft und jener raschen mächtigen Entwicklung entgegengehen, die nicht nur erreichbar, sondern nothwendig ist, um Oesterreichs Macht und Sicherheit zur See zu wahren, hochwichtige national« ökonomische Interessen der Monarchie zu schützen und zu für« dcrn. Ihnen aber, Herr Vice-Abmiral, der mit Kopf und Herz am rechten Fleck die rühmlichen Kämpfe der Flotte ebenso thatkräftig und umsichtig vorzubereiten, als klug und tapfer durchzuführen wußte, wird mit Recht für alle Zeiten ein ehrenvolles Vlatt dcr Erinnerung in der Geschichte un< serer hoffnungsvollen Marine gewahrt bleiben. Empfangen Sie nochmals Meinen aufrichtigen Glückwunsch zu den schö« nen Erfolgen Ihrer braven Escadre, seien Sie Meiner vollen Anerkennung und Hochachtung versichert. Erzh. Albrecht m. p., Feldmarschall." — 28. August. Die Gemeindenorständc und Bürger der Stadt und Enclave Hotzenplotz in Mähren haben aus dcn Friedcnsvcrhandluugen Au-laß genommen, in einer besonderen allernuterthänigsten Adresse au Sc. Majestät den Kaiser ihrer patriotischen Freude übcr ihr nunmehr gesichertes Verbleiben bei Oesterreich Ausdruck zu geben und die Versicherungen ihrer Loyalität zu erneuern. Ferner hat die Communal-Vertretung von Dernis in Dalmaticn auS Anlaß des glänzenden Sieges dcr österreichischen Flotte bei Lissa eine Huldigung« - und Bcglückwüuschungsadrcssc an Se. Majestät gerichtet. Wie wir nun vernehmen, haben Sc. Majestät dcr Kaiser diese Allerhöchstdcuselbcn uumil-tclbar zugekommenen beiden Adressen mit Wohlgefallen znr Kenntniß zu uchmcu nnd zugleich dcu Herrn Staats-minister zu bcanftragcn geruht, den Absendern dieser Adressen die allerhöchste dankende Anerkennung auszu-drückcu. (Abdpst.) Trieft, 28. August. Die ..Tr. Ztg." veroffent-licht nachstehendes Schreiben, welches Sc. laiserl. Hoheit der Herr Erzherzog Albrecht an Sc. Excellenz dcn Herrn Statthalter Frcih. v. KcllcrSperg gerichtet: Es gereicht Mir zum besonderen Vergnügen, Eurer Excellenz mitzutheilen, mit welch' wahrem patriotischen Eiser und anerlenmmgswerther Opferwiliiglcit die Stadt GÜrz, so wie alle Gemeinden der Grafjchast Görz und Gradiöca eine große Masse Truvpcn aller Waffengattungen in ihren Mauern mit aller Aereitwilligtcit unterbrachten und für deren bessere Sudsislenz in jeder Hinsicht Sorge getragen haben. Ich tann demnach nicht umhin, vor Meiner Abreise auö dem gastlichen Görz Meine vollste Anertcnnung deS sonach von den Mmücivien sowohl als jedem Bewohner obiger Graf« schaften erworbenen Verdienstes auszusprechen und hiefur Meinen wärmsten Dank zu sagen. Ich ersuche Eure Ercellenz, dcn betreffenden Gemeinden von diesem Schreiben mit dem Beifügen gefälligst Kenntniß geben zu wollen, daß es Mir eine angenehme Pflicht sein wird, Sr. Majestät dem Kaiser von dcr loyalen Hallung derselben den ehrfmchtövollstcn Bericht zu erstatten. Görz, 15. August. Erzh. Albrecht, FM. — 29. August. Ihre Majestät die ssai serin vou Mexico lain heute gcgcu 1 Uhr Nachmittag an Bord dcs LloyddampfcrS „Neptun" und begleitet vom itriegsdampfer „Stadium" an und besuchte die in dcr Bucht von Muggia gcautcrtc k. t. Escadrc, welche im Flaggcuschmuckc die hohe Frau mit dcn Salven dcr Geschütze begrüßte. Ihre Majestät fuhr sodann am Hafcn von Trieft vorübcr, während die Geschütze dcS Caslclls die Ehrensalven gaben, und laugte uach 2 Uhr in Miramarc au, wo Höchstdiesclbc vou den Spitzcu dcr Civil- uud Militärbehörden empfangen wurde. Aus dem Mantuauischen, 24. August, wird dcr .,Pcrsero." geschrieben: Gestern räumten die Unsc-rigcn Borgoforlc sammt dcn Forts auf dem linken Ufer des Po, nachdem schon vor einigen Tagen sämmtliches Material und dcr Proviaiitvorralh weggeschafft worden waren, und zogen sich auf das rechte Ufer dcS Po zurück. Kurz darauf besetzten die Oesterreichcr diese Sttlluug wieder mit ungefähr 500 Mann und fast gleichzeitig wurde wicocr die ganze frühere Greuzlinic von dalle Grazie bis zum Po von Abtheiluugen öster-reichischcr Soldaten und Gendarmen besetzt. Musland. Franffurt a. M-, 24. August. Die Wirlu n« gcu der preußischen Herrschaft treten hier bereits zu Tage. Dic mit dcr Anflösuug dcr Frankfur» lcr Sclbstäudiglcit und der Entfernung dcS BuudcstagcS ciugctrctcuc und massenhafte Auswanderung wohlhabcu-dcr oder doch wohlbcstclltcr Haliöhaltuogcu macht sich jctzt in dcu Localblättcrn durch das reiche Auögcbot herrschaftlicher großer uud clcgaut ciugcrichtctcr mittlerer Wohuuugcu crkcuubar, welche leine Abmicthcr finden. Wer aber die frühere Eleganz des hiesigen Straßen- , lebens gewohnt war, der bemerkt überall deren Einschrän--lung und den Mangel an Absatz in dcn darauf berechneten Geschäften, von denen die größten manche Branchen fogar ganz fallen lassen oder im Begriffe stehen, mit Zurücklassuug ciuer hiesigen Filiale nach anderen Plätzen überzusiedeln. Die eleganten Equipagen sind jetzt bereits selten nnd die auf Iahrcs-Momicmcuts :c. berechneten Lohnkutscher-Etablissements kundigen ihre LuxuSpferdc >md Wagen zum Verkaufe an. Stuttssart, 24. August. Dem „Staatsanzeigcr" wird „vom Lande" geschrieben: Die Nachrichten von dem glücklichen Abschluß des Friedeus mit Preußen sind allgemein mit Frcudc aufgenommen worden, und aller Ortcu vernimmt mau die unzweideutigste Anerkennung dcr diplomatischen Thätigkeit, welche dieses wider Erwarten günstige Ergebniß herbeizuführen wußte. „Zahlen wollen wir gerne", so hört man namentlich unter dem Landvolk sprechen, „wenn wir nur wnrttcmberaisch bleiben!" Dcr Kenner dcr vaterländischen Geschichte wird unwillkürlich an den Abschluß des westphälischen Friedens (14. Oct. 1648) erinnert, bei dessen Abschluß dcr Ahnherr des jetzigen Trägers dieses Namens, Johann Eonrad v. Varnbüler, die gänzliche Wiedcrherstcl. lung deS damaligen Hcrzogthums trotz aller entgegen« stehenden Schwierigkeiten durchgesetzt hat, so daß „auch nicht ciu Bauernhof dem Hanse Württemberg abhanden tam." Nach dieser glücklich (?) überwundenen Frage darf das Laud mit Vertrauen der Weilern Entwicklung unserer politischen Verhältnisse entgegensehen. Berlin, 24. August. Namhafte Mitglieder der Commission wegen dcr Annexionsvorlagc erinnern sich nicht, daß dcr Ministerpräsident vorgestern gesagt habe, wie einige Berichte melden, dic Stände der vier anncctirtcn Länder sollten in einer gemeinsamen Versammlung mit berathender Stimme gehört werden. Es scheint nur von cvclttuellcr Berathung dcr Stände oder von Notabeln in dcn einzelnen Ländern übcr be« stimmte Punkte eine Andeutung gegcbcu zu sein. AuS dem Gesetzentwurf, so wie aus allen Kundgebungen des Ministeriums geht ohuchin hervor, daß die Einverlei, bung nach dcr Feststellung dcs Gesetzes in Preußen in definitiver Weise ohne weitere Befraguug dcr Einzel-stände erfolgen wird. Von der polnischen Grenze wird der „A. A. Ztg." geschrieben: Die russische Besatzung im Königreich Polen ist gegenwärtig überall in Bewegung, aber nicht um — wie in officiöscr Weise bisher vcrküudct worden — sich zu cinem großen Manöver bei Powonski zu conccntrircu, sondern um sich dcn südlichen und östlichen Grenzen dcs Landes mehr zn nähern und zn einem kämpf« bereiten Vorgehen gerüstet dazustehen. In Polen will man nämlich zuverlässig wissen, daß cin Christcuanfstand im türkischen Gebiet jeden Angcnblick erwartet werden dürfe. Mau glaubt, daß dcr Allsbruch iu Serbien erfolgen werde, und will wissen, daß in dcn beiden rumänischen Fürstenthümern alles vorbereitet sei, um sich der Insurrcctlou anzuschließen. Die Erhebung in Eandia soll mit einer allgemeinen Conspiralion im Zusammenhang stehen. Daß Rußland bei einer solchen Lage dcr Dmgc keinen müssigcn Zuschauer abgeben werde, liegt auf dcr Hand; es wird, wcuu das Ulttcnichmcn gelingt, dcn Löwenanlhcil für sich in Anspruch nehmen. Genua, 22. August. Die an die Eutlassung Lamarmora's geknüpften Erwarlunge», anderweitiger Demissionen bestätigen sich nicht. Allerdings glaubten einige Minister der Etikette halber genöthigt zu sein, ihre Entlassung ebenfalls einzureichen; Ricasoli aber fand dies für unnöthig, da Lamarmora auS rein militärischen Beweggründen seinen Entschluß gefaßt habe. Nnr Iacim foll anscheinend ernstlicher anf seiner Ent-lassnng beharren, weil er. wie boshaft bemerkt wurde, am meisten an feinem Portefeuille hänge. Diejenige Partei endlich, welche von Cialdini's Oberbefehl eine nochmalige Eröffnung der Feindseligkeiten erwartete, sicht jctzt wohl selbst ein, daß dicS für Italien bereits zur iuucrn und äußern Unmöglichkeit geworden ist. „Dcr Friede," sagt die „Opinioxc," „wird in Italien nicht wcuigcr lebhaft verlangt, als in Oesterreich und Picußcn. Es ist dics eiuc Wahrheit, welche man vergeblich verbergen odrr verdunkeln würde, da sie sich von selbst mit Evidenz aufdrängt. Der gegenseitige Wunsch uach Frieden scheint uus jene Vcrhaudllmgen zu erleichtern, mittelst deren man zu einem Vertrage kommen tann, der den Weg zu freundschaftlichen diplomatischen und com-mcrcicllcn Bczichuna.cn ohne Groll und Mißtrauen zwischen Italien und Oesterreich eröffnen möge." (Allg.Z.) Rvm. Die Räumung des Kirchenstaates von französischen Truppen dürfte, wie dcr „^orr dell' Emilia" berichtet, bis zur Hälfte des October vollzogen sein. Der Abzng würde im Gebiete von Vitcrbo und in der Eomarca beginnen und dic französische Garnison daselbst durch die römische, gegenwärtig in Antibcs befindliche Legion ersetzt werden. In Rom selbst würde cin französisches Regiment bis znr Halste Oclober verweilen. — Die Ercignissc im Südosteu von Europa nch-mcn immcr mchr uuscrc Aufmerksamkeit iu Anspruch. Angesichts drr sich für die Pforte immer bedrohlicher gestaltenden vielseitigen nationalen Acwcgnugcll hat sich die türkische Ncgicruug bcwogcu gefunden, dcu Äcla-gcrungözu staud übcr Coustau tinop e l zu verhängen. Da sie sich am meisten durch daS griechische Element bedroht glanbt, erhielt ein Theil dcr früher 1326 gegen die Walachei bei Rustschuk concentrirten Armee den Befehl zum Marsch nach Thessalien. — Um indeß die großen Ausgaben fiir die verschiedenen Hecresbcreit-schuften bcstrcitcn zn können, werden Staatsnoten, (Kaimc's) mit Zwangscours ausgegeben. Die zn emittircnde Sunnnc wurde noch nicht genau beziffert. Ueber den Stand dcr Angelegenheiten anf der Insel (tandia wird dcr „Dedattc" Folgendes gemeldet: „Der Gouverneur von Candia, Ismacl Pascha, hat an dcr Spitze von 20.000 Mann cincn Strcifzug dnrch die Insel unternommen und erwartet die dringend verlang» ten Verstärkungen. Die griechischen Schutzmächtc, und wohl mich Oesterreich, werden jc ein Kriegsschiff nach dem Hafen von (5anca senden. Inzwischen haben die Kretcnscr eine provi so ri sch e Neg ieru n g gebildet, welche die Losrcißnng von dcr Türkei uud Uuschluß au Griechenland uutcr dcr Losung: Die Union oder den Tod! proclamirtc. Dic griechische Ncgicrnng indes; ertheilte dem türkischen Gesandten in Athen (Photiadcs) die Zusichcrung, daß sie sich in dieser Sache neutral verhalten weide. Einstweilen ist aber doch nicht verhindert worden, daß in Athen ein Anfruf verbreitet wurde, welcher die Hellenen im allgemeinen und die Athener insbesondere dringend auffordert, die anf griechischen Vodcn gcfliichtclcn ober noch flüchtenden lretcnsischcn Ärndcr gastlich auszunehmen und in jeder Weise zn mttcrslülM. Höchst wahrscheinlich hat bei dem Ausstände ilalctgis, selbst Kretcuser, seine Hand im Spiele." Vtcw'Aork, 24. August. Nach dem Berichte zu schließen, den die mil dcr Inspection dcr Freigelassenen-Bnrcaux bctranten Generale Stccdman nnd Fullcrton nach ihrer Nncklchr ans dem Süden erstattet haben, ist die jetzige Lage dcr Schwarzen unter der Aufsicht dcö Bureau's wenig besser als ihre frühere in der Sklaverei. Ueber das vom Bureau durchgeführte System dcr Dienst« vertrüge urtheilen die Iuspcctorcu, wie folgt: „Daösclbc ist einfach Sklaverei in einer andern Form. Ist'S ein Unterschied fl!r den Neger, ob er um 5 Dollar oder um 5000, au 30 Herren anf je ein Jahr oder an einen anf 30 Jahre verlauft wird? Unfreiwillige Knechtschaft bleibt eS lmmcr und Lincoln's EmancipationSproclama-tion ist rein illnsorisch gemacht. Wenn der Freigelassene seine Arbeit verläßt, um besser» Lohn zu suchen, wird er als Vagabund festgenommen und in Ketten zur Arbeit gezwungen. Verläßt er einmal die Pflanzung, um cincn Freund zn bcsnchcn, fo ist dies ein Vergehen, daS mit 50 Doll, abzubüßen ist. Weigert er sich zn arbeiten, so wird cr uou dcr Polizei dcS Bureau's in Verhaft genommen und für wenige Dollar an den nächsten besten Pflanzer verlauft. DaS einzige Mittel gegen Vertragsbruch eines Weißen ist die Schadenersatzklage, und wir vermögen nicht cmzuschcn, warum es bei den Schwarzen anders sein soll. Dcr Freigelassene hat nichts zu verkaufen anßer seiner Arbeit, und cS sollte ihm freistehen, den höchstmöglichen Preis dafür nachzusuchen. Ist er wirtlich ein freier Mann, so kann es auch weder gerecht, noch gesetzlich sein, sich eine Autorität über ihn anzu» lnaßen, und dem Beamten des Burcan's dies ebensowenig, als dem Pflanzer erlaubt sein." Weiler weist der Bericht nach, daß Neger, die nicht unler dem (5on-tractsystcm dcS Bureau's arbeiten, in dcr Regel das Drei-oder Vierfache verdienen nnd daß die Pflanzer den letzteren sogar immer den Vorzug geben. — Ein Telegramm auö Memphis meldet, daß in Helena (Arcansas) ein Infanterieregiment von ssaibigcn rcvoltirt und sich dcr Stadt bemächtigt habe. Die Bürger finchtetcu iu größter Angst. — Zu den letzten Beschlüssen dcS Congresses ge« hurte eine Resolution beider Häuser, worin die Regie» rung culfgcfotdcrt wild, um eine volle Vertretung dcr Erzeugnisse aller Staalcn auf dcr Parifcr Aneslcllnng zu sichern, denen, welche dieselbe beschicken, Prämien zu gewähren. Jagesuemgkeiten. >— Von Sr. Majestät dem K 0 nig von Sachsen crzghlt ein Wiener Correspondent dcr „Vobenua" folgenden leutseligen Zug: Jüngst erschien dcr Künig in Hiltteldorf und hielt vor einem Hause, dessen Bescher 6 verwundete sächsische Soldaten in unentgeltliche Verpflegung genommen hatte, ein ganz schlichter Kaufmann aus dcr Vorstadt, dem aber das Los der fremden Krieger zu Herzen ging. Der Kiiing frug nach dcm Manne: statt seiner erschien die Frau nüt dem Bemciten, dcch dieser in Geschälten abwesend sei. „Erlauben Eic nur, ihn zu erwarten ^" srug dcr König und gab sich der Frau zu erkenne» , die nicht wenig überrascht war. Ter Künig ließ sich von ihr in den Garten sNhrcn und nahm in einer Laube Platz. „Haben Sie auch Kinder?" frug der Monarch. „Ja, ein Mädchen," lautete dic Antwort. „Aitlc, zeigen Cie es mir." Das Kind lmn, der König nahm es auf den Schob und wnhte es so zutraulich zu mackcn, daß es seine Fragen beantwortete. „Kannst Tu schon schreiben?" Das Kind verneinte. „Dann will ich es T>ir lehren." Mit diesen Worten nahm dcr König seine Echreiblafcl nnd drückte dcm Kind den Bleistift ins Hand» chen, führte dicscs und lies; es seinen Namen „Äeitha" in das Taschenbuch cinkrHclu. „So, das bewahre ich als Andenleu," bemerkte er lächelnd uud verlies; bald darauf daS Haus/ Am nächsten Tagc erschien ein lüniglicher LMalai mit einer lliiesenschachtcl voll Spiclwaarcn, auf dcr von des Königs Hand geschrieben stand: „Für die liebe tleine Ver. tha." — „Ne scheene Empfehlung vom Herrn Keenich" — meldete der Lalai bei Ucbergabe dieser Sendung. — Aus Tig ring wird der „Klagenfurter Zeitung" berichtet, daß mehrere Herren aus der Stadt unlängst am Frcudcnberge eine Führenwurzcl ausfanden, welche das getreue Facsimile des am Kreuze sterbenden Christus in einem Stücke reprüsentirt. Die Föhrenwurzel wurde sorgsam los« gelöst, man lieh ein Kreuz dazu machen, und das interessante Natursftiel befindet sich bereits gefirnißt im Besitze des Herrn Fleischhauers Wölbitsch. — Die „Aaier. Ztg." meldet, daß dem Fcldmarschall Prinzen Carl von Vaicrn das Grohkreuz des Militärverdicust.-Ordens verliehen worden, ferner daß der König zum 3ln-denlen an dcn eben zum Abschluß gelangten Feldzug ein Armeedcnlzcichen zu gründen geruht hat, welches alle diejenigen erhalten sollen, „welche den Feldzug mitgemacht, d. i. an den Gefahren und Strapazen Theil genommen haben." — Das preußische „Militär-Wochenblatt" veröffentlicht folgende lönigl. Cabinets-Ordrc: „Ich bestimme an dem heuligen Tage, an welchem der Cbef des ostpreußischeu Cü-rassierregimenls Nr. 3, General-Frldmarschall Graf von Wran gel, eine 70jährige Dienstzeit zurückgelegt hat, hie-durch, daß in ehrender Anerkennung dcr von demselben während dieses langen Zeitraumes dcm Vaterlands geleisteten treuen und erfolgreichen Dienste das Regiment fortan dcn Namen „Ostprcußischcs Cnrassicr-Regiment Nr. 3, Graf Wrangcl" fuhren soll; und habe demgemäß verfügt. Berlin den 15. August 18L6. (gez.:) Wilhelm." — Von der Crpedition z ur Au fsu ehu n g der Spuren Leichhardts in Australien sind Nachrichten bis zum 30. März reichend eingetroffen. Die (.Spedition befand sich zu der Zeit am Gclliot-Flusse, wo einige Tage gerastet werden sollte, um dann wcitcr iu das Innere in westlicher Nichtung vorzudringen. — Herr Pogson in Madras hat am 10. Mai einen neuen Asteroiden entdeckt, dem cr den Namen „Eilvia" gab. — Am 6. August wurde auf dcr neu eingerichteten Sternwarte zu Longchamp im südlichen Frankreich, die von Leverrier errichtet wurde und von Stephan geleitet wird, abermals ein neuer Asteroid, der 89., entdeckt. — Im Jänner 1861 bestand die amerikanische Flotte auö nicht mehr als 68 Schiffen. Wenn alle iu Bau begriffenen Echisfe fertig sind, wird sie jetzt allein 75 Monitors, dazu 401 Schrauben« oder Schauseldampfer und 112 Segelschiffe mit zusammen 44-13 Kanonen haben. Da» mit wird sie den europäischen Marinen völlig gewachsen sein. Locales. — Die 3. und 4. Compagnie der train ischen Land«Kschüben rückten gestern um 0 Uhr Morgens von hier in ihre ncue Cantonirung bei Flüdnig in Oberlrain ab und wurden von der Musik des l. l. Artillorie«3tcgimcntu Nr. 7 und vielen Bewohnern der Stadt vor die Linie be« gleitet, wo sich die 3. Compagnie (Hauptmann v. Reya) trennte und gegen Krainburg, die 4. Compagnie (Hauptmann Schollmavcr) aber gegen Tschernutsch und St. Martin uu« ter dem Grohlablcnberg den Marsch nahm. In Ct. Martin hielt letztere mit schönen Blumensträußen auf den Hüten, mit denen sie von einigen Freunden der Compagnie in Laibach geschmückt wurden, kurze Nast, und als sie sich zur Fortsetzung des Marsches anschickte und vor die schöne Pfartirche von St. Martin kam, trat der hochwürdige Herr Pfarrer im vollen Ornate und mit angemessener Assislenz mit dem Hochwürdigsten vor das Gotteshaus, hielt eine kurze, rich« rende Hieve an die Freiwilligen, wobei die Augen dcr herbei« gekommenen Dorfbewohner frucht wurden; hierauf ertheilte er den knienden LandeöselMen ben H. Segen und rief ihnen dann ein lautes Hivio zu, welches die Schützen dreimal er» widerten und sodann wohlgemut!) ihren Marsch fortsetzten, begleitet von einem weithin schallenden Zivio der Zurückgebliebenen. _____ Berichtign» g. Im gestrigen Berichte i!ber die Sitznug des Mnscalvereinö wurde nuter dm neu bc,getretenen Mitgliedern Hcrr O be ram t ü d i re c t a r Tr. H. üosla cms Versehen i'.'rtl)iimlich als „Obereinnehmcr" aufgeführt. (Literatur.) „Der Tag von Lissa" betitelt sich ein episch-lyrisches Gedicht, das soeben im Verlage dcr Buchdruckern deö öslei reichischen Llovd in Trieft elschieuen ist. Der Verfasser, F.Wcnedikter,Marinchauptmann in Venedig, ein LandZmanu des gefeierten Tcgctthof, hat in diesem Gedichte, das in drei Abtheilungen zerfällt: Anrücken der italienischen Flotte gegen Lissa — das Erscheinen der österreichischen Flotte — Scclampf und Sieg — in schwungvoller Sprache dcn für die österreichische Geschichte denkwürdigen Tag be» sungcn. Kraftvoll im Ausdrucke, treffend in dcr Zeichnung poetischer Bilder und geschickt in der Benützung dcr Situation (Comodore, Pctz ist siegesgcwiß, dcnn seine Schlachtgenossen sind „Nadctzku" und „Novara" — der kühne Hcldengreis und seines Sieges nimmer verwelkendes Lorbecrrciö! — der „Kaiser" wirst sich dcr feindlichen Schaar entgegen und nimmt den Kampf für „Elisabeth" auf) empfiehlt sich das Büchlein, das in eleganter Ausstattung erschienen ist, schon hicdurch dcm Publicum aufs bcste, auch wenn mit dcr Coining nicht zugleich ein menschenfreundlicher patriotischer Zweck verbunden wäre. Der Reinertrag wird nämlich den Ver» wundcten so wie den Witwen und Waisen dcr gefallenen Seeleute zugewendet. Das Büchlein lostet nur 40 kr. und ist durch den patriotischen Hilssvcrcin in Trieft, so wie im Wege des Buchhandels zu beziehen. Neueste Nachrichten nnd Telegramme. München, 28. August. Nach dem baierisch-preußische» Fr ico e n s u ertra g sind die noch ans bäurischem Gebiet stehenden knrhcssischcn nnd nassaui« scheu Trnppcn baldmöglichst in ihre Hennatsbezirke zu« rückzudirigircn. — Dic Zahl dcr von Baicrn an Preußen abzutrcteudcn Einwohner beträgt 33.'.»00. — Der Friedensvcrlrag nimmt bezüglich dcr Entscheidung über die Eigcnthnmsansvrnchc Preußens auf die Gemälde, wclchc früher der Düsseldorfer Galerie augehört habcu, ein Schiedsgericht in Aussicht. Baicrn wird hicfür drei dcntschc Apvellationsgerichte bezeichnen, wovon Prell-ßcn cincö bestimmen wird. — Dic Abgeordnetenkammer wählte heule dcu Ficihcrru u. P fc t ten, Mitglied dcS Centrums, mit 64 Stimmen zu ihrem zweiten Präsidenten. München, 28. Angust. In dcr gestrigen Sitzung dcr Abgeordnetenkammer wnrde cin Gcsctzrnt« wurf, betreffend die Beschaffung von 30 Millionen dnrch cinc Anleihe auf gewöhnlichem Wcgc, eventuell durch cin mit 5 Pciccnt verzinsliches Stencranlehcn, znr Del« lung dcr Kriegslostcncntschädignng und ein Gesetzentwurf nder die Ausgabe vou 15 Millionen Gulden unverzinslichen Papiergeldes vorgelegt. Berlin, 27. Angnst. (N. Fr. Pr.) In der Frie-dcnsvcrhandlung mit Sachsen bcaiisprncht Preußen, daL die sächsische Armcc dcm Könige von Prenßen dcn Fahnen-Eid leiste und die Ucbcrgabc der sächsischen Fcstnngöwcrkc an prcnßische Commandos behufs Ans« bancs. - Für dic handclöpolitischc Gestaltung besteht dcr Plan, den Zollverein auf dcn norddcntschen Vund zn beschränken, abcr cincu allgemeinen deutschen Handelöbund zu schließen, in welchen Süddeutsch« laud aufgenommen wird und dem sich Oesterreich eventuell anschließen kann. Floren;, 28. August. Es ist der Befehl ertheilt worden, dic Soldaten dcr zweiten Kategorie auS der Elassc von 1855 zu bcnrlaubeu. '^ Die „Unita italiana" veröffentlicht ein Schreiben M'azzini'S, in welchen: cr dic Annahme einer Amnestie' zurückweist. Telegraphische NZechselclmrse vom 2^1. August. 5fterc. Metallique« 64.30. - 5ftcrc. NationabNnlehen (,».25. --Vanlacticn 73". — Crcditaclien 157.30. — 1860cr Slaalsanlchen ?9.«5 — Silber 128.75. — London 130.60. — K. k, Duecttrü 0.17. OeMsts-Zeitung. Uaibach, 29. August Auf dem hcntin.cn Marlte sind cr< schienen: tt Waa.cn mit Hon und Stroh (Hcn ------- Vnttcr pr. Pfnnd - ^o —!— Koni „ 3 35------- (iier pr, Sttick —8 — — Gerste „ 2 «56------- Milch pv. Mcisz —10 — Hafer „ 170------- Rindfleisch pr. Pfd. -,8 —— Hlllbfnicht „ —'-------— Kalbfleisch „ -24—!— Heiden „ —l-------—Schweinefleisch,, ..24—!— Hirse „ 2 90 — — Schöpsenfleisch ,. —,12—'— Knlnrntz „ —^----------- Hähndel pr. Stllä — 25 —-< Erdäpfel „ 150------ Tanbcn „ -12__!_ Linsen „ 5 50------- Heu pr. Zentner 1 10 - >— >,5rbscn „ 5 40— Stroh „ —60 — — Fisolen „ «---------- Holz, hart., pr.Klft. -^— ?!— Rindsschmalz Pfd. — 54 — — — weiches „ —!— 5 — Schweineschmalz „ — 45 —,—, Wein, rother, pr. Speck, frisch, „ — 3L—!—' Eimer------13!— — geräuchert „ —40 —!—! — weißer „-------I4l — Nudolfswertli, 2?, Nngnst. Die Dnrchschnitts-Prcise stellten sich anf dem heutigen Martle, wie folsst: fl. , lr. >> st. lr. Weizen pr. Metzen 4 —'^ Bnttcr pr. Pfnnd . —,48 .ttorn „ 3 20, Eier pr. Stiict .. — ,1j Gerste „ 2 3<» Milch pr. Maß . — 12 Hafer „ 1 .'<(> N,ndfleisch pr. Pfd. — 1« HaU'ftncht „ « 3«) Kallifleisch „ — 24 Heiden „ ^ — Schweinefleisch „ — 20 Hirse „ 2 40 Schöpsenfleisch „ — 16 Knkiinitz „ 3 10 Hähndel pr. Stück — 25 Erdäpfel „ — — Tauben „ — — Linsen „ 8 9C Hrn pr. Zentner . 2 ü>) Erdsen „ 8 96 Stroh „ . 1 20 Fisolen „ 11 ^ 52 ^ Holz, harte«, pr. Klft. 6 80 Nmdsschmalz pr. Pfd. —> 45 — weiches, „ — — Schweineschmalz „ —45^ Wein, rother, pr. Eimer 8 — Speck, frisch, „ — ... — weißer „ 9 - Speck, geräuchert, Pfd. — ^ 40 ^ ArielKasten der Redacliuli. „Ein Arzt" iil Laibach: Ihrem „Eingesendet," betreffend die Absperrung des Laibachslnssce, können wir leinen Nanm geben, da anonyme Zusendungen nicht ansgcnmnmcn werden. Wir sind übrigens in der Lage, zu versichern, daß dic dermaligc Schließung der Schlenszcn n»r behnft Ermöglichnng dcr voll« ständigen Volleudnng dc^3 Nbspenwerkcö erfolgte nnd darnach dic Schlcnßeu sofort wieder geöffnet werden sollen. MeteorosliliMie 3äelilittchlul,^ll in Qnliuch. (sÜTUgT'M..^ 4-10.8 ! windstill Mßth. bcw. . 29. 2 „ 9l. 324i7 l-15.I windstill trübe ^'" 10 „M. 324.1« 4^11.8 windstill f. ganz bcw. ^ Wolkenzug aus SW. Gegen Mittag Regen. Nachm. trltbe. Abends ausgiebiger Regen. Blchc in W. nud SW. ^_____, Verantwortlicher Redacteur: Ignaz v. Klci^lmä»ir.