ImtZ- Nlatt zur Laibacher Zeitung. .U 138. Donnerstag ven 17. November Ig/jz cm bestehenden Course berechnet, oder in einer von der k. k. Kammerprocuratur geprüften, und nach §.230 und 1374 des allgemeinen bürgl. Gesetzbuches annehmbar erklärten Sicherstellungs-acte zu bestehen hat, und — cl) mit dem Taufund Familiennamen des Offerenten, daun dem Charakter und Wohnorte desselben, so wie falls « deK Schreibens untündig wäre, mit seinew Kreuzzeichen und der Unterschrist zweier Zeugen unterfertiget seyn.— Die versiegeltenOfferte werden nach abgeschlossener mündlicher Versteigerung eröffnet werden; übersteigt der in einem derleiOf-ferte gemachte Anbot den bei mündlicher Versteigerung erzielten Bestbot, so wird der Of-ferent sogleich als Bestbiester in das Licita-tionsprotocoll eingetragen und hiernach behandelt werden. — Sollte ein schriftliches Offert denselben Betrag ausdrücken, welcher bei der mündlichen Versteigerung als Bestbot erzielt wurde, so wird dem mündlichen Best« bieter der Vorzug eingeräumt werden. -» Wofern ftdoch mehrere schriftliche Offerte auf den gleichen höchsten Betrag lauten, wird sogleich von der Licitations-Commission durch das Loos entschieden werden, welcher Offerent als Bestbieter zu betrachten sey. — Die erste Hälfte des Kaufschillinges hat der Käufer noch vor der Uebergabe des Kaufgegenstandes zu berichtigen, die andere Hälfte kann derselbe gegen dem, daß sie auf der erkauften Realität in erster Priorität mittelst Einverleibung der Kaufsurkunde in das gerichtliche Verfachbuch versichert unb mit jährlichen fünf von Hundert in C. M. W. W. verzinset wird, binnen fünf Jahren in fünf gleichen Jahresraten abzahlen. 36! — Hinsichtlich der Übrigen Modalitäten und Bedingungen dieser Versteigerung wird sich auf die ausführliche LicitationS-Kundmachung bezo-Den, welche bei dem Expeditamte des löbl. k. k. illyrischcn Guberniums und demstlben unterste- henden k. k. KreiZämtern zur Einsicht der Kauflustigen berett liegf. - Innsbruck den 7 October 1642. -Mon der k. k. Staatsgüter-Ver-äußerungs-Commission für HpM ,md Worarl- Z. t«26. <2) Nr. 27t87. Circnlare des k. k. iNyrischen Guderniums. — Neue Zoll c und Dreißigst - Bestimmungen für einige Eisen-Artikel. — In Folge Verordnung dcr k. k. allgemeinen Hofkammer vom 19. October 2642 werden nachstehende neue Zoll - und Dreißigst - Bestimmungen, welche auf den Vcrkchr über die innere oder Zwischen- Zoll-und Dreißlgstlime zwischen Ungarn und Siebenbürgen und denüdrigen im gemeinschafc-llchen Zollverbande befindlichen Ländern hin-sichtlich der unter d«n Posten 90, 9l 9Z 96 des allgemeinen Ein-und Ausfuhr-Zolltariffis vom Jahre 1836, und unter den Posten 66 67, 69, 71 des Einfuhr. Dreißigst-Tariffes vom Jahre 1840 genannten Eisen - Artikel Bezug nehmen, zur allgemeinen Wissenschaft und Darnachachtung bekannt gemacht. !m.." UV »Utz ^ Berzol- Ungarn oder ^)rnach Ungarn ^up.. Siebenbüraen "^er Sltbenbür- p^' Zentner ! lung '»'evenourgen ^ spo^o , !______fi. l kr," fl. j kr. "fi. z kr. ^ H) Eisenstein, eigentlich Eisenerz ................ gebührenfrei ........1 2) Eisen, rohes, in Gänsen, Mulden, ^ j ' Flößen und Blatteln, Klaub« und ! » Wasch eisen, überhaupt alles Eisen, V welches von den Schmelzwerken ,I ohne eine Zerrennung oder Werfri- » schung erzeugt wird . . . , .....:.. i ....... gebnhr«nftei .... ...» 3) Hammerschlag, Schmidezunderod. !)« «. ^ — 67, — 6'/.^ t j chenAbfalle ...... . ^^^ ^) Eisen, altes und Brucheistn ohne Unterschied.......! ^ 5) Frischeisen, halb und vollkomme- ! nes, d.i. alles Roheisen, welches der Zenennung oder Verfrischung be- ! reits unterzogen worden, aber noch nicht zur Centnerware verfeinert ist, und worunter auch das Roheisen . «.. 25 -" 6'/, " 2'/, (oder richtiger Grobeisen) in Mas- !. ,,^ " seln, welches bereits das Product !/"^"" desFnschprozesses oder der Schmid-eisenbereitung ist, gehört ... 6) Grob- und Streckeisen in Stangen !' ' und Buschen aller Art, oder söge- ^ nanntes Centnergut, als: Wagen-schienen, Nagclzahn-Eisen, Anker-eisen u. dgl. ...... 862 Die nur für den bezeichneten inländischen Verkehr über die innere oder Zwischen-Zoll-Linie erlassenen Zoll-und Dreißigst-Bestimmungen haben mit dem 1. December 1842 in Wirksamkeit zu treten. — Laidach am 3. November 1842. Joseph Freiherr v. Weingarten, Landes -Gouverneur. Carl Graf zu Welsperg, Raitenau und Primör, Vice-Präsident. Friedrich Ritter v. Kreizberg, k. k. Gubernialrach. Z. 1633. (2) Nr. 27915/4751. Concurs- Ausschreibung. Bei der k. k. ob der ensischen Landesbau-direction ist eine Wegmeistersstelle mit dem Gehalte von 300 Gulden und dem Vorruckungs-rechte in die höhere Gehaltsstufe von 350 Gulden in Erledigung gekommen, womit ferner der Bezug eines jährlichen Reisepauschals von 30 Gulden und eines Schrcibpauschaleö von 6 Gulden verbunden ist. — Die Bewerber um diese Stelle haben ihre Gesuche, belegt mit den Nachweifungen üb«r die vollendeten technischen Studien, ihre bisherige Dienstleistung und besonders ihre, bei dieser oder einer andern Baudirection durch die abgelegte Prüfung erworbene Befähigung im Straßenbaufache, bis ^5. November d. I. bei dieser Baudirection einzureichen, und sich über die Fähigkeit zur unverzüglichen Leistung der vorgeschriebenen Caution pr. 300 si. C. M. auszuweisen. — Von dcr k. k. Landcöbaudirettion. Linz am 25. Oc» todcr 1812. 5livl. mm lallvrettullche Verlautbarungen. Z. 1624. (2) Nr. 8387. E d i c t. Von dem k. k. Stadt« und kandrechte in Kram wnd bekannt gemacht: Es sey über den Helbi«tung des Dampfbootes am Lai-bachfiuffe bekannt gegeben wurde, ennyert, daß diese Fe»lbietung nicht unter dem, mit3b,ct vom 4. Dctober d. I. festgesetzten, sundern nach ten laut Protocoll vom 24. v. M. modlsicir-ten Bedingnissen, und zwar, daß der Ersteher die Berlchtiguug des Meisibotes entweder zu Gerlchtshanden, oder an die zugewiesenen Glätt» biger, in Folge einer rechtskräftigen Zuwelsnng zu leisten habe, welche Bedingmsse bei diesem Gerichte eingesehen und wovon hier Abschriften erhoben weiden können, werde abgehalten wer» den. — Laibach am l2- November 1642. Z. 1613. (3) Nr. 6415. Edict. Von dem k. k. Stadt- und Landrechte in Krain wird bekannt gemacht: Es sey über Ansuchen des Niklas, Bernard, Leopold, ^Au-gustin und Johanna Merk, dann Franziska Samassa und Wolfgang Merk, die Einleitung zur Todeserklärung des seit mehr als 30 Jahren unbekannt wo befindlichen Franz Merk gewilliget worden. — Franz Merk wird demnach durch gegenwärtiges Edict mit dem Beisatze vorgeladen, daß das k. k. Stadt- und Land-techt, wenn Franz Merk wahrend Eines Iah. res nicht erscheine, oder das Gericht auf ein« andere Art in die Kenntniß seines Lebens setzen sollte, zu seiner Todeserklärung schreiten würde» — Laibach am 2. November 1942. 663 Nubernial- Verlautbarungen. Z. 17IZ. Nr. 24327. Verlautbarung über ausschließende Privilegien. — Die k." k. allgemeine Hofkammer hat am 26. Juli, "H. und 6. August d. I, Zahl 29611, 3076^ et Z2l>a6, nach den Bestimmungen des allerhöchsten Patentes vom Zi.Marz ,3)2 fol« gendePrwllcgien zu verleihen txfunden: l)D«n Henry Savill Davp, Privat,er, wohnhaft in London (durch den Agenten Joseph Iültner, wohnhaft in Wien, Stadt, Nr. lZ?), für e>« Dauer von fünf Jahren, auf die Erfindung, vollkommenere Dampfmaschinen u. Dampfräder n achMu c >> bessercr Construct «^ ns ^ Meth 0 0 e h e rt zuMüen, so wie auch die Bewegungen ber Daiupfs nsllfthincn zu veroolllomlynen — 2) Dem Hen, ^y SavllDapp, Privatier, wohnhaft in kon» dbn^du'ch dcttAgenten Joseph IüNner, wohne haft »n Wien, Stadt, Nr. zH^), für die Dauer von fünfIahrcn, auf die Verbesserung dir durch Wasser in Bewegung gesetzten Umwälzungsma-schine. — 3) Dem Johann Opclt, Bu,eauchem b«, guter Hanbkämmerei ganz gleich sep, daher sich ein bedeutendes Elsparmß an Arbeitslohn und Brennm«teliale ergebe, und einProi duct von vorzüglicher Güte erzeugt wlroe. (Auf diesen Gcgenstand wurde unterm zH. März igZ^ rin fünfzchniahclgts königl. sachsisches Plivile-glum verliehen.) — H), Den Ganther, kthmann er damp.^ Bcsiyer «ner mechanischen Werk» sialte und mechanischen Zwirnerei, wohnhaft in Ftldklrch in Vorarlberg für die Damr von fünf Jahren, auf die E«findung eilier Baum« woll» Spinnmaschine, auf welcher nicht, nur trocken, sondem auch naß mit einer sehr gro. ßen Schnelligkeit gesponnen weeden könne. — 5> Dem Jacob Rohrbach, Tuckhandler, wohnhaft in Wien, Stadt, Nr 6Z./, dem Johann Maya^ Kaufmann, wohnhaft in Rcichenberg »n Böhmen^ und demFranz Ferdmand!, Amtse Director ter Herrschaft Obristw» in Böhmen, für die Dauer von fünf Jahren, auf die Ec-sindung, durch „ne neue Kraftanwendunst« ohne Dampf, und Wasserkraft, auf dcm Lande Mahlmühlen, Brettsagen, Eisenhammer, Fa« brlks.Gl>g auf die m Na> men des ^ic.,lI5 Nlionno F'i-gnciolz kutuiZ, Handelsmann^ wohnhaft in Uont^reguliaule-^onno^ ^rlon^issoment 6e I^0lNIlNo1)1oau, I)c:^»rd<3lrl6nl,ci6 3oine 6tI^l2rnQ in Frankreich, (Bevollmächtigter des Letztern »st der Hof: Und Gerichts-Ad^ocat Dr. Horniker, wohnhaft in Wien, Stadt, Nr. i^liL), für dle Dauer von -fünf Jahren, auf die Verbesserung im Baue üon S-ch.ffen, Barken und Böten, welche barin bestehe, daß selbe nach dem Systeme des I^oolovc und I^olevrL cles ^Diron^ als zerlegbare Transportschiffe für Menschen uud Waren, als Rettungsbülken m Meeren, Seen, Flüssen und Strömm, und als Pontons »n KricgszMen z/um Uebelsetzen über Flüsse und Ström?, so wie auch als Lastschiffe gebraucht werden können, kett leicht und ohne mele Kellen von einem Orte zum anderen bringen lassen, und vermöge des mntelst Kautschuk, Theer und anderen Har» zen wasserdicht gemachten Neberzuges des gan-Zm Ech ffcs und der m,t Luft zu füllenden Bälge an den Schlfföseiten, nicht untergehen können. (Hierauf wurde unterm 26. October iL^i ein vierzehnjähriges lönigl. englisches Privilegium erchcili.) — lo) Dem Michael Wieser, k. k. Hof- und bürgl. Kl'pferschmid-meister, wohnhaft m Wien, Stadt, Nr. 1070, für die Dauer von emem Jahre, auf die Erfindung, alle metallenen Kochgefaßc durch eine ^egirung auf ewe bessere und daurhaftere Art zu verzinnen. — Zi) Dem Franz Bienert, Handelsmann, wohnhaft in Böhmisch Ober-Kreibitz, im Prach ner Kreise Böhmens, (dulä) den k. k. Eameral, Taxamts'Officler Joseph Le^thner), für die Dauer von einem Jahre, auf die Verbesserung in der Erzeugung der bereits im Jahre 18Z2 primlegirnn Resonanz« Böden, welche darin btstcht, daß jedem einzeln nen Breie, so wie allen übrigen Instrumenten« Hölzern, durch eine zweckmäßige Behandlung alle harzigen Thc,le entzogen, und dieselben consifienter, reiner und weißer gemacht werden, wodurch die Reinheit des Tones und tue Harmonie gewinne. — ,2) Dem Hppolic LecocZ, Handelsmann, wohnhaft in Paris, (BevoN-machngter ,ss Heinrich Daniel Scbmtd, Ge« schäf'sführer des Hauses NölI6 und Schwil«,u6, wohnhaft m Wien, Leopoldstadt, Nr. 536), für die Dauer von fünf Jahren, auf die Er, sindung und Verbesserung von He tzöfensCa-1ui-il^'8) und K-iMln-Heitzapparaten aller Art, welche lm Vergliche m>t dm b>s jetzt bekannten Fayence- und anderen Oefen und Kamin-Apparats mit einem Elsparmß von ^y des Brennmaterialessich heitzen lassen. — iZ)Dem Peter Wahlen, bürgl. Goldarbe.ter, wohn-Hllft in Wien, La,mgrube, Nr. 60, für t»e Dauer von einem Jahre, auf dle Verbesserung, den Bracllens ohne Metallfedern eine neue Iedetkraft mitzutheilen, wodurch sie sich, ohne zu schließen, dergestalt befestigen, daß es un< möglich sep, sie zu verlieren, wöbe» die an und für sich unzerbrechliche Feder eine doppelt? Si« cherhen gewähre, mdem sie nicht von Metall sey, daher nicht mosten oder abspringen könne, und das Brechen und Verlieren der Braceletts besei« tiget werde,, welche dahc, mit Recht als Haupt, oder Doppel, Glchcrheits»Braceletts anzusehen seyen. — ,4) Dem Anton Manker, Gürtler-mcisser, wohnhaft in Wim, Neulerchenfcld, Nr. 4, für die Dauer von einem Jahre, auf d,e Verbesserung der Hosenstrupfenschließen, wob^i di?sö aus Eisen, Messing oder anderem Metalle verfertigten Schließen so befestiget werden , und ihre Construction von der Art sey, daß sie leicht und ohne d/e Finger zu beschmutzen, geöffnet und geschlossen werden können, mit Rücksicht auf die Stelle, welche sie an den Strupfen einnehmen, weniger abgenützt werden, uliddai her länger dauern als die bekannten derlei Schließen, und, wenn die Strupfen selbst unbrauchbar werden, für die neucn wieder verwendet werden können. — 15) Dem K. Rüppel, sOniui-) dem Carl Rüppel, .wnioi-, Tlschlermeilier, wohnhaft in Wien, Leopold« siadt Nr. O52, und dem Ios.ph Sacksa, Schlosse»meister, wohnhaft in Wlen, Jäger-zeiie Nr. 45, für dle Dauer von einem Jahre, auf die Erfindung von Jalousien, welche vor den bisher bekannten den Vorzug haben, daß sie mcht nur sthr geschlossen, geöffnet und ganz aufgezogen, sondern auch noch hinausgespreltzt werden können. — iß) Dem Matthäus Fletcher, Ingenieur und Maschinist, wohnhaft in Wien/ Roßau Nr. 127, für die Dauer von fünf Jahren, auf die Erfindung und Verbesserung von Dampfkesseln und Wasserradern, wöbe» sich bei Anwendung '^iner unter dem 6, 865 November ,841 privilcgirten Dampfmaschine eine Verbesserung in der Dampfschiff-Fahrt er, gebe, indem das Gewicht dieser Maschine geringer sey, als das der gewöhnlichen derlei Maschinen, und dieselbe weniger Raum einnehme/ die Anwendung der neuen Kessel eine bedew tende Ersuarmß an Brennmaterial? ergebe, und dle Wasserrader d>e Eigenschaft haben , daß sie (was besonders in seichten Flüssen vorteilhaft sep), mehr Halt auf das Wasser nehmen und dasselbe mchtso aufstören, als die gewöhnlichen Wasserräder. — 17) Dem Hleronimus Moos-bruggcr, Marmorlrer, wohnhaft in Wien, Io. sephssiadt Nr. 5o, für die Dauer von zwei Jahren, auf d,e Erfindung und Verbesserung einer Masse, welche zur Bekleidung und Ver, putzung verschiedener Baubeftandtheile, als: Wände, Plafonds, Holz, Mauer und Steine, so wie glatter Gesimse diene, und deren Anwendung die Vortheile gewähr^ daß sie der Fessigkelt des Stukvlusters gleich komme, das Ansehen eines mattgeschllffenen Carrar, Marmors ertheile, und bchnders für Frescu-Ma-lere» geeignet scp, welche durch Waschung mit bloßem Wasser.unbeschadet gereiniget werden könne. — iL) Der Wlm.Triesser Schnell. Frachtfuh^Gesellschaft, durch,hren öffentlichen Gesellschafter und Flrmaführer Ludwig Eduard Dreyfuß, wohnhaft in Wien, Stadt Nr. 5l2, für die Dauer von einem Jahre, auf die Entdeckung und Verbesserung an den Fracht-Fuhrwagen, welche in der Wesenheit in einem Güter», Doppelt« Brancardwagen mit festem Gestelle und breitem Boden bestehe, wodurch unter einem einzigen Verschlüsse eine gleichförmige Ladung und ,in besonderer Schutz für die Güter erzweckt werde. — ,9) Dem Nov. W. Urlmg, Esquire, wohnhaft'ln Brüssel, » Anton Schullec, wohnhaft in Wien, Stadt Nr. 958), für die Dauer von zwei Jahren, auf d>c Verbesserung in der Fonudruckerei, welche ln einem besondern Verfahren und einem Mechanismus besiehe, um baumwollene, seidene, wollene, papierartige und sonstige Fabricate und Stoffe mtt einer gewissen Anzahl von Formen und Farben auf eM' malund gleichzeitig zudrücken.-— 20) Dem Anton Selka, Handelsreisender, wohnhaft in Wien, Lcopoldstadt Nr.IiZ, für die Dauer von einem Jahre, auf die Erfindung, mittelss eines ganz einfachen, leichten und me abzunützenden Apparates(Wasscr,Appavates) jeden Schwimmer sowohl als Nichtschwimmer in Flüssen, Strö, mm und Meeren vordem Unterarm zu schäl, zen. — 2l) Dem Fmdrich August Sprch burgl. Handelsmann, wohnhaft m Wien, Stadt Nr. Z6Z, für die Dauer von zwei Jahren, auf d,e Erfindung und Verbesserung gepreßter Sie. gel.Oblüten. — 22) Dlin Carl Dietrich, aca, demlschen Manufacture Zeichner, wohnhaft in Wlen, Stadt Nr. 2o3, für die Dauer von einem Jahre, auf die E'findung künstlicher Pa?-quet-Fußböden von Papier, welche sich durch ihren dauerhaften hellen Glanz vor allen ahn, llchen Erfindungen auszeichnen/ und sich bei was immer für einer Beschmutzung wie lacflrtcs Geschirr reinigm lassen. — 2Z) Dem Jacob Sulzberger^ Ingenieur., wohnhaft in Frauen' feld in der E.ywkiz, und dem Dionps Proser» p,o, wohnhaft in Mailand Nr. lOi6, für die Dauc, von fünf Jahren, «uf die Erfindung, mittelst neu construirter Oefen bei Ersparung der Hälfte des Brennholzes einen schönem? glelchförmtgeren und sorgfältigeren Brand der Ziegeln und des Kalkes zu erzielen , als dirs bei Anwendung der bisher gebräuchlichen Zie« gel« und Kalföfen möglich sey. — 34) Dem Ernst Marschall, Sattler und Lohnkutscher? wohnhaft in Fünfhaus bei Wien Nr. 569, für die Dauer von einem Jahre, auf die Erfindung einer neuen Art Wägen-Verbindung und Wägen-Federstellung , wodurch be« Personen» fahrten nne Ersparung an Zugkraft und cm? Erzeugung an Triebkraft erzielt werde. — kaibach am 10. October l6ä2. Joseph Freiherr v. Weingarten, Landes-Gouverneur. Carl Graf zu Welsvera. Raittnan UNd Primör, 35>ce-Präsident. Mathias Georg Sporer, ^^^__________k. k. Gubcrnialrath. Z. 180Z. (l) aä 27^63. Nr.276. Gt^G.V.C. . Kundmachung der Werkaufs, Versteigerung zweier in der Gemeinde Nuggia, Nentbezirkes Capo d'Istria gelegenen FondS.Rcalitaten. — In Folge hohen Hofkammer- Präsidial«Decretcs vom Ic». September »642, Nr. 68a; ?. ?.^ n)ird am 5o. November l. I. »n den gewöhnlichen Amis? stunden bei dem k. k. Ncmamte Eapo d'Issria, IstrianerKrcises, zum Verkaufe dernachbcnann-ten, zu Ul,W3, im Ncntbezlrfe Capo o'Mia gei legenen Fl)nl)s« Realitäten geschritten werden, als: z)e!NesBrackgrulideslNder^onlrcläg^l-' nei, Gemeinde NugZiZ^ im Flächenmaße ron beiläufig L52 lUKlafter und geschätzt auf 28ft, 866 2^/4 kr.; 2) eines Brachgrundes mit 44 Ne« benstöcken, in derselben (^oMiaäa und Ge< meinde, im Flachenmaße von «3^6 ^Klafter und geschätzt auf io5 fl. - Diese Realitäten n erden einzelnweise, so wie sie der betreffende Fond besitzt und genießt, oder zu besitzen und zu gemeßen berechtiget wäre, um die beigesetzten Fiscalpreise ausgeboten, und den Meistbietenden mir Vorbehalt der Genehmigung des k. k. Hofkammer-Präsidiums überlassen werden. — Nie« wand wird zur Velsteigerung zugllaPn, der »ncht vorläufig den zehnten Theil des Fiscal» prelscs, entweder in barer Conventions-Münze oder in öffentlichen verzinslichen Scaatspapie-»en nach »hretn zur Zelt des Ellages bekannten eursmäßigen oder sonst gesetzlich bestimmten Werthe, bei der Versteigerungs-Commission erlegt, oder eine auf diesen Betrag lautende, vorläufig von der erwähnten Commission ge» vrüfle ulid gesetzlich zureichend befundene Si-cherstellungs Urkunde beibringt. — Die erlitt Caution n»rd jedem Licitanten, mit Ausnahme jener dcs Mcistbttters, nach beendigter Veistei« gerung Zurückgestellt, jene des Meistbielers dagegen wnd «ls vetfaNen angesehen werden, wenn er sich zur Errichtung des dießfälligen Eonlractcs tncht herbeilaffen wollte, ohne daß «r deßhalb uon den Verbindlichkeiten nach dem 3icitatwns«cce befreit würde, oder wenn er die zu bezahlend? ersie Rate des gemachten Anbo-»?5 m dLr festgcsctzten Zelt nicht berichtigen würoe. Bci pfilchliräßiger Erfüllung dieser Obll'cgenhctten aber wird ihm der erlegte Betrag an der ersten Kaufschillingshälfie abge« rechntt, oder die sonst geleistete Caution wieder eifolgt werden. ^ Wer für einen Dritten einen Anbot machen will, »st verbunden, die von dlescm hiezu erhaltene Vollmacht der V«-slelgerungs«Eommjssloti zu überreichen. — Der Mnsibieter hat die Hälfte des Kaufschillings innerhalb vier Wechm nach erfolgter und ihm bcka^nt gemachter Bestätigung des Verkaufs» actes, und noch vor der Uebergabe der Rea» lliäl zu berichtigen; d>e andere Hälfte talM er gegen dem, daß er sie auf der erkauften uder auf einer andern, normalmaßige Sicherheit gewahrenden Realität grundbücherlich versichert, mit fünf vom Hundert in Eon< VenUons Münze verzinset, und die Zinsen m halbjährlgen Vnfallsruten abführt, in fünf gleichen Jahresraten abtragen/ wenn der Erstes hungsprcis dcn Betrag von 5o st. über« steigt; sorgst aber wird die zweite Kauffchil-lingshälfte binnen Jahresfrist, vom Tage de« Uebe.rgabe gerechnet, gegen die ersterwähnten HMngniffe berichtiget werden. muffen. -» Bei gleichtn Anboten wird demjenigen der Vorzug gegeben werden, der sich zur foglei-chen oder ftüh,rn Berichtigung des Kauf« schillings herbeilaßt. — Für dm Fall, daß d«r Elsteher der Realttät contractsbrüchig, und letztere einem Wiederverkaufe, dessen An« oronung auf Gefahr und Kosten des Erste* Hers dann sich ausdrücklich vorbehalten wird, ausgesetzt werden sollte, wird es von dem Ermessen der k. k. Staatsgüter, Veraußerungs-Provinzial'Eemmisston abhängen, nicht nur die Summe zu bestimmen, welche bzi der mum Feilbietung für den Ausrufsprcis gel« ten solle/ sondern auch den Nelicitalionsacr entweder unmittelbar zu genehmigen, ober aber denselben dem hohen Hsfkammer. Präsidium vorzulegen. — Weber aus der Bestimmung des Ausrufspreifes, noch aus der Beschaffen« he«t der Genehmigung des kicitationsactes kann de« contratlsbtüch'g gewordene Kaufer irgend eine Einwendung gegm die Gültigkeit und rechtlichen Folgen der Relicitation herleiten. «. Nach ordentlich v»« sich gegangener Vt»« Neigerung und »üctsichtlich nach bereits geschlossene« lieitation we«ben weitere Anbote nicht meh» ang»no«»»«n, sondern zurückgewiesen werden,worauf di« Lieitationsluftigm insbeson« dere aufmerksam gemacht werden. — Die übrigen Verkaufsbedtngniffe, der Werthanschlag und die nähere Beschreibung der zu veräußernd«« Realitäten können Von den Kauflustigen bei dem k. k. Rcntamte »n ^«po d'Issria eingese« hen werden. — Von der k. k. StaKtsgüter-Veraußerungs«ProvinziHl» Commission. Tricst am 6. October i3^2. Ernst Schleiffer, k. k. Gut>. und Präsidial« Secretär. Ktavt- uno lanvrechtliche ^erlHutbarun2e»l. 3. 1837. (Y Rr. 8730. Vom k. k. Stadt- und Landrechte in. Kram wird bekannt gemacht, daß über daö Gesuch des Longmus Blumauer, Vormundes der m. Matthäus Kunauer'schen Kinder nnd Erben, in die öffentliche Feilbietung des vorhandenen beweglichen Verlaßyermögeng, bestehend mPferden, Kühen, Schweinen, Meterrüstung, Weiergerathschafte», Weinfassem, G<-treid« und Zimmerewrichtung, dann einem Pirutsch, gewiMget worden, wozu der Tag auf den 2. December l. I< Vormittags von 9 bis 12 Uhr und Nachmittags von 3 bis 6 Uhr bestimmt worden ist. Dieses wird mit dem bekannt gemacht, daß diese Feilbietung in der St.. Petersvorstadt im Hause Nr. 65 Statt sin« den werde. — Laidach am 12< November 1342.