aas ehrsam des kathoirfchen Zesellen-Vereines in Laibach. ,,-iJer Mensch ist seines Glückes eigener Schmied," sagt das Sprichwort, und, heißt es anderwärts: „Was man in der Jugend säet, wird man im Alter ernten". Wohlan denn, schmieden wir mit ernster, besonnener und fröhlicher Krast an unserem Glücke, säen wir bei Zeiten mit rüstiger Hand guten Samen aus ein gutes Erdreich, daß die Saat gedeihlich wachse aus der Jugend in das reifere Mannesalter hinüber und ihre Früchte uns erfreuen, selbst über das Grab hinaus. Glücklich aber wird der Mensch wenn er sich eifrig bestrebt, tüchtig das zu sein und zu werden, was er sein und werden soll. Ihr seid, meine Freunde, junge Männer, die sich aus ihren künftigen Berus vorbereiten sollen, die einst als tüchtige Bürger, als Haus- und Familienväter nicht bloß den Ihrigen vorznstehen habe», sondern deren Wohlergehen auch ans der Achtung und dem Zutrauen beruht, welches andere Leute in Euch setzen. Wollt Ihr der Achtung Eurer Mitbürger dann werth sein, soll ihr Zutrauen Euch entgegen kommen, so müßt Ihr jetzt Euch bereits desselben werth machen. Wollt Ihr einst tüchtige Meister, tüchtige Hausväter werden, so müßt Ihr jetzt tüchtige Gesellen, tüchtige Arbeiter sein in dem Fache, wozu die göttliche Fügung Euch berufen. Euch dazu anzuleiten, nach unser» Kräften Euch diesem Ziele zuzusühren, bewahrend und fordernd Eurem kostbaren Alter als Freunde und Väter zur Seite zu stehen, haben wilden Verein gegründet, als dessen Mitglieder ich Euch mit Freuden begrüße. Was dem Einzelnen zu schwer wird, oder woran er oft verzagt, das gedeiht ohne Mühe, wenn gemeinsame Kräfte, sich gegenseitig Stütze und Halt, dem Ziele zustrebeu. Mit dem Vorsatze also, jetzt tüchtig zu sein, was Ihr seid, um das tüchtig zu werden, was Ihr werden sollt, Euch auszubilden nach Kräften für Euren künftigen Beruf, seid Ihr unserem Vereine beigctreten. Zur wahren Tüchtigkeit des Menschen gehört aber, daß er an Leib und Seele tüchtig sei, und ich verstehe darunter, daß der Mann sein Geschäft, welches eö auch sei, tüchtig und gründlich verstehe, es ordentlich zu führen und zu halten wisse, und daß er ein tüchtiger, ehren wert her Christ sei im Innern und nach Außen. Tüchtige Christen also wollt Ihr sein, und Ihr habt Recht. Ohne ein kräftiges, lebendiges Christenthum ist es mit dem Menschen nichts und wird auch nichts. Ohne ein tüchtiges Christenthnm kein kräftiger Halt im Leben, keine wahre Zufriedenheit, keine dauernde Rechtschaffenheit, — ohne lebendiges Christenthum kein wahres Glück. Das Christenthum ist die eigentliche gesunde Kraft im Leben, wo es mangelt, ist das Leben krank. Deßhalb wollt Ihr Euch in Euerem Glauben mehr und mehr unterrichten lassen und in der That, je mehr man ihn kennen lernt, um so lieber übt man ihn. — Und tüchtige Geschäftsleute wollt Ihr werden, natürlich, dann müßt Ihr Euch jetzt schon an männlichen Ernst, an Ordnung, Thätigkeit, Umsicht, Sparsamkeit gewöhnen, müßt Ihr jetzt Euren Stand lieb gewinnen und alle Kräfte ausbieten, Euer Geschäft tüchtig und gründlich kennen zu lernen. Daß Ihr das wollt und deß-wegen Euch unserem Vereine angeschlossen habt, ist ein gutes Zeugniß für Eure Zukunft. Bleibt dann der Sache, Eurem guten Vorsätze getreu, der Lohn wird für Euch selbst nicht ausbleibcn! Nun noch ein freundliches Wort. Im Vereine habt Ihr Euch als Brüder zusammengefunden, die, wie sie in Eines Glaubens Weise Gott verehren, auch zu Einem irdischen Ziele vereint hinarbeiten. Gleiches zu wollen führt von selbst die Herzen nah, und Eure Brüderschaft soll sich auch thatkräftig zeigen. Brüderlich tretet mitsammen an den heiligen Tisch des Herrn, brüderlich bewahrt Euch gegenseitig vor dem Bösen, brüderlich fördert Euch gegenseitig im Guten. Und ist Einer krank unter Euch, Eure Liebe komme ihm in Allem zu Hilfe, worin Ihr sie nur leisten könnt; stirbt Einer, so geleitet ihn brüderlich zum Grabe, und auch nachher gedenkt seiner im Gebete. Eure Freuden seien, wenn thunlich, gemeinschaftliche, Euer Schmerz werde von Allen mitempfunden; dabei ziere offene herzliche Heiterkeit Euer ganzes Leben, Eure Religion, wie Eure Arbeit; sie ist ein Zeichen nicht bloß der Gesundheit des Leibes, sondern besonders der Ruhe und des Friedens der Seele. Und eine fromme, frische, fröhliche, wackere Jugend, die das Herz rein, den Kopf klar bewahrt, die reuelos hinter dem Manne liegt, ist die sicherste, wenn nicht die einzige Bürgschaft für das ganze künftige Lebensglück, die edelste Blüthe, die das Leben treibt. Und an Eurem Lebensglücke mitzuarbciten, Euch zu dienen, die Ihr mir so lieb geworden, wird mit der Gnade Gottes mir ein wichtiges, theures Amt bleiben mein Lebelang". Diese Worte des Hochw. H. Domvikärs von Köln, Adolf Kolping, des Gründers der kath. Gesellen-Vereine sind auch meine Worte, inso-ferne seine Liebe für Euch, meine theueren Gesellen, auch meine Liebe 9™-*" ‘fr Euer V-rst-h--. des Katholischen Gesellen Vereines in Loilmch. Wahlspruch: Religion und Tugend, Arbeitsamkeit und Fleiß, Eintracht und Liebe, Frohsinn und Scherz. 3 m e cfi. Heranbildung der katholischen Gesellen Laibachs zu einem tüchtigen ehrenwerthen Meistcrstande durch Anregung und Pflege eines kräftigen religiösen und bürgerlichen Sinnes und Lebens. 31tt(tef zum Zwecke. Unterricht in der Religion und den übrigen uothwendigeu und nützlichen Kenntnissen, öffentliche Vorträge, Gesang, Lesen zweckdienlicher Schriften, gegenseitige Besprechung und Unterhaltung, gemeinsame Erbauung durch gewissenhafte Erfüllung der Pflichten eines katholischen Christen. flrgnntfatton öes Vereines. §. 1. Der Verein besteht A. aus dem Gesammtvorstande, und II. den Mitgliedern. A. Der Gesnmmtvorstan-. 8. 2. Der Gesammtvorstand zerfällt a) in den engeren Vorstand, und b) in den Schutzvorstand. a) Den engeren Vorstand bilden: 1) Der Vorsteher, 2) sein Stellvertreter, welche beide katholische Priester sein müssen; 3) der Secretär, 4) der Cassier, 5) die Lehrer, 6) der Senior und 7) die Ordner. Ihm kommt die unmittelbare Leitung des Vereines zu. b) Der Schutzvorstand, welcher den Verein nach Außen hin vertritt, und dessen materiellen Bestand nach Kräften zu sichern hat, besteht aus solchen Wohlthätern, welche sich durch einen bestimmten jährlichen Beitrag an den Kosten des Vereins betheiligen. Vom Vorsteher. 8 3. Der Vorsteher wird vom Gcsammtvorstandc gewählt. Ihm liegt ob, mit wachsamer väterlicher Sorgfalt auf die Handhabung der Statuten im Geiste des Vereines zu sehen. In den Vorstandssitzungen hat er den Vorsitz und bei getheilten Meinungen allein entscheidende Stimme. Ohne sein Wissen und seine Zustimmung darf nichts den Verein Betreffendes angeordnet und ausgeführt werden. Er ernennt den Stellvertreter, und trifft mit dem engeren Vorstande alle den Verein betreffenden Anordnungen. Sollten diese ohne Verzug auszuführen sein, so handelt er nach bestem Ermessen, hat jedoch die getroffenen Anordnungen nachträglich zur Kenntniß des Vorstandes zu bringen. Er verwaltet sein Amt ans unbestimmte Zeit. Will er sein Amt niederlcgen, so muß er, den Fall plötzlicher Amtsversetzung ausgenommen, seinen Entschluß dem Vorstande wenigstens sechs Monate vorher anzeigen. Von -en Mitgliedern des engeren Vorstandes. §. 4. Der Secretär wird vom Vorstande gewählt, und hat in den Sitzungen des Vorstandes das Protokoll, mit dem Vorsteher die Vereinscorrespondenz zu führen. §. 5. Der Cassier wird vom Vorstande gewählt, und verwaltet gegen jährliche Rechnungslegung gegenüber dem Vorstande das Vereinsvermögen. §. 6. Die Lehre r werden vom Vorsteher um die unentgeltliche Besorgung der bestimmten Lehrfächer ersucht und durch denselben dem Vereine vorgestellt. Sie verbleiben auf unbestimmte Zeit in ihrem Amte, doch sollen sie wenigstens vier Wochen vorher ihren Austritt dem Vorsteher anzeigen. 8. 7. Der Senior wird aus den Gesellen von diesen selbst nach einfacher Stimmenmehrheit auf unbestimmte Zeit gewählt. Die geschehene Wahl unterliegt der Bestätigung des Vorstehers. Er empfängt die Einlagen und monatlichen Beiträge von den Gesellen für die eigentliche Gesellencasse, und legt halbjährig öffentlich die Rechnung über Einnahme und Ausgabe. *) * Die Gesellencasse befindet sich in den Händen des Vorstehers und hat vorzüglich die Bestimmung, den einzelnen Bereinsmitgliedern in kranken und arbeitslosen Tagen einige Unterstützung zu »erschaffen. 8. 8. Die Ordner werden halbjährig nach einfacher Stimmenmehrheit von den Gesellen gewählt und vom Vorsteher bestätigt. Die Abtretenden sind wieder wählbar. Ihre Zahl wird nach der Anzahl der Mitglieder bestimmt, so daß wenigstens auf Zwölfe ein Ordner bestimmt werden soll. Die Ordner haben über die genaue Befolgung der Statuten von Seite der einzelnen Mitglieder zu wachen und angemessene Ordnung im Vereinslokale aufrecht zu erhalten. Als Vereins-repräsentanten haben sie so wie der Senior die Wünsche der Mitglieder dem Vorsteher kund zu geben. Ist ein Ordner während seiner Amtszeit genothiget auszutreten, oder vernachlässiget er seine Pflichten, so ernennt der Vorsteher für die noch übrige Zeit des Halbjahres einen Ersatzordner. §. 9. Alle Mitglieder des engeren Vorstandes haben in den Sitzungen Sitz und Stimme. Vom Schuhvorstande. §. 10. Die Mitglieder des Schutzvorstandes werden durch den engeren Vorstand dem Gesammtvorstande vorgeschlagen, und vom Letzteren zum Eintritte in denselben ersucht. Sie lassen es sich angelegen sein, den Bestand des Vereines nach Kräften zu sichern, und haben das Recht mit Sitz und Stimme den Sitzungen des Gesammtvorstandes frei-zuwohnen, von allen Anordnungen Einsicht zu nehmen, den Verein zu jeder Zeit zu besuchen, und überhaupt au Allem Theil zu nehmen, was im Vereine geschieht. Sie erhalten bei allen solchen Gelegenheiten ihre bestimmten Ehrenplätze. Vom (Scsammtvorstande. §. 11. Der Gesammtvorstand mit Ausschluß der Gesellen hat die alleinige Verfügung über das Vereinsgut und über die allfällige Auflösung des Vereines. §. 12. Zum Endbeschluß über die allfällige Auflösung des Vereines sind wenigstens zwölf anwesende Vorstandsmitglieder erforderlich, und ist diese Auflösung zur Kenntniß der hohen k. k. Landesregierung zu bringen. 8. 13. Jede Aenderung der Statuten ist der Genehmigung der hohen k. k. Landesregierung zu unterziehen. 8. 14. Im Falle der Auflösung des Vereines soll das gesammte etwaige Vereinsvermögen nach dem Ermessen des Gesammtvorstandes zu einem wohlthätigen Zwecke bestimmt werden. B. Pie Mitglieder des Vereines. §. 15. Mitglied des Vereines kann jeder ledige katholische Geselle werden, welcher einen unbescholtenen Lebenswandel führt oder zu führen entschlossen ist. 8- 16. Die Anmeldung zur Aufnahme muß beim Vorsteher geschehen. Der Angcmeldete wird sofort nach Erlegung von zwanzig Kreuzern Conv. Münze Einlage in die Gesellencasse an die Vorschlagtafel geschrieben, und ihm die Vormerkkarte eingehändigt. Geschieht gegen ihn binnen vier Wochen kein gegründeter Einspruch, so hat der Angc-gemeldete das Recht zur förmlichen Ausnahme. Geschieht gegründete Einsprache, die aber nur beim Vorsteher geschehen darf, so wird der Name deS Betreffenden an der Tafel gelöscht, der Betreffende erhält sein Eiulagegeld zurück, und es wird ihm der Eintritt in den Verein bis auf Weiteres untersagt. 8- 17. Der Angemeldete hat von dem Tage an, an welchem sein Name auf der Vorschlagtafcl erscheint, daS Recht, gegen Vorweisung der Vormerkkarte an allen Vereinsversammlungen, wie auch an jedem Unterrichte, zu dem er Fähigkeit und Lust besitzt, Thcil zu nehmen; doch hat derselbe vor der förmlichen Aufnahme kein Recht, in Vereins-Wahlen mitzustimmen. §. 18. Am ersten Sonntage in jedem Monate Abends wird durch den Vorsteher die förmliche Aufnahme derjenigen Angemeldeten vorgenommen, die sich in dem verflossenen Monate haben vermerken lassen und das Recht der Ausnahme erworben haben. Name, Heimat, Stand, Alter und Wohnort werden in das Mitglieder-Verzeichniß eingetragen, und das neue Mitglied erhält die Vereinskarte. Die Karte trägt zur Giltigkeit die laufende Nummer der Vereinsliste, die Unterschrift des Vorstehers und das Vcreinssigill. Die Karten abreisendcr Mitglieder werden mit der Entlassungsnote versehen. Ein späterer Wohnungswechsel muß dem Vorsteher angezeigt werden. §. 19. Vom Tage der Aufnahme an ist jedes Mitglied verpflichtet, den monatlichen Beitrag von sechs Kreuzern Conv. Münze an die Gesellencasse zu entrichten. Wer diesen Beitrag drei volle Monate schuldet, wird aus der Vereinsliste gestrichen. 8. 20. Jedes öffentliche, den guten Ruf befleckende Vergehen schließt als solches vom Vereine aus. Dazu wird namentlich außer der von den Gerichten bestraften Unsittlichkcit noch besonders der Besuch unsittlicher Häuser und Personen und jeder Verkehr mit denselben gerechnet. §. 21. Wer es versucht, irgend ein Vereinsmitglied auf unsittliche Wege zu führen, wird ohne Weiteres aus dem Vereine geflossen, und nach Umständen sein Name den übrigen Mitgliedern bekannt gemacht. §. 22. Die Mitglieder des Vereines sind verpflichtet, soviel es in ihren Kräften steht, einander vor Schlechtem zu verwahren, aber auch das ihnen bekannt gewordene Schlechte beim Vorsteher anzuzeigen, damit es gehoben oder wenigstens für den Verein unschädlich gemacht werde. §• 23. Die sittliche Uebcrwachung der Mitglieder untereinander muß, wenn auch eine gerechte, doch immer zugleich eine brüderlich schonende sein. §. 24. Wer sich eine Ucbertretung der Statuten zu Schulden kommen läßt, wird zuerst von den Ordnern in Güte gemahnt; wer darauf nicht hört, dem Vorsteher zur Anzeige gebracht. Fügt der An- gczcigte sich dessen Weisungen nicht, so wird derselbe ohne Weiteres aus dem Vereine entlassen. 8. 25. Die Wiederaufnahme der Ausgeschiedenen und Ausge-stossenen hängt von der Erfüllung der §. §. 15 und der folgenden, wie auch vom Ermessen des Vorstandes und der Zustimmung der Mitglieder ab. Von den Vkreingversammiuiigen. §. 26. Das Vereinslokale ist an Sonn- und Feiertagen von zehn Uhr Morgens an bis zur gesetzlichen Abend-Thorsperrstunde und an den Wochentagen tu den arbeitfreien Abendstunden bis zu derselben gesetzlichen Frist für jedes Vereinsmitglicd geöffnet. 8. 27. Der Vorstand entwirft für jedes Halbjahr die Ordnung des Unterrichtes. Der Untcrrichtsplan wird im Vereinslokale angeheftet. Unterricht wird ertheilt: a) in der Religion, b) im geistlichen und weltlichen Gesänge, e) im Lesen, Schreiben, Aufsatz und Rechnen,