zur laibachel Zeitung. ^I-"' 32. Dinaag dcn is. Mär ^ 1843. <25uvern ial- Vlrlautbarunczru. Z. 2Ö0. Nr. 4094. Verlautbarung. In dcm unterm 23. November v. I., Z. 26/z7ä, von der hohen Hofkanzlei nnlge» theilten Verzeichnisse der, von der k. k. allge» meinen Hoftammcr am iu. nämlichen Monates, Z. H52?5, verliehenen Privilegien haben sich m der Beschreibung des Gegenstandes des an Johann Hackl und Aloys Schleicher! verliehenen einjährigen Pr>vlleg»ums zwel irri» ge Angaben aus Versehen eingeschlichen. Es soll nämlich del der Beschreibung dcr ersten Maschine heißen: „Werkstunden" statt „Werkenden", und bei jener der drillen Maschine: „60000" statt „160000" Stück. — Welches m Folge hohen H^flanzlei»De° cretcs vom 3,. Jänner d. I., Z. 2960, zur allgemeinen Kennlmß gebracht w,rd. -— La»» bach am 26 Februar 16^2. Joseph Freiherr v. Weingarten, Landes-Gouverneur. Carl Graf zu Welsperg, Raltenau und P rim ö r, Vice-Präsident. «lnton Stelzich, _________ k. k. Gub. Ralh. Z. 25l. Nr. 427,. C u r r e n d e des k. k. lllyrischen Landes-Guber, niums. __ Vorschrift über dlt Anwendung des §. zZHZ des allgemeinen bürgerlichen Ge. schbuches auf verzögllte Leistungen von Ge» genftanden, die einen erweislichen Geldwerth haben. Ueber die vorgekommene Frage: ob d»e Anwendung des §. »333 des allg. bürgert. Gesetzbuches nicht auch auf verzögerte Leistungen von Gegenständen, die einen erweislichen Geldwerth haben, auszudehnen sep, haben Seine k. k. Majestät über allerunlenhämgstm Vortrag der obersten Iustlzstelte vom ,6. Oc» tober lä/»l mit allelhöchster Entschließung vom i». December l6/»i die nachstehende Erläuterung zu genehmigen geruhet: — Die Vorschrift des §. ,333 des allg. bürgert. Ge-seybuches findet auf alle Forderungen im Gclde / sie mögen aus einem Darlehen oder aus einem anderen Rlchtslitel herrühren, nicht aber auf solche Forderungen eine Anwendung, welche keine Summe Geldes, sondtrn eine andere Sache oder Lnstung, selbst wenn der 2ltel ein Darlehen vllegien vetlängert: für das 6. Jahr das den Gebrüdern Schrader am i5. Jänner i837 verliehene Privilegium, auf die Ersin-dung, aus der Margann , Saure Lichter zu erzeugen. — (3,. v. M. 4916) für das 4,, 5. und 6. Jahr; das, dem Moses Felsenburg verliehene Zjahrige Privilegium v. g. Hor, liung iLZg/ auf die Erfindung einer Farbe sür Goldwaren. — Als erloschen erklärt wur« den wegen Nlchtcntrlchtunz der 2. und 4. Rate der zwelten Tarhalfte das, dem Adalbert Uetz am i5. December 2867 auf die Erfindung einer Masch ne zum Neibcn der Farben ertheilte 5jährige Privilegium, und wegen Nichtentrichtung der Privilegiumstaxe das dem Mais Obersieiner verliehene Privile« gium v. 2l. Hornung 18)9 auf eine Erfindung in de? Stahlerzeugung. — Ferner hat Johann Llnm d^s ihm am 16. M^i i8ä« verliehene 2jährige Privilegium auf d,e Erfindung und Verbesserung m der Verfe^lil guiig der Borten zurückgelegt. — Endlich hat Albert Kcller das Eigenthum deü ihm unterm 25. Mä. December i6^l abgclretcn. — Wclches in Gcmaßheit deö AUe^höchsten Patentes v. 3i. Mäcz 16)2 zur allgcwcinen Kenntniß gebracht wird. — Laibach am 9. März ,842. Jot). Nep. Prakis ch Ritter v. Znaimwerth, k. k. Gudernial - Secretär. Z. '331. (2) " Nr7"ß234. Concurs - Verlautbarung. In Folge hohen Hoskammer-Decrets vom 21. v., 3. d. M., Zahl 2673/150, wird der Concurs zur Besetzung der, bei dem Tricster k, k. Provinzial-Cameral-Zahlamte erledigten ersten ^asseoffici^rsstelle, mtt dem Gchalte jährlicher 600 sl. (5. M. und dem fünf und zwanzig pcr-cenngen Thcuerungszuschuffe, und eventuell zur zur Besetzung der letzten Casseoffkiersstelle, mit dcm Gehalte jährlicher 500 si. (5. M. und dem sünfund zwanzig percentigm Theuerui^gszuschus-se, bis 16. April 1612 eröffnet. — Die Bewerber haben in ihren gehörig belegten, von den Behörden, bei welchen sie dienen, hieher einbegleiteten Gesuchen, nebst ihrem Alter, Btand, Religion, Geburtsort, die Kenntniß der deutschen und italienischen Sprache, die bisher geleisteten Dienste, ihre Studien, ihre Kenntnisse im Rechnungsfache und in den Casse-Manipu-lations-Gcschäften, dann ihre Moralität auszuweisen. "- Sie haben überdieß ihren Gesuchen die Erklärung beizufügen, ob sie in einer, und welcher Verwandtschaft oder Schwägerschaft mit den dermaligen Beamten des Triester Zahlamtcs stehen. -— Vom k. k. kü'stcnländischen Guder-nium Trieft am 19. Februar 1642. Carl Scholz, k. k. Gubernial-Secretär. Kundmachung der Versteigerung, die zur Hintangabe der Feldjagd im Bezirke Monfalcone abgehalten werden wird.— In Folge hohenHofkammcr-Prasidial- 173 Erlasses vom 7. September 1840, Zahl 6076 p. ?., wird am 18. April d. I, bei dem Nent- amte Monfcüconc, Görzcr Kreises, während den gewöhnlichen Amtsstnnden, im Wege der öffentlichen Versteigerung zum Verkaufe der, dem Cameralfonde gehörigen Feldjagd im Bezirke Munsalcone, um den Ausrufspreis von W89fl. 58 "/4 kr. geschritten werden. — Dieses Recht, welches mit 1. Juli d. I. beginnt, wird so, wie es derobbenannte Fond besitzt und genießt, oder zu besitzen und zu genießen berechtiget wäre, gegen den öden festgesetzten Fiscalprcis ausgcboten, und dem Meistbietenden unter Vorbehalt der Genehmigung des hohen k. k. Hofkammer-Präsioiums überlassen werden. — Niemand wird zur Versteigerung zugelassen, der zur Ausübung der Jagd nicht gesetzlich berechtiget ist, und der vorläufig nicht den zehnten Theil des Fiscalpreises entweder in barer Conventions-Münze, oder in öffentlichen verzinslichen Staatspapieren, nach ihrem zur Zeit des Erlages bekannten coursmäßigen oder sonst gesetzlich bestimmten Werthe bei der Vcr-stcigerungs-Commission erlegt haben wird, oder eine auf diesen Betrag lautende, von der erwähnten Commission geprüfte und als gesetzlich zureichend befundene Sicherstellungs-Urkunde beibringt. — Die erlegte Caution wird jedem Licitanten, mit Ausnahme des Meistbieters, nach beendigter Versteigerung zurückgestellt, jene des Mcistbieters dagegen wird als verfallen angesehen werden, falls er sich zur Errichtung des dicßfa'lligen Contractes nicht herbeilassen wollte, ohne daß er deßhalb jedoch von den Verbindlichkeiten des Licitationsactes befreit würde, oder wenn er die zu bezahlende erste Nate des gemachten Anbotes in der festgesetzten Zeit nicht berichtiget. Bei psiichtmäßigcr Erfüllung dieser Obliegenheiten aber wird ihm der erlegte Betrag an der ersten Kaufschillingshälfte abgerechnet, oder die sonst geleistete Caution wieder erfolgt werden. — Wer für einen Dritten einen Anbot machen will, ist verbunden, die von diesem hierzu erhaltene Vollmacht der , Wersteigcrungs > Commission zu überreichen. — Der Meistbieter hat die Hälfte des Kaufschillings innerhalb vier Wochen nach erfolg-ter und ihm bekannt gemachter Bestätigung des Verkaufsactes, und noch vor der Uebergabe des erstandenen Iagdrechtes zu berichtigen; die andere Hälfte kann er gegen dem, daß er sie auf einer, normalmäßige Sicherheit gewährenden Realität in erster Priorität grundbücher-lich versichert, mit fünf vom Hundert in C. M. verzinset, und die Zinsen in halbjährigen Verfallsraten abführet, in fünf gleichen Jahresra- ten abtragen. —» Bei gleiche» Anboten wird demjenigen der Vorzug gegeben werden, der sich zur sogleichcn oder frühern Berichtigung des Kaufschillinges herbeilaßt. — Für den Fall, daß der Erstehcr des Iagdrechtes contractsbrüchig, und das Kaufsobjcct einem Wiederverkaufe, dessen Vornahme auf Gefahr und Unkosten des Erstehcrö sich ausdrücklich vorbehalten wird, ausgesetzt wcrden sollte, wird es von dem Ermessen der k. k. Staatsgüter-Veräußerungs-Com-mission abhängen, nicht nur die Summe zu bestimmen, welche bei der neuen Fcilbietung für den Ausruföprcis gelten sollte, sondern auch den Rclkitationsact entweder unmittelbar zu genehmigen, oder aber denselben dem hohen Hofkaminer-Pläst'dium vorzulegen. — Weder aus der Bestimmung des Ausrufspreises, noch aus der Beschaffenheit der Genehmigung des Licitationsactes kann der contractsbrüchig gewordene Käufer irgend eine Einwendung gegen die Gültigkeit und rechtlichen Folgen der Neli-citation herleiten. — Nach ordentlich vor sich gegangener Versteigerung, und rücksichtlich nach bereits geschlossener Licitation werden weitere Anbote nicht mehr angenommen, sondern zurückgewiesen werden, worauf die Licitationslu-stigen insbesondere aufmerksam gemacht werden. — Die übrigen Verkaufsbcdingnisse, der Wcrth-anschlag und die nähere Beschreibung des zu veräußernden Iagdrechtcs können von den Kauf-lastigen bei dem k. k. Rcntamte Monfalcone eingesehen werden. — Von der k, k. Ttaatsgüter-Veräußerungs - Provinzial - Commission. Tricst am 17. Februar 1842. Ernst Freiherr v. Locella, k. k. Gubcrnial- und Präsidial - Secretär. Tcmtltche ^rrlautdarungen. Z. 565. (,) L l c»t a t > 0 li s»V e r l a u t b a r u n g. Bei dr D. R. O. Eommende Mottling werden die prn ,8^2 pralimmuten Bauten an deren Schloßgedaude/ wobei sich die Kosten für Profcsswmsttn auf 8ä3fi. 6 kr. und für Matenallcn auf »270 fi. 22 lr., zusammen auf 2l i3sl. 28 kr. belaufen, bei der auf den 6. April d. I. festgesetzten Mmuen-do»Verfle>genmg dem Mmdestblttenden überlassen. Alle Unternehmungslustlge werden dazu mit dem Beisätze eingeladen, daß dabei ein lo^ Vadium gefordert werde und daß die Licitatwnsbcdlngmsse, der Bauplan und Vorausmaß in der hierortigen Amtskanzlei täglich eingesehen werden können. — Ver« walmngsamt D. N. O. Commcnde Mölllmg den 7. März 18^2. Z. 3^7. (!) Nr. 492. Von dem gefertigten Bezirks - Commissariate werden nachstehende, mit veralteten Pässen adweftnde militärpflichtige Individuen, als: ^. Vor- und Zuname Geburtsort ^ P fa r r ^ Anmerkung. 1 ?lnton Hammerlitz Radmannsdorf 24 Radmannsdorf 1842 illegal seit 30. Nov. 1841 2 Primus Tschuk Vormarkt 3 detto „ detto 31. Dec. 1841 Radm^nnödorf 3 Geovg Hrovath d^tto 3 detto 4 Match. Pogatschcr Sgosch 15 Wigaun ^,' ^ 5 Jacob V^achontsch detto 19 detto ^ / 6 Matthäus Zotiel detto 2 detto " ^ d e t t o 7 Matthäus Suppai, Sappusch 9 detto „ ^ ti Johann Vogelnig Hraschach 14 Lces „ ^ 9 Joseph Vogclnig Sabresnitz 9 Vrcsnitz „ 1 10 Anton Muchouz Scherouniz 23 detto „ ^ 11 Johann Wreiz Brcsiach 4 Möschnach ^ illegal seit 4. Mai 1341 12 Franz Bernard Großgutenfeld 5 detto „ ohne Paß 13 Thomas Vidiz Ouschische 9 Auschische „ illegal seit 4. Mai 13^1 14 Johann Scholler Steinbüchl 56 Steinbüchl ^ detto 9. Juni 1841 15 Michael Sodar Korintne l2 . Veldcö „ detto EndeIän. 18^2 16 Lorcnz Preschet Vodeschitsch 29 detto „ detto Ende Dec. 1841 17j Primus Schoklitsch Untergörjach 26 Obergö'rjach I. detto detto vorgeladen, sich binnen vier Monaten Hieher zu stellen und ihre Entfernung vom Hause zu rechtfertigen, widrigens dieselben nach den bestehenden Vorschriften behandelt würden. K. K. vereintes Bezirks« Commissariat Radmannsdorf und Veldes den 9. März 1642. vermischte Verlautbarungen. Z. 570. («) Nr. 662. Edict. Von dem l k Vejirtsgelichte zu Villach wer« den hi,mit auf Ansuchen t