A M t ft - ^M^^ V ^ n » T. ^. 71. Dienstag den 14. Nuni ^^^1. C^ubernial-Verlautbarungen. Z. 731. (3) Nr. 11762^667. C i r c u l a r e des k. k. illyrlschen Gubcrniums in Laibach.— Herabsc!)ung der Gchlfffahrtsgebühr auf dem Laibachsiuße. — In Folge herabgelangttr hoher Hofkammer-Verordnung vom <). d. M., Nr. /^577 , wlrd die gegenwartige Schlfffahrtsgc-bühr auf dem ?a»bachsiuße von 3 l r. für jeden Eerten der Schiffsladung auf einen Pfenning herabgesetzt. — Auch wird die auf diesem Fluße bestehende Em- und Aus« sch'ffungSgebühr und der festgesetzte Lohn für die Packkncchte aufacliob?n, und die Vergütung der dießfalllgen kelssungen dem freptn Ueber, einkommen dcr Parteien überlassen. — H,e« von wlrd die Kundmachung mit dem Bkdeuten erlassen / daß diese Anordnung mit dem Tage der Publckanon in Wirksamkeit zu truen Hilde. Lalbach am 26. Mal ,63». Joseph Camillo Freyherr v. Schmidburg, Gouverneur. Clemens Graf v. Brandis, k. k. Gubernialrath. Z. 730. (3) Nr. t207i. Kundmachung des k. k. illvr'schen Guberniums zu laibach. — Die Normen bei S a lvet e r . V er-k v> ufenwerden bekannt gemacht.— Si,me Majestät geruhten zu gestatten, daß ein Zheil der in der Lombards bcsindllchen Aerar >al» Galpeter - Vorräthe ausnahmsweise unter den gewöhnlichen Verschleiß« Pre»sen, und m.it der Gestaltung des Verbrauches im Inland«, oder der zollfreyen Verführung in das Ausland, >m Wege der öffentlichen Verstsige-rung veräußerc werde. Für die Feilbietung dieses Salpeters wurden in Absicht auf den Umsah desselben folgende Bestimmungen fest« geicht, welche hiernnt zur genauen Beobach« lung fund gemacht werden. — z.) DerWei-terv^kauf des gedachten, bei der Versteigerung erstandenen Galpeters im Inlande, ifi Jeder, mann in beliebigen Quantttaten gestattes. — 2.) Wird dieser aus den k. k. Niederlagen der kombardie erworbene Salpeter an Parteien veräußert, rvllche denselben nicht unmittelbar verbrauchen, sondern ihn zum Gegenstände des Handels oder Klemverfchlelßes machen, so müssen rücksicdtllch der Uebertragung von einer Parte« an die andere, und zur Ausweisung der regelmäßigen Erwerhuny, die nut den ^ Zoll, Vorschriften für den Umsatz der vom z freyen Verkehre ausgcnommenen Waarcn (tz. V ^9, und folgende der allgemeinen Zoll-Ord« 1 rung vom Jahre 1768) vorgezeichneten Bestims munZen grnau beobachtet werden. --> Die Dauer wahrend welcher die Deckungs l Nrkune de über dte geseymäßiqe Erwerbung eines fol« chen Salniters die Gültigkeit behalt, wirb in ncbcleinstimmung mit §. 62 allgemeiner Z^ll» Ordnung auf drei Jahre, vom Tage der Aus« stcllung berechnet, bestimmt. ^ Z.) Parteien, welche dusen Salpeter zum unmittelbaren Vere brauche erworben haben, und mit demselben keinen Handel oder Kleinvcrschleiß treiben, unterliegen rücksichllich dieses Gegenstandes den allgemeinen Vorschriften über die Ausweisung des Bezuges und Ursprungs der bei ihnen befindlichen Waaren. — 4.) Der Salpeter, in Hmsicht dessen die gegenwärtigen Bestimmungen nicht beobachtet werden, ist als nicht vor-schnfimaßlg aus den Aerarial-Salniter-Nie-derlagen erworben zu betrachten, und es haben die allgemeinen Strofbesilmmungen über den unbefugten Umsatz, oder Bchy von Sal» niter, in Anwendung zu treten. — Welches in Folge herabgelangten hohen Hofkammer-Decrets vom z^ Mai i6Zi, Zahl ,5lo5, hiemit kund gemocht wird. W La'bacb am 27. Mai i83'. ^ Joseph Camilla Freyherr v. Schmidburg^ Gouverneur. ßlemens Graf v. Brandish t. k. Gubernial.Rach. ä96 Z. 722. (3) Ne. 12072. Cu r r e nd e des k. k. illyrischen Gubevniums. — Steinkohlen aus Dalmatien und Istricn können künftig zollfrei eingeführt werden; auch wird der Zoll für mehrere Artikel herabgesetzt. — Se. Majestät haben mittelst allerhöchster Entschließung vom 3. Februar l. I., aus Rücksicht für die Beförderung des Steinkohlenbaues in Isirien und Dalmatien, die Steinkohlen bei der Ausfuhr aus diesen Ländern, und bei der Einfuhr in die übrigen Provinzen der Monarchie, vom Ein- und Ausgangszolle zu befreien geruhet. — Zu gleicher Zeit hat sich die k. k. allgemeine Hofkammer im Einverständnisse mit der k. k. vereinten Hofkanzlet bestimmt gefunden, dieEin- uud Ausgangszölle für die Garne aus Flachs, Hanf und Werg, dann für das Steingut, N^'oli^Ä oder I^ancs, in dem Falle als letztere Waare von Privaten zum eigenen Gebrauche eingeführt wird, in mäßigeren, dem dermaligen Preise dieser Gegenstände angemessenen Betragen festzusetzen. . > ' Dic nähere Bezeichnung dieser neuen Zollbestimmungen, deren Wirksamkeit mit dem Tage der öffentlichen Kundmachung zu beginnen hat, ist in der zuliegendcn Uebersicht zu ersehen. — Welches in Folge herabgelangtm hohen Hofkammer - Decrcts vom 5. Mai l. I., Nr. 112Z2, zu Jedermanns Wissenschaft hiemit kund gemacht wird. — Vom k. k. illyrisch.cn Gubernium. — Laibach am 28. Mai 48,^!. Joseph Camillo Freyherr v. Schmidburg, Gouverneur. Clemens Graf v. Brandis, k. k. Gubtrmal'Rath. Benennung Benennung nvk der Zollstac- der Zollsiä'l-! .^ Benennung ' ^ap,iao ^ tm, bei de- Aus- ten, bci de- ? der ^' gs- nendieVev- ^ g, ncndieVer- " Vcnol- zollung nn zollung m^ ^ A r t t k e l . Z"ll Elugangezu i ooll Ausgangc ^ l""6 geschehen zu geschehen! «^^^ hat /"«^^ ^ hat ' _________________lfi. jkr. st. > kr. ,1 Garn aus Flachs untz Hanf, wie auch Webergarn und 1 Zentner Gränz-Zoll' Granz-ZoW Lothgarn ungebleicht. . . Nauo — 5o Amt — 2Z Amt. — nach Ungarn...... — 10 cic.i.l.a 2 3)ie in dem überstehenden Satzc genannten Barne halb und Commerz.- ganz gebleicht ...... äeno Z 20 Zollamt ^ l2 2^ 60N0 3 Dieselben gefärbt...... 6ano 6 20 ^eno — 12 2^ clc-l.w 4 Garn aus Werg ohne Unter- schied, gebleicht und unge- Granz-Zoll- bleicht, wie auch Dochtgarn ä^^w — 2Z Amt ^-122^ ll«no — nach Ungarn....... — 5 elonu ' 5 Steingut, Kqjoli^H odcr I'a- 1 Zentner Hauptleg- ^ance .......... Zporoo !Z —^ stätte -- 6 1^/^ ä^Nd 6 Stcmkohlen aus Istrlen mit ^>^ ! Ursprungszcugnlsscn der Be-zirksobrigkeiten, und aus ! Dalmatien mit Ausgangs- Bollerten begleitet, sind bci , der Ausfuhr aus diesen Provinzen, und bei dcr Eln-fuhr in die übrigen Provinzen der Monarchie. . . . 'V ' ' 'Zollftel ä97 Z. 7Z9. (2) 26 Nr. 12991. K u n d m a ch u n g. Die öffentlichen Prüfungen an der hiesigen k. k. Carl Franzens Universität, aus den Lehrgcgenstandm des jurid. polit. Studiums nehmen am 5. Juli i83i ihren Anfang, und zwar m folgender Ordnung: Aus der jund. polit. Encyclopädie, aus dem natürlichen Privat-, Staats-, Völker- und österreichischen Ciminal-Rechte am 2c, , 22., 23., 25., 26. und 27. July. — Aus der Statistik d^s österreichischen Kaiscrthums dcn 5., 6., tt., c> und il. Juli. — Aus dem Kirchcnrcchtc am 2Z., 25. und 26. Juli für Theologen; am 29. und 3c>. Juli und 1. und 2. August für die Juristen. — Aus dem österreichische Pnvar-rechte am 5., 6,, 8. und 9. Jult. — Alls dem österreichischen Handels- und Wechsclrcch-te am i3., 19. und 22. Juli. — Aus dem Gcschaftenyl und dem gcrichillcken Verfahren m und -^sscr Streitsachen am 25., 2l). und 27. Iul,. — Aus dem Gcstlzbuche über schwere Poltzey- Uebertretui^gen, und der politischen Gcsetzkunde am ,2., iZ. und i5- Juli. — Welches nut Bezuhun^ auf die hohe Scudl^»-H^fcommlss>ons - Verord.'n.'.i'.g ^oin /^.. April 1827, Zahl ?!)/,s), Gubcrnial-Cm'vcnde 17, April 1827, Z.6,«"n, zur genauen Benehmung der Privatstudierendcn bekannt gemacht wird. Gratz am 5o. Mai i8Zl. Z. 7Z2. (3) l)u!.. ^i-. 12021. V e v l a u t b a r u n g. Durch den erfolgten Austritt des Zöglings Sigmund Grafen v. Thurn, ist in der k. k. Theresianischen Ritter - Akademie in Wien, ein v. Schellenburg'scher Stiftungsplatz in Erledigung gekommen, worauf unter gleichen Verhältnissen vorzugsweise Jünglinge aus den Familien des kraimnschen Adels Anspruch haben. Das zur Aufnahme erforderliche Lebensalter ist von acht bls zwölf Jahren. — Jene Eltern cdcr Vormünder, welche diesen Stiftplatz für ihre hiezu geeigneten Söhne oder Pflegebefohlenen zu erlangen wünschen, werden demnach aufgefordert, die dießfalligm Gesuche bis i5. vHUlius l. I bn der krcnner. ständischen Vcr-^dmten Stelle zu kaibach, welcher das Prä-s,^^"srecht zustchr, zu überreichen, und tm-!,.I^luche mit dem Taufscheine, den Schulzeug' s' wi/ .5^^'^n- oder Impfungszeugnisse, ' n^ kMlt dem ärztlichen Zeugnisse über die E ^ Gesundheit und einen geraden ^olpewcm, und endlich mit den Beweisen über be n^ FamilienMerhaltnisse des beNMnoen ^unglmgo zu belegen. — Uebri- gens wird sich rücksichtlich der sonstigen Erfordernisse zur Aufnahme in jene Akademie auf die gedruckte Gubernial-Currende vom 2. December 1620, Z. 15080, berufen. — Laibach den /,. Juni i33i. Friedrich Ritter v. Kr eizberg, k. k. Gubermal-Secretar. Mreisämtliche >7erlautbarunZett. Z. 735. (3) Nr. 654ä. Die hohe Landesstctte hat mit Verordnung vom 2. Mai, Zahl ioi4ä, den Bau cm es Faschmen - Dammes an der Lustthalcr Strafe angeordnet. >" Ueber Materialimlie-fcnmg ulw Arbeit wird am 22. d.M. die Mi-nnendo >Liciration, Vormittags 10 Uhr, im hiesigen Kreisamre abgehalten werden, welches mit dem Beisätze zur allgemeinen Kenntniß gebracht wird, daß hiczu an Materialc 4428 Stück 10 bis 12^ lange, 10 bis 12^ dlcke, zweimal gebuildene Felder- oder Pappelfaschi-ncn; 8000 Stück I bis // lange Handpfahle; 600 Stück zu ö^ lang, /^" dicke Pfahle; 36 Stück zu 9/ lange,- 5" dicke Pfähle; 45 Cub. Klafter Beschwcrungsmateriale auf 20 Klafter Entfernung aufzukarren; ^79 Stück 5" dicke, Z/ lange Fichtenslamtm; ^Q Stück sichtene railhe Baumgupfc, erfordert werden. K. K. Kreisamt ^albach am 6. Iunl i33l. Ktavt- unv lauvrechtliche Verlautbarungen. M Z. 7ä i. (1) Nr. 3596. ^ Von dem k. k. Stadt- und Landrechte in Kram wird bekannt gemacht: Es sey von diesem Gcnchte in der Executionssache des Leopold Frörentcich, wider Dr. Burger, als Ludwig v. Schluderbach'schcn Verlaß-Curator, wegen schuldigen 692 fi. 2 !.l/l kr. C. M. 0. 3. <-., in dle öffentliche Versteigerung, des, dem Exe-quirten gehörigen, auf 2535 fi. 55 kr. geschätzten Gutes Nepne, und des auf 676 fi. C. M. geschätzten Antheils an der Floriam-schcn Spitalsgült zu Krainburg, äud Rect. Nr. iä dienstbaren Ganzhubc gewilligct, und hiezu drei Termine, und zwar hinsichtlich des Gutes Repne auf den 6. August, 12. September und 10. October l. I., jedesmal um 10 Uhr Früh, vor diesem k. k. Stadc- und Landrechte rücksichtlich des Antheils an der Gcmzhube aber auf den 26. Inli, 29. August und 26. September l. Z., jedesmal Fcüh um 9/M Uhr, am Orte der Realität von dem Bezlrks- ^ Gerichte Flödmg mit dem Beisatze bestimmer worden, daß, wenn diese Realitäten wcder « b?l der ersten noch zweiten Feilbtttungstagsg. ^ /.98 hung um den Schatzungsbetrag oder darüber an Mann gebracht werden könnten, selbe bei der dritten auch unter dem Schatzungs betrage hintangegeben werden würden. Wo übrigens den Kauflustigen frey steht, die Licitationsbe« dmgmsfe wie auch die Schätzung, und zwar des Gutes Repne in der dießlandrechtlichen Registratur, jene des obgedachten Ganzhubantheiles aber bei dem Bezlrks-Gerichte Flödnig einzusehen. Laibach den 3i. Mai i83i. Z. 7/,.2. (2) Nr. 61. Merc. Von dem k. k. Stadt- und Landrechte/ als Merkantil- und Wcchsclgcrichte m Krain, wird hiemit bekannt gemacht, daß die m Folge Vertrages, till«. 7. September 1827, bestandene Handlungs-Gcsellschaft, zwischen Sebastian Friedrich und Georg Zoff, bezüglich der von ihnen gemeinschaftlich bemcbcncn Schnittwaren-Handlung am hiesigen Platze, unterm 22. April l33l. aufgelöset, und über deren Ansuchen, <1<2 s>rac^n>.^0 26. Mai i83i, Nr. 61, die Löschung der voll denselben bisher geführten Firma: „ ^. Friedrich (^^ Zoff" m dem Merkantil-Protocolle bewillig get worden. — Laibach am Zi. Mai i63i. Z. 7257^3) 3ir. 6/.Z. cum. Vom k. k. Stadt- und Landrechte, zugleich Criminal-Gerichte m Krain wird bekannt gemacht: Es befinden sich bei diesem Gerichte nachstehende, von einer im Jahre 1828 eingeleiteten Untersuchung hervorkommende/ dem Anscheine nach aus einem Diebstahle herrührende Effecten, als: 1.) ein ganzes Stück gestreifter Bänder auf bauerische Hosenträger; 2.) ein <1eno gestreifter Bander auf licnw; I. ein kleines Stück gestreifter Bander auf äe^o; 4.) eine rothe Leibbinde für Bauern; 5) ein Nest rother seidener Bander; 6.) ein (Istto; 7.) ein tisuo; 9.) ein Rest blauer seidener Bander; 9.) ein ä<2dw; 10.) ein ganzes Stück schwarz seidener Bänder; il.) zwei Reste von äona; 12.) ein ganzes Stück grünseidener Bänder; i5.) zwei Reste 6^0; iH.) ein Rest «Ici^a; i5) ein Rest lila seidener Bänder; 16.) ein Rest gestreifter seidener Bander; 17.) drei ganze Stücke Spchen; i3.) ein Rest ci^no; 19.) ein Rest grüner Bander; >'4«.) vier Reste grünseidener Bander; 21.) ein Nest rothseidencr Bänder; 22.) zwei Reste schwarzscldener Bander. Dcm b treffenden Eigenthümer wird demnach aufgetragen, sich binnen der Frist von einem Jahre hierorts zu melden, und sein Recht auf diese Effecten zu bewelsm, widrigenfalls solche veräußert, und das Kaufgeld indessen bei dem Criminal - Gerichte aufbehalten werden würde. Laibach den 26. Mai i33i. Anmliche Verlautbarungen. Z- 7ä3. (2) Im Expedite des Magistrats Laibach sind einige Exemplare des vom k. k. Major im General-Stab?, Herrn v. Reiche, aufgenommenen, und in Wien gestochenen Planes der Stadt Laibach sammt Vorstädten mit den nächsten Umgebungen, Ober- und Untcrschischka, Uomath, Sello, Muste, Stephansdorf und Glemitz, auf Velin-Papier um I fi. C. M. das Exemplar täglich zu haben. Magistrat Laibach am 9. Juni i83i. Z. 73/.. (5) Nr. 9000^2068. D. Gerreid - Versteigerung. Bei der Staatsherrschaft Sittich wird am 2/4. Juni d. I., Vormittags von 5 bis 12, und Nachmittags oon 2 bis 6 Uhr, eine Quantität von 212 22)32 Metzcn Weitzcn, in Par-t^.N von 5, 10 oder 20 Metzen, mittelst öffentlicher Vcrin'^'Nlng gegen gleich bare Bezahlung feilgeboten werden. — Staatsherr-schaft Sittich am 1. Juni itt^i. Vermischte Veriaulbarunnott. 3* 740* (2) KIIAJN SKA ZHßELIZA. Von dieser zur Aufnahme edlerer Blüthen der krainischen Muse bestimmten Zeitschrift ist so eben das zweite Bandchcn erschienen und in den Buchhandlungen der Herren v. Kleine mayr und Patern olli, beim Buchbinder Herrn Klemens, und dem Gefertigten um den Preis von 20 kr. zu haben. Das Interesse an diesem zeitgemäßen Unternehmen, welches sich durch die schnelle Abnahme des ersten Bandchens, von dem nur noch einige Exemplare vor-räthig sind, kund gab, dürfte bei dem gegenwärtigen Bandchcn dadurch gesteigert werden, daß sich sowohl dic Zahl der Hsrrcn Mitarbeiter, als auch der Beitrage vermehrte. Mir dieser Amciqe verbindet der Unterzeichnete die Bitte: die I'. 'l. Ltteratoren wollen die Beiträge für das dritte Bändchen in Kürze übersenden, indem es ihm die gütige Aufnahme die-5 ser Zeitschrift von Seite des lesenden Publi-cums zur Pflicht macht, die künftigen Bandchcn - schneller auf einander folgen zu lassen. - Laibach am 9. Juni i83i. Michael Kasteliz, . ' Liccalbibliothek? ^cnptor. Anhang zur Naibacher 3^eitUM. ^sremvels - Anzeige. Angekommen den 11. Juni 58ZH. Fritu Sophie Gräfinn Sotoff, geb. Fürstinn Ku-rakin, kaiserl. russischen Etats-Raths« Gemahlinn, mit Bedienung, und Hr. Wardle William, engli« scher Capitain> teide von Wien nach Italien. — Hr. Anton Seipelt, mit Gemahlinn, und Hr. Franz Rey, er, Handelsleute; beide von Triest nach Wien. Den 12. Hr. Nikolaus Puchicra, Bemittelter; Frau Katharina Curty, Großhändlers-Gattinn, Frau Otilin Cocons General-Taramts-Directors-Gattinn > Sophie Iosizza, Bemittelte, und Hr. Gottfried Llltteroth, Kaufmann; alle fünf von Trieft nach Wien. __ Hr. Vn. Johann Simonetti, und Hf. Franz Wa« rajo; Begüterte; beide von Mine nach Triest. Den 15. Hr. Clement Graf v. Lodron, kö'mgl. baierischcr Oberstlieutenant, mit Familie, von München nach Tncst. erours voin 9. Junius l83i. MittelvreiS. Staatsschuldvcrfcbreibungen zu 5 v. H. (>n ?M detto detto zu 2 1^2 v. H. (in CM) 6» detto detto »u 1 v. H. (in CM) 16 Dc,rl. mit Verlos, v. I. ,82a für Zoo ss. (inCM.) i5§9ji6 Wiener Sta0t.Vanc.Odl. /« v.H. l — — men. Mahren, Schle-Nu 2 »/3 v.H.> — — stln,Stenern>alk,Kärn' zu« vHi 33 — ten, Krain und Görz zu , Z/H v-H. Z — — Centr.'Casse-Auweisungen. IährlicherDisconto 5 i5^,6pCt. Vank.Actien pr. Stück ,o39^5in Conv. Münze. In Triest am 11. Juni i85i: ^5. ä. 5- 66. 44. Die nächsten Ziehungen werden am 22. Ium und 2. Juli i33i in Triest gchalien werden. GlsetreiV - Durchschnitts- Meise in Laibach am »». Juni :L5». Marktpreise. Em^Wien. Metzen Weihen . . 5 fl. 3« kr. — Kukurutz . . — „ — „ — Halbfrucht . — ^ — „ "" ^- Korn ... 2 ,, 46 „ " — Gerste . . . — „ — -- — Hlrse . . . 2 „ n3j4 ., — — Heiden... 1 ,, 56 ^4 » — -> Hafer . . , ^,„^7 „ Stadt - «nv lanvrechtliche Verlautbarungen. Z. 753. (i) Nr. 3726. Vom k. k. Stadt- und Landrechte in Krain wird im Nachhange des Edictes vom 17. Mai l. I., Z. Z726/ bekannt gemacht, daß Martin Sonz von der Curatcl üder den als Verschwender nklartcn hiesigen Kramcr, Anton Michellilsch, enthoben, und an dessen Stelle der hiesige Handelsmann/ Simon Haimann, als Curator aufgestellt worden sey. * Laibach am 4. Juni iL3i. AkMtltche Verlautbarungen. Z. 7Z2. (1) Nr. öää7^5i9. Z.M. Versteigerung. Die k. k. illprlsche Eameral-Gefallen-Verwaltung beabsichtiget dlc für sie und die untergeordneten Aemter erforderlichen Druckarbci-ten, vom 1. November 1LZ1 angefangen, im Wege der öffentlichen Abmindcrung sicher zu stellen, und die Lieferung des Papiers und des Druckes hierauf an den Mindcsifordcrndcn zu überlassen. — Die dicßfallige Verhandlung wird am 8. Juli l. I. um ß Uhr Vormittags, in dem Sitzungssaale der k/k. Camera!-Gefallen-Verwaltung abgehalten werden. __ Die Versteigerungsbedingnisse werden bei der Expedits 5 Direction der Camcral-GcfallcnWnwal-tnng, bei dem k. k. Zoll- und Vcrzehningssicu-er - Inspectorate Klagenfurt, und bei dcm k. k. Zollgefallen-Inspectorate in Tnest, zur Ein^ sicht der Licitationslustigcn offen gehalten, und fölmm daselbst in den gewöhnlichen Amtssiun-den Vor- und Nachmittags eingesehen werden. Von der k. k. illyrischcn Cameral-Gefallen-Verwaltung. Laibach am 1. Juni 16Z1. 3. 7Z7. s0 """ ^ Wein und Getreid zu verkaufen. Die Deutsche Rttter-Ordens-Commcnda Laibach hat ein neues Lager guter alter Unter-kraincr Weine erhalten, welche sie in beliebigen Parthien zu den billigsten Preisen verkauft. Ebcndort erliegen auch 78 Mctzen Wcitzcn' und 3äo Metzen Haber, welche ebenfalls'in beliebigen Abtheilungen verkauft werden. Kauflustige wollen daher an das gefertigte Vcrwaltungsawt im Deutschen Hause hier, in den gewöhnlichen Amtsstunden sich gefalligst verwenden. Vcrwaltungsamt der D. R. O. Commcn-dst Laibach am io, Juni i3Zl. 5oo C5übermal - ^erlautbarunZen. Z. 754. (l) Nr. ii666^33l. C u r r e n d e des k. k. ittyrischen Guberniums. — Die Erhebung des Bisthums Görz zum Mctropoli-tansitzc, und die Ausdehnung der Laibacher Diöces betreffend. — Zufolge der päbstlichcn Bulle vom 3. August i63o, welche laut der o>, h., Entschließung vom. /^. Februar i63i, mit, dem I^lcewni i-o^iuln «ersehen wurde, ist das Bisthum Görz zum Metropolitansitze, für die Bisthümer Lcnbach, Triest mit Qlpo ^ iZdt-ia, ?arcn2o,. p^l» und V^Ii^ erhoben, und es sind gleichzeitig sämmtliche, in Adelsbcrger Kreise befindlichen, bisher zu den Diöcesen Görz und Tnest gehörigen Pfarrcy-en, und Kuratien dem Laibacher Kirchsprcngcl zugewiesen worden,, als: 3.) aus der Görzer Diöcese folgende Pfarren und Kuratien: 1.) Wipbach; 2.) Obcrfeld; 3.) Podkrap; /,.) Schwarzenbcrg; 5-) Zoll; 6.) Budaine; 7.) Sturia; 8.) Ustia; 9) Planina; 10) Slap; 11.) Gotscha; i2.),Urabtschc; l5.) Erscll; 14.) St. Veit; i5) Podraga und 16) Losizze. d.) aus der Triestev Diöcese folgende Pfarren und Kuratien: 1.) Urem; 2.) Hrenowitz; 3.) PrewaldI; ä-) Ubelsko; 5.) Nußdorf; 6.) Studena oder Kaltenfeld; 7.) Adelsberg; 8.) Slavina; 9.) St. Peter; 10.) Dorn; l i.) Mautcrsdorf; 12.) Koschana; i3.) Sagurje; 1/^.) Nadanjeselu oder St. Michael; i5.), Su-chorje; 16.) Senosetsch; 17.) Ternova oder Dornck; i3.) Prem;, 19.) Kneschack oder Gra-fcnbrunn; 20) Posteine, und 21.) Harije. — Diese Bestimmungen der pabstüchen Bulle werden laut einer Eröffnung dcs Herrn Fürstbischofes von Trient, als Executors der Bulle,, am 29. des nachstkommendcn Juni, als dein Festtage der h. Apostel Peter und Paul, in Wirksamkeit treten. — Welches m Folge dcs hcrabgclangten hohen Hofkanzley. Decrctes uom i5. Februar l. I., Z. 3262, hiemit zur allgemeinen Kcnntnlß gebracht wird. — Laibach am3o. Mai i33i. Joseph Camillo Freyherr v. Schmidburg, Gouverneur. Friedrich Rttter v. Kreizberg/ k. k. Gubernial-Sccretar. vermischte Verlautbarungen. Z. 7^9- (l) Nr. 1220. Edict. Vom Bezirksgerichte der k. k. Staatsherrschaft Lack wird dem Dr. Joseph Lukmann und dessen unbekannten Erben hlemit allgemein kund gemacht: Es habe wider ihn Simon Schink die Klage auf Verjährt, und Erloschen» erklarung des auf den der Dtadt Lack, 5uk Drb. Nr. 16 dienstbaren, sud Hauszahl 27, in der Stadt Lack liegenden Hause sammt Holzantheilen, zu Gunsten desselben haftenden Urtheils, <1äa. 26. Mai, ii^ndnlaw i6^Iuni 1788, eigentlich der Forderung aus demselben pr. 98 st. 23 kr. angebracht, und um richterliche Hülfe gebeten. D»eß Bezirksgericht, welchem der Auf> enthalt des Herrn Or. Joseph Lukmann und feiner Erben unbekannt ist> und da si« viellncht aus den k. k. Erblandcn abwesend seyn dürften, hat auf ihre Gefahr und Unkosten den Hsrrn Franz Zurchaleg in Lack, zu ihren Curatoregenden Hauses, auf 6 nacheinander folgende Jahre, so wie auch die Feilblctung der zu dlesem Ver« laffe gehörigen Fahrnlss? gewllllglt, und hie-zu die Tagsatzung auf den 25. d. M. in dem Hause Nr. /.6 Vormittags von 9 bis 12 Uhr anberaumt. — Wozu die Pacht- und Kauft lustigen zu erscheinen hiemit eingeladen werden. Bezirksgericht Staatsherrschaft Lack aw H. Juni ,63l. Z. ?53. (0 Wohnung zu vergeben. Im Hause Nr. i3, in der Pollana-Vorstadt, ist auf künftige Michaelizeit eM Wohnung,, bestehend aus zwei Zimmern, Küche, Spciskammer, Keller,. Holzleg und Boden-> kammer zu vergeben. (Z. Amts-Blatt Nr. 71- d. 14. Juni i62i.)