Beilage zur Laibachcr Zeitung. Vermag einer offiziel an die Land?sstelle eingelangten Erinnerung sind seit i. April bis 22. Iuny d. I. zu Karlstadt an Kom-merzia! Früchten angekommen 58,7^0 Meßen Wäizen, 4590 Me' tzen d ri, 26,82 ^Mch^n Gerste, und 2600 Meßen Gemisches Welche? man demPuftl?ko zur allenfälliqen Spekulation, unh Erho'lung des V darfs anmit bekanw' macht. Lachach dcn 1. Juli 1801.'^'^'^ . /«^"-"" »,,,.»"-—,^ — -—^—-^-. .,,,',.,^,. , ^ , —.—__^.^_^.^— In der Spital^asse im Deschmannischen Tabackg^wölb, sind englische ^tahl tafeln zu habcn, Wr Barbier und Federmesser abzuziehen, wlwon sie ebnl nne solche Schneid bekommen, als wenn sie ftisch gMieffen warctt. Kundmachung. .. Nach dem Inhalt des höchston Hofdekrets bmn i-. >llli 1795 Nr. 2049. hat luan zur Lieferung der hierortigen erforderilchen Kanzlepreqmsiten, als des Papiers von verschiedenen Gattuna^n, der Federkiele, des Srrahfandes, desSicgelwaxes, denOUattn. dcs Vlndfayens, der Bleystffsen,.Werme^ Schecren, War! kerzen, mw s.w. eine Pacht-VerMaeruW auf ben^. Aug- d ^ Vormittag um 10 Uhr in dem Gulsermai-Rathszimmer mit nach-stehenden LtzitMtonsbedingniffen fcWsctzt. ^ itens. Können fur die Papierssorten, ^zd für die Warkenen zur Veseztigung der Mlrtelhänoe, nur Fabrikanten, nämlich Pa! piermühleninnhaber, und Waxk?rzler, oherLebzcster lizittren. 2tens. Haben sich die Lieferanten-bei sämmtlichen ^rwrder n^ sen, nach den thnen von der Expedits-Direttton hier borÄe^'n Muftcrn genau, und dergestaltcn zu halten, daß wlbriams^oe dem Muster nicht gleichförmige, oder mangelhafte L ef^ni b!5 nchtige, die nicht Konttaktmasslg Kvndizion:ne Stücke rüchusteb len, unV wenn hiefür die Lieferung nicht nach den Mustern erfolgte, diese in foichcr Qualität auf Unkosten des Lieftranten beizü-schaffen, auch nachUmständen den Kontrakt alsoaleich aufzuheben. Daher haben jene, welche die Lieferung erstehen werden, wegen jedesmal guter, und richtiger Bedienung, eine hinlängliche Realkauzion zu leisten. ztens. Haben die Lieferungen auf jemaliges Verlangen dex Expedits - Direktion ohne mindesten Vcrschub zu geschehen. Dagegen hat auch 4tens. Der Lieferant nach jeder Lieferung bey Uiberreichung seines Konto, und nach desselben Adjustirung, die unverzügliche baare Bezahlung zu gewärtigen. stens. Werden die Liefenmgskontrakte auf 3 Jahr gMlos-sen, wobey aber nach Verlauf der Kontrakts^cit mit neuerlicher Versteigerung bermög obangeführten höchsten Hofdckret hom 17. Iuly ^798. fürgegangen werden wird. Es wird daher solches zur Wissenschaft all iener, die sich mr Uibel nähme dl^ser Lieferungen um den geringsten Preis herbeilassen , und bei dieser öffentlichen Versteiqerllng anz k'esa^en Tage, Stund, und Ort einftnden wollen, mit dem Beisatze bekanM ge-mackt, daß sie die Muster der borbesagt-en LkferungsarNk?l bor-läusig bei der hierortigen Expedits-Direktion einsehen können, dann in ienem Falle, wenn solche Lieferungen ein nicht hier in Gratz befindlicher Fabrikant, oder Lieferant erstehen sollte, dieser auch gehalten sey, l ier einen Kommissionär zu ernennen, und zu bestimmen, an welchen sich bon der Gub. Expedits Direktion, jedesmal wegen der promten, und Kontraktmässigen Lieferung der von Zeit zu Zeit nothwendig werdenden Erfordernissen gehalten werden könne. Vom k. k- Landcsgubernium. Grah am 13. Iuny 1801. Verlaut bahrung. ^ey dem Graßer k. k. weltlichen Adelichen Damenstifte sind 2 Probenden mit 500 fl. erledigt. Hiezu können nur Töchter erb-< ländischer Familien vom Herrn u. Nitterstande gelangen Das Alter zur Aufnahme darf nicht unter ls u. nichtüber^ Jahr betragen, u. dieKandidatin muß unbemittelt seyn. In Bezug auf Ahnenproden muß dieselbe vor der Aufnahme durch DMmentirten Stamenpaum, welcher hon 4 aus den ersten des Adels des Landes wo dic Fami« lie begütert ist, oder sich aufhält, lnl) ücw nukil; laut Patmr vom 31. May 1766. geprüft, und attestirt seyn muß lrgal beweisen, daß ihre 2 Großvater, und 2 Großmütter hon adelichcn Vätern abstammen. Diejenigen, welche bermög obbefagter Eigenschaft um die Aufnahme in das Gratzer adelicke Damcnstift bliten wollen , haben ihre wohl instruirten Bittschriften entweder bey Se. Maj. unmittelbar, oder bei der k k. Böhmis. Oestr. Hofkanzley, oder auch allenfalls bet dem Steyernmrkischrn Guberniuw einzureichen, auch nebst Beibringung des Taufscheins, dem Karakter, und Verdienste ihrer Eltern, so wie ihre Vermögensumstände authentisch auszuweisen. Wien den 6. Iuny 1321. Von dem Magistrate der k. k. Hauptstadt Laibach wird allen jenen, dic auf den Verlast der Maria Grillitzin, Vakenmeisters Ehegattin gegründete Ansprüche zu machen gedenken, hiemit. aufgetragen ," daß sie solcke den 27. Iuly d. I. Nachmittags um 3 Uhr am biesigen Nathhause so gewiß anmelden, und rechts-hältig darthun wllen, als in widrigens der Verlaß ohne weiters liquidirt, abgehandelt, und der Erbin cingeantwortct werden wird. Laibach den 59- Iuly 1801.« Kurrende Wegen der von Verlassenschastcn zu leistenden Abgabe für die Normalschulen. Obgleich von dem vorhin bestandenen k. k. Gubernium in Innerösterreich die von Zeit zu Zeit erfiossenm hohen Verordnungen, wegen Eiltreichuttft der Fassioncn und Berichtigung dcr zum Normalschulfond gewidmeten Erbschaftsbeyträge in der gesätz-mäffiaen Zeitftist, denen Abhandlungsinstanzen durch mehrere im Drucke erschlenenen Kurrenden attaemeln bekannt gemacht worden sind: so scheint es doch, daß, weil bisher denselben nicht vünttljch nachgelebet worden, sie ganz in Vn qeffenbeit gckomen seyn müssen. Um sich daher von dem pünktlichen Vollzug der über diesen Gegenstand erflossenen Hofverordmmgen für die Zukunft versichern, Ultd die dagegen handelnden zur Verantwortung und Strafe ziehen zu können, werden dieselben fvlgendermassen in einem Auszuge zur genauen Nachachtung und Befolgung hiemit allgemein bekannt gemacht, und zwar M NenS sollen in Folge hohen Hofdekrets vom 13. May. 1784 s und . März 1789, dann vermöa gubernial Verordnung vom 3. Sept. .789. hon jeder Vcrlassenschaft, wenn das reine V-rmögen ^Oo ff. und darüber beträgt, eine bestimmte Abgabe für den Nor-marlschulfond, und zwar von den Prälaten und Herrnstand bci jedem Sterdfall eines Familienhauptes, worunter auch dleEhegat-tinnen und Wittwen zu rechnen sind, 4 Gulden von dem Ritter-stände, den Honorazioren, und den Handelstaude 2fl. vi?n dem Proiessionisten, Bürger und Bauern aber 1 Gulden durch di? ob die Veriasscuschaft lw inceft^c', oder aus einem T'stamense dem Erben zufalle , und vlme Unterichlkd, ob der Ebblasser-von dem Normalschuifoud Er< wahnunq gemalt haben, oder nicht, richtig abgenommn werden- 2tens hat jede Abbandlungsinstanz alle halbe Jahr ein Vcr-ze chniß der eingegangenen Beytrage, und Zwar Verm5g neucrli-cher hohen Hosverordnung vom zc, Okt. 1800 nicht mehr dem k. f. Appcllazwnsgcricht, fondern unmittelbar dem betreffenden Kreis-amte einzusenden, an welches auch otme Zuwartung Mtt denen dieß^ fälligen Passionen die Beiträge abgeführt werden können, und ztens werdrn jene Obrigkeiten, welche sich in Anzeige solckcr Berlassenschaften saumselig zeigen, werden mit einer Strafe von 4 Netchsthaler angesehen werden- Laibach den 27 Iuny 1301. Nachricht. An das vcrehrungswürdige Publikum, wegen des so bewehrten Steinsalzes. Es ist zwar das Steinsalz als Nahrungsmittel betrachtet für sich ganz unwirksam, weil es weder Fettigkeit noch öligte Theile enthält; allein es enlwickelt dle mit den Erdhaften Theilender trockenen und grossen Fütterung herbundenen Nadrungsfertigkeit der Wanzen, löset solche auf, macht sie mit den wäsjerichten Tbei-len mischbar, befördert dahero einen guten Milchsaft, nützet zum Trinken, vermehret den Appetit, befördert die Verdauung, Mt einen gesunden Nahrungssaft verfertigen, befördert den ÄdganH d?sStubls undHarnens, vertilgt Würmer, widerstehet derFaul-nüß, bringt Wachsthum und Munterkeit, zeigt gutes Fleisch, ber-wehrt die Menge uud gute Milch, mangelt dieses Steinsalz, ?o entstehet eine Anlage zur Fäuiung/ welche epioemlsche Awnt^um um Grunde haben. Da seit einigen Jahren bierlandes die Viehseuche ben-sckt, so wird der Gebrauch auch oi^es Steinsalzes von den Tbierärßten unl so mehr empfohlen, als man selbes den Keim der Viehseuche erstickt Nt habeu erfahren hat. . . Diefts Steinsalz ist bei Unterzeichnetem nebst andern um bil-liqe Preise zu haben, auch erwartet er nachstehende Gesundheitswässer, und bittet die Liebhaber wollen sich darauf prätmmcrirett. SMer Wasser Bitter betto Saucrbrunn detto. Ignaz Karl Pjchler. ^ Kundmachung." Es ist ein bon Michael Tschandig gewesenen Pfarrer zu St. Georgen unter Neichenegg gestifteter Stipendien-P!ah mit jahrlich 5« st erledigt, wozu Arme in Studien, undSill^'n ausgezeichnete, borzilglick Verwandte, dann im Zillier Kreise oder auch in Krain gebohrne Jünglinge berufen sind. W'sckc also hicrlM zu w?r^n gedenken / habe:: sich mit jh-renz diesfättigen gemäß der Kurrende vom 5. März 1794. beurkundeten Gesuchen läng binnen 4 Wochen an diese Landcsstelle zu wenden. Grätz den 13. Iuny 1801. ^M,^ -. "Gach richt. Gey'M Joseph Wohlgemuth, bürgl. Gastgeber zum golden mn Lamp'l in der Lingergasse Nr. 232. allhier, ist zu babm be-sondn's gunr, scharfer Wcmeßig, die Maß zu 17 kr. zweite Gattung f4kx^ .^! !!^I.„^ Kundmachung. -. Durch die Resignazion des Syndikers zu Obdach im Iuden-burger-Kreise Joseph Stoinwiedep, ist dessen Stcüe, welche mit einem jährlichen Gehalte von 320 fl. dann dem Genusse einer freyen Wohnung verbunden tjr, in Erledigung gekommen. Zur Besetzung dieses Amts wird eine Wahl veranlasset, und der Tag hiezitl. ^Marktpreis des Gettaids allhier in Laibach den 3o-Iuny i8ai. si. kr, K. ,s. jl. kr' Waitzen einhalbcrMienerMeyey - - - 345 3 27 3 's Kukuruz - ' - - Detto - - -----------------------_> — __ ^- Korn - - - - Detto - - - - 2 33 2. 45 2 ;9 Gersten - - - - Detto - - - ^.------------------------- ^ Hirsch - « - - Detto - - - - 2 56^--------— — Haiden - - -.- Detto - ° -, ^'U . 2^5^ "> — "" Haber - - - - Detw - ^ -'^^? ^ ,>42^^- —A— "7 Magistrat Laibach den 30.Iuny'iZäl. ^ ^lnton Pauesch, Raitoffizier. Todte n h e^r z e i ch w,i ß. Den 32. Iuny Agnes Malitschin, Fliegenschwm Tochter, alt 6 Jahr, in der Tirnau Nr. 75. ^ ----------Johann Ierschinowitsch v^Löwengrelff, alt 2 Jahr,