N M t K - , „,^F 35 l A t t. ^'«66. Dienstag den ift. Mai 1^36. C^ubernial ^erlautbarungett. Z. 536. (i) Nr. 6o^g. Circulare des k. k. illyrischen Guberniums zu z 2 ibach. — Die Stadt und der Hafen von Ibraila wird zum Freihafen erklart. — Nach einer Eröffnung der k. k. Agentie in Bukarest hat die wallachische Regierung die Stadt und den Hafen von Ibra»la zum Freihafen mit folgenden Rechten erklart: — Alle Waaren und Products , deren Einfuhr in die Wallache, erlaubt ist, und welche nach Ihralla eingeführt werden / sey es zur Eonsunnion der Bewohner selbst, oder um daselbst niedergelegt und dann weiter verführt zu werden, sind be» ihrer Einfuhr vom ffinfuhrszolle befreyt, und dieser Zoll wird in der Zukunft nur dann erhoben werden, wenn jene Waaren oder Produkte über das Weichbild der Stadt geführt werden. Ausgenommen von dieser Befreiung lst der Schnupf- und Rauchtabak, dann der Wein und Branntwein (wenn die Einfuhr dieser Getränke je erlaubt werden sollte)/ von welchen Artikeln die Stadt Ibraila wie bisher den Verbrauchszoll erheben wird, in jo ferne dieselben zur Consumt,on der Stadt selbst bestimmt seyn werden. — Dieses wird in Folge hohen Hofkammer - Decrets vom 23. März i836 , Z. 12642, zur allgemeinen Kenntniß gebracht. — Lalbaco den iH. Apr»! i836 Joseph Camillo Freiherr v. Schmidburg, Landes-Gouverneur. Carl Graf zu Welsperg, Raitenau und Pr'mör, k. k. Hofrath. Johann Nep. Vessel, k. k. Gubernialrath. Z. 533. (1) ' Nr. °^^ Verlautbarung. Der verstorbene Pfarrvicär Caspar Gla-vatizh zu Kropp, hat !M Testamente vom i5. Juni 1761 eine Stiftung, vermahl im jähr, lichen Ertrage von 35 fi. E. M., errichtet. — Dlel« Stiftung ist bestimmt») für Studierende/ welche von den Brüdern o^er Schwestern des benannten StifterS abstammen.. — b) In Ermanglung derselben ist die Hälfte des jährlichen Stiftungscrtrages für die armen und frommen Anverwandten des besagten Stifters bestimmt. — Da sich über die Gubernial-Verlautbarung vom 9. Mai und i3. August i835, Z. 10229UN0 18219, kein comperenz« fähiger Studierender um dle Verleihung derge-dachten Stiftung für die beiden Jahre i935 und i336 Hieramis gemeldet hat, so werden hiemit alle jene Verwandte des Stifters, welche sich aus der 2a li) erwähnten Substitution zur Erlangung dieser Stiftung berechtiget erachten? aufgefordert, ihre nnt den erforderlichen.Do-cumenten belegten Competenzgesuche um den ihnen für dle im Jahre i635 und i336 gebührenden Antheil an den Stiftungsmteressen, bis 3o. Mai d. I. bei dieser Landesstelle einzureichen. -— Laibach am 23. Apnl i836. Friedrich Ritter 0. Krelzberg, Gubernial'Secretar. Z. 535. e n aufdie Uebertretungen, die sichauf die Verzehrungssteuer beziehen. — I. Uebertretungen im steuerbaren Verfahren i) Unangelneloetes steuerbares Verfahren. 2. Vollbrachte Ueber-tretung. §. i. Die schwere Gefälls-Ueber« tretung des unangemeldeten steuerbaren Vere fahrens (§. I2/^ Strafges. über Gefälls,Ueber, tretungenj wird verübt, wenn, ohne daß die vorgeschriebene Anmeldung angebracht, und die zu leistende Gebühr entrichtet worden lst, und die amtliche Bestängung hierüber sich bei dem Steuerpflichtigen befindet, 1) von Jemanden <7) ein Bier-Gebräue begonnen, das ist der Braukessel untergczündet, oder ö) aus den von der Biererzeugung zurückgebliebenen Htoffm Nach-sudbier, oder lrgend ein anderes ?^ebi>ng3rranke, dejfen Erzeugung ohne vorlaufige Anmeldung verbothen ist, bereitet wird; 2) außer den für die Emhebung 0er Verzehrungssteucr als geschlossen erklärten Orten, Getränke, für welche die Steuer vom Verkaufe im Kleinen zu ent-richten lst, und zwar: <^) In allen Ländern, m denen d»e allgemeine Vcrzehrungssteutr eingeführt lst, Wem, Weinmost oder Obstmost; ö) m den ?ändcrn und Bezirken, in denen die «Uerzchrungssteuer für gebrannte geistige Flüs-Lgkmen von dem Ausschanke zu entrichten ist, Branntwein, Vrannlwemgciss, Rum, Ara?, Pulischesscnz, Nosoglio, Llqucur, und alle ven süßten geistigen Getränke in dle Gewerbsstätte rder ?lufbcwahrungsraume eines Gast- ode« Schankwirthes/ oder überhaupt eines Steuerpflichtigen, der den Verkauf einer der nwähn-ten Flüssigkeiten im kleinen ausübt, und welchem die im §. 2, Z. 6, bemerkte Begünstigung nicht zukömmt, gebracht werden. Z) In dm Ländern, in denen die Verzchrungssseuer von Branntwein und Branmwcmgeist bei der Erzeugung dieser Flüssigkeiten cingehobm wird, ti) mehlige Stoffe eingemischt, das ist : ^,^/) So fern sie sich in dem zur Maischbereitung geeigneten Zustande befinden, in die Gährungsge« fäße gebracht, oder <5/>) so fern sich dieselben nicht in dem zur Mcnschbcreitung geeigneten Zustande befinden, in den Gährungsgcfaßen, dcm-jenlgen Verfahren, das erforderlich lst, um sie in den zur Maischberettung geeigneten Zustand zu versetzen^ unterzogen werden, oder ö) folgende ^coffe, und zwar: >) außerhalb der für die C'mhebung der Verzehrungs-steuer als geschlossen erklärten Orte, Fleisch im rohen Zustande, von Jemanden, der dle Steuer vom Fleische mittelst einer Abfindung entrichtet, ,?''. emen Fleischhauer, Wirtt), oder Jemanden, der sich mit dem Verkaufe von Fleisch, im rohen Zustande beschäftiget, und sich nicht über die Steuer: Entrichtung mit der Steuer»Verwal-tung oder dem Pächter derselben abgefunden hat, veräußert wird. 5) In den geschlossenen Städten, in denen die Stc^er vom Mehle, statt bei der Einfuhr über die ctränk^, welche zur Zeit der Ucbcrtremng in dcm Gefäße ent, l>,lten ist, bemessen, wobei die Gefäße, wenn lucht das Gcgenthcll erwiesen wird, für voll angenommcn werden. 7) Wenn Jemand, wel. cbcm die steuerfreie Getränk - Erzeugung aus Stoffen einer bestimmten Art, insbesondere in del', im § iuntcr3 bemerkten Ländern die Be-reltung von BlantUwcul zum eigenen Gebrauche bewilligt ist, die Befreiung von dcr Steuer-Entrichtung e'langt, indem er ^) fälschlich angibt, daß die Bedingungen der Steuerbefreiung vorhanden seyen, oder />) Stoffe, rücksichtlich deren diese Bedingungen nicht eintreten, vor» schriftvvidrlg zur stcucrftcien Gcträlikcrzcugung verwendet. — l^. Versuchte Uebertre-tung. §. Z. "") Im Allgemeinen.... Ob cine Handlung oder Unterlassung als Versuch dieser schwelcn GefälltUebertrelung (§. i, 2) zu betrachten sey, soll m den Fällen, für welche dle Vorschrift nicht eine ausdrückliche Allocdnung enthält, nach der Beschaffenheit der Handlung oder Unterlassung mit Beobachtung der für die Zurechnung des Versuches vorgeschriebenen Bedingungen (Strafgcs. über Gef. Uebel tret. §. l L) beurtheil werden. — §. /». ^ö) Einige Arten des Versuches. ...Insbesondere ist als'Versuch des unangemeldeten steuerbaren Verfahrens zu betrachten, wenn m den ün §. l umcr 3 e" wähuten Ländern 1) eine der in dcn §§. 5, 6, 7, 6/ 9 der Vorschrift über die Vollziehung der Bestimmungen wegen Besteuerung gebrannter geistiger Flüssigsten vom 23. September lL35, oder 2) rücksichilich der nickt mehligen Stoffe c^c der im §. 3a derselben Vorschrift fcstgcsctz-:en Bestimmungen übertreten wird. Die Strafe dieses Versuches ist nach dem Betrage der Abgabe zu bemessen, welcher a) so wc,t cs sich um die Branntwcmcrzeugung aus mehligen «5tof. fcn handelt, einem der Menge dcr Stoffe, mit denen der Versuch Statt fand, gleichkommen« dcn Maischraume, oder 5) bei der Erzeugung aus mchtmehllgcn Stoffen der Mcnge dcr zu dem Versuche verwendeten Stoffe, eMMlcht. 2. Abweichungen von dem angemeldeten Verfahren. 3. Mit andern Stoffen, oder einer größcrn Menge. §. h. Die im §. 326 des Strafgesetzes übcr Gefalls'Ucber« tretungen bemerkte schwere Gefalls - Ucbcrtre-lung wird verübt l) wenn in de>^ mildem §. 1, Z. 3, der gegenwärtigen Vorschrift erwähnten Ländern ") das Brcnnvcrfahrcn Mlt mehligen oder nicktmcbligcn Stoffen angemeldet, und dagegen mit Stoffen von höherem Zuckergehalte allein oder gemengt mtt dcn angemeldeten Stof« fcn vorgenommen, oder 5) das im §. 1, Z. 3 b,merkte Verfahren mit Stoffen, d,e einer höheren Abgabe, als die angemeldeten unterliegen, vorgenommen, oder c>) zu dem Brenn-verfahren oder Abzüge eme größere Menge, als angemeldet worden ist , n«) nichlmehllger Stoffe, oder 6/^) von Stoffen höheren Zucker« gehaltes, oder 00) von Branntwein odcr Brannt? wcingeisi zur Nectification auf höhere Grade od?r zur Bereitung von Nosogllo, Liqueur, vdcr anderen mit verschiedenen Stoffen versetzten gel-stigcn Flüssigkeiten verwendet wird. 2) Wenn das angemeldete Verfahren >) mit N>ehsiückcn, di? emer höherc,'. 'Abgabe, als dle angcn-.cldee ten, ulUcrliegen, vorgenommen wird, oder 3) wenn überhaupt ^) zur Bicrerzeugung, oder />>) zu dem angemeldeten Verfahren mit den ln dcm Kleinverkäufe steuerbaren Getränken, oder 5) zur Schlachtlma, oder so weit sich die Steuer« cnlricNung nach dcr Mcnge des verkauften Flei: scheö richtet, zllr Veräußerung von Fleisch, oder ^) zur Veimahlung von Brodfrüchten >n den im §. l, unter 5/ erwähnten Städten cmc größere Menge dcr angemeldeten Gegensländc, als in dcr Anmeldung angegeben wurde, verwes» dct wird. In dem unier ,, Buchst. ) finden auch auf den Versuch der erwähnten Gcfälls» Uebe: tretung Anwendung. Als em solcher Versuch sind insbesondere d,e im tz. 4 der gegenwärtigen Vorschrift aufgeführten Handlungen zu betrachten. — §. i3. sili) Verwendung von Stoffen zur Getrank.Erzeugung nach der vorgeschriebenen Zeit....Weiden 1) zu einer Zeit, m welcher das angemeldete Bicrge-braue beendigt seyn sott, zur Erzeugung von Bler oder emcs Nebengetrankes geeignete Stosse auf den Braukessel gebracht, oder 2) in den im h. i'dleser Vorschl'ifc unter I bemerkten Landern ") mehlige Stuffe nach dem Tage, an welchem die Emmaischung hatte vorgenommen werden sollen, eingemaischt (§. 1, Z. 3, die N tu erpfl »cht»g en Gewer b e.. Die Ausübung.der Gewerbe, welche ein steuerbare« Verfahren ausüben, ift unter Aufsicht (Tontrollt) gestellt. — §. ,3;'k)l Becha Nd-lung der unterlassenen Ausweisung.. Unterlaßt I?man>, der em solches 333 Oewerße ausübt, auf die an ihn ergangen? Aufforderung, die lhm zufolge der Zoll, und Staats: Monopols, Ordnung oder der l>eson< dern Verzehrungssseuer: Vorschriften oblagen« de Verbindlichkeit zur Ausweisung des Bczu< ges, Ursprunges oder der Verzollung in an» dern als den lm §. l5, unter 3, bemerkten Fal» len auszuweisen, so »st diese Uebcrtretung nach den Bestimmungen der §§. Z^c, bis 33Z Gt. G. über Gefälls«Uebertretungen s. G. über Gefall<«-Ueb?rtretungen enthaltenen Best'mmungen sind auch auf die Führung der Gewcrbsbücher od^r Register von Seite der Steuervft'chligen, dle ein steuerbares Verfahren ausüben, und zur Führung von Registern oder Büchern verbunden si der in dessen Namen der Amtshandlung b?i,uwobnen ermächtigt,st. — 3' Behänolung der Fälle, in denen eine Abfindung geschloffen wurde. §. 22. D?e Gtr»ifhtjUmlnunge.n lverdsn m ben Fallen nzcht angewendet, in denen für den Steuerpflichtigen durch die Abfindung mit der Gteueruec-wallung, ober dem Pachter derselben die Vorschrift, um deren Uebertletuna ee sich handelt/ außer Wirfsamklit nctretkn ist. — a) Strafbcmcssung l^ei der Rcctlfication oder Umstalttmg von Branntwein. §. 2). In dln Fällen, in denen wegen dcr vorschrlftwi-dligen Ilectlficaiion des Branl-tweines oder Branntwelngelstes auf höhere'Glade, oderw«, gen vorschllftwidrigcr llmstaltu»« desselben elne nach dem Betrage der entfallenden Abgabe ) Erschwerende Umstätide. §. 2^. Nebst den im Allgemeinen als erschwerend bezeichneten l^t. G. über Gefälls-Uebertretunqen, §§.90, 91) und den im §. 3/»9 St. G. über Gefails - Uebertre« tungen besonders aufführten E'rfchwerungs-yründen lst als em erschwerender Uinstand zu betrachten / wenn ln den im tz. ,, unilr Z, er« wohnten Landern eine <3inma,schung oder dle Verwendung der Arennvorrichlung vor, oder nach der für diese Arten des Verfahrens festgesetzten Zelt (Vorschrift vom 23. Gcvtember i355, §§. 17, iL) geschieht. — II. Uebertret u n g e n i n'. steuerpflichtigen Verkehre über Steu erlinien. 1) Im Allgemeinen. §. 25. Das ^trafgls.-tz über Gcfälls-U«bertrn de< nen die Vcrjehrunqssteuer von dcn gebrannten geistigen Flüssigkeiten bei dercn Crzeu, gung eingehohen w,rd, sind dlise Lander durch dll Steuerllnie, welche dieselben uon den un< ter l und 2 genannten Geblcthsthen Eelvcrb«lre,bender, dem der Bezug, die Erzeugung , V«re»tunq oder Verwendung eines d«r Vlrzehrungssieuer unterlegenden Gsgen- ssandls frei von der gebührenden Abgabe, oder gegen eine geringere, als dle allgemein festgesetzte Gebühr bewilligt worden ist/ diese Be-w'lllgung zu andern als den in der ertheilten Gestaltung begriffenen Zwecken, oder überlaßt er den Gegenstand oorschr,ftwidrig an jemanden Andern, oder versucht er diese Uebertre, tung, so haben die in den §§. 36l bis Z64 Sl. G. üb:r G. Neb. enthaltenen Bestimmungen zur Richtschnur zu dienen. — 2) Nkber- tretungen gegen die zur Sicherstellung der Verzehrungssteuer bestehenden Einrichtun-geü. §. 28. Dle ,n dem Strafgesetze über Ge-fällß - llebkrtretur,,gen tztz. ^52 bis ^5g, ä6i, ätt-H enthaltenen Nestimmungen sind auf die Utblltrelungkn gegen d>e zur K»che»stellung der Verzehrungssteuer bestehenden Cinnchtun« gen anzuwenden. — I) Uebertrctungen anderer Gefälls-Vorschriften. §. 29. Werden n-.lt Gegenständen, die der Verz.h'Unqssseuer unterliegen, andere, als die sich auf die Vers zehrungssteuer beziehenden Vorschriften über, treten, so sollen d,e für d«e Ueberlretung die» ser Vorschriften festgesetzten Strafen in Anwendung gebracht werden, wobei, sofern zu» gleich zwe» oder mchiere Gefalls, Uberlretun» gen eintreten, nach den §§. lo5 bls 107 deS Strafgeseyes über Gefalls - Uebertretungen vorzugchen ist. — Wlen am 1. April l8?6. z. Z. ,o56. (3) Nr, i5633. »ä Nr. 36/49. Von dcm k. k. Stadt- und ?andrechte in KarMcn wird hiemit bekannt gemacht: Es sey über das Gesuch des Leopold Aranziszi, bürg. Wagncvlne,s?er, Haus - Nr. 52 m der St. Vcilcr Vorstadt wohnhaft, in die Ausfertigung der Amortisations >Edicte rücksichtlich des auf dem zum hiesigen Stadtmagistratc dienstbaren Hause Nr. "/.,, sammt Garten m der St. Veiter Vorstadt' haftenden, vom Bartholma und der Maria Konrad, zu Gunsten der Maria Braunischen Kmder, rt^e^ivL der Maria Probst'schen En^el ausgestellten Schuldscheines 6c!o. ,.. in«..'!). 3. October 1769, pr, 3oc> st., gewilliget worden. Es haben demnach alle Jene, welche auf gedachten Schuldschein aus was im; mer für einem Rechtsgrunde Anspruch machen zu können vermeinen, selben binnen der gesetzli, chen Frist von einem Jahre, sechs Wochen und drei Tagen vor diesem k. k. Sladt- und Land» rechte so gewiß anzumelden und davzuthun, als wid'.'igms auf weiteres Anlangen des Leopold Frcmziszl, der yberwähnteSchushbrief nach Per- 0/;0 tauf dieser gesetzlichen Frist für getödttt und wirkungslos erklätt werden würde. — Von dem k. k. Stadt- und Landrechte in Karnten. Klagenfurt am i5. Juni i8Z5. Ktavt- unv lanvrechtliche Verlautbarungen. .Z. 532. (2) Nr. Ioäi. Edict. Von dem k. f. Stadt- ueid Landrechte in Krcun wird bekannt gemacht: Es sey von die, sem Gerichte auf Ansuche des Franz Paulin, in die öffentliche Versteigerung des, dem Franz Paulin und der Maria Zörrer gemeinschaftlich gehörigen, in der Eapuzmer, Vorstadt an der Wiener Straße liegenden, dem Grundbuche der Gült Neuwelt und Iamnigshof 8lik Consc. Nr. ?4, Urd. Nr. 186 dienstbaren Hauses, und des 0azu gehörigen Krautackers nebst son, fiigem An- undZugehör, welche Realität laut Schätzungsprotocolles cläo. 9. März i836 auf 4l80. st. geschätzt wurde, gewilliget, und hle-zu dl« Tagsatzung auf den 3o. Mai l. I., um 9 Uhr Vormittags vor diesem Gerichte bestimmt worden. Wo übrigens noch den Kauflustigen bedeutet wird, daß sie die dießfalligen Llcitations-Bedingnisse, wie auch die Schätzung in der dießlandrechtllchen Registratur, oder bei Dr. Baumgarten, Vertreters des Franz Paulin, einsehen und in Abschnft erheben können. Lalbach am 23. April ,836. Z.. 563. (3) Nr. 2601. Von dem k. k. Stadt - und Landrechte in Kram wird dem'unbekannt wo befindlichen Anton Eragnolini bekannt gegeben, daß zu dessen Vertretung auf jeine Gefahr und Kosten der Dr. Eberl als Curator zur Nebernahme des in der Rechtssache des Handelsmannes Lorenz Gotsmuth wider ihn, wegen schuldiger 42 fi. 8 kr., crgangtnen Urtheiles aufgestellt worden sey; daher ihm, Anton Cragnolini, bevorstehe, fich an den Curator Or. Eberl dießfalls zu wenden, oder allenfalls einen andern Sachwalter zu bestellen. ^ , Laibach am 16. April 1636. Z757^(I) . Nr. Z076. E d » c t. Von dem k. k. Stadt - und Landrech' te in Kram wird hiemtt bekannt gemacht: Es seye über Ansuchen des Blasius Terpinz zu Rramburg. m d»e execulwc Fellbiethung der, zu Gunsten des Simon Thaddäus Iossek, auf, der Iosset'schen Gült zu Krainburg, vermöge Kaufvertrages ääo. 22.Marzi834 intabulu- ten Kaufschillingsrest - Forderung pr. ZZoo ff., wegen behaupteten 687 fi. 22 ^/4 kr. c. 5. c., gewllllget, und seyen hlezu d«e Tagsatzungen auf den 21. März, i3. klpr»l und 16. Mai l< I., früh um 10 Uhr uor diesem k. k. Stadt« und Lanorcchte mit dem Belsaye angeordnet worden, daß, Falls die fellzublethende Forderung bel der ersten oder zwetten Tagsatzung nlcht in lhrem vollen Vetrage an Mann ge, bracht werden sollte, selbe bei der dritten Fe»l« blethung dem Mnssbiithendcn um den wle im» mer gearteten Betrag werde hintüngegeben werden. Dle Licitationsbedingniffe können in der dleßgerichtllchen Registratur eingesehen werden. Vom k. k. Stadt - und Landrechte inLal, bach am iZ. Februar »636. Anmerkung. Auch bei der zweiten Feil« biethung lss kem Kaustussiger erschienen. Laibach am H. Mai i3Z6. vermischte Verlautbarungen. Z. 579. (2) ^N5t. Nr. 589. Edict. Von dem Bezirksgerichte Weixelberg wild hiemit bekannt gegeben: Es sey über das Gesuch dcs Anton Pangcrz von Großlupp, in die Reassu» mirung ter mit dießgerichtlickcm Bescheide 6^0. 28. Februar ,335, I. Nr. 2^0 bewilligten, aber sistirtcn Feilbicthung der, dem Martin Kasiclz von Großmlazhou gehörigen , der Staatöherrschaft Sittich 8uk Rcct. Nr. 35 zinübafcn, genchtlich auf4>5ss. 2« kr. (Z. M. geschätzten Hubret'.lität, wegen aus dem gerichtlichen Vergleiche 6d<>. 5. December 1822 schuldigen 675 ft. M. M. c. 8. <^. gewilUget, zur Vornahme derselben dlei Tagfahr« ten, als: ,5. Juni, »3. Juli und ,3. August d. I., jederzeit Vormittags 10 Uhr in Loco der Realität mit dem Anhange anberaumt, daß, saNs die Realität bei der ersten oder zweiten Tagfahrt nicht um oder über den Sckatzungswcrth angebracht, bei der dritten auch unter demselben hintangcgeben roerde. Die Kauflustigen werden daher zur zahl« reichen Erscheinung mit dem Bedeuten in Kenntniß gesetzt, daß das Scdätzungsprotocoll und die Lici-tationsbeoingnisse täglich hier eingesehen werden können. Bezirksgericht Weixelberg den i5. April,336. Z. 58c?-. (2) I^Nr?53^ E d i c t. Alle Jene, die bei dem Verlasse des zu Witschje am 5. Februar i836 verstorbenen, Gut Gayrauev Unterthans, Georg Padar, aus was immer für einem Rechtsgrunde einen Anspruch zu machen berechtiget zu seyn glauben« haben selben bei der dießfaüö auf den 4- Juni l. I., früh 9 Uhr vor diesem Gerichte anberaumten Liquidations» und wo möglich Abhandlungstagsatzung geltend zu machen und darzuthun, roidrigens sie sich die Folgen des §. 6,4 b. G. B. selbst zuzuschreiben haben. Bezirksgericht Weixelberg am »2. April »326». 3ä: «Aubernial - Verlautbarungen Z. 595. (0 N'. «^/,4. C u r r e n d e, in Betreff der Eautlon^-Erle^ung in Bt a at s p a p »ere n, wann solche m, l einem Hafiungsbande zu versehen sind, oder nicht, « n d was überhaupt bei solche n ^r-o oaulian« bestimmten Gtaatspapleren zu beobachten ist. — Dtt hohe Hoffammer hat gestaltet, daß bei den auf nicht länger als auf d»e Dauer emes Jahres abgcsblossinen A>rarial « Cumracten über kicferungm und Leistungen, dlc uon den Eontrah^nten zur G,Herstellung besAerars er, legten Eautionen, wenn sie «n auf Ue-berbringer lautenden, zur Annahme als Caution geeigneten G t a a t sv a p, ere n bestehen, m>t keinem Haftungsbande verse, hen, scndern ohne eine solche Vorm'rkunq in dm Lassen bls zur Elfüllung dcr Eontr«cts-Vitbinollchfelt aufbewahrt werden. — Was dle dicßfalls zu beobachtenden B-dmgungen an, b,g?r Leqttlmallor ^theilt werde. — h) W nn e u ?n a u f d ie se Zelt, dauer beschränkten Contract als Ea°ut,ol belassen werden wollen, so muß m diesfmFal l< von dem EontraheMen eme neue Widmungs Urkunde ausgestellt wndtti. — 6> Die au befttmmte stamen lauteliden Gtaat^papier müssen auch in Zukunft, und bei Contract?, auf kürzere Dauer der ordnungsmäßigen Vm culirung und Devlncullrung unterzogen wer den. — Dieß hat auch für'die langer al, eln Jahr dauernden ^ontr^cte bei dcn auf Uebevbringer lautenden Effecten zu qcschchen. ^— 7) Partheien und Behörden hadcn sich auch rücksichlllch der Vliculirung fur öffentliche Zwecke, von solchen Obll-qationen, die bei der Universal-Gtaats- Banco- Gchuldencasse anliegend sind, künftighin be» den in den Pcouinzen dcsindlichen Kreditscassen zu verwen-d^^ ._ g) D»e <^mpfangnahme solcher zui? Vmcul^rungsoeranlassung übergeb?nen Obligationen nnrd von den Kredttscassen mit Em, pfangscheinen bestätiget werden. Wenn sich gegen dle angesuchle Vinculirung Anfiande ergeben sollten, so werden die nöthigen Auskünfte von dcn Kltditscafsen aber nur mündlich er« th^llt werden. Dle Rückgabe der zur Vincu, lnulig ,übergebenen Obllgatwn wird gegen ^ln» z'chung des von der Kreditscasse ausgestellten Cmvfangschemes geschehen. — y) Rückfichtlich der DtUtncullvungcn von Obligationen lst sich immer an b>e Pron. Landesftelle ;u verwenden, welche die Deulnculll-ung entn?eder selbst veranlassen, oder diißfalls, wenn es ihren W«r-kunat>sre»s üb-erschrcuel, be» der hohen Hof» kammer dorum emschre^tln wnd. — lo) V'N» cul'ru^en öffinillchcr Staatilodllgattvntli für Prlvat^wecke können auch künfüg nur »m Wege der Ger,chtsb5horden bewilliget werden, —" kolbach am 2. April i836- Joseph Camillo Freiherr v. Schmidburg, Gouverneur. Carl Graf zu Welsperg, Raitenau und Primör, k. k. Hofvath. I 0 bann Nep. Vessel, f. k. Tubermalrath. Ucnnliche ^erlautbarunüett. > I- 535. (2) Nr. 5789/11. - Kundmachung. > Be» d> m k. k. GefalliNwachUnterinspector, l Bezirks Nr. I in Moulmg, r^ird am 2ä. Mai - »636 um 10 Uhr Morgens eine Mmuendo« > Licttatwn mehrerer Herstellungen an d?m - Mauthamtsgebaude an dir Kulp^ Brücke nächst l Möllllng abgehalten werden. Von dem dieß« » fälligen Ausruftpreise pr. ,38^ st. 5^ Vj kr., ? entfallt fü^ die Maurerarbeiten 2^gst. 14 kr.; f für d«e Maurer.Materialun Z5o st 21 kr.; e für d»e Zimmermannsarbeit ,38 st. /»4^ ^ . ^ für die Zimmermanns - Materialien 435 ss. - 56 kr.; für die Tischlerarbeit 65 st.47 kr.; für - d,e Glaserarbeit 8 st. 36 kr.; für dle Schlosser« S arbctt72 st. 46 kr.; für die Hafnerarbeit zgfi., (3. Amts-Blatt Nr. 56 d. !0. Mai i326.) 3ä2 und für die Anssreicberarbeit 27 st Zo kr. — Die Llc>tat»ons - Vedlngnlffe können hier, bel dem k. k. Gefallenwach-Inspector zu Neustadt!, und dem Gtfallenwach-Unierllispeclor m Mölt, l»ng eingesehen werden. — K. K. Camcral-Be-zlrkS-Verwaltung in Lalbach am5. Ma,i326. Z. bLä- (2) slr. Z52. !llcitaiions - Ankündigung. In Fulge löbl. k. k. Landesbau-Olrectlons-Verordnung ääo. »8. d.M., 3- ^2ä9 wurde die Wiederherstellung der eingestürzten Gtra-ßenstühmauer an der II. Abtheilung der Wurz-ner Straße, ober der Egger'schen Brücke, genehmiget, diese Arbeiten bestehen: Ausrusö-preis ft. j kr. 3) In der Handlangerarbeit, im abjuftlrten Betrage pc. .... 212 25 1)) In der Maurerarbeit, »m adju- sslrten Betrage pr....... 565 5» e) In der Beistellung der Maurer-materlal>en, im adjustirten Be trage pr.........., i6ä8 äo Zusammen . . . 2^^ä ä6 Welches mit dem Beisätze zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird, daß die ^citation herüber am 17. Mal l. I. bei der k. s. Bezlrksobrlg« keit Welßenfels zu Kronau, Vormittags von 9 bls l2 Uhr abgehalten werden wird, und daßdle licitattonslustlgen mit dem Bemerken hlezu ein-geladen werden, daß statt mündliche Anböthe auch schriftllche Offerte, welchemtt dem 5 ^Va-dium undder Erklärung, daß der Betr?ffenoeoon der Baudeulse sowohl, als auch von den <»» citationsvedinglnssen in voller Kenntniß sey/ versehen seyn müssen. — Schriftliche Offerte sind vor Beginn der Licitation, der Licitatlons» Commission zu überreichen, weil weder während der Licitation, noch nach Beendung der, selben solche angenommen werden winden. D«e Baudeuise, so wie d,e Licltations«Gedmgn»sse tonnen täglich bei dem gefertigten Straßen-Commissarlate, und am llcitatlonStage aber bel der f. k. Bezirks - Obrigkeit We,ßenfels zu Kronau eingesehen werden. — K.K.Straßen-bau»Eo«missarlatKrainburg am 27. April i636. 3« 599. (l) Nr. 764. Li citations - Anzeige. Das k. k. Marine-Obercommando machet hiemit bekannt, daß nachdem die am 22. des 0. M. Februar abgehaltene Licitation des Lativ-und Fluß-H,anspl)rtes der m den Jahren i836, iLZ/ und i8)g von der Marine aus den Eame< ral - Waldungen zwischen der Etsch und dem Ifonzo zu beziehenden Hölzer erfolglos geblie« ben ist, am ,6. des nächsten Monats Mai um Ellf Uhr Vormittags in dem gewöhnlichen Saale des k. k. Marine-Arsenals eine neue Licitatlon der obgedachten Unternehmung Statt haben wird, dle in der vorherigen Anzeige Nr. 2Z4H vom 16. November i935 festgesetzten Beding-nisse bleiben unverändert, die Licitation selbst aber ist definitive und wird, selbst wenn sie ohne Elfolg bleiben sollte/ in den folgenden Tagen nicht rmcderhohlt werden. Venedig den 23. April i636. Der Obercommandant der k. k> Marine: Hamilkar M. Paulucci> V»ce-Admiral. . Der Oberverwalter und ökonomische Arsenals^ Referent: v, Zanetti. Z 58g. (1) Nr. 13Z. kllltations - Ankündigung. Das k. k. Marine-Obercommando macht allgemein bekannt, daß am 22. Juni i336, Vormittags um 10 Uhr in dem gewöhnlichen Saale des Marine Arsenals die abgesonderten Versseigerungen der nachbenannten Unternch» mungcn zur Ueberlassung an die btstblethenden Statt haben werden: Erstens. Behauung der weichen Schiff« bau'Hölzer in den Waldungen von 6l.nH6g1l'o Und 8mnrn2dicl63 oder Vilixa 6'^uroii20 «n Oläov?, von den Schlagen der Jahre 1ÜI6, i327 und i6Z3. D»e Eoncurrenten für diese Unternehmung haben 400 fl. für das Holz m <^an-56^llo, und Zoo ss. für jeneS m HainliiaäldclH als 'iontracts-Eautlon biar zu erlegm. Zweitens. Bandtransport bis an den Ladungsplatz Kai äi (^oaul^) und zu den Gagemühlen zu Dazt/lI cl'^!^.^<>, der welchen Bau» Hölzer aus dem Walde (^ngeglio von den Schlagen obiger dre» Jahrgange. Für dieje Unternehmung m^ß jeder Con»' current 2000 fi. als Reugeld erlegen, und der Unternehmer hat hernack den Contract durch eine Caution von 6aoo fi. m Baarem, oder in Staatspapleren sicher zu stellen. Drittens. Flößtransport von k^i ck dgäola, und von den Sägemühlen zu La«UH li'^jpgga, bis in das Arsenal der obbesagten Hölzer aus den Waldungen von danäSLlio. — Zä3 Für diese Unternehmung besteht das Reugeld in 2Z00 fl., und die Contract - Eautlon »n 7Zoo st. Viertens. ?anb- und Flößtralisport der, in obigen drei Jahren zufallenden weichen Hölzer aus den Wäldern oon äunim^älclcln, da, von die zu Scklffs-Maften bestimmten directe ins Arsenal, d,e übrigen Giämme aber m dle Sägemühle zu I'onnüvolo an der ?iav«, und von dort hernach m Booten ebenfalls in daS Arsenal zu führen sind. Das zu erlegende Reugeld betragt iZoo st., und die Eontracts-kaution ä5c>o st. Die er, fte und die letztere der ob,zen Unternehmungen können sich allenfalls bloß auf dle Dauer von einem Jahre beschranken, nach den Bestimmungen der höheren Behörde. Dle besondern Bedingnisse und Contracts-Verbtndllchselten sind in der, be, dem k. k. Militär - Commando m Laibach ersichtlichen Li» citations-Anze'g?, S. 6l8 vom 26. März d. I. festgesetzt. Vemdlg den l8. April i836. Der k. k. Marine « Obercommandant: Hamilkar Marquis Paulucci, Vice-Admiral. Der Oberverwalter und Arsenals - Referent: Johann Franz Edler v. Zanett'. Z. b?5. (2) Nr. 179. Straßen - ?i citations - Verlaut, bar u n g. Vermög löbl. k. k. Landesbau'Directions» Verordnung vom 26. April d. I., Nr. i332, hat die hohe ?andeoss«lle mit Verordnung vom 26. März 0. I,, Zahl 66/3, die im Laufe des Mllltarjahres i836 m diesem Straßen^ Eomm>ssar»ate auszuführenden Kunstbauten genehmiget, und d,e Einleitung der dießfällig^n Minuendo« Licitatlonen anbefohlen. - Da nun diese Verhandlungen im Detail und or-iectenweise, und zwar: h«i dcr löbl. Bezirks-Obrigkeit Kreutberg am ,3. d.M., über die Gelammtsumme von ^326 fi. 56 kr., bei der !öbl. Bezirks-Odriatett Egg ob Podpctsch am i/z. d.M., über dleGesammtsumme oon5i82st. 19 kr.; beider löbl. k. k. Bez»rks - Obrigkeit Umgebung La,bachs am l6. d. M., übcr die Gesammlsumme von icj286 st 6 kr. (das lst von der Wiener Straße mit 82^1 si- äo kr., von der Triefter Glraße Mlt 7Z24 st. 17 kr., von der Klägenfurter Straße «nt i73l st.^kr,, von der Agramer Straße mlt i833 st.3i kr., von der Gallocher Glraße ant 10a st. 3ä kr.), und bei der löbl. Bezuks-Oimgkclt W^ix l- berg am i8, d.M., über die Gesammtsumm« ron ^663 st. 26 kr., allerorts Vormittags von 9 bls l2 Uhr, und nöthlgenfall^ auch noch Nachmittags von 3 bls 6 Uhr «Vtatt haben werden, so werden alle Unternehmungklufl,, gen hleuon in Kenntniß gesetzt, und dazu mit folgenden Bemerkungen höftlchft eingeladen, daß sowohl die hohen Orts sanctionllten ?ici-tatlvlisbedlngnlsse, als auch dle detallNrten Bau» devlsen be> delien genannten löbl. Ve^irs^obrlg» ketten , bei dlisem Straßen - fommissarlate und bei denen Etraßen, Assistenten emgefthen wer-den können, daß bei denen Versteigerungen selbst auch noch anderweitige Bedmgnlfse werden bekannt gegeben werden, daß der Erlag des Vadiums mtt 5 F für zeden Licttanten, dann die Leistung der Eaution mit 10 ^ für jeden Ersteher unerläßlich ist, daß dle VerHand« lungen an denen genannten Tagen präzise um y Uhr Morgens beginnen werden, und daß schriftliche Offerte nur vor Begmn der Ver« Handlung angenommen, spater einlangende aber nicht beachtet und gar nlcht angenommen werden. — K. K. Straßenbau-T^mmiffariat. Laibach am 2. Mai z336. Z. Ü61. (3) Nr. 5933. G e t r e i d v e v k a u f. Zu Folge Bewilligung der löblichen k. k. Cameral-Bezirks-Verwaltung in Laibach werden in der Amtskcmzlei der k. k. Rcligionsfonds« Herrschaft Sittich am l6. Mai l836, Vormittags von 9 bis !2 Uhr folgende Getreid-2uan-tltäten, als: beiläufig 191 Metzcn Weitzen, 66Meyen Korn, 5 Metzen Gersten, 6,5Me;< zen Hafer, 11 Metzen Hierse und 2 Metzen Heiden, mtttelst össenilicher Versteigerung ge« gen gleich baare Bezahlung veräußert werden, wozu Kauflustig? hiemit eiligcladeti werden. — K.K. Verwaltungsamt Sittich am i.Mai i636. Z. 563. (3) ' Nr. 226. Concurs - Verlautbarung. Bi,'i dem k. k. Verwaltungsamte der Staats» Herrschaft Adelsberg ist eine Gerichtsdienersstelle, mil der Löhnung jährlicher 100 st. und einigen Nebcngcnüffcn, in Erledigung gekommen, zu deren provisorischen Wlederbesetzung der ColNllls bis i5. Mal d. I. hiermit eröffnet wird. Diejenigen Individuen, welche sich um diese provisorische Dienstcsstclle bewerben wollen, hadcn mcht nur ihr mcht zu sehr vorgerücktes Aller, eme ssarkc Körpevconstitution, ihren stets gesitteten Lebenswandel, sondern auch lhre Lesens« und Scbveibenskündigkcit, so wie die Kenntniß der deutschen und krainenschen Sprache 3ää documelitirt nachzuweisen, und ihre dicßfalligen Competenz - Gesuche uor Ablauf der B^/verbe^ frist, f^lls sie bereits im Dienste stehen, im Wege lhrer vorgcscytm Bchördel^ ent',veder dci dem k. k. Vcrwaltungsamtl.' dcc Staalsh^vv-schaft Adelsberg, oder unmtttclbar be, der k. k. Cameral-Bezirks-Verwaltung ln Görz einzubringen. — Verwaltungsamt der Staalsherr» schaft Adelsberg den 2^. Apr»l 1LI6. vermischte ^erlaulbarunnen. Z. 577. (2) Nr. 962. Edict. Von dem k. k. Bezirksgerichte der Umgebungen Laidachs wird den unbekannten Erben des Georg Schustcrschitsch von Seedorf mittelst gegen» wältigen Odictes erinnert : Gs habe wider sie und dic Helena Schustcrscln'lsch, der Jacob Peteln von Wrdst, die Klage auf Bezahlung eines Darlehens pr. no ft. c. 5. c., aus dem Schuldscheine cläo. 10. Juni, 16,7 bei diesem Gerichte eingebracht, und es sey zur Verhandlung öicser Rechtssache eine Tagsahung auf den 29. Juli I. I., Vormittags 9 Uhr anberaumt worden. Da die Erben des Georg Schusterschitsch die» sem Gerichte unbekannt sind, und weil sie vielleicht aus den k k. Erblinden abwesend seyn dürften, so hat man zu ihrer Vertheidigung und auf ihre Gefabr und Unkosten den hierortigen Hof« und Genchtsaduocaten Hrn. vr. Kautschitsch als lZurator bestellt, nut welchem die angebrachte Nrchtssache ln ihrer Hinsicht ausgeführt und entschieden wer» den wird« Dieselben werden dessen zu dem Ende erinnert, damit sie allenfalls zu rechter Zeit selbst erscheinen, «der inzwischen dem bestellten Vertrerer ihre N-echts--behelfe an die Hand zu geben, oder sich selbst einen -andern Sachwalter zu bestellen und diesem Gerichte namhaft zu machen, und überhaupt im rechtlichen u,t:d oronuligs'näßigcn Wege einzuschreiten wissen mögen, möbcsondcre, da sie sich die aus ihrer Ver« 'Mäumung entstehenden Folgen selbst dcizumessen hadcn werden. Laidach am 6. April »836. 5;. 5-7?. (2) Nr, i532. Edict. Von dem Bezirksgerichte Haasderg wird kund Hömachc: Eü sey über Ansuchen des Thomas Lauko von Niecerdarf, in die Reassumirung der mit Be< scheide vom 26, August »Ü55, Z 27^1, bewillig, ten erecutiven Feildinhung der, dem Lucas Mekina von Rakck gehörigen, der Herrschaft Haasberg 8ud Rect. Nr. "'^l' zinsbaren, gerichtlich auf io<->7 si. geschätzten "/4 Hude. und des auf 92 ft. 24 kr. betheuerten Mobilalö, wegen schuldigen i2a ss. 2 kr. 0. 8. c. gewiülgkt worden, und es werden zu diesem Ende drcl Li^itationslags^tzungen, als: auf den ii. Juni, auf den n. Juli und auf den n. Aug. 1. I., jedesmahl früh 9 Uhr in Loco Rakek mit dem Anhange bestimmt, daß diese Realität nebst dem Mobilare dci der ersten und zweiten Licitation nur um die Schätzung oder darüber, bei der dritten aber auch unter derselben h'mtangegcben werden solle.^ Wovon die Kauflustigen mit dem Beisahe verständiget werden, oah die Schätzung, 0e/Grund« buchsextlact und die öicitationsbcdingnisse täglich zu den Amtsstutlden in dieser Gcrichtst'anzlci cingc-schcn werden können. ,-f. Bezirksgericht Haasbcrg am 27. April ilN). Z. 53i/ (2) "^ '^ I. Nr.^>42. E d i c t. '' O Von dem Bezirksgerichte der Herrschaft Wei. xclberg wird bekannt gegeben: Es sey über da>5 Gesuch deö Hrn Joseph Bobnitsch von Weixelburg. (Zcssionär des Andreas Bauock von Großlupp,, wegen aus dem w. ä. Vergleiche clll«. 2a. April iUZ4 schuldigen Ü5 ft. 3a kr. M. M. 5. 5. c., m die Rcassumilung der mit dießgerichtlichcm Be-scheide cillo I.April ,855, I.Nr.55l, bewilligten, aber sistirten Feilbiethung des, dem Joseph Skubitz, vul^o Schorm , gehörigen , der Pfarrkirchcngült St. I^8i