.M 212. Ämt^Aalt nn Laibacher Zeitung 16. September. KundnmchNM Die c, k. Lotto-Gefä'lls-Dircetlon wird nun. mehr in kurzer Frist die neunte der von Semcr k. k Apostolischen Majestät anbefohlenen groben Geldlotterien zu Oemeinnutzi-gon und Wohlthätigkeits-Zwecken eröffnen. > :>>,!! ' .^ '^ Das^' ReinertrltgW' dieser Neunten" Lotterie ist nach Allerhöchster Bestimmung zur Hälfte der Gesellschaft der, Musikfreunde in Wien für die. Zwecke ihres Konservatoriums; zu einem Viertheile zu einer Stiftung für die in den Fcldzügen der Jahre 1848, l8N> und >85!> Verwundeten, und die Witwen und Waisen der in diesen Epochen Gefallenen der k. k. Armee, dann zu einem Viertheilo zur Gründung von Handstipendien für mittellose Witwen und Waisen von Oder-Officieren, Militärparteien und Mllitärbeamtcn gewidmet. Der Spü'lplan, dessen Veröffentlichung bevorsteht, wird die Spiclbedingniffe und Vortheile dicscr Lotterie, welche mit dcr bedeutenden Anzahl von KO.44V Gewinnsten im Gesammtbetrage von 3«« <>«» fl.«. W. ausgestattet ist, enthalten. Die Ziehung findet unabänderlich und ««Widerruflich am 9. Jänner !8«lj statt. Die allgemeine rege Theilnahme, welche bibhcr diese von Seiner k, k Apostolischen Majestät auöschlieszlich für wohlthätige Zwecke angeordnet ten großen Geldlotterien bei der Bevölkerung in allen Kronländern gefunden haben, und die damit erzielten, jeweilig veröffentlichten giinsti, gen Erfolge derselben berechtigten die k. k. Lotto-Direktion zu der Hoffnung, das.auch die nemlte dieser gemeinnützigen Unternehmungen die gleiche Theilnahme finden werde und daß dadurch der allrrgnä'digsteii Adsrchl Sciner k. k. Apostolischen Majestät in erfreulicher Weift werde entsprochen werden. Die Ausgabe der Lose wird aleichzeiiift mit der Veröffentlichung des großen Lotterie-Plakates beginnen. Von der k. k. M-GeMö-MMm. Wicn, am w. August l8«5. Friedrich 5chrallk, l. f. Nccilsriing^alh und Lutto-' (302—H) Dnrltioii^ Vol sinud. liAZGLAS. . C. kr. ravnavstvo loterijskil» dohodkoy bode sedaj v kratkem ra/.pisalo «level« veliko dnarno loteri.fo «a obcno-koristiic in «lolnotljlve iianiene, ktero je Njegovo c. kr. apostolsko VeJi-canstvo svetli Cesar xaiikazal napraviti. Od «latcga dohodka te dcvcte loierijc je po prevjsnjem povelju namcnjena polovica Dunajski druzbi prijateljev mu-/iike za potrebe' njenega konservatonja; eetcriina na milodarm) ustanovo za c;. kr. vojake, kteri so bili v letih 1848, 1849 in lcS'59 v vojski ranjeni, in za vdove insirote tistih c. kr. vojakov, kteri so bili v irneno-vanih vojskah ubiti; in cetertina na os-novo roenih stipendij »a nepremozne vdove in sirotc visih oficirjev, vojaskil» slrank in vojaskih uradnikov. Osnutek igre, kteri se koj raz^laei, bode razlozil po^oje in koristi te loterije, ki je zalossena / znamenitim stevilom od tO. 11» «lolmlikov skupnega iznosa od 34»«KOOO gold. av. veljave Vzdi^ovanje bo »a ierdno in nc- prckllcno ». jantiarja 1866. Ker so doslej vse vclike dname loterije, ktere so bile po povelju Njegovega c.. kr. apostolske^a Velicanstva nnpravljene edino la dobrotljive namembe, irnel« pri ljudstvii v vsoh kronovinah toliko blag-osercnih prijateljev ter so prfnesle, kakor se je h vsa-kokrat razglasenega i'/,ka/-a vidiio, tako obi-Icn dohodek, sine c. kr. ravnav*tvo lote-rijskih doliodkov upati in prieakovali, da bo ludi la «level» dubrotljiva loterija nasla povsod dokaj deleKtiikov tor da bode mog-oec prcmilo»t)ji\ i natncn Njegoregn <:. kr. apONtolskogfa VeJicstiistva lepo i/.polnili. Ofj eiiein^ kakor »e i*ax|(lttHi vellkl plaknt te lolerlje. zaenö He i%«li\|ali lozl. Od c. k. ravnavstva loterijskih doliodkov. ^a Dunaju, 10. avg-usia 1865. Fridcrik Schrank, c. kr, vladni svetovnvco in predstojuik ; . loterijskega ravnavstva. (tzl4n) Nr. 8«7N. ! Kundmachung we,,en Verpachtung des Verzehrunssssteuer« bezugesvom Wein«, Wein» und Qbstmost°. Ansschank, dann von de» Viehschlnchtunssen in den politischen Bezirken Umgebung «ai- bach «nd ^Vberlaibach. Von der k. k. Finanz-Direktion für Krain wird zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß dcr Bezug der allgemeinen Vcrzehrungsstcuer von den steuerpflichtigen Unternehmungen des Auöschankcs von Wein, Wein, und Obstmost, dann von dcn Vichschlachtmigen und dem Fleisch-auöschrottcn und Auskochen in den Bezirken Umgebung Laibach und Oberlaibach, fur die ^eit vom l. November l8U5 bis Ende Dezember ,O«6 mit oder ohne Vorbehalt der stillschweigenden Erneuerung deö Vertrages auf die weltern zwei Jahre I8«7 «nd i»«8, im Wege der öffentlichen mundlichen Versteigerung oder durch > An. nähme schriftlicher Osscrte in Pacht gcgeben'wird. FÜr den Bezuk Umgebung Laibach wird die mündliche Versteigerung ,-. . am 23. September ,8«5, für den Bezirk Obcrlaibach aber '.,> , am 2 5. September !8. S?p» tember »8A6, Z.'395»ii, vorgezeichneten ezlcicl> tertcn Kontrolls - Maßregeln behandeln, so ist über daö mit den Parteien dieserwegcn zu treffende Uebereinkommen ein Protokoll aufzunehmen und sich dabei der von der Finanzbehördc in Druck gelegten Blanquctten zu bedienen. Rücksichtlich der im Pachtbczirkc vorkommenden Vcrzchrungsstcucr-GcfäUsübcrtretungen wird dem Pächter das Bcfugniß eingeräumt, von dem gesetzmäßigen Verfahren abzulassen, insoferne das Gesetz auf dieselben die Arrest, strafe nicht verhängt; wcnn jedoch gegen die Bestimmungen des GefällsstrafgeseheZ ein Ab-lassungsbcttag cnigehoben wild, so hat der Päch« ter die Partei zu entschädigen und üderdieß das Zwanzigfache deZ widerrechtlich eingehobenen Betrages als Stcafe an den 3okal-Almenfond zu erlegen. In keinem Falle kann aber, wenn schon die Untersuchungsbchördc einschreitet, die Ab» lassung vom gesetzmäßigen Verfahren von der Zustimmung des Pächters abhängig gemacht werden. Die Verfügung über die einfließenden Strafgelder bleibt nach Abzug der Kosten dem Pächter überlassen. 8. Diejcnigcn Vorräthe an steuerbaren Ge, genstandoi, welche bei dem Beginne der Pachtung bei den steuerpflichtigen Parteien vorgefunden werden und von diesen bereits tarifmäßig versteuert worden sind, unterliegen keiner neuen Versteuerung an den neu eintretenden Pächter. Dem cwtrctcndcn Pächter wird jedoch das Rccht eingeräumt, die Vergütung der Verzeh-rungsstcucrgcbühlcn und Zuschläge für die Vor« rathe, wenn eine Pachtung oder Solidar.Abfindung vorausgegangen ist, von dem außtre, tenden Pächter oder der vorher bestandenen So-lidar-Abfindmigögesellschaft zu fordern; ist aber vor der Verpachtung die Steuer von der Ki« lwnz.Aerwalllmg ,?, cingcner Regie cingchoben worden, so findet ein Anspruch an das Aerar wegen Vergütung der von derselben tarifmäßig cingchodenen Gebühren nicht statt, für jene Vorräthe an steuerbaren Gegenständen, welche beim Beginne der Pachtung im Brsitzc von stcuc:> Pflichtigen Parteien vorgefunden werden, dic sich, wenn auch crst in der letzten Zeit vor dcm Eintritte der Pachtung, mit dem früheren Pachter oder dem Aerar abgefunden hatten, ist der Pächter die Entrichtung der tarifmäßigen Gebühren und Zuschlage von den Parteien selbst zu fotdern berechtigt. Die Angabe von Seile des austrctenden Pächters odcr der Steuerpflichtigen, daß die in den von den Steuerpflichtigen benutzten Räumen vorgefundenen Vorrathe ber^lS ln das Elgen^ thum rincö Andern (Abnehme»s) übergegangen seicn, muß bewiesen werden. Dagegen ist der Pächter verpflichtet, bei seinem Austritte dem >uu eintretenden Pachter oder dem Aerar, wenn dic eigene Regie einttitt, die Vcrzchrungssteuer und Zuschlage für jene Vorrathe zu vergüten, wclche an ihn tarifmäßig versteuert worden sind und am Ende der Pachtung bei den steucrpflich» tlgen Parteien in wie immer gearteten Aufbewahrungsorten noch vorhanden sind, oder welche Eigcruhum dcs Pächterö selbst sind, wenn er rin Gewerbe treibt, das zu jenen gehört, von ocnen er den Vcrzehrungüstcucr-Bezug gepachtet hatte, insofcrne übrigens nicht etwa dargelhan werden könnte, daß die Steuer für diese Vor^ rathe dem Aerar schon vor dcm Pachtlingöan? tritte entrichtet worden sei. Die nämliche Verpflichtung zur Vcrgü tung dcr tarifmäßig eina/hobencn Gebühren liegt dem austretenden Pachter auch dann ob, wenn auf die Pachtung eine Eolidar-Absindung folgt, jedoch nur rücksichtlich der Vorräthe jencl Parteien, welche dem Abfmdungsvercine nicht beitreten und daher diesem Letzteren zur EinHebung der Steuer zugewiesen werden. Die Erhebung der am Ende des Pachtvertrages vorhandenen Vorräthc an tarifmäßig versteuerten Artikeln, wcnn eine solche wegen desUnterblcibens eines Uebereinkommenä zwischen dem ein- und auötretenden Pächter oder dcm Aerar nöthig würde, wird durch einen Finanz-beamten unter Beiziehung eines Abgeordneten der Ortsobrigkeit geschahen, und es werden hiezu auch die ein- und aus.relcndcn Pachter vorgeladen werden. Sollte den Pächtern oder ihren Machthabern wegen der Abwesenheit oder aus einem andern Grunde die Vorladung nicht persönlich zugestellt werden können, so hat die Zu« stcllung dcs dicßfälligen Erlasses an den Gc-meinde-Vorstand oder das Stelleramt, in deren Bereich dcr Pächter seßhaft ist, die Wirkung der persönlichen Zustellung. Nach eben diescm Grundsatze wird auch bei der Zustellung der ämtlichcn Erlässe an den Pächter odcr desseu Bevollmächtigten während der Dauer der Pach« lung vorgegangen werden. Das Nichterscheinen der Vorgeladenen hcbt die Gültigkeit des Erhebungsaktcs für keinen, Fall auf; dcr den Vertrag abschließende Pach« ter verpflichtet sich vielmehr ausdrücklich, den auf diese Art zu Stande gekommenen Erhebungsakt über die am Ende seines Pachtcs vorfindigen, ihm tarifmäßig versteuerten Vorräthe als vollkommen beweiskräftig anzuerkennen und nach dessen Resultat die ihm obliegende Stellelvergütung sammt Zuschlag entweder dem Aerar odcr dem an dessen Stelle tretenden Bezugsberechtigten zu leisten. Die Kosten dicscr Erhebungen werden von dem eintretenden Pächter odcr dem die eigene Verwaltung übernehmendcl? Aerar getragen und der Pächter erklärt sich in Voraus mit dem durch die Finanzbehörde dicßfalls zu bestimmen» den Ausmaße einverstanden und zu dessen Berich» tigung verpflichtet zu scln. Wenn der Pächter bci der Einhcbung der Gebühr eine» höhcren Bctiag als dl>m Tarife Entspricht einhebl, so hat derselbe die Partei, die cs trifft, zu entschädigen und übcrdieß den zwanzigfachen Betrag dessen, was er widcrrecht« lich.eingehobcn hat, als Strafe an den Lokal« armenfond zu erlegen. Der Pächter haftet >'» diesem Falle, so wic überhaupt, für das Ben»'!)' men der zur Handhabung seiner PachtungSrechtl bestellten Persoycn. 7. Dem Puchter ist unbenommen, seine Pach° tung ga" Falle, wenn der Verzehr«ngöstcuer-Tarif od! kündung in Kraft, und cb wird, wenn dU ^n derung vor Ablauf dieses Termins in Wn'l' samkeit trelcn »sollte, der von diesrin Zcitpm'kl'' an zu cntlichtcndc ncue Pachtbctrag auf dll eben angedeutete Art bestimmt. Wenn abel binnen dreißig Tagen nach crfolglcr Kundin^ chling der cintrctendcn ?lcnderung der PaclM> trag von keiner Scitc aufgekündct wird, so blci^ er durch seine ganze Dauer in Kraft. W»nn in dcm Bezirke des Pächters wäh' rend dcr Pachtzcit die Pachtung berühret verzchrungöstcuerpflichtige Unternehmungen ^ wachsen, so wird ocrsclbe hicvon nach Maß/ einlangender Anmeldungen von der Finan^ Horde unverzüglich in Kenntniß gesetzt wcl'^ Gestattet jedoch dcr Pächter die Ausübt derselben, ohne daß die Partei den vorgesch^' denen gefällsämllichcn Erlaubnißschein gelöst»". sich damit bei ihm ausgewiesen hat, so ^ dcr für diese Ucbcrtrelung der Gefällsvorschl'l' lcn zu entrichtende Slraflietrag nicht dem Pälf' ter, sondeln dcm Aerar zu. 9. Den bedungenen Pachlschilling ist ^ Pächtcr in gleichen monatlichen Ratcn am lck^ eincs jcdcn Monates, und wenn dicscr ein s<^ odcr Fcicltag wäre, am volausgchenocn ^r während dcr Pachtung sich offenbare», Würde, daß dcm Pächter cin oder das andere im ersten Absätze oicscr Pachtbcdingungen enthaltene Hinderniß zur Uebernahme oder Fort» setzung dcr Pachtung entgegenstehe. l l. Ueber diese Pachtungen wird keine besondere Vertragsurkunde crrichttt, sondern das betreffende Wersteigerungöprotokoll hat im Falle der Genehmigung des Bcstboteö zugleich die Stelle dcr Vertragsurkunde zu vertreten, daher dieselbe sogleich nach der Versteigerung in doppelter Ausfertigung allseitig zu unterfertigen und rücksichllich dcs Grstchers mit der Unler-schrift zweier Zeugen zu versehen seil, wird, wo sohin nach crfolgter Genehmigung daö mit der Ratifikation - Klausel versehene ungestempelte Exemplar dem Pächter gegen dessen Empfangsbestätigung und gegen Erlag dcr Stempelgebühr für dasanderc in den Handen der Staatsverwaltung verdkivcndc und mitdtm vorschriftmäßi-gcn Stempel zu versehende Duplikat übergeben werden soU. Nur in dem Falle, wenn daß schriftliche Offert eines abwesenden Offercnten den Bestbot enthalt, wild auf Grundlage oeS Offertes und der Pachcbedingungen ein förmlicher Vertrag in zwei gleichlautenden Parien errichtet werden. Sollte der Offcreut sich weigern, diesen Vertrag zu unterfertigen, so vertritt das rati« sizirle schriftliche Offert in Verbindung mit den l!lzitationödedingissi'n die Stelle der förmlichen Vettragsurkunde und yaben die im vorhergehen, den Absätze festgetzten Rechte der Finanzverlval-tung einzutreten. l2. Für den Fall, wenn dec Pächter die vertragsmäßigen Bedingungen nicht genau erfüllen sollte, steht es den mit der Sorge für die Erfüllung des Vertrages beauftragten Behörden frei, alle jc«e Maßregeln zu ergreifen, dle zur unaufgehaltcnen Erfüllung des Vertrages suhren, wogegen aber auch dem Pachter der ^'chtsweg für alle Ansprüche, die er auS dem ^enrage machen zu können glaubt, offen stehen . .^..^' ^'^ ^" Vertrag nicht schon aus» drucklich auf ci„e bestimmte Dauer geschlossen, so kann er uo„ Scite dcs Acrars drci Monate Al'l..?^.^^^"" ""er bis .5. Juli vor Ablauf dco Solareres aufgekündet werden. Diese ?lufkündigung muß von Seite des Pachters, wenn sie beachtet werden soll, bei der k. k. Finanz-Direktion in Laibach innerhalb der festgesetzten Frist überreicht werden. Erfolgt keine Aufkündigung, so hat dcr Vertrag auf ein weiteres Jahr unter denselben Bedingungen, unter denen cr abgeschlossen wurde, zu gelten, für jeden Fall prl.scht derselbe aber auch ohne gegenseitige Aufkündigung mit Ende Dezember lO«8. »4. Die Lizitationöbedingnisse können bei dieser Finanzdirektion und bei dcn k. k. Finanz« wach-Commissären in Adelsberg, llaidach und Neustadtl eingesehen werden. Laibach, am 7. September I8V5 Von der k. k. Finanz-Direktion. (3l6—!) . ^> -, ' Nr7'7U80. Kundmachung. Nachdem bei der am 24. August l. I. abgehaltenen zweiten Limitation wegen Verpach« tung dcS MautherträgnisseS an der Fiumara, Brücke kein günstiges Ergebniß erzielt wurde, so wird unter den in der Agramer Zeitung Nr. !43 kundgemachten Bedingungen am I 2. Oktober I8V5, um V Uhr Vormittags, die dritte Versteigerung hierorts abgehalten werden. K. k. F inan z bezi rke-Direkt l on, Fiume, ll. September I8tt5. (3l5 — l) Nr. 426 prü^. Kundmachung ..Zur Sichcrstellung und Hinlangabe der Verpflegung der Häftlinge im landcsgerichtlichen Inquisitionshause zu Laibach für die Zeit vom l. November l«65 bis lehlen Dezember IttbU wird beim k. k. Landesgcrichte, im Sittikherhofe Nr. I5,l am Altenmarkte in Laibach, am 28. September t«V5 um !N Uhr Vormittags eine Minuendolizitation abgehalten werden Wer an der Absteigerung theilnehmen will, hat den Betrag von 3U0 fl. ö. W. in Barem, oder in k. k. Staatspapieren nach dem letzten Börsewerthe, als Vadium der Lizitationskom-mission zu erlegen. Es werden .auch schriftliche Offerte angenommen, jedoch müssen diese schon vor Beginn der mündlichen Lizitation versiegelt einlangen, ordnungsmäßig gestempelt und mit dem Vaoium von !WU si. ö. W. sowie mit der ErNänlng des Offerentcn versehen sein, daß er sich den bei der Lizitationöverhandlung vorgelesenen Kon» traktsbedingnissen ohne Vorbehalt unterziehe. Zugleich ist in dem Offerte sowohl mtt Ziffern als mit Buchstabe« der mindeste PreiS anzugeben, um welchen der Osslrent die 83«. pflegung eincS gesunden oder franken Häftlings per Kopf und 2ag nach der dem hohen Justiz. Mlnistcrialerlasse vom 2 l. August ,857, Z.,U, 2<» entsprechenden Speisenorm und Speisetabell/ mit ?lusnahme der täglichen Brotporlionen ge,^ sunder Häftlinge, zu liefern sich erbietet. Die näheren Lizitationsbedingnisse und ins. besondere die besagte Speisenorm und Speise, tabelle können vorläufig in dem landesgericht. lichen Expedite eingesehen werden. Laibach, am »4. September »865, Vom k. k. LandeSgerichls.Prälidium.