Amts -M^' 25' l a t t. ^l^ 44. Donnerstag den 13. N^ril 1837. ck auf die dießfalls allerhöchst ausgesprochenen, mit Gubernial-Eurrende vom 27. März 1L29 , 3.6796, kund gemachten Modalität ten, im Jahre iLZ? an folgenden Tagen an nachbenannten Stationen werden vorgenommen werden. « ^ Anzahldermit^«. . ^ « ^ ^2 Prämien be- ^ ^. ^. Ducaten ?°«u«s- ^Z. >h°»'w°rd.n^ Z^ Z^ H^ ^^^ ^ «/,i 1 6 1 i3 1 9 5 5 25 ) Viltach-------------------------------------" ^-------------------------------- ^ic>4 ^°"g"° '-Mai 1 6 ' >L 1 y 5 5 25 ) Laibach s Krainburg 2g.Mai » 6 ^ 20 1 1^ 5 6 3c> 6ä Neustadt! Nassenfuß Z.Mai 1 6 1 20 » ,2 5 6 Zo 62 Adllsberg Adelsbcrg g.Mai , 6 i 20 1 1^ 5 6 3o 6ä' Die um die hier angeführten Preise zur koncumliz gebrachten Pferde müssen vollkom- men dreijährig, sonach im Jahre i6Z4 gebo» ren, und von stluerpfilchligln Unterthanen »34 bis zum dritten Jahre erzogen worden seyn/ welches auf dem Eoncursplatze dec Pramien-Vertheilungs'Commisslon m»t gültigen bezirks-amtlichen Zeugnissen nachzuweisen seyn wcenzirten Pclvathengsten erzeug« ten Füllen haben aaf die uorgedachten Prä» mien Anspruch; doch wlrd jenen der Vorzug gegeben, welche von ararlschen Hengsten abstammen. — Auf die höchsten Prämien haben nicht ausschließend oder vorzugsweise die Heng« fl«/ sondern ohne Unterschied des Geschlechtes die oon der Eommiffion als preiswürdigst anerkannten Pferde Anspruch. — Die Eigenthä, mer concursfähigerPferde werden demnach auf« gefordert, an den vorbenannten Tagen und Orten sich ant ihren Pferden emzufinden. — Laibach am 17. März 1337. Joseph Camillo Freiherr v. Schmidburg/ Landes«Gouverneur. Carl Graf zu Welsperg, Raitenau und Primör, k. k. Hofrath. Johann Schneditz, t. k. Gubernialrath. Z. ^58."(2) Nr7 "'7^ C u r r e n d e des t. k. illyrischen Guberniums. — Die allgemeine Hofkammer hat imhre Gesuche, in welchen ihre Bewerbung bestimmt auszudrücken »st, wenn sie bere,is in landesfürstlichen Die^« sten stehen, durch die ,hnen vorgesetzten Stel-len/ sonst aber unmittelbar bei der l. k. ob der ennsiichen Regierung b,s Ende April d. I. ;u überreichen. — In den Gesuchen haben sich die Bittsteller über ihre Moralität, über die Zurücklegung deS 23sten Lebensjahres/ über »hre bisherige Laufbahn im Staatsdienste oder in Priuatdlensten, dann übcr die Fähigkeit, im Falle der Vorrückung in einen mit einer Eaullon verbundenen Dlenstposten dieselbe lei« fien zu können, durch genugende, in Original, oder in beglaubigter Abschrift beizubringende Zeugnisse auszuweisen. — Insbesondere haben diejenigen Bittsteller, welche nicht bcreltS bei einer landesfürstllchen Easse angestellt sind, nach Vorschrift der huhen Hufkammer,Dccrete vom I. und 17. September i6il), Z. Z73ä4 und 525^3/ entweder sich auszuweisen, daß sie die vorgeschriebene Camera! - Iahlamts:Prüfung binnen dem Verlaufe eines Jahres zurücka/-rechnet (und mcht vor längerer Zeit) nnt Erfolg bestanden haben, oder sich dieser, Prüfung zum Behufe der gegenwärtigen Dlenssbewer« bung unverzüglich zu untergehen. — Die Cas-sebehörde, be» welcher diese Prüfung abgelegt wurde, ist in dem Gesuche «u benennen, da» m»t man über den Erfolg die ämtliche Ueber« zeugllng einhohlen kann. — Von der k. k. ob der ennsischen LandesreglerunZ. Lmz am 16. März iLZ/. Franz kötsch, f. k. Regierungs- «vecretär. Z. 457. <2) acl Nr. ^7,z442 Kundmachung des f. k. böhmischen Landes-Guber» niums. — Wegen Abhaltung des Wollmark-tes in Prag. -^ Die k. k. allgemeine Hofkam-mer hat laut hohen Decrets vom 9. März d. I., Z. lic>25, über das Cmrathen der k. k. patriotisch- öconomischen Gesellschaft und des Echafzüchtervercins, mit Rücksicht auf den da> mit übereinstimmenden Wunsch mehrerer iand-wirthe und Woilhandler zu genehmigen befuns den, daß die W^llmättte in Prag, und zwzr 235 schon der nächst bevorstehende des heurigen Iah» res vom 24. bis einschließlg 28. Juni jeden Jahre«, auf den 10. b,S einschließlg i5. desselben Monats verlegt werde. — Was hiemit zu Jedermanns Wissenschaft mit dem Bemerken gebracht w,rd, daß tue früher bekannt gemachten, die Abhaltung der Woll-warkte »n Prag betreffenden Bestimmungen unverändert in Wirksamkeit verbleien. — Prag am ,6. Marl 1837. Nreisännlicho Verlautbarungen. Z. 435. (5) Nr. 5565. Kundmachung. Wegen Verpachtung der Säuberung der Provinzial'Hauptstadt La»bach und «hrer Vor, ftabte, w,rd in Folge hohen Gubernlal-Auf. trags vom 18. l. M./ Z. 63l5, am iI. r. M. Aprll in den gewöhnlichen Vormittagsstunden bkl dilsiM Kreisamte eine M»nuendo»k,citation abgehalten werden, wozu d»e Unternehmungslustigen zu erscheinen mit dem Beisatze eingcla, den werden, daß sie die dießfalllgen Llcltatwnsbe, dlngmsse tagllch hleramts in den gewöhnlichen Amlösiunden einsehen löhnen. — Kr«isamt Lalbach am 5o. März 1837. Ktnvt. unv lanvrechlliche ^erlaulbarunllcn. Z. /^50. (2) Nr. 2557. Von dem s. k. Gtadt, und Landrechte in Krain wiid anmlt bekannt gemacht: Es sly über das Gesuch dcs Ioftph Schreyer, in tie, Ausfertigung der Amortisation^-Editte, rück» sichtlich des angeblich in Verlust gerathenen Eoupons/Nr. 5)09)/ der, auf Namen desHrn. Eduard Frelhcnn von Schweiger lautenden Banc-Actlen Nr. 1, ^ ^olio 65/^, gervlU,-yet worden. <3s habl'n demnach alle Jen?, wel, che auf gedachten Coupon aus was immer für «lncm Nechlsgrunde Ariiprüche machen zu tön; nrn vlrm«»nen, selde bmnen der glsehlichen ^riss von cmem Jahre, scchs Wochen und drei Hagen vor diesem k. k. Ktadt, und La^.drcchle sogewiß anzumelden und a?chang,g zu machcri, als ,m Widrigen auf .rvei'eres Anlangen dcS heutigen B-ttsscllcrs Io'tph Bchreyer/der oh. gedachte Coupon nach Anlauf dieser yesetzl',-chen Frist für getödtet, traft, und wirkungs, los enlart werocn wird. ____^bach am I^. März 1LI7. Z. äZ2. (3) Nr. 2512. Non dem k. s. Stadt« und Lanlncchte in Krain wird hicmtt bekannt gemacht, daß über Ansuchen der Ioscpha Eberl, verwitwet gewe» sen?« Rudolph, 5;s Adolph Rudolph und Dr. korenz Ebers, als Curator des minderjährigen Nnton Nudolph, und zwar rücksichtlich des dem Lttztern gehörigen Antheiles, von Seite dieser Obervormundschafts'Bchörde in die frei» willige öffentliche Veräußerung des, zum Io» hann Anton Nudolph'schkn Verlasse gehörigen, in der Oradischa-Vorstadt 8nd Consc. Nr. 5l) liegenden, dem hiesigen Sladtmastistrat« dienstbaren zPatldenthauses sammt Garten, und des am Vular 8ud Napp. Nr. 176 liegenden Ge-Mtinanlheüs gewilligt, und zur Vornahme dieser Fe'ldlethungs « Tagsatzung der 3. Mai l. I., früh von 10 bis 12 Uhr vor diesem k. s. Gtadt, undkandrechte angeordnet worden jep. Dessen Kaustust'ge nnt dem Anhange ver, fiändigt werden, daß d«e ilcuatlons-Beding-lilsse. sowohl bei diesem l. k. Stadt, und . l. M. im vorgeschriebenen Wege bei'dicser Oberpost-Verwaltung einzubringen haben. Von der k. k. illyrischen Oberpostverwal-ttmg. Lalbach am 9. April »937. Z. 45i. (2) Licitations- Edict. Das k. k. I-drianer Quecksilber-Bergwerk in Kram bedarf für das künftige Mllitärjahr i3Z8 eine Pnthle wcißer, m>t Alaun ausge» arbeiteter Schafe oder Hammelfelle von io/,oo Stücken. D«e Vergebung dieser Lieferung rv,rd in der Art festgesetzt, daß.Diejenigen, welche dieselbe zu übernehmen gescnnen find, dieß-falls ihre schriftlichen versiegelten Pre,ßofferte bis längstens 9,0. Mai d. I. 12 Uhr Mittags an die k. k. ^ergwerksproducten - Verschleiß, Direction in Wien einzusenden odcr abzugeben haben. ' ., , Diejenigen Offerte, welche nach dem oben 2Z6 festgesetzten Termine einlangen, werden nicht mehr berücksichtiget. Mündliche Anböthe finden bei dieser Versteigerung nlcht Statt. Die Vedmanisse der Licitation sind folgende: I) Jeder Osferent hat bei der Einsendung oder Nbgabe semes schriftlichen Anbolhcs auch zugleich ein Reugeld von Dreihundert Gulden Conventions - Münze, entweder bar bei der V§rschle»ß-Directlon zu erlegen, oder sich mit dem Depositen-Schein derjenigen Aerarial-Tasse auszuweisen, bei welcher er dieses Neugeld für Rechnung der Vfrschleiß-Dlrcction erlegt hab?. U«br,gens werden auch Anböthe für kleinere Fell'Parchien angenommen/ und denjeni« gen / welche kcine Lieferungen erstehen, das Reugeld von Dreihundert GuldenEonuentions-Münze, oder der dleßfalllge Depositen» Schem gleich nach vollzogener und ratlfizlrter Versteigerung ausgefolgt werden. 2) Bleibt der Ersteher der Lieferung für die erstandene Menge sogleich, das k. k. Berg-amt aber erft nach der von einer hochlöbllchen k. k. Hofsammer im Münz- und Bergwesen erfolgten Ratification verbindlich. I) Zu dem Contract - Instrumente hat der Ersteher den classenmaßigen Stampel zu stellen. ä') Von der erstandenen, imGelde berechneten Fellen'Menge hat der L>?ferant die Eau, tion mlt entfallenden 10 ^ bar zu erlegen, und daher den auf das zurückbehalteneVadlUM dießfalls noch zu ergänzenden Betrag bar zu ersetz rn. 5) Die Größe der mit Alaun ausgearbeiteten weißen Bmdfclle muß von der Art scyn, daß jedes der ganzen und nicht durchlöcherten Felle, der Mute nach gemessen, wenigstens 22 Wiener,Zoll Länge und Breitenmaß enthalte. Felle mlt emem oder zwei Löcheln müssen em größeres langen- und Breitenmaß enthalten; Felle mlt mehreren Gockeln, oder deren Haar« fette Rtyen oder Beschädigungen hat, w^den nicht angenommen. Große Felle werden angenommen, doch «vird für selbe keine größere Vergütung, wenn sie auch zu einem doppelten Vuno geeignet wa» ren, als für einfache geleistet. Kleine Felle, die das bedungene Maß nicht haben, oder stelf und Mlt Fettflecken behaftet find, werden als unbrauchbar zurückgewiesen. Das Muster,Feü ist bei der Verschleiß-Direction einzusehen. 6) Die kleferung der Felle, wofür der Preis auf die^ voNstanbige Ste5l,ng derselben an Ort und stelle nach Idria bemessen wird hat dergestalt zu beginnen, daß an welßen Fellen 25c>a bls Elide Juli d. I. nach Idria gelangen, und das übrlge Quantum mit 7^00 Stücken vom Augull d. I. angefangen in glichen fünf Monatsraten zu i53o Glücken bis 3i. December d. I. abgestellt werden, so daß mlt dem 3c». T^ge e»ncs jeden der fünf Monate d.e ratenwelse Stellung von i53c) Stücken ge. horlg vollzogen, und b>s Zi. December d I vollendet sepn, wld,,gcns das Bergamt qlelch nach Verlauf e,ner j.dcn für obige L.cfcruna btst'mmten Frist, wenn die bedungeneFell'Ak-zahl am bestimmten Tage zu Idrta nicht eingetroffen seyn wird, wenn es auch nicht in Ver« legenhelt mit Fallen wäre, ohne wettere Er« mahnung ermächtiget ist, sogleich auf Kosten und Ocf.ihr d