103 Amtsblatt Mr Laibacher Zeitung Nr. t3 Freitag den 17. Iänn,r 1868. (20—2) Kundmachung. Die nächste Prüfung ans der Staatsrcch-nnngs-Wisfenschaft wird am 3. Febrnar 1868 abgehalten werden. Diejenigen, welche sich dieser Priifnng untcr-ziehen wollen, haben ihre nach tz 4, 5> nnd 8 des Gesetzes vom 17. November 1852 (Neichsgcsctz-Matt Nr. 1 vom Jahre 1853) verfaßten,'vollständig instruirten Gcsnche bis längstens 31. Jänner 1868 an den nnterzeichncten Präses einzusenden und darin insbesondere documentirt nachzuweisen, ob sie die Vorlesungen über die Verrcchnuugskuude frecmcn-tirt oder, wenn sie dieser Gelegenheit entbehrt haben, durch welche Hilfsmittel sie sich als Autodidakten die erforderlichen Kenntnisse angeeignet haben. Nicht gehörig belegte Gesuche werden abschlägig vcrbeschicden werden. Graz, am 13. Jänner 1868. Präses derP r ü f u n g s Co u: uiission a n s der Staatsrechnungs - Wisseuschaft f ü r Steicrmark, Kärnten und Krain. Josef O^al. Licht»»e.,cl, t. k. Statlhaltcni-Rnlh. C^2).......... N^i"P^ CoucuwAusschreibuug. Bei dem k. k. Bezirksgerichte in Idria ist eine systcmisirte Kanzcllistcnstelle uüt deln Jahres-gehaltc von 367 fl. 50 kr. ö. W. zu besetzen. Die Bewerber haben ihre gehörig belegten Gesuche bis 1. Februar 18 68 bei dein unterzeichneten Präsidium im vorgeschrie denen Wege zu überreichen und darin ihre Eignung zu der cmgcsuchten Stelle, insbesondere auch die Kenntniß der sloveniscben Sprache in Wort uud Schrift nachzuweisen, nnd anzngeben, ob und in welchem Grade sie mit einem Beamten oder Diener des k. k. Bezirksgerichtes Idria verwandt "der verschwägert sind. Auf dispouible Vczivksamts-Kanzellisten wird, besonders Bedacht genommen wcrdcu. Laibach, am 15. Iäuner 1868. Vom k. k. L.mdcogcnchts-PlMdium. ^4^3) Nr7"2296. Conclirs-Ausschreibullg. Bei der k. k. ^icligionsfoudshcrrschaft ^Land-straß ist eine provisorische Waldhütersstclle mit einer Iahrcslöhnung von 200 fl. nebst einem Brennholzdeputate von jährlichen sechs' n. ö. Klaftern' mittlerer Holzsortc nnd eincul Quarticrgclde von ^ 24 fl. in Erledigung gekommen, zu dercu Wieder-besctzuug der Concurs bis 15. Februar 1868 eröffnet wird. Bewerber um diese Dienstcsstclle haben ihre! gehörig documentirtcn Gesuche, worin sie sich über ^ Alter, Stand, Moralität, gesunde Körpcrbcschaffeu-heit und bisherige Dienstlcistuug, dann iiber ihre wenigstens praktischen Kenntnisse im Forstfache im Lesen und Schreiben, so wie über die volle ^ Kenntniß der deutschen und krainischm oder einer ^ unverwandten slavischen Sprache auszuweisen haben, im vorgeschriebenen Dienstwege bei dem gefertigten Vcrwaltuugsamtc zu überreichen und darin zuglüch ^ anzugeben, ob und in welchem Grade sie mit einen: ^ Angestellten dieses Amtes verwandt oder verschwä-gert sind. K. f. Verwaltuugsamt Landstraß, z am 31. December 1867. i a^) Concurs. ^"^- Im Sprengel des k. k. Oberlandesgcrichtcs in Graz ist eine Advocatenstclle mit dem Wohnsitze in Maria-Zell zil besetzen. Bewerber nm diese Stelle haben ihre gehörig belegten Competenzgesuche in dem durch den In-stizministcrial-Erlaß vom 14.Mai 1856, Z. 10567 (Landesregicrnngsblatt fiir Steiermark Stück VIII voin 23. Inni 1856), vorgeschriebenen Wege binnen vier Wochen vom Tage der dritten Einschaltung dieses Edictcs in die Zcitnngsblättcr bei diesem k. k. Oberlcm-dcsgerichte einzubringen. Graz, am 30. Demuber 1867. (11—3) 3ir?36^ Lieferuilgs- Ausschräben. Bei dem k. k.Bergamtc Idria in Krain werden Ä5«b«> Motzen Weizen, Ä4«»O „ Korn, sißNV „ Kuknrutz mittelst Offerte unter nachfolgenden Bedingungen angekauft: ). Das Getreide muß durchaus reiu, trockeu nnd unverdorben sein, uud der Metzcn Weizen muß wenigstens 84 Pfund, das Korn 75 Pfund und der Kukurutz 82 Pfund wiegen. 2. Das Getreide wird von dem k. k. Wirth-fchaftsamte zn Idria im Magazine in den cimcn-tirten Gefäßen abgemessen und übernommen und jenes, welches den Qualitäts-Anforderungen nicht entspricht, zurückgewiesen. Der Lieferant ist vcrbnnden, für jede zurückgestoßene Partie anderes, gehörig gualificirtcs Gc-treide der gleichnauligcn Gattung nm den contractmä-ßigen Preis längstens im nächsten Mouate zu liefern. Es steht dem Lieferanten frei, entweder selbst oder durch einen Bevollmächtigten bei der Ueber nähme zu iuterveuiren. In Ermanglung der Gegenwart des Lieferanten oder Bevollmächtigten muß jedoch der Befund des k. k. Wirthschaftsamtes als richtig nnd unwider^ sprechlich aucrkanut werden, ohne daß der Liefe rant dagegen Einwendung machen könnte. 3. Hat der Lieferant das zn liefernde Getreide I000 Idria zn stellen, nnd es wird auf Verlangen desselben der Werksfrächter von Seite des Amtes verhalten, dk Verfrachtung von Loitsch nach Idria um den festgesetzte» Preis von 24 New kreuzcr pr. Sack oder' 2 Mctzen zu leisteu. 4. Die Bezahlung geschieht nach Uebernahme des Getreides entweder bei der k. k. Bergamts-casse zu Idria oder bei der k. k. Landeshauptcasse zu Laibach gegen eine mit einer 5 kr. Stempcl-markc versehene Rechnung. 5. Die mit einem 50 - Ncnkreuzer - Stempel versehenen Offerte haben längstens bis Gnde Jänner R8«8 bei dem k. k. Bergamte zu Idria einzutreffen. 6. In dein Offerte ist zu bemerken, welche Gattung und Qnantität Getreide der Lieferant zu liefern Willens ist, nnd der Preis looo Idria zu stellen. Sollte ein Offert auf mehrere Körner-gattnngcn lantcn, so steht es dem Bergamte frei, den Anbot für mehrere, oder auch nur für eine Gattung anzunehmen. oder nicht. 7. Zur Sicherstellnng für die genane Zuhal-tnng der sämmtlichen Vertrags - Verbindlichkeiten ist dein Offerte ein lOpcrc. Vadium entweder bar, oder in annehmbaren Staatspapicrcn zn dein Tages' courfe, oder die Quittung über dessen Deponirung bei irgend einer montanistischen Casse oder der k. k. Landeshauptcassc zu Laibach anzuschließen, widri-gcns auf das Offert keine Rücksicht gcuommcn werden könnte. Sollte Contrahcnt die Vertragsverbindlichkci-ten nicht zuhalten, so ist dem Aerar das Recht ein gcränmt, sich für eiueu dadurch zugehenden Schaden sowohl an dein Vadinm, als au dessen gesammtem Vermögen zn regressiren. 8. Denjenigen Offerentcn, welche keine Ge^ treidc-Liefcrung erstehen, wird das erlegte Vadium allsobald zurückgestellt, der Erstcher aber von der Annahme seines Offertes verständiget werden, wo-dann er die eine Hälfte des Getreides l»is Onde Febrnar «^6», die zweite Hälfte bis Mitte Mcirz t^6» zu liefern hat. 9. Auf Verlangen werden die für die Lieferung erforderlichen Getreide-Säcke vom k. k. Bergamte gegen jedesmalige ordnungsmäßige Rückstciluug unentgeltlich, jedoch ohne Vergütung der Frachtspcsen, zugesendet. Der Lieferant bleibt für einen allfälligcn Ver^ lust an Säcken während der Lieferung haftend. 10. Wird sich vorbehalten, gegen den Herrn Lieferanten alle jene Maßregeln zu ergreifen, durch welche die pünktliche Erfülluug der Eoutractsbe-diuguissc erwirkt werden kaun, wogegen aber auch demselbcu der Rechtsweg für alle Ansprüche offen bleibt, die derselbe aus den Eoutracts-Bedingun-gen macheu zu können glaubt. Jedoch wird ausdrücklich bcduugcn, daß die ans dem Vertrage etwa entspringenden Rcchtsstrcitigkeiten, das Aerar möge als Kläger oder Geklagter eintreten, so wie auch die hierauf Bezug habenden Sicherstellnngs- nnd Er«utionsschritte bei demjenigen im Sitze des Fis-calamtcs befindlichen Gerichte durchzuführen sind, welchem der Fisms als Geklagter untersteht. Vom k. k. Bergamte Idria, am 1. Jänner 1868. (5) N eezeichniß der Ncuiahrs'Gratlllautcu pro 1868, welche die Erlaskartcn gelöst haben. K Name Charakter i°hr«. """sflst- Vrll'ag A _____^_________________________________I Gratulant ^ ^- 1 5,n-r Blnlhrlmii Arcn Probst uud Stadlpfarri'r 1 1 I - 2 ' „ ssicm; .tau Isllouört Cauouicnc« I » i 3 " Ioscf SchMr " 1 ^ l 4 „ Simon Wilfcm „ 111 5 Aiilo» Vcliu " l l 1 -« " ^oscs Clcl B^irl^ovsl'hr^ samiul Famillr ^ i i ._ ? " ^c,Mn»t NlOcr v. Fichlciiall Postlncislcr, Bitrgcriinislrr und Gnt«bssitzl'r ^ i i __ « " Dv Iohnnn Stedl Hof- und GcrichtSadvocat : i 1 — 9 " Hninich Scyc S!aalt«ninvalt , i l __ N) !, Ncmnimd Zhub^r umi Oüog Krcisgcnchtsrath i , ^ „ 11 ' Dr AüdvcnS Woiöka „ - i i _. 5X» 12 ' Thl>odm^aPM Klsi^lslichlsMsidrilt i i 1 18 „ ssndiiiaud Trmz Oiil^'isi^r i i _. 70 14 Wilhcw! Dollhuf B^irl^commissNr i ^ i __ I.'i „ ssm»; Xav, ^n»i i» Wrinhof i i - ^» I(i „ Carl Ocrm >>' RudolftwcNl, 1 I - 'w 17 „ Johann Pollnl HnndrlcOuiu!», sciiuüit ssaniilie 1 1 - > ^ 18 „ Aiiloma Hochmaier s>,i»»tt ssriiulrin Tochlrr 1 1 ^- ^ 1!) , Ioscf Kastcllic Hausbesitzer uud ^coerhäudlrr l 1 "' ^s 20 ^. sserdiiiand Slrrm Haußbeschcr, san,mt Familic 1 l — ijo iil „ A»!ou Veriacic „ ______ 1 1_______!»».»»I___ Sunnm ... I? 7<) Gtadtvorstehllug Nudolfswerth, am 7. Jänner 1868.