Laibacher Seituna. ^ RVV Eamstag am 5. Juni «85V Die „Lalbacher Zcitunq" erschriot. m,t «..snahm d« kosset ,am,„t den Hnla^n i». (5o ,n,v t° ir q an.jä hria 1l jl kall,iis,.l. - 7^ ---------------- Kreuzband im ^'Mvwir qanzjahr.g 12 st l,a l b ,a l, rn, tt , F»r d,o Z»st.sl.m>, m'i Ha»s ,1,>d ha l b j äh ri g 3U f'msn^n cn richt. M "/ 30 ^ mit frei aan zjä briq >,.,tcr ,ssr.uzba»o und qednickkr ?Io»„c' ,» si., h al b ,a hr> g 7 ft. Z0 sr. ^ I" station sqrbns, r fnr ri.,/2 ,, .'„»i,/..'. ' "i , t der ^o ,^'or to. nal a. (i nscha tu !'^ ^ '"^ /'"imalige 4 fr.. si,r drmmilige .^ sr. <5. Vl. I„sorate bis 12 Z.isn, s.stcn < ff. s,,r 3 Mi 'U s fs,?2 M >.7/<. f" '"""" "7'''^"' f'"'r ei»-3u dicscnMbichrm ist ,mch dc,n „Pwvis^schen Gcsche vom «. Nov.nbcr ,. I. für Inftrtionsstän.P.l" noch .0 fr. s" r cinc je^li" Eiuft^ltm^ hl»"^" ch'm!" ' ^"' einzuschalte.,. Amtlicher Theil. Kaiserliches Patent vom 27. Mai 1852, wodurch für sämmtliche Kronlander des Reiches, mit Ausnahme des Militär-Oränzgebietes, eine neue Preß-Ordnung erlassen, und uoin l. September 18!l2 angefangen in Wirksamkeit geseht, und das Gesetz gegen den Misibrauch der Presse, vom l3. März 184!) (Nr. UN deö Neichsgesetzblattcs) außer Geltung gesetzt wird. ZWir Franz Joseph der Erste, von Gottes Gnaden Kaiser von Oesterreich; König von Huu-garn und Böhmen, König der Lombardei und Venedigs :c. :c. u. haben in der Erwägung, daß die mit Unserem Patente vom 27. Mai 18!,2 erfolgte Kundmachung des vervollständigten allgemeinen Strafgesetzes für den ganzen Umfang des Reiches, mit Ausuahme dcs Militär-Gränz-gebietes, so wie die gewonnene Ueberzeugung von der Unzulänglichkeit der gegen den Mißbrauch der Presse bestehenden gesetzlichen Bestimmungen und Vorschriften, die Revision derselben nothwendig gemacht hat, nach Vernehmung Unserer Minister, und nach Anhörung Unseres Reichsrathes unter gleichzeitiger Außerwirksamkeit-setznng unseres Patentes vom 13. März 1849 folgende Presi-Ordnung fnr sämmtliche Kronländer, mit Ausnahme des Militär-Gränzgebietes, zu erlassen,,und selbe vom 1. September 18K2 an in Wirksamkeit zu setzen befunden. l- Abschnitt. Allgemeine Bestimmungen. Z. 1. Alles, »ras in diese», Patente von Druckschriften angeordnet wird, hat nicht bloß von den Erzeugnissen der Druckerpresse, sondern auch von allen durch Stein, Metall- oder Holzdruck, Prägung, Abformuug oder durch was immer für chemische Mittel vervielfältigten Erzeugnissen des Geistes und der bildenden Kunst (literarischen und artistischen Werkeu) zu gelten. Dagegen haben die Vestimmuu-gen dieses Patentes keine Anwenduug auf ämtliche Druckschriften, welche von Unseren Behörden herausgegeben werden. H. 2. Jede Druckschrift muß mit dem Namen des Druckers, des Verlegers, und wenn ein besonderer Heransgeber eintritt, auch lyit dem Namen desselben, sowie mit der Angabe des Druckortes und mit der üblichen Bezeichnung der Zeit des Erscheinens versehen seyn. Eben diese Vorschrift gilt in Ansehung jedes einzelnen Blattes (Nummer) oder Heftes von periodischen Druckschriften (Zeituugen, Zeitschriften u. s. w.) mit der weiteren Bestimmung, daß dasselbe anch noch den Namen des, oder der Redacteure enthalten muß. In den Fällen, wo ein Verleger auf der Druckschrift nicht oder fälschlich genannt ist, ,st stets der Drucker für die Erfüllung der in diesem Patente dem Verleger auferlegteu ^erblndlichkciten verantwortlich, h. 3. Von jedem emzelnen Blatte (Nummer) oder Hefte einer pcrio-d.schen Druckes, ,..» ,,., ^. ,^ ^.^,^ versendeuden Beilage, dann von den zu Ankündigungen best.mmten Druckschriften hat der Drucker, oder falls dle Herausgabe durch ,,,en gewerbsmäßigen Verleger erfolgt, der Verleger spätestens eine Stunde vor der Hinausgabe oder Versendung am Orte des Erscheinens ein, bei periodischen Druckschriften mit der Unterschrift des verantwortlichen Redacteurs versehenes, Exemplar bei der zur Anfrechthaltung der bffentlichen Oldliung und Sicherheit bestellten lan- deSfürstlichen Behörde, und in Orten, wo ein Staats-anwcilt seinen Sitz hat, ein Eremplar anch bel diesem zu hinterlegen. Von jeder anderen, die Presse verlassenden Druckschrift ist der Drucker verpflichtet, ein Eremplar spätestens drci Tage vor ihrer Ausgabe oder Versendung, bei der gedachten Behörde am Orte des Erscheinens zu überreichen. In dem von dieser Behörde anf Verlangen auszustellenden Empfangsscheine der ist Zeitpnnct der Hinterlegung genau zn bestätigen. Jede Anstheilung, Ausgabe, wie immer geartete Versendung oder Uebergabe zur Versendung der Druckschrift vor Ablauf der gedachten Fristen ist verboten. H. 4. Von jeder im Iulande aufgelegten Druckschrift ist der Verleger verpflichtet, nachbezeichnete Pfticht-Eremplare, nämlich emes an das Ministerium des Innern, eines an die oberste Polizeibehörde, eines an die k. k. Hofbibliothek, und eines an jene UnioersitätS- oder Landesbibliothek zn überreichen, welche durch besondere Knudmachung in jedem Kronlande oder VerwaltunaSgebiete, als znm Bezüge dieses Pslicht-Eremplares berechtigt, erklärt werden. Von den periodischen Druckschriften ist über-dieß ein Pfiicht-Eremplar an den Statthalter des Kronlandes, in welchem die, Druckschrift erscheint, einzusenden. Diese Zusendungen haben bei periodischen Druckschriften in den regelmäßigen Zeitabschnitten ihres Erscheinens, be> nicht periodischen Druckschriften binnen längstens acht Tagen, von der Ausgabe der Schrift an gerechnet, z" geschehen, genießen die Portofrcihett, und es wird bei Druckwerken von besoudercr kostspieliger Ausstattung. das Pfiichterem-plar >nit l'inem angemessenen Procentenabschlag vom Ladenpreise vergütet werden. Von der Einsendung der Pflichteremplare sind jedoch Druckschriften für den Geschäfts- und Privatgebrauch, wie Aukündigungs-zettcl, Adressen, Empfehlnngskarten, Blanqnette nnd ähnliche untergeordnete Erzeugnisse der Presse aufgenommen. Nnbricirte Papiere und Verzierungsgegenstände von rein gewerblicher Beschaffenheit, in soferne sie weder Tert, noch bildliche Darstellungen enthalten, dann Etiqueten und Visitkarten sind von der Erfüllung der in den M 2 und 3 vorgczeichneten Förmlichkeiten enthoben. ll. Abschnitt. Ueber die Erzeugung von Druckschriften und den Verkehr mit denselben. z. !i. Die Gewerbsgesetze und Vorschriften bestimmen, wer zur Erzeugung, zur Herausgabe, znm Verlage von Druckschriften und zum Verkehre mit deu-selben berechtigt ist. Diese Bestimmungen sind auch maßgebeud für die Erzeugung und Verbreitnng von periodischen Druckschriften. §. ll. Die Verbreitnng (Vertrieb, Verschleiß oder Vertheilung) von Druckschriften darf von Personen, die znm Handel mit Druckschriften nach den Gewerbögesetzen berechtiget sind, uud zwar nur in ihren regelmäßigen Velkanfs-stätten nach Maßgabe ihres Befugnisses, nnd auf die durch die Gewcrbsvorschriften geregelte Weise unternommen werden. §. 7. Das Hansiren mit Druckschriften, das Ansbieten derselben znm Verkanfe, das Ausrufeu uud Vertheilen derselben außerhalb dcs Ge-werbslocales ist untersagt. Eben so ist untersagt das Aushängen oder Anschlagen von Druckschriften in den Straßen und anderen öffentlichen Orten ohne besondere Bewillignng der zur Aufrechthaltnng der öffentlichen Ordnung und Sicherheit bestellten Behörde. Das Verbot der Placate bezieht sich jedoch nicht auf Kundmachungen rein örtlichen oder gewerblichen Inhaltes, als: Theaterzettel, Ankündigungen von Ver-mielhungen, Verkäufen, Lustbarkeiten u. dgl. Solche dürfen an den von der Sicherheitsbehörde dazu be-stimmten Plätzen angeschlagen werden. Zum An-schlagcn von Placaten darf Niemand verwendet werden, der nicht einen Erlanbnißschein der Sicherheits-Behörde, in dem sein Name ausgedrückt seyn muß, bei sich führt- Dieser Erlaubnißschein kann im Falle eines MißbraucheS sogleich eingezogen werden. Das Sammeln von Prännmeranten oder Subscribenten auf Druckschriften durch Personen, welche nicht mit einem Erlaubnißscheine der Sicherheitsbehörde versehen sind, ist dem Hansiren mit Druckschriften gleichzuhalten. H. 8- An Or-ten, wo zum Handel mit Drnckschriften berechtigte Personen entweder gar nicht, oder in der erforderlichen Zahl, oder nicht in der entsprechenden Aufstellnngvorhanden sind, kann der Statthalter bei nachgewiesenem Vedarfe einzelnen vertrauenswerthen Personen Verkanfslicenzen für bestimmte periodische Druckschriften ertheilen. Diese Verkanfslicenzen sind immer nur für die Dauer von sechs Mo-naten auszufertigen, sind für keine andere Person, keinen anderen Verschleißort und für keine andere Druckschrift giltig, als ausdrücklich iu dersrlbeu genannt sind, und können bei einem Mißbranche oder einer Ueberschrei-tiing sogleich wieder eingezogen werden. Aebnliche Verkaufslicenzen können, wo eigene l. f. Behörden für Sicherheit und Ordnung aufgestellt sind, von diesen, sonst aber von den Kreisvorstehern, wenn sich das Bedürfniß dazu ausspricht, an vertraute, in dem Umfange ihres Wirkungskreises wohnhafte Personen, zum Verkaufe von Heiligenbildern, Gebeten und Gebetbüchern, entweder für bestimmte Ortschaften oder für Märkte, Wallfahrtstage oder Kirchfeste ertheilt werden. Die Behörden für Sicherheit und Ordnung in den Orten, wo der Verkauf geschieht, haben darüber zn wachen, daß ein solches Befugniß nicht überschritten werde. (Fortsetzung folgt.) Am 2. Juni 1862 wird in der k. k. Hof-und Staatsdruckerei in Wien das XXXVl. Stück des allgemeinen Reichsgeseft- und Regierungsblattes, und zwar vorläufig „ur in der deutschen Alleinausgabe ausgegeben und versendet werden. Dasselbe enthält unter Nr. 117. DaS kaiserliche Patent vom 27. Mai 18.^2, wodurch eine neue, dnrch die späteren Gesetze ergänzte Ausgabe des Strafgesetzbuches über Verbrechen und schwere Polizei-Uebertretnngen vom 3. September 1803, mit Aufuahme mehrerer neuen Bestimmungen, als alleiniges Strafgesetz über Verbrechen, Vergehen und Uebertretungen für den ganzen Umfang des Reiches, mit Ausnahme der Militärgränze, kundgemacht uud vom 1. September 18!>2 angefangen in Wirksamkeit gesetzt wird. Nr. 118. Die kaiserliche Verordnung vom 27. Mai 18.'!2, wodurch für diejenigen Kronländer, in welchen die Strafprozeßordnung vom 17. Jänner I860 in Giltigkeit steht, die Competenz der Straf» ge richte festgesetzt wird. Nr. 119. Die kaiserliche Verordnung vom 27. Mai 18!l2, wodurch für diejenigen Kronländer, in welchen derzeit noch die Strafprozeßordnung vom 17. Jänner I860 in Wirksamkeit steht, bis zur Ein- 34ft führung der definitiven Gerichts-Orgauisation und eines neuen Strafverfahrens, die Zuständigkeit der Strafgerichte und das Strafverfahren rück-sichtlich der Verbrechen des Hochver> rath es und der Majestätsbeleidiguug geregelt, vom Tage der Kundmachung dieser Verordnung angefangen, in Wirksamkeit gesetzt und auch auf die vor dem Eintritts der Wirksamkeit des neuen Strafgesetzes begangenen Verbrechen des Hochverraths und den im §. >i8 des I. Theiles deß St. G. V. vom 3. September 1803 bezeichneten Störung der öffentlichen Nuhe ausgedehnt wird. Nr. 120. Die kaiserliche Verordnung vom 27. Mai 1862, wodurch für die Königreiche Ungarn, Croatien, Slavonien, die serbische Woiwodschaft und das Temeser Ban at die Competenz der Strafgerichte festgesetzt wird. Nr. 121. Die kaiserliche Verordnung vom 27. Mai 1882, womit für das Großfürstenthum Sieben-bürgen, bis zur Einführung der definitiven Gerichts-Organisation und einer neuen Strafprozeßordnung daselbst, die Competenz und das Verfahren der Strafgerichte bestimmt 5 wird. Nr. 122. DaS kaiserliche Patent vom 27. Mai 1852, wodurch für sämmtliche Kronländer des Reiches, mit Ausnahme des Militärgränzgebietes, eine neue Preß-Ordnuug erlassen, und vom l. September 18^2 angefangen in Wirksamkeit geseht und das G^etz gegen den Mißbrauch der Presse vom 13 März 1849 (Nr. 161 des Reichs-gesetzblattes) a.ßer s"eltung gesetzt wird. Die sämmtlichen neun Doppel ausgaben dieses Stückes werden längstens bis Ende Juli 1862 nachgetragen werden. Von der italienisch-, böhmisch-, polnisch-, stove-nisch- und Ulyrisch.croatisch-deutscheu Doppelausgabe wird aber heute schon ein Auszug aus diesem (XXXVl.) Stücke des NeichSgeseyblattes ausgegeben und versendet, welcher jedoch nur die oben unter Nr. 1li> bezeichnete kaiserliche Verordnung, die schon vom Tage der Kundmachung an in Wirksamkeit zu treten hat, gleichzeitig auch in den genannten Landessprachen kund gibt. Endlich wird, vom nächsten Samstag de n »>. Juni 1862 angefangen, in der k. k. Hof- und Staatsdruckerei von dem ganzen XXXVl. Stücke des Reichsgesetzblattes eine ämtliche Handausgabe in klein 8" ausgegeben werden, welche jedoch nicht zur officiellen Vertheilung und Versendnng an die BeHorden, sondern nur zum allgemeinen Verkaufe zu dienen hat, nnd der ein alphabetisches Neper-torinm zu dem, in diesem Stücke unter Nr. 117 enthalteneu allgemeinen Strafgesetze beigedruckt seyn wird. Wien, am 1. Juni 1882. Vom k. k. Nedactionsbureau des allgemeinen Neichs-gesep- uud Regierungsblattes. Nichtamtlicher Theil. DicVaterlandskunde,alsF,»udamcnt des Staatsbewußtseyns. Die „Triester Ztg." bringt unter diesem Titel folgenden höchst beachtenswerthen Aussatz: In einem früheren Aufsatze wurde der Mangel an hinreichender Vaterlaudokunde als ein Hemmschuh productiver Thätigkeit erwähut, und nicht ohue Gruud, deuu nichts lst bei uns weniger verbreitet, als „tüchtige Vaterlandskunde." Nicht einmal das Interesse dafür ist vorhanden; konnte doch Herr Hans Idrgel von Speising unter Beifall gebildeter Leser seinen W»y an den geologischen und meteorologischen In-st'tuten üben, welche der anch hierin weiterblickende Geist der Regierung geschaffen hat, um wenigstens lhrerseits Materialien zur künftigen Kenntniß des Boden- und Climaverhaltnisses des Vaterlandes zu sammeln! Die Negierung hat einen Lehrstuhl der Geographie au der Wiener Hochschule gegründet, dessen Erfolg hoffentlich der seyn wird. eine Mauzschule geographischer Lehrer und Verbreiter der Landeskunde zu werden. ANein im sogenannten Publicum, .selbst in dem, das am meisten dabei betheiligt wäre, nämlich im producirenden, ist die Autheilnahme noch sehr gering. Ja, man kann behaupten, daß es nur sehr Wenige gibt, welche den rechten Begriff von dem haben, was wir uuter „Vaterlaudskuude", als Basis der Production, verstanden wissen wollen. Damit ist es nicht abgethan, daß so uud so viel tauseud Schul -juugeu von li—16 Iahreu ausweudig lerueu: „St. Pölteu, die Hauptstadt eiittr Bezirkshauptmaunschaft gleichen Namens, Sitz eines Bischofs, eiues Gymnasiums, eiues Fräuleiustiftes, zählt >^M) Eiuwohner u. s. w.!" — Dieß aber, uud eiu höchst dürftiges Scelett der politischen Eintheiluug des Landes, eiuige Nameu vou Bergen uud Hauptstüssen ohne Zusammenhang sind Alles, was man uuter dem Namen! „Geographie" bisher verstand. Die Statistik übernahm es, Räume, dereu physische Beschaffenheit mau gar > nicht kannte, mit Ziffern auszufüllen, die eben in! jener fast unbekannten physikalischen Beschaffenheit oft ihren Commentar besitzen. Ordentliche Topographien einzelner Krouländer sind zwar vorhanden, aber höchstens in den betreffenden Ländern bekannt, allgemein jedoch sehr wenig verbreitet; auch sie lassen viele wüuschenswerthe Fragen unaufgeklärt. Der Geueral-stab publicirt vortreffliche Karten, alleiu sie habeu zwei weseutliche Fehler: ersteus sind sie viel zu theuer, um die uöthige Verbreituug zu erlangen (die englischen Generalstabskarten sind gerade um das Neunfache wohlfeiler), nud zweitens ist bei den meisten derselben über den Gränzen jeder Provinz lediglich weißes Papier, was zwar in irgend einer Beziehung seinen guteu Gruud habeu mag, dcm Studium des österreichischen Ge sa mm tVaterlandes aber sicher nicht förderlich ist, da man stets nur abgeschlossene Provinzen vor sich hat, uud durch diese aus dem militärisch-geographischen Institute, also einer echt einheitlichen Anstalt hervorgehenden Prachtwerke an nichts weniger erinnert wird, als an das Princip des verjüngten Oesterreichs — die Einheit, die sich, weuu man Provinz au Provinz schlösse, uud nur durch deu Rand abschnitte, wie fast alle Privatkarte» thuu, viel klarer herausfühlen Uesie, als bei einer so abgeschlossen provinziellen Ausführung, über die höchstens ein separatistischer Föderalist einiges Vergnügen empfinden könute. Wir kennen viel zu wenig die Natur und deu Lauf unserer Flüsse uud Bäche; um lenteve, so wichtig fnr Bewässerung und Industrie, küimmrt mau sich in der Regel gar nicht, bis mau nicht an einem bestimmten Platze ein Gefall braucht —; wir keunen im Allgemeinen viel zn wenig unsere Gebirge, Sättel, Kämme und Abdachnngeu, am allerwenigsten die Veschasseuheit des Bodens, Clima's, die Natur der Einwohner und was geographisch uud physikalisch auf sie Einfluß nimmt. Auf solcher dürftig verbreitete« Keuutuiß kann wohl ein echtes „österreichisches Ve-wnßtseyn" nur laugsam uud kümmerlich Wurzel schlagen ! Wie ganz anders würde das Herz jedes Oesterreichers ostwärts schlagen, weun die Größe uud Bedeutung des Flußgebietes der Douau iu seinem geographischen Werthe richtig erkannt wäre! — Den Amerikanern schwrbte wachend und träu-meud das Bild beider Meere vor, welche ihreu Continent bespülen, uud die Folge war, daß jenes Volk, welches vor weuigen Iahrzehenten kaum bis an den Mississippi gelangt war, jetzt bis an den Ufern des Pacific steht, und, ein Rhodischer Volosi, bereits Anstalt macht, einen Fuß nach Japan zu setzeu! — Völker- uud Landeskuude iu die fernsten Zonen hin zn studieren, ist ein uugemeiu löbliches uud nützliches Thuu; mau sollte aber auch zu Hause uicht fremd scyu, uud vou )edem Gebildeten das Recht haben, zu fordern, daß er geuau Bescheid wisse über sein Ge-sammtvaterland und alle in demselben wurzelnden Gruudbediugungen seiner Kraft. Die Geographie Oesterreichs ist der beredteste Vorkämpfer seiner politischen Einheit nnd seines materiellen Gedeihens; erst was man kennt, liebt mau so recht von Herzen, das cultivirt man mit Liebe und Geschick! — Vom Gestade der Adria aus, längs deu dahiuströmeudeu Wellen der Donau, muß sich der Blick daun vorwärts lenken in uusere hoffnungsvolle Zukunft; aber wer schämte sich uicht, weun er mit Imeresse eine Beschreibung jener Länder liest, an welche die österreichischen Namen Russegger, Neitz, Knoble- cher, Helm reicher (den zu früh der Tod seinen Forschungen entriß), Helfert (den vor Jahren ein gleiches Schicksal erreichte), Heller, der uns Merico'S Pflanzenpracht schildert, Hügel, Wa Pfeifer u. A. m. sich knüpfen, weiln ihn plötzlich Jemand fragte: „weißt du aber vou deinem eigenen Vaterlande auch uur so viel, als dir diese deine Landsleute von Asien, Afrika, Amerika ^ Australien erzählen?" Uud wie Viele, die sich au derlei Reisebeschrei-buugeu ergeyeu, siud im Staude, ihre nächste Umgebung mit nur auuäheruder Geuauigkeit zu be-schrcibeu! — Aber All' das ist im Besserwerden begriffen. An dcr Wiener Universität — leider immer noch den Nichtstudenteu feru genug im Theresianum — fördert Professor Simonyi mit warmer Liebe eiu besseres Verstäuduisi echter Geographie, macht Ercursionen mit seinen Schüler», um sie Beobachten und Zeichnen zn lehren; jeden Sommer sett zwei Jahren verlassen einige Reisende der geologischen Reichsaustalt die Universität, um Theile des Vaterlandes zu durchforschen; uicht bloß um Sttme zu sammeln, souderu auch mit Höheumessuugeu uud andern in'S Gebiet der Laudes-kuude einschlägigen Arbeiten sich beschäftigend. Ein Corps vou Ingenieur-Geographen ist errichtet worden — aber eiueS fehlt uoch immer, allgemeine Theilnahme, Verbreitung dieses Sinnes, der bis jetzt nur bei der Negierung und einigen jüngern Gelehrten practises) gewordeu ist! Wüßtcu die Leute doch, wie enge das mit ihrem Vortheile zusammeuhäugt, wie viel tausend Fädeu Agricultur und Industrie nnt einer genügenden Landeskunde verkuüpfeu; diese Nesterio-ueu bliebeu uicht, was sie wahrscheinlich bleiben werden .....- i»>l» l!<^i<1<>i'i<>! Oesterreich Wien, 2. Iuui. Gestern hatte in dem Palais Este Herr Graf von Ehambord eine (5onftrenz mit Hrn. Berryer, welcher auch der Herzog v. LevlS bei« wohnte. Hierauf reiste Herr Verryer noch gestern nach Brüssel ab, nachdem ihu Gras von (5hambord bis an dcn Bahnhof begleitet hatte. — Ueber das neue österr. Aülehen sagt der „Wiener Geschäftsbericht" vom 1. Iunl: Ueber den Erfolg der zu London eröffneten Subscription wurden vor einigen Tagen ungemein günstige Nachrichten iu Umlauf gesetzt, die man auf telegraphischem Wege erhalten haben wollte, welche sich aber nuu als erlogeu darstellen. Da wir der Neuigkeit von Anfang an mißtrauten, so enthielten wir unS, davon Erwähnung zu macheu, wie allgemein sie auch verbreitet war. Vs ist natürlich, daß die Enttäuschung, durch die Nachricht einer flaueren Stimmung iu Eug-land um so stärker, namentlich auf deu Gang der Valuteu wirken mußte. Weder ist man an der Wie< ner Börse an Ausbeutungen dieser Art gewöhnt, noch ließ sich erwarten, daß die englische Fondsbörse sich von gehässigen Einflüsterungen einiger Ionrnale in der Art sollte beherrschen lassen, um österreichischen Fouds eine Stelle zu versagen, die sie spauischeu und portugiesischen, ja selbst mericanischen uud peruviani» scheu gönut. In der That lauteu auch die heute eingetroffeueu Nachrichten besser; gleichfalls schreibt man aus Berliu, daß bereits eiuige Millionen da« selbst gezeichnet wnrden. — Der Generalgouverneur vou Sudan, Kalif Pascha, hat Sr. Majestät dem Kaiser von Oesterreich durch den k. k. Consulat-Verweser eiu Geschenk übersendet, welches in dem Schlachtschilde des tapf^'" Bas-Ali, emes Fürsten von Abyssinien, besteht- Der Schild ist rnnd gewölbt, aus gepreßtem Girasseuleder verfertigt, auf der iuneren Seite roth gefüttert, voll Ansien mit Silber reich verziert, der Mittelpuuct des Schildes wird durch einen silbernen, mit Löwenhaut umgebeuen Knopf bezeichnet. — Die Frage wegen Regeluug des Handels-ageutenwesens iu Wien wird mit dem Erscheinen d<^ ueueu Handelsgesetzes gelöset werden. Wie man ver^ nimmt, werden die Handelsagenten so wie die Wa" sensalen verpflichtet werden, Journale und Hauptbuchs über ihre Geschäfte zu führen, und es ^ '" ' "^ daß jeder angehende stabile Handelsagent sich nnt den legal sirten Vollmachten jener answärngen Handel 3 HI und Fabrikshäuser, für welche er auf dem hiesigen Platze Geschäfte zu velmitteln berufen ist, als Belege seiner hinreichenden Subsistenznuttel zur Erlangung der behördlichen Bewilligung gehörig anezuweisen habe. Daß es den Agenten ferner bloß zustehen solle, zwischen ihren auswärtigen und den hiesigen Handels- und Fabrikshäusern Geschäfte zn vermitteln, und zwar ohne Stellvertretung, daß sie daher nicht berechtigt seyen, Handelsgeschäfte auf eigene Rechnnng zu betreiben und Warenlager und Magazine zn halten. — Die k. k. Academic der Wissenschaften hat für dle Telegrapheustatiouen eine Instruction, betreffend die anzustellenden meteorologischen Beobachtungen, entworfen, welche den Stationen zur Darnach-achtung zugesendet wird. — Vor einigen Tagen ging abermals ein Zng von 20 Personen auf der Nordbahn aus Böhmen nach Hamburg, um sich von dort nach Amerika einzuschiffen. Preßbnrg, 30. Mai. Das hicsige k. k. katholische Gymnasium wurde durch d>e am 27. d. M. erfolgte Ankunft des k. k. Herrn SectionsrathcS im Unterrichtsministerium, Dr. Kleemann, überrascht. Der Hr. Sectionsrath, im gegenwärtigen Zeitpuncte als Ministerialcommissär mit der inspizirendcu Bereisung der neuorganisirten nugarischen Gymnasien von Sr. Ercellenz dem Herrn Unterrichtsminister beanf-tragt, wählte Presiburg zum Ausgangspnncte seiner Thätigkeit. D e u t j ch la n d. Berlin, 30. Mai. In der „Speuer'scheu Ztg." finden wir folgende Mittheilung über den von an-deru preußische« Blättern kurz gemeldeten Abschluß einer Convention zu London, Neuenburg betreffend: „So wenig sich auch bestreiten läßt, daß die Wirkungen der letzten politischen Verirrnngen, so weit sie sich auf das seit anderthalb hundert Jahren Prenßen zugehörige Fürstenthum Neueuburg erstreckten, für das preußische Bewußtseyn etwas Unerfreuliches hatten, so ließ sich doch, der Zeiten halber, nicht sogleich ein Verfahren einleiten, welches zur Widerherstcllung des aus unbestrittenen Erbausprüchcn abgeleiteten nnd später durch volkerrechtliche Verträge bestätigten Rechts ans Neuenbmg geführt haben würde. Die Erwartung, daß eine Rückkehr zur Besinnung in Neuenburg allgemeiner werden und der Sieg der dort zahlreich vorhandeneu loyalen Elemente über die radicale Herrschaft die Folge davon seyn winde, ist bis jetzt nicht in Erfüllung gegangen. Es mußten deßhalb die schon früher augeknüpften Verhandlungen fortgesetzt werden, um das abgerissene Glied wieder mit seincm Körper zn verbinden. Kürzlich ist denn auch in London eine Convention von den europaischen Großmächten, Preußen, Nußland, England, Oesterreich und Frankreich, zu Staude gekommen, die dahin zielt: daß die Regierung über Neuenbnrg von Preußen wieder zn übernehmen sey, der jetzige Zustaud der Diuge daselbst aber aufzuhören habe. Wenn man bei dieser Nachricht, da, wo sie be-kaunt wurde, an der Betheiligung Frankreich'S bei der Convention gezweifelt hat, so ist dieß ein Irr-thnm, der seine Anfklärung durch die eiufache Hin-weisuug auf die Pariser Vertrage findet, kraft deren Neucnburg au Preußeu zurückgegeben nnd die Landeshoheit desselben über das Fürstenthnm von Neuem verbürgt wurde. Wäre Frankreich zur Abschließung der Conveutiou nicht herangezogen, so wäre dieß ein gegen dasselbe feindseliger Act gewesen, an dessen Verhütung den europäischen Cabineten viel gelegen sey" muß. 2Zir können aber im Gegentheil versichern, daß Fraukrcich die Convention nicht nur mit-unterzelchnec, sonderu an der Aufstellung derselben von Anfang an em lebhaftes Iuteresse genommen hat. D" ^fuwmg der Convention düchen sich unter .esen Unst nden Hmderuisse schwerlich entgegenstel-en, da es dem Na .alismus im Fürstentum, an kdem starken Anhalt fehlt, wie iu England, so in Frankreich und Nlcht minder in der Schweiz, die durch die Auffassung der Flüchtlingsfrage ihre' Gc-""Meit, in die Politik der Cabiuete sich z» füge,, "°llkommen an den Tag gelegt hat. Man kann fast ^ aewiß die unbedingte Unterwerfung Neuenbllrg'o unter seine legitime Obrigkeit voraussehen, sobald nur der entscheidende Wille Europa's zu seiuer Kenntniß gebracht ist." Neuerdings schreibt die „Spen. Ztg." : „Die Kunde von dem wichtigen Schritte, welchen die Großmächte in Betreff Neueuburg's gethan, soll bei der schweizerischen Bundesregierung eine eben so große Ueberraschung, als Bestürzung hervorgerufen haben und es immer wahrscheinlicher werden, daß die schweizerische Bundesregiernng gleich nach Em-pfaug der an sie zu richteuden Collectiv-Note die nöthigen Vorkehrungen zur Zurückführuug Neueuburg's uuter die Souveraiuität der preußischen Krone selbst treffen wird, um einer Ausführuug der abgeschlosse-ueu Convention dnrch das Auslaud zuvorzukommen. Natürlich wäre dieß anch das Klügste, was die schweizerische Bundesregierung thun könnte. Indessen dürften auch iu diesem Falle noch eiuige Wünsche in Bezug auf die erforderlichen Garantien, welche die Erneuerung solcher Vorgänge, wie wir sie in den letzten Iahreu im Cantou Neueuburg geseheu habeu, in geeigneter Weise vorbeugen, gestellt werden." Frankfurt a. Vi, 29. Mai. Es bestätigt sich, daß der Graf von Veutinck an die Bundesversammlung eine Verwahrung gegen die Verletzungen gerichtet hat, welche die nene Verfassnng des Grosi-herzogthums Oldenburg den Rechten seiner Familie in Betreff der Herrschaft Kuyphansen uud Varel zufüge. Die oldenburg'sche Regiernng ist von der Vun-desversammluug zn einer Erklärung in Betreff dieser Verwahrung aufgefordert wordeu. Speyer, 26. Mai. Der Gemeinderath von Otterstadt hat den Beschluß gefaßt, sich des in dieser Gemeinde sehr stark vertretenen Proletariats dadurch zn entledigen, daß den notorisch ärmsten Familien aus Mittelu der Gemeinde der nöthige Fond zugewiesen wird, um die Reise nach Amerika antreten und dort für ihre bessere Eristenz sorgen zu können. Dieser Beschluß hat nun die höhere Genehmigung erhalten, und es werden in den nächsten Tagen 40 Personen, meistens Tagners- nnd Korbmachersleute, sämmtlich mit ihren mitunter starken Familien. zur Reise dahin aufbrechen. — Das für Königsberg bestimmte Standbild Kaut's wird vom Professor Rauch »ach seiner am Friedrichsdenkmal in Berlin im Piedestal desselben befindlichen Statue mit den für daS Einzelbild uoth-»vendiaen Abänderungen ausgeführt werden. — Der französische Gesaudte iu Cassel hat auf Veranlassung des ehemaligen Königs von Westpha-len, Jerome Napoleon, höchsten Ortes das Ansuchen auf Verabfolgung der Statue Napoleons, welche zn jener Zeit auf dem Casseler Köuigsplatze aufgestellt war, gestellt. Diese Statue, aus weißem carrari-schem Marmor, ist ein Meisterwerk Canova's, nnd stellt Napoleon in Lebensgröße dar, eine Rolle in der Hand haltend. Wie man vernimmt, soll sie für den Marktplatz der alten Krönungsstadt Nheims bestimmt seyn. — Der Landtag von Oldenburg hat am 28. v. M. in geheimer Sitzung mit 32 gegen 12 Stimmen den Beitritt Oldenbnrg's zum Scptembervertrage, jedoch unter Bedinguugeu, genehmigt. Schweif Die uulangst durch den Telegraphen verbreitete Nachricht, daß die Repräsentanten der europäischen Großmächte in London ein Protocol! unterzeichnet haben, in welchem die Rechte Preußens auf Neuenbnrg anerkannt werden, wird von der Pariser „Patrie" als zu weit gehend bezeichnet. Es seyen, sagt das elyfteische Blatt, wohl Unterhandlungen deßhalb eröffnet, doch habe man bisher noch durchaus keinen Veschlnß gefaßt. Frankreich. Paris, 31. Mai. Als Berichterstatter der Budget - Commission werden Gouin und Chasseloup-Lau-bat genannt. Die Namen bezeichnen eine versöhnliche Richtung. Mau versichert, daß die Commission, durch mehrere Mitglieder des Staatsraths bestimmt, ihre Opposition gegen die Negierung aufgegeben hat. Die Discussiou dürfte demnach nicht so lebhaft ausfallen, als man erwartete. Man soll sich auch über die Mittel zur Hebung des Deficits verständigt haben. Die Regierung will eine Wagen-, Papier- und Hundesteuer einführen-Auch soll die Salz- und Branntwein - Steuer erhöht werden. Der „Pays" meldet, daß das Unlerrichtsgesetz von einer anderen Seite gleichfalls einen Feind wider sich erstehen sah. Von den Anhängern der Universität seyen gleichfalls Reclamationen erhoben worden. Auf diese Weise wird dieses Gesetz, welches einige Bischöfe als zu univerjttär verschrieen haben, nuu auch von der Universität als zn katholisch angegriffen. General Mac-Mahon, der Commandant der Erpedition Kabylien, hat einen Kampf gegen die Araber bestanden, in welchem diese 180 Mann verloren. Die Franzosen hatten '> Todte und 60 Verwnndete. Der General erwartete am 24. Mai die Uuterwer-fnngsan trage. In legitimistischen Kreisen macht ein Brief deS Herrn von Laferronays aus Frohsdorf großes Aufsehen. Das Schreiben scheint vom Grafen v. Cham--bord dictirt zu seyn, und bestätigt mit mehr Schärfe den Inhalt des Briefes, den der Prinz selbst von Venedig ans geschrieben hatte, um seinen Anhängern die Eidverweigerung nud die Enthaltung von jedem Amte vorzuschreiben. V o s n i c n. Aus Vosnien, 23. Mai. Kaum siud wir Omer Pascha's ledig, so trifft ein neues, furchtbares Unglück dieses arme, so unendlich ausgepreßte und zertretene Land — eiu großer Theil Sarajevo'S liegt in Schutt und Trümmern. Heute Nacht entstand eine furchtbare Feuersbrunst, uud legte alle Christen Häuser in Schutt und Trümmer, die serbische Kirche blieb allein erhalten; auch die katholische Capelle nebst der Pfarrwohnung ist eiu Raub der Flammen geworden. Der Himmel weiß, welche Frevlerhand den Brand angelegt hat, aber gräßlich haben die türkischen Nizams gehanst, mit einer Bestialität, die ihres Gleichen sucht. Magazine wurde» mit Beileu gesprengt, Weiber iusultirt und der graulichste Schaden angerichtet. Das Elend ist unbeschreiblich. Der Vezier eilte sogleich an Ort lind Stelle, um der Brutalität dieser entmenschten Horden Einhalt zu thun nnd die Nizams in Ordnnng zu bringeu. Heute meldete er den Vorfall nach Con-stantinopel. Auch die Wohnung des österreichischen Consuls ist abgebrannt, und sein Personale hatte manchen Schaden zu erleiden? Ob das Feuer durch Zufall eutstand, oder angelegt war, wird die nächste Zukunft eutscheiden. So scheint es denn, als läge ein wahrer Fluch auf Bosnien,' Viele christliche Familien sollen nichts sehnlicher wünschen, als die Auswanderung , denn in Bosnien ist das LoS der Christen mehr als unerträglich. (3r. Z.) Neues nnd Nettestes. Wien, 4. Juni. Der Stand der österr. Nationalbank Ende Mai betrug an Silber 42,4.'i9.802; Noten 202,902.082; Portefeuille 33,902.060; Vorschüsse auf Staatspapiere 13,788.900; Staatsschuld fundirle 71,08?.3!)2; hypothecate 71,«00.000. Somit haben sich gegen den letzten Ausweis vermindert: Der Sil-bervorrath um 34.371, der Banknotenumlauf um 4,7!j 1.801, das Portefeuille um 3,222.0«.'!. die Vorschüsse auf Staatspapiere um 189.800 fl. CM. Telegraphische Depeschen. — Rom, 27. Mai. Der kaiserl. russische Gesandte von Butenieff ist aus Florenz wieder hierher zurückgekehrt. — Turin, 30. Mai. Der Gesetzentwurf bezüglich der Turin-Novareser Eisenbahn wird uoch dis-cntirt. Die Frage wegen Anlegung der Bahnstationen ist von den betreffenden Commissionen im Sinne deS Neglenmgsvorschlagcs entschieden worden. Zum Referenten dieser Commission ist Paul Farina bestellt worden. — Paris, 2. Juni. Renten 99,90; 71.90. Gestern genehmigte der gesetzgebende Kbrper die End-reguliruug des Budgets für das Jahr 18ll2. 342 Gedichte von Christian Schneller. Gin Liebespaar 1809. II Ihr Morgen gang. s^ie geht hinüber zur Kapelle, Rings ist die Flur so frühlingsgrün, An Bäumen und an Zweigen helle Sicht man die vollen Knospen glüh'n, Dort um den Hügel kommt gezogen Ein Bach, uud trägt in langen Bogen Hinab zum Thalc Well' auf Welle. Und ringS von Felseuwänden wieder Da stießt ein Strom des Lichtes nieder; Doch unten schließt das Thal ein Wald. Als hätt' der Lenz mit dunleln Spange» Den Fluren in verschämtem Prange» Ihr schmuckes Klcidleiu zugeschnallt. Sie hat erreicht die hcil'ge Schwelle Und tritt hinein in die Kapelle, Und zwischen Trauer fühlt sie schwanlen Und zwischen Hoffnung die Gedanken. (5s steigt aus ihrer Seele tief Die Wetterwolke trüber Ahnung, Gs regt die Stimme sich der Mahnung Die erst noch im Gemüthe schlief. Ihr wack'rcr Vater ist ja fern, Der Führer seines Volt's, gezogen: Ner weiß, wie lang am Himluelsbogeu Noch glänze seiucS Glüctcö Stern? Wer weiß, ob nicht das Sclavcnjoch, Ob nicht die h'lbzcrriss'ncn Baxdc Bald las'cn auf dem Vaterlands, D»m arn^n, zehnfach schwerer noch? D» trifft ihr ?l>!>>- wchmuthsmild Auf einer Nische seltsam Vild: Sanct Georg ist's, wie er dem Drachen Ticf stösit die Lanze in den Nachen, Oin Strahl dcs Himmelslichtcs bricht Von obcu in sein Angesicht, Um für sein muthig, rüstig Wage», Den Dank ihm lohnend zuzutragen. Und wie die Jungfrau das ersieht. Sie vor den Himmclsritter kniet. „Hör' meine Vitte, Himmelskriegcr, Des Drachen hcldenstarkcr Sieger! W droh'n dem theuern Vaterlande Der Knechtschaft schwere (iisenbandc: O steig' vom Himmel nieder du, Gerüstet, wie du's einst gewesen, Ein Held, wie ich's von dir gelesen, Und bring' uns deine Hilfe zu! Laß leuchten deinen Panzer prächtig. Schwing' deine Rittellauze mächtig Und bohre sie den, alten Drachen, Der Zwinghcrrnichaft, in seinen Nachen'. Den Bau der Knechtschaft schlag in Splitter, Den durch vier Jahre fic gcthürmt. Lenk' uns'rc Kugeln todtsbitter, Wenn Schanz' auf Schanze wird gestürmt. Und wenn die Freiheit ist errungen, Sey dir zu Prcis ein Lied gesungen, Und wenn der Friede kehrt in's Thal, Dann rast' des Schwertes grauser Stahl, Daß friedlich nur zur blanken Scheibe Das Stutzcnrohr die Kugel treibe, An Festen nur die Fahnen wallen Uud heitre Fricdensklänge schallen. Wenn der Geliebte zieht hinaus Zum Schlachtcnsturm vom stillen Haus, O schütze da den Kämpfer du. Daß er im Tode nicht erbleiche, Daß keine Kugel ihn erreiche. Deck' ihn mit deinen» Schilde zu! Wenn einst zum Fest die Glocken klingen, Die uns vereinen immerdar Dann mög' er mit vor den Altar Auch einen Lorberzweig mir bringen: 6s ,„^> ^i. uns der Vater steh',,. Ein Lächeln um sein Antlitz weh',,; D schütze den Geliebten du, ^'6' ihn mit deinem Schilde zu!" — Feuilleton. So fleht sie vor Sanct Georg's Vild Ihr wird's im Herzen warm und mild, Der Ahnung Wolke ist verflogen Und Friede ihr in's Herz gezogen. Das Vaterhaus hat bald sie heiter Nach solchem Beten da erreicht lind geh't an's Tagewerk froh und leicht — Dcr Liebe, Geist ist ihr Begleiter! — Die Freier. Gin Jeder lcbt auf dieser Erde Nur seinem eig'nen Steckenpferde Uud lacht bei», Nachbar nbcrlMt, Dcr sich aus's sclbc Pferd getraut. ^Hn der Reichsstadt Michelstctteli, einer der wem. gen, die nicht mittelbar werden konnte, wcil sie nie unmittelbar gewesen, blühte Röschen, die einzige Tochter dcs Kaufmanns Wohlgemuth, als schönstes und zugleich reichstes Madchen auf zwanzig Meilen im Umkreise. Klirrte manchmal ein ritterlicher Junker, wenn Michelstitten gerade einen Verlornen "Posten als Garnison erhalten, den schönen dunklen All gen, den blonden Goldlocken, und der schlanken Feengestalt vorüber, so eilte jeder Ladenschwengel mit verdoppeltem Eifer, wenn er bei Vater Wohl-gemuth zu thun hatte, in das Comptoir und wieder-holt zurück, und berechnete, wie viel dunkle alte Thaler, und lichte Goldfüchse und zarte Wechsrlpapiere der thätige Herr einst seinem lieben Kinde mitgeben werde. Os hatte aber eine gar sonderbare Bewandtniß, Röschen erklärte fest gegen mä'nniglich, sie werde nur jenem Manne die Hand reichen, welchen dcr Vater für sie aussuche — aber er müsse ihr dabei gefallen. Der Vater forderte von seinem Eidan, nicht Geld und Gut, sondern nur Kopf und Herz, forderte, daß der Eidam ein guter Schütze und Freund dci Naturgeschichte sey, daß er im Leben schon et was versucht hade, und daß er durch einen Schwabenstreich, der aber weder bcabsichtet sey, noch irgend etwas Böses l'linge, de» alten Herrn ein Mal recht herzlich zum Lachen bewege. Nun waren im Stadt» chcn der Bewerber um Röschen gar ui,le, allerdings; allein nur drei hielten fest an, und hausten Iagd-lhorheitcn und Schwabenstreich?, imo kamen noch iinmcr weder zu RöSchen's Gunst noch zu Wuhlge-muth's väterlichem Segen, Der eine war in Wohl. gemuth's Hause selbst: Herr Lukas. der Buchhalter, ein stattlich'er junger Mann, vlül Fleiß und Treue, jedoch arm wie eine Kirchenmaus, und einer von jenen, die so sicher als sie getauft wurde», eben so sicher bei jedem Unternehmen P c ch zn haben pflegen. Wich Herr Lukas im Eorridore seinen, clw>»s dicken Prinzipale rechts aus, so trat dieser verläßlich .nif dieselbe Seite, und links ging es wieder so, bis sie zusammcngerannt waren. Stopfte sich Luk.ls am Feiertag Morgens im Bette eine behagliche Pfeife, so siel sie gewiß beim ersten Zuge vom Rohre in das Waschbecken; schrieb er auf feines Papier ein Paar zärtliche Zeilen an Röschen, so hatte er sicher in Gedanken irgendwo die Worte „Solo", «Bilanz,« „nach Sicht" und so weiter mit einqeflochtcn. Er wollte und sollte ein Jäger werden: er schaffte sich einen theuren Hund an, und schoß ihn bei dem ersten Versuchs statt dem Fuch»'e; er lraf glücklich eine Schnepfe, stieg in den Sumpf und mußte dort scine Stiefeln stecken lasten, ohne den Vogel gesunden zu haben. Der Wind riß Herrn Wohlgemut!) die Pelzmütze auf dem Anstande vom Kopie und wirbelte sie üb, dieser hervor zu thun. Und nun bereitete er Kästchen und Rahmen, fütterte Raupen ab, und zerstörte Puppen, ehe sich der Schmetterling entwickelte, er studierte Frösche und Kröten, als die einfachsten Qua.-drupcden, und beobachtete unter träger Theilnahme der Ladenbursche die Sperlinge auf der Straße und die Turteltauben, zahlte Nesseln und Disteln als seltsame Ercoten, verwüstete dem Principale Löschpapier zur Anlage eines Herbariums, und stellte Arsenik und Oker, Bolus.-Erde und Fcdcrweiß als Anfang einer Mineraliensammlung in seiner Stube auf. Es war an einem Samstage gegen Abend, da trat ein schmutziger Junge in das Gewölbe, und fragte, ob Herr Lukas nicht einige Groschen verwenden wolle für einen Igel und eine Dute besonders großer Maikäfer. Lukas zahlte nach einem prü'. senden Blicke auf die wissenschaftliche Ware den Ehrensold; weil aber der Kunden viele da waren, so ließ er den Jungen die Stiege hinaussteigen und seine Sammlungsstücke in die erste Stube rechts abgeben , was der Gamin anch freudig that und sich auf das artigste empfahl. Lukas aber war für heute so angestrengt, so vielseitig beschäftigt, daß cr spät Abends erst müoe und m,itt seine Stub,' suchte und, ohne der neuen Erwerbung zu gedenken, sich auf sein Lager streckte. Er war längst im tiefen Schlummer, da bauchte es ihm, ein wüster Lärm durchtobe das ganze Haus; er wachte auf, hell schie" der volle Mond in seine Stube — allcs stumm und still, coch nein, im Zimmer seines Prinzipals geht es laut und toll z», man hört die Stimme des al' ten Herrn, nn,n vernimmt Hieb.' nach der Wand, Poltern und Fluchen dazwischen; ^ hollah, man hat eingebrochen! Nun gilt es Muth, der sonst bci Herrn Lukas keinen stehenden Artikel badete; mit klappernde-, Zähnen war cr aus dem Bette, und sein Don-nc>'rllf aus dem Fenster „zu Hilfe! Räuber! Mörder!" versammelte bald dic Schache, unter welche mit vcrwlüiocrter Frage: »Ja, ihr TeuselSnarren, was sucht ihr dcnn?" Hcrr Wohlgeinlüh, g.,nz gcsund in Schlafrock und Nachtmütze, gefolgt von dem Auf° gcbolc dcs ganzen Hauses, getreten war, »Gottlob! Sie sind am Leben, unverwundct, haben Sie ihrer Gegner sich glücklich erwehrt? >vcr war es? Gott, wie ich ziltre!" stotterte Lukas. »Gegner? erwehrt? Nu das war ebcn keine Kunst, aber die Satans haben mir eine schlaflose N,'cht gemacht! erst fängt ein verwünschter Igel an, durch imine Slube zu trippeln; ich hocche, springe aus dem Bette und dem gestachelten Best auf den Rücken. Kaun, steigt der Mond herauf, so surrt und sumst es in der Stube, und alle Augenblicke dunst und wieder bunst ;t.) <;4'OKiM»sii»**** am 8. Juni Naclmiillag inn vicr Ulir ^ den winl; wcssIiiHI) zu einem rechl zalilni<-li«'i) Ü«" srlteinen einhulcl die Uireciion. Verleger: Ig«. v. Kleiumayr und Frdor Vamberg. Verantwortlicher Herausgeber: Ig«. v. Kleinmayr. Anl)MH zur IailmHerSeitmth Telegraphischer (5onr^«Bericht der Staatbpapicrc vom 4. Juni 1852 Etaatssch»ldv"schrell',l»qt,! z» 5 p(5t. (in (5M.) l>5, l/2 dctto .. ^ »/i « .. «^' Darlchc« >"lt Verlosung v. I. l«:N. für 5>0l) N. ^50 dctto d.'tto 183!>, „ 250 „ :N> 7/» Wien Stadt - Vam'o - Obl. z„ 2 1/2 pt(5,. (in CM.) .^8 V2 Ncu.s Anlehfn l.i""!, /^......... /'5 ^ dctto I^!!«r-. Z........ ")2 7/« Obligationen dcr Slmide von s ^ Ocstnrcich untcr und ob dcv » z>l .'i l'^'- l Enns, von Vöhmcn, Mäh- j „ 2 1/2 „ ^ ^ reu, Schll'sicn, Steicrmal'f, ^ „ 2 l/4 „ » ' Kärntcn, Krain. Görz und l „ 2 ., l ^' dcSWicn. Obcrfammcramtcs s 1 l;/i „ I W..f-?lctien,vr. Sti'ck ,382 fl. <« V. M. Actic» dcr Kaiser Fcrdi»a»dS-No,dl'ah» jln ,N0l> ss. <5. M....... ^'"'' " " "' ^' Acticn dcr Wicn Glm^uitz. r. E',."- bahn zu 5,tt0 st. (z. M. . ... ,. - l<.2 '/- ft. ». C. N. klctic, dcr östcrr. Do»a,..D.,»p„ch>s„a»lt zu 500 «. p. M. ..... <22 1/2 si.'» C. M. Wechsel - ^ours v^m 4. Juni l«52. z^7'rRN^!''2!'!2^ ^' Ham n q si,r ««><> TY.ln Va.no. ^'tth!. '«0 2 Mona . Lo.d ,. l Ps.md Sierli»^ G'.ldcn '2->4 Mona. Mailand snr :l00 Ocstcncich. ^irc. <^.ld, 121 3/^ ,! 2 Mon . Mars.ill/s>,r:»»0 Frans..,. ^ G'.ld. '"'/2Vs. 2 Mo... . Varis. sn>3<»0F.a.,f.n - - s'.,d. "^/2 Vf. 2M.ua -Bxsarcst snr l Guldc» . . . para 22Z '^, T'^' Gol d- !»!d Sill'cr-lioursc v o.» 2. ^u»! 1852. Vricf. Geld. Kais. Münz'Dncatcn Agio .... - 28 l/4 dctto Rand- dto „ > - - - ^ ., 1i ^ap<,,lconsd'or'6 „ - - ' << >-y Souucrain^d'or's .,>--- " ,!'^ Nuß. I.npcrial ...... "^ ^" stricdrislM'or's „ . . . > — ^"" Eual. Sovnalnas ...... — 12.1 > Tilb.ni^ . . " .... -________2U ^ Fremden-Anzeige der hier sl«gefo»»»»e,,eu „,»d Abgereisten Del, 29. Mai l65,2. Hl-. Kallenbl'llmier, Gymnasial .-Diicctor, - von, Grah nach ÄdclSberg. — H>'. D>'. Traun, Advocat, "on G>Hl) nach Ti'iest. '^,^l'- Slroinz, Professoi', von Mal'bm-^. " Hl'. Dl-. Stieqer, Adoocat, von ^>e" nach Klaqenfnrt. — H>'. Schlehe!, Geweit') Dircccol-, r>on Gray. — Hi'. ?llerander Melchior, Se-c>etär; — H^. Onthc, — u. Hi. ?ldler, bcide Hai'-^lsleute; ^, Hl-. Schellhoin, — u. Fr. Baroni» ü°l'gnsch, beide Px'oale, __ n. Hr. Pazzolini, Sän. !^>', alle ll von Wie» nach Triest. — Hr Charles Kalville, engl. Consul; — Hr. ?llcx.mdcr Clark, -ll> Hr. Holworthy, beide e»^l. I>!!oatierS, — u. Hr. ^l'ansch.,'1, Handelsliia»», alle 4 vo» Triest inich Wie». — Hr. Joseph ll, Hr. Auto» Wallnschiug, bride Hai'dclslellte, von Finine nach Wien. Den ll0. Hr. Panl Giifanacz, k. k. Ministe-rialrach im Finanzminist., von Fiume nach Wien. — Hr. Götze, k. k. ?lssessor; — Hr. Seide, Kauf,-manu; — Hr. Dr. Waisel, Privatier; — Hr. Pa° hm, , — u. Hr. Mlmda^nani, beide Handelsleute,— u. Hr. Cliro, türk. Handelsmann, alle 6 von W»en nach Tiiest. — Hr. ?lbiaham i?cvi, tnrk. Handels-'Nan,,, von Triest nach Sisiegg. — Hr. Graf Donii-">k Czichy, GnlSbeslher, — u. H>. Palasco, enql. Privatier, beide von Triest nach Wien. — Hr. Schi«l), Handelsmann, mit Familie, von Wie» nach Venedig. Den 3l. Hr. Dr. Kaltenbrunner, — nnd Hr. ^iegler, beide Schulrathe, nach Gral). — Hr. Knnz, Gymnasial-Director, nach Cilli. — Hr Czerny, ^erichtsrath, s. Fran, von Wien nach Triest., — Hl'. Rudolph v. Vorankaj, Neiuier, von Triest nach Pesth. __ H,-. Vincenz Pater, Rentier; ^,_, Hr. ^lyschkan, rnss. Beamte; — Hr. Jacob Schclcszma,, Bluter Director; — Hr. Heinrich Schmidt, — nnd Hr. Ioh. Malonibra, beide Handelsleute, n. alle 5 vo>, Triest nach Wien. — Hr. Nicolaus Sablic, Advocat, s. Fran, von Fmme nach Gratz. — Hr. Dr. Obeimayei-, Advocat, von Lecben nach Triest.— Hr.Walusin^ , Handelsman», von Gratz nach Tricst. — A' 2°s»ph V?ohr, Handelsma»!,, von Verona nach Wien. .. Den l. I»»,-. F... O,zf„, ^ Meravilla, s. Fa-"'l'e, ",""d ^- Barouin Pirke, beide Private;-Hr. Ba.k.ly, Remier, _ „^ H./ ^lud, enql. Ossi- ?<7^" m7"a^'r """I Triest. - Hr.Richa.d Wallner, M.mste>.albeamte; __. H,, T,qlor, Nen-^''^"' ^''H^^ Glah, Ha„delsmann, alle . Witwe, alt 72 Jahre, in dcr Stadt Nr. 74, ai, der ^rnstwassersucht. — Maria Kenda, Institncsarme, alt ?l Iahe, imVessorgiuigshause 3lr. ^, am Zehr fieber. — Deu> Hrn. Johan» Hudetschct, Damen kleide,niacher, sein Kind Johani-a, alt l '/« Jahr, in der Stadt Nr. 167, au Hiaisen. Den 31. Dcr N. N. ihr Kind Carl, alt 8 Monate, in der St. Peters.-Vorstadt Nr. ^5, an der Darrsucht. — Herr Gregor Goicnz, H^uö- und Real!taceubesi!)e! , alt 68, an d.r Auszehrung. Den l. Juni. Gertraud Hab«'-, Landmaiins-witwe, alt 82 Jahre, in der Polana-Vorstadt Nr. Ni, an Alterüschivache. Den 3. Dem Heirn Franz Kolbizh, k. t. Bau. directions.-Diu,nist, seine Gattin Maria, alc 33 Jahre, i» der Krakau.-Vorstadt Nr. 20, cn> der ^u».-gcnlal)n>ung. Aumertnng. Im Monate Mai lü52 sind ?tt Personen gestorben, Z. ^8!). i» (2) iid Nr. lU3tt8. Kund m a ch u ,l g. Von der k. k. Fmanz-Landcö-Direction für Böhmen wird dckannt gemacht, daß der k. k. Tabak - und Stampelpapier - Districtsverlag zu Blldweiö, im Budweiser^tzameralliezirke, im Wege der öffentlichen Concurrcnz, mittelst Überreichung schriftlicher Offerte, dem geeignet erkannten Be-werder, welcher die geringste Verschleiß-Provision fordert, verliehen werden wird. Dieser Vcrschleißplatz hat seinen Materialbedarf bei dem lU^ Meilen entfernten k. k. Tabakmagazine zu Prag zu fassen, und es sind demselben zur Fassung die Verleger zu Kaplitz und Gratzen, dann die Großtrafik zu Frauen-bcrg und lUl Trafikanten zugewiesen. Den ihm zugewiesenen Verlegern hat er an Verschleiß-Provision, und zwar dem zu Kaplil) 5A, und dem Grosttrafikanten zu Frauenberg l^/«A vom Tavakvcrschleißt zu verabfolgen Der Verkehr betrug in dcr Iahreöperiode vom ». November »550 bis Ende October 1851 an Tabak 224.198 Pfunde, im Gcldc ,,!»423fi ,7 kr. an Stämpelpapier . !>525, » — » zusammen: ^ 28948 si »7 kr. Dieser Mäterialoc,schleiß gewahrt bei einem Bezüge von «'/2 L aus dem Tabak- und von 2 A aus dem Stämpelpapierverschleiße, einen jährlichen beiläufigen Bruttoertrag von Wl3 fl. ,3V'/, kr. Nur die Tabak- und Stampelpapierverschlciß.' Provisionen haben den Gegenstand der Anbote z>, bilden. Für diesen Verschleißplah ist, falls dcr Er-steher das Materiale nicht Zug für Zug bar zu bezahlen beabsichtigt, ein stehender Credit bemessen, welcher durch eine in der vorgeschriebenen Art zu leistende Caution im gleichen Betrage sicher zu stellen ist. Der Summe dieses Credits! gleich ist der unangreifbare Vorrath, zu dessen Erhaltung der Erstcher dcä Verschleißplatzeö vcr.-pflichtet ist. Die Caution im Betrage von 8lWtt fl. für den Tabak und das Geschirr ist noch vor Uebernahme des Commissionogl'schaftcs, und zwar längstens binnen sechs Wochen, vom Tage der ihm bekannt gegebenen Annahme seines Offertes, zu leisten. Die Bewerber um diesen Vcrschleißplatz haben zehn Pcrcente der Caution als Vadium, in dem Betrage von 8«tt fl., vorlaufig bei einer Gefällscasse zu erlegen, und die dießfa'llige Quittung dem gesiegelten und mit »5 kr. gcstämpelten Of-fette beizuschließen, welches längstens bis zum 3tt. Juni 1852, Zwölf Uhr Vormittags, mit der Aufschrift: »Offert für den k. k. Districts-vertag zu Nudweis" im Bureau des k. k. Mini-sterialrathes und Finanzlandesdirectors in Nr. (.^ IU37- ll. einzureichen ist. Das Offert ist nach dem am Schlüsse beigefügten Formulate zu versassen, und ist dasselbe nebstbci mit documentnter Nachweisung, i>) über das erlegte Vadium, dann k) über die erlangte Großjährig keit und l) mit dem obrigkeitlichen Sittenzeug-nisse zu belegen. Die Vadien jener Offercnten, von deren Anbote kein Gebrauch gemacht wild, werden nach geschlossener Concmrenzvethandlung sogleich zurückgestellt ; das Vadium des Erstehers wird entweder bis zum Erläge d»'r Caution, oder falls er Zug für Zug bar bezahlen will, bis zur vollständigen Material - Bevorrächigung zurückbehalten. Offerte, welchen die angeführten Eigenschaften mangeln, oder unbestimmt lauten, oder sich auf die 'Anbote anderer Bewelber berufen, werden nicht berücksichtiget. Bei gleichlautenden Anboten wird sich die Entscheidung vorbehalten. Ein bestimmter Ertrag wird eben so wenig zugesichert, als eine wie immer geartete nachträgliche Entschädigung oder Provisionserhöhung Statt findet. Die gegenseitige Aufkündigungsfl ist wird, wenn nicht wegen eines Gebrechens die sogleiche Ent-setzung vom Verschleißgeschäfte einzutreten hat, auf drei Monate bestimmt. Die nähern Bedingungen und die mit die« sem Verschleißgeschäfte verbundenen Obliegenheiten sind, jo wie der Erträgnißausweis und die Ver-, lagsauslagen, bei der Camera!-Bezirks-Verwaltung zu Budwcis, dann in dcr hierortigen Registratur, Amtsgebäude Nr. Wtt-ll, einzusehen. Von der Concurrenz sind jene Personen ausgeschlossen, welche das Gesetz zum Abschlüsse von Vertragen überhaupt unfähig erklärt, dann ! jene, welche wegen eines Verbrechens, »regen des Schleichhandels, odcr wegen einer schweren Gesetzübertretung überhaupt, oder einer einfachen Ve-fällsübertretung, insoferne sich dieselbe auf die Vorschriften n'icksichtlich des Verkehres mit Gegenständen der Staatsmonopole bezieht; dann wegen einer schweren Polizeiübertretung, gegen die Sicherheit des gemeinschaftlichen Staatsvan-des und den öffentlichen Ruhestand, dann gegen die Sicherheit des Eigenthums veru»theilt, oder nur wegen Mangels an Beweisen losgesprochen wulden; endlich Vnschleißer von Monopolsgc« genstandcn, die von dem Verschleißgeschafte strafweise entsetzt wurden, und solche Personen, denen die politischen Vorschtiften den bleibenden Aufenthalt im Velschleißorte nicht gestatten. Kommt ein solches Hinderniß erst nach Ueber« nähme des Vcrschleißgeschaftes zur Kenntniß der Behörden, so kann das Verschleißbefugniß sogleich abgenommen werden. Formular eines Offertes: Ich Endesgefertigter erkläre mich bereit, den Tabak - und Stämpeldistlictsverlag zu Bud-wci5, unter genauer Beobachtung der dießfalls bestehenden Vorschriften, und insbesondere auch in Bezug auf die Materialsbevolrathigung. gegen (ine Provision von (in Buchstaben ausgedrückt) Pcrccnten von der Summe des Tabakl Verschleißes, und von . . Pcrccnten für das Stäm-pelpapierverlags - und Verschleißgeschäft in Betrieb zu übernehmen. Die in der öffentlichen Kundmachung ange» ordneten drei Beilagen sind hier beigeschlossen. Eigenhändige Unterschrift. Wohnort. Charakter (Stand). Von Außen: Offert zur Erlangung des Tabak- und Släm-pel-Districtsverlages in Budweis. Prag am 18. Mai 1852. Z. 294. n Nr. 2«41. Kundmachung. Montag, am 7. d. M., Vormittags um 10 Uhr, wird hicramts das Laubabnehmen von den magistratlichcn Maulbccrdaumen hinter der Schießstätte im Licitationöwege hmtangegeben werden. Stadtmagistrat Laibach, am 4. Juni 185,2. 544 Z. 292. 2 (1) Nr. 3,»2. l,. Str afella, Advocat in Pettau, eingesehen werden. Maxau, am 1. Juni 1lM. Johann Georg, __ Bürger in Maxau. ^" Nachricht in Betreff dcr Fahrgelegenheit des Badcs Neuhaus bei Cilli. Die milder k. k. ^riefpost des Badcs ^euhaus bei Cilli wird >zi< l»s, wie früher angekündct wurde, in Cilli im Oast-dause ,.zum weißen Ochsen" der Frau Bohm, 8tt»«l<»« Wl'o in dr« früherett Iahreu im (Hafthause „zum goldenett ^owen" des Herrn Steschitz, nicht welt voni Bahnhofe in Cilli, einssestellt. ^____Die Abfahrt von Cilli erfolgt täglich um 5) Uhr Nackmittaas.__________ Zur Beachtung empfohlen! Johann Giontini, Buch- Kunst- und Musikalienhändler in Laib ach, Hauptplatz Nr. 2^7, empfichlt dem geehrten Publikum stin^ wohl assortirtes Lager von allen Kllustgessel,-stallden, sowohl Genrebilder, Landschaften und Srttdienköpfe, wie Portraits und Heiligenbilder, zu den verschiedensten Preisen wie Formaten, schwarz oder colorirt, in Lithographien, Ttahl- oder Kupferstiche,! in jeder Art, geeignet zu Wandvertiefungen. Nicht nur liefere ich die Bilder an sich, sondern ich besitze auch eine Niederlage aller Sorten Nahmen aus der Fabrik von Vehr in Prag, . wodurch ich in den Stand gesetzt bin, das Bild vollständig liefern zu können. Was die Heiligenbilder betrifft, so besitze ich diese zu allen Sorten, aus östereichischcn und deutschen Handlungen, wie einen Vorrath von den in lhrer Art ausgezeichneten Pariser Blättern, wie solche auf Blech gemalt, zu sehr billigen Preisen. Noch erwähne ich die in letzter Zeit mit großem Veifalle aufgenommenen englichen Qelfarbendruckbilder, wie die der kaiserl. königl. ^taatsdrucker ei in Wien; erstere sind stets vorrät hig bei mir und letztere kann ich nur auf Bestellung besorgen. Dieselben errangen auch den Preis in London bei der Industrie-Ausstellung. .Da,uit nun Mancher in den Stand gesetzt ist, der Kunst einige ^"^.^"mkeit zn widmen, bin ich gerne bereit, soliden Kunden lan- llere Ieit <3redit zu bewilligen, wo eine kleine Darangäbe stattfindet, und das klebrige alsdann in monatlichen Ratenzahlungen abgemacht werden kann. 3- «»?. (6) , Eine Wohnung ^ Hause M, 54, an der Tnester-^lraße, bestehend aus 4 oder tt Zim- mern, Küche, Keller 3c., ist entwe-der mit oder ohne Garten und Stall auf 4 Pferde zu vermiethen, und das Nähere im Zeltungs-Comptoir zu erfragen. Z. 2!>:i :. (!) i.ll Nr. 309U. K u n d m a ch u n g. Mit I. Juni 18.',-: crfolqt dcr Beimtt der FürstclUhünn'l' Hlchcnzoll^ll - Hechingei, und Ho-hciizollcl'n-Sigmarmg.'n zum deutsch- österreichischen Postvcrein, und rs w.rdk'f- und Fah'.post-ftndttogcn nach und auü Hoh^nzollern, gcmäß dcr Bcstimmlmgcn dcs d^-tscd - östcrrcichischen Postvcrtragcä und jc'nem dcä Untcrricltts über dcn Vollzug dcüselbo,, dchandtlt wcrdcn, jcdoch dürfen vor dcr Hmd Fahipostscndungcn nach Hohcnzoll^rn nur ol)nc Fran killing angenommen lverdcn. M,t Allänahmc cimgcr Postämter in Tirol nnd Vorarlberg sind alle Postämter dc6 K.n Ministerial-D^crctts vom l!>. d. M,, Zahl 1^)85/^., zur öffeiltlichen Krnl,t>uß gebracht. Von dcr k. k. Post-.D^r^ction für das Kü« st(Nland und Krain. Tri^st, den 2U. Mai »852. Z. ?:!.'!. c^) Nr. ,252. Edict. Ucbcr Ansuchen dcs Hcrrn D^üicl Dcttela wild ain lt. Juni d. I., Vorinistag un> <) Uhs, und nöthigen Falls an den darauf fl'l.ql-nden Tagcii, das Out Ehrcnau i>, luco dcssclden siü'ckwrisc i>n össent. lichen ^crsteigerungswcge an die Mcistl'ietl'ndm yiitt« angegeben werden. Die Licitatioi'tchedingmssc können bei diesem Bezirksgerichte eingefthe» wcl0en. K.' k. Bezirksgericht iiaibach ll. Section am l. Juni i8.'>2. Dcr k. k. Beziltslichtcr'. lll', Schrey Z. 7l.^. (2) Nr. 2.^s3. Edict. Von dem k. k. «tte,islGerichte W zui'gsprotocollcs vom ^2, März «852, Z. llil)5, gc>icht!ich auf 2l22 ft. io kr. geschätzt, wegen dem Johann Paulil)>, von Untcrhöttizh, aus dein ge< rchtlilhen Vergleiche l8. Juli l8.i<), Nr. l0>, schillciger 8l fl. nebst 5 "/„ Zinsen sc^t .">!. M^i 1852 wcitcr, dann dcr aliftau»<'nde„ Cxccutionsko' ste„ gewilligct, und zu deren Vornahme die Jag^ s.'tzung n auf den 2l. Juni, auf den 22. Iul> uuo aus den l!1. August l. I. , jedesmal von ^ dis l^ Uhr Frül), und Nachmittags von .'l l'is " Uhr in Lc^o Diittay mit dem 'Anhange angeordnet» daß die Realität nebst Dominical .-Äcker ' bei l" crjjen ll>,d zweiten Frilbiclung nur um oder übet, und üur erst bei der dritten Feilbietlma, auch »»^^ lein Schätzxngswlsthe wird hintanqegcben werde"- K, k. Bezirksgericht Wallenberg, am 2^' April 1832 Z. ?l1. (2>" In der Handlung des UnterzelchncteN wiro ein Pramkanl zum Comptoir - E"' schüft, im Aller von .li bls >7 Jahres welcher oer winoischen oder krainisa')^ Sprache vollkommen kuildiq ist, und cltie corrects Handschrift hat, im ^aufe l'ieiev Jahres aufgenommen, worüber sich Aeltel' und Vormünder schriftlich franco ansr"' gen können. Klagenfurt den ^