^»K 162. 1864. ÄmlMalt znr Laibacher Zeitung. 19. Juli. (256—2) Kundmachung ,'iber die Aufnahme von Zösslinssen in die k. k. medizinisch-chirurgische Iosefs-Akademie fiir das Schuljahr I^"><„. Der niedere Lchrkurs an der k. k. Iosefs-?lkademie ist aufgehoben, es findet sonach eine weitere Aufnahme in denselben nicht mehr Statt. In den höhern Lehrkurs werden vom Stu-dicnjahre lk°V«;5 angefangen, interne und externe Zöglinge aufgenommen. Die Internen wohnen in der Akademie, erhalten darin ihre ganze Verpflegung und tragen die akademische Uniform, die Externen nicht; die Internen sind ferner entweder Zahlende oder Nicht-Zahlende (Aerarialschüler). Der höhere Lehrkurs dauert 5 Jahre, ein 6. Jahr ist zur Ablegung der rigorosen Prü-fuugen bestimmt. Die Aufnahme findet in den I. Jahrgang Statt; jedoch können Studirenden der Medizin von k. k. Universitäten auch in den 2., 3. und 4. Jahrgang zur Ergänzung der in den einzelnen Jahrgängen sich eventuell ergebenden Abgänge unter den unten angeführten Bedingungen aufgenommen werden. >V. Bedingungen und Erfordernisse zur Auf. nähme als Studirendcr in die Iosefs-Akademie sind folgende: 1. Müssen die Bewerber österreichische Staatsangehörige sein. 2. Dürfen die in dcn I. Jahrgang aufzunehmenden Aspiranten das 24 und folge, weise die in den 2., 3. und 4. Jahrgang Ein« tretenden daS 25,. und ,<»«^. 2U. UN» 27. Lebensjahr nicht überschritten haben. 3. Eine gesunde kräftige Leibcsbeschaffcn« heit und vollkommene physische Tauglichkeit zur Erfüllung aller Pflichten und zu dcn Verrichtungen des künftigen fcldarztlichen Berufes, 4. Die nöthige Vorbildung, und zwar wird von den Kompetenten überhaupt gefordert, dasi sie dieselbe wissenschaftliche Eignung haben, welche zur Immalriculation für das höhere medizinisch chirurgische Sllidlum an den Univer. sitäten der ösier,eichischen Monarchie als Bedingung festgesetzt ist. Kompctenien hingegen, welche um die Aufnahme in dcn 2., 3. oder 4. Jahrgang ansuchen, muffen noch überdies; jene Gegenstande, welche an der Iosefsakademic innerhalb der vorangehenden Jahre gelehrt weiden, an eitler inländischen Hochschule bereits als ordentliche Hörer frequenlirt haben, und hierüber den le> galen Ausweis beibringen, ferner müssen sie sich einer von den Fachprofessoren der Akademie vorzmiehmenden Prüfling aus den betreffenden Gegenständen mit durchaus gutem Erfolge unterziehen. 5». Die Nachweisunq über iintadelhafces Vor-leben, gutes sittliches Betragen der Aspiranten. <». Für interne Schüler der Erlag des Equipirlmgsgsldes im Betrage von !5tt fl. beim Eintritt in die Akademie. 7. Müssen sie sich verpflichten, nach el> langtcm Doktorgrade eine gewisse Zeit in der k. k. Armee als Feldarzte zu dienen, und z»var die Internen durch ll), die Externen durch r Direktwn der k. k. medizimsch.chirurgischen Josesö'Akadcmle m Wien einzubrinaen Die Gesuche müssen die genaue Adresse enthalien, an welche der Bescheid zu richten ist. Wenn selber an Orte gelangen soll, in welchen sich kein Postamt befindet, ist die letzte Post-station stets anzugeben. In den bezüglichcn Gesuchen musi gehörig ausgedrückt sein, ob der Bittsteller extern oder intern zu studircn beabsichtige, ob er im lezterm Falle einen Zahl- oder Acrarialplah aspirirc, ferner m welchen Jahrgang er aufgenommen werden will, und es müssen demselben folgende Dokumente beiliegen: l. Der Nachweis des Alters des Bew.-r-bcrs; 2. das von einem graduirten Feldarzte ausgestellte Zeugniß über dessen physische Qualifikation ; 3. daS Sittenzeugniß; 4. die gesammten Studienzcugnisse von allen Jahrgängen der zurückgelegten Gymnasialklassen, und zwar sowohl vom l. als auch vom 2 Semester jedes Jahrganges, dann das Ma-turitatS - Zeugniß eines inländischen Obergym-Nasiums. Sludirende von Lehranstalten, an welchen die Maturitats-Prüfungen erst in der zweiten Hälfte des Monates September abgehalten wer« den, und welche demnach nicht in dtr Lage sind, das vorgeschriebene Maturitätö-Zeugnis, ihrem Aufnahmsgesuche beizulegen, können dcmunge-achlct ein mit allen sonstigen vorgeschriebenen Beilagen instruirles Gesuch einreichen, und es kann denselben bei einer ausgezeichneten vor-züglichen Verwendung in dcn Gymnasialstudicn, welche volaussichtlich cm ähnliches Calcul bei der abzulegenden Maturitätsprüfung erwarten laßt, die Aufnahme provisorisch zuerkannt werden. Studirende der Medizin, welche von einer Universität an die Josefs«Akademie in einen höheren, als den ersten Jahrgang, überzutreten wünschen, haben außerdem die Dokumente über den Besuch der betreffenden Vorlesungen (Matrikel-Schein und Inlll.'x Il^lionlim) beizubringen und vor dem Einschreiten sich der Prüfung aus jenen Gegenständen, welche an der Josefs-Aka-demie in den bezüglichen Jahrgängen gelehrt werden, bei den Fachprofessoren dlcfcr Anstalt zu unterziehen, und zwar: Kompetenten um die Aufnahme in den 2. Jahrgang haben die Prüfung aus der deskriptiven Anatomie, der allgemeinen medizinischen (5hemie, und auö der Mineralogie zu machen, die Kompetenten um die Aufnahme in den 3. Jahrgang haben die Prüfung aus dcn soeben genannten Gegenständen abzulegen und sich auch jener aus der Physiologie, der topographischen Anatomie, der Zoologie und Botanik zu unterziehen. Aspiranten endlich für den 4. Jahrgang haben nebst dem vorgenannten die Prüfungen aus der allgemeinen Pathologie und Therapie, der Arzneimittellehre und pharmaceutischen Waarcn-kundc, aus der pathologischen Anatomie, der theoretischen Chirurgie, der Instrumenten- und > Bandagenlehre abzulegen, und sich mit dem Zeugnisse über die gutbestandene Prüfung ouö der Sl'uchenlehre der nutzbaren Hausthiere und der Velcrinärpolizei auszuweisen. Die Prüfungen an der Akademie finden im Verlause des Monates Juli stall. 5. Jene Aspiranten, welche ihre Studien unterbrochen haben, müssen sich über ihre Beschäftigung oder sonstige Verwendung wahrend der Dauer der unterbrochenen Studienzeit legal ausweisen. , August lttlU vorgenommen werden. Dieses wird unter Beziehung auf den Erlaß des hohen k. k. General-Rechnlmgs-Direk-toriumö vom »7. November lU5A (R. G Bl Nr. l vom Jahre l«5.'l) mit dem Beifügen kund gemacht, daß Diejenigen, welche, durch Selbststudium dazu vorbereitet, die Prüfung abzulegen wünschen, ihre nach H. 4, 5» und tt des bezeichneten Gesetzes gehörig instruirten Gesuche innerhalb 3 Woche n anher einzusenden haben. Von der k. k. Plüfungs Kommission aus der Bei rechnungs-Wissenschaft für Stclermark, Karn- ten und Krain. Graz am l2 Juli lttlN. (272—,) Nr. 255. Konkurs - Edikt zur Besehung der Hilfsämter-Direktions-Adjunk. ten«Stelle bei dem k. k. Kreisgerichte Leobcn mit dem Iahresgehalte von « Uhr Vormittags, zu Ebenthal bei Klagcnfurt mit dem Anhange angeordnet worden, daß diese Vermögensstücke bei diesen beiden Feilbietlmgen nicht unter dem Schatzungs werthe hlntangegeben werden. > 1 Das Verzeichniß der Maschinen und Fabriks«' 1 Vorrichtungen kaun von Kausiicbhabern bei « diesem Gerichte und bei dem Konkursmassa- ! Verwalter Dr Schönberg, wie auch in der Expedition dieser Zeitung eingesehen werden, , und es wird znglrich bemerkt, daß die Eigen- ! thümerin bereit sei, das Fabliksgebäude, in dem sich die Maschinen uud Vorrichtungen befinden, und das mit gesicherter hinlänglicher Wasserkraft versehen ist, dem Käufer der Ma, schinen und Werkövorrichtungen zu verpachten oder zu verkaufen. Klagenfult am 2«. Juni lttlN. C<-58—2) Nr. 38. Kundmachung. Von der k. k. Normal-Hauptschuldirektion wird hiermit bekannt gemacht, daß mit jenen Knaben, welche von Priuallehrerii zu Hause unterrichtet wurden, die schriftliche und münd» liche Prüfung am l. August und den darauf folgenden Tagen vorgenommen werden wird. Diejenigen Privalschüler, die sich dieser Prü< fung unterziehen wollen, haben am ^ 3l Juli, j von ll» — »2 Uhr Vormittags, in der Direk. tiouskanzlei der Normalhauptschule ihre Btan-destabelle zu überreichen und die Prüfungstaxe zu e> legen. K. k. Normal-Hauptschuldireklion Laibach am »2. Juli »8<» Eimer Allodial- und 2««» Eimer Berg' rechtwein aus dem Jahre lttli.'j, dann 5 Eimer Weinessig, »5 Eimer Wcmlc^er, mld llV« 5? Bergrechtflachs im ^izilationöwege gegen billige . Btdingnisse verkauft. ! Die Weine werden zwischen 2 st. 5U kr. V bis 3 fl. pr. ö'sterr. Eimer ausgeboten. I Domänenamt der k. k. Staatöherrschaft ^ Nagy-Täbor am ,5. Juli l8«4. ' M 1884. 3lMligmMall zur Laibacher Zeitung. i». Inli. (1353-y Nr. 1156. Fcilbictultg dcr Hübe Url'-5?s. 5!)8 und des Gartens Ulb.'Nr. 751 in Mlüg. Von »cm k. l. Vszirttamle Klouau als Gericht. wirt> l'tk'nul gsmacht: Es sei über Ansuche,! der Grl'en d!, slückwllse Fsilliitlu»^ ter zum Verlasse der sel. Frau Christine i.'oß ^edorigen Zl,,rnc'sche>i H.ulie i» Aßliu^ l!rt>..Nr. bW »»d des ^0p'sch<» Gartens alloort Urd.'Nr. 751 im Grui^l'uche des Herr> schasl Weißenfsls im Glslimmtausrufs-prclsc uon 5610 Gulden bewilligt. unc> auf ten 27. «ugust d. I.. um 9 Ul>r. im Ölte der NralitatlN ill Aßli'-y nügcordntt workr». Die Lnitaliongl'cpüigliisse könuen bei diesem Gelichte cingesehru werden. K. l. V,zirlsaml Kromiu. als Ge richt, am 13. Juli 18N4. (1354-1) ^VlV73l^)7 Grekutive Fcilbictung. Von dem k. k. Pezirksamie Sllin als Gericht, wirb hltmit bekannt qemacht: Es sei nber t»a« Axsuchlu dcs AllHrea^ Iantschizh uou Nori^ci. ^sgen Slefan ssoka^l. lücklichllich kssseil Rcchlöliachsol. cM Vlasins Vcrdoilj ro» i'ail'ach w,gs«. cuS dem gerichllicheu Zahluugsauflragt ddo. 7. Oktobtl 1863. Z. 4747. sch,,,. dlger 157 fl. 50 kr. öst. W. sammt Zi». sen und ssosten c. ». <:. in die elcfllli»), öffcnlliche Verslei^runa der dcm i!,ßtlr„ gehörige,», «ui» Urb.'Nr. 5 vorkommcnrru. ^, Nmizli l!,geude,l Realität im gerichtlich erholie» lnn Schäßungswerlhe von 333 ft. 80 kr. ölt. W, gewiMget. unl» zur Vosiiaym, derseld,» die drei Feilbielungsll^s^tzm" gen auf den 16, August. 16. September und 18, Okl oder d. I.< jedesmal Vormittags um 9 Uhr. in der Gelichtskal^lli mit d,m Anvang» beNimmi worden, baß die fsilzubietend, Realität i'ur bei der letzten Feillmluilg li»ch unttl dem SchäßungSwertbe an den Meistbietenden hilltan^sben wltde. D^s Schä't)u»^sprc»loll'll. dcr Grund, buchscrtrakt. und die Lizitationsbcrin^. insse kölniln bei diisem Genchte in den g,. wohnlichen A!l'li>stlll!dlu,lll,iesehs!! wert,,,. K. k. Vezirkslimt S'ein. als Gericht am 23. I"M 1864. (1361—1) Nr. 2417. Grekulive Fcilbietung. Von dlm k. k. Vsz!rls»nute in Möttü»^, «ls Gericht, wird hl,mit l>lla»llt gemachl: ES sei ül'tr das Ausuchel, des Ic'h.nm Koren vo» Möllllng. gegen Johann Kri- chan von Mottling wegen, aus dem Vergleiche vom 15. Dezember !861, Nr, 4348, schuldiger 31 fi. 85 kr. öst W. <-,. ,, steig,rung der. dem ^lhieru gsböligen. nil Oruildbuche der Stadtg'lde Mö'llli",i >»!> E.Nl. 103. 104. 105 u»d 107, vorkommenden, in der Sttliergcmelnde Mölllmg licqenüell Viealiläl saiüml Au< »»d Z'lgrhör im gerichtlich erdolietlru SHäp>ll>a.a,velll)t uo» 705 ft. öst. W ^cwllli^el. und zur Voi«nl)me dtlstlbe» rle clckulivcu glildielungstagsahuligt» l,uf den 10. August, 19, September uud 8l. Oktober d. I.. jedtSmal Vormittags um 9 Uhr. in ricscr GerichlSkaxzlei mit dcm A,'hangc bestimmt worden, daßdie feilzut>!ett„de3i,a> lital »»r bei der lshtcn Frilbittuug auch »ntcr dem SchätmügSwsrlhe an be» Meistl'ieieuben hinlangegedtu we,de. Das Schahlmgoprolokoll, der Gruut'' blichstrlrakl »»l' dir i'izitlilionöliedingilissl sZniie» bei diesem Gerichte in den g,wöhn< licht» AmlsstlNlden slügesehen werden. ss. l. V^irksamt Mö'tling. als ol^iloe Mötl» li„g «ul» E..Nr. 493 uorlommeudeu. und in der Sleuergemeinde Mällling liegend,,, Nealilät. Von dem k. k. V^illsamte Milling, als Gerichte, wird hiemit bekannt gemacht: Es sei über da« Ansuchen res Io< sef Dokloru, Volmundeö dcr mj, Kalha« lina Dotloru uon Möltling. gegen Ä»< ton Falillll rou Mötiling wegen unter» liiss'üer Elfnlllin^ der ^l^itulionslisding« nissc in di, er,k'llive Zffcnlliche Neli« ^ilaliou der. dem l,'ep!cln gehörigen, im Orundbncbe der Stai'tgiloe Mottling x«ch (5.«Nr. 493. vorkommend,,, u»d uo,ben. daß dl, feilzubictende Nealitäl bei dieser einigen Tagsaßnng auf Ge« fohr und zlosten deö sann,selige,, (5r> stlde,s bei dilscr Heilliletnng auch ,,N» ter dem <2ch,il)nng richt, am 10 Juni 1864.