A m t s -W.^' V l a t t. ^ro. 9H. Donnerstag den 16. Ungnl^ 1838. Viubernial - Verlautbarungen. Z. i,°3. (3) Nr. '"^„, ^ C u r e e n d e. R epu bliciru ng des Hofkanzlei, Decretes vom l Z. August 178/» in Betreff derjenigen Unterthanen, welche vermöge der Rectifications-Nrbare im Allgemeinen zur Zugoder Handfruhne verbunden sind.— Man hat die Erfahrung gemacht/ daß die Vorschriften des hohen Hoflanzlei« Decretei vom l2. August ,M/ in Betreff derjenigen Unterthanen, welche vermöge der Rectisica» t»ons, Urbare im Allgemeinen zur Zug-eder Handfrohne verbunden find, von den Grundobrigkelten des Landes Krain gänzlich ignorirr, und in der Behandlung der Unter, thanen nickt berücksichtiget werden. — Dl« ^andesstelle ficht sich sonach veranlaßt, das erwähnte hohe Hofkanzlei - Decret vom 12. Au, fiuss 1784, welches m Kram mit der inner, öfterr. Gubernial» kur«ende vom 2Z. August 1764 allgemein kund gemacht worden ist, in F^lge Ermächtigung der hohen k. k. vereinten Hofkanzlei vom Zo. Juni l. I., Zahl 1II2/», hicmit im Anhange zur allgemeinen Wissenschaft und Darnachachlung ,n Erinnerung zu ^mgen. — ?a>bach am 26. Iul' igHg. Joseph Camillo Freiherr v. Schmidburg, Gouverneur. Carl Graf zu Welsperg, Naitenau UNd Prim or, k. k. Hofralh. Joseph Wagncr, k. k. Gli d. N n h. Anhang. Currende des k. k. inner, öster? reichischen Gu berniuws. — Unterm 12. diesl« »st die allechöchste Verordnung ergangen, folgende Erläuterung ,N Betreff der Zug- und Handrobot nachträglich kund machen zu lassen. -- Der in einigen Urbatbüchcrn enthalrene unbestimmte Ausdruck, daß die Unterthanen zur Zug» oder Handfrohne (Robot) verbunden sind, sehte dieselbln dcn wlllkührllchln, nach Uniständcn manckmHl bedrückenden Fotderun» geli der Gl undherrschaften aus, und veranlaßte verschiedene Sirtnigkcilen, wklch^ da sie aus den bestehenden Gesetzen nicht ctUschlcdcn wer, den kontitcn, eine Erlauterulig nolbig niachten. — Srn^e Maj^at elkläreli demnach, daß biee jenigen Unterthanen, welche vermög der Nec» tisications» Urbare im Allgemeinen zv^x Zug- oder Handfrohne verbunden sind, wech» selweis eine Woche durch zween Tage wlt dem Zuge, und einen mit der Hand, tne andere rooche aber durch zween Tage nnt der Hard ^ und tinen Tag mit dem ZuHe zu frohnen geholfen sind. — Wodurch aber delijemgeli Vel-tragen, welche bei Ankaufung chemallger Do» minical?, nunmehriger dcm Unterthan eigen« thümlichcr Gründe geschlossen worden sind, in so ferne in denselben eine bestimmte Zahl der Zugfvohnen bedungen/ und das von Gesetzen bestimmte Maß der Frohnm im Ganz?n mcht überschritten ist, an ihicr Gültigkeit keineswegs etwas benommen seyn soll. — Erätz den 25. August 1784. Arnsamtliche ^erlautbarungc:». Z. zt0i. (3) ')tr. ^0254. Kundmachung. Wegen Slcherftellung dcs Holjb^datses für daS Neustädtler k. k. Milllaruetpsl.eqll-HHuplmagazin, auf die Dauci vom ersten November d. I., bis letzen October iti)cj, und ^oegen der Brodu«rführung in dcn Bezirken »uersperq, Nelfmtz, Gotlschee und Pöliand, für die Zs>t vom ctsten Eepllmbcr d. I. au-gifangcs!. — Die Verhandlung n>ei^3. Verlautbarung. Vermög hoher Gubernial' Verordnung vom 2l. v. M., 'Nr. i5g97 , itt der Bedarf der für das oeremte prteltechaus in Klagen» fürt, wahrend des Schuljahres i83ss/^, nothwendigen Materialien und sonstigen Erfor« dernlsse uu Mmuendo - Verstelgerungswege bei« zuschaffen. — D,e dleßfälllgen Erfordernisse bestehen nebst den Ausrufsprelsen in Folgendem: A'usrufspreis ^^ pr. Stück, Elle .. ^ :c. nach dem H^f vom klagen- ^rechnet ^ Beiläufiger furter Stadt- >^^ ^ ^ . Benennung der Matenalgegcnstandc magistrate er- "elderfor- ^ Bedarf hobenen Eur- '^""^" ^ rentprcistin ^' ^ (5. M. ^________________ ____________ ""si'.' j kr.' si. z kr." ^1 430 Ellen '/, breites, uneingclassenes schwarzes Tuch 1 15 537 30 2 3W „ ^ ^.^^^ ^^arzer Perkan .... — 28 158 40 3 1W „ Talarbinden......... — 14 32^ 40 ! 4 50 Stücke 1 Elle lange Mantclschlmgea .... — 10 8' 20 Z 50 „ Olivenknöpfe ........ . — 2 1 40 6 80 Paar schwarze Durer-Strümpfe..... — 50 66 40 ! ,7 95 „ schwarze Socken-Strümpfe ..... — 48 76 — ! 8 170 ^ weiß zwirnene Strümpfe ..... — 27 76 30 ' > 9 192 Stücke blaue leinene Sacktücher ...... — 24 76 48 -10 200 Paar .Vandlschuhe......... 1 54 380 — jii 660 C'llen 1 Elle breite, weiße Lcderleimvand . . — 20 220 — ! 12 850,, hanfrcistcnc, weiße, 1 Elle breite Hauslein« . wand.....^...V . . . — 23 325 50! 13 70 „ hanfreistene, schwarze, 1 Elle breite Haus- ^ -! leünvand......... —> 25 29 10 14 60 ^ Tischzeug.......... — 24 24 —' 15 60 ., Handtücherzeug........ -17 ^ 16 — ^6 50 Stücke Halbcastochüte......... ./1 "1^8 9l) — ^ 17 10 „ Bettdecken für Alumnen...... 3 55 39 10 1.8 64 Ellen Matratzen-Ueberzugzcug ...... — 25 26 40 , 19 700 Pfund Kerzen "mit Vaumwollendocht .... — 16^ 195 25 ^ 20 100 „ , „ „ Garndocht ...... — 15^ 26 15 ' 21 100 ,, Baumöl........... — 18 30 — , - 22 170 Klafter gemischtes, hartes, guteZ ausgetrocknetes ! ! Brennholz von 12zölliger Schciterlänge, ! ^ l in's Haus gestellt....... 2 32 430 40 ^ 23 400 „ altstämnüges, gut ausgetrocknetes Föhrenholz von 12Miger S-cheitcrlänge, iu's z ' Haus gestellt ........ 2 1 806 W - ! , ^ ^ ' t __________' , , Zusammen . . , -- — 3673 38 », » » Dte Lieferung wird den Mindestforderm den überlasten, und die LicitaNon aln 20. d. M. um 9 Uhr Vormntilg in dem Kreisaatts» local? unter Beobachtung nachstehender Ve-dingnisse abgehalten werden. — l) Müssen alle L'eftrungsartikel. wl?von die Must«r zm 5l9 Einsicht vorgelegt werden, von guter Quali-tet und das Talar-Tuch fest und farbehaltig seyn. — 2) Sollte der z»,r bestimmten Zelt abzuliefernde Artikel dem vorgelegten Muller nicht entsprechen, so wird der srstehev sirenge Herhalten, denselben zurück zu nehmen, und dafür ohne Zeitverlust bessere Waare m stellen; wofer«, er sich aber hierzu Nlcht herbeilassen wollte, so steht eS der Priesterhaus - Direc, tio frei, den abzustellenden Artikel in der bedungenen Qualität auf Kosten und Gefahr des sich erklärten Lieferanten dem Alumnate ohne Verzug zu verschaffen. — 3) Ist dle zur Abstellung jeder Materialien »Gattung anberaumte Zeit genau einzuhalten. — 3s soll da< her die erste Hälfre des erforderlichen Tuches und der Leinwand bis 10. September; die zweite Hälfte des Tuches und der Leinwand sammt Perkan, den Tisch» und Handtuchjeugen, den Talarbmden, Mantelschlmgen, Ollvenknü, pfen/ die erste Hafte Kerzen, und daS auf Kosten des Lieferanten ins Priesterhaus abzu« führende Brennholz bis I0. September, 100 Paar schwarze Sockmflrümpfe, 100 Paar weiße zwirnen« Strümpfe, 10c» Paar Vandl-schuhe, 100 Stück leinene Sacktücher, und dle zweite Hälfte der Kerzen bls 20. October l. I.; loo Paar schwarze Duxcrslrümpfe, lQ0 Paar weiße zwirnene Strümpfe, IQ0 Paar Bandlschuhe und die erforderlichen Halb» castorhüte aber bis letzten März 18Z9 abge, stellt werden. Das Baumöhl hingegen wird nach Vedarf zu /^ Pfund von dem betreffenden Lieferanten abgeholt. — /,) Wenn von irgend einem der zu liefernden Artikel vor dem Aus-ganze des Lieferungscontractes eine, das für's Schuljahr 1358/^^ entworfene Praüminare übersteigende Quantität erforderlich werden sollte, so hat der Lieferant den anfälligen Mehrbedarf ebenfalls um den Licitationspreis beizustellen; dagegen aber soll er nicht berechtigt seyn, eine Entschädigung anzusprechen, wenn der Bedarf geringer ausfallen sollte. __ 5) Zu dieser Minuendo« Versteigerung wird Jedermann zugelassen, wenn er entweder ein l0 Ftiges Vadium hinsichtlich jener Artikel, worauf er licitiren will, noch vor dem Anfan« ge der Licitation erlegt, oder wenn er sich mit legalen Zeugnissen semer politischen Obr'gkcit ebenfalls noch yor der abgenommenen Llclta-tlon auswe,ser, daß er ein hinlänglich bcmlttel» ter Mann sey, u^d die erstandene Lieferung zu leisten vermag. — 6) Die bare Bezahlung der abgelieferten Artikcl wird entweder sogleich ganz, oder in Raten, j< nachdem die Pmstlr, hauscaffe mit dem erforderlichen Geldvorrathe versehen seyn wird, gegen die vom Ersteher ausgestellte klassenmäßig gesiämpelte Quittung geschehen. — 7) Ist das Lttitations. Protocol! durch Unterf.rtigung für den Mindestble« ther sogleich, für das Priesterhaus aber erfl nach erfolgter Bestätigung der hohen Länderstelle verbindlich; selbes hat also einstweilen die Stelle eines ordentlichen Eonlractes zu vertreten, Mit dem Beisatze jedoch, daß »n dem Falle, wenn keme förmlichen Contract« errichtet würden, und sowohl dasLicitations'-Proto» eoll die Stelle derselben vcrtrelen sollte, die Ersseher verpflichtet,sis,d, dem besagten Proto« solle d>e classenmäßigen Stampel von dem nach ihrem Mindefibolht für das zu liefernde Quan» tum entfallenden Summen beizulegen. — Nach Veendigung dieser Licltation wird auch die Vermiethung der Waschremigung für das Pne» sterhlllls und die Alumnen hier, während des Schuljahres igZZ/^, behandelt, unofür einen Alumnus wöchemllch 16 Kreuzer W. W. Pa» piergeld angenommen werden. — Von dieser Behandlung können die Bedingniffe und auch die Muster der zu liefernden Materialien m-zwischen bei der Pr,csterl>aus-Direction einge-schen werden. — K. K. Krcisamt Klagmfutt am 3. August iLZ3. vermischte Verlautbarungen. Z. "02. (2) Nr. 1872. Edict. Von dem k. k. Bezirksgerichte der Umgebun. gen Laibachs wild hicmit bekannt gemacht: (35 sey die m der Exccutionssache dcZ Andreas Her. zum wider Michael Üampnsch von Udmath, wegen schuldigen i5oa ft., mit Edict vom ,3. Februar l. I. auf den 28. Mai l. I. anberaumt gewesene dnltc Feilbietbmig der, dem Executen gehörigen, dcr fürstbischösiicben Pfalz Laibach 5,ib Recl. Nr. 229 dienstbaren, zu U?math gelegenen, auf 2,0» ft. geschätzten ganzen Kaufrechtähube, über Gin. schreiten des Ex^cutionsfuhrcls auf den 3o. August l. I. Vormittags um 9 Uhr in Loco dcr Ncalität^ mit dem Beisätze übertragen worden, daß on dieser Tagscitzung dic Rcaiit^t auch unter oem Schähunqswerthe hintangcgcden wcrden wird. Die Licitalionsbcoiiiglilsse können täglich hier' amts eingesehen wcrdcn. Laibach am 26. Mai ,L5g. Z. »l^7^2) Nr. 5o3^ Edict. Allc iene, welche auf dcn NaHlaß ker nm 5. Juni d. I. zu Vodiz rerstorbcücn Maria Plcveu, aus was immer für einem Grunde einen sschtli^ ckcn Anspruch zu machen vermeinen, haben ten» selben bci dcr diehfaliZ auf den 25. August ,859 Früh 9 Uhl sngesldnctcn Anmeldungs' und Ab- 520 handlungs«Tagsatzung so gewiß anzumelden und rechtsgültig darzuthun, al5 sie sich widrigens die nachcheiligen Folgen selbst zuzuschreiben haben werden. ' ' ' ' , Bezirksgericht Flödrlig aml 6. August ^356. Z. lio7- (2) ^ nn 0 nc <3. Die Kanzlei des Hof- und Ge-richtsadvocaten Or. I. Albert Paschali befindet sich nun im zweiten Stocke des Seb. Friedrich'schcn Verlaßhauses Nr. io am Platze. Laibach am 10. August i833. ^ ____^-----------------------------------------------------,,,-.i«^,^l.,'', 'i > Z. 1l!2. (2)! ,,.,^.,.?^ ,..,.,, Elntausend Gulden C. M. werden geqen pragmatkalische Slcherstel-lung als Darlehen angebothen. Das Nähere erfährt man in der Kanzlei des Herrn Hof- und Ge-richtsadvocaten Oi-. I. A. Paschali Nr. ic>, am Platze. Laibach am n. August i633. Z. 1099. (3) " Im Hause Nr. 62 St. Hlonansgasse ist eine Wohnung von drei bis vier Zimmern gassenseits, Küche, Gpeisgcwölb, Keller und Holjlege, für die künftigeMichaelizett zu v«r-miethen. Das Nähere erfahrt man zu «bener Erde beim Hauseigenthümer daselbst. Z. iic>5. (Z) Capital zu vergeben. Es ist ein Capital von 5c>o fi. C- M. gegen pupillarmäßige Sicherheit zu vergeben und das Nähere im Zeitungscomptoir zu erfahren. Z. ioä9. (6) "'" ' " ' Große Weinlicttation. Die HerrschaftMclling, bci Marburg,- verkauft im Llcitatlonswege am 20. August i83tt, und im Erfor-derungsfalle allch Tags darauf, loci Startin von lhrem Weinvorrathe aus den vorzüglichsten Gebirgen Mel-ling, Nadljel und Luttenberg, von den Jahrgängen 5634, iL5Z und iL36, wozu dle Herren Kaufsliedhaber eingeladen werden. Herrschaft Melling am 2^. Iult i633. Literarische Anzeige. Z. 66/». (2) . ' In der Ferstl'schen Buchhandlung (I. L. Greiner) in Gratz/ ^ ist so eben elschienen und bei Jg. Odl. v. Nleinmazzr ' Buchh^dler in Laibach, zu haben: von der Waibel'schen historischen Volks - Bilder - Bibel für das katholische Christenvolk, mit 3oo Holzschnitten, des U. Theiles (Neues Testament), ». Abtheilung. Das leben, Wlrken, ?